Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 10.07.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 17:40 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Gottwald i.V. für Rm Schmidt
Rm Pieper i.V. für Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
Rm Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
sB Noritzsch

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i.V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat - abwesend

c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück

d) Verwaltung
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Dr. Falk, FB 70
Herr Dr. Renken, FB 53
Herr Swarton, FB 66/2
Herr Peper, FB 23/2
Frau Kirsten, FB 50/6
Frau Czerwinski, 51/6
Frau Punge, 51/2



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 10.07.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.05.2018


2. Beratung von Eingaben


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Kirchenasyl in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11136-18)

3.2 Aufenthalt von DITIB-Imamen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11135-18)

3.3 Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11134-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11134-18-E1)

3.4 Feststellungsverfahren zum Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11258-18)

3.5 Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11276-18)

3.6 Fehlende Papiere als Abschiebehindernis
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10690-18-E1)

3.7 Stadtbezirksmarketing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11558-18)

3.8 Freies WLAN in städtischen Behörden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11559-18)

3.9 Gabionenwand
Vorgang aus der Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10932-18)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 08.05.2018 erhalten.

3.10 Beschwerden Westpark
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11540-18)

3.11 4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnunspflicht für Freigängerkatzen nach § 136 des Tierschutzgesetzes
Vorgang der Vorsitzenden
(Drucksache Nr.: 11570-18)

3.12 Prüfung von Dokumenten bei der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10899-18-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag bereits zu Sitzung am 08.05.2018 vor.

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)

4.2 Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10959-18)

4.3 Behördenübergreifender Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11009-18)

4.4 Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit Schwerpunkt auf die ordnungsrechtliche Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10889-18)

4.5 Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)

4.6 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Krummacher benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.05.2018

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.05.2018 wird genehmigt.


2. Beratung von Eingaben
nicht besetzt


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Kirchenasyl in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11136-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:


Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.





zu TOP 3.2
Aufenthalt von DITIB-Imamen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11135-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.



zu TOP 3.3
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11134-18)
hierzu - > Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11134-18-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.

Vorbemerkung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB) ist das Jugendamt
bei Vorliegen der Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder
einen ausländischen Jugendlichen in Obhut zu nehmen und Hilfen zu leisten. Für diesen
Personenkreis hat sich der Begriff des „Unbegleiteten minderjährigen Ausländers“, kurz
UMA etabliert.

Zu Frage 1. Wie wurde bisher das Alter von MuFl in Dortmund bestimmt?
Wenn durch die jungen Menschen keine aussagekräftigen Dokumente vorgelegt werden
können, erfolgt durch das Jugendamt der Stadt Dortmund ein fachlich qualifiziertes und
standardisiertes Alterseinschätzungsverfahren. Dieses wird durch zwei erfahrene Fachkräfte
des Jugendamtes durchgeführt und dokumentiert.

Zu Frage 2. Welchen personellen wie finanziellen Mehraufwand erwartet das Jugendamt bei
der durch die Regierungsparteien angekündigten stärkeren Einbindung in die
Altersfeststellung von MuFl?
Dem Jugendamt liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Das Jugendamt kann
daher keine qualifizierten Aussagen über die personellen oder finanziellen Auswirkungen
treffen.

3. Erfasst das Jugendamt, ob MuFl bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind? Wenn
nein, warum nicht?
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes wirkt das
Jugendamt im Strafverfahren mit. Die Mitwirkung erstreckt sich insbesondere auf die
allgemeine Jugendhilfeberatung, die Erstellung einer Sozialanamnese und die Empfehlung
einer angemessenen pädagogischen Reaktion des Gerichts auf die Tat. Darüber hinaus
vermittelt und überwacht das Jugendamt pädagogische Weisungen bzw. Auflagen der
Jugendgerichte.
4. Wie viele MuFl aus Algerien, Tunesien und Marokko leben derzeit in Dortmund?
Das Jugendamt der Stadt Dortmund betreut im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27
ff. SGB VIII derzeit drei junge Menschen mit algerischer und einen jungen Menschen mit
marokkanischer Staatsangehörigkeit. Junge Menschen aus Tunesien werden aktuell nicht
durch das Jugendamt der Stadt Dortmund betreut.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung. Unter 1. habe seine Fraktion allerdings gefragt, „wie“ das Alter bestimmt werde und nicht, wie in der Antwort beschrieben „von wem“. Er bittet die Verwaltung die genaue Verfahrensweise zur Altersbestimmung darzustellen.
Weiterhin bittet er zu Frage 3 nachzureichen, in wie vielen Fällen gegen MuFl strafrechtliche Ermittlungen anhängig waren oder sind. Aus der Antwort könne man entnehmen, dass der Verwaltung dazu Informationen vorliegen.

Frau Czerwinski (51/6) erklärt, dass für die Alterseinschätzung ein standardisierter Fragebogen verwendet werde. Dieser wurde im Jahr 2015 entwickelt und frage unterschiedliche Daten der Person ab. Des Weiteren werde das äußere Erscheinungsbild von zwei erfahrenen Fachkräften eingeschätzt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Im Nachgang zur Sitzung teilt Frau Czerwinski per E-Mail folgende Antworten auf die offenen Fragen mit:

Nachtrag zu Frage 1:
Nachtrag zu Frage 3:


zu TOP 3.4
Feststellungsverfahren zum Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11258-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

Die AfD-Fraktion bittet die Stadtverwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen:

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.







zu TOP 3.5
Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11276-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Beschlussvorschlag

wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Begründung Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) erklärt den Antrag seiner Fraktion. Seinen Informationen zur Folge sei es möglich, die Daten der dynamischen Rückmeldesysteme („Dialogdisplays“) auslesen und auswerten zu können. Auf Grundlage dessen halte seine Fraktion es für sinnvoll diese Daten zu veröffentlichen und gezielte Verkehrskontrollen an den betroffenen Stellen durchzuführen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass die Veröffentlichung eines Highscore auch dazu führen könne, dass Verkehrsteilnehmer angereizt werden diesen zu knacken. Aus diesem Grund rate er von einer Veröffentlichung der Daten im Internet ab.

Herr Gossmann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Idee des Antrages befürworte. Die Auslesbarkeit der Dialogdisplays sollte man nutzen um Brennpunkte zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Geschwindigkeitsüberschreitung einzudämmen.
Einer Veröffentlichung im Internet stimme seine Fraktion allerdings nicht zu. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen, wenn der Antragsteller sich dazu bereit erkläre diesen Passus entsprechend zu modifizieren.

Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Wortmeldung von Herrn Gossmann an.

Herr Zweier stimmt einer Modifizierung der Formulierung zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden geänderten Antrag (fett/kursiv) der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN einstimmig zu.
zu TOP 3.6
Fehlende Papiere als Abschiebehindernis
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10690-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung von 08.05.2018 vor:

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Das Merkmal „fehlende Ausweisdokumente“ als Abschiebehindernis wird systemisch nicht
erfasst. Das manuelle Auswerten der Akten von 1.680 ausreisepflichtigen Personen ist, vor
dem Hintergrund der Arbeitsbelastung und der eigentlichen Aufgabenerledigung im
sachbearbeitenden Team, unverhältnismäßig.

Frage 2:
Herkunftsland Personenanzahl
Guinea 135
Republik Kosovo 133
Republik Serbien 129
Albanien 128
Ghana 91
Libanon 90
Nigeria 81
Mazedonien 60
Armenien 59
Marokko 56
Türkei 45
ungeklärt 44
Tadschikistan 43
Afghanistan 41
Russische Föderation 38
China 37
Indien 36
Irak 36
Bangladesch 33
Pakistan 29
Georgien 28
Gambia 25
Algerien 24
Bosnien und Herzegowina 22
Syrien, Arabische Republik 19
Aserbaidschan 17
Kroatien 16
Iran, Islamische Republik 13
Angola 12
Eritrea 12
Ukraine 10
Mongolei 9
Tunesien 9
Jordanien 8
Ägypten 8
Kongo, Dem. Republik 7
Kamerun 7
Guinea-Bissau 7
Jugoslawien (alt) 6
Sri Lanka 6
Somalia 6
Mali 6
Bulgarien 5
Liberia 4
Kenia 4
Togo 4
Cote d'Ivoire 4
Andere Staaten ≤ 3 38
Gesamt 1.680

Frage 3:
Die Ausländerbehörde Dortmund fordert die ausreisepflichtigen Personen konsequent zur
Passbeschaffung auf und beantragt – sofern notwendig – Passersatzpapiere bei den dafür
zuständigen Zentralen Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) fragt zur Antwort auf Frage 3, wie die Konsequenz bei Personen, die kein Interesse daran haben sich einen Pass zu beschaffen, durchgesetzt werden? Weiterhin möchte er gerne wissen, wie viele von den 1680 Personen vollziehbar ausreisepflichtig seien und ob für die Personen, denen die Pässe fehlen eine Duldung ausgestellt werde?

Frau Siekmann (32/FBL) erklärt, dass es sich bei der Konsequenz zu Passbeschaffung um ein Verfahren handele, welches im Ausländerrecht verortet sei. Ergänzend habe die Behörde die Möglichkeit über die zentralen Ausländerbehörden des Landes NRW, welche nach Zuständigkeit für verschiedene Staaten aufgeteilt seien, Papiere zu beantragen.
Die Zahl der aktuell vollziehbar ausreisepflichtigen Personen werde sie zum Protokoll nachreichen.
In dem Moment, wo jemand sich hier aufhält, in welchem Status auch immer, bekomme er eine Duldung. Diese Duldung enthalte die Aussetzung einer Abschiebung und könne sich über unterschiedliche Zeiträume erstrecken. Ohne diese befände sich die Person in einem illegalen Zustand.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis.


Im Nachgang der Sitzung teilt Frau Siekmann per Mail folgende Antwort, auf die Nachfrage der aktuellen Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen in Dortmund mit:


zu TOP 3.7
Stadtbezirksmarketing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11558-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11558-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:

1. Wie viele Anträge zur Finanzierung stadtbezirksübergreifender bzw. besonders bedeutsamer Projekte sind seit 2016 im Rahmen des Stadtbezirksmarketing gestellt worden?

2. Wie viele dieser beantragten Projekte sind in welcher Höhe finanziert worden?

3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte lagen den Anträgen und den bewilligten Projekten zu Grunde?

4. Gab es dabei eher mehr stadtbezirksübergreifende oder mehr besonders bedeutsame Projekte?

5. Wie bewertet die Verwaltung die bisherigen Erfahrungen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationen für die Antragsteller*innen, des Verfahrens, der Jury sowie der Projektabwicklung?

6. Wie kann man die Säule der Finanzierung von stadtbezirksübergreifenden bzw. besonders bedeutsamen Projekten aus Sicht der Verwaltung weiterentwickeln?

Begründung: Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert die Fragen ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung diese, gerne auch anhand einer Präsentation in der nächsten Sitzung zu beantworten.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.8
Freies WLAN in städtischen Behörden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11559-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11559-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen.

1. In welchen Behörden und Ämtern der Stadt ist bereits jetzt die Nutzung eines kostenlosen WLAN für Besucher*innen möglich?

2. Welche Planungen hinsichtlich eines kostenlosen WLAN in städtischen Behörden und Einrichtungen gibt es?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, insbesondere in Ämtern und Behörden mit hohem Besucher*innenaufkommen und Wartezeiten kurzfristig den Zugang zu einem kostenlosen WLAN zu ermöglichen?

Begründung: Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis/Die Grünen) erklärt, dass freies WLAN mittlerweile als so eine Art Daseinsvorsorge angesehen werden könne. Das Rathaus verfüge seit kurzem über dieses. Ihre Fraktion halte es für wünschenswert, wenn in Bereichen mit viel Kunden-/Bevölkerungsaufkommen ein solches Netzwerk eingerichtet würde.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.9
Gabionenwand
Vorgang aus der Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10932-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10932-18-E4)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorgang aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018 vor:

zu TOP 3.9
Gabionenwand
(Drucksache Nr.: 10932-18)

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema
„Gabionenwand“.

Die Beschlussfassung des Ausschusses unter TOP 3.1. „Gabionenwand" in der öffentlichen
Sitzung vom 12.12.2017 deckt sich unseres Erachtens nicht mit der tatsächlichen Umsetzung.

Aus dem Protokoll der Sitzung des ABöAB vom 12.12.2017
„Herr Dr. Falk (Leiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung) berichtete zur Situation vor Ort,
dass wie vor einem Jahr schon einmal, die Hälfte der Pflanzen zum Teil aus- bzw. abgerissen
seien. Die polizeilichen Ermittlungen blieben ohne Ergebnis. Nach Einschätzung der
Verwaltung gibt es drei Möglichkeiten zur Abhilfe:

1. Ein erneutes Nachpflanzen der ausgerissenen Pflanzen mit mehr Aufwand. was heißt,
dass robustere Pflanzen gewählt würden, also größere und auch welche mit Dornen, wie z.B.
Brombeeren oder Schlehen. Diese könnten mit Drahtkörben gesichert werden, was ein
ausreißen erschweren würde.

2. Entlang der B54 könnte, zur Unterbindung einer Sichtbeziehung zwischen den
Verkehrsteilnehmern der B54 und der Gabionenwand, einen Pflanzriegel mit hochwüchsigen
Pflanzen gepflanzt werden. Das unterliegt gewissen Restriktionen, da der
Straßenbaulastträger der Landesbetrieb Straßen NRW sei und man sich mit ihm abstimmen
müsse.

3. Man könnte die Gabionenwand künstlerisch gestalten. Die Vorstellung der Verwaltung
ist hier, das Motiv und die Gestaltungsart im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens
festzulegen. Es gibt erfolgreiche Beispiele im Stadtbild, wo dies geschehen ist. Dann hätte
man eine Gestaltung mit künstlerischem Anspruch, die sich deutlich von dem jetzigen
Vandalismus bzw. der groben Verschmierung der Wand unterscheide.

Vorschlag eins fand die Zustimmung der Fraktionen CDU, SPD, FDP/Bürgerliste und AfD.
Vorschlag zwei fand keine Zustimmung.
Vorschlag drei fand die Zustimmung der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke&
Piraten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
beschließt mehrheitlich die Nachbepflanzung mit robusteren Pflanzen (Vorschlag
eins).

Wir bitten daher zusätzlich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde der im Ausschuss gefasste Beschluss nicht genau so umgesetzt?
die Gabionenwand war über Jahre hinweg immer wieder Thema in der Sitzung des
Ausschusses, zuletzt im Dezember des letzten Jahres. Inzwischen ist die Wand künstlerisch
gestaltet worden, um zukünftig Verunreinigungen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der
folgenden Fragen:

3. Wer trägt dafür die Verantwortung?

4. Wie hoch sind die durch die inzwischen umgesetzte künstlerische Gestaltung entstandenen
Kosten?

Begründung:
Die Entscheidung des Ausschusses im Dezember war (gegen die Stimmen der GRÜNEN
Fraktion) eindeutig: Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden beschließt mehrheitlich die Nachbepflanzung mit robusteren Pflanzen. Auch
die Anfragen beantworte ich wie folgt:

Der Beschluss des Ausschusses, ein „Nachpflanzen mit robusteren Pflanzen“, wurde
umgesetzt. Insgesamt wurden 2770 Brombeeren gepflanzt.

Bei der Fachplanung wurde im Rahmen von Handschachtungen und Prüfung der
anstehenden Böden festgestellt, dass die vor Ort angetroffene Bodenbeschaffenheiten in
Form von vornehmlich bindigen und z. T. felsigen Böden nur vergleichsweise geringe
Pflanzgrößen der Brombeeren von 60/100 erlauben. Bei Verwendung größerer Pflanzen wäre
ein Anwachsen mindestens eines Großteils der Pflanzen nicht gewährleistet gewesen. Die
Zielstellung des Beschlusses, den Zugang zu den Gabionen und erneute Beschädigungen
durch Graffiti zu verhindern, konnte allein durch „robustere Pflanzen“ demnach nicht erreicht
werden. Erst nach einem Anwachsen und Austreiben der Pflanzen und Einstellen
buschartiger, größerer Pflanzkörper kann eine Verhinderung der Zugänglichkeit sichergestellt
werden.

Um mit diesen Erkenntnissen der Fachplanung der Zielstellung des Beschlusses
nachzukommen, waren ergänzende Maßnahmen unvermeidbar, ansonsten wäre nach den
Erfahrungen der vergangenen Jahre mit erneuten Beschädigungen zu rechnen gewesen. Die
Verwaltung hat die Planung insofern weiterentwickelt und angesichts der Tatsache, dass die
Maßnahmen zeitnah erfolgen mussten, um die Pflanzperiode bis Ende April 2018 zu
erreichen, entsprechend umgesetzt.

Dementsprechend erfolgten ergänzende Maßnahmen:
Pflanzung von 101 Stileichen.
Zeitlich befristete Unterbindung eines unbefugten Zutritts zur Gabionenwand mittels Zaun.
Dieser kann nach Anwachsen der Brombeeren und sich einstellenden stärkeren Pflanzen
wieder entfernt werden und ist auch so angelegt, dass er andernorts wiederverwendet werden
kann.
Künstlerische Gestaltung, die dazu beiträgt, die Hemmschwelle für das erneute Beschmieren
mit Graffiti herabzusetzen.

Die Maßnahme ist noch nicht schlussgerechnet; die vorläufigen Kosten gliedern sich wie folgt:
Bepflanzungen und vorherige Beseitigung des Graffiti ca. 160.000 EUR
Künstlerische Gestaltung ca. 125.000 EUR
Zaun (wiederverwendbar) ca. 60.000 EUR
Vorübergehende Bewachung ca. 22.000 EUR
Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung zur Verfügung.

Frau Dr. Goll (CDU-Fraktion) führt aus, dass auch ihre Fraktion sich sehr über die konträre Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden am 08.05.2018 hat der Oberbürgermeister Sie schriftlich darüber informiert,
welche Maßnahmen warum ergriffen wurden, um der unsäglichen Situation der
Graffitischmierereien entgegen zu wirken. Ebenso wurde dort auf die Finanzierung der
Dazu ist an dieser Stelle zunächst festzustellen, dass sich die umgesetzten Maßnahmen
ausdrücklich bewährt haben und die erwünschte Wirkung zeigen:

- Zu erneuten Schmierereien ist es seither nicht gekommen.
- Die optische Gestaltung ist ansprechend und „freundlich“.
- Die Rückmeldungen von Bürger/innen und Gästen Dortmunds sind durchweg positiv.
Ausschussvorsitzende, Frau Krause, unterrichtet.

Anlässlich der zuvor erwähnten Besprechung wurden die zu erwartenden Kosten auf
rd. 200.000 € geschätzt. Diese Größenordnung konnte im Rahmen der Realisierung nicht
eingehalten werden.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich erfreut, dass der eigentliche Antrag ihrer Fraktion, die Gestaltung einer großen Fläche an einem Eingangstor der Stadt, doch umgesetzt wurde. Trotzdem stelle sich die Frage, warum der eigentliche Beschluss des Ausschusses übergangen wurde. Aus der neuen Stellungnahme der Verwaltung zeige sich, dass der Oberbürgermeister über die getroffenen Maßnahmen letztendlich entschieden habe. Es sei zu klären, welche formellen Grenzen bestehen um einen Beschluss des Ausschusses oder Rates ohne entsprechende Rücksprache zu verändern. Insbesondere zeige sich in diesem Vorgang ein Kommunikationsproblem. Die Entscheidung sei im Januar getroffen worden und trotzdem sei keine Information in die Märzsitzung des Ausschuss gegangen. Weiterhin sei in der Stellungnahme geschrieben, dass Frau Krause informiert gewesen wäre, doch diesen Eindruck habe ihre Fraktion in der Maisitzung nicht gehabt. Es wäre sehr wünschenswert, wenn zukünftig der Informationsfluss deutlich verbessert würde.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Frage ihres Vorgängers Herrn Dr. Reinbold, die Künstlergruppen seien im Februar auf das Projekt angesprochen worden und auch hierzu habe es keine Information an den Ausschuss gegeben, mit der vorliegenden Stellungnahme nicht beatwortet sei. Der zeitliche Horizont zeige ganz deutlich, dass im Januar klar gewesen sei, dass die vom Ausschuss beschlossene „kleine Lösung“ nicht ausreiche. Bereits in der Februarsitzung hätte man dem Ausschuss einen geänderten Beschlussvorschlag vorlegen können.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion die künstlerische Verschönerung befürworte, aber eine Summe von 367.000 € für die Gabionenwand stünde in keinem Verhältnis. Seine Fraktion sei erschüttert darüber, wie leichtfertig eine solche Summe, an den Gremien vorbei ausgegeben worden ist.

Frau Krause (Vorsitzdende) geht auf den Wortbeitrag von Frau Noltemeyer ein und teilt mit, dass der Oberbürgermeister sie am Rande einer Veranstaltung Anfang des Jahres auf das Thema angesprochen habe. Er habe ihr mitgeteilt, dass die vom Ausschuss beschlossenen Mittel nicht ausreichen würden und er das Projekt nun selbst in die Hand genommen habe. Weiterhin habe er ihr von der Künstlergruppe berichtet und ihr vorgeschlagen sich eine Fassadenverschönerung anzuschauen. Sie habe darauf entgegnet, dass sein Vorschlag gut klinge und in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt werden solle. Dass dieses Projekt dann durchgeführt wurde, ohne den Ausschuss zu informieren habe sie selbst sehr erstaunt.

Herr Dr. Falk (FB 70) merkt an, dass der erhoffte Erfolg eingetreten sei. Das an der Gabionenwand entstandene Graffiti werde von der Sprayerszene geachtet und nicht verunstaltet. Ebenfalls sei die Rückmeldung sehr positiv. Es sei ein Blickfang.
Zur Kostensituation macht er deutlich, dass man dies im Gesamtzusammenhang beurteilen müsse. Für die Offenlegung der Schondelle habe man insgesamt 7 Mio.€ investiert. Dieser Gewässerlauf wurde vom Land gefördert und eine entsprechende Bepflanzung und Gestaltung des gesamten Gebietes gehe damit einher. Im Kontext zum Nutzen für die Stadt und die Wasserwirtschaft bewerte man diese Maßnahme als erforderlich.
Zu den angesprochenen Informationsdefiziten und Zeitschienen könne er nur auf die vorliegenden Schreiben verweisen.

Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion diese künstlerische Gestaltung der Wand beantragt hatte und dies im Ausschuss von der Mehrheit abgelehnt wurde. Seine Fraktion begrüße natürlich außerordentlich, dass der Oberbürgermeister inhaltlich dem Antrag doch gefolgt sei. Es stelle sich trotzdem die Frage, wie die rechtliche Grundlage für eine solche Entscheidung des Oberbürgermeisters sei. Kann dieser einen Beschluss des Gremiums einfach aushebeln?

Frau Krause (Vorsitzende) regt an, die Diskussion zu einem Abschluss zu bringen, da wie von Herrn Dr. Falk dargestellt sich die Gabionenwand einem großen Zuspruch erfreue und keine weiteren Verunstaltungen an ihr stattgefunden haben.

Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass er sich ebenfalls an der Gabionenwand erfreue. Die Diskussion über das Informationsdefizit sei selbstverständlich berechtigt. Allerding habe der Ausschuss sich nun seit drei Jahren mit diesem Thema befasst und gegenüber der Verwaltung einen enormen Handlungsdruck aufgebaut. Es seien so viele Versuche gescheitert, die Wand zu verschönern. Jetzt habe man eine nachhaltige Lösung gefunden, die den gewünschten Zweck erziele.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) regt ebenfalls an für die Rückschau nun die Diskussion abzuschließen. Für die Zukunft allerdings werde der Ausschuss es nicht tolerieren, dass ein gefasster Beschluss, nochmals so umgangen wird.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Beschwerden Westpark
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11540-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11540-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:


Herr Gossmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Art der Nachfrage – nur auf den Westpark bezogen - in die Bezirksvertretung Innenstadt-West gehöre. Er bitte zukünftig darum, dass diese örtlich begrenzten Anfragen in den entsprechenden Bezirksvertretungen besprochen werden.

Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt Herrn Goosmanns Beitrag zu. Es werde sehr viel Wert drauf gelegt, dass die genehmigten Veranstaltungen um 21.55 Uhr beendet werden um die Nachtruhe ab 22.00 Uhr zu achten. Das Problem und die Beschwerden ergäben sich allerdings aus den Gruppen die dort bis spät in der Nacht mit ihren Handys und Lautsprechern Musik hören.
Von der Bezirksvertretung sei eine Parkordnung beantragt worden, die dann für alle Dortmunder Parks gleichermaßen gelten werde.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) erklärt, dass es in der BV Innenstadt-West schon mal eine Information des Tiefbauamtes vorlag. Dazu wurde angeregt, dass Unterflurbehälter aufgestellt werden sollten. Ein Ortstermin habe ergeben, dass man 5 Stück benötige. Hierzu sei noch offen, ob nur die EDG die Entsorgung durchführen dürfe. Er würde sich freuen, wenn dies in einem Zug beantwortet werden könne.

Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, dass sie diese Anregung gerne aufnehme. Die Federführung hierzu, sowie die Erstellung einer Parkordnung liegen allerdings beim Tiefbauamt.

Herr Swarton (FB 66) erklärt, dass den Kollegen des Tiefbauamtes die Anfrage vorliege und sie derzeit bearbeitet würde.

Herr Fuß regt an die Anfrage an die zuständige BV zu überweisen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erklärt sich damit einverstanden.


zu TOP 3.11
4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnunspflicht für Freigängerkatzen nach § 136 des Tierschutzgesetzes
Vorgang der Vorsitzenden
(Drucksache Nr.: 11570-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgendes Schreiben des Tierschutzvereins Groß-Dortmund sowie des Katzenschutzvereins vor:














Frau Krause (Vorsitzende) erklärt, dass es neue rechtliche Grundlagen gäbe und sie somit entschieden habe das Thema auf die Tagesordnung aufzunehmen, obwohl hierzu keine Eingabe vorliege.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geht auf die neuen Erkenntnisse aus der Studie zum Leid der Katzen ein. Bislang lagen keine belastbaren Werte vor, aus denen man eine Einschätzung geben konnte, wie sehr die Katzen betroffen sein. Da nun solche Werte vorlägen sei eine Befassung bezüglich des § 13b des Tierschutzgesetzes notwendig. Die Katzen seien sehr krank und geschwächt, weiterhin würde die Populationsrate extrem ansteigen. Das Ehrenamt in dem Bereich müsse deutlich gestärkt werden.
Sie rege an, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme einreiche und man in diesem Zug zu einer Katzenschutzverordnung kommen könne, die in vielen anderen Städten bereits gelebt werde.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass die juristische Begründung für die Einführung einer solchen Katzenschutzverordnung nun eine andere sei als bisher. Mit diesen neuen Aspekten müsse man sich durchaus befassen. Die Studie, auf die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezug nehme sei allerdings zu hinterfragen. Es handele sich hierbei um eine Arbeit, die im Rahmen eines Seniorenstudienganges angefertigt wurde. Es sei fraglich ob man auf diese Erkenntnis eine Satzung stützen könne. Die Verwaltung werde hierzu für die kommende Sitzung eine Antwort vorbereiten.
Könne man auf Grund dieser Voraussetzungen eine Satzung erlassen, die einzig auf das Wohl der Katzen abgestimmt sei? Es sei wichtig eine Lösung zu finden, die für die Stadt Dortmund die beste Lösung darstelle. Weiterhin möchte er wissen, wie eine solche Satzung umgesetzt und kontrolliert werden könne? Es seien noch viele personelle und organisatorische Fragen zu beantworten.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass es dringend geboten sei dieses Thema zu beraten. Der Handlungsbedarf sei ersichtlich und seine Fraktion unterstütze eine ausführliche Beratung zu dem Thema.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) befürwortet ebenfalls eine neue Befassung mit diesem Thema. In mind. 636 Städten und Gemeinden sei bereits eine solche Verordnung erlassen worden. Es gäbe zwei Möglichkeiten der Umsetzung. Zum einen das sogenannte Paderborner-Modell auf ordnungsrechtlicher Ebene, welches allerdings als nicht rechtskräftig eingeschätzt würde. Zum anderen gäbe es die Möglichkeit auf Grundlage des §13b Tierschutzgesetz eine Lösung zu entwickeln. Dies werde in dem vorliegenden Schreiben beantragt. Ihre Fraktion sei dem Thema zugetan, doch müssten zuerst die von Herrn Goosmann gestellten Fragen zu einer möglichen Umsetzung beantwortet werden, um eine Befassung zu ermöglichen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) verweist auf die neuen Erkenntnisse. Hierzu müsse man aber wissen, dass die Autorin der Studie auch Vorsitzende im Katzenschutzverein sei. Frau Jägers hatte ihrerseits damals die Antragsteller beauftragt neue Erkenntnisse vorzulegen, dies sei nun der Fall.
Seine Fraktion schließe sich dem vorgeschlagenen Vorgehen von Herrn Gossmann an. Die Anforderungen an die Umsetzung seien sehr hoch und man dürfe nicht zu euphorisch bezüglich einer schnellen Lösung sein. Die rechtliche Komplexität des Themas sei nicht zu unterschätzen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) schließt sich den Aussagen seiner Vorredner an. Seine Fraktion werde dieses Vorgehen mittragen.

Frau Noltemeyer weist darauf hin, dass es bei der Katzenkastrationspflicht nicht um eine flächendeckende Kontrolle gehe, sondern um die Eingriffsmöglichkeit im Problemfall. Die Neueinführung des Natur- und Jagdgesetzes verbietet den Abschuss von Katzen. Daher ist es umso wichtiger, dass die Kommunen handeln.

Frau Siekmann (FB 32) erklärt, dass ihr die Studie nun vorliege und ihr Fachbereich die darin beschriebenen Ergebnisse auswerten würden. Weiterhin werde eine Antwort zu den Schreiben des Tierschutzvereines und des Katzenschutzvereines erstellt. Da allerding eine Vielzahl von Präzisierung ausstehen, werde die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Der Fachbereich müsse nach Recht und Gesetz handeln, was einen schnellen Erlass einer Satzung unmöglich mache. Im Hinblick darauf dürfe man sich nicht vorschnell von den Maßnahmen anderer Städte leiten lassen.
Weiterhin müssen die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Beleihung des Vereins zur Übertragung der Aufgabe eingehend geprüft werden. Eine Rechtssicherheit gegenüber Rechten und Pflichten des Vereins sei unerlässlich. Aufgrund der Komplexität dieses Themas könne sie dem Ausschuss in der Septembersitzung eine Zwischeninfo zur Verfügung stellen. Daraus lasse sich dann das weitere Vorgehen ableiten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erklärt sich mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden.


zu TOP 3.12
Prüfung von Dokumenten bei der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10899-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10899-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der Verwaltung der CDU-Fraktion aus der Sitzung von 08.05.2018 vor:

zum o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1:
Frage 2:
Die Ausländerbehörde der Stadt Dortmund verfügt bereits seit 2011 über zwei Dokumenten- Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass zur rechtssicheren Bewertung und Feststellung von
Teil- oder Totalfälschungen bei Ausweis- oder Aufenthaltsdokumenten stets die Bundespolizei
mit ihrer Expertise hinzugezogen werden muss.
Bei den Bürgerdiensten war bis 2014 ein Leihgerät der Ausländerbehörde im Einsatz.
In diesem Jahr wurde für die Bürgerdienste ein eigenes Prüfgerät angeschafft und ist seit April
2018 im Bereich der EU-Anmeldungen in Betrieb. Als weitere technische Prüfmöglichkeit
steht eine UV-Lampe zur Erkennung von UV-Merkmalen auf Pass-/Ausweispapieren und
Urkunden zur Verfügung. Im Sozialamt wird aktuell kein Gerät zur technischen Dokumentenprüfung eingesetzt. Die
Frage 3: Die Ausweis- oder Dokumentenprüfung verfolgt das wesentliche Ziel, Falschangaben
Herr Weber (CDU-Fraktion) dankt der Verwaltung für diese Antwort. Weiterhin stellt er folgende Fragen:
Was kostet ein solches Gerät?
Macht es Sinn pro Bezirksverwaltungsstelle ein Gerät anzuschaffen?

Herr Kruse (FB 33) erklärt, dass sich die Kosten für ein Gerät auf 3.000 € bis 5.000 € belaufen. Er sei der Meinung, dass sich die Anschaffung für jede Bezirksverwaltungsstelle lohnen würde.
Seine Dienstreise zum deutschen Städtetag habe die Erkenntnis gebracht, dass das Land durchaus diese Geräte für NRW finanzieren werde. Die Größenordnung sei zwar noch offen, aber eine Stadt wie Dortmund werde ca. fünf solcher Geräte bekommen. Über weitere müsse man sich dann noch informieren. Das Land habe die Notwendigkeit der Anschaffung dieser Geräte erkannt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2018


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 05.07.2018 vor:
Die Empfehlung enthält zudem die vorliegenden Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Bezirksvertretung Hombruch.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 07.06.2018 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung vom 19.06.2018 vor:

Zudem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung vom 26.06.2018 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Seniorenbeirates vor:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Hombruch, des Seniorenbeirates und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


zu TOP 4.2
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2018

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 05.07.2018 vor:
Die Empfehlung enthält zudem die vorliegenden Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie der Bezirksvertretung Hombruch.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 07.06.2018 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 27.06.2018 vor:

Nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird vom Antragsteller zurückgezogen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Akteuren
Begründung:
Im Papier über die Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder
Drogenhilfesystems werden Möglichkeiten der Verstärkung der bisher durchaus zu
verzeichnenden positiven Ergebnisse der Drogenhilfe dargelegt.

Wie der beigefügte Auszug aus einer nicht genehmigten Niederschrift zeigt, hat sich
der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dieses Themas in kontroverser
Weise angenommen. Zu Punkt 4.4.1 „Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um
sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit“ wurde beschlossen, „vor der
Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche, zielgruppenorientierte Bedarfe zu
ermitteln.“- Dieser Beschluss zielt offenbar auf die Gruppe der südosteuropäischen
Drogenabhängigen. Nicht in den Fokus gelangt die äußerst hilfebedürftige Gruppe
der schwer drogenabhängigen Prostituierten.


Die Verwaltung wird aufgefordert, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für
Begründung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Dortmund niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen Gespräche mit der Zielsetzung des Betriebs einer Diamorphinambulanz zu führen.

2. Die geplanten Tagesaufenthalte für Drogenabhängige im Dortmunder Norden werden als mittelfristig umzusetzende Maßnahme geplant.

Begründung:
Um trotzdem die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund zu prüfen und
In der Vorlage “Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus
Um diese Situation zu entspannen und drogenabhängige Menschen stärker aus dem Es herrscht Konsens darüber, über die Punkte 1 und 2 des Antrages einzeln abzustimmen:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Empfehlung sowie die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Behördenübergreifender Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11009-18)

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) bittet darum, dass der Ausschuss jährlich einen aktuellen Sachstandbericht erhält.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schließt sich dieser Bitte an und beauftrag die Verwaltung so zu verfahren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den behördenübergreifenden Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.



zu TOP 4.4
Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit Schwerpunkt auf die ordnungsrechtliche Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10889-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt aus ordnungsrechtlicher Sicht zur Kenntnis.



zu TOP 4.5
Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Geschäftsbericht des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.






zu TOP 4.6
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.






Christiane Krause Cristian Krummacher Ines Mundhenke
Vorsitzende sachkundiger Bürger stellv. Schriftführerin
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