Niederschrift (öffentlich)
über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 31.03.2022
Westfalenhallen, Halle 1
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Westphal
Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen
SPD
Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Schlienkamp
CDU
Rm Dr. Suck
Rm Mader
B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke+
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Kauch
Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser
b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki
StD Uhr
Frau Marzen
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 31.03.2022, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 1
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.02.2022
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23609-22)
3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23565-22)
3.3 Bauleitplanverfahren; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, II. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, IV. Entscheidung über Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, V. Entscheidung über Stellungnahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, VIII. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23283-21)
3.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
3.5 Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22558-21)
3.6 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Ergänzung vom 28.01.22 zur Vorlage (Drucksache Nr.: 23268-21-E1)
3.7 E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23331-22)
3.8 Durchführung des "Festi Ramazan 2022"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23783-22)
3.9 Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von freifinanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23622-22)
hierzu -> Ergänzung (Korrektur) zum Vorgang vom 24.02.22 (Drucksache Nr.: 23622-22-E1)
3.10 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh, Maßnahme: Aufwertung der Fuß- und Radverkehrsverbindung, Teilmaßnahme: "Ausbau des Salz- und Pfefferweges"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23620-22)
3.11 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede" in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23337-22)
3.12 Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
hier: Beschluss über die Einstellung der mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23646-22)
3.13 Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23005-21)
3.14 Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23048-21)
3.15 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23251-21)
3.16 Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)
3.17 Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Masterplan Energiezukunft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23396-22)
4.2 Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens im Rahmen des Sonderaufrufs „Gewerbegebiete“ im Breitbandförderprogramm des Bundes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23756-22)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen
- Erhöhung des Preisgeldes
- Aktualisierung der Richtlinien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23520-22)
6.2 Sanierung des Freibades Stockheide
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23597-22)
6.3 Vertretung der Stadt Dortmund im Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23329-22)
6.4 Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft und Durchführung ab dem Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23491-22)
7. Schule
7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)
7.2 Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23768-22)
7.3 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)
7.4 Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund: 2. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23490-22)
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)
9.2 Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23411-22)
9.3 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 -
PB 34/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23324-22)
9.4 Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23681-22)
9.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 1 GO NRW
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.01.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23778-22)
9.6 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23870-22)
9.7 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23965-22)
9.8 Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 (GFG 2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23867-22)
9.9 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.1) vor und wurde abgesetzt.
9.10 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.4) vor und wurde abgesetzt.
9.11 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.3) vor und wurde abgesetzt.
9.12 Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23852-22)
9.13 Jahresabschlussentwurf 2021 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23907-22)
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23556-22)
10.2 Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23553-22)
10.3 Einrichtung von zwei geförderten, überplanmäßigen, befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Breitband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23455-22)
10.4 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23873-22)
10.5 UEFA EURO 2024- Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“ sowie Kenntnisnahme des Sachstandes hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23690-22)
10.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Nachbenennung eines Delegierten für die RGRE Delegiertenversammlung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24039-22)
10.7 Verkaufsoffene Sonntage am 03.04.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 08.05.2022 im Stadtbezirk Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23951-22)
10.8 Zukunftsfähige Verwaltung und Stadtstrategie für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24066-22)
10.9 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.1) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Reuter (B´90/Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:
Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23981-22) als TOP 10.10
OB Westphal schlägt die Absetzung folgender Vorlagen vor:
3.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
3.6 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
9.1 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)
9.6 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23870-22)
9.12 Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23852-22)
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.02.2022
Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.02.2022 wird einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23609-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23565-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Bauleitplanverfahren; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, II. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, IV. Entscheidung über Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, V. Entscheidung über Stellungnahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, VIII. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23283-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.4
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.
zu TOP 3.5
Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22558-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.6
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Ergänzung zur Vorlage vom 28.01.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E1) vor:
„… in der Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung, die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung, so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.
zu TOP 3.7
E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23331-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu die folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Nach ausführlicher Diskussion über die geplante Gebühr i.H.v. 20 €, stellt Herr Mader (CDU-Fraktion) mündlich folgenden Antrag:
„Die geplante Sondernutzungsgebühr wird i.H.v. 50 € pro E-Roller und Jahr festgesetzt.“
Herr Mader erklärt sich nach Wunsch der anderen Fraktionen einverstanden, über die Höhe der Gebühren noch zu beraten und bittet, den Antrag als eingebracht zu betrachten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den o. g. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion und die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“
Außerdem liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) aus seiner Sitzung am 29.03.2022 vor:
„Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2022 vor:
- Siehe oben -
Hierzu stellt Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) mündlich in der Sitzung folgenden Antrag:
„Die geplante Sondernutzungsgebühr wird i.H.v. 50 € pro E-Roller und Jahr festgesetzt.“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) stimmt diesem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke+ und bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion Die Linke+, unter Einbeziehung des vorher genannten Antrags, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Ausbringen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum durch Straßenrecht zu reglementieren. Hierzu beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eine Sondernutzungserlaubnis mit straßenrechtlichen Auflagen zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Mobilitätskonzept zum Thema E-Roller der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und dem Abschluss einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern von Leih-E-Rollern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund durch den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit den o.g. Empfehlungen des AFBL und des ABöAB ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.8
Durchführung des "Festi Ramazan 2022"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23783-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 15.03.2022 vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Bericht der Verwaltung zur Durchführung des Festi Ramazan 2022 auf den Parkplätzen E1 / E2 an der Victor-Toyka-Straße zur Kenntnis.
Die SPD-Fraktion gibt folgende Stellungnahme zu Protokoll:
1) Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost stellt sich erneut hinter die schon 2019 geäußerten Bedenken der Anwohner und erwarten auch für die in diesem Jahr geplante Veranstaltung eine intensive Prüfung des Sachverhalts unter Beteiligung der betroffenen Anrainer. Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist zu kritisieren, dass die auf Seite 2 der Vorlage, Drucksache-Nr. 23783-22, erwähnte frühzeitige Information der unmittelbar Betroffenen durch den Veranstalter nicht erfolgt ist, auch die Umsetzung seiner Verpflichtung zur Erreichbarkeit während der Veranstaltungszeiten steht nach wie vor aus.
2) Bei der Erstellung des jetzigen Verkehrs- nebst Parkkonzeptes ist zwingend zu berücksichtigen, dass sowohl im Bereich Joseph-Scherer-Straße als auch im Bereich der B 54-Abfahrt an der Shell-Tankstelle umfangreiche Straßenbauarbeiten abgewickelt werden.
3) Für die SPD-Fraktion ist es sehr überraschend, dass das Festi Ramazan 2022 im Gegensatz zu 2019 (Drucksachen-Nr. 13583-19) weder vom Rat beschlossen wird, noch durch den Hauptausschuss und Ältestenrat eine Empfehlung erhalten muss. Der Charakter der Veranstaltung ist unverändert, nach Aussage der Vorlage für 2022 (siehe Seite 2 letzter Absatz) liegt aber die Zuständigkeit bei politischen Gremien.
Die CDU-Fraktion schließt sich dieser Stellungnahme an.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Durchführung des Festi Ramazan 2022 auf den Parkplätzen E1 / E2 an der Victor-Toyka-Straße zusammen mit der o.a. Empfehlung der BV Innenstadt-Ost zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von freifinanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23622-22)
Folgende Ergänzung (Korrektur) zum Vorgang vom 24.02.2022 (Drucksache Nr.: 23622-22-E1) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„… leider ist in der, unter der Drucksache Nr. 23622-22 als Anlage beigefügten Wohnraumschutzsatzung, ein Fehler im § 12 der Satzung aufgefallen. Daher ist die Formulierung "§ 6 Abs. 1 Nr. 7 bzw. § 7 Nummer 2" durch "§ 6 Abs. 4 Nr. 7 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 2" auszutauschen.
Der korrigierte Satzungstext ist im GIS (Drucksache Nr. 23622-22-E1) hinterlegt.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.a. Ergänzung (Korrektur) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.10
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh, Maßnahme: Aufwertung der Fuß- und Radverkehrsverbindung, Teilmaßnahme: "Ausbau des Salz- und Pfefferweges"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23620-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.11
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede" in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23337-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.12
Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
hier: Beschluss über die Einstellung der mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23646-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.13
Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23005-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.14
Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23048-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.22 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig:
1. Der Sport- und Freizeitpark muss weiterhin einen direkten, öffentlichen Zugang von der Schweizer Allee aus haben. Auf Seite 3 der Vorlage erkennt man, dass das Gebäude auf der jetzigen Zufahrt stehen wird.
2. Alternativstandort für die vorhandene Beachvolleyballanlage soll im Sport- und Freizeitpark mit 2 Plätzen für die öffentliche Nutzung mit geplant werden.
3. Gespräche mit dem VSC 08 und alternative Angebote während der Bauphase.
4. Hinweis, dass die Umrandung der Beachvolleyballanlage dem KiJugA gehört und rechtzeitig mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden muss.
Die Kosten für diese Ergänzungswünsche werden nicht mit den BV-Mitteln finanziert werden können. Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet um Realisierungen aus dem gesamtstädtischen Haushalt, da die baulichen Veränderungen im Sport- und Freizeitpark mit dem Neubau der JFS im kausalen Zusammenhang stehen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie in der Vorlage beschrieben und mit o. g. Ergänzungen zu beschließen.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 22.03.22 (Ergänzungen fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den geplanten Neubau der JFS Aplerbeck zur Kenntnis.
2. beschließt den planerischen Lösungsvorschlag für den Neubau der JFS Aplerbeck an der Schweizer Allee mit einem Kostenrahmen i.H.v. rd. 5 Mio € (inkl. Interimsquartier) weiter zu verfolgen.
3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die JFS Aplerbeck.
4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss.
5. Der Sport- und Freizeitpark muss weiterhin einen direkten, öffentlichen Zugang von der
Schweizer Allee aus haben. Auf Seite 3 der Vorlage erkennt man, dass das Gebäude auf der jetzigen Zufahrt stehen wird.
6. Alternativstandort für die vorhandene Beachvolleyballanlage soll im Sport- und
Freizeitpark mit 2 Plätzen für die öffentliche Nutzung mit geplant werden.
7. Gespräche mit dem VSC 08 und alternative Angebote während der Bauphase.
8. Hinweis, dass die Umrandung der Beachvolleyballanlage dem KiJugA gehört und
rechtzeitig mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden muss.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.15
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23251-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.16
Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 22.03.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 16.03.2022:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DS-Nr.: 23269-21-E1):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur o.g. Vorlage:
1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.
Begründung:
Die Vorlage belegt für Dortmund einen exponentiellen Anstieg der Zulassung von Elektro-PKW in den vergangenen 18 Monaten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung u.a. durch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt. Der zu definierende Anteil an Stellplätzen für Elektro-PKW an Ladesäulen sollte dieser dynamischen Entwicklung angepasst werden.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Faktion AfD) den Beschlussvorschlag laut Vorlage zu fassen.
AMIG 22.03.2022:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des AKUSW empfiehlt der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die zeitliche Begrenzung des Parkens an öffentlichen Ladepunkten gemäß Elektromobilitätsgesetz.
2. die Kennzeichnung von zunächst bis zu 20% der Laternenladepunkte im Rahmen des Projekts NOX-Block (DS-Nr. 12294-18) als Stellplätze für E-Fahrzeuge mit anschließender Evaluierung dieser Maßnahme.
3. den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an den bestehenden Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
Ergänzung:
1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AMIG ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.17
Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Informationen zur Einrichtung eines Verkehrswendebüros zur Kenntnis.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Masterplan Energiezukunft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23396-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 22.03.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 16.03.2022:
„Herr sB Wiesner formuliert hierzu folgende Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.
Frau Rm Lemke verdeutlicht, dass ihre Fraktion große Probleme mit diesem Masterplan habe und man diesem daher grundsätzlich nicht zustimmen könne. Weiterhin kritisiert sie, dass die Vorlage nicht die Grundvoraussetzungen für kommunale Barrierefreiheit bzgl. öffentlicher Dokumente erfülle. Des Weiteren bitte sie darum, dass die Vorlage auch noch an die Bezirksvertretungen gehe, da das Thema auch für diese sehr wichtig sei.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Prüfauftrag 1. Einstimmig, bei einer Enthaltung zu.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Prüfauftrag 2. Mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.
Mit diesen Prüfaufträgen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion Die LINKE+, Die FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.
Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.
Der Ausschuss überweist die Vorlage darüber hinaus zur Kenntnis an die Bezirksvertretungen.“
AMIG 22.03.2022:
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man die Anlage zur Vorlage sowohl technisch als auch inhaltlich für inakzeptabel halte.
Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung des AKUSW empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die LINKE+, Die FRAKTION/Die PARTEI sowie Fraktion AfD) nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.
Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AMIG ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.2
Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens im Rahmen des Sonderaufrufs „Gewerbegebiete“ im Breitbandförderprogramm des Bundes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23756-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen
- Erhöhung des Preisgeldes
- Aktualisierung der Richtlinien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23520-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Sanierung des Freibades Stockheide
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23597-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.22 vor:
Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
1. auf eine Machbarkeitsstudie für das Freibad Stockheide zu verzichten und die Sanierung umgehend in Angriff zu nehmen.
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, auf Grundlage der bereits bestehenden Kostenschätzung eine Ausschreibung und Vergabe zur tiefergehenden Sanierungsplanung (Leistungsphasen IV und V HOAI) vorzubereiten und zu beauftragen.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Beendigung des Anzeigeverfahrens nach § 80 Abs. 5 GO NRW für den Haushalt 2022.
2.
