Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Rates der Stadt
am 13.06.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 20:45 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 81 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Daskalakis (CDU)
Bm Sauer (CDU)
Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Feuler
StAR Pompetzki


Als Gäste waren anwesend:
Frau Prof. Dr. Gather (zu TOP 2.1)
Herr Prof. Dr. Müller-Böling (zu TOP 2.1)
Herr Prof. Dr. Schwick (zu TOP 2.1)
Herr Sönmez (zu TOP 2.2)


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 21.03.2013

Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 02.05.2013

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Masterplan Wissenschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09180-13)

2.2 Offizielle Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon (Türkei)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09652-13)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09762-13)

3.2 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09453-13)

3.3 Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09487-13)

3.4 Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09781-13)

3.5 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09531-13)

3.6 Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung - NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08674-12)

3.7 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09697-13)

3.8 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung der Stadträtin, Frau Diane Jägers, für die Berufung als Vertreterin für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09553-13)

3.9 Öko-Airport
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09711-13-E2)

3.10 Wohnungswirtschaft
Vorschlag zur TO (Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10101-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09466-13)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09704-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter für die Preisverleihung 2013
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit
Beschluss

(Drucksache Nr.: 09168-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2013

6.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2013/14 für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09585-13)

6.3 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09517-13)

6.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09731-13)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Einrichtung einer Stelle im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" von FABIDO als Fachreferat "Integration/ Inklusion" für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder bei dem Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09734-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

9.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09526-13)

9.3 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09787-13)

9.4 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss

(Drucksache Nr.: 09878-13)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09859-13)

9.6 Jahresabschluss 2012 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie die Information über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein Westfalen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09860-13)

9.7 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08929-13)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2013
hierzu -> Auszug: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

9.8 Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG - Anpassung der Beteiligungsstruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09879-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09364-13)
- Die Unterlagen haben sie bereits erhalten (Sonderversand) -

10.2 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW - Nachtrag -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09858-13)

10.3 Wildtiere im Zirkus
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10094-13)

10.4 Finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10092-13)

10.5 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10091-13)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Kinderprostitution in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09722-13)

11.1.2 Sexueller Missbrauch von Kindern in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09723-13)

11.1.3 Konsequenzen aus der verfehlten FFH-Ausgleichsmaßnahme Gneisenau-Allee
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09810-13)

11.1.4 Parteiische Präsentation der geplanten Dortmunder Städtepartnerschaft Trabzon mit einem SPD-Ratsmitglied
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09933-13)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09933-13-E1)

11.1.5 Urinieren, Kiffen, Spritzen und Vermüllen sowie Blockieren der Notausgangs-Treppe im Eingangsbereich des Rathauses
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10098-13)

11.2 Anfragen der Gruppe der NPD

11.2.1 Zielvereinbarung 2013 des Jobcenters Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09537-13)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09537-13-E1)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bürgermeisterin Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Dortmund fest.

Weiterhin begrüßte OB Sierau zunächst die Gäste zu den Tagesordnungspunkten 2.1 und 2.2 und ver-abschiedete anschließend den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund, Herrn Udo Mager, der zum 01.07.2013 zur Flughafen Dortmund GmbH wechselt.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.11 Zensus 2011 - Ergebnisse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10144-13)

7.1 Zwischenlösung für den Fortbestand der Schulsozialarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10099-13)

9.10 Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Dortmund als Gesellschafterin der ehemaligen EDG Entsorgung Dortmund GmbH und jetzigen EDG Holding GmbH
hier: Änderung der Gesellschaftsverträge gemäß PCG-Kodex
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10066-13)

9.11 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung


erweitert.


Des Weiteren wurde der Punkt

9.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen Beschluss (Drucksache Nr.: 09526-13)

von der Tagesordnung abgesetzt, da es diesbezüglich noch Beratungsbedarf in den Gremien gibt.


Dagegen wurde entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates der von Rm Münch (FBI) mit Schreiben vom 30.05.2013 vorgelegte Dringlichkeitsantrag hinsichtlich des Erhaltes der aktuellen Baumschutz-satzung der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Weiterhin lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den von
Rm Münch (FBI) gestellten Antrag, den Tagesordnungspunkt

10.1 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums Beschluss
(Drucksache Nr.: 09364-13)

vorzuziehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter dem Tagesordnungspunkt 2.3 zu behandeln, ab.

Außerdem wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates
darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse gelten soll.

Nachdem anschließend der von Herr Münch (FBI) gestellte Antrag, dass für den o. a. Tagesordnungs-punkt 10.1 die Redezeitbegrenzung auch nicht gelten sollte, mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) abgelehnt wurde, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.


Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 21.03.2013

Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) beantragte auf Seite 57 der o. a. Niederschrift unter dem Tagesordnungspunkt 10.4 diesen wie folgt zu ergänzen:

Nach kurzer Debatte folgte der Rat der Stadt mit großer Mehrheit dem von Rm Dr. Tautorat (Die Linke) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte...

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderung wurde die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 21.03.2013 einstimmig gebilligt.


Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 02.05.2013

Der Rat der Stadt genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 02.05.2013.


zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass Frau Barbara Brunsing, Ortsmühle 32,
44227 Dortmund, als Nachfolgerin des zurückgetretenen Ratsmitgliedes Axel Kunstmann für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Frau Brunsing
entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 2 GO NRW von OB Sierau in ihr Amt eingeführt
und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Masterplan Wissenschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09180-13)

Nachdem OB Sierau in die Diskussion zum Masterplan Wissenschaft eingeleitet hatte, skizzierte anschließend der Moderator des Prozesses Masterplan Wissenschaft, Herr Prof. Dr. Müller-Böling, den bisherigen Beratungsgang.

Er machte hierbei deutlich, dass die nun vorliegenden Ergebnisse des Masterplanes Wissenschaft nur erzielt werden konnten, indem alle relevanten Kräfte an einem Strang gezogen haben.

Es sei so gelungen, Ziel- und Maßnahmevorschläge für folgende Handlungsfelder zu entwickeln:

Auf dieser Grundlage werde es seiner Meinung nach möglich sein, Dortmund als Wissenschaftsstadt weiter zu profilieren und Zukunftsvisionen für den Wissenschaftsstandort Dortmund aufzuzeigen.

In den nachfolgenden Beiträgen von Frau Prof. Dr. Gather, Rektorin der TU Dortmund und von
Herrn Prof. Dr. Schwick, Rektor der FH Dortmund wurde deutlich, dass es Dank der aktiven Mithilfe aller Verfahrensbeteiligter mit dem Masterplan gelungen sei, eine gute Grundlage zu schaffen, um den Wissenschaftsstandort Dortmund positiv in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln.

Weiterhin machten Frau Prof. Dr. Gather und Herr Prof. Dr. Schwick nochmals deutlich, welche große Bedeutung die Wissenschaft mittlerweile in Dortmund habe, und die Stadt Dortmund ohne die Wissenschaft und ihre Institutionen gar nicht mehr vorstellbar wäre.

In der nachfolgenden Diskussion brachte für die SPD-Fraktion, Rm Matzanke, zum Ausdruck, dass der vorliegende Masterplan Wissenschaft mit den hierin enthaltenen Maßnahmen Grundlage für eine gute Beziehung zwischen der Wissenschaft und der Stadt Dortmund und damit ihrer Bürgerinnen und Bürger sei. Von daher werde auch die SPD-Fraktion dem vorliegenden Masterplan zustimmen.

Außerdem betrachtete es Rm Matzanke (SPD) als richtig, die vorliegende Angelegenheit zunächst
an den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung, den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien und an den Rat der Stadt politisch anzubinden. Nach
der Kommunalwahl 2014 könne man ihrer Auffassung nach hierüber erneut nachdenken.

Weiterhin machte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter deutlich, dass ihr durch den Diskussionsprozess nochmals deutlich geworden sei, dass Dortmund keine Universitätsstadt, sondern eine Stadt mit Universität sei. Von daher sei es für ihre Fraktion wichtig, dass der Masterplan Wissenschaft mit seinen Einzelmaßnahmen nun auch gelebt werde, indem die entsprechenden Maßnahmen und Vorschläge entsprechend umgesetzt werden.

Als kritisch dagegen stufte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) den hierin enthaltenen Bereich der Verkehrsinfrastruktur ein. Ihrer Meinung nach werde der Bereich des ÖPNV nach wie vor stiefmütterlich behandelt, und außerdem könne der Bereich des Radverkehrs noch verbessert werden.

Hierbei gab Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) zu Protokoll, dass ihre Fraktion die in dem Verkehrs-konzept enthaltene Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee strikt ablehne. Ansonsten werde ihre Fraktion dem vorliegenden Masterplan Wissenschaft zustimmen.

Dagegen brachte für die Fraktion Die Linke Rm Dr. Tautorat zum Ausdruck, dass ihre Fraktion enttäuscht von dem vorliegenden Masterplan Wissenschaft sei.

Man hatte gehofft, dass Konzepte und Maßnahmen vorgelegt werden, wie Wissenschaft und Bildung in Dortmund gestärkt und verbessert werden können. Stattdessen habe ihre Fraktion den Eindruck, dass der Masterplan Wissenschaft mehr ein Unterpunkt des Masterplans Wirtschaftsförderung sei.

Da nach Auffassung ihrer Fraktion – so Rm Dr. Tautorat (Die Linke) weiter – die Grundausrichtung des vorliegenden Masterplanes Wissenschaft falsch sei, werde man diesen in der vorgelegten Form ablehnen.

Für die CDU-Fraktion begrüßte anschließend Rm Waßmann den vorliegenden Masterplan Wissenschaft ausdrücklich. Nach Auffassung seiner Fraktion mache dieser Plan auch deutlich, welchen Stellenwert Wissenschaft und Forschung für die Stadt Dortmund, die Region und auch die Wirtschaft habe.

Weiterhin beantragte Rm Waßmann (CDU) Bezug nehmend auf die Maßnahme Nr. 94 des Masterplanes bereits jetzt schon darüber zu entscheiden, dass der Aufgabenkatalog des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung um den Bereich Wissenschaft und Forschung erweitert wird.

Außerdem erklärte Rm Waßmann (CDU), dass es seine Fraktion sehr begrüßen würde, wenn
Herr Prof. Dr. Müller-Böling mit der Umsetzung des Masterplanes Wissenschaft beauftragt würde.

Abschließend wies Rm Waßmann (CDU) darauf hin, dass seine Fraktion ausdrücklich dem Masterplan Wissenschaft zustimmen werde und sich bereits jetzt schon auf die Umsetzung der hierin enthaltenen Maßnahmen freue.

Weiterhin brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Masterplan Wissenschaft zustimmen werde, obwohl man sonst eher kritisch Masterplänen gegenüber stehe, da diese oft kostenintensiv seien und nicht den Ansprüchen gerecht werden.

Den vorliegenden Masterplan Wissenschaft betrachte seine Fraktion als eine Art Bestandsaufnahme,
die es weiterzuentwickeln gelte und dieser wichtig für den Wissenschaftsstandort Dortmund sei. Auch
er hoffe, dass die hierin enthaltenen Maßnahmen Schritt für Schritt konsequent umgesetzt werden.

Des Weiteren erklärte im Verlauf der weiteren Diskussion Rm Münch (FBI), dass es begrüßenswert wäre, wenn man den Namen der Stadt Dortmund mit dem Zusatz „Universitätsstadt“, was nach einiger Zeit rechtlich möglich sei, versehen würde.

Weiterhin stellte Rm Münch (FBI) folgende Anträge:


Vor der Abstimmung über die gestellten Anträge erklärte OB Sierau, dass Herr Prof. Dr. Müller-Böling bereits seine Bereitschaft erklärt habe, bei der Umsetzung des Masterplanes Wissenschaft mitzuwirken und es offensichtlich einvernehmlicher Wille des Rates der Stadt sei, so zu verfahren, so dass es seiner Auffassung nach nicht mehr erforderlich sei, hierüber gesondert abzustimmen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgenden Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die o. a. Anträge von
Rm Münch ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschließt der Rat der Stadt einstimmig in Anlehnung an die Maßnahme 94 des Masterplanes Wissenschaft, den Bereich Wissenschaft und Forschung dem Aufgabenkatalog des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung zuzuordnen.

3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft in der Fassung vom 15.02.2013 und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.


zu TOP 2.2.a
Offizielle Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon (Türkei)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09652-13)

Neben der Verwaltungsvorlage lag den Mitgliedern des Rates folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 05.06.2013 vor (Drucksache Nr.: 09652-13-E3):

„Zur Beschlussvorlage der Verwaltung DS 09652-13 stellt die Fraktion DIE LINKE den nachstehenden Ergänzungsantrag.

Beschlussvorschlag
Die Städtepartnerschaft zwischen den Städten Trabzon und Dortmund wird unter der Prämisse geschlossen, dass in den Partnerschaftsvereinbarungen festgeschrieben wird, die in der Türkei und in Deutschland stattgefundenen Genozide als solche anzuerkennen, aufzuarbeiten und die Erinnerung daran wach zu halten. Damit soll der aus der Historie erwachsenen Verantwortung Rechnung getragen werden, Ähnliches nie wieder zuzulassen.

Begründung
Die Anerkennung eigener historischer Verantwortung ist ein oftmals schwieriger Schritt.
Deutschland hat nach der Ermordung von rund 500.000 Sinti und Roma während der Schreckens-herrschaft der Nazis bis weit hinein in die 1980er Jahre gebraucht um diesen Völkermord auch offiziell anzuerkennen. Erst 1998 wurden die Sinti und Roma vom Deutschen Bundestag als nationale Minderheit in Deutschland anerkannt.
In der Türkei tut man sich ähnlich schwer. So wurden in den Jahren 1920-22 aus religiösen Gründen
ca. 400.000 pontische Griechen in ihren seit 2000 Jahren angestammten Siedlungsgebieten am Schwarzen Meer rund um die Stadt Trabzon ermordet. Erst der Vertrag von Lausanne zwischen Griechenland und der Türkei beendete das Morden. In der Folge wurden 1,5 Mio. pontische Griechen aus der Türkei nach Griechenland und Makedonien deportiert. Griechenland hatte danach eine gewaltige Integrationsaufgabe zu leisten, weil so die Bevölkerung von 5 Mio. auf 6,5 Mio. sprunghaft anwuchs. In den Auffanglagern waren Ausbrüche von Typhus und anderen Krankheiten mit weiteren Todesopfern häufig. Dieser Teil der türkischen Geschichte ist in der Türkei noch weitgehend unaufgearbeitet und die Türkei erkennt ähnlich wie bei den Genoziden an Armeniern und Aramäern den Genozid bis heute nicht an.
Da sowohl in Deutschland als auch in der Türkei starke Minderheiten leben, ist es Aufgabe beider Länder dafür zu sorgen, dass derartige Ereignisse nie wieder vorkommen. In Dortmund wird zum kommenden Jahr aufgrund der EU-Freizügigkeit eine Zuwanderung von Roma und anderen Menschen aus Südosteuropa erwartet. In der Türkei leben mit Aleviten und Kurden Minderheiten, die auch in Dortmund mit ihren kulturellen und religiösen Einrichtungen ein wichtiger Teil der Lebenswirklichkeit unserer Stadt sind.
Die aktive Förderung der Völkerverständigung muss daher im Interesse beider Stadtgesellschaften liegen, um auch in Zukunft ethnische Konflikte auf lokaler Ebene zu vermeiden.
Ein Gradmesser dafür ist der Umgang mit den eigenen Minderheiten.“

In der Diskussion zum o. a. Tagesordnungspunkt nahm zunächst der Vorsitzende des Integrationsrates Herr Sönmez, der als Gast zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen wurde, Stellung.

In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass der Integrationsrat das Vorhaben der Stadt Dortmund mit der türkischen Stadt Trabzon nun eine offizielle Städtepartnerschaft einzugehen, ausdrücklich begrüße. Die offizielle Städtepartnerschaft sei die richtige und logische Konsequenz einer jahrelangen guten Zusammenarbeit zwischen Dortmund und Trabzon auf der Basis der bestehenden Projekt-partnerschaft.

Weiterhin werde mit der offiziellen Städtepartnerschaft der Wunsch der Menschen, dass die Stadt in der sie jetzt leben, mit einer Stadt aus ihrem Herkunftsland, eine offizielle Städtepartnerschaft eingehe, erfüllt. Außerdem können durch eine Städtepartnerschaft internationale Freundschaften entstehen, die in den jeweiligen Stadtgesellschaften zu Weltoffenheit und zum friedlichen Miteinander – auch in Dortmund – beitragen.

Ganz besonders wichtig sei für den Integrationsrat, dass diese Städtepartnerschaft eine Ausstrahlungs-kraft nicht nur auf Dortmunderinnen und Dortmunder mit türkischer Zuwanderungsgeschichte haben
soll, sondern – quasi stellvertretend – auch Menschen anderer Herkunft einbeziehen soll. Des Weiteren brachte Herr Sönmez zum Ausdruck, dass man sich sicher sei, dass die Partnerschaft mit der Stadt Trabzon eine sein werde, die gelebt werde. Sinn und Zweck von Partnerschaften sei das freiwillige Zusammenfinden von Menschen, Vereinen und Institutionen über die Grenzen hinweg. Aus diesem Grunde sei man auch froh, dass man den Trabzon e. V. in Dortmund und Umgebung als Kooperations-partner gewinnen konnte.

Abschließend machte Herr Sönmez noch mal deutlich, dass die Stadt Trabzon aufgrund vieler Gemeinsamkeiten und Parallelitäten mit Dortmund für die beabsichtigte offizielle Städtepartnerschaft besonders geeignet sei.

In der nachfolgenden Diskussion machten Rm Baran (SPD), Rm Weintz (CDU), Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Münch (FBI) und
Rm Thieme (NPD) deutlich, dass man die beabsichtigte offizielle Städtepartnerschaft zwischen
Dortmund und Trabzon (Türkei) begrüße und von daher der entsprechenden Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

Ablehnend dagegen äußerten sich die zuvor genannten Rednerinnen und Redner zu dem o. a. Antrag der Fraktion Die Linke, da es nicht Bedingung bzw. Bestandteil einer Städtepartnerschaft sein könne,
die in dem Antrag der Fraktion Die Linke angesprochene Thematik von Genoziden in Deutschland und der Türkei, aufzuarbeiten. Von daher werde man auch diesen Antrag ablehnen.

Dagegen brachte für die Fraktion Die Linke, nachdem sie den o. a. Antrag ihrer Fraktion erläutert hatte, Rm Konak (Die Linke) zum Ausdruck, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung über die Städte-partnerschaft mit Trabzon aufgrund der derzeitigen Ereignisse in der Türkei enthalten werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 05.06.2013 ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, mit der Stadt Trabzon (Türkei) eine offizielle Städtepartnerschaft einzugehen.


zu TOP 2.2.b
Offizielle Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon (Türkei)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-FraktionSPD-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09652-13-E4)

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.06.2013 zu den aktuellen Ereignissen in der Türkei

Den Mitgliedern des Rates lag zu dem o. a. Tagesordnungspunkt folgender gemeinsamer Antrag vor:

„Die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP/Bürgerliste bitten um Ergänzung des TOP 2.2 und um Beratung und Abstimmung der nachfolgenden Erklärung des Rates.

Erklärung des Rates

Der Rat begrüßt die Umwandlung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit der Stadt Trabzon in eine offizielle Städtepartnerschaft.
Mit dieser erstmaligen Partnerschaft mit einer türkischen Stadt wird eine konkrete und enge Verbindung geschaffen zur Herkunft vieler türkischstämmiger Menschen, die seit vielen Jahren als ZuwanderInnen und inzwischen als Einheimische in Dortmund leben. Die Städtepartnerschaft ist deshalb eine gelebte Brücke zwischen ihrer alten und der neuen Heimat.

Der Rat der Stadt nimmt gleichzeitig mit großer Sorge zur Kenntnis, dass in der Türkei zunehmend das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird. Insbesondere das jüngste Vorgehen der staatlichen Sicherheitskräfte gegenüber friedlichen DemonstrantInnen rund um den Taksim-Platz in Istanbul sowie in anderen Städten ist unverhältnismäßig und muss schnellstmöglich eingestellt und aufgeklärt werden. In einer Demokratie und in einem Rechtsstaat muss es allen Bürgerinnen und Bürgern gestattet sein, friedlich das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit auszuüben, ohne daran durch Sicherheitskräfte gewaltsam gehindert zu werden.
Der Rat der Stadt verbindet mit dem heutigen Beschluss den Wunsch und die Erwartung, dass Städtepartnerschaften von diesem gemeinsamen Verständnis gefüllt und getragen werden.
Neben dem Aspekt der Völkerverständigung geht der Rat davon aus, dass insbesondere die BürgerInnen, SchülerInnen und Jugendliche, Schulen, Vereine und Verbände, aber auch die jeweiligen Verwaltungen vom zu erwartenden Austausch innerhalb der Städtepartnerschaft profitieren.
Der Rat legt dabei insbesondere Wert auf den in den ‚Kriterien für Städtepartnerschaften’ enthaltenen Punkt der Demokratieentwicklung.“


Auf der Grundlage des o. a. Antrages entwickelte sich eine zum Teil intensive Diskussion zu den aktuellen Ereignissen in der Türkei und insbesondere in Istanbul.

Hierbei brachte für die Fraktion Die Linke Rm Konak zum Ausdruck, dass ihre Fraktion bestürzt darüber sei, dass die staatlichen Sicherheitskräfte insbesondere in Istanbul so massiv gegen friedliche Demonstranten, die sich mehr Demokratie, Freiheit und Gleichheit in der Türkei wünschen, vorgehen.

Da der gemeinsam von den anderen Fraktionen hierzu vorgelegte Antrag der tatsächlichen Situation
in der Türkei nicht gerecht wird, werde ihre Fraktion mit Ausnahme des 3. Absatzes des vorgelegten gemeinsamen Antrages der anderen Fraktionen diesem nicht zustimmen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterten Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen),
Rm Baran (SPD), Rm Weintz (CDU) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) den gemeinsam von ihren Fraktionen vorgelegten Antrag zur aktuellen Situation in der Türkei, der in geeigneter Weise die große Sorge des Rates der Stadt Dortmund zum Ausdruck bringe, dass in der Türkei das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werde.

Außerdem werde ihrer Auffassung nach hierdurch zum Ausdruck gebracht, dass in einer Demokratie
und in einem Rechtsstaat es allen gestattet sein müsse, friedlich das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit auszuüben, ohne daran durch Sicherheitskräfte gewaltsam gehindert zu werden.

Ablehnend zu dem o. a. gemeinsamen Antrag der Fraktionen äußerte sich Rm Thieme (NPD).
Man werde diesen Antrag ablehnen, da man diesen als Einmischung in innere Angelegenheiten der Türkei betrachte.

Der Rat der Stadt beschloss daraufhin unter Einbeziehung der Anmerkung von Rm Konak
(Die Linke) zum Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.06.2013.


Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 17:45 Uhr bis 18:15 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09762-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgender Auszug des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 23.05.2013 vor:
„Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht die Verantwortung des Ausschusses für Personal und
Organisation im Personalteil der Vorlage. Er schlägt vor, die Vorlage wegen
Beratungsbedarfs an den Rat durchlaufen zu lassen.
Frau Rm Stackelbeck bittet auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlage
durchlaufen zu lassen.
Frau Bm’in Jörder macht im Namen der SPD-Fraktion auf zwei Auffälligkeiten im Bereich des personalpolitischen Teils aufmerksam. Im Hinblick auf die Personalkompetenz ist vorgesehen, dass – entgegen der Handhabung in anderen Eigenbetrieben - der Eigenbetrieb selbständig ist. Sie sieht keine Steuerungsmöglichkeiten mehr für die Stadtverwaltung.
Außerdem sei für den Eigenbetrieb ein eigener 11-köpfiger Betriebsausschuss geplant. Bei den bisher gebildeten Eigenbetrieben sei es üblich gewesen, die Fachausschüsse als Betriebsausschuss, hier wäre es der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, zu benennen. Der Grund hierfür ist in der Vorlage nicht zu erkennen.
Beide Punkte bedürfen der personalpolitischen Bewertung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage an den Rat der Stadt
durchlaufen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.“


Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.06.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsvorlage zur Gründung eines Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Dortmund“ wird mit der Maßgabe gefolgt, dass der Betrieb und die Unterhaltung des Phoenix-Sees nicht wie vorgeschlagen, dem Aufgabenbereich dieses Eigenbetriebes sondern den Sport- und Freizeitbetrieben zugeordnet werden.
Begründung
Die Unterhaltung des Phoenix-Sees ist kein originärer und zwingend notwendiger Bestandteil
der kommunalen Abwasserbeseitigung. Ziel des Eigenbetriebs ist zudem, mit einer schlanken und effizienten Organisation die steigenden Anforderungen an die Abwasserbeseitigung bestmöglich zu erfüllen. Daher ist es sinnvoll, die Aufgaben des Eigenbetriebs Stadtentwässerung auf die untrennbar mit der Abwasserbeseitigung verbundenen Sachverhalte zu beschränken und den Phoenix-See den Sport- und Freizeitbetrieben zuzuordnen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“


Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2013 (Drucksache Nr.: 09762-13-E3) vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung eines Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Dortmund“ zu und bittet um Beschlussfassung des nachfolgenden Ergänzungsantrags:

1. Für den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Dortmund“ wird kein zusätzlicher Betriebsausschuss gebildet. Die Aufgabe wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien übernommen.

2. Analog der Mustersatzung für Eigenbetriebe wird die Personalkompetenz nicht auf die Eigenbetriebsleitung übertragen. Eine Änderung der Hauptsatzung ist infolgedessen nicht erforderlich.“


Außerdem lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 11.06.2013 (Drucksache Nr.: 09762-13-E2) vor:

„Die SPD-Fraktion bittet Sie, in der Ratssitzung zu og. TOP über nachfolgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Dortmund“ zum 01.01.2014 mit folgenden Änderungen:

- Der neue Eigenbetrieb erhält zunächst keine eigene Befugnis zur Einstellung, Ein- oder Höhergruppierung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach § 6 Abs.1 Satz 2 EigVO.
Die Hauptsatzung der Stadt Dortmund wird nicht entsprechend angepasst.
- Es wird kein gesonderter Betriebsausschuss gebildet. Als Betriebsausschuss fungiert der AUSWI, der um zwei Beschäftigtenvertreter/innen erweitert wird.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Betriebssatzung entsprechend
anzupassen und dem Rat der Stadt erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die anderen Rahmenbedingungen und Vorbereitungen zur Einrichtung des Eigenbetriebes
sowie das Markterkundungsverfahren bleiben davon unberührt.

3. Die Verwaltung berichtet dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen jährlich
über die Erfahrungen mit dem neuen Eigenbetrieb.“


Nachdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Starke (SPD), Rm Reppin (CDU),
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen zu der vorliegenden Verwaltungsvorlage bzw. den hierzu von den Fraktionen vorgelegten Anträgen kurz erläutert hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellt wurde, ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2013 (Drucksache Nr.: 09762-13-E3).

3. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09762-13-E2 ) vom 11.06.2013, wobei in der Nr. 2 des genannten Antrages der
2. Satz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wurde. Ebenfalls abgelehnt wurde von der Fraktion Die Linke der Punkt 2 des o. a. Antrages der SPD-Fraktion.

4. Unter Einbeziehung der zuvor beschlossenen Anträge fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

5. Weiterhin fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Anträge mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

zu TOP 3.2
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09453-13)
Den Mitgliedern des Rates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 29.05.13 vor:

Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage kurz und bat um Berücksichtigung folgender Anregungen:

- Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks bei Bauvorlagen
- Barrierefreiheit sollte gesondert hervorgehoben werden.
- Barrierefreier Parkraum
- Berücksichtigung von Inklusion bei Neubauten
- Umsetzung der „Erklärung von Barcelona; Die Stadt und die Behinderten“
- DIN-Normen zur Inklusion.

Die Frage von Herrn Spieß nach der Erklärung von „Aktivierbaren Eigenleistungen“ beantwortete
Herr Ravagni damit, dass es sich um eigene Planungskosten handle.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der o. g . Anregungen, zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Anregungen des
Schulausschusses aus der Sitzung vom 29.05.13 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund:
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 2.795.000,- € exkl. Abbruchkosten in Höhe von 200.000,- € die weitere Planung
und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per
Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 2.615.000,- € und Möblierungskosten in
Höhe von 180.000,- € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen in der
Finanzrechnung des Amtes 2D aus den unter der Investitionsfinanzstelle 2D_00803010001,
Finanzposition 780.800 veranschlagten Mitteln:
Haushaltsjahr 2013: 10.000,- €
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000,- €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen der Baukosten und der
dargestellten Finanzierung in Höhe von 105.000,- € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar,
die nicht zahlungswirksam werden.
Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40
(Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001, Finanzposition
780.500:
Haushaltsjahr 2015: 180.000,- €
Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine zusätzliche
jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 22.174,- €. Die
Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2016 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den StÄ 40 (Auftrag
400301040001) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen berücksichtigt.
2. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen
Sporthalle (Leistungsphasen 1-9 HOAI). Der Kostenrahmen für die Abbruchkosten beläuft
sich auf 200.000,- €.
Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 3D unter
Auftrag 3D0802010009, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2014: 15.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 185.000,- €
3. beschließt in Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für
Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-NR. 11373-08
vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-
Gymnasiums realisiert (DS-NR. 04419-11 vom 14.07.2011), das Dach der zu erstellenden
Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.
4. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07).
5. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
6. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für
Sporthallen zu ermöglichen.“


Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.06.2013 (Drucksache Nr. 09453-13-E1) vor:

„Der Neubau ist in Erfüllung des Aktionsplanes der Landesregierung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Einhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit der überarbeiteten Landesbauverordnung umzusetzen. Dies bedeutet, nicht nur die Bedarfe
mobilitätseingeschränkter Menschen, sondern auch die Bedarfe sinnenbeeinträchtigter
Menschen zu berücksichtigen. Gerade bei Neubauten soll dem Inklusionsgebot von Beginn
an unter Einhaltung der hierzu bestehenden DIN- Normen gefolgt werden.
Begründung erfolgt mündlich.“


Nachdem Rm Dr. Tautorat (Die Linke) Bezug nehmend auf die Diskussion im Schulausschuss den
o. a. Antrag ihrer Fraktion erläutert und dabei verdeutlicht hatte, dass es wichtig sei, z. B. auch die Bedarfe sinnenbeeinträchtigter Menschen verbindlich zu berücksichtigen, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg, dass ihre Fraktion diesbezüglich diesen Antrag unterstützen werde.

Dagegen erklärte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werde, da man es für ausreichend betrachte, wenn die vom Schulausschuss aufgeführten Punkte im weiteren Verfahrensverlauf Berücksichtigung finden würden.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachten OB Sierau sowie StR Lürwer zum Ausdruck, dass die vom Schulausschuss vorgebrachten Anregungen von der Verwaltung aufgegriffen werden. Inwieweit diese unmittelbar umgesetzt werden können, müsse jedoch noch geprüft werden.

Nachdem Rm Goosmann (SPD) sowie Rm Neumann (CDU) verdeutlicht hatten, dass ihre Fraktionen der Vorlage unter Berücksichtigung der Ausführungen von OB Sierau sowie
StR Lürwer zustimmen werden, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.06.2013 (Drucksache Nr.: 09453-13-E1) ab.

2. Unter Berücksichtigung der Anmerkungen von OB Sierau sowie StR Lürwer fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund:


zu TOP 3.3
Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09487-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.952.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Asseln, LZ 24, (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 1.902.000 € und Möblierungskosten von 50.000
€ enthalten.

Die Auszahlungen für die Baukosten in Höhe von 1.630.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37B00217004001, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 75.000 €
Haushaltsjahr 2014: 890.000 €
Haushaltsjahr 2015 665.000 €
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.950.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Berghofen, LZ 13, (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 1.900.000 € und Möblierungskosten von 50.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für die Baukosten in Höhe von 1.640.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37A00217004004, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 75.000 €
Haushaltsjahr 2014: 900.000 €
Haushaltsjahr 2015 665.000 €

3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis. Dies ist notwendig, um die Fertigstellung in 2015 sicherzustellen.

4. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.



zu TOP 3.4
Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09781-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 48.228,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Zusätzlich dazu sind bereits im Jahr 2012 aktivierbare Eigenleistungen i.H.v. 38.443,12 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.


zu TOP 3.5
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09531-13)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Pisula, dass die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt mit Ausnahme der Maßnahme „Big Tipi“ zustimmen werde.

Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkung von Rm Pisula (CDU) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
zu TOP 3.6
Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung - NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08674-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfeh-lung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.2013 vor:

Hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2013:

„Im Verlauf der Diskussion stellt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, mitzuteilen, aus welchem Grund die Bäume im Stadtbezirk
DO- Hombruch aus der Liste „Naturdenkmale“ entfallen sollen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen,
beschließen.
Sie bittet die Verwaltung, den oben aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu beantworten.“

Hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013:

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung
(Herr Thieme / NPD)
1. den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und
2. beschließt, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund
zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen
(Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Stadtgebietes für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW
Des weiteren macht Herr SPD-Fraktionssprecher Locker den Vorschlag, die Platanenallee an
der Bodelschwingher Straße mit in die Liste der Naturdenkmäler aufzunehmen. Die
Bezirksvertretung Mengede greift den Vorschlag auf und bittet um Aufnahme in die Liste der
Naturdenkmäler.“

Hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013:

„Die SPD-Fraktion merkt an, dass 119 Bäume im Bereich Wittbräucker Straße aus der Liste
der Naturdenkmale (OV 121) herausgenommen werden sollen. Die Bezirksvertretung
Aplerbeck hatte in den vergangenen Jahren aus ihren eigenen Mitteln im vorgenannten
Bereich Nachpflanzungen durchführen lassen, um den geschlossenen Alleecharakter dieser
Straße wieder herzustellen und zu bewahren.
Des Weiteren bemängelt die SPD-Fraktion, dass die der Vorlage beigefügten Einzelpläne
nicht lesbar sind.
Außerdem bittet die Bezirksvertretung Aplerbeck darum, in Zukunft eine größere Ergänzungskarte
der Vorlage beizufügen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert einstimmig, die 119 Bäume im Bereich Wittbräucker
Straße in der Liste der Naturdenkmale (OV 121) zu belassen und auf Kosten der Stadt
Dortmund weitere Nachpflanzungen vorzunehmen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit der o. g. Ergänzung
einstimmig,
1. den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und
2. zu beschließen, dass die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt
Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Stadtgebietes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird.
Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW“

Hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2013:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu
beschließen und macht zwei Anmerkungen:
1. wie hoch sind die Kosten für die Erstellung eines Denkmalbuches und ist eine solche
Erstellung überhaupt notwendig und sinnvoll?
2. bei Vorlagen mit vielen Plänen scheint es sinnvoll zu sein, diese Pläne nicht immer
mit auszudrucken und als Teil der Vorlage mit zu verschicken, sondern eine Verlinkung über das Internet wäre ausreichend.
Der Rat der Stadt
1. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
2. beschließt, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund
zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen
(Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Stadtgebietes für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“

AUSWI 05.06.2013:

Herr Dr. Mackenbach sagt zu, dass die Anregungen und Bedenken aus den o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen in der weiteren Planung berücksichtigt werden.


Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

1. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
2. beschließt, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Stadtgebietes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW

zu TOP 3.7
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09697-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:


zu TOP 3.8
Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung der Stadträtin, Frau Diane Jägers, für die Berufung als Vertreterin für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09553-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt die Stadträtin, Frau Diane Jägers, als Vertreterin der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32 b LuftVG.

Gleichzeitig beauftragt er sie, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.


zu TOP 3.9
Öko-Airport
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09711-13-E2)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Die Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH hat mir mit Schreiben vom 22.05.2013 folgende Stellungnahme übersandt:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 18.11.2010 zur Weiterentwicklung des Flughafen Dortmund im Zusammenhang mit der moderaten Anpassung der Betriebszeitenregelung unter anderem folgenden Beschluss zum damaligen Punkt 3 „Ökoairport“ gefasst:

Sachstand

Der Flughafen Dortmund hat den Antrag zur Anpassung der Betriebszeiten im Dezember 2010 bei der zuständigen Bezirksregierung in Münster gestellt. Nach über zwei Jahren Verfahrensdauer fand nun im April 2013 eine öffentliche Bürgeranhörung zur Betriebszeitenverlängerung in den Westfalenhallen statt. Dazu hatten die Behördenvertreter aus Münster die Bürger und Befürworter eingeladen und somit den Betroffenen eine weitere Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit Vertretern des Flughafens die Auswirkungen der beantragten Betriebszeiten zu erörtern. Die Bezirksregierung geht von einer abschließenden Entscheidung nicht vor Ende des Jahres 2013 aus.

Im Zusammenhang mit der Anpassung der Betriebsgenehmigung arbeitet der Flughafen Dortmund an weiteren Konzepten, um den Ansprüchen eines „Öko-Airports“ gerecht zu werden. Mit Unterstützung des DSW21-Konzerns und externen Fachberatern ist der Flughafen im Jahr 2011 in das Projekt zur nachhaltigen Entwicklung des Flughafens gestartet. Das hier erarbeitete Konzept berücksichtigt u.a. die vom Rat der Stadt genannten Maßnahmenpakete und soll sämtliche Aspekte einer nachhaltigen Unternehmensführung für die Zukunft sicherstellen.
Bei der Ausarbeitung eines Energiekonzeptes steht die Energieeinsparung über unterschiedlichste Energieeffizienzmaßnahmen im Vordergrund.

Im Auftrag des Flughafens hat die DEW21 ein Energiekonzept erarbeitet, das realistische Einsparpotenziale und die daraus abzuleitenden Maßnahmen dargestellt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um drei Kernbereiche. Potentiale bieten die Klima- und Lüftungstechnik sowie ein optimiertes Verbrauchsmonitoring für alle Energieformen. Darüber hinaus ist auch die großflächig angelegte Beleuchtung aufgrund der hohen Jahresbrennstunden ein Bereich, in dem viel Energie eingespart werden kann. Vor allem die Außenbeleuchtung, die Gebäudeinnenbeleuchtung und die Beleuchtungen der Flugbetriebsflächen sind einer differenzierten Betrachtung unterzogen und bewertet worden.

Erste Maßnahmen des Energiekonzeptes hat der Airport bereits umgesetzt. Mit der Umrüstung des Leuchtensystems im Parkhaus 1 auf moderne LED-Technik wird bspw. eine Stromeinsparung von etwa 65% bei gleicher Leuchtleistung erzielt. Durch den geringeren Stromverbrauch von etwa 270.000 kWh reduzieren sich die jährlichen CO2-Emmissionen um rund 140 to, die Kosten für den Betrieb des Leuchtsystems führt zu Einsparungen von etwa 80.000 € pro Jahr. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert dieses Projekt aufgrund der positiven ökologischen Effekte. Für die kommenden Jahre sind mit den Umrüstungen der Parkhäuser 2-5 weitere nutzbringende Maßnahmen aus dem Energiekonzept vorgesehen.

Auch verschiedene kleine Optimierungen im Bereich der Energieversorgung bringen zusätzlich positive Effekte. So werden beispielsweise an den Handwaschbecken im Terminal A an den Wascharmaturen die zur Zeit verwendeten Perlatoren gegen Wassersparperlatoren ausgetauscht. Der Austausch erfolgt während des Betriebes durch eigene Haushandwerker. Dies führt zu einer Einsparung von ca. 10 T€ pro Jahr.

Die im Energiekonzept erarbeiteten Handlungsvorschläge werden derzeit weiterentwickelt um dann sukzessive im laufenden Geschäftsbetrieb umgesetzt zu werden.


Mit fünf weiteren Betrieben und Institutionen aus Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna wurde der Flughafen Dortmund für seine erfolgreiche Teilnahme am bundesweit einmaligen Pilotprojekt Mobil.Pro.Fit. von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund ausgezeichnet. So wurde ein nachhaltiges Maßnahmenprogramm zur Verbesserung der betrieblichen Mobilität in den Bereichen Dienstreisen, Fuhrpark und Mitarbeitermobilität aufgestellt. Der Teilnahme an Mobil.Pro.Fit. ist es zu verdanken, dass die KollegInnen des Airports künftig preiswerter, gesünder, schneller oder sicherer zur Arbeit und zurück kommen. Das Maßnahmenprogramm des Flughafens umfasst u. a. eine neue Fahrradabstellanlage, eine Bonusregelung bei der Nutzung des ÖPNV, neue Software für die Optimierung von Dienstreisen oder eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten zur grundsätzlichen Verkehrsvermeidung.

Darüber hinaus hat der Dortmund Airport einen Mobilitätsbeauftragten ernannt, der die Möglichkeit hat, die eine oder andere Maßnahme unbürokratisch in eigener Verantwortung umzusetzen. Z.B. ist für dieses Jahr die Anschaffung von Betriebsfahrrädern vorgesehen.

Übergeordnet versteht sich der Flughafen Dortmund für die Region als bedeutender intermodaler Verknüpfungspunkt der verschiedenen landseitigen und luftseitigen Verkehrssysteme. Die gute und schnelle Erreichbarkeit des Flughafens über alle Verkehrssysteme ist ein maßgebender Standortfaktor für Dortmund und damit ein bedeutendes Instrument im Wettbewerb mit anderen Flughäfen in NRW.


Nach der Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG 2007) wurden an zivilen Flughäfen neue Lärmschutzbereiche festgesetzt. Hiervon war auch der Flughafen Dortmund betroffen. Die Verordnung zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dortmund (Fluglärmschutzverordnung Dortmund - FluLärmDortmundV) wurde am 24.09.2012 veröffentlicht.

Die neu festgesetzte Lärmschutzzone, innerhalb der der Flughafen zur Finanzierung von passiven Schallschutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet ist, ist deutlich kleiner als die Schallschutzzone in Dortmund. Hier geht der Flughafen Dortmund mit einem Investitionsvolumen von etwa 5,2 Mio. € weit über die neuen gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Weiterhin wird der Flughafen Dortmund mit Genehmigung der angepassten Betriebszeitenerweiterung aufgestockte Schallschutzmaßnahmen durchführen. Dabei wird der für das Jahr 2025 prognostizierte Flugverkehr maßgebend sein für den Umfang der Schutzmaßnahmen.

Neben diesen umfangreichen Maßnahmen des passiven Schallschutzes ist vorgesehen, zusätzlich Konzepte des aktiven Schallschutzes für den Betrieb des Flughafens zu entwickeln. Hierbei steht der lärmarme Betrieb der verschiedenen Prozesse am Standort im Vordergrund. ein konkretes Maßnahmenpaket soll bis Ende 2013 erarbeitet werden.“

Nachdem sich Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) kritisch zu der Begrifflichkeit „Öko-Airport“ geäußert hatte, regte Rm Münch (FBI) nochmals an, die großen Freiflächen am Dortmunder Flughafen besser ökologisch zu nutzen.

Abschließend brachte für die SPD-Fraktion Rm Balzer zum Ausdruck, dass für seine Fraktion die vorliegende Stellungnahme deutlich mache, dass man diesbezüglich auf einem guten Weg sei.


zu TOP 3.10
Wohnungswirtschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10101-13)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2013
(Drucksache Nr.: 10101-13) vor:

„Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der Beratungen der anderen Gremien.

Neue Handlungsansätze in der wohnungspolitischen Entwicklung

Die Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren in NRW“ hat erreicht, dass das Thema Immobilien(miss)wirtschaft und ihre Auswirkungen auf unmittelbar betroffene MieterInnen wie auch auf städtebauliche Strukturen in den Fokus gerückt sind. International agierende Finanzinvestoren bzw. Fondsgesellschaften haben den Markt der deutschen Wohnungsimmobilien als lohnendes Investment entdeckt. Damit gewinnt das Thema von vernachlässigten oder verwahrlosten Wohnimmobilien, die zu Spekulationsobjekten werden, an Bedeutung. In keiner betroffenen Kommune wird mehr ignoriert, dass „Heuschrecken“ und Problemimmobilien politisches und verwaltungsbezogenes
Handeln erfordern, weil sich das „Problem“ nicht von selbst lösen wird.
Zusätzlich hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen in Dortmund zu vielschichtigen Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem Wohnraum.

Der Abschlussbericht der Kommission ist geschrieben, Handlungsempfehlungen auch an Kommunen sind formuliert. Der Rat der Stadt beschließt vor diesem Hintergrund folgende Handlungsprämissen für die weitere wohnungspolitische Entwicklung:

1. Maßnahmen in der Stadterneuerung werden ausschließlich dort durchgeführt, wo im Umfeld nachhaltig wirtschaftende Wohnungsunternehmen/EigentümerInnen investieren.
Stadt und InvestorInnen einigen sich in einem „Letter of Intent“ auf ein gemeinsames Engagement für das Quartier. Damit stehen finanzielle Investitionen seitens der Stadt (städtebauliche Maßnahmen) in einem direkten Zusammenhang zum Engagement der InvestorInnen, so dass Steuergelder nicht zur besseren Weitervermarktung beitragen, ohne betroffenen AnwohnerInnen zugute zu kommen.

2. Städtebaufördermittel und Instrumentarien wie beispielsweise ein Quartiersmanagement sind in ihrer Ausrichtung in Quartieren mit nicht nachhaltig wirtschaftenden EigentümerInnen mit dem Ziel der Durchsetzung von MieterInnenrechten und -interessen einzusetzen. Differenzierte Quartiersentwicklungskonzepte mit entsprechenden Handlungsszenarien sind je nach Bestands- und EigentümerInnensituation zu entwickeln.

3. Der Rückkauf von Problemimmobilien wird aktiv betrieben, evtl. auch mit dem Ausstiegsszenario eines Rückbaus. Das Mittel der Vorkaufsrechtssatzung führt zum Zwang, sehr kurzfristig handeln zu müssen und bietet zum Teil nur noch die Möglichkeit, zu überhöhten Preisen einsteigen zu können. Hier muss im Vorfeld aktiv über den Verbund mit nachhaltig wirtschaftenden Wohnungsunternehmen oder über die Stadtentwicklungsgesellschaft gehandelt werden (analog Nordstadt und DOGEWO 21). In diesem Zusammenhang bereitet die Verwaltung konkrete Förderszenarien im Hinblick auf die Beantragung von Bundes- und EU-Mitteln (EFRE) vor, u. a. zur Unterstützung von Wohnungsunternehmen. Ebenso ist der Einsatz des Sondervermögens zu überprüfen.

4. Die Verwaltung überprüft die Möglichkeiten der Ausweisung von Sanierungsgebieten zum Zweck der Steuerung von Wohnungsveräußerungen (s. a. Handlungsempfehlungen der Enquetekommission) mit den damit verbundenen rechtlichen Optionen.

5. Entsprechend der Handlungsempfehlung der Enquetekommission wird über das zu erarbeitende Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes die kommunale Wohnungsaufsicht verstärkt.

6. Die Wohnungszugangsstrategie für EU-ArmutszuwanderInnen wird in den Stadtbezirken und für die dort lebende einheimische Bevölkerung weiterentwickelt. TransferleistungsempfängerInnen können sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte bei Mietervereinen beraten lassen. Dies wird durch eine kommunale Förderung der Mieterberatung in Problemimmobilien gewährleistet.
Dem jetzigen und zukünftig bereits prognostizierten Mangel an bezahlbarem und gutem Wohnraum wird mit einer Unterstützung von öffentlich gefördertem Wohnraum begegnet.
Um eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohnerstruktur in der gesamten Stadt zu gewährleisten, sind entsprechende Flächen in möglichst allen bestehenden Baugebieten über städtebauliche Verträge zu reservieren.“


Zu Beginn der Diskussion erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion aufgrund der in dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthaltenen Aussagen und Handlungs-prämissen, die die Fraktion FDP/Bürgerliste ablehne, es man nicht für erforderlich halte, diesen Antrag an die Fachausschüsse zu überweisen.

Dagegen machte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Begründung und Erläuterung des von ihrer Fraktion gestellten Antrages Rm Pohlmann deutlich, dass man aufgrund der Bedeutung dieser Angelegenheit es für erforderlich halte, hierüber zunächst in den Fachausschüssen zu diskutieren.

Nachdem Rm Harnisch (SPD) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) kurz zu dem vorliegenden Antrag Stellung genommen hatten, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gestellten Antrag, sofort über den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzustimmen, ab.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich, den von Rm Prüsse (SPD) gestellten Antrag auf Schluss der Debatte und Überweisung des o. a. Antrages der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen vom 11.06.2013 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.


zu TOP 3.11
Zensus 2011 - Ergebnisse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10144-13)

Nachdem OB Sierau die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt kurz erläutert hatte, nahm der Rat der Stadt Dortmund den Bericht zur Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011 zur Kenntnis.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09466-13)

Nachdem Herr Mager dem Rat der Stadt mitgeteilt hatte, dass der in der Begründung der Verwaltungsvorlage enthaltene Vorbehalt aufgehoben wurde und eine Schlussbesprechung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW nicht mehr erforderlich sei, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:



zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09704-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter für die Preisverleihung 2013
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09168-13)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 14.05.2013 vor:

„Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die
Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2013
als Fachpreisrichter
Herrn Dr. Klaus Hübner, München,
Frau Barbara Wahlster, Berlin,
Herrn Hubert Spiegel, Frankfurt,
in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder
1. Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder
2. Frau RM Brigitte Thiel
3. Herrn Bürgermeister Manfred Sauer
4. Frau RM Ulrike Märkel
als Sachpreisrichter in die Jury des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis.“

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasste der Rat der Stadt daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2013 als Fachpreisrichter

Herrn Dr. Klaus Hübner, München,
Frau Barbara Wahlster, Berlin,
Herrn Hubert Spiegel, Frankfurt,

in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder

1. Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder
2. Frau RM Brigitte Thiel
3. Herrn Bürgermeister Manfred Sauer
4. Frau RM Ulrike Märkel

als Sachpreisrichter in die Jury des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis.


zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2013/14 für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09585-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2013/14 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014, der sich zusammensetzt aus:

sowie:

- die Finanzplanung (Anlage 4)
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 6.3
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09517-13)

Bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:


zu TOP 6.4
Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09731-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund.


7. Schule

zu TOP 7.1
Zwischenlösung für den Fortbestand der Schulsozialarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10099-13)

Der Rat nahm

zur Kenntnis.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Einrichtung einer Stelle im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" von FABIDO als Fachreferat "Integration/ Inklusion" für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder bei dem Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09734-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass FABIDO eine Stelle im Bereich „Tageseinrichtungen für Kinder“ als Fachreferat „Integration/ Inklusion“ für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder einrichtet.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

Der Rat nahm den Projektbericht zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09526-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.3
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09787-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungs-amt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Gesamtabschluss 2011.

An der Abstimmung über die o. a. Angelegenheit nahm OB Sierau nicht teil.


zu TOP 9.4
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09878-13)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.06.2013 (Drucksache Nr.: 09878-13-E1) vor:

„Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag
Der Rat spricht sich für eine vorbehaltlose Gewinnausschüttung der DSW21 an den Haushalt der Stadt Dortmund in Höhe von 5,6 Mio. € in 2013 ohne Wiedereinlage in die Kapitalrücklage des Unternehmens aus und beauftragt die Verwaltung, im Dialog mit den Dortmunder Stadtwerken eine zeitnahe Zahlung zu realisieren.

Begründung
Offenbar haben die wirtschaftlichen Anstrengungen der Dortmunder Stadtwerke im dreistelligen Millionen Euro Bereich in den zurückliegenden Jahren bspw. durch den Zukauf weiterer RWE-Aktien, den Erwerb von STEAG-Anteilen oder beim Phoenix-See die DSW21 an den Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht. Nur so ist es zu erklären, dass die für den kommunalen Haushalt notwendigen jährlichen Dividendenzahlungen an die Stadt aus dem laufenden Geschäft der Stadtwerke nicht mehr uneingeschränkt zu realisieren sind.

Soweit der Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist, dass anstehende Investitionen der Stadtwerke - z.B. im Verkehrsbereich - eine Wiedereinlage der Gewinnausschüttung in die Kapitalrücklage des Unternehmens aus Gründen der Liquiditätssicherung erforderlich machen, ist entgegenzuhalten, dass diesem Umstand frühzeitig durch eine verantwortungsvolle und weitsichtige unternehmerische Planung hätte entgegengewirkt werden müssen.
Eine Notwendigkeit, mögliche Versäumnisse nunmehr mit Hilfe des ohnehin angespannten städtischen Etats zu heilen, besteht daher nicht und widerspricht der Verantwortung, die die Dortmunder Stadtwerke gegenüber der Kommune als alleinige Anteilseignerin haben. Daher erscheint nicht nur eine vorbehaltlose Dividendenzahlung in Höhe von 5,6 Mio. € an den städtischen Haushalt sondern auch eine Bewältigung der finanziellen Herausforderungen innerhalb der DSW21 verhältnismäßig und angemessen.“


Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz begründet hatte, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Schwinn, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag
der Fraktion FDP/Bürgerliste zustimmen werde. Dagegen brachten Rm Reppin (CDU), Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Prüsse (SPD) die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen zu dem von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag zum Ausdruck.

In diesem Zusammenhang erinnerte man daran, dass hierdurch u. a. auch die nicht unerheblichen Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr gedeckt werden.

Der Rat der Stadt fasste darauf folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.06.2013 ab.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt für das Jahr 2013 der Wiedereinlage der Gewinnausschüttung von DSW21 in Höhe von 5,6 Mio. € in die Kapitalrücklage des Unternehmens zu.

Der Rat der Stadt genehmigt die für die Wiedereinlage benötigten investiven außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gem. § 83 GO NRW.


zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09859-13)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das
1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 250.000,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 475.938,16 €.



Anschließend übernahm Bürgermeisterin Jörder die Leitung der Sitzung.


zu TOP 9.6
Jahresabschluss 2012 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie die Information über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09860-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu dem o. a. Tagesordnungspunkt folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.06.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Verwaltungsrat der Sparkasse im Hinblick auf den
Jahresüberschuss 2012 i.H.v. 12,78 Mio. € zu empfehlen, die geplante Abführung von 5 Mio.
€ auf 10 Mio. € zu erhöhen.
Begründung
Angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt erscheint es erforderlich und hinsichtlich
der damit verbundenen Reduzierung der Sicherheitsrücklage bei der Sparkasse derzeit auch
ausreichend vertretbar, die vorgesehene Ausschüttung der Sparkasse von 5 Mio. € auf 10
Mio. € an die Stadt Dortmund zu erhöhen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion brachte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass der Jahresabschluss der Sparkasse Dortmund mit einem Jahresüberschuss von
12,78 Mio. € sachlich richtig sei. Seine Fraktion es jedoch aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt Dortmund für erforderlich und auch vertretbar halte, die vorgesehene Ausschüttung der Sparkasse Dortmund von 5 Mio. € auf 10 Mio. € zu erhöhen.

Dagegen erklärten Rm Pisula (CDU), Rm Prüsse (SPD), Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktionen den von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag ablehnen werden, da man der Auffassung sei, dass die Sparkasse Dortmund das verbleibende Kapital für die Sicherheitsrücklage benötige, um mögliche Risiken und Unabwegbarkeiten abzusichern.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD den o. a. Antrag der FDP/Bürgerliste, der aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wurde, ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.596,70 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 5.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 7.783.596,70 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund sowie Rm Düdder (SPD) nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.


zu TOP 9.7
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08929-13)

Dem Rat der Stadt lag ein Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.2013 sowie die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.06.2013 vor:

„… I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) beschloss in der Sitzung vom 05.06.2013, die Angelegenheit mit dem Beschluss der Bezirksvertretung – Hombruch vom 04.06.2013 in den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

II. Die Bezirksvertretung Hombruch beschloss in der Sitzung vom 04.06.2013 dem Rat
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Siehe hierzu auch Stellungnahme zu den Alternativstandorten der BV Hombruch v. 23.04.13 und des AUSWI v. 24.04.13 zur Vorlage An der Witwe/An der Teithe; Stellungnahme im Rat am 02.05.2013 (TOP 9.1).

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte für die SPD-Fraktion
Rm Pulpanek-Seidel (SPD), dass ihre Fraktion sich dafür ausspreche, das städtische Grundstück
An der Witwe/An der Teithe für die Nutzung einer TEK vorzusehen.

Für ihre Fraktion mache nicht zuletzt die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.06.2013 nach Überprüfung aller Alternativstandorte nochmals deutlich, dass dieses Grundstück am geeignetsten sei. Letztendlich gehe es auch darum, möglichst kurzfristig den gesetzlichen Rechtsanspruch diesbezüglich entsprechend umzusetzen.

Dagegen brachten Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen dem Vorschlag der Verwaltung, das Grundstück An der Witwe/
An der Teithe für die Nutzung einer TEK vorzusehen, ablehnen werden, da man diesen Standort nicht nur aus möglichen Bodenbelastungsgefahren, sondern auch aus anderen Gründen als nicht optimal betrachte. Von daher hielte man es für richtiger, wenn die Verwaltung einen besseren Standort suchen würde.

Anschließend erklärte Rm Münch (FBI), dass er nach Abwägung aller Fakten der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Diese Zustimmung mache er jedoch davon abhängig, dass der kleine Grünstreifen aus dem alten Baumbestand weitestgehend als Sicht- und Immissionsschutz zu der Straße Am Beilstück erhalten bleibe.

Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) zum Ausdruck gebracht hatte, dass seine Fraktion nach Abwägung aller Aspekte der Verwaltungsvorlage zustimmen werde, brachte für die CDU-Fraktion Rm Pisula zum Ausdruck, dass seine Fraktion trotz der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung nach wie vor der Auffassung sei, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort An der Witwe/An der Teithe nicht der optimale sei.

Da zu erwarten sei, dass das Ergebnis der Abstimmung knapp ausfallen werde, bat Rm Pisula (CDU) darum, die Stimmen auszuzählen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit 41-Ja-Stimmen zu 39-Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das städtische Grundstück An der Witwe/An der Teithe nicht freizuhalten und für die Nutzung einer TEK vorzusehen.


Anschließend übernahm Bürgermeisterin Jörder die Leitung der Sitzung.


zu TOP 9.8
Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG - Anpassung der Beteiligungsstruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09879-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

1. Der Bericht über die Änderung der Steuergesetzgebung zur Streubesitzdividendenbesteuerung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Rat genehmigt die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der bisherigen steuerlichen Situation der RWE-Beteiligung. Dies umfasst folgende Maßnahmen:


3. Die Vertreter der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat von DSW und in den Gremien der RWE-Beteiligungsgesellschaften sowie der Oberbürgermeister werden beauftragt bzw. ermächtigt, alle für die Umsetzung notwendigen und zweckdienlichen Erklärungen abzugeben und Verträge zu unterzeichnen.


An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.


zu TOP 9.9
Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10100-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2013 (Drucksache Nr.: 10100-13-E1) vor:

„Steag liegt in der Steinkohle-Rankingliste der Stromproduzenten mit Anteil an fossilen Energieträgern auf Platz 2. Laut Auskunft eines Steag-Sprechers im April 2013 bezieht die STEAG ihre Kohle aus dem Tagebau El Cerrejón. Die Mine macht immer wieder durch Landvertreibungen der indigenen Bevölkerung, Umweltschädigungen und Menschenrechtsverletzungen von sich reden. Das Dorf El Tabaco wurde bis heute – trotz eines Abkommens 2008/2009 zum Wiederaufbau – nicht an anderer Stelle neu angesiedelt. Es gibt nach Kenntnis von Menschenrechtsorganisationen zahlreiche Klagen von AnwohnerInnen der Region, dass sie nicht ausreichend für Landvertreibungen entschädigt wurden.

Die VerbraucherInnen haben das Recht, zu erfahren, woher die Kohle kommt, aus der ihr Strom gewonnen wird. Mit kommunalen Geldern dürfen keine Menschenrechtsverletzungen finanziert werden. Ohne die notwendige Transparenz und Rechenschaftverpflichtung kann nicht nachvollzogen werden, ob die Steag ihre menschenrechtliche, ökologische und soziale Verantwortung wahrnimmt. Die Stadt muss dafür Sorge tragen, dass die Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, internationale Menschenrechtsstandards einhalten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung deshalb in Abstimmung mit der DSW21 bzw. DEW21, ggf. über eine direkte Stellungnahme durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Steag, um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurde von der Steag von El Cerrejón Ltd., bzw. dem Cerrejón-Konsortium (BHP Billiton, Anglo American, Xstrata) und/oder von Drummond und Prodeco Kohle (ggf. auch über Zwischenhändler) 2012 bezogen?
2. Wie hoch ist der Anteil der Kohle (t/a), die die Steag (auch über Zwischenhändler wie z.B. Deutsche Bank, Goldman Sachs, J.P. Morgan, Glencore) 2012 aus El Cerrejón, von Prodeco oder Drummond bezogen hat?
3. Wurden Lieferverträge für Kohlelieferungen aus Kolumbien für 2013 bereits von der Steag gekündigt? Wenn nein, über welche Lieferanten werden die Kohlelieferungen der Steag aus Kolumbien derzeit abgewickelt? Welche dieser Lieferanten wurden von VertreterInnen der Steag zur Überprüfung der in Bezug auf den Kohleabbau relevanten Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort besucht, um sich "vor Ort ein Bild zu den Vorwürfen zu machen"? Wie wurden diese Erkenntnisse dokumentiert?
4. Wie sieht die "kritische Befragung" der Lieferanten durch die Steag genau aus und was waren die konkreten Ergebnisse? Wurde vor Ort mit Anwälten oder Anwaltskollektiven gesprochen, die die indigene Bevölkerung vertreten?
5. Wie ist nach Kenntnis der Steag der aktuelle Stand der Umsiedlung der von den Cerrejón-Gruben betroffenen Dorfgemeinschaften und wie wurde der noch aktuell bestehende Konflikt der Vertreibung der BewohnerInnen von El Tabaco gelöst und eine Neuansiedlung ermöglicht?
6. Auf welche Weise werden von der Steag die Einhaltung der Leitsätze für multinationale Unternehmen der OECD, die Kernarbeitsnormen der ILO und die Umsetzung der Prinzipien des UN Global Compact bei den Geschäftspartnern der Steag überprüft?
7. Welche unabhängigen, externen Gutachter (Third Party Review) und welche Auditoren haben die Lebens- und Arbeitsbedingungen in bzw. um die Grube El Cerrejón herum (einschließlich der Erweiterungspläne für die Grube) im Sinne des neuen "Weges der Transparenz" geprüft bzw. begutachtet? Zu welchen Ergebnissen kommen das "unabhängige und eigene Audit" der Steag und das externe Gutachten?
8. Über welche kolumbianischen Verladehäfen wurde die von Steag aus Kolumbien bezogene Kohle versendet?
9. Wie könnte ein permanentes Monitoring der Menschenrechtslage im Einzugsgebiet der Kohleförderung des Unternehmens Carbones del Cerrejón aussehen, wie das von der Wayúu-Gemeinschaft des Reservats Provincial, Department La Guajira, gefordert wurde (Schreiben der Wayúus vom 29.8.2012 an Oberbürgermeister Sierau)?
10. Wird die Vereinbarung 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die den betroffenen Gemeinden das Recht gibt, über Megaprojekte wie den Kohleabbau in ihren Gebieten, mitzubestimmen, vom El Cerrejón, eingehalten? Wenn ja, gibt es klare Regelungen darüber, wie die Befragungen durchgeführt werden sollen?
11. Haben die Konzerne Anglo American, BHP Billiton und Xtrata den Wayuus im Reservat Provincial rechtlich verbindliche Aussagen zu der Aufgabe der Pläne zur Verlegung des Flusses Ranchería gegeben? Gibt es Überlegungen der Steag dazu, Verträge mit El Cerrejón zu kündigen, wenn die Erweiterungspläne der Grube wieder reaktiviert werden und der Fluss Ranchería für die Erweiterung der Grube verlegt werden würde?
12. Welche konkreten und dokumentierten Ergebnisse haben die Gespräche zwischen der Steag und der Gewerkschaft Sintracarbón und ICEM ergeben?
13. Sind der Steag Fälle von anstehender Zwangsenteignungen im Zusammenhang mit dem Bergbau El Cerrejón bekannt? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Steag, sich dafür zu engagieren, dass die Enteignungen nicht vollzogen werden – im Sinne des hohen Stellenwertes der Compliance bei der Steag.“


OB Sierau hatte mit Schreiben vom 12.06.2013 mitgeteilt, dass er die o. a. Bitte um Stellungnahme an DSW21 übermittelt habe und er auf die Angelegenheit zurückkommen werde, sobald ihm eine Antwort von dort vorliege.


zu TOP 9.10
Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Dortmund als Gesellschafterin der ehemaligen EDG Entsorgung Dortmund GmbH und jetzigen EDG Holding GmbH
hier: Änderung der Gesellschaftsverträge gemäß PCG-Kodex
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10066-13)

Für die CDU-Fraktion erinnerte Rm Monegel daran, dass der Rat der Stadt in der März-Sitzung 2012 einstimmig den Public Corporate Governance-Kodex beschlossen habe und es daraufhin erforderlich sei, die Rollenverteilung zwischen den Aufsichtsräten und den Gesellschafterversammlungen und damit auch den Einfluss des Rates der Stadt neu zu definieren.

Leider sei dieser Beschluss nach über einem Jahr noch nicht umgesetzt worden.

StD Stüdemann wies Bezug nehmend auf die Ausführungen auf Rm Monegel (CDU) darauf hin, dass
der genannte Ratsbeschluss bedauerlicherweise aufgrund der Verzögerungen bei der endgültigen Neureglung der § 108 a GO NRW noch nicht umgesetzt worden sei.

Die Verwaltung werde dem Rat der Stadt jedoch möglichst bald entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Der Rat nahm die Ausführungen zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung der Anforderungen des PCG-Kodex zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund aus der Allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch den Jahresfehlbetrag 2012 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2012 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur Allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 für die Unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09900-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2012 Kenntnis und leitet sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Verwendung der Jahresüberschüsse beziehungsweise die Behandlung der Jahresfehlbeträge und die Entlastung ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Jahresabschluss 2012 vorgelegt hat
(§ 96 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen NRW (GO NRW)). Diesbezüglich wird dann durch Ratsbeschluss der Fehlbetrag der Stadt Dortmund durch die Allgemeine Rücklage gedeckt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate wird durch den Jahresfehlbetrag 2012 erhöht und der Jahresüberschuss 2012 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für zahlungswirksame konsumtive Rückstellungen, Verbindlichkeiten und nicht verbrauchte zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 138.738.779,04 Euro und 56.262,96 Euro für investive Rückstellungen und Verbindlichkeiten im städtischen Haushalt zur Kenntnis.

Des Weiteren nahm der Rat die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für zahlungswirksame Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 31.650,89 Euro für konsumtive Sachverhalte bei den Unselbständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten zur Kenntnis.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2013 der Stadt Dortmund.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09364-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 29.05.2013 vor:

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
„…mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NW ist u. a. die Absicht verbunden, landesweit
die „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ (RAA) in neue klare Organisationseinheiten – in „Kommunale Integrationszentren“ – zu überführen.
Die Aufgaben Kommunaler Integrationszentren sind im Erlass und in der Förderichtlinie benannt. Dort werden überwiegend die bewährten Arbeitsbereiche und Schwerpunkte der bisherigen RAA’s beschrieben und führen darüber hinaus zusätzlich Koordinierungs- und Netzwerktätigkeiten sowie die Beteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen auf (vgl. Seite 109 der Anlage).
Gemäß Beschreibung der zukünftigen Struktur soll die neue Organisationseinheit „Kommunales Integrationszentrum“ bei der Stadt Dortmund im Fachbereich 1 angesiedelt und räumlich untergebracht werden, abgeordnete Lehrerstellen hingegen (räumlich) dem Fachbereich Schule zugewiesen sein.
Die landesseitige Finanzierung der „Kommunalen Integrationszentren“ ist bis 31.12.2017 befristet.
Die SPD-Fraktion bittet, im Schulausschuss folgenden Antrag zu beraten und zur
Abstimmung zu stellen:
1. Der Schulausschuss stellt fest, dass die über 30 Jahre erfolgreich durchgeführte Integrations-, Beratungs-, und Unterstützungsarbeit der RAA für zugewanderte Menschen in Dortmund fortgesetzt und weiterentwickelt werden muss.
2. Der Schulausschuss erachtet die geplante Aufteilung unterschiedlicher Fachebenen des neuen „Kommunalen Integrationszentrums“ auf mehrere Standorte nicht als sinnvoll. Er fordert deshalb die Verwaltung auf, mittelfristig die Unterbringung an einem zentralen Standort (z.B. ehemaliges/abgängiges Schulgebäude) vorzusehen und die gesamte Organisationseinheit dort zu integrieren.
3. Die bisherigen gut ausgenutzten Schulungsräume sowie die intensiv nachgefragte interkulturelle Bibliothek der RAA in der Burgholzstraße sollen ebenfalls erhalten bleiben und an dem neuen zentralen Standort untergebracht sein.
4. Der Schulausschuss spricht sich auch über das Jahr 2017 hinaus für eine Weiterführung der Aufgaben aus.“

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Schulausschuss dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.“


Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Integrationsrates vom 11.06.2013 vor:

„Der Integrationsrat ergänzte den Antrag der SPD-Fraktion aus dem Schulausschuss dahingehend, dass die Geschäftsstelle des Integrationsrates räumlich im neuen KIZ untergebracht werden muss. Dem Antrag mit der Ergänzung wurde dann einstimmig zugestimmt.
Unter Einbeziehung des o. g. Antrages und der Ergänzung empfahl der Integrationsrat dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.“

Rm Münch (FBI) wies zunächst darauf hin, dass er die vorliegende Verwaltungsvorlage grundsätzlich begrüße, er es jedoch für erforderlich halte, dass der Rat der Stadt Zuwanderungsgrundsätze beschließe, um deutlich zu machen, welche Menschen man haben wolle und welche nicht.

Von daher stellte Rm Münch (FBI) folgenden Antrag (Drucksache Nr.: 09364-13-E2):

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Migrations-Grundsätze für Zuwanderer, die nach Dortmund kommen wollen:

1. Qualifizierte Zuwanderer, die nach Dortmund kommen, um durch ihre Arbeit mitzuhelfen, unsere mit 2,2 Mrd. Euro hoch verschuldete Stadt wieder nach vorne zu bringen, sind in Dortmund herzlich willkommen.
2. Angesichts von 14 % Arbeitslosigkeit und 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund sowie 24.000 Dortmunder Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, sind Zuwanderer, die nur kommen, um hier höhere Sozialleistungen als in ihren Herkunftsländern zu erhalten, in Dortmund nicht willkommen. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt deshalb Pläne des Bundesinnenministers, derartige Sozialzuwanderer in ihre Herkunftsländer zurück zu schicken.
3. Angesichts von 31,3 % Ausländerkriminalität in Dortmund sind Zuwanderer, die kommen, um hier ihren Lebensunterhalt durch Straftaten zu finanzieren, in Dortmund nicht willkommen.“

Anschließend begrüßte für die CDU-Fraktion Rm Krause das in der Verwaltungsvorlage enthaltene Integrationskonzept. Für ihre Fraktion sei es dabei eine Selbstverständlichkeit, dass man in regelmäßigen Abständen die in dem Integrationskonzept enthaltenen Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit überprüfe.

Die CDU-Fraktion werde der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen mit Ausnahme der Nr. 4 der Empfehlung des Schulausschusses zustimmen.

Nachdem Rm Baran (SPD) sowie Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) die positive Haltung ihrer Fraktionen zu der vorliegenden Verwaltungsvorlage und den hierzu vorgelegten Empfehlungen verdeutlicht hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Unter Einbeziehungen der o. a. Empfehlungen des Schulausschusses sowie des Integrationsrates und unter der Berücksichtigung der Anmerkung von Rm Krause (CDU) zum Abstimmungsverhalten fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.


Anschließend übernahm Bürgermeisterin Jörder die Leitung der Sitzung.


zu TOP 10.2
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW - Nachtrag -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09858-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die unterjährige Veränderung des Abführungs-betrages für das Kalenderjahr 2012 zur Kenntnis.

Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.
zu TOP 10.3
Wildtiere im Zirkus
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10094-13)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.06.2013 (Drucksache Nr.: 10094-E1) vor:

„Die Fraktion Die Linke bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Die Stadt Dortmund sowie ihre Beteiligungsgesellschaften vergeben grundsätzlich keine Flächen mehr
an Zirkusse und vergleichbare Einrichtungen, sofern diese Wildtiere mit sich führen oder einsetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, Zirkusveran-
staltungen in Dortmund zu unterbinden, bei denen Wildtiere zum Einsatz kommen.

Begründung:

Längst sind sich Experten einig, dass ein Leben auf der Straße den Tieren keine angemessene körperliche und soziale Umgebung bieten kann. Das ständige Herumreisen in einem Lastwagen sowie tägliche und lang andauernde Einschränkungen (die Tiere werden häufig angekettet) und rigorose Trainingsmethoden und Disziplin führen zu Stress, Krankheiten und frühzeitigem Tod der Tiere.

Als Rahmengesetz für den Schutz der Tiere gilt das Tierschutzgesetz

Zusätzlich sind die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen für Tiere, mit denen regelmäßig täglich mehrmals gearbeitet wird sowie das Säugetiergutachten für Tiere, die als reine Schautiere mitgeführt werden, als Grundlage heranzuziehen.

In Deutschland haben sich zig Städte und Gemeinden entschlossen, keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe, welche Wildtiere mit sich führen, zu vermieten. Dieser Einschätzung sollte sich die Stadt Dortmund anschließen.“


Nachdem Rm Konak (Die Linke) den o. a. Antrag ihrer Fraktion erläutert hatte, brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Beckmann zum Ausdruck, dass es nach Ansicht seiner Fraktion besser gewesen wäre, wenn die Fraktion Die Linke diesen Antrag zunächst im zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gestellt hätte, um diesbezüglich eine Reihe von offenen Fragen zu klären.

Dagegen machten Rm Goosmann (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU) sowie Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass ihre Fraktionen den zum o. a. Tagesordnungspunkt vorliegenden Antrag Die Linke ablehnen werden, da ihrer Auffassung nach diesbezüglich alles in den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften geregelt sei.

Weiterhin bot OB Sierau der Fraktion Die Linke an, den vorliegenden Antrag zu konkretisieren, damit dieser von der Verwaltung entsprechend geprüft werden könne. Das entsprechende Ergebnis hierzu würde er dann mitteilen.

Der Rat der Stadt lehnte bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den obigen Antrag der Fraktion Die Linke ab.


zu TOP 10.4
Finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10092-13)

Die mit Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.06.2013 bzw. mit Schreiben der Fraktion Die Linke vom 06.06.2013 erbetenen Stellungnahmen wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 der nichtöffentlichen Sitzung behandelt.


zu TOP 10.5
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10091-13)

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf der Grundlage des Antrages der FDP/Bürgerliste vom 04.06.2013 (Drucksache Nr.: 10091-13-E1) folgende Umbesetzung in Gremien:

Herr Dr. Stefan Dettke wird mit sofortiger Wirkung sachkundiger Bürger im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung anstelle von Herrn Mauritz Faenger (s.B.).

2. Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2013 (Drucksache Nr.: 10091-13-E2) beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzung in Gremien:

Axel Kunstmann scheidet als Ratsmitglied aus der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN aus.

Als neues Ratsmitglied rückt Barbara Brunsing in den Ausschuss Soziales Arbeit und Gesundheit, in den Rechnungsprüfungsausschuss und den Schulausschuss nach. Des Weiteren wird Barbara Brunsing als Beisitzerin für den Wahlausschuss benannt und als Stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, FABIDO und Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Kinderprostitution in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09722-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Sexueller Missbrauch von Kindern in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09723-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Konsequenzen aus der verfehlten FFH-Ausgleichsmaßnahme Gneisenau-Allee
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09810-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Parteiische Präsentation der geplanten Dortmunder Städtepartnerschaft Trabzon mit einem
SPD-Ratsmitglied
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09933-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
Urinieren, Kiffen, Spritzen und Vermüllen sowie Blockieren der Notausgangs-Treppe im Eingangsbereich des Rathauses
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10098-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


11.2 Anfragen der Gruppe der NPD

zu TOP 11.2.1
Zielvereinbarung 2013 des Jobcenters Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09537-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:45 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau Barbara Blotenberg
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung




Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus