Niederschrift (öffentlich)
über die 44. Sitzung des Ausschusses für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 29.09.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:10 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel -abwesend-
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz -abwesend-
Rm Schmidt
Rm Tölch -abwesend-
CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll -abwesend-
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe -abwesend-
Rm Weber
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher -abwesend-
Rm Noltemeyer
FDP/Bürgerliste
sB Joest
Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu -abwesend-
Rm Zweier -abwesend-
Rm Dr. Tautorat
AfD
Rm Bohnhof
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Bürstinghaus Integrationsrat bis 17:45 Uhr
sE Siegmund Seniorenbeirat -abwesend-
c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück -abwesend-
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 44. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 29.09.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 16.06.2020
1.5 Bestellung eines Schriftführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18651-20)
2. Beratung von Eingaben
2.1 Infektionsschutz für alle: Flüchtlinge dezentral unterbringen!
Eingabe
(Drucksache Nr.: 18098-20)
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Muezzin-Ruf in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17693-20-E1)
3.2 Aufenthaltsrechtlicher Status des afghanischen Vergewaltigers
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 18271-20)
3.3 Zahl der Abschiebungen während der Corona-Krise
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 18354-20)
3.4 Aufnahme von Migranten aus türkischen Lagern in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 18356-20)
3.5 Dortmunder Weihnachtsmarkt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18538-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18538-20-E1)
3.6 Zunehmender Drogenkonsum und –handel im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18539-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18539-20-E1)
3.7 Resolution zur Lockerung des Prostitutionsverbotes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18608-20)
3.8 Sondernutzungsflächen für Schausteller
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18605-20)
3.9 Städtische Gebühren beim Dortmunder Weihnachtsmarkt
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 18661-20)
3.10 Sperrstunde
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 18494-20)
3.11 Sachstand "Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17736-20-E1)
3.12 Situation im Bereich Stadtgarten / Wißstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18671-20)
3.13 Ausstellung von Personalausweisen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18669-20)
3.14 Kommunikation der Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18670-20)
3.15 Situation rund um den Phönix-See
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17688-20-E3)
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
4.0 Fachbereichsspezifischer Bericht des Dezernates 3 zu Corona
mündlicher Bericht des Herrn Stadtrat Dahmen
4.1 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
4.2 Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)
4.3 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)
4.4 Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)
4.5 Verkaufsoffener Sonntag am 08.11.2020 im Stadtbezirk Hombruch, im Stadtbezirk Lütgendortmund, im Stadtbezirk Mengede und im Stadtbezirk Innenstadt-West sowie am 06.12.2020 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18133-20)
4.6 Verkaufsoffene Sonntage 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18105-20)
4.7 Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18410-20)
4.8 "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18112-20)
4.9 Umweltspur Brackeler Straße
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2020
(Drucksache Nr.: 17281-20-E1)
4.10 Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2019
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020
(Drucksache Nr.: 18029-20)
4.11 Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17949-20)
4.12 Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Goosmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet folgende Tischvorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Konzept zur Minimierung von Katzenleiden
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Drucksachen Nr. 18706-20
Es wird vorgeschlagen den Bericht unter Top 3.16 aufzunehmen.
Es wird vorgeschlagen die Tagesordnungspunkte 3.5, 3.8 und 3.9 gemeinsam unter Tagesordnungspunkt 3.5 zu behandeln, da diese thematisch zusammen gehören. Außerdem wird vorgeschlagen diese als Punkte von besonderem Interesse vor dem Tagesordnungspunkt 3.1 zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit diesen Veränderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 16.06.2020
Rm Weber (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Ausschussvorsitzende Frau Krause nicht auf der Niederschrift aufgeführt wird.
Die Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 16.06.2020 wird mit dieser Ergänzung genehmigt.
zu TOP 1.5
Bestellung eines Schriftführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18651-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig:
Herr Sven Berg wird zum Schriftführer bestellt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Infektionsschutz für alle: Flüchtlinge dezentral unterbringen!
Eingabe
(Drucksache Nr.: 18098-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petentin Frau Prof. Dr. Kröner-Herwig vor:
„als Initiative Flüchtlingspaten Dortmund e.V. treibt uns seit langem die Situation der Asylsuchenden Flüchtlinge in den örtlichen Gemeinschaftsunterkünften um. Das Leben in den isolierten Gemeinschaftsunterkünften kann für die Betroffenen sehr belastend sein. Eine dezentrale Unterbringung wirkt hingegen nicht nur einer Stigmatisierung entgegen, sondern ist auch integrationspolitisch sinnvoll.
In der aktuellen Situation kommt noch eine konkrete Gesundheitsgefährdung hinzu. Bereits in 2017 hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem Bericht darauf hingewiesen, dass Asylsuchende aufgrund der schwierigen Lebensbedingungen während der Flucht, eines möglicherweise unvollständigen Impfschutzes, der teils höheren Prävalenzen in den Herkunftsländern und infolge des räumlich beengten Aufenthaltes in Massenunterkünften besonders vulnerabel für Infektionskrankheiten sind.
Durch die Unterbringung in beengten Verhältnissen, Mehrbettzimmern und die gemeinschaftliche Nutzung von Küchen, Kantinen und Sanitäranlagen können insbesondere Abstandsgebote und Kontaktauflagen, wie sie die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) NRW vorgibt, kaum eingehalten werden. Eine aktuelle Studie der Universität Bielefeld zu COVID-19 in Gemeinschaftsunterkünften belegt, dass das Übertragungsrisiko einer Virusinfektion mit durchschnittlich 17 % Wahrscheinlichkeit von Neu-Infektionen enorm hoch ist. Die vielen Meldungen über die Ausbreitung von SARS-Cov-2-Infektionen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften für Flüchtlinge in NRW und deutschlandweit zeigen, dass es sich dabei nicht nur um ein theoretisches Risiko handelt. In seinen Handlungsempfehlungen vom 07. Mai 2020 formuliert das RKI ausdrücklich, dass die gesetzlichen Kontaktbeschränkungen des Bundes und der Landesregierungen auch in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge umsetzbar sein müssen. Ansonsten sind diese Unterkünfte als potenzielle Hotspots eine Gefährdung nicht nur für die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen, sondern für den gesamten Plan zur Eindämmung der Pandemie. Als Präventionsmaßnahme empfiehlt das RKI daher u.a. die Reduzierung der Belegung von Unterkünften und / oder die Nutzung weiterer Unterkünfte wie Wohnungen oder Hotels, insbesondere für Angehörige der Risikogruppe. Familien und Paare könnten weiterhin in einem Zimmer untergebracht werden, für andere Personen sollte eine Einzelzimmerunterbringung angestrebt werden.
Als Flüchtlingspaten e.V sehen wir vor diesem Hintergrund akuten Handlungs- und Schutzbedarf!
Wir apellieren daher an Sie:
1. Insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte ohne abgeschlossene Wohneinheiten d.h. mit eigener Küche und Bad, aufzugeben. Wo dies kurzfristig möglich ist:
2. Die Belegungsdichte in den Gemeinschaftsunterkünften deutlich zu reduzieren, d.h. Personen in Einzel- bzw. Familienzimmern unterzubringen; dafür ggf. frei werdende Bereiche in bestehenden Unterkünften zu nutzen und weitere Kapazitäten durch Anmietung von Wohnungen und ggf. Hotels und Jugendherbergen zu schaffen;
3. Insbesondere Angehörige der vom RKI definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen zeitnah in Wohnungen bzw. abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen und
4. Langfristig in Zusammenarbeit mit dem FRNRW ein Konzept zu entwickeln, das verbindliche Qualitätsstandards für die Unterbringung von Flüchtlingen mit bevorzugt dezentraler Unterbringung in Privatwohnungen vorsieht.“
Zur Eingabe der Petentin nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 10.08.2020 wie folgt Stellung:
„Die Unterbringungskapazitäten und -standards werden jeweils den tatsächlichen Anforderungen - auch im Hinblick auf die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der gültigen Fassung vom 15.07.2020 -angepasst.
Sofern Menschen zu den vom Robert Koch-Institut definierten Risikogruppen gehören, werden für diese durch die Betreiber der Übergangseinrichtungen Einzelzimmer sowie Familienzimmer zur Verfügung gestellt.
Aktuell sind 106 Menschen in der zentralen kommunalen Unterkunft im Grevendicks Feld in acht Mehrfamilienhäusern und weitere 160 Menschen in drei Übergangseinrichtungen untergebracht. Die Kapazität in den drei Übergangseinrichtungen beträgt insgesamt 469 Plätze.
Einrichtung Soll-Belegung Ist-Belegung
ZKU Grevendicks Feld 350 106
ÜGE Mergelteichstraße 300 103
ÜGE Nierstefeldstraße 119 57
ÜGE Iggelhorst 150 0
Hieraus wird ersichtlich, dass genügend Unterbringungskapazitäten, insbesondere für Menschen, die zu den vom Robert Koch-Institut definierten Risikogruppen gehören, vorhanden sind.
Das Sozialamt hat in Zusammenarbeit mit den Betreiber der Übergangseinrichtungen frühzeitig eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Nutzer*innen ergriffen und passt diese regelmäßig an. Hierauf aufbauend sind organisatorische Maßnahmen umgesetzt und Regelungen getroffen worden, um den Mindestabstand in allen öffentlichen Bereichen durch Zugangsbeschränkungen einzuhalten.
Seit Beginn der Pandemie ist zudem in allen Übergangseinrichtungen über COVID-19 und die erforderlichen präventiven Maßnahmen informiert worden. Dazu sind Grafiken zur Händehygiene, zum Niesverhalten und gegebenenfalls weiteren Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen an geeigneten Orten (Sanitärbereiche, Küchen, Gemeinschaftsräume, Flure) ausgehängt worden. Zudem erfolgen durch die jeweiligen Betreibe entsprechende Einweisungen in die notwendigen Hygieneschutzmaßnahmen für die Nutzer*innen.
In Dortmund wird bereits seit Jahren unter anderem durch das Wohnraumvorhalteprogramm eine dezentrale Unterbringung realisiert.
Vor diesem Hintergrund sehe ich die akuten Handlungs-und Schutzbedarfe umgesetzt.“
Die Petentin Frau Prof. Dr. Kröner-Herwig erläutert Ihren Antrag nochmals.
Die Ausschussvorsitzende Frau Krause dankt Frau Prof. Dr. Kröner-Herwig für ihre Ausführungen sowie ihren Einsatz für diese große humanitäre Aufgabe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 3.1
Muezzin-Ruf in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17693-20-E1)
Zur Anfrage der AFD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden vom 16.06.2020 zum Thema Muezzin-Ruf in Dortmund nimmt die Verwaltung im Schreiben vom 05.08.2020 wie folgt Stellung:
„Der lautsprecherverstärkte Gebetsruf ist im Rahmen der Religionsfreiheit grundsätzlich zulässig.
Er ist somit nicht anders zu beurteilen als das liturgische Glockengeläut. Nach herrschender
Rechtsauffassung ergibt sich weder aus dem Immissionsschutz- noch aus dem Baurecht eine
Regelungsbefugnis. Damit ist er ohne behördliche Genehmigung zulässig.
Insofern hat es bisher und wird es auch in Zukunft keine Genehmigung durch das Umweltamt
der Stadt Dortmund geben.
Lediglich hinsichtlich der Lautstärke des Rufes sind die allgemeinen Regeln des Landes-
Immissionschutzgesetzes (LImSchG) zu beachten. Das Umweltamt ist hier die zuständige
Ordnungsbehörde.
Der abendliche Gebetsruf als „Zeichen der Solidarität“ während der Corona-Krise wurde von den Moscheegemeinden beim Umweltamt angezeigt. Den Gemeinden wurde daraufhin die oben beschriebene Rechtslage erläutert und mitgeteilt, dass daher von Seiten des Umweltamtes grundsätzlich keine Bedenken bestehen.“
Rm Bohnhof (AFD-Fraktion) bittet zur Konkretisierung der Stellungnahme der Verwaltung noch um Mitteilung wie viele Moscheen während der Coronapandemie den abendlichen Gebetsruf beim Umweltamt angezeigt haben und welche genau dies waren.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage aus der Sitzung vom 16.06.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Aufenthaltsrechtlicher Status des afghanischen Vergewaltigers
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 18271-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
In den vergangenen Wochen vergewaltigte ein 23-jähriger Afghane innerhalb kürzester Zeit eine 11- sowie eine 13-Jährige.
Im Fall der 13-Jährigen war aus den Medien zu entnehmen, dass der Afghane die 13-Jährige in einen Hausflur in der Nordstadt zerrte und dort sexuell missbrauchte.
Zu diesem Zeitpunkt war der afghanische Tatverdächtige bereits wegen der vorherigen Vergewaltigung durch den zuständigen Strafrichter aus der Untersuchungshaft entlassen worden, da das Gericht keinen Haftgrund gem. §§ 112 Abs. 2, 112a StPO annahm.
Laut Medienberichten war der Afghane bereits durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und diverse andere Delikte in Erscheinung getreten.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen aufenthalts- bzw. asylrechtlichen Status hatte der Täter zum Tatzeitpunkt?
2. War der Stadt Dortmund der Afghane bereits bekannt bzw. hatte die Ausländerbehörde Kenntnis von den Straftaten bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund?
3. Wenn ja, wie sahen diese Erkenntnisse aus?
4. Wenn nein, warum wurde die Ausländerbehörde nicht durch die Staatsanwaltschaft Dortmund über die Ermittlungsverfahren/ Untersuchungshaft des Ausländers informiert?
5. Erhält die Dortmunder Ausländerbehörde nach der „Anordnung über Mitteilung in Strafsachen“ (MiStra) Informationen über Ermittlungsverfahren über in Dortmund lebende Ausländer und Asylsuchende?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Hatte die Stadt Dortmund hinsichtlich der zahlreichen Gesetzesverstöße des Afghanen dessen Abschiebung anvisiert?
8. Wenn nein, warum nicht?
Nach dem II. Teil, 3. Abschnitt Nr. 42, 42a MiStra ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet Ausländerbehörden über Ermittlungsverfahren gegen „Ausländerinnen und Ausländer“ sowie „Asylsuchende“ in Kenntnis zu setzen.
Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
„Der Ausschuss lädt den Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Dortmund zu einer kommenden Sitzung ein. Der LOSta wird gebeten, dort über das Mitteilungssystem „MiStra“ im Allgemeinen und die erfolgten Mitteilungen im konkreten Fall des tatverdächtigen Afghanen zu berichten.“
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) plädiert auf Nichtbefassung, da es sich um ein Nachfragen zum laufenden Verfahren der Strafvollzugsbehörden handelt.
Rm Bohnhof (AFD-Fraktion) erklärt, es handle sich hier um allgemeine Fragen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt eine Befassung des Ausschusses mit dem Antrag mehrheitlich (gegen die Stimmen der AFD-Fraktion) ab.
zu TOP 3.3
Zahl der Abschiebungen während der Corona-Krise
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 18354-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme sowie folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
„Die Zahl der Abschiebungen ist durch die Corona-Pandemie stark zurückgegangen. Laut dem Bundesministerium verweigern auch weiterhin zahlreise Länder die Einreise ausländischer Staatsangehöriger, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Demnach ging die Zahl der Abschiebungen in den ersten fünf Monaten auf 5.022 zurück.
Im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum ncoh 10.951 Rückführungen. Im Mai seien zum Beispiel nur 150 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben worden.
Durch die gesunkene Zahl der Abschiebungen hat sich konsequenterweise auch die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen innerhalb eines Jahres 245.597 auf 266.605 erhöht, davon 215.613 Geduldete.
Die AFD-Fraktion bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viel Abschiebungen erfolgten in den Monaten Februar 2020 bis heute in Dortmund (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Zahl der Abschiebungen)
2. Wie viele Abschiebungen erfolgten in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres?
3. Inwiefern wirkt sich die Corona-Pandemie aus Sicht der Stadt auf die Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern aus?
Die AFD-Fraktion stellt zudem folgenden Antrag:
„Die Stadt Dortmund wird aufgefordert auch bei den Abschiebungen zurück zur Normalität zu kehren. Abschiebungen werden ab sofort wieder aufgenommen.“
Die Stellungnahme der Verwaltung wird für die nächste Sitzung zugesagt.
zu TOP 3.4
Aufnahme von Migranten aus türkischen Lagern in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 18356-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor
„Deutschland hat von allen EU-Staaten in den vergangenen vier Jahren mit Abstand die meisten Migranten aus türkischen Flüchtlingslagern aufgenommen.
Vom 4. April 2016 bis zum 16. März diesen Jahres kamen laut EU-Kommission 9.967 der insgesamt 26.835 Migranten nach Deutschland, berichtete die WELT unter Berufung auf das Bundesinnenministerium.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage:
Wie viele Migranten hat die Stadt Dortmund im Zeitraum 4. April 2016 bis zum 16. März 2020 aus türkischen „Flüchtlingslagern“ aufgenommen?“
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung eingeholt.
zu TOP 3.5
Dortmunder Weihnachtsmarkt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18538-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18538-20-E1)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18538-20-E2)
Zu Beginn der Sitzung beschließt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden die Tagesordnungspunkte 3.5, 3.8 und 3.9 gemeinsam als Punkt von besonderem öffentlichem Interesse vorgezogen zu behandeln. In diesem Zusammenhang bittet SB Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) um Einzelabstimmung der Anträge, was durch die weiteren Fraktionen ebenfalls so gesehen wird.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt unter dem Tagesordnungspunkt 3.5 folgender Zusatz/-Ergänzungsantrag SPD-Fraktion vor:
„die SPD-Fraktion bringt nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschluss in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ein:
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Durchführung des Weihnachtsmarktes/der Weihnachtsstadt unter den Maßgaben der jeweils geltenden CoronaSchVO NRW gemeinsam mit den Veranstaltern eingehend zu prüfen und im Rahmen des Möglichen zu realisieren. Hierbei ist zur Entzerrung der Besucherströme auch eine Ausweitung der Flächen, z. B. auf den Platz von Amiens, den Theatervorplatz, die Flächen des zukünftigen Boulevard Kampstraße und/oder rund um das Dortmunder U in Betracht zu ziehen.
2. Den Ratsmitgliedern ist direkt bzw. über die Fraktionsgeschäftsstellen der Sachstand Anfang November schriftlich mitzuteilen.
3.Der ABÖAB empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss und bittet darum, diese Vorlage am 08.10.2020 in der Ratssitzung zu behandeln:
Die Kosten für die Aufstellung, den Betrieb und den Abbau des Weihnachtsbaumes werden einmalig auf Grund der besonderen Situation von der Stadtverwaltung bis zu einer Höhe von 300.000 € übernommen. Die Verwaltung wird gebeten, dies, soweit zulässig, als coronabedingte Aufwendungen zu behandeln.
4.Die Verwaltung wird aufgefordert, dezentral zusätzliche, für den Veranstalter kostenfreie Flächen für einen temporären Weihnachtsfreizeitpark (ähnlich FunDoMio) zur Verfügung zu stellen. Ein denkbarer Standort wäre Phoenix West und eine Anbindung zur City über einen für die Besucher kostenfreien Shuttle-Service zwischen Weihnachtsmarkt/Weihnachtsstadt und Weihnachtsfreizeitpark sicherzustellen.
Begründung:
Der Weihnachtsmarkt hat eine über 120 Jahre alte Tradition in Dortmund. Die Schausteller sorgen mit immer neue Attraktionen und Angeboten während der Weihnachtszeit für ein besonderes Ambiente in unseren Innenstädten. Weihnachtsmärkte erzeugen wichtige Kundenströme und sind somit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Dortmund. Neben den Umsatzeinbußen durch coronabedingte Schließungen haben auch die Schließungen großer Häuser erhebliche negative Auswirkungen für den Dortmunder Einzelhandel. Die Wiederherstellung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt ist dringend erforderlich, um wieder mehr Menschen in die Innenstadt zu locken.
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind nahezu alle Großveranstaltungen und Volksfeste ausgefallen und die Schausteller damit jedweder Einnahmequelle beraubt. Das Verbot von Volksfesten gleicht einem Berufsverbot und viele Schausteller bangen um ihre wirtschaftliche Existenz.
Der größte Weihnachtsbaum der Welt ist seit 1996 ein zentrales Wahrzeichen des Dortmunder Weihnachtsmarktes hat sich weit über die Grenzen hinaus zum Publikumsmagnet entwickelt. Eine einmalige Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum würde die finanzielle Belastung der Organisatoren des Weihnachtsmarktes/der Weihnachtsstadt verringern, insbesondere da auf Grund der weiter bestehenden Beschränkungen Umsätze und Erlöse nicht im gewohnten Umfang zu erwarten sind.“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags welcher als Tischvorlage vorlag (Drucksachen Nr. 18538-20-E2):
1. Der Ausschuss begrüßt die Bemühungen, den Dortmunder Weihnachtsmarkt auch in diesem Jahr stattfinden zu lassen. Der Ausschuss stellt fest, dass die letztendliche Durchführung abhängig ist vom weiteren Corona-Infektionsgeschehen und den dann gültigen Maßgaben der Corona-Schutzverordnung. Aufgrund der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Situation ist eine Ausweitung der bisherigen Flächen zur Entzerrung des Weihnachtsmarktes sinnvoll.
2. Der bisher für den Weihnachtsbaum benötigte Platz wird in diesem Jahr zur Entzerrung der Stände auf dem Hansaplatz genutzt. Gleichzeitig wird damit zusätzlicher Platz für einige weitere Stände geschaffen.
3. Bei Plänen für einen temporären Weihnachtsfreizeitpark wird den Schausteller*innen dieselbe Unterstützung der Stadt zur Verfügung gestellt wie beim temporären Freizeitpark FunDoMio im Sommer.
4. Zur Unterstützung der Schausteller*innen und des Handels in der Innenstadt sowie zur Reduzierung des Autoverkehrs und der dadurch entstehenden Belastungen wird die Verwaltung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der DSW 21 an den Advents-Wochenenden einen kostenlosen Shuttle-Service von Park-and-ride-Parkplätzen zu organisieren. Ergänzend zu bereits vorhandenen Plätzen sind temporär weitere geeignete Plätze für einen Park-and-ride-Service auszuweisen. Zusätzlich wird geprüft, wie und unter welchen Bedingungen eine generelle kostenlose Nutzung des gesamten ÖPNV im Stadtgebiet Dortmund an den vier Adventssamstagen realisiert werden kann.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksachen Nr. 18605-20) unter TOP 3.8 vor
„Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung zu prüfen, ob es in den Stadtbezirken Sondernutzungsflächen gibt, die von Schaustellern – unter Beachtung der Corona-Schutzregeln - für das Aufstellen von Verzehrständen und kleineren Fahrgeschäften geeignet sind und, welche für obige Zwecke zur Verfügung gestellt werden können.
In einem nächsten Schritt können dann die Standorte gemeinsam mit dem Schaustellerverein besprochen und Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Begründung
Durch den Wegfall von Stadtfesten und Kirmessen geht es bei vielen Schaustellern mittlerweile um die Existenz. Die einzige Einnahmequelle ruht seit Anfang des Jahres und es ist bisher noch nicht absehbar, wann die ersten größeren Veranstaltungen wieder stattfinden. Für Schausteller wäre ein Aufstellen ihrer Verzehrstände / kleineren Fahrgeschäfte eine Möglichkeit, den Lebensunterhalt zumindest ein wenig zu bestreiten.“
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz/-Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksachen Nr. 18861-20) unter 3.9 vor:
„Die Stadt Dortmund erlässt den SchaustellerInnen, für den Fall der Realisierung eines Dortmunder Weihnachtsmarktes, die städtischen Gebühren für das Jahr 2020.
Begründung:
Die Schausteller und Schaustellerinnen haben bekanntermaßen erhebliche Umsatzeinbußen im Rahmen der Corona-Eindämmung erlitten. Sofern sich der Dortmunder Weihnachtsmarkt konzeptionell an die Eindämmungsmaßnahmen anpassen und stattfinden kann, ist dennoch mit weniger Umsatz zu rechnen.
Damit auch im Jahr 2021 noch Schausteller und Schaustellerinnen Dortmund mit ihrem Angebot erfreuen können, muss in dieser schwierigen Phase versucht werden, ihnen bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.“
Hierzu erläutert Herr Arens vom Schaustellerverein Rote Erde e.V. Dortmund zunächst das Konzept für die Weihnachtsstadt 2020. Herr Arens weist zunächst darauf hin, dass das Veranstaltungsverbot die Schausteller stark in Mitleidenschaft gezogen hat, so dass hier bereits ein Stadium erreicht ist, bei dem es für viele nicht mehr weitergeht. Die Weihnachtsstadt werde im Grunde einen anderen Aufbau bekommen. Wobei bestimmte Punkte wie z.B. das Weihnachtsdorf, die Bühne das Kinderweihnachtszelt aus Infektionsschutzgründen nicht aufgenommen werden können, da hier nicht sichergestellt werden kann, dass unter anderem die Mindestabstände gewahrt werden. Dennoch wird von der Attraktivität des Marktes ausgegangen, da in diesem Jahr aufgrund von Absagen anderer Weihnachtsmärkte z.B. mehr Handwerker vor Ort sein könnten, welche sonst auf anderen Märkten ausstellen. Entsprechende Anfragen lägen bereits vor. Auf Werbung im Ausland werde dieses Jahr komplett verzichtet. Es soll sich um einen Markt für Dortmund und die Dortmunder Bürger*Innen handeln. Im Vorfeld erfolgten bereits Gespräche mit der Verwaltung. Hier hat man sich auf verschiedene Kernpunkte geeinigt. Die Abstände der Reihen werden breiter. So ist eine Mindestbreite der Durchgänge von 6 Metern vorgesehen. Es werden neue Flächen hinzugezogen
· Kampstraße Bereich „alte Straßenbahn“ Kampstraße bis „Neubau Studentewohnheim“ als Anschluss an den Bereich Katharinentreppe
· Erweiterung der Stellflächen auf dem Hansaplatz
Im besonders frequentierten Bereich des Hansaplatzes wird es in diesem Jahr Zugangskontrollen geben. Vorgesehen ist ebenfalls, alle Glühweinstände einzufrieden, um einen Thekenbetrieb und unkontrollierte Besucherströme auszuschließen. Hier würde ähnlich wie in der Gastronomie mit festen Sitzplätzen gearbeitet. Hierzu ist auch der Einsatz einer App zur Steuerung der Besucherströme vorgesehen. Erste Ideen liegen hierzu bereits vor. Weiterhin ist ein Kampagne zum Thema Registrierung vorgesehen um Falschangaben von Personalien und Kontaktdaten möglichst zu vermeiden. An jedem Stand wird zusätzlich ein Desinfektionsständer aufgestellt. Weiterhin wird die Zahl der Toilettenanlagen erhöht. Die Geschäfte an sich werden soweit wie möglich mit Plexiglasscheiben ausgestattet. Wo dies nicht möglich ist, werden die Verkäufer*Innen mit entsprechenden Schutzvorkehrungen arbeiten. Insgesamt wurden auf dem Hansaplatz, der Kleppingstraße und im Bereich der Reinoldikirche Mittelreihen entfernt um ausreichend Platz zu schaffen. Außerdem wurden sämtliche Lagercontainer gestrichen um die Reihenbreiten von sechs Metern zu erreichen. Das Konzept wird den Fraktionen durch Herrn Arens zur Verfügung gestellt. Zusammengefasst sieht das Konzept folgende Grundsätze vor:
· Abstände einhalten
· Entzerren wo möglich
· Arbeit mit Publikumslenkung an stark frequentierten Glühwein- und Imbissständen
· Sowie Einhaltung aller Schutzmaßnahmen die für ein Event einer solchen Größenordnung nötig sind.
Im Zentrum des Konzeptes stehe jedoch wie jedes Jahr der Weihnachtsbaum auf dem Hansaplatz. Hier ist es der ausdrückliche Wunsch der Schausteller*Innen, dass dieser auch in diesem Jahr aufgestellt werde, da dieser als Wahrzeichen aufgenommen werde. Gleichzeitig weist er auf den Antrag der SPD-Fraktion unter der Drucksachen Nr. 18538-20-E1 Punkt 3 hin und gibt an, dass dies für die Schausteller*Innen in diesem Jahr eine große Erleichterung wäre.
Die Vorsitzende Frau Krause weist darauf hin, dass es den Fraktionen sehr klar ist wie wichtig die Durchführung des Marktes für alle Beteiligten ist.
Rm Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass man grundsätzlich bereit sei den Schausteller*Innen Hilfestellung zu bieten und daher die Einstellung der Fraktion zum Thema Weihnachtsbaum in diesem Jahr nicht zu halten ist. Gleichzeitig werde man jedoch auch nicht zustimmen, sondern sich in diesem Punkt enthalten. Bezüglich des Themas „Shuttleservice“ warte man die laufende Diskussion ab.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Hier sollte nochmal deutlich werden, dass die Politik an der Seite der Schaustellerfamilien steht und besonderen Wert darauf legt, dass die Weihnachstadt in Dortmund stattfindet. Der Weihnachtsbaum gehöre dazu. Der gewonnene Platz für Stände durch das Weglassen des Baumes würde das Fehlen des Baumes nicht wettmachen. Um die finanzielle Last der Veranstaltung zu mindern wurde daher beantragt die Kosten für ebendiesen durch Haushaltsmittel zu tragen. Hierbei ist der formelle Weg in den Rat zu gehen. Zum Thema „Shuttleservice und weitere Flächen für Schausteller“ unter Punkt 4 der Drucksachen Nr. 18538-20-E1 verweist Rm Goosmann auch auf den Antrag der CDU-Fraktion unter der Drucksachen Nr. 18605-20 und gibt an, dass dies der SPD Fraktion wichtig sei. Man möchte bis zur Weihnachtszeit und darüber hinaus bis ins nächste Jahr schauen wo man eine ähnliche Veranstaltung wie den „Fundomio Freizeitpark“ noch aufziehen kann. Ebenfalls zu prüfen wäre hier, wer dies am besten organisieren könnte.
Mit Ausnahme der Ziffer 2 im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Drucksachen Nr. 18538-20-E2 sei man auch beim Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste unter der Drucksachen Nr. 18661-20 sei zwar auf politischer Ebene Sympathie vorhanden, gleichzeitig weist er jedoch darauf hin, dass der Erlass von Gebühren für die Schausteller*Innen juristisch nicht zu vertreten sei. Daher könnte man dem Antrag nicht zustimmen. In diesem Zusammenhang verweist er nochmals auf die Erleichterung für die Schausteller*Innen bei der Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum.
Rm Bohnhof (AFD-Fraktion) führt aus, dass die AFD-Fraktion die Ausführung der Weihnachtsstadt als Traditionsveranstaltung unterstützt, wirft jedoch auch die Frage auf, ob hier tatsächlich ein Weihnachtsbaum in der bisherigen Größenordnung nötig ist oder in diesem Jahr nicht eine kleinere Variante ausreichend ist und schlägt die Nutzung der bisherigen Weihnachtsbaumfläche für die Schausteller*Innen vor. Zur Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum kündigt er an sich zu enthalten, insbesondere mit Hinblick darauf, dass durch die Coronapandemie möglicherweise keine Weihnachtsstadt zustande kommt.
Zum Thema städtische Gebühren teilt Rm Bohnhof die Ansicht, dass ein Erlass der Gebühren nicht möglich ist. Sofern dies jedoch der Fall sein sollte, ist die Höhe der ausgefallenen Einnahmen hierfür zu klären.
Rm Weber (CDU-Fraktion) bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausführungen des Rm Goosmann. Der Antrag mit der Drucksachen Nr. 18605-20 bezüglich eines möglichen externen Marktes ist hier als Prüfauftrag an die Verwaltung zu sehen. Die kostenfreie Nutzung des ÖPNV an den Adventswochenenden wird durch die CDU-Fraktion verneint.
Ergänzend wird folgender Antrag durch die CDU-Fraktion gestellt:
Die Verwaltung möge prüfen, ob für den Zeitraum des Weihnachtsgeschäfts insbesondere für Händler mit kleineren Verkaufsflächen zur Verringerung von Infektionsrisiken eine Genehmigung für Verkaufsstände vor dem Ladenlokal erteilt werden kann.
Eine positive Bescheidung wäre hier wünschenswert.
SB Joest führt aus, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste ebenfalls den Ausführungen des Herrn Goosmann zustimmt. Bezüglich eines Shuttleservices führt Sie aus, dass eine Anbindung der vorhanden Park and Ride Plätze wünschenswert wäre, nicht jedoch ein möglicher „Christmas Popup Park“. Hier sei eher ein Kombiticket denkbar.
Rm Fuß erklärt, dass der Punkt 2 des Antrags mit der Drucksachen Nr. 18538-20-E2 aufgrund der vorangegangen Beratung und Aussage seiner Fraktion gestrichen wird und die Finanzierung des Weihnachtsbaums als Kompensation zu den anfallenden Standgebühren zu betrachten ist. Daher weist er darauf hin, dass eine Zustimmung zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht erfolgen kann, da dieser möglicherweise hinfällig sei. Man würde daher für die Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum stimmen.
Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass es in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie darum geht ein harmonisches Event zu haben, bei dem jeder ein gutes Gefühl haben könne. Daher verfechte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieses Jahr ausnahmsweise den Weihnachtsbaum, da die Rahmenbedingungen stimmten. Zum Prüfauftrag der SPD-Fraktion stellt sich ihr noch die Frage ob hier Punkt vier des Antrags mit der Drucksachen Nr. 18538-20-E1 gemeint sei. Dies würde man ebenfalls unterstützen. Des Weiteren bittet sie um grundsätzliche Klärung des Themas „Shuttleservice“ vor der anstehenden Abstimmung.
Herr Arens vom Schaustellerverein Rote Erde e.V. Dortmund erläutert, dass der „Christmas Popup Park“ als Ausweichidee gedacht war, erste Wahl jedoch die Innenstadt sei. Ein Popup Freizeitpark mache derzeit keinen Sinn und man konzentriere sich hier voll und ganz auf die Weihnachtsstadt in der Innenstadt.
Rm Bohnhof weist ergänzend zu seinen bisherigen Ausführungen darauf hin, dass er Punkt vier des Antrags mit der Drucksachen Nr. 18538-20-E2 durch die AFD-Fraktion abgelehnt wird.
SB Joest zieht den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aufgrund der vorausgegangenen Diskussion zurück und schließt sich dem Antrag der SPD-Fraktion unter Punkt 3 der Drucksachen Nr. 18538-20-E1 an.
Rm Goosmann erläutert nochmals kurz Punkt vier des Antrags mit der Drucksachen Nr. 18538-20-E1. Da dieser sich jedoch im Laufe der Diskussion erledigt habe, werde dieser aus dem Antrag gestrichen. Wichtig sei ihm jedoch trotzdem, dass weiterhin entsprechende Flächen gesucht werden. Daher schließe man sich dem Antrag der CDU-Fraktion unter der Drucksachen Nr. 18605-20 an.
Herr Stadtrat Dahmen erläutert, dass die Verwaltung starkes Interesse an der Durchführung des Weihnachtsmarktes hat und aktiv an Lösungen arbeitet. Man möchte, dass die Bürger*Innen raus gehen und die Weihnachtsstadt genießen. Zumal das Infektionsrisiko in Außenbereichen wesentlich geringer sei. Weiterhin führt er aus, dass in Gesprächen klar geworden ist, dass den Schausteller*Innen die Hygienemaßnahmen sehr wichtig seien. Eine geplante Veranstaltung mit Infektionsschutzmaßnahmen sei ihm lieber als ungeplante spontane Menschenansammlungen. In der Verwaltung habe man gemeinsam als Ordnungsverwaltung mit der Feuerwehr, Bauverwaltung und Wirtschaftsförderung von vorn herein zusammengearbeitet. Derzeit sei man in Gesprächen auf der operativen Ebene um genau zu Betrachten wie die einzelne Umsetzung aussehen wird. Dies sei Ziel der Verwaltung. Das fertige Konzept soll in einigen Wochen vorliegen. Weiterhin gibt er an, dass nach Rücksprache mit Herrn Stadtdirektor Stüdemann noch Mittel aus dem Veranstaltungsmanagement zur Verfügung stünden, welche für die Kostendeckung des Weihnachtsbaums zur Verfügung gestellt werden könnten. Zum Thema des Erlass der Sondernutzungsgebühren erklärt er, dass dies, auch wenn der Antrag nunmehr zurückgezogen wurde, nicht möglich sei. Der Weg über den „Zuschuss“ zum Weihnachtsbaum sei hier deutlich einfacher. Zur Beantwortung der Frage der AFD-Fraktion zu der Höhe der anfallenden Gebühren wird eine Höhe von ca. 100.000,00 € bis ca. 150.000,00 € angegeben. Dies sei Flächenabhängig. Abschließend schlägt Herr Stadtrat Dahmen ebenfalls vor, über jeden Punkt der verschiedenen Anträge einzeln abstimmen zu lassen.
Abstimmung
Antrag der SPD-Fraktion (Drucksachen Nr. 18538-20-E1)
Zu 1)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, die Durchführung des Weihnachtsmarktes/der Weihnachtsstadt unter den Maßgaben der jeweils geltenden CoronaSchVO NRW gemeinsam mit den Veranstaltern eingehend zu prüfen und im Rahmen des Möglichen zu realisieren. Hierbei ist zur Entzerrung der Besucherströme auch eine Ausweitung der Flächen, z. B. auf den Platz von Amiens, den Theatervorplatz, die Flächen des zukünftigen Boulevard Kampstraße und/oder rund um das Dortmunder U in Betracht zu ziehen.“
Zu 2)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig:
„Den Ratsmitgliedern ist direkt bzw. über die Fraktionsgeschäftsstellen der Sachstand Anfang November schriftlich mitzuteilen.“
Zu 3)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden empfiehlt mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Piraten, bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AFD):
„Die Kosten für die Aufstellung, den Betrieb und den Abbau des Weihnachtsbaumes werden einmalig auf Grund der besonderen Situation von der Stadtverwaltung bis zu einer Höhe von 300.000 € übernommen. Die Verwaltung wird gebeten, dies, soweit zulässig, als coronabedingte Aufwendungen zu behandeln.“
und überweist den Antrag zur Befassung an den Rat der Stadt weiter.
Zu 4)
Zurückgezogen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksachen Nr. 18538-20-E2)
Zu 1)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig:
Der Ausschuss begrüßt die Bemühungen, den Dortmunder Weihnachtsmarkt auch in diesem Jahr stattfinden zu lassen. Der Ausschuss stellt fest, dass die letztendliche Durchführung abhängig ist vom weiteren Corona-Infektionsgeschehen und den dann gültigen Maßgaben der Corona-Schutzverordnung. Aufgrund der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Situation ist eine Ausweitung der bisherigen Flächen zur Entzerrung des Weihnachtsmarktes sinnvoll.
Zu 2)
gestrichen
Zu 3)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich (bei Enthaltung der FDP-Fraktion):
„Bei Plänen für einen temporären Weihnachtsfreizeitpark wird den Schausteller*innen dieselbe Unterstützung der Stadt zur Verfügung gestellt wie beim temporären Freizeitpark FunDoMio im Sommer.“
Zu 4)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich (bei Zustimmung der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke und Piraten) ab:
„Zur Unterstützung der Schausteller*innen und des Handels in der Innenstadt sowie zur Reduzierung des Autoverkehrs und der dadurch entstehenden Belastungen wird die Verwaltung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der DSW 21 an den Advents-Wochenenden einen kostenlosen Shuttle-Service von Park-and-ride-Parkplätzen zu organisieren. Ergänzend zu bereits vorhandenen Plätzen sind temporär weitere geeignete Plätze für einen Park-and-ride-Service auszuweisen. Zusätzlich wird geprüft, wie und unter welchen Bedingungen eine generelle kostenlose Nutzung des gesamten ÖPNV im Stadtgebiet Dortmund an den vier Adventssamstagen realisiert werden kann.“
Antrag der CDU-Fraktion (Drucksachen Nr. 18605-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig folgenden Auftrag an die Verwaltung:
„Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung zu prüfen, ob es in den Stadtbezirken Sondernutzungsflächen gibt, die von Schaustellern – unter Beachtung der Corona-Schutzregeln - für das Aufstellen von Verzehrständen und kleineren Fahrgeschäften geeignet sind und, welche für obige Zwecke zur Verfügung gestellt werden können.
In einem nächsten Schritt können dann die Standorte gemeinsam mit dem Schaustellerverein besprochen und Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden.“
Sowie den zusätzlichen mündlichen Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag
„Die Verwaltung möge prüfen, ob für den Zeitraum des Weihnachtsgeschäfts insbesondere für Händler mit kleineren Verkaufsflächen zur Verringerung von Infektionsrisiken eine Genehmigung für Verkaufsstände vor dem Ladenlokal erteilt werden kann.“
Antrag der FDP-Fraktion (Drucksachen Nr. 18861-20)
Zurückgezogen
zu TOP 3.6
Zunehmender Drogenkonsum und –handel im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18539-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18539-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Zusatz/-Ergänzungsantrag SPD-Fraktion vor
„Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Drogenszene in der Innenstadt und anderen stadtweit bekannten Brennpunkten offensiv zu kontrollieren und vor Ort den Konsumenten zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote zu unterbreiten. Eine ledigliche Verdrängung der Szene ist nicht zielführend und zu vermeiden. Insbesondere Ordnungsverwaltung, Polizei und EDG müssen gemeinsam und in enger Abstimmung gegen die einhergehende Kriminalität, Verwahrlosung und Vermüllung vorgehen. Das stadtweit aufgelegte Aktionsprogramm „Saubere Stadt – Stadtbildpflege“ zeigt erfreulicherweise bereits erste Erfolge und soll flächendeckend umgesetzt werden.
Begründung:
Durch den coronabedingten Wegfall der Tagesstrukturen und Aufenthaltsmöglichkeiten ist Armut, Obdachlosigkeit und Drogenkonsum in der Öffentlichkeit sichtbarer geworden. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Stadtgarten und den umliegenden Straßenzügen. Neben aggressivem Betteln, Verschmutzungen und offenem Drogenhandel kommt es leider auch zu Auseinandersetzungen innerhalb der Szene, die Passanten in unangenehme Situationen bringen. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene benötigen besonderen Schutz. Daher müssen die Unterstützungsangebote auf die jeweiligen Konsumenten zugeschnitten sein und die bewährten Angebote durch Streetwork auf die betroffenen Bereiche ausgedehnt werden. Ziel muss es sein, die Situation wieder zu stabilisieren, damit sich das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen und Besucher*innen der Innenstadt verbessert und die Attraktivität des Umfeldes für die Anwohner*innen dauerhaft gesteigert wird. Um ein Verdrängen der Szene insbesondere in Wohngebiete zu verhindern, sollten die Unterstützungsangebote schnellstmöglich erfolgen. Die enge Abstimmung zwischen Verwaltung, Polizei und EDG ist aus Sicht der SPD-Fraktion auf Grund der unterschiedlichen Zuständigkeiten zwingend erforderlich.
Die SPD-Fraktion begrüßt, dass durch den von ihr initiierten Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ jährlich 15 Nachwuchskräfte und somit das zukünftige Personal für den kommunalen Ordnungsdienst in Dortmund ausbildet wird. Diese Kräfte werden nach und nach vakante Stellen besetzen und zur weiteren Verbesserung vor Ort führen.“
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) weist auf die aufgrund der Coronapandemie weggefallen Aufenthaltsmöglichkeiten für das in der Anfrage genannte Klientel hin. Brennpunkte müssten offensiv kontrolliert werden. Angetroffene Drogenabhängige müssten nochmals auf die vorhandenen Angebote hingewiesen werden. Man müsse wieder Herr der Lage werden.
Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Drogenkonsum im Stadtgarten nicht zu übersehen sei und zunehmen würde. Man müsse der Lage Ordnungs- und Sozialpolitisch Herr werden. Dem Antrag werde zugestimmt.
Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke und Piraten) schließt sich den Ausführungen Ihrer Vorredner an. Es sei hier auch insbesondere die Sozialverwaltung mit Streetworkern gefordert auf die entsprechenden Personen zuzugehen. Dem Antrag werde zugestimmt.
Rm Weber (CDU-Fraktion) führt ebenfalls aus, dass der Stadtgarten ein Brennpunkt der Drogenszene sei. Ziel sollte die permanente Einrichtung von Ansprechpartnern sein. Möglicherweise auch stationärer Art. Dem Antrag werde zugestimmt.
Rm Bohnhof (AFD-Fraktion) gibt an, dass man dem Antrag zustimmen werde.
Frau Siekmann (32/FBL) räumt ein, dass die Kapazitäten z.B. des Drogenkosumraums, derzeit durch die Coronapandemie eingeschränkt seien. Man sei jedoch interdisziplinär unterwegs. Dies gelte sowohl für Polizei als auch für Streetworker. Mit letzteren habe man bereits eine Projektwoche im fraglichen Bereich durchgeführt. Dabei wurde von den gebildeten Teams 86 Personen angesprochen von denen 56 in einem ausführlichen Gespräch beraten werden konnten. Die verbliebenen 30 hätten die Kontaktversuche abgelehnt. Von den 56 angesprochenen Personen seien 17 in eigener Wohnung untergebracht. Fünf waren wohnungslos und weitere 30 obdachlos. Die vorhandenen Angebote seien den meisten Personen bekannt, werden jedoch oftmals nicht wahrgenommen. Frau Siekmann betont, dass man im Stadtgarten täglich mehrfach kontrolliere.
SB Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist ebenfalls auf die prekäre Situation im Stadtgarten hin. Man habe bereits erlebt, dass nicht immer gehandelt werde, wenn es sein müsste.
Herr Stadtrat Dahmen geht darauf ein, dass vor allem bei einer vorliegenden Konsumierung von Drogen Umsicht gefragt sei. Dennoch werde hier konsequent durchgegriffen.
Rm Goosmann gibt an die Sache auch in den Polizeibeirat zu tragen.
Rm Dr. Tautorat gibt zu beachten, dass es sich bei vielen Personen aus dem genannten Kreis auch um solche handle, welche psychisch belastet seien und einer entsprechenden Behandlung bedürfen.
Frau Siekmann bietet an eine mobile Wache vor Ort einzurichten um sichtbarer Präsenz zu zeigen. Dies sei zwar nur ein kleiner Schritt, jedoch ein beweglicher und schnell umzusetzender.
Der Antrag der SPD-Fraktion wird durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig beschlossen.
zu TOP 3.7
Resolution zur Lockerung des Prostitutionsverbotes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18608-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vor
„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 29.09.2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest:
1. Dass es angesichts der derzeit in Nordrhein-Westfalen geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einen dringenden Regelungsbedarf in Bezug auf die Ausübung von Prostitution/Sexarbeit in Dortmund gibt.
2. Dass in Dortmund alle Teilbereiche von Prostitution (Bordelle, Clubs, Wohnungsprostitution, Hotels, Privatbereich, usw.) existieren.
3. Dass das im Rahmen der geltenden Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen festgelegte Prostitutionsverbot gravierende Auswirkungen auf die in diesem Bereich legal tätigen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in Dortmund hat und diese kurz- bis mittelfristig in existenzielle Nöte und/oder in die Illegalität treibt.
4. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bekennt sich ausdrücklich zu dem im Jahr 2002 durch die Stadt Dortmund etablierten und seither auf kommunaler Ebene äußerst erfolgreichen „Dortmunder Modell“ im Bereich der Sexarbeit. Als institutionalisierte Gesprächsplattform für SexarbeiterInnen, ClubbetreiberInnen, Ordnungsamt, Polizei, Hilfsorganisationen und anderen relevanten Akteuren fördert der geschaffene Kommunikationsrahmen Transparenz, öffentliche Akzeptanz und Rechtssicherheit.
5. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest, dass das „Dortmunder Modell“ eine entscheidende Grundlage für die geregelte Ausübung legaler Formen von Prostitution in Dortmund ist. Die andernorts oftmals inhärenten negativen Auswüchse des Gewerbes, wie illegale Prostitution, Menschenhandel oder organisierte Kriminalität, konnten dank des „Dortmunder Modells“ in den letzten Jahren in Dortmund auf ein Minimum reduziert werden.
6. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden befürchtet, dass SexarbeiterInnen durch das in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung geltende Prostitutionsverbot zunehmend in die Illegalität abgedrängt werden und einem Wiedererstarken negativer Begleitmilieus (Menschenhandel, organisierte Kriminalität) in Dortmund Vorschub geleistet wird. Die aus langjähriger Zusammenarbeit erwachsenen Erfolge des „Dortmunder Modells“ sind durch das momentan geltende Prostitutionsverbot stark gefährdet.
7. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest, dass Prostitution unter Einhaltung strenger Hygieneschutzmaßnahmen und entsprechender Hygienekonzepte in anderen deutschen Bundesländern sowie Nachbarländern zumindest in Teilbereichen wieder ausgeübt werden darf.
8. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund, kurzfristig lösungsorientierte Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu initiieren und den dringenden Regelungsbedarf im Bereich der Sexarbeit aufzuzeigen. Ziel der Gespräche soll eine Lösung im Sinne der Betroffenen sein. Eine Lockerung des Prostitutionsverbotes ist, unter der zwingenden Voraussetzung der Vorlage von effektiven Hygieneschutzkonzepten sowie der strengen Einhaltung aller erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen, anzustreben.
Begründung
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gilt in Nordrhein-Westfalen ein striktes Berufsausübungsverbot für den Bereich der Prostitution. Dieses im Rahmen der Corona-Schutzverordnung festgelegte Verbot sorgt dafür, dass ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, die ihrem Beruf in diesem Dienstleistungsgewerbe bislang vollkommen legal nachgegangen sind, in letzter Zeit zunehmend unter finanziellen Druck und schließlich in existenzielle Nöte geraten. Viele SexarbeiterInnen in Dortmund und ganz Nordrhein-Westfalen werden infolge dieser Entwicklung unverschuldet vor die Wahl gestellt, sich zwischen einem Leben in Arbeitslosigkeit oder einem Leben in der Illegalität zu entscheiden.
Problematisch ist insbesondere die vonseiten verschiedener Hilfsorganisationen wie der „Mitternachtsmission“ geäußerte Feststellung, dass derzeit wieder viele SexarbeiterInnen aus finanziellen Zwängen heraus illegal auf dem sog. „Straßenstrich“ arbeiten (müssen). Dies gefährdet nicht nur die öffentliche Ordnung in den hiervon besonders betroffenen Stadtteilen in erheblichem Maße, sondern stellt auch in Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der SexarbeiterInnen ein eklatantes Problem dar. Zudem besteht die akute Gefahr, dass die aktuell infolge des coronabedingten Berufsausübungsverbotes ungeregelte Situation im Prostitutionsgewerbe einem Wiedererstarken der organisierten Kriminalität im Milieu Vorschub leistet.
Das im Jahr 2002 eingeführte „Dortmunder Modell“, eine Gesprächsplattform bzw. ein „Runder Tisch“ für alle relevanten Akteure (SexarbeiterInnen, ClubbetreiberInnen, Ordnungsamt, Polizei, Hilfsorganisationen, usw.), ist in Dortmund mittlerweile fest etabliert und institutionalisiert worden. Das Modell gilt fraktionsübergreifend als Erfolg. Durch die Einführung dieses geregelten und (rechts-) sicheren Rahmens ist es in den letzten Jahren gelungen, die illegale Prostitution sowie diverse Begleitphänome (Straßenstrich, Menschenhandel, organisierte Kriminalität, usw.) auf kommunaler Ebene stark zurückzudrängen. Zugleich wurde durch die enge, kommunikative Zusammenarbeit aller relevanten Akteure ein weitgehend sicheres Umfeld zur Berufsausübung für SexarbeiterInnen geschaffen, verschiedene Hilfsangebote zielgerichtet etabliert sowie Kontrolle und Gesundheitsschutz des Gewerbes maßgeblich verbessert. Infolge der o.g. Entwicklungen gerät dieses in Dortmund institutionalisierte Erfolgsmodell zunehmend unter Druck. Die deutlichen Erfolge scheinen angesichts des momentanen Prostitutionsverbotes stark gefährdet.
Im Lichte dieser Erkenntnisse ist es ein Gebot der Stunde, dass sich Politik und Stadtverwaltung auch auf Landesebene nachdrücklich für eine Lockerung des aktuell geltenden Prostitutionsverbotes unter der Voraussetzung der Vorlage effektiver Hygieneschutzkonzepte sowie der strengen Einhaltung aller erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen einsetzen.“
Der Antrag der CDU-Fraktion wird zurückgezogen.
zu TOP 3.8
Sondernutzungsflächen für Schausteller
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18605-20)
Die Tagesordnungspunkte 3.5, 3.8 und 3.9 wurden gemeinsam unter 3.5 behandelt.
Das Ergebnis der Beratung ist aufgrund der gemeinsamen Befassung unter 3.5 abgebildet.
zu TOP 3.9
Städtische Gebühren beim Dortmunder Weihnachtsmarkt
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 18661-20)
Die Tagesordnungspunkte 3.5, 3.8 und 3.9 werden gemeinsam behandelt.
Das Ergebnis der Beratung ist aufgrund der gemeinsamen Befassung unter 3.5 abgebildet.
zu TOP 3.10
Sperrstunde
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 18494-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird zuständigkeitshalber folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur Sport und Freizeit überwiesen:
„Die bisher geltende Sperrstunde für die Dortmunder Clubs, Gastronomie- und
Diskothekenbetriebe wird grundsätzlich aufgehoben. Die Stadt Dortmund macht dafür von der Ermächtigung nach § 3 Gaststättenverordnung NRW Gebrauch.
Begründung:
Dortmund ist eine der wenigen Städte, die noch an der Sperrstunde festhalten. Dabei gibt es
auch hier immer mehr Clubs, Diskotheken und Kulturinstitutionen, die experimentelle Formate umsetzen und das urbane Leben prägen. Mit der derzeit gültigen zeitlichen Regelung durch die Sperrstunde wird diese Entwicklung immer wieder begrenzt. Dabei dient die Sperrstunde nicht dem Lärmschutz, denn die im Umweltrecht verankerten Schallemissionsgrenzen müssen die Clubs ohnehin grundsätzlich einhalten.
Gerade vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch Corona, die insbesondere auch die
Club- und Veranstaltungsszene existenziell getroffen haben, kann die Abschaffung der
Sperrstunde helfen, den Neustart der kreativen, vielfältigen und lebendigen (Nacht-)Kultur mit jungen Angeboten zu unterstützen.“
Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag der Fraktion nochmals.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) führt aus, dass bereits mehrfach über die Sperrstunden gesprochen wurde. Man halte diese weiterhin nicht für verkehrt. Es sei grundsätzlich nicht falsch, dies nochmal neu zu betrachten, jedoch sei es sinnvoll dies dem neu gebildeten Ausschuss zu übertragen.
Rm Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag temporär als Probe zugestimmt hätte. Dennoch sei seine Fraktion auch dafür, dies in der nächsten Legislaturperiode anzupacken.
Rm Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) plädiert ebenfalls für eine Behandlung in der nächsten Legislaturperiode.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden auf die nächste Sitzung geschoben.
zu TOP 3.11
Sachstand "Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17736-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in der Sitzung vom 16.06.2020 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„in der Sitzung am 19.02.2019 wurden diverse Maßnahmen zur Minderung von Angsträumen
beschlossen. Darunter u.a. die Erstellung einer „Beleuchtungsmängelkarte“, das Begehen von Stadtbezirken zur Identifizierung von Angsträumen und die Prüfung, wie Bürgerinnen und
Bürger künftig Angsträume oder defekte Straßenleuchten melden können.
Wir bitten die Verwaltung um Darstellung, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und, welche Maßnahmen noch erfolgen.“
Zur Anfrage „Sachstand „Masterplan Kommunale Sicherheit –Angsträume““ der CDU-Fraktion vom 25.05.2020 zur Sitzung des Ausschusses am 16.06.2020 sowie der Anfrage Beleuchtungssituation im Stadtgarten der CDU-Fraktion vom 27.01.2020 zur Sitzung des Ausschusses am 11.02.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
„a) Thema Angsträume/Beleuchtungskataster
Auf der Grundlage des Beschlusses vom 19.02.2019 zum Masterplan Sicherheit wurden im
Sommer 2019 alle Bezirksvertretungen angeschrieben mit der Bitte, aus der örtlichen
Kenntnis heraus Örtlichkeiten zu benennen, die im Rahmen eines zu erstellenden
Beleuchtungskatasters berücksichtigt werden sollen (vgl. Anlage 1). Die Rückmeldungen
liegen vor und sind in der beigefügten Zusammenstellung (vgl. Anlage 2) aufgeführt. Die
Zusammenstellung enthält auch Hinweise zum aktuellen Bearbeitungsstand der jeweiligen
„Angstraumprojekte“.
Das avisierte „Beleuchtungskataster“ wird derzeit erstellt, die Fertigstellung ist für September 2020 vorgesehen. Damit konnten wir leider nicht unsere Absicht umsetzen, erste Maßnahmen bereits im zweiten Halbjahr 2020 zu ermöglichen. Aufgrund von Stellenvakanzen im Team Straßenbeleuchtung im Tiefbauamt sowie z. T. zeitverzögerter Standortrückmeldungen konnte das Projekt „Masterplan kommunale Sicherheit - Angsträume“ noch nicht in Gänze bearbeitet werden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Der allgemeine Projektablauf stellt sich wie folgt dar:
- Anfrage an alle Bezirksvertretungen zum Masterplan Sicherheit (erfolgt 07/08-2019).
- Kontaktaufnahme mit allen Stadtbezirken/mit der jeweiligen Leitung der Verwaltungsstelle zur Detailklärung bei der Definition von Angsträumen (über die Kommunikationsplattform Beschluss- und Auftragsverfolgung oder telefonisch) (teilweise erfolgt, aber noch nicht abschließend).
- Anlegen des Katasters auf Grundlage der Rückmeldung und Erstellung der Bestandsaufnahme (Zuständigkeiten, Prüfung der Machbarkeit und erste grobe Kostenschätzung usw.) (erfolgt derzeit).
- Erststellung der jeweiligen Beleuchtungsplanung nach Verfahrensanweisung VA02 (Masterplan Beleuchtung) aus dem Qualitätsmanagement-System (QM-System) der Straßenbeleuchtung.
- Vorlage der Planung, Empfehlung und Kostenschätzung an die BV´en zur Beschlussfassung und Finanzierung (es steht kein Etat für die Umsetzung dieser Projekte zur Verfügung).
- Umsetzung der Maßnahmen nach entsprechendem Vergabeverfahren.
b) Thema Stadtgarten
Der Stadtgarten ist, wie auch andere Grünanlagen vornehmlich im Innenstadtbereich, in den dunklen Tagesstunden in einem gewissen Umfang auch Aufenthaltsort für sog. Soziale Randgruppen. Die sich hieraus ergebenden Ängste und Konflikte machen den „Angstraum Parkanlage“ aus. Zur Verbesserung der Situation ist eine Betrachtung aller Aspekte des öffentlichen Raums in Grün-/Parkanlagen geboten. Dabei ist die Beleuchtung nur einKriterium des gesamten öffentlichen Raumes.
Hinsichtlich einer konkreten Verbesserung der Beleuchtungssituation im Stadtgarten wurden
bereits folgende Schritte eingeleitet:
- Integration Stadtgarten in das Beleuchtungskataster
- Planung einer Verdichtung der derzeitigen Beleuchtungspunkte im Park durch das Hinzufügen von acht neuen Masten. Ein Mast soll verschoben werden und die 30 konventionellen Leuchten an bestehenden Masten sollen gegen moderne LED Leuchten ausgetauscht werden.
- Zusätzliche Ausleuchtung der Skateranlage durch zwei Flutlichtmasten.
Der Umbau der Beleuchtung auf die LED-Technik und das Stellen der neuen Masten reduziert deutlich die nicht ausgeleuchteten Flächen und erhöht die für eine angenehme Wahrnehmung der Beleuchtung wichtige Gleichmäßigkeit im Park. Die Aufwertung der Beleuchtung der Skateranlage soll die Wahrnehmung der Präsenz von Menschengruppen erhöhen und so zur Reduzierung des Unbehagens durch schlecht erkennbare Szenarien im Anlagenbereich beitragen.
Die Kostenschätzung für die beschriebenen Maßnahmen liegt bei 135.000 €, die
Kostenträgerschaft wird derzeit geklärt.
Gerade das Projekt Stadtgarten lässt es aus Sicht der Verwaltung empfehlenswert erscheinen, die Thematik Beleuchtung umfassender anzugehen. Die Erneuerung der Beleuchtung (LEDMastleuchten) sowie die Erweiterung der Anzahl der Mastpositionen können nur in begrenztem Maße zu einer Steigerung der gefühlten Sicherheit führen. Aus mehreren Rechercheergebnissen ergibt sich, dass „mehr Licht" nicht automatisch zu einer Verbesserung der Kriminalitätsstatistik führt. Unabhängig von den hier angesprochenen Angstraumprojekten kann insofern eine externe Beratung hinsichtlich der psychologischen Wirkung von Licht im öffentlichen Raum und der Auswirkungen der Beleuchtung auf die Kriminalitätsstatistik für ein Gesamtkonzept der Beleuchtung von Grün- und Parkanlagen der
Stadt Dortmund sinnvoll sein.
Zur weiteren Erläuterung wird die Stellungnahme der Verwaltung zum Thema „Masterplan Sicherheit – „Angsträume“ mit dem Fokus „Optimierung der Beleuchtung“ Begehung von ausgewählten „Angsträumen“ mit Vertretern der jeweiligen Bezirksvertretungen und der Fachverwaltung“ beigefügt.
Darin nahm die Verwaltung wie folgt Stellung:
„im Verfahren des Masterplans Kommunale Sicherheit wurde das Thema „Angsträume“ mehrfach thematisiert. Unter anderem wurde festgestellt, dass an vielen Plätzen und Wegen das Sicherheitsempfinden durch eine bessere Be- und Ausleuchtung gesteigert werden kann. Dazu wurde folgende Handlungsempfehlung erarbeitet und in den Masterplan aufgenommen:
· Zur Priorisierung der wichtigsten Räume zur Verbesserung der Beleuchtungssituation innerhalb eines Stadtbezirkes findet zunächst eine einmalige Begehung der einzelnen Stadtbezirke mit Vertretern der jeweiligen BV und dem Konsortium StraBel-Do (Straßen Beleuchtung Dortmund – Konsortium aus DEW21 und SPIE SAG) statt, bei der die Vertreter der BV’en fünf (prioritäre) Örtlichkeiten, Wege oder Plätze vorstellen können, die aus dortiger Sicht dringend einer verbesserten Beleuchtung bedürfen. Diese Örtlichkeiten werden dann vom Tiefbauamt fachtechnisch beurteilt.
· In den meisten Fällen wird es dort schon eine vorhandene Beleuchtung geben. Diese Beleuchtung ist dann - nach der erfolgten fachtechnischen Beurteilung - prioritär zu erneuern.
· Durch das Tiefbauamt der Stadt Dortmund wird daraus eine Beleuchtungsmängelkarte mit entsprechenden Priorisierungsangaben über die Erneuerung der einzelnen Beleuchtungsanlage erstellt. Dieses Kataster wird bei der sukzessiven Fortschreibung des Erneuerungskonzeptes der öffentlichen Beleuchtung in Dortmund berücksichtigt.
· Über diese Beleuchtungsverbesserungen sollen die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise (z. B. mittels Pressemitteilung) informiert werden
· Wenn Beleuchtungsanlagen erneuert werden, die in unmittelbarer Nähe zu Flächen von Wohnungsunternehmen liegen, ist auch mit dem jeweiligen Wohnungsunternehmen Kontakt aufzunehmen, damit diese ggf. die eigene Beleuchtung anpasst.
In Vorbereitung der eingangs erwähnten Begehung des Stadtbezirkes mit Vertretern der jeweiligen BV, dem Konsortium StraBel-Do (Straßen Beleuchtung Dortmund – Konsortium aus DEW21 und SPIE SAG) und der Fachverwaltung möchten wir Sie heute bitten, die von ihnen ausgewählten Örtlichkeiten dem zuständigen Mitarbeiter des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund, Herrn Meinolf Pflug, Königswall 14, 44137 Dortmund, Telefon 50-24905, E-Mail: mpflug@stadtdo.de, zu benennen.
Das weitere Verfahren, u. a. die Terminierung der gemeinsamen Begehung, wird dann von Herrn Pflug koordiniert.
Abschließend noch folgende Hinweise: Derzeit stehen für evtl. folgende Maßnahmen zur Ertüchtigung bzw. Einrichtung von zusätzlichen Beleuchtungsanlagen keine finanziellen Mittel im Haushalt des Tiefbauamtes zur Verfügung. Deshalb müssen solche Maßnahmen ggf. aus dem Budget der Bezirksvertretung finanziert werden.
Entsprechende Montagearbeiten können, nach Erstellung eines Beleuchtungskatasters mit der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen, nicht vor Mitte 2020 beginnen, da auch hierfür zunächst eine Ausschreibung/Vergabe notwendig ist.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.“
SB Joest (FDP-Fraktion) bittet um Information, ob nunmehr alle Laternen codiert seien. Weiterhin bittet Sie um Mitteilung, ob weitere Meldungen hierzu an die Bezirksvertretungen möglich seien.
Die Vorsitzende Frau Krause gibt an, dass eine Meldung an die Bezirksvertretungen weiterhin möglich sei.
Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass der Hinweis bezüglich der Codes an das Dezernat von Herrn Rybicki weitergeleitet werde. Weiterhin erläutert er, dass die Bezirksvertretungen den Auftrag hätten, Angsträume zu lokalisieren. Aufgrund dieser Ergebnisse werde nun prioritär von der Tiefbauverwaltung abgearbeitet.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu der von SB Joest gestellten Frage.
zu TOP 3.12
Situation im Bereich Stadtgarten / Wißstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18671-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vor
„Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, dass im Bereich Hansaplatz / Wißstraße / Stadtgarten Räumlichkeiten zur stationären Unterbringung von Ordnungspartnern zu finden.
Darüber hinaus wird die Ordnungsverwaltung aufgefordert, gemeinsam mit der Sozialverwaltung zu erforschen, warum sich im o.g. Bereich viele Obdachlose bzw. Drogen konsumierende Menschen und auch Drogenhändler aufhalten. Sozialverwaltung und Ordnungsverwaltung sollen gemeinsam Lösungen finden, wie die Probleme angegangen werden können und die Gegend wieder neue Aufenthaltsqualität gewinnt. Die Ergebnisse sind dem Bürgerdienste- und dem Sozialausschuss bis Ende des Jahres vorzulegen.
Begründung
An vielen Stellen der City klagen Anwohner, Passanten und Händler über negative Auswirkungen, die von Drogen konsumierenden und –Händlern verursacht werden. Ebenso ist ein starker Anstieg an bettelnden (manchmal aggressiven) Personen im Stadtbild festzustellen. Ein großer Teil soll dabei auf Menschen entfallen, die ihren Aufenthalt aus umliegenden Gemeinden nach Dortmund verlegt haben.
Eventuell trägt auch der Umzug der Drogenhilfeeinrichtung „Café Kick“ vom ehemaligen Gesundheitsamt an den Hohen Wall zu dieser Entwicklung bei.“
Rm Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass man mit dem Vorschlag von Frau Siekmann aus Top 3.6 einverstanden sei, eine mobile Wache zu installieren.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt, den Antrag der CDU Fraktion als eingebracht anzusehen und als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzugeben.
zu TOP 3.13
Ausstellung von Personalausweisen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18669-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18669-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor
„die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat die vorgesehene Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen ab dem 2. August 2021 bereits heute Auswirkungen auf die Ausstellung von Personalausweisen? Wenn ja: welche?
2. Bis wann und unter welchen Voraussetzungen können Bürger*innen einen neuen Personalausweis beantragen, ohne ihre Fingerabrücke abgeben zu müssen?
3. Wie werden Bürger*innen aktuell darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Fingerabdrücken auf Personalausweisen bis zum 2. August 2021 freiwillig ist?
4. Existieren zurzeit Probleme bei der Ausstellung von Personalausweisen? Wenn ja: Um welche Probleme handelt es sich und wie werden diese Probleme kurzfristig behoben?
5. Kann die Verwaltung ausschließen, dass eine verzögerte Ausstellung von Personalausweisen mit der vorgesehenen vorgeschriebenen Speicherung der Fingerabdrücke zu tun hat?
Begründung:
Ab dem 2. August 2021 müssen Personalausweise aufgrund der Beschlussfassung der EU und des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Bisher war die Abgabe von Fingerabdrücken freiwillig. Das ist aber vielen Bürger*innen nicht bewusst. Die verpflichtende Speicherung der Fingerabdrücke auf den Ausweisen wird von Datenschützer*innen als gravierender Eingriff in die Grundrechte bewertet.
Der GRÜNEN Fraktion sind Beschwerden zugetragen worden, dass die Ausstellung von Personalausweisen momentan unverhältnismäßig lange dauert. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, dazu Stellung zu beziehen.“
Herr Kruse (33/FBL) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1) Die Speicherung der Fingerabrücke habe derzeit keine Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe der Bürgerdienste.
Zu 2) Dies sei bis zum 30.07.2021 möglich. Erst ab dem 02.08.2021 (Montag) bestehe hierfür eine Pflicht
Zu 3) Das geschehe immer, wenn ein/e Bürger/in einen Personalausweis beantrage. Ein Hinweis zur Freiwilligkeit gebe es auch auf der Homepage.
Zu 4) Hierzu teilte die Bundesdruckerei mit Mail vom 10.07.2020 mit, dass es unter anderem bei der Lieferung von Personalausweisen bis zum Jahresende zu Problemen kommen könne. Jedoch konnten solche Probleme nicht festgestellt werden. Es seien jedoch in der Vergangenheit vereinzelt die PIN/PUK Briefe der Bundesdruckerei nicht frühzeitig genug Versand worden.
Zu 5) Derzeit benötige man für die Aufnahme von Fingerabdrücken ca. 30 Sekunden. Insofern sei hier eine Verzögerung nicht ersichtlich.
Rm Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist nochmals auf die Frage fünf des Antrags und darauf, dass hier möglicherweise die Problematik bestehe, dass die Bürgerdienste bewusst die Ausstellung von Personalausweisen verzögern würden um eine weitere Auslieferung ohne Fingerabdrücke zu vermeiden.
Herr Kruse betont, dass dem nicht so sei.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Kommunikation der Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18670-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18670-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie wird aktuell die Erreichbarkeit der Bürgerdienste für die Absprache von Terminen sichergestellt?
2. Wie viele Mitarbeiter*innen stehen aktuell für die Absprache von Terminen telefonisch zur Verfügung?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl von Terminen über die städtische Homepage ganztägig abrufbar ist?
Begründung:
Die Bürgerdienste sind seit längerem telefonisch nur schwer erreichbar. Auf der städtischen Homepage stehen freie Termine oft nur frühmorgens zur Verfügung. Das alles macht eine direkte Kontaktaufnahme sowie eine selbstständige Terminfindung fast unmöglich.
Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass Ihre Fraktion mehrere Anfragen von Bürger/Innen erreicht haben, welche die Verwaltung nicht oder nur schwer erreichen könnten um z.B. Termine zu vereinbaren. Des Weiteren merkt sie an, dass zwar täglich gegen 07:00 Uhr neue Termine für die Bürgerdienste freigegeben werden, diese jedoch meist bereits um 07:10 Uhr vergriffen seien. Es stelle sich daher die Frage, wie man die Erreichbarkeit der Bürgerdienste sicherstelle. Interessant sei, wie viele Mitarbeiter*Innen tatsächlich am Telefon säßen um Anrufe entgegen zu nehmen. Weiterhin sei es unbefriedigend, wenn Bürger*Innen ohne Termin vorbeikommen und dann weggeschickt werden, um Online oder am Telefon einen Termin zu vereinbaren. Insgesamt stelle sich die Frage, wie man sich so gut aufstellen könne, dass Bürger*Innen gut informiert seien und man gut und schnell einen Termin zur Vorsprache erhalte.
Herr Kruse (33/FBL) gibt an, dass Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten derzeit tatsächlich nur online oder telefonisch möglich seien. Man weise bereits jetzt darauf hin, dass die Termine in einem gewissen Zeitfenster buchbar seien. Man wisse, dass Personen, welche nicht über solche digitalen Kommunikationsmittel verfügen, hier vernachlässigt worden seien. Es werden bereits morgens noch Termine für den gleichen Tag, aber auch für einen Zeitraum von 14 darauf folgenden Tagen freigegeben. Zur Entzerrung vergebe man derzeit bis zum Ende des Jahres mittwochs eine Stunde länger sowie montags und dienstags auch über Mittag entsprechende Termine. Zusätzlich habe noch Notfallterminschienen, so dass auch dieser Personenkreis gut versorg sei. Zur telefonischen Erreichbarkeit sei festzuhalten, dass das Servicecenter DoLine zwar gut aufgestellt sei, aber die Erreichbarkeit gefühlt nicht da sei. Am 28.09.2020 habe man insgesamt 41.000 Anrufe verzeichnet, von denen lediglich 6 % angenommen werden konnten. Daher biete man sowohl in den Bezirksverwaltungsstellen als auch in der Innenstadt direkt Telefonnummern, welche man wählen könne um einen Termin zu vereinbaren.
Rm Noltemeyer gibt an, dass man nicht bezweifle, dass man einen Termin bekomme sofern man einen benötige. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn bei der Buchung ein Hinweis ersichtlich wäre, wann Termine freigegeben würden.
Herr Kruse verweist auf die vorhandenen Hinweise auf der Homepage. Man werde jedoch dafür Sorge tragen, dass dies auch während des Buchungsvorgangs ersichtlich sei. Derzeit sei man auch dabei ein neues Terminmanagementsystem einzuführen. Dieses werde aktuell noch vom Standesamt getestet.
Herr Stadtrat Dahmen gibt ergänzend an, dass man eine Woche erfasst habe, wie viele Termine noch für denselben Tag vergeben werden konnten. Hierbei handelte es um 378 im unteren bzw. rund 800 im oberen Bereich. Es werde jedoch in der nächsten Sitzung ein Zwischenbericht zum Thema geben. Bereits jetzt sei festzustellen, dass derzeit mehr Bürger*Innen bedient werden als im Vergleichszeitraum 2019.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die mündliche Stellungnahme der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Situation rund um den Phönix-See
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17688-20-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag zur Sitzung am 16.06.2020 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„der Phönix-See und das umliegende Gelände des Sees ist mittlerweile zu einem beliebten
Ausflugsziel für Alt und Jung geworden. Vor allem an warmen Tagen zieht es hunderte
Menschen dort hin. Mit der Zunahme der Besucherströme ist ebenfalls eine Zunahme von
Falschparkern zu beobachten. Ein viel größeres Problem stellt aber auch die Raser- und
Tuningszene dar, die das Gelände rund um den Phönix-See für sich entdeckt hat.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Fragen:
1. Sind der Verwaltung die oben genannten Problemlagen bekannt?
2. Wird seitens der Stadt dagegen etwas unternommen? Wenn ja, welche Maßnahmen
sind diese?
3. Gibt es Pläne – eventuell gemeinsam mit der Polizei – um eine dauerhafte Ansiedlung
einer Raser- und Tuningszene am Phönix-See zu verhindern? Wenn ja, wie sehen
diese Pläne aus?“
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt schriftlich Stellung:
„Zu Punkt 1:
Sind der Verwaltung die genannten Problemlagen bekannt?
Ja, die geschilderte Problemlage, insbesondere die Situation um die entstandene Raser- bzw.
Poser- und Tuningszene, ist der Verwaltung bekannt.
Zu Punkt 2:
Wird seitens der Stadt dagegen etwas unternommen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind
diese?
Ja, die Verwaltung erarbeitet seit geraumer Zeit auf verschiedenen Ebenen Lösungen, um dem
entgegenzuwirken.
Verkehrsregelnd wurden zwischenzeitlich insgesamt drei Bereiche im Zeitfenster 22 – 5 Uhr für den nächtlichen Verkehr mit dem Zusatz „Anlieger und Fahrradfahrer frei“ gesperrt. Diese drei Bereiche umfassen die Straßen Am Kai und Hörder-Bach-Allee, die Phoenixseestraße östlich des Parkhauses bis zur Hans-Tombrock-Straße und die Phoenixseestraße östlich der Hans-Tombrock-Straße bis zum Kreisverkehr. Da ein einziger, großer Anliegerbereich die Kontrolle erschwert, wurde diese Aufteilung gewählt. Die Ausweisung der Anliegerbereiche hat zugleich ein nächtliches Parkverbot zur Folge.
Die Straße Am Kai wurde als Fahrradstraße mit dem Zusatz „Kfz-und Motorradverkehr frei“
ausgewiesen. Fahrradfahrende haben in diesem Bereich Vorfahrt und dürfen nebeneinander
fahren.
Zur besseren Regulierung des Park-/Suchverkehrs wurde die Beschilderung zu den öffentlichen Parkplätzen verbessert. Darüber hinaus wird eine zeitnahe Umsetzung einer Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung auf das gesamte Seeumfeld initiiert.
Zu Punkt 3:
Gibt es Pläne – eventuell gemeinsam mit der Polizei – um eine dauerhafte Ansiedlung einer
Raser- und Tuningszene am PHOENIX See zu verhindern? Wenn ja, wie sehen diese Pläne
aus?
Ja, es gibt Pläne, die sich bereits in der Umsetzung befinden.
Im Juni ist vom Verwaltungsvorstand entschieden worden, im Bereich des PHOENIX Sees verstärkte Kontrollen vom Kommunalen Ordnungsdienst zur Bekämpfung der Raser bzw. Poser-und Tuningszene stattfinden zu lassen. Hierzu werden seitdem permanent zwei Einsatzteams des Ordnungsamtes täglich von Montag bis Samstag und vorrangig jeweils im Rahmen des Spätdienstes (Sommerdienstplan montags bis donnerstags 13.30 – 22.00 Uhr, freitags und samstags auch bis 23.30 Uhr) im Bereich des PHOENIX Sees und des umliegenden Nahbereiches eingesetzt. Abhängig von den Personalressourcen der Polizei finden auch gemeinsame Einsätze von Polizei und Ordnungsamt statt.
So wurden zur Bekämpfung der Raserszene im Monat Juli insgesamt fünf Geschwindigkeitsmessungen im Spätdienst (bis 22.30 Uhr) durchgeführt. Dazu kam eine Sonderaktion am 03.07.2020 mit allein vier Kontrollen im Spätdienst (bis 23.30 Uhr). Im Monat August 2020 wurden insgesamt sieben Messungen im Spätdienst (bis 22.30 Uhr)
durchgeführt.
Gleichermaßen hat eine Kontrolle der Poser- und Tuningszene durch die Mitarbeitenden des
Kommunalen Ordnungsamtes stattgefunden. Ziel dieser Kontrollen ist die Bekämpfung
unerwünschter bzw. verbotswidriger Verhaltensweisen von Besucher*innen der
Naherholungsanlage und vor allem der sog. Poser- und Tuningszene. Abhängig von den
Personalressourcen der Polizei finden auch gemeinsame Streifen von Ordnungsamt und
Polizei statt.
Bei ordnungswidrigem Verhalten wie beispielsweise das Abspielen lauter Musik aus einem
parkenden Fahrzeug, wurden die Personalien des Fahrzeugführers durch die Mitarbeitenden
des Kommunalen Ordnungsdienstes aufgenommen und das Fehlverhalten sanktioniert.
Ebenso bei Feststellungen von Verstößen in Bezug auf unerlaubte Abfallablagerungen oder
Verstößen gegen die Seesatzung des PHOENIX Sees. Das Anhalten fahrender Fahrzeuge
obliegt ausschließlich den Kollegen*innen der Polizei und ist daher nur bei gemeinsamen
Streifen mit der Polizei möglich.
Die Verkehrsüberwachung kontrolliert außerdem den ruhenden Verkehr im Umfeld des
PHOENIX Sees regelmäßig, meist täglich. Zusätzlich werden im Rahmen der personellen
Möglichkeiten Sonderaktionen wie z.B. Kontrollen außerhalb der Dienstzeiten durchgeführt.
So wurden die Kontrollzeiten in den vergangenen Wochen zuweilen im Zuge von
Sondereinsätzen bis auf 23.00 Uhr ausgedehnt.“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung vom 16.06.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Konzept zur Minimierung von Katzenleiden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18706-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, welcher im Wege der Dringlichkeit unter Top 1.3 nachträglich in die Tagesordnung mit aufgenommen wurde:
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses über die bisherige Umsetzung des Konzeptes zur Minimierung von Katzenleiden zu berichten. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Seit wann sind die zwei vollzeitverrechneten Stellen beim Ordnungsamt zur Administration einer Katzenschutzverordnung eingerichtet und besetzt?
2. Wie sind die ersten Erfahrungen mit der Administration?
3. Ist das für die Durchführung der Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen notwendige Fahrzeug inzwischen einsatzfähig und in Betrieb genommen worden? In welchem Umfang wird das Fahrzeug von wem gefahren?
4. Wie hoch war bisher die Kostenbeteiligung-/erstattung für Katzenkastrationen 2020?
5. Wie ist der Strand der gemeinsamen Öffentlichkeitskampagne für Kastenkastrationen mit Tierschutz- und Katzenschutzverein?
6. Wie viele Gelder sind dafür bereits 2020 ausgegeben worden?
7. Wie viele Gelder stehen dafür noch zur Verfügung? Wie sehen die Planungen zur Verausgabung dieser Gelder für die Öffentlichkeitskampagne in den restlichen Monaten 2020 aus?
Begründung:
Der Rat hat im Dezember des letzten Jahres ein gestuftes Verfahren zur Minimierung von Katzenleiden beschlossen. Bestandteile des Konzepts waren die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund (Katzenkastrationsverordnung), die Einrichtung zweier vollzeitverrechneter Stellen im Ordnungsamt zur Administration der Verordnung, die Erstellung eines Katzenregisters, die Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs für den Transport der Katzen, die Kostenbeteiligung-/erstattung für Kastrationen sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsoffensive für Katzenkastrationen in 2020. Eine Berichterstattung über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist seitdem nicht erfolgt.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Ausschuss 2020 nur noch einmal Mitte Dezember tagt. Wenn sich aus der Berichterstattung ergibt, dass der Ausschuss noch in diesem Jahr weitere Handlungsnotwendigkeiten sieht, dann müssen entsprechende Beschlüsse in der jetzigen Sitzung erfolgen.
Frau Siekmann (32/FBL) erklärt hierzu bereits zu Beginn der Sitzung, dass kein Handlungsdruck bestehe. Man werde die Fragen schriftlich bis zur nächsten Sitzung beantworten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu Protokoll. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
zu TOP 4.0
Fachbereichsspezifischer Bericht des Dezernates 3 zu Corona
Herr Stadtrat Dahmen berichtet kurz mündlich.
zu TOP 4.1
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17184-20-E4)
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor
1. Die Projektliste ist um fehlende Projekte bzw. durch politischen Beschluss wieder aufgenommene Projekte zu ergänzen.
2. Die Tabelle sowie die Darstellung der einzelnen Vorhaben in der kartografischen Darstellung werden hinsichtlich des Inhalts, der Ansprechpartner*innen sowie des jeweils aktuellen Stands überarbeitet und ergänzt.
3. Die Verwaltung wird gebeten, ähnliche Projekte zu clustern und betroffene Akteure zum gegenseitigen Austausch einzuladen, um Netzwerkarbeit voranzubringen.
Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert kurz den Antrag der Fraktion.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis und leitet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne an die Projektleitung weiter.
zu TOP 4.2
Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Corona-Lage zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:
„Die auf S. 24 des Sachstandsberichtes angeregte weitere Vollzeitstelle einer muttersprachlichen Familienbegleiterin wird eingerichtet.
Begründung:
Der Sachstandsbericht legt dar, dass ein Teil der EU2-Zuwander*innen aus der Nordstadt in andere Stadtteile abwandert. Eine muttersprachliche Betreuung könne unter den Umständen eines erweiterten räumlichen Zuständigkeitsbereichs des muttersprachlichen Familienhelfer*innen -Teams für nicht mehr in der Nordstadt ansässige Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe nicht aufrechterhalten werden.
Eine räumliche Durchmischung von Bevölkerungsgruppen ist aus vielerlei Gründen wünschenswert und sollte nicht dadurch behindert werden dass es für effizient befundene Hilfsangebote nur in der Nordstadt gibt.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ mit oben genannten Zusatz (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Kenntnisnahme der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord durch den Ausschuss für Personal und Organisation vor.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 19. Agenda-Zwischenbericht 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Verkaufsoffener Sonntag am 08.11.2020 im Stadtbezirk Hombruch, im Stadtbezirk Lütgendortmund, im Stadtbezirk Mengede und im Stadtbezirk Innenstadt-West sowie am 06.12.2020 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18133-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Piraten sowie der AFD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 08.11.2020 im Stadtbezirk Hombruch, im Stadtbezirk Lütgendortmund, im Stadtbezirk Mengede und im Stadtbezirk Innenstadt-West sowie am 06.12.2020 im Stadtbezirk Innenstadt-West.“
zu TOP 4.6
Verkaufsoffene Sonntage 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18105-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke und Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2021 zu.“
zu TOP 4.7
Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18410-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Piraten, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede am 06.09.2020.“
zu TOP 4.8
"Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18112-20)
Rm Weber empfiehlt, sich den vorangegangenen Ausschüssen anzuschließen und die Vorlage ohne Beschluss in den Rat durchlaufen zu lassen.
Die Vorsitzende Frau Krause schließt sich dem an. Hier bestünde noch Beratungsbedarf.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.9
Umweltspur Brackeler Straße
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2020
(Drucksache Nr.: 17281-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vor:
…vor rund einem Monat wurde die Umweltspur an der Brackeler Straße in Betrieb genommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet bis zur nächsten Sitzung im Mai um einen aktuellen Sachstand zur Akzeptanz und Nutzung der Spur.
Begründung:
Seit dem 20. März ist Dortmunds erste Umweltspur an der Brackeler Straße in Betrieb. Hier gilt jetzt auf einer Spur freie Fahrt für umweltfreundliche Verkehrsmittel. Dazu gehören Busse, Fahrzeuge mit Elektroantrieb und Fahrräder. Für Privat-Pkw mit Verbrennungsmotor ist die rechte Spur Richtung Borsigplatz gesperrt. Gerade zu Beginn wurde die Spur jedoch immer wieder auch von diesen genutzt.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17281-20-E2):
…zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die sogenannte Umweltspur Brackeler Straße nach der Straßenverkehrsordnung korrekt als Bussonderspur zu bezeichnen ist.
Für die Brackeler Straße im Abschnitt zwischen Im Spähenfelde und Borsigplatz führt das LANUV NRW wie im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) vereinbart, seit Juni 2020 kontinuierliche Verkehrszählungen durch. Erste Auswertungen haben für den Zeitraum vom 01.06. bis zum 12.06.2020 ergeben, dass die „Umweltspur“ in dieser Zeit von 3647 Kraftfahrzeugen benutzt wurde. Hiervon waren 757 Busse. Die Zählstelle erfasst dabei keine Fahrräder.
Anhand der vorhandenen Geschwindigkeitsmessanlage können auch Verstöße gegen die Bussonderspur durch FB 32 erfasst und verfolgt werden. FB 32 hat für den oben genannten Zeitraum 1496 Verstöße erfasst. Die Anzahl der Verstöße pro Tag ist damit gegenüber Mai (6378 Verstöße) im Juni deutlich gesunken. Bei der Anzahl der Verstöße ist zu berücksichtigen, dass hier auch Fahrzeuge erfasst wurden, welche die Spur nutzten, um z.B. auf den längs der Fahrbahn eingerichteten Stellplätzen zu parken oder die anliegenden Gebäude anzufahren. Bei derartigen berechtigten Einwänden sind die Verfahren seitens FB 32 einzustellen.
Zu der Nutzung des Abschnittes östlich Im Spähenfelde liegen keine Daten vor. Die Kontrolle der Regelungen obliegt hier der Polizei Dortmund. Diese hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Seit Einführung der Umweltspur Ende März 2020 wurde vereinzelt im Rahmen von Schwerpunktkontrollen, jedoch hauptsächlich unter Berücksichtigung der Gesamteinsatzlage, die Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung der Umweltspur durch die Polizei Dortmund überwacht. Seit Einführung der Umweltspur im März konnten bis Ende Juli insgesamt 164 Verstöße festgestellt werden. Die Anzahl der festgestellten Verstöße bewegt sich konstant bei ca. 50 im Monat. Aufgrund des täglichen Einsatzaufkommens und der Überwachung der Tuner und Raserszene ist eine durchgängige Überwachung der Umweltspur durch die Polizei Dortmund nicht umsetzbar. Bisher ist eine Abnahme der festgestellten Verstöße nicht erkennbar. In der Gesamtbetrachtung ist allerdings die gesamte Anzahl an Fahrzeugen zu berücksichtigen, die täglich die Brackeler Straße in Richtung Dortmund befahren. Im Verhältnis zum tatsächlichen Fahrzeugaufkommen wird die Umweltspur durch die meisten Fahrzeugführer beachtet.“
Durch die Einrichtung der „Umweltspur“ in Verbindung mit der veränderten Steuerung der Ampelanlage entstehen besonders in den Hauptverkehrszeiten Rückstaus auf der Brackeler Straße. Hierzu sind bei der Stadt gelegentlich Beschwerden insbesondere von Anliegern aus
den angrenzenden Wohnquartieren eingegangen. Ausweislich der Verkehrszählungen konnte im Juni die Verkehrsbelastung unter den im Vergleich mit der DUH festgelegten Zielwert gesenkt werden und die bisherigen Messungen von N02 an der dortigen Messstelle zeigen eine deutliche Senkung der Belastung auf.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgenden Sachverhalt aufzuklären:
„[Herrn RM;Dudde] sei … der Fall zugetragen worden, dass es für die Erlangung von staatlichen Zuschüssen für E-Autos nicht zwingend notwendig sei, dass man auch ein E-Kennzeichen habe. Was die Kommunikation natürlich unendlich erschwere. Eine Person sei dort geblitzt worden, habe ein E-Auto ohne E-Kennzeichen und habe dies eingewendet. Diese Verfahren sei weder eingestellt oder niedergeschlagen worden. Hierzu möchte er wissen, inwieweit das in den Arbeiten eine Berücksichtigung finde und welche Dimension dies einnehme. Vermutlich sei das momentan noch ein Einzelfall. Er vermute allerdings, dass dieses Problem mit zunehmenden Zulassungen von E-Fahrzeugen allerdings doch häufiger auftreten werde. Daher bitte er um entsprechende Aufklärung.“
Frau Siekmann 32/FBL sichert hier eine schriftliche Stellungnahme zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet hierzu die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.10
Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2019
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020
(Drucksache Nr.: 18029-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:
„Jahresbericht des Dortmund Haus des Jugendrechts 2019“
Rm Goosmann dankt für die Überweisung des Berichtes und führt an, dass der Bericht durch die SPD-Fraktion wohlwollend zur Kenntnis genommen wird.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 4.11
Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17949-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den behördenübergreifenden gemeinsamen Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
zu TOP 4.12
Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Empfehlung an den Rat vor:
„Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.“
è Hierzu: Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde
Bei der Auswahl der Software-Tools zur Realisierung der digitalen Formate sind die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.Juli 2020 („Schremms II“) zu berücksichtigen, nach denen eine Übermittlung personenbezogener Daten in den Geltungsbereich der US-amerikanischen Rechtsprechung aktuell durch keine Rechtsgrundlage legitimiert wird. Aus diesem Grund soll bevorzugt die Software europäischer Anbieter eingesetzt werden, bei deren Verwendung der Verbleib der personenbezogenen Daten im Geltungsbereich der DSGVO gewährleistet wird.
Mit diesem Zusatz empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde dem Rat der
Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.
è Hierzu: Beschluss der Bezirksvertretung Hörde
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung am 10.11.2020 und bittet darum, dass ein Berichterstatter diese Vorlage erläutert.
U. a. stellt man die Frage,
- Was unter den Abstandsformaten zu verstehen ist
und zum anderen,
- Welche Zielsetzung diese Vorlage genau verfolgt.
è Hierzu: Beschluss der des Ausschusses für Personal und Organisation
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.
Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschluss
Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Entwicklung des „Dortmunder Modells“ aktiv begleitet. Der Gruppe sollen u.a. angehören: Vertreter der Fraktionen, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Behindertenbeauftragte und/oder Vertreter*innen des Behindertenpolitischen Netzwerks.
Begründung
Die Vorlage ist lückenhaft in Bezug auf rechtliche Aspekte, Barrierefreiheit und den Datenschutz. Es werden zwar freie Plattformen und Open Source-Angebote genannt. Aufgeführt wird aber fast ausschließlich proprietäre Software, die darüber hinaus von unterschiedlichen Landesdatenschutzbehörden als z. T. hochproblematisch eingestuft wird. Deshalb darf die Weiterentwicklung dieses Konzeptes nicht ausschließlich Technikbegeisterten und Techniklaien überlassen werden. Zielsetzung muss es u.a. sein, sich mit der Frage auseinander zu setzen, welche digitalen Formate wie ersetzt werden können und alle rechtlichen Aspekte zu klären.
Zudem ist es absehbar, dass sich das Dortmunder Modell in die falsche Richtung entwickeln würde. Die bisherigen Vorschläge laufen ausschließlich auf synchrone Formate hinaus, so dass alle Beteiligten immer zeitgleich anwesend sein müssten.
Hierzu erklärt der Ausschuss für Personal und Organisation den Antrag als eingebracht anzusehen und im Kontext der Verteilung der Zuständigkeiten der neuen Ausschüsse zu beraten.
Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass es nicht verständlich sei, wieso der Anhang zur Vorlage so umfangreiche ist. Hier würden sehr viele Instrumente aufgelistet die ihres Erachtens nicht viel mit Bürgerbeteiligung zu tun haben. Sie weist darauf hin, dass es sinnvoll sei genau zu definieren, welche Aktivitäten man online abbilden wolle. Es stelle sich z.B. die Frage, ob man möchte, dass sich während einer Veranstaltung, Menschen die zu Hause seien, mit Fragen melden können.
Außerdem sei es zielführender, wenn die in Frage kommenden Tools direkter benannt und in die Konzepterarbeitung aufgenommen würden. So wisse die Verwaltung im Falle einer Veranstaltung mit Onlineangebot besser, welches Angebot genutzt werden dürfe. Ideal wäre auch ein Handbuch zum Thema, welches hier als Leitfaden dienen könnte.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Huckarde und Hörde sowie die den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN im Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis.
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden dem Rat mehrheitlich (gegen die Stimmen der AFD-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.“
Christiane Krause Dirk Goosmann Sven Berg
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführer
Konzept zur Minimierung von Katzenleiden, Anfrage B90Die Grünen DS Nr. 18706-2002102020.pdf
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