Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 22.05.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung


Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Gäste


5. Geschäftsführung

Sabine Weber


Nicht anwesend waren:

Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 22.05.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.03.2019


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Abschließender Bericht über die Entwicklung der Auslandsmaßnahmen im Jugendamt der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14025-19)

2.2 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)

2.3 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14151-19)

2.4 Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKita- und Sprachfördereinrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14161-19)

2.5 Städtische Förderung des Jugendrings Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14167-19)

2.6 Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12331-18)

2.7 Dauerhafte öffentliche Anerkennung des Querwaldein e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14357-19)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Arbeitsbericht 2018 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14307-19)

3.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)

3.3 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 13585-19)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Mietkosten FZW
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13815-19-E1)

4.2 Schallschutzmindernde Maßnahmen im Regenbogenhaus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13845-19-E1)

4.3 Kontrollen durch das Veterinäramt in (Groß)Tagespflegestellen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13849-19-E2)

4.4 Entwicklung von zukunftsfähigen Jugendfreizeitstätten und (Szene)Treffpunkten in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14142-19)

4.5 Schließung von Tageseinrichtungen für Kinder; hier Rübenkamp 33
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14383-19)

4.6 Handlungsrahmen "Schulbegleitung in Dortmund"
Anfrage aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
(Drucksache Nr.: 14233-19)

4.7 Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13841-19-E2)

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden




Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin. Er begrüßte alle Anwesenden insbesondere die Gäste.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Tautorat benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Niehaus, Herr Roshol und Herr Spangenberg werden weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 2.5 „Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2019; Drucksache Nr.: 14167-19“ und Herr Gora sowie Herr Sohn zu TOP 2.4 „Anerkennung von Kindertageseinrichtung als plusKita-und Sprachfördereinrichtungen; Drucksache Nr.:14161-19“ teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.03.2019

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.03.2019 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Abschließender Bericht über die Entwicklung der Auslandsmaßnahmen im Jugendamt der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14025-19)

Frau Dr. Tautorat lobte die Kriterien, die auf Seite 9 des Berichtes erarbeitete wurden und fragte warum bei einem Durchschnittsalter der Teilnehmer von 11,8 Jahren die Konzeptentwicklung für die Zielgruppe 14-17 Jahre sei.

Herr Langhorst fragte ergänzend, warum Straffälligkeit ein Ausschlusskriterium sei.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass die Verfahren im Rahmen der Auslandsmaßnahmen noch einmal geprüft wurden und es eine konzeptionelle Weiterentwicklung gab, auch im Hinblick darauf, was man mit den Auslandsmaßnahmen erreichen wolle und wie sich andere Kommunen dazu verhalten. Im Ergebnis kam man zu der Überzeugung, dass das Alter zwischen 14 und 17 Jahren liegen sollte, da eine bestimmte Reife für die Maßnahme erforderlich sei. Weil man die Jugendlichen nicht im Ausland verselbständigen wolle, liegt die Altershöchstgrenze bei 17 Jahren. Bei straffällig gewordenen Jugendlichen könne man nicht sicherstellen, dass sich das nicht während der Auslandsmaßnahme wiederhole. Deshalb sei dies zum Schutz der Jugendlichen vor möglichen Repressalien im Ausland ein Ausschlusskriterium. Die Dauer der Maßnahme solle nicht länger als ein Jahr betragen, da es sich um eine Time out Maßnahme handelt, mit dem Ziel, die Anschlussfähigkeit im Deutschen Jugendhilfesystem wieder zu erreichen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Entwicklung der Auslandsmaßnahmen im Jugendamt der Stadt Dortmund zur Kenntnis.




zu TOP 2.2
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)

Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein (Anlage zum Protokoll).

Herr Barrenbrügge lobte die, seiner Meinung nach sehr strukturierte und analytische Vorlage. Positiv hob er hervor, dass es durch Umstrukturierungen zu personeller Entlastung in Höhe von 5,5 Stellen gekommen sei. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die anderen Stadtbezirke diesen Fachstandard plus ebenfalls erfolgreich einführen.

Herr Grohmann stimmte dem zu und hob die Wichtigkeit der Qualitätsentwicklung und der Personalbedarfsbemessung in der Vorlage hervor. Die Jugendhilfedienste seien die Front des Jugendamtes, da dort Verwaltung auf Wirklichkeit treffe und die Arbeit dort belastend ist und mit entsprechender Fluktuation war. Er sehe die Aufgabe der Politik, die Erfolge zu unterstützen, um Fachstandard plus flächendeckend für alle Jugendhilfedienste zu realisieren.

Frau Dr. Tautorat zeigte sich besonders darüber erfreut, dass sich die Qualität der Arbeit so intensivieren konnte und dass die Mitarbeiterzufriedenheit verbessert werden konnte. Sie frage sich jedoch, ob die 4 zusätzlichen Stellen für das ganze Stadtgebiet ausreichend seien.

Herr Langhorst lobte, dass man nach jahrelangen fiskalisch geprägten Diskussionen, in der die Sache zu kurz kam, jetzt mit der Vorlage bzw. der Arbeit dazu, an einen Punkt komme, an dem man einerseits die Kosten anders in den Griff bekomme und die Zufriedenheit der Beschäftigten steigern konnte. Er fragte nach, welche Kriterien für die Personalbedarfsbemessung zugrunde gelegt wurden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass es letztes Jahr eine Personalbedarfsbemessung gab, diese Stellen werden sukzessive besetzt. Durch Geschäftsprozessoptimierung und Aufgabenverlagerung konnten an bestimmten Stellen Einsparungen vorgenommen werden. So dass jetzt noch einen Personalmehrbedarf von 4 Stellen gebe. Das gute an diesem Instrument sei, dass mit der Beschreibung des Qualitätshandbuches und der Kernprozesse mittlere Bearbeitungszeiten hinterlegt seien. Dadurch sei man immer in der Lage eine qualitätsbezogene Personalbedarfsbemessung durchzuführen, dies sei ihrer Meinung nach sinnvoller als reine Fallzahlen als Kriterium zu nehmen. Das Ziel sei es einmal im Jahr eine Personalbedarfsbemessung durchzuführen.

Herr Sohn wies noch darauf hin, dass der Ausschuss im ersten Halbjahr 2020 den in der Vorlage angekündigten Bericht zur Gesamtevaluation erwarte.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

1.) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dritten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.
2.) Der Rat beschließt, die im evaluierten Qualitätshandbuch zusammengefassten fachlichen Standards auf alle Jugendhilfedienste zu übertragen. In den kommenden Monaten sollen alle Jugendhilfedienste mit den fachlichen Standards vertraut und diese verbindlich eingeführt werden.
3.) Das Modellprojekt endet wie vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen am 31.12.2019 und ein Bericht zur Gesamtevaluation wird dem zuständigen Fachausschuss im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt.

zu TOP 2.3
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14151-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Ausbauvorschlag zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.


Herr Barrenbrügge übernahm die Sitzungsleitung um 16:55 Uhr

zu TOP 2.4
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKita- und Sprachfördereinrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14161-19)

Herr Ortmann beteiligte sich nicht an der Beratung und erklärte sich vor Abstimmung des TOP´s als befangen und nahm gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW nicht an der Abstimmung teil.

Herr Gora, Herr Sohn und Herr Ortmann nahmen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Herr Schade-Homann fragte, ob es im Rahmen des reformierten KiBiz 2020/21 eine Neubewertung der vor 10 Jahren erstellten Liste, in Hinsicht auf veränderte Bedingungen in den Stadtbezirken, geben werde.

Frau Schneckenburger erklärte dazu, dass wenn es zu einer Novellierung des KiBiz im Jahr 2020 kommen würde, alle Fragestellungen dieser Art, vor dem Hintergrund des dann verabschiedeten Gesetzes neu bewertet werden müssten.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Herr Sohn übernahm die Sitzungsleitung um 17:03 Uhr


zu TOP 2.5
Städtische Förderung des Jugendrings Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14167-19)

Frau Niehaus, Herr Roshol und Herr Spangenberg nahmen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2019


zu TOP 2.6
Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12331-18)

Herr Grohmann begrüßte die Vorlage, da sie die in der Vergangenheit fehlenden Kriterien biete, die als klare Richtlinie zukünftige Entscheidungen erleichtern werden.

Frau Dr. Tautorat sah ebenfalls, dass mit der Vorlage eine gute Grundlage geschaffen sei für zukünftige Anerkennungsverfahren.

Herrn Ortmann fragte zu Punkt 5.2, ob es nicht an der Selbstlosigkeit fehle, wenn es zwar eine gGmbH als Betreiber gebe, der Gesellschafter nicht gemeinnützig sei, er sehe das als indirekte Gewinnerzielungsabsicht.

Herr Tibold antwortete, dass man die anerkannte Gemeinnützigkeit selbständig feststellen kann, wenn man das möchte. In der Vergangenheit habe man sich an den Unterlagen des Finanzamtes orientiert. Wenn dort die Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung anerkannt werde, würde man dies aus praktikabilitätsgründen ebenfalls. Es sei nur zu bezweifeln, wenn die Gemeinnützigkeit nicht vorliege.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (bei 1 Enthaltung; Herr Ortmann) die anliegenden Grundsätze der Stadt Dortmund für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.


zu TOP 2.7
Dauerhafte öffentliche Anerkennung des Querwaldein e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14357-19)

Frau Dr. Tautorat lobte die Vorlage, da sie die Präsentation des Trägers sehr informativ fand.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die dauerhafte öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des Vereins Querwaldein e.V. Dortmund


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Arbeitsbericht 2018 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14307-19)

Frau Siwek Geschäftsführerin der AGOT führte in den Arbeitsbericht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zum Protokoll) ein.

Auf Nachfrage von Frau Beckmann (BPN) nach der Barrierefreiheit der Einrichtungen und der Kommunikation dessen, antwortete Frau Siwek, dass die wenigsten Einrichtungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen barrierefrei seien. Oft handele es sich um Kellerräume. In den ebenerdigen Einrichtungen finden auch inklusive Projekte statt. Auf die Bitte von Frau Beckmann, auf die barrierefreien Einrichtungen im Internet hinzuweisen, erwiderte Frau Siwek, dass die Internetauftritte der einzelnen Einrichtungen diesen Hinweis hätten, jedoch könne man überlegen, dies zusätzlich auf der Internetseite der Geschäftsstelle zu vermerken.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Arbeitsbericht 2018 der AGOT zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Bekämpfung des gewalt­bereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 13585-19)

Herr Langhorst betonte die Wichtigkeit der Vorlage, die leider nur zur Kenntnisnahme sei. Durch den Bericht würden Prozesse eingeleitet, um Handlungsempfehlungen über die weitere Entwicklung der sozialen Lage in Dortmund zu entwickeln. Aus diesem Grund fände er es gut, den Bericht in den September zu schieben, dies sei im ASAG ebenfalls vereinbart worden, um den Prozess als Politik mit eigenen Ideen, Vorstellungen zu begleiten. Sich mit der sozialen Lage von jungen Menschen in der Stadt, besonders in den Aktionsräumen auseinanderzusetzen habe eine hohe Wichtigkeit. Er schlug vor, im September eine Sitzung mit dem ASAG gemeinsam durchzuführen.

Herr Grohmann stimmte dem zu, um Arbeitsschwerpunkte noch einmal politisch zu diskutieren. Allerdings bemängelte er, dass der Bericht ihm nur in digitaler Form zur Verfügung stehe.

Herr Gora erklärte, dass er an dem 1. Bericht beteiligt war und dass es dazu begleitend Langzeitstudien gegeben habe. Er fände es interessant, welche Entwicklungen es innerhalb der Stadt gebe, was aus dem Bericht nicht zu generieren sei, wenn man sich zum einen nicht gut auskenne und das Umfeldmaterial, welches zu dem Bericht geführt hat nicht zur Verfügung hätte. Es wäre gut, wenn es eine Unterstützung in der Auswertung zu dem Bericht und eine Bewertung der Prozesse gäbe. Da man basierend auf dem 1. Bericht z.B. große Anstrengungen im Bereich der Sprachförderung unternommen habe und man nicht sehen kann, ob es Auswirkungen habe.

Herr Prause fragte nach, warum auf Seite 67 die Zahlen für 2016 im Minus seien.
Die Verwaltung gab als Antwort zu Protokoll: „Es handelt sich hierbei um ein Versehen. Die ursprüngliche Tabelle lag als Word-Datei vor. Beim Übertragen in Excel ist diese Änderung entstanden, weil Excel die Klammern aus Word anders interpretiert. Es wurde rekonstruiert.“

Herr Bahr stimmte Herrn Gora zu, dass es sich bei dem Bericht um eine umfangreiche Ist-Beschreibung handele, allerdings könne man daraus keine Schlussfolgerungen hinsichtlich dessen, was der in der Vergangenheit gelaufenen ist ziehen.

Herr Sohn erklärte, dass eine gemeinsame Sitzung nur stattfinden kann, wenn ein gemeinsamer Termin gefunden werde, dies sei aufgrund der Terminfülle und Raumkapazität schwierig. Falls es nicht möglich sei müsse der Bericht in beiden Ausschüssen noch einmal getrennt behandelt werden.

Frau Schneckenburger wies ergänzend darauf hin, dass man den Schulausschuss nicht außer Acht lassen sollte, da eine engere Verzahnung der Sozialberichtserstattung mit der Bildungsberichtserstattung angestrebt werde. Da gehe es um ein Monitoring von Bildungsdaten, die darauf zielen Bildungsbenachteiligungen sichtbar zu machen. Am Beispiel der Sprachförderung, die einerseits in Kindertageseinrichtungen aufsetzt, andererseits aber auch ein ausgefeiltes Instrumentarium im Übergang Kindertageseinrichtung Grundschule ist, sehe man, dass es Sinn mache, die Bildungsperspektive mit einzubinden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den aktuellen „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ und den Sachstandsbericht „Zehn Jahre Aktionsplan soziale Stadt Dortmund vor Ort“ zur Kenntnis und schiebt ihn in den September.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Mietkosten FZW
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13815-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.04.2019 vor:

….Stellungnahme der Verwaltung zu „jährlichen Mietkosten in den Jahren 2016 bis 2018,
die die Stadt – für Veranstaltungen des Jugendamtes im FZW – dem Eigentümer des
FZW zahlen musste“
(Drucksache Nr.: 13815-19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
Die Stadt Dortmund zahlte für Veranstaltungen des Jugendamtes im Freizeitzentrum West
(FZW) folgende Mieten an die FZW GmbH.
In 2016:
Netto: 154.100,00 €
Brutto: 183.379,00 €
In 2017:
Netto: 153.800,00 €
Brutto: 183.022,00 €
In 2018:
Netto: 153.600,00 €
Brutto: 182.784,00 €……

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Schallschutzmindernde Maßnahmen im Regenbogenhaus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13845-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.07.2019 vor:

...Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.03.2019 für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.05.2019 zum Tagesordnungspunkt
„Schallschutzmindernde Maßnahmen für das Regenbogenhaus“
(Drucksache Nr. 13845-19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der baulichen Umsetzung von
Schallschutzmaßnahmen im Regenbogenhaus wird derzeit unter Berücksichtigung des
erstellten Raumakustikgutachtens erarbeitet.
Unter Berücksichtigung der Vergabelaufzeiten beim Vergabe- und Beschaffungszentrum wird
eine Ausführung der Arbeiten voraussichtlich nach den Sommerferien erfolgen können…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Kontrollen durch das Veterinäramt in (Groß)Tagespflegestellen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13849-19-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2019 vor:

….Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Ratsfraktion zum
TOP „Kontrollen durch das Veterinäramt in (Groß)Tagespflegestellen für Kinder“
Drucksache Nr.: 13849-19-E1
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Bitte um Stellungnahme der SPD-Ratsfraktion vom 22.03.2019 wird wie folgt
beantwortet:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die vorgenannten Prüfungen und wer
setzt weitergehende Standards und den damit verbundenen Aufwand für die
Pflegepersonen fest?
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung (VO) (EG) Nr.
178/2002, VO (EG) Nr. 852/2004 und im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dort finden sich die entscheidenden Ausführungen zum
Lebensmittelunternehmer, dessen Verantwortung sowie Anforderungen an bauliche,
hygienische und organisatorische Gegebenheiten. Aufgrund eines Erlasses des Familien- und
des Umweltministeriums aus dem Jahre 2013 sind Tagespflegepersonen, die Kinder im
privaten Haushalt der Eltern oder der Tagespflegeperson selbst betreuen, von den o.g.
Regelungen ausgenommen, da sie nicht als Lebensmittelunternehmer angesehen werden.
Der europäische Gesetzgeber hat u.a. die Erstellung branchenspezifischer Leitlinien für eine
gute Hygienepraxis und für die Anwendung der HACCP-Grundsätze (hazard analysis and
critical control points) vorgesehen, die insbesondere für kleine Lebensmittelunternehmen eine
praxisbezogene Umsetzungshilfe darstellen. Diese liegt für Tagespflegepersonen mit der
"Leitlinie für eine Gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege" vor. Weitere
Ausführungen zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben geben beispielsweise DIN-Normen zur
Lebensmittelhygiene.
Die Durchführung der Überwachung obliegt gem. § 42 LFGB dem Personal der
Lebensmittelüberwachungsbehörde. Bei den regulären Plankontrollen wird eine
Risikobeurteilung vorgenommen, die verschiedene Aspekte wie z.B. den Umgang mit dem
Produkt, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, Temperatureinhaltung,
bauliche Beschaffenheit, Reinigung, Schädlingsbefall usw. berücksichtigt. Je besser die
einzelnen Bereiche beurteilt werden, umso niedriger ist die Kontrollfrequenz.
Großtagespflegestellen, die die rechtlichen Vorgaben einhalten, werden somit seltener
überprüft als diejenigen, bei denen ggf. gravierende Mängel vorgefunden werden.
2. In welcher Form sind und werden Tagespflegeeltern über erforderliche
Hygienestandards informiert bzw. unterrichtet worden?
Im Februar 2018 wurden alle Tagespflegepersonen in Großpflegestellen schriftlich auf die
Veränderungen hinsichtlich der Lebensmittelhygiene informiert. Um den neuen
Anforderungen (Wareneingangskontrollen, Rückstellproben, Temperaturkontrollen etc.)
gerecht zu werden, ist eine Hygieneschulung in das Fortbildungsportfolio der Träger der
Kindertagespflege aufgenommen. Die ersten Hygieneschulungen haben bereits stattgefunden. Die erforderliche Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde im Rahmen einer Gemeinschaftsschulung vom Gesundheitsamt durchgeführt. Zukünftig müssen alle Tagespflegepersonen bei der Beantragung einer Pflegeerlaubnis die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nachweisen.
3. Gibt es Unterschiede bei der Festlegung von Standards zwischen Großpflegestellen und
„normalen“ Tagespflegestellen?
Es gilt aus Sicht des Lebensmittelrechts für alle Stellen das Ziel, die Kinder so gut wie
möglich vor Störungen, Schäden und Erkrankungen zu schützen, die durch den Verzehr von
Lebensmitteln und/oder Speisen entstehen können, mit denen unsachgemäß umgegangen
wurde, die falsch gelagert oder zubereitet wurden. Viele der festgelegten Standards sind für
einen sorgfältig geführten Haushalt unserer Zeit Selbstverständlichkeiten. Gleichwohl ist für
alle Tagespflegepersonen die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben (s.o.).
Es bestehen aber folgende Unterschiede:
Tagespflegestellen (bis fünf Kinder, Betrieb im Privathaushalt der Pflegeperson) werden nicht
als Lebensmittelunternehmer eingestuft und unterliegen nicht der Registrierungspflicht bei
der Lebensmittelüberwachungsbehörde und sie werden daher auch nicht durch Letztere
kontrolliert.
Tagespflegeeinrichtungen (Großtagespflege: sechs bis neun Kinder, betreut von bis zu drei
Pflegepersonen oder nicht in den Privaträumen der Pflegeperson bestehend) sind als
Lebensmittelunternehmer eingestuft, folglich registrierungs- und somit
überwachungspflichtig. Als Lebensmittelunternehmer unterliegen diese Einrichtungen
schriftlichen Dokumentationspflichten, wie Protokollierung der Prüfung des Wareneingangs,
Messung und Protokollierung der Lagertemperaturen kühlpflichtiger Waren, Überprüfung der ausreichenden Erhitzung von empfindlichen Lebensmitteln, z. B. Geflügelfleisch,
Protokollierung der Abarbeitung des Reinigungs- und Hygieneplans.
4. Wie können Hygienevorschriften praktikabel und lebensnah umgesetzt werden,
damit die von Eltern gewünschte familienähnliche Struktur in den Tagespflegestellen
weiterhin erhalten bleibt?
In der ersten Zeit der Beschäftigung mit diesem Thema, der Erstellung eines Systems
(Hygienekonzeptes) oder der Anpassung von Mustern an die eigene Tagespflegestelle wird
vermutlich ein höherer Zeitaufwand durch die Tagespflegepersonen aufgebracht werden
müssen. Das Führen und gegebenenfalls Aktualisieren des bestehenden Systems wird dann
nach aller Wahrscheinlichkeit weniger aufwendig sein.
Grundsätzlich wird der jeweilige Zeitaufwand individuell sehr unterschiedlich sein, da z.B.
persönliche (Berufs-)Erfahrungen etwa im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder hierbei eine Rolle spielen.
5. Müssen sich (Groß)Pflegestellen demnächst darauf einstellen, verstärkt auf Caterer
auszuweichen, weil der Aufwand beim Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten zu groß wird
und die dafür einzuhaltenden Vorschriften unübersehbar/ unüberwindbar werden?
Wie unter Punkt 4 erläutert, sind die Anforderungen an die Tagespflegeperson zu Beginn
sicherlich mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Gleichwohl erscheint der Aufwand nicht unüberwindbar und dient noch dazu auch dem Schutz der Tagespflegeperson.
6. Welchen Gestaltungsspielraum gibt es, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen
Stellen und dem Veterinäramt haushaltsnahe, einfach umsetzbare Kriterien und
Regelungen für bestehende Kindertagespflegeeichrichtungen zu entwickeln, die
erforderlichen Hygienevorschriften zu erfüllen?
Im Rahmen der Hygieneschulungen werden den Tagespflegepersonen durch die Referenten hilfreiche Unterlagen (wie z.B. Dokumentationsbögen) zur Verfügung gestellt, die die Umsetzung in der eigenen (Groß-) Tagespflegestelle erleichtern sollen.
7. Welche baulichen und ggf. personellen Standards könnten bei der Neuplanung von
Großtagespflegestellen vorausschauend hilfreich sein, um allen Eventualitäten
diesbezüglich vorzubeugen und ein Höchstmaß an Hygienebedingungen zu erfüllen.
Bauliche Anforderungen an die Küche einer Kindertagespflegestelle sind in der o.g. Leitlinie, der "Handreichung zur Einrichtung von Großtagespflegestellen" des Jugendamtes und in dem Merkblatt „Bauliche Anforderungen an kleine Küchen in der Gemeinschaftsverpflegung“ des Ordnungsamtes, Abt. Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen formuliert worden.
Bei neuen (Groß-) Tagespflegestellen erfolgt im Rahmen des Nutzungsänderungsverfahrens
eine Beurteilung hinsichtlich der lebensmittelrechtlichen und lebensmittelhygienischen
Anforderungen…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Entwicklung von zukunftsfähigen Jugendfreizeitstätten und (Szene)Treffpunkten in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14142-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 14142-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
Herr Grohmann begründete den Antrag und erklärte, dass seine Fraktion jugendpolitisch der Meinung sei, diese Standorte nicht aufzugeben, sondern weiter zu entwickeln. Es sei leichter, bestehende Einrichtungen wieder in Schwung zu bringen, als Neue zu schaffen. Zum anderen sei es ein Tool, das flächendeckend in der Stadt vorhanden ist und das die Möglichkeit bietet, eine gute Jugendarbeit modern zu gestalten und die Jugendlichen vor Ort zu erreichen.

Herr Barrenbrügge widersprach dem, da man seiner Meinung nach flexibel bleiben müsse und dieser Antrag dafür stehe, dass man alles mache wie es immer war und sich nie wieder etwas ändere. So wolle seine Fraktion nicht mit dem Thema umgehen und werde den Antrag ablehnen.

Der Ausschuss für Kinder beschließt mehrheitlich (gegen 3 Stimmen CDU-Fraktion und 1 Enthaltung Herr Roshol) den Antrag der SPD-Fraktion.


zu TOP 4.5
Schließung von Tageseinrichtungen für Kinder; hier Rübenkamp 33
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14383-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie werden regelmäßig aktuelle und mittelfristige Zahlen für die Angebotsstrukturen der Tageseinrichtungen für Kinder und die Plätze in der Kindertagespflege vorgestellt. Darin dargestellt werden auch u.a. die Tageseinrichtungen, die in Planung sind bzw. zeitnah an den Start gehen.

Fallen jedoch Einrichtungen aus, da das Gebäude bspw. baufällig ist, so fehlen Betreuungsplätze in der Dortmunder Betreuungslandschaft.

Die CDU-Fraktion bittet um Darstellung folgender Punkte:

· Wie stellt sich die Einstellung des Betreuungsbetriebs im Gebäude Rübenkamp 33 im April 2019 auf die örtliche Betreuungssituation im neuen Kindergartenjahr im Wickeder Raum dar?

· Kommt es zu Kündigungen/Beendigungen von Betreuungsverhältnissen zum neuen Kindergartenjahr durch den Träger?

· Gibt es zeitnah neue alternative Betreuungsangebote in diesem Bereich?

· Bleibt die Liegenschaft Rübenkamp 33, ggfs. auch in anderer Trägerschaft, für die Kindertagesbetreuung perspektivisch erhalten?

· Gibt es auch weitere Tageseinrichtungen für Kinder, die in den letzten 12 Monaten unplanmäßig geschlossen werden mussten? Wenn ja, welche und wie viele Betreuungsplätze waren dabei betroffen?....

Herr Schade-Homann teilte mit, dass er der Antwort des Jugendamtes nicht vorweggreifen wolle, aber als Trägervertreter einen kurzen Sachstand geben möchte. Es habe in der letzten Woche eine Begehung mit dem Landesjugendamt und allen Beteiligten gegeben und für ihn als Trägervertreter sei klar, dass das Gebäude nicht sanierungsfähig sei und aufgegeben werden müsse. Es gebe seit vielen Jahren Probleme mit dem Haus wegen der Feuchtigkeit und nun sei von Sachverständigen festgestellt worden, dass es einen Schwamm habe. Momentan sei man in Abstimmung wegen einer Übergangsregelung. Aktueller Stand sei, dass alle Betreuungsverträge, die vor dem Schwammbefall abgeschlossen wurden Bestand haben und er gehe davon aus im nächsten Kindergartenjahr mit den 98 Kindern den Betrieb in einem Provisorium, dem Gemeindehaus der Kirchengemeinde Wickede, aufrecht zu halten.

Die Beantwortung durch das Jugendamt erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.




zu TOP 4.6
Handlungsrahmen "Schulbegleitung in Dortmund"
Anfrage aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
(Drucksache Nr.: 14233-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor:

…Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.05.2019;
TOP „Handlungsrahmen `Schulbegleitung in Dortmund`“;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Sohn,
ich bitte Sie, auf Grundlage des § 2 (4) der Satzung über die Wahrung der Belange
der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund den TOP
„Handlungsrahmen `Schulbegleitung in Dortmund`“
zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.05.2019 vorzusehen.
Zu diesem TOP bitte ich um einen Sachstandsbericht der Verwaltung über Leistungen
des Jugendamtes zur Sicherstellung von Schulbegleitungen nach Verabschiedung
des Handlungsrahmens „Schulbegleitung in Dortmund“ im Schulausschuss
am 07.03.2018.
Im Sachstandsbericht sollen insbesondere Aussagen
 zur Anzahl der Schüler*innen mit Schulbegleitung,
 zum durchschnittlichen zeitlichen Begleitungsumfang,
 zur Qualität der Begleitungen,
 zur Anzahl der gewünschten, aber nicht eingeführten Schulbegleitungen
einschließlich der häufigsten Begründungen und
 zur Anzahl der Vertragspartner*innen der Stadt zur Bereitstellung von
Schulbegleitung, enthalten sein.
Meine Kolleg*innen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk im Schulausschuss
und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit haben sich mit der Bitte
um entsprechende Sachstandsbericht für Schulbegleitungen, die von der Stadt
Dortmund über das SGB XII oder SchuibiDo getragen werden, an ihre Ausschüsse
gewandt. Ich schlage vor, für einen Gesamtüberblick zu Schulbegleitung in Dortmund einen
gemeinsamen Sachstandbericht für alle drei damit befassten Gremien zu erstellen….

Die Beantwortung durch das Jugendamt erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.7
Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13841-19-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2019 vor:

….Bitte um Stellungnahme der CDU Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie in der Sitzung am 27.03.2019 zum TOP 4.3 „Jugendfreizeitstätten“
(Drucksache Nr.: 13841-19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
1. Die Nutzerzahlen von Jugendfreizeitstätten (JFS) sind in Relation zur
Jugendbevölkerung in den letzten Jahrzehnten viel geringer geworden. Welche
Konsequenz ergibt sich daraus für das Jugendamt?
Auch wenn über die Jahre Schwankungen und ein Rückgang der Besuchszahlen feststellbar
sind, verbleiben sie auf einem hohen Niveau von rund 500.000 Nutzerinnen und Nutzern. JFS
erreichen auch junge Menschen, die über andere Wege und Institutionen nur unzureichend
erreicht werden.
Das Jugendamt entwickelt vor diesem Hintergrund fortlaufend die Qualität und das
Angebotsspektrum der offenen Kinder- und Jugendarbeit weiter. So werden beispielsweise
zunehmend ergänzende mobile und aufsuchende Angebote eingerichtet. Die Besucherinnen
und Besucher der Einrichtungen werden bei der Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit ebenso beteiligt wie die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner im
Sozialraum.
2. Welchen eigenen Anspruch hat das Dortmunder Jugendamt mit dem Betreiben von
JFS?
Jugendfreizeitstätten sind Orte für alle jungen Menschen. Sie bieten Erprobungs- und
Schutzräume für junge Menschen, um ihre eigenen Interessen zu entwickeln und zu erproben.
Ihre Arbeit ist gekennzeichnet durch die Freiwilligkeit ihrer Angebote. JFS sind
Einrichtungen der außerschulischen und außerfamiliären Bildung mit einem besonderen
Fokus auf der Persönlichkeitsentwicklung der Besucherinnen und Besucher hin zu
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Bürgerinnen und Bürgern. In den JFS
können Kinder und Jugendliche Selbstbestimmung und gelebte Demokratie erfahren. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren sich mit ihren präventiven Angeboten an den
Bedürfnissen der jungen Menschen, an ihren (digitalen) Lebenswelten und an den
Sozialräumen. Im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns steht die Beziehungsarbeit mit
den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
3. Welche Besucher/Nutzer von JFS sind laut Jugendamt die Hauptzielgruppe (auf das
Alter bezogen)?
Die Hauptzielgruppe der Jugendfreizeitstätten der Stadt Dortmund sind Kinder, Jugendliche
und junge Volljährige ab sechs Jahren bis zum Alter von 21 Jahren, abhängig vom Standort
und vom jeweiligen Konzept der Einrichtung.
In Einzelfällen finden zudem Angebote für junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren und
für die Familien der Besucherinnen und Besucher statt.
4. Im Bereich der Jugendlichen geht der Trend spürbar zum Aufsuchen von
informellen Treffpunkten. Sind JFS dabei noch ein adäquates Mittel der Wahl, um
genügend Teens bzw. Kinder zu erreichen?
Auch in Dortmund gibt fast die Hälfte aller jungen Menschen bei Befragungen an, dass sie
sich gerne im öffentlichen Raum an informellen Treffpunkten mit Freundinnen und Freunden
treffen. Ursache ist der Wunsch junger Menschen nach einem von den Eltern und „den
Erwachsenen“ wenig reglementierten und beobachteten Aufenthaltsort.
Ein Anliegen, das auch in der Arbeit von Jugendfreizeitstätten weitestgehend erfüllt werden
kann. Sie bieten den Kindern und Jugendlichen die gewünschten Freiräume.
Um Kinder und Jugendliche an die Einrichtungen heranzuführen, wurden in den letzten
Jahren zunehmend Angebote der aufsuchenden Arbeit ergänzend eingerichtet, die zudem die
Begleitung und Beziehungsarbeit von jungen Menschen im öffentlichen Raum ermöglichen.
5. Ist es in Anbetracht des z.T. großen finanziellen Sanierungsstaus in einigen
Einrichtungen auch denkbar, dass einige Standorte als Jugendfreizeitstätte
aufgegeben werden, da die Auslastung durch Besuche von Kindern bzw.
Jugendlichen geringer geworden sind?
Ein Zusammenhang zwischen baulicher Substanz und der Anzahl der Besucherinnen und
Besucher von Jugendfreizeiteinrichtungen kann nicht festgestellt werden. Der bauliche
Zustand und die technische Ausstattung der Jugendfreizeitstätten werden regelmäßig durch
das zuständige Fachamt ermittelt, um die Einrichtungen in einem für die pädagogische Arbeit
geeigneten Zustand zu erhalten.
6. Für wie hoch schätzt die Verwaltung den Investitionsbedarf für die kommunalen
JFS in den kommenden Jahren bis 2024 bzw. 2029 ein?
Der Investitionsbedarf der kommunalen JFS für die Jahre 2020 bis 2024 wurde im Rahmen
der Aufstellung des Doppelhaushalt für 2020/2021 geschätzt. Derzeit finden die Beratungen
zum Haushalt statt, so dass noch keine verbindlichen Zahlen genannt werden können.
Angemeldet sind für alle Einrichtungen insgesamt je 100.000 € pro Haushaltsjahr.
Für die Zeit von 2025 bis 2029 liegen noch keine belastbaren Zahlen vor. Die Begehung der
kommunalen Jugendfreizeitstätten und die Ermittlung des zukünftigen Investitionsbedarfs
sind Teil der jugendamtsinternen Zielvereinbarung des Bereichs Kinder- und
Jugendförderung für das Jahr 2019.
7. Hält die Jugendamtsverwaltung eine flächenmäßige Vorhaltung von städtischen JFS
weiterhin in der Gesamtstadt für nötig bzw. noch vertretbar?
Aus Sicht der Jugendamtsverwaltung ist die Vorhaltung kommunaler JFS in der gesamten
Stadt Dortmund weiterhin notwendig. Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Ort für alle
jungen Menschen und zugleich ein eigenständiger Sozialisationsort. Jugendfreizeitstätten
erreichen in diesem Zusammenhang aber auch junge Menschen, die über andere Wege und
Institutionen nur unzureichend erreicht werden.
8. Für welchen (fußläufigen) Einzugsbereich sind in Dortmund JFS
konzipiert/ausgelegt?
Studien belegen, dass vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien
ihr Wohnumfeld seltener verlassen und sich somit ihr Lebensraum auf den Stadtteil
beschränkt. Da die Jugendfreizeitstätten gerade für diese jungen Menschen eine Anlaufstelle
darstellen, ist die fußläufige Erreichbarkeit von JFS ein wichtiger konzeptioneller Aspekt der
präventiven Arbeit im Quartier.
9. Gegenwärtig existiert im Bereich Kindertagespflege/-tagesstätte ein großer Druck.
Insgesamt ist das Platzangebot zu gering, aber auch Flächen, für den Bau von neuen
Tageseinrichtungen lassen sich schwer finden.
Ist eine Umwandlung bzw. Kombination an dem ein oder anderen schwach
ausgelasteten Bereich einer JFS zugunsten einer KiTa nicht zielführender und
umsetzbar?
Nein, da aus Sicht der Jugendamtsverwaltung weiterhin eine ausreichende bedarfsorientierte
Infrastruktur von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen vorgehalten werden muss.
10. Gibt es Ideen und Konzepte, wie man JFS-Gebäude auch vormittags stärker
auslasten und bewirtschaften kann? Wäre eine Nutzung auch durch andere Ämter
oder Institutionen oder Tagesmütter/-väter nicht dabei denkbar?
In vielen kommunalen JFS finden im Vormittagsbereich – abhängig vom Standort und von
der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen und Anforderungen des Jugend- und
Arbeitsschutzes – bereits Angebote statt, beispielsweise Mutter-Kind-Gruppen oder
Gruppenangebote in Kooperation mit Schulen und OGS. Die Ausweitung solcher
Kooperationen wird ein Teil der Weiterentwicklung des gesamtstädtischen Konzepts der
Kinder- und Jugendarbeit sein.
Die Nutzung von Räumen der Jugendfreizeitstätten durch Tagesmütter und -väter wäre
aufgrund der mit der Altersgruppe von Kindern zwischen null und drei bzw. sechs Jahren
verbundenen Vorgaben nur durch größere Umbauten und räumliche Veränderungen
realisierbar.
11. Ein Großteil der JFS atmet immer noch den Charme der 1970er Jahre aus, auch
wenn sich in der Programmarbeit punktuell ein Sprung in die Gegenwart
widerspiegelt.
Wie soll eine Dortmunder JFS der Gegenwart konzipiert sein – oder was ist das
adäquate Mittel in der Kinder- und Jugendförderung der Gegenwart, um möglichst
viele Kinder und Jugendliche zu erreichen?
Die kommunalen Jugendfreizeitstätten stellen eine im Laufe der letzten 60 Jahre
bedarfsgerecht in den Stadtteilen gewachsene Struktur dar. Die Inneneinrichtung und das
Außengelände der Einrichtungen werden regelmäßig auf Basis des pädagogischen Bedarfs,
der Erwartungen und Interessenslagen der Nutzerinnen und Nutzer sowie vor dem
Hintergrund gegebener Sicherheitsstandards weiterentwickelt.
Bei der inhaltlichen Weiterentwicklung werden auch die Bedingungen des jeweiligen
Quartiers berücksichtigt. Deshalb ist es wichtig, die Arbeit in den JFS durch die Einrichtung
mobiler Angebote, durch aufsuchende Arbeit, Spielplatz- und erlebnispädagogische Arbeit
sowie Angebote zur Förderung der Medienkompetenz, zur Suchprävention und im Bereich
Streetwork zu ergänzen. Fachliche Schwerpunkte sind und bleiben beispielsweise:
Geschlechterdifferenzierte Arbeit, Sexuelle Vielfalt, Demokratieförderung, Interkulturelle
und außerschulische Bildung, Medienkompetenz, die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen, Inklusion und die Kooperation mit Schule.
Diese Überlegungen werden, ebenso wie die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses von
Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Erstellung des neuen Kinder- und
Jugendförderplans, in die zukünftige Ausrichtung der Kinder- und Jugendförderung in
Dortmund einfließen…

Herr Barrenbrügge bedankte sich für die Antwort, hätte sich aber andere Antworten mit neuen innovativen Ansätzen erhofft.

Frau Beckmann zeigte sich erfreut, dass zunehmend ergänzende und mobile Angebote eingerichtet werden sollen und bat darum, dass auch Kooperationen mit Schulen und Einrichtungen der Behindertenhilfe gesucht werden, um mehr Angebote für Jugendliche mit Behinderungen zu schaffen, so dass diese sich dann auch eingeladen fühlen an den Angeboten teilzunehmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die Übersicht wird mit dem Protokoll versandt.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

Verteilt wurde der Flyer zur Informationsveranstaltung „Schwangerschaft und Elternzeit“ am 05.06.2019,
die Broschüre „Netzwerk INFamilie Frühe Förderung, Vernetzung Prävention im Quartier“,
und die Broschüre des Jugendringes „Europageschichten“.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach berichtete darüber, dass das Netzwerk INFamilie Hannibal- und Brunnenstraßenviertel mit der Kita Bornstraße den 1. Platz bei dem Deutschen Kita-Preis in Berlin gewonnen haben.




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 17:50 Uhr.




Sohn Dr. Tautorat Weber
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


TOP 2.2 Präsentation Fachstandard + im AKJF.pdfTOP 2.2 Präsentation Fachstandard + im AKJF.pdf TOP 3. Vorstellung_AGOT_Ausschuss_22052019_Präsi.pdfTOP 3. Vorstellung_AGOT_Ausschuss_22052019_Präsi.pdf TOP 4.3 -1. Anlage zum Protokoll  bvktp_leitlinie-lebensmittel_02.pdfTOP 4.3 -1. Anlage zum Protokoll bvktp_leitlinie-lebensmittel_02.pdf TOP 4.3 -2. Anlage zum Protokoll Großtagespflege in Dortmund Stand 14.05.2019.pdfTOP 4.3 -2. Anlage zum Protokoll Großtagespflege in Dortmund Stand 14.05.2019.pdf TOP 4.3 -3. Anlage zum Protokoll6300 Merkblatt kleine Küchen GV.pdfTOP 4.3 -3. Anlage zum Protokoll6300 Merkblatt kleine Küchen GV.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus