über die 1. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West
am 11.11.2020
Aula des Robert-Schumann Berufskollegs, Emil - Moog Platz 15, 44137 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 16:33 Uhr
Anwesend sind 19 Mitglieder der Bezirksvertretung:
I. Stimmberechtige Mitglieder der Bezirksvertretung
Fraktion B90/Die Grünen
Frau Barlage
Frau Cramer
Herr Fuß (Bezirksbürgermeister)
Herr Hartmann
Frau Manzel
Herr Link
Frau Silvasi
SPD-Fraktion
Herr Bonde
Herr Meyer
Herr Stoltze (1. Stellv. Bezirksbürgermeister)
Frau Paplewsky
CDU-Fraktion
Herr Harlinghausen
Herr Katsougris (2. Stellv. Bezirksbürgermeister)
Herr Tigges
Fraktion Die Linke
Frau Bernert-Leushacke
Frau Eberle
Die Partei
Frau Neuhaus
AfD
Frau Hendler
FDP
Herr Rybak
II. Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Rates
Frau Lührs (SPD)
Frau Noltemeyer (B90/die Grünen)
III. Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Seniorenbeirats
Haus, Gerda
IV. Mitglieder des Integrationsrates
V. Verwaltung
Janina Alzer Geschäftsführung Bezirksvertretung IN-West
Oliver Krauß Geschäftsführer Bezirksvertretung IN-West
Loren Ebbe Geschäftsführung Bezirksvertretung IN-West
VI. Polizei
Herr EPHK Großmann Polizei Dortmund
VII. Gäste
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 1. konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West,
am 11.11.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Aula des Robert-Schumann Berufskollegs, Emil - Moog Platz 15, 44137 Dortmund
1. Regularien
1.1 Bestellung eines Schriftführers und seiner Stellvertreter*innen
1.2 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
2. Wahlen
2.1 Festlegung der Anzahl der stellv. Bezirksbürgermeister*in(nen)
Beschluss
Tischvorlagen
2.2 Wahl des Bezirksbürgermeisters bzw. der Bezirksbürgermeisterin und des/der stellv. Bezirksbürgermeister(s) bzw. Bezirksbürgermeisterin*nen
Beschluss
Tischvorlage
2.3 Einführung und Verpflichtung der stellv. Bezirksbürgermeisterin*nen bzw. des/der stellv. Bezirksbürgermeister(s) und Verpflichtung der Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Verpflichtung
3. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
3.1 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund; Ergänzung der Hauptsatzung um Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18690-20)
Der Bezirksbürgermeister Herr Ralf Stoltze eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Bestellung eines Schriftführers und seiner Stellvertreter*innen
Der Sitzungsleiter schlägt vor, den bisherigen Schriftführer – den Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innenstadt-West Herrn Krauß – zum Schriftführer zu bestellen.
Zu seiner Vertretung in Abwesenheit werden zudem folgende Personen vorgeschlagen:
Frau Alzer (Geschäftsführung Innenstadt-West)
Frau Fichtenau (Geschäftsführung Innenstadt-Nord)
Frau Jürß (Geschäftsführung Innenstadt-Nord)
Frau Uhlmann (Geschäftsführung Innenstadt-Ost)
Herren Göken und Borgstädt (Zentrale Vertreter für alle Bezirksverwaltungsstellen)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bestellt Herr Krauß zum Schriftführer sowie die vorgenannten Personen einstimmig zu stellvertretenden Schriftführern bzw. Schriftführer*innen der Bezirksvertretung Innenstadt-West.
zu TOP 1.2
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Barlage benannt.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Feststellung der Tagesordnung:
Die Tagesordnung der 1. Sitzung am 11.11.2020 wird einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
Der Bezirksbürgermeister weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
Künftig wird in den Sitzungen nur auf das Mitwirkungsverbot nach § 31 der Gemeindeordnung hingewiesen.
Hierzu erläutert der Bezirksbürgermeister den Paragraphen §43 Abs. 2 GO NRW:
Ein Bezirksvertretungsmitglied darf bei Beratungen und Entscheidungen nicht mitwirken, wenn ihm aus dieser Beratung oder Entscheidung ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil entsteht. Die Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn der Vor- oder Nachteil ohne weitere Entscheidung entsteht.
Für die folgende Tagesordnungspunkte (2.1 und 2.2) übergibt der Bezirksbürgermeister Stoltze, nach Bestimmungen der Gemeindeordnung, die Sitzungsleitung an die Altersvorsitzende Frau Eberle (Die Linke).
2. Wahlen
zu TOP 2.1
Festlegung der Anzahl der stellv. Bezirksbürgermeister*in(nen)
Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter.
Beschluss:
Das bisherige Verfahren, das in der Bezirksvertretung Innenstadt-West zwei Stellvertreter zu wählen, wird einstimmig beibehalten.
zu TOP 2.2
Wahl des Bezirksbürgermeisters bzw. der Bezirksbürgermeisterin und des/der stellv. Bezirksbürgermeister(s) bzw. Bezirksbürgermeisterin*nen
Die Altersvorsitzende Frau Eberle weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 67 Abs. 2 GO NRW) bei der Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter/in nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Höchstzahlverfahren nach d´Hondt) abgestimmt wird.
Zur Wahl des/der BezirksbürgermeisterIn und der stellv. BezirksbürgermeisterIn liegen folgende Listenvorschläge vor:
Liste 1
Gem. Liste der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion: