über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann i.V. Rm Pieper
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz i.V. Rm Naumann
Rm Schmidt
Rm Tölch
CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe
Rm Weber
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Noltemeyer i.V. Rm Stackelbeck
FDP/Bürgerliste
sB Joest
Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier
AfD
Rm Bohnhof
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Imielski Integrationsrat i.V. sE Bürstinghaus
sE Siegmund Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück abwesend
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Harries, FB 37
Frau Niedergethmann, FB 61/4
Herr Schirmer, FB 66/1-1
Frau Jaschewski, FB1/GB III
Frau Bonan, FB1/GB III
Herr Struß, FB1/GB III
Herr Dr. Hinz, FB 32/2-VET
Herr Kneisel, FB 61/2-2
Herr Schun, FB 37
Herr Hanft, FB 11/1-1
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 24.09.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.07.2019
2. Beratung von Eingaben
2.1 Vergabe stadteigener Grundstücke zum Zwecke der baulichen Nutzung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14460-19)
2.2 Brücke B54 Rombergpark - Phoenix-West
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14525-19)
2.3 Benennung einer Straße nach Kurt Goldstein
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14575-19)
2.4 1. Erscheinungsbild des Bläserbrunnens auf dem Alter Markt
2. Bürgersteigsituation bei Unterquerung der DB-Brücke Münsterstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14498-19)
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Genehmigung von Feuerwerken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14917-19)
3.2 Katzenschutzverordnung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14918-19)
3.3 Neuorganisation Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14964-19)
3.4 Erster Bericht Ehrenamtskarte NRW Dortmunder Modell
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14965-19)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14965-19-E1)
3.5 Einbürgerungskampagne des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15396-19)
3.6 Gefährderüberwachung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15395-19)
3.7 Spielregeln Straßenmusik
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15433-19)
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
4.1 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)
4.2 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)
4.3 Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)
4.4 Verkaufsoffener Sonntag am 01.09.2019 in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 01.09.2019
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 14958-19)
4.5 Verkaufsoffener Sonntag am 06.10.2019 im Stadtbezirk Hörde, am 03.11.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West, am 10.11.2019 im Stadtbezirk Hombruch und Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15168-19)
4.6 Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
Die Vorlage lag Ihnen bereits zur Sitzung am 21.05.2019 (TOP 4.5) vor.
4.7 Organisatorische Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14968-19)
4.8 Jahresbericht der Feuerwehr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14981-19)
4.9 Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
4.10 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
4.11 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.09.2019
(Drucksache Nr.: 14504-19)
4.12 Einsatzkonzeption Verkehrsüberwachung und Einrichtung von 12 Planstellen für den Außendienst und einer/eines Koordinatorin/Koordinators im ruhenden Verkehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15041-19)
4.13 Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14619-19)
4.14 4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15093-19)
4.15 Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15130-19)
4.16 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15022-19)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bohnhof benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.07.2019
Hier: Einführung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürgerinnen und Bürger)
Frau Krause (Vorsitzende) verpflichtet Frau Antje Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) als sachkundige Bürgerin für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung dieser Aufgabe.
Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.07.2019 wird genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Vergabe stadteigener Grundstücke zum Zwecke der baulichen Nutzung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14460-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Prof. Frank Wilke (Umweltverbände Dortmund) vor:
Anregung an den Rat der Stadt Dortmund gem. § 6 der Hauptsatzung
der Stadt Dortmund i. V. mit § 24 GO NW
Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
Die Vergabe stadteigener Grundstücke zum Zwecke der baulichen Nutzung erfolgt
künftig grundsätzlich im Wege des Erbbaurechts. Abweichungen hiervon können in
begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden.
Begründung:
Die derzeitige Situation auf dem Immobilienmarkt in den letzten Jahren ist gekennzeichnet
durch starke Preisanstiege insbesondere auch für Baugrundstücke für den Wohnungsbau.
Da die Gestehungskosten von Wohnungen immer stärker von den Grundstückskosten
beeinflußt werden, ist die Vergabe im Wege des Erbbaurechts spekulations- und kostendämpfend und wirkt sich auch mietpreisdämpfend aus, was angesichts des Mangels an
bezahlbarem Wohnraum erwünscht ist.
So setzen immer mehr Großstädte auf das Erbbaurecht zur Schaffung bezahlbaren
Wohnraumes. Die Stadt München hat die Vergabe im Wege des Erbbaurechts in ihrem
wohnungspolitischen Handlungsprogramm zunächst bis 2021 zur Regelvergabe gemacht.
In Berlin ist die Vergabe im Erbbaurecht Bestandteil des Koalitionsvertrages.
Vorteilhaft ist der Grundstückserwerb im Wege des Erbbaurechts auch für Erwerbs- und
Bauinteressenten. Durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist die Kreditvergabe strenger
reglementiert. Für viele Interessenten ist es deshalb heute schwer, mit erhöhtem Eigenkapitalanteil überhaupt Wohneigentum zu bilden. In dieser Situation kann das Erbbaurecht eine gute Alternative sein. Denn beim Bau oder Erwerb entfallen die Kosten für das Grundstück. Stattdessen zahlt der Erbbaurechtsnehmer einen jährlichen Erbbauzins an
den Eigentümer des Grundstücks. Damit ist das Erbbaurecht insbesondere für Käufer
interessant, die über wenig Liquidität verfügen oder ihr Eigenkapital schonen möchten.
Wer diese Käufergruppe fördern möchte, kann als Kommune also die entsprechenden
Flächen im Erbbaurecht zur Verfügung stellen.
Weiterhin können sich für den Erbbaurechtsnehmer steuerliche Vorteile gegenüber dem
Volleigentum ergeben, Städte und Gemeinden, die Erbbaurechte vergeben, sichern sich langfristig kontinuierliche Einnahmen durch den Erbbauzins und entlasten damit nachhaltig ihren Haushalt.
Städte und Gemeinde sichern sich aber langfristig dauerhaft ihre Grundstücke und
behalten weiterhin einen Einfluss auf deren Nutzung – ohne auf eine gute Rendite
verzichten zu müssen. Nach Ablauf der Erbbaurechtsbindung erhält die Stadt als
Planungsträger der kommunalen Bauleitplanung und als Bauherr volles Verfügungsrecht
auf das Grundstück und kann seine künftige Nutzung entsprechend den veränderten
Bedürfnissen ohne zusätzliche Entschädigungsverpflichtungen bestimmen. Langfristig
wird dies auch im Sinne der Steuerung der Stadtentwicklung dem Gedanken der
Nachhaltigkeit gerecht.
Weitergehende Regelungen i. S. eines ökologisch verträglichen Städtebaus (Energieversorgung, Versiegelung, Wasserversorgung, Baumaterialien u.s.w.), die im Vertrag
getroffen werden können, sind wünschenswert.
Dortmund, den 15.5.2019 gez. Prof. Frank Wilke,
zugleich für BUND, NABU, AGARD und VCD Dortmund-UN
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 21.05.2019 wurde die Eingabe zur Vergabe stadteigener Grundstücke eingebracht.
Die Verwaltung bereitet derzeit eine Vorlage vor, die insbesondere die Thematik der Vergabe von Baugrundstücken im Erbbaurecht beinhalten wird. In diesem Kontext werden auch die Aspekte der Eingabe behandelt.
Der Petent Herr Prof. Wilke ist anwesend.
Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den Petenten und gibt ihm die Möglichkeit sein Anliegen zu erläutern.
Herr Prof. Wilke bedankt sich, dass er im Namen der Umweltverbände und des Verkehrsclubs Deutschland die Eingabe erläutern und ergänzen dürfe. Er führt aus, dass wohl jedem bekannt sei wie angespannt der Grundstücksmarkt sei. Gerade die Verfügbarkeit über den Grund und Boden, insbesondere für bauliche Maßnahmen, sei äußerst angespannt und führe zu enormen Preissteigerungen, die sich letztlich auch auf die Mieten auswirke. Das Erbbaurecht – das von den beiden großen Kirchen in Deutschland praktiziert würde – habe in Deutschland nur eine geringe Tradition, hier würden nur 3 % der der Grundstücke im Erbbaurecht vergeben. Während in Holland, beispielsweise in Amsterdam 70 % der Grundstücke im Erbbaurecht vergeben würden, so auch in Italien. Es könne laut Prof. Wilke einen guten Beitrag zur Entspannung des Immobilienmarktes beitragen. Dazu schildert er detailliert die Vorteile des Erbbaurechts. Er wisse, dass in Kürze ein Grundsatzbeschluss im Rat der Stadt Dortmund über die Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Dortmund anstünde. Auch seien in Sachen Vergabe von Grundstücken etliche Vorhaben in der Mache und Prof. Wilke nennt hierzu drei Beispiele, bei denen seiner Meinung nach eine Verfügbarkeit in der Zukunft sinnvoll sein könne. 1. Im Bereich Rombergpark das Gut Brüninghausen, 2. die kleine Klinik, die auf dem städtischen Grundstück in Hacheney am Berufsförderungswerk gebaut werden soll und 3. die ehemalige Wendeschleife der Straßenbahn im Bereich „In den Börten“ in Brackel.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) begrüßt die Eingabe und macht darauf aufmerksam, dass seine Fraktion einen ähnlichen Antrag in den letzten Haushalt eingebracht habe und man sich darüber freuen würde, wenn die Verwaltung eine entspreche Vorlage vorlegen würde.
Herr Dahmen (Stadtrat) führt an, dass die Ausführungen des Herrn Prof. Wilke auch in die derzeit in Vorbereitung befindliche Vorlage mit einflössen. Grundsätzlich gelte, dass man durch das Erbbaurecht mehr Menschen in Eigentum bringen könne.
Frau Krause bedankt sich bei dem Petenten für die interessanten und lehrreichen Ausführungen und erklärt, dass man nun die Vorlage abwarten müsse.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Brücke B54 Rombergpark - Phoenix-West
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14525-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Prof. Frank Wilke (Umweltverbände Dortmund, Verkehrsclub Deutschland) vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
Die Eingabe ist zu einem Zeitpunkt erfolgt, als den politischen Gremien eine Verwaltungsvorlage zum Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark (Drucksache Nr.: 14208-19) zur Entscheidung vorlag.
Das Schreiben der BUND-Kreisgruppe Dortmund sowie ein darauf bezogenes Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 (Drucksache Nr.: 142018-19-E3) wurden daraufhin inhaltlich in die Beratung des Rates der Stadt zum TOP 3.5 in seiner Sitzung am 04.07.2019 einbezogen.
In Kenntnis dieser Schreiben hat der Rat der Stadt einen Beschluss zur oben genannten Verwaltungsvorlage gefasst.
Aus diesem Grund wird ein weiteres Einbringen der Eingabe in den Rat der Stadt für nicht erforderlich gehalten.
Zu Ihrer Information füge ich das Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 in Kopie bei.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgende Anlage zur Stellungnahme vor:
An die Mitglieder des
Rates der Stadt
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten
Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang
zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
hier: Anfrage des ABVG zu TOP 3.5 der Sitzung vom 18.06.2019, DS Nr.: 14208-19
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Brückenverbindung und die Anbindung der Stadtbahnhaltestelle über die Fußgängerbrücke waren in der Vergangenheit stets Teil der städtebaulichen Konzeption für den Bereich PHOENIX West und Rahmenbedingung für die Planung angrenzender Projekte. Wesentliches Ziel war dabei auch, eine attraktive ÖPNV-Anbindung des PHOENIX West-Geländes über einen direkten Zugang zum Stadtbahnhaltepunkt Rombergpark herzustellen. Auf Initiative des Unternehmens WILO wurde eine zusätzliche Treppenanlage im Kreuzungsbereich Nortkirchenstraße / Konrad-Adenauer-Allee in der Planung ergänzt, um die Erreichbarkeit der Stadtbahn auch für dessen Mitarbeiter zu verbessern. WILO hat sich bereiterklärt, die Kosten für die Anpassung der Planung und die Herstellung des zusätzlichen Aufgangs zu übernehmen und hat mit Schreiben vom 24.06.2019 die positive Grundhaltung des Unternehmens zu dem gesamten Projekt erneut bestätigt.
Neben dem verbesserten Zugang zur Stadtbahn hat die Brücke aber auch eine direkte Vernetzungsfunktion zwischen den PHOENIX West-Flächen und dem WILO Campus auf der einen Seite und den Flächen der Romberghöfe, der WIHOGA, der Johanniter Klinik und dem Botanischen Garten Rombergpark auf der anderen Seite. Seitens der bereits ansässigen Firmen besteht ein großes Interesse, eine direkte Verbindung sowohl zur Stadtbahn als auch zu den westlich der B 54 gelegenen Entwicklungsgebieten zu erhalten. Insbesondere die in den „Romberghöfen“ geplanten Nutzungen „Hotel, Tagung, Gastronomie“ bieten ein attraktives, ergänzendes Angebot für Mitarbeiter und Kunden der Firmen. Der Brückenschlag war ein starkes Argument für Ansiedlungen und getätigte Expansionen diesem Bereich. Weitere Baufelder auf PHOENIX West wie bspw. für einen baulichen Hochpunkt auf dem „Landschaftskeil“ sind noch zu besetzen. Der hier beginnende Brückenschlag stellt nicht nur ein wichtiges funktionales sondern auch ein städtebauliches und architektonisches „Highlight“ dar und ist zusammen mit der Bebauung des Landschaftskeils ein städtebauliches Kernelement der Gesamtentwicklung PHOENIX West.
Großräumiger gesehen wird der Brückenschlag als „architektonisches Tor über die B 54 und
die Stadtbahnlinie“ für die Bürger und Besucher Dortmunds ein besonderes Erkennungsmerkmal
mit hoher Gestaltqualität darstellen und die Bedeutung des Gesamtentwicklungsraums im
Dortmunder Süden unterstreichen. Die Verbindung ist zudem Bestandteil des Radial-Konzentrischen Freiraummodells, welches die Verknüpfung von Grünräumen im gesamten Stadtgebiet zum Ziel hat und stellt einen Baustein für die Verbindung „Vom Platz von Rostow am Don zu Fuß oder per Rad bis ins Ruhrtal“ und des ortsteilübergreifenden Fuß- und Radwegenetzes dar.
Die Zugänge zur Brücke wurden in den Bereichen barrierefrei mit 6% Neigung gestaltet, in
denen ausreichende Flächen für die erforderlichen Rampenlängen zur Verfügung stehen. Dies
ist auf der Westseite der Brücke im Bereich der Böschungsanlagen parallel zur B 54 bei den
Romberghöfen und entlang des Landschaftskeils auf PHOENIX West der Fall. Zentrales Verbindungselement bildet die Aufzugsanlage im Bereich der Stadtbahn. Aufgrund der vorgegebenen Geländehöhen gelingt eine barrierefreie Anbindung der Brücke im Kreuzungsbereich Nortkirchenstraße / Konrad-Adenauer-Allee jedoch nicht. Für eine Überbrückung der Höhendifferenz von ca. 7 m sind Rampenlängen von weit über 100 m erforderlich, für die keine ausreichenden Flächen vorhanden sind.
Die geplante Rampenanlage an den Romberghöfen liegt in einem von Immissionen belasteten
Bereich entlang der B 54, in dem bereits vor Jahren zur Vorbereitung der Baumaßnahme des
Brückenschlags der Baumbestand gefällt wurde.
Durch die geplanten Böschungen ergibt sich nun vielmehr die Möglichkeit, einerseits einen
aktiven Schallschutz zumindest für den südlichen Bereich der Romberghöfe zu erhalten, andererseits durch die geplanten landschaftsgärtnerischen Anlagen eine ökologische Aufwertung der Böschungen zu erzielen.
Vor dem Hintergrund sämtlicher Entwicklungsabsichten, städtebaulicher Zielsetzungen und
wirtschaftlicher Investitionen wird deutlich, dass der Brückenschlag unter mehr Gesichtspunkten als nur in seiner Funktion einer kurzen Wegeverbindung zu beurteilen ist. Die Verknüpfungen von allen umliegenden Nutzungen bilden ein in sich schlüssiges und wirtschaftliches Konzept und schaffen Synergieeffekte zwischen diesen.
Eine „halbe“ Brücke würde kaum einen der genannten Gesichtspunkte erfüllen. Zudem würde
die vorgeschlagene Aufteilung in Bauabschnitte in der Umsetzung zu höheren Gesamtkosten
des Projekts führen und durch die späteren Baustellenabwicklungen wichtige Entwicklungsareale auf längere Zeit blockiert werden.
Es wird empfohlen, die nächsten Schritte (Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Fördermittel, Vorbereitung der Ausschreibung) für die Gesamtmaßnahme zu initiieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Sierau
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt des Weiteren folgender Übersichtsplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Veranschaulichung vor:
Der Petent Herr Prof. Wilke ist anwesend.
Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem Petenten die Möglichkeit sein Anliegen zu erläutern.
Herr Prof. Wilke erklärt, dass er auch hier für die Umweltverbände und insbesondere für den Verkehrsclub Deutschland spräche. Die Brücke enthalte ein ungeheures Potential im Sinne der Verkehrswende. Hier sei eine Stadtbahnhaltestelle in der Nähe von zukünftig rund 10.000 Arbeitsplätzen. Diese Beschäftigten würden mit einer neuen Brücke deutlich besser an ihre Betriebsstätten angebunden. Prof. Wilke teile indes nicht die Ansicht der Verwaltung, dass es keine Möglichkeit für einen barrierefreien Abgang zu Phönix-West und der Fa. WILO gebe. Er meine wenn der Fahrstuhl auf dem Bahnsteig der U-Bahn-Station dafür nach Nord-Westen verlegt würde, hätte man auf der Ost-Seite der B54 genügend Entwicklungslänge um einen behindertengerechten Abgang rüber zur Fa. WILO zu bauen. Dies sei für ihn einer der beiden Knackpunkte, die das Potential der Brücke – mit nur kleinen Änderungen – deutlich verbessern würde. Der zweite Knackpunkt sei der Abgang am Romberg-Park. Die vorgesehene aufwendige Rampenanlage greife nicht nur in einen ökologisch wertvollen Bereich ein, sondern verursache auch unnötige Kosten. Mit der Umplanung des Gutes Brünninghausen über den Bebauungsplan werde die Erreichbarkeit des Rombergparkes von der Haltestelle noch weiter verbessert. Daher werde die Rampe überhaupt nicht mehr gebraucht, er plädiere dafür sie ersatzlos entfallen zu lassen.
Frau Krause bedankt sich bei dem Petenten für seinen Einsatz in der Sache und erklärt, dass man der Stellungnahme der Verwaltung folgen wolle. Der Ratsbeschluss habe seine Gültigkeit und die Anregungen des Petenten wurden inhaltlich bereits in die Beratung des Rates mit einbezogen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung nebst Anlage zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Benennung einer Straße nach Kurt Goldstein
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14575-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Ulrich Sander (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) vor:
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten , Kreisvereinigung Dortmund, beantragt, in Dortmund eine Straße nach Kurt Goldstein zu benennen
Begründung:
Am 3.11.2014 wäre der 2007 verstorbene Antifaschist und Journalist Kurt „Julius“ Goldstein hundert Jahre alt geworden. Kurt Goldstein wurde in Dortmund geboren und lebte von bis 1922 und dann wieder in 1933 in Dortmund-Scharnhorst. Als Jude und aktiver Antifaschist wurde er schon 1933 von den Faschisten in die Emigration gezwungen. So übersiedelte er mit Zwischenstationen in Luxemburg und Frankreich nach Palästina. Von dort aus meldete sich Kurt Goldstein freiwillig nach Spanien, wo er in den Reihen der Interbrigadisten
gegen das faschistische Franco-Regime kämpfte. 1942 wurde er in Frankreich interniert und später in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Er überlebte den Todesmarsch nach Buchenwald, lebte und arbeitete seitdem als entschiedener Kämpfer gegen den Faschismus und Rassismus zuerst im Westen Deutschlands, dann in der DDR und später in Berlin.
Für seine Verdienste im Kampf gegen das Franco-Regime wurde er 1996 zum Ehrenbürger Spaniens ernannt.
2005 erhielt er den Verdienstorden 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland. In der Begründung hieß es:
„Kurt Goldstein hat sich in unterschiedlichen Funktionen national und international gegen Rassismus und Antisemitismus und für Toleranz und die Achtung der Menschenrechte eingesetzt.“
Diese Ideale versuchte er bis ins hohe Alter insbesondere Jugendlichen zu vermitteln und war gern gesehener Diskussionspartner und Referent in Schulen und auf Veranstaltungen. Auch in Dortmund war er mehrfach auf Einladung demokratischer Organisationen und der Schulen zu Gast. Kurt Goldsteins persönliches Verhältnis zur Region lässt sich am besten durch ein Zitat belegen, welches der Ausstellung „Deutscher. Jude. Kommunist. … vom Leben und Überleben des Kurt Julius Goldstein“, die bis Mitte des Jahres in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin gezeigt wurde, entnommen ist: „Mir ist Spanien ans Herz gewachsen, aber ich habe nie Heimatgefühle für Spanien gehabt. Mir ist auch Frankreich ans Herz gewachsen, ich habe viel Sympathie für dieses Frankreich, …, aber Heimatgefühle habe ich für dieses Ruhrgebiet.“
Wir halten die Benennung einer Straße nach Kurt Goldstein in Dortmund für geboten, um den national und international gewürdigten Antifaschisten Kurt Julius Goldstein, auch in seiner Heimatstadt zu ehren.
Erwähnen möchten wir, dass Goldstein im „Goldenen Buch“ der Stadt Hamm seinen Eintrag gefunden hat. Schon am 11. April 2010 wurde anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung des KZ Buchenwald in Berlin-Hellersdorf ein Park nach Kurt Goldstein benannt.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen außerdem folgende Stellungnahmen der Verwaltung zur Eingabe vor:
mit ihrer Eingabe beantragte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten erneut, bei zukünftigen Benennungen von Straßen auch
den 2007 verstorbene Antifaschisten und Journalisten Kurt Julius Goldstein zu berücksichtigen.
Die Benennung von Straßen bzw. die Auswahl eines Straßennamens ist nach § 37 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Buchstabe e) Hauptsatzung der Stadt Dortmund eine Aufgabe der jeweiligen Bezirksvertretung, sofern die Bedeutung der Straße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Bei der Namensgebung verfügt die Verwaltung lediglich über ein Vorschlagsrecht.
Im Rahmen des ausgeübten Vorschlagsrechtes ist die Verwaltung stets bemüht, auch Namen
von verdienstvollen Persönlichkeiten einer Ehrung in Form einer Benennung von Straßen etc.
erfahren zu lassen.
Der Bezirksvertretung Scharnhorst wurde für die Benennung zweier Erschließungsstraßen in
Derne seinerzeit neben sechs anderen Namen auch die Kurt-Goldstein-Straße vorgeschlagen.
In der Sitzung am 29.05.2015 entschied sich die Bezirksvertretung jedoch für die Bezeichnung
Christine-Teusch-Bogen und Louise-Schroeder-Straße (1233., 1234. Projekt. Straße).
Der Vorschlag Kurt-Goldstein-Straße ist damit jedoch nicht für zukünftige Benennungen
ausgeschieden, sondern befindet sich nach wie vor in der hiesigen Vorschlagsliste. Das
Anliegen ist damit bei der Bezirksvertretung „platziert“ und kann dort bei anstehenden
Benennungen beraten werden.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen ggf. Herr Schirmer vom
Tiefbauamt zur Verfügung.
Der Petent Herr Ulrich Sander ist anwesend.
Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den Petenten Herrn Sander und gibt ihm Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.
Herr Sander schildert, dass man bisher im Bezirk Scharnhorst keine repräsentative Straße gefunden habe, die man nach Kurt Goldstein benennen könne. In Zukunft sollen im Bereich Scharnhorst erst einmal Straßen nach Frauen benannt werden, was auch sicher eine Berechtigung habe. Daher wolle man mit der Eingabe nun den Rat der Stadt Dortmund auffordern auch allen anderen Bezirksvertretungen zu empfehlen die Benennung einer Straße nach Kurt-Goldstein zu prüfen. So könne die Vereinigung davon absehen ihren Antrag in alle Bezirksvertretungen einzeln einbringen zu müssen. Er bittet nochmals mit der Benennung einer Straße nach Kurt Goldstein, seiner Vorbildfunktion für die Stadt, die Bevölkerung und nicht zuletzt für die Jugend, Rechnung zu tragen.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erläutert, dass Kurt Goldstein grundsätzlich eine besondere Ehrung brauche. Ob eine Straße, ein Platz oder ein Haus nach ihm benannt würde, dies wäre alles vorstellbar. Richtig sei, dass die Bezirksvertretungen über Straßenbenennungen entscheiden würden. Kurt Goldstein sei in Scharnhorst geboren und dahin gebe es daher den Bezug. Trotzdem begrüße Herr Fuß den Vorschlag des Petenten die Bezirksbürgermeister zu bitten in ihren Bezirken nach einer Möglichkeit zu suchen. Eine Umbenennung von bestehenden Straßen sei jedoch nach seiner Erfahrung immer problematisch.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) unterstützt die Worte seines Vorredners und bekräftigt, dass Kurt Goldstein mindestens eine Straße verdient habe, eventuell sogar mehr. In Scharnhorst gebe es, so Herr Schmidt, keine Verabredung, dass Straßennamen nur nach verdienten Frauen vergeben würden. Er klärt auf, dass es in Scharnhorst in Zukunft große Neubaugebiete geben werde. Die Bezirksvertretung habe sich vergangenen Dienstag getroffen und auch über das Schreiben des Herrn Sander beraten. Er mache sich keine Sorgen darüber, dass sich in Scharnhorst in Zukunft eine Lösung finden werde.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt für seine Fraktion an, dass man die Eingabe für sehr unterstützenswert hielt und Wert auf eine zügige Umsetzung lege, da sich die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes nun schon seit 2014 darum bemühe.
Herr Dahmen (Stadtrat) erläutert, dass die Befugnisse der Bezirksvertretungen respektiert werden sollten. Daher sei der Hinweis von Herrn Schmidt auf die Neubaugebiete in Scharnhorst ein guter Ansatz. Aus seiner Sicht sei der beste Weg die Benennung einer Straße nach Kurt Goldstein in Scharnhorst - mit Zustimmung der Bezirksvertretung. Sollte es keine angemessene oder der Würde entsprechende Straße in dem Zusammenhang geben, so könne man noch immer den Schritt gehen im übrigen Stadtgebiet nach einer Straße zu suchen. Den Vorrang sollte jedoch Scharnhorst haben.
Frau Krause fasst zusammen, dass der Vorschlag von Herrn Dahmen im Ausschuss Zustimmung finde und bittet Herrn Schmidt dies in der BV so darzustellen. Zudem bittet sie darum zusätzlich den Protokollauszug an die Bezirksvertretung Scharnhorst weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
1. Erscheinungsbild des Bläserbrunnens auf dem Alter Markt
2. Bürgersteigsituation bei Unterquerung der DB-Brücke Münsterstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14498-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Rudolf Hesse vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
mit der o. g. Eingabe hat sich das Tiefbauamt befasst.
Herr Hesse hat sich mit folgenden Anliegen an den Ausschuss gewandt:
a) Ihn stört das Erscheinungsbild des Bläserbrunnens mit den Nashorn-Standorten und
Müllbehältern.
b) Er hält die Tauben-Situation unter der DB-Brücke Münsterstraße für unwürdig.
Herr Hesse fordert, dass diesen Bereichen ein angemessenes Aussehen verliehen wird.
Zu a) teile ich mit, dass Herr Hesse vor dem Hintergrund seiner Eingabe vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Bürgerdialog zur Entwicklung der Plätze der Dortmunder Innenstadt eingeladen wurde. An der Veranstaltung am 10.07.2019 hat Herr Hesse teilgenommen und dort wurde auch die Situation rund um den Bläserbrunnen erörtert. Zu derselben ist festzuhalten, dass die Nashörner hier, wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet, „Markenzeichen/Werbeträger“ für die Stadt Dortmund sind. Sie wurden im Zusammenhang mit der Einrichtung des Konzerthauses entworfen und von unterschiedlichen Einrichtungen und Akteuren der Stadtgesellschaft gestaltet und finanziert. Aus Sicht der Verwaltung ist die Platzierung auf dem Alten Markt und an den weiteren Standorten im Stadtgebiet angebracht. Müllbehälter sind für die Funktion des öffentlichen Lebens notwendig. Dies gilt auch und insbesondere für die belebten Stellen, wie den Innenstadtbereich.
Zu b) informiere ich, dass die Bahnunterführung an der Münsterstraße (Burgtor) im Eigentum der Deutschen Bahn AG steht. Die DB wurde bereits bezüglich der Situation „Tauben“ kontaktiert, sieht sich aber nicht in der Verantwortung für die dort sitzenden Tauben. Vergrämungsmaßnahmen sind von dort deshalb nicht geplant.
Solche Vergrämungsmaßnahmen zur Taubenabwehr können öffentlich-rechtlich gegenüber den Grundstückseigentümern nicht angeordnet bzw. durchgesetzt werden. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Tauben bzw. die Verkotung wird nicht gesehen.
Der Petent Herr Rudolf Hesse ist anwesend.
Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den Petenten Herrn Hesse und gibt ihm die Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.
Herr Hesse äußert sich zunächst zur Stellungnahme der Verwaltung bezüglich des ersten Teils seiner Eingabe. Man räume hier die Problematik ein, teile mit, dass die Brücke jedoch der deutschen Bahn gehöre, die aber keine Vergrämungsmaßnahmen vorzunehmen beabsichtige. Damit mache es sich die Verwaltung zu einfach, denn immerhin werde der Taubenkot ja auf öffentliche Wegeflächen gebracht. Zum anderen Punkt seiner Eingabe, habe die Verwaltung seine Intention offensichtlich nicht erkannt, so Herr Hesse. Es ginge ihm nicht darum, dass die Nashörner aus dem Stadtbild verschwinden sollten, es ginge ihm lediglich um den direkten Platz der Nashörner am Bläserbrunnen. Er fragt nach, warum die Nashörner nicht auf einen anderen Platz, zum Beispiel im Bereich der Ruhebänke in Richtung Karstadt aufgestellt werden könnten?
Herr Schirmer (FB 66/1-1 QM) erläutert, dass die Platzierung der Nashörner immer auch subjektiven Eindrücken unterläge. Im Bereich des Alten Marktes gebe es als Besonderheit hinzuzufügen, dass man dort eine hohe Bestuhlung im Bereich der Außengastronomie habe und dort ein Wegekonzept greife, das auch Feuerwehrrettungswege zu beachten habe. Dies sei bei der Aufstellung der Nashörner mit eingeflossen. Daher sei die Platzierung aus Sicht der Verwaltung der richtige Ort.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass sich seine Fraktion der Stellungnahme der Verwaltung anschließe. Im Zuge der Eingabe habe er sich im Stadtarchiv Bilder des Bläserbrunnens angesehen, der jetzige Bläserbrunnnen sei ja nicht der ursprüngliche und seiner Meinung nach ohnehin nicht der schönste.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) fragt nach, ob nicht die Möglichkeit bestünde die beiden Nashörner ganz woanders zu platzieren?
Herr Schirmer gibt an, dass die Nähe zu den Sponsoren bei der Platzierung der Nashörner auch eine Rolle spiele und hier auch mit berücksichtigt wurde.
Frau Krause fasst zusammen, dass der Ausschuss der Stellungnahme der Verwaltung folgen wolle und bedankt sich bei dem Petenten für das Interesse und seinen Einsatz in der Sache.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 3.1
Genehmigung von Feuerwerken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14917-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14917-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstand zum Genehmigungsverfahren von Feuerwerken.
Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie sieht das genaue Genehmigungsverfahren für Feuerwerke in Dortmund aus?
2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Genehmigung von Feuerwerken vorliegen?
3. Welche Kosten entstehen für die Genehmigung eines Feuerwerks?
4. Wie viele Feuerwerke wurden seit 2014 jährlich genehmigt?
5. Wie viele Feuerwerke wurden seitdem mit welchen Begründungen abgelehnt?
6. Wie viele Feuerwerke wurden seitdem privat bzw. wie viele gewerblich im Rahmen von Stadtfesten etc. durchgeführt?
7. Wie und von wem werden die Auflagen für die Durchführung von Feuerwerken überprüft?
8. Wie hat sich die Zahl von Beschwerden über Feuerwerke entwickelt und welche Begründungen liegen den Beschwerden zugrunde?
9. Wie wird diesen Beschwerden nachgegangen?
10. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Durchführung und Anzahl illegaler Feuerwerke?
11. In wie vielen Fällen mussten Ordnungsamt und /oder Feuerwehr in den vergangenen fünf Jahren bei Beschwerden oder Schäden durch Feuerwerke eingreifen?
Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
zu TOP 3.2
Katzenschutzverordnung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14918-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14918-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
1. Der Ausschuss bestätigt und bekräftigt seinen Beschluss vom 25. September 2018, mit dem die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen auf der Grundlage von §13b Tierschutzgesetz bereits befürwortet worden ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine entsprechende Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Dortmund anlog der Satzungen anderer Städte zu erarbeiten und dem Ausschuss für Bürgerdienste zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Der Ausschuss hat am 25. September 2018 bereits den Grundsatzbeschluss für eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen gefasst. Allerdings waren Tier- und Katzenschutzverein trotz ihrer bereits zum damaligen Zeitpunkt umfangreichen Erhebungen und Belege hinsichtlich der Notwendigkeit einer Verordnung aufgefordert worden, noch weitere zusätzlich Datenerhebungen durchzuführen. Nach Aussage der Verwaltung zeigen die Ergebnisse dieser Erhebungen, dass die rechtlichen Grundlagen für eine Verordnung nicht erfüllt sind.
Andere Städte bewerten die Voraussetzungen dafür anders. So hat der Kreis Unna vor zwei Jahren eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen. Eine Grundlage war dabei laut der damaligen Vorlage die Zahl von mindestens 370 Kastrationen pro Jahr an freilebenden verwilderten Katzen im Kreis Unna.
In Dortmund liegt die Zahl bei bis zu 1000 Kastrationen jährlich durch alle Dortmunder Tierschutzvereine.
Zusätzlich wurde in Unna angeführt, dass die dort praktizierenden Tierärzt*innen bei den im Zuge der Kastrationen vorgestellten Katzen erhebliche Gesundheitsmängel festgestellt haben. Aus demselben Grund befürworten auch in Dortmund zahlreiche Tierärzt*innen eine Verordnung, sie sind die eigentlichen Expert*innen hinsichtlich der Notwendigkeit. Die entsprechenden Schreiben von 13 Praxen liegen schon seit längerem vor.
Letztlich ist der Kreis Unna durch diese Feststellungen in seiner damaligen Vorlage zum Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung im Sinne von §13b Tierschutzgesetz vorliegen. Eine wie in Dortmund geforderte weitergehende Erhebung seitens der Tierschutzvereine war dafür nicht notwendig,
Die damalige Bundesregierung hat 2012 darüber hinaus festgestellt, dass „die Kausalität zwischen einer großen Anzahl freilebender Katzen und dem Auftreten von Katzenleid sowie eine entsprechende Verminderung von Katzenelends durch eine Verminderung der Katzenanzahl vom Gesetzgeber vermutet wird und daher keins besonderen Nachweises bedarf“ (BT-Drs. 17110572,5.3).
Der TOP wird gemeinsam unter TPO 4.14 behandelt.
zu TOP 3.3
Neuorganisation Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14964-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14964-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
in den ersten Sommermonaten 2019 wurde bei den Bürgerdiensten in der Innenstadt und den Bezirksverwaltungsstellen wieder großer Kundenandrang verzeichnet. Dies führte zu erheblichen Wartezeiten mit zeitweisen Schließungen wegen Überfüllung. Auch die Verfügbarkeit von Terminen war über mehrere Wochen ausgebucht. Diese Situation führt zu einem erheblichen Beschwerdeaufkommen und belastet Kund*innen genauso wie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ausdrücklich die von der Verwaltung vorgeschlagenen organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation (DS 14968-19) und bittet um Stellungnahme und Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht die derzeitige Situation bei den Wartezeiten aus?
2. Welche Verbesserungen konnten durch bereits umgesetzte Maßnahmen erzielt werden?
3. Wie stellt sich die Situation in den Bezirksverwaltungsstellen dar? Muss weiterhin mit vorzeitigen Schließungen der Bezirksverwaltungsstellen gerechnet werden?
4. In welchem Zeitraum sind derzeit Terminvereinbarungen möglich?
5. Ab wann und an welchen Standorten könnte ein zusätzlicher Bürgerservice am Samstag angeboten werden?
6. Welche konkreten Maßnahmen zur Digitalisierung und Ausweitung der Online-Angebote sind vorgesehen und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
7. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind vorgesehen, um die derzeit vorhandenen Online-Angebote im System Domap auszuweiten und somit bürgerfreundlicher zu gestalten?
8. Wie wird sichergestellt, dass zukünftig rechtzeitig und flexibel auf erhöhte Kundenanfragen reagiert werden kann?
Bei den vorzunehmenden Verbesserungen sind die Bedarfe und Wünsche aus den Bezirksvertretungen abzufragen und zu berücksichtigen. Ziel der Maßnahmen durch den Fachbereich 33 und des Dezernates 3 muss es sein, die Dienstleistungen der Verwaltung für die Bürger*innen unserer Stadt wieder so zu verbessern, dass die Wartezeiten stadtweit erheblich reduziert werden, Termine zeitnah gebucht und Schließungen verhindert werden können.
Der TOP wird gemeinsam unter TOP 4.7 behandelt.
zu TOP 3.4
Erster Bericht Ehrenamtskarte NRW Dortmunder Modell
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14965-19)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14965-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
wie der örtlichen Presse zu entnehmen war, konnten im Mai 2019 die ersten Ehrenamtskarten NRW in Dortmund ausgegeben werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um ein kurzes Zwischenfazit und Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Ehrenamtskarten NRW wurden mittlerweile beantragt und ausgegeben?
2. Wie viele Nachfragen gibt es für die verfügbaren Mittel aus dem Förderfonds für bürgerschaftliches Engagement und wie hoch sind aktuell die Mittelabrufe?
3. Wie viele und welche Vergünstigungen konnten mittlerweile in Dortmund eingeworben werden?
4. Welche Unternehmen könnten darüber hinaus angesprochen werden, um die Liste sinnvoll zu ergänzen?
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt dazu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Seit dem 29.03.2019 wird das Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur “Das Dortmunder Modell“ umgesetzt. Wie in der Ratsvorlage beschlossen, erfolgt eine jährliche Evaluation, die Anfang 2020 in die Gremien eingebracht wird. Zudem wird der Sachstand halbjährlich auf der Internetseite der FreiwilligenAgentur Dortmund der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 1:
Seit dem 29.03.2019 liegen die Anträge zur Ehrenamtskarte NRW in der FreiwilligenAgentur aus, bzw. sind im Internet abrufbar. Bis zum 15.08.2019 wurden insgesamt 131 Ehrenamtskarten beantragt und vergeben.
Zu Frage 2:
Der Förderfonds wird zu zwei Stichtagen 30.06.2019 und 15.09.2019 beantragt, im Anschluss berät und entscheidet der Beirat über die Verteilung der Mittel.
Zum 30.06.2019 sind 25 Anträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 14.375,00 Euro ein-gegangen, davon wurden 23 Anträge berücksichtigt und insgesamt 12.050,00 Euro verausgabt. Zwei Anträge wurden von den Trägern auf das zweite Halbjahr geschoben.
Innerhalb der ersten drei Monate wurde etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Summe verausgabt. Es ist damit zu rechnen, dass der Bedarf bei den Organisationen steigt.
Zu Frage 3:
Bislang sind in Dortmund 35 unterschiedliche Vergünstigungsgeber eingeworben worden. Die Vergünstigungsgeber und die Vergünstigungen sind unter http://www.freiwilligenagenturdortmund.de/fileadmin/user_upload/Übersicht_der_Vergünstigungen_in_Dortmund.pdf abzurufen.
Zu Frage 4:
Die Liste wird kontinuierlich ergänzt und ist dynamisch angelegt. Insgesamt sind bislang weniger Angebote aus dem kulturellen Bereich zu verzeichnen. Hier werden von den Ehrenamtlichen weitere Vergünstigungsgeber gewünscht. Darüber hinaus sollen weitere Corporate Social Responsibility (CSR)- Unternehmen aus Dortmund angesprochen werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Einbürgerungskampagne des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15396-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme und zusätzlich folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
in zahlreichen Haushalten konnten Dortmunds Bürger in den vergangenen Monaten ein Informationsfaltblatt der Einbürgerungsstelle des Ordnungsamtes „Sag Ja zur Einbürgerung!“ vorfinden. Dieses soll laut Eigenbeschreibung Ausländern „einen ersten Überblick über die Vorteile und Voraussetzungen der Einbürgerung, sowie den Ablauf des Verfahrens geben.“ Der Flyer erläutert unter der Überschrift „Warum die deutsche Staatsangehörigkeit?“ die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerungsstelle erwähnt beispielhaft u.a. das Wahlrecht, die europäische Reisefreiheit und den Zugang zum öffentlichen Dienst. Mit keinem Wort erwähnt die Stadtverwaltung in ihrem Faltblatt den Pflichtenkanon, der sich neben den zahlreichen Freiheitsrechten aus der deutschen Staatsbürgerschaft ergibt. Ganz im Gegenteil nennt der Flyer lediglich die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für eine Einbürgerung (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, Bekenntnis zum Grundgesetz), die sodann mit dem Hinweis „Sollten nicht alle genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen, lassen Sie sich nicht entmutigen, sondern vereinbaren Sie einen Antragstermin mit uns! Wir prüfen gerne für Sie, ob in ihrem Fall gesetzliche Ausnahmen in Betracht kommen.“, lapidar relativiert werden.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Exemplare wurden von obigem Faltflyer „Sag Ja zur Einbürgerung!“ gedruckt?
2. Seit wann verbreitet die Einbürgerungsstelle dieses Informationsblatt?
3. Auf welchem Wege wird der Flyer verbreitet (Auslage in Behörden, Postwurfsendung, weitere Einrichtungen)?
4. Wie viele Exemplare wurden an Dortmunder Privathaushalte verteilt?
5. Wie hoch betrugen die Kosten für den Druck und die Verteilung des Flyers?
Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft kein anspruchsloses Angebot an Ausländer, welches es mit Faltblättern zu bewerben gilt. Der Wunsch, Teil des deutschen Volkes als staatsbürgerlicher Schicksalsgemeinschaft zu werden, muss frei von äußeren Animationen, aus der tiefen Überzeugung des Zuwanderers stammen. Die deutsche Staatsbürgerschaft verlangt nicht nur ein rein floskelhaftes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern ein Eintreten für die Freiheitsordnung unserer Verfassung und ein Bekenntnis zur deutschen Nation. Der Flyer der Stadt Dortmund vermittelt dem Leser das Gefühl, die deutsche Staatsbürgerschaft wäre ein gegenleistungsloses Angebot Deutschlands an Ausländer, um diese mit Privilegien auszustatten, ohne Pflichten einzufordern. Durch einen derartigen Ausverkauf der deutschen Staatsbürgerschaft wird letztlich nicht nur die Identität Deutschlands als Sprach- und Kulturnation gefährdet, sondern auch die dadurch getragene freiheitliche Verfassungsidentität, deren rechtlicher Schutzbereich auch das „deutsche Volk“ umfasst.
Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Die Stadt Dortmund stellt die weitere Auflage und Verteilung des Flyers „Sag Ja zur Einbürgerung!“ ein.
Frau Siekmann (FB 32) beantwortet die Fragen mündlich wie folgt: Zu Frage 1 gibt sie an, dass 2.500 Exemplare gedruckt wurden. Zu Frage 2 erklärt sie, dass der Druckauftrag vom 18.03.2019 bestünde und die Flyer seit April 2019 verwendet würden. Weiter gibt sie zu den Fragen 3 und 4 an, dass die Flyer nicht als Postwurfsendung verteilt werden, sondern in den folgenden „Ämtern“ auslägen: - Ordnungsamt, - Stadthauskomplex, - Bezirksverwaltungsstellen, - Jugendamt, - MIADOKI, - Nordstadtbüro. Zu Frage 5 erklärt Frau Siekmann, dass die gesamte Aktion 948,- € gekostet habe und über das Budget des Nordwärts-Projektes, als einen Baustein eines ganzen Projekt-Maßnahmenpaketes, finanziert wurde. Zudem erklärt Frau Siekmann im Anschluss an die Diskussion, dass das Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht ein sehr kompliziertes, formalistisches und zeitaufwendiges Recht sei. Sie wünsche sich von allen Fraktionen des Ausschusses, dass dem Ordnungsamt so viel Vertrauen entgegen gebracht würde, dass klar sei, was hier in dem vorliegenden Flyer in einfacher Sprache dargestellt werde, im Verwaltungsprozess - unter Beteiligung vieler Behörden - intensiv geprüft würde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.
zu TOP 3.6
Gefährderüberwachung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15395-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
die Anzahl von als Gefährdern eingestuften Personen hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. Im März 2018 stufte das Bundeskriminalamt 760 Personen als islamistische Gefährder ein. Nach der polizeifachlichen Definition wird ein Gefährder, wie folgt, beschrieben:
„Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100 a StPO, begehen wird.“
Der Blickpunkt der Ermittler richtet sich dabei auf Personen, in deren Umkreis sich andere Gefährder oder verurteilte islamistische Straftäter befinden, oder denen eine Nähe zu islamistischen Positionen zugesprochen wird, auf Personen die zum Islam konvertiert sind und auf solche, die sich an radikalislamischen Veranstaltungen beteiligen.
Auch Dortmund wurde in der Vergangenheit als Aufenthaltsort von Islamisten genutzt. Der Attentäter Anis Amri hielt sich bspw. vor der Durchführung seines Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt in der Dortmunder Nordstadt auf.
§ 56a AufenthG regelt die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Ausländern, die eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. Gem. § 56 a Abs. 3 AufenthG speichert die Ausländerbehörde die übermittelten technischen Daten des ausländischen Gefährders über dessen Aufenthalt.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
· Ist die Dortmunder Ausländerbehörde für die Überwachung von Maßnahmen nach § 56 a AufenthG befugt oder ist diese Aufgabe einer Landesbehörde übertragen?
· Wie viele Ausländer wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 elektronisch überwacht?
· Falls die Ausländerbehörde nicht zuständig ist: Besteht ein Informationsaustausch zwischen der zuständigen Landesbehörde und der Ausländerbehörde? Wenn ja, wie gestaltet sich dieser?
Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
zu TOP 3.7
Spielregeln Straßenmusik
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15433-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15433-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob von der Regelung im Ordnungsrecht „Musiziert werden darf je eine halbe Stunde lang, beginnend mit der vollen Stunde – ohne elektronische Verstärker oder Tonwiedergabegeräte“ der Platz der Deutschen Einheit vom Verbot für die elektronischen Verstärker oder Tonwiedergabegeräte ausgenommen werden kann.
Der Platz der Deutschen Einheit bietet sich als Eingang zur City hervorragend für eine musikalische Begrüßung auswärtiger Gäste als auch der vielen Pendler*innen an.
Eine Umsetzung der beantragten Ausnahmeregelung würde der freien Musikszene auch mit einer kleinen Lautsprecheranlage die Möglichkeit geben, ihr Können zu präsentieren.
Auch eine Beeinträchtigung für Anwohner*innen und Beschäftigten ist am Platz der Deutschen Einheit nicht zu befürchten.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) führt an, dass die Spielregeln zur Straßenmusik ein erfolgreiches Modell sei, das sich bewährt habe. Daher wolle seine Fraktion dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nicht folgen. Gleichwohl bitte er die Verwaltung um eine Einschätzung bezüglich des Vorschlags, was Anwohner und Beschäftigte im Bereich des Platzes der deutschen Einheit angehe. Weiter berichtet Herr Fuß, dass es an der Stelle jeden Freitag eine Demonstration eines einzelnen Deutsch-Rappers gebe um zu zeigen, dass elektronische Musik schön sei. Dies sei als Demonstration von der Polizei aber wohl entsprechend genehmigt.
Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) bekräftigt, dass auch ihre Fraktion dem Antrag der der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nicht folgen könne.
Herr Weber (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion den Antrag ablehne. Durch die gefundene Regelung käme es kaum noch zu Beschwerden.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) wirbt für den Prüfauftrag seiner Fraktion, man solle einen Versuch starten und den jungen Leuten die Möglichkeit geben ihr Können zu präsentieren und den Bürger*innen zu signalisieren, dass Dortmund eine lebendige moderne Großstadt sei. Aus seiner Sicht würde es der Stadt mehr Lebensqualität verleihen.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) nimmt die Erinnerung von Herr Weber auf, dass sich der Ausschuss intensiv mit dem Thema befasst habe. Es wurde probiert, evaluiert und schließlich entschieden. Man habe eine gute Lösung gefunden und solle daher kein neues Fass aufmachen.
Herr Naumann (SPD-Fraktion) berichtet, dass ein Kölner Straßenmusiker seine Klage gegen das Verstärker-Verbot der Stadt Köln gewonnen habe. Er fragt inwiefern man in Dortmund die Regelung halten könne.
Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass man auch in Dortmund den Gleichheitsgrundsatz beachten müsse. Würde man an einer Stelle Musik mit Verstärker zulassen, würde es schwierig sie an anderer Stelle nicht zuzulassen. Der Kompromiss, der in Dortmund gefunden wurde, sei daher gut und funktioniere.
Frau Siekmann (FB 32) ergänzt, dass die Spielregeln zur Straßenmusik zur Herstellung eines Interessenausgleiches zwischen den Beschäftigten und den Anwohnern in den Bereichen und dem urbanen Leben, also den Künstler*innen den Raum zu geben sich darzustellen, dienen. Im Bereich des Platzes der deutschen Einheit gebe es sowohl Geschäfte und Gewerbetreibende, als auch Beschäftigte – der Platz sei nicht isoliert. Auch sie würde – nicht nur wegen des Gleichheitsgrundsatzes, sondern auch um dem Interessensausgleich weiter zu folgen – empfehlen bei den Spielregeln zur Straßenmusik zu bleiben.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) bekräftigt, dass sich seine Fraktion den Ausführungen von Frau Siekmann anschließe und man den Platz ohnehin für ungeeignet hielt, da es dort schon vom Grundsatz her sehr viel Lärm gebe und er somit niemandem gerecht würde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
zu TOP 4.1
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
zu TOP 4.2
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019 vor:
zu TOP 6.1
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und
Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei
großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung
(Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht die Vorstellung des Projektes durch einen
Berichterstatter der Feuerwehr in einer interfraktionellen Sitzung.
Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Aplerbeck darum, auch dem Seniorenbeirat die
Vorlage zur Kenntnis zu geben.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig, den modularen Aufbau
eines flächendeckenden Leuchtturmbetriebes in Feuerwachen, Gerätehäusern der Freiwilligen
Feuerwehr und ausgewählten Rettungswachen mit den dazu nötigen Umbauten und
Anschaffungen von Notstromgeneratoren inkl. Zubehör und Beschilderung zu einer
Gesamtsumme von 930.000,00 € zu beschließen, sowie die Aufnahme der daraus
resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung
2020/2021ff.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019 vor:
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, das Votum des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und die Vorlage am 07.11.2019 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er für seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne.
Herr Aschenbrenner (37/AL) erklärt, dass ein Beschluss im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zeitlich ausreichend sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 07.11.2019.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage gerne zustimme.
Herr Krummacher (Fraktion B‘90/Die Grünen) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet darum die Vorlage in die Haushaltsberatung zu schieben.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage und die Weitsicht der Verwaltung begrüße und auf eine schnelle Umsetzung hoffe.
Herr Dahmen (Stadtrat) stellt dar, dass der AFBL (Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) die Beratung des ABöAB als zuständigen Ausschuss abwarten wollte. Er schlage daher vor, die Vorlage heute zu empfehlen und dann turnusgemäß in der Novembersitzung des Rates zu beschließen, nachdem auch der AFBL eine Empfehlung abgegeben habe.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden sei und der Empfehlung unter diesen Umständen folgen könne. So habe man die Möglichkeit in der Zwischenzeit Herrn Aschenbrenner (FB37) oder einen entsprechenden Vertreter der Feuerwehr in die Fraktion einzuladen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den modularen Aufbau eines flächendeckenden Leuchtturmbetriebes in Feuerwachen, Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr und ausgewählten Rettungswachen mit den dazu nötigen Umbauten und Anschaffungen von Notstromgeneratoren inkl. Zubehör und Beschilderung zu einer Gesamtsumme von 930.000,00 €, sowie die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021ff.
zu TOP 4.3
Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019 vor:
zu TOP 2.17
Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, das Votum des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und die Vorlage am 07.11.2019 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.
Herr Aschenbrenner (37/AL) erklärt, dass ein Beschluss im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 zeitlich ausreichend sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 07.11.2019.
Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass er für diese Vorlage die gleiche Vorgehensweise vorschlage wie für die vorangegangene Vorlage (Drucksache Nr.: 14836-19). Die Vorlage also heute zu empfehlen und turnusgemäß in der Novembersitzung des Rates zu beschließen, nachdem der AFBL eine Empfehlung abgegeben habe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Umstellung der Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP) mit den dazu nötigen Anschaffungen zu einer Gesamtsumme von 1.995.630 €, sowie die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021ff.
zu TOP 4.4
Verkaufsoffener Sonntag am 01.09.2019 in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 01.09.2019
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 14958-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Stadtdirektor als allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 01.09.2019.
zu TOP 4.5
Verkaufsoffener Sonntag am 06.10.2019 im Stadtbezirk Hörde, am 03.11.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West, am 10.11.2019 im Stadtbezirk Hombruch und Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15168-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hörde am 06.10.2019, in der Innenstadt-West am 03.11.2019 und in Hombruch und Lütgendortmund am 10.11.2019.
zu TOP 4.6
Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019 vor:
zu TOP 10.8
Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus ihrer öffentlichen Sitzung am 13.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der
Bürgerdienste zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung beschließt nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion):
„Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, unverzüglich dafür zu
sorgen, dass die Personalsituation der Bürgerdienste endlich dem Bedarf angepasst wird. Die
aktuelle Situation ist unzumutbar und wird seit langem von allen Beteiligten beklagt.
Es kann nicht angehen, dass die Menschen früh morgens weit vor der Öffnungszeit bereits eine Warteschlange rund ums Haus bilden. Als Krönung der Situation müssen dann schon kurz nach der Öffnung viele unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden, weil ihr Anliegen an dem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann. Mit der gleichen Perspektive sollen sie am nächsten Tag erneut anstehen? Das ist nicht länger hinnehmbar und wird sich auch durch die beabsichtigten Änderungen beim Anmeldeverfahren nicht verbessern. Bei dem großen Bedarf hilft nur eine bessere Personalausstattung. Und die muss unverzüglich hergestellt werden.“
Dem Rat der lag zudem nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 19.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der
Bürgerdienste zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktionen SPD,
CDU, Bündnis`90/Die Grünen und Die Linke:
Die Bezirksvertretung Huckarde fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, unverzüglich dafür zu
sorgen, dass die Personalsituation der Bürgerdienste dem Bedarf angepasst wird, da die aktuelle Situation für alle Beteiligten unzumutbar ist.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass kurz nach Öffnung der Verwaltungsstelle schon wieder
geschlossen wird, weil die Anzahl der Anliegen nicht bearbeitet werden können und viele
Menschen unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden müssen.“
Der Rat der Stadt überwies die Angelegenheit gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden.
Der TOP wird gemeinsam unter TOP 4.7 behandelt.
zu TOP 4.7
Organisatorische Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14968-19)
Der oben genannte TOP wird gemeinsam mit den TOP’s 3.3 und 4.6 behandelt.
Folgende Unterlagen liegen dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
3.3 Neuorganisation Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14964-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14964-19-E1)
in den ersten Sommermonaten 2019 wurde bei den Bürgerdiensten in der Innenstadt und den Bezirksverwaltungsstellen wieder großer Kundenandrang verzeichnet. Dies führte zu erheblichen Wartezeiten mit zeitweisen Schließungen wegen Überfüllung. Auch die Verfügbarkeit von Terminen war über mehrere Wochen ausgebucht. Diese Situation führt zu einem erheblichen Beschwerdeaufkommen und belastet Kund*innen genauso wie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ausdrücklich die von der Verwaltung vorgeschlagenen organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation (DS 14968-19) und bittet um Stellungnahme und Beantwortung folgender Fragen:
9. Wie sieht die derzeitige Situation bei den Wartezeiten aus?
10. Welche Verbesserungen konnten durch bereits umgesetzte Maßnahmen erzielt werden?
11. Wie stellt sich die Situation in den Bezirksverwaltungsstellen dar? Muss weiterhin mit vorzeitigen Schließungen der Bezirksverwaltungsstellen gerechnet werden?
12. In welchem Zeitraum sind derzeit Terminvereinbarungen möglich?
13. Ab wann und an welchen Standorten könnte ein zusätzlicher Bürgerservice am Samstag angeboten werden?
14. Welche konkreten Maßnahmen zur Digitalisierung und Ausweitung der Online-Angebote sind vorgesehen und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
15. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind vorgesehen, um die derzeit vorhandenen Online-Angebote im System Domap auszuweiten und somit bürgerfreundlicher zu gestalten?
16. Wie wird sichergestellt, dass zukünftig rechtzeitig und flexibel auf erhöhte Kundenanfragen reagiert werden kann?
Bei den vorzunehmenden Verbesserungen sind die Bedarfe und Wünsche aus den Bezirksvertretungen abzufragen und zu berücksichtigen. Ziel der Maßnahmen durch den Fachbereich 33 und des Dezernates 3 muss es sein, die Dienstleistungen der Verwaltung für die Bürger*innen unserer Stadt wieder so zu verbessern, dass die Wartezeiten stadtweit erheblich reduziert werden, Termine zeitnah gebucht und Schließungen verhindert werden können.
4.6 Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus ihrer öffentlichen Sitzung am 13.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der
Bürgerdienste zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung beschließt nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion):
„Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, unverzüglich dafür zu
sorgen, dass die Personalsituation der Bürgerdienste endlich dem Bedarf angepasst wird. Die
aktuelle Situation ist unzumutbar und wird seit langem von allen Beteiligten beklagt.
Es kann nicht angehen, dass die Menschen früh morgens weit vor der Öffnungszeit bereits eine Warteschlange rund ums Haus bilden. Als Krönung der Situation müssen dann schon kurz nach der Öffnung viele unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden, weil ihr Anliegen an dem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann. Mit der gleichen Perspektive sollen sie am nächsten Tag erneut anstehen? Das ist nicht länger hinnehmbar und wird sich auch durch die beabsichtigten Änderungen beim Anmeldeverfahren nicht verbessern. Bei dem großen Bedarf hilft nur eine bessere Personalausstattung. Und die muss unverzüglich hergestellt werden.“
Dem Rat der lag zudem nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 19.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der
Bürgerdienste zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis`90/Die Grünen und Die Linke:
Die Bezirksvertretung Huckarde fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, unverzüglich dafür zu
sorgen, dass die Personalsituation der Bürgerdienste dem Bedarf angepasst wird, da die aktuelle Situation für alle Beteiligten unzumutbar ist.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass kurz nach Öffnung der Verwaltungsstelle schon wieder
geschlossen wird, weil die Anzahl der Anliegen nicht bearbeitet werden können und viele
Menschen unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden müssen.“
Der Rat der Stadt überwies die Angelegenheit gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden.
Nach ausführlicher Diskussion ist der Ausschuss sich einig, dass die Verwaltung momentan auf einem guten Weg sei. Der Wille zu Veränderung und Verbesserung sei spürbar. Man hoffe daher, dass sich schon in absehbarer Zeit etwas tue, damit die Bürger zufrieden gestellt würden.
Die Beantwortung der Fragen zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (DS Nr.: 149964-19-E1) wird nachträglich schriftlich zu Protokoll gegeben.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gibt den Bezirksvertretungen Brackel und Huckarde zur Kenntnis, dass die Verwaltung dem Anliegen der Bezirksvertretungen nachgekommen sei und die Stellen nun besetzt würden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur organisatorischen Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten zur Kenntnis.
Im Nachgang zur Sitzung reicht Herr Kruse (FB 33) folgende Antworten zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 14964-19-E1) nachträglich zum Protokoll:
zu 1
Im Juli 2019 lag die durchschnittliche Wartezeit bei 64 und im August 2019 bei 50 Minuten.
zu 2
Für den Bereich Ewo/KFZ wurden Vertiefungssachgebiete eingerichtet, um die Mitarbeiter*innen laufend qualifizieren zu können. Ferner wurde eine XMeld-Gruppe eingerichtet, um den immer komplexer werdenden Melderegister-Datenaustausch zwischen den Kommunen kompetent bearbeiten zu können. Darüber hinaus wurde die Verlagerung des Wartebereichs aus dem Dienstleistungszentrum in einem anderen Gebäudeteil des Stadthauses angestoßen, um das Raumklima zu verbessern.
zu 3
Die Situation in den Bezirksverwaltungsstellen ist noch angespannt und es muss weiterhin mit Schließungen gerechnet werden. Die ersten Auswahlgespräche zur Personalgewinnung haben allerdings stattgefunden, um die vakanten Stellen in den Bezirksverwaltungsstellen zu besetzen.
zu 4
Bei den Terminvereinbarungen beträgt die Wartezeit derzeit bis zu acht Wochen. Es werden jedoch täglich immer wieder (z. B. abgesagte) Termine angeboten.
zu 5
Hierzu kann aktuell keine konkrete Aussage getroffen werden. Sobald die vakanten Stellen besetzt und die Mitarbeiter*innen eingearbeitet sind, könnte eine erneute Umfrage sinnvoll sein.
zu 6
Zum 01.10.2019 ist die Inbetriebnahme der iKFZ-Stufe 3 geplant. Damit besteht die Möglichkeit, sein Fahrzeug von zu Hause anzumelden.
Noch in diesem Jahr wird im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt ein Bürgerterminal installiert, an dem die Bürger*innen mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion eigenständig Leistungen abrufen können.
zu 7
Ab Anfang 2020 soll ein gesamtstädtisches, benutzerfreundliches Bürgerportal zur Verfügung gestellt werden, in dem auch die Bürgerdienste ihre Online-Leistungen abbilden werden. Zusätzlich soll über das Servicekonto NRW eine Registriermöglichkeit geschaffen werden, um breit gefächert Online-Dienste in Anspruch nehmen zu können.
zu 8
Durch eine zeitnahe Besetzung von vakanten Stellen und durch eine Ausweitung des Springerpools sowie durch weitere Angebote, die digital zur Verfügung gestellt werden.
zu TOP 4.8
Jahresbericht der Feuerwehr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14981-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht 2018 der Feuerwehr zur Kenntnis.
zu TOP 4.9
Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 17. Zwischenbericht für die Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 4.10
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.
zu TOP 4.11
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.09.2019
(Drucksache Nr.: 14504-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung vom 04.09.2019 vor:
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Des Weiteren bittet der Beirat in künftigen Vorlagen zum Zukunftsprogramm Dortmund auch auf die spezifische Umwelt- und Klimaproblematik einzugehen, da diese ebenfalls eine enorme Bedeutung für die Zukunft der Stadt Dortmund hat.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Zwischenbericht Zukunftsprogramm sowie die Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.
zu TOP 4.12
Einsatzkonzeption Verkehrsüberwachung und Einrichtung von 12 Planstellen für den Außendienst und einer/eines Koordinatorin/Koordinators im ruhenden Verkehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15041-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Einsatzkonzeption der Verkehrsüberwachung und folgende Erweiterung der Planstellen für den ruhenden Verkehr zur Kenntnis:
1. Die Einrichtung von 12 zusätzlichen Planstellen für den ruhenden Verkehr und die Umwandlung von Stellenanteilen der Verkehrsüberwachung in eine Planstelle zur Teamkoordination des ruhenden Verkehrs,
2. die Besetzung der 12 Planstellen im Außendienst und die Koordinatoren*innen-Stelle im ruhenden Verkehr im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021,
3. die sofortige Freigabe der externen Besetzungsmöglichkeit für die 12 Außendienst-Stellen des ruhenden Verkehrs.
zu TOP 4.13
Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14619-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den behördenübergreifenden gemeinsamen Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
zu TOP 4.14
4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15093-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15093-19-E1)
Der oben genannte TOP wird gemeinsam mit dem TOP 3.2 behandelt.
Folgende Unterlagen liegen dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung; Anregungen und Beschwerden vor:
3.2 Katzenschutzverordnung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14918-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14918-19-E1)
3. Der Ausschuss bestätigt und bekräftigt seinen Beschluss vom 25. September 2018, mit dem die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen auf der Grundlage von §13b Tierschutzgesetz bereits befürwortet worden ist.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine entsprechende Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Dortmund anlog der Satzungen anderer Städte zu erarbeiten und dem Ausschuss für Bürgerdienste zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Der Ausschuss hat am 25. September 2018 bereits den Grundsatzbeschluss für eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen gefasst. Allerdings waren Tier- und Katzenschutzverein trotz ihrer bereits zum damaligen Zeitpunkt umfangreichen Erhebungen und Belege hinsichtlich der Notwendigkeit einer Verordnung aufgefordert worden, noch weitere zusätzlich Datenerhebungen durchzuführen. Nach Aussage der Verwaltung zeigen die Ergebnisse dieser Erhebungen, dass die rechtlichen Grundlagen für eine Verordnung nicht erfüllt sind.
Andere Städte bewerten die Voraussetzungen dafür anders. So hat der Kreis Unna vor zwei Jahren eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen. Eine Grundlage war dabei laut der damaligen Vorlage die Zahl von mindestens 370 Kastrationen pro Jahr an freilebenden verwilderten Katzen im Kreis Unna.
In Dortmund liegt die Zahl bei bis zu 1000 Kastrationen jährlich durch alle Dortmunder Tierschutzvereine.
Zusätzlich wurde in Unna angeführt, dass die dort praktizierenden Tierärzt*innen bei den im Zuge der Kastrationen vorgestellten Katzen erhebliche Gesundheitsmängel festgestellt haben. Aus demselben Grund befürworten auch in Dortmund zahlreiche Tierärzt*innen eine Verordnung, sie sind die eigentlichen Expert*innen hinsichtlich der Notwendigkeit. Die entsprechenden Schreiben von 13 Praxen liegen schon seit längerem vor.
Letztlich ist der Kreis Unna durch diese Feststellungen in seiner damaligen Vorlage zum Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung im Sinne von §13b Tierschutzgesetz vorliegen. Eine wie in Dortmund geforderte weitergehende Erhebung seitens der Tierschutzvereine war dafür nicht notwendig,
Die damalige Bundesregierung hat 2012 darüber hinaus festgestellt, dass „die Kausalität zwischen einer großen Anzahl freilebender Katzen und dem Auftreten von Katzenleid sowie eine entsprechende Verminderung von Katzenelends durch eine Verminderung der Katzenanzahl vom Gesetzgeber vermutet wird und daher keins besonderen Nachweises bedarf“ (BT-Drs. 17110572,5.3).
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt neben der Verwaltungsvorlage folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zum TOP vor:
bei der Auswertung der Erfassungsbögen über die Anzahl und Verteilung der erfassten Katzen hat die Verwaltung nach unseren Informationen ausschließlich die Zahlen des Dortmunder Katzenschutzvereins berücksichtigt. Diese Zahlen beziffern nur einen kleinen Teil der wildlebenden Katzen in Dortmund, so wurden beispielsweise keine belastbaren Zahlen vom Dortmunder Tierheim oder anderer Tierschutzvereine berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Ist es richtig, dass nur die Daten des Dortmunder Katzenschutzvereins berücksichtigt worden sind? Wenn ja: Warum wurden die Fallzahlen der städtischen Tierheime und anderer Tierschutzvereine, wie beispielsweise Tierschutzverein Groß-Dortmund oder Arche 90, nicht ermittelt und in die Auswertung einbezogen?
2. Wie erklärt die Verwaltung die unterschiedliche Anzahl der erfassten Katzen in der Verwaltungsvorlage (245) zu den Zahlen des Katzenschutzvereins (266)?
3. Wurde die letzte Novellierung des Tierschutzgesetzes, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, bei der Bewertung der Verwaltung berücksichtigt?
4. Die Bundesregierung hat 2018 ausgeführt, dass immer mehr Kommunen eine Verordnung zur Kastrationspflicht erlassen. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich Initiativen zur Kastration und tierärztlichen Versorgung von herrenlosen Katzen (Drucksache 18/11890, Seite 12/13). So gibt es mittlerweile deutschlandweit ca. 740 Kommunen und Gemeinden, in denen Verordnungen zur Kastrationspflicht eingeführt wurden. Fanden diese aktuellen Bewertungen Berücksichtigung bei der Erstellung der vorliegenden Vorlage?
SPD-Fraktion bittet darum, die Verwaltungsvorlage zurückzuziehen und dem Fachausschuss nach der Beantwortung des Fragenkataloges erneut zur Beratung vorzulegen.
Der Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion wird von der Verwaltung schriftlich zur nächsten Sitzung beantwortet. Folgende Frage der Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden: In welchem Ausmaß dezimiert die freilebende Katzenpopulation den Bestand an Singvögeln? Die Beantwortung der Frage wird in die Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion mit aufgenommen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Abstimmung des Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in seine nächste Sitzung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig die Verwaltungsvorlage zurückzustellen und dem Fachausschuss nach der Beantwortung des Fragenkataloges erneut zur Beratung vorzulegen.
zu TOP 4.15
Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15130-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 seiner Geschäftsordnung zur Kenntnis.
zu TOP 4.16
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15022-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2019 zur Kenntnis.
Christiane Krause Peter Bohnhof Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
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