Niederschrift (öffentlich)
über die 6. Sitzung des Rates der Stadt
am 24.06.2021
Westfalenhallen, Halle 2
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:20 Uhr
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 64 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste sowie Die Fraktion-Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Jutta Seybusch
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Mirko Korkus
Sebastian Kaul
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 6. Sitzung des Rates der Stadt,
am 24.06.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Terminplan Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21478-21)
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20426-21)
3.2 Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19836-21)
3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20697-21)
3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21042-21)
3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19788-21)
3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20396-21)
3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20955-21)
3.8 4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss über die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21001-21)
3.9 Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20421-21)
3.10 Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18221-20)
3.11 Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20406-21)
3.12 Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) – Monitoringbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20649-21)
3.13 Städtebauförderprogramm 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20874-21)
3.14 Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19604-21)
3.15 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)
3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)
3.17 Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20833-21)
3.18 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20702-21)
3.19 Benennung der Platzfläche um den Europabrunnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20482-21)
3.20 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18544-20)
3.21 Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19378-20)
3.22 Stadtbahnentwicklungskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20397-21)
3.23 Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20975-21)
3.24 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20497-21)
3.25 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20449-21)
3.26 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21510-21)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20588-21)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21523-21)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20481-21)
6.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20699-21)
6.3 Abschluss eines besonderen Vertrages des Dortmunder U mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20867-21)
6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2021/22 für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.07.22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20265-21)
6.5 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
6.6 Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)
6.7 Kostenerhöhung Neubau Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20277-21)
6.8 Errichtung einer Kultur-, Sport- und Freizeitanlage im Keuningpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20705-21)
6.9 Erhalt und Weiterentwicklung des Freibads Stockheide
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2021
(Drucksache Nr.: 20597-21)
7. Schule
7.1 Temporäre Verlegung der Wichlinghofer-Grundschule (Schul-Nr.:129732)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20473-21)
7.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18057-20)
8.2 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20441-21)
8.3 Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21333-21)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20306-21)
9.2 Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19733-21)
9.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20454-21)
hierzu -> Ergänzungsschreiben zur Vorlage (Drucksache Nr.: 20454-21-E3)
9.4 Vertretung der Stadt bzw. der/des Oberbürgermeisters*in in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Hier: Mitgliedschaften der/des neuen Geschäftsführers*in der Wirtschaftsförderung Dortmund Heike Marzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20925-21)
9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur des Ratsbeschlusses vom 25.03.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20835-21)
9.6 Ruhr:HUB GmbH
hier: interimsweise Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21146-21)
9.7 Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21044-21)
9.8 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 -
PB 08/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21339-21)
9.9 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21244-21)
9.10 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH - Bestellung eines nebenamtlichen Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21503-21)
9.11 Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21088-21)
9.12 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Erhöhung des Stammkapitals
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21200-21)
9.13 Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21021-21-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 20.05.21 vor (TOP 9.13).
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)
10.2.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21473-21)
10.2.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21517-21)
10.3 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
- unbesetzt -
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
11.2.1 Abschiebungen aus Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20876-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 20.05.2021 vor (TOP 11.2.2).
11.2.2 Krankenstand, Mehrarbeit, Belastungsanzeigen bei der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20878-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 20.05.2021 vor (TOP 11.2.3).
11.2.3 Zwangsräumungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20879-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 20.05.2021 vor (TOP 11.2.4).
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Beckmann (Bündnis 90/ Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor und stellt diese zur Abstimmung:
Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 21558-21) als TOP 1.5
Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 20938-21-E1) als TOP 3.27
Wohnbauprogramm für junge Familien
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21346-21) als TOP 3.28
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Überweisung: BV Eving vom 16.6.21
(Drucksache Nr.: 21399-21) als TOP 3.29
Erhalt des finalen Bescheides des Bundes im Förderprogramm „Breitband“
(Drucksache Nr.: 21501-21) als TOP 4.2
Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 15.6.21
(Drucksache Nr.: 21304-21) als TOP 5.2
Erweiterung der Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche
Zusatz-/ Ergänzungsantrag Fraktion B´90 / Die Grünen
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vom 23.6.21
(Drucksache Nr.: 21514-21) als TOP 8.4
Der Rat der Stadt stimmt den Erweiterungen der Tagesordnung einstimmig zu.
Im Wege der Dinglichkeit wird beantragt, die Tagesordnung um folgenden Antrag:
Nichtinfektiöse Menschen nicht der Freiheit berauben
Antrag der AfD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 21575-21)
zu erweitern.
Rm Helferich begründet für die AfD-Fraktion die Dringlichkeit.
Der Rat der Stadt lehnt diese Erweiterung mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) ab.
OB Westphal schlägt wegen Beratungsbedarfs in den Ausschüssen die Absetzung folgender Vorlage vor:
3.22 Stadtbahnentwicklungskonzept
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit den zuvor beschlossenen Änderungen einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion festgestellt.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.
Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.
zu TOP 1.4
Terminplan Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21478-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen im Jahr 2022
zu.
Rm Grollmann (CDU) scheidet zum 31.08.2021 aus dem Rat aus. OB Westphal bedankt sich für das langjährige Engagement.
zu TOP 1.5
Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 21558-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21558-21) vor:
„Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden/ von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet. Für die 6. Sitzung des Rates am 24.06.2021 ist Herr Mirko Korkus als Schriftführer zu bestellen.“
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig diese Bestellung.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
– unbesetzt –
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20426-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.06.2021:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 4 SPD, 1 CDU, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI und 1 Gegenstimme AfD) den nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Punkt 8 "Prüfung zusätzliche Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die Planungen für eine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindung im laufenden Bauleitplanverfahren weiter zu verfolgen.“
Begründung:
Durch die Bahnstrecke Dortmund - Münster werden die beiden Quartiere Borsigplatz und Nordmarkt stark voneinander getrennt. Dieser Nachteil betrifft auch insbesondere das zukünftige Quartier westlich der Stahlwerkstraße. Die kürzeste Verbindung besteht aktuell an der Bahnunterführung Borsigstraße, welche zwar umgestaltet werden soll, jedoch bereits jetzt stark genutzt wird. Daher sind weitere Verbindungen aus dem neuen Wohngebiet auf der östlichen Seite und dem Nahversorgungszentrum WEZ sowie dem Fredenbaumpark auf der westlichen Seite auf Dauer notwendig. Daher sollten die Planungen hierfür fortgesetzt werden.
Diese Querung wird auch im Entwurf des Teilkonzepts "Fußverkehr und Barrierefreiheit“ des Masterplan Mobilität als wichtige Verbindung festgehalten und sollte daher im laufenden Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden.
Da an dieser Stelle auch die Verlängerung des sogenannten Bananen-Radwegs aus der östlichen Innenstadt enden würde, bietet sich diese Querung der Bahnstrecke auch als Anschluss dieser Verbindung in das neue Quartier und darüber hinaus an.
Insbesondere sollte die weitere Planung aber eine spätere Beschlussfassung für eine solche Wegeverbindung nicht verhindern. Daher müssen Trassen für die Nutzung als Tunnel oder Brücke im Verfahren freigehalten werden.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 6 Bündnis 90/Die Grünen, 3 Die Linke/Die PARTEI gegen die Stimmen von 4 SPD, 1 CDU, 1 AfD und 1 Enthaltung Die Linke/Die PARTEI) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:
„Prüfauftrag zu Pkt. 12.10 der TO vom 9.6.2021 – 20426-21 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße
Auf den Seiten 33-38 der Vorlage werden aufwändige Untersuchungen zu möglichen Regelungen des Verkehrs im neu zu errichtenden Quartier dargelegt.
Wir bitten zu untersuchen, ob für ein – wie im vorliegenden Fall vollständig neu zu errichtenden Quartiers - die Möglichkeit besteht, dieses komplett von motorisiertem Individualverkehr frei zu gestalten und private KFZ in Quartiersgaragen unterzubringen.
Eine solche MIV-freie Lösung würde erhebliche Flächengewinne generieren, die diversen, im vorliegenden Fall konkurrierenden Nutzungen zu Gute kommen könnten. So könnten u.a. Erdgeschosse in jedem Fall für behindertengerechtes Wohnen vorgesehen werden. Tiefgaragen als klassische Angsträume würden entfallen.
Autofreie Quartiere gibt es bereits in vielen Städten im In- und Ausland. Im Falle des Stahlwerk-Quartiers bestünde der Vorteil einer leichteren Realisierung, da die entsprechenden Strukturen von Anfang an vorgesehen werden könnten.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss laut Vorlage.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E 3):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Das Quartier Stahlwerkstraße soll ein autofreies Wohnquartier nach dem Vorbild von “Nachbarn60” in Köln-Nippes sein. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Konzept entsprechend anzupassen.
Begründung
Wie der Antrag ausweist, ist das Quartier hervorragend an den ÖPNV angeschlossen. Daher ist ein autofreies Quartier problemlos möglich. Erfahrungen aus autofreien Quartieren liegen vor.
Zudem besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum, wodurch es leicht ist, Menschen zu finden, die in einem autofreien Quartier leben möchten.
Über Selbstverpflichtungen, automatisch zugeteilte Dauerkarten für den ÖPNV und exklusive Zuteilung der Stellplätze für CarSharing ist eine hohe Mobilität erreichbar.
Durch die Reduzierung des Park-Schlüssels ist es weiterhin möglich, mehr Wohneinheiten zu realisieren.
Innovative Konzepte für sich aufzeichnende Probleme sollen gemeinsam mit Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft entwickelt werden.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E 4):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1) Zur Planung des Quartiers und zur Gestaltung der Regularien wird ein offener Austausch mit Verwaltung und Bewohner* des "Stellwerk 60" in Köln stattfinden, um auf Erfahrungen aufzubauen.
2) Zur Ermittlung von Bedarf und Interesse richtet die Verwaltung eine einfache Informationsseite (z.B. Stahlwerk.dortmund.de) ein und fordert z.B. über Pressemitteilung an die Medien Menschen auf, sich dort zu informieren und als Interessierte zu registrieren.
3) Für die Lärmschutzmaßnahme wird ein Wettbewerb ausgeschrieben, der zum Einsatz innovativer Maßnahmen wie Fassadenbegrünung etc. auffordert und insbesondere bessere Durchlässigkeit für Fuß-&Radverkehr realisieren soll.
4) Die Verwaltung möge ermitteln, ob man Bewohner* zur Abnahme einer Jahreskarte der DSW verpflichten kann und ob man nördlich einen Bereich als großzügigen P+R Platz für Bewohner* ausloben kann.
Begründung
Es handelt sich bei einem solchen Viertel nicht um Neuland. Unsere Geschwister-Metropole Köln hat bereits ein solches Quartier realisiert und wird sicherlich gerne die gemachten Erfahrungen teilen. Dazu können Verwaltung und Bewohner* eingeladen werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Lärmschutz und für die Durchlässigkeit für Fuß- und Radverkehr bleiben weit hinter den Möglichkeiten zurück. Über einen Wettbewerb können wir alle dazulernen, welche kreativen Ideen heutzutage umsetzbar sind.
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Kowalewski erhebt die Empfehlung der BV Innenstadt Nord zum Antrag. Der Vorlage werde man heute zustimmen.
Herr sB Jääskeäinen erläutert den Hintergrund zu den beiden o.a. Anträgen seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Den Antrag der FRAKTION Die PARTEI bezüglich des Autofreien Quartiers sehe er nahezu als erfüllt an, da man den Verkehr ja sehr großflächig in Tiefgaragen parken lasse. Von daher werde man diesen Antrag ablehnen und den 2. Antrag auch, der ja dahin gehe, dass man geprüft sehen möchte, ob man nicht Bewohner*innen dazu verpflichten könne, DSW 21-Tickets zu nehmen. Diese Idee teile seine Fraktion nicht. Zur Vorlage habe er folgen Frage, die er gerne beantwortet haben wolle: Aus der öffentlichen Auslegung seien verschiedene Stellungnahmen vom Fachbereich Liegenschaften ergangen, wo der Hinweis gegeben werde, dass es Verhandlungen zum Kauf des „Hoesch Museums“ gebe. Ansonsten empfehle man heute die Vorlage. Die Beschlussfassung aus der BV Innenstadt Nord nehmen man zur Kenntnis und wolle diese ins weitere Verfahren zur Prüfung geben.
Herr Ingenmey führt zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung an, dass er es für sehr wichtig halte, dass in diesem Bereich eine sehr eingehende und durchgehende Bürger*innen-Beteiligung stattfinde. Bisher nehme er diese nicht so wahr. Daher rege er an, hierfür geeignete Formate, wie z. B eines Info- Pavillions wie am Potsdamer Patz einzurichten, um auch die „stilleren“ Menschen zu informieren. Weiter rege er für die weiteren Planungen an, dass man bei einem so großen Bauvorhaben einmal den ersten Praxis-Test zum Thema „Mehr-Generationen-Bewegungspark“ machen sollte, z.B. auf der Fläche der südlichen Westfalenhütte. Ansonsten rege er an, solche Themen (z.B. Wohnungsmix/ Barrierefreiheit für Gebäude und Freiflächen) zukünftig auch in die städtebaulichen Verträge aufzunehmen.
Herr Rm Waßmann verweist zu den heutigen Anregungen zum „Pocket-Park“ auf die Seite 11 der Vorlage, wo erwähnt sei, dass ein Teil der Stellplatzflächen zugunsten eines solchen Parks mit vielfältigen Spielangeboten umgewidmet werden solle. Vielleicht könne man dies heute so bekräftigen und beauftragen, dass das auch senioren-und behindertengerecht umgesetzt werden möge, um diesbezüglich eine Qualifizierung hineinzubekommen.
Zum Thema Information der Öffentlichkeit vor Ort teilt Herr Wilde mit, dass der Vorhabenträger selber vor Ort noch weitere Informationsformate (z.B. auch einen Informations - Pavillon) aufsetzen werde.
Zum Thema „Hoesch.Museum“ werde er die Liegenschaftsverwaltung bitten, Politik die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen, bevor man abschließend hierzu berate.
Die heute zum Antrag erhobene Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord wertet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) als Prüfauftrag an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die beiden o.a. Zusatz-Ergänzungsanträge (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E3 und E4) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI sowie Fraktion DIE LINKE+) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 7) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
III. beschließt den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - gemäß Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 226 – westlich Stahlwerkstraße – und der Begründung (Teil A und B) vom 03.05.2021 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW“
Rm Waßmann (CDU-Fraktion) wirft die bereits im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) gestellte Frage auf, dass sich bereits nach der Offenlegung der Bauleitplanung Hinweise ergeben haben, wonach es Verhandlungen zum Kauf des „Hoesch Museums“ gebe. Er wiederholt seine Bitte aus dem AKUSW, die Ratsmitglieder zu informieren. Dies könne auch im Nachgang schriftlich an alle Fraktionen erfolgen. Ansonsten empfehle die CDU-Fraktion heute die Vorlage.
Herr Wilde erklärt, er habe um Information im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) nach der Sitzung des AKUSW gebeten. Sollte dies nicht erfolgt sein, wird Herr Wilde für eine kurzfristige schriftliche Information sorgen.
Ansonsten könne, da das Hoesch-Museum sich räumlich außerhalb dieses Planungsbereichs befinde, dieses Thema aber gesondert behandelt werden.
Herr Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) signalisiert für seine Fraktion, der Vorlage in der Fassung des AKUSW zustimmen zu wollen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 7) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
III. beschließt den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - gemäß Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 226 – westlich Stahlwerkstraße – und der Begründung (Teil A und B) vom 03.05.2021 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
zu TOP 3.2
Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19836-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.:19836-21-E1):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungs-Antrags:
Beschlussvorschlag
Die Erstellung des Gestaltungshandbuchs soll durch einen Bürger*innen-Rat mitbestimmt und mitgestaltet werden und insbesondere die Ergebnisse und Erkenntnisse der Dialogveranstaltung aufgreifen.
AKUSW,16.06.2021:
Frau Neumann Lieven führt zum Antrag der FRAKTION DIE PARTEI an, dass man diesen nicht mittragen werde, da man der Auffassung sei, dass die unter Punkt 3.4 der Vorlage aufgeführten Beteiligungsformate ausreichen werden.
Herr Rm Frank bittet die Verwaltung zur Vorlage um Bestätigung, dass keine Einschränkung der Außen-Gastronomie geplant sei, ansonsten könne man der Vorlage heute nicht zustimmen. Zum vorliegenden Antrag teilt er mit, dass man diesen ablehnen werde.
Herr Sohn bittet darum, bei weiteren Beratungsfolgen zu diesem Thema auch das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.
Herr Wilde sagt dies zu.
Bezüglich der geäußerten Bedenken hinsichtlich evtl. Einschränkungen der Außen-Gastronomie, teilt er mit, dass man deren bestehende Flexibilität nicht einschränken wolle. Vielfalt solle hier durchaus weiter ihren Raum bekommen. Er würde lediglich gerne bei den ca.5 % an Auswüchsen steuern wollen.
Herr Rm Waßmann gibt hierzu zu Protokoll, dass man am Beispiel des “Alten Marktes“ Sorge habe, dass unnötige Eingriffe denkbaren wären, die man als CDU-Fraktion vermieden sehen wolle. Mit diesem Hinweis werde man die Vorlage heute auch empfehlen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag der FRAKTION/Die PARTEI mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI, Fraktion Die LINKE+, Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie 1 Enthaltung (Fraktion FDP) ab.
Unter Beachtung des o. a. Hinweises der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ zur Kenntnis und beschließt:
die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Erstellung des „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City “ und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
die für die Erstellung des „Masterplan Plätze – Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 150.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.“
Rm Garbe (AfD-Fraktion) erklärt für seine Fraktion, die Vorlage abzulehnen. Er führt aus, es bedürfe keinen „Masterplan Plätze“. Die Probleme seien bekannt. Er verweist auf einen Brief der Centerleitung der Thier-Galerie.
Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) gibt an, im AKUSW sei umfassend über den Masterplan gesprochen worden. Für sie ist der Masterplan ein Baustein zur Revitalisierung der Innenstadt. Die Vielfalt in der Gestaltung müsse erhalten bleiben, weil sie einen Teil der Attraktivität – insbesondere bei der Außengastronomie – ausmache.
Rm Helferich (AfD-Fraktion) stellt anhand des Bahnhofsvorplatzes und der Katharinentreppe den Masterplan infrage.
Rm Waßmann stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu. Ihm ist jedoch wichtig, dass – wie im AKUSW erklärt – es zu keiner Einschränkung bei der Außengastronomie kommen dürfe.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) beklagt, dass der Ruf Dortmunds als Neonazi-Hochburg der Reputation als Einkaufsstadt schade. Er kritisiert dabei Diskussionen im Landtag und in der BV Innenstadt-Nord. Der „Masterplan Plätze“ ist aus seiner Sicht nicht geeignet, Dortmund attraktiver zu machen.
Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) stellt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage in Aussicht. Mit dem Gestaltungshandbuch wird die Vorlage substanziell verbessert.
Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) stimmt für ihre Fraktion der Vorlage zu. Sie fordert dazu auf, den Masterplan Plätze im Rahmen der Stadtgestaltung zu betrachten und nicht in andere Schauplätze zu verschieben.
Rm Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) sieht die Vorlage aus Sicht seiner Fraktion positiv, verweist aber auf die Position der CDU, hinsichtlich der Vorgaben sensibel zu regeln, um die Vielfalt zu erhalten.
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ zur Kenntnis und beschließt:
- die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Erstellung des „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City “ und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
- die für die Erstellung des „Masterplan Plätze – Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 150.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20697-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes – Westfalenhütte – beizutreten (Beitrittsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung und den Beitrittsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516/SGV NRW 2023)
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21042-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Punkt 2 der Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15b)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414, BGBl. III FNA 213-1)
II. ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren zur Darstellung mit Bedingung im Flächennutzungsplan durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728))
zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19788-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19788-21-E1):
…die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu den bisherigen Aspekten der Planung, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags Vereinbarungen zur Solarnutzung (PV-Anlagen) und zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu schließen.
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt folgendem Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19788-21-E1) einstimmig zu:
Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu den bisherigen Aspekten der Planung, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags Vereinbarungen zur Solarnutzung (PV-Anlagen) und zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu schließen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt- zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-I) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt -zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
III. hat die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 6 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
IV. beschließt, dem Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - die aktualisierte Begründung vom 07.04.2021 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. beschließt den Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich - mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW“
Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) bedankt sich bei der Verwaltung für die sehr gute Lösung hinsichtlich der Verkehrsanbindung und der des sogenannten „Elternverkehrs“.
Rm Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im AKUSW im Zusammenhang mit dem Ergänzungsantrag und dem resultierenden Prüfauftrag an die Verwaltung hinsichtlich des Einsatzes von Photovoltaik.
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig nachfolgenden, ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt- zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-I) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt -zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
III. hat die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 6 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
IV. beschließt, dem Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - die aktualisierte Begründung vom 07.04.2021 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. beschließt den Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich - mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW
Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu den bisherigen Aspekten der Planung, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags Vereinbarungen zur Solarnutzung (PV-Anlagen) und zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu schließen.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20396-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung von Die Fraktion - Die Partei nachfolgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 11.11.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 03.05.2021 dem Bebauungsplan beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20955-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.06.2021:
Die Bezirksvertretung Hörde verschiebt eine Beschlussfassung in die Sondersitzung am 22.06.2021 und bittet die Fachverwaltung um Berichterstattung in dieser Sitzung.
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.“
Rm Kowaleski (Fraktion Die Linke+) erklärt, seine Fraktion möchte sich – auch mit Blick auf die Sondersitzung der Bezirksvertretung Hörde am 22.06.2021 – enthalten. Er verweist auch auf artenschutzrechtliche Probleme.
Laut Rm Waßmann wird die CDU-Fraktion zustimmen. Es handle sich um einen Satzungsbeschluss, nicht jedoch um einen Aufstellungsbeschluss. Der AKUSW habe keine Empfehlung ausgesprochen, um in der Sondersitzung der Bezirksvertretung Hörde Bericht seitens der Verwaltung erstattet zu bekommen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ nachfolgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 10 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 BauGB
V. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 04.05.2021 dem Bebauungsplan Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB
VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW
zu TOP 3.8
4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss über die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21001-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für den unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich. Damit wird die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
zu TOP 3.9
Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20421-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Erarbeitung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund durch die Verwaltung.
zu TOP 3.10
Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18221-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des AKUSW aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Frank hat bereits unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ Beratungsbedarf für seine Fraktion geltend gemacht und gebeten, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Frau Rm Lemke fragt, ob die Mittelinsel an der Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg entfernt wird und ob die dort stehenden Bäume gefällt werden? Weiter fragt sie, mit welchen Maßnahmen man dem illegalen Parken begegnen wird? Zudem bittet sie um Auskunft darüber, ob diese Planung zu den anderen in diesem Bereich anstehenden Planungen wie z.B. dem Umbau des ZOB´s passt?
Herr Rm Frank hält die Verringerung der Fahrspuren aufgrund des hohen motorisierten Verkehrsaufkommens an dieser Stelle für problematisch.
Herr sB Eltner fragt nach, wie es sich mit den „freien Rechtsabbiegern“ verhält? Zudem schließt sich man sich den Fragen von Frau Rm Lemke an.
Die gestellten Fragen beantwortet Herr StR Wilde wie folgt:
Ziel ist es, die heute vierspurige Straße durch den vorgesehen Umbau für den Radverkehr zu ertüchtigen. Die aufgrund von Untersuchungen festgestellten und prognostizierten Verkehrsmengen geben einen solchen Umbau her. Bei den Untersuchungen wurden sowohl die Umbausituation „Wallring“ als auch die Bebauung „Nördliches Bahnhofsumfeld“ mit den sich jeweils ergebenden Verlagerungen des Verkehrs eingerechnet. Die Situation auf dem Straßenzug wird unter diesen Bedingungen funktionieren. Es wurde allerdings auch unterstellt, dass die Verkehrswende in Dortmund funktioniert und dass es dadurch in den nächsten zehn Jahren zu einer Abnahme des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu Gunsten des ÖPNV und des Radverkehrs kommen wird. Unter diesen Annahmen ist die Planung aufgestellt worden.
Bei dieser Vorlage geht es noch einmal um eine Überprüfung der Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit. Dabei wird sicherlich auch die Diskussion über die freien Rechtsabbieger einbezogen.
Im Bereich der Steinstraße kann schon heute ein funktionierender Straßenabschnitt dargestellt werden. Mit der noch zu beratenden Vorlage zu TOP 5.3 „Fahrbahnerneuerung Steinstraße“ wird das Ziel verfolgt, in diesem Abschnitt schon jetzt diesen künftigen Querschnitt herzustellen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass man diesen Querschnitt, der jetzt in der Steinstraße entstehen soll, auch in dem gesamten Straßenzug durchführen kann.
Diese Planung entspricht auch der Radverkehrskonzeption. Im Arbeitskreis Masterplan Mobilität ist das Radverkehrskonzept der Stadt Dortmund neu aufgesetzt worden. Die dortigen Ergebnisse will man in der zweiten Jahreshälfte der Politik vorstellen. Dieser Straßenzug ist ein wichtiger Netzzusammenhang nicht nur für den Kfz-Verkehr, sondern auch für den Radverkehr, der durch diese Maßnahme eine Verbesserung der Radverkehrssituation erfährt.
Herr Rm Nienhoff fragt mit Blick auf die zeitliche Perspektive von 10 Jahren, der derzeitigen Belastung dieser Straße durch den Kfz-Verkehr und der anderen noch anstehenden Maß-nahmen, wann mit der Funktionsfähigkeit des dann umgebauten Straßenzuges zu rechnen sei?
Herr StR Wilde geht davon aus, dass die Knotenpunkte etwas stärker als bisher belastet werden. Allerdings werden sich zusätzliche Belastungen erst mit der Durchführung der noch in den nächsten fünf bis zehn Jahren geplanten Maßnahmen ergeben, wobei dann auch sukzessive die Verkehrs-wende greifen wird, was wiederum zu einer entsprechenden Verringerung der Belastungen führen wird. In diese freiwerdenden Potentiale können die zusätzlichen Verkehre aus dem Bereich Hauptbahnhof und Wall fließen.
Herr Rm Gebel bittet um Beantwortung der noch offenen Fragen (illegales Parken und Baumfällung).
Herr StR Wilde führt aus, dass die heutigen offiziellen Parkplätze erhalten bleiben sollen. Keinesfalls wird illegales Parken legalisiert. Er klärt darüber auf, wie der Busverkehr des ZOB´s geleitet wird.
Herr sB Eltner sieht es kritisch, dass Radwege durch den PKW-Parkverkehr überquert werden müssen. Zudem hat er zu der Verflechtungsstrecke in der Steinstraße folgende Frage:
Vom Westen aus hat die Steinstraße zukünftig nur noch eine Spur und eine Spur für den Radverkehr. Dann geht es auf zwei Geradeaus-Fahrspuren hinaus und wird auf der östlichen Seite der Leopoldstraße wieder auf eine Spur zurückgeführt. Warum ist das notwendig und wird das noch einmal im Sinne der Knotenpunktüberprüfung überprüft?
Herr StR Wilde führt aus, dass es beabsichtigt ist, die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte zu erhalten, da diese letztendlich die Menge bestimmen, die durch die Strecke gebracht werden kann. Daher kommt es in Kreuzungsbereichen zu dieser Mehrspurigkeit, die auch beibehalten werden soll. Die Situation wird für die Kreuzungsbereiche jetzt – in 2021 - zunächst eine höhere Belastung mit sich bringen. Die Situation wird sich aber perspektivisch ändern. Die abschließenden Leistungsfähigkeiten werden mit dem Gutachten noch weiter konkretisiert und untersucht.
Herr Rm Gebel fragt nach, ob bauliche oder ergänzende Maßnahmen geplant sind, um dort das nichtrechtskonforme Parken auf ein Minimum beschränken können?
Frau Rm Lemke fragt noch einmal nach dem Verbleib der beiden auf der Mittelinsel Treibstraße/ Knotenpunkt Sunderweg vorhanden Bäume, wenn an der besagten Stelle eine Abbiegespur eingerichtet werden soll?
Herr Rm Schreyer bittet um Aufklärung bezüglich der „freien Rechtsabbieger“ im Bereich Steinstraße. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die zurzeit vorherrschende kritische Situation für die Fußgänger verbessert werden kann, z.B. mit einem „Zebrastreifen“?
Herr StR Wilde bittet um Verständnis, dass diese Fragen im Detail erst nach Vorliegen der fertigen Ausbauplanung beantwortet werden können. Der in der vorliegenden Planung vorgesehene „freie Rechtsabbieger“ im Bereich der Steinstraße Richtung Leopoldstraße soll bleiben. Daneben wird es die Markierung des separaten Radweges geben. Er weist darauf hin, dass es sich bei der vorgesehenen Maßnahme nicht um Neubau, sondern lediglich um die Oberflächenerneuerung mit anschließender Markierung des vorgeschlagenen neuen Querschnitts handelt. Sollten sich nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchungen für die Knotenpunkte Optionen für eine andere Gestaltung der Kreuzungen ergeben, wird man das nutzen.
Zur Frage des Herr Rm Schreyer („Zebrastreifen“ im Bereich des freien Rechtsabbiegers Steinstraße) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
„Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), sog. Zebrastreifen, richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Demnach sind gewisse verkehrliche Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich.
Der FGÜ muss aus einer Entfernung von mindestens 50 Metern erkannt werden können und die Sichtweite von und auf die Warteflächen ist aus einer Entfernung von mindestens 30 Metern zu gewährleisten. Die freilaufende Rechtsabbiegespur beginnt ca. 80 m vor der Kreuzung. Dabei besteht eine geradlinige Sichtbeziehung. Insofern sind die Voraussetzungen bzgl. des sog. Sichtdreiecks als gegeben anzusehen.
Des Weiteren wird ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärken von 450 Fahrzeugen/h empfohlen, wenn mindestens 50 Personen die Fahrbahn in dieser Zeit überqueren. Ohne konkrete Verkehrszählung wird dieses Verkehrsaufkommen aufgrund der Größe und Wichtigkeit des Knotens, im direkten Nahbereich der Innenstadt, als gegeben vorausgesetzt.
Außerdem ist zur Ausführung eines DIN-gerechten FGÜ eine entsprechende Beleuchtung erforderlich. Im betreffenden Bereich muss daher ein zusätzlicher Beleuchtungsmast mit LED-Technik errichtet werden. Dieser ist ca. 5 m von der Achse des FGÜ aus, vor diesem, einzurichten.
Die rein verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des FGÜ sind folglich erfüllt.
Wie sich der Einfluss des FGÜ über den Bypass zu der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotens verhält, kann stand heute nicht abschließend bewertet werden. Es ist jedoch aufgrund der Länge der Rechtsabbiegespur von einer nur geringen Auswirkung auszugehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung des FGÜ einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt. Insbesondere die neue Beleuchtung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden.“
Frau Uehlendahl führt zur Mittelinsel Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg aus, dass die in der Konzeptdarstellung dargestellten notwendigen Abbiegespuren dort nur realisiert werden können, wenn diese Mittelinsel und damit auch die beiden Bäume entfernt werden.
Herr Rm Frank bittet, die Entscheidung zur Vorlage aufgrund des Beratungsbedarfs seiner Fraktion im Rat zu treffen.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek stimmt dem zu.
Herr Rm Gebel gibt zu Protokoll, das die Fragen seiner Fraktion beantwortet sind und man beschlussfähig sei. Man ist damit einverstanden, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten.
Herr Rm Dudde schließt sich ebenfalls diesem Vorschlag an. Zugleich bittet er darum, die Ergebnisse aus der heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu diesem Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Gremien bereits als Protokoll zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion ohne Empfehlung weiter.
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.06.2001:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht in der nächsten Sitzung eine Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich bei der die vollständige Planung inkl. Zeitschiene vorgestellt werden soll.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 4 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 2 Gegenstimmen AfD und CDU) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:
„Ergänzend zur verkehrstechnischen Untersuchung wird auf dem genannten Straßenzug in beide Fahrtrichtungen ein provisorischer, geschützter Radweg geschaffen.
Begründung:
Neben der umfassenden und teuren verkehrstechnischen Untersuchung, soll ganz praktisch ein gesicherter provisorischer Radweg geschaffen werden, um schon jetzt auch praktische Erfahrungen von Radfahrenden und Autofahrenden zu sammeln. Darüber hinaus erscheint es uns angesichts der aktuellen Entwicklung geboten, schnellstmöglich gegen eine mögliche Etablierung einer Raserszene auf diesem Straßenzug zu handeln, und die Fahrbahnen zu reduzieren.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich (bei 4 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 1 Gegenstimme AfD und 1 Enthaltung CDU) dem Rat der Stadt nachfolgende Beschlussfassung:
„Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch), in dem er die Verwaltung beauftragt in die weitergehende Planung einzusteigen.“
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:)
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei der Planung von Radwegen fortan grundsätzlich den gesamten Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinzubeziehen. So auch im Falle des hier definierten Planbereichs im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße. Die Konzeption ist daher zu überarbeiten/anzupassen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit in dem hier definierten Planbereich für eine erhöhte Sicherheit für den Radverkehr eher Radwege/Fahrradstraßen über Nebenstraßen sinnvoller erscheinen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu der Frage, inwieweit eine Reduzierung von Fahrspuren vor der Feuer- und Rettungswache I (Steinstraße) eine Beeinträchtigung für den Rettungsverkehr erwarten lässt. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Stellungnahme der Dortmunder Feuerwehr zu den Planungen einzuholen und dem Ausschuss vorzulegen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, den aktuell im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorliegenden Baubeschluss (Drucksache Nr.: 18688-20) für die Steinstraße bis zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung der überarbeiteten Planung im AKUSW zurückzuziehen.
Darüber hinaus erscheint die Planung in diesem Bereich bezüglich des „Dekadenprojekts Umfeld nördlicher Hauptbahnhof“ unzureichend und nicht auf das Vorhaben abgestimmt. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet hierzu ebenfalls um eine umfassende Erläuterung und um Anpassung der Radwegeplanung in diesem Einzugsgebiet und stellt fest, dass diesbezüglich ggf. die Schrittfolge nicht angemessen erscheint.
Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen einer Radwegekonzeption das gesamte Stadtgebiet zu überplanen?
Wann ist ggf. mit der Einbringung einer gesamtstädtischen Radwegekonzeption in die politischen Gremien zu rechnen?
Bezogen auf das in der Vorlage definierte Plangebiet: Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, dass sich in diesem Areal Bauvorhaben privater EigentümerInnen in Planung befinden?
Wenn ja, mit welchen Auswirkungen ist mit Blick auf den daraus zu erwartenden Verkehr zu rechnen?
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Dudde erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zum Antrag.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Die Linke + sowie Die FRAKTION/ Die PARTEI ) ab.
Herr Rm Waßmann führt an, dass man mit dem vorliegenden Antrag seiner Fraktion beabsichtige, das Konzept zu diesem Thema möglichst nochmal zu optimieren und appelliert an den Ausschuss heute die Chance zu ergreifen, dies mit einem entsprechenden Beschluss hierzu zu ermöglichen.
Herr Rybicki teilt mit, dass er den CDU-Antrag nicht so verstanden habe, dass bei jeder Maßnahme für Radwege grundsätzlich der gesamte Straßenraum zu überplanen und umzubauen sei, sondern, dass dieser zu betrachten sei und dann, bei Sinnhaftigkeit, auch andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Straßenzuges möglich wären (z.B. Ausweisung durch Ummarkierung, durch Erhebung zur Fahrradstraße etc.) also eine Betrachtung des gesamten Straßenraumes aber nicht grundsätzlich der Umbau des gesamten Straßenraumes. Sicherlich könne man diese gesamte Betrachtung des Straßenraumes auch anstellen, wenn lediglich eine Fahrbahndeckerneuerung anstehe, dann aber möglicherweise auch zu dem Schluss kommen, dass die Sanierung der Fahrbahndecke hier das Mittel der Wahl sei.
Beschlussfassung zum o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion ) (Drucksache Nr.:18221-21-E3)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag in Punkt 1, Satz 1, im Sinne der o.a. Ausführungen durch Herrn Rybicki einstimmig, bei Enthaltungen Die LINKE+ sowie Die FRAKTION/Die PARTEI) zu.
Weiter lehnt der Ausschuss die Punkte 2. bis 5. dieses Antrags mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP sowie Fraktion AfD) ab
Die Verwaltung wird darum gebeten, die außerdem hierin enthaltenen Fragen 1. bis 4. schriftlich zu beantworten.
Beschlussfassung zur Vorlage:
In Kenntnis der Beschlussfassung zum CDU-Antrag, der Empfehlungen des AMIG und der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch), in dem er die Verwaltung beauftragt in die weitergehende Planung einzusteigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des AKUSW mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion an.“
Rm Waßmann erklärt für die CDU-Fraktion, dass eine Beschlussfassung in der Fassung des AKUSW keine Zustimmung findet, da dem Antrag der CDU-Fraktion nur in einem Punkt zugestimmt wurde.
Rm Kowaleski stimmt im Namen der Fraktion Die Linke+ der Vorlage in der Fassung des AKUSW zu. Der Radverkehr wird hier, insbesondere auch mit Blick auf den Bahnhofsumbau, zielgerichtet entwickelt.
Auch Rm Neumann-Lieven kündigt für die SPD-Fraktion die Zustimmung an. Sie appelliert ausdrücklich an die Verwaltung, in der Nordstadt hinsichtlich des Themas „Radwege“ schnellstens Maßnahmen zu realisieren.
Für Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) ist der Beschluss über diese Vorlage einen ersten Schritt für Radwege in diesem Bereich. Perspektivisch sind weitere Schritte notwendig.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Fraktion-Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nachfolgenden geänderten Beschluss (fett/kursiv). Die Ergänzung ist hierbei i. S. der Ausführungen des StR Rybicki zu sehen:
Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch), in dem er die Verwaltung beauftragt, in die weitergehende Planung einzusteigen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei der Planung von Radwegen fortan grundsätzlich den gesamten Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinzubeziehen.
zu TOP 3.11
Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20406-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20406-21-E1):
…die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
- Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?
- Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?
Begründung:
Auf Seite 5 der Vorlage heißt es:
„Damit sich die positiven Impulse aus der Entwicklung der HSP-Fläche in die angrenzenden Quartiere fortsetzen können und gleichzeitig eine stadträumliche Verknüpfung mit dem neu entstehenden Stadtquartier „SMART RHINO“ hergestellt werden kann, bedarf es eines gebietsübergreifenden, integrierten Konzeptes, das für den Bestand eine Zielentwicklung und abgestimmte Handlungsstrategie formuliert. Die Beantwortung folgender Fragen ist dabei von zentraler Bedeutung:“ Die genannte Auflistung der Fragen soll um die oben genannten Spiegelstriche ergänzt werden, um Maßnahmen auch in Hinblick auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu bewerten. Da sich die Quartiere unter anderem durch „Defizite im Gebäudebestand“ und einem damit einhergehenden Modernisierungsstau auszeichnen, müssen bei den zukünftigen Planungen die Belange der häufig seit vielen Jahren hier wohnenden Mieter*innen berücksichtigt werden.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) zu.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Erstellung eines integrierten Stadterneuerungskonzeptes für die Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche (siehe Lageplan Anlage 2),
2. die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan Anlage 3),
3. den Erlass der als Anlage 4 beigefügten Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen.
4. die Aufhebung des Stadtumbaugebietes „Rheinische Straße“ (siehe Lageplan Anlage 5).
Ergänzung:
Die Verwaltung wird darum gebeten, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
- Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?
- Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einschließlich der Ergänzung einstimmig an.“
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL einstimmig nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Erstellung eines integrierten Stadterneuerungskonzeptes für die Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche (siehe Lageplan Anlage 2),
2. die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan Anlage 3),
3. den Erlass der als Anlage 4 beigefügten Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen.
4. die Aufhebung des Stadtumbaugebietes „Rheinische Straße“ (siehe Lageplan Anlage 5).
Die Verwaltung wird darum gebeten, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
- Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?
- Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?
zu TOP 3.12
Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) – Monitoringbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20649-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Monitoringbericht der Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm: „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet.“ des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.
zu TOP 3.13
Städtebauförderprogramm 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20874-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„AKUSW, 16.06.2021:
In Erinnerung an die Diskussion in der letzten Sitzung gibt Rm Waßmann zu Protokoll, dass seine Fraktion den beiden Punkten, Boulevard Kampstraße und Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh zustimmen werde aber nicht dem Stadtumbau Derne.
Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der in der Begründung beschriebenen Stadterneuerungsprojekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2022 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel gemäß der beschriebenen Priorisierung.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.“
Rm Waßmann (CDU-Fraktion) benennt erneut die Position, welche seine Fraktion bereits im AKUSW vertreten hat.
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des AKUSW einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der in der Begründung beschriebenen Stadterneuerungsprojekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2022 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel gemäß der beschriebenen Priorisierung.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.
zu TOP 3.14
Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19604-21)
Rm Garbe (AfD-Fraktion) lehnt das Projekt ab.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Projekts „Querbeet Hörde – ernte deine Stadt!“ zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung eines Programms „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“ zur stadtweiten Förderung und Unterstützung des urbanen Gärtnerns in den Jahren 2022 bis 2025. Dabei entstehen Aufwendungen in Höhe
von insgesamt 313.700 €.
zu TOP 3.15
Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
Herr Ingenmey bittet die Verwaltung darum, zu der auf Seite 8 der Vorlage aufgeführten Immobilie: Borsigplatz 5, 5a, 5b sowie Oestermärschstraße 74 und 76 die Öffentlichkeit zum aktuellen Sachstand zu informieren, damit dies wisse, wie mit dem Grundstück umgegangen werden soll
Frau Linnebach signalisiert, dass Verwaltung sich hierum kümmern werde.
Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Ausführungen auf Seite 9 der Vorlage. Hierzu sei ihm aufgefallen, dass die dortigen Ausführungen im Kontext zur heutigen DSG-Vorlage stünden.
Hier sei zu entnehmen, was die Grundstücke Brunnenstraße, Burgholzstraße, Mallinckrodtstraße etc. angehe, der Fachbereich Liegenschaften offensichtlich eine Ausschreibung vornehmen werde, um über die Vergabestelle einen Rahmenvertrag bezüglich der Bewirtschaftung der Objekte abzuschließen. Da aber auch beabsichtigt sei, diese Objekte in die DSG einzulegen, wolle er wissen, ob hier eventuell irgendwelche negativen Folgen drohen könnten.
Er bitte darum diese Frage, wenn nicht in der morgigen AFBL-Sitzung spätestens zur Ratssitzung zu beantworten.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.“
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) wünscht sich, da er zur Sitzung des Ausschusses verhindert war, eine Aufstellung aller durch die Problemimmobilien entstanden Kosten.
„Rm Bohnhof (AfD) erklärt zu Tagesordnungspunkt 3.15 Sachstandbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt, die Formulierung „Rm Bohnhof (…) wünscht sich, ...“. habe er so nicht formuliert.
OB Westphal sichert die Überprüfung der Aufzeichnungen, ggf. Korrektur sowie die Beantwortung zu.
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021 wird am 23.09.2021 mit dieser Änderung genehmigt.“
Nach Prüfung der Aufzeichnungen wird der Satz folgendermaßen geändert (fett/kursiv):
„Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) möchte gern, da er zur Sitzung des Ausschusses verhindert war, eine Aufstellung aller durch die Problemimmobilien entstandenen Kosten.“
Der Rat der Stadt nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2021 zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Umsetzung der Bundesförderung "Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20833-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Umsetzung und Finanzierung gemäß den förderrechtlichen Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 634.400 EUR über das Förderprogramm „Coronagerechte Um-und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Ziff. 5 der Förderrichtlinie entsprochen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Planung vorliegt, im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen kann.
Ebenso beschließt der Rat
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung den Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 an investiven Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 211.467 EUR innerhalb der Budgets der Fachbereiche 24 und 40, sowie die Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 i.V.m. § 83 GO NRW im Jahr 2021 für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. insgesamt 422.933 EUR. Die Einzelmaßnahmen mit den genauen Aufteilungen und die Deckungspositionen können der Anlage 2 entnommen werden.
Die politischen Gremien werden im Rahmen eines Abschlussberichtes in 2021 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.
zu TOP 3.18
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20702-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig den Beschluss, wie im Beschlussvorschlag der Vorlage formuliert, zu fassen, hier aber mit der Ergänzung, auf jeder Seite der Brücke einen Fahrstuhl einzuplanen und den Seniorenbeirat sowie das Behindertenpolitische Netzwerk bei der weiteren Konzeptionierung mit einzubinden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsmitteilung zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke zur Kenntnis und beschließt das am 28.09.2017 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07600 – 17 beschlossene Planungsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro auf 860.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 460.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 9.037,70 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsmitteilung zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke zur Kenntnis und beschließt das am 28.09.2017 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07600 – 17 beschlossene Planungsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro auf 860.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 460.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 9.037,70 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 3.19
Benennung der Platzfläche um den Europabrunnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20482-21)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen von Die Fraktion-Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Bereich um den Europabrunnen –zwischen Ostenhellweg und Rosental– den Namen Conrad-von-Soest-Platz erhält.
zu TOP 3.20
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18544-20)
Rm Garbe lehnt im Namen der AfD-Fraktion Straßenausbaubeiträge grundsätzlich ab. Sie seien sozial ungerecht und belasten Eigentümer*innen.
Rm Mader (CDU-Fraktion) entgegnet, dass dieser Beschluss auf das Jahr 2012 zurückgeht. Seinerzeit wollten die Bürger*innen Stellplätze im öffentlichen Raum. Deshalb sei es legitim, Beiträge zu erheben.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) bedankt sich für das Augenmaß der Verwaltung bei der Festsetzung der Beiträge.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße.
zu TOP 3.21
Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19378-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen, und gleichzeitig zu prüfen, ob die Vergabe des Umbaus zur Barrierefreiheit der Haltepunkte nicht auch fremdvergeben werden könnte.
1.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms 2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.
2.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.
Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 – Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.“
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms 2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.
Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 – Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche
Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.
Es ist zu prüfen, ob die Vergabe des Umbaus zur Barrierefreiheit der Haltepunkte nicht auch fremdvergeben werden könnte.
zu TOP 3.22
Stadtbahnentwicklungskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Der Rat der Stadt hat die Vorlage unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - abgesetzt.
zu TOP 3.23
Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20975-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20975-21-E1)
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum oben genannten TOP:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
Begründung:
Ggf. mündlich
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig als Prüfauftrag an die Verwaltung.
AKUSW,16.06.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
Ergänzung:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3.Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen hierzu folgende Empfehlungen vor:
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20975-21-E1)
s.o.
AMIG, 08.06.2021:
s.o.
AKUSW,16.06.2021:
s.o.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, sowie des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig, dem Rat der Stadt folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
Ergänzung:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.“
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des AKUSW und der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion nachfolgenden, ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
zu TOP 3.24
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20497-21)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.899.447,71 € und einem Jahresverlust in Höhe von 396.633,54 €, sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 396.633,54 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.25
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20449-21)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2020 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 898.997.785,79 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 348.576,09 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 348.576,09 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 10.167,09 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2022 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.26
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21510-21)
Dem Rat der Stadt liegen folgende Anträge vor:
- der Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1)
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Enge Einbindung der TU Dortmund im gesamten Prozess.
b) Besondere Berücksichtigung des Standortes Hafen aufgrund seiner zentralen Lage, der ausgezeichneten Verkehrsanbindungen und seiner Bedeutung als einem der wichtigsten Logistikstandorte in Deutschland.
c) Planungen um den Energie-Campus in Huckarde sind komplementärer Teil der Wasserstoffstrategie.
d) Entwicklung von Anreiz- und Förderperspektiven für Start-Ups und auf dem Markt etablierte Unternehmen aus diesem Geschäftsfeld.
e) Nutzungsmöglichkeit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen im ÖPNV durch DSW21.
f) Möglichkeit der Übertragung des Pilotprojektes „H2HoWi“ auch auf ein exemplarisches Projektbeispiel in Dortmund.“
- der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2)
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des folgenden zusätzlichen Punktes:
g) Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge im Stadtgebiet.“
Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet wegen Beratungsbedarfs die anderen Fraktionen um Verschiebung in die nächste Sitzung sowie um Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF). Er verweist auf Ziffer 3 lit. e) des Antrags der CDU-Fraktion und die im März 2020 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) umfassend geführten Beratungen, u.a. auch mit Vertreter*innen der DSW21.
Rm Mader gibt an, die CDU-Fraktion stehe dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste positiv gegenüber und würde auch dem Vorschlag des Rm Dudde folgen.
Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) schließt sich den Beratungsvorschlägen an und wünscht zusätzlich die Beratung im AMIG.
Laut Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) hat sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst. Nun sei der Abgleich zwischen dem Sachstand sowie den Wünschen und Zielen nötig und sinnvoll.
Seitens OB Westphal erfolgt der Hinweis auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung hinsichtlich einer Wasserstoffstrategie. Bezüglich der Zuständigkeiten sieht er diese insbesondere beim AWBEWF und AKUSW. Er empfiehlt, die geforderten Zuständigkeiten zu überdenken.
Der Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird – so seine Wahrnehmung – positiv gesehen. Er soll daher gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion behandelt werden.
Rm Berndsen (SPD-Fraktion) gibt analog zur Darstellung des Rm Dudde zu bedenken, dass im Jahre 2020 dieses Thema besprochen wurde und – da es sich um Mobilität etc. handelt – der AMIG zu beteiligen ist. Die SPD-Fraktion stimmt der Beratung in den Fachausschüssen zu.
Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) hat Rm Dudde so verstanden, dass der Antrag zunächst in die kommende Ratssitzung verschoben werden soll. Dort soll dann die Beteiligung und Zuständigkeit der Ausschüsse geklärt werden.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält die Beteiligung der Ausschüsse vor der nächsten Befassung durch den Rat für den richtigen Weg. Auch er möchte den AMIG beteiligen, da neben Mobilität auch Infrastrukturfragen betroffen sind.
Rm Dudde präzisiert seine Aussage indem er erklärt, dass er den Antrag als eingebracht ansieht, ihn nun in den Fachausschüssen behandeln lassen möchte, um danach im Rat zu entscheiden.
Rm Ixkes-Henkemeier bekräftigt für die SPD-Fraktion die Befassung durch die Ausschüsse mit anschließender Entscheidung im Rat.
OB Westphal erklärt, dass der Antrag in der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und sich vorher die Fachausschüsse beraten. Ein Beschluss ist folglich jetzt nicht notwendig.
Der Rat der Stadt überweist beide Anträge zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften).
zu TOP 3.27
Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 20938-21-E1)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 20938-21-E1):
….der Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt vor. Die dort eingebrachten Veränderungen schwächen den Denkmalschutz und haben gravierende Auswirkungen auf die Kommunen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss die folgende Resolution zu empfehlen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das bestehende Denkmalschutzgesetz in 2018 evaluiert und in seiner Herangehensweise für gut befunden wurde:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1044.pdf
2. Der Rat stellt fest, dass der jetzt vorliegende Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW die als erfolgreich bewertete bisherige Gesetzessystematik grundlegend verändert und auf eine Schwächung der Fachämter und damit des Systems Denkmalschutz zielt.
3. Der Rat kritisiert, dass zukünftig auf eine Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege verzichtet und die Beteiligung der Landschaftsverbände auf eine Anhörung reduziert werden soll.
4. Der Rat kritisiert zudem, dass über die Eintragung eines Baudenkmals in die Schutzliste und über Veränderungen am Baudenkmal zukünftig allein die Untere Denkmalbehörde bei den Städten entscheiden soll und die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände entfällt.
5. Der Rat missbilligt, dass die Übernahme dieser Aufgaben bei den Kommunen zusätzlichen Personal- und Qualifizierungsbedarf auslöst, während die benötigte Expertise in den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände – umlagefinanziert – zur Verfügung steht.
6. Der Rat appelliert an die Landesregierung, die Novellierung des bestehenden Denkmalschutzgesetzes in der vorliegenden Form nicht umzusetzen und die wichtige Aufgabe der Denkmalpflege und des -erhalts nicht zu schwächen.
Begründung:
Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der Entwurf zur Novelle des Gesetzes liegt nun vor. Die Gesetzessystematik wurde damit auf eine neue Grundlage gestellt. Danach soll u.a. die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft und das Benehmen auf eine Anhörung reduziert werden. Zudem sollen zukünftig die Unteren Denkmalbehörden bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal allein vornehmen. Die Landschaftsverbände werden nur noch angehört, obwohl genau dort über die Jahre eine hohe Kompetenz aufgebaut wurde. Die Durchführung der Denkmalbewertung durch die Landschaftsverbände ist auch insofern sinnvoll, als dass die Leistung durch die Umlagefinanzierung schon finanziert ist. Bei der Übernahme durch die Kommunen würden hier zusätzliche Kosten sowohl durch zusätzlichen Personalbedarf als auch durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote entstehen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion AfD) (Drucksache Nr.: 20938-21-E2):
die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:
„Der AKUSW appelliert an die Mitglieder des Landtages, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales und Bauen aktuell vorgeschlagene Änderung des Denkmalschutzgesetzes abzulehnen.“
Begründung:
Denkmäler sind positive Standortfaktoren: Sie prägen das Bild unserer Städte und geben uns Lebensqualität. Sie sind Zeugnisse unserer Kultur und Geschichte. Sie stehen für Dauer, Bindung, Identität und Heimat.
Die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes würde die Stellung der Ämter für Baudenkmalpflege schwächen, sodass vorhandenes Wissen nicht mehr abgerufen werden kann: Die Fachleute der Denkmalämter für die Baudenkmalpflege sollen beispielsweise zukünftig nur noch angehört, aber im Entscheidungsprozess nicht weiter beteiligt werden, selbst wenn ein Denkmal abgebrochen oder stark verändert werden soll.
Und das alles nur, um die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Baudenkmälern zu verbessern. Denkmäler sollten aber nicht in erster Linie als kommerzielle Bauten betrachtet werden, sondern aufgrund ihres kultur- und identitätspolitischen Wertes geschützt werden. Sollte die Änderung des Gesetzes erfolgen, können so beispielsweise zukünftig Photovoltaikanlagen auf Denkmälern platziert oder Denkmäler einer wesensuntypischen Nutzung zugeführt werden. Dies gilt es durch die Beteiligung der Öffentlichkeit zu verhindern.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Ausführungen des Deutschen Städtetages) (Drucksache Nr.: 20938-21-E3) (siehe Anlage)
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Frau Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion sich eher der Stellungnahme des Deutschen Städtetages und nicht der Resolution von der Fraktion B‘90/Die Grünen anschließen könne.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man sich heute zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthalten werde, da man nicht ablehnen aber zunächst abwarten wolle, was das weitere Gesetzgebungsverfahren hierzu noch bringe.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme des Deutschen Städtetages zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion AfD) mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20938-21-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
1.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das bestehende Denkmalschutzgesetz in 2018 evaluiert und in seiner Herangehensweise für gut befunden wurde:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1044.pdf
2. Der Rat stellt fest, dass der jetzt vorliegende Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW die als erfolgreich bewertete bisherige Gesetzessystematik grundlegend verändert und auf eine Schwächung der Fachämter und damit des Systems Denkmalschutz zielt.
3. Der Rat kritisiert, dass zukünftig auf eine Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege verzichtet und die Beteiligung der Landschaftsverbände auf eine Anhörung reduziert werden soll.
4. Der Rat kritisiert zudem, dass über die Eintragung eines Baudenkmals in die Schutzliste und über Veränderungen am Baudenkmal zukünftig allein die Untere Denkmalbehörde bei den Städten entscheiden soll und die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände entfällt.
5.Der Rat missbilligt, dass die Übernahme dieser Aufgaben bei den Kommunen zusätzlichen Personal- und Qualifizierungsbedarf auslöst, während die benötigte Expertise in den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände – umlagefinanziert – zur Verfügung steht.
6. Der Rat appelliert an die Landesregierung, die Novellierung des bestehenden Denkmalschutzgesetzes in der vorliegenden Form nicht umzusetzen und die wichtige Aufgabe der Denkmalpflege und des -erhalts nicht zu schwächen.“
Rm Waßmann erklärt, die CDU-Fraktion werde sich enthalten. Es gebe positive und negative Seiten an der Gesetzesnovelle. Man könne sich aber kein abschließendes Urteil bilden.
Rm Neumann-Lieven lehnt für die SPD-Fraktion den Antrag ab. Die Einlassungen des Städtetages wären weitergehender und differenzierter.
Rm Dudde merkt im Namen der Fraktion B‘90/Die Grünen an, viele Aspekte der Stellungnahme des Städtetags (Drucksache Nr.: 20938-21-E3) zu teilen. Allerdings gibt es eine abweichende Meinung zur Stellung der übergeordneten Fachämter. In der Vergangenheit wurden positive Kompromisse zwischen Nutzung und Denkmalschutz erzielt. Das neue Gesetz würde die Fachämter in ihrer Position als Vertretung der Denkmäler schwächen. Investor*innen und Kommunen hätten im Gegenzug ein zu starkes Gewicht. Dies ist der Grund der Resolution. Er bittet deshalb die Fraktionen um Zustimmung.
Rm Kowalewski möchte mit der Fraktion Die Linke+ den Antrag unterstützen, da das Gesetzesvorhaben deutlich zu weit geht.
Rm Schmidtke-Mönkediek sagt, die Fraktion FDP/Bürgerliste werde sich – anders als im AKUSW – enthalten. Grundsätzlich sehe man die Notwendigkeit der Anpassung des Gesetzes, wenngleich man über Details streiten könne.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und die Überweisung des AKUSW zur Kenntnis und lehnt den damit verbundenen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP/Bürgerliste, Die Fraktion-Die Partei und Rm Deyda (Die Rechte) ab.
zu TOP 3.28
Wohnbauprogramm für junge Familien
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21346-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21-E1l
…die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages.
Vor dem Hintergrund des sehr angespannten Wohnungsmarktes in Dortmund haben es insbesondere junge Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter vielfach schwer, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum in Dortmund zu finden. Dieser Umstand führt unter anderem dazu, dass junge Familien einen Wohnsitz außerhalb Dortmunds suchen. Diese für unsere Stadt äußerst negative Entwicklung muss möglichst schnell beendet und umgekehrt werden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen und der Rat der Stadt beschließen daher:
1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien bis zum Jahr 2025 erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens im 4. Quartal 2021 vorgelegt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD -Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, das darauf abzielt insbesondere Familien in Dortmund bei der Wohnungs- bzw. Haussuche (Miete und Erwerb) zu unterstützen, um Abwanderungsbewegungen von Familien in umliegende Städte zu verhindern. Dabei soll ebenfalls geklärt und aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, die Punkte, die neben einem angespannten Wohnungsmarkt zu einer Abwanderung der Familien führen, anzugehen, um eine Attraktivitätssteigerung für Familien in Dortmund zu erreichen.
Die von den Ergebnissen des Konzepts betroffenen Ausschüsse sind im weiteren Verfahren zu beteiligen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Rm Kowalewski möchte vor dem Hintergrund des in Kürze zu verabschiedenden neuen Wohnbauprogrammes, welches zum Ziel habe, dass man mehr bezahlbaren Wohnraum entwickeln wolle, von den Antragsteller*innen wissen, was diese von ihrem Antrag erwarten. Er sorge sich nämlich, dass das Ganze in die Richtung gehe, dass man jetzt doch lieber ein neues Einfamilienhausprogramm auflegen wolle.
Herr Rm Waßmann teilt hierzu mit, dass der Antrag seiner Fraktion nicht die von seinem Vorredner befürchtete Intention habe. Es gehe vielmehr darum, dass man alle Werkzeuge nutzen wollen, um die Abwanderung junger Familien aus der Stadt in das Umland zu verhindern. Der Antrag beinhalte ja auch die Bitte an die Verwaltung, ein Konzept zu erstellen, wie man zu diesem Thema weiterkomme, da stehe kein Wort drin von Einfamilienhäusern. Man habe als Zielmarke 5.000 neue Wohneinheiten für junge Familien gefordert, weil man der Meinung sei, dass man auch diesbezüglich nach außen deutlich auftreten müsse. Man wolle das auch in Verbindung zu dem Konzept zum Kommunalen Wohnungsbau gesetzt sehen, welches man gemeinsam verabschiedet habe. Dazu erwarte man nach der Sommerpause eine umfassende Vorlage, die das gesamte Thema des Kommunalen Wohnungsbaus mit der DSG kombiniert beinhalte, so dass man vorwärts komme und dass
hierin auch das heutige Thema bzgl. der jungen Familien speziellen Ausdruck finde.
Ergänzend hierzu verdeutlicht Herr Rm Stieglitz, dass man den heutigen Antrag auch als Chance dafür sehe, jenen Stadteilen etwas Gutes zu tun die sich, bisher etwas monostrukturiert demographische entwickelt hätten. Daher werbe auch er zum Zustimmung
des heutigen gemeinsamen Antrags. Den SPD-Antrag werde man auch befürworten.
Frau Rm Neumann-Lieven befürchtet, dass man mit der Zielmarke 5.000 ein Neiddebatte aufmache, da man sich hierzu fragen könnte, wo denn dann die 5.000 Wohneinheiten für Ältere wären, die dringend barrierefreie Wohnungen haben möchten. Daher gebe sie zu Protokoll, dass ihre Fraktion die Zielmarke 5.000 neue Wohneinheiten für junge Familien nicht mittrage aber sehr wohl das gewünschte Konzept.
Herr Wilde teilt mit, dass auch die Verwaltung hinsichtlich der Zielsetzung, mehr für Familien mit Kindern zu tun, natürlich mitgehe und auch das gewünschte Konzept für sinnvoll halte. Zur Zielmarke „5.000 neue Wohneinheiten für junge Familien“ verdeutlicht er, dass er in diesem Segment für die nächsten vier Jahre gar keine Steuerungsmöglichkeiten habe, weil die Pläne, die man für den Wohnungsbau aufgestellt habe, bereits laufen würden. Daher könne er im Moment nicht sicherstellen, dass man das in der Größenordnung realisiert bekomme. Die Zielsetzung halte er für richtig, bitte aber darum, zu Punkt 3. des gemeinsamen Antrags (CDU/B’90/Die Grünen) die Zielmarke 5.000 nicht so hart zu formulieren sondern, dass man diesbezüglich in den nächsten Jahren anstrebe, mehr für Junge Familien zu erreichen und der Verwaltung auch ein Konzept abverlange, wie das erreicht werden könne.
Frau Rm Rudolf möchte wissen, welcher Personenkreis genau mit der jungen Familie gemeint sei. Weiter bitte sie darum, den Punkt 3. des gemeinsamen Antrags in einen Prüfauftrag umzuwandeln, da sie die Zielzahl 5.000 für zu wenig fundiert bzw. eruiert halte.
Die Vorsitzende erläutert, dass mit dem Begriff der jungen Familie, Familien mit schulpflichtigen Kindern gemeint wären.
Herr Rm Waßmann schlägt vor Punkt 3. des gemeinsamen Antrags wie folgt zu ändern: Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien bis zum Jahr 2025 mittelfristig erreicht werden kann.
Herr Rm Schreyer führt an, dass auch seine Fraktion mit dieser Änderung des gemeinsamen Antrags einverstanden sei.
Frau Rm Rudolf bittet daraufhin, den gemeinsamen Antrag dahingehend zu ändern, dass der Begriff der „jungen Familie“ durch den Begriff „Familien mit schulpflichtigen Kindern“ ersetzt werde. Dem Änderungsvorschlag von Herrn Waßmann zu Punkt 3. des Antrags könne sich die SPD-Fraktion anschließen, auch wenn man sich mit der Höhe der Zielmarke nach wie vor schwer tue.
Herr sB Jääskeläinen erinnert daran, dass zum attraktiven Wohnen für junge Familien insbesondere auch ein gutes Wohnumfeld (Radwege, Grünflächen etc.) gehöre.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass man sich der geänderten Version des Antrags auch anschließen könne.
Nach kurzer weitere Diskussion dazu, wie der Begriff der „jungen Familie“ nun interpretiert werden soll, hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter fest, dass der Ausschuss sich darauf geeinigt habe, dass man unter der „jungen Familie“ sowohl junge Familien als auch Alleinerziehende mit Kleinkindern sowie mit schulpflichtigen Kindern verstehe.
Außerdem verweist sie darauf, dass auch der Änderungsvorschlag von Herrn Rm Waßmann zu Punkt. 3. des gemeinsamen Antrags (CDU und B‘90/Die Grünen) im Rahmen der heutigen Diskussion eine Mehrheit gefunden habe.
Hiernach wird zu den beiden o.a. Anträgen wie folgt abgestimmt:
Zum Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion / Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21346-21-E1):
Unter Einbeziehung der o. a. Hinweise empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien bis zum Jahr 2025 mittelfristig erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens im 4. Quartal 2021 vorgelegt.
I. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21-E2):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, das darauf abzielt insbesondere Familien in Dortmund bei der Wohnungs- bzw. Haussuche (Miete und Erwerb) zu unterstützen, um Abwanderungsbewegungen von Familien in umliegende Städte zu verhindern. Dabei soll ebenfalls geklärt und aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, die Punkte, die neben einem angespannten Wohnungsmarkt zu einer Abwanderung der Familien führen, anzugehen, um eine Attraktivitätssteigerung für Familien in Dortmund zu erreichen.
Die von den Ergebnissen des Konzepts betroffenen Ausschüsse sind im weiteren Verfahren zu beteiligen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit an den Rat der Stadt Dortmund. Es wird darum gebeten diese bereits in der nächsten Sitzung am 24.06.2021 zu behandeln.“
Der Rat fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Beschlüsse:
- zum gemeinsamen geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion / Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21346-21-E1) unter Einbeziehung der im AKUSW erfolgten Hinweise:
1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien bis zum Jahr 2025 mittelfristig erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens im 4. Quartal 2021 vorgelegt.
- zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21-E2):
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das darauf abzielt, insbesondere Familien in Dortmund bei der Wohnungs- bzw. Haussuche (Miete und Erwerb) zu unterstützen, um Abwanderungsbewegungen von Familien in umliegende Städte zu verhindern. Dabei soll ebenfalls geklärt und aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, die Punkte, die neben einem angespannten Wohnungsmarkt zu einer Abwanderung der Familien führen, anzugehen, um eine Attraktivitätssteigerung für Familien in Dortmund zu erreichen.
Die von den Ergebnissen des Konzepts betroffenen Ausschüsse sind im weiteren Verfahren zu beteiligen.
zu TOP 3.29
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21399-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Eving vor:
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Nebe/AfD) und 1 Enthaltung (Herr Bernhardt) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um:
Die Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving. Angesiedelt werden soll es im Projekt „nordwärts“.
In Anlehnung an das Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator/-in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ soll eine Vor-Ort-Dependance in Eving organisiert werden.
Wegen der großen Bedeutung für unseren Stadtbezirk überweisen wir diesen Antrag auch an den Rat der Stadt Dortmund.
Begründung:
Die Folgen des Strukturwandels, insbesondere nach Schließung der Schachtanlage Zeche Minister Stein im Jahre 1987 und die damit verbundenen demografischen Prozesse, haben zu enormen Veränderungen der Strukturen in allen Bereichen in Eving geführt.
Im Stadtbezirk Eving mit den Aktionsräumen Eving/Lindenhorst und Eving/Kemminghausen beziehen viele Evinger Bürger Transferleistungen in Form von Grundsicherung oder Leistungen nach SGB II.
Dies wirkt sich negativ auf die Kaufkraft und damit auf die lokale Angebotsvielfalt an Produkten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs aus.
Die Folge davon sind Leerstände von Ladenlokalen bzw. Schließungen, wie aktuell des Real-Marktes als Ankermieter der Evinger Mitte ohne Nachfolgeperspektiven.
Zudem lassen Teile der Geschäfts- und Wohnimmobilien (Problemimmobilien) einen hohen Sanierungsstau erkennen.
Weitere Probleme im Stadtbezirk Eving sind die hohe Verkehrsbelastung, insbesondere die LKW-Verkehre und die unzureichenden Parkmöglichkeiten in der Evinger Mitte.
Die Situation für Radfahrer im Stadtbezirk Eving muss erheblich optimiert werden.
Die Sauberkeit im öffentlichen Bereich und in den Grünbereichen lässt zu wünschen übrig.
Die Gestaltung der Evinger Mitte, wie z. B. das Einkaufszentrum, der Grüne Platz, der Evinger Platz, der August-Wagner-Platz, sowie der Bereich um die Bezirksverwaltungsstelle entsprechen nach der Umgestaltung der Zechenschließung nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen, sodass hier aktives Handeln vonnöten ist.
Die von Seiten der Wirtschaftsförderung erarbeitete „Personas“ Studie für die Bergstraße beschreibt Entwicklungsperspektiven, allerdings nur für die Bergstraße.
Diese Perspektiven benötigt der gesamte Stadtbezirk.
Wir benötigen für die Lösung dieser Probleme professionelle Hilfe.“
Rm Mader (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion, den Antrag zunächst im Fachausschuss zu beraten. Wegen der Kurzfristigkeit konnte seine Fraktion sich dazu keine abschließende Meinung bilden.
Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) bezeichnet das Quartiersmanagement Dortmund-Marten als Erfolg. Die Evinger*innen haben diese Idee nun für sich entdeckt. Ihre Fraktion unterstützt den Antrag.
Rm Schmidtke-Mönkediek sieht aus Sicht der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag positiv, kann jedoch auch das Begehren der CDU-Fraktion nach zusätzlicher Beratung nachvollziehen.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) beschreibt das Konzept in Marten als sehr gut und sieht darin eine gute Vorlage für Eving. Er wünscht sich die Beschlussfassung im Rat, wenngleich auch eine Befassung im Ausschuss, die aus seiner Sicht nicht nötig ist, akzeptabel wäre.
Rm Schreyer findet den Antrag gut und für seine Fraktion B‘90/Die Grünen zustimmungswürdig.
Laut Rm Berndsen (SPD-Fraktion) enthält der Antrag der Bezirksvertretung Eving alle entscheidungsrelevanten Gründe. Er hält – auch als Signal in den Stadtbezirk – eine heutige Abstimmung für wichtig.
Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) nennt den Antrag zustimmungsfähig. Gleichwohl sei er sehr kurzfristig eingebracht worden. Eine Abstimmung innerhalb der Fraktionen war nicht möglich. Insofern ist der Beratungsbedarf der CDU nachvollziehbar. Auch wenn die Überweisung der Bezirksvertretung Eving zunächst noch im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) beraten werden sollte, möchte sie dennoch ein positives Signal hinsichtlich des Antrags aussenden.
Rm Waßmann (CDU) äußert sich irritiert hinsichtlich des Bezugs zum Vorbild Marten. Es gebe keine Evaluation. Bevor das Quartiersmanagement ausgeweitet wird, hält er eine Diskussion in den Ausschüssen für notwendig.
Rm Kowalewski (Die Linke+) schildert die positive Wahrnehmung seiner Fraktion vom Projekt in Marten. Eine Evaluation kann es aus seiner Sicht nicht geben, da das Projekt noch nicht abgeschlossen sei. Die Beratung im Fachausschuss sei vor dem Hintergrund durchaus verständlich. Man könne aber durchaus zweigleisig fahren und dies auch in Eving einrichten. Die Beratungsergebnisse des AKUSW in Sachen Quartiersmanagement Marten könnten auch auf das Quartiersmanagement Eving und mögliche weitere Räume übertragen bzw. angepasst werden.
Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) möchte gern beschließen, hat aber auch Verständnis für den Beratungsbedarf der CDU. Die SPD-Fraktion möchte das Ansinnen mittragen, sich aber der geübten Praxis hinsichtlich des Beratungswunsches nicht verschließen. Daher soll der Antrag zunächst im AKUSW beraten werden.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Überweisung zur Beratung an den AKUSW.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20588-21)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 322.980,53 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 322.980,53 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.
zu TOP 4.2
Erhalt des finalen Bescheides des Bundes im Förderprogramm „Breitband“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21501-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Erhalt des finalen Förderbescheides des Bundes zur Kenntnis.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21523-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21523-21-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Nach § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sind in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dieses Verbot gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Gastronomiebetrieben in Dortmund mindestens für die verbleibende Zeit der Fußball-Europameisterschaft 2021, besser aber noch für den Sommer 2021, erweiterte Öffnungszeiten ihrer Außengastronomie bis 24.00 Uhr im Rahmen des Ortsrechts zu ermöglichen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den zeitlich derzeit eingeschränkten Betrieb in den städtischen Bädern (08.00–18.00 Uhr) wenn möglich wieder auf die vor dem Lockdown geltenden Öffnungszeiten auszuweiten, um dadurch auch berufstätigen Menschen den Bäderbesuch in den Abendstunden zu ermöglichen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit durch die verstärkte Ansiedlung innovativer Zwischenanmietungen, etwa über zeitlich befristete Konzepte wie Pop Up oder Concept Stores, die Attraktivität und Anziehungskraft der Dortmunder Innenstadt sowie der Stadtteilzentren kurzfristig erhöht werden kann.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, möglichst viele Dortmunder Vereine durch proaktive Ansprache und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auf bestehende Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Dazu zählen insbesondere das vor kurzem verlängerte Förderprogramm „Soforthilfe Sport“ sowie die am vergangenen Donnerstag beschlossene Initiative „Neustart für das Ehrenamt“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Begründung
Erfolgt mündlich.“
Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21523-21-E2) vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aktionsplan zum Abbau der sozialen und bildungspolitischen Auswirkungen und Folgeschäden der Corona-Pandemie zu entwickeln.
2. In den Aktionsplan sind vorhandene und neue soziale und bildungspolitische Förderprogramme von Land und Bund zu integrieren (z.B. Corona-Aufholprogramm) und zusätzliche Maßnahmen zu definieren.
3. Der Aktionsplan soll die folgenden Punkte umfassen:
- Auswertung bereits bestehender Maßnahmen im Bereich der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit für Kinder und Jugendliche auf der Grundlage bestehender Förderprogramme. Dabei sollten die zu Verfügung stehenden Mittel der jeweiligen Programme, ihre bisherige Verwendung, die weiteren Planungen zur Verwendung sowie die Anzahl der bisher damit erreichten Kinder und Jugendlichen aufgezeigt werden.
- Ausbau der außerschulischen Bildungs- und Förderangebote und Intensivierung der Sprachförderung in Kitas und Schulen
- Schaffung zusätzlicher Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
- Weitere Verbesserung der digitalen Ausstattung und Angebote in Schulen und sozialen Einrichtungen
- Ausbau der Unterstützung bei der Bewältigung psychosozialer Belastungen durch die Corona-Pandemie
- Vernetzung und Stärkung von Kita, Schulen, Begegnungsorten, Nachbarschaftshilfen, Vereinen und ehrenamtlichem Engagement in den Stadtbezirken
- Schaffung zusätzlicher Maßnahmen gegen Vereinsamung
4. Die Verwaltung wird gebeten, den Aktionsplan um weitere, aus ihrer Sicht notwendige Handlungsfelder zu ergänzen.
5. Die Verwaltung wird gebeten, den Aktionsplan zeitlich so in die zuständigen Ausschüsse einzubringen, dass im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 notwendige Beschlüsse dazu gefasst werden können.
Begründung:
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen haben gravierende Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben in den vergangenenen15 Monaten erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen. Ihr Zugang zu schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten war ebenso drastisch eingeschränkt wie ihre Freizeit- und Bewegungsmöglichkeiten sowie ihre direkten sozialen Kontakte. Insbesondere für schon bisher durch ihre soziale Lebenssituation benachteiligte Kinder und Jugendliche hat sich die Situation weiter verschärft. Deutlich geworden ist auch, dass die Situation der letzten Monate zu einem Anstieg psychosozialer Probleme geführt hat. Durch einen systematischen Aktionsplan zum Abbau der sozialen und bildungspolitischen Folgeschäden der Corona-Pandemie soll den Auswirkungen entgegen gewirkt werden (analog des Programms „Neue Stärke“ für den Wirtschafts- und Kulturbereich). Dabei sind vorhandene und neue Förderprogramme von Bund und Land einzubeziehen.“
Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) stellt zu Punkt 3 des CDU-Antrags fest, dass befristete Konzepte wie Pop Up, Concept Stores oder Zwischenmietung gut und sinnvoll für Zentren und Teilzentren sind. T-Factor-Studie oder Stadtteilgenossenschaft InWest eG belegen dies in Theorie und Praxis. Daher möchte die Fraktion B‘90/Die Grünen aus dem Prüf- einen Umsetzungsantrag machen.
Bm’in Mais (CDU-Fraktion) wünscht sich für die Schwimmbäder wieder normale Öffnungszeiten. So könnten auch Berufstätige wieder schwimmen. Für Vereine und Ehrenamtliche existieren vielschichtige Hilfsprogramme, die aber oft nicht bekannt sind. Daher stellt sich die CDU-Fraktion Hinweise der Stadt Dortmund per Verlinkung auf die unterschiedlichsten Hilfsprogramme (u.a. s. Ziffer 4 des Antrags der CDU-Fraktion) vor. Die Verwaltung möge dies bitte kreativ umsetzen.
Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) erklärt, seine Fraktion werde dem Antrag von B‘90/Die Grünen folgen.
Dem Antrag der CDU stimme man in Punkt 2 und 3 zu. Ziffer 4 hält seine Fraktion für entbehrlich, denn dieses Thema stehe nochmal separat auf der Tagesordnung. Dem Punkt 1 kann die Fraktion Die Linke+ nicht entsprechen, da er nicht in die Lage einer Pandemie passt. Er erinnert auch an die heute im Ältestenrat getroffene Entscheidung, auch im September keine Sitzung in Vollstärke zu halten, da die Entwicklung der Pandemie nicht absehbar ist.
Rm Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt zu dem von Frau Noltemeyer zu Ziffer 3 des CDU-Antrags vorgetragenen Wunsch folgende geänderte Formulierung vor:
Der Rat der Stadt Dortmund bitte die Verwaltung um Umsetzung und verstärkte Ansiedlung und innovative Zwischenanmietungen, etwa über zeitlich befristete Konzepte wie Pop Up oder Concept Stores, die Attraktivität und Anziehungskraft der Dortmunder Innenstadt und Stadtteilzentren zu erhöhen.
OB Westphal merkt an dieser Stelle an, dass die Umsetzung von Pop Up oder Concept Store bereits zweimal vom Rat beschlossen wurde und von der Wirtschaftsförderung als Teil des Programms „Neue Stärke“ umgesetzt wird.
Auch ist ein angepasstes Angebot der Bäder in Arbeit bzw. realisiert. Zum Thema Sporthilfe verweist er an StRin Zoerner.
Public Viewing wird seitens der Stadt Dortmund mit Blick auf die Begrenzung nach der CoronaSchutzVerordnung (ca. 500 Personen) nicht angeboten bzw. wäre nicht wirtschaftlich realisierbar. Dies wurde auch bereits öffentlich kommuniziert.
Gastrobetriebe dürfen, sofern sie auf die Einhaltung der Hygieneregeln achten, entsprechende Leistungen anbieten. Auch sind die im Antrag genannten Zeiten nicht mehr aktuell und das Ordnungsamt hat bereits die Aktivitäten angepasst.
StR’in Zoerner ergänzt, die im Antrag genannten Öffnungszeiten entsprächen nicht der Realität. Es gibt Bäder, die um 6.00 Uhr bzw. um 7.00 Uhr öffnen. An einzelnen Tagen sind Bäder bis 19.00 Uhr, teilweise bis 21.30 Uhr geöffnet. Mit Blick auf die Nutzung der Bäder durch Vereine ist eine Verlängerung der Öffnungszeiten abends nicht realisierbar. Dieses geringere abendliche Angebot bestand bereits vor Corona.
Die „Soforthilfe Sport“ ist ein Programm der Landessportbundes NRW (LSB NRW). Der StadtSportBund Dortmund (SSB Dortmund) trägt diese Angebote nur weiter an die Vereine. Diese stellen ihre Anträge dann aber direkt an den LSB NRW. Im Jahr 2020 wurden 12 solcher Anträge gestellt. Darüber hinaus erhalten Stadt Dortmund oder der SSB Dortmund keine weiteren Informationen zu gestellten Anträgen. Der SSB Dortmund bewirbt das Programm weiterhin.
Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) begrüßt für seine Fraktion den Antrag von B‘90/Die Grünen. Für den CDU-Antrag wünscht er die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte. Die Punkte 2-4 sind aus Sicht seiner Fraktion unproblematisch, Punkt 1 wird nach geschilderter Rechtslage nicht zugestimmt.
Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
Laut Rm Neumann-Lieven sieht die SPD-Fraktion den Antrag der CDU auch differenziert und möchte einzeln über die Punkte abstimmen. Die Ziffern 2 und 4 werden als erledigt angesehen. Der Inhalt zu Ziffer 3 soll in den Bereich der Wirtschaftsförderung überwiesen werden, denn dies passe gut zur Stärkung der Innenstadt. Punkt 1 wird dagegen abgelehnt.
Rm Helferich (AfD-Fraktion) teilt mit, seine Fraktion werde sich zu beiden Anträgen enthalten. Man hätte bereits ca. ein halbes Jahr früher Maßnahmen zur Eindämmung von Corona entschärfen können.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) sagt, die Einhaltung der Nachtruhe korrespondiere nicht mit der CoronaSchutzVerordnung. Es macht für ihn keinen Sinn, die erste Halbzeit eines Fußballspiels in der Außengastronomie zu sehen und für die zweite Halbzeit nach Hause gehen zu müssen.
Rm Mader (CDU-Fraktion) ist mit der Einzelabstimmung einverstanden. Die CDU-Fraktion bleibt bei ihrem Antrag. Unter Ziffer 2 soll der Klammervermerk entfernt werden. Zu Ziffer 3 waren aus seiner Sicht bisher die Stadtteilzentren nicht im Fokus der Wirtschaftsförderung. Hier sieht die CDU durchaus Bedarf.
Rm Barrenbrügge (CDU-Fraktion) wünscht hinsichtlich des Antrags von B‘90/Die Grünen Kenngrößen zu den Kosten, um dies in den Haushaltsberatungen berücksichtigen zu können.
Rm Altundal-Köse (Fraktion B‘90/Die Grünen) begründet die kurzfristige Einbringung des Antrags durch ihre Fraktion. Kaum ein Bereich hat so dauerhaft unter der Pandemie gelitten wie der Kinder- und Jugendbereich. Trotz sinkender Inzidenzwerte ist ein breites Spektrum von Betroffenen immer in Sorge, wie es weiter gehen wird. Ungleichheiten wurden wegen nötiger Einschränkungen und mangelnder Möglichkeiten vertieft. Deshalb möchte ihre Fraktion die Kommune anhalten, nachhaltige und längerfristige Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Sie bittet die Verwaltung, den Aktionsplan so zur Beratung in die Ausschüsse zu bringen, dass dies im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2022 berücksichtigt werden kann. Die außergewöhnliche Situation der Pandemie erfordert im Rahmen der rechtlichen Möglich- und Notwendigkeiten u.a. auch besondere Handlungen der Kommune zur Abfederung der Folgen. Die Pandemie hat existierende Bildungsungleichheiten nochmal deutlicher aufgezeigt.
Rm Helferich (AfD-Fraktion) hält den Aktionsplan für ungeeignet und macht die Lockdown-Politik für die Folgen verantwortlich.
Rm Langhorst (Fraktion B‘90/Die Grünen) kann sich hinsichtlich der Finanzierung folgende Ergänzung in Punkt 5 des Antrags seiner Fraktion vorstellen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Aktionsplan zeitlich so in die zuständigen Ausschüsse mit einer Ersteinschätzung zu den finanziellen Auswirkungen einzubringen, dass im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 notwendige Beschlüsse dazu gefasst werden können.
Zum Antrag der CDU – unter Anpassung der Formulierung unter Punkt 3 – möchte die Fraktion B‘90/Die Grünen dem Antrag zustimmen.
Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) unterstützt im Namen seiner Fraktion den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen hinsichtlich eines Aktionsplans. Die unter Punkt 3 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen genannten Punkte möchte er gern als Anregung verstanden wissen, die nicht abschließend sind, sondern in den Fachausschüssen beraten werden sollten.
Auf Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erfolgt die Abstimmung über die einzelnen Punkte des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21523-21-E1).
Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 1 des Antrags der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Fraktion-Die Partei gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) ab:
Nach § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sind in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dieses Verbot gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Gastronomiebetrieben in Dortmund mindestens für die verbleibende Zeit der Fußball-Europameisterschaft 2021, besser aber noch für den Sommer 2021, erweiterte Öffnungszeiten ihrer Außengastronomie bis 24.00 Uhr im Rahmen des Ortsrechts zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt stimmt für die geänderte (fett/kursiv) Ziffer 2 des Antrags der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU Die Linke+ und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Fraktion-Die Partei, AfD sowie Rm Deyda (Die Rechte):
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den zeitlich derzeit eingeschränkten Betrieb in den städtischen Bädern (08.00–18.00 Uhr) wenn möglich wieder auf die vor dem Lockdown geltenden Öffnungszeiten auszuweiten, um dadurch auch berufstätigen Menschen den Bäderbesuch in den Abendstunden zu ermöglichen.
Die von Rm Neumann-Lieven (SPD) beantragte Überweisung der Ziffer 3 des CDU-Antrags an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) lehnt der Rat der Stadt mehrheitlich ab.
Der Rat stimmt einstimmig für die geänderte (fett/kursiv) Ziffer 3 des Antrags der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen von AfD, Die Fraktion-Die Partei sowie Rm Deyda (Die Rechte):
Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um Umsetzung und verstärkte Ansiedlung innovativer Zwischenanmietungen, etwa über zeitlich befristete Konzepte wie Pop Up oder Concept Stores, um die Attraktivität und Anziehungskraft der Dortmunder Innenstadt sowie der Stadtteilzentren kurzfristig zu erhöhen.
Der Rat stimmt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+, AfD, Die Fraktion-Die Partei sowie Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 4 des Antrags der CDU-Fraktion:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, möglichst viele Dortmunder Vereine durch proaktive Ansprache und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auf bestehende Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Dazu zählen insbesondere das vor kurzem verlängerte Förderprogramm „Soforthilfe Sport“ sowie die am vergangenen Donnerstag beschlossene Initiative „Neustart für das Ehrenamt“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Der Rat der Stadt stimmt einstimmig dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21523-21-E2) mit dem Zusatz (fett/kursiv) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu:
5. Die Verwaltung wird gebeten, den Aktionsplan zeitlich so in die zuständigen Ausschüsse mit einer Ersteinschätzung zu den finanziellen Auswirkungen einzubringen, dass im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 notwendige Beschlüsse dazu gefasst werden können.
zu TOP 5.2
Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vor:
„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion vor:
… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 15.06.2021, um Beantwortung der Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Wie viele öffentlich zugängliche, städtische Gebäude und Sportanlagen im Stadtgebiet sind insgesamt mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
2. Welche öffentlich zugänglichen, städtischen Gebäude und Sportanlagen sind mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
3. Wie wird auf vorhandene Defibrillatoren hingewiesen (Hinweisschilder, interaktive Karte, o.Ä.)?
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung:
1. Eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation zu prüfen.
2. Dem Fachausschuss die Ergebnisse des Prüfauftrages bis zum 3. Quartal 2021 vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
a. Aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation unter Angabe des genauen Standortes.
b. Darstellung von „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen, insbesondere im Innenstadtbereich.
c. Darstellung des finanziellen Aufwandes, der durch eine möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit geeigneten Defibrillatoren zur Laienreanimation entstehen würde (Erreichbarkeit in max. 3 Minuten).
d. Darstellung des Wartungsaufwandes bei verschiedenen Modellen (Manuelle Wartung, Fernwartung, etc.) inklusive der finanziellen Auswirkungen.
Begründung
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland: Nach Schätzungen des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. versterben hieran bundesweit jedes Jahr rund 70.000 Menschen (Quelle: DZHK 2019). Das sind etwa 20 Prozent aller durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfälle. Bei einem Herzstillstand werden die individuellen Überlebenschancen und anschließenden Rehabilitationsperspektiven entscheidend dadurch beeinflusst, wie schnell mit geeigneten Wiederbelebungsmaßnahmen (Laienreanimation) begonnen wird: Jede Minute des Herzstillstandes verringert die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa 10 Prozent. Gleichzeitig steigt minütlich das Risiko irreversibler hypoxischer Hirnschäden, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer weitgehenden Rehabilitation im Falle des Überlebens drastisch sinkt.
Im Ernstfall kann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes neben den klassischen Erste-Hilfe-Maßnahmen (Notruf, Herzdruckmassage, usw.) insbesondere der Einsatz von Defibrillatoren zu einer deutlichen Verbesserung der Notfallversorgungskette beitragen. Viele Defibrillatoren sind heutzutage speziell für die Nutzung durch Laienhelfer konzipiert und dank optimierter Benutzerfreundlichkeit (z.B. Schritt-für-Schritt Video- oder Sprachanleitung) auch ohne spezielles Fachwissen oder praktische Vorkenntnisse in der Ersten Hilfe anwendbar.
Eine flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation könnte neben der zuletzt beschlossenen Einführung des Systems der „Mobilen Retter“ (Drucksache Nr.: 20195-21) einen wichtigen Baustein zur weiteren Optimierung der Notfallversorgung in Dortmund darstellen.
Frau Zoerner regt an, die Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt zu überweisen, da es sich um die flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude handelt und hierfür der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht zuständig ist, auch wenn das Vorhaben durchaus positiv bewertet würde.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Antrag zu beschließen und überweist die Bitte um Stellungnahme mit Antrag an den Rat der Stadt Dortmund.“
Rm Uhlig (CDU-Fraktion) erklärt für ihre Fraktion den Antrag hinsichtlich der flächendeckenden Prüfung aller öffentlichen Gebäude und Sportstätten auf deren Ausstattung mit Defibrillatoren und bittet um Zustimmung.
Rm Schmidtke-Mönkediek signalisiert die Unterstützung der Fraktion FDP/Bürgerliste für den Antrag, hätte sich jedoch eine vorherige Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gewünscht.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einstimmig gemäß der Überweisung des ASAG:
- die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele öffentlich zugängliche, städtische Gebäude und Sportanlagen im Stadtgebiet sind insgesamt mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
2. Welche öffentlich zugänglichen, städtischen Gebäude und Sportanlagen sind mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
3. Wie wird auf vorhandene Defibrillatoren hingewiesen (Hinweisschilder, interaktive Karte, o.Ä.)?
- den folgenden Auftrag an die Verwaltung:
1. Eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation zu prüfen.
2. Dem Fachausschuss die Ergebnisse des Prüfauftrages bis zum 3. Quartal 2021 vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
a. Aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation unter Angabe des genauen Standortes.
b. Darstellung von „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen, insbesondere im Innenstadtbereich.
c. Darstellung des finanziellen Aufwandes, der durch eine möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit geeigneten Defibrillatoren zur Laienreanimation entstehen würde (Erreichbarkeit in max. 3 Minuten).
d. Darstellung des Wartungsaufwandes bei verschiedenen Modellen (Manuelle Wartung, Fernwartung, etc.) inklusive der finanziellen Auswirkungen.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20481-21)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 202.526.627,36 € und einem Jahresverlust von 3.137.213,81 € sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 3.137.213,81 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
3. Den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund wird gestattet, im Wirtschaftsjahr 2021 nicht in Anspruch genommene und nicht ausgezahlte Sportfördermittel aus dem Wirtschaftsplan 2020 in Höhe von 606.653,87 € für die Förderung des Sports entsprechend der städtischen Förderrichtlinien auszuzahlen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20699-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass er eine Frage zur Kapitalrücklage haben. Es gebe einen Zugang von 3,2 Mio. €, den er sich nicht aus dem ganzen Jahresabschluss erklären könne.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass ihm eine Beantwortung der Frage in der heutigen Sitzung nicht möglich sei. Die Frage werde von der Verwaltung bis zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 beantwortet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat der Stadt durchlaufen.“
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Nachfrage aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 17.06.2021 zur Entwicklung der Kapitalrücklage im Jahr 2020 beantworte ich wie folgt:
Bestand Kapitalrücklage 01.01.2020 40.669.158,88 €
Zugang Erstattung Bilanzverlust 0 €
Abgang Bilanzverlust 0 €
Zugang Investitionen Trägerzuschuss 2.490.758,17 €
Zugang Tilgung von Investdar. Trägerzuschuss 796.285,78 €
Entnahme aufgrund des Jahresergebnisses 0 €
Bestand Kapitalrücklage 31.12.2020 43.956.202,83 €
Seit dem Wirtschaftsjahr 2013 wird der städtische Investitionszuschuss nicht mehr als Sonderposten, sondern als Kapitalrücklage dargestellt. Die Umstellung wurde im Rat der Stadt Dortmund am 21. November 2013 beschlossen. Die bisherigen Erträge aus der Auflösung des städtischen Sonderpostens entfallen seit 2013.“
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mehrheitlich in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme von 78.377.418,78 €, einem Jahresüberschuss von 2.890.032,14 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.890.032,14 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.3
Abschluss eines besonderen Vertrages des Dortmunder U mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20867-21)
Rm Thomas (AfD-Fraktion) hält die in diesem Vertrag vereinbarte Summe vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Schäden in der Kulturszene für nicht vertretbar. Seine Fraktion werde daher gegen den Vertragsabschluss stimmen.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Durchführung der Ausstellung „The Universal Museum?“ – Kunst aus Ghana im Dortmunder U einen Vertrag mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge abzuschließen.
zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2021/22 für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.07.22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20265-21)
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Wirtschaftsplan 2021/22 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2021 bis 31.07.2022, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2021/22 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 43.321.582 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2021/22 mit einem Volumen von 3.750.400 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2021/22 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.
zu TOP 6.5
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
Rm Gülec (BVT) betont die Bedeutung des Sports für eine gute Integration. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichster sozialer und kultureller Herkunft wird gefördert. Daher muss dafür geworben werden, dass Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sich aktiv in Vereinen und im Ehrenamt beteiligen.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.
zu TOP 6.6
Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage über die Preisträger des Planungswettbewerbes zur Kenntnis.
zu TOP 6.7
Kostenerhöhung Neubau Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20277-21)
Rm Berdsen (SPD-Fraktion) erklärt seine Befangenheit und verlässt den Raum.
Bm‘in Brunsing (Fraktion B‘90/Die Grünen) kündigt die Enthaltung ihrer Fraktion zur Vorlage an, da die Fraktion gegen die Verlegung des Stadtorts eingetreten ist.
Rm Mader gibt an, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Rm Deyda (Die Rechte) stimmt gegen die Vorlage. Dies galt bei der Verlegung und gilt nun bei der Kostensteigerung.
Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) bedauert die Kostensteigerung, zumal seine Fraktion die Verlegung des Westbades nicht befürwortet. Aus seiner Sicht beruht die Kostensteigerung auf Planungsfehlern hinsichtlich der Untersuchungen des Baugrunds. Dies hätte vermieden werden können, wenn man die Erfahrungen der Baumaßnahmen im Umfeld genutzt hätte. Dennoch möchte seine Fraktion der Vorlage zustimmen, denn das Schwimmbad in Dorstfeld sei wichtig.
Rm Schmidtke-Mönkediek freut sich auf die Eröffnung und erklärt die Zustimmung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Vorlage.
Rm Mader (CDU-Fraktion) entgegnet auf den Wortbeitrag von Rm Kowalewski, die Probleme des Baugrunds seien nicht vorhersehbar gewesen. Der Einwand sei nicht gerechtfertigt und die CDU-Fraktion mit der Arbeit der Verwaltung zufrieden.
Rm Heymann begrüßt für die SPD-Fraktion die Vorlage und freut sich auf die Eröffnung.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage der Verwaltung.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen“ um insgesamt 1,383 Mio. € (brutto), die sich aus der Ist-Kosten-Betrachtung in Höhe von 833 T € und zukünftig noch erwarteter Kostensteigerungen in Höhe von 550 T € zusammensetzt.
zu TOP 6.8
Errichtung einer Kultur-, Sport- und Freizeitanlage im Keuningpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20705-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat mehrheitlich (SPD 4, Bündnis 90/Die Grünen 6, CDU 1, Die Linke/Die PARTEI 4) bei 1 Gegenstimme (AfD) den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Die beschlossenen Finanzmittel (Drucksache Nr. 12353-18) für die Maßnahme „KSP Keuningpark – Anschaffung und Errichtung weiterer Spielgeräte“ in Höhe von 30.000,00 Euro werden dem DKH für die Erneuerung eines Bolz- und Basketballplatzes zur Verfügung gestellt.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (SPD 4, Bündnis 90/Die Grünen 6, CDU 1, Die Linke/Die PARTEI 4) bei 1 Gegenstimme (AfD) die Errichtung einer Freizeitanlage im Keuningpark wie in der Vorlage dargestellt, wobei unter Berücksichtigung der stadtbezirksübergreifenden/stadtweiten Bedeutung des DKH die verbleibenden 270.000,00 Euro aus den dort genannten Positionen b) und c) aus dem städtischen Haushalt finanziert werden sollen.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erhebt zum Antrag, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu folgen.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen könne.
Herr Mader (CDU-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion die Maßnahme für ein gutes Konzept halte. Er stellt den mündlichen Antrag, den Text des Beschlusses zu ergänzen um „…und die Errichtung einer Fahrrad- und Gerätereparaturwerkstatt“.
Herr Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er die Maßnahmen der Vorlage für eine gute Aufwertung an dem genannten Standort halte.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet darum, die Vorlage einschließlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sowie dem mündlichen Antrag der CDU-Fraktion zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgenden geänderten Beschluss (fett, kursiv) zu fassen:
Der Rat beschließt den Bau einer Skate- und Parkouranlage sowie die Erneuerung eines Bolz- und Basketballplatzes im Keuningpark und die Errichtung einer Fahrrad- und Gerätereparaturwerkstatt.“
Rm Brunner (Fraktion B‘90/Die Grünen) signalisiert Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage. Sie bittet im weiteren Verfahrensgang um Beteiligung des Behindertenpolitische Netzwerks (BPN), welches im Vorfeld mangels Information keine Position erarbeiten konnte.
Rm Helferich erklärt die Ablehnung der AfD-Fraktion zur Vorlage. Er begründet dies damit, dass im Keuningpark Spaziergänger*innen und Anwohner*innen belästigt werden. Solange der Keuningpark als Drogenumschlagplatz bekannt ist, lohne sich die Investition nicht. Daher stellt er für die AfD-Fraktion folgenden Zusatzantrag:
Um das Sicherheitsempfinden und die sportlichen sowie kulturellen Bedarfe der Anwohnenden des Keuningparks zu ermitteln, wird die Stadt eine repräsentative Bürger*innenanfrage veranlassen die ermitteln soll, ob sich die Bürger*innen der Nordstadt zuvorderst eine Freizeitanlage im Keuningpark wünschen.
Wenn dies positiv von den Anwohnenden gesehen würde, verschlösse sich die AfD-Fraktion der Vorlage nicht.
Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) erinnert an seine Ausführungen im AFBL. Wenn man möchte, dass sich Bereiche der Stadt positiv verändern, muss man dort auch investieren. Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt daher der Vorlage zu und lehnt den Antrag der AfD-Fraktion ab.
Rm Mader (CDU-Fraktion) berichtet aus dem AFBL. Bereits dort wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt. Er wünscht sich dies auch für den Rat, denn für seine Fraktion ist der Antrag nicht diskutabel. Gerade die Erstellung der Freizeitanlage bietet aus seiner Sicht die Möglichkeit, Verbesserungen im Keuningpark zu erzielen.
Rm De Marco (SPD-Fraktion) lehnt für seine Fraktion den AfD-Antrag ab und begrüßt die Vorlage der Verwaltung. Diese Anlage ist ein Element zur positiven Entwicklung der Nordstadt. Auch das Engagement, welches vom Dietrich-Keuning-Haus ausgeht, hebt er hervor.
Rm Garbe (AfD-Fraktion) trägt vor, dass dieser Antrag nicht im AFBL formuliert sondern eigens für die Ratssitzung entworfen wurde. An Rm Schmidtke-Mönkediek richtet er die Aussage, solch eine Anlage könne durchaus Sinn machen, man müsste dann aber auch gegen den Drogenhandel vorgehen.
Rm Helferich (AfD-Fraktion) stellt Gemeinsamkeiten im Kampf gegen den Drogenhandel fest.
Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) hält die Aufwertung im Keunigpark für wichtig und notwendig. Unstrittig ist, dass sich dort auch einige Menschen problematisch verhalten. Der Fokus ist aber, dass es eine Parkanlage für die Menschen in der Nordstadt ist. Für genau diese Menschen möchte seine Fraktion eintreten und der Vorlage zustimmen.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat beschließt den Bau einer Skate- und Parkouranlage sowie die Erneuerung eines Bolz- und Basketballplatzes im Keuningpark und die Errichtung einer Fahrrad- und Gerätereparaturwerkstatt.
Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) den durch Rm Helferich mündlich gestellten Antrag der AfD-Fraktion ab.
zu TOP 6.9
Erhalt und Weiterentwicklung des Freibads Stockheide
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2021
(Drucksache Nr.: 20597-21)
Dem Rat der Stadt liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vor:
„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 29.04.2021 vor:
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag vor:
Antrag des Seniorenbeirates an
- den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
- den Rat der Stadt Dortmund
Tagesordnungspunkt: Erhalt und Weiterentwicklung des Freibads Stockheide
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Seniorenbeirat bittet darum, im Interesse der vielen älteren und jüngeren Badegäste das Freibad Stockheide als Bad zu erhalten und zeitnah zu sanieren und bei der Entwicklung des Bäderkonzepts und den damit einhergehenden Entscheidungen zur Zukunft des Freibads insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Berücksichtigung der Qualitäten und Alleinstellungsmerkmale des Freibades
- Weiterentwicklung der vorliegenden Planungen von 2011 (Sportwelt Dortmund) und 2020 (Sport- und Freizeitbetriebe)
- Entwicklung eines Betriebs- und Nutzungskonzeptes sowie eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes für den zukünftigen Freibad-Betrieb mit zeitnaher Beantragung von Fördermitteln
- Durchführung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten zur Sicherstellung des Bad-Betriebes in der Saison 2021 fortfolgende bis zur konkreten Umsetzung der Sanierung des Freibades
Begründung:
Das Freibad Stockheide spielt als Bade-Angebot für die nördlichen und östlichen Dortmunder Stadtteile mit ca. 150.000 Menschen eine wichtige Rolle. Neben Jugendlichen und Familien wird das Bad auch von zahlreichen Senior*innen gerne besucht; viele dieser Gruppe zählen zu den treuen Stammgästen und Frühschwimmer*innen, die das Bad auch bei schlechterem Wetter regelmäßig nutzen. Stockheide hat spezifische Qualitäten und Alleinstellungsmerkmale, die – neben rein quantitativen Aspekten – bei der Erarbeitung des Bäderkonzeptes berücksichtigt werden sollen. In den Kommentaren der Online-Petition, bei der im Februar/März 2021 von mehr als 1.500 Menschen gegen eine Schließung und für die Sanierung des Bades unterschrieben haben, wird dies etwa eindrucksvoll deutlich.
- Das Bad mit altem Baumbestand, großer Liegewiese, 50m-Bahn,
Kinderbecken hat demnach einen hohen Freizeitwert.
- Viele Menschen verbinden mit dem Bad Kindheits-, Jugend- und Familien-
Erlebnisse, gerade Senior*innen möchten diese Erlebnisse auch mit ihren
Enkeln weiterleben.
- Das Traditionsbad mit Flair steht unter Denkmalschutz, dies ist ein
Alleinstellungsmerkmal in Dortmund (und darüber hinaus) und sollte als
besondere Qualität und nicht als Einschränkung für die Weiterentwicklung
des Bades gesehen werden.
- Dank seiner wohnortnahen Lage ist das Bad auch gut zu Fuß, mit dem Rad
oder mit dem ÖPNV zu erreichen. Nach Erwerb und Herrichtung der derzeit
provisorisch genutzten Fläche auf der Südseite der Brackeler Straße durch
die Stadt Dortmund stehen zudem in Spitzenzeiten – z.B. an heißen
Sommertagen oder an Tagen mit parallelen Wettkämpfen der im Hoeschpark
ansässigen Football- und Baseball-Vereine – mehr als genug Stellplätze zur
Verfügung.
- Durch seine moderaten Eintrittspreise bietet das Bad – im Gegensatz zu
kommerziell ausgerichteten Spaßbädern - auch Badevergnügen für weniger
zahlungskräftige Besucher*innen, gerade in der Nordstadt ein wichtiger
Aspekt.
- Als beheiztes Warmwasserbad kann das Bad witterungsunabhängiger
genutzt und betrieben werden, ein Aspekt, der sich in den letzten Jahren in
den Tages- und Jahresöffnungszeiten allerdings nicht niedergeschlagen hat.
Im Gegenteil: Die Öffnungszeiten wurden kontinuierlich zurückgefahren,
mit der Folge zurückgehender Besucherzahlen.
- Das Freibad Stockheide ist – zusammen mit dem Hoeschpark – sowohl
Bestandteil des Dortmunder Dekaden-Projekts „Nordwärts“ als auch des Stadterneuerungs-Programms „Soziale Stadt Nordstadt“.
Auch dieser im fachlichen und politischen Konsens entwickelte Kontext ist bei der Erstellung des Bäderkonzepts zu berücksichtigen.
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten fehlte es vor allem an einem tragfähigen Sanierungs- und Finanzierungs-Konzept für eine nachhaltige Zukunft des Freibades. So war diese Zeit vor allem durch kleinteilige Reparatur- und Sofort-Maßnahmen geprägt, mit denen zwar der Betrieb sichergestellt, aber keine verlässliche Zukunftsperspektive eröffnet werden konnte.
2011 wurde im Auftrag des seinerzeitigen Betreibers Sportwelt Dortmund gGmbH ein Gutachten/eine Planung zur Sanierung des Freibades erstellt, im Jahr 2020 legte der derzeitige Betreiber Sport- und Freizeitbetriebe ein Gutachten/eine Planung vor. Eine Weiterentwicklung dieser vorliegenden Planungen sollte zeitnah in Angriff genommen werden.
Diese weiterentwickelten Planungen bieten dann die Grundlage zur Entwicklung eines tragfähigen Finanzierungskonzepts und zur Beantragung von Fördermitteln. Angesichts des Vorlaufs bei der
Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln (aber auch des Zeitaufwandes für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Bauarbeiten) sollte dies zeitnah erfolgen.
Für den zukünftigen Betrieb des Freibads Stockheide sollte ein trag- und konsensfähiges Betriebs- und Nutzungskonzept erarbeitet werden. Darin sind z.B. Tages- und Jahres-Öffnungszeiten, Bereitstellung des besonders in Spitzenzeiten erforderlichen Personals, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen/
Kurse, Einbindung neuer Akteure, zielgruppenbezogene Aktivitäten u.v.m. zu behandeln. In diesem Zusammenhang kann z.B. auf die Vorschläge des Freundeskreises Hoeschpark e.V. aus dem Jahr 2011 zurückgegriffen werden.
In dem Betriebs- und Nutzungskonzept sollte auch die Frage der Betreiberschaft thematisiert werden, u.a. die Gegenüberstellung einer öffentlich-rechtlichen, einer privatwirtschaftlichen und einer gemeinnützigen
Trägerschaft mit ihren Chancen und Einschränkungen u.a. bei der Vergabe von Reparaturarbeiten, der Bereitstellung und Akquise von Personal u.ä.
Gerade in Zeiten weitreichender pandemiebedingter Einschränkungen sind gut erreichbare und bezahlbare Freizeitangebote für alle Generationen unverzichtbar. Es sollte daher alles daran gesetzt werden, mit der Durchführung der für den Betrieb notwendigen Reparaturarbeiten und einer Bereitstellung des erforderlichen Personals das Freibad Stockheide auch in der Saison 2021 fortfolgende zu öffnen bis zur konkreten Umsetzung der Sanierung des Freibades. Ein gutes Beispiel ist hier etwa die Strategie für das Volksbad und das Freibad Wellinghofen, wo die Sportwelt Dortmund
gGmbH als Betreiber aktuell bis zu sechsstellige €-Summen investiert, um – trotz der derzeitigen pandemiebedingten Unsicherheiten – die Voraussetzungen für einen Betrieb in diesem Jahr schaffen.
Für Rückfragen zum Antrag stehen Ihnen die Antragsteller*innen Jutta Fuchs, Gerda Haus und Dr. Franz-Josef Ingenmey vom Seniorenbeirat zur Verfügung.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erhebt den Antrag des Seniorenbeirates zum Antrag im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion den mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hinblick auf den Masterplan zum Bäderkonzept lediglich zur Kenntnis nehmen könne.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass ihre Fraktion diesen ebenfalls nur zur Kenntnis nehmen könne und bei einer Abstimmung ablehnen müsse.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt die Empfehlung des Seniorenbeirates und den im AKSF mündlich erhobenen Antrag von Frau Lögering mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.“
Dem Rat der Stadt Dortmund ist ein inhaltsgleicher Antrag des Seniorenbeitrags zugegangen.
Rm Heymann erklärt, die SPD-Fraktion würde den Antrag des Seniorenbeirats lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Bm‘in Mais führt für die CDU-Fraktion aus, dass ebenfalls nur eine Kenntnisnahme erfolgt, bei Erhebung zum Antrag würde eine Ablehnung erfolgen. Sie begründet die Ablehnung damit, keine Vorfestlegungen zum „Masterplan Sport“ treffen zu wollen.
Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) schließt sich für seine Fraktion Bm‘in Mais an.
Bm‘in Brunsing stellt die Zustimmung der Fraktion B‘90/Die Grünen im Falle eines Antrags in Aussicht.
Rm Kowalewski für die Fraktion Die Linke+ sowie Rm Gülec (BVT) signalisieren ebenfalls Zustimmung.
Rm Berndsen stellt klar, dass die SPD -Fraktion sehr wohl zum Erhalt des Freibades Stockheide, jedoch analog zu den getroffenen Absprachen, stehe.
Rm Mader (CDU) gibt den Hinweis, dass es sich lediglich um eine Empfehlung handle, nicht jedoch um einen Antrag. Daher ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) erhebt für seine Fraktion die Empfehlung zum Antrag.
Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP/Bürgerliste und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) die zum Antrag erhobene Empfehlung des Seniorenbeirats ab.
7. Schule
zu TOP 7.1
Temporäre Verlegung der Wichlinghofer-Grundschule (Schul-Nr.:129732)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20473-21)
Der Rat der Stadt stimmt einstimmig für den nachfolgenden Beschluss:
Aufgrund des geplanten Neubaus der Wichlinghofer-Grundschule als Bestandteil des „Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen“ beschließt der Rat die temporäre Verlagerung der Wichlinghofer-Grundschule vom Standort „Vinklöther Mark 11“ zum Standort „Benninghofer Str. 256“ (Änderung einer Schule gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen)
zu TOP 7.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18057-20)
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) befürchtet, dass durch die Digitalisierung der frühkindlichen Bildung andere Bereiche der kindlichen Entwicklung leiden. Daher lehnt seine Fraktion das Konzept ab.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) wünscht sich, dass Kinder zunächst Werte wie Toleranz etc. lernen und leben. Danach kann auch die Digitalisierung stehen. Die Fraktion findet diese Vorlage sehr gut.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat unterstützt die Medienerziehung in der frühkindlichen Bildung bei FABIDO und beschließt zu diesem Zweck, alle FABIDO Einrichtungen strukturiert zu verkabeln sowie mit WLAN und 800 mobilen Systemen bis Ende 2025 auszustatten.
zu TOP 8.2
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20441-21)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:
Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.096.880,06 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.401.999,49 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 1.271.257,58€ sowie eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 640.231,08€ ausgeglichen. Der Ausgleich des verbleibenden Restbetrages in Höhe von 3.490.510,83€ erfolgt durch die Stadt Dortmund.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:
Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 8.3
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21333-21)
Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke+) erklärt die Enthaltung ihrer Fraktion zur Vorlage. Hintergrund ist eine Vorlage, welche am Vortag (23.06.21) im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) diskutiert wurde. Diese Vorlage hängt mit der hier behandelten Vorlage eng zusammen und beinhaltet u.a. erweiterte Öffnungszeiten. Dazu gab es im AKJF erheblichen Beratungsbedarf. Gleichzeitig sind jedoch Fristen zu beachten. Diese erweiterten Öffnungszeiten haben Auswirkungen auf das dort beschäftigte Personal. Seitens der Mitarbeitenden und des Personalrats bestehen Verunsicherungen. Daher möchte die Fraktion zunächst weitere Informationen sammeln. Eine Zustimmung oder Ablehnung hier und heute wäre damit nicht sachgerecht.
Rm Barrenbrügge (CDU-Fraktion) nimmt für seine Fraktion die Vorlage mit Blick auf die Beschlüsse des Landes positiv auf. Aus seiner Sicht ist es nicht nur – wie der Name der Vorlage sagt – rückwirkend, sondern wirkt auch perspektivisch entlastend. Dies kann der Einstieg in flexiblere Öffnungszeiten sein.
Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke+) stellt fest, dass es unterschiedliche Öffnungszeiten und Angebote gibt. Die nächtliche Öffnung ist aber neu.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf rückwirkend ab dem 01.08.2020 als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
zu TOP 8.4
Erweiterung der Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2021
(Drucksache Nr.: 21514-21-E1)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 23.06.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz- Ergänzungsantrag der der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses eine Übersicht über die bisher geplanten städtischen Sommerferienaktionen für Kinder und Jugendliche zu geben.
2) Der Ausschuss Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass in der Zeit der Sommerferien 2021 die Nutzung der Dortmunder Hallen- und Freibäder sowie der Besuch des Dortmunder Zoos und des Westfalenparks für Kinder und Jugendliche bis 18 25 Jahren (die sich in Ausbildung befinden) kostenlos ist.
3) Der Ausschuss Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW 21 auf, in den Sommerferien 2021 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in Dortmund zu ermöglichen.
Begründung:
Seit nunmehr 15 Monaten werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie auf das stärkste eingegrenzt und ihnen erhebliche Verzichte abverlangt. Die sinkenden Inzidenzzahlen geben Hoffnung, dass die Sommerferien zum ersten Mal nach langer Zeit die Möglichkeit bieten, wieder Unbeschwertheit, Begegnung und soziale Teilhabe zu erfahren.
Deshalb sollten die Ferienangebote für alle Kinder und Jugendlichen über die Angebote in normalen Jahren hinausgehen und erweitert werden. Die kostenlose Nutzung der Dortmunder Bäder und der kostenlose Zoobesuch in den Ferien wären dabei eine große Unterstützung
Um in den Sommerferien in der Stadt mobil zu sein und zum Beispiel zusätzlich auch Angebote des Ferienprogramms in anderen Stadtbezirken nutzen zu können, wäre zusätzlich eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in Dortmund für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren für die sechs Wochen der Ferien sinnvoll….
Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärte, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze, er ihnen aber nicht weit genug gehe. Er bat darum, den Antrag in Punkt 2 um den Westfalenpark und die Erhöhung des Alters auf bis zu 25 Jahren (bei Nachweis, sich in Ausbildung oder Studium zu befinden) zu ergänzen. Die Verwaltung solle auch prüfen, ob Hilfspakete vom Land in Anspruch genommen werden könnten.
Frau Soldan-Bank (Fraktion B´90/ Die Grünen) stimmte den Ergänzungen des Antrages zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) führte aus, dass so schön der Antrag auch ist, er haushaltsrelevant sei und hier nicht beschlossen werden könnte. Ihre Fraktion würde dem Antrag so nicht zustimmen.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke+) gab ebenfalls zu Bedenken, dass die Zuständigkeit nicht in diesem Ausschuss liege. Sie habe auch Probleme mit dem Antrag, den sie als Schaufensterantrag sehe, da er hohe Erwartungen wecke, die nicht erfüllt werden könnten, da wir noch mit Beschränkungen leben müssten.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärte dazu, dass man den Antrag mit den Ergänzungen in Rat überweisen könnte um dann dort am nächsten Tag darüber zu entscheiden. Man würde damit ein Zeichen für die Kinder und Jugendlichen setzen, die seit mehr als einem Jahr viele Entbehrungen in Kauf nehmen mussten.
Frau Gövert schlug zusammenfassend vor, den Antrag mit den Ergänzungen zur Abstimmung zu bringen und ihn dann an den Rat zu überweisen, damit der dort im Wege der Dringlichkeit am nächsten Tag behandelt werden könnte.
Herr Barrenbrügge erklärte, dass bei dem Beschlussvorschlag in Punkt 2. Und 3. die Formulierung „der Ausschuss fordert die…“ stehe und nicht Rat.
Frau Gövert stellte dann den Antrag mit den Ergänzungen der SPD Fraktion und der Änderung „Ausschuss in Rat“ zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke+) den obigen Antrag mit den Ergänzungen (fett) an den Rat der Stadt Dortmund zu überweisen, damit er dort am nächsten Tag im Wege der Dringlichkeit behandelt werden kann.“
Rm De Marco erklärt für die SPD-Fraktion die Unterstützung des gemeinsamen Antrags im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) einschließlich der Ergänzungen.
Rm Soldan-Bank bittet für die Fraktion B‘90/Die Grünen um Zustimmung.
Vor dem Hintergrund der pandemischen Situation und den darauf basierenden Hygieneauflagen hält StR’in Zoerner es für wenig sinnvoll, die Ansammlung von Menschen an bestimmten Orten zu fördern. Dies sei auch nicht schlüssig, da gleichzeitig Eintrittsbeschränkungen existieren. Sie erklärt, freier Eintritt könne nur für städt. Einrichtungen beschlossen werden. Bei den Hallenbädern wären nur West-, Nord- und Südbad betroffen. Dort werden Blockzeiten von jeweils zwei Stunden vergeben. Dabei ist die Zahl der Besuchenden jeweils auf 24 bzw. 36 begrenzt. Sie versteht die Idee des Antrags, hält dies jedoch mit Blick auf die Pandemie nicht für sinnvoll.
Rm Barrenbrügge (CDU-Fraktion) verweist auf die Diskussion im AKJF und den Beitrag der StR’in Zoerner und fordert den Rat auf, Abstand vom Antrag zu nehmen.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält für seine Fraktion den ersten Punkt für zustimmungswürdig, bei Punkt zwei würde Enthaltung bevorzugt. An Punkt 3 ist positiv, dass zumindest eine Gruppe eine Ersparnis hätte.
Rm Mader (CDU-Fraktion) kritisiert die Entscheidung des AKJF hinsichtlich des Eingriffs in die Finanzhoheit anderer Ausschüsse. Schließlich sei im Haushalt 2020/2021 kein Geld für diese Zwecke eingeplant. Auch müssen wegfallende Einnahme einerseits und zusätzliche Ausgaben andererseits darstellbar sein.
Rm Langhorst erklärt für die Fraktion B’90/Die Grünen, dass die Intention des Antrags Hilfe und Angebot für besonders von der Pandemie betroffene Menschen, nämlich Kinder und Jugendliche, sein soll. Dies reihe sich aus seiner Sicht auch sinnvoll in die Entscheidungen im Haushaltsjahr zur Abfederung der Pandemie in die Beschlüsse ein. Bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt war die Pandemie nicht vorhersehbar und kurzfristig zu reagieren wäre nun nötig. Es komme darauf an, die Entscheidung so zu kommunizieren, dass die Menschen, welche die Bäder besuchen wollen, erreicht werden. Die Befreiung vom Eintritt soll nicht dazu führen, dass die Bäder einen Ansturm erleben. Allen Beteiligten müsse klar sein, dass die Schutzmaßnahmen gegen Corona eingehalten werden müssen.
OB Westphal fasst zusammen, dass die kostenlose Öffnung sich nur auf städtischen Bäder beziehen könne, was eine uneinheitliche Außenwirkung erzeuge. Außerdem sind die wirtschaftlichen Aspekte der nicht-städtischen Einrichtungen zu beachten. Auch in diesem Sommer müssen für Freibäder Zeitkontingente gebucht werden. Ist der Eintritt jedoch frei und es dürfen nur wenige Menschen in das Freibad, ist großer Unmut sehr wahrscheinlich, was auch mit Kreativität nicht gelöst werden kann. Dies gelte auch für Busse und Bahnen. Auch hier sind Kapazitätsgrenzen zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund erklärt OB Westphal, die Punkte des Antrags getrennt abstimmen zu lassen.
StR’in Schneckenburger verweist auf die Ferienprogramme des Jugendamts und des Fachbereichs Schule und stellt einzelne Punkte vor. Vor diesem umfangreichen Angebot ist aus ihrer Sicht Punkt 1 des Antrags bereits erledigt. Dieses Angebot soll nochmal gesondert u.a. über Presse und Jugendfreizeitstätten beworben werden.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) macht darauf aufmerksam, dass zur Nutzung des umfangreichen Angebots Kinder auch mobil sein müssen. Daher ist die Nutzung von Bussen und Bahnen aus Sicht seiner Fraktion zu fördern. Der VRR lasse durchaus Möglichkeiten - wie im Antrag formuliert - zu. Eine entsprechende Gegenfinanzierung ist jedoch zu sichern. Vor diesem Hintergrund möchte seine Fraktion Punkt 3 des Antrags zustimmen und sich bei Punkt 2 enthalten.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) kritisiert unter Punkt 2 des Antrags die Formulierung „…und Jugendliche bis 25 Jahren…“. Die Altersgrenze müsste aus seiner Sicht modifiziert werden. Grundsätzlich begrüßt er die Initiative, wenngleich durch die derzeitigen Rahmenbedingungen nur ein Teil der Zielgruppe profitiert. Den dritten Punkt trägt seine Fraktion nicht mit.
Rm De Marco (SPD-Fraktion) erläutert die Altersgrenze von 25 Jahren anhand des Maßstabs der UNO. Die intensivere Nutzung des ÖPNV durch Kinder und Jugendliche sieht er nicht, da ein Großteil der Zielgruppe über ein Schokoticket verfügt. Hinsichtlich der Hallen- und Freibäder hat er Verständnis, wenn wegen der Zugangsbegrenzungen Abstand vom Antrag genommen würde, dies gelte aber nicht für Westfalenpark und Zoo. Hier soll der Eintritt für die Personengruppe kostenfrei sein.
Rm Neumann-Lieven (SPD) erklärt für ihre Fraktion, Punkt 2 des Antrags - eingeschränkt um Hallen- und Freibäder - aufrecht zu erhalten.
Rm Schmidtke-Mönkediek begrüßt für die Fraktion FDP/Bürgerliste grundsätzlich den Antrag. Vor dem Hintergrund des Haushalts und des von Frau StR’in Schneckenburger vorgetragenen umfangreichen Angebots möchte sich die Fraktion enthalten.
Rm Altundal-Köse (Fraktion B’90/Die Grünen) hält das Argument, Angebote nicht regulieren zu können, für wenig zielführend. Grundsätzlich ist das Haushaltsargument richtig, jedoch wurden in den vergangenen Monaten teilweise sehr großzügige Beschlüsse über den Haushalt hinaus gefasst. Kinder und Jugendliche gehen nach 15 Monaten Pandemie vor. Daher hält die Fraktion daran fest, dem Antrag in der geänderten Fassung des AKJF zuzustimmen.
Rm Dr. Suck erklärt, die CDU-Fraktion werde bei der Ablehnung des Antrags bleiben. Zeitpunkt und Tiefe des Antrags seien schlecht. Die Umsetzung sei nicht ausreichend ausgestaltet. Bei frühzeitiger Einbringung hätte ein Prüfauftrag erfolgen können und es wäre eine Beratung in den Fachausschüssen möglich gewesen. Die CDU sei offen, solche Themen perspektivisch zu behandeln. Der aktuelle Antrag ist jedoch aus Sicht der CDU nicht seriös zu realisieren.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) erklärt, seine Fraktion könne nach den von der SPD vorgetragenen Änderungen nun doch Punkt 2 des Antrags zustimmen.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) erläutert mit Bezug auf den Beitrag von Rm De Marco, dass Menschen von 15-24 Jahren nach UNO-Definition Jugendliche sind.
Rm Kowaleski sagt, die Fraktion Die Linke+ stimmt dem Antrag zum Westfalenpark und ÖPNV zu, dem Punkt Hallen- und Freibäder stimmt die Fraktion nicht zu.
Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke+) erläutert, dass „jugendlich“ kein fester Begriff ist, sondern der Übergang von Jugendlichkeit ins Erwachsenenalter sich nach dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „…weit in das dritte Lebensjahrzehnt verschoben …“ hat.
OB Westphal fasst die Punkte zum Haushalt und zu den Ferienangeboten zusammen. Weiterhin benennt er das Angebot „Parksommer“.
Auf Nachfrage von OB Westphal an die Antragstellenden erklären diese, folgender Punkt sei erledigt, eine Abstimmung darüber folglich nicht nötig:
1) Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses eine Übersicht über die bisher geplanten städtischen Sommerferienaktionen für Kinder und Jugendliche zu geben.
Rm Langhorst erklärt für B‘90/Die Grünen als antragstellende Fraktion, dass über den folgenden Punkt in der geänderten Fassung des AKJF abgestimmt werden soll.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei sowie Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD sowie Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden geänderten Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:
2) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass in der Zeit der Sommerferien 2021 der Besuch des Dortmunder Zoos und des Westfalenparks für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren (die sich in Ausbildung befinden) kostenlos ist.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei, Rm Gülec (BVT) sowie Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:
3) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW 21 auf, in den Sommerferien 2021 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in Dortmund zu ermöglichen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20306-21)
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die im Standardraumprogramm unter den Raumprogramm-Nummern 7.1 und 7.2 getroffene Festlegung wird wie folgt geändert:
Es werden vier einzelne Toiletten -sogenannte Unisex Toiletten - errichtet und eine Zuweisung zu den Geschlechtern entfällt.
Begründung
Die Geschlechter der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Einrichtungseröffnung sind nicht auf Dauer gleichbleibend. Derzeit sind männliche Mitarbeiter sehr selten, so dass auch dieses kein gutes Auswahlkriterium ist. Da mittelfristig die Mitarbeiteranzahl von Personen mit weiteren sexuellen Orientierungen Geschlechtsidentitäten zunehmen wird, ist es ratsam "offen" bzw. vorgabenfrei zu bauen, um spätere kostenpflichtige Umbauten vermeiden zu können….
Herr Barrenbrügge (CDU-Fraktion) erklärte, dass die Stadt zum Wohle der Kinder mehr ausgebe, als das Land NRW vorgibt. Da in den FABIDO- Einrichtungen deutlich mehr Frauen als Männer arbeiten und es mehr als zwei Geschlechter gäbe, wäre es einfacher jetzt die Toiletten ohne Vorgaben zu bauen.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) stört sich in der Begründung an der Formulierung „… von Personen mit weiteren sexuellen Orientierungen zunehmen wird…“ und bittet darum das in „..Personen mit weiteren Geschlechtsidentitäten..“ zu ändern.
Dem stimmte Herr Barrenbrügge zu.
Frau Schneckenburger empfahl, den Antrag nicht zu beschließen, ohne prüfen zu lassen, welche rechtlichen Bestimmungen der Ausführung des Antrages entgegenstehen könnten. Eine Arbeitsstättenverordnung z. B., die Vorgaben darüber macht, wie die Ausgestaltung von Toiletten in Kindertagesstätten aussieht.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Antrag der CDU mit der Änderung (fett) als Prüfauftrag an die Verwaltung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung des obigen Prüfauftrags folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.
2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.
3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.
4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des AKJF nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.
2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.
3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.
4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.
Folgender Prüfauftrag wird beschlossen:
Die im Standardraumprogramm unter den Raumprogramm-Nummern 7.1 und 7.2 getroffene Festlegung wird wie folgt geändert:
Es werden vier einzelne Toiletten -sogenannte Unisex Toiletten - errichtet und eine Zuweisung zu den Geschlechtern entfällt.
zu TOP 9.2
Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19733-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst folgenden Beschluss:
a) Die Weiterverfolgung der Variante Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4 und die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von städtischen Büroarbeitsplätzen. Die tatsächliche Vergabe, Planung und die Ausführung hat eine separate Beschlussfassung zur Voraussetzung.
b) Vorbereitung eines Vergabeverfahrens (Konzeption des Verfahrens und Erstellung der Vergabeunterlagen) über die Planung und Realisierung eines Büroneubaus für rund 250 Arbeitsplätze.
c) Des Weiteren wird das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) ermächtigt, ein Büro für die technische Verfahrensbetreuung sowie eine Rechtsberatung für die juristische Verfahrensbetreuung zu beauftragen.
zu TOP 9.3
Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20454-21)
Der Rat der Stadt nimmt die von ihm beschlossene Umsetzung der Beteiligung der Terminal Besitzgesellschaft OS mbH & Co. KG (TBOS) an der Betreibergesellschaft des öffentlichen Container Terminals in Osnabrück sowie den hierzu finalisierten Gesellschaftsvertrag zur Kenntnis.
zu TOP 9.4
Vertretung der Stadt bzw. der/des Oberbürgermeisters*in in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Hier: Mitgliedschaften der/des neuen Geschäftsführers*in der Wirtschaftsförderung Dortmund Heike Marzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20925-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestellt/benennt/entsendet Heike Marzen in die in dieser Vorlage genannten Gremien der Gesellschaften.
zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur des Ratsbeschlusses vom 25.03.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20835-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten
2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschluss vom 25.03.2021 genehmigten Deckungsposition bei der Mehrauszahlung im Bereich Schulen in Höhe von 2.398.407,00 €.
zu TOP 9.6
Ruhr:HUB GmbH
hier: interimsweise Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21146-21)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund entsendet Herrn Friedrich-Wilhelm Corzilius von der Wirtschaftsförderung Dortmund interimsweise als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH. Die Entsendung erfolgt bis zur Bestellung einer stellvertretenden Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund durch den Rat der Stadt.
zu TOP 9.7
Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21044-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.“
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (DS 21044-21-E1) vor:
„…die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass durch die Vorlage „Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)“ (DS 21044-21) der am 20.05.2021 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Antrag „Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund“ (DS 20256-21-E1) nicht erledigt ist.
2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet unverändert die Umsetzung des Antrags „Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund“ (DS 20256-21-E1) mit dem dort enthaltenen Zeitziel (Ratssitzung am 23.09.2021). Hierzu ist dann auch die Vorlage „Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)“ (DS 21044-21) entsprechend fortzuentwickeln/zu modifizieren.
Begründung
Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.“
Weiterhin bittet die SPD-Fraktion um Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen (DS 21044-21-E2)
„…die SPD-Fraktion bittet um Information zu folgenden Fragen:
1. Wie schnell werden die Grundstücke nach der Neuausrichtung der DSG bebaubar sein?
2. Wie viel Aufwand ist bei der Bodenaufbereitung bei den jeweiligen Grundstücken zu erwarten?
3. Um beim Bau der Siedlungen Abläufe zu optimieren und die Ausführung zu begleiten, ist eine Bauaufsicht notwendig. Wie wird sie sichergestellt?
4. Kann die angedachte Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (30 – 50%) erhöht werden? Werden preisgedämpfte WE mitgedacht?
5. Wird eine durchmischte Zusammensetzung der WE hinsichtlich verschiedener Nutzergruppen berücksichtigt, also z.B. auch vermehrt WE für (sehr) große Familien?
6. Wird bei der modularen Bauweise ausreichend Variation in die Gestaltung der Gebäude mitgedacht, damit gesichtslose Quartiere vermieden werden?
7. Wie wird die Position des Geschäftsführers/ der Geschäftsführerin besetzt?
8. Wie wird die Zusammenarbeit mit der DOGEWO sein? Ist eine Zusammenarbeit überhaupt vorgesehen?
9. Ist in den Kalkulationen bereits berücksichtigt, dass beim Gebäudebau zukünftig vermehrt nachhaltige Baustoffe verwendet werden sollen und Klimaneutralität – sowohl beim Bau als auch bei der Bewirtschaftung- angestrebt wird? Wie wird sichergestellt, dass entsprechende Belange berücksichtigt werden?
10. Wie sehen die Planungen für den Kita-Bau aus?“
Dem Rat der Stadt liegt zum Antrag der SPD-Fraktion (DS 21044-21-E2) nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (DS 21044-21-E3) vor:
„… ich beziehe mich auf den og. Antrag und nehme zu den Fragen (kursiv vorangestellt) wie folgt Stellung:
1. Wie schnell werden die Grundstücke nach der Neuausrichtung der DSG bebaubar sein?
Die ersten Grundstücke in den Bereichen Erdbeerfeld/Mengede und Grevel/Ortskern werden im ersten Schritt sofort bebaubar sein.
Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren weitere Wohnbaugebiete entwickelt, deren Baugrundstücke für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sukzessive mit Erlangung der Planreife, der ggf. erforderlichen Bodenaufbereitung und der Herstellung der Erschließung in der ersten Ausbaustufe in die DSG eingelegt werden sollen.
2. Wie viel Aufwand ist bei der Bodenaufbereitung bei den jeweiligen Grundstücken zu erwarten?
Die Kosten der Bodenaufbereitung variieren aufgrund der unterschiedlichen vorhergehenden Nutzung und der Baugrundverhältnisse in den zukünftigen Baugebieten. Die Entwicklungskosten werden vom Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ getragen.
3. Um beim Bau der Siedlungen Abläufe zu optimieren und die Ausführung zu begleiten, ist eine Bauaufsicht notwendig. Wie wird sie sichergestellt?
Die DSG wird die Bauherrnfunktion für die geplanten Wohnbauvorhaben wahrnehmen.
4. Kann die angedachte Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (30 – 50%) erhöht werden? Werden preisgedämpfte WE mitgedacht?
Projektspezifisch ist eine Erhöhung der Quote zum geförderten Wohnungsbau durch-aus möglich. Dieses ist standortabhängig, von den tatsächlich geplanten Bruttogrund-flächen in Verbindung mit den zu entwickelnden Grundrissen und den daraus resultierenden Wohnungsgrößen detailliert zu beurteilen und wird im Planungsprozess mit dem Amt für Wohnen abgestimmt.
5. Wird eine durchmischte Zusammensetzung der WE hinsichtlich verschiedener Nutzer-gruppen berücksichtigt, also z.B. auch vermehrt WE für (sehr) große Familien?
Gem. des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine Durchmischung gefordert. Eine bedarfsgerechte
Grundrissplanung und Wohnungsaufteilung wird im Planungsprozess mit dem Amt für Wohnen abgestimmt und so sichergestellt.
6. Wird bei der modularen Bauweise ausreichend Variation in die Gestaltung der Gebäude mitgedacht, damit gesichtslose Quartiere vermieden werden?
Die modulare Bauweise ist nur eine mögliche Option, wobei ein serielles und uniformes Erscheinungsbild in jedem Fall zu vermeiden ist. Hierzu gibt es in der Praxis bereits gelungene Beispiele. Die städtebauliche und architektonische Qualität insgesamt sowie ein identitätsstiftendes Bauen werden in der Realisierung einen großen Stellen-wert einnehmen. Dies soll über ein Beratungsangebot im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie ggf. eine Befassung im Gestaltungsbeirat gewährleistet werden.
7. Wie wird die Position des Geschäftsführers/ der Geschäftsführerin besetzt?
Die Besetzung der Position des operativen Geschäftsführers/der Geschäftsführerin erfolgt aufgrund einer Beschlussfassung des Rates gem. § 113 Abs. 4 GO NRW zu gegebener Zeit, voraussichtlich im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur gesellschafts-rechtlichen Umsetzung des Projektes im September diesen Jahres.
8. Wie wird die Zusammenarbeit mit der DOGEWO sein? Ist eine Zusammenarbeit überhaupt vorgesehen?
Aus der Sicht der Verwaltung erscheint eine künftige Zusammenarbeit mit der DOGEWO21 grundsätzlich sinnvoll. Details einer solchen künftigen Zusammenarbeit sollten aus der Sicht der Verwaltung im Anschluss an die Bestellung des/der operativen Geschäftsführung geregelt werden, um so den Ideen und Konzepten der künftigen Geschäftsführung nicht unbedingt vorgreifen zu müssen.
9. Ist in den Kalkulationen bereits berücksichtigt, dass beim Gebäudebau zukünftig vermehrt nachhaltige Baustoffe verwendet werden sollen und Klimaneutralität – sowohl beim Bau als auch bei der Bewirtschaftung – angestrebt wird? Wie wird sichergestellt, dass entsprechende Belange berücksichtigt werden?
Bei der Umsetzung sind die Ziele des Masterplans integrierte Klimaanpassung (MIKADO) zugrunde zu legen. Hierdurch sollen "Vorbildprojekte" entstehen, die auch als Maßstab für Bauvorhaben Dritter fungieren können.
10. Wie sehen die Planungen für den Kita-Bau aus?
Die Bebauungspläne für neue Wohnbauflächen sehen in der Regel Flächen für den Bau von Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) vor. Der Realisierung erfolgt entweder in eigener, städtischer Regie oder im Investorenmodell. Der Rat der Stadt fasst dazu separate Beschlüsse.“
Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) wertet die Vorlage positiv. Sie habe aus Sicht ihrer Fraktion eine gute Richtung, nämlich die stärkere kommunale Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus. Dennoch gibt es Flächen (z.B. Wickede West), deren Bebauung nicht vernünftig ist. Dieses Beispiel zeigt, dass kommunaler Wohnungsbau durchaus wirtschaftlich realisierbar ist. Die Fraktion erwartet, dass die DSG zukünftig auch die erwarteten hohen Quoten des geförderten Wohnungsbaus realisiert. Auffällig an der Vorlage und an der Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion findet sie, dass der gemeinsame Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU zum Wohnungsbau, der im Mai 2021 beschlossen wurde, noch nicht abgearbeitet ist. Daher wurde zwecks Klarstellung zur Vorlage nochmal ein Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vorgelegt.
Zur Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion erklärt sie zu Nr. 8, die Kooperation mit DOGEWO sei bereits als wünschens- und förderungswert beschlossen worden. Bei Frage 9 stellt sie heraus, dass die klimaneutrale Erstellung und Bewirtschaftung von städtischen Neubauten Beschlusslage aus Mai 2021 ist. Daher wünscht sie von der Verwaltung die Vorlage des Konzeptes zum kommunalen Wohnungs- und Kitabau bis September 2021.
Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) sieht die Vorlage als Anfang, der seine Fraktion zustimmen wird. Der Umsetzung der Vorlage, insbesondere der Planrechtschaffung, sieht er interessiert entgegen. Für die CDU ist und bleibt die DOGEWO wichtige Beteiligte. Wohnen ist integriert zu denken zwischen Stadt Dortmund, Sondervermögen, DSG und DOGEWO. Er erwartet zur ganzheitlichen Betrachtung Ergänzungen in der Septembersitzung des Rates.
Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Viele dieser Punkte müssen dann in die tatsächliche Arbeit der DSG überführt werden. Für die Besetzung der Geschäftsführung ist der SPD-Fraktion die Fachlichkeit nach den Erfahrungen am Adelheidweg besonders wichtig. Die Fraktion hat weitere Fragen hinsichtlich der Ausarbeitung der Gesellschaft, u.a., ob hinsichtlich der Grunderwerbssteuer nicht eine Betrauung statt einer Einlage möglich ist. Dazu wünscht sich die SPD-Fraktion nochmal eine Erläuterung. Weiterhin ist von Interesse, ob die Einbindung der DOGEWO mittels Geschäftsbesorgungsvertrag bedacht und sinnvoll ist.
Verwundert zeigt sie sich über den Antrag von B‘90/Die Grünen und CDU, da dies aus ihrer Sicht schon beschlossen ist. Dadurch geht es nicht schneller oder größer.
Rm Garbe (AfD-Fraktion) legt für seine Fraktion dar, den Auf-und Ausbau der DSG nicht skeptisch zu sehen. Grundsätzlich bestehe Bedarf. Man müsse aber darauf achten, dass die Stadt nicht mittelfristig zur Bauträgerin oder Wohnungsbaugesellschaft werden. Die Darstellung zur Rentabilität bezweifelt er. Die Einkünfte müssen auskömmlich für DSG/Stadt sein.
Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) begrüßt die Richtung der Vorlage. Es decke sich mit den Forderungen seiner Fraktion. Über die DSG hat die Stadt Dortmund Steuerungsmöglichkeiten. Der Wirtschaftsplan und das Konzept zum kommunalen Wohnungs- und Kitabau sollen nach der Sommerpause in den Rat. Daher zeigt er sich über den Antrag von B‘90/Die Grünen und CDU irritiert.
Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) kündigt an, seine Fraktion möchte für die Vorlage zum Grundsatzbeschluss stimmen. Die Notwendigkeit für neuen Wohnraum besteht. Die DSG ist ein gutes Instrument um dies auf den Weg zu bringen. Er sorgt sich um die mögliche Entwicklung der DSG in der Zukunft, möchte dies aber im Rahmen der Bewirtschaftung klären.
Dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU stimmt seine Fraktion zu.
Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) hält den Zusatz-/Ergänzungsantrag für nötig, um die Beschlüsse des Rates aus der Sitzung im Mai nachhaltig zur Geltung zu führen. Die DSG-Vorlage lässt nicht erkennen, ob der Beschluss „Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund“ vom 20.05.2021 bei der Vorlagenerstellung bekannt war bzw. berücksichtigt wurde. Dies möchte man nun verdeutlichen.
OB Westphal freut sich über die insgesamt positive Haltung zur Vorlage. Dies hilft, den bezahlbaren Wohnungsbau in Dortmund zu fördern.
Zur Frage von Rm Neumann-Lieven hinsichtlich der Wahl zwischen Betrauung und Einlage erklärt er, dass die Einlage den Vorteil der sofortigen Kapitaldienstfähigkeit biete. Daraus resultierend ist es der Gesellschaft dann möglich, Kreditverträge am Kapitalmarkt abzuschließen. So wird die Voraussetzung für die sofortige eigenwirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft geschaffen. Damit wird der sonstige Haushalt nicht belastet.
Die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (DS 21044-21-E2) wurde durch die Verwaltung (DS 21044-21-E3) beantwortet und wird in die weitere Diskussion einfließen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst den Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH. Ziel ist der Aufbau einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und fiskalischen Beschlüsse dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Der Gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU-Fraktion (DS 21044-21-E1) wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen Linke+, Die Fraktion-Die Partei bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) beschlossen.
zu TOP 9.8
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 -
PB 08/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21339-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 und entlastet den Oberbürger-meister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2018 ausgewiesene Gesamtjahresüberschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 47.907.282,34 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.
zu TOP 9.9
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21244-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Teilfinanzplan des Vergabe- und Beschaffungszentrums in Höhe von 1.510.000 Euro.
zu TOP 9.10
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH - Bestellung eines nebenamtlichen Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21503-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Rm Mader (CDU-Fraktion) zeigt sich skeptisch hinsichtlich der Erbringbarkeit dieser nebenamtlichen Tätigkeit durch den OB. Seine Fraktion möchte dies kritisch begleiten, freut sich aber auf die Erfolge der Gesellschaft.
OB Westphal erläutert, dies sei eine Übergangslösung damit die Gesellschaft in der Gründung einen namentlich benannten Geschäftsführer hat. Entgelt erhält er nicht dafür und im September kann eine tatsächliche Geschäftsführung bestellt werden.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte):
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Oberbürgermeister Thomas Westphal zum nebenamtlichen Geschäftsführer der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH zu.
zu TOP 9.11
Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21088-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.
zu TOP 9.12
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Erhöhung des Stammkapitals
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21200-21)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Kapitalerhöhung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH um 200.000,00 EURO unter Ausschluss eines Bezugsrechtes für ihre bisherigen kommunalen Gesellschafter zu und bittet die Verwaltung, das notwendige Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW einzuleiten.
zu TOP 9.13
Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21021-21-E1)
Die Anfrage der Fraktion Die Linke+ lautete:
„… den Medien war zu entnehmen, dass Sie mit Alt-Oberbürgermeister Sierau verabredet haben, dass nicht wie in den vergangenen Jahrzehnten der aktuelle Oberbürgermeister als Vertreter des größten kommunalen Anteilseigners von RWE für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll, sondern Herr Sierau als Privatperson. Da Herr Sierau nicht aufgrund eines Amtes in den Aufsichtsrat gewählt wird, bestünde auch keine Pflicht mehr, die im Aufsichtsrat von RWE erhaltenen finanziellen Mittel wie in den letzten Jahrzehnten an den Haushalt der Stadt Dortmund abzuführen, so dass der Stadthaushalt aufgrund dieser Verabredung einen jährlichen Schaden in Höhe von rund 150.000 Euro erleidet.
Dazu möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben gegenüber dem Rat Stellung zu beziehen und im Rahmen ihrer Stellungnahme die nachfolgenden Fragen zu beantworten.
1) Mit welcher Absicht wurde die oben geschildete Verabredung getroffen? Warum wurde vom bisherigen Verfahren abgewichen?
2) Warum wurden weder der Ältestenrat, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) noch der Aufsichtsrat von DSW über die Absicht zu Rate gezogen, oder zumindest informiert?
3) Wie werden die Interessen der Stadt Dortmund künftig im Aufsichtsrat von RWE vertreten? Gibt eine schriftliche Vereinbarung mit Herrn Sierau, wenn ja mit welchem Inhalt?
4) Welche politischen Ziele verfolgt die Stadt Dortmund derzeit mit ihrem über DSW gehaltenen Aktienbesitz bei RWE? Inwieweit können diese Ziele in der jetzigen Aufsichtsratskonstellation weiterverfolgt werden?
5) Gibt es eine Verabredung mit Herrn Sierau über seine Positionierung im Aufsichtsrat von RWE hinsichtlich der von RWE gezahlten Dividenden?“
Hierzu liegt die folgende Beantwortung (Drucksache Nr.: 21021-21-E2) vom 10.06.2021 vor:
„… bevor ich die gestellten Fragen beantworte, möchte ich einige Anmerkungen zu den textlichen Inhalten machen.
Zu der Aussage, dass Herr Sierau als Privatperson in den Aufsichtsrat der RWE AG gewählt wurde, möchte ich folgendes ausführen:
Die Satzung der RWE AG sieht keine Entsenderechte für Vertreter einzelner Aktionäre in den Aufsichtsrat vor. Vielmehr schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat die wählbaren Personen der Hauptversammlung vor. Wie in den meisten Kapitalgesellschaften ist es Praxis, die Eigentümerstruktur im Aufsichtsrat zu berücksichtigen. Dies geschah und geschieht bei der RWE AG über die beiden Vereinigungen der kommunalen RWE-Aktionäre (VkA) für das Rheinland und für Westfalen. In diesen bündeln die kommunalen RWE-Aktionäre ihre Anteile, um ihre Interessen wirksam zu vertreten. Gemeinsam halten die Aktionäre der öffentlichen Hand derzeit einen Anteil von ca. 15 % an der RWE AG und sind somit der größte Ankeraktionär.
Herr OB a. D. Ullrich Sierau hat die Interessen der VkA Westfalen seit 10 Jahren erfolgreich im Aufsichtsrat der RWE AG vertreten. In dieser Zeit hat er für die Stadt Dortmund und für die Region viel erreicht. Den Wandel der RWE AG zu einem der – auch im weltweiten Maßstab - größten Anbieter von regenerativen Energien hat er aktiv begleitet und erfolgreich mit vorangetrieben - und wird das auch künftig tun.
Der Aufsichtsrat der RWE AG hat Herrn Sierau zur Wahl vorgeschlagen. Die Hauptversammlung der RWE AG hat Herrn Sierau mit ca. 97 % für drei Jahre gewählt.
Für die Vergütung, die Herr Sierau im Rahmen seiner Aufsichtsratstätigkeit erhält, gelten die Regelungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW. Dies sieht nach den Voraussetzungen des § 66 LBeamtVG NRW eine Anrechnung von Einkünften auf das Ruhegehalt vor.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1) Mit welcher Absicht wurde die oben geschilderte Verabredung getroffen? Warum wurde vom bisherigen Verfahren abgewichen?
Wie eingangs dargelegt, bedurfte es keiner Verabredung, das übliche Verfahren wurde eingehalten.
2) Warum wurden weder der Ältestenrat, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) noch der Aufsichtsrat von DSW über die Absicht zu Rate gezogen, oder zumindest informiert?
Wie eingangs dargelegt, ist Herr Sierau nicht als Vertreter der Stadt Dortmund in den Aufsichtsrat der RWE AG entsandt, sondern durch die Hauptversammlung der Aktionäre der RWE AG gewählt worden. Für diesen Fall sieht der § 113 GO NRW eine Befassung des Rates nicht vor. Eine Information des Aufsichtsrates der DSW21 erfolgt in seiner nächsten ordentlichen Sitzung.
3) Wie werden die Interessen der Stadt Dortmund künftig im Aufsichtsrat von RWE vertreten? Gibt es eine schriftliche Vereinbarung mit Herrn Sierau, wenn ja mit welchem Inhalt?
Den einleitenden Bemerkungen ist zu entnehmen, dass Herr Sierau im Aufsichtsrat der RWE AG sowohl Dortmunder Interessen als auch die Interessen der kommunalen Aktionäre aus Nordrhein-Westfalen repräsentiert, wie er es in den letzten zehn Jahren in seiner Funktion als Oberbürgermeister auch getan hat. Herr Sierau wird weiterhin an den Gremiensitzungen der VkA teilnehmen und regelmäßig für weitere Konsultationen, z. B. mit mir als Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzendem der DSW21, zur Verfügung stehen. Eine schriftliche Vereinbarung dazu gibt es nicht.
4) Welche politischen Ziele verfolgt die Stadt Dortmund derzeit mit ihrem über DSW gehaltenen Aktienbesitz bei RWE? Inwieweit können diese Ziele in der jetzigen Aufsichtsratskonstellation weiterverfolgt werden?
Nach der umfangreichen Tauschvereinbarung zwischen der RWE AG und der E.ON SE konzentriert sich der Transformationsprozess der RWE AG auf die umweltfreundliche Stromerzeugung. Dabei treibt sie die Energiewende voran und erhöht ständig die Stromgewinnung aus regenerativen Energien. Sie ist nun ein international führendes Unternehmen auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien, das durch deren weiteren Ausbau und den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2040 klimaneutral werden wird.
Durch die regelmäßigen Dividenden der RWE AG wurde und wird ein deutlicher und verlässlicher Beitrag zum Ausgleich des defizitären ÖPNV-Betriebes bei der DSW21 erreicht.
Die Stadt Dortmund verfolgt das Ziel, für die Bürger und die Wirtschaft dieser Stadt eine funktionsfähige und nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Für eine nachhaltig wachsende Großstadt ist es essentiell, auf diese Weise Ressourcen zu schonen, lebenswert zu bleiben und der Wirtschaft attraktive Standortbedingungen zu bieten.
Die jetzige Zusammensetzung des Aufsichtsrates bietet die Gewähr, dass dieser Weg konsequent weiterverfolgt wird.
5) Gibt es eine Verabredung mit Herrn Sierau über eine Positionierung im Aufsichtsrat von RWE hinsichtlich der von RWE gezahlten Dividenden?
Durch den Transformationsprozess verfügt die RWE AG über eine gesunde Eigenkapitalausstattung und hervorragende Wachstumsperspektiven. Beides sind Voraussetzungen für nachhaltige Dividendenzahlungen. Auch durch das strategische Wirken von Herrn Sierau wurden diese Voraussetzungen geschaffen. Herr Sierau wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass das Unternehmen erfolgreich wirtschaftet und seinen Aktionären eine attraktive Dividende zahlen kann.“
Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) fragt, ob die in der Vorbemerkung genannte Anrechnung von Einkünften aus dem Aufsichtsratmandat auf das Ruhegehalt nach § 66 LBeamtVG NRW (Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW) für die Dauer der Ausübung des Aufsichtsratsmandates oder bis zur Altersgrenze gilt.
Rm Garbe (AfD-Fraktion) kritisiert, dass das RWE-Aufsichtsratsmandat nach der Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl weiterhin mit Herrn Sierau besetzt bleibt.
Rm Langhorst (Fraktion B‘90/Die Grünen) erinnert an die Diskussion der Sitzung am 20.05.2021 und findet, dass viele Fragen offen bleiben. Seine Fraktion akzeptiert gleichwohl den jetzigen Stand, hätte sich aber eine andere Vorgehensweise gewünscht. Hinsichtlich der Regelungen zu § 66 LBeamtVG NRW wünscht sich die Fraktion B‘90/Die Grünen ebenfalls Klärung.
Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet für die nächste Sitzung um eine schriftliche Stellungnahme zu § 66 LBeamtVG NRW. Insbesondere eine Ausdifferenzierung für die Zeit vor und nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, ist erwünscht. Weiterhin vermutet er eine Absprache zwischen OB Westphal und Herrn Sierau hinsichtlich des betroffenen Mandats. Hier hätte sich die CDU-Fraktion eine andere Abstimmung und Benehmen mit diversen Gremien gewünscht.
OB Westphal sichert eine schriftliche Darstellung zu § 66 LBeamtVG NRW zu. Die Entsendung des Herrn Sierau in den RWE-Aufsichtsrat begründet er auch am Beispiel von Dr. Langemeyer, nachdem Herr Sierau zum Oberbürgermeister gewählt wurde.
Rm Mader (CDU-Fraktion) teilt seine Erinnerungen zur Besetzung des Mandats in der Vergangenheit mit und erläutert die Sicht seiner Fraktion auf § 66 LBeamtVG NRW.
Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt fest, dass aus seiner Sicht der Übergang des Aufsichtsratsmandats im Rahmen der Wahl zum Oberbürgermeister von Dr. Langemeyer auf Herrn Sierau sich anders darstellt als die aktuelle Situation.
Rm Waßmann (CDU-Fraktion) stellt klar, dass aus seiner Sicht eine Einigung mit Beteiligten aus dem Verband der kommunalen Anteilseigner von RWE-Aktien (VkA) getroffen wurde, nicht aber mit dem VkA.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner Sitzung am 11.06.2021 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit vor:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung des Tiefbauamtes zur Kenntnis:
1.
Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung für die Neuausrichtung des Tiefbauamtes unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte durchzuführen:
- Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Tiefbauverwaltung, insbesondere für die wachsenden Infrastrukturaufgaben zum Ausbau des Stadtbahnnetzes, zum Aufbau eines Radwegenetzes, den digitalen Netzausbau, der Straßensanierung, der Barrierefreiheit und des Baustellenmanagements.
- Bewertung der Abläufe und der Personalausstattung sowie des zukünftige Personalbedarfs bei der Umsetzung flexibler und agiler Projektmanagementmethoden im Tiefbaubauprogramm.
- Notwendiger Ausbau der IT-Systeme auf der Grundlage des Infrastrukturmanagementsystems (IMS).
- Entwicklung einer modernen Baustellenkoordination auf der Basis des Softwaresystems ROADS
2.
Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, des Infrastrukturdezernenten, des Planungsdezernenten sowie der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung vom 08.06.2021 als Tischvorlage vor:
zu TOP 5.15
Neuaufstellung des Tiefbauamtes
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20784-21-E2)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)
…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
AMIG, 04.05.2021:
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.
Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.
Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.
Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.
Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.
Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.
Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.
Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Informationsvorlage der Verwaltung vom 01.06.2021, Drucksache Nr.: 21142-21:
Siehe Anlage zur Niederschrift
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
Rm Vogeler (CDU) bittet darum, den im AMIG beschlossenen gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU „Neuaufstellung des Tiefbauamtes“ (Drucksache Nr.: 20784-21-E2) an den Rat der Stadt zu überweisen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Vorlage sowie die Empfehlung des AMIG zur Kenntnis und leitet diese an den Rat der Stadt weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des AKUSW aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)
…..s.o.
AMIG, 04.05.2021:
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.
Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.
Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.
Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.
Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.
Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.
Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.
Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
AKUSW, 16.06.2021:
In Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion sowie Fraktion FDP) dem o. a. Beschluss des AMIG vom 08.06.201 zu folgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei einer Gegenstimme der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste und fünf Enthaltungen der SPD-Fraktion sowie einer Gegenstimme der AfD-Fraktion an.
Rm Frank (CDU-Fraktion) erklärt, der gemeinsame Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU sei bereits an unterschiedlicher Stelle beraten und positiv beschieden worden. Er bittet um Zustimmung zu diesem Antrag. Die Vorlage der Verwaltung möchte seine Fraktion zur Kenntnis nehmen.
Rm Berndsen (SPD-Fraktion) nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Den gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU wird die SPD-Fraktion ablehnen. Grund hierfür ist die Sicht, dass diese Entscheidung eine Angelegenheit des Oberbürgermeisters ist.
Auch Rm Kowalewski nimmt die Vorlage zur Kenntnis und signalisiert die Zustimmung der Fraktion Die Linke+ zum gemeinsame Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU. In der Sache, so Rm Kowalewski, gebe es aus seiner Sicht keinen Dissens.
Die Fraktion B‘90/Die Grünen nimmt, so Rm Dudde, die Vorlage zur Kenntnis und stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU zu.
OB Westphal erklärt, dass er den gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU als Unterstützung des Vorhabens der Vorlage versteht. Inhaltlich ist dies unabhängig von den Zuständigkeiten zu betrachten und verändert die Zuständigkeiten nicht.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung des Tiefbauamtes zur Kenntnis:
1. Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung für die Neuausrichtung des Tiefbauamtes unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte durchzuführen:
- Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Tiefbauverwaltung, insbesondere für die wachsenden Infrastrukturaufgaben zum Ausbau des Stadtbahnnetzes, zum Aufbau eines Radwegenetzes, den digitalen Netzausbau, der Straßensanierung, der Barrierefreiheit und des Baustellenmanagements.
- Bewertung der Abläufe und der Personalausstattung sowie des zukünftige Personalbedarfs bei der Umsetzung flexibler und agiler Projektmanagementmethoden im Tiefbaubauprogramm.
- Notwendiger Ausbau der IT-Systeme auf der Grundlage des Infrastrukturmanagementsystems (IMS).
- Entwicklung einer modernen Baustellenkoordination auf der Basis des Softwaresystems ROADS
2. Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, des Infrastrukturdezernenten, des Planungsdezernenten sowie der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.
Weiterhin stimmt der Rat der Stadt dem nachfolgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Fraktion-Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung durch die Fraktionen FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) zu:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
zu TOP 10.2.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21473-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke+ vor:
„…. die Fraktion DIE LINKE+ bittet um eine Beschlussfassung über die nachstehenden Umbesetzungen in den Gremien des Rates.
Beschlussvorschlag
1) Herr Jan Siebert wird als stellv. Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit abberufen.
2) Herr Jan Siebert wird als Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung abberufen.
3) Herr RM Utz Kowalewski wird neues stellv. Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
4) Herr RM Utz Kowalewski wird als stellv. Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung abberufen.
5) Frau sB Christiane Tenbensel wird Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (bisher stellv. Mitglied).
6) Frau RM Fatma Karacakurtoglu wird stellv. Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (bisher Mitglied).
7) Herr Manfred Sträter wird als neuer sachkundiger Bürger Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.
8) Herr Dr. Christian Tödt wird stellv. Mitglied im Ausschuss“
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Die Linke+ einstimmig zu.
zu TOP 10.2.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21517-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
Rm Matthias Helferich scheidet als Mitglied aus dem Betriebsausschuss FABIDO aus. An seiner Stelle wird die sachkundige Bürgerin Waltraud Hendler Mitglied.
Stellvertreter bleibt Rm Heiner Garbe.
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der AfD-Fraktion mit Mehrheit der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der anderen Fraktionen und Rm Gülec (BVT) zu.
zu TOP 10.3
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
Der Entwurf des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen gilt als in den Rat eingebracht. Eine Beschlussfassung ist für den 23.09.21 vorgesehen.
Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt bringt den Entwurf eines Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen ein.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
– unbesetzt –
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
zu TOP 11.2.1
Abschiebungen aus Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20876-21)
Den Mitgliedern des Rates liegt die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.2
Krankenstand, Mehrarbeit, Belastungsanzeigen bei der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20878-21)
Den Mitgliedern des Rates liegt die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.3
Zwangsräumungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20879-21)
Den Mitgliedern des Rates liegt die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 18:20 Uhr.
Der Oberbürgermeister | | |
Thomas Westphal | Benjamin Beckmann
Ratsmitglied | Mirko Korkus
Schriftführer |
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