2.1 Der Beschluss des AKSF zur temporären Ertüchtigung (DS-Nr. 22338-21) wird bei Beschluss des Punktes 1) aufgehoben. Eine Öffnung des Freibades erfolgt erst nach Abschluss der Grundsanierung.
Alternativ:
2.2 An der Beschlussfassung des AKSF zur temporären Ertüchtigung (DS-Nr.: 22338-21) wird festgehalten; die entsprechende temporäre Sanierung ist vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass notwendig werdende Baumaßnahmen von Ausführungs-/Fertigstellungs-/Lieferterminen abhängen und angesichts der angespannten Lage im Bauwesen sowie notwendiger Vergabelaufzeiten eine Öffnung des Freibades zur Saison 2022 nicht garantiert werden kann.
Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des AKSF und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss wie o.g. zu fassen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.3
Vertretung der Stadt Dortmund im Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23329-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft und Durchführung ab dem Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23491-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule
zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an
den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23 zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23768-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den vorliegenden Bericht zur Umsetzung des
Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts zur Kenntnis.
zu TOP 7.3
1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ mit dem Stand 31.12.2021 zur Kenntnis.
zu TOP 7.4
Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund: 2. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23490-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den zweiten Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch des Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund zur Kenntnis.
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.
zu TOP 9.2
Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23411-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 -
PB 34/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23324-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.4
Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23681-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 1 GO NRW
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.01.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23778-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.6
Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23870-22)
Die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.22 vor:
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23870-22-E1):
...die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Mit dem Haushaltsbeschluss zur Durchführung zur Durchführung von Sperrmülltagen im Rahmen eines Modellprojekts ist das Ziel verbunden, die Entsorgung des Sperrmülls für die Dortmunder*innen deutlich zu vereinfachen und so – ergänzend zum Einsatz von Mülldetektiven – die Fälle illegaler Entsorgungen deutlich zu senken.
Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, wird das vorliegende Konzept der EDG um die folgenden begleitenden Maßnahmen ergänzt:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 die Gebühr für die individuelle Sperrmüllabholung auf 5 € zu reduzieren.
2. Zur dauerhaften Verbesserung des bestehenden Angebots wird die Onlinebuchung für die Anmeldung der Sperrmüllabholung weiter vereinfacht, z. B. durch die Einführung eines Onlinetools zur direkten Terminfindung beziehungsweise über die Einführung einer speziellen Abfall-App, inklusive Bezahlmöglichkeiten bis zum Gebührenjahr 2023.
3. Für Nutzer*innen ohne Mobiltelefon wird dauerhaft die Möglichkeit einer kontaktfreien Zahlung der anfallenden Gebühr durch Vorab-Überweisungen, beziehungsweise durch elektronische (Direkt-)Zahlungsmöglichkeiten - auch jenseits eines App-Angebotes – geschaffen. Ziel ist, dass für die Kund*innen am Tag der Abholung nicht mehr vor Ort sein müssen.
4. Der schon in der Abfallsatzung verankerte kostenfreie Wertstoff-Holservice wird offensiv beworben.
5. Der im Konzept genannte Begriff „Zentrale Sperrmüllsammlung“ wird ersetzt durch „mobiler Recyclinghof“, um deutlich zu machen, dass neben Sperrmüll auch Elektroaltgeräte und Schadstoffe angenommen werden.
6. Standorte und Termine für die “mobilen Recyclinghöfe” werden mit den jeweiligen Bezirksvertretungen abgestimmt. Zudem werden geeignete Formen der Bekanntmachung im Quartier vereinbart.
7. Anliefer*innen aus anderen Stadtteilen werden nicht abgewiesen. Sie erhalten die Möglichkeit zur Entsorgung gemäß der üblichen Gebühren an stationären Recyclinghöfen.
8. Die EDG prüft die Möglichkeit, Kund*innen aus der unmittelbaren Nachbarschaft beim Transport von Müll zum “mobilen Recyclinghof” zu unterstützen. Dieses Angebot soll sich insbesondere an Personen ohne Kraftfahrzeug oder mit körperlichen Einschränkungen richten.
9. Im ersten Jahr soll jedem Stadtbezirk das Angebot zur Durchführung von jeweils einem “mobilen Recyclinghof” unterbreitet werden.
Das Konzept und der vorliegende Antrag werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in dessen Sitzung am Dienstag, dem 29sten März, zur Beratung vorgelegt.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 23870-22-E2):
...die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Die Vorlage der Verwaltung für einen kostenlosen Sperrmülltag trifft nicht die ursprüngliche Intention bei der Verabschiedung der Haushaltsbegleitbeschlüsse. Das vorgelegte Modell schließt insbesondere Personen ohne Auto vom Sperrmülltag aus. Dies ist aber gerade der Personenkreis, der auch die Recyclinghöfe nicht erreicht.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Vorlage "Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes" wie folgt zu überarbeiten:
1. Die Sammlung findet haushaltnah statt. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, ihren Sperrmüll entweder direkt an der Straße vor ihrem Wohnhaus abzustellen oder einen Sammelpunkt innerhalb von 1000 Metern zu erreichen.
2. Damit dies logistisch umgesetzt werden kann, werden die Abholtage nach Stadtbezirken differenziert.
3. In die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist einzubeziehen, welche Abfälle nicht abgestellt werden können und welche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen verhängt werden können.
AKUSW, 16.03.2022:
Der AKUSW leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Außerdem überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit zur Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden.
Weiterhin liegt AFBL folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23870-22-E3) vor:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Durchführung kostenfreier Sperrmülltage nicht den Anliegen des diesbezüglichen Haushaltsbegleitbeschlusses (Drucksache Nr. 22100-21-E33, Ziffer 31) gerecht wird. Ziel ist es, über ein periodisches bürgerfreundliches, kostenloses Serviceangebot der wilden Müllentsorgung ihren Anreiz zu nehmen. Diese Zielsetzung wird mit dem vorgelegten Konzept einer kostenlosen zentralen Sperrmüllsammlung nicht zu erreichen sein.
2. Vor diesem Hintergrund wird die Beteiligungsverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH gute Praxisbeispiele für bürgerserviceorientierte kostenlose Sperrmüllsammlungen in größeren Städten und Gemeinden zusammenzutragen und die jährlichen Müllgebühren in den Vergleichskommunen darzustellen. Die zugrunde liegenden Konzepte sind den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu ihren Sitzungen im Juni 2022 nebst eingeholten örtlichen Erfahrungsberichten und einer Einschätzung ihrer Übertragbarkeit auf Dortmund aus Sicht von Verwaltung und EDG vorzulegen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass zusätzliche Veränderungen und damit einhergehende finanzielle Auswirkungen bzw. Gebührenveränderungen, die sich aus den vorliegenden Anträgen bei Zustimmung ergeben würden, erneut den diesem Ausschuss und dann dem Rat vorgelegt werden müssten. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden sei damit überfordert und deshalb sei eine Vorberatung in diesem Ausschuss notwendig.
Her Rüddenclau (Stadtkämmerei) weist darauf hin, dass der Rat als letzte Distanz durchaus über die evtl. Gebührenveränderungen entscheiden könne. Die Vorlage sei ohne finanzielle Auswirkungen, eine evtl. Empfehlung unter Einbeziehung der vorliegenden Anträge würde bedeuten, dass ein Beschluss gefasst werde, ohne zu wissen, wie die finanziellen Auswirkungen seien. Er gibt zu bedenken, dass gebührenerheblich gefasste Beschlüsse im Gesamtkontext gesehen werden müssten. Er halte es für sinnvoll, diesen Ausschuss erneut damit zu befassen.
Nach ausführlicher Diskussion, einer beantragten Sitzungsunterbrechung von 10 Min und nachdem die Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur Vorlage ausführlich verdeutlicht haben, stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wie folgt ab:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die darin enthaltenen Anträge, aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.22 zur Kenntnis.
Die darin enthaltenen o. g. Anträge (Drucksache Nr.: 23870-22-E1 und 23870-22-E2) werden im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden behandelt und sind mit dem heutigen Beschluss des AFBL in Verhältnis zu setzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich einverstanden, dass das Thema erneut diesen Ausschuss erreicht, wenn eine, wie o. beschriebene Gebührenrelevanz entsteht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den o. g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23870-22-E3) getrennt wie folgt ab:
Punkt 1:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Punkt 1 des o. g. gemeinsamen Antrages einstimmig, bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.
Punkt 2:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Punkt 1 des o. g. gemeinsamen Antrages einstimmig zu.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck hält fest, dass mit dieser Abstimmung die Vorlage hinfällig ist.
Während der Sitzungspause und nach Beendigung des öffentlichen Teils der Sitzung, zieht die Verwaltung die Vorlage zurück.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Durchführung kostenfreier Sperrmülltage nicht den Anliegen des diesbezüglichen Haushaltsbegleitbeschlusses (Drucksache Nr. 22100-21-E33, Ziffer 31) gerecht wird. Ziel ist es, über ein periodisches bürgerfreundliches, kostenloses Serviceangebot der wilden Müllentsorgung ihren Anreiz zu nehmen. Diese Zielsetzung wird mit dem vorgelegten Konzept einer kostenlosen zentralen Sperrmüllsammlung nicht zu erreichen sein.
2. Vor diesem Hintergrund wird die Beteiligungsverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH gute Praxisbeispiele für bürgerserviceorientierte kostenlose Sperrmüllsammlungen in größeren Städten und Gemeinden zusammenzutragen und die jährlichen Müllgebühren in den Vergleichskommunen darzustellen. Die zugrunde liegenden Konzepte sind den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu ihren Sitzungen im Juni 2022 nebst eingeholten örtlichen Erfahrungsberichten und einer Einschätzung ihrer Übertragbarkeit auf Dortmund aus Sicht von Verwaltung und EDG vorzulegen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.
zu TOP 9.7
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23965-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.8
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 (GFG 2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23867-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.9
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Dem AFBL liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE +)(Drucksache Nr.: 22675-21-E5):
...das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) sieht eine Einstellung der Sammlung und Weiterverwertung von Textilien vor. Als Begründung dafür wird eine immer schlechtere Verarbeitungsqualität der Textilien angeführt, die eine Weiterverwendung in Altkleiderkammern inzwischen häufig ausschließen würden.
Dazu bitten wir den AKUSW den folgenden Prüfauftrag zu verabschieden:
Die EDG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Altkleider einer nachhaltigen Textilienverwertung zugeführt werden können.
Begründung
Die Verbrennung von Textilien als Teil des Restmüllkontingentes sollte nur die letztmögliche Anwendung sein. Es gibt aber auch in Dortmund ansässige Unternehmen, die sich auf die Aufbereitung von Alttextilien für die Textilindustrie und die Papierindustrie spezialisiert haben und somit einen positiven Effekt zu einem klima- und ressoursenschonenden Stoffkreislauf beitragen. Hier wären Kooperationen zwischen EDG und in Dortmund ansässigen Unternehmen zur Lenkung der Stoffströme und zur Förderung der Regionalwirtschaft durchaus denkbar.
AKUSW, 02.02.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf die nächste Sitzung.
Weiterhin liegt dem AFBL erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit folgenden Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss zu fassen, das anliegende Abfallwirtschaftskonzept zu beschließen.
Bemerkungen:
Die Energiegewinnung durch Abfall darf nicht zum Selbstzweck werden, da die Zielsetzung nach wie vor Abfallvermeidung heißen muss.
Das Konzept was mit alten Textilien geschieht ist nicht zufriedenstellend. Da die Entsorgungshöfe ausgelagert sind, ist es den Menschen ohne PKW nicht zuzumuten Altkleidung durch das ganze Stadtgebiet zu transportieren. Möglicherweise landet dann die Kleidung eher im Restmüll. Es sollten hier neue Ideen eingebracht werden, wie z.B. Läden, die Second Hand Kleidung anbieten und Möglichkeiten die auch im Innenstadtbereich eine sinnvolle Entsorgung gewährleisten.
Im Bericht über Straßenkehricht wird das Problem der Zigarettenstummel, die unachtsam weggeworfen werden nicht angesprochen. Werden dafür auch Lösungsansätze gesucht?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der AFBL vertagt die Entscheidung zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und fordert die Verwaltung und die EDG auf, vor dessen Verabschiedung die Haushaltsbegleitbeschlüsse zum kostenlosen Sperrmülltag und zur wohnortnahen Sammlung von Elektroschrott einzuarbeiten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:
im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 gab es unter anderem zwei konkrete Beschlüsse zu Elektroschrott und zu Sperrmüll. Die Fraktion DIE LINKE+ bittet im Zuge des aktuell vorliegenden Abfallwirtschaftskonzepts darum, die Antworten auf folgende Fragen nachzureichen:
Die EDG wurde mit der Entwicklung eines Konzeptes und mit dessen Umsetzung für die dezentrale wohnortnahe Sammlung von Elektroschrott beauftragt.
Wann wird dieses Konzept vorgestellt?
Wann ist die Aufstellung der ersten Container vorgesehen?
Wie viele Container sind für den Elektroschott vorgesehen?
Auch ein Konzept für ein auf ein Jahr befristetes Modellprojekt für eine kostenlose Sperrmüllabfuhr wurde in Auftrag gegeben und sollte im ersten Quartal 2022 vorgelegt werden.
Wann ist mit der Vorlage dieses Konzepts zu rechnen?
Wann ist mit der Durchführung der ersten Sperrmüllabfuhr zu rechnen?
Der AFBL ist in seiner Sitzung am 10.02.22 der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) gefolgt und hat die weitere Beratung der gesamten Angelegenheit in seine heutige Sitzung geschoben.
AFBL 24.03.22:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE +)(Drucksache Nr.: 22675-21-E5):(lag bereits zur Sitzung am 02.02.2022 vor)
Siehe oben!
Weiter liegt zur Sitzung am 16.03. vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22675-21-E9):
...in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.02.2022 hat die Fraktion Linke+ zu dem o.g. TOP 3.2 um Antwort zu folgendem Prüfauftrag gebeten:
Die EDG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Altkleider einer nachhaltigen Textilienverwertung zugeführt werden können.
Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der EDG teile ich Ihnen dazu wie folgt mit:
Die als DS Nr. 22675-21 vorgelegte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) begründet ausführlich und schlüssig, warum die bisherige flächendeckende Erfassung von Alttextilien über ein separates Depotcontainersystem zum 01.01.2021 eingestellt wurde.
Die entsprechend ökologisch, ökonomisch sowie sozial- und entwicklungspolitisch begründeten abfallwirtschaftlichen Ausführungen hierzu finden sich in Kap. 2.3.1.2 Bringsystem: S. 48-51 Kap. 4.2.2 Getrennt erfasste Fraktionen: S. 151-153 (Mengenprognose) der vorgelegten Fortschreibung.
Das Erfassungsangebot im Bringsystem für die Bürgerinnen und Bürger an den sechs Recyclinghöfen der EDG, als auch der Abholservice für Alttextilien gem. § 14a der Dortmunder Abfallsatzung verbleiben -ergänzt um die stadtweit vorhandenen karitativen Kleiderkammern unverändert bestehen.
Des Weiteren enthält die vorgelegte Fortschreibung des AWK im Kap. 3.2.2.1 „Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung“ bereits einen selbstverpflichtenden und konkreten Prüfauftrag für eine abfallwirtschaftlich höherwertige Konzeption, die sich im Falle einer vorteilhaften Umsetzbarkeit durch ein erweitertes Angebot in der Möbelbörse im Rahmen eines kooperativen Lösungsansatzes auszeichnen wird (S. 105-106):
„Neben der in Kap. 2.3.1.2 dargestellten Sammlung von Alttextilien über die sechs Recyclinghöfe, den Abholservice gem. §14a der Dortmunder AbfS und über stadtweit vorhandene karitative Kleiderkammern ist die Machbarkeit einer höherwertigen Sammlung „Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Alttextilien“ -z.B. über neue Kooperations- Modelle mit dem erweiterten Angebot zur Abgabe hochwertiger Alttextilien- sinnvoll zu prüfen. In Zusammenarbeit mit sozialen Beschäftigungsträgern würden zusätzlich zu den vorhandenen Kleiderkammern gebrauchsfähige und hochwertige Kleidungsstücke in das Sortiment der Möbelbörse aufgenommen. Das „Know-how“ innerhalb der vorhandenen Kleiderkammern bietet sich hier für eine logistische Lösung -die Zulieferung, der Austausch und die Pflege der Ware bis hin zur Präsentation kann so gewährleistet werden- an. Diese weitergehende intensivierte Vorbereitung zur Wiederverwendung in Kooperation mit sozialen Beschäftigungsträgern wird im Umsetzungsfall Bestandteil einer unterjährigen Fortschreibung der Dortmunder Abfallwirtschaftskonzeption sein. Die Stadt Dortmund und die EDG prüfen gemeinsam mit den sozialen Beschäftigungsträgern -mit dem Ziel einer vorteilhaften abfallwirtschaftlichen Konzeption- eine sinnvolle Realisierung in der EDGMöbelbörse.“
Im Kontext dieses vorstehenden und im AWK bereits verankerten Prüfauftrages wird durch EDG gemäß Drs. Nr.: 22675-21-E5 zudem geprüft, ob “Kooperationen zwischen EDG und in Dortmund ansässigen Unternehmen zur Lenkung der Stoffströme und zur Förderung der Regionalwirtschaft“ umsetzbar sind. Im Umsetzungsfall wird dies Bestandteil einer unterjährigen Fortschreibung des AWK sein.
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 10.02.2022:
Der AFBL folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und verschiebt die weitere Beratung der gesamten Angelegenheit zunächst in die nächste Sitzung des AKUSW am 16.03.22 und dann in seine nächste Sitzung am 24.03.22.
Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort auf die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + bis zur Sitzung des AKUSW am 16.03.22 vorzulegen.
Weiter liegen vor 2 Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 222675-21- E6 und E7 –durch die Verwaltung zusammengefasst als E8 ins GIS gestellt) (Texte siehe Anlagen zur Niederschrift) (Anlage 1 Niederschrift AFBL 24.03.22)
Weiter liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen, CDU -Fraktion) (Drucksache Nr.: 22675-21-E10):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zur vorliegenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund:
1. Der Rat der Stadt begrüßt, dass sich die Fortschreibung des AWK am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung orientiert und dass das strategische Zielsystem der Dortmunder Abfallwirtschaft um verbindliche Zielgrößen der Ressourceneffizienz und der Klimawirksamkeit erweitert wurde.
2. Der Rat begrüßt, dass die EDG das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik mit der Erstellung einer Unternehmensklimabilanz beauftragt hat und erwartet, dass in dieser Bilanz auch Anlagen aus den Beteiligungen der EDG erfasst werden.
Die Unternehmensklimabilanz und die daraus resultierenden Handlungsansätze für die EDG sind dem Rat und dem Fachausschuss regelmäßig vorzustellen.
3. Der Rat beschließt, dass die im Rahmen des AWK geplanten klimawirksamen Sektorenkopplungen zur Energiegewinnung den vordringlichen Zielen der Abfallhierarche (Abfallvermeidung und Wiederverwertung) nicht entgegenstehen dürfen.
4. Der Rat beschließt, dass das AWK zukünftig deutlich weitreichender als bisher in Richtung Vermeidung, Wiederverwertung und Recycling entwickelt wird.
In Ergänzung und Erweiterung des AWKs entwickelt die EDG deshalb gemeinsam mit weiteren relevanten Beteiligten parallel zur Fortschreibung des AWK langfristig ein Ressourcenmanagementkonzept mit dem Ziel, Abfälle zu vermeiden bzw. deutlich zu reduzieren und Produkte und Wertstoffe innerhalb des Wirtschaftskreislaufes langfristig zu erhalten.
Das Konzept ist dem Rat und dem Fachausschuss bis zum ersten Quartal 2023 vorzulegen.
5. Die EDG wird gebeten, dem AKUSW in seiner nächsten Sitzung über den Stand der in der Vorlage erwähnten Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Ressourcen- und Energiesysteme der TU Dortmund (S. 116) zu berichten.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SDP-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22675-21-E11)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit der EDG zu prüfen, welche zusätzlichen Auswirkungen, Handlungsnotwendigkeiten und Entwicklungspotenziale für die Dortmunder Abfallwirtschaft sich in dem Fortschreibungszeitraum der kommenden 10 Jahre voraussichtlich durch die folgenden Änderungen von Gesetzen und Rahmenbedingungen ergeben:
· Novelle des Landesabfallgesetzes (neu: Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, beschlossen am 26.01.2022) und
· Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (neu gefasste am 01.01.2022) sowie der
· Mantelvorlage „Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ und der dazugehörigen Zusatz- und Ergänzungsanträge (vom Rat am 18.11 2021 verabschiedet)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den AKUSW hierüber zu informieren und sofern festgestellt wird, dass sich hierdurch notwendige Änderungen des Abfallwirtschaftskonzepts ergeben, beauftragt dem Ausschuss zeitnah entsprechende Änderungsvorschläge vorzulegen, damit das Abfallwirtschaftskonzept ggf. unterjährig angepasst werden kann.
3. Zudem bitten wir um Information, zu folgenden Fragen:
· Bestehen weitere Optionen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes zur Aufbereitung von belasteten Böden, die eine Unterbringung von belasteten Böden in Deponien überflüssig machen könnten? Ziel sollte sein, das vermehrt Baustoffe oder belastete Böden wieder den Stoffströmen durch eine gesteigerte Aufbereitung zur Verfügung stehen.
· Wie hoch ist jeweils der Anteil an wieder aufbereiteten und in Deponien verbrachten belasteten Böden und Baustoffen? (ggf. weiter unterteilen)
· Welche Folgen für den Gebührenhaushalt entstehen, wenn die Anteile von belasteten Böden und Bauschutt in der Wiederaufbereitung steigen? Wir bitten dies für mehrere Szenarien darzustellen.
· Werden bei den aktuell bestehen Bodenaufbereitungsanlagen die vorhandenen Potentiale ausgeschöpft?
Begründung
Der Vorlage ist zu entnehmen, mit welchen konkreten abfallwirtschaftlichen Lösungskonzepten und Maßnahmen die Dortmunder Abfallwirtschaft die Vielzahl abfallrechtlicher Vorgaben zukünftig umsetzen wird. Seit der Erarbeitung und Einbringung in die politische Beratung des Abfallwirtschaftskonzepts haben sich relevante rechtliche Rahmenbedingungen verändert.
Im Zeichen des Klimawandels nehmen Böden aktuell weiter an Bedeutung zu, denn sie sind ein wichtiger Wasserspeicher und der enthaltene Humus ein wichtiger Kohlenstoffspeicher. Daher gilt es die Böden zu schützen und zu erhalten.
AKUSW, 16.03.2022:
Der AKUSW nimmt die o. a. Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der AKUSW stimmt den o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 22675-21-E10) mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion AfD) zu.
Der AKUSW stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22675-21-E11) einstimmig zu.
Danach empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/ DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.
AFBL 24.03.22:
Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung vom 16.03.22 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.
zu TOP 9.10
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Der AFBL hat in seiner Sitzung am 10.02.22 beschlossen, die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen und die weitere Beratung in seine heutige Sitzung geschoben.
Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten, eine rechtliche Einschätzung von dritter Seite einzuholen und die formelle Auszeichnung zu korrigieren.
Dem AFBL liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur im Betreff genannten Angelegenheit nehme ich, wie folgt, Stellung.
Wie vom Ausschuss für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften (AFBL) in der Sitzung am 10.02.2022 beantragt, hat die Verwaltung gemeinsam mit der Geschäftsführung der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) zur in Rede stehenden Sache eine rechtliche Einschätzung von dritter Seite eingeholt sowie das im AFBL bestehende Informationsbedürfnis aufgearbeitet.
Diesbezüglich verweise ich vorab einmal auf die diesem Schreiben beigefügten Anlagen. Zum einen handelt es sich dabei um die gewünschte rechtliche Einschätzung von dritter Seite zur Anwendung des § 115 GO NRW. Hierzu ist in Abstimmung der Verwaltung (Stab Kommunalwirtschaft/Beteiligungsverwaltung) mit der Geschäftsführung SHDO die Fachkanzlei für die Sozialwirtschaft „Iffland, Wischnewski“ beauftragt worden. Siehe hierzu Punkt 2 der beigefügten Stellungnahme der Fachkanzlei.
Dabei ist insbesondere festzustellen, dass die genannte Fachkanzlei bezüglich der Anwendung des § 115 GO NRW zum selben Ergebnis kommt, wie zuvor bereits die Verwaltung (Stab Kommunalwirtschaft und Rechtsamt). Daher wird auf eine Änderung der formellen Auszeichnung der Vorlage von „Kenntnisnahme“ auf „Empfehlung/Beschluss“ verzichtet. Zum anderen ist von der Geschäftsführung SHDO zur Notwendigkeit der Bedarfsdeckung der Bevölkerung im Bereich der ambulanten Pflege Stellung genommen worden. Inhaltlich verweise ich diesbezüglich auch einmal auf Punkt 1 der vorgenannten, beigefügten Stellungnahme der Fachkanzlei (Anlage 2 der Niederschrift)
Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass es sich bei der Vorlage ganz klassisch um die Aufnahme eines weiteren Geschäftsfeldes handele. Das unterstütze seine Fraktion, der rechtlichen Auffassung der beauftragten Kanzlei könne seine Fraktion dagegen nicht folgen.
Er stellt folgenden mündlichen Antrag:
Aus der Auszeichnung „Kenntnisnahme“ wird die Auszeichnung „Empfehlung“
Der AFBL stimmt dem o. g. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.
Daraus folgt:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt nimmt die in der Begründung erläuterte redaktionelle Änderung von § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH. zur Kenntnis.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.11
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:
„Der AFBL hat die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine heutige Sitzung geschoben.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor (Drucksache Nr.: 23364-22-E1):
die Fraktion DIE LINKE+ bittet darum, die Geschäftsführerin der Westfalenhallen Unternehmensgruppe, Frau Loos, in den AFBL einzuladen, um dort über das Thema Personalentwicklung sowie über mögliche Ausgründungen von Teilen des Geschäftes der Westfalenhallen zu berichten.
Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor (Drucksache Nr.: 23364-22-E2):
zum Tagesordnungspunkt „Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages“ stellt die Fraktion DIE LINKE+ die nachstehenden Änderungsanträge:
1) §12 (3) wir wie folgt geändert: „Von den aktienrechtlichen Vorschriften über den Aufsichtsrat finden nur Anwendung die §§ 105, 111 Abs. 1, 2, 5 und 6, 112 und 116 im Zusammenhang mit § 93 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz.“
Begründung: Bei der Novelle des Aktiengesetzes von 2015 wurde in § 111 ein neuer Absatz 5 zu Zielgrößen des Frauenanteils bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft eingefügt. Auch dieser neue Absatz soll künftig für die Gesellschaft Anwendung finden.
2) Für §12 (2) wird die bisherige Fassung beibehalten.
Begründung: Der Aufsichtsrat der Westfalenhallen ist nicht übermäßig belastet, so dass eine Entlastung von Aufsichtsratsaufgaben zugunsten der Gesellschafterversammlung nicht notwendig erscheint.
3) Eine Entscheidung zu §12 (9) wird auf den Zeitpunkt nach einer Beschlussfassung des Rates zum Public Corporate Governance Kodex vertagt.
Begründung: Der Kodex befindet sich noch in der politischen Debatte. Die vorgeschlagene Änderung würde eine Entscheidung hierzu vorwegnehmen.
4) §13 (2) wird in der ursprünglichen Fassung beibehalten.
Begründung: Die EG 12 des TVöD beinhaltet Bewerber:innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Bachelor). Die Argumentation der Verwaltung in der vorliegenden Synopse, die Einstellung von Auszubildenden würde durch die Neuregelung vereinfacht, wenn künftig der Aufsichtsrat erst ab EG 14 (Hochschulstudium Master) einbezogen würde, geht daher fehl.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):
die CDU-Fraktion stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallenunternehmensgruppe in folgender Fassung einzelner Regelungen:
1. Es verbleibt bei dem bisherigen Regelungsinhalt von § 10 Absatz 3 (Geschäftsführung):
„Dem Aufsichtsrat steht es zu, über die Verteilung der Geschäfte unter den Geschäftsführern Bestimmungen zu treffen.“
2. § 12 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung in ihrer Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen und sich zu dem Zwecke von dem Gang der Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über die Angelegenheiten Berichterstattung von der Geschäftsführung verlangen. Die Berichte der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat erfolgen gemäß § 90 AktG. Der Aufsichtsrat bereitet die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor und erteilt Empfehlungen. Dem Aufsichtsrat wird insbesondere die Aufgabe/Befugnis übertragen, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer vorzuberaten und eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zu geben.“
3. Neu eingefügt wird § 12 Absatz 2 a) mit folgendem Regelungsinhalt:
„Das Präsidium des Aufsichtsrates, bestehend aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern, bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrates vor.“
4. § 12 Absatz 9 wird wie folgt geändert:
„Der Aufsichtsrat kann sich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung wird durch den Aufsichtsrat selbst festgestellt. Für Urkunden und Verträge, die vom Aufsichtsrat zu vollziehen sind, ist die Unterschrift des Vorsitzenden oder eines Stellvertreters erforderlich und genügend.
5. Neu eingefügt wird § 12 Absatz 13 mit folgendem Regelungsinhalt:
„Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Aufsichtsamt über die Unternehmensleitung ordentlich und gewissenhaft auszuüben. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse,
die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen.“
6. Es verbleibt bei dem bisherigen Schwellwerten in § 13 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 7:
(1) Die Geschäftsführung bedarf außer den im Gesetz oder in einer etwaigen Geschäftsordnung vorgesehenen Fällen der Zustimmung des Aufsichtsrates
[…]
2. zum Abschluss von Anstellungsverträgen ab Vergütungsgruppe TVöD EG12, sofern die nach dem genehmigten Stellenplan festgesetzte Stellenzahl überschritten wird oder ein etwaig festgesetztes Personalkostenbudget um mehr als 20% überschritten wird,
[…]
7. vor Auftragserteilung für Baumaßnahmen, deren Wert im Einzelfall mehr als 250.000 Euro beträgt (wirtschaftlich oder technisch zusammengehörende Maßnahmen gelten als eine Maßnahme)
7. In Bezug auf § 14 (Gesellschafterversammlung) verbleibt es einleitend bei der aktuellen Formulierung im Gesellschaftsvertrag:
„Die Gesellschafterversammlung beschließt außer über die in der Satzung ihr sonst zugeteilten Gegenstände über
a) […]
8. Die aktuelle Regelung in § 14 Buchstabe k) wird beibehalten, bei folgender Ergänzung:
„Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern, einschließlich Abschluss, Änderung und Beendigung der Dienstverträge.“
Begründung
Die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben in der Rechtsform privater Unternehmen steht unter der zentralen Voraussetzung, dass kommunale Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten gewahrt bleiben. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den mit kommunalen Mandatsträgern besetzten Aufsichtsräten zu. In § 108 Absatz 1 Nr. 6 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist dies wie folgt festgelegt: „Die Gemeinde darf Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn […] die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird.“ Nur mit starken Rechten ausgestattete Aufsichtsräte werden dem Anspruch der Gemeindeordnung gerecht. Eine Beschneidung ihrer Rechte und Zuständigkeiten durch gesellschaftsvertragliche Ausgestaltungen zugunsten anderer Organe entspricht nicht dem Sinn der Gemeindeordnung. Dies gilt in ganz besonderer Weise für ein kommunales Unternehmen, das wirtschaftlich stark unter Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden hat.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) lässt den o. g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 23364-22-E1) wie folgt abstimmen:
Der AFBL lehnt den o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI, ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Verwaltung zu bitten, einen geschlechterneutral formulierten Entwurf bis zur Ratssitzung vorzulegen.
Sollte dieser Entwurf nicht bis zur Ratssitzung vorliegen, einigt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darauf, dass sicherzustellen ist, dass der Punkt inkludiert ist, bevor der Gesellschaftsvertrag entsprechend beim Notar geändert werde, sofern der Antrag im Rat eine Zustimmung findet.
Herr Kollmann sagt zu, den Entwurf bis zur Ratssitzung vorzulegen.
Der AFBL lässt den o. g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 23364-22-E2), den o. g. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) und die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“
Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23364-22-E4) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„… die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darum gebeten, dass der vorgelegte Vertragsentwurf im Hinblick auf eine gendergerechte Sprache überarbeitet wird. Zusätzlich zu der anliegend beigefügten und diesbezüglich überarbeiteten Synopse wird aus Gründen der Rechtssicherheit auch Hinblick auf die erforderliche notarielle Beurkundung der Vertragsänderung folgende Präambel für den zu
ändernden Gesellschaftsvertrag vorgeschlagen:
Präambel:
Der folgende Gesellschaftsvertrag wurde in gendergerechter Sprache verfasst. Die sprachliche
Gleichbehandlung von Männern, Frauen und Nicht-Binären ist in der aktuellen Rechtspraxis aktuell jedoch noch nur eingeschränkt verwendbar für Personenbezeichnungen, die (auch) juristische Personen, deren Organe oder sonstige, nicht rechtsfähige Zusammenschlüsse von Personen erfassen, da diese im Unterschied zu natürlichen Personen nur ein grammatisches Geschlecht haben.
Klarstellend wird daher darauf hingewiesen, dass im nachfolgenden Text auch bei Verwendung der gendergerechten Sprache jeweils die entsprechenden Beteiligten/Organe bezeichnet sind, die in den jeweiligen Gesetzen (insbesondere im GmbHG) aktuell noch in der männlichen Form bezeichnet sind (z.B. Geschäftsführer, Gesellschafter etc.).“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL und der Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.12
Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23852-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.
zu TOP 9.13
Jahresabschlussentwurf 2021 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23907-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt von dem Entwurf des Jahresabschlusses 2021 des
Sonderhaushaltes Grabpflegelegate als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
2021 Kenntnis.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23556-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.2
Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23553-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 3. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die damit verbundene Weiterentwicklung zur Roadmap und zum
Arbeitsplatz der Zukunft zur Kenntnis.
zu TOP 10.3
Einrichtung von zwei geförderten, überplanmäßigen, befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Breitband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23455-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.4
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23873-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
UEFA EURO 2024- Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“ sowie Kenntnisnahme des Sachstandes hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23690-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Nachbenennung eines Delegierten für die RGRE Delegiertenversammlung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24039-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.7
Verkaufsoffene Sonntage am 03.04.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 08.05.2022 im Stadtbezirk Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23951-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.8
Zukunftsfähige Verwaltung und Stadtstrategie für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24066-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24066-22-E1) vor:
„… in der Sitzung am 31.03.2022 werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und einen Beschluss fassen müssen.
Erneut hat der Personalrat erst durch das Gremieninformationssystem Kenntnis davon erlangt, dass eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen soll, obwohl Mitbestimmungsrechte des Personalrates betroffen sind und dieser bislang nicht beteiligt wurde.
Bei der in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen werden Veränderungen in der Aufbau- aber auch der Arbeitsablauforganisation betroffen sein. Bei den Maßnahmen, die unter die Beteiligungsrechte des § 72 LPVG NRW fallen, ist der Personalrat in besonderer Weise gehalten, die berechtigten Interessen der Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund zu vertreten.
Leider wird der Personalrat bei Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund ohne Not gezwungen, seine Rechte ggf. über die Verwaltungsgerichte geltend zu machen und ggf. die Aufsichtsbehörde über den rechtswidrigen Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Im gesetzlichen Sinne ist die Dienststelle gehalten, mit dem Personalrat vertrauensvoll zusammen zu arbeiten und den Personalrat so rechtzeitig zu unterrichten, dass auf die Willensbildung der Dienststelle noch Einfluss genommen werden kann. Mit den hier getroffenen Leitentscheidungen wird das Gestaltungsrecht des Personalrates unterlaufen. Eine nachträgliche Beteiligung stellt dann nur noch eine Farce dar.
Der Personalrat regt dringend an, hinsichtlich der beabsichtigten Maßnahme zeitnah Gespräche aufzunehmen, um nicht weiterhin die Beteiligungsrechte zu verletzen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Stellungnahme des Personalrates ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.9
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-3) vor:
„… in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021
sind Fragen zur Vorlage "Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0" (Drucksache
Nr.: 21643-21) aufgetreten, die im Rahmen der Berichterstattung beantwortet wurden.
Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021
vorlegt, um die Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt zu konkretisieren.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ist zu Erprobungszwecken in einer nichtöffentlichen
und passwortgeschützten Testumgebung getestet worden.
Die Mehrwerte des Portals „Beteiligung.NRW“ sind:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals „Beteiligung.NRW“ aus folgenden Gründen:
- Das Beteiligungsportal wird kostenfrei allen interessierten Kommunen zur Verfügung
gestellt
- Es fallen keine Kosten für die Inbetriebnahme (Sach- und Personalkosten) und für den
zukünftigen sicheren und störungsfreien Betrieb (Personalkosten) für die Stadt Dortmund
an
- Pflege, Wartung & Service-Anliegen liegen beim Land NRW bzw. dem Dachverband
kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN), auch diese Angebote sind kostenfrei
- Schulungen werden seitens des Landes NRW organisiert und für die Interessierten kostenfrei
bereitgestellt (1 Schulung/Monat mind. bis Ende 2022)
- Über einen Anwender*innen-Beirat wird die Weiterentwicklung des Portals entsprechend
der Bedarfe der Anwender*innen ermöglicht
- Das Portal ermöglicht die (gleichzeitige/kombinierte) Durchführung informeller und formeller
(Bauleitplanung) Beteiligungsverfahren auf einer Plattform/in einem System
- Die Integration von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) für Planungsverfahren ist möglich
- Es verfügt über weitere nutzbare Bausteine (z. B. Online-Veranstaltungskalender, Dreckmeldeservice)
- Es bestehen offene Schnittstellen zum ServicePortal NRW, dem Geodaten-Portal
Open.NRW sowie dem offenen Standard Open311, die Verknüpfung mit dem neuen
„Bürgerkonto“ (Servicekonto.NRW) befindet sich in Umsetzung
- Es entsteht ein interkommunales Netzwerk durch das bereits von vielen Kommunen bekundete
Interesse
- Das Portal ermöglicht die kooperative Abwicklung überregionaler Projekte
Bisherige Erkenntnisse:
- Die Einrichtung von informellen (z. B. Um- und Abfragen) sowie formellen Beteiligungsverfahren
(B-Plan-Verfahren) im System ist unkompliziert möglich
- Die Integration von Planungsunterlagen (z. B. Abbildungen, Fotos, Dokumenten) ist möglich
- Es gibt umfangreiche Auswertungs- und Analyseoptionen, die eine Arbeitserleichterung
für Mitarbeitende der Verwaltung darstellen (z. B.: Bearbeitung von Stellungnahmen zu
B-Plan-Verfahren)
- Es sind eine Vielzahl an individuellen Einstellungsoptionen vorhanden
- Die Integration von Kartenmaterial ist möglich; ergänzende Verbesserungsvorschläge sind
nach Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt (Abteilung Geoinformation/
Kartographie) an das Land NRW übermittelt worden
- Die Verwaltung hat Einflussmöglichkeiten individuelle und anlassbezogene Datenschutzerklärungen in Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten sowie dem Land NRW zu
erarbeiten
- Die Verwaltung konzipiert gemeinsam und pilothaft die inhaltliche Ausgestaltung eines
notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß DSGVO mit dem Portalanbieter
(Land NRW)
- Das Thema „Barrierefreiheit“ wird als unabdingbare Nutzungsvereinbarung auf Hinwirken
der Pilotstädte seitens des Landes NRW bearbeitet
Allgemeiner Ausblick und nächste Schritte:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals innerhalb
der Fachbereiche 1/III, 67 und 61 in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten.
Alle im Rahmen der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse
werden Bestandteil der seitens des Dortmunder Systemhauses durchgeführten Vorstudie zum
Softwareeinführungsprozess sein. Die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Plattform
wird dem Rat per Beschlussvorlage vorgelegt.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.10
Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23981-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Anfragen
- unbesetzt –
Die öffentliche Sitzung wird um 13:05 Uhr von OB Westphal beendet.
Westphal Rm Reuter Menzel
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus