Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 27.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:30 - 14:22 Uhr

Anwesend:

1. a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Naumann i. V. für Rm Renkawitz

Rm Schnittker

2. CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Neumann i. V. für Rm Krause

Rm Rüding i. V. für Rm Penning
Rm Suck - nicht anwesend -
Rm Waßmann

Rm Weber
3. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
Rm Klink i. V. für sB Dr. Tödt


4. Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Wlost

5. Fraktion AfD

Rm Bohnhof - nicht anwesend -

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat - nicht anwesend -

c) Verwaltung

Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Wolfs, Gleichstellungsbeauftragte, FB 1
Frau Feldmann, stellv. Gleichstellungsbeauftragte, FB 1
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Kaczorowski, Leiterin der Jugend- und Auszubildendenvertreterin der Stadt Dortmund
Frau Hülsmann, 11/2
Herr Burkholz, 51/AL
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 29.10.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2015
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01788-15-E2)

3.1.2 Neuausrichtung des Mentoringprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02930-15)

3.1.3 Qualifizierungen von Fachkräften für das Rechnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02963-15)

3.1.4 Leistungsorientierte Bezahlung
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02798-15-E2)

3.1.5 Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02536-15-E1)

3.1.6 Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03138-15)

3.1.7 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2015 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02643-15)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02705-15)

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Software-Einsatz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03083-15)

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 13:30 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Herr Stüdemann lässt sich entschuldigen, er nimmt an der Veranstaltung „Refugee Citizen – Stadtgesellschaften im kulturellen Wandel“ im Dietrich-Keuning-Haus teil. Hierbei handelt es sich um eine Veranstaltung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW in Verbindung mit dem NRW Kultursekretariat und u. a. dem Städtetag NRW.


1. Regularien

zu TOP 1.1
6. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Schnittker (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
7. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Schilff als Ausschussvorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
8. Feststellung der Tagesordnung

Herr Schilff als Vorsitzender des Ausschusses für Personal und Organisation schlägt vor, eine
Stellungnahme des Gleichstellungsbüros öffentlich zu behandeln und unter TOP 3.2.2 in die
Tagesordnung aufzunehmen, da der Punkt Personalbericht 2014, Gesundheitsbericht 2014,
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 01446-15-E3) wurde irrtümlich in die
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung aufgenommen wurde.

Zudem schlägt die Verwaltung vor, die Tagesordnung um folgende Vorlagen zu erweitern, die dem Ausschuss per Nachversand zugegangen sind:

- Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund, Empfehlung (Drucksache Nr.: 02952-15) als TOP 3.1.8,
- Gute Personalarbeit! Leitfaden für Führungskräfte der Stadt Dortmund, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02962-15) als TOP 3.1.9 und
- Gute Führung bei der Stadt Dortmund, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02481-15) als TOP 3.1.10.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erkennt die Dringlichkeit für die Vorlagen allgemein an und stimmt einstimmig zu, die Vorlagen in die Tagesordnung aufzunehmen.

Die Tagesordnung wird mit der Änderung und diesen Erweiterungen einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
9. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 29.10.2015

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig bei Enthaltung durch Rm Klink (Fraktion Die Linke & Piraten) die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 29.10.2015.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
10. Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)
- Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2015


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur Sitzung nachfolgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 25.11.2015 vor:

„Der Beirat begrüßt das Projekt „Nordwärts“ grundsätzlich und bittet, bei Projekten, die in die

Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und
Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.“

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
11. Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2015
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01788-15-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2015 (Drucksache Nr.: 01788-15-E2) vor:

„…



Auf die Bitte der Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellungen geschlechterdifferenziert aufzuschlüsseln, sagt Herr Plätz dies für die Zukunft zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2015 (Drucksache Nr.: 01788-15-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
12. Neuausrichtung des Mentoringprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02930-15)

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht im Mentoringprogramm das Instrument, die geringen Anteile der Frauen in Führungspositionen der Stadtverwaltung zu erhöhen. In der Regel sind solche Programme nicht mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern besetzt. Sie sei über die Neuausrichtung irritiert, da es genügend Männer in entsprechenden Positionen der Stadtverwaltung gebe. Sie bittet den Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte um Auskunft, was sie davon halten. Zudem möchte sie wissen, ob dieses Mentoringprogramm zu den Festlegungen des Frauenförderplans passt.

Für Frau Hülsmann ist das Mentoringprogramm eine Qualifizierungsreihe, um Beschäftigte für den Bereich der Führung zu qualifizieren. Frauen seien zur Zeit immer noch unterrepräsentiert. In den vorherigen Mentoringprogrammen konnten Erkenntnisse gewonnen werden, dass in den Seminaren, die bei „Top in Führung“ mit Männern und Frauen durchgeführt wurden - insbesondere von den Frauen - die Durchmischung mit Männern als positiv angesehen wurde. Dies führte dazu, dass eine Erweiterung um einen Männeranteil diskutiert wurde. Dieses Konzept wurde sowohl mit der Gleichstellungsstelle als auch dem Personalrat abgestimmt.

Herr Grehl (Personalrat der Stadtverwaltung) hat vor dem von Frau Hülsmann geschilderten Hintergrund kein Problem damit, dem Konzept in der Form zuzustimmen. Seminaren und Programmen für Führungskräfte könne der Personalrat nur zustimmen.

Frau Wolfs erklärt, dass auch das Gleichstellungsbüro bei der Neuauflage des Mentoringprogramms beteiligt war. Die Erfahrung aus dem zweijährigen Projekt „Top in Führung“ mit intensiver Beteiligung von Männern habe gezeigt, dass die Auseinandersetzung zwischen Männer und Frauen hilfreich war, zukünftige Führungskräfte für das Thema Gender sensibilisiert werden konnten und dies ihres Erachtens der Gleichstellung gedient habe.
Für ein Jahr solle das Mentoringprogramm laufen, um anschließend mit allen Beteiligten eine Evaluation durchzuführen, im Rahmen dessen die Zielerreichung betrachtet werde.
Das Ziel im Rahmen des Frauenförderplans, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, werde über das neue Konzept des Mentoringprogramms auch erreicht. Wenn der Wunsch vorhanden ist, dass Themen nur von den Frauen im Rahmen des neuen Mentoringprogramms besprochen werden sollen, werde es diese Möglichkeit auch im neuen Programm geben.

Frau Rm Stackelbeck respektiere, dass die Erfahrungen mit Männern auch gemacht wurden. Aber sie ist der Meinung, dass das ursprüngliche Mentoringprogramm der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen dienen soll. Ein Programm, an dem auch Männer beteiligt sind, könnte eher zu “Top in Führung“ zählen.

Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) nimmt positiv zur Kenntnis, dass das Programm fortgesetzt werde und eine Öffnung für beide Geschlechter vorsieht. Er sei gespannt auf die Ergebnisse nach der Evaluation.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Neuausrichtung des Mentoringprogramms zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
13. Qualifizierungen von Fachkräften für das Rechnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02963-15)
- Schreiben des Personalrates vom 18.11.2015, Antwortschreiben des Herrn StD Stüdemann vom 25.11.2015 (Drucksache Nr.: 02963-15-E1)



Dem Ausschuss liegt ein Schreiben des Personalrates vom 18.11.2015 vor:















Zudem erhält der Ausschuss hierzu das Antwortschreiben des Herrn StD/StK Stüdemann vom 25.11.2015 (Drucksache Nr.: 02963-15-E1):

„…bei der o. g. Vorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Ausschuss für Personal und Organisation handelt es sich in erster Linie um einen Sachstandsbericht zu den Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes über die Jahresabschlüsse 2012 und 2013.

Die Qualifizierung von Fachkräften für das Rechnungswesen ist eines von mehreren dort genannten Themen. Bekanntlich wurden aufgrund der Beanstandungen und Empfehlungen des StA 14 Workshops initiiert, an denen auch der Personalrat teilgenommen hat. Ich bin sehr daran interessiert, die Gremien über die geplanten Maßnahmen und die Umsetzungsfortschritte laufend zu informieren. So haben wir beispielsweise erst kürzlich über das Interne Kontrollsystem (IKS) in den Ausschüssen berichtet.

In der Vorlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Aus- und Fortbildungskonzept für das Rechnungswesen derzeit „entwickelt“ wird und dass das Verfahren zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs (Lotus-Notes-Datenbank) „im Aufbau und in der verwaltungsinternen Abstimmung“ ist.

Bei einem Informationsgespräch im StA 11 am 24.09.15 sind Sie im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit bereits über die in der Vorlage genannten Punkte unterrichtet worden. Daraufhin hat der Personalrat in seiner Sitzung vom 08.10.15 die Zuschrift an alle Fachbereiche über die „Ermittlung und Abbildung von Stellen im Rechnungswesen“ zur Kenntnis genommen.

Mit diesem Schreiben sind die Fachbereiche darüber informiert worden, dass zukünftig für die Leitung des Rechnungswesens der Abschluss eines "Bilanzbuchhalters IHK für kommunale Verwaltung" (zertifizierter Lehrgang der Industrie- und Handelskammer, IHK) vorausgesetzt wird und dass alle übrigen Beschäftigten im Rechnungswesen neu aufgelegte Seminare besuchen sollen. In dem Schreiben wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der Lehrgang und die Seminare derzeit konzipiert werden.

Da die Konzeption für den Bilanzbuchhalterlehrgang und die Seminare im Rechnungswesen zurzeit noch von dem Bereich 11/2 – Personalentwicklung/Ausbildung erarbeit werden, konnten die diesbezüglichen Informationen naturgemäß nur ansatzweise an Sie weitergegeben werden. Eine formelle Beteiligung ist dementsprechend bisher unterblieben.

In der Konzeption wird auch geklärt, ob für Absolventinnen und Absolventen der bisherigen „Bilanzbuchhalterlehrgänge für kommunale Verwaltung“ des Studieninstitutes Ruhr (SIR) weitere Qualifikationen erforderlich sind. Bisher haben diesen Lehrgang 135 Beschäftigte erfolgreich absolviert, während mindestens 17 Personen über den Abschluss "Bilanzbuchhalter/in IHK" verfügen.

Des Weiteren weisen Sie in Ihrem Schreiben darauf hin, dass der städtische Datenschutzbeauftragte in die Vorbereitungsphase der Qualifizierungsdatenbank eingebunden ist. Es werden laufend Gespräche geführt, um die noch offenen Fragen und Probleme zu klären. Der nächste Termin findet am 07.12.15 statt.

Sobald die konzeptionellen Arbeiten abgeschlossen sind, werden Sie gem. § 72 Abs. 4 Ziffer 16 Landespersonalvertretungsgesetz NRW beteiligt.

Eine Ausfertigung dieses Schreibens übersende ich mit gleicher Post an das Büro des Oberbürgermeisters und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Personal und Organisation – Herrn Ratsmitglied Norbert Schilff.“



Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft, wie bisher Qualifizierungen nachgehalten und Qualifizierungsbedarfe ermittelt wurden und ob sichergestellt sei, dass Datenschutz und Personalrecht beachtet werden. Er geht von einer zentralen Datenbank aus, über die Qualifizierungen nachgehalten werden.

Frau Hülsmann beschreibt die Datenbank als eine, die über Lotus Notes eingerichtet werden wird und die es derzeitig noch nicht gibt. Zu den Fragen des Herrn sB Gurowietz erläutert Frau Hülsmann, dass über die Datenbank die Qualifizierungsanforderungen von Planstellen - nicht nur im Rechnungswesen -festgelegt und mit den Kompetenzen der Beschäftigte abgeglichen werden sollen, um strukturiert eine Qualifizierungsbedarfsanalyse zu fertigen. Derzeitig befindet sich die Konzeption der Datenbank in der Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Personalrat, pilotweise wird die Datenbank anschließend im Fachbereich 11 ausprobiert.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Personalrates vom 18.11.2015 und die Antwort der Verwaltung vom 25.11.2015 (Drucksache Nr.: 02963-15-E1) zur Kenntnis.
Auch das Vorgehen der Verwaltung zur Qualifizierung der Fachkräfte des Rechnungswesens der Stadtämter und Eigenbetriebe nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
14. Leistungsorientierte Bezahlung
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02798-15-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation wird mit Schreiben vom 11.11.2015 die Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-V für die Jahre 2016 bis 2018 vom 04.09.2015 (Drucksache Nr.: 02798-15-E2) vorgelegt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Unterlagen zur leistungsorientierten Bezahlung (Drucksache Nr.: 02798-15-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.5
15. Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02536-15-E1)

Der Ausschuss für Personal und Organisation bekommt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2015 (Drucksache Nr.: 02536-15-E1) vorgelegt:








Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2015 (Drucksache Nr.: 02536-15-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.6
16. Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03138-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03138-15-E1)

Der Ausschuss für Personal und Organisation hat nachfolgenden Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 12.11.2015 (Drucksache Nr.: 03138-15) vorliegen:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:


Die Verwaltung wird gebeten, die Regularien für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst mitzuteilen. Hierbei ist insbesondere darzustellen, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsfachangestellte vom mittleren in den gehobenen Dienst aufsteigen können.“


Der Ausschuss für Personal und Organisation erhält nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.11.2015 (Drucksache Nr.: 03183-15-E1):

„… zum Themengebiet nehme ich wie folgt Stellung:


Die Regelungen zum Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst bei der Stadtverwaltung Dortmund sind für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte unterschiedlich.

1. Aufstieg von Beamtinnen und Beamten 16.1 Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst nach § 31 Abs. 1 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (LVO NW) 16.2 Prüfungserleichterter Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst nach § 31 Abs. 5 der LVO NW.
2. Aufstieg von Verwaltungsfachangestellten und Absolventinnen und Absolventen des Angestelltenlehrganges I in den gehobenen Dienst.
Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.11.2015 (Drucksache Nr.: 03183-15-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.7
17. Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2015 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02643-15)


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen in Höhe von 1.800.000 Euro.



zu TOP 3.1.8
18. Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02952-15)

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) und Herr Rm Klink (Fraktion Die Linke & Piraten) bitten im Namen ihrer Fraktion darum, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.1.9
19. Gute Personalarbeit!
20. Leitfaden für Führungskräfte der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02962-15)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt „Gute Personalarbeit!“, den Leitfaden für Führungskräfte der Stadt Dortmund, zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.10
21. Gute Führung bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02481-15)

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet den Leitfaden als Stichwortliste, die ihrer Meinung nach einer weiteren Ausarbeitung bedarf. Dies hinterlasse den Eindruck, als wäre das Thema doch nicht wichtig. Auch fehle das Thema „Fehlermanagement“ als Schlüsselthema für Führungskräfte, das aufgenommen werden müsse.

Frau Hülsmann bezeichnet das vorgelegte Papier als ersten Wurf. Die bisherigen Führungsleitlinien waren nur eine Seite lang. Frau Hülsmann schließt nicht aus, dass noch weitere Themen aufzunehmen sind. Das Fehlermanagement sei im Blick, insbesondere im Zusammenhang mit dem Compliance Management. Der Leitfaden wird zusammen mit dem Paket der „Guten Führung“ in einen Ordner der „Guten Personalarbeit!“ an die Führungskräfte übergeben werden und in den Seminaren behandelt, die angeboten werden.

Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) spricht sich für die kurze und komprimierte Darstellung des Themas aus, damit jede Führungskraft sich damit auseinandersetzen kann.

Frau Rm Stackelbeck betont, dass sie das Fehlermanagement insbesondere im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sieht.


Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) hält das vorgelegte Papier für gut, griffig und in der Praxis umsetzbar.

Herr Grehl stellt heraus, dass es dem Personalrat der Stadtverwaltung wichtiger sei, dass nach dem Papier gehandelt werde. Es gebe gute und weniger gute Führungskräfte. Die Erfahrung zeige, dass sich für Qualifizierungen sich in der Regel eher die melden, die es gar nicht nötig haben. Es komme darauf an, dass die Führungskräfte die „gute Führung“ verinnerlichen. Bei einigen Führungskräften mangele es daran. Der Wunsch des Personalrates wäre es, dem wirklich nachzugehen und weniger gute Führungskräfte dazu zu bringen, dass sie hinzulernen. Wenn diese Führungskräfte nichts hinzulernen wollen, sollte ihnen die Führung entzogen werden. Dies kann nur durch das Führen von Gesprächen und Überzeugungsarbeit erreicht werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den vorliegenden Leitfaden „Gute Führung bei der Stadt Dortmund“ für Führungskräfte der Stadt Dortmund zur Kenntnis. Die ehrlich gemeinte Wertschätzung der Beschäftigten ist grundlegendes Prinzip des Führungsstils in der Dortmunder Verwaltung.
Der vorliegende Leitfaden wird in einen Ordner zur „Gute Personalarbeit! Leitfaden für Führungskräfte der Stadt Dortmund“ aufgenommen und wird Grundlage für Fortbildungen von Führungskräften.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
22. Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02705-15)

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) bittet darum, zunächst die Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.12.2015 abzuwarten und daher die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2.2
23. Personalbericht 2014
24. Gesundheitsbericht 2014
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01446-15-E3)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2015 (Drucksache Nr.: 01446-15-E3) vor:

„… zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Darstellung der Ausrichtung
Seit der Einrichtung des Frauenbüros im Jahre 1985 veränderten sich die Gleichstellungsarbeit und ihre Rahmenbedingungen in einschneidender Weise.

Mit der im Mai 2014 in Kraft getretenen Organisationsverfügung wurden bereits vollzogene
Entwicklungen dargestellt und die perspektivisch weiter anzustrebende Aufgabengestaltung
beschrieben.

Die im Projekt „Top in Führung“ vermittelte Genderkompetenz und die engagierte Beteiligung sowohl der weiblichen als auch männlichen Beschäftigten an diesem Qualifizierungsformat bot mit die Basis zur breiteren Aufstellung der Gleichstellungsarbeit.

Heute geht es darum, die Sichtweisen, Perspektiven und Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen Verwaltungs-, Politik- und Lebensweisen zu integrieren und insbesondere Gender Mainstreaming als übergreifende Strategie zur Qualitätssicherung und -steigerung zu
verankern.

Die zu Januar 2015 erfolgte Besetzung der neu eingerichteten Planstellen ermöglichte eine
wesentlich größere Präsenz des Gleichstellungsbüros und somit eine weitere Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit.

Im Folgenden werden exemplarisch einige Themenfelder und die damit verbundenen Veränderungen beschrieben:

Stellenausschreibung/ -besetzung
Die Einflussnahme und Teilnahme des Gleichstellungsbüros an Stellenausschreibungen und
Stellenbesetzungsverfahren konnte aufgrund der neu eingerichteten Planstellen intensiviert
werden. Neben dem primären Anliegen, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und genderfaire Auswahlverfahren zu gewährleisten, ist auch der Aspekt „Genderkompetenz der Bewerber/-innen“ in den Fokus gerückt. So nimmt das GlB zurzeit an allen Auswahlverfahren teil, die Führungspositionen oder Funktionen im Personal- und Organisationsbereich betreffen, unabhängig davon, ob Frauen zum Verfahren eingeladen werden. In diesen Auswahlverfahren werden spezifische Fragen zur Genderkompetenz der Bewerberinnen und Bewerber gestellt. Auch wird verstärkt darauf geachtet, dass Beschäftigte wegen der Pflege/Betreuung von Angehörigen durch ihre Teilzeittätigkeit keine Nachteile erleiden.

Darüber hinaus werden bei bestehenden Unterrepräsentanzen bereits im Vorfeld proaktiv
Maßnahmen ergriffen. Konkret werden geeignete Frauen gezielt angesprochen und in ihrer
Vorbereitung unterstützt.

Durch verbesserte einheitliche Formulierungen in Stellenausschreibungen werden Menschen
mit Familienpflichten stärker als bisher angesprochen (Bsp. einheitlicher Teilzeitpassus;
Verweis auf Prädikatsträgerschaft TOTAL E-QUALITY).

Organisationsverfügungen
Das Gleichstellungsbüro hat seit 2015 in elektronischer Form Zugriff auf alle Organisationsverfügungen bereits im Entwicklungsprozess. Dies ermöglicht eine frühzeitige Beratung und Sensibilisierung der Fachbereiche dahingehend, dass alle Organisationsverfügungen
- eine Aussage zur Auswirkung der Maßnahme auf die Beschäftigtenstruktur und hier

insbesondere auf den Frauenanteil in Führungspositionen enthalten müssen und
- in geschlechtergerechter Sprache verfasst werden.

Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung in den Fachbereichen
Wie im Frauenförderplan 2014-2017 festgeschrieben, wird zurzeit an der weiteren Profilierung des Netzwerkes der Ansprechpartnerinnen gearbeitet. Zukünftig sollen sie die Bezeichnung „Beauftragte für Gleichstellung im Fachbereich“ tragen. Das überarbeitete Handbuch wird gemeinsam mit den Beauftragten für Gleichstellung erstellt und wird die „Best-Practice-Erfahrungen“ aus einzelnen Fachbereichen in die gesamte Verwaltung übertragen.

Die Rolle wird durch entsprechende Kompetenzen (Inhouse-Schulungen) gestärkt. Männer
sind nun doppelt angesprochen: Zum einen können sie sich als Beauftragte selbst aktiv für
die Gleichstellung in ihrem Fachbereich einsetzen, zum anderen können auch sie sich als
Beratungssuchende an die Beauftragten wenden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Auf Initiative des GlB hat sich die Stadt Dortmund erfolgreich um das Prädikat „TOTAL EQUALITY“ beworben. Dies ist eine Auszeichnung und Werbung für die Stadt Dortmund als
familiengerechte und auf Chancengleichheit ausgerichtete Arbeitgeberin.

Das Gleichstellungsbüro hat eine Informationsmappe für werdende Mütter und Väter zusammengestellt und verschickt diese seit Mitte des Jahres. Dadurch ist die Zahl der Beratungsgespräche zum beruflichen Aus- und Wiedereinstieg deutlich gestiegen.

Sowohl die Informationsmappen als auch das Beratungsangebot haben das Ziel, die Beschäftigten bestmöglich zu informieren, bei einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehungsaufgabe zu unterstützen und eine frühzeitige und strukturierte Rückkehr in den Beruf zu fördern.

Mentoring-Programm
Das Mentoring hat sich als wichtiges Instrument zum Abbau der Unterrepräsentanz von
Frauen bewährt. Durch die Öffnung für männliche Mentees im neu geplanten Durchgang
kann noch stärker der Gleichstellungsgedanke in die Führungskultur der Stadtverwaltung
implementiert werden. Zudem wird dem Rollenwandel der Männer, die ein verstärktes Interesse an einer besseren Vereinbarkeit von Karriere und Familienleben haben, Rechnung
getragen.

Väter-/Männerarbeit
Durch gezielte Maßnahmen des GlB werden Männer besonders angesprochen. So werden
die Themen “Gender-/Männergesundheit“, „Vereinbarkeit Familie und Beruf“ und „Berufswahl“ in den Fokus gerückt.

Aktuell werden im November und Dezember Seminare für Männer in der Stadtverwaltung mit dem Hintergrund des Ausgleichs zwischen Beruf und Privat als Grundlage für die Gesunderhaltung durchgeführt.

Öffentlichkeitsarbeit
Die Vorstellung des Gleichstellungsbüros erfolgt vielfach und auf diversen Veranstaltungen,
um den Zuhörenden die Verwaltungskultur hinsichtlich Gleichstellung und Frauenförderung
zu vermitteln. Dies erfolgt wie z.B. bei den Qualifizierungsveranstaltungen für die Neu- und
Quereinsteiger/-innen der Stadt Dortmund zum Teil gezielt durch den männlichen Mitarbeiter
des GlB. Damit wird ein deutlich wahrnehmbarer Akzent in der Ausrichtung des GlB gesetzt.
Außerdem sollen Hemmschwellen für männliche Beschäftigte, sich an das GlB zu wenden,
abgebaut werden.

Prüfung der Struktur
Selbstverständlich wird die Arbeit des GlB regelmäßig intern evaluiert und weiterentwickelt.
Ein Ergebnis der bisherigen Neuausrichtung ist, dass mit der einen männlich besetzten Stelle
die Beratung männlicher Beschäftigter und Ausrichtung des Angebotes für männliche Beschäftigte ausreichend abgedeckt ist.

Anforderungsprofil der neuen Stelle
Es ist geübte Praxis, dass sich die Stellenausschreibung am Anforderungsprofil orientiert.“


Frau Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, den Fraktionen die Stellenausschreibung der Leitung des Gleichstellungsbüros zur Kenntnis zu geben.

Herr Plätz sagt dies zu.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2015 (Drucksache Nr.: 01446-15-E3) zur Kenntnis.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
25. Software-Einsatz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03083-15)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 03083-15-E2)


Folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom 09.11.2015 (Drucksache Nr.: 03083-15) liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:

„… wir bitten um die Berücksichtigung des o.g. TOP und die Beantwortung folgender Fragen:

· Gibt es eine Möglichkeit für herstellerneutralen und plattformübergreifenden Dokumentenaustausch in veränderbaren Formaten für Personen, die keine Arbeitsgeräte der Stadt Dortmund gestellt bekommen?
· Kann die Verwaltung einen Dokumentenaustausch im Freien OpenDocument-Format (ODF) anbieten?
· Ist es möglich, die Unterlagen zur Vorlage zu erhalten, welche zu der Einschätzung geführt haben, dass SAP und diverse Fachanwendungen außschließlich mit Microsoft Office gekoppelt werden können?
· Ist es möglich, die benannte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe 21) zur Vorlage zu erhalten?“

Zudem hat der Ausschuss nachfolgende Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der Fraktion Die Linke & Piraten vom 18.11.2015 (Drucksache Nr.: 03083-15-E2) erhalten:

„… zum oben genannten TOP bitten wir ergänzend um die Beantwortung folgender Fragen:

- Welche (Sicherheits-) Risiken sind für die Stadt Dortmund in der Zeit seit April 2014 bis heute durch den Einsatz der nicht mehr gewarteten Software Microsoft Office 2003 entstanden und welche werden bis zum voraussichtlichen Projektende der vollständigen Migration von Microsoft Office 2003 nach Microsoft Office 2013 am 31.12.2015 weiterhin bestehen?
- Wie hätte es sich auf den Betrieb der Stadtverwaltung ausgewirkt, wenn die Parallelinstallation von Microsoft Office 2003 und Microsoft Office 2013 nicht realisiert worden wäre?
- Welchen Einfluss hat die Stadt Dortmund auf die Gestaltung der Schnittstellen zur Anwendungskopplung der von ihr eingesetzten Programme?
- Ist die gegenwärtige städtische IT-Infrastruktur von der Firma Microsoft dauerhaft abhängig?
- Ist die gegenwärtige städtische IT-Infrastruktur von Firmen abhängig, deren Produkte auf die Anwendungskopplung mit den Büroanwendungen des Officepakets der Firma Microsoft angewiesen sind?“


Herr Bartel beantwortet mündlich die
Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 09.11.2015 wie folgt:

- Gibt es eine Möglichkeit für herstellerneutralen und plattformübergreifenden Dokumentenaustausch in veränderbaren Formaten für Personen, die keine Arbeitsgeräte der Stadt Dortmund gestellt bekommen?

Es gibt 2 Möglichkeiten:
· PDF-Format (dies eignet sich nur begrenzt zur Weiterverarbeitung)
· Strict Open XML-Dokument (XML: Extensible Markup Language) - dieses Format ist nach ISO und ECMA zertifiziert -
Beide Möglichkeiten werden unter MS-Office 2013 unterstützt.

- Kann die Verwaltung einen Dokumentenaustausch im Freien OpenDocument-Format (ODF) anbieten?

Die Verwaltung kann das ODT-Format (auch RTF-Format) unter MS-Office 2013 anbieten.

- Ist es möglich, die Unterlagen zur Vorlage zu erhalten, welche zu der Einschätzung geführt haben, dass SAP und diverse Fachanwendungen ausschließlich mit Microsoft Office gekoppelt werden können?

Auf die damalige Ratsvorlage v. 15.05.14, "Einsatzentscheidung Ablösung Office 2003", Drucksache Nr.: 12002-14, wird verwiesen.

- Ist es möglich, die benannte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe 21) zur Vorlage zu erhalten?

Siehe Frage 3):

Verweis auf die Anlage "Wirtschaftlichkeitsberechnung / WiBe 21" durch Ratsvorlage.


Die Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 18.11.2015 werden wie folgt mündlich beantwortet:

- Welche (Sicherheits-) Risiken sind für die Stadt Dortmund in der Zeit seit April 2014 bis heute durch den Einsatz der nicht mehr gewarteten Software Microsoft Office 2003 entstanden und welche werden bis zum voraussichtlichen Projektende der vollständigen Migration von Microsoft Office 2003 nach Microsoft 2013 am 31.12.2015 weiterhin bestehen?

Das Produkt Office 2003 wird seit April 2014 nicht mehr durch Microsoft unterstützt. Das bedeutet, dass die Fa. Microsoft keine Sicherheitslücken mehr bekannt gibt.
Im übertragenen Sinne gilt diese Aussage für alle Softwareprodukte/Anwendungen (auch OpenSource-Anwendungen).
Risiken: Durch fehlende Softwareupdates besteht kein Virenschutz und z.B. die Gefahr der "Fremdübernahme der PC-Steuerung".

In der städtischen IT-Infrastruktur ist seit 04/2014 kein derartiger Sicherheitsvorfall aufgetreten.

- Wie hätte es sich auf den Betrieb der Stadtverwaltung ausgewirkt, wenn die Parallelinstallation von Microsoft 2003 und Microsoft 2013 nicht realisiert worden wäre?

Die Parallelinstallation war Bestandteil des Entscheidungsprozesses und im Rahmen der Mitbestimmung eine zentrale Forderung des Personalrats.

- Welchen Einfluss hat die Stadt Dortmund auf die Gestaltung der Schnittstellen zur Anwendungskopplung der von ihr eingesetzten Programme?

Die Stadt Dortmund hat keinen Einfluss auf die Schnittstellen der Anwendungen. Die Sicht auf die umfangreich im Einsatz befindlichen speziellen Fachanwendungen (z.B. Einwohnermelde- oder Ordnungswidrigkeits-Anwendung) zeigt, dass der Einfluss auf die Schnittstellen nicht gegeben ist.

- Ist die gegenwärtige städtische IT-Infrastruktur von der Fa. Microsoft dauerhaft abhängig?

Die städtische IT-Infrastruktur ist dauerhaft nicht von der Fa. Microsoft abhängig.
Im Bereich der Office-Anwendungen hat es in der Vergangenheit viele Produktwechsel gegeben (z.B. PC-Text, AmiiPro). Der nächste Produktwechsel im Bereich der Office-Anwendungen ist geplant für das Jahr 2023 (Vorlauf für Entscheidungsvorbereitung erforderlich).
Geht die Fa. Microsoft in Insolvenz, wird ein anderer Softwareanbieter diesen Marktstandard besetzen.

- Ist die gegenwärtige städtische IT-Infrastruktur von Firmen abhängig, deren Produkte auf die Anwendungskopplung mit den Büroanwendungen des Officepakets der Fa. Microsoft angewiesen sind?

Die städtische IT-Infrastruktur ist gegenwärtig nicht von Firmen abhängig, Beispiel:
Einwohnermelde-Anwendung ok.Ewo (Softwareanbieter AKDB).
Folgende Alternativen sind am Markt: 1. Meso, 2. Lösung der Landeszentrale Baden-Württemberg. Derzeitig soll nicht gewechselt werden.


Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht den Einsatz von Open Source-Software und das am 27.08.2015 im Zusammenhang mit Ausschussreisen avisierte Expertengespräch an. Im Rahmen dessen könnten Pro und Kontra der Position deutlich werden.

Frau StR’in Jägers gibt an, dass in der Stadtverwaltung derzeitig an einer Reihe von Masterplänen gearbeitet werde, u. a. an einem Masterplan „Digitale Stadt“. In 2016 werde dieser vorgestellt werden. Im Moment werde erarbeitet, was Inhalt eines derartigen Masterplanes sein könne und wo seine Grenzen liegen. Zunächst finden interne Arbeitsworkshops statt. Das Thema müsse zwingend eingegrenzt werden, um es in den Griff zu bekommen. Im Rahmen dieses Masterplans werde auch das Thema Open-Source-Software eine Rolle spielen und es werde überlegt, mit welchem Format man sich dem Thema nähern könnte. Hier könnten andere Städte beteiligt werden, die bereits Erfahrungen gesammelt haben. Auch könnten IT-Häuser von außerhalb der Stadtverwaltung Dortmund herangezogen werden, Bürger(-innen)beteiligung und die Beteiligung der Wirtschaft sind weitere Themen.
Wenn eine Grobgliederung vorhanden ist, komme die Verwaltung mit einer Vorlage in die Politik. Es sei das Mandat des Rates notwendig, damit sich die Verwaltung mit der Thematik auseinandersetzen könne.

Der Masterplan könne einen Rahmen für ganz unterschiedliche Projekte bieten, die sich aus dem Masterplan weiterentwickeln. Es wird gemeinsam mit der Politik zu entscheiden sein, wie mit einem Thema umgegangen wird, z. B. ob es aus dem Masterplan ausgekoppelt oder ein eigenes Projekt wird.
Die Planungen finden im Frühjahr nächsten Jahres statt. Es bleibt zunächst die Genehmigung des Haushaltes 2016 abzuwarten. Dann wird zu entscheiden sein, mit welchem Aufwand ein solcher Masterplan erstellt werde, wie er finanziert werde etc..
Das Thema sei keinesfalls in Vergessenheit geraten.

Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) könne nachvollziehen, dass man mit Markt beherrschenden Unternehmen Probleme habe und kritisch damit umgehe, was die Kosten betrifft, beispielhaft nennt er Microsoft. Microsoft hätte die erfolgreichste Vermarktungsstrategie gehabt und sich dadurch durchgesetzt. Auf die heutige Situation bezogen, wisse er nicht, ob der Ausschuss bei einer Anhörung von Pro und Kontra das Thema insgesamt fachlich abschließend beurteilen könne. Herr Rm Tölch stellt fest, dass das von Frau StR’in Jägers beschriebene Vorgehen zielführend sei und die Stadtverwaltung sich mit dem Thema auseinandersetzen müsse. Das beste Produkt müsse ausgesucht werden. Es entstehe ein großer Aufwand, wenn ein Produkt verändert werde. Dass keine Risiken eingegangen werden sollen, könne er verstehen. Mit einem neuen Produkt hängen danach wiederum Schulungsaufwände zusammen.

Herr Rm Tölch hält abschließend fest, dass er ein Expertenhearing nicht für sinnvoll erachte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -


Zum Ende der öffentlichen Sitzung gibt Herr Rm Schilff den Hinweis, dass der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation zur Teilnahme an der Personalversammlung am 09.12.2015 um 8:00 Uhr in die Westfalenhalle III und II einlädt.


Herr Rm Schilff schließt die öffentliche Sitzung um 14:22 Uhr.





S c h i l f fS c h n i t t k e r S k o d z i k
VorsitzenderRatsmitgliedSchriftführerin

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