Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 09.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Regine Stephan (CDU) i. V. f. RM Thomas Bahr
RM Ute Mais (CDU)
RM Claudia Plieth (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer

RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken) i. V. f. Thomas Oppermann
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Björn Gorgs (JobCenterDortmund) i. V. f. Regine Kreickmann
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Alfred Hennekemper

Andreas Hibbeln
Daniel Kolb

Harald Landskröner
Danile Pilz

Rainer Siemon

Jürgen Skaliks 57/FABIDO


4. Gäste

Fabio Borowski Erlebt was e. V.
Katharina Wiglinghoff Erlebt was e. V.
Jan Gerrit Ufer Grone Bildungszentren NRW gGmbH
Carsten Mees Grone Bildungszentren NRW gGmbH
Heike Bialk Beratungsstelle Scharnhorst
Jürgen Krinke Ev. Beratungsstelle
Dr. Nina Pohl Beratungsstelle Westhoffstraße
Jamal Farah Beratungsstelle SkF


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 09.11.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.09.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

2.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

2.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

(Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 29.09.2016 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.1 Antrag des Vereins "Erlebt was e.V." auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04792-16)

3.2 Antrag der Grone Bildungszentren Nordrhein-Westfalen gGmbH – Zweigniederlassung Dortmund, Kampstr. 38, 44137 Dortmund, auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05583-16)

3.3 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2015
Kenntnisnahme
(Der Geschäftsbericht steht erst in der Sitzung des Ausschusses zur Verfügung)

3.4 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2015 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05593-16)

(Die Vorlage und der Kinder- und Jugendförderplan wurden bereits für die Sitzung des Ausschusses am 28.09.2016 zur Verfügung gestellt)

3.5 Jahresbericht 2015 der Erziehungs-/Familienberatungsstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05971-16)

3.6 Besucherzahlen Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05790-16-E2)

3.7 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-16)

3.8 Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -

3.9 Anschaffung von Spielgeräten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05777-16-E1)

3.10 Wahl Jugendamtselternbeirat
- mdl. Bericht -

3.11 Vorstellung des Modellprojektes "Inklusion in der Jugendförderung" im Landesjugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05970-16)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05786-16)

(Der Bericht wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 28.09.2016 übersandt)
hierzu -> Kenntnisnahme Grüne Jugend Dortmund
(Drucksache Nr.: 05786-16-E1)
hierzu -> Kenntnisnahme JuLis Dortmund
(Drucksache Nr.: 05786-16-E2)

4.2 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

(Die Vorlage und der Jahresbericht wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat mit Sonderversand zur Verfügung gestellt)

4.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03744-16)

4.4 Polizeiliche Kriminalstatistik 2015
- Bericht der Polizei -

4.5 5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05992-16)

4.6 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

4.7 Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05989-16)

4.8 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

(Hinweis: Das Handlungskonzept wird nachversandt)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Kinderbetreuungsquote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06141-16)

5.2 Unterhaltsvorschuss
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06191-16)

5.3 Vergabe von Kita-Plätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06193-16)

5.4 Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes zu Kita-Plätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06194-16)

5.5 Jugendfreizeitstätte Nette – Das Projekt CHILL
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06195-16)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Spangenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den gesamten Punkt 2 – Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - (TOP 2.1 – 2.3) als eingebracht anzusehen und in der Sitzung des Ausschusses am 17.11.2016 abschließend zu beraten.

Im Wege der Dringlichkeit wurde die Tagesordnung erweitert um den

TOP 3.12 Erweiterung der sozialpädagogischen Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Einzugsbereich des Nordmarktes
Beschluss
Drucksache Nr. 05322-16


Die Vorlage soll als eingebracht angesehen (Beratungsbedarf der CDU-Fraktion) und in der Sitzung des Ausschusses am 17.11.2016 beraten werden.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde die Tagesordnung erweitert um

TOP 3.13 Verheiratete Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
Drucksache Nr.: 05774-16-E1


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.09.2016

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.09.2016 wurde einstimmig genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Frau Beckmann verwies auf eine Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit bzw. des BPN zum Behindertenfahrdienst (Drucksache Nr.: 05199-16) und bat, diese in die Beratung der Vorlage mit einzubeziehen.

Auf Vorschlag von Frau Schneckenburger soll in die Sitzung am 17.11.2016 ein Berichterstatter des Sozialamtes eingeladen werden, der auf evtl. Rückfragen zum Thema Behindertenfahrdienst Auskunft geben kann.

Auf die Nachfrage von Herrn Grohmann teilte Frau Schneckenburger mit, dass nur die drei Jugendhilfedienste, die an dem Modellprojekt Fachstandard + teilnehmen, bereits mit zusätzlichem Personal ausgestattet wurden. Ziel sei es, mit Hilfe des höheren Personalschlüssels die Jugendhilfedienste in die Lage zu versetzen, stärker eigenständig zu prüfen, welche Hilfeform die Familie braucht, und damit auch eine Steuerungsfähigkeit zu erreichen.

Die abschließende Beratung der Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses am 17.11.2016 (s. auch TOP 1.3).


zu TOP 2.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

Es lag folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

„… im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüglich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.
Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entscheidungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden.“

Die abschließende Beratung der Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses am 17.11.2016 (s. auch TOP 1.3).


zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

Frau Schneckenburger führte in die Vorlage ein.

Anschließend stellte Herr Hibbeln die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs für das Jugendamt vor (s. Anlage).

Die Präsentation soll den Mitgliedern vorab zur Verfügung gestellt werden.

Die abschließende Beratung der Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses am 17.11.2016 (s. auch TOP 1.3).



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 3.1
Antrag des Vereins "Erlebt was e.V." auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04792-16)

Herr Borowski und Frau Wiglinghoff stellten den Verein vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Vorstellung.

Herr Grohmann fand das Projekt sehr überzeugend und wünschte weiterhin viel Erfolg.

Auch Frau Dr. Tautorat zeigte sich beeindruckt von dem sehr guten Projekt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des Vereins „Erlebt was e.V.“, mit Sitz in Dortmund, Büro: Leierweg 24, 44137 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.


zu TOP 3.2
Antrag der Grone Bildungszentren Nordrhein-Westfalen gGmbH – Zweigniederlassung Dortmund, Kampstr. 38, 44137 Dortmund, auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05583-16)

Herr Ufer stellte die Grone Bildungszentren NRW gGmbH vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für den Vortrag.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung der Grone Bildungszentren Nordrhein-Westfalen gGmbH – Zweigniederlassung Dortmund, Kampstr. 38, 44137 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.


zu TOP 3.3
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2015
(Drucksache Nr.: 06328-16)

Herr Grohmann dankte herzlich für den sehr ausführlichen und anschaulichen Bericht. Eigentlich sollten alle Ratsmitglieder einen Blick darauf werfen, um zu sehen, was auf dem Gebiet der Jugendarbeit in Dortmund gemacht wird.

Herr Barrenbrügge zeigte sich ebenfalls sehr zufrieden mit dem vorgelegten Bericht.
Er bat um Auskunft, aus welchen Gründen es zu einem Rückgang bei der Anzahl der Spielplatzpatenschaften gekommen ist.
(Hinweis: Nach Auskunft des Jugendamtes ist der Rückgang der Spielplatzpaten von 128 auf 103 Paten im Jahr wie folgt zu erklären:
Im November 2015 wurden alle gemeldeten PatenInnen durch das Büro für Kinder- und Jugendinteressen angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen auszufüllen.

Die PatenInnen hatten die Möglichkeit, ihren Bedarf an Austausch innerhalb des Stadtbezirkes, ihren Bedarf an Fortbildungen sowie Wünsche und Anregungen an die Begleitung der Patenschaft durch das Büro für Kinder- und Jugendinteressen zu formulieren. Ebenso ist gefragt worden, ob weiterhin Interesse zur Weiterführung der Spielplatzpatenschaft besteht. Die Option zum Beenden der Patenschaft wählten 22 PatenInnen. Darüber hinaus schieden zwei PatenInnen altersbedingt aus, ein weiterer Pate ist leider in 2015 verstorben. Leider gaben 60 Paten keine Rückmeldung.)

Frau Dr. Tautorat brachte ihre positive Bewertung des Berichtes zum Ausdruck. Auch sie könnte den Ratsmitgliedern, insbesondere aus dem Bereich Finanzen, den Geschäftsbericht als Lektüre empfehlen, der eine sehr gute und beachtenswerte Leistungsübersicht darstellt.

Herr Sohn dankte im Namen des gesamten Ausschusses herzlich für die Dokumentation und bat, den Dank an die Beschäftigten weiterzugeben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Geschäftsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2015 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05593-16)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016
(Drucksache Nr.: 05593-16)
Antrag BPN
(Drucksache Nr.: 05593-16-E1)
Stellungnahme zum TOP - BPN -
(Drucksache Nr.: 05593-16-E2)

Es lag folgender Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes – BPN – vor (Drucksache Nr.: 05593-16-E1):

„… das Behindertenpolitische Netzwerk bittet um Erweiterung des Beschlussvorschlages der Verwaltung wie folgt:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2015 bis 2020.

