Niederschrift (öffentlich)
über die 47. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 02.09.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:02 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Annette Becker (CDU)
RM Thomas Bahr (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Ute Mais (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)
Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Jörg Loose (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann i. V. für Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Karoline Dziwulski (JobCenterDortmund)
Jessika Schenk (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
3. Verwaltung
./.
4. Gäste
./.
5. Geschäftsführung
Sabine Weber
Nicht anwesend waren:
Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 47. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 02.09.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.06.2020
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht
2.1 Neuorganisation der Trennungs- und Scheidungsberatung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18127-20)
2.2 Zweiter Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18135-20)
2.3 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18140-20)
2.4 Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18029-20)
2.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18094-20)
2.6 Fortsetzung der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser - Mütterzentrum Dortmund e.V. und Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde - für die Jahre 2021 bis 2028
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18042-20)
2.7 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18385-20)
2.8 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16368-19)
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
3.1 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
3.2 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17323-20)
3.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)
3.4 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
3.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)
3.6 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18009-20)
3.7 Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)
3.8 Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)
3.9 Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18211-20)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Spielplätze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17904-20-E1)
4.2 Förderung von TEK Baumaßnahmen im Investorenmodell
Stellungnahme der Verwaltung zu Rückfragen Sitzung 17.06.2020
(Drucksache Nr.: 17460-20-E3)
4.3 Überprüfung der Eignung von Personal in der Kinder- und Jugendarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17867-20-E2)
4.4 Situation von Jugendlichen in Aplerbeck
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17901-20-E1)
4.5 Spielplätze in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18373-20)
5. Informationen aus den Bezirksvertretungen
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Heidkamp benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.06.2020
Die Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.06.2020 wurde einstimmig genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.0
Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Frau Schneckenburger berichtete ausführlich über die aktuelle Corona-Lage.
zu TOP 2.1
Neuorganisation der Trennungs- und Scheidungsberatung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18127-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Neuorganisation der Trennungs- und Scheidungsberatung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Zweiter Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18135-20)
Frau Hawighorst-Rüßler bedankte sich für den Bericht. In der Vorlage würde erwähnt, dass weitere Kinderstuben in Planung seien. Sie fragte ob man schon sagen könne, wo und wie viele Kinderstuben geplant seien.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass weitere 10 Kinderstuben geplant seien und dies die ersten Umsetzungsschritte sind, der weitere Ausbau müsste zum Protokoll gegeben werden.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Im Januar 2019 wurde durch den AKJF der Ausbau von 10 weiteren Kinderstuben in Dortmunder Aktionsräumen beschlossen.
In Lindenhorst/ Eving II wurde im November 2019 durch das Mütterzentrum die Kinderstube "Bergwichtel" mit festangestellten Tagespflegepersonen eröffnet.
Der Ausbau in folgenden Aktionsräumen ist bereits in Planung:
Hörde; Träger: AWO
Wickede; Träger: AWO
Marten: Träger: Mütterzentrum
Scharnhorst-Ost; Träger: KTK
Dorstfelder Brücke; Träger: KTK
Borsigplatz; Träger: KTK
Für die Bereiche Bodelschwingh/ Westerfilde; Nette und Alt-Scharnhorst konnte bisher noch keine passende Immobilie gefunden werden.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien nimmt den zweiten Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18140-20)
Frau Dr. Tautorat zeigte sich begeistert, wie vielfältig die angesprochenen Themen in den Workshops und Fortbildungen des Respekt-Büros seien. Dafür dass es ein kleines Team sei, leisteten sie unglaublich viel.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den „Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020“ zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18029-20)
Der Vorsitzende erklärte, dass der Bericht doch sicherlich auch für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden interessant sei und bat um Überweisung.
Herr Niermann (Paritätischer) fragte nach, wieviel Prozent die Intensivtäter, gemessen an allen Fällen des Haus des Jugendrechts, ausmachen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll: Für die Beantwortung dieser Frage ist die Definition der Bezugsgröße der insgesamt im Jahr 2019 betreuten jungen Menschen im Verhältnis zu den 66 im Jahr betreuten Intensivtäter*innen entscheidend.
Alle drei Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts decken unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche ab, die sich nicht gänzlich decken (siehe Punkte 2.1-2.3 des Geschäftsberichtes HdJR). So bearbeitet das KK 32 der Polizei bspw. auch strafunmündige Kinder, die Jugendgerichtshilfe jedoch nicht. KK 32 und Staatsanwaltschaft bearbeiten auch Fälle von jungen Menschen außerhalb von Dortmund.
Intensivtäter*innen sind per Definition zwischen 14 und 20 Jahren alt und liegen in der Zuständigkeit aller Kooperationspartner.
Wird als Bezugsgröße die Summe der 14-20 Jährigen, welche 2019 in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) als Tatverdächtige in Dortmund geführt wurden (4597, (2204 (14-17 Jahre)+ 2393 (18-20 Jahre), siehe Seite 14 Geschäftsbericht HdJR), gewählt, so ergibt sich im Verhältnis zu 66 Intensivtäter*innen ein prozentualer Anteil von 1,44%.
Wird als Bezugsgröße die Summe der 14-20 Jährigen, welche 2019 in der Jugendgerichtshilfe in Dortmund betreut wurden (1919, siehe Seite 52 Geschäftsbericht des Jugendamtes), gewählt, so ergibt sich im Verhältnis zu 66 Intensivtäter*innen ein prozentualer Anteil von 3,44%.
Die geringere Personenzahl bei der Jugendgerichtshilfe Betreuter im Vergleich zur Zahl der Tatverdächtigen nach PKS ergibt sich vor allem durch Verfahrenseinstellungen (Unschuld, Schuld nicht nachweisbar, geringe Schuld usw.) ohne vorherige Beteiligung der Jugendgerichtshilfe, welche dann dort nicht bearbeitet und statistisch erfasst werden.
Herr Prause (Richter) führte aus, dass im Haus des Jugendrechts die Jugendgerichtshilfe, das Dezernat der Polizei sowie drei Staatsanwältinnen untergebracht seien. Die Staatsanwältinnen bearbeiten überwiegend die Verfahren der Intensivtäter. Der Prozentuale Anteil der Intensivtäter ließe sich nicht so leicht festlegen, da es auch stadtteilbezogen sei.
Seiner Meinung nach habe sich das Haus des Jugendrechts bewährt und auch die Bedenken der Jugendgerichtshilfe, dass die Jugendlichen sich scheuen würden sie dort für Beratungsgespräche aufzusuchen, haben sich nicht erfüllt. Es sei auch für die Jugendgerichtshilfe hilfreich, dass die drei Bereiche zusammensitzen und besserer Austausch stattfinden kann.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest, dass in der Statistik alle Täterbereiche im Bereich junge Erwachsene und Jugendliche in den letzten drei Jahren zurückgegangen seien. Nur die Gruppe der Kinder sei unverändert. Sie fragte, welche Altersgruppe das sei, um welche Straftaten es gehe und ob man sie Nationalitäten oder Ethnien zuordnen könne.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Kinder im Sinne der Statistik sind Personen, die zum angenommenen Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt und somit strafunmündig sind.
Statistiken zu dieser Altersgruppe werden nur durch die Polizei zentral erfasst. Auf Nachfrage teilte die Polizei nach Prüfung mit, dass die in der Nachfrage gewünschten Daten leider nicht ausgewertet werden können.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts für das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis und überweist den Bericht an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
zu TOP 2.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18094-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit
folgendem Inhalt:
1. Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der Elternbeiträge im und für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2). Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
2. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2020 (DS-NR.:17848-20) wird für folgenden Punkt aufgehoben:
Die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).
zu TOP 2.6
Fortsetzung der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser - Mütterzentrum Dortmund e.V. und Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde - für die Jahre 2021 bis 2028
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18042-20)
Frau Schütte-Haermeyer erklärte, dass man empfehlen sollte, eine Indexierung vorzunehmen, da die Förderung seit 2006 gleich sei.
Frau Hawighorst-Rüßler und Herr Niermann schlossen sich dem an.
Herr Sohn sieht das als eine Aufgabe, der sich der nächste Rat und AKJF noch einmal annehmen sollte, da es auch für andere Einrichtungen gelte.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass das Bundesprogramm eine Festbetragsfinanzierung voraussetze.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der kommunalen Kofinanzierung beider Mehrgenerationenhäuser in Dortmund (Mütterzentrum Dortmund e.V., Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde) für die Jahre 2021 bis 2028.
zu TOP 2.7
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18385-20)
Herr Sohn empfahl dem Ausschuss von der gängigen Praxis abzuweichen, den Bericht einzubringen und in der nächsten Sitzung zu beraten, da dies die letzte Sitzung der Ratsperiode sei. Er regte an, den neuen Mitgliedern des nächsten Ausschusses den Geschäftsbericht zur Verfügung zu stellen, da er die Arbeit des Jugendamtes gut abbilde.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Geschäftsbericht des Jugendamtes 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16368-19)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16368-19-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:
….die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitter unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Punkt 2 der Beschlussfassung wird wie folgt ersetzt:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren grundsätzlich im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Alternativ können die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.“
Begründung:
Städtische Grundstücke sollen nicht mehr verkauft, sondern durch Erbpacht in der öffentlichen Hand gehalten werden, um das kommunale Grundvermögen zu erhalten…
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) erklärte zum Antrag ihrer Fraktion, dass sie dafür seien, das kommunale Grundvermögen zu erhalten. Durch die Formulierung „grundsätzlich“ im Antrag ihrer Fraktion sei die Möglichkeit für Ausnahmen gegeben.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) bemängelte, dass man der Klausel, unter Beschlussvorschlag 2 der Vorlage, so nicht zustimmen könne, da es noch keine Vereinbarung mit dem Liegenschaftsamt bezüglich Vorkaufsrecht und Wiederveräußerung der Immobilien gebe. Das sei in Arbeit, aber noch ohne Ergebnis.
Sie formulierte einen mündlichen Antrag (Antrag 1): Es sei zu favorisieren, dass die Stadt städtische Grundstücke in Eigenregie mit Kitas bebaut, alternativ in Erbpacht.
Frau Dr. Tautorat zog den Antrag während der Sitzung zurück, da dies im AFBL diskutiert werden müsse.
Herr Grohmann (SPD-Fraktion) merkte an, dass Erbbaurecht laut Finanzausschuss in Niedrigzinsphasen das schlechteste sei, was man am Markt platzieren könne, da die Investoren lieber kaufen. Da dies der Kinder- und Jugendausschuss sei, könne seine Fraktion dem Antrag politisch in der Sache folgen, da er inhaltlich dem immer wieder formulierten Willen des Ausschusses entspricht.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) teilte mit, dass sie dem Beschlussvorschlag der Originalvorlage unter Punkt 2 folgen könne, wenn man ihn auf kommunale Unternehmen wie z.B. DOGEWO und verlässliche lokale Bauträger als Investoren begrenzen würde.
Sie stellte für die Fraktion Die Linke & Piraten mündlich den Antrag (Antrag 2), den Punkt 2 der Beschlussfassung wie folgt um das Wort „lokalen“ zu ergänzen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau
der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten gemeinnützigen freien Träger oder den kommunalen Träger vermieten. Alternativ können entweder den lokalen Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen oder die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) erklärte, dass seine Fraktion die Beschlussvorschläge, wie in der Vorlage vorgesehen, mittragen würde. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei in seiner Tragweite nicht gänzlich überschaubar, da er nicht wisse, ob Erbbaurecht für die Träger akzeptabel sei, oder ob dadurch der Ausbau weiterer Kitas gehemmt würde. Er sehe den Ausschuss nicht als fachkompetent für Erbbaurecht.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) zeigte Unverständnis darüber, dass die Stadt eigene Grundstücke nicht in Eigenregie bebaue. Es gebe eine interessante Studie der Universität Leipzig, „Langfristige Anmietung und kommunaler Eigenbau von Kitas in Leipzig im Vergleich“. Da werde das Investorenmodell dem Eigenbaumodell gegenübergestellt, über die Dauer von 25 Jahren. Ihre Fraktion lehne das Investorenmodell ab. Es sei egal ob Erbbaurecht attraktiv sei oder nicht, da städtische Grundstücke in städtischem Besitz bleiben sollten.
Herr Loose (AWO) erklärte, dass für ihn aus Trägersicht der Bau von Kitas in Eigenregie nicht unbedingt von Vorteil sei, da die Investitionskosten nicht so refinanziert werden könnten
wie bei einem Investor. Er würde ebenfalls einen lokalen kommunalen Investor wie z.B. DOGEWO bevorzugen.
Herr Schade-Homann (Ev. Kirchenkreis Dortmund) führte aus, dass die evangelische Kirche eigene Grundstücke einbringe und sie mit Investoren ausschließlich im Erbbaurecht mit Kitas bebaue. Man habe auch keinen Mangel an Investoren. Schwierigkeiten bereite die Frage, ab wann der Investor weiterverkaufen dürfe. Man würde sich wünschen, dass es eine Sperrzeit von mehreren Jahren gebe, auch wegen der Gewährleistung des Gebäudes.
Frau Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk) ergänzte in der Rolle der Investorin, dass der Erhalt von Grundstücken und die Bebauung im Erbbaurecht eine politische Haltungsfrage sei.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnt den Antrag (Antrag 2) der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich (1 Ja, 6 Nein, 7 Enthaltungen) ab.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrheitlich (gegen 3 Stimmen CDU-Fraktion) zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt mehrheitlich (gegen 3 Stimmen CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Übernahme des nach den
Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden
Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die
Schaffung neuer Gruppen entsprechend des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2011 (DS-Nr. 03685-11) für die Dauer des Mietvertrages (max. 25 Jahre) erfolgt.
Dieser Grundsatz wird für die folgenden Fälle ausgeschlossen:
a) Fehlende Zugehörigkeit des Trägers zu einem Spitzenverband
b) Bereitstellung sogenannter betrieblicher Plätze, bei denen der Träger Betrieben oder Institutionen im Rahmen der Bedarfsplanung des Jugendamtes Belegrechte einräumt
c) Vorliegen einer Vereinbarung im Mietvertrag, nach der der Träger eine Kaltmiete
oberhalb der Regelungen des KiBiz vereinbart (vorbehaltlich eventueller
Einzelentscheidungen des Verwaltungsvorstandes im Hinblick auf städtebauliche Interessenslagen)
d) Umwandlung einzelner, bereits vorhandener Betreuungsplätze für über dreijährige
Kinder in Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in den Bestandseinrichtungen
e) Festsetzung eines zusätzlichen Elternbeitrages durch den Träger über das Essensentgelt hinaus
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den jeweiligen Trägern entsprechende
Vereinbarungen abzuschließen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau
der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten gemeinnützigen freien Träger oder den kommunalen Träger vermieten. Alternativ können entweder den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen oder die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren grundsätzlich im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Alternativ können die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17323-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme „Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen“ für drei Bolzplätze mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 500.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021, bestehend aus den nachfolgenden Teilmaßnahmen:
1. Umbau des Bolzplatzes Burgholzstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 313.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
2. Umbau des Bolzplatzes Dürener Straße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
3. Umbau des Bolzplatzes Stollenpark mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 122.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
zu TOP 3.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18009-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das für den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus am 14.11.2019 (DS-Nr.: 14190-19) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € (inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 um 900.000,00 € auf 5.755.000,00 € zu erhöhen.
Der Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zum Begegnungszentrum wird gem. bereits vorliegendem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (02/012/19) mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.477.015,00 € (70 % von zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 4.967.165,00 €) gefördert. Es wurde ein Antrag auf Kostenerhöhung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Bezirksregierung wird hierüber nach Vorlage des Kostenerhöhungsbeschlusses entscheiden.
zu TOP 3.7
Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 19. Zwischenbericht für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgendes zur Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Stadt Dortmund aufgrund der getroffenen Maßnahmen bisher erfreulicherweise niedrige Infektionszahlen und wenige Todesfälle zu beklagen hat.
3. Der Rat der Stadt Dortmund dankt dem Krisenstab der Stadt Dortmund und seiner Leitung für die geleistete Arbeit, die wesentlich zur Abmilderung der Pandemie-Lage beigetragen hat.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bedankt sich bei allen Beschäftigten in kritischer Infrastruktur für ihr herausragendes Engagement. Dieses Engagement hat es ermöglicht, das gewohnte Leben mit möglichst wenigen Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Die kommunale Daseinsvorsorge hat ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
5. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Verwaltung einen „digitalen Schub“ erfahren hat und beauftragt die Verwaltung unter Federführung des CIIO, in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Systemhaus, die Erkenntnisse systematisch aufzuarbeiten und in den Masterplan Digitale Verwaltung einzubeziehen. Hierbei sind insbesondere die möglichen Synergieeffekte, Effizienzgewinne und Raumbelegungen zu thematisieren.
6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur Abmilderung der ökonomischen Folgen des shut-downs ein Corona-Hilfsprogramm zu formulieren und zu seiner Sitzung am 08.10.20 vorzulegen. Dabei sollen Maßnahmen wie Gebührenerlasse, steuerliche Erleichterungen oder auch eine Stärkung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie geprüft werden. Alle Maßnahmen müssen in übergeordnete Überlegungen des Landes NRW und des Bundes eingebettet sein.
7. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ziel der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, insbesondere durch die Entwicklung von sechs städtebaulichen Flächen wirtschaftliche Impulse zu initiieren. Hierbei handelt es sich um die Flächen:
- PHOENIX-West (Weiterentwicklung durch World of Walas und Materna Information & Communications SE)
- Messe Westfalenhallen (Investitionen in die Messehallen und die umliegende Infrastruktur)
- Entwicklungsgebiet nördlich des Hauptbahnhofes (neuer Berufskollegstandort, Büroflächenentwicklung der Deutschen Bahn AG, sowie weiterer Wohn- und Gewerbeimmobilienentwicklung auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs)
- Westfalenhütte (die positive Entwicklung durch tausende neue Arbeitsplätze bei u.a. Decathlon, DB Schenker und Amazon wird durch die gemeinsame Entwicklung der Fläche mit der thyssenkrupp AG weiter voran getrieben)
- Hafen (mit der Akademie für Theater und Digitalität, dem „Leuchtturm“-Projekt, dem Hafenforum der Landmarken AG und dem di-Port schaffen wir auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs ein neues, lebendiges Stadtquartier)
- Emscher nordwärts (Beitrag zur IGA 2027 und Aufwertung des Quartiers durch die Ansiedlung der Fachhochschule im Dortmunder Norden und eines Berufskollegs auf dem ehemaligen HSP-Gelände gemeinsam mit der Thelen-Gruppe)
8. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW und den Bund auf, den Kommunen und den kommunalen Unternehmen weitere finanzielle Hilfen über einen kommunalen Rettungsschirm zur Verfügung zu stellen.
Die vom Koalitionsausschuss am 03.06.20 beschlossenen Maßnahmen werden begrüßt. Darüber hinaus ist aber insbesondere ein Altschuldenschnitt durch das Land NRW erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen.
Des Weiteren müssen die vorgesehenen Konjunkturprogramme insbesondere in den Bereichen
- Wohnungsbau
- Städtebau
- Infrastruktur
- Klima
- Digitalisierung
- Energie
wirken, damit bei der Krisenbewältigung die richtigen Impulse für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung gesetzt werden.
zu TOP 3.9
Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18211-20)
Frau Schütte-Haermeyer erklärte, dass es in der letzten Sitzung des Sozialausschusses einen Bericht über die Sprachkompetenz bei Kindern, durch die Auswertung von Daten der Schuleingangsuntersuchungen gab. Da war die Rede von einem Gesamtkonzept zum Thema Sprachentwicklung, Sprachförderung, das mit dem Jugendamt entwickelt werden sollte. Sie fragt sich, wie das mit dem vorliegenden Bericht zusammengehöre.
Herr Sohn merkte an, dass der Bericht im Sozialausschuss vom Gesundheitsamt sei. Er sei der Meinung, dass der nächste Ausschuss diesen zur Kenntnis erhalten müsste, da sie miteinander korrespondieren.
Die Ausschussmitglieder einigten sich darauf, den Bericht des Gesundheitsamtes auf die nächste Tagesordnung zu nehmen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung und Weiterentwicklung der im Rahmen des Projektes „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ erfolgreich erprobten Maßnahmen.
4. Anträge / Anfragen
zu TOP 4.1
Spielplätze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17904-20-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
….Stellungnahme zur Anfrage der CDU Drucksache Nr. 17904-20
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen, zu denen ich
wie folgt Stellung nehme:
1. Wie viele Spielplätze in städtischer Trägerschaft gibt es in Dortmund?
Stand Juni 2020 gibt es 342 Spielplätze (KSP).
2. Gibt es eine Erhebung über deren Nutzungsgrad / Akzeptanz?
Es gibt keine Erhebung über den Grad der Nutzung.
3. Hält die Verwaltung ein Kataster über die Ausstattungsqualität vor?
Das Inventar der einzelnen Spielplätze ist in einer Datenbank erfasst und wird im
Rahmen der Anlagenbuchhaltung mit jährlicher Inventur geführt.
4. Gibt es eine Planung, wann welche Spielplätze den heutigen Erfordernissen
entsprechend erneuert werden sollen? Sollte es diese geben, bitten wir um
Offenlegung.
Neben den bereits durch den AKJF beschlossenen Spielplätzen bestehen noch
folgende Planungen für Spielplatzumgestaltungen bis 2024:
KSP Externberg
KSP Singerhoffstraße
KSP Bleichmärsch
KSP Flurstr.
Blue Place Scharnhorst
KSP Nachoderstraße
KSP Braucksweg
KSP Schweizer Allee
KSP Stadewäldchen
KSP Amalienstraße
Volksgarten Lütgendortmund
KSP Mailoh, Varziner Straße und In der Mulde – Neue Spielachse Huckarde –
KSP Im Odemsloh
Für die Umsetzung werden dann die entsprechenden Vorlagen zur Beschlussfassung
in die Gremien eingebracht, sobald die Vorerhebungen und Planungen abgeschlossen
sind.
5. Welche Mittel sind in den letzten drei Jahren für die Spielplatzbewirtschaftung
aufgewendet worden? Wie hoch war der Betrag für die allgemeinen
Bewirtschaftung (Reinigung, Grünpflege usw.)?
In den Jahren 2017 bis 2019 wurden rund 1,5 Mio. € jährlich für die Grünunterhaltung
auf Spielplätzen verausgabt.
5.1 Wie hoch war die investierte Summe für Reparaturen bzw. Ersatz von
defekten Spielgeräten?
Für den Ersatz und die Reparatur von Spielgeräten wurden im Zeitraum
2017 – 2019 rd. 1,3 Mio. € investiert.
5.2 Wie viel wurde in den letzten 3 Jahren für umfassende Sanierungen
investiert? Wie viel für Neubauten?
Im Zeitraum 2017 - 2019 wurden für umfassende Sanierungen 607.798 €
investiert.
Im Zeitraum 2017 -2019 wurden für den Neubau von Spielplätzen
rd. 1,2 Mio. € investiert.
Insgesamt wurde für die Sanierung und den Umbau von Spielplätzen und für
die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Zeitraum 2017 bis 2019 rd. 3,1
Mio. € verausgabt.
5.3 Wie viele Spielplätze wurden jeweils umfassend saniert?
5.4. Wie viele Spielplätze wurden jeweils neu angelegt?
| 2017 | 2018 | 2019 |
Anzahl | 65 | 82 | 66 |
Neubau | 2 | 3 | 2 |
Sanierung | 6 | 5 | 4 |
Übrige / Ersatz | 57 | 74 | 61 |
6. Wie viele Spielplätze haben eine pädagogische Betreuung?
Auf den öffentlichen Spielplätzen gibt es keine pädagogische Betreuung.
7. Wie viele Spielplätze haben Spielplatzpaten?
Aktuell gibt es 113 Spielplatzpaten/innen….
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Förderung von TEK Baumaßnahmen im Investorenmodell
Stellungnahme der Verwaltung zu Rückfragen Sitzung 17.06.2020
(Drucksache Nr.: 17460-20-E3)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
….Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
Förderung von TEK Baumaßnahmen im Investorenmodell
DS-Nr.: 17460-20-E1
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zu den Antworten aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN gab es in der
Sitzung am 17.06.2020 noch Nachfragen.
1. Bei der Beantwortung zu Frage 2. wird gesagt, dass keine Landes-/Bundesmittel
beantragt wurden, warum wurden keine Mittel beantragt? Oder wurden sie
beantragt und nicht an die Investoren weitergegeben?
In beiden Fällen wurden keine Landes-/Bundesmittel beantragt, die an private
Investoren weitergegeben wurden.
Dem Träger FABIDO selbst wurden für die Ausstattung der Räumlichkeiten für 6
neue U3-Plätze für die TEK Strohnstraße Fördermittel aus dem
Bundesmittelprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 -2014" in Höhe von
18.900 € bewilligt.
Am 29.06.2020 hat der Träger FABIDO dem Jugendamt einen Antrag für die TEK
Am Hombruchsbogen vorgelegt. Es werden Fördermittel für die Ausstattung der
Räumlichkeiten für insgesamt 145 Plätze (35 U3 / 110 Ü3) in Höhe von 436.312,18 €
beantragt. Eine Bewilligung seitens des Landes steht noch aus. Diese Mittel werden
nicht an den Investor/Dritte weitergeleitet.
2. Die Beantwortung Seite 2 Absatz 3 sei nicht klar. Der Investor ist der Eigentümer
und somit im Grundbuch eingetragen, sichert die Stadt sich ein Vorkaufsrecht?
Oder gibt es Bedingungen im Kaufvertrag, die ein Weiterverkaufen unmöglich
machen bzw. erschweren?
In den bisherigen Kaufverträgen im Rahmen des Dortmunder Investor*innenmodells
ist grundsätzlich ein Weiterveräußerungsverbot vor und während der Bauphase
geregelt. Eine Weiterveräußerung in diesem Zeitraum konnte/kann nur mit
Zustimmung der Stadt Dortmund erfolgen. Aktuell prüft der Fachbereich
Liegenschaften in Abstimmung mit dem Rechtsamt, ein Vorkaufsrecht und
längerfristiges Weiterveräußerungsverbot in zukünftigen Kaufverträgen aufzunehmen…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Überprüfung der Eignung von Personal in der Kinder- und Jugendarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17867-20-E2)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
….Überprüfung der Eignung von Personal in der Kinder- und Jugendarbeit
hier: Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie, Drucksache-Nr.: 17867-20-E1
Sehr geehrter Herr Sohn,
die o. g. Anfrage der SPD-Fraktion beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Aufgrund welcher Auswahlkriterien erfolgt die Bewerberauswahl bei der Neueinstellung
von Personal in der Kinder- und Jugendarbeit?
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind bei ihrer Bewerber*innenauswahl an das Prinzip
der Bestenauslese gebunden. Diese erfolgt in Abhängigkeit zum Anforderungsprofil einer zu
besetzenden Stelle nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Die Eignung umfasst die körperliche (gesundheitliche), geistige und charakterliche Eignung.
Hierunter fallen anlage- und entwicklungsbedingte Persönlichkeitsmerkmale wie Begabung,
physische und psychische Kräfte, emotionale und intellektuelle Voraussetzungen der Persönlichkeit
im Allgemeinen.
Die Befähigung umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstigen Eigenschaften,
die für die dienstliche Verwendung wesentlich sind. Befähigung bezeichnet die beruflich
fachliche Seite der Eignung im weiteren Sinne. Damit sind insbesondere die Fähigkeiten,
Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstige Eigenschaften, die beruflich fachlich unter dem Gesichtspunkt
dienstlicher Anforderungen relevant sind, und die allgemein für die dienstliche
Verwendung bedeutsamen Eigenschaften wie Begabung, Allgemeinwissen, Lebenserfahrung
und allgemeine Ausbildung gemeint.
Die fachliche Leistung besteht insbesondere in den nach den dienstlichen Anforderungen zu
bewertenden Arbeitsergebnissen, der praktischen Arbeitsweise und dem Arbeitsverhalten, ist
also auf Grund praktischer Tätigkeit zu beurteilen, was üblicherweise durch Arbeitszeugnisse
nachzuweisen ist.
Zu Frage 2: Besteht die Möglichkeit, bei einer Neueinstellung die Eignung des Personals in
der Kinder- und Jugendarbeit zu prüfen, um Kindeswohlgefährdung auszuschließen? Wenn
ja, wie erfolgt eine solche Prüfung?
Die Möglichkeit, die Eignung des Personals zu prüfen, um Kindeswohlgefährdungen auszuschließen,
besteht darin, sich bei der Einstellung von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis
nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (sog. Erweitertes
Führungszeugnis) vorlegen zu lassen (vgl. § 72 a SGB VIII). Davon macht das Jugendamt
Gebrauch. Ein Arbeitsbeginn ist nur dann möglich, wenn ein solches Führungszeugnis
ohne einschlägige Eintragungen vorliegt.
Zu Frage 3: Wie wird bei Beschwerden, Unregelmäßigkeiten, Auffälligkeiten vorgegangen?
Gibt es konkrete und trägerübergreifende Handlungsempfehlungen?
Der Umgang mit Beschwerden, Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten ist innerhalb des
Jugendamtes bezogen auf den Kinderschutz über die sog. „blauen“ und „roten“ Ordner geregelt.
Darin sind Meldeketten und einzelne Arbeitsschritte beschrieben. Träger-übergreifende
Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz wurden über das Fachreferat „Kinderschutz“ des
Jugendamtes u. a. mit freien Trägern der Jugendhilfe in Einzel-vereinbarungen festgeschrieben.
Aktuell wird ein einheitliches „Verfahren im Kinder-schutz - Rahmenkonzept zur Ausgestaltung
der Praxis in den unterschiedlichen Handlungsfeldern“ als Arbeitshilfe entwickelt.
Damit sollen bestehende interne Regelungen in Form einer Dienstanweisung und extern geschlossene
Vereinbarungen aktualisiert werden.
zu Frage 4: Welche Fortbildungen erhalten Führungskräfte, um für Auffälligkeiten in den
Teams sensibilisiert zu sein?
Die Führungskräfte des Jugendamtes werden im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen
„Gute Personalarbeit“ in Bezug auf ihre Führungsaufgaben und -verantwortung geschult.
Zum Thema Kinderschutz erhalten alle Beschäftigten Fortbildungsangebote…
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Situation von Jugendlichen in Aplerbeck
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17901-20-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU Fraktion im AKJF (Drucksache
Nr.: 17901-20) „Ausschreitung unter Jugendlichen im Ortskern Aplerbeck“
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in Bezug auf die oben genannte Problemlage
um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Bitte um Stellungnahme der CDU Fraktion wird wie folgt beantwortet:
zu Frage 1.
Erfolgt bezüglich der in Aplerbeck im öffentlichen Raum überdurchschnittlich präsenten und
auffälligen Jugendlichen eine aufsuchende Arbeit durch das Jugendamt und/oder durch
beauftragte freie Träger?
Wenn ja, in welchem Umfang geschieht dies?
Das Jugendamt hat seit März 2020 mit Stadtteilrundgängen und aufsuchender Jugendarbeit
durch Mitarbeiter*innen der städtischen Aplerbecker Jugendeinrichtungen auf die Präsenz
von Jugendlichen im Zentrum Aplerbecks reagiert.
Seit dem 01.07.2020 wird das Jugendamt an drei Tagen in der Woche durch erfahrene
Mitarbeiter*innen der AWO Dortmund in der aufsuchenden Jugendarbeit unterstützt.
Die AWO ist jeweils mittwochs, freitags und samstags von 17.00 bis 23.00 Uhr vor Ort tätig.
An den anderen Tagen sind nach Bedarf die städtischen Mitarbeiter*innen im Einsatz.
zu Frage 2.
Haben die Verantwortlichen (Jugendpfleger, Jugendhilfedienste) vor Ort einen erhöhten
Betreuungsbedarf angezeigt? Falls ja, wurde diesem nachgekommen? Und wenn ja, in
welcher Form?
Der zuständige Fachreferent hat einen erhöhten Betreuungsbedarf angezeigt und entsprechend
reagiert. Die aufsuchende Jugendarbeit und die Stadtteilrundgänge durch Mitarbeiter*innen
der Einrichtungen im Stadtbezirk Aplerbeck und der AWO Dortmund wurden als
Maßnahmen in die Wege geleitet.
zu Frage 3.
Da bereits im letzten Sommer Jugendliche in Aplerbeck auffällig wurden – gab es bereits im
Vorfeld eine Ausweitung von Angeboten bzw. Maßnahmen seitens des Jugendamtes?
Das Jugendamt hat 2019 mit Angeboten in den Jugendfreizeitstätten und mit zusätzlicher
aufsuchender Jugendarbeit auf die Situation reagiert. Zur Unterstützung der Mitarbeiter*innen
der städtischen Einrichtungen wurde ein freier Träger (AWO Dortmund) für die aufsuchende
Jugendarbeit beauftragt.
Bei den angetroffenen Jugendlichen in 2020 handelt es sich um eine andere Gruppe
Jugendlicher als im Jahr 2019.
zu Frage 4.
Wenn ja - welche Erfolge wurden hier erzielt?
Erfolge in der Arbeit mit den Jugendlichen konnten festgestellt werden. Die Jugendlichen
haben an den Angeboten der Jugendfreizeitstätten teilgenommen. Ein Anstieg der
Besucher*innenzahlen dieser Zielgruppe konnte festgestellt werden. Die Situation in
Aplerbeck beruhigte sich bis zu den aktuellen Vorfällen.
zu Frage 5.
Welche weitergehenden Maßnahmen plant das Jugendamt, so dass hier nicht zuletzt die
Ordnungsbehörden eingreifen müssen?
Die Kinder- und Jugendförderung wird neben den o.a. Maßnahmen voraussichtlich im letzten
Quartal 2020 bedarfsbezogen zwei zusätzliche Mitarbeiter*innen mit einem
Gesamtstundenumfang von 25 Stunden in der Woche in der aufsuchenden Jugendarbeit
einsetzen….
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Spielplätze in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18373-20)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18373-20-E2)
Hierzu:Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18373-20-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
…die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Einrichtung temporärer Spielstraßen in Dortmund zu erstellen und dem Ausschuss vorzulegen.
2) Vorrangig soll dabei in jedem der drei Innenstadtbezirke mindestens ein geeigneter Straßenabschnitt als temporäre Spielstraße ausgewiesen werden. Die entsprechenden Straßen sollen mindestens jeden Sonntagnachmittag für den Verkehr gesperrt und für spielende Kinder und ihre Familien freigegeben werden.
3) Die Anwohner*innen sind in die Planungen einzubeziehen
4) Für die Umsetzung sind Kooperationen mit interessierten Anwohner*innen, Kinder- und Jugendverbänden, Spielinitiativen und ähnlichen Organisationen anzustreben.
Begründung:
Der Kinderreport 2020 des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Draußenspielen von Kindern erleichtert werden muss.
Denn die Bedingungen dafür haben sich an vielen Stellen verschlechtert.
Die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie verschärfen darüber hinaus aktuell auch auf vorhandenen Spielplätzen die Nutzungsmöglichkeiten. Kinder und Familien benötigen deshalb insbesondere in den verdichteten Innenstadtbezirken mehr Platz für Spiel und Bewegung.
Eine Möglichkeit ist dabei gerade in Großstädten die Einrichtungen temporärer Spielstraßen direkt vor der Haustür vieler Kinder. Dabei wird die Straße an einzelnen Tagen z. B. einmal pro Woche oder pro Monat für den Autoverkehr gesperrt und für das Spielen freigegeben. Eine Spielstraße bietet dabei ganz andere Möglichkeiten als ein gerätelastiger Spielplatz – etwa Platz zum Fahrrad-, Inliner- und Rollerfahren oder für Straßenspiele und Kreidebilder. Zusätzlich bietet eine Spielstraße die Möglichkeit, mit Klappstuhl und Kaffee mit Nachbar*innen ins Gespräch zu kommen und damit nachbarschaftliche Beziehungen im Bezirk zu stärken. Ein weiterer Vorteil: Da temporäre Spielstraßen keinen Umbau erfordern, entstehen fast keine Kosten.
In anderen Städten wie z. B. in Berlin und Freiburg gibt es bereits vielfältige Erfahrungen, die man für die Erstellung eines Spielstraßen-Konzepts nutzen kann. Das gilt auch für das Engagement und die Einbeziehung einzelner Gruppen. So entstehen aktuell auch in Dortmund einzelne Initiativen für temporäre Spielstraßen z.B. durch Student*innen der Raumplanung an der TU, die eine Aktion im Stadtbezirk Innenstadt-West organisieren...
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie viele öffentlich zugängige Spielplätze in privater Zuständigkeit (z.B. Wohnungsbaugesellschaften oder in Neubaugebieten mit Projektgesellschaften) gibt es zusätzlich zu den 342 Spielplätzen in städtischer Trägerschaft? Werden auch diese öffentlich zugängigen Spielplätze von der Verwaltung auf Schäden etc. kontrolliert oder wer ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich?
2. Welche Möglichkeiten haben Familien sich darüber zu informieren, wo in der Umgebung Spielmöglichkeiten (Indoor/Outdoor, kostenlos oder gebührenpflichtig) zu finden sind? Wie kann das vorhandene Informationsangebot optimiert werden?
3. Ist vorgesehen, die 2007 vom Rat beschlossene Spielleitplanung als kommunale Daueraufgabe auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen und zur Verbesserung des Lebens- und Wohnumfeldes von Kindern und Jugendlichen in die Planung mit einzubeziehen?
4. Ist eine Vernetzung verschiedener Spielangebote in Laufnähe (auch hier gilt kurze Beine, kurze Wege) im Sinne von Spielachsen vorgesehen, um unterschiedliche Bereiche für kleine Kinder, Schulkinder oder Jugendliche zu schaffen?
5. Ist vorgesehen, neben Spielplätzen auch Schulhöfe und Sportplätze als ergänzende Aufenthaltsorte für Jugendliche in die Planungen mit einzubeziehen?
6. Wie lange dauert es aktuell, bis gesperrte Anlagen instandgesetzt und wieder freigegeben werden können? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen Prozess zu optimieren? Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob sich durch eine Information über Ursachen und vermutliche Dauer der Sperrung, beispielsweise durch einen Aushang, die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung verbessern lässt….
Frau Hawighorst-Rüßler erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.
Herr Grohmann erklärte, dass keiner etwas gegen Spielstraßen haben könnte, es gebe auch einige Veröffentlichungen in der Presse dazu. Dazu ergeben sich jedoch noch einige Fragen und man sollte die Ergebnisse der Erfahrungen, der noch angedachten Aktionen abwarten und den Antrag in der nächsten Sitzung des Ausschusses behandeln.
Frau Niehaus begrüßte den Antrag, findet es aber wichtig, dass die Straßen sinnvoll gewählt würden und zu der Umgebung passen, in Bezug auf Autos in der näheren Umgebung oder ob sich Spielplätze vor Ort befinden, die nicht stark frequentiert sind und deren Attraktivität man steigern könne.
Herr Loose begrüßte den Antrag ebenfalls, er stellte sich jedoch die Frage, wer den Hut aufhabe. Es sei zwar in der Beschreibung die Rede von Kooperationen, aber er finde es wichtig, dass jemand das Ganze federführend begleitet und auch rechtliche Fragen klärt.
Der Vorsitzende ließ darüber abstimmen, ob der Antrag in die nächste Sitzung geschoben wird.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (bei 4 Enthaltungen ) den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung zu schieben.
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion erfolgt durch die Verwaltung schriftlich.
zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
Die Übersicht wird mit dem Protokoll versandt.
zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden
-Unbesetzt-
Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:02 Uhr.
Sohn Heitkamp Weber
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus