über die 27. Sitzung des Ausländerbeirates
am 11.03.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:10 Uhr
Anwesend:
Name | Dienststelle o. ä. m. | Unterschrift |
Herr Kemal Akbas | AB | |
Herr Önder Alkan | AB | |
Herr Ilhan Asik | AB | |
Herr Kamil Aydin | AB | nicht anwesend |
Frau Natella Baboukhadia | AB | |
Herr Volkan Tevfik Baran | AB | nicht anwesend |
Herr Ali Riza Calik | AB | |
Herr Yakub Sedar Cihan | AB | nicht anwesend |
Frau Hakime Göleli | AB | |
Herr Yusuf Güclü | AB | |
Herr Mahmut Gül | AB | |
Herr Emre Gülec | 1. stellv. Vorsitzender AB | |
Herr Mesut Gündüz | AB | |
Herr Ebubekir Gürbüz | AB | entschuldigt |
Herr Mustafa Gürlek | AB | |
Frau Barbara Heinz | 2. stellv. Vorsitzende AB | |
Herr Erkan Kara | AB | |
Frau Saniye Özmen | AB | entschuldigt |
Herr Adem Sönmez | Vorsitzender AB | |
Herr Jörg Tigges | AB | |
Herr Neset Özümer | AB | nicht anwesend |
Herr Erhan Sevis | AB | |
Herr Sadi Ucuran | AB | entschuldigt |
Herr Rafet Ünal | AB | nicht anwesend |
Herr Mohamed Zeriouh | AB | |
Name | Dienststelle o. ä. m. | Unterschrift |
Herr Bruno Schreurs | SPD (RM) | |
Frau Dr. Marita Hetmeier | SPD (RM) | |
Frau Margot Pöting | SPD (RM) | nicht anwesend |
Herr Peter Kozlowski | SPD (RM) | |
Herr Reinhold Giese | SPD (RM) | |
Herr Emmanouil Daskalakis | CDU (RM) | nicht anwesend |
Frau Ute Uhrmann | CDU (RM) | |
Frau Ingeborg Zander von der Haar | CDU (s.B.) | entschuldigt |
Frau Helga Hilbert (RM) | Bündnis 90/Die Grünen (s. B.) | |
Frau Christine Maria Souhali | FDP Bürgerliste (s. B.) |
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze | Seniorenbeirat | |
Herr Ricarda Erdmann | Arbeiterwohlfahrt Dortmund | |
Herr Christoph Gehrmann | Caritas-Verband | |
Frau Marianne Schobert | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband | |
Frau Hanna Kucza | Diakonisches Werk | nicht anwesend |
Herr Georgios Theocharis | Diakonisches Werk/ Migrationsberatungsstelle | |
Herr Wilhelm Steitz | 3/Dez | entschuldigt |
Herr Ortwin Schäfer | 32/AL | entschuldigt |
Herr Ingo Moldenhauer/ Herr Norbert Heckers | 32/4 –Abt.-Ltr.- 32/4 | entschuldigt entschuldigt |
Herr Michael Plackert | 32/4-Mig | |
Frau Sabine Wuttke | 32/4 | |
Frau Almuth Achilles | 40/4-RAA | |
Frau Christiane Certa | 5/Dez-SP | |
Herr Norbert Drüke | 51/Con | entschuldigt |
Frau Claudia Peschke | 3/Dez | |
Frau Michaele Engler | 3/Dez/Assistentin/ Integrationsbüro | entschuldigt |
Frau Reyhan Güntürk | 3/Dez/Sachbearbeiterin/ Integrationsbüro | |
Frau Melanie Schmickler | 3/Dez/Trainee/ Integrationsbüro | entschuldigt |
Frau Christiane Sticher | StA 01 |
Herr Anders-Hoepgen Herr Uwe Büscher | Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie | |
Herr Steinschulte | 61/5 | |
Herr Loberg | Auslandsgesellschaft NRW | |
Frau Kosan | Praktikantin 3 Dez-IB | |
Herr Janssen | Auslandsgesellschaft NRW | |
Herr Detlef Münch | Rat |
Herr Prof. Dr. Schwarze wünschte dem Vorhaben viel Glück und öffentliche Unterstützung.
Kontakt über:
Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Friedensplatz 1
44122 Dortmund
Tel.: 0231/50-26450
e-mail: vielfalt@stadtdo.de
www.vielfalt.dortmund.de
2. Anträge
zu TOP 2.1
Kommunales Wahlrecht
Gemeins. Antrag zur TO(Allgemeine Aktive Liste Der Türkischen Verbände ;Allgemeine Liste der MaghrebstaatenKurdische Liste;Internationale SPD-Liste )
(Drucksache Nr.: 11257-08)
Herr Gülec gab noch einmal eine kurze Zusammenfassung über den aktuellen Stand zum Kommunalen Wahlrecht. Er bat die Mitglieder des Ausländerbeirates dem vorliegenden Antrag zu zustimmen und bat auch den Rat der Stadt Dortmund sich für das Kommunale Wahlrecht einzusetzen.
Frau Göleli fügte hinzu, dass nicht deutsche Bürger oder nicht EU-Bürger nach einer kurzen Aufenthaltsdauer in Deutschland das aktive und passive Kommunalwahlrecht in Deutschland erhalten, im Gegenzug haben die langjährig hier lebenden Drittstaatsangehörige dieses Recht nicht. Diese Ungleichbehandlung sei nicht akzeptabel und das Kommunalwahlrecht sollte deshalb nicht Staatsangehörigkeitsabhängig sein, sondern sollte auf dem Lebensmittelpunkt der Migranten und Migrantinnen abgestellt sein. Das deutsche Wahlrecht sollte modernisiert werden, dieser Änderung stehen aber großen Hürden bevor. Um diese Hürden abzubauen oder zu schlichten, sollte ein großes Bündnis gegründet werden, die eine 2/3 Mehrheit im Bundestag erreicht und somit eine Gesetzesänderung herbeiführen würde. Die Stadt Dortmund sollte sich deshalb per Ratsbeschluss für das kommunale Wahlrecht einsetzen.
Herr Güclü sagte, dass er den Gleichbehandlungsgrundsatz zum Kommunalen Wahlrecht vertrete. Er appellierte an die anwesenden Ratsvertreter/innen und Fraktionen, dass sie sich mit ihrem Parteigremium in Verbindung setzen und sich für das Kommunale Wahlrecht einsetzen. Er stimmte dem vorliegendem Antrag zu.
Der Ausländerbeirat stimmte einstimmig dem Antrag zu und fasst folgenden Beschluss:
Der Ausländerbeirat bittet den Rat der Stadt Dortmund, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtsmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einzusetzen
3. Anfragen
zu TOP 3.1
Sprachstandsfeststellung: Ergebnisse der Blitzumfrage des Städtetages NRW zur Sprachstandsfeststellung und Investitionen
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11273-08)
Frau Heinz sagte, dass die Fragen zur Blitzumfrage an die Verwaltung schriftlich in der Anfrage gestellt wurden. Es sei nun abzuwarten wie die Antworten ausfallen, damit der Ausländerbeirat darauf reagieren kann.
4. Vorlagen
zu TOP 4.1
61/5-2-035463
Errichtung eines Minaretts auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 152, 172 - 176, 198, Am Katzenbuckel 10
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10955-08)
Herr Sönmez gab die Leitung der Sitzung an Herrn Gülec ab.
Herr Steinschulte stellte die Vorlage dem Gremium vor. Er ergänzte diese dahingehend, dass die Gemeinde sich verpflichtet hat auf einen Minarettruf für ca. sechs Jahre zu verzichten. Diese Vereinbarung sei aber nicht Gegenstand der Vorlage und auch nicht des baurechtlichen Verfahrens.
Herr Gündüz sagte, er sich freut dass das Minarett gebaut. Er findet die Formulierung in der Vorlage „Das Vorhaben fügt sich daher hinsichtlich Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein“ nicht so glücklich getroffen. Für ihn stellte diese Formulierung eine Unterordnung dar.
Herr Güclü sagte, dass der Minarettbau ein erfreulicher Integrationsbeitrag sei.
Herr Steinschulte sagte, dass es sich bei der Einfügung nicht um Unterordnung handelt, sondern es bedeutet, der Bereich der sonst nicht durch baurechtliche Festsetzung geregelt ist, hat einen Rahmen den die Umgebung festlegt. Das Bauwerk muss sich in diesem Gesamtrahmen einordnen und nicht unterordnen.
Frau Souhali fragte, warum eine Minarett gebaut wird, wenn von dort aus kein Gebetsruf durch die Vereinbarung erfolgen kann. Ferner fragte sie, ob Aussichten bestehen, dass der Gebetsruf nach sechs Jahren erfolgen kann.
Herr Sevis wünschte sich mehr Einblicke, warum eine sechsjährige Vereinbarung ohne Muezzinruf getroffen wurde.
Herr Steinschulte erwähnte noch einmal, dass diese getroffene Vereinbarung nicht Gegenstand des baurechtlichen Verfahrens sei.
Herr Güclü wünschte sich auch einen Minerettbau ohne Einschränkungen und Vereinbarungen.
Herr Kara sagte, dass das die Bauvorhaben von Minaretten in Deutschland ständig diskutiert wird und man sollte dieses Thema nicht noch mehr reizen. Der Minarettbau sollte Schritt für Schritt erfolgen. Das Minarett habe jetzt einen symbolischen Charakter und er freue sich, dass es nun endlich gebaut wird. Er fügte noch hinzu, dass sich zeigen wird wann es einen Muezzinruf geben wird.
Herr Zeriouh sagte, dass es ihn freut, dass das Minarett gebaut wird, allerdings verstehe er nicht warum sechs Jahre auf den Muezzinruf verzichtet wird. Durch diesen Verzicht fehlt etwas grundlegendes beim Minarett.
Herr Taranczewski sage, dass Integration zweiseitig sei. Der Muezzinruf gehöre nicht zu der Tradition der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausübung der Religion ist aber nicht davon abhängig, ob jemand ruft oder nicht ruft. Der katholische oder evangelische Gottesdienst sei auch gültig, wenn die Glocken nicht läuten.
Es sei ein Entgegenkommen des Moscheevereins zu sagen, wir sind glücklich, dass das Minarett gebaut wird. Das Minarett wird irgendwann mit zur Normalität gehören und dann wird es auch einen Muezzinruf geben. Er sagte, dass man uns die Zeit geben muss, sich an gewisse Dinge zu gewöhnen und zu akzeptieren. Man habe nun ein Ziel erreicht, dass sei der Minarettbau und wenn dieser dann zu einer Akzeptanz geführt hat, wird es den Muezzinruf in vier/fünf Jahren auch geben.
Frau Göleli sagte, dass sie es gut findet, dass es zu einem Konsens zwischen der Stadt Dortmund und dem Moscheeverein gekommen ist. Die Diskussion gehöre nicht in den Ausländerbeirat, sondern der Verein hat sich mit der Sachlage zu beschäftigen.
Frau Souhali merkte an, dass der Ruf zum Gebet mit mehreren Personen immer Pflicht sei. Ein Minarett ist dafür das, damit dort der Gebetsruf ausgeübt wird. Wird es dafür nicht genutzt, stellt es für sie eine Geldverschwendung dar und ist nicht im Sinne des Islam.
Herr Sevis verdeutlichte noch einmal, das eine nutzlose Vereinbarung getroffen wurde. Der Muezzinruf sei nichts schlimmes und ist nicht belästigender als ein Kirchengeläut.
Herr Gülec sagte, dass der Verein viele Gespräche geführt hat und dann die Vereinbarung getroffen hat.
Frau Dr. Hetmeier sagte, dass der Verein eine Vereinbarung getroffen hat und darüber hat der Ausländerbeirat kein Mitspracherecht. Der Ausländerbeirat regiert genauso wie andere Gremien nicht in religiöse Gemeinden hinein. Im Beirat kann nur darüber entscheiden, dass dieses Minarett gebaut wird oder nicht. Andere Möglichkeiten sind von dieser Stelle nicht möglich.
Herr Taranczewski schloss sich den Ausführungen von Frau Dr. Hetmeier an. Er appellierte noch einmal, dass man anderen die vom Islam nichts verstehen oder gehört haben, eine Chance gibt sich daran zu gewöhnen. Die Bevölkerung muss langsam aufeinander zugehen.
Der Ausländerbeirat empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Erkenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.
5. Berichte
zu TOP 5.1
Weltreligionen, Weltfrieden, Weltethos
Vorstellung eines Ausstellungsprojektes im September 2008
(Drucksache Nr.: 11135-08)
Herr Loberg stellte das Ausstellungsprojekt ,,Weltreligion-Weltfrieden-Weltethos“ vor. Hierzu lag allen Anwesenden eine Tischvorlage vor.
Der Ausländerbeirat und die Auslandsgesellschaft NRW seien gerade dabei, in Dortmund ein breites Bündnis zu schaffen, damit möglichst viele Menschen – vor allem junge Leute – angesprochen werden. Für Dortmund ist geplant, dass Führungen durch die Ausstellung stattfinden sollen. Spezielle Vormittags für Schüler. Es werden ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht, die bereit wären, durch diese Ausstellung zu führen. Ebenfalls sollen Begleitveranstaltungen organisiert werden, es soll einen Paten oder eine Patin geben, damit das Projekt direkt auch mit einem Namen verbunden werden kann. Als Patin ist Frau Rita Süssmuth angedacht.
Frau Baboukhadia stellte die Frage, warum keine griechisch oder russisch orthodoxe Kirche oder Vereinigung mit aufgeführt ist.
Herr Tigges merkte an, dass er die Idee mit einer Patenschaft gut findet. Da jedoch gerade junge Leute mit dieser Ausstellung angesprochen werden sollen, stellt sich die Frage, ob Jugendliche sich mit Frau Süssmuth identifizieren.
Herr Zeriouh bedankte sich bei Herrn Loberg für den Vortrag.
Frau Göleli meldete sich zu Wort und bat darum darauf zu achten, dass in dem islamischen Bereich auch die Aleviten dargestellt werden.
Herr Loberg konnte auf die Frage von Frau Baboukhadia keine Erklärung geben. Er kann es sich selber nicht erklären. Die Frage sei berechtigt und sie wird weiter gegeben an die Stiftung Weltethos.Über die Anmerkung von Herrn Tigges, warum Frau Süssmuth ?, wird als Anregung genommen, den Vorschlag noch mal zu überdenken.
Herr Gündüz schließt sich zum Thema Pate oder Patin für das Projekt der Meinung von Herrn Tigges an.
Herr Zeriouh merkt an, dass es darauf ankommt, dass die Oberbegriffe der Religionen genannt werden (Christentum, Islam, ...). Nicht jede Gruppierung müsse namentlich genannt sein.
Frau Göleli bittet Herrn Zeriouh, Akzeptanz auch anderen Religionsgruppen gegenüber zu zeigen.
Frau Hilbert fragt nach, ob es bezüglich des geplanten Rahmenprogrammes für die Ausstellung schon genaue Planungen gibt und ob der Ausländerbeirat hierbei konkret Aufgaben übernehmen könne.
Herr Loberg gab zur Antwort, dass noch Vorschläge für das Rahmenprogramm gesammelt werden. Auch der Ausländerbeirat kann gerne Vorschläge unterbreiten.
Herr Loberg sprach noch mal die Ausstellung an. Das, worum es geht in dieser Ausstellung, ins Auge zu fassen. Es werden die großen Weltreligionen, in Dortmund gibt es drei, dargestellt werden und dass man sieht, dass es in allen Religionen Gemeinsamkeiten gibt.
Frau Heinz sprach das Thema der Ausstellung an. Weltethos stehe für alle Menschen; nicht nur für Gläubige. Es gehe um verbindliche Werte, die für alle gültig sein müssen.
Herr Kozlowski wies darauf hin, dass der Ausländerbeirat ein politisches Gremium sei und dass Diskussionen über Religionszugehörigkeiten nicht hier hin gehören. In dieser Runde sollen politische Probleme besprochen und diskutiert werden, die gelöst werden können.
zu TOP 5.2
Vorgehensweise bei Optionskindern nach § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz
Herr Plackert stellte seine Ausführungen zum Thema Vorgehensweise bei Optionskindern nach § 40b StAG dem Protokoll schriftlich zur Verfügung:
Einbürgerungen nach § 40b StAG
Antragsberechtigte:
Für in Deutschland rechtmäßig lebende ausländische Kinder die am 1.1.2000 das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (sofern die weiteren Voraussetzungen wie z.B. achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt der Eltern gegeben waren) konnte der Antrag bis spätestens 31.12.00 gestellt werden.
Verpflichtung:
v Nach erreichen der Volljährigkeit muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wird.
v Die Erklärung kann bis einen Tag vor Vollendung des 23. Lebensjahrs abgegeben werden (nur theoretisch, da die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit ebenfalls bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs nachgewiesen werden muss).
v Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs kann der Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung gestellt werden (z.B. wenn der Antragsteller EU-Bürger ist und seine zweite Staatsangehörigkeit behalten möchte oder wenn absehbar ist, dass das Entlassungsverfahren aus der zweiten Staatsangehörigkeit länger als zwei Jahre in Anspruch nehmen wird).
Rechtsfolgen:
v Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit = Verpflichtung bis zum 23. Lebensjahr die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht geführt, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren.
v Entscheidung für die ausländische Staatsangehörigkeit = Verlust der deutschen mit dem Zugang der Erklärung bei der zuständigen Behörde (Konsequenzen: alle Rechte und Pflichten eines Deutschen gehen verloren; der deutsche Pass wird eingezogen; Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis müssen beantragt werden; Visumspflicht z.B. bei Wiedereinreise aus dem Ausland kann entstehen).
v Erklärung wird nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs abgeben = automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
v Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung:
- Voraussetzungen liegen vor = Hinnahme von Mehrstaatigkeit Die Beibehaltungsgenehmigung ist auf Antrag gemäß § 29 Abs. 4 StAG in den nachstehenden Fällen zu erteilen:
· Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Union oder der Schweiz besitzen
· Wenn das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht (dies sind zur Zeit Argentinien, Brasilien, Costa Rica und Dominikanische Republik), sowie Ecuador, Guatemala, Mexiko, Nicaragua und Uruguay (jeweils nur bei Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt)
· Wenn der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert (dies sind zur Zeit Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien)
· Wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die Sie nicht zu vertreten haben oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat (muss im Einzelfall belegt und geprüft werden)
· Wenn Ihnen bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen (muss im Einzelfall belegt und geprüft werden)
Aktionsraum | Name | Telefon | Organisations- einheit | Auftaktveranstaltung im Aktionsraum | |
Marten | Kordula Leyk | 50 29895 | kleyk@stadtdo.de | Familien Projekt | 02.04.08, 19:00 h Pfarrzentrum, Sadelhof 14 |
Wickede | Kordula Leyk | 50 29895 | kleyk@stadtdo.de | Familien Projekt | 15.04.08, 18:30 h, Ev. Kirchengemeinde, Wickeder Hellweg 82-84 |
Bodelschwingh / Westerfilde | Sonja Carstens | 50 28078 | scarsten@stadtdo.de | Jugendamt | 14.04.08, 19:00 h, Ev. Noah-Gemeinde, Westerfilder Str.11 |
Nette | Sonja Carstens | 50 28078 | scarsten@stadtdo.de | Jugendamt | 07.04.08, 19:00 h, Ev. Noah-Gemeinde, Joachim-Neander-Str.3 |
Hafen | Susanne Webeling | 50 24322 | swebeling@stadtdo.de | URBAN II | 16.04.08, 18:00 h Depot, Immermannstr. 39 |
Nordmarkt | Uta Wittig-Flick | 50 24223 | uwittig-flick@stadtdo.de | URBAN II | 10.04.08, 18:00 h Wichern, Stollenstr. 36 |
Borsigplatz | Gabriele Sparka | 50 24319 | gsparka@stadtdo.de | URBAN II | 03.04.08, 18:00 h Vincenzheim/Saal, Oesterholzstr. 85 |
Dorstfelder Brücke | Kerstin Lehmann | 50 23776 | kerstin.lehmann@stadtdo.de | Arbeitsgruppe Rheinische Straße | 22.04.08, 18:00 h, Eugen-Krautscheid-Haus, Langestr. 42 |
Hörde | Gregor Dimmerling | 50 23114 | gdimmerl@stadtdo.de | Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Bezirksverwaltungsstelle, Bürgersaal,Hörder Bahnhofstr. 16 |
Scharnhorst Ost | Reinhard Wojahn | 842 2100 | reinhard.wojahn@arge-sgb2.de | ARGE | 05.04.08, 10.00 h, Senioren- begegnungsstätte, Gleiwitzstr. 277 |
Alt Scharnhorst | Reinhard Wojahn | 842 2100 | reinhard.wojahn@arge-sgb2.de | ARGE | 02.04.08, 18.00 h, Städt. Saalbau, Gerader Weg 1 |
Lindenhorst / Eving II | Stephan Kellner | 50 26226 | skellner@stadtdo.de | Sozialamt | 10.04.08, 18:00 h, Nachbarschaftshaus, Herrekestr.66 |
Eving I /Kemminghausen | Stephan Kellner | 50 26226 | skellner@stadtdo.de | Sozialamt | 10.04.08, 18:00 h Nachbarschaftshaus, Herrekestr.66 |