Der Ausschuss begrüßt die vorgenommene Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Schwerpunkte in Kooperation mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund explizit inklusiv umzusetzen.

In der weiteren Arbeit im laufenden Kinder- und Jugendförderplan und in seiner Fortschreibung werden Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Vertreter/innen der Behindertenhilfe über das Koordinierungsgremium Wohneingliederungshilfen eingebunden.“


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme des BPN vor (Drucksache Nr.: 05593-16-E2):

„…unter der Förderposition 3.2.2 sieht der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 2017 die Teilhabe junger Menschen mit Behinderung vor.

Dazu bittet das Behindertenpolitische Netzwerk um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den folgenden Fragen:



Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 02.11.2016 vor:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann schlug vor, dass zum nächsten Kinder- und Jugendförderplan zusätzlich Stellen im Kinder- und Jugendbereich eingerichtet werden sollen, da man aus den Erfahrungen der Vergangenheit davon ausgehen muss, dass es ansonsten Probleme geben würde, sobald jemand in Urlaub ist oder krank wird.

Mit den o. g. Anmerkungen nahm die Bezirksvertretung Mengede den Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2020 zur Kenntnis.“


Frau Dr. Tautorat signalisiert Zustimmung zu der Vorlage.
Allerdings sei aus ihrer Sicht das Thema Inklusion etwas zu kurz gekommen.

Frau Plieth dankte für die hervorragende Vorlage.
Sie vertrat die Auffassung, dass hinsichtlich des Themas Inklusion schon die richtige Schwerpunktsetzung zu erkennen ist.

Herr Barrenbrügge zeigte sich nicht ganz zufrieden mit der Vorlage hinsichtlich Struktur und Form. Seine Fraktion habe sich in anderen Kommunen informiert. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Essen entspreche in Form und Struktur mehr seinen Vorstellungen. Insofern werde sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung enthalten.
Der Antrag des BPN werde mitgetragen, die Empfehlung der BV Mengede nicht.

Auf die Nachfragen von Frau Plieth teilte Herr Kolb mit:
- Die Kinder- und Jugendförderung sei seit vielen Jahren flexibel auf dem Weg, die Angebote immer wieder den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen anzupassen, vor allen Dingen mit Beteiligungsstrukturen, die in den Einrichtungen in unterschiedlichster Ausprägung in den täglichen Alltag der Besucher integriert werden.
- Viele Bedarfe im Bereich Übergang Schule/Beruf würden durch Fördermittel gedeckt, die von Dritten abgerufen werden.

Auf die Anmerkung von Herrn Barrenbrügge teilte Herr Burkholz mit, es sei der gemeinsame Wille aller Beteiligten gewesen, den Kinder- und Jugendförderplan noch einmal wesentlich stärker und differenzierter auf die einzelnen Leistungsbereiche bzw. eigenen Themenfelder zu fokussieren. Er sagte zu, den Hinweis von Herrn Barrenbrügge aufzunehmen und bei der Beratung des nächsten Kinder- und Jugendförderplanes gemeinsam zu überlegen, wie man gewisse Anregungen aufgreifen kann und welche Ziele letztlich verfolgt werden sollen.

Frau Schneckenburger bekräftigte den Vorschlag von Herrn Burkholz. Der Kinder- und Jugendförderplan gelte bis 2020. In der Zwischenzeit könne über andere Strukturen nachgedacht werden. Abschließend wies sie darauf hin, dass dieser Kinder- und Jugendförderplan in einem breiten partizipatorischen Prozess entstanden ist.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig die vom BPN vorgeschlagene Erweiterung des Beschlussvorschlages.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 01.02.2017.


Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, die Empfehlung der BV Mengede zur Kenntnis zu nehmen und bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes 2020 dann zu beraten, ob ausreichend Personal vorhanden ist.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen – CDU-Fraktion) folgenden geänderten Beschluss (Änderung fett):

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2015 bis 2020.

Der Ausschuss begrüßt die vorgenommene Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Schwerpunkte in Kooperation mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund explizit inklusiv umzusetzen.

In der weiteren Arbeit im laufenden Kinder- und Jugendförderplan und in seiner Fortschreibung werden Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Vertreter/innen der Behindertenhilfe über das Koordinierungsgremium Wohneingliederungshilfen eingebunden.


zu TOP 3.5
Jahresbericht 2015 der Erziehungs-/Familienberatungsstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05971-16)

Auf die Nachfrage von Herrn Grohmann teilte Herr Hennekemper mit, Ausgangspunkt für diesen gemeinsamen Bericht sei der Geschäftsbericht des Jugendamtes 2014 gewesen
– Punkt Erziehungsberatungsstellen -, bei dessen Behandlung der Wunsch geäußert wurde, auch die Träger der freien Jugendhilfe mit aufzunehmen. Auch im nächsten Jahr soll es wieder einen gemeinsamen Bericht geben.


Herr Niermann dankte herzlich für die Aufnahme seiner damaligen Anregung.

Die Nachfrage von Frau Plieth hinsichtlich der personellen Ausstattung wurde wie folgt beantwortet;
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Besucherzahlen Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05790-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher in den städtischen Jugendfreizeitstätten, ausschließlich zu den regelmäßigen Öffnungszeiten für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis
30. Juni 2016 kann der beigefügten Anlage entnommen werden.“

Herr Barrenbrügge dankte für die Stellungnahme.

Auf die Anmerkung von Herrn Barrenbrügge teilte Frau Schneckenburger mit, es wurden die nachgefragten Zahlen aufgeführt. Um tatsächlich Rückschlüsse hinsichtlich einer Auslastung ziehen zu können, müssten aus ihrer Sicht die Zahlen differenzierter betrachtet werden (z. B. Anzahl Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Angebote u.a.).

Herr Grohmann fand die Zahlen zunächst einmal beeindruckend, unabhängig davon, inwieweit Vergleiche gezogen werden können. Für ihn belegen die Zahlen, dass es eine gute Akzeptanz der Jugendfreizeitstätten in Dortmund gibt. Von daher sei die Tabelle eine geeignete Argumentationshilfe für die finanzpolitischen Diskussionen.

Herr Sohn erinnerte an die immer wiederkehrenden Diskussionen im Rahmen der Haushaltsberatungen, in denen über Einsparung von freiwilligen Leistungen beim Jugendamt (z. B. im Bereich Jugendfreizeitstätten) debattiert wird. Aus seiner Sicht handele es sich um eine pflichtige Aufgabe, ein vernünftiges Angebot für die Kinder und Jugendlichen in ihrer Freizeit durch das Jugendamt und auch die freien Träger anzubieten.

Auch Herr Burkholz konnte sich gut an die Diskussionen um Standorte/Schließung von Jugendfreizeiteinrichtungen bei den Haushaltsberatungen erinnern. Gerade in diesem Arbeitsfeld würden die notwendigen Angebote, Einrichtungen und Infrastrukturen benötigt, um die Kinder und Jugendlichen im Kontext der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung zu erreichen. Dass man über Infrastruktur und Standorte im Laufe der Jahre nachdenken und es auch zu Veränderungen kommen kann, sei unbestritten. Das sei ein Punkt, der verwaltungsintern ständig geprüft werde.
Bei der Umwandlung einer Jugendfreizeiteinrichtung in eine Kindertageseinrichtung könne es sich nur um eine Noteinrichtung handeln, die weder auf Dauer am Standort noch aufgrund ihrer baulichen Substanz das hergebe, was eine Tageseinrichtung mit modernem Zuschnitt benötigt. Weiter dürfe nicht vergessen werden, dass das Raumprogramm eingehalten werden müsse und eine Betriebserlaubnis des LWL erforderlich ist. Vor dem Hintergrund der sicherlich erheblichen Umbaukosten sei der Nutzen einer „Umwandlung“ recht fraglich.


Frau Kienast warnte eindringlich davor, irgendeine Bewertung aufgrund der vorgelegten Zahlen vorzunehmen. Wenn man sich über das Thema Jugendfreizeitstätten und deren Bewertung unterhalten wolle, wäre noch viel mehr Datenmaterial erforderlich.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-16)

Frau Dr. Tautorat konnte der Vorlage nicht zustimmen, da gerade die unteren und mittleren Einkommensschichten (Einkommensstufen 3 – 8) besonders stark von der Erhöhung der Elternbeiträge betroffen sind.

Frau Plieth signalisierte Zustimmung.

Frau Beckmann teilte mit, nach ihrer Ansicht gehe es dem Land auch darum, mit der Erhöhung die Bedeutung der offenen Ganztagsschule als Ort der Inklusion und Integration zu unterstreichen und als Schwerpunkt zu bezeichnen. In Dortmund gebe es noch keinen Beschluss, dass beispielsweise Kinder mit Beeinträchtigung mit ihrem Schulbegleiter auch in den offenen Ganztag gehen können. Von daher sollte man in Verbindung mit dieser Vorlage evtl. auch einen Ratsbeschluss einholen, Kindern mit Behinderung im offenen Ganztag auch den Schulbegleiter zur Verfügung zu stellen.

Herr Burkholz konnte das Ansinnen von Frau Beckmann nachvollziehen. Allerdings sei es aus seiner Sicht nicht machbar, das mit einer Vorlage zur Änderung der Satzung von Elternbeiträgen zu verknüpfen.
Die Erhöhung der Landesförderung (auf insgesamt 3 % ab 01.08.2016) hat ebenfalls die Erhöhung des verpflichtenden kommunalen Eigenanteils zur Folge (ebenfalls auf 3 %). Mit der Anpassung der Beitragssätze hat das Land den Kommunen die Option eröffnet, einen Anteil der erhöhten Fördersätze für sich in Teilen zu refinanzieren. Hierzu wurde auch die Höchstgrenze der Elternbeiträge auf 180 € erhöht.
In Dortmund sei es Beschlusslage, dass die Elternbeiträge in das Finanzierungsmodell des offenen Ganztages mit einfließen. D. h., die Stadt Dortmund zahle nicht nur den Anteil, zu dem sie verpflichtet ist, sondern stelle die Elternbeiträge zur Qualitätssicherung und
-entwicklung im offenen Ganztag auch den Trägern (Schulen) zur Verfügung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (14 Ja, 1 Nein – Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine gestaffelte Erhöhung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule in Dortmund ab dem Schuljahr 2017/2018
bis zu einer Höhe von 180,- Euro in der höchsten Einkommensklasse.



zu TOP 3.8
Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -

Nach Auskunft von Herrn Burkholz wurden keine Anträge gestellt.


zu TOP 3.9
Anschaffung von Spielgeräten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05777-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.09.2016 möchte ich wie folgt beantworten.

Ablaufplan „Planung und Bau von Kinderspielplätzen“

AufgabeZuständigkeit
BedarfsermittlungStA 51
Finanzierungsplanung
Kenntnisnahme der BV
Beschluss Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
6 Wochen
1KinderbeteiligungStA 51
6 Wochen
2PlanungsphaseStA 66/5
14 Wochen
3AusschreibungsphaseStA 19
19 Wochen
4AuftragserteilungStA 66/1
12 Wochen
5BaubeginnStA 66/5
3 Wochen
6FertigstellungStA 66/5
2 Wochen
7Übergabe des Kinderspielplatzes an StA 51 und StA 66/6StA 66/5
Gesamt: ca. 62 Wochen

Erläuterungen:

zu 1: Kinderbeteiligung
Die Kinderbeteiligung wird vom Jugendamt durchgeführt um Anregungen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen herauszufinden. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in die weitere Planung ein. Da die Kinderbeteiligungen vor Ort und in der Regel draußen stattfinden, kann es witterungsbedingt zu zeitlichen Verschiebungen kommen.

zu 2: Planungsphase
Die Planung beginnt je nach Personalkapazität und Auftragssituation. Zur Planungsphase gehören: Vermessung des Geländes, Einholen von Auskünften der Kampfmittelbeseitigung, Leitungsauskünften bei Energie- und Versorgungsträgern, Abfrage beim Landesoberbergamt sowie Entnahme und Beurteilung von Bodenproben. Es erfolgen Planungsabstimmungen mit STA 51, Entwurfs- und Ausbauplanung mit anschließender Erstellung des Leistungsverzeichnisses. Die Planungsphase kann sich durch Bergbauschäden, Kampfmittelbeseitigung und die damit verbundenen Maßnahmen verlängern.

zu 3: Ausschreibungsphase
Auf die Bearbeitungszeiten beim Vergabe- und Beschaffungsamt hat StA 66/5 keinen Einfluss.

zu 4: Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt durch StA 66/1 innerhalb einer Woche nach Übergabe der Vergabeakte.

zu 5: Baubeginn
Maßgeblich für den Bau sind die Lieferzeiten der Spielgerätehersteller. Da es sich bei den Spielgeräten um Einzelanfertigungen handelt, beträgt die Herstellung der Spielgeräte im Werk in der Regel 8 bis 12 Wochen.

zu 6: Fertigstellung
Die Zeit zwischen Baubeginn und Fertigstellung kann je nach Größe des Kinderspielplatzes und Aufwand variieren.

zu 7: Übergabe des Kinderspielplatzes an StA 51 und StA 66/6
Nach dem Abschluss der Bautätigkeit erfolgt eine TÜV-Abnahme. Im Anschluss wird der Kinderspielplatz an den Bedarfsträger STA 51 sowie den Unterhaltungsbezirk STA 66/6 übergeben. Im Anschluss wird der Spielplatz der Öffentlichkeit übergeben.

Anmerkung:
Einschränkende Faktoren wie haushaltslose Zeit und Witterung (aufgrund von Frost ist in der Zeit von Dezember bis März ein Einbau der Spielgeräte z.T. nicht möglich) führen oft zu weiteren Verzögerungen.

Ausblick:
Um das Ablaufverfahren zu optimieren hat eine Projektgruppe unter Federführung des Jugendamtes, Büro für Kinder- und Jugendinteressen Verfahrensempfehlungen entwickelt, die sich aktuell im Abstimmungsverfahren mit der Fachverwaltung, Tiefbauamt und Vergabeamt befinden. Eine hierzu abgestimmte Beschlussvorlage geht im 1. Quartal 2017 an die politischen Gremien.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Wahl Jugendamtselternbeirat
- mdl. Bericht -


Herr Burkholz berichtete:
Zur Wahl am 12.10.2016 wurden fristgerecht die gewählten Elternbeiräte von 297 Kindertageseinrichtungen in Dortmund eingeladen. Gem. § 9 b KiBiz n. F. müssen sich 15 % aller Elternbeiräte an der Wahl beteiligen, um beschlussfähig zu sein. Der Einladung zur Wahl sind 66 Elternbeiräte gefolgt. Somit lag die Beschlussfähigkeit vor.
Die Wahl wurde dann ordnungsgemäß durchgeführt. In den Stadtelternrat wurden einstimmig 22 Elternbeiräte gewählt. Aus dieser Mitte wurden gewählt:
Vorsitzender: Peter Rennert
Vertreter: Dominik Hoffmeister

Herr Sohn dankte für den Bericht. Er sei selbst bei der Wahl anwesend gewesen.
Abschließend gratulierte er Herrn Rennert zur Neuwahl.


zu TOP 3.11
Vorstellung des Modellprojektes "Inklusion in der Jugendförderung" im Landesjugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05970-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Berichtsvorlage „Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung“ des Landesjugendhilfeausschusses, federführend erstellt durch die Abteilung LWL-Landesjugendamt, Schule, Koordinierungsstelle Sucht, mit der Drucksachen-Nr.: 14/0865, zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Erweiterung der sozialpädagogischen Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Einzugsbereich des Nordmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05322-16)

Die Vorlage wird als eingebracht angesehen (Beratungsbedarf der CDU-Fraktion) und in der Sitzung des Ausschusses am 17.11.2016 beraten (s. TOP 1.3).


zu TOP 3.13
Verheiratete Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05774-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die oben genannte Bitte um Stellungnahme der CDU – Fraktion beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele verheiratete Jugendliche sind in Dortmund wohnhaft bzw. gemeldet?

Nach Auskunft von 3/Dez-Stat. sind in Dortmund keine Jugendlichen (unter 18 Jahren) gemeldet, die den Familienstand „verheiratet“ haben.

Im Bereich von Unbegleiteten Minderjährigen Ausländern sowie der Jugendhilfedienste sind aktuell ebenfalls keine Jugendlichen bzw. junge Frauen und Mädchen bekannt, die den Status „verheiratet“ haben.

2. Wie viele dieser Jugendlichen sind unter 16 bzw. 14 Jahren alt; bitte jeweils nach Geschlechtern getrennt auflisten?

Siehe Beantwortung Frage 1.

3. Welche Staatsangehörigkeiten haben diese Personen?

Siehe Beantwortung Frage 1.

4. In welcher Weise nimmt sich das Dortmunder Jugendamt dieser jungen Minderjährigen an?

Sollte das Jugendamt Kenntnis über verheiratete minderjährige Flüchtlinge bekommen, ist ein nach Altersgruppen (unter 18 bis 15 Jahren, unter 16 Jahren und jünger als 14 Jahren) abgestuftes Verfahren zur Prüfung des Kindeswohles vorgesehen.
Abhängig von der jeweiligen Situation ist eine Inobhutnahme (IONA) nach § 42a SGB VIII zu veranlassen.

Bei minderjährigen unbegleiteten jungen Frauen würde grundsätzlich das Familiengericht zur Bestellung eines Vormundes angerufen und auf keinen Fall der sogenannte „Ehemann“ vorgeschlagen.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05786-16)
Grüne Jugend Dortmund
(Drucksache Nr.: 05786-16-E1)
JuLis Dortmund
(Drucksache Nr.: 05786-16-E2)

Herr Grohmann begrüßte, dass die Berichte nachgereicht und als Chance genutzt wurden, die Arbeit vorzustellen. Er dankte für die jetzt vollständigen und guten Berichte.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Rechenschaftsbericht 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis

zu TOP 4.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03744-16)
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2016
(Drucksache Nr.: 03744-16)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung am 27.10.16 vor:

„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert zum Thema „Bezirksverwaltungsstelle Brackel“ an ihren interfraktionellen Antrag aus der Sitzung vom 20.03.2014 (Drucksache Nr.: 12079-14) sowie ihren Beschluss vom 15.09.2016 zum „2. Quartalsbericht 2016 der Städt. Immobilienwirtschaft“ (Drucksache Nr. 05471-16).

Die Bezirksvertretung fordert nunmehr unverzüglich, eine Perspektive für das Haus, die dort Beschäftigten und die Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen. Das Gebäude muss zeitnah instand gesetzt und an den üblichen Standards angepasst oder aufgegeben werden. Massive Feuchtigkeitsschäden und die unmögliche Situation, dass das Haus kaum barrierearm zu gestalten ist, lassen weitere Zustückstellungen nicht zu!

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig unter Berücksichtigung des o. g. Antrages, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung der BV Brackel zur Kenntnis und leitet sie an den Rat weiter.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

zu TOP 4.4
Polizeiliche Kriminalstatistik 2015
- Bericht der Polizei -


Herr Nehm führte kurz in die Kriminalstatistik ein.
Er wies darauf hin, dass die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr relativ stabil geblieben sind.
Im Haus des Jugendrechts finde die komplette Jugendsachbearbeitung statt (außer Staatsschutz-, Rauschgift- und Sexualdelikten), einschließlich Intensivtätersachbearbeitung (in Dortmund derzeit 49, Alter 14 – 21 Jahre).

Frau Dr. Tautorat dankte für die Statistik, die immer sehr informativ sei. Sie belege, dass es doch einen großen Unterschied zwischen gefühlter und tatsächlicher Kriminalität gebe. Besonders wichtig sei, dass keine signifikanten Ausschläge nach oben erfolgt sind.

Herr Prause bestätigte auch aus seiner beruflichen Erfahrung, dass die Zahlen relativ stabil geblieben sind, zum Teil auch leicht rückläufig.
Er dankte – auch im Namen seiner Kolleginnen und Kollegen - ganz herzlich der Verwaltung, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, Betreuungsanweisungen und soziale Trainingskurse durchführen zu lassen.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Polizeiliche Kriminalstatistik zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05992-16)

Frau Dr. Tautorat bat darum, in den nächsten Bericht alle Kooperationspartner aufzunehmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Broschüre „5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 4.7
Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05989-16)

Herr Grohmann nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass die Beratungen in ihrer Fraktion noch nicht abschlossen sind und sie sich daher bei der Abstimmung enthalten werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung – Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Grevel, Flur 1, Nr. 350 in einer Größe von ca. 3.600 qm, gelegen In der Liethe 215, aus dem Sondervermögen Grundstücks- und Verwaltungsvermögensfonds (SV GVVF) für die Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) und öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu veräußern.
2. Er beschließt für die TEK die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. (Gewährvertrag)

3. Er beschließt weiterhin, dass die Tageseinrichtung für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen ist.


zu TOP 4.8
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. stimmt der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde (Anlage 2) zu und beschließt, vorbehaltlich entsprechender Zuwendungsbescheide zur Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.

2. legt auf Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde das in
Anlage 4 umgrenzte Gebiet gemäß § 171e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Gebiet fest, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.




5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Kinderbetreuungsquote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06141-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…im Jahre 2012 wurde in Dortmund eine Bedarfserhebung für die Kinderbetreuung durchgeführt und daraus eine Vorlage mit einem Ausbaukonzept bis zum Jahr 2015 entwickelt.
Mittlerweile hat sich aus vielerlei Gründen die Situation als auch die Dortmunder Betreuungsquote bei der Betreuung und Bildung für Kinder im Feld von U3 & Ü3 im positiven (Plätze/Kitas sind neu geschaffen worden), wie auch im negativen Bereich (wachsende Anzahl von Kleinkindern) geändert.

Darum wird die Verwaltung gebeten Stellung zu beziehen:

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 01.02.2017.


zu TOP 5.2
Unterhaltsvorschuss
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06191-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06191-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Unterhaltsvorschuss. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 01.02.2017.


zu TOP 5.3
Vergabe von Kita-Plätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06193-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06193-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine aktuelle Darstellung der Wartelisten für Kindertagestätten. Die Aufstellung sollte nach Stadtbezirken aufgeteilt sein.

Begründung:
In der Sitzung des FABIDO-Betriebsausschusse im September wurde über die Anmeldeverfahren für Kindertagesstätten sowie über ein einheitliches und trägerübergreifendes Anmeldeverfahren für Kitas, Tagespflege und Großpflegestellen diskutiert. In diesem Zusammenhang ging es auch um Wartelisten für Kita-Plätze. Stadtweit liegt die Versorgung mit Kindertagesplätzen bei den über Dreijährigen bei 99,7 Prozent. Allerdings unterscheidet sich die Versorgungsquote deutlich in den unterschiedlichen Stadtbezirken. Das gilt auf anderem Versorgungsniveau auch für unter dreijährige Kinder. Eine Übersicht über die Wartelisten aufgeteilt nach Bezirken kann zusätzliche Hinweise über eine notwendige Ausweitung des Angebots geben.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 01.02.2017.


zu TOP 5.4
Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes zu Kita-Plätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06194-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06194-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes zu Kita-Plätzen. Dabei sollten insbesondere die folgenden Fragen beantwortet werden:

1. Welche konkreten Auswirkungen des Urteils sieht die Verwaltung in Bezug auf die Dortmunder Situation der Versorgung mit Plätzen in der Kindertagesbetreuung?

2. Gibt es Eltern, die in der Vergangenheit bereits Klage erhoben haben? 3. Wenn ja, um wie viele Eltern handelt es sich und wie sind diese Klagen entschieden worden?

4. Welche finanziellen, personellen und organisatorischen Notwendigkeiten sieht die Verwaltung, um über den in den vergangenen Jahren hinausgehenden großen Ausbau hinaus die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz sicherstellen zu können?

Begründung:
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20.10.2016 dem Grunde nach entschieden, dass Eltern den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen können, wenn ihren Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie deshalb keiner Erwerbsfähigkeit nachgehen können.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 01.02.2017.


zu TOP 5.5
Jugendfreizeitstätte Nette – Das Projekt CHILL
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06195-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06195-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„... die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Erfahrungsbericht des Projekts „CHILL“ der Jugendfreizeitstätte Nette. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
Seit 2005 bietet das Projekt CHILL in den Räumen der Jugendfreizeitstätte SMILE in Kooperation mit dem Jugendamt seinen Besucher*innen an sieben Tagen in der Woche einen informellen Treffpunkt. Gekoppelt an das Projekt findet in regelmäßigen Abständen aufsuchende Jugendarbeit statt.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 01.02.2017.
zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn verwies auf die vor der Sitzung verteilten Flyer/Broschüren zum FZW bzw. Fritz-Henßler-Haus (Fritz-Henßler-Haus – Dortmunds zentrales Jugendkulturzentrum; Zirkus Fritzantino – Weihnachts-Gala 2016; Veranstaltungen Jugendkultur 2017; Jugendkultur FHH/FZW – Sept. – Dez. 2016).





Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:15 Uhr.




Sohn Spangenberg Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin



Anlage zu TOP 2.3

Haushalt_Jugendamt 2017_Version AKJF 09.11.2016_V3 [Kompatibilitätsmodus].pdfHaushalt_Jugendamt 2017_Version AKJF 09.11.2016_V3 [Kompatibilitätsmodus].pdf


Anlage zu TOP 3.1

 doc20161110102614.pdfdoc20161110102614.pdf


Anlage zu TOP 3.2
20161109 Präsentation Grone Jugendhilfeträger.pdf20161109 Präsentation Grone Jugendhilfeträger.pdf


Anlage zu TOP 6.
Aufstellungen BV Sept. Okt. ohne Dateipfad.pdfAufstellungen BV Sept. Okt. ohne Dateipfad.pdf

© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus