Niederschrift(öffentlich)

über die 18. Sitzung des Rates der Stadt
am 24.11.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 21:05 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 94 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Branghofer

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer

StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik

Als Gäste waren anwesend:

Frau Veye Tatah
(Afrika Positiv e. V.) zu TOP 2.2

Herr Adem Sönmez
(Vorsitzender Integrationsrat) zu TOP 2.2


Herr Alexander Sperling
(Jüdische Kultusgemeinde Dortmund) zu TOP 2.2.




Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2011

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1.a Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04927-11)

2.1.b Bürgerbegehren für den Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund - Eving,
Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05561-11)

2.1.c Künftige Anzahl der Ratsvertreter und Neueinteilung der Wahlbezirke
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04933-11)

2.2 Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

2.3.a Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05393-11)

2.3.b Stadt gegen Rassismus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04556-11-E1)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05512-11)



3.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau des Kreuzungsbereiches Hochofenstraße / Gildenstraße zu einem Kreisverkehr im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04867-11)

3.3 Deckblattverfahren III zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 DO/Unna
Hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04435-11)

3.4 Regionalbahn RB 43 Dortmund - Castrop-Rauxel - Wanne-Eickel - Dorsten
"Emschertalbahn"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05100-11)

3.5 Dortmund, östlicher Stadteingang B1/A40
Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04874-11)

3.6 Kommunales Wohnkonzept - Aufbau eines kleinräumigen Wohnungsmarktmonitorings
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05126-11)

3.7 Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03782-11)

3.8 Brandschutz an Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04913-11)

3.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05037-11)

3.10 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Fuldastraße von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04818-11)

3.11 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Brauhausstraße von Betenstraße bis Hansaplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04968-11)





3.12 Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Gründung der ecce - european centre for creative economy GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05509-11)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04903-11)

5.2.a Bleiberecht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05848-11)

5.2.b Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete Menschen und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05849-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Begründung und Wahrnehmung der Aufgabe „Kunst im öffentlichen Raum“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04254-11)

6.2 Erneuerung der Rotundenverglasung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte und Anbringung von Schneefanggittern - energetische und sicherheitstechnische Sanierung - sowie die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen und –auszahlungen gemäß § 83 Gemeindeordnung (GO NRW).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04244-11)

7. Schule

7.1 Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05588-11)

7.2 Haushaltsplanentwurf 2012;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05646-11)



8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05607-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Beschlüsse zum Haushaltsplanentwurf 2012

9.1.1 Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04889-11)

9.1.2 Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010; hier "Kooperation und Leistungsaustausch (Akquise von Drittmitteln)"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04929-11)

9.1.3 Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05241-11)

9.1.4 Haushaltsplan 2012 - Anpassung der Aufwendungen für Strom und Wärme -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04966-11)

9.1.5 Finanzmittel Kulturmetropole Ruhr
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03711-11)

9.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05446-11)

9.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05479-11)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Gewinnverwendung 2010 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05556-11)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05487-11)



9.6 Überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05570-11)

9.7 Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05472-11)

9.8 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

9.9 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05568-11)

9.10 überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05617-11)

9.11 Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen in der Freistellungsphase der Alterteilzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05516-11)

9.12 Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05590-11)

9.13 Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05535-11)

9.14 EDG Gebührenerhöhung
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05353-11)

9.15 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05702-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05104-11)



10.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05549-11)

10.3 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05555-11)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Rückzahlung der an die SPD-Fraktion gezahlten 120.000 Euro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05448-11)

11.1.2 Zahlung von 120.000 Euro an die SPD-Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05449-11)

11.1.3 5. Versuch, Daten zur Ausländerkriminalität in Dortmund zu erlangen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05450-11)

11.1.4 2. Versuch, Daten zu rechts- und linksextremistischen Straftaten in Dortmund zu erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05451-11)

11.1.5 10 % Naturschutzgebiete in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05460-11)

11.1.6 Hundebestandsaufnahme zur Erhöhung der Steuereinnahme
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05461-11)

11.1.7 Steuerliche Ungerechtigkeit zwischen Hunde- und Pferdebesitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05463-11)

11.1.8 Keine Gremiensitzungen am Gedenktag der Pogromnacht
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05670-11)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.





1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Frank (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

5.3 Inklusives Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05243-11-E2)


6.3 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05953-11)

10.4 Interkommunale Zusammenarbeit: Ausgestaltung der
erweitert.

Weiterhin wurden die Punkte

7.1 Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer
Nutzwertanalyse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05588-11)


7.2 Haushaltsplanentwurf 2012;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 /
Investitionsmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05646-11)

8.1 Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05607-11)




9.1.3 Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05241-11)


9.8 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

9.12 Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im
Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05590-11)

9.13 Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der
Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05535-11)


9.15 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim
Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05702-11)


10.1 Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung
der Budgetmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05104-11)

von der Tagesordnung abgesetzt, da diese Angelegenheiten noch nicht abschließend in den entsprechenden Fachausschüssen behandelt worden sind.

Darüber hinaus machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass Rm Münch (FBI) mit Schreiben vom 15.10.2011 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Weitergabe von 11.700 Unterschriften durch den OB

zu erweitern.

Nachdem Rm Münch (FBI) kurz die Dringlichkeit dieser Angelegenheit begründet hatte, sprach sich
Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) gegen die Aufnahme in die Tagesordnung aus, da man seiner Auffassung nach zunächst die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW abwarten sollte.

Außerdem wies OB Sierau in diesem Zusammenhang daraufhin, dass er von niemanden der die in Rede stehenden Listen unterschrieben hat, einen Hinweis bekommen habe, dass man mit der Weitergabe der Unterschriften nicht einverstanden sei.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Dringlichkeitsvorschlag von Rm Münch (FBI) ab.


Abschließend informierte OB Sierau den Rat der Stadt darüber, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt darauf verständigt habe, dass diese mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.3, bei denen den Fraktionssprechern eine Redezeit von 10 Minuten eingeräumt werde, für die gesamte Sitzung gelten soll.

Nachdem Rm Münch (FBI) seinen Unmut über die vom Ältestenrat festgelegte Redezeitbegrenzung zum Ausdruck gebracht hatte, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) die zuvor dargestellte Änderung der Redezeit gemäß § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Änderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2011

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2011.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1.a
Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04927-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 23.11.2022 – zur Information

Kurzfassung der Beratungsergebnisse:

GremiumSitzungsdatumBeschluss bzw. Empfehlung
BV Hörde11.10.2011Variante 1
BV Hombruch11.10.2011Variante 1
BV Lütgendortmund18.10.2011beide Varianten abgelehnt
BV Huckarde19.10.2011Variante 1 abgelehnt
Variante 2 beschlossen ohne Absatz 4
BV Mengede19.10.2011beide Varianten abgelehnt
BV Eving09.11.2011Variante 2
ergänzend:
Beschluss zur Durchführung einer Bürgerbefragung in

den betroffenen Stadtbezirken
Reduzierung der Mitglieder in Bezirksvertretungen auf 15
BV Brackel10.11.2011beide Varianten abgelehnt
ergänzend:
Reduzierung der Zahl der Stadtbezirke auf max. 8, möglichst 6
Umbenennung der Stadtbezirke
Angebot der Serviceleistungen der Stadtverwaltung flexibel

und bürgernah nach Nachfrage
Reduzierung der Zahl der Ratsmandate
BV Innenstadt-Nord16.11.2011Variante 2
BV Aplerbeck22.11.2011Variante 1
BV Innenstadt-West22.11.2011Variante 1, jedoch ohne Aussage zu Details
BV Innenstadt-Ost22.11.2011Variante 1
BV Scharnhorst22.11.2011beide Varianten abgelehnt
AKJF16.11.2011ohne Empfehlung
ASAG15.11.2011ohne Empfehlung
Seniorenbeirat10.11.2011Variante 2
Integrationsrat22.11.2011beide Varianten abgelehnt

Die Bezirksvertretungen Hörde, Hombruch, Aplerbeck und Innenstadt-Ost empfehlen dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen (Variante 1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt ebenfalls, die Variante 1 zu beschließen, jedoch ohne Aussage zu Details.

Die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving sowie der Seniorenbeirat empfehlen dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen (Variante 2):

Auch die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt, die Variante 2 zu beschließen, allerdings ohne den letzten Absatz.

Die Bezirksvertretungen Lütgendortmund, Mengede, Brackel und Scharnhorst, sowie der Integrationsrat empfehlen, keine der beiden Varianten zu beschließen.

Darüber hinaus lagen dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:

Bezirksvertretung Brackel:

Die Bezirksvertretung stimmt in geheimer Abstimmung nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion mit 12 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen zu:

Der Rat der Stadt wird dringend gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Die Zahl der Stadtbezirke wird auf maximal 8, möglichst sechs reduziert.

2. Die Stadtbezirke werden nicht mehr nach Orten benannt, sondern neutral als
„Dortmund-Ost“, „Dortmund-Innenstadt“ usw. geführt.

3. Die Serviceleistungen der Stadtverwaltung werden flexibel und bürgernah dort
angeboten, wo es die Nachfrage erlaubt.

4. Der Rat nutzt parallel dazu alle Möglichkeiten, um die Zahl der Ratsmandate zu
verkleinern.

Begründung:
Trotz der vielen Diskussionen zur Reduzierung der Stadtbezirke ist am Ende nur ein halbherziger Kompromiss heraus gekommen. Dabei ist es höchste Zeit, die vorhandenen Strukturen anzupassen und gleichzeitig einen nachhaltigen und nennenswerten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Der jetzt vorliegende Vorschlag der Reduzierung auf 10 Stadtbezirke ist dazu kaum geeignet. Selbst mit zehn Bezirken befindet sich Dortmund immer noch an der Obergrenze der laut Gemeindeordnung möglichen Zahl der Stadtbezirke. Zudem bleibt der Kernbereich der Stadt weiterhin geteilt, auch hier verstößt Dortmund gegen die Gemeindeordnung, diese fordert das Gegenteil!
Unbeschadet des Vorhandenseins einer Bezirksvertretung kann die Verwaltung nach dem Hörder Modell ihre Dienste überall dort im Stadtgebiet anbieten, wo diese in ausreichendem Maße nachgefragt werden. Dazu gehört im Hinblick auf den demografischen Wandel eine Ausweitung der möglichen Orte, so lassen sich die Leistungen eines Frontoffice auch tageweise, z. B. in den Außenbereichen, anbieten.
Der Dortmunder Rat ist mit 96 Ratsmitgliedern sehr groß geraten. Das Kommunalwahlgesetzt sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Zahl der Ratsmandate deutlich zu senken. Das sollte, wie in vergleichbaren Kommunen, auch in Dortmund genutzt werden.“

Bezirksvertretung Eving:

Durchführung eines Bürgerentscheids
(Drucksache Nr.: 05031-11)

Auf Antrag der FBI-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, einen Dortmund weiten Ratsbürgerentscheid mit folgenden zwei Fragestellungen zu beschließen:

1. Soll die Stadt Dortmund weiterhin in zwölf Stadtbezirke aufgeteilt bleiben?
2. Sollen die bislang vorhandenen Bezirksverwaltungsstellen erhalten bleiben?

Bürgerbefragung
(Drucksache Nr.: 05653-11)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei neun Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird gebeten, im Gebiet der betroffenen Stadtbezirke Lütgendortmund, Huckarde, Mengede, Eving und Scharnhorst eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, angelehnt an die Vorschriften über einen Bezirksbürgerentscheid.
Vor Feststellung des Ergebnisses dieser Bürgerbefragung wird eine Entscheidung über die Neustrukturierung der Stadtbezirke im Rat der Stadt Dortmund nicht gefasst.

Begründung:
In der Stellungnahme des zuständigen Dezernenten wird die Zulässigkeit eines Bezirksbürgerentscheids verneint. Dennoch besteht die Möglichkeit, im Wege einer Bürgerbefragung die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Stadtbezirken zu erkunden.
Bisher fand die ganze Diskussion ohne hinreichende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger statt. Wir halten angesichts einer solch einschneidenden Maßnahme in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eine Beteiligung daher für unbedingt erforderlich.
Immerhin sind durch die geplante Maßnahme insgesamt ca. 200.000 Bürgerinnen und Bürger betroffen. Eine solche Entscheidung zu fällen, ohne die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, wäre ein weiterer Schritt dazu, die Politikverdrossenheit bei weiten Teilen der Bevölkerung zu schüren.

Erhalt der Bezirksverwaltungsstellen durch Verkleinerung der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 05503-11)

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving– mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und drei Stimmenthaltungen –:

Die Anzahl der Mitglieder der Bezirksvertretungen soll ab der nächsten Legislaturperiode einheitlich auf 15 reduziert werden.

Begründung:
Die derzeitigen Bestrebungen, die Stadtbezirke Eving und Huckarde zu zerschlagen, lehnt die SPD-Fraktion weiterhin ab. Wie die SPD Dortmund will sich auch die SPD Fraktion der Bezirksvertretung Eving der Notwendigkeit, Einsparungen zu erzielen, nicht verschließen. Wir stehen dem Angebot der SPD Dortmund daher positiv gegenüber und regen an, die Zahl der Bezirksvertreter von 19 auf 15 zu reduzieren. Durch diese einheitliche Reduzierung bringt jeder Stadtbezirk einen Anteil an den Einsparungen. Darüber hinaus können damit die Stadtbezirke Eving und Huckarde erhalten bleiben.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

B Antrag der Bezirksvertretung Eving vom 14.09.2011 (Drucksache Nr.: 05031-11)

C Antrag von Rm Münch (FBI) vom 17.11.2011 (Drucksache Nr.: 4927-11-E3)

Der Rat der Stadt beschließt
D Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2011 (Drucksache Nr.: 04927-11-E7)

Begründung

E Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2011 (Drucksache Nr.: 04927-11-E8)

F Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.11.2011 (Drucksache Nr.: 04927-11-E9)

G Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.11.2011 (Drucksache Nr.: 04927-11-E6)

H Antrag der Fraktion Die Linke vom (Drucksache Nr.: 04927-11-E10)

I Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.11.2011 (Drucksache Nr.: 04927-11-E4)

Begründung
J Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.2011 (Drucksache Nr.: 04927-11-E12)

Nachdem OB Sierau Bezirksbürgermeister Mader (Vorsitzender des Politischen Beirates), Bezirksbürgermeister Adden (Stadtbezirk Eving) sowie Bezirksbürgermeister Hudy (Stadtbezirk Huckarde) als Gäste begrüßt hatte, wies er daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates auf folgenden Ablauf der Beratungen verständigt habe:

- Erklärungen der Bezirksbürgermeister
- Bezirksbürgermeister Sascha Mader
- Bezirksbürgermeister Helmut Adden
- Bezirksbürgermeister Harald Hudy

- Erklärungen der Fraktionen (nach Größe der Fraktionen) und der fraktionslosen Ratsmitglieder

- weitere Diskussion, sofern dies gewünscht wird

- Abstimmungen

Außerdem machte OB Sierau nochmals darauf aufmerksam, dass im Ältestenrat Einvernehmen bestanden hatte, so wie dies auch bei der Feststellung der Tagesordnung beschlossen wurde, dass die Redezeit auf 10 Minuten pro Erklärung (Fraktionssprecher und Bezirksbürgermeister) begrenzt wird und ansonsten die generelle Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt gilt.

Nachdem Rm Münch (FBI) nochmals seinen Protest gegen diese Regelung geäußert hatte, wies
OB Sierau daraufhin, dass entsprechend § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen der Rat der Stadt beschließen kann, so wie dies auch unter TOP 1.3 beschlossen wurde, dass die Redezeit für die gesamte Sitzung oder für einzelne Tagesordnungspunkte beschränkt wird. Insofern sei seiner Meinung nach die Vorgehensweise rechtens.

In der anschließenden Diskussion erhielt zunächst der Vorsitzende des Politischen Beirates zur Neuordnung der Stadtbezirke, Bezirksbürgermeister Mader (CDU), die Gelegenheit, die Arbeit der entsprechenden Kommission, die durch Ratsbeschluss den Auftrag hatte, sich Gedanken hinsichtlich der Neustrukturierung der Stadtbezirke, über die Notwendigkeit der Bezirksverwaltungsstellen und die mögliche Verkleinerung des Rates der Stadt zu machen, darzustellen.

Hierbei machte er deutlich, dass man nach einem intensiven Abwägungsprozess die entsprechenden Ergebnisse, die in der nun vorliegenden Verwaltungsvorlage dargestellt worden seien, vorgeschlagen habe. Nun sei es Sache des Rates der Stadt, die Empfehlung des Politischen Beirates, die mehrheitlich gefasst worden sei, politisch zu bewerten, und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen.

Anschließend brachten die beiden Bezirksbürgermeister Adden (SPD) und Hudy (SPD), deren Stadtbezirke von der Neustrukturierung betroffen sind zum Ausdruck, dass die Bürgerschaft in den betroffenen Stadtbezirken Eving und Huckarde kein Verständnis für die Empfehlung des Politischen Beirates, kurz- bis mittelfristig die Bezirksverwaltungsstellen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke Eving und Huckarde aufzulösen hätte. Zumal den hiervon betroffenen Menschen in diesen Stadtbezirken der Glaube daran fehle, dass langfristig die Angebote der Verwaltung, so wie dies versprochen worden sei, vor Ort erhalten bleiben werden. Vielmehr gehe man davon aus, dass man künftig weite Wege in Kauf nehmen müsse, um Dinge bei der Verwaltung zu erledigen. Dies sei zumindest für ältere bzw. behinderte Menschen nicht zumutbar.

Weiterhin brachten die Bezirksbürgermeister Adden (SPD) und Hudy (SPD) zum Ausdruck, dass für sie die Empfehlung des Politischen Beirates ein Versuch sei, zwei sozialdemokratische geprägte Stadtbezirke quasi kaputt zu machen. Von daher kann der entsprechende Vorschlag von der hiervon betroffenen Bürgerschaft nicht nachvollzogen werden.

Nicht zuletzt mache ihrer Meinung nach die große Anzahl der Unterschriften, die sich für ein Erhalt der bestehenden Strukturen aussprechen, deutlich, wie groß die Sorgen, Ängste und Befürchtungen der Bürgerschaft in den Stadtbezirken Eving und Huckarde sei.
In der sich hieran anschließenden Diskussion legten die Sprecher der im Rat der Stadt vertretenden Fraktionen die jeweiligen Standpunkte ihrer Fraktionen hinsichtlich der o. a. Thematik dar.

Für die SPD-Fraktion brachte dabei Rm Goosmann zum Ausdruck, dass sich seine Fraktion von Anfang an dafür ausgesprochen habe, dass man die seit 1975 gut funktionierenden Strukturen der Stadtbezirke mit den dazugehörigen Bezirksverwaltungsstellen beibehalten sollte. Auch für ihn machen die geäußerten Proteste gegen die beabsichtigte Reduzierung der Stadtbezirke deutlich, dass dies von der Bürgerschaft genauso gesehen werde.

Um die diesbezüglichen Sparbemühungen zu unterstützen, habe die SPD-Fraktion vorgeschlagen, die Anzahl der Bezirksvertreter stadtweit zu reduzieren. Das Gute an diesem Vorschlag sei, dass die Anzahl der Bezirksvertreter anstatt um 38 sogar um 58 Bezirksvertreter reduziert würden und trotzdem die politische Entscheidungsfindung vor Ort gewährleistet wäre.

Außerdem machte Rm Goosmann (SPD) in seinen weiteren Ausführungen deutlich, dass es sich bei der vorliegenden Thematik um eine Angelegenheit handele, bei der man die Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitnehmen müsse, um diese an der Entscheidung teilhaben zu lassen.

Die mittlerweile vorgelegten Anträge, diesbezüglich einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen, machen für ihn deutlich, dass dies von vielen im Rat der Stadt gesehen werde. Von daher schlug Rm Goosmann (SPD) vor, zunächst die grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob man als Rat der Stadt diese so wichtige Entscheidung in die Hände der Bürgerschaft legen wolle. In einem zweiten Schritt müsse man sich dann auf den Termin und die Fragestellung diesbezüglich verständigen.

Anschließend machte seitens der CDU-Fraktion Rm Reppin deutlich, dass es bereits bei der kommunalen Neuordnung im Jahre 1975 zu einer Verschiebung bei den Stadtbezirken gekommen sei, die zur Schließung einiger Bezirksverwaltungsstellen geführt habe, was letztendlich von der hiervon betroffenen Bürgerschaft auch akzeptiert wurde.

Weiterhin erinnerte Rm Reppin (CDU) in seinen Ausführungen daran, dass aufgrund der zu erwartenden Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die entsprechende Infrastruktur angepasst werden müsse.

Verstärkt werde diese Notwendigkeit nach Meinung von Rm Reppin (CDU) durch den immer größer werdenden Finanzdruck, der auf der Stadt Dortmund laste. Ohne eine Anpassung der Infrastruktur werde es nach Meinung der CDU-Fraktion nicht möglich sein, die Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund aufrecht zu erhalten.

Nachdem anschließend Rm Reppin (CDU) nochmals die Kriterien erläutert hatte, wieso die Stadtbezirke Eving und Huckarde von dem vorliegenden Umstrukturierungsprozess betroffen seien, brachte er abschließend zum Ausdruck, dass zum einen die CDU-Fraktion einen Ratsbürgerentscheid in jeglicher Form ablehne werde da der Rat der Stadt gewählt wurde, um die Stadt Dortmund zu gestalten. Andererseits werde die CDU-Fraktion den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag hinsichtlich der Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertreter ablehnen, da ein derartiger Vorschlag in dem hierfür eingerichteten Politischen Beirat vorher nicht beraten worden sei und dieser seiner Meinung nach letztendlich nur dazu diene, von der eigentlichen Thematik abzulenken.

In der weiteren Diskussion brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass die Thematik Reduzierung der Stadtbezirke sicherlich ein schwieriges und emotionales Thema sei.

Ihrer Auffassung nach sei es jedoch in den konstruktiven Beratungen im Politischen Beirat gelungen, trotz der beabsichtigten Reduzierung um zwei Stadtbezirke, wesentliche dezentrale Strukturen in diesen Stadtbezirken zu erhalten.

Weiterhin begründete aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter nochmals die Notwendigkeit hinsichtlich der Reduzierung der Stadtbezirke und machte dabei deutlich, dass aufgrund der schwierigen Haushaltssituation strukturelle Veränderungen zwingend erforderlich seien und man künftig schauen müsse, für was man in der Zukunft die weniger zur Verfügung stehenden Finanzmittel einsetze.

Nach Auffassung ihrer Fraktion sei es dabei richtiger, städtische Mittel für Bildung, Jugend und Soziales, als für Verwaltung und politische Strukturen zu verwenden. Insofern halte ihre Fraktion eine maßvolle Reduzierung der Stadtbezirke und eine effizientere Struktur der Bezirksverwaltungsstellen für den richtigen Weg.

Abschließend erklärte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktion den von
Rm Goosmann (SPD) unterbreiteten Vorschlag, eine Art Blanko-Check für einen Ratsbürgerentscheid auszustellen, nicht mittragen werde.

Des Weiteren brachte in der weiteren Diskussion hinsichtlich der Neustrukturierung der Stadtbezirke für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt bezugnehmend auf den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der stadtweiten Durchführung eines Ratsbürgerentscheides zum Ausdruck, dass sich dieser Antrag aufgrund der hierin enthaltenen Fragestellung deutlich von dem von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag abweiche. Für seine Fraktion sei daher der Antrag der SPD-Fraktion nicht akzeptabel.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen verdeutlichte auch Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die Notwendigkeit einer Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen. Aufgrund der desolaten Finanzsituation der Stadt Dortmund sei es zwingend erforderlich, die bestehenden Strukturen zu verändern, um letztendlich die Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund aufrecht zu erhalten. Von daher stehe die Fraktion FDP/Bürgerliste auch zu dem vorliegenden Vorschlag, die Stadtbezirke Huckarde und Mengede bzw. Eving und Scharnhorst zusammen zu legen.

Für die Fraktion Die Linke sprach sich Rm Kowalewski dafür aus, die bestehenden und auch gut funktionierenden Strukturen in Sinne einer kleinteiligen Versorgung der Dortmunder Bürgerschaft, die besonders in den nördlichen Stadtbezirken wichtig sei, aufrecht zu erhalten.

Von daher werde seine Fraktion auch den vorliegenden Vorschlägen, die Stadtbezirke Eving und Huckarde aufzulösen, ablehnen.

Nach Meinung der Fraktion Die Linke sei es vielmehr Aufgabe der Politik, dass Geld auch bei knappen Kassen so zu verteilen, dass die Bürgerschaft hierunter nicht leiden müsse.

Abschließend appellierte Rm Kowalewski (Die Linke) an die anderen Fraktionen, die auch einen Antrag hinsichtlich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides gestellt haben, kompromissbereit zu sein, um einen gemeinsamen Weg bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides zu beschreiten.

In der weiteren Diskussion brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass er den vorliegenden Vorschlag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Anzahl der Stadtbezirke zu Lasten der Stadtbezirke Eving und Huckarde zu reduzieren, ablehne, da die hieraus resultierende Belastung für die Bevölkerung der Stadtbezirke Eving und Huckarde nicht akzeptabel sei.

Von daher habe er anstatt dessen beantragt, die drei Innenstadtbezirke aufzuheben und deren Kernbereiche zu einem neuen Stadtbezirk Innenstadt zusammen zu fügen, da hierdurch die Bevölkerung nicht zu stark betroffen wäre.

Abschließend forderte Rm Münch (FBI) den Rat der Stadt auf, einen Ratsbürgerentscheid im Sinne der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving, die auf eine Initiative der FBI-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving basiere, auf den Weg zu bringen.

Nachdem sich Rm Thieme (NPD) für eine Beibehaltung der bestehenden Strukturen ausgesprochen hatte, vertieften in der anschließenden Diskussion nochmals die jeweiligen Sprecher die Standpunkte hinsichtlich der Neustrukturierung der Stadtbezirke.
Der sich hieran anschließende Versuch von OB Sierau, einen Konsens bezüglich der Anträge zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der vorliegenden Angelegenheit herbeizuführen, scheiterte, da insbesondere seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste signalisiert wurde, dass für ihre Fraktionen nur in der beantragten Form ein derartiger Ratsbürgerentscheid akzeptabel sei.

Abschließend stellte Rm Münch (FBI) den Antrag, die Entscheidung über die vorliegende Verwaltungsvorlage sowie die hierzu gestellten Anträge auf die Sitzung des Rates der Stadt im Februar 2012 zu vertagen und eine interfraktionelle Kommission einzurichten, die dem Rat der Stadt diesbezüglich einen mehrheitsfähigen Vorschlag unterbreite.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Vertagungsantrag von Rm Münch (FBI) ab.

- Ratsbürgerentscheide -

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den unter „B“ angeführten Antrag der Bezirksvertretung Eving ab.
3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den unter „D„ angeführten Antrag der SPD-Fraktion ab.
4. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke den unter „I“ angeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
5. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den unter „H“ angeführten Antrag der Fraktion Die Linke ab.
6. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den unter „J“ angeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

- Änderungsanträge zur Verwaltungsvorlage -

7. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „C“ angeführten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.
8. Bei Nichtbeteiligung der SPD-Fraktion lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den unter „F“ angeführten Antrag der Fraktion Die Linke ab.
9. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion
Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „G“ angeführten gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Auf Antrag der SPD-Fraktion erfolgte die abschließende Abstimmung der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der zuvor gefassten Beschlüsse in einer geheimen Abstimmung.

10. Bei zwei Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt mit 49 Stimmen gegen 44 Stimmen unter Einbeziehung des zuvor beschlossenen gemeinsamen Antrages folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt in Ergänzung seines Beschlusses vom 16.12.2010 zu den eingebrachten Vorlagen

Diese beinhalten im Wesentlichen zu TOP 2.1.b
Bürgerbegehren für den Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund - Eving,
Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05561-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Gem. § 26 (6) i. V. m. § 26 (9) Gemeindeordnung (GO NRW) stellt der Rat fest, dass das Bürgerbegehren der FBI (Freie Bürger Initiative, Fraktion für Bürgerinteressen in der BV Eving) „für den Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Eving und gegen die Zerschlagung des Stadtbezirks“ unzulässig ist.

zu TOP 2.1.c
Künftige Anzahl der Ratsvertreter und Neueinteilung der Wahlbezirke
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04933-11)

Aufgrund der unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 gefassten Beschlüsse zog OB Sierau die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt zurück. Nach entsprechender Überarbeitung werde man diese Vorlage in veränderter Form dem Rat der Stadt zu Kenntnis geben.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:55 Uhr bis 18:30 Uhr für eine Pause unterbrochen.



zu TOP 2.2
Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

Zu Beginn der Behandlung des o. a. Tagesordnungspunktes begrüßte OB Sierau zunächst die zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladenen Gäste, Herrn Adem Sönmez (Vorsitzender Integrationsrat), Frau Veye Tatah (Afrika Positiv e. V.) sowie Herrn Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde Dortmund), die anschließend wie folgt zu dem vorliegenden Sachstandsbericht 2011 zum Masterplan Migration/Integration Stellung bezogen:

Rede von Herrn Adem Sönmez:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Integrationsrat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative der Stadt Dortmund sich im Bereich der Integration mit konkreten Projekten verstärkt einzubringen. In Dortmund leben ca. 167.000 Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Daher ist es notwendig, dass die Stadt Dortmund einen Masterplan Migration/Integration auf den Weg bringt. In Dortmund hat man in den vergangenen Jahren versäumt in diesem Bereich aktiv tätig zu sein. Es ist für uns positiv, dass sich die Stadt Dortmund für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte interessieren und versuchen deren Integration in der Mehrheitsgesellschaft voranzutreiben. Man versucht dadurch im Bereich der Integration Weichen zu stellen und mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Aus diesem Grund ist diese Vorlage „Masterplan Migration/Integration“ positiv zu bewerten.

Meine Damen und Herren, der Integrationsrat hat sich an dem Prozess „Masterplan Migration/Integration“ aktiv beteiligt und ihn begleitet. Unsere Mitglieder haben in den Arbeitsgruppen und Expertenrunden bei der Feststellung der Handlungsfelder aktiv mitgewirkt. Außerdem haben die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Dortmund ihre Meinungen eingebracht und auf fehlende Inhalte hingewiesen. Die für uns wichtige Themen wurden als Handlungsfelder bestimmt. Bildung war und ist immer ein wichtiger Bereich. Denn die Schulerfolge von Migrantenkindern fangen mit der Förderung im Elementarbereich an. Nach unserer Auffassung sollte man verstärkt mit den Eltern und Migrantenselbstorganisationen zusammenarbeiten. Es ist erfreulich, dass man frühkindliche Maßnahmen in Betracht gezogen hat und unter den Kooperationspartner sich auch MSOs befinden.

Meine Damen und Herren, hervorzuheben ist auch die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung der Stadt Dortmund. Denn im öffentlichen Dienst und besonders bei der Stadt Dortmund sind Beschäftigte mit Zuwanderungsgeschichte gemessen an ihren Anteil an der Bevölkerung noch eher unterrepräsentiert. Das Ziel der Stadt Dortmund sollte sein, die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zuwanderungsgeschichte in der Verwaltung entsprechend der Verteilung in der Gesellschaft zu erhöhen. Im Handlungsfeld Arbeit und Unternehmen entdecken wir Projekte, die bereits die Ansätze für dieses Ziel liefern.

Die Themen, die im Handlungsfeld Soziale Balance in den Stadtbezirken behandelt werden, sind auch für uns Meilensteine zur Integration. Zum Beispiel Senioren mit Zuwanderungsgeschichte werden in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Integration- und Migrationsarbeit spielen. Die erste Generation der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wird älter und auf der anderen Seite setzt man sich mit den Problemen der Kinder und Jugendlichen auseinander. Das zeigt uns wie weit gefächert die Arbeit der Integration und Migration ist.

Meine Damen und Herren, das Handlungsfeld „Weltoffene – Internationale Stadt birgt wichtige Themen in sich, wie politische Partizipation und Chancengleichheit/Antidiskriminierung. Die Integration der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte kann aus meiner Sicht grundsätzlich durch politische Teilhabe erzielt werden.

Daher wurde eine Informationsveranstaltung zu politischen Mitwirkungsmöglichkeiten in Parteien, Bezirksvertretungen und Rat der Stadt Dortmund in Huckarde im September durchgeführt. Die nächste Veranstaltung mit dem Thema „Politik Mit-Wirkung“ wird im März 2012 in der Nordstadt stattfinden.

Aber auch die in den letzten Tagen herausgestellte neue Dimension der Gewalt der Rechtsradikalen zeigt uns wie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte besser gesagt Türken diskriminiert worden sind. Man hat die Taten verschleiert und in andere Richtungen gelenkt, so dass wir überhaupt nicht merkten, dass man uns diskriminiert. Erst jetzt kommt heraus, dass die Diskriminierung auch eine andere Dimension erreicht hat. Die verabscheulichten Morde, die aus rassistischen Beweggründen begangen worden sind, wurden verharmlost, von sich abgewiesen und sogar auf die Türken verschoben.

Die Ermittler assoziierten wohl: Türken > kriminell > Mafiamorde. Die Presse dachte sich: Türken, Döner, Dönermorde. Das passt schon. Das schlimmste dabei war, dass man auf uns so eingewirkt hat, dass wir selbst darüber so dachten.

Jetzt sind die Menschen mit türkischer Herkunft schockiert, sprachlos und ängstlich. Sie können sich nicht erklären, wie das geschehen konnte. Wir sind vor fünfzig Jahren als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen und waren Menschen. Jetzt sind wir zur Beute geworden. Daher wurden diese Morde verharmlost und zynisch „Döner-Morde“ genannt.

Wir verabscheuen diese und solche Morde und sind der Meinung, dass man solche Diskriminierungen und Vorurteile stärker bekämpft und sich die Mehrheitsgesellschaft zu der Sache sensibilisiert.
Meine Damen und Herren,

zurück zur Vorlage „Masterplan Migration/Integration“. Abschließend möchte ich noch einmal sagen, dass der Integrationsrat die Integrationsbemühungen der Stadt Dortmund befürwortet und unterstützt. Der Masterplan als erster guter Schritt zu sehen ist. Die bisher geleistete Arbeit wird sich weiter entwickeln und reifen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !


Rede von Frau Veye Tatah:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich über die Einladung des Oberbürgermeisters sehr gefreut, aus meiner persönlichen Perspektive über den Integrationsprozess in unserer Stadt zu sprechen.

Heute stehe ich vor Ihnen, als Informatikerin und Mutter von zwei Kindern. Ich weiß, dass viele von Ihnen mich für ein gelungenes Beispiel einer integrierten Migrantin halten werden. Aber wenn ich ehrlich bin, fühle ich mich hier in Dortmund noch immer nicht richtig integriert.

Warum ist das so?

Als Migrantin und noch dazu als dunkelhäutige Migrantin ist hier zu leben kein einfaches Unterfangen. Der Alltagsrassismus ist unser ständiger Begleiter. Es wird einem deutlich vermittelt - mit oder ohne Worte - dass man nicht dazu gehört. Wir sind eben die sichtbarsten Einwanderer und stehen an der ersten Stelle der Abgrenzungsliste.

Man hört jeden Tag, die Integration funktioniert nicht so gut, weil wir Migranten kein Deutsch sprechen. Meine Damen und Herren, viele Migranten sprechen und schreiben deutsch wie ich, trotzdem fühle ich mich hier nicht dazugehörig. Es fehlt in unserer Gesellschaft das „WIR-Gefühl“.
Wie viele Leute werden zum Beispiel ihre Wohnung an einen Migranten vermieten? Wer heißt einen sogenannten „Ausländer“ als Schwiegersohn oder Schwiegertochter willkommen? Wie viele Unternehmer geben eine offene Stelle an einer kompetenten Migranten, wenn sich gleichzeitig ein Deutscher für dieselbe Stelle bewirbt? Wie viele Lehrer beurteilen Migrantenkinder in der Schule schlechter, weil sie Sprachprobleme mit niedriger Intelligenz gleichsetzen?

Wie kommt es, dass wir dazu tendieren, alle Migranten einer Gruppe pauschal zu verdächtigen, wenn ein Migrant etwas Falsches oder Illegales tut? Aber wenn sich ein Deutscher dasselbe zuschulden kommen lässt, sagen alle sofort, dass es sich um einen Einzelfall handelt.

Die Presse ist nur ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und vermittelt Informationen in einer Art und Weise, die leider sehr oft dazu führt, dass unsere Gesellschaft immer weiter auseinander driftet.
Wie lange werden wir die voller Hass vorgebrachten Parolen der Nazis gegen andere Kulturen erdulden müssen? Was sollen wir unsere Kinder erklären, wenn sie fragen: „Mama, was haben wir getan, dass die uns so hassen?“

Es ist jedoch sehr einfach, bei Hassparolen gegen Migranten nur auf die rechte Szene zu verweisen oder die Hasspredigten gegen andere Glaubensrichtungen nur auf Islamisten zu schieben. Der schlimmste Zustand ist, dass sich Hass und Ablehnung gegenüber „Anderen“ nicht öffentlich, sondern dass er sich meistens in diskriminierendem Verhalten zeigt.

Radikale und Unbelehrbare dienen als Projektionsflächen für eine latent vorhandene Fremdenfeindlichkeit. Wir verurteilen, kategorisieren und bewerten permanent, ohne uns dessen bewusst zu sein. Dieser latente Rassismus, der unabhängig von Bildungs- und Sozialstatus in jedem von uns schlummert, sowohl in Deutschen wie auch in Migranten, ist das eigentliche Grundübel in unsere Gesellschaft.

Bevor ich vor circa 20 Jahren nach Deutschland kam, hatte auch ich eine naive Vorstellung von einem Land, in dem „Milch und Honig fließt“ und das mir unendlich viele Möglichkeiten bietet. So denkt bestimmt jeder Zuwanderer, der sich auf den Weg nach Deutschland macht. Wir kommen voller Euphorie und sind bereit, uns für unsere Träume einzusetzen. Angekommen in Deutschland stehen wir mitten im „Paradies“ mit tollen Früchten, die aber leider für viele Migranten unerreichbar sind.
Was sind diese Früchte?

Zum Beispiel eine gute Arbeitsstelle, eine gute Wohnung und eine gute Schulbildung für unsere Kinder. Viele Migranten haben an deutschen Universitäten studiert, einige bereits in Ihren Heimatländern. Aber wegen ihrer Herkunft finden sie trotz guter Ausbildung und großem Leistungswillen keine Arbeit. Trotzdem beschweren sich die Unternehmen lautstark über den Fachkräftemangel.

An der TU-Dortmund sind momentan 374 Studenten aus afrikanischen Ländern. Viele Migrantenkinder hier schaffen es leider nicht zu studieren. Die Bildungssysteme unserer Heimatländer sind nicht darauf angelegt, dass sich die Eltern aktiv an der Ausbildung ihrer Kinder beteiligen.

In Dortmund haben 50,3% der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren einen Migrationshintergrund. In 15 bis 20 Jahren werden also 50,3% der Berufseinsteiger einen Migrationshintergrund haben. Während heute 13% der Migrantenkinder in ein Gymnasium gehen, sind es 44% der deutschen Kinder. Woher sollen die gut ausgebildeten Berufseinsteiger kommen, wenn nicht von den Migranten? Wir müssen hierzulande eine individuelle und frühkindliche Förderung durchführen, um die Bildungschancen betroffener Kinder zu verbessern und die Zukunft der Gesellschaft zu sichern.

Ich habe festgestellt, dass Teile der Mehrheitsgesellschaft der Meinung sind, dass Integration nur eine Sache der Migranten sei. Wenn das so stimmt, meine Damen und Herren, dann werden wir in den nächsten zwanzig Jahren immer noch über dieses Thema diskutieren. Eines ist heute schon klar, der Integrationsprozess wird sich nur verbessern, wenn die Mehrheitsgesellschaft gemeinsam mit den Migranten aktiv daran mitwirkt, z. B alle Berufe von der Putzfrau bis zum Oberbürgermeister öffnet und damit beginnt, eine echte Willkommenskultur zu entwickeln.

Unsere Heimatstadt Dortmund ist so bunt und vielfältig. Wir müssen diese Vielfalt als Chance begreifen und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation aller Menschen unabhängig von der Herkunft ermöglichen. Die Lösungsansätze des Masterplan Migration/Integration zur Verbesserung der Chancengleichheit für alle Bürger in Dortmund benötigen viel Geld und andere Ressourcen - und sind unabdingbar.

Meine Damen und Herren, Sie als Entscheidungsträger halten die Zügel in der Hand. Integration und das Miteinanderleben sind parteiübergreifende Aufgaben, die erfordern, dass sich alle Beteiligten ernsthaft dafür einsetzen. Jede Veränderung, die wir durchmachen, braucht einen starken Willen und Durchsetzungsvermögen. Seien Sie daher mutig und treffen Sie die richtigen Entscheidungen, zum Wohl unserer Stadt, unserer Kinder und Enkelkinder. Vermitteln Sie den Wählern draußen, dass Politik glaubwürdig ist, indem Sie die richtigen Entscheidungen treffen.


Rede von Herrn Alexander Sperling:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie wir mit Migration umgehen und ob wir die Herausforderungen der Integration meistern, ist eine der wichtigsten Fragen für die Zukunft unserer Gesellschaft. Der vorliegende Masterplan ist ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er ist voller konkreter Handlungsvorgaben, die das Zusammenleben für alle Dortmunder, egal welcher Herkunft, verbessern werden. Hervorzuheben ist, dass hierbei darauf geachtet wird, dass Integration keine Einbahnstraße ist; wäre es anders würden wir von dem hässlichen Wort Assimilation sprechen. Damit dieser Integrationsprozess funktioniert, muss die Mehrheitsgesellschaft tatsächlich bereit sein, den Integrationswilligen aufzunehmen und ihn mit seinen kulturellen Unterschieden so zu akzeptieren wie er ist.

Als Vertreter der Jüdischen Gemeinde hier in Dortmund ist mir dieser Aspekt der Akzeptanz besonders wichtig. In zweitausend Jahren Diaspora mussten sich Juden immer wieder in unterschiedlichsten Ländern den herrschenden Verhältnissen anpassen, ohne sich dabei zu sehr zu assimilieren und die eigene Identität und Religion aufzugeben. Wenn diese Form der Anpassung ohne Selbstaufgabe nicht akzeptiert wurde, kam es in der Geschichte des Judentums immer wieder zu Vertreibungen oder Schlimmerem. Ihren traurigen Höhepunkt fand dies bekannterweise grade HIER, wo sechs Millionen Juden vom damaligen deutschen Staat ermordet wurden. Dass wir heute jedoch in einem anderen Deutschland leben, dafür ist einer der besten Beweise der offene und tolerante Umgang mit Minderheiten.

Als 1953 die Jüdische Kultusgemeinde Dortmund wieder gegründet wurde, hätte sich niemand die positive Entwicklung dieses Landes auch nur ansatzweise vorstellen können. Die Jüdische Gemeinschaft war hier anfangs nur ein Provisorium. Die wenigen Juden, die nach den Kriegswirren im Land der Täter gestrandet waren, saßen mit ihren erlittenen Traumata mehrheitlich auf den sprichwörtlichen „gepackten Koffern“. Dass einige dennoch mitsamt ihren Nachkommen hiergeblieben sind, liegt auch daran, dass Deutschland mittlerweile ein Einwanderungsland geworden war. Hierdurch ist die Toleranz für alles Fremde und Andersartige automatisch gestiegen; es wurde dadurch immer leichter sich hier wohl zu fühlen. Nach den dunklen Jahren der eigenen Geschichte tat allen Deutschen die massenhafte Einwanderung und das damit verbundene bunte Aufblühen mehr als gut. Wie monoton und bieder unsere Republik im Gegensatz dazu ohne ihre Migranten insgesamt aussähe, kann man in manchen Landstrichen im Osten heute erahnen. Teilweise herrscht gerade dort wo kaum Ausländer leben nicht zufällig tumber Nationalismus und trostlose Verbitterung. Mit den aufgrund der niedrigen Geburtenrate sinkenden Bevölkerungszahlen wird Deutschland in Zukunft noch viel mehr gut ausgebildete Einwanderer brauchen, um den allgemeinen Wohlstand zu halten. Bunte und multikulturell geprägte Metropolen wie eben Dortmund, wo Menschen aus 180 Nationen friedlich Tür an Tür wohnen, sind der ideale Nährboden auf dem auch die notwendige Einwanderung der Zukunft wunderbar gedeihen könnte.

Auch die Jüdische Gemeinde besteht heute wieder zum größten Teil aus neuen Migranten. Von unseren inzwischen fast viertausend Mitgliedern und Ihren Familien sind über neunzig Prozent in den letzten zwanzig Jahren aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion eingewandert. Russisch ist in unseren Gemeinderäumen mindestens die Zweitsprache und bei den Senioren auch oft noch die erste Sprache. Für uns als früher kleine Gemeinde von ehemals 350 Personen war dieser massenhafte Zuzug erstmal ein Schock. Allein schon die Sprachbarriere führte am Anfang zu Entfremdungstendenzen zwischen Alteingesessenen und Neuzuwanderern. Langfristig jedoch überwogen die Gemeinsamkeiten, und haben zu einem lebendigen Gemeindeleben geführt, an dem alle Juden egal welcher Herkunft beteiligt sind. Heute merkt man bei den jüngeren Generationen, die inzwischen auch perfekt Deutsch gelernt haben, kaum noch einen Unterschied.

Für uns ist der wichtigste Baustein für eine Erfolgreiche Integration Bildung. Für die Mehrzahl unserer Einwanderer war es selbstverständlich zu versuchen, die sich hierbei in Deutschland ergebenden Chancen, zu ergreifen. Leicht ist es Ihnen dabei nicht immer gefallen. Insbesondere den Älteren wurden unnötige Steine in den Weg gelegt durch die lange Zeit fehlende Anerkennungsmöglichkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Und auch die jüngeren fanden sich in einem deutschen Bildungssystem, das nicht auf Integration ausgelegt ist, nicht auf Anhieb zurecht. Als Gemeinde versuchen wir immer unseren Mitgliedern hierbei wo es nur geht Unterstützung zukommen zu lassen. Ein breites Bildungsangebot sehen wir als eine unserer zentralen Aufgaben und hoffen hiermit einen erfolgreichen Dienst an der Gesellschaft leisten zu können.

Zu Beginn sprach ich davon, dass Integration keine einseitige Angelegenheit sein darf. Natürlich ist die entscheidende Komponente schließlich und endlich der eigentliche Integrationswille des einzelnen Einwanderers. Kein Mensch kann gegen seinen Willen integriert werden. Dazu gehört selbstverständlich auch die grundlegenden Werte und Normen der Mehrheitsgesellschaft übernehmen zu wollen. Ohne eine gemeinsame Wertebasis kann es keine gelungene Integration geben. Bei aller notwendigen Akzeptanz von Kultureller und Religiöser Eigenständigkeit muß es auch einen Konsens darüber geben was die Gesellschaft nicht tolerieren kann. In unserem weltoffenen, westlichen und demokratischen Land von Heute sind Anschauungen, die keinerlei Toleranz erlauben zum Beispiel Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Antisemitismus.

Derartige Ressentiments kommen leider bei manchen Einwanderergruppen deutlich häufiger vor als in der Gesamtgesellschaft. Insbesondere die aufkeimenden und in manchen Gesellschaftsteilen schon fast wieder zur Normalität gewordenen Vorurteile gegenüber Juden bereiten uns hierbei Sorgen. Dabei sollten solche Anfeindungen eigentlich gerade weil man aufgrund der ähnlichen Migrationsvergangenheit viele Gemeinsamkeiten hat, besonders unnötig sein.
Diese Probleme wurden im vorliegenden Masterplan bisher kaum oder nur unzureichend behandelt. Der bisherige Ansatz zielt auf eine allgemein positive Betrachtung der Integrationschancen ab, was momentan auch genau so gebraucht wird. Der Masterplan wurde vor allem im Dialog erstellt und funktioniert auch als vertrauensbildende Maßnahme, weswegen es bisher auch durchaus sinnvoll war Konflikte zu vermeiden. Der nächste Schritt im Masterplan muss nun aber darin bestehen, auch die unangenehmen Probleme deutlicher zu benennen und hierfür Lösungswege zu finden. Gerade in den eben benannten nicht tolerierbaren Bereichen gibt es leider noch einiges zu tun. Nur wenn es langfristig gelingt auch diese besonders schwierigen Handlungsfelder anzugehen kann der Masterplan Migration/Integration als Erfolgreich angesehen werden.

Und ein erfolgreicher Integrationsprozesses wird am Ende einer der wichtigsten Bausteine unserer Gesellschaft sein, denn egal welcher Nation, Religion oder Konfession wir ursprünglich entstammten, für unsere Zukunft müssen wir alle an einem Strang ziehen. Deutsche, Türken, Russen, Polen, Juden, Christen, Moslems, Hindus, Europäer, Araber, Afrikaner und wie wir sonst noch genannt werden mögen: Gemeinsam bilden wir eine Gesellschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Nur wenn jeder von uns dies akzeptiert, kann Deutschland noch lange das weltoffene, freiheitsliebende und gleichzeitig leistungsstarke Land bleiben, das es geworden ist.







Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass der vorliegende Sachstandsbericht 2011 eine gute Grundlage und Orientierung sei, um den Integrationsprozess in Dortmund positiv weiter zu entwickeln. Es wurde aber auch deutlich, dass diesbezüglich noch viel zu tun sei.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht 2011 zum Masterplan Migration/Integration zur Kenntnis.

zu TOP 2.3.a
Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05393-11)

Zu dem o. a. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt neben der Verwaltungsvorlage folgende Anträge der Fraktionen zu den Demonstrationen in Dortmund, die bereits zur Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2011 gestellt wurden, vor:

A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.09.2011 (Drucksache Nr.: 05216-11-E1):

Beschlussvorschlag
Der Rat empfiehlt der Verwaltung die Schaffung eines Konsultationskreises, dessen Aufgabe es ist, im Dialog mit den jeweiligen Gruppen der Zivilgesellschaft geeignete Maßnahmen auszuarbeiten, wie künftig der im Rahmen von Demonstrationen der rechten und linken Szene aufkommenden „Demonstrations-Kriminalität“ begegnet werden kann.

Begründung
Zum wiederholten Male kam es nunmehr am 03. September 2011 zu einem Aufmarsch der rechten Szene in Dortmund. Mit dieser Demonstration gingen wieder Gegendemonstrationen der linken Szene einher, die zu umfangreichen Ausschreitungen im Raum Dortmund führten. Dabei ist festzustellen, dass die stattfindenden Gegendemonstrationen ein hohes Maß an Organisationsstruktur sowohl bei der Aufstellung als auch dem Ablauf aufweisen.

Unstreitig ist, dass diese Gegendemonstrationen ebenfalls ihre Legitimation aus den grundrechtlich gesicherten Rechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 und 8 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland herleiten.

Gleichwohl muss festgehalten werden, dass diesen Gegendemonstrationen in jüngerer Zeit quasi ein „Eventcharakter“ zukommt, dessen Auswirkungen die Arbeit der Polizei in empfindlicher Weise beeinträchtigt. Zudem schaden auch diese Aktionen dem Ansehen der Stadt Dortmund und gefährden die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Das grundrechtlich verbriefte Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit darf nicht zur Disposition stehen. Dennoch muss konstatiert werden, dass durch diese Gegendemonstrationen den Aufmärschen der rechten Szene letztlich erst die bundesweite Aufmerksamkeit und das Podium verschafft werden, welche es dem Grunde nach zu verhindern gilt.

Es bedarf daher eines Umdenkens bei der Strategie, wie künftig mit solchen Demonstrationen der rechten und linken Szene umgegangen werden soll, ohne dabei diesen Gruppierungen das angesprochene Podium zur Verfügung zu stellen und dabei noch die Arbeit der Polizeikräfte zu behindern.

Im Rahmen des angeregten Konsultationskreises soll im Dialog mit den betroffenen Gruppierungen eine nachhaltige Strategie für gewaltfreie und effektive Gegenmaßnahmen zu den Aufmärschen der rechts- und links-extremistischen Szene entwickelt werden.



B Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2011 (Drucksache Nr.: 05261-11-E1):

1) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die vielen friedlichen Aktionen gegen den Nazi-Aufmarsch am 3. September. Der breite Widerstand von über 14.000 Menschen durch Demonstrationen, Kundgebungen, Straßenfeste und friedliche Blockaden hat deutlich gemacht: Auch wenn die Nazis marschieren konnten, war ihr Aufmarsch kein Sieg, sondern eine Niederlage. Der Rat ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, sich auch zukünftig an allen friedlichen Aktionen gegen Neonazis zu beteiligen. 2) Der Rat bedauert, dass der Aufmarsch nicht verhindert werden konnte und vorhandene Spielräume für ein Verbot durch die Polizei nicht genutzt worden sind. 3) Der Rat begrüßt, dass im Vorfeld des Aufmarsches erstmals ein breites bürgerliches Bündnis mit dem Oberbürgermeister an der Spitze zu friedlichen Blockaden als Zeichen des Widerstands aufgerufen hat. 4) Der Rat begrüßt, dass es gelungen ist, durch eine friedliche Sitzblockade den Aufmarsch der Nazis durch die Schützenstraße zu verhindern und die Aufmarschroute zu verkürzen. Die Sitzblockade hat gezeigt, dass ein konsequentes und dabei friedliches Handeln Erfolg haben kann und für zukünftige Aufmärsche ausgebaut werden muss.

5) Der Rat kritisiert, dass im Vorfeld des Aufmarsches sowie in der Nachbetrachtung versucht worden ist, gewaltfreie Aktionen per se als unfriedlich und als Straftat bzw. als Aufruf dazu zu diskreditieren. Diese Bewertungen haben die Stimmung schon im Vorfeld des Aufmarsches unnötig aufgeheizt. 6) Der Rat hält fest, dass es die Neonazis sind, die mit ihrer tagtäglichen und strukturellen Gewalt durch menschenverachtende Provokationen, Aktionen und Übergriffe gegen Andersdenkende sowie permanente Einschüchterungsversuche auch im Vorfeld des Aufmarsches ein unerträgliches Klima der Angst und Bedrohung schaffen. Das alles und nicht die Aufrufe zu friedlichen Blockaden macht immer mehr Menschen wütend.

7) Der Rat verurteilt, dass es bei den Protesten gehen den Aufmarsch zu nicht hinnehmbaren Angriffen einiger gewaltbereiter Autonomer gegen die Polizei gekommen ist. Jegliche Köperverletzung bzw. Versuche dazu sind nicht akzeptabel. Die Gewalttäter erweisen damit der politischen Auseinandersetzung mit den Rechten einen Bärendienst. Nicht die Polizei ist der Gegner. Es sind die Nazis.

8) Der Rat kritisiert, dass es nach Berichten von Demonstrationssanitätern von Seiten der Polizei zu einem unangemessenen Einsatz von Pfefferspray gegen GegendemonstrantInnen gekommen ist. Darüber hinaus kritisiert der Rat die unangemessen harte Auflösung zweier Sitzblockaden im Bereich der Schützenstraße. Der Rat appelliert an die Polizei, das sogenannte „Trennungskonzept“, das zu einer Freiräumung ganzer Stadtteile zu protestfreien Zonen führt, zu überdenken. Es führt auch zu dem unerträglichen Zustand, dass alle BewohnerInnen der betroffenen Stadtteile und Straßen über einen ganzen Tag in ihren Bezirken großräumig eingekesselt werden und sich nicht mehr frei bewegen können. Vom wirtschaftlichen Schaden für die vielen betroffenen Geschäfte ganz zu schweigen.

9) Der Rat begrüßt, dass in Kürze der Aktionsplan gegen Rechts verabschiedet werden und zu einer Verstetigung der Arbeit gegen rechte Gewalt und Strukturen führen soll. Er hält fest, dass die bereits in den vergangenen Jahren sowie in diesem Jahr für Aktionen vorgesehenen Mittel sowie die Koordinierungsstelle gegen Rechts auch in den kommenden Jahren im Haushalt abgesichert werden müssen.

10) Der Rat appelliert an alle demokratischen Organisationen, schon jetzt mit den Vorbereitungen einer großen und friedlichen Blockade mit dem klaren Ziel der Verhinderung eines eventuellen erneuten Aufmarsches der Nazis zu beginnen. Dabei sollten alle diejenigen eingebunden werden, die das Prinzip der Gewaltfreiheit akzeptieren und es auch aktiv umsetzen.

C Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.09.2011 (Drucksache Nr.: 05261-11-E2):

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der gegenwärtige Umgang mit den Nazis in der Form von Gegendemonstrationen, Mahnwachen, Blockaden und Meinungsbekundungen vielfältigster Art Erfolge zeigt. Die Kundgebungen der Nazis werden im Umfang stetig kleiner.

2) Der Rat nimmt zu Kenntnis, dass die zur Mobilisierung ausgeübten Gewalttaten gegen Dortmunder BürgerInnen im Vorfeld von Nazidemonstrationen in ihrer Häufigkeit und in ihrem Gewaltpotential stetig ansteigen. Er spricht den von neonazistischen Übergriffen betroffenen BürgerInnen die Solidarität der Stadtgesellschaft aus und verurteilt diese Angriffe entschieden.

3) Der Rat nimmt mit Missfallen und Verwunderung zur Kenntnis, dass es den Behörden nicht gelungen ist, auch nur einen einzigen Täter von im Vorfeld der Nazidemonstrationen ausgeübten rechtsradikalen Gewalttaten zu ermitteln und die Taten zur Anklage zu bringen.
4) Der Rat drückt sein Bedauern aus, dass die rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden, um ein Verbot der Nazidemonstration durchzusetzen.

5) Der Rat begrüßt es, dass der Umfang der Gegendemonstrationen so groß war wie seit vielen Jahren nicht mehr. Er begrüßt, dass zahlreiche Organisationen wie auch prominente Einzelpersonen wie der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, der Arnsberger Regierungspräsident und auch zahlreiche Bundestags- und Landtagsabgeordnete sich der Nazidemonstration entgegen gestellt haben.

6) Der Rat stellt klar, dass friedliche Blockaden ein legitimes Mittel sind, um für die demokratische Verfasstheit des Gemeinwesens und gegen die Verbreitung faschistischen Gedankenguts einzustehen.

7) Der Rat begrüßt, dass die meisten Demonstrationen, Blockaden und Mahnwachen friedlicher Natur waren und spricht den Demonstrationsleitungen für ihr besonnenes und engagiertes Handeln seinen Dank aus. Gleichzeitig bedauert der Rat den Ausbruch von Gewalttätigkeiten, dort wo die Deeskalationsaufrufe der Demonstrationsleitungen nicht erfolgreich waren.

8) Der Rat vermisst ein klares Deeskalationskonzept der Polizeiführung. Er nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass Demonstrationszüge durch die Polizei wiederholt und unter körperlichem Einsatz diagonal gekreuzt wurden, was im Regelfall von den Demonstrierenden als Provokation aufgefasst wurde.

9) Der Rat nimmt die Kritik des „Republikanischen Anwaltsvereins“ (RAV) zur Kenntnis, dass

a) gegen § 61 I Polizeigesetz NRW verstoßen wurde, weil dem Einsatz von Pfefferspray und Knüppeln keine Ankündigungen vorausgingen und sich daher an Ausschreitungen Unbeteiligte nicht aus der Gefahrenzone bringen konnten. In der Nordstadt sei eine Gruppe Demonstranten durch die Polizei von einer Seite mit einem Wasserwerfer und von der anderen Seite mit Pfefferspray angegriffen worden, was der RAV als besonders unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt bezeichnet.

b) gegen Art. 104 II GG verstoßen wurde, weil auch bei längeren Freiheitsentziehungen keine richterliche Begleitung stattgefunden hat.

c) Anwälte bei der Ausübung ihres Berufes behindert wurden und nicht mit in Gewahrsam genommenen MandatInnen sprechen durften. Dies sei sowohl in der Gefangenensammelstelle, als auch in Polizeikesseln und im Zuge von Personenkontrollen und Durchsuchungen geschehen. Stattdessen wurden AnwältInnen Platzverweise und Betretungsverbote für die Nordstadt erteilt.

10) Der Rat fordert die Dortmunder Polizeiführung auf künftig auf den Einsatz von Pfefferspray zu verzichten, weil

a) die Wirkung von Pfefferspray nicht vorhersehbar ist. Nebenwirkungen können u.a. sein: Atemstillstand, tödliche Kreuzreaktionen mit Medikamenten, Kokain oder dem Chilliwirkstoff, bleibende Schäden an der Augenhornhaut, erhöhte Aggressivität, Auslösung von epileptischen Anfällen.

b) Pfefferspray unter die UN-Chemiewaffenkonvention fällt. Diese erlaubt zwar den Einsatz im Inland, untersagt aber wegen seiner Eskalationswirkung in Konfliktsituationen den Auslandseinsatz. Maßnahmen die eine Gewalteskalation auf Demonstrationen begünstigen, sollten jedoch auch im Inland vermieden werden.

11) Der Rat fordert alle demokratischen Organisationen auf frühzeitig mit der Vorbereitung einer großen Blockade, wie sie erfolgreich und friedlich bereits in Köln umgesetzt wurde, zu beginnen. Denn Dortmund ist nicht die Stadt der Nazis – sie ist die Stadt der Dortmunderinnen und Dortmunder.

Es wurde seinerzeit vereinbart, dass diese Anträge im Zusammenhang mit dem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus behandelt werden sollen.

Des Weiteren hatte OB Sierau dem Rat der Stadt mit Schreiben vom 23.11.2011 einen Resolutionsentwurf hierzu zur Beschlussfassung vorgelegt (Drucksache Nr.: 05393-11-E1).

Für Dortmund. Gegen Nazis.

Dortmund ist eine vielfältige, interkulturelle und von Toleranz geprägte Stadt. Unser Entwurf einer offenen Stadtgesellschaft wird von den in Dortmund lebenden Menschen als Bereicherung empfunden. Die Solidarität der Menschen untereinander war auch im Strukturwandel eine der großen Stärken unserer Stadt. Innerhalb der Stadt werden ebenso die im Strukturwandel begründeten sozialen Probleme und das Problem des Rechtsextremismus erkannt.

Daran arbeitet die Stadt Dortmund seit vielen Jahren kontinuierlich und der Rat der Stadt Dortmund begrüßt und unterstützt alle Anstrengungen, der Gefahr durch Extremismus entgegenzutreten.
Als Teil diesen Engagements bekennen sich beim am 01. September jeden Jahres stattfindenden Antikriegstag Demokratinnen und Demokraten zum Frieden. Trotzdem haben Neo-Nazis in den zurückliegenden Jahren immer wieder versucht, sich des Antikriegstags zu bemächtigen und ihn für ihre menschenfeindlichen Parolen zu missbrauchen. Dass dieser Versuch nicht verfängt und auch die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Veranstaltungen der Rechtsextremen zurückgeht, ist dem entschlossenen Eintreten der Dortmunderinnen und Dortmunder für Vielfalt, Toleranz und Demokratie zu verdanken.

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass auch in diesem Jahr viele Menschen dem rechten Gedankengut im Rahmen von friedlichen Demonstrationen entgegengetreten sind. Die mit der Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes verbundenen Begleiterscheinungen werden vom Rat der Stadt Dortmund differenziert bewertet.

Im Vorfeld des 03. September 2011 hat es eine breite gesellschaftliche Diskussion mit unterschiedlichen Meinungen und Bewertungen zu Blockaden von Demonstrationen von Neo-Nazis gegeben. Friedliche Blockaden sind ein vom Bundesverfassungsgericht anerkannter Bestandteil unserer streitbaren und wehrhaften Demokratie und ein mögliches Instrument zur Verteidigung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gegen ihre Feinde. Die Diskussion um dieses Instrument muss auch in Zukunft an unterschiedlichen Stellen, wie etwa dem Polizeibeirat oder innerhalb der verschiedenen Bündnisse gegen Rechtsextremismus, unter Einbeziehung der Einschätzungen des Bundesverfassungsgerichts, der Landesregierung, der Polizei und der gesellschaftlichen Gruppen geführt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt Gewalt jeglicher Art mit aller Entschiedenheit. Wer sich für unsere Demokratie einsetzt, muss dies auf der Grundlage ihrer Werte tun. Der Rat der Stadt Dortmund wird auch weiterhin die kontinuierliche Arbeit für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus unterstützen. Der Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie wird dafür die zukünftigen Schwerpunkte, von der Vernetzung der Arbeit gegen Rechts über die Opferberatung bis hin zu Angeboten an Aussteiger aus der rechten Szene, definieren.

Die Verwaltung ist aufgefordert, mit der Koordinierungsstelle darauf hinzuwirken, bei zukünftigen
Demonstrationen dieser Art eine noch engere Abstimmung der Akteure herbei zu
führen.


Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass zum einen die Akzeptanz des vorliegenden Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus recht groß ist, und zum anderen der von OB Sierau vorgelegte Resolutionsentwurf von einer breiten Mehrheit im Rat der Stadt unterstützt wird.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Langhorst in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Aktionsplan das papiergewordene Zeichen dafür sei, dass es die Stadt Dortmund ernst mit ihrem Widerstand gegen jegliche Form von Rechtsextremismus meine.

Letztendlich sei für seine Fraktion dieser Aktionsplan eine gute Grundlage, um den anstehenden Herausforderungen diesbezüglich entgegen zu treten.

Abschließend wies Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) daraufhin, dass seine Fraktion den vorliegenden Resolutionsentwurf von OB Sierau zustimmen und von daher den eigenen Antrag vom 21.09.2011 zurückziehen werde.

Anschließend machte auf Seiten der SPD-Fraktion Rm Schilff deutlich, dass auch seine Fraktion ausdrücklich den vorliegenden Aktionsplan gegen Rechtsextremismus unterstütze, da gerade die aktuellen Ereignisse deutlich machen, wie groß der diesbezügliche Handlungsbedarf sei. Von daher sehe er es als eine Daueraufgabe an, das Bewusstsein von Verwaltung, Politik und Bürgergesellschaft wach zu halten, um derartigen Umtrieben entgegen zu wirken.

Abschließend brachte Rm Schilff (SPD) zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion der vorliegenden Resolution von OB Sierau zustimmen werde.

Seitens der CDU-Fraktion brachte Rm Frommeyer zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Aktionsplan gegen Rechtsextremismus mit der hierin enthaltenen Vorgehensweise vom Grundsatz her begrüße.

Gleichzeitig machte Rm Frommeyer (CDU) aber auch deutlich, dass seine Fraktion hinsichtlich einiger formulierter Maßnahmenvorschläge bzw. deren strategischen Umsetzungen noch Bedenken habe, über die man noch in Ruhe diskutieren sollte.

Abschließend erklärte Rm Frommeyer (CDU), dass seine Fraktion der vorliegenden Resolution des Oberbürgermeisters zustimmen werde, da hierin die Problemlage auf dem Punkt gebracht werde.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dingerdissen bezugnehmend auf den von OB Sierau vorgelegten Resolutionsentwurf zum Ausdruck, dass seine Fraktion diesen begrüße, zumal man sich hierin gegen jegliche Form von Gewalt wende, so wie dies immer wieder von seiner Fraktion gefordert wurde.

Außerdem machte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nochmals deutlich, dass seine Fraktion nach wie vor die Schaffung eines Konsulationskreises, so wie man dies am 15.09.2011 beantragt habe, für richtig erachte.

Weiterhin begrüßte für die Fraktion Die Linke Rm Kosan-Yüzer den nun vorliegenden Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, wobei auch nach Meinung von Rm Kosan-Yüzer sicherlich noch über den ein oder anderen Punkt dieses Aktionsplanes intensiver diskutiert werden müsse. Beispielhaft hierfür nannte
Rm Kosan-Yüzer (Die Linke) die Polizeistrategien.

Abschließend zog Rm Kosan-Yüzer (Die Linke) den von ihrer Fraktion am 26.09.2011 gestellten Antrag zu Gunsten der Resolution von OB Sierau zurück.

Nachdem sich anschließend Rm Thieme (NPD) kritisch hinsichtlich des vorliegenden Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus geäußert und diesen als einseitig betrachtet hatte, machte weiterhin
Rm Münch (FBI) deutlich, dass er den vorliegenden Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und auch die vorliegende Resolution von OB Sierau begrüße.

In seinen Ausführungen brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass es für ihn dabei wichtig sei, diesbezüglich einen ganzheitlichen Ansatz zu entwickeln, in dem man beispielsweise den Jugendlichen eine Perspektive in der Gesellschaft gebe.

Abschließend erklärte nochmals Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion zwar dem von
OB Sierau vorgelegten Resolutionsentwurf beitreten werde, wobei er jedoch ausdrücklich darauf hinwies, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste eine andere Betrachtungsweise hinsichtlich der hierin enthaltenen Formulierungen zu Sitzblockaden als demokratisch legitimes Mittel habe.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.09.2011 ab (Drucksache Nr.: 05216-11-E1).

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) den o. a. Resolutionsentwurf von OB Sierau vom 23.11.2011 (Drucksache Nr.: 05393-11-E1).

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.3.b
Stadt gegen Rassismus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04556-11-E1)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.06.2011 vor:

Der Rat möge beschließen:
Die Stadt Dortmund bewirbt sich bei der "European Coalition of Cities Against Racism" (ECCAR) um eine Mitgliedschaft.

Begründung:
Das Ziel der UNESCO ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Internationale Konventionen, Empfehlungen und Erklärungen müssen von den einzelnen Staaten ratifiziert und umgesetzt werden. Gleichzeitig ist es aber sehr wichtig, dass auch die lokale Ebene, auf der sich die Menschen tagtäglich begegnen, die Opfer von Diskriminierung mit einbezogen werden. Nur so ist sicherzustellen, dass die internationalen und nationalen Rechtsinstrumente auch tatsächlich angewandt und konkrete Probleme vor Ort berücksichtigt werden. Dies umso mehr, als in Zeiten fortschreitender Globalisierung und Urbanisierung den Kommunen eine immer wichtigere Rolle bei der Durchsetzung der Menschenrechte zukommt.

Dortmund hat mit dem lokalen „Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ Schritte in die richtige Richtung unternommen. Dortmund kann aus den Erfahrungen anderer europäischer Städte aber viel lernen und so den Kampf gegen Rassimus auch in Dortmund noch effektiver gestalten. Umgekehrt sind die Erfahrungen Dortmunds auch für andere Kommunen wertvoll, so dass sich viele Synergien ergeben können.

Die europäische Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO besteht seit 2004. Das Konzept basiert auf der Einsicht, dass Diskriminierung vor Ort entsteht und demnach auch vor Ort bekämpft werden muss. Die UNESCO kooperiert heute mit regionalen Städtekoalitionen in sechs Weltregionen, um geeignete, lokal angepasste Strategien zur Rassismusbekämpfung zu entwickeln.

In Nürnberg fiel am 10. Dezember 2004 der Startschuss für die "European Coalition of Cities Against Racism" (ECCAR). Nürnberg koordiniert seitdem die Zusammenarbeit von mittlerweile mehr als 100 europäischen Städten, die sich einmal jährlich zu Konferenzen treffen. Seit Juni 2008 sind die kontinentalen Städtekoalitionen zudem weltweit in der Internationalen Koalition der Städte gegen Rassismus zusammengeschlossen. Ziel ist eine engere Abstimmung der sechs regionalen Netzwerke.

In Deutschland sind bisher folgende Städte Mitglied der ECCAR: Apolda (seit 2. April 2009), Berlin (seit 14. März 2006), Celle (seit 2010), Erlangen (seit 10. Dezember 2004), Gunzenhausen (seit 4. Dezember 2008), Halle (seit 25. September 2006), Hannover (seit 11. April 2007), Karlsruhe (seit 20. November 2007), Kiel (seit 17. September 2009), Kitzingen (seit 29. Januar 2008), Köln (seit 7. September 2006), Leipzig (seit 20. März 2007), München (seit 26. November 2008), Nürnberg (seit 10. Dezember 2004), Pappenheim (seit 28. März 2005), Potsdam (seit 17. April 2007), Saarbrücken (seit 14. März 2006), Siegen (seit 15. Oktober 2008), Wolfsburg (seit 16. Juni 2008)

Die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus hat sich folgende Organisationsstruktur gegeben:
· Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, trifft die wesentlichen Entscheidungen für die Koalition und wählt alle zwei Jahre den Lenkungsausschuss.


· Der Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern und setzt sich aus 16 Vertreter/innen der Mitgliedsstädte sowie je einem Vertreter oder einer Vertreterin der UNESCO (Paris) und der Stadt Nürnberg zusammen. Er bereitet die Entscheidungen der Mitgliederversammlung vor und wählt aus seiner Mitte den Vorstand, der die Koalition nach außen vertritt.


· Die Geschäftsstelle
Das Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg fungiert als Geschäftsstelle der Koalition, die vor allem die Aufgabe hat,
· Das wissenschaftliche Sekretariat
Die Abteilung „Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus“ der UNESCO in Paris hat die Aufgabe des wissenschaftlichen Sekretariats übernommen, um die Mitgliedsstädte konkret bei der Umsetzung von Maßnahmen zu beraten und mit wichtigen Informationen zu versorgen.


Mitglieder der Koalition können nur Städte und andere kommunale Gebietskörperschaften aus den europäischen Staaten mit einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung werden, sofern sie die Zwecke des Vereins unterstützen. Die Mitgliedschaft ist nicht an eine Mindesteinwohnerzahl der jeweiligen Stadt gebunden.

Voraussetzung für den Beitritt ist eine formloser Antrag des/der Oberbürgermeister/in, des/der Bürgermeister/in oder eines/einer autorisierten Vertreters / Vertreterin an den Lenkungsausschuss. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Lenkungsausschuss den Beitrittsantrag mehrheitlich annimmt.


Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.06.2011 ab.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05512-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 09.11.2011 vor:

Herr Wilde (StA 61) brachte hierzu folgende Ergänzung ein:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, der Empfehlung des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) nicht zu folgen, die Größe der Verkaufsfläche und die zulässigen Sortimente des geplanten Baumarktes auch in die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Dieses ist nicht erforderlich, weil der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowohl die Größe als auch die Sortimente hinreichend festsetzt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung entsprechend des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage zu beschließen.




Nachdem Rm Münch (FBI) nochmals kurz seine ablehnende Haltung hinsichtlich der vorliegenden Beschlussfassung begründet hatte, fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
geprüft und beschließt:
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wie unter Ziffer 9 dieser Vorlage beschrieben zu reduzieren. Der reduzierte Bereich der 33. Änderung -Teil I- ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 06.06.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.10.2011 der 33. Änderung -Teil I- des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 33. Änderung -Tei I- des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan offengelegte Begründung vom 06.06.2011 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.10.2011 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 225n -Zeche Crone, Teil I- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 225n -Zeche Crone, Teil I für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauBG in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.2
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau des Kreuzungsbereiches Hochofenstraße / Gildenstraße zu einem Kreisverkehr im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04867-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Ausbau des Kreuzungsbereiches Hochofenstraße / Gildenstraße zu einem Kreisverkehr im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- auf der Grundlage der Straßenentwurfsplanung vom 06.06.2011.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1 in Verbindung mit § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.3
Deckblattverfahren III zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 DO/Unna
Hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04435-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die städtische Stellungnahme zum Deckblatt III sowie die Konkretisierung der Stellungnahme der Stadt Dortmund vom 26.05.2009 gemäß Anlage 2 im laufenden Planfeststellungsverfahren zu vertreten.

zu TOP 3.4
Regionalbahn RB 43 Dortmund - Castrop-Rauxel - Wanne-Eickel - Dorsten
"Emschertalbahn"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05100-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Weiterbetrieb der “Emschertalbahn“ (RB 43) zur Kenntnis. Er unterstützt die Forderung zum Erhalt und Weiterbetrieb der RB 43 auch nach 2015 bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der S-Bahn-Linie S 4 von Lütgendortmund-Markt nach Wanne-Eickel und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des gemeinsam mit den anderen Anrainerkommunen erarbeiteten Maßnahmen- und Aktionsplanes im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten.




zu TOP 3.5
Dortmund, östlicher Stadteingang B1/A40
Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04874-11)

Hinsichtlich des o. g. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.10.2011 vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke für den östlichen Stadteingang B1/A40 zur Kenntnis und beschließt, das Konzept bei allen künftigen städtischen Vorhaben sowie Stellungnahmen zu Maßnahmen Dritter zugrunde zu legen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion (Drucksache Nr.: 04874-11-E1) vor:

„Die SPD-Fraktion beantragt, bei der Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke am
östlichen Stadteingang B 1/A 40 Kunst am Bau im Bereich des Mittelstreifens zu berücksichtigen.
Vorbild ist die Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern bei der Umfeldgestaltung
des Westfalentowers.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.10.2011 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke für den östlichen Stadteingang B1/A40 zur Kenntnis und beschließt, das Konzept bei allen künftigen städtischen Vorhaben sowie Stellungnahmen zu Maßnahmen Dritter zugrunde zu legen.

zu TOP 3.6
Kommunales Wohnkonzept - Aufbau eines kleinräumigen Wohnungsmarktmonitorings
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05126-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt auf der Grundlage der vorgeschlagenen Methodik das kleinräumige Wohnungsmarktmonitoring und beauftragt die Verwaltung, erstmalig im IV. Quartal 2012 einen Bericht über die Entwicklung der im Kommunalen Wohnkonzept definierten vier Teilziele vorzulegen.

zu TOP 3.7
Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03782-11)

Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Brandschutz an Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04913-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.11.2011 (Drucksache Nr.: 04913-11-E1) vor:

Die Problemstellung im Bereich des Brandschutzes in Schulgebäuden wurde dem Rat zuletzt
für die Sitzung am 16.12.2010 ausführlich dargestellt (Vorlage DS-Nr. 02188-10). Zu den
Kernaussagen gehört, dass in allen noch nicht brandschutztechnisch ertüchtigten Objekten die
Notwendigkeit zum sofortigen Handeln besteht. Eine Priorisierung bzw. zeitliche Abstufung
der notwendigen Maßnahmen kann nicht mehr stattfinden.

Vor diesem Hintergrund sind von den beteiligten Fachbereichen der Umfang der notwendigen
Maßnahmen und die Nachhaltigkeit der damit verbundenen Investitionen intensiv geprüft worden.
Die Frage der Nachhaltigkeit ist auch unter dem Aspekt betrachtet worden, ob der standortspezifische
Bedarf der im Brandschutzprogramm 2011 ff. vorgesehenen Schulgebäude für mindestens
5 Jahre nachgewiesen werden kann.

Das Brandschutzprogramm umfasst fast ausschließlich Schulgebäude, in denen Realschulen,
Gymnasien und Gesamtschulen eingerichtet sind. Nach den Daten der Schulbedarfsplanung
handelt es sich bei diesen Schulformen um solche mit einem hohen Auslastungsgrad. Dem in
Dortmund relativ moderaten allgemeinen Rückgang der Zahl der Schülerinnen und Schüler in
Folge der demografischen Entwicklung steht eine gleichbleibend starke Nachfrage dieser
Schulformen durch das Elternwahlverhalten gegenüber. Bedarfs erhöhend wird sich in den
nächsten Jahren der weitere Ausbau von Ganztagsangeboten in Realschulen und Gymnasien
und die im Rahmen des „Schulkonsens NRW“ vereinbarte Absenkung der Klassengrößen in
diesen Schulformen auswirken. Die Schulbedarfsplanung geht daher von einem langfristig gesicherten
standortspezifischen Bedarf für die im Brandschutzprogramm geplanten Objekte aus.

Im Brandschutzprogramm sind Maßnahmen für zwei Schulgebäude vorgesehen, in denen aktuell
Hauptschulen (HS) eingerichtet sind. Die besondere Entwicklungsdynamik in dieser Schulform
und der gerade im Anmeldeverfahren zum aktuellen Schuljahr 2011/12 deutlich gewordene
Nachfragerückgang erschwert eine langfristige standortspezifische Bestandsprognose. Die Verwaltung verfolgt hier eine Maßnahmeplanung, welche die Investitionsrisiken möglichst
minimiert.

Für das Gebäude der HS Am Ostpark, welche zum Schuljahr 2011/12 keine neue Eingangsklasse
im 5. Jahrgang mehr bilden konnte, wurde ein aktualisiertes Brandschutzkonzept abgestimmt.
Dieses gewährleistet die Betriebssicherheit für einen zunächst auf 5 Jahre befristeten
Zeitraum. Die Maßnahmekosten können damit deutlich reduziert werden (Reduzierung rd.
400.000 €). Der Fachbereich Schule geht davon aus, dass für das Schulgebäude eine schulische
Folgenutzung organisiert werden kann, falls der Betrieb der HS Am Ostpark nicht mehr langfristig
aufrecht erhalten werden kann.

Die HS Am Externberg und Eving wurden zum Schuljahr 2011/12 zusammengeführt. Nach der
Entscheidung des Rates vom 26.05.2011 soll der Schulbetrieb mittelfristig ausschließlich am
Standort „Evinger Parkweg 10“ weitergeführt werden. Dazu ist es erforderlich, das Schulgebäude
brandschutztechnisch für eine langfristige Nutzung zu ertüchtigen. Da es sich bei der HS
Am Externberg nach der Zusammenführung zum Schuljahr 2011/12 um die schülerzahlenmäßig
größte HS in Dortmund handelt und der Bedarf für ein Schulangebot im Bereich der Sekundarstufe
I unter sozialräumlichen und demografischen Gesichtspunkten gesehen wird, geht
der Fachbereich Schule von einem langfristigen standortspezifischen Bedarf aus.

Unter Einbeziehung der o. a. Stellungnahme vom 23.11.2011 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
· nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis
· beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der noch ausstehenden Brandschutzsanierungen (Ausführungsbeschluss)

zu TOP 3.9
Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05037-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.10
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Fuldastraße von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04818-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) in der Fassung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006), im Folgenden: KAG-Satzung, für die Anlage Fuldastraße von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße.

zu TOP 3.11
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Brauhausstraße von Betenstraße bis Hansaplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04968-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßen-bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage Brauhausstraße von Betenstraße bis Hansaplatz.






zu TOP 3.12
Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zur o. g. Angelegenheit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2011 (Drucksache Nr.: 04893-11-E1) vor:

Die Denkmalbehörde und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflege, Landschafts-
und Baukultur in Westfalen, haben beide o. g. Objekte wissenschaftlich untersucht und ihre Entscheidung bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung der Objekte Kampstr. 45+47 sowie Markgrafenstr. 123/125 vorliegen. Entsprechend der Gesetzessystematik besteht daher für die Stadt Dortmund die Pflicht zur Eintragung in die Denkmalliste.

Am 08.11.2007 hat der Rat der Stadt für die Aufgaben der Stadt Dortmund nach dem Denkmalschutzgesetz NRW eine neue Zuständigkeitsregelung (Ratsvorlage v. 29.05.07) beschlossen. Danach wird die Entscheidung der Verwaltung über Eintragungen in die Denkmalliste den politischen Gremien vorab zur Kenntnisnahme vorgelegt. Grund für diese neue Regelung ist, dass nach dem Denkmalschutzgesetz bei Feststellung der Denkmaleigenschaft für die Gemeinde eine gesetzliche Eintragungspflicht besteht. Ein Ermessens- und Beurteilungsspielraum für eine anders lautende Entscheidung besteht nach dem Gesetz nicht.

Im Rahmen der Überprüfung der Denkmaleigenschaft sind mit den Eigentümern und Nutzern der Gebäude umfassende Gespräche geführt worden, die auch den zukünftigen Umgang mit den Objekten betrafen. Dabei äußerten sich die Betroffenen grundsätzlich positiv zu den geplanten Unterschutzstellungen. Insbesondere die Investoren der ehemaligen WestLB haben ihr Interesse an eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit bekundet, die zwingend an eine Eintragung in die Denkmalliste gebunden ist.

Die Ratsvorlage „Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 29.05.07 ist dieser Stellungnahme beigefügt (Anlage zu Drucksache Nr.: 04893-11-E1). .

Der Rat der Stadt nimmt die Eintragungen der genannten Gebäude in die Denkmalliste der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Gründung der ecce - european centre for creative economy GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05509-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zur o. g. Angelegenheit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 17.11.2011 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 05509-11-E1) vor, der in der Sitzung mündlich ergänzt wurde:

Der Gründung der ecce GmbH wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Aspekt
Bestandteil der Vorlage wird:
„Sollten die Kosten des Kernpersonals sowie die Grundkosten nach Ablauf der für drei Jahre gesicherten Finanzierung nicht mehr durch die Mittel des Landes Nordrhein Westfalen und des Regionalverbandes oder andere Erlösquellen gedeckt werden, behält sich die Stadt Dortmund vor, die GmbH unmittelbar aufzulösen. Es muss gesichert sein, dass der Stadt Dortmund bzw. der Wirtschaftsförderung Dortmund keine Anschlussfinanzierungskosten entstehen. Gegebenenfalls ist hierfür auch der Gesellschaftsvertrag zu ändern bzw. zu ergänzen.“

Der o. g. Antrag wurde einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen.

Unter Einbeziehung des vorgenannten Antrages empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft
und Beschäftigungsförderung gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der ecce - european centre for creative
economy GmbH zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Stadt Dortmund übernimmt eine Stammeinlage in Höhe von 25.000,- € (100% des Stammkapitals).
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Gesellschaftsvertrag der ecce GmbH in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die nicht den substanziellen Kern betreffen, vorzunehmen. Der Rat der Stadt beauftragt die städtischen Vertreter in den entscheidungsberechtigten Organen der Gesellschaft Herrn Prof. Dieter Gorny zum Geschäftsführer der Gesellschaft zu bestellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke unter Berücksichtigung der Ergänzungen entsprechend des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste machte Rm Faenger nochmals kurz deutlich, dass seine Fraktion das unternehmerische Risiko, dass diese Vorlage beinhalte nicht eingehen wolle und von daher diese Maßnahme ablehnen werde.

Unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 17.11.2011 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der ecce - european centre for creative economy GmbH zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Die Stadt Dortmund übernimmt eine Stammeinlage in Höhe von 25.000,- € (100% des Stammkapitals).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Gesellschaftsvertrag der ecce GmbH in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die nicht den substanziellen Kern betreffen, vorzunehmen.

Der Rat der Stadt beauftragt die städtischen Vertreter in den entscheidungsberechtigten Organen der Gesellschaft Herrn Prof. Dieter Gorny zum Geschäftsführer der Gesellschaft zu bestellen.










5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04903-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgendes Informationsschreiben aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 19.11.2011 vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04903-11-E1)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2011
(Drucksache Nr.: 04903-11)

Beratungsgrundlage der Diskussion sind neben der Ratsvorlage a) folgender, ebenfalls in der Sitzung am 13.09.11 eingebrachte Antrag der SPD-Fraktion und b) die folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung am 11.10.11:

Das Behindertenpolitischen Netzwerk empfiehlt einstimmig wie folgt: Das Behindertenpolitische Netzwerk erwartet,
§ dass eine ausführliche Diskussion zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“ geführt wird,
§ dass Konzeptionen entwickelt werden, wie die speziellen Versorgungsstrukturen im vorpflegerischen, pflegerischen und sozialen Umfeld / Quartier aussehen müssen und diese den zuständigen Ausschüssen und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgestellt werden,
§ dass Schulungen/Fortbildungen entwickelt und angeboten werden, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege für die verschiedenen Handicaps und Biografien sensibilisiert werden und
§ dass Konzeptionen entwickelt werden, wie Menschen mit Behinderung im Alter, sowie Pflegekräfte / Pflegedienste / Pflegeheime in verständlicher Sprache und in geeigneter Form über Beratungsmöglichkeiten durch Fachärzte und Fachkräfte, Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, eine zeitgemäße Hilfsmittelversorgung, spezielle Freizeitangebote usw. informiert werden. In der nächsten oder übernächsten Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks soll der Tagesordnungspunkt erneut vorgesehen werden und die Verwaltung dann berichten, wie mit der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks umgegangen wurde bzw. wird.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund zur Kenntnis. Da kein(e) Vertreter(in) des Behindertenpolitischen Netzwerks anwesend ist, kommt man überein, dessen Empfehlung in der übernächsten Sitzung mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung wieder aufzurufen.

Die CDU-Fraktion stellt fest, dass sie lediglich Punkt 3 des Antrages der SPD-Fraktion mittragen kann. Mit dieser Einschränkung nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion B’90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke folgenden, während der Sitzung mündlich ergänzten (siehe fetten Text) SPD-Antrag an:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hält es für dringend erforderlich, dass auf Bundesebene endlich eine überfällige Reform der Pflegeversicherung vollzogen wird. Dabei sollten die Unterstützung und Sicherung von Teilhabe für Pflegebedürftige, die Entlastung von Pflegepersonen, Gute Arbeit für Pflegekräfte, der Ausbau der kommunalen Pflegeinfrastruktur, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation und die Sicherung einer solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung behandelt werden. Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die weitere Implementierung von Leistungen für Demenzkranke und Behinderte sind dringend erforderlich.

2. Der Fachausschuss sieht die aktuellen Entwicklungen auf dem Dortmunder Pflegemarkt kritisch. b) Die Landesregierung NW wird aufgefordert, bei der Überarbeitung des Landespflegegesetzes den Kommunen über die Marktbeobachtung hinaus quasi wieder einen Bedarfsprüfungsrecht oder eine andere Form der Einflussnahme einzuräumen.
c) Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Vergabe und Veräußerung von städtischen Grundstücken steuernd auf den Dortmund Pflegemarkt einzuwirken und das unkontrollierte Anwachsen von stationären Pflegeplätzen einzudämmen. Dabei sind planerische, baurechtliche und soziale Aspekte miteinander abzustimmen.

3. Der Fachausschuss wünscht über die weiteren Entwicklungen auf dem Dortmunder
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diesen Sachverhalt auch dem Rat der Stadt zur Information zuzuleiten.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.2.a
Bleiberecht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05848-11)
zu TOP 5.2.b
Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete Menschen und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05849-11)

Hinsichtlich der beiden o. a. Tagesordnungspunkte lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

A Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2011 (Drucksache Nr.: 05848-11-E1):

1) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass seine Forderung vom 9. November 2006 nach einer Bleiberechtsreglung, die langjährig hier lebenden Flüchtlingen und ihren Familien eine faire Integrationschance gibt, bisher nur in Teilen erfüllt worden ist. 2) Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich deshalb gemeinsam mit den beiden großen Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas sowie ProAsyl und vielen anderen Organisationen und Initiativen für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag für langjährig geduldete Flüchtlinge und die Begünstigten der bisherigen Altfallregelung aus.

3) Der Rat fordert die politisch Verantwortlichen in den Ländern und im Bund auf, eine fortlaufende Regelung zu schaffen, die auch in Zukunft wirksam bleibt.

4) Die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts müssen dabei so gestaltet werden, dass sie realistisch und erfüllbar sind. Für alte, kranke, traumatisierte und
5) Die Innenministerkonferenz am 8. und 9. Dezember wird aufgefordert, entsprechende Regelungen zu treffen und den örtlichen Ausländerbehörden damit umgehend Handlungsmöglichkeiten zur Erteilung weiterer Aufenthaltserlaubnisse zu eröffnen.

6) Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Rates an alle politisch Verantwortlichen im Bund und in NRW weiterzuleiten.

Begründung:
Am 8. und 9. Dezember tagt die Innenministerkonferenz der Bundesländer. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Regelungen für eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe muss dort endlich eine Bleiberechtsregelung beschlossen werden, die auch denjenigen Menschen, die von der bisherigen unzureichenden Regelung nicht profitieren, eine sichere Perspektive bietet.

Der Rat der Stadt Dortmund und seine Ausschüsse haben sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Bleiberecht beschäftigt und dabei gefordert, eine faire Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge zu schaffen.

Die verschiedenen Altfall- und Bleiberechtsregelungen der vergangenen Jahre haben allerdings nicht zu einer grundlegenden Lösung im Sinne der betroffenen Menschen geführt. Die 2007 in das Aufenthaltsgesetz aufgenommene, stichtagsgebundene Bleiberechtsregelung und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe haben die weithin kritisierte Praxis der „Kettenduldungen“ nicht wirksam beenden können. Zudem wird diese Regelung am 31. Dezember 2011 auslaufen.

Auch in Dortmund droht damit mehreren hundert Menschen, die bisher ein Bleiberecht auf Probe erhalten haben, der Rückfall in die ungesicherte Duldung. In NRW haben bisher nur ca. 25 Prozent der geduldeten Menschen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus nach der Altfallregelung erhalten.

Gründe für die Defizite der bisherigen Bleiberechtsregelungen sind die strikten Ausschlusskriterien, willkürlich festgesetzte Stichtage und überzogene Anforderungen.

Insbesondere an der Bedingung einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung scheitern bisher viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, daher müssen die Hürden gesenkt werden. Denn bisher gefordert wird nicht nur ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis, sondern auch ein regelmäßiges Arbeitseinkommen in Höhe des Arbeitslosen-geldes II. Während fast 1,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhalten, wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der vollständigen Lebensunterhaltssicherung abhängig gemacht. Dies sind überzogene und unrealistische Anforderungen. Ernsthafte Bemühungen, den Lebensunterhalt überwiegend zu sichern, müssen ausreichend sein.

Die bisherigen Regelungen berücksichtigen zudem humanitäre Härtefälle nicht ausreichend. Unter eine gesetzliche Bleiberechtsregelung müssen auch Menschen fallen, die nicht arbeiten können, etwa weil sie alt, krank, traumatisiert oder behindert sind oder weil sie Angehörige pflegen oder Kinder erziehen.

Darüber hinaus führen Stichtagsregelungen immer wieder zu neuen humanitären Härtefällen. Daher ist eine dauerhafte gleitende Bleiberechtsregelung ohne festen Stichtag notwendig, die auch auf zukünftige Fälle Anwendung finden kann. Damit kann auch die Zahl der Kettenduldungen für Personen, die sich seit mehreren Jahren hier aufhalten, deutlich reduziert werden. Die Zahl der langjährig in Deutschland geduldeten Personen ohne gesicherte Aufenthaltsperspektive ist weiterhin hoch. Ende Juni 2011 lebten 87 000 Geduldete in Deutschland, davon über 51 000 bereits länger als sechs Jahre. In NRW handelt es sich um ca. 15.000 Menschen. Sie alle haben keine Chance, über die gesetzliche Bleiberechtsreglung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, egal, wie gut sie integriert sind und wie viel sie verdienen. Sie haben schlicht und einfach den Stichtag der bisherigen Regelung verpasst.

Nur eine großzügige Bleiberechtsregelung ohne Stichtag, die auch humanitären Grundsätzen genügt, ist auf Dauer geeignet, das Problem der Kettenduldungen zu lösen und den betroffenen Menschen eine gesicherte Lebensperspektive zu eröffnen.

B Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2011 (Drucksache Nr.: 05849-11-E1):

Der Rat der Stadt Dortmund

- bringt erneut seine Sorge über die Lebenssituation der langjährig geduldeten Flüchtlinge sowie der Begünstigten der bisherigen Bleibeberechtigten zum Ausdruck,
- erinnert an seinen früheren Beschluss, in dem ein Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende geduldete Flüchtlinge gefordert wurde und stellt mit Bedauern fest, dass das gesetzlich angestrebte Ziel bisher nur für eine Minderheit der Flüchtlinge erreicht werden konnte,
- spricht sich gemeinsam mit den beiden großen Kirchen, deren Wohlfahrtsverbänden, dem Diakonischen Werk und dem Caritasverband, sowie gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten für die Aufhebung der Befristung in der gesetzlichen Altfallregelung nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf den 31.12.2011 und darüber hinaus für eine nachhaltige (stichtagsfreie) gesetzliche Altfallregelung aus,
- fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, sich aktuell im Rahmen der Innenministerkonferenz für eine Regelung einzusetzen, die den bisher Begünstigten der Bleiberechtsregelung ein fortlaufendes Aufenthaltsrecht ermöglicht.

Begründung
Die im Sommer 2007 vom Bundestag beschlossene und Ende 2009 um zwei Jahre verlängerte Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge sollte die sogenannten "Kettenduldungen" abschaffen und den rund 100.000 Geduldeten, die seit vielen Jahren bei uns leben, eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geben.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass aus Gründen, die die Betroffenen nicht zu vertreten haben, der überwiegende Teil der potenziell Begünstigten die mit der Altfallregelung verbundenen Anforderungen nicht erfüllen können. Hierunter sind auch viele ältere, kranke und erwerbsunfähige Menschen. Nach heutigem Kenntnisstand beläuft sich die Zahl derjenigen Geduldeten, denen Ende 2009 eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erteilt bzw. verlängert worden ist, auf ca. 30.000. Diese Menschen müssen bis Ende 2011 nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig durch Erwerbsarbeit sichern können. Gelingt dieser Nachweis nicht, verlieren sie ihre Aufenthaltserlaubnis und fallen wieder in den Status der Duldung zurück.

Angesichts der erheblichen Schwierigkeiten für die Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt eine Existenz sichernde Beschäftigung zu finden, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass der geforderte Nachweis in den meisten Fällen nicht gelingen wird. Zum einen ist es für die Zielgruppe weiterhin extrem schwierig überhaupt eine regelmäßige Beschäftigung zu finden, zum anderen ist es schwierig unter den Bedingungen der Leih- bzw. Zeitarbeit ein Einkommen zu erzielen, das den Erwerbstätigen und gegebenenfalls ihren Familie im geforderten Umfang von staatlichen Transferleistungen unabhängig machen würde. Förder- bzw. Qualifizierungsprogramme wurden leider erst so spät und nicht flächendeckend angeboten, dass diese Hilfen nicht mehr fristgerecht greifen konnten.

Auch die politisch Verantwortlichen erkennen mehr und mehr den Bedarf für eine fortlaufende Bleiberechtsregelung an. So vereinbarte die Landesregierung in NRW 2010 in ihrem Koalitionsvertrag, sich im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag und Sippenhaft einzusetzen. Die CDU-FDP-geführte Landesregierung in Schleswig Holstein spricht sich aktuell ebenfalls für eine Änderung des Aufenthaltsrechtes für nachhaltig in Deutschland integrierte Ausländerinnen und Ausländer aus.

Zudem dürfen auch die Ausländerbehörden am Ende des Jahres nicht mit dem Problem allein gelassen werden, zumal sie durch die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels ohnehin extrem belastet sind. Eine Abschiebung des Großteils der verbleibenden Geduldeten wird weder aus rechtlichen, noch aus humanitären Gründen so einfach möglich sein.
Vor diesem Hintergrund ist es das Gebot der Stunde, das unerträgliche System der Kettenduldung zu beenden. Es muss eine Lösung gefunden werden, die der ursprünglichen Absicht der Bleiberechtsregelung tatsächlich gerecht wird und vielen langjährig hier lebenden Flüchtlingen eine sichere Perspektive der Integration und Teilhabe bietet. Dazu ist es erforderlich, den Begünstigten der bestehenden Altfallregelung abschließend und dauerhaft ein Aufenthaltsrecht zu gewähren sowie zeitnah durch eine Nachfolgeregelung zu ersetzen, die keine Stichtagsregelung enthält. In dieser Nachfolgeregelung müssen die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung so korrigiert werden, dass sie der realen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung tragen. Für kinderreiche Familien sowie für ältere, kranke bzw. erwerbsunfähige Personen müssen humanitäre Aspekte ausschlaggebend sein.

In der kurzen Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkten brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion zum Ausdruck, dass seine Fraktion den Punkten 1 bis 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne, die Punkte 4 bis 6 des vorgenannten Antrages jedoch als schwierig betrachte. Hinzu komme, dass dieser Antrag einen Resolutionscharakter habe, so dass man diesen in Gänze ablehnen werde.

Hinsichtlich des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion diesen vom Grundsatz her für gut ansehe. Da jedoch dieser auch einen Resolutionscharakter habe und dieser Antrag Bundesrecht betreffe, werde man sich hierbei bei der Abstimmung enthalten.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte Rm Beckmann bei der Antragsbegründung deutlich, dass es in dem vorgelegten Antrag letztendlich darum gehe, dass langjährig in Dortmund lebende Flüchtlinge eine faire Integrationschance bekommen.

Gleichzeitig erklärte Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen), dass seine Fraktion auch dem von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag, der in die gleiche Richtung gehe, unterstützen werde.

Für die SPD-Fraktion brachte Rm Baran zum Ausdruck, dass es auch der SPD-Fraktion in der vorliegenden Angelegenheit darum gehe, dass endlich Lösungen gefunden werden, die langjährig hier lebende Flüchtlinge eine sichere Perspektive der Integration und Teilhabe biete.

Da der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer vergleichbaren Richtung ziele, werde die SPD-Fraktion auch diesem Antrag zustimmen.

Dagegen erklärte für die CDU-Fraktion Rm Grollmann, dass ihre Fraktion die beiden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion ablehnen werde, da aufgrund einer Empfehlung der Innenministerkonferenz das Bleiberecht umfassend überarbeitet worden sei und letztendlich am 17.03.2011 vom Bundestag beschlossen wurde.

Da die Innenministerkonferenz sich in Kürze nochmals mit dieser Angelegenheit beschäftigten werde, sollte man nach Auffassung der CDU-Fraktion diese Beratung zunächst abwarten.

Abschließend brachte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion beiden Anträgen zustimmen werde, da die hierin enthaltenen Feststellungen den Intentionen seiner Fraktion entspreche.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2011.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Münch (FBI) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2011.

zu TOP 5.3
Inklusives Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05243-11-E2)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05243-11-E2) zur Anfrage der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05243-11-E1) vor:

Zu Frage 1
Welche Maßnahmen haben die einzelnen Fachbereiche bereits unternommen, um Inklusion
in Dortmund umzusetzen?
Die Stadt Dortmund hat ihren Weg zur inklusiven Stadtgesellschaft mit vielen einzelnen Schritten bereits seit geraumer Zeit begonnen. Eine Zusammenstellung der Maßnahmen der einzelnen Fachbereiche ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt.

Zu Frage 2
Welche Maßnahmen werden zukünftig in Dortmund auf der Grundlage des nationalen
Inklusionsplans und einzelner Inklusionspläne des Landes NRW erforderlich?
Diese Frage kann aktuell nicht abschließend beantwortet werden, da in verschiedenen Politikbereichen ein Nachvollzug der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention noch aussteht.
Dies trifft z.B. auf den Bereich der schulischen Inklusion, aber auch auf erwartete Änderungen der Landesbauordnung zu. Nachfolgend sind einige Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung aufgeführt, die Auswirkungen auf die kommunale Aufgabenwahrnehmung haben:
§ Behebung von Beratungsdefiziten im Bereich des SGB II
§ Bundesweite Berücksichtigung von Werkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung - gemeinsame Förderung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Tageseinrichtungen
§ Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ Schulsportwettbewerb „JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS“
§ Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
§ Stärkung des barrierefreien Umbaus von Kinos
§ Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Für Nordrhein-Westfalen liegt bisher der Zwischenbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Stand der Vorbereitungen des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ „Auf dem Weg zum Aktionsplan“ vor. Hier werden die Kommunen bezüglich der nachfolgenden Maßnahmen direkt angesprochen:
§ Integration lernbehinderter Jugendlicher in Ausbildung
§ Soziale Wohnraumförderung des Landes
§ Intensivierung der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
§ Die „Agentur barrierefrei NRW“ berät Kommunen und vergibt Fördermittel.

Zur Entwicklung einer der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechenden Schullandschaft
in NRW wird ein eigener Inklusionsplan aufgelegt. Genauere Wirkungen auf die kommunale Aufgabenwahrnehmung werden sich erst nach Verabschiedung der Inklusionspläne des Landes NRW zeigen.

Zu Frage 3
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einen kommunalen Inklusionsplan zu initiieren,
um Inklusion als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung zu implementieren?
Die Bundesregierung hat in ihrem Nationalen Aktionsplan deutlich dafür geworben, dass auch die Kommunen eigene Aktionspläne erstellen und Anlaufstellen zur Vernetzung einrichten. Entsprechende Initiativen des Landes NRW sind, wie beschrieben, ebenfalls geplant. Angesichts der Dortmunder Tradition der Gleichstellungspolitik für Menschen mit Behinderungen wäre ein kommunaler Inklusionsplan ein selbstverständlicher nächster Schritt. Dafür spricht, dass die Veränderungen in den Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesgesetzgebungen
und die erforderlichen Bewusstseinsveränderungen als Voraussetzung für eine inklusive Stadtgesellschaft einen strukturierten Prozess benötigen. Insbesondere im Bereich der schulischen Inklusion wird deutlich, dass es in diesem Prozess auch um Sorgen, Nöte und Ängste aller Beteiligten geht. Mit einem kommunalen Inklusionsplan können Transparenz, Beratung und Beteiligung der Stadtgesellschaft sichergestellt werden. Bisher gibt es jedoch keine Informationen, an welchen Stellen und in welchem Umfang Land und Bund im Rahmen der Konnexität zu den Veränderungskosten durch die UNBehindertenrechtskonvention beitragen werden.Voraussetzung für die Erstellung eines Dortmunder Inklusionsplans ist ein entsprechender Ratsbeschluss, mit dem auch die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Zu Frage 4
Wie werden die städtischen Unternehmen im Konzern Stadt Dortmund in die Umsetzung
der Inklusion eingebunden?
Bereits jetzt arbeiten die Behindertenbeauftragte und das Behindertenpolitische Netzwerk im
Bedarfsfall eng mit den städtischen Unternehmen im Konzern Stadt Dortmund zusammen. Dies gilt vor allem für die Dortmunder Stadtwerke in Bezug auf den ÖPNV. Weitere Kooperationspartner
in der Vergangenheit waren die EDG in Fragen des Winterdienstes und der Flughafen Dortmund in Bezug auf die Umsetzung der EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

Der Rat der Stadt nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Begründung und Wahrnehmung der Aufgabe „Kunst im öffentlichen Raum“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04254-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt, ab sofort die Aufgabe „Kunst im öffentlichen Raum“ wahrzunehmen, diese im Aufgabengliederungsplan der Kulturbetriebe Dortmund zu führen und den Kulturbetrieben Dortmund zuzuweisen.

2. Die Aufgabe „Kunst im öffentlichen Raum“ ist mit einer Planstelle einer Kuratorin /eines Kurators (Referentin / Referenten) aus dem Bestand der Kulturbetriebe Dortmund auszustatten und aus dem Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe Dortmund - ohne zusätzliche finanzielle Belastung - zu finanzieren.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Kulturbetrieben Dortmund ab dem Jahr 2012 ein jährliches Sachmittelbudget in Höhe von 60.000 Euro (zur Finanzierung von Reinigung, Standsicherung und Instandsetzung) zuschusserhöhend zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 6.2
Erneuerung der Rotundenverglasung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte und Anbringung von Schneefanggittern - energetische und sicherheitstechnische Sanierung - sowie die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen und –auszahlungen gemäß § 83 Gemeindeordnung (GO NRW).

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04244-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Erneuerung der Rotundenverglasung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte (konsumtive Maßnahme: 555.000 € inkl. Ingenieurleistungen) und das Anbringen von Schneefanggittern (investive Maßnahme: 95.000 €) mit einem Gesamtbedarf von 650.000 € und stimmt der zusätzlichen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in gleicher Höhe im Jahr 2011 an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund zu.

Gleichzeitig genehmigt der Rat der Stadt gemäß § 83 GO NRW

a) überplanmäßige konsumtive Mehraufwendungen in Höhe von 555.000 € beim Profitcenter 2D_0040301-EB Kulturbetriebe-, Sachkonto 531610 -Zuschüsse an kommunale Sonderrechnung-, Auftrag 2D0403010001
und

b) überplanmäßige investive Mehrauszahlungen in Höhe von 95.000 € bei der Finanzstelle 2D_00403014001 -Zuschuss an den EB 41 Kulturbetriebe-, Finanzposition 78070.0 -Auszahlung Erwerb von Finanzanlagen-.

Die Deckungen zu a) und b) erfolgen durch Minderaufwendungen und –auszahlungen in gleicher Höhe bei diversen Kontierungen des städtischen Gesamthaushaltes (Details siehe finanzielle Auswirkungen).


zu TOP 6.3
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05953-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die Sportlerinnen Sue Kussbach und Christina Hammer sowie die Sportler Gregor Hauffe, Andreas Kuffner, Eric Johannesen, Maximilian Reinelt, Richard Schmidt, Lukas Müller, Florian Menningen, Kristof Wilke, Martin Sauer, Ralf Holtmeyer und Hans-Peter Durst wegen ihrer besonderen Verdienste auf sportlichem Gebiet entsprechend den Regelungen des § 6 der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund mit einem Geldpräsent sowie einem Sachpräsent zu ehren.

7. Schule

zu TOP 7.1
Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05588-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 7.2
Haushaltsplanentwurf 2012;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05646-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05607-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Beschlüsse zum Haushaltsplanentwurf 2012

zu TOP 9.1.1
Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04889-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die finanziellen Veränderungen der Maßnahmen 21001-H und 21012-U zur Kenntnis.

zu TOP 9.1.2
Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010; hier "Kooperation und Leistungsaustausch (Akquise von Drittmitteln)"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04929-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den finanziellen Veränderungen der Maßnahme „Akquise von Drittmitteln“ zu.

zu TOP 9.1.3
Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05241-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




zu TOP 9.1.4
Haushaltsplan 2012 - Anpassung der Aufwendungen für Strom und Wärme -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04966-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anpassung der Aufwendungen für Strom und Wärme.

zu TOP 9.1.5
Finanzmittel Kulturmetropole Ruhr
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03711-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.03.2011, der bereits schon einmal für die Sitzung am 31.03.2011 gestellt wurde, vor:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:


Begründung:

Zur Finanzierung des Nachfolgeprojekts Ruhr 2010 hat die RVR-Verbandsversammlung am 13.12.2010 eine zweckgebundene Sonderumlage des RVR von bis zu 2,4 Mio. € unbefristet ab dem Jahr 2012 beschlossen, ohne zuvor die betroffenen Mitgliedsstädte und –kreise dazu zu befragen und deren Zustimmung einzuholen.

Angesichts seiner angespannten Finanzsituation wäre die Stadt Dortmund zur entsprechenden Erhöhung der Umlage um ca. 343.785,00 € ab 2012 und damit zur Weitergabe der Kosten an die Kommunen gezwungen, wenn diese Erhöhung in den RVR-Haushalt für das Jahr 2012 aufgenommen würde.

Der RVR muss deshalb die Mittel für die begrüßenswerte Fortführung von Ruhr 2010 durch Einsparungen im eigenen Haushalt ab 2012 erwirtschaften.

Nachdem Rm Faenger (FDP/Bürgerliste) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz erläutert hatte, sprach sich auch Rm Reppin (CDU) für eine Beschlussfassung im Sinne des o. a. Antrages der FDP/Bürgerliste aus.

Anschließend informierte StD Stüdemann den Rat der Stadt über die aktuelle Situation hinsichtlich der vorliegenden Thematik und brachte dabei zum Ausdruck, dass letztendlich die Stadt Dortmund bei dieser Angelegenheit mehr verdiene, als das sie zahle.

Nachdem auch Rm Starke (SPD) sowie Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) die ablehnende Haltung ihrer Fraktion verdeutlicht hatten, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den zuvor genannten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
zu TOP 9.2
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05446-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).

zu TOP 9.3
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05479-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2012;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2012 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2012 der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH
zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2012 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;

zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Gewinnverwendung 2010 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05556-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 17.11.2011
vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende abweichende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.11 vor:

Herr Kollmann -20- bittet die nachfolgende Veränderungen hinsichtlich des Beschlussvorschlages
bzw. der Punkte 3. und 4. der Begründung zu empfehlen bzw. zu beschließen:

Beschlussvorschlag
2. Aus der Rücklage des Deponiesondermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 5.632.848,78 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2010 von –
5.256.098,78 e verrechnet und der verbleibende Betrag von 376.750,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen„ als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Essen, zu beauftragen.

Begründung
3. Ergebnisverwendung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 weist einen Jahresfehlbetrag von -
5.256.098,78 € aus. Dieser Verlust ist kein Verlust im Sinne der Kostenrechnung, sondern der
handelsrechtlichen Rechnungslegung.
Dieser erstmalige Verlust des Deponiesondervermögens resultiert aus den seit dem 1. Januar 2010
geltenden neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilMoG und hängt
ausschließlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Neubewertung der Rückstellungen für
Deponienachsorge zum 1. Januar 2010 zusammen. Danach war ein Betrag von 93.323.568,57 € von
den Rückstellungen in die Rücklagen umzugliedern.
Durch einen infolge dieser Neubewertung entstehenden Aufwand aus der Aufzinsung der
Deponienachsorge-Rückstellung ist in 2010 ein Verlust entstanden, der auch in künftigen
Wirtschaftjahren in ähnlicher Größenordnung vorliegen wird. Dieser Verlust ist durch eine Entnahme
aus den Rücklagen wieder auszugleichen. Bei dem Aufwand aus der Aufzinsung und der Entnahme
aus der Rücklage handelt es sich nicht um zahlungswirksame Positionen sondern um buchhalterisch
notwendige Buchungen. Die angemessene Eigenkapitalverzinsung des von der Stadt eingebrachten
Stammkapitals von 5,5 Mio. € bleibt gewährleistet. Die Eigenkapitalverzinsung für 2010 beträgt 6,85%
und führt zu einem an den Haushalt der Stadt abzuführenden Betrag von 376.750,00 €.
4. Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2011
Da die kaufmännische Geschäftsführung des Deponiesondervermögens durch die EDG erfolgt, bietet
es sich zur Nutzung von Synergieeffekten an, den Wirtschaftsprüfer, der den Jahresabschluss der
EDG prüft, auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Deponiesondervermögen zu
beauftragen. Die EDG- Aufsichtsgremien werden für das Jahr 2011 voraussichtlich die BDO AG,
Essen, auswählen. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll daher für die Jahresabschlussprüfung
2011 des Deponiesondervermögens die gleiche Gesellschaft vorgeschlagen werden.
Begründung für die Veränderung
Die Veränderung zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages dient der umfassenderen Information der
Mitglieder der Ausschüsse und des Rates, da die ursprüngliche Version die Möglichkeit einer
Fehlinterpretation nicht ausschließt.
Die Veränderung zu Punkt 4. des Beschlussvorschlages ist erforderlich, da in der ursprünglichen
Vorlage irrtümlich eine falsche Jahreszahl angegeben wurde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund einstimmig die Verwaltungsvorlage mit den o. a. Veränderungen zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Ergänzungen die Verwaltungsvorlage zu beschließen.

Unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 17.11.2011 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Lagebericht 2010 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2010 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 € wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung
erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2010 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche
Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.


zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05487-11)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2011 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von
16.589.360,63 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 3.306.145,09 €.

zu TOP 9.6
Überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05570-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs 2 Gemeindeordnung NRW die zur Tilgung von Investitionskrediten notwendigen Mehrauszahlungen in Höhe von 1,7 Mio. € in der Finanzrechnung der allgemeinen Finanzwirtschaft (Amt 29).

zu TOP 9.7
Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05472-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.

zu TOP 9.8
Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.9
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05568-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – nach dem Stand vom 30.09.2011 zur Kenntnis.






zu TOP 9.10
überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05617-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge bei Schlüsselzuweisungen.

zu TOP 9.11
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen in der Freistellungsphase der Alterteilzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05516-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO überplanmäßige Mehrauszahlungen im Bereich der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Höhe von rd.1.700.000 €.

Der Rat beschließt die Deckung der Mehrauszahlungen durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes sowie durch die in den finanziellen Auswirkungen beschriebenen Mehrerträge/ Mehreinzahlungen und Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen im Budget des StA 16 „Allgemeine Personalwirtschaft“.

zu TOP 9.12
Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05590-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.13
Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05535-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.14
EDG Gebührenerhöhung
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05353-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2011 vor:

1. Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dass eine Gebührenerhö­hung der EDG für die Straßenreinigung / den Winterdienst nur unter der Maßgabe zu erfolgen hat, dass diese mit einer spürbaren Ver­besserung der Reinigungs- und Räumdienstleistung verbunden ist.

2. Da auch dadurch ein stadtweiter und lückenloser Winterdienst nicht gewährleistet werden kann, ist die EDG aufzufordern, denjenigen Gebührenzahlern, deren Zufahrtstraßen in den Wintermonaten nicht oder nur stark unzureichend von Schnee und Eis befreit werden (können), einen in das Ermessen der EDG zu stellenden Betrag im Rahmen einer Selbstverpflichtung zurückzuerstatten.

Begründung:
Die letzten beiden strengen Winter haben vermehrt Anlass zur Kritik am Winterdienst der EDG gegeben. Anlässe waren insbesondere nicht oder nur unzureichend von Schnee und Eis befreite Straßen, die es zahlreichen Anlie­gern - zum Teil über längere Zeit - unmöglich gemacht haben, ihre Häuser zu erreichen.

Von Anwohnern im Anschluss gestellte Anträge auf Rückzahlung eines Teils ihrer Gebühren verliefen ganz überwiegend fruchtlos, da diese hinter der zutreffenden formaljuristischen Argumentation der EDG – eine Bei­tragspflicht entsteht bereits durch die Bereitstellung einer den Winter­dienst ermöglichenden Infrastruktur bzw. Sach- und Personalausstattung – zurückstanden.

Eine bereits im September (vgl. bspw. WR v. 23.9.2011) seitens der EDG anvisierte Gebührenerhöhung kann den Bür­gern nicht allein durch die notwendige Bereitstellung zusätzlicher Streu- und Sachmittel plausibel gemacht werden; vielmehr müssen damit auch er­kennbare Verbesserungen der Reinigungsleistung verbunden sein.

Ungeachtet eines erhöhten Engagements beim Winterdienst ist nicht da­von auszugehen, dass künftig jede Straße im Stadtgebiet über den komp­letten Winter eis- und schneefrei gehalten werden kann.
Diesem Umstand ist insoweit Rechnung zu tragen, als dass sich die EDG im Zuge einer `Kulanzregelung` dazu bereiterklärt, einen Teil der auf den Winterdienst entfallenden Gebühren an diejenigen Gebührenzahler zu­rückzuerstatten, deren Zugangsstraßen unverhältnismäßig lange (z.B. mehr als 3 Werktage in Folge) unpassierbar sind.

Im Sinne einer bürgerfreundlichen Geschäfts­politik sind dabei an die Überprüfbarkeit dieser Vor­aussetzungen keine überzogenen Anforderun­gen zu stellen.

Nachdem Rm Kaeder (FDP/Bürgerliste) den o. a. Antrag seiner Fraktion nochmals kurz erläutert hatte, brachten Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Starke (SPD) sowie Rm Penning (CDU) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ablehnen werden, da erkennbar sei, dass die EDG diesbezüglich Besserung gelobt habe und zu erwarten sei, dass derartige Probleme in Zukunft nicht mehr auftreten werden.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den zuvor aufgeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2011 ab.

zu TOP 9.15
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05702-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05104-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




zu TOP 10.2
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05549-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.3
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05555-11)

Entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.10.2011 beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzung in den Gremien:

Mathias Wittmann scheidet aus der Jury Förderpreis Junge KünstlerInnen aus. Als neues Mitglied rückt Jens Robin Heubes nach.

Entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2011 (Drucksache Nr.: 055511-E1) beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in den Gremien:

Herr Kai Neuschäfer scheidet als Sachkundiger Bürger aus dem Sozialausschuss aus.

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn Florian Meyer zum Sachkundigen Bürger im Sozialausschuss.

Herr Florian Meyer wird als Stellvertreter von Herrn Richard Utech im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit benannt.

zu TOP 10.4
Interkommunale Zusammenarbeit: Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Dortmunder Systemhaus und der Gemeinsamen Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Recklinghausen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05318-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Grundsatzpapier zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und der Gemeinsamen Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Recklinghausen auf dem Gebiet der Informationstechnologie zur Kenntnis.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Rückzahlung der an die SPD-Fraktion gezahlten 120.000 Euro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05448-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05448-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Zahlung von 120.000 Euro an die SPD-Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05449-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05449-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
5. Versuch, Daten zur Ausländerkriminalität in Dortmund zu erlangen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05450-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05450-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
2. Versuch, Daten zu rechts- und linksextremistischen Straftaten in Dortmund zu erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05451-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05451-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
10 % Naturschutzgebiete in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05460-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05460-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.6
Hundebestandsaufnahme zur Erhöhung der Steuereinnahme
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05461-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05461-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.7
Steuerliche Ungerechtigkeit zwischen Hunde- und Pferdebesitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05463-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05463-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.8
Keine Gremiensitzungen am Gedenktag der Pogromnacht
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05670-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05670-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 21:05 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Reinhard Frank







Uwe Feuler
Schriftführer

© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus