Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Rates der Stadt
am 14.02.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 20:20 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 81 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Beer, SPD
Rm Matzanke, SPD
Rm Pöting, SPD
Rm Starke, SPD

Rm Wächter, NPD


Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Sierau

StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer

StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Feuler
StVR´in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.0 Würdigung Günter Samtlebe
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09020-13)

3.1 - unbesetzt -

3.2 Umgestaltung der Faßstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08716-12)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08771-13)

3.4 Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 – Bornstraße nördlicher Teil – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.01.2013; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 16.01.2013

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08808-13)

3.5 Rahmenplanung Husen-Kurl
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08805-13)

3.6 Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07762-12)

3.7 Bewohnerparkzonen - Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08263-12)

3.8 Fritz-Henßler-Berufskolleg - Beschleunigter Sanierungsablauf -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08834-13)

3.9 Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08502-12)

3.10.a Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09034-13)

3.10.b Forensikstandort
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09041-13)

3.10.c Forensikstandort Dortmund Aplerbeck
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09048-13)

3.11 Handbuch für Vermieter, Verwalter und Verkäufer - Wie umgehen mit Anmietungs- und Kaufversuchen Rechtsextremer?
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09042-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Kreatives Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2013
(Drucksache Nr.: 06768-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Monitorbericht zu Obdachlosenunterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09040-13)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08712-12)

7. Schule

7.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Hier: Finanzierung der 81 Stellen für SchulsozialarbeiterInnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2013
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08686-12)

8.2 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08765-13)

8.3 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
hier: Ausschreibung der Stelle der Leitung des Jugendamtes

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07961-12-E3)

8.4 Stadtteilmütter
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09038-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Gesellschaftsvertrag der ecce - european centre for creative economy GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08763-13)

9.2 Keine Privatisierung der Wasserversorgung
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09039-13)

9.3 STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09037-13)

9.4 Wirtschaftsplan 2013 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08493-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

10.2 Reduzierung der Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08905-13)

10.3 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08907-13)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Diskriminierende Einladungspraxis durch das städtische Unternehmen Westfalenhallen Dortmund GmbH
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09033-13)

11.1.2 Kosten für die soziale Grundsicherung von rumänischen und bulgarischen Zuwanderern ab dem 01.01.2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09049-13)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Bartsch (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

10.4 Festsetzung der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen sowie der im Rat der Stadt vertretenen Gruppe in der Zeit nach der Wiederholungswahl am 26.08.2012 bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt bis 2014;
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 13.09.2012 (DS-Nr.: 07733-12)
Beschluss

(Drucksache Nr.: 09029-13)

10.5 Ausschreibung der Stelle der/des Geschäftsführerin/Geschäftsführers der Wirtschaftsförderung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09116-13)

10.6 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09150-13)


erweitert.

Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) den Vorschlag seiner Fraktion zum Tagesordnungspunkt

8.4 Stadtteilmütter
(Drucksache Nr. 09038-13)

zurückgezogen hatte, wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.

Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

drei Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Nachdem sich Rm Münch (FBI) gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbeschränkung ausgesprochen hatte, beschloss der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.0
Würdigung Günter Samtlebe
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09020-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09020-13-E1)

- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 09020-13-E2)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum genannten Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 13.02.2013 (Drucksache Nr.: 09020-13-E1) vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, in Würdigung der besonderen Verdienste des verstorbenen Alt-Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers Günter Samtlebe Vorschläge für die Benennung eines Platzes, einer Straße oder eines Gebäudes in der City zu unterbreiten. Die Benennungsvorschläge sollten mit der Familie sowie der beteiligten Bezirksvertretung abgestimmt sein.“

Zusätzlich hat der Rat der Stadt noch folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.02.2013 (Drucksache Nr.: 09020-13-E2) vorgelegt bekommen:

„In Ergänzung des von der SPD-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten Antrages, bitten wir darum, folgende Ergänzung beraten und abstimmen zu lassen:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer Bemühungen zur Erarbeitung eines Vorschlages für die Benennung eines Platzes, einer Straße oder eines Gebäudes in der City nach Alt-Oberbürgermeister und Ehrenbürger Günter Samtlebe beauftragt, folgende Kriterien zu berücksichtigen:

■ es erfolgt kein Austausch eines historisch verwurzelten oder in der Bürgerschaft etablierten Namens

■ vorrangig sind neue Straßen, Plätze oder Gebäude zu berücksichtigen

■ angestrebt wird die Änderung eines wenig aussagekräftigen Namens.“


Bei der Begründung des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion brachte Rm Prüsse zum Ausdruck, dass dieser u. a. dazu dienen solle, dass seitens der Verwaltung Vorschläge unterbreitet werden, in welcher Weise die besonderen Verdienste des verstorbenen Alt-Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers der Stadt Dortmund Günter Samtlebe gewürdigt werden können. Letztendlich solle dieser Antrag auch dazu beitragen, die diesbezüglich entstandene öffentliche Diskussion zu versachlichen.

Hinsichtlich des von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Ergänzungsantrages wies Rm Prüsse (SPD) darauf hin, dass dieser eigentlich nicht erforderlich sei. Trotz alledem werde seine Fraktion dem ersten Punkt dieses Antrages zustimmen.

Anschließend brachte bei der Erläuterung des von seiner Fraktion vorgelegten Antrages
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion begrüße, man es jedoch als erforderlich betrachte, diesen durch den vorgelegten Ergänzungsantrag seiner Fraktion zu präzisieren.

In der nachfolgenden Diskussion machten auch Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen),
Rm Monegel (CDU) und Rm Kowalewski (Die Linke) deutlich, dass ihre Fraktionen dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion sowie dem Punkt 1 des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste zustimmen werden.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass aufgrund der zu erwartenden Beschlussfassung die Verwaltung unter Beteiligung und im Einklang der Familie von Günter Samtlebe einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten werde, der dem Alt-Oberbürgermeister und Ehrenbürger Günter Samtlebe gerecht und würdig ist und eine breite Akzeptanz finden werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Punkte 2 und 3 des o. a. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.02.2013 ab.

Unter Einbeziehung des Punktes 1 des o. a. Antrages der FDP/Bürgerliste vom 13.02.2013 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 13.02.2013.


zu TOP 3.1
- unbesetzt -


zu TOP 3.2
Umgestaltung der Faßstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08716-12)


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt im Grundsatz die vorliegende Entwurfsplanung der Faßstraße.
Darüber hinaus beauftragt er auf dieser Basis die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08771-13)


Die Diskussion zu dem o. a. TOP verdeutlichte die ablehnende Haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie von
Rm Münch (FBI) hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. TOP.

So wie die Bezirksvertretung Aplerbeck vertrat man hierbei die Auffassung, dass man die für die Bebauung vorgesehene Freifläche, die eine wichtige Frischluftschneise sei, erhalten sollte.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FPD/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie von
Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 6 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- geprüft und beschließt:


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 07.11.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.01.2013 dem Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW .

V. Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen gesamten Planbereich die Anordnung einer Umlegung.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 – Bornstraße nördlicher Teil – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.01.2013; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 16.01.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08808-13)


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

II. beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der aktualisierten/modi-fizierten Begründung vom 16.01.2013 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 und die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtge-staltung, Wohnen und Immobilien vom 19.09.2012 offengelegenen Inhalt als Satzung.
IV. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.01.2013 beizufügen.
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.5
Rahmenplanung Husen-Kurl
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08805-13)


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Frebel, dass seine Fraktion der vorliegenden Rahmenplanung für Husen/Kurl mit Ausnahme der unter der Ziffer 5.2.1 der Rahmenplanung enthaltenen Vorentwurfsplanung für den Sportplatz Husen/Kurl zustimmen werde.

Auch Rm Kowalewski (Die Linke) machte deutlich, dass seine Fraktion der vorliegenden Rahmenplanung für Husen/Kurl nicht zustimmen werde, da hierin einige Punkte wie die bereits erwähnte Sportplatzplanung sowie die OW III a, den Bahnhof Kurl oder die nicht ausreichende
U3-Betreuung enthalten seien, die von seiner Fraktion abgelehnt werden.

Nachdem sich Rm Wittkamp (SPD) sowie Rm Waßmann (CDU) Bezug nehmend auf die ausführliche Fachausschussdiskussion für eine Beschlussfassung der vorliegenden Rahmenplanung ausgesprochen hatten, machte auch Rm Münch (FBI) seine ablehnende Haltung hinsichtlich der vorliegenden Beschlussfassung deutlich.


Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Herrn Münch (FBI) folgender Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Husen-Kurl als Leitbild für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.


zu TOP 3.6
Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07762-12)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2013


Folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 06.02.2013 lag dem Rat der Stadt zur Sitzung vor:

Zunächst erläutert Frau Knappe vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt den Inhalt und die Hintergründe der Machbarkeitsstudie. Sie stellt im Ergebnis dar, dass die Studie noch viele Fragen offen lasse, aber die dargestellte Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Entwicklung als Gewerbefläche nicht zulasse.

Aus den Reihen der Bezirksvertretung werden verschiedene Fragen an die BE gerichtet, wie:

Wurde die Brückenbelastung mit in die Untersuchung einbezogen?
Wurde der Erholungswert für den Stadtbezirk Mengede fiskalisch betrachtet?
Wie würde sich das Verkehrsaufkommen bei Entwicklung der Fläche verändern?
Wurde bei Entwicklung der Fläche der Verlust von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft mit in die Betrachtung einbezogen?
Wurde der ökologische Wert der Fläche ermittelt?

Frau Knappe weist darauf hin, dass viele der vorgenannten Themenkomplexe nicht in die Betrachtung mit einbezogen worden seien, da dies nicht Inhalt der Machbarkeitsstudie gewesen sei. Sie betont, dass die Studie lediglich die heutige Situation widerspiegelt, die Rahmenbedingungen sich allerdings ändern könnten.

Bündnis 90/Die Grünen Fraktionssprecherin Knappmann wiederholt ihre Forderung aus der letzten Sitzung und beantragt, der Rat der Stadt Dortmund möge die Fläche Groppenbruch / Achenbach 2.0 aus dem Flächennutzungsplan und dem Gebietsentwicklungsplan als Gewerbefläche herausnehmen und künftig auf Dauer als Grünfläche darstellen.

Im Sinne des vorstehenden Absatzes ergeht eine einstimmige Empfehlung.“


In der Diskussion zu dem o. a. TOP beantragte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Kunstmann, getrennt über die beiden Sätze des Beschlussvorschlages abzustimmen, da seine Fraktion für eine Herausnahme der Fläche „Groppenbruch“ aus dem Flächennutzungsplan und dem Gebietsentwicklungsplan, sowie dies auch von der Bezirksvertretung Mengede einstimmig empfohlen wurde, sei.

Weiterhin stellte Rm Münch (FBI) im Sinne der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt beschließt, dass die Fläche ‚Groppenbruch’ im Flächennutzungsplan wieder als Freiraum ausgewiesen wird.

Nachdem Rm Waßmann für die CDU-Fraktion, Rm Rettstadt für die FDP/Bürgerliste sowie Rm Harnisch für die SPD-Fraktion die zustimmende Haltung zur Verwaltungsvorlage verdeutlicht hatten, um sich die Option für eine gewerbliche Nutzung aufrecht zu erhalten, brachte Rm Kowalewski (Die Linke) zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion dem ersten Satz des Beschlussvorschlages zustimmen und den zweiten Satz ablehnen werde.

Weiterhin sprach sich auch Rm Thieme (Gruppe der NPD) gegen die vorliegende Verwaltungsvorlage aus.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

„1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis
2. Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Fläche Groppenbruch/ Achenbach 2.0
aufgrund der hohen Entwicklungskosten und der sich daraus aktuell ergebenden
fehlenden Rentabilität derzeit nicht als Gewerbefläche zu entwickeln.


3. Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Stimmen der
FDP/Bürgerliste, der Stimme der Gruppe der NPD sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Das Areal soll im Flächennutzungsplan jedoch weiterhin als Gewerbefläche
dargestellt werden, damit die Entwicklung bei veränderten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen unmittelbar wieder aufgegriffen werden kann
.


zu TOP 3.7
Bewohnerparkzonen - Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08263-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2013
- Anwohnerparkzonen im Bereich des Hauptbahnhofes,
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2013
(Drucksache Nr.: 08994-13)


Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen dem Rat der Stadt folgende Unterlagen vor:

- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 06.02.2013:

„hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 30.01.2013:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt bei 6 Ja-Stimmen (SPDFraktion)
und 9 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) dem
folgenden Beschlussvorschlag nicht zu zustimmen.
Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 12.11.1997 auf, in dem festgelegt ist,
dass eine Ausweitung der Parklizenzierung auf weitere Gebiete zurückgestellt wird. Darüber
hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Vereinheitlichung der Ausgabebedingungen
für Bewohnerparkausweise.“

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08263-12-E2):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Ausweisung weiterer Bewohnerparkzonen im City-Kragen wird zwingend an die Maßgabe
gekoppelt, dass zeitgleich zu den Quartieren Gerichtsviertel, Hainallee und Markgrafenstraße
unbedingt auch für das Quartier Kreuzviertel in den Grenzen Rheinlanddamm,
Große Heimstraße, Sonnenstraße, Hohe Straße ein Bewohnerparkkonzept aufgestellt
wird.
Nur so kann verhindert werden, dass es zu Verdrängungswettbewerben aus stark frequentierten
Quartieren in schon jetzt noch stärker belastete Quartiere kommt. Eine Entlastung
der Bewohner der Quartiere Hainallee und Markgrafenstraße zu Lasten der Bewohner des
Kreuzviertels ist aus gesamtstädtischer Sicht nicht akzeptabel.
Begründung
Unbestritten hat sich die Zahl der im City-Kragen von Dortmund zugelassenen Fahrzeuge
in den letzten Jahren weiter erhöht einhergehend mit einer weiteren Verschärfung des
Parkdrucks.
Obwohl die Einführung weiterer Bewohnerparkzonen kein „Allheilmittel“ gegen diesen innerstädtischen
Parkdruck seien kann, denn neue Stellplätze werden ja ausdrücklich nicht
geschaffen, erhöhen diese jedoch die Chance für Bewohner, einen Parkplatz zu finden.
Die nunmehr zur Beschlussfassung anstehende Vorlage greift eine Initiative der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost auf, für Teilbereiche der südlichen City entsprechende Bewohnerparkplätze
auszuweisen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund steht jedoch zu befürchten, dass
mit der Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost massive Verdrängungswettbewerbe
Richtung Westen ausgelöst werden. Das ohnehin schon jetzt unter
extremen Parkdruck leidende Kreuzviertel, das neben den Bewohnerinnen und Bewohnern
häufig auch Parksuchverkehre durch Veranstaltungen im Bereich der Westfalenhallen/
Westfalenstadion aufnehmen muss, würde noch stärker als bisher belastet, wenn
man ausschließlich im Bereich Hainallee und Markgrafenstraße weitere Bewohnerparkzonen
einrichten würde.
Aus gesamtstädtischer Sicht ist es also auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
aller Bewohnerinnen und Bewohner der südlichen City zwingend erforderlich, auch
für das Kreuzviertel in den genannten Grenzen zeitgleich ein Bewohnerparkkonzept aufzustellen.“

Nach Diskussion zu dem Wort "zeitgleich" einigte man sich sinngemäß darauf, dass als erstes ein Bewohnerparkkonzept für das Quartier Gerichtsviertel aufgestellt wird und im Anschluss daran, nach Erhebung der entsprechenden Daten auch die Bewohnerparkkonzepte für die Quartiere Hainallee, Markgrafenstraße und Kreuzviertel folgen.

Abstimmung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag:

In diesem Sinne beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig bei Enthaltungen der Fraktionen B'90/Die Grünen sowie Die Linke.

Abstimmung zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung des o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion ((Drucksache Nr.: 08263-12-E2) einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 12.11.1997 auf, in dem festgelegt ist, dass eine Ausweitung der Parklizenzierung auf weitere Gebiete zurückgestellt wird. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Vereinheitlichung der Ausgabebedingungen für Bewohnerparkausweise.“


- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 06.02.2013:

„Mit Blick auf die Beschlusslage „Bewohnerparkzonen – Grundsatzbeschluss“ (Drucksache Nr.: 08263-12) beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Verwaltung wird aufgefordert die kleinräumig angrenzenden Straßen des Bahnhofs und Busbahnhofs im Stadtbezirk Innenstadt-Nord mit in die Planung der neuen Anwohnerparkzonen aufzunehmen.

Vor der Einführung hat eine Anwohnerbefragung schriftlich und mündlich zu erfolgen.

Der hieraus resultierende Wille der Anwohner muss bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Die zunehmende Motorisierung der Anwohner, die Citynähe, der Busbahnhof und der Bahnhof machen es erforderlich den Anwohnern den geringen Parkraum vorzubehalten.

City- und Kinobesucher können verstärkt den ÖPNV oder die vorhandenen Parkhäuser nutzen.

Buskunden die durch den hinzugekommenen Fernbusverkehr zugenommen haben, sollen auf die vorhandenen Parkhäuser oder den ÖPNV verwiesen werden.“


Nachdem in der Diskussion zu dem o. a. TOP Rm Pisula (CDU), Rm Harnisch (SPD) sowie
Rm Kowalewski (Die Linke) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord signalisiert hatten, brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt zum Ausdruck, dass seine Fraktion dies ablehnen werde, da hierdurch kein Parkraum, der sicherlich dringend benötigt wird, geschaffen werde.

Nachdem StR Lürwer dem Rat der Stadt nochmals die Vorgehensweise der Verwaltung hinsichtlich der vorliegenden Angelegenheit erläutert und dabei zum Ausdruck gebracht hatte, dass durch die zu erwartende Beschlussfassung zunächst einmal der Verwaltung die Möglichkeit eröffnet werde, ergebnisoffen mit den hiervon betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Gespräche zu führen, brachte er weiterhin zum Ausdruck, dass die Verwaltung hierbei Schritt für Schritt wie folgt sich folgenden Bereichen widmen werde:

Ziel müsse es letztendlich sein, durch die Bewohner-Parkzonen verfügbare Parkplätze für die Menschen, die in diesem Bereich wohnen, zu schaffen.


Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 12.11.1997 auf, in dem festgelegt ist, dass eine Ausweitung der Parklizenzierung auf weitere Gebiete zurückgestellt wird. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Vereinheitlichung der Ausgabebedingungen für Bewohnerparkausweise.


zu TOP 3.8
Fritz-Henßler-Berufskolleg - Beschleunigter Sanierungsablauf -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08834-13)


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die in der Vorlage dargestellte Variante zum beschleunigten Sanierungsablauf zur Kenntnis und beschließt -in Abänderung des Beschlusses DS-Nr. 07457-12 zur Sanierung und Ergänzungsneubau des Fritz-Henßler-Berufskollegs – abweichend von der ursprünglichen Umzugsplanung die komplette Auslagerung des Schulbetriebes während der Baumaßnahme unter Beibehaltung des Kompaktmodells. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt


zu TOP 3.9
Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08502-12)


Der Rat der Stadt nahm den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.10.a
Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09034-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09034-13-E2)
- Schreiben des Herrn OB Sierau vom 12.02.2013 (Drucksache Nr.: 09034-13-E3)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09034-13-E4)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09034-13-E5)
zu TOP 3.10.b
- Forensikstandort, Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 09041-13)
- Forensikstandort, Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 09041-13-E1)
zu TOP 3.10.c
- Forensikstandort Dortmund Aplerbeck, Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 09048-13)
- Forensikstandort Dortmund Aplerbeck, Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 09048-13-E2)


Neben der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 09034-13) und einem Schreiben von OB Sierau zu dem Schriftverkehr mit Frau Ministerin Steffens (Drucksache Nr.: 09034-13-E3) lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt zu den o. a. TOP’s folgende Anträge vor:

A Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2013 (Drucksache Nr.: 09034-
13-E2):


„1) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Bau einer zusätzlichen Forensik im
Bereich des Landgerichtsbezirks Dortmund aufgrund des zusätzlichen Versorgungsbedarfs
von zurzeit 138 Maßregelvollzugsplätzen notwendig ist.

2) Der Rat lehnt entgegen der öffentlichen Überlegungen des Oberbürgermeisters die
Schaffung zusätzlicher Maßregelvollzugsplätze im Stadtbezirk Aplerbeck und jegliche
Erweiterung der Wilfried-Rasch-Klinik ab.

3) Der Rat hält fest, dass die von der Verwaltung in der Vorlage aufgeführten Gründe gegen
eine Bebauung der Fläche „Im Erlensundern“ auf andere, vergleichbare Freiflächen
übertragbar sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Freiraumschutzes bei ökologisch
wichtigen Flächen.

Begründung:

Zu 1) Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage beschrieben, dass im Bereich des Landgerichtsbezirks
Dortmund ein zusätzlicher Versorgungsbedarf von zurzeit 138 Maßregelvollzugsplätzen besteht. Davon entfallen alleine 70 notwendige Plätze auf den Bereich der Stadt Dortmund. Die benötigten Plätze sind deshalb im Bereich des Landgerichtsbezirks Dortmund zu schaffen. Dies sollte der Rat in einer öffentlichen Positionierung bekräftigen.

Zu 2) Die Wilfried-Rasch-Klinik in Aplerbeck verfügt über 62 Maßregelvollzugplätze. Damit ist die
Kapazität der Klinik erschöpft. Gleichzeitig steht die Politik bei den BürgerInnen in Aplerbeck im Wort, dass es über die vorhandene Anzahl der Plätze keine Erweiterung der Klinik geben wird. Die vom Oberbürgermeister öffentlich in die Diskussion gebrachte Erweiterung vorhandener Einrichtungen kann sich nur auf die Wilfried-Rasch-Klinik beziehen, da sie die einzige Einrichtung im Landgerichtsbezirk ist. Dies würde die inzwischen vorhandene Akzeptanz der Klinik in der Bevölkerung erschüttern. Der Rat sollte deshalb allen Erweiterungsgedanken eine eindeutige Absage erteilen.

Zu3) Die Verwaltung beschreibt in ihrer Vorlage ausführlich, warum die Fläche „Im Erlensundern“ aus Gründen des Freiraumschutzes von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Diese Begründungen sollten auch für andere, ökologisch wichtige Freiflächen in der Stadt gelten.“


B Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste vom 11.02.2013 (Drucksache Nr.: 09048-13-E2):

Beschlussvorschlag
1. Der Rat stellt fest, dass die Stadt Dortmund mit der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie in Aplerbeck ihren Verpflichtungen zur Deckung des Bedarfs an Maßregelvollzugsplätzen im Landgerichtsbezirk Dortmund in ausreichendem Maße nachkommt.

2. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat grundsätzlich nicht nur gegen eine Erweiterung der Wilfried-Rasch-Klinik, sondern auch gegen eine zusätzliche Forensik im unmittelbaren Umfeld der Stadt Dortmund aus.

Begründung
Mit der insgesamt 62 Plätze umfassenden Forensischen Psychiatrie in Dortmund-Aplerbeck leistet die Stadt Dortmund einen pflichtgemäßen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an Forensik-Plätzen im Landgerichtsbezirk Dortmund. Angesichts der zum Landgerichtsbezirk Dortmund gehörenden fünf Amtsgerichtsbezirke (Unna, Lünen, Kamen, Hamm, Castrop-Rauxel) ist eine Diskussion um zusätzliche Maßregelvollzugsplätze im unmittelbaren Dortmunder Umfeld daher nur schwer verständlich. Insbesondere ist eine - jüngst in die Diskussion geratene – mögliche Erweiterung der Wilfried-Rasch-Klinik, nicht mit der 2006 gegenüber der Bürgerschaft abgegebenen Zusicherung vereinbar, keine weiteren Ausweitungen am Standort vorzunehmen und gefährdet die Akzeptanz
der in Aplerbeck inzwischen etablierten und ausgelasteten Einrichtung.

Vor diesem Hintergrund erscheint insbesondere die Äußerung des Oberbürgermeisters, dass die Klinik in Aplerbeck (Anm.: nur diese kann gemeint sein) `keine optimale Betriebsgröße` habe (vgl. RN v. 30.1.2013), erläuterungsbedürftig.

Soweit diese Bewertung korrekt wiedergegeben ist, bitten wir die Verwaltung daher
zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Kapazität ist aus Sicht der Verwaltung für eine `optimale Betriebsgröße` erforderlich?
2. Aus welchen Gründen wurde seinerzeit – sowohl bei der Ursprungsplanung, als auch bei der späteren Aufstockung der Platzzahlen – auf einen wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung in Aplerbeck verzichtet?
3. Wie beurteilt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Wirtschaftlichkeit der Klinik?
4. Inwieweit ist die Verwaltung bestrebt, auf einen wirtschaftlicheren Betrieb der Klinik in Aplerbeck Einfluss zu nehmen?“


C Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2013 (Drucksache Nr.: 090934-13-E4):

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit folgender

Ergänzung (in Fettdruck):

2. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat grundsätzlich nicht nur gegen eine Erweiterung der Wilfried-Rasch-Klinik, sondern auch gegen eine zusätzliche Forensik im unmittelbaren Umfeld der Stadt Dortmund aus, deren infrastrukturelle Erschließung über das Gebiet der Stadt Dortmund verläuft.

Begründung
Erfolgt mündlich.“


D Antrag der Fraktion Die Linke vom 13.02.2013 (Drucksache Nr.: 09041-13-E1):


„1) Der Rat der Stadt Dortmund bittet Gesundheitsministerin Steffens um eine rasche Entscheidung hinsichtlich der Standortfrage für die Einrichtung zusätzlicher benötigter Maßregelvollzugsplätze in der Region. Der Rat der Stadt Dortmund hält in diesem Zusammenhang die Fläche Erlensundern im Norden von Dortmund-Lanstrop als Standort für ungeeignet.

2) Der Rat bittet Ministerin Steffens und die Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der Städte Dortmund und Lünen zur Aufnahme solidarischer Gespräche, um die benötigten Maßregelvollzugsplätze zu ermöglichen.

Begründung: Unsere Fraktion hält eine schnelle Entscheidung für wünschenswert, um nicht hitzige Debatten an möglichen Standorten zu verfestigen, die sich letztlich nicht als geeignet erweisen. Dies schadet insbesondere der Akzeptanz des Maßregelvollzuges insgesamt. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll auf allen Ebenen in solidarische Gesprächszusammenhänge
zurückzukehren.

Interessant ist diesbezüglich, dass es auf Lünener Seite nicht nur eine Bürgerinitiative gegen den Standort Zeche Victoria gibt, sondern inzwischen auch eine Bürgerinitiative mit rund 50 Mitgliedern für diesen Standort.“


E Antrag der SPD-Fraktion vom 13.02.2013 (Drucksache Nr.: 09034-13-E5):


„1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die sehr ausführliche Verwaltungsvorlage über die
Bewertung der Fläche „Im Erlensundern“ als Forensikstandort zur Kenntnis und stellt fest,
dass diese Fläche weder als Forensikstandort geeignet ist noch überhaupt einer anderen
infrastrukturellen Nutzung zugeführt werden kann.

2. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die öffentlichen Aussagen der Gesundheitsministerin NW
Barbara Steffens auf der Bürgerversammlung am 04.02.13, dass eine Erweiterung der
Wilfried-Rasch-Klinik in Aplerbeck nicht geplant ist.

3. Der Rat der Stadt Dortmund geht davon aus, dass die Verwaltung, der LWL, die Mitglieder
des Forensikbeirates der Wilfried-Rasch-Klinik und alle örtlich Beteiligten in Aplerbeck gerne
mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrungen zur Einrichtung einer Maßregelvollzugseinrichtung
gerne anderen Kommunen zur Beratung und Information zur Seite stehen.“



Zu Beginn der Diskussion brachte zunächst OB Sierau zum Ausdruck, dass er aufgrund des vorangegangenen Schriftverkehrs mit Frau Ministerin Steffens davon ausgegangen sei, dass Dortmund sowie weitere Forensikstandorte und deren nähere Umgebung, bei der weiteren Suche nach neuen Forensikstandorten nicht in Betracht kommen.

Um so mehr sei er über die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der Fläche „Im Erlensundern“ in Lünen unmittelbar an der Stadtgrenze von Dortmund überrascht und verwundert gewesen, was er auch deutlich zum Ausdruck gebracht habe.

In seinen weiteren Ausführungen berichtete OB Sierau dem Rat der Stadt über die unter Beteiligung von Ministerin Steffens diesbezüglich am 04.02.2013 in Scharnhorst stattgefundene Bürgerversammlung. Er habe hierbei den Eindruck gewonnen, dass u. a. eine Erweiterung des bestehenden Forensikstandortes in Aplerbeck nicht in Frage komme, und zum anderen die nicht nur von Dortmund gegen den Standort „Im Erlensundern“ erhobenen Bedenken, die u. a. auch in der vorliegenden Verwaltungsvorlage zum Ausdruck gebracht wurden, Wirkung gezeigt haben.

Abschließend kündigte OB Sierau an, dass die Ergebnisse der nachfolgenden Diskussion und Beschlussfassung in die weitere Beratung mit Frau Ministerin Steffens eingehen werden.

In der anschließenden Diskussion erläuterten die jeweiligen Sprecher die diesbezüglich vorgelegten Anträge und das nachfolgende Abstimmungsverhalten. Hierbei wurden letztendlich auch die unterschiedlichen Betrachtungsweisen zu diesem Thema deutlich.
der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch
(FBI) die Punkte 1 und 3 des unter E aufgeführten Antrages der SPD-Fraktion vom
13.02.2013.
Fraktion Die Linke den Punkt 2 des unter E aufgeführten Antrages der SPD-Fraktion
vom 13.02.2013 ab.


zu TOP 3.11
Handbuch für Vermieter, Verwalter und Verkäufer - Wie umgehen mit Anmietungs- und Kaufversuchen Rechtsextremer?
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09042-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 09042-13-E1)


Folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.02.2013 (Drucksache Nr.: 09042-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor:

„Die Stadt Dortmund gibt ein „Handbuch für Vermieter, Verwalter und Verkäufer – Wie umgehen mit Anmietungs- und Kaufversuchen Rechtsextremer?“ heraus. Die Finanzierung
wird aus dem allg. Haushalt sichergestellt.

Begründung
Die Erfahrungen an der Rheinischen Straße und in Dorstfeld zeigen, dass das friedliche
Zusammenleben der Menschen durch (zugezogene) Rechtsextreme oftmals erheblich gestört
wird und gezielt Angsträume geschaffen werden. Dies ist auch nach dem Kauf eines Ladenlokals durch Rechtsextreme im Stadtteil Huckarde zu befürchten. In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands sind ähnliche oder schlimmere Erfahrungen gemacht worden.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass Rechtsextreme nicht als solche auftreten oder sich zu erkennen geben, wenn sie bspw. ein Ladenlokal oder eine Wohnung anmieten wollen. Ein Handbuch zur Beratung von Akteuren der Wohnungswirtschaft soll künftig eine Hilfestellung bieten ungewünschte rechtsextreme Störer als Mieter zu vermeiden.

Die Federführung sollte unseres Erachtens beim Amt für Wohnungswesen und beim Rechtsamt der Stadt Dortmund liegen, in Kooperation mit der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.

Zur beratenden Mitarbeit könnten die im Arbeitskreis Mietspiegel Vertretenen eingeladen
werden. Das sind: Die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen, Haus &
Grund Dortmund e.V., Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., DMB Deutscher Mieterbund Dortmund Mieter und Pächter e.V. und der Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund.

Zusätzlicher Sachverstand soll bei in Dortmund im Bereich Antifaschismus engagierten
Initiativen und Einzelpersonen gesammelt werden. Es soll recherchiert werden, ob es in
anderen Städten und Gemeinden ähnliche Handreichreichungen gibt, die für die Erstellung
in Dortmund hilfreich sein können.“


Nachdem recht kontrovers über den o.a. Antrag der Fraktion Die Linke diskutiert wurde, bestand letztendlich Einvernehmen, dass der vorgenannte Antrag der Fraktion Die Linke an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überwiesen wird.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von
17.35 Uhr bis 18.10 Uhr für eine Pause unterbrochen.



4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Kreatives Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2013
(Drucksache Nr.: 06768-12)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu diesem Tagesordnungspunkt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 30.01.2013 vor:


Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

1. Bei der Entwicklung von Kreativstandorten und -arealen ist grundsätzlich eine Prüfung
zwischen den Alternativen Neubau und Umbau einer Bestandsimmobilie im Umfeld durchzuführen.

2. Die freien Flächen auf städtischem Grund in Kreativarealen werden für temporäre Aktivitäten und mobile Architekturen sogenannten Pionieren der Kunst und Kreativwirtschaft
zu günstigen Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt bis eine Vermarktung und Bebauung der Flächen erfolgt.

3. Im Kompetenzfeld "Architektur, Städtebau und Raumplanung" sind weitere Netzwerke zu
erschließen.“


Der Rat der Stadt folgte der o. a. Empfehlung mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Fraktion Die Linke und von Rm Thieme (Gruppe der NPD).


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Monitorbericht zu Obdachlosenunterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09040-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09040-13-E1)

- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 09040-13-E3)


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte dem Rat der Stadt folgenden Antrag vom 08.02.2013 (Drucksache Nr.: 09040-13-E1) vorgelegt:

„1) Die Verwaltung wird aufgefordert, zum Bericht des Fernsehmagazins MONITOR vom

24. Januar zur Abweisung von Männern aus Bulgarien und Rumänien in der städtischen
Übernachtungsstelle Unionstraße Stellung zu beziehen.

2) Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass jeder hilfesuchende obdachlose Mann in der städtischen Übernachtungsstelle Unionstraße aufgenommen wird.

Begründung:
Das Fernsehmagazin MONITOR hat am 24. Januar berichtet, dass Männer aus Rumänien
und Bulgarien in der städtischen Übernachtungsstelle für Obdachlose in der Unionstraße
nicht aufgenommen werden. Wenn der MONITOR-Bericht stimmt, dann ist das ein sozialpolitisches Armutszeugnis. Wer insbesondere im Winter keine Übernachtungsmöglichkeit hat, dem muss in den vorhandenen Einrichtungen geholfen werden. Es kann nicht sein, dass jemand dort alleine wegen seiner Herkunft abgelehnt wird und Gefahr läuft, bei winterlichen Temperaturen auf der Straße zu erfrieren. Wenn es – wie im Monitor-Bericht erwähnt - entsprechende Anweisungen geben sollte, dann müssen diese schnellstens geändert werden.“

Herr Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlug vor, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.


Zudem gab es folgenden Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.02.2013 (Drucksache Nr.: 09040-13-E3):

„Am 24.1.2013 strahlte die ARD - Redaktion Monitor - einen Fernsehbericht mit dem Titel

„Elend zweiter Klasse – wie deutsche Kommunen osteuropäische Obdachlose im Stich lassen“ aus. In diesem Bericht wird dargestellt, dass in Dortmund Obdachlose abhängig
von ihrer ethnischen Zugehörigkeit bzw. Nationalität in der Dortmunder Übernachtsstelle
für Obdachlose zugelassen oder abgewiesen werden. Für Bulgaren und Rumänen gelte eine grundsätzliche Abweisung. In Einrichtungen der Ev. Kirche Dortmund (Diakonie) sei ein ähnliches Vorgehen der Fall. Es seien Vordrucke in bulgarischer und rumänischer Sprache vorhanden, die den Menschen mitteilen, dass sie unerwünscht seien.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt vor dem Hintergrund der Recherchen der Monitorredaktion
folgendes fest:

1) Rumänische und bulgarische Staatsangehörige sind EU-Bürger. Sie sind nach dem
Europäischen Fürsorgeabkommen mit den Staatsangehörigen aller Staaten des Europarates Deutschen sozialrechtlich gleichgestellt. Einzige Bedingung ist ein dreimonatiger Voraufenthalt. Die Unterbringung in einer Notunterkunft steht den Menschen daher zu.

2) Die Behandlung von Obdachlosen ohne deutschen Pass ist in Dortmund skandalös und widerspricht den Menschenrechten. Deutsche Staatsangehörigkeit zur Voraussetzung von Nothilfe zu machen ist ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenwürdegebot und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Der Rat fordert die Verwaltung dringend auf, die von Monitor beschriebene Praxis zu beenden. Auf private Hilfseinrichtungen ist im Geiste dieses Beschlusses einzuwirken.

3) Die Dortmunder Übernachtungsstelle für Obdachlose wird seit einigen Jahren nicht mehr von der Stadt Dortmund selbst betrieben, sondern in der Regie eines privaten Betreibers im Auftrage der Stadt. In den Rahmenbedingungen ist festgehalten, dass dort Menschen aufzunehmen sind, die einen Berechtigungsschein vom Dortmunder Sozialamt vorweisen können. Kann dieser nicht beigebracht werden, weil das Sozialamt nicht mehr geöffnet hat, sind die Obdachlosen dennoch aufzunehmen und anzuhalten, diesen am nächsten Morgen beizubringen. Eine ethnische Klassifizierung von Bedürftigkeit findet sich im Regelwerk nicht. Auch aus Beschlüssen des Rates in Bezug auf die Übernachtungsstelle für Obdachlose ist ein nach Nationalitäten oder Ethnien abgestuftes Verfahren nicht herleitbar.“


In der Stellungnahme von StR’in Zoerner zu dem Bericht des Fernsehmagazins Monitor hinsichtlich der Abweisung von Männern aus Bulgarien und Rumänien in der städtischen Übernachtungsstelle Unionstraße wurde deutlich, dass sich hierin getroffenen Aussagen differenziert betrachtet werden müssen.

Dieser Bericht mache ihrer Auffassung nach aber auch deutlich, dass es Schwachstellen im bisherigen System des Europäischen Sozialhilferechtes gebe. Die Notwendigkeit einer Reform im Hinblick auf die EU-Erweiterung werde mittlerweile auf den verschiedensten Ebenen erkannt.

Sofern nicht entsprechende Lösungen geschaffen werden, sei zu befürchten, dass enorme Kosten auf die Kommunen zukommen könnten.


Nachdem die einzelnen Fraktionen ihre Positionen zu der vorliegenden Angelegenheit dargestellt hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke, die beiden vor-
liegenden Anträge an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen Bündnis 90/Die Grünen sowie
der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
08.02.2013 ab.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen sowie der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom
12.02.2013 ab.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08712-12)


Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2011 abschließend mit einer Bilanzsumme von 263.678.339,57 € sowie einem Jahresverlust von 765.702,29 € und der Lagebericht 2011 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 765.702,29 € wird durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 26.000,00 € abgedeckt. Der verbleibende Verlust i.H.v. 739.702,29 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


7. Schule

zu TOP 7.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Hier: Finanzierung der 81 Stellen für SchulsozialarbeiterInnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2013
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)


Aus dem Schulausschuss am 23.01.2013 lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung vor:

„TOP 2.1 und TOP 6.1 wurden zusammen behandelt.

Zu TOP 2.1:
Dem Schulausschuss lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

„Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Beschlussvorschlag

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Abstimmung nachfolgender Anträge:

Präambel

Der Rat stellt fest, dass es das Ziel sein muss, einen Haushalt zu verabschieden, der den Erhalt der vollen und eigenständigen Handlungsfähigkeit der Stadt 2013 ermöglicht. Diese Handlungsfähigkeit liegt insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, um die Stadt im kommenden Jahr ohne Auflagen sozial und ökologisch gestalten zu können.

Nur die volle Handlungsfähigkeit garantiert die Umsetzung der vielen notwendigen Projekte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, im Schul- und Sozialbereich, in der Kultur sowie Investitionen in Energiespar- und Klimaschutzprojekte, Baumaßnahmen und der Wirtschaftsförderung im Sinne der gesamten Stadt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der o. a. Antrag Nr. 26. zur Beschlussfassung an den Schulausschuss überwiesen wird.“

Zu TOP 6.1:
Dem Schulausschuss lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„…die SPD-Fraktion bittet in der Sitzung des Schulausschusses am 23.01.2013 die Punkt
Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ vorzusehen. Dazu stellen
wir folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
Im Jahr 2011 hat der Bund über das Bildungs- und Teilhabepaket 400 Mio. € für Schulsozialarbeiterstellen bereitgestellt. Diese Stellen sind auf 2 Jahre befristet ohne Verlängerungsmöglichkeit.
In Dortmund konnten so zusätzlich 81 dringend benötigte Schulsozialarbeiterstellen geschaffen
werden. Insgesamt sind somit derzeit insgesamt 142 Schulsozialarbeiterstellen besetzt.
Die ersten Verträge der befristeten Stellen laufen schon ab Juli 2013 aus.
Es käme nicht nur für Dortmund einer Katastrophe gleich, diese wichtigen Aufgaben zukünftig
nicht mehr wahrnehmen zu können.“

Die Vorsitzende teilte zu dem Thema mit, dass der Fachbereich Schule in der Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2013 eine Vorlage zum Sachstand vorstellen werde.

Der Schulausschuss stellte die Relevanz des Themas fest. Es müsse gemeinsame Anstrengungen geben, das Modell zu erhalten und weiterzuführen. Das gelte nicht nur für Dortmund, sondern für alle Kommunen.

Herr Dingerdissen machte den Vorschlag, die Formulierung des Antrags wie folgt zu ändern: „Der Rat appelliert an die Bundes- und Landesregierung, die Finanzierung der Schulsozialarbeit über 2013 hinaus verstärkt zu ermöglichen. Die heimischen Bundes- und Landtagsabgeordneten sollten sich dafür einsetzen.“ Dem stimmten die Mitglieder des Schulausschusses zu.

Herr Spieß führte aus, dass der Antrag der SPD-Fraktion die Intention des Antrages der Fraktion B’89/Die Grünen im AFBL aufgreife. Es solle nochmals klar gemacht werden, dass es für die Kommunen und die Schullandschaft in den Kommunen äußerst wichtig ist, die Schulsozialarbeit zu erhalten.

Die SPD-Fraktion erklärte, ihren Antrag unter Punkt 6.1 zurückzuziehen.


Unter Berücksichtigung des Vorschlags von Herrn Dingerdissen empfahl der Schulausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen zu beschließen (Änderung in fett):




Wie bereits im Schulausschuss machte die Diskussion im Rat der Stadt deutlich, dass es einhellige Meinung sei, dass Bund und Land in die Pflicht genommen werden müssen, um den Fortbestand der Schulsozialarbeit zu sichern. Die Erfahrungen mit der Schulsozialarbeit habe gezeigt, wie wichtig diese sei.


Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, der o. a. Empfehlung des Schulausschusses zu folgen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08686-12)


Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung für das stimmberechtigte Mitglied Thomas Oppermann – Vertreter der Jugendverbände - folgende persönliche Vertreterin:

- Sophie Niehaus


zu TOP 8.2
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08765-13)


Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe k der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternrates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Stadtelternrat Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Marleen Wildner
- Persönliche Vertreterin Andrea Claßen


zu TOP 8.3
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
hier: Ausschreibung der Stelle der Leitung des Jugendamtes
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07961-12-E3)


Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 (Drucksache Nr. 07961-12-E3) vor:

„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Stelle der Leitung des Jugendamtes öffentlich auszuschreiben.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Ausschreibung zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen Kinder, Jugend, Familie sowie Personal und Organisation in ihren nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Begründung:
Die Leitung des Jugendamtes wird im Frühjahr des kommenden Jahres neu besetzt. Wir halten eine öffentliche Ausschreibung von AmtsleiterInnenstellen generell für sinnvoll. Eine Ausschreibung entspricht auch den Erfordernissen des Landesgleichstellungsgesetzes nach § 8 und § 7.“


Nach kurzer Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf,
den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Leitung des Jugendamtes in die Sitzung des Rates der Stadt am 21.03.2013 zu vertagen.


zu TOP 8.4
Stadtteilmütter
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09038-13)

Der o. a. Vorschlag der Fraktion Die Linke wurde zu Beginn der Sitzung von der Fraktion Die Linke zurückgezogen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Gesellschaftsvertrag der ecce - european centre for creative economy GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08763-13)


Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Gesellschaftsvertrag der ecce – european centre für creative economy GmbH in der geänderten Form notariell beurkunden zu lassen. Weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht den substantiellen Kern betreffen, können vorgenommen werden.


zu TOP 9.2
Keine Privatisierung der Wasserversorgung
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09039-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 09039-13-E1)


Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die linke vom 07.02.2013 (Drucksache Nr.: 09039-13-E1) vor:

„Anlässlich des aktuellen Ringens in der EU um die Möglichkeiten kommunaler Vergaben

bitten wir folgenden Antrag zur Diskussion und Beschlussfassung zu stellen.

1) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Europäische Kommission und das Europäische
Parlament auf, ihre Pläne die Wasserversorgung in den Mitgliedsländern durch die Hintertür einer „Richtlinie der Konzessionsvergabe“ zu privatisieren, fallen zu lassen. Die Bewirtschaftung der Wasserresourcen ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser ein zentrales öffentliches Gut ist. Es ist Aufgabe aller Ebenen von der Europäischen Union, über die Bundes- und Landesregierungen bis zu den Städten und Gemeinden dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen universellen Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung haben.

3) Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, sowie die EU-Abgeordneten
aus der Region östliches Ruhrgebiet sich entsprechend dem Beschluss gegenüber der EU-Kommission einzusetzen.

Begründung
Es liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine „Richtlinie der Konzessionsvergabe“ vor, in der die Forderung nach einer Marktöffnung im Bereich der Wasserversorgung versteckt ist. Mit dieser Konzessionsrichtlinie würde die bisher vergaberechtsfreie Wasserversorgung einer Ausschreibungspflicht unterworfen und damit eine Privatisierung des wichtigsten Lebensmittels für die Menschen überhaupt erzwungen. Große Wasserkonzerne wie Veolia warten seit Jahren auf die Privatisierung. In Portugal und Griechenland wird die Privatisierung schon jetzt vorangetrieben. Nach unserer Auffassung ist der Zugang zu sauberem und bezahlbarem Trinkwasser ein Menschenrecht, dass nicht der Profilmaximierung unterworfen werden darf.“


Nachdem Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Reppin (CDU) die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der von der Fraktion Die Linke vorgelegten Resolution verdeutlicht hatten, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke.

Hierbei bestand Einvernehmen, dass diese Resolution zusätzlich an den Deutschen Städtetag sowie die EU-Abgeordneten der Region gehen solle.


zu TOP 9.3
STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09037-13)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09037-13-E1)



Den Ratsmitgliedern lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2013 (Drucksache Nr.: 09037-13-E1) vor:

„Durch die Energiewende, die wir GRÜNEN ausdrücklich begrüßen, haben sich der Energiemarkt und die Bedingungen der Stromeinspeisung deutlich verändert. Strom aus Wind und Sonne werden vorrangig in die Stromnetze eingespeist (Merit-Order) – Strom aus Steinkohlekraftwerken wird nachrangig eingespeist. Der Kraftwerkspark der STEAG besteht zu fast 90 % aus Kohlekraftwerken. Die Unternehmensstrategie sieht vor, das Auslandgeschäft der STEAG auszubauen, bei einem gleichzeitigen ökologischen Umbau und der Modernisierung des bestehenden Kraftwerkparks. Kohlekraftwerke dienen im Moment hauptsächlich als „Lückenfüller“, wenn witterungsbedingt regenerative Energielieferanten wie Solar- und Windenergie ausfallen, andernfalls werden die Kohlekraftwerke jedoch heruntergefahren. Auch die CO2-Abgabe (2013) wirkt sich wirtschaftlich nachteilig auf die Kohleverstromer aus.

Anlässlich der Berichte in der Presse über die Ausschüttungen an die Anteilseigner des Konsortiums aus den Rücklagen der STEAG und in Kenntnis der Unterzeichnung eines „Strategie“-Papieres der STEAG und aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen auf dem Energiemarkt, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Welche jährliche Zinsbelastung wird für das Jahr 2013 für die von der STEAG insgesamt aufgenommene Kreditsumme erwartet? Gab es Veränderungen in der Folge der Finanzkrise oder aufgrund einer verschlechterten Bewertung des Unternehmens durch die Banken in Bezug auf die Kreditrahmenbedingungen? Wenn ja, welche?

2) Wie sieht die mittelfristige Finanzplanung der STEAG aus und welche Gewinnerwartung gibt es in Bezug auf den Jahresabschluss 2013? Haben sich die Bilanzrelation, der Erfolgsplan oder der Investitionsplan geändert und gibt es voraussichtlich 2013 eine Verschlechterung der Erfolgslage gegenüber dem Wirtschaftsplan aufgrund

- der aktuellen Merit-Order
- der nur knapp 2000 Stunden Laufzeit pro Jahr der STEAG-Kraftwerke im Inland
- der Neuregelung 2013 in Bezug auf die CO2-Zertifikate?

3) In welcher Form soll das Auslandsgeschäft weiterentwickelt und wie angekündigt ausgebaut werden? Ist geplant, in weitere Kohlekraftwerke im Ausland zu investieren, wenn ja an welchen Standorten und mit welchen Partnern gegebenenfalls? Wie ist der Stand der Planung in Bezug auf die angekündigte Realisierung von Großprojekten im Ausland im Bereich thermischer Kraftwerke, Windenergie und Solarthermie? Wie hoch ist der geplante Prozentsatz an regenerativen Energien im Verhältnis zu konventionellen, fossilen Energien im Ausland?

4) Im Jahr 2011 lag die Ausschüttung an die Anteilseigner bei 100 Mio. Euro, bei einem Gewinn nach Steuer von 4,9 Mio. €. Wurden 2011 und 2012 die Mittel für die Ausschüttungen aus der Dividende finanziert oder aus den Rücklagen genommen und wenn ja in welcher Höhe? Wird prognostiziert, dass 2013 die Finanzierung der STEAG ohne Rückgriff auf die Gesellschafter erfolgen wird und die Rückflüsse in der prognostizierten Höhe erfolgen?

5) Aus welchen Gründen wurde ein „Strategie“-Papier formuliert und von Herrn Pehlke (allein in seiner Funktion als Aufsichtsratschef), von Herrn Vassiliadis (IG BCE) und Herrn Engel (Evonik) unterschrieben, obwohl das unterzeichnete Papier keinerlei rechtliche Bindung hat, sich vom Shareholder Agreement inhaltlich nicht unterscheidet, in seiner strategischen Ausrichtung bereits im Gesellschaftervertrag formuliert ist und daher lediglich eine Willensbekundung dazu ist, dass sich die Unterzeichner – ungeachtet der Gültigkeit zwischen den Gesellschaftern der STEAG – an die Common Road Map halten möchte?

6) Waren DSW21 und DEW21 an Gesprächen zu den Vereinbarungen, die in Punkt 1 bis 7 des „Strategie“-Papieres festgelegt sind und an den Überlegungen und Diskussionen zur strategischen Ausrichtung der STEAG umfänglich beteiligt? In welcher Weise fühlen sich DSW21 und DEW21 an das „Strategie“-Papier gebunden?

7) Laut Geschäftsbericht 2011 sollen nach einem 5-Punkte-Programm neue Großkunden und
Stromhändler in die Stromvermarktung mit einbezogen werden. Welche sind das 2012 gewesen?

8) Wie ist der aktuelle Stand zu den 2011 dargestellten Stilllegungsplänen und dem Auslaufbetrieb der Kraftwerke Lünen 6 und 7, Herne 3 und Venne, West 1 und 2 in Voerde? Gibt es Überlegungen, diese weiterlaufen zu lassen, da ein Rückbau möglicherweise teurer wäre?

9) Wie hoch sind die geplanten Investitionen in die aus ökologischer Sicht notwendige Modernisierung des bestehenden Kraftwerkparks? Werden Investitionen unter Abwägung von Rendite- und Risikogesichtspunkten in den Bau von Gas- und Dampfkraftwerken (GuD) und Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerke 2013/2014 getätigt? Ist nach Einschätzung des Konsortiums und der Dortmunder Anteilseigner ein GuD zurzeit wirtschaftlich rentabel? Wenn nein, welche Auswirkung hat das auf die mittelfristige Planung?

10) Wie weit sind die Planungen für die bereits zugesagte Einrichtung 2013 eines Beirats mit politischer Beteiligung und als beratendes Gremium gediehen, d. h. zu welchem Datum wird dieser Beirat eingesetzt werden, der bereits für das 1. Quartal 2012 im AFBL am 20.12.2011 zugesagt wurde? Ist die Verhandlung mit der Kommunalaufsicht Düsseldorf in Abstimmung mit der STEAG und den beteiligten Kommunen und der KSBG in Bezug auf die Einrichtung des Beirates abgeschlossen?

11) Das NRW-Transparenzgesetz und die Hinwirkungspflicht sehen die Veröffentlichung der Aufsichtsratseinkünfte in Bezug auf kommunale Betriebe vor, die gesetzliche Regelung gilt für alle Besetzungen nach 2009. Wie hoch sind die Einkünfte des seit Januar 2013 tätigen STEAGAufsichtsratsvorsitzenden?

12) Gibt es Überlegungen, eine neutrale Person als Schlichter im Fall einer nicht einstimmigen Entscheidungslage im Gesellschafterkreis einzusetzen? Gibt es bereits konkrete Entscheidungen dazu, den Evonik-Aufsichtratschef Werner Müller als Schlichter gegebenenfalls einzusetzen? Worin besteht der „Eskalationsmechanismus“, der im Falle eines Konfliktes bei strategischen Unternehmensentscheidungen, die NICHT einstimmig getroffen werden, zur Lösung eingesetzt wird? Warum beschränkt man sich nicht auf die im Gesellschaftervertrag festgelegten Möglichkeiten, Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaftern mithilfe der Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO) und den Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) zu lösen?“


Nachdem Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) den o. a. Stellungnahmenwunsch ihrer Fraktion kurz erläutert hatte, bat sie abschließend darum, bei Vorlagen der entsprechenden Stellungnahme diese öffentlich zu behandeln.

OB Sierau machte daraufhin deutlich, dass es aufgrund des Inhalts der gestellten Fragen erforderlich sei, die Stellungnahme hierzu, wenn diese vorliege, in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.


zu TOP 9.4
Wirtschaftsplan 2013 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08493-12)


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.
Das Sondermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 15 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

Der Rat der Stadt nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Reduzierung der Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08905-13)


Hinsichtlich des o. a. TOP’s stellte Rm Münch (FBI) folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt, die Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden VertreterInnen um insgesamt sechs zu verringern.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die
Stimmen von Rm Münch (FBI), Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) sowie
Rm Kunstmann (Bündnis 90/Die Grünen) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Die Linke die beigefügte Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt
Dortmund zu wählenden VertreterInnen.


zu TOP 10.3
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08907-13)


Der Rat beschloss einstimmig folgende Umbesetzung:

„Ratsmitglied Benjamin Beckmann wird anstelle von Ratsmitglied Birgit Pohlmann stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat Sparkasse.“


zu TOP 10.4
Festsetzung der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen sowie der im Rat der Stadt vertretenen Gruppe in der Zeit nach der Wiederholungswahl am 26.08.2012 bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt bis 2014; hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 13.09.2012 (DS-Nr.: 07733-12)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09029-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (Gruppe NPD) (Drucksache Nr.: 09029-13-E1)


Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag der Gruppe der NPD vom 13.02.2013 (Drucksache Nr.: 09029-13-E1) vor:

„Der Rat der Stadt beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 13.09.2012, dass der im Rat der Stadt vertretenen Gruppe der NPD bis zum Ende der Wahlperiode eine angemessene städtische Räumlichkeit zur Verfügung gestellt wird.


Begründung:
Die Arbeit der Gruppe der NPD im Rat der Stadt Dortmund wäre unzumutbar beeinträchtigt, wenn ihr keine städtische Räumlichkeit für eine Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt würde. Darüber hinaus würde die Gruppe gegenüber den Fraktionen willkürlich benachteiligt. Gruppen haben ähnliche Konzentrations- und Bündelungsfunktionen wie Fraktionen und somit einen daraus erwachsenden Verwaltungs- und Geschäftsführungsaufwand.
Die Mitglieder der Gruppe müssen ihre Aufgaben im Stadtrat, bzw. in den Ausschüssen erledigen können. Hierzu gehört insbesondere, dass sich die Gruppenmitglieder auf die anstehenden Sitzungen vorbereiten können, also die Arbeiten entsprechend vorbereiten und koordinieren können. Der von der NPD-Gruppe als Geschäftsführer angestellte Mitarbeiter kann seine Tätigkeit nur in einer geeigneten Räumlichkeit erledigen. Die Arbeiten können nur am Schreibtisch ausgeführt werden, da hierfür jeweils Akten und Papiere zu bearbeiten sind. Da vor den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse in einigen Fällen wohl auch relativ kurzfristig mit dem Eingang von Schriftstücken zu rechnen ist, ist ein ungehinderter Zugang zu diesen Unterlagen zur Vorbereitung nur dann gewährleistet, wenn diese an eine zentrale Stelle geschickt werden, an der die Gruppenmitglieder und ihr Geschäftsführer die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten verrichten können.

Es ist auch darauf hinzuweisen, daß sich im Laufe der Legislaturperiode über die Jahre hinweg einiges an Unterlagen ansammeln wird. Diese müssen gelagert und teilweise wohl auch zur weiteren Arbeit vorgehalten werden. Auch hierzu benötigt die Gruppe einen Büroraum, da die Unterlagen, die ja möglicherweise auch geheimhaltungsbedürftige Umstände betreffen können, andernorts nicht gelagert werden können.

Eine räumliche Entfernung von mehr als 500 Metern zwischen einer geeigneten städtischen Räumlichkeit und dem Rathaus würde zwar die Gruppe gegenüber den Fraktionen benachteiligen. Diese Benachteiligung wäre jedoch gerade noch zumutbar. In der heutigen Zeit spielen nämlich kurze Wege zwischen Ratsgruppen und der Verwaltung eine eher untergeordnete Rolle, da hierzu Alternativen in Form von Telekommunikation und Internet zur Verfügung stehen. Daher wäre eine Zuweisung einer geeigneten städtischen Räumlichkeit auch in einer räumlichen Entfernung von mehr als 500 Metern (maximal 2 KM) zum Rathaus zumutbar.

Die Bereitstellung einer zusätzlichen jährlichen Zuwendung in Höhe von 1664,08 €, als Ausgleich für eine Nichtzurverfügungstellung einer städtischen Räumlichkeit wäre für die Gruppe der NPD keine Alternative. Der Betrag würde nicht einmal ansatzweise die Kosten decken, welche der Gruppe bei Anmietung einer externen Räumlichkeit entstehen würden. Diese "Alternative" scheidet daher aus, da sie die Gruppe gegenüber den Fraktionen in willkürlicher, bzw. unzumutbarer Weise benachteiligen würde.“


Nachdem die Sprecher der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen verdeutlicht hatten, dass ihre Fraktionen den vorliegenden Antrag der Gruppe der NPD ablehnen und sich bei der Abstimmung über die vorliegende Verwaltungsvorlage nicht beteiligen werden, stellte Rm Münch (FBI) folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt, die vom Rat der Stadt am 13.09.2012 beschlossenen Zuwendungen für die Fraktionen und die Gruppe um 10 % zu kürzen.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a.
Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe
der NPD) den o. a. Antrag der Gruppe der NPD ab.

3. Der Rat der Stadt lehnte mit der Stimme von Rm Thieme (Gruppe der NPD) bei
Nichtbeteiligung aller anderen Ratsmitglieder nachfolgenden Beschluss ab:

Der Rat der Stadt beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 13.09.2012,
dass der im Rat der Stadt vertretenen Gruppe der NPD bis zum Ende der Wahlperiode als
Ausgleich für die geldwerte Leistung (Bereitstellung von Büroraum) zusätzlich eine
jährliche Zuwendung in Höhe von 1.664,08 € gewährt wird.



zu TOP 10.5
Ausschreibung der Stelle der/des Geschäftsführerin/Geschäftsführers der Wirtschaftsförderung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09116-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09116-13-E1)


Die Ratsmitglieder erhielten folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2013 (Drucksache Nr.: 09116-13-E1):

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, den auf dem Landesgleichstellungsgesetz basierenden Passus in der Ausschreibung der vakanten Stelle analog der zuletzt ausgeschriebenen Beigeordnetenstelle wie folgt zu formulieren:

Die Stadt Dortmund hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil an Frauen in Führungspositionen der Stadtverwaltung zu erhöhen und im Verwaltungsvorstand eine Quote von mindestens 40 % Frauen zu erreichen. Deshalb möchte sie insbesondere geeignete Frauen dazu motivieren, sich um die ausgeschriebene Position im Verwaltungsvorstand zu bewerben.

Begründung:
Der Anteil an Frauen in Führungspositionen der Stadt Dortmund ist nach wie vor vergleichsweise gering. Da ein paritätisches Verhältnis beider Geschlechter im Verwaltungsvorstand Signalwirkung für die gesamte Verwaltung hat, ist es besonders wichtig, hier ein möglichst ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Dies kann nur gelingen, wenn der Ausschreibungstext die Frauen tatsächlich anspricht und die Stadtspitze nicht nur Lippenbekenntnisse äußert, sondern die gesetzlich verankerten Gleichstellungsziele ernsthaft verfolgt.“



Nachdem OB Sierau verdeutlicht hatte, dass der o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ihn eine Selbstverständlichkeit sei, fasste der Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Ausschreibungstext zur Kenntnis.“


zu TOP 10.6
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09150-13)

Der Rat der Stadt fasste den Beschluss, die Vorlage in die nächste Ratssitzung am 21.03.2013 zu schieben.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Diskriminierende Einladungspraxis durch das städtische Unternehmen Westfalenhallen Dortmund GmbH
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09033-13)


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Kosten für die soziale Grundsicherung von rumänischen und bulgarischen Zuwanderern ab dem 01.01.2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09049-13)


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.20 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Erwin Bartsch




Uwe Feuler
Schriftführer
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