Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Rates der Stadt
am 24.06.2021
Westfalenhallen, Halle 2




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:20 Uhr


Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 64 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste sowie Die Fraktion-Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)



Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Jutta Seybusch
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Mirko Korkus
Sebastian Kaul


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Rates der Stadt,
am 24.06.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Terminplan Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21478-21)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20426-21)

3.2 Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19836-21)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20697-21)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21042-21)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19788-21)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20396-21)

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20955-21)

3.8 4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss über die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21001-21)

3.9 Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20421-21)

3.10 Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18221-20)

3.11 Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20406-21)

3.12 Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) – Monitoringbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20649-21)

3.13 Städtebauförderprogramm 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20874-21)

3.14 Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19604-21)

3.15 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)

3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

3.17 Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20833-21)

3.18 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20702-21)

3.19 Benennung der Platzfläche um den Europabrunnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20482-21)

3.20 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18544-20)

3.21 Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19378-20)

3.22 Stadtbahnentwicklungskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20397-21)

3.23 Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20975-21)

3.24 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20497-21)

3.25 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20449-21)

3.26 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21510-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20588-21)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21523-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20481-21)

6.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20699-21)

6.3 Abschluss eines besonderen Vertrages des Dortmunder U mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20867-21)

6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2021/22 für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.07.22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20265-21)

6.5 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

6.6 Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)

6.7 Kostenerhöhung Neubau Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20277-21)

6.8 Errichtung einer Kultur-, Sport- und Freizeitanlage im Keuningpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20705-21)

6.9 Erhalt und Weiterentwicklung des Freibads Stockheide
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2021
(Drucksache Nr.: 20597-21)


7. Schule

7.1 Temporäre Verlegung der Wichlinghofer-Grundschule (Schul-Nr.:129732)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20473-21)

7.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18057-20)

8.2 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20441-21)

8.3 Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21333-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20306-21)

9.2 Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19733-21)

9.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20454-21)
hierzu -> Ergänzungsschreiben zur Vorlage (Drucksache Nr.: 20454-21-E3)

9.4 Vertretung der Stadt bzw. der/des Oberbürgermeisters*in in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Hier: Mitgliedschaften der/des neuen Geschäftsführers*in der Wirtschaftsförderung Dortmund Heike Marzen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20925-21)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur des Ratsbeschlusses vom 25.03.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20835-21)

9.6 Ruhr:HUB GmbH
hier: interimsweise Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21146-21)

9.7 Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21044-21)

9.8 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 -
PB 08/2021

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21339-21)

9.9 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21244-21)

9.10 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH - Bestellung eines nebenamtlichen Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21503-21)

9.11 Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21088-21)

9.12 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Erhöhung des Stammkapitals
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21200-21)

9.13 Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21021-21-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 20.05.21 vor (TOP 9.13).

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)

10.2.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21473-21)

10.2.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21517-21)

10.3 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
- unbesetzt -

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 Abschiebungen aus Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20876-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 20.05.2021 vor (TOP 11.2.2).

11.2.2 Krankenstand, Mehrarbeit, Belastungsanzeigen bei der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20878-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 20.05.2021 vor (TOP 11.2.3).

11.2.3 Zwangsräumungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20879-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 20.05.2021 vor (TOP 11.2.4).


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Beckmann (Bündnis 90/ Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor und stellt diese zur Abstimmung:

Der Rat der Stadt stimmt den Erweiterungen der Tagesordnung einstimmig zu.

Im Wege der Dinglichkeit wird beantragt, die Tagesordnung um folgenden Antrag:

zu erweitern.

Rm Helferich begründet für die AfD-Fraktion die Dringlichkeit.

Der Rat der Stadt lehnt diese Erweiterung mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) ab.

OB Westphal schlägt wegen Beratungsbedarfs in den Ausschüssen die Absetzung folgender Vorlage vor:


Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit den zuvor beschlossenen Änderungen einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion festgestellt.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.


Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.

zu TOP 1.4
Terminplan Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21478-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen im Jahr 2022
zu.


Rm Grollmann (CDU) scheidet zum 31.08.2021 aus dem Rat aus. OB Westphal bedankt sich für das langjährige Engagement.

zu TOP 1.5
Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 21558-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21558-21) vor:


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig diese Bestellung.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
– unbesetzt –

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20426-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:



Rm Waßmann (CDU-Fraktion) wirft die bereits im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) gestellte Frage auf, dass sich bereits nach der Offenlegung der Bauleitplanung Hinweise ergeben haben, wonach es Verhandlungen zum Kauf des „Hoesch Museums“ gebe. Er wiederholt seine Bitte aus dem AKUSW, die Ratsmitglieder zu informieren. Dies könne auch im Nachgang schriftlich an alle Fraktionen erfolgen. Ansonsten empfehle die CDU-Fraktion heute die Vorlage.

Herr Wilde erklärt, er habe um Information im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) nach der Sitzung des AKUSW gebeten. Sollte dies nicht erfolgt sein, wird Herr Wilde für eine kurzfristige schriftliche Information sorgen.
Ansonsten könne, da das Hoesch-Museum sich räumlich außerhalb dieses Planungsbereichs befinde, dieses Thema aber gesondert behandelt werden.


Herr Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) signalisiert für seine Fraktion, der Vorlage in der Fassung des AKUSW zustimmen zu wollen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund I. hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)

II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 7) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)

III. beschließt den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - gemäß Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 226 – westlich Stahlwerkstraße – und der Begründung (Teil A und B) vom 03.05.2021 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

zu TOP 3.2
Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19836-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:

Rm Garbe (AfD-Fraktion) erklärt für seine Fraktion, die Vorlage abzulehnen. Er führt aus, es bedürfe keinen „Masterplan Plätze“. Die Probleme seien bekannt. Er verweist auf einen Brief der Centerleitung der Thier-Galerie.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) gibt an, im AKUSW sei umfassend über den Masterplan gesprochen worden. Für sie ist der Masterplan ein Baustein zur Revitalisierung der Innenstadt. Die Vielfalt in der Gestaltung müsse erhalten bleiben, weil sie einen Teil der Attraktivität – insbesondere bei der Außengastronomie – ausmache.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) stellt anhand des Bahnhofsvorplatzes und der Katharinentreppe den Masterplan infrage.

Rm Waßmann stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu. Ihm ist jedoch wichtig, dass – wie im AKUSW erklärt – es zu keiner Einschränkung bei der Außengastronomie kommen dürfe.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) beklagt, dass der Ruf Dortmunds als Neonazi-Hochburg der Reputation als Einkaufsstadt schade. Er kritisiert dabei Diskussionen im Landtag und in der BV Innenstadt-Nord. Der „Masterplan Plätze“ ist aus seiner Sicht nicht geeignet, Dortmund attraktiver zu machen.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) stellt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage in Aussicht. Mit dem Gestaltungshandbuch wird die Vorlage substanziell verbessert.

Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) stimmt für ihre Fraktion der Vorlage zu. Sie fordert dazu auf, den Masterplan Plätze im Rahmen der Stadtgestaltung zu betrachten und nicht in andere Schauplätze zu verschieben.

Rm Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) sieht die Vorlage aus Sicht seiner Fraktion positiv, verweist aber auf die Position der CDU, hinsichtlich der Vorgaben sensibel zu regeln, um die Vielfalt zu erhalten.

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ zur Kenntnis und beschließt:

- die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Erstellung des „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City “ und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

- die für die Erstellung des „Masterplan Plätze – Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 150.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20697-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes – Westfalenhütte – beizutreten (Beitrittsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung und den Beitrittsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516/SGV NRW 2023)

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21042-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Punkt 2 der Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15b)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414, BGBl. III FNA 213-1)


II. ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren zur Darstellung mit Bedingung im Flächennutzungsplan durchzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728))

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19788-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:


Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) bedankt sich bei der Verwaltung für die sehr gute Lösung hinsichtlich der Verkehrsanbindung und der des sogenannten „Elternverkehrs“.

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im AKUSW im Zusammenhang mit dem Ergänzungsantrag und dem resultierenden Prüfauftrag an die Verwaltung hinsichtlich des Einsatzes von Photovoltaik.

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig nachfolgenden, ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt- zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-I) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt -zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

III. hat die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 6 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - die aktualisierte Begründung vom 07.04.2021 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beschließt den Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich - mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW

Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu den bisherigen Aspekten der Planung, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags Vereinbarungen zur Solarnutzung (PV-Anlagen) und zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu schließen.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20396-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung von Die Fraktion - Die Partei nachfolgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 11.11.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 03.05.2021 dem Bebauungsplan beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20955-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:

Rm Kowaleski (Fraktion Die Linke+) erklärt, seine Fraktion möchte sich – auch mit Blick auf die Sondersitzung der Bezirksvertretung Hörde am 22.06.2021 – enthalten. Er verweist auch auf artenschutzrechtliche Probleme.

Laut Rm Waßmann wird die CDU-Fraktion zustimmen. Es handle sich um einen Satzungsbeschluss, nicht jedoch um einen Aufstellungsbeschluss. Der AKUSW habe keine Empfehlung ausgesprochen, um in der Sondersitzung der Bezirksvertretung Hörde Bericht seitens der Verwaltung erstattet zu bekommen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ nachfolgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 10 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 04.05.2021 dem Bebauungsplan Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 245 c und 233 Abs. 1 sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

zu TOP 3.8
4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss über die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21001-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für den unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich. Damit wird die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

zu TOP 3.9
Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20421-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Erarbeitung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund durch die Verwaltung.

zu TOP 3.10
Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18221-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:


Rm Waßmann erklärt für die CDU-Fraktion, dass eine Beschlussfassung in der Fassung des AKUSW keine Zustimmung findet, da dem Antrag der CDU-Fraktion nur in einem Punkt zugestimmt wurde.

Rm Kowaleski stimmt im Namen der Fraktion Die Linke+ der Vorlage in der Fassung des AKUSW zu. Der Radverkehr wird hier, insbesondere auch mit Blick auf den Bahnhofsumbau, zielgerichtet entwickelt.

Auch Rm Neumann-Lieven kündigt für die SPD-Fraktion die Zustimmung an. Sie appelliert ausdrücklich an die Verwaltung, in der Nordstadt hinsichtlich des Themas „Radwege“ schnellstens Maßnahmen zu realisieren.

Für Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) ist der Beschluss über diese Vorlage einen ersten Schritt für Radwege in diesem Bereich. Perspektivisch sind weitere Schritte notwendig.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Fraktion-Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nachfolgenden geänderten Beschluss (fett/kursiv). Die Ergänzung ist hierbei i. S. der Ausführungen des StR Rybicki zu sehen:

Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch), in dem er die Verwaltung beauftragt, in die weitergehende Planung einzusteigen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei der Planung von Radwegen fortan grundsätzlich den gesamten Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinzubeziehen.

zu TOP 3.11
Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20406-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:


Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL einstimmig nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Erstellung eines integrierten Stadterneuerungskonzeptes für die Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche (siehe Lageplan Anlage 2),

2. die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan Anlage 3),

3. den Erlass der als Anlage 4 beigefügten Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen.

4. die Aufhebung des Stadtumbaugebietes „Rheinische Straße“ (siehe Lageplan Anlage 5).

Die Verwaltung wird darum gebeten, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:

- Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?

- Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?

zu TOP 3.12
Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) – Monitoringbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20649-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Monitoringbericht der Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm: „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet.“ des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Städtebauförderprogramm 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20874-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) benennt erneut die Position, welche seine Fraktion bereits im AKUSW vertreten hat.

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des AKUSW einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der in der Begründung beschriebenen Stadterneuerungsprojekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2022 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel gemäß der beschriebenen Priorisierung.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.

zu TOP 3.14
Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19604-21)

Rm Garbe (AfD-Fraktion) lehnt das Projekt ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Projekts „Querbeet Hörde – ernte deine Stadt!“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung eines Programms „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“ zur stadtweiten Förderung und Unterstützung des urbanen Gärtnerns in den Jahren 2022 bis 2025. Dabei entstehen Aufwendungen in Höhe
von insgesamt 313.700 €.

zu TOP 3.15
Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:


Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) wünscht sich, da er zur Sitzung des Ausschusses verhindert war, eine Aufstellung aller durch die Problemimmobilien entstanden Kosten.

Nach Prüfung der Aufzeichnungen wird der Satz folgendermaßen geändert (fett/kursiv):

„Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) möchte gern, da er zur Sitzung des Ausschusses verhindert war, eine Aufstellung aller durch die Problemimmobilien entstandenen Kosten.“

Der Rat der Stadt nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.17
Umsetzung der Bundesförderung "Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20833-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) die Umsetzung und Finanzierung gemäß den förderrechtlichen Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 634.400 EUR über das Förderprogramm „Coronagerechte Um-und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Ziff. 5 der Förderrichtlinie entsprochen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Planung vorliegt, im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen kann.


Ebenso beschließt der Rat

b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung den Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms.

c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 an investiven Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 211.467 EUR innerhalb der Budgets der Fachbereiche 24 und 40, sowie die Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 i.V.m. § 83 GO NRW im Jahr 2021 für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. insgesamt 422.933 EUR. Die Einzelmaßnahmen mit den genauen Aufteilungen und die Deckungspositionen können der Anlage 2 entnommen werden.

Die politischen Gremien werden im Rahmen eines Abschlussberichtes in 2021 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.

zu TOP 3.18
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20702-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:


Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsmitteilung zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke zur Kenntnis und beschließt das am 28.09.2017 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07600 – 17 beschlossene Planungsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro auf 860.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro

Haushaltsjahr 2021: 250.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022: 460.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023: 9.037,70 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 3.19
Benennung der Platzfläche um den Europabrunnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20482-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen von Die Fraktion-Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Bereich um den Europabrunnen –zwischen Ostenhellweg und Rosental– den Namen Conrad-von-Soest-Platz erhält.

zu TOP 3.20
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18544-20)

Rm Garbe lehnt im Namen der AfD-Fraktion Straßenausbaubeiträge grundsätzlich ab. Sie seien sozial ungerecht und belasten Eigentümer*innen.

Rm Mader (CDU-Fraktion) entgegnet, dass dieser Beschluss auf das Jahr 2012 zurückgeht. Seinerzeit wollten die Bürger*innen Stellplätze im öffentlichen Raum. Deshalb sei es legitim, Beiträge zu erheben.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) bedankt sich für das Augenmaß der Verwaltung bei der Festsetzung der Beiträge.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße.

zu TOP 3.21
Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19378-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:


Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms 2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.

Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 – Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche
Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.

Es ist zu prüfen, ob die Vergabe des Umbaus zur Barrierefreiheit der Haltepunkte nicht auch fremdvergeben werden könnte.

zu TOP 3.22
Stadtbahnentwicklungskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20397-21)

Der Rat der Stadt hat die Vorlage unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - abgesetzt.

zu TOP 3.23
Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20975-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:


Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des AKUSW und der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion nachfolgenden, ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.

zu TOP 3.24
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20497-21)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:


1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.899.447,71 € und einem Jahresverlust in Höhe von 396.633,54 €, sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 396.633,54 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.25
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20449-21)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:


1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2020 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 898.997.785,79 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 348.576,09 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 348.576,09 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 10.167,09 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2022 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.26
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21510-21)

Dem Rat der Stadt liegen folgende Anträge vor:

- der Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1)


- der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2) Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet wegen Beratungsbedarfs die anderen Fraktionen um Verschiebung in die nächste Sitzung sowie um Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF). Er verweist auf Ziffer 3 lit. e) des Antrags der CDU-Fraktion und die im März 2020 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) umfassend geführten Beratungen, u.a. auch mit Vertreter*innen der DSW21.

Rm Mader gibt an, die CDU-Fraktion stehe dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste positiv gegenüber und würde auch dem Vorschlag des Rm Dudde folgen.

Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) schließt sich den Beratungsvorschlägen an und wünscht zusätzlich die Beratung im AMIG.

Laut Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) hat sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst. Nun sei der Abgleich zwischen dem Sachstand sowie den Wünschen und Zielen nötig und sinnvoll.

Seitens OB Westphal erfolgt der Hinweis auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung hinsichtlich einer Wasserstoffstrategie. Bezüglich der Zuständigkeiten sieht er diese insbesondere beim AWBEWF und AKUSW. Er empfiehlt, die geforderten Zuständigkeiten zu überdenken.
Der Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird – so seine Wahrnehmung – positiv gesehen. Er soll daher gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion behandelt werden.


Rm Berndsen (SPD-Fraktion) gibt analog zur Darstellung des Rm Dudde zu bedenken, dass im Jahre 2020 dieses Thema besprochen wurde und – da es sich um Mobilität etc. handelt – der AMIG zu beteiligen ist. Die SPD-Fraktion stimmt der Beratung in den Fachausschüssen zu.

Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) hat Rm Dudde so verstanden, dass der Antrag zunächst in die kommende Ratssitzung verschoben werden soll. Dort soll dann die Beteiligung und Zuständigkeit der Ausschüsse geklärt werden.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält die Beteiligung der Ausschüsse vor der nächsten Befassung durch den Rat für den richtigen Weg. Auch er möchte den AMIG beteiligen, da neben Mobilität auch Infrastrukturfragen betroffen sind.

Rm Dudde präzisiert seine Aussage indem er erklärt, dass er den Antrag als eingebracht ansieht, ihn nun in den Fachausschüssen behandeln lassen möchte, um danach im Rat zu entscheiden.

Rm Ixkes-Henkemeier bekräftigt für die SPD-Fraktion die Befassung durch die Ausschüsse mit anschließender Entscheidung im Rat.

OB Westphal erklärt, dass der Antrag in der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und sich vorher die Fachausschüsse beraten. Ein Beschluss ist folglich jetzt nicht notwendig.

Der Rat der Stadt überweist beide Anträge zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften).

zu TOP 3.27
Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 20938-21-E1)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:

Rm Waßmann erklärt, die CDU-Fraktion werde sich enthalten. Es gebe positive und negative Seiten an der Gesetzesnovelle. Man könne sich aber kein abschließendes Urteil bilden.

Rm Neumann-Lieven lehnt für die SPD-Fraktion den Antrag ab. Die Einlassungen des Städtetages wären weitergehender und differenzierter.

Rm Dudde merkt im Namen der Fraktion B‘90/Die Grünen an, viele Aspekte der Stellungnahme des Städtetags (Drucksache Nr.: 20938-21-E3) zu teilen. Allerdings gibt es eine abweichende Meinung zur Stellung der übergeordneten Fachämter. In der Vergangenheit wurden positive Kompromisse zwischen Nutzung und Denkmalschutz erzielt. Das neue Gesetz würde die Fachämter in ihrer Position als Vertretung der Denkmäler schwächen. Investor*innen und Kommunen hätten im Gegenzug ein zu starkes Gewicht. Dies ist der Grund der Resolution. Er bittet deshalb die Fraktionen um Zustimmung.

Rm Kowalewski möchte mit der Fraktion Die Linke+ den Antrag unterstützen, da das Gesetzesvorhaben deutlich zu weit geht.

Rm Schmidtke-Mönkediek sagt, die Fraktion FDP/Bürgerliste werde sich – anders als im AKUSW – enthalten. Grundsätzlich sehe man die Notwendigkeit der Anpassung des Gesetzes, wenngleich man über Details streiten könne.


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und die Überweisung des AKUSW zur Kenntnis und lehnt den damit verbundenen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP/Bürgerliste, Die Fraktion-Die Partei und Rm Deyda (Die Rechte) ab.

zu TOP 3.28
Wohnbauprogramm für junge Familien
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21346-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:

Der Rat fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Beschlüsse:

- zum gemeinsamen geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion / Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21346-21-E1) unter Einbeziehung der im AKUSW erfolgten Hinweise:

1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien bis zum Jahr 2025 mittelfristig erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens im 4. Quartal 2021 vorgelegt.

- zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21-E2):

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das darauf abzielt, insbesondere Familien in Dortmund bei der Wohnungs- bzw. Haussuche (Miete und Erwerb) zu unterstützen, um Abwanderungsbewegungen von Familien in umliegende Städte zu verhindern. Dabei soll ebenfalls geklärt und aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, die Punkte, die neben einem angespannten Wohnungsmarkt zu einer Abwanderung der Familien führen, anzugehen, um eine Attraktivitätssteigerung für Familien in Dortmund zu erreichen.

Die von den Ergebnissen des Konzepts betroffenen Ausschüsse sind im weiteren Verfahren zu beteiligen.

zu TOP 3.29
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21399-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Eving vor:


Rm Mader (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion, den Antrag zunächst im Fachausschuss zu beraten. Wegen der Kurzfristigkeit konnte seine Fraktion sich dazu keine abschließende Meinung bilden.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) bezeichnet das Quartiersmanagement Dortmund-Marten als Erfolg. Die Evinger*innen haben diese Idee nun für sich entdeckt. Ihre Fraktion unterstützt den Antrag.

Rm Schmidtke-Mönkediek sieht aus Sicht der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag positiv, kann jedoch auch das Begehren der CDU-Fraktion nach zusätzlicher Beratung nachvollziehen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) beschreibt das Konzept in Marten als sehr gut und sieht darin eine gute Vorlage für Eving. Er wünscht sich die Beschlussfassung im Rat, wenngleich auch eine Befassung im Ausschuss, die aus seiner Sicht nicht nötig ist, akzeptabel wäre.

Rm Schreyer findet den Antrag gut und für seine Fraktion B‘90/Die Grünen zustimmungswürdig.

Laut Rm Berndsen (SPD-Fraktion) enthält der Antrag der Bezirksvertretung Eving alle entscheidungsrelevanten Gründe. Er hält – auch als Signal in den Stadtbezirk – eine heutige Abstimmung für wichtig.

Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) nennt den Antrag zustimmungsfähig. Gleichwohl sei er sehr kurzfristig eingebracht worden. Eine Abstimmung innerhalb der Fraktionen war nicht möglich. Insofern ist der Beratungsbedarf der CDU nachvollziehbar. Auch wenn die Überweisung der Bezirksvertretung Eving zunächst noch im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) beraten werden sollte, möchte sie dennoch ein positives Signal hinsichtlich des Antrags aussenden.

Rm Waßmann (CDU) äußert sich irritiert hinsichtlich des Bezugs zum Vorbild Marten. Es gebe keine Evaluation. Bevor das Quartiersmanagement ausgeweitet wird, hält er eine Diskussion in den Ausschüssen für notwendig.

Rm Kowalewski (Die Linke+) schildert die positive Wahrnehmung seiner Fraktion vom Projekt in Marten. Eine Evaluation kann es aus seiner Sicht nicht geben, da das Projekt noch nicht abgeschlossen sei. Die Beratung im Fachausschuss sei vor dem Hintergrund durchaus verständlich. Man könne aber durchaus zweigleisig fahren und dies auch in Eving einrichten. Die Beratungsergebnisse des AKUSW in Sachen Quartiersmanagement Marten könnten auch auf das Quartiersmanagement Eving und mögliche weitere Räume übertragen bzw. angepasst werden.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) möchte gern beschließen, hat aber auch Verständnis für den Beratungsbedarf der CDU. Die SPD-Fraktion möchte das Ansinnen mittragen, sich aber der geübten Praxis hinsichtlich des Beratungswunsches nicht verschließen. Daher soll der Antrag zunächst im AKUSW beraten werden.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Überweisung zur Beratung an den AKUSW.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20588-21)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 322.980,53 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 322.980,53 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.

zu TOP 4.2
Erhalt des finalen Bescheides des Bundes im Förderprogramm „Breitband“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21501-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Erhalt des finalen Förderbescheides des Bundes zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21523-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21523-21-E1) vor:


Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21523-21-E2) vor:
Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) stellt zu Punkt 3 des CDU-Antrags fest, dass befristete Konzepte wie Pop Up, Concept Stores oder Zwischenmietung gut und sinnvoll für Zentren und Teilzentren sind. T-Factor-Studie oder Stadtteilgenossenschaft InWest eG belegen dies in Theorie und Praxis. Daher möchte die Fraktion B‘90/Die Grünen aus dem Prüf- einen Umsetzungsantrag machen.

Bm’in Mais (CDU-Fraktion) wünscht sich für die Schwimmbäder wieder normale Öffnungszeiten. So könnten auch Berufstätige wieder schwimmen. Für Vereine und Ehrenamtliche existieren vielschichtige Hilfsprogramme, die aber oft nicht bekannt sind. Daher stellt sich die CDU-Fraktion Hinweise der Stadt Dortmund per Verlinkung auf die unterschiedlichsten Hilfsprogramme (u.a. s. Ziffer 4 des Antrags der CDU-Fraktion) vor. Die Verwaltung möge dies bitte kreativ umsetzen.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) erklärt, seine Fraktion werde dem Antrag von B‘90/Die Grünen folgen.
Dem Antrag der CDU stimme man in Punkt 2 und 3 zu. Ziffer 4 hält seine Fraktion für entbehrlich, denn dieses Thema stehe nochmal separat auf der Tagesordnung. Dem Punkt 1 kann die Fraktion Die Linke+ nicht entsprechen, da er nicht in die Lage einer Pandemie passt. Er erinnert auch an die heute im Ältestenrat getroffene Entscheidung, auch im September keine Sitzung in Vollstärke zu halten, da die Entwicklung der Pandemie nicht absehbar ist.


Rm Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt zu dem von Frau Noltemeyer zu Ziffer 3 des CDU-Antrags vorgetragenen Wunsch folgende geänderte Formulierung vor:

Der Rat der Stadt Dortmund bitte die Verwaltung um Umsetzung und verstärkte Ansiedlung und innovative Zwischenanmietungen, etwa über zeitlich befristete Konzepte wie Pop Up oder Concept Stores, die Attraktivität und Anziehungskraft der Dortmunder Innenstadt und Stadtteilzentren zu erhöhen.

OB Westphal merkt an dieser Stelle an, dass die Umsetzung von Pop Up oder Concept Store bereits zweimal vom Rat beschlossen wurde und von der Wirtschaftsförderung als Teil des Programms „Neue Stärke“ umgesetzt wird.
Auch ist ein angepasstes Angebot der Bäder in Arbeit bzw. realisiert. Zum Thema Sporthilfe verweist er an StRin Zoerner.
Public Viewing wird seitens der Stadt Dortmund mit Blick auf die Begrenzung nach der CoronaSchutzVerordnung (ca. 500 Personen) nicht angeboten bzw. wäre nicht wirtschaftlich realisierbar. Dies wurde auch bereits öffentlich kommuniziert.
Gastrobetriebe dürfen, sofern sie auf die Einhaltung der Hygieneregeln achten, entsprechende Leistungen anbieten. Auch sind die im Antrag genannten Zeiten nicht mehr aktuell und das Ordnungsamt hat bereits die Aktivitäten angepasst.


StR’in Zoerner ergänzt, die im Antrag genannten Öffnungszeiten entsprächen nicht der Realität. Es gibt Bäder, die um 6.00 Uhr bzw. um 7.00 Uhr öffnen. An einzelnen Tagen sind Bäder bis 19.00 Uhr, teilweise bis 21.30 Uhr geöffnet. Mit Blick auf die Nutzung der Bäder durch Vereine ist eine Verlängerung der Öffnungszeiten abends nicht realisierbar. Dieses geringere abendliche Angebot bestand bereits vor Corona.
Die „Soforthilfe Sport“ ist ein Programm der Landessportbundes NRW (LSB NRW). Der StadtSportBund Dortmund (SSB Dortmund) trägt diese Angebote nur weiter an die Vereine. Diese stellen ihre Anträge dann aber direkt an den LSB NRW. Im Jahr 2020 wurden 12 solcher Anträge gestellt. Darüber hinaus erhalten Stadt Dortmund oder der SSB Dortmund keine weiteren Informationen zu gestellten Anträgen. Der SSB Dortmund bewirbt das Programm weiterhin.

Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) begrüßt für seine Fraktion den Antrag von B‘90/Die Grünen. Für den CDU-Antrag wünscht er die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte. Die Punkte 2-4 sind aus Sicht seiner Fraktion unproblematisch, Punkt 1 wird nach geschilderter Rechtslage nicht zugestimmt.

Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.


Laut Rm Neumann-Lieven sieht die SPD-Fraktion den Antrag der CDU auch differenziert und möchte einzeln über die Punkte abstimmen. Die Ziffern 2 und 4 werden als erledigt angesehen. Der Inhalt zu Ziffer 3 soll in den Bereich der Wirtschaftsförderung überwiesen werden, denn dies passe gut zur Stärkung der Innenstadt. Punkt 1 wird dagegen abgelehnt.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) teilt mit, seine Fraktion werde sich zu beiden Anträgen enthalten. Man hätte bereits ca. ein halbes Jahr früher Maßnahmen zur Eindämmung von Corona entschärfen können.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) sagt, die Einhaltung der Nachtruhe korrespondiere nicht mit der CoronaSchutzVerordnung. Es macht für ihn keinen Sinn, die erste Halbzeit eines Fußballspiels in der Außengastronomie zu sehen und für die zweite Halbzeit nach Hause gehen zu müssen.

Rm Mader (CDU-Fraktion) ist mit der Einzelabstimmung einverstanden. Die CDU-Fraktion bleibt bei ihrem Antrag. Unter Ziffer 2 soll der Klammervermerk entfernt werden. Zu Ziffer 3 waren aus seiner Sicht bisher die Stadtteilzentren nicht im Fokus der Wirtschaftsförderung. Hier sieht die CDU durchaus Bedarf.

Rm Barrenbrügge (CDU-Fraktion) wünscht hinsichtlich des Antrags von B‘90/Die Grünen Kenngrößen zu den Kosten, um dies in den Haushaltsberatungen berücksichtigen zu können.

Rm Altundal-Köse (Fraktion B‘90/Die Grünen) begründet die kurzfristige Einbringung des Antrags durch ihre Fraktion. Kaum ein Bereich hat so dauerhaft unter der Pandemie gelitten wie der Kinder- und Jugendbereich. Trotz sinkender Inzidenzwerte ist ein breites Spektrum von Betroffenen immer in Sorge, wie es weiter gehen wird. Ungleichheiten wurden wegen nötiger Einschränkungen und mangelnder Möglichkeiten vertieft. Deshalb möchte ihre Fraktion die Kommune anhalten, nachhaltige und längerfristige Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Sie bittet die Verwaltung, den Aktionsplan so zur Beratung in die Ausschüsse zu bringen, dass dies im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2022 berücksichtigt werden kann. Die außergewöhnliche Situation der Pandemie erfordert im Rahmen der rechtlichen Möglich- und Notwendigkeiten u.a. auch besondere Handlungen der Kommune zur Abfederung der Folgen. Die Pandemie hat existierende Bildungsungleichheiten nochmal deutlicher aufgezeigt.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) hält den Aktionsplan für ungeeignet und macht die Lockdown-Politik für die Folgen verantwortlich.

Rm Langhorst (Fraktion B‘90/Die Grünen) kann sich hinsichtlich der Finanzierung folgende Ergänzung in Punkt 5 des Antrags seiner Fraktion vorstellen:

Die Verwaltung wird gebeten, den Aktionsplan zeitlich so in die zuständigen Ausschüsse mit einer Ersteinschätzung zu den finanziellen Auswirkungen einzubringen, dass im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 notwendige Beschlüsse dazu gefasst werden können.

Zum Antrag der CDU – unter Anpassung der Formulierung unter Punkt 3 – möchte die Fraktion B‘90/Die Grünen dem Antrag zustimmen.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) unterstützt im Namen seiner Fraktion den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen hinsichtlich eines Aktionsplans. Die unter Punkt 3 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen genannten Punkte möchte er gern als Anregung verstanden wissen, die nicht abschließend sind, sondern in den Fachausschüssen beraten werden sollten.

Auf Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erfolgt die Abstimmung über die einzelnen Punkte des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21523-21-E1).

Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 1 des Antrags der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Fraktion-Die Partei gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) ab:


Der Rat der Stadt stimmt für die geänderte (fett/kursiv) Ziffer 2 des Antrags der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU Die Linke+ und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Fraktion-Die Partei, AfD sowie Rm Deyda (Die Rechte):

Die von Rm Neumann-Lieven (SPD) beantragte Überweisung der Ziffer 3 des CDU-Antrags an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) lehnt der Rat der Stadt mehrheitlich ab.

Der Rat stimmt einstimmig für die geänderte
(fett/kursiv) Ziffer 3 des Antrags der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen von AfD, Die Fraktion-Die Partei sowie Rm Deyda (Die Rechte):

Der Rat stimmt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+, AfD, Die Fraktion-Die Partei sowie Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 4 des Antrags der CDU-Fraktion:
Der Rat der Stadt stimmt einstimmig dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21523-21-E2) mit dem Zusatz (fett/kursiv) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu:

zu TOP 5.2
Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vor:
Rm Uhlig (CDU-Fraktion) erklärt für ihre Fraktion den Antrag hinsichtlich der flächendeckenden Prüfung aller öffentlichen Gebäude und Sportstätten auf deren Ausstattung mit Defibrillatoren und bittet um Zustimmung.

Rm Schmidtke-Mönkediek signalisiert die Unterstützung der Fraktion FDP/Bürgerliste für den Antrag, hätte sich jedoch eine vorherige Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gewünscht.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einstimmig gemäß der Überweisung des ASAG:

- die Beantwortung folgender Fragen:
- den folgenden Auftrag an die Verwaltung:
6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20481-21)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:


1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 202.526.627,36 € und einem Jahresverlust von 3.137.213,81 € sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 3.137.213,81 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
3. Den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund wird gestattet, im Wirtschaftsjahr 2021 nicht in Anspruch genommene und nicht ausgezahlte Sportfördermittel aus dem Wirtschaftsplan 2020 in Höhe von 606.653,87 € für die Förderung des Sports entsprechend der städtischen Förderrichtlinien auszuzahlen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20699-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:


Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mehrheitlich in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme von 78.377.418,78 €, einem Jahresüberschuss von 2.890.032,14 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.890.032,14 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.3
Abschluss eines besonderen Vertrages des Dortmunder U mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20867-21)

Rm Thomas (AfD-Fraktion) hält die in diesem Vertrag vereinbarte Summe vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Schäden in der Kulturszene für nicht vertretbar. Seine Fraktion werde daher gegen den Vertragsabschluss stimmen.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Durchführung der Ausstellung „The Universal Museum?“ – Kunst aus Ghana im Dortmunder U einen Vertrag mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge abzuschließen.

zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2021/22 für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.07.22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20265-21)

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Wirtschaftsplan 2021/22 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2021 bis 31.07.2022, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2021/22 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 43.321.582 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2021/22 mit einem Volumen von 3.750.400 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie

- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2021/22 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

zu TOP 6.5
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

Rm Gülec (BVT) betont die Bedeutung des Sports für eine gute Integration. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichster sozialer und kultureller Herkunft wird gefördert. Daher muss dafür geworben werden, dass Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sich aktiv in Vereinen und im Ehrenamt beteiligen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage über die Preisträger des Planungswettbewerbes zur Kenntnis.

zu TOP 6.7
Kostenerhöhung Neubau Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20277-21)

Rm Berdsen (SPD-Fraktion) erklärt seine Befangenheit und verlässt den Raum.

Bm‘in Brunsing (Fraktion B‘90/Die Grünen) kündigt die Enthaltung ihrer Fraktion zur Vorlage an, da die Fraktion gegen die Verlegung des Stadtorts eingetreten ist.

Rm Mader gibt an, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Rm Deyda (Die Rechte) stimmt gegen die Vorlage. Dies galt bei der Verlegung und gilt nun bei der Kostensteigerung.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) bedauert die Kostensteigerung, zumal seine Fraktion die Verlegung des Westbades nicht befürwortet. Aus seiner Sicht beruht die Kostensteigerung auf Planungsfehlern hinsichtlich der Untersuchungen des Baugrunds. Dies hätte vermieden werden können, wenn man die Erfahrungen der Baumaßnahmen im Umfeld genutzt hätte. Dennoch möchte seine Fraktion der Vorlage zustimmen, denn das Schwimmbad in Dorstfeld sei wichtig.

Rm Schmidtke-Mönkediek freut sich auf die Eröffnung und erklärt die Zustimmung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Vorlage.

Rm Mader (CDU-Fraktion) entgegnet auf den Wortbeitrag von Rm Kowalewski, die Probleme des Baugrunds seien nicht vorhersehbar gewesen. Der Einwand sei nicht gerechtfertigt und die CDU-Fraktion mit der Arbeit der Verwaltung zufrieden.

Rm Heymann begrüßt für die SPD-Fraktion die Vorlage und freut sich auf die Eröffnung.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage der Verwaltung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen“ um insgesamt 1,383 Mio. € (brutto), die sich aus der Ist-Kosten-Betrachtung in Höhe von 833 T € und zukünftig noch erwarteter Kostensteigerungen in Höhe von 550 T € zusammensetzt.

zu TOP 6.8
Errichtung einer Kultur-, Sport- und Freizeitanlage im Keuningpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20705-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:

Rm Brunner (Fraktion B‘90/Die Grünen) signalisiert Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage. Sie bittet im weiteren Verfahrensgang um Beteiligung des Behindertenpolitische Netzwerks (BPN), welches im Vorfeld mangels Information keine Position erarbeiten konnte.

Rm Helferich erklärt die Ablehnung der AfD-Fraktion zur Vorlage. Er begründet dies damit, dass im Keuningpark Spaziergänger*innen und Anwohner*innen belästigt werden. Solange der Keuningpark als Drogenumschlagplatz bekannt ist, lohne sich die Investition nicht. Daher stellt er für die AfD-Fraktion folgenden Zusatzantrag:

Wenn dies positiv von den Anwohnenden gesehen würde, verschlösse sich die AfD-Fraktion der Vorlage nicht.

Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) erinnert an seine Ausführungen im AFBL. Wenn man möchte, dass sich Bereiche der Stadt positiv verändern, muss man dort auch investieren. Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt daher der Vorlage zu und lehnt den Antrag der AfD-Fraktion ab.

Rm Mader (CDU-Fraktion) berichtet aus dem AFBL. Bereits dort wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt. Er wünscht sich dies auch für den Rat, denn für seine Fraktion ist der Antrag nicht diskutabel. Gerade die Erstellung der Freizeitanlage bietet aus seiner Sicht die Möglichkeit, Verbesserungen im Keuningpark zu erzielen.

Rm De Marco (SPD-Fraktion) lehnt für seine Fraktion den AfD-Antrag ab und begrüßt die Vorlage der Verwaltung. Diese Anlage ist ein Element zur positiven Entwicklung der Nordstadt. Auch das Engagement, welches vom Dietrich-Keuning-Haus ausgeht, hebt er hervor.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) trägt vor, dass dieser Antrag nicht im AFBL formuliert sondern eigens für die Ratssitzung entworfen wurde. An Rm Schmidtke-Mönkediek richtet er die Aussage, solch eine Anlage könne durchaus Sinn machen, man müsste dann aber auch gegen den Drogenhandel vorgehen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) stellt Gemeinsamkeiten im Kampf gegen den Drogenhandel fest.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) hält die Aufwertung im Keunigpark für wichtig und notwendig. Unstrittig ist, dass sich dort auch einige Menschen problematisch verhalten. Der Fokus ist aber, dass es eine Parkanlage für die Menschen in der Nordstadt ist. Für genau diese Menschen möchte seine Fraktion eintreten und der Vorlage zustimmen.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat beschließt den Bau einer Skate- und Parkouranlage sowie die Erneuerung eines Bolz- und Basketballplatzes im Keuningpark und die Errichtung einer Fahrrad- und Gerätereparaturwerkstatt.

Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) den durch Rm Helferich mündlich gestellten Antrag der AfD-Fraktion ab.

zu TOP 6.9
Erhalt und Weiterentwicklung des Freibads Stockheide
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2021
(Drucksache Nr.: 20597-21)

Dem Rat der Stadt liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vor:


Dem Rat der Stadt Dortmund ist ein inhaltsgleicher Antrag des Seniorenbeitrags zugegangen.

Rm Heymann erklärt, die SPD-Fraktion würde den Antrag des Seniorenbeirats lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Bm‘in Mais führt für die CDU-Fraktion aus, dass ebenfalls nur eine Kenntnisnahme erfolgt, bei Erhebung zum Antrag würde eine Ablehnung erfolgen. Sie begründet die Ablehnung damit, keine Vorfestlegungen zum „Masterplan Sport“ treffen zu wollen.

Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) schließt sich für seine Fraktion Bm‘in Mais an.

Bm‘in Brunsing stellt die Zustimmung der Fraktion B‘90/Die Grünen im Falle eines Antrags in Aussicht.

Rm Kowalewski für die Fraktion Die Linke+ sowie Rm Gülec (BVT) signalisieren ebenfalls Zustimmung.

Rm Berndsen stellt klar, dass die SPD -Fraktion sehr wohl zum Erhalt des Freibades Stockheide, jedoch analog zu den getroffenen Absprachen, stehe.

Rm Mader (CDU) gibt den Hinweis, dass es sich lediglich um eine Empfehlung handle, nicht jedoch um einen Antrag. Daher ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) erhebt für seine Fraktion die Empfehlung zum Antrag.

Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP/Bürgerliste und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) die zum Antrag erhobene Empfehlung des Seniorenbeirats ab.

7. Schule

zu TOP 7.1
Temporäre Verlegung der Wichlinghofer-Grundschule (Schul-Nr.:129732)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20473-21)

Der Rat der Stadt stimmt einstimmig für den nachfolgenden Beschluss:

Aufgrund des geplanten Neubaus der Wichlinghofer-Grundschule als Bestandteil des „Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen“ beschließt der Rat die temporäre Verlagerung der Wichlinghofer-Grundschule vom Standort „Vinklöther Mark 11“ zum Standort „Benninghofer Str. 256“ (Änderung einer Schule gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen)

zu TOP 7.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18057-20)

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) befürchtet, dass durch die Digitalisierung der frühkindlichen Bildung andere Bereiche der kindlichen Entwicklung leiden. Daher lehnt seine Fraktion das Konzept ab.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) wünscht sich, dass Kinder zunächst Werte wie Toleranz etc. lernen und leben. Danach kann auch die Digitalisierung stehen. Die Fraktion findet diese Vorlage sehr gut.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat unterstützt die Medienerziehung in der frühkindlichen Bildung bei FABIDO und beschließt zu diesem Zweck, alle FABIDO Einrichtungen strukturiert zu verkabeln sowie mit WLAN und 800 mobilen Systemen bis Ende 2025 auszustatten.

zu TOP 8.2
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20441-21)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß
§ 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:


Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.096.880,06 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.401.999,49 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 1.271.257,58€ sowie eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 640.231,08€ ausgeglichen. Der Ausgleich des verbleibenden Restbetrages in Höhe von 3.490.510,83€ erfolgt durch die Stadt Dortmund.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 8.3
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21333-21)

Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke+) erklärt die Enthaltung ihrer Fraktion zur Vorlage. Hintergrund ist eine Vorlage, welche am Vortag (23.06.21) im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) diskutiert wurde. Diese Vorlage hängt mit der hier behandelten Vorlage eng zusammen und beinhaltet u.a. erweiterte Öffnungszeiten. Dazu gab es im AKJF erheblichen Beratungsbedarf. Gleichzeitig sind jedoch Fristen zu beachten. Diese erweiterten Öffnungszeiten haben Auswirkungen auf das dort beschäftigte Personal. Seitens der Mitarbeitenden und des Personalrats bestehen Verunsicherungen. Daher möchte die Fraktion zunächst weitere Informationen sammeln. Eine Zustimmung oder Ablehnung hier und heute wäre damit nicht sachgerecht.

Rm Barrenbrügge (CDU-Fraktion) nimmt für seine Fraktion die Vorlage mit Blick auf die Beschlüsse des Landes positiv auf. Aus seiner Sicht ist es nicht nur – wie der Name der Vorlage sagt – rückwirkend, sondern wirkt auch perspektivisch entlastend. Dies kann der Einstieg in flexiblere Öffnungszeiten sein.

Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke+) stellt fest, dass es unterschiedliche Öffnungszeiten und Angebote gibt. Die nächtliche Öffnung ist aber neu.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf rückwirkend ab dem 01.08.2020 als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

zu TOP 8.4
Erweiterung der Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2021
(Drucksache Nr.: 21514-21-E1)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 23.06.2021 vor:


Rm De Marco erklärt für die SPD-Fraktion die Unterstützung des gemeinsamen Antrags im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) einschließlich der Ergänzungen.

Rm Soldan-Bank bittet für die Fraktion B‘90/Die Grünen um Zustimmung.

Vor dem Hintergrund der pandemischen Situation und den darauf basierenden Hygieneauflagen hält StR’in Zoerner es für wenig sinnvoll, die Ansammlung von Menschen an bestimmten Orten zu fördern. Dies sei auch nicht schlüssig, da gleichzeitig Eintrittsbeschränkungen existieren. Sie erklärt, freier Eintritt könne nur für städt. Einrichtungen beschlossen werden. Bei den Hallenbädern wären nur West-, Nord- und Südbad betroffen. Dort werden Blockzeiten von jeweils zwei Stunden vergeben. Dabei ist die Zahl der Besuchenden jeweils auf 24 bzw. 36 begrenzt. Sie versteht die Idee des Antrags, hält dies jedoch mit Blick auf die Pandemie nicht für sinnvoll.

Rm Barrenbrügge (CDU-Fraktion) verweist auf die Diskussion im AKJF und den Beitrag der StR’in Zoerner und fordert den Rat auf, Abstand vom Antrag zu nehmen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält für seine Fraktion den ersten Punkt für zustimmungswürdig, bei Punkt zwei würde Enthaltung bevorzugt. An Punkt 3 ist positiv, dass zumindest eine Gruppe eine Ersparnis hätte.

Rm Mader (CDU-Fraktion) kritisiert die Entscheidung des AKJF hinsichtlich des Eingriffs in die Finanzhoheit anderer Ausschüsse. Schließlich sei im Haushalt 2020/2021 kein Geld für diese Zwecke eingeplant. Auch müssen wegfallende Einnahme einerseits und zusätzliche Ausgaben andererseits darstellbar sein.

Rm Langhorst erklärt für die Fraktion B’90/Die Grünen, dass die Intention des Antrags Hilfe und Angebot für besonders von der Pandemie betroffene Menschen, nämlich Kinder und Jugendliche, sein soll. Dies reihe sich aus seiner Sicht auch sinnvoll in die Entscheidungen im Haushaltsjahr zur Abfederung der Pandemie in die Beschlüsse ein. Bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt war die Pandemie nicht vorhersehbar und kurzfristig zu reagieren wäre nun nötig. Es komme darauf an, die Entscheidung so zu kommunizieren, dass die Menschen, welche die Bäder besuchen wollen, erreicht werden. Die Befreiung vom Eintritt soll nicht dazu führen, dass die Bäder einen Ansturm erleben. Allen Beteiligten müsse klar sein, dass die Schutzmaßnahmen gegen Corona eingehalten werden müssen.

OB Westphal fasst zusammen, dass die kostenlose Öffnung sich nur auf städtischen Bäder beziehen könne, was eine uneinheitliche Außenwirkung erzeuge. Außerdem sind die wirtschaftlichen Aspekte der nicht-städtischen Einrichtungen zu beachten. Auch in diesem Sommer müssen für Freibäder Zeitkontingente gebucht werden. Ist der Eintritt jedoch frei und es dürfen nur wenige Menschen in das Freibad, ist großer Unmut sehr wahrscheinlich, was auch mit Kreativität nicht gelöst werden kann. Dies gelte auch für Busse und Bahnen. Auch hier sind Kapazitätsgrenzen zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund erklärt OB Westphal, die Punkte des Antrags getrennt abstimmen zu lassen.


StR’in Schneckenburger verweist auf die Ferienprogramme des Jugendamts und des Fachbereichs Schule und stellt einzelne Punkte vor. Vor diesem umfangreichen Angebot ist aus ihrer Sicht Punkt 1 des Antrags bereits erledigt. Dieses Angebot soll nochmal gesondert u.a. über Presse und Jugendfreizeitstätten beworben werden.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) macht darauf aufmerksam, dass zur Nutzung des umfangreichen Angebots Kinder auch mobil sein müssen. Daher ist die Nutzung von Bussen und Bahnen aus Sicht seiner Fraktion zu fördern. Der VRR lasse durchaus Möglichkeiten - wie im Antrag formuliert - zu. Eine entsprechende Gegenfinanzierung ist jedoch zu sichern. Vor diesem Hintergrund möchte seine Fraktion Punkt 3 des Antrags zustimmen und sich bei Punkt 2 enthalten.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) kritisiert unter Punkt 2 des Antrags die Formulierung „…und Jugendliche bis 25 Jahren…“. Die Altersgrenze müsste aus seiner Sicht modifiziert werden. Grundsätzlich begrüßt er die Initiative, wenngleich durch die derzeitigen Rahmenbedingungen nur ein Teil der Zielgruppe profitiert. Den dritten Punkt trägt seine Fraktion nicht mit.

Rm De Marco (SPD-Fraktion) erläutert die Altersgrenze von 25 Jahren anhand des Maßstabs der UNO. Die intensivere Nutzung des ÖPNV durch Kinder und Jugendliche sieht er nicht, da ein Großteil der Zielgruppe über ein Schokoticket verfügt. Hinsichtlich der Hallen- und Freibäder hat er Verständnis, wenn wegen der Zugangsbegrenzungen Abstand vom Antrag genommen würde, dies gelte aber nicht für Westfalenpark und Zoo. Hier soll der Eintritt für die Personengruppe kostenfrei sein.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erklärt für ihre Fraktion, Punkt 2 des Antrags - eingeschränkt um Hallen- und Freibäder - aufrecht zu erhalten.

Rm Schmidtke-Mönkediek begrüßt für die Fraktion FDP/Bürgerliste grundsätzlich den Antrag. Vor dem Hintergrund des Haushalts und des von Frau StR’in Schneckenburger vorgetragenen umfangreichen Angebots möchte sich die Fraktion enthalten.

Rm Altundal-Köse (Fraktion B’90/Die Grünen) hält das Argument, Angebote nicht regulieren zu können, für wenig zielführend. Grundsätzlich ist das Haushaltsargument richtig, jedoch wurden in den vergangenen Monaten teilweise sehr großzügige Beschlüsse über den Haushalt hinaus gefasst. Kinder und Jugendliche gehen nach 15 Monaten Pandemie vor. Daher hält die Fraktion daran fest, dem Antrag in der geänderten Fassung des AKJF zuzustimmen.

Rm Dr. Suck erklärt, die CDU-Fraktion werde bei der Ablehnung des Antrags bleiben. Zeitpunkt und Tiefe des Antrags seien schlecht. Die Umsetzung sei nicht ausreichend ausgestaltet. Bei frühzeitiger Einbringung hätte ein Prüfauftrag erfolgen können und es wäre eine Beratung in den Fachausschüssen möglich gewesen. Die CDU sei offen, solche Themen perspektivisch zu behandeln. Der aktuelle Antrag ist jedoch aus Sicht der CDU nicht seriös zu realisieren.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) erklärt, seine Fraktion könne nach den von der SPD vorgetragenen Änderungen nun doch Punkt 2 des Antrags zustimmen.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) erläutert mit Bezug auf den Beitrag von Rm De Marco, dass Menschen von 15-24 Jahren nach UNO-Definition Jugendliche sind.

Rm Kowaleski sagt, die Fraktion Die Linke+ stimmt dem Antrag zum Westfalenpark und ÖPNV zu, dem Punkt Hallen- und Freibäder stimmt die Fraktion nicht zu.

Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke+) erläutert, dass „jugendlich“ kein fester Begriff ist, sondern der Übergang von Jugendlichkeit ins Erwachsenenalter sich nach dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „…weit in das dritte Lebensjahrzehnt verschoben …“ hat.

OB Westphal fasst die Punkte zum Haushalt und zu den Ferienangeboten zusammen. Weiterhin benennt er das Angebot „Parksommer“.

Auf Nachfrage von OB Westphal an die Antragstellenden erklären diese, folgender Punkt sei erledigt, eine Abstimmung darüber folglich nicht nötig:

1) Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses eine Übersicht über die bisher geplanten städtischen Sommerferienaktionen für Kinder und Jugendliche zu geben.

Rm Langhorst erklärt für B‘90/Die Grünen als antragstellende Fraktion, dass über den folgenden Punkt in der geänderten Fassung des AKJF abgestimmt werden soll.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei sowie Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD sowie Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden geänderten Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:

2) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass in der Zeit der Sommerferien 2021 der Besuch des Dortmunder Zoos und des Westfalenparks für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren (die sich in Ausbildung befinden) kostenlos ist.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei, Rm Gülec (BVT) sowie Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:

3) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW 21 auf, in den Sommerferien 2021 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in Dortmund zu ermöglichen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20306-21)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vor:


Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des AKJF nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.
2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.
3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.
4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.


Folgender Prüfauftrag wird beschlossen:

Die im Standardraumprogramm unter den Raumprogramm-Nummern 7.1 und 7.2 getroffene Festlegung wird wie folgt geändert:
Es werden vier einzelne Toiletten -sogenannte Unisex Toiletten - errichtet und eine Zuweisung zu den Geschlechtern entfällt.

zu TOP 9.2
Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19733-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst folgenden Beschluss:

a) Die Weiterverfolgung der Variante Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4 und die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von städtischen Büroarbeitsplätzen. Die tatsächliche Vergabe, Planung und die Ausführung hat eine separate Beschlussfassung zur Voraussetzung.

b) Vorbereitung eines Vergabeverfahrens (Konzeption des Verfahrens und Erstellung der Vergabeunterlagen) über die Planung und Realisierung eines Büroneubaus für rund 250 Arbeitsplätze.

c) Des Weiteren wird das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) ermächtigt, ein Büro für die technische Verfahrensbetreuung sowie eine Rechtsberatung für die juristische Verfahrensbetreuung zu beauftragen.

zu TOP 9.3
Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20454-21)

Der Rat der Stadt nimmt die von ihm beschlossene Umsetzung der Beteiligung der Terminal Besitzgesellschaft OS mbH & Co. KG (TBOS) an der Betreibergesellschaft des öffentlichen Container Terminals in Osnabrück sowie den hierzu finalisierten Gesellschaftsvertrag zur Kenntnis.

zu TOP 9.4
Vertretung der Stadt bzw. der/des Oberbürgermeisters*in in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Hier: Mitgliedschaften der/des neuen Geschäftsführers*in der Wirtschaftsförderung Dortmund Heike Marzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20925-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt/benennt/entsendet Heike Marzen in die in dieser Vorlage genannten Gremien der Gesellschaften.

zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur des Ratsbeschlusses vom 25.03.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20835-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten

2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschluss vom 25.03.2021 genehmigten Deckungsposition bei der Mehrauszahlung im Bereich Schulen in Höhe von 2.398.407,00 €.

zu TOP 9.6
Ruhr:HUB GmbH
hier: interimsweise Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21146-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund entsendet Herrn Friedrich-Wilhelm Corzilius von der Wirtschaftsförderung Dortmund interimsweise als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH. Die Entsendung erfolgt bis zur Bestellung einer stellvertretenden Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund durch den Rat der Stadt.

zu TOP 9.7
Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21044-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:


Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (DS 21044-21-E1) vor: Weiterhin bittet die SPD-Fraktion um Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen (DS 21044-21-E2)
Dem Rat der Stadt liegt zum Antrag der SPD-Fraktion (DS 21044-21-E2) nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (DS 21044-21-E3) vor:

Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) wertet die Vorlage positiv. Sie habe aus Sicht ihrer Fraktion eine gute Richtung, nämlich die stärkere kommunale Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus. Dennoch gibt es Flächen (z.B. Wickede West), deren Bebauung nicht vernünftig ist. Dieses Beispiel zeigt, dass kommunaler Wohnungsbau durchaus wirtschaftlich realisierbar ist. Die Fraktion erwartet, dass die DSG zukünftig auch die erwarteten hohen Quoten des geförderten Wohnungsbaus realisiert. Auffällig an der Vorlage und an der Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion findet sie, dass der gemeinsame Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU zum Wohnungsbau, der im Mai 2021 beschlossen wurde, noch nicht abgearbeitet ist. Daher wurde zwecks Klarstellung zur Vorlage nochmal ein Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vorgelegt.
Zur Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion erklärt sie zu Nr. 8, die Kooperation mit DOGEWO sei bereits als wünschens- und förderungswert beschlossen worden. Bei Frage 9 stellt sie heraus, dass die klimaneutrale Erstellung und Bewirtschaftung von städtischen Neubauten Beschlusslage aus Mai 2021 ist. Daher wünscht sie von der Verwaltung die Vorlage des Konzeptes zum kommunalen Wohnungs- und Kitabau bis September 2021.

Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) sieht die Vorlage als Anfang, der seine Fraktion zustimmen wird. Der Umsetzung der Vorlage, insbesondere der Planrechtschaffung, sieht er interessiert entgegen. Für die CDU ist und bleibt die DOGEWO wichtige Beteiligte. Wohnen ist integriert zu denken zwischen Stadt Dortmund, Sondervermögen, DSG und DOGEWO. Er erwartet zur ganzheitlichen Betrachtung Ergänzungen in der Septembersitzung des Rates.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Viele dieser Punkte müssen dann in die tatsächliche Arbeit der DSG überführt werden. Für die Besetzung der Geschäftsführung ist der SPD-Fraktion die Fachlichkeit nach den Erfahrungen am Adelheidweg besonders wichtig. Die Fraktion hat weitere Fragen hinsichtlich der Ausarbeitung der Gesellschaft, u.a., ob hinsichtlich der Grunderwerbssteuer nicht eine Betrauung statt einer Einlage möglich ist. Dazu wünscht sich die SPD-Fraktion nochmal eine Erläuterung. Weiterhin ist von Interesse, ob die Einbindung der DOGEWO mittels Geschäftsbesorgungsvertrag bedacht und sinnvoll ist.
Verwundert zeigt sie sich über den Antrag von B‘90/Die Grünen und CDU, da dies aus ihrer Sicht schon beschlossen ist. Dadurch geht es nicht schneller oder größer.


Rm Garbe (AfD-Fraktion) legt für seine Fraktion dar, den Auf-und Ausbau der DSG nicht skeptisch zu sehen. Grundsätzlich bestehe Bedarf. Man müsse aber darauf achten, dass die Stadt nicht mittelfristig zur Bauträgerin oder Wohnungsbaugesellschaft werden. Die Darstellung zur Rentabilität bezweifelt er. Die Einkünfte müssen auskömmlich für DSG/Stadt sein.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) begrüßt die Richtung der Vorlage. Es decke sich mit den Forderungen seiner Fraktion. Über die DSG hat die Stadt Dortmund Steuerungsmöglichkeiten. Der Wirtschaftsplan und das Konzept zum kommunalen Wohnungs- und Kitabau sollen nach der Sommerpause in den Rat. Daher zeigt er sich über den Antrag von B‘90/Die Grünen und CDU irritiert.

Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) kündigt an, seine Fraktion möchte für die Vorlage zum Grundsatzbeschluss stimmen. Die Notwendigkeit für neuen Wohnraum besteht. Die DSG ist ein gutes Instrument um dies auf den Weg zu bringen. Er sorgt sich um die mögliche Entwicklung der DSG in der Zukunft, möchte dies aber im Rahmen der Bewirtschaftung klären.
Dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU stimmt seine Fraktion zu.


Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) hält den Zusatz-/Ergänzungsantrag für nötig, um die Beschlüsse des Rates aus der Sitzung im Mai nachhaltig zur Geltung zu führen. Die DSG-Vorlage lässt nicht erkennen, ob der Beschluss „Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund“ vom 20.05.2021 bei der Vorlagenerstellung bekannt war bzw. berücksichtigt wurde. Dies möchte man nun verdeutlichen.

OB Westphal freut sich über die insgesamt positive Haltung zur Vorlage. Dies hilft, den bezahlbaren Wohnungsbau in Dortmund zu fördern.
Zur Frage von Rm Neumann-Lieven hinsichtlich der Wahl zwischen Betrauung und Einlage erklärt er, dass die Einlage den Vorteil der sofortigen Kapitaldienstfähigkeit biete. Daraus resultierend ist es der Gesellschaft dann möglich, Kreditverträge am Kapitalmarkt abzuschließen. So wird die Voraussetzung für die sofortige eigenwirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft geschaffen. Damit wird der sonstige Haushalt nicht belastet.


Die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (DS 21044-21-E2) wurde durch die Verwaltung (DS 21044-21-E3) beantwortet und wird in die weitere Diskussion einfließen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst den Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH. Ziel ist der Aufbau einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und fiskalischen Beschlüsse dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

Der Gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU-Fraktion (DS 21044-21-E1) wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen Linke+, Die Fraktion-Die Partei bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) beschlossen.

zu TOP 9.8
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 -
PB 08/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21339-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 und entlastet den Oberbürger-meister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2018 ausgewiesene Gesamtjahresüberschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 47.907.282,34 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 9.9
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21244-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Teilfinanzplan des Vergabe- und Beschaffungszentrums in Höhe von 1.510.000 Euro.

zu TOP 9.10
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH - Bestellung eines nebenamtlichen Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21503-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor.


Rm Mader (CDU-Fraktion) zeigt sich skeptisch hinsichtlich der Erbringbarkeit dieser nebenamtlichen Tätigkeit durch den OB. Seine Fraktion möchte dies kritisch begleiten, freut sich aber auf die Erfolge der Gesellschaft.

OB Westphal erläutert, dies sei eine Übergangslösung damit die Gesellschaft in der Gründung einen namentlich benannten Geschäftsführer hat. Entgelt erhält er nicht dafür und im September kann eine tatsächliche Geschäftsführung bestellt werden.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte):

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Oberbürgermeister Thomas Westphal zum nebenamtlichen Geschäftsführer der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH zu.

zu TOP 9.11
Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21088-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.

zu TOP 9.12
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Erhöhung des Stammkapitals
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21200-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Kapitalerhöhung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH um 200.000,00 EURO unter Ausschluss eines Bezugsrechtes für ihre bisherigen kommunalen Gesellschafter zu und bittet die Verwaltung, das notwendige Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW einzuleiten.

zu TOP 9.13
Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21021-21-E1)

Die Anfrage der Fraktion Die Linke+ lautete:



Hierzu liegt die folgende Beantwortung (Drucksache Nr.: 21021-21-E2) vom 10.06.2021 vor:

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) fragt, ob die in der Vorbemerkung genannte Anrechnung von Einkünften aus dem Aufsichtsratmandat auf das Ruhegehalt nach § 66 LBeamtVG NRW (Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW) für die Dauer der Ausübung des Aufsichtsratsmandates oder bis zur Altersgrenze gilt.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) kritisiert, dass das RWE-Aufsichtsratsmandat nach der Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl weiterhin mit Herrn Sierau besetzt bleibt.

Rm Langhorst (Fraktion B‘90/Die Grünen) erinnert an die Diskussion der Sitzung am 20.05.2021 und findet, dass viele Fragen offen bleiben. Seine Fraktion akzeptiert gleichwohl den jetzigen Stand, hätte sich aber eine andere Vorgehensweise gewünscht. Hinsichtlich der Regelungen zu § 66 LBeamtVG NRW wünscht sich die Fraktion B‘90/Die Grünen ebenfalls Klärung.

Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet für die nächste Sitzung um eine schriftliche Stellungnahme zu § 66 LBeamtVG NRW. Insbesondere eine Ausdifferenzierung für die Zeit vor und nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, ist erwünscht. Weiterhin vermutet er eine Absprache zwischen OB Westphal und Herrn Sierau hinsichtlich des betroffenen Mandats. Hier hätte sich die CDU-Fraktion eine andere Abstimmung und Benehmen mit diversen Gremien gewünscht.

OB Westphal sichert eine schriftliche Darstellung zu § 66 LBeamtVG NRW zu. Die Entsendung des Herrn Sierau in den RWE-Aufsichtsrat begründet er auch am Beispiel von Dr. Langemeyer, nachdem Herr Sierau zum Oberbürgermeister gewählt wurde.

Rm Mader (CDU-Fraktion) teilt seine Erinnerungen zur Besetzung des Mandats in der Vergangenheit mit und erläutert die Sicht seiner Fraktion auf § 66 LBeamtVG NRW.

Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt fest, dass aus seiner Sicht der Übergang des Aufsichtsratsmandats im Rahmen der Wahl zum Oberbürgermeister von Dr. Langemeyer auf Herrn Sierau sich anders darstellt als die aktuelle Situation.

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) stellt klar, dass aus seiner Sicht eine Einigung mit Beteiligten aus dem Verband der kommunalen Anteilseigner von RWE-Aktien (VkA) getroffen wurde, nicht aber mit dem VkA.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:


Rm Frank (CDU-Fraktion) erklärt, der gemeinsame Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU sei bereits an unterschiedlicher Stelle beraten und positiv beschieden worden. Er bittet um Zustimmung zu diesem Antrag. Die Vorlage der Verwaltung möchte seine Fraktion zur Kenntnis nehmen.

Rm Berndsen (SPD-Fraktion) nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Den gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU wird die SPD-Fraktion ablehnen. Grund hierfür ist die Sicht, dass diese Entscheidung eine Angelegenheit des Oberbürgermeisters ist.

Auch Rm Kowalewski nimmt die Vorlage zur Kenntnis und signalisiert die Zustimmung der Fraktion Die Linke+ zum gemeinsame Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU. In der Sache, so Rm Kowalewski, gebe es aus seiner Sicht keinen Dissens.

Die Fraktion B‘90/Die Grünen nimmt, so Rm Dudde, die Vorlage zur Kenntnis und stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU zu.

OB Westphal erklärt, dass er den gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU als Unterstützung des Vorhabens der Vorlage versteht. Inhaltlich ist dies unabhängig von den Zuständigkeiten zu betrachten und verändert die Zuständigkeiten nicht.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

1. Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung für die Neuausrichtung des Tiefbauamtes unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte durchzuführen: 2. Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, des Infrastrukturdezernenten, des Planungsdezernenten sowie der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.

Weiterhin stimmt der Rat der Stadt dem nachfolgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Fraktion-Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung durch die Fraktionen FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) zu:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,


4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.

zu TOP 10.2.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21473-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke+ vor:


Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Die Linke+ einstimmig zu.

zu TOP 10.2.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21517-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vor:

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der AfD-Fraktion mit Mehrheit der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der anderen Fraktionen und Rm Gülec (BVT) zu.

zu TOP 10.3
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Der Entwurf des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen gilt als in den Rat eingebracht. Eine Beschlussfassung ist für den 23.09.21 vorgesehen.

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt bringt den Entwurf eines Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen ein.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
– unbesetzt –

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Abschiebungen aus Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20876-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.2
Krankenstand, Mehrarbeit, Belastungsanzeigen bei der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20878-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.3
Zwangsräumungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20879-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 18:20 Uhr.

Der Oberbürgermeister






Thomas Westphal
Benjamin Beckmann
Ratsmitglied
Mirko Korkus
Schriftführer
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