Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 06.12.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:54 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Frau RM Brandt (SPD) i. V. f. Herrn RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) i.V. f. Herrn sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) i.V. f. Herrn sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat


3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing-60/stv.AL
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Kollmann- 20-
Herr Langklotz-23-
Herr Meißner- 61-
Herr Depenbrock-40-
Herr Pohlmann- 5ß0-
Herr Middelmann -50-
Herr Halfmann- 60-
Herr Dr.Rath -60-
Herrr Kerschek -7Dez.-
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Prof. Zlonicky – Büro für Stadtplaner und Stadtentwicklung (München) Büro für Stadtplanung und Stadtforschung

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Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 06.12.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Verlängerung des Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrages (Leistungsverträge) zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09391-17)

3.2 Deponiesondervermögen - Kapitaleinlage zur zeitweisen Stärkung des Eigenkapitals aufgrund von Abzinsungserforderlichkeiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09422-17)

3.3 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09341-17)

3.4 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

3.5 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

3.6 Landwirtschaftliche Pachtflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09651-17)

3.7 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2017
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-



hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08092-17-E5)
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

3.8 Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)

3.9 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08584-17)

3.10 Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09357-17)

3.11 Hannibal
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09076-17-E4)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Bauleitplanung; 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Aplerbeck Ost-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09445-17)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171; III: Satzungsbeschluss; IV. Zustimmung zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09208-17)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09037-17)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Reduzierung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09277-17) -lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-


4.5 Bauleitplanung; Planung öffentlicher Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau (nachträgliche Zustimmung) zur Herstellung einer Erschließungsanlage am Holzrichterweg in Höhe der Haus-Nr. 51 in Dortmund-Bittermark nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09347-17)

4.6 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Sckellstraße Ost" in Verbindung mit der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: Information über die Ergebnisse

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09411-17)

4.7 Zahl der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet reduzieren
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05736-16-E2)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-


hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08518-17-E1) (alte Drucksache Nr.: 00934-15-E2-)

-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

5.2 Hunde im Naturschutzgebiet
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09606-17)

5.3 Mountainbiken in Wäldern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09607-17)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadterneuerung:
Netzwerk Stadtumbau West NRW; Verlängerung der Mitgliedschaft 2018 - 2024

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09337-17)

6.2 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Hafen-Südost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09019-17)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Wallrabe benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.









zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzung:

Man einigt sich darauf, folgende Vorlage als zusätzlichen TOP 4.8 im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen:



Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit der o.a. Ergänzung festgestellt.

Änderung im Sitzungsverlauf:

Außerdem einigt man sich auf Empfehlung der Vorsitzenden darauf, den von der Verwaltung angekündigten mündlichen Bericht zum Thema: Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zur „Planung: Umfeld Hauptbahnhof“ vor Eintritt in die eigentliche Tagesordnung aufzurufen, da hierzu der Vorsitzende des Preisgerichts, Herr Professor Zlonicky, als Gast anwesend ist.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017


Frau Rm Neumann Lieven macht auf folgenden Schreibfehler unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ aufmerksam und bittet um entsprechende Korrektur.

Diese stellt sich wie folgt dar:

TOP 3.8 Zukünftige Wirtschaftsflächen in Dortmund (Drucksache Nr.: 08015-17) in die übernächste Ausschuss-Sitzung am Korrektur: 07.02.2018 07.12.2018 zu vertagen, da hierzu ein noch höherer Diskussionsbedarf gesehen wird.


Mit dieser Korrektur wird die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017 genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Verlängerung des Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrages (Leistungsverträge) zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09391-17)
Frau Rm Hawighorst-Rüßler möchte, bezogen auf den nachfolgenden Absatz (Seite 2 der Vorlage) wissen, um welche der hierin genannten „Geschäftsfeldern“ es sich handele bzw. in welche Richtung dies gehe.

Entsprechend langfristige Planungssicherheit ist auch in Bezug auf Erhaltungs- und
Erweiterungsinvestitionen in den vorhandenen Müllverbrennungsanlagen und
abfallwirtschaftlichen Einrichtungen bzw. bei Investitionen in neue Geschäftsfelder /
Kooperationen im Interesse möglichst günstiger Kostenstrukturen und ausreichend
langfristiger Abschreibungszeiträume vorteilhaft.

Herr Kollmann führt an, dass die Verwaltung diese Frage zur Beantwortung an die Geschäftsführung der EDG weitergeben müsse.

Auf Bitte von Herrn Rm Kowalewski wird von der Verwaltung signalisiert, dass die entsprechende Beantwortung mit dem Protokoll erfolge. (siehe Anlage)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschliesst, die gegenwärtig zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH bestehenden Leistungsverträge (Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrag) vorzeitig bis zum 31.12.2032 zu verlängern.


zu TOP 3.2
Deponiesondervermögen - Kapitaleinlage zur zeitweisen Stärkung des Eigenkapitals aufgrund von Abzinsungserforderlichkeiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09422-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Vorlage beschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise, insbesondere der zeitweisen Zuführung von Eigenkapital zum Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund in der jeweils erforderlichen Höhe zu.


zu TOP 3.3
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09341-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dritten Quartalsbericht 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.













zu TOP 3.4
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

AUSW, 06.12.2017:

Frau Rm Neumann Lieven bezieht sich auf folgende Passage zum Thema „Förderbereich“ (siehe Seite 6, 2.2. der Vorlage):

Bei der Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit kann in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau von Schulgebäuden gefördert werden, sofern der Neubau die räumlichen Kapazitäten des Bestandsgebäudes nicht wesentlich übersteigt.

Da man bei Neuplanungen die jeweils aktuellsten Richtlinien zugrunde legen müsse, welche durchaus dazu führen könnten, dass man dann mehr Platz benötige, empfindet Frau Rm Neumann –Lieven diese Aussage in der Vorlage als etwas „eng“ gegriffen und befürchtet, dass man somit keine Fördergelder bekommen werde. Hierzu bittet sie die Verwaltung um entsprechende Aufklärung.

Da zur heutigen Sitzung keine mündliche Stellungnahme hierzu erfolgen kann, wird darum gebeten, diese in geeigneter Art und Weise bis zur Ratssitzung nachzuholen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter




zu TOP 3.5
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

Hierzu Empfehlung des Schulausschusses vom 22.11.2017:

Der Schulausschuss bittet um Änderung des 5. Absatzes auf der S. 5 wie folgt:
„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, dem Schulausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“
Der Schulausschuss der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.







Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 30.11.2017:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der der Empfehlung des Schulausschusses unter folgender Erweiterung: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

AUSW, 06.12.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.


zu TOP 3.6
Landwirtschaftliche Pachtflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09651-17)

Hierzu Zusatz-/ Ergänzungsantrag ( B‘90/Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 09651-17-E1):

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Antrags:

1. Bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei Verlängerung
bestehender Pachtverträge durch die Stadt werden die Pächter vertraglich verpflichtet,
auf die Verwendung von Glyphosat zu verzichten.

Begründung:
Die Weltgesundheitsorganisation hat das Herbizid Glyphosat 2015 als potentiell krebserregend
eingestuft.
Glyphosat ist das weltweit meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel und in Europa das
am weitesten verbreitete Herbizid. Es wird in Deutschland auf 40 Prozent der Ackerflächen
eingesetzt, zudem in Parkanlagen, auf Bahngleisen und in Gärten. Die Auswirkungen direkt
auf die Ackerflora und indirekt auf die Ackerfauna sind groß: Weniger Wildpflanzen
auf und neben den Ackerflächen bieten weniger Lebensraum für weniger Insekten. Und
diese sind die Hauptnahrung für andere Tiere wie etwa Vögel; die biologische Vielfalt
nimmt mit dem vermehrten Einsatz von Glyphosat ab. 30 Prozent aller Vögel der Agrarlandschaft
stehen bereits auf der Roten Liste der bestandsbedrohten Tierarten. Dortmund
sollte als Gründungsmitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ eine
Vorbildfunktion bei der Verwendung zweifelhafter Pestizide einnehmen.

AUSW, 06.12.2017:

Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe für den o.a. Antrag seiner Fraktion.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen werde, weil man es
auch so sehe, dass man in Bezug auf die Landwirtschaft mehr in Richtung „Nachhaltigkeit“ gehen sollte. Eine solche Maßnahme halte man für einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion sich der Meinung anerkannter Fachleute zu diesem Thema anschließe, wonach die Anwendung von Glyphosat, bei fachgerechter Anwendung, unbedenklich sei. Daher könne man dem Antrag, was den Einsatz von Glyphosat angehe, so schon einmal nicht beitreten. Darüber hinaus glaube man, dass es keine rechtliche Grundlage für die Kommune gebe, Glyphosat vertraglich auszuschließen, wenn es denn nicht durch den Gesetzgeber verboten sei.
Man befürchte, dass die Verwaltung mit einer hohen Klagewelle zu rechnen habe. Insofern könne man dem Antrag heute insgesamt nicht beitreten.

Herr Rm Kowalewski erläutert ausführlich, wie nachweislich schädlich (durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt) der Einsatz von Glyphosat sei. Er kündigt an, dass seine Fraktion dem o. a Antrag beitreten werde, weil man eben auch der Meinung sei, dass man im „Großen“ nichts erreichen könne, wenn man nicht im „Kleinen“ anfange.

Herr Rm Garbe teilt mit, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen werde. Hierzu schließt er sich im Wesentlichen dem Wortbeitrag des Herrn Rm Waßmann an.

Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung die durch die CDU-Fraktion angezweifelte Rechtmäßigkeit überprüfen lasse. Zunächst unterstelle er aber, dass die Rechtmäßigkeit hier gegeben sei. Sollte die Überprüfung etwas anderes ergeben, werde der Ausschuss hierüber unterrichtet. Ansonsten werde die Verwaltung diesen Antrag, sofern dieser heute eine Mehrheit bekommen sollte, natürlich umsetzen.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Faktion FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.


zu TOP 3.7
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

hierzu Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 09.10.2017:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017 vor:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 28.11.2017.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, dass auch der Rat der Stadt Dortmund die Befassung mit der Vorlage entsprechend vertagt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und verschiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung am 01.12.2017.

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 07.11.2017:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:

„Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie "Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Begründung:
Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt. Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.

hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 28.11.2017:

Hierzu liegt vor->Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 08.11.2017:

Herr Meißner vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt gibt noch anhand einer Power-Point-Präsentation ergänzende Informationen.

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) weist zu den Bewohnerparkausweisen in Bezug auf die Kosten auf den sozialen Aspekt hin. Ferner weist er auf die 2,43 Planstellen hin, die er für nicht ausreichend hält, um eine hinreichende Parkraumüberwachung zu gewährleisten. Weiterhin sieht er durch die Priorisierung einen Verdrängungseffekt. Auch das nördliche Bahnhofsumfeld kann sich durch die Bahnhofsumgestaltung noch deutlich verändern. Daher hält er die Verwaltungsvorlage für nicht überzeugend.

Herr Urbanek (AfD) sieht die Notwendigkeit in der City eine solche Maßnahme zu ergreifen, jedoch sieht er es für den Cityrandbereich anders. Er führt den Aspekt an, dass es sich in Bezug auf den gewerblichen Bereich auf den Standort niederschlägt. Ein anderer Aspekt ist für ihn der Bezug auf die soziale Interaktion. Jeder sollte über seine Mobilität selbst entscheiden und darüber hinaus sollte der soziale Aspekt schon bedacht werden. Daher wird er die Verwaltungsvorlage ablehnen, da sie mehr Risiken als Chancen aufweist.




Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2) und der Fraktion Die Linke & Piraten (2), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (3) und Herrn Urbanek (AfD) dem beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


ABVG, 28.11.2017:

Herr Rm Mader beantragt für seine Fraktion, bezüglich der zeitlichen Abfolgen:

den Bereich „Westerbleichstraße/ Hauptbahnhof“ in der 4. Realisierungsstufe
und den Bereich „Kreuzviertel“ in die 2. Stufe zu verlagern.

Man verspreche sich hiervon eine relative Zeitgleichheit und somit die Verhinderung von Verdrängungseffekten.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion der von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitplanung folgen werde, da es Sinn mache von „Innen“ (vom Stadtkern) nach „Außen“ zu gehen. Insofern werde man der Empfehlung der Bezirksvertetung Innenstadt Ost nicht folgen, da man da auch sehe, dass in der Erstellung des Konzeptes weitere Bürgerinformationsangebote gemacht bzw. die Konzeptionen dort auch nochmal aktualisiert werden müssten.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass ihre Fraktion dem Vorschlag der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 07.11.2017 folgen wolle, die „Hainallee“ und die „Markgrafen straße“ vorzuziehen, weil die Vorarbeiten dort zum Teil bereits erfolgt seien und man zudem den Druck im Hinblick auf die Versprechungen, die dort wiederholt von einem Gewerbetreibenden vorgestellt aber noch nicht umgesetzt wurden, erhöhen wolle. Das werde natürlich nur funktionieren, wenn die Verwaltung einen weiteren Mitarbeiter akquiriere.
Ansonsten folge man dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage, da man auch die Verdrängungen sehe, wenn man irgendeinen Teil herausnehme, welcher im Innenstadtbereich liege. Von daher befürworte man, dass das „Kreuzviertel“ etwas warten müsse.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Rm Pisula, bestätigt Frau Rm Neumann-Lieven, dass sie folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag erhebe:


„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock
(fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke &
Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der
SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke &
Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5)
und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den
folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Begründung:
Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder
Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der
Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1
(höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der
Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt.
Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage
Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.“

Herr Rm Urbanek führt für seine Fraktion an, dass man die Vorlage nicht befürworte. Man halte zwar für den unmittelbaren Citybereich eine Parkraumbewirtschaftung für sehr sinnvoll, für den Cityrandbereich jedoch nicht. Hier sehe man mehr Risiken und Nebenwirkungen als positiven Nutzen. Vor allem für Gewerbetreibende und Freiberufler wolle man hier eine Lanze brechen, da diese die Hauptleidtragenden wären.
Herr Rm Dudde möchte zum o.a. Vorschlag aus der Bezirksvertretung Innenstad Ost wissen, für wie realistisch, die von der SPD-Fraktion eingeforderte zusätzliche Personalbeschaffung gehalten werde. Wenn diese für realistisch gehalten werde, würde man durchaus auch die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstad Ost unterstützen.
Herr Meißner informiert darüber, dass eine Aufnahme der Bereiche „Markgrafenstraße“ und „Hainallee“ in die 1. Stufe aufgrund der beschränkten Kapazitäten zunächst einmal bedeuten würde, dass der Zeitraum für die Realisierung nicht 3 sondern 4 Jahre betragen würde. Mit mehr Personal, welches er aus Sicht des Planungsamtes allerdings nicht verbindlich zusagen könne, wäre natürlich eine Beschleunigung möglich.
Zum Beschluss aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost führt er ergänzend an, dass hier, entgegen der dortigen Ausführungen noch nicht alle Beschlüsse in der Begründung vorlagen. Da die damalige Erhebung und Konzepterstellung bereits einige Jahre zurückliege, sei es hier zunächst erforderlich, ein aktuelles Konzept zu erstellen und zu beschließen.
Herr Rm Berndsen verdeutlicht nochmal, dass sämtliche Bürgerinfomationsveranstaltungen in diesem Stadtteil bereits stattgefunden hätten und seine Fraktion den Bürgerinnen und Bürgern der Bezirksvertretung Innenstadt Ost den dortigen, bereits seit vielen Jahren bestehenden und mehrfach diskutierten, unbefriedigenden Zustand nicht weiter zumuten wolle. Daher werde man heute der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost folgen.
Herr Rm Dudde bestätigt die Aussage zu den Bürgerveranstaltungen, hält dem jedoch entgegen, dass einige Fragen der Bürgerschaft und auch der Politik noch nicht beantwortet und zunächst abzuarbeiten seien. Insofern teile man die Einschätzung der Verwaltung zur zeitlichen Abfolge der Umsetzbarkeit.

Hiernach wird wie folgt getrennt abgestimmt:

Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 07.11.2017:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schließt sich dieser Empfehlung mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD) sowie Enthaltung (Fraktion B’90/ Die Grünen) an.

Zum o.a. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) ab.

Zur Vorlage der Verwaltung in der entsprechend geänderten Fassung (einschließlich des Vorschlags aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost) :

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08092-17-E5)

„….die CDU-Fraktion stellt zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017 folgenden Antrag, der den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt, und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Untersuchungsbereich „Kreuzviertel“ wird nicht Bestandteil der 3. Realisierungsstufe, sondern Bestandteil der 2. Realisierungsstufe.

Begründung Das ohnehin schon jetzt unter extremen Parkdruck leidende Kreuzviertel, das neben den Bewohnerinnen und Bewohnern häufig auch Parksuchverkehre durch Veranstaltungen im Bereich der Westfalenhallen/Westfalenstadion aufnehmen muss, würde noch stärker als bisher belastet, wenn man in der 2. Realisierungsstufe in der südlichen Innenstadt lediglich im Bereich Hainallee und Markgrafenstraße weitere Bewohnerparkzonen einrichten würde. Massive Verdrängungswettbewerbe Richtung Westen wären somit programmiert.“


AUSW, 06.12. 2017:

Man einigt sich auf folgende getrennte Abstimmung:

Zum o. a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: (Drucksache Nr.: 08092-17-E5):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und einer Enthaltung (Fraktion AfD) ab.

Zur Vorlage in der durch den o. a. ABVG-Beschluss geänderten Fassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.


zu TOP 3.8
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.11.2017:


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 29.11.2017:
Beschluss
1) Der Rat der Stadt Dortmund 2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2018, ggf. auch ersetzend, neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn 3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

4) Aufnahme des Leibniz-Gymnasiums in das Programm 2018 mit der Maßnahme Renovierung des Klassenraumes 016 Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 29.11.2017: Verschiedene Mitglieder der SPD-Fraktion stellten dar, die Vorlage wegen des fehlenden Kunstrasenprogramms im Stadtteil Nette und der fehlenden Informationen bezüglich der sanierungsfähigen Tartanbahn am Sportplatz Dörwerstraße in Nette, nicht zu empfehlen. Es stelle sich in diesem Zusammenhang die Frage, wo die lt. Vorlage vorgesehene neue Turnhalle der Albert-Schweitzer-Realschule errichtet werden soll. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass bezüglich des Offenen Ganztags an der Regenbogen-Grundschule Räume fehlen würden.
Aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde geltend gemacht, dass man den „alten“ Vorschlag der BV, die ehemalige Hausmeisterwohnung an der Jonathanstraße dem Komplex der Regenbogen-Grundschule zuzuschlagen, in der Vorlage nicht wiederfinde.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch machte deutlich, die in der Vorlage enthaltene Liste, trage bei weitem nicht den Beschlüssen der Bezirksvertretung Mengede Rechnung.

Aus vorstehenden Gründen einigte sich die Bezirksvertretung Mengede darauf, eine komplette Liste des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ab 2018 einzufordern und für die nächste Sitzung am 07.02.2018 eine/n BerichterstatterIn einzuladen. Somit ergeht folgende Empfehlung: Die Bezirksvertretung Mengede empfahl - dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – unter Berücksichtigung der oben stehenden Anmerkungen - dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zu folgen.
AUSW, 06.12.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.9
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08584-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erarbeiteten Einschätzungen und Vorschläge zu bewerten und ein Konzept zur Umsetzung konkreter Maßnahmen vorzulegen.

zu TOP 3.10
Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09357-17)

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung gem. § 83 GO NRW in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € im Rahmen und in Folge der Ersatzvornahme Vogelpothsweg 12 - 26. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch bereits vereinnahmte Gebührenmehrerträge bei StA 61.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass alle von der Evakuierung betroffenen Menschen im Grundsatz die gleichen, notwendigen finanziellen und persönlichen Hilfeleistungen durch die Verwaltung erhalten können. Die in voraussichtlich wenigen Einzelfällen anzuwendenden Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen, die keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, werden durch die Verwaltung in der Form angehoben und individuell berechnet, dass die bewährten Beträge im Kontext der seinerzeitigen Hilfen bei den Starkregenereignissen (DS-Nr. 13151-14 u.a.) zur Anwendung gelangen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Beschluss des Rates zur Kenntnis.



zu TOP 3.11
Hannibal
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09076-17-E4)

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09076-17-E4):

„….hiermit beantworte ich die drei offenen Fragen aus der AUSW-Sitzung am 08.11.2017 wie
folgt:

1. Herr Rm Frebel möchte wissen, ob hier Grundsteuer B zu zahlen sei, wenn man die
dortigen Wohnungen derzeit nicht als „Wohnraum“ bezeichnen könne.

Die grundsteuerliche Bewertung von Grundstücken erfolgt durch die Bewertungsstellen der
Finanzämter. Die in diesen Verfahren getroffenen Feststellungen (z.B.
Grundsteuermessbetrag als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer) sind für das
Steueramt bindend, es handelt sich hier um Grundlagenbescheide. Nach den gesetzlichen
Bestimmungen ist die Grundsteuer eine Jahressteuer, d.h., Änderungen im laufenden Jahr
können erst zum 01.01. des Folgejahres Berücksichtigung finden. Der Eigentümer muss
dafür bei der Bewertungsstelle des Finanzamtes (hier: Finanzamt Dortmund-Ost) einen
entsprechenden Antrag stellen.

2. Frau Löhken-Mehring bittet um Auskunft darüber, ob und wenn ja wie viele alte
Menschen, Menschen mit Pflegebedarf oder behinderte Menschen von der Räumung
betroffen waren und ob es für diesen Personenkreis, soweit er betroffen war, inzwischen
neuen Wohnraum gibt.

Aus dem Bereich "Anlaufstelle Wohnraumversorgung Hannibal II" (64/1-3) wurde eine
Seniorin in eine andere Wohnungen vermittelt. Eine weitere alte Person wird derzeit vom
Bereich Wohnraumversorgung betreut. Es ist davon auszugehen, dass kurzfristig eine neue
Wohnung vermittelt werden kann.
Weitere alte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft in eine andere
Wohnung ziehen möchten, sind nicht beim Amt für Wohnen und Stadterneuerung
wohnungssuchend gemeldet.

3. Herr Gebel bezieht sich auf die Äußerung der Verwaltung, wonach bisher relativ wenig
Mieterinnen und Mieter auf die Verwaltung mit der Bitte um Unterstützungsleistungen
zugekommen seien. Hierzu bittet er um entsprechenden Quantifizierung.

Die Stadt Dortmund hat seit der Räumung in sehr umfänglicher Form die Beratung und
Betreuung der ehemaligen Hannibalbewohner übernommen.
Diese erfolgte sowohl in diversen Dienststellen des Sozialamtes als auch des Job - Centers.
In diesem Zusammenhang sind auch alle Änträge auf finanzielle Unterstützung
entgegengenommen, bearbeitet und zeitnah zur Anweisung gebracht worden.
Mit Stichtag vom 17.11. sind folgende Antragszahlen abschließend abgewickelt:
64 Anträge aus dem Personenkreis der Leistungsbezieher SGB II 38328,50 Euro
Gesamtvolumen 2 Anträge aus dem Personenkreis der Leistungsbezieher SGB XII 3060,40 Euro
Gesamtvolumen 91 Anträge aus dem Personenkreis der Nichtleistungsbezieher 73293,69 Euro
Gesamtvolumen.“


Hierzu Ergänzung zur Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09076-17-E5):

AUSW, TOP 2.1 „Hannibal“ (Überweisung : Rat der Stadt Dortmund vom28.09.2017)
Ergänzung zu Punkt 2 der Stellungnahme der Verwaltung zu den noch offenen
Fragestellungen aus der AUSW-Sitzung am 08.11.2017 - Drucksache Nr.: 09076-17-E5-
Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend teile ich Ihnen hiermit folgenden Sachstand zur Frage 2 mit:
Am Tag der Räumung wurden nicht in allen Fällen Daten erfasst, die mite inem besonderem
Betreuungsbedarf aufgrund von Alter oder Behinderung zusammenhingen. Im Zuge der nachfolgenden
Erfassung haben wir alle Anliegen, die von den untergebrachten Menschen vorgetragen wurden,
angenommen und - wenn möglich - berücksichtigt. Hierfür haben wir Ansprechpersonen im Bereich
Sozialarbeit bereitgestellt, die sich intensiv um Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf
kümmern.
Zurzeit ergibt sich folgendes Bild:

Menschen in der Betreuung, auf die ein oder mehrere Merkmale des besonderen Betreuungsbedarfes
zutreffen:19 Personen
betroffene Haushalte: 16

davon untergebracht :
im Wohnraumvorhalteprogramm (WVP) : 8
durch private Anmietung: 3
in Einrichtungen: 3
in Kurzzeitpflege: 1
bei Bekannten: 1

Im Minna-Sattler-Heim sind von der AWO 6 Wohneinheiten zur Verfügung gestellt worden, die alle
belegt sind. Hier hat das Sozialamt in Absprache mit der AWO insgesamt 10 Personen untergebracht.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.














4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Aplerbeck Ost-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09445-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (12. Änderung – Gewerbegebiet Aplerbeck Ost) für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich vom 28.11.2007 aufzuheben. II. Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- für den unter Ziffer 4 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und den Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung vom 14.11.2002 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023.


III. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (76. Änderung -Aplerbeck Ost-).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1 -Aplerbeck Ost-).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


V. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines 14-tägigen Planaushanges zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.




zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171; III: Satzungsbeschluss; IV. Zustimmung zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09208-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171
- Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen der Einsprecher unter den Ziffern 7.2, 7.4 und 7.5 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Abs. Satz 4 i. V. m. 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 29.09.2017 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Plan und die aktualisierte Begründung vom 25.10.2017 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.



III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.





zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09037-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213/1).


II. beschließt den Bebauungsplan In N 241 - Schützenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 13.07.2017 offengelegenen Inhalt als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem Bebauungsplan In N 241 die Begründung vom 29.05.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Reduzierung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09277-17)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 07.11.2017:
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die nächste Sitzung aufgrund der stark ausgeweiteten Wohnbebauung (gegenüber der ersten Vorlage) und der nicht vorliegenden Pläne wie dieses Areal bebaut und gestaltet werden soll.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost regt einen gemeinsamen Informationstermin mit Vertretern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Investor Beta-Bau bis zum 30.11.2017 an, welcher beim Stadtplanungsamt stattfinden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird gebeten, dem Wunsch der Bezirksvertretung zu folgen um eine möglichst breite Information für dieses große und wichtige Bebauungsprojekt zu erreichen.


AUSW, 06.12.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 07.02.2017.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Planung öffentlicher Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau (nachträgliche Zustimmung) zur Herstellung einer Erschließungsanlage am Holzrichterweg in Höhe der Haus-Nr. 51 in Dortmund-Bittermark nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09347-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) beschließt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/die Rechte), den endgültigen Ausbau der Erschließungsanlage Holzrichterweg in Dortmund - Bittermark im Stadtbezirk Hombruch auf der Grundlage des Planungsvorschlags vom 07.12.1979 (zuletzt geändert am 15.12.2016).

Rechtsgrundlage:
§ 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).




zu TOP 4.6
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Sckellstraße Ost" in Verbindung mit der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: Information über die Ergebnisse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09411-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das aktuelle Ergebnis des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens sowie das weitere Vorgehen zur Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße - zur Kenntnis.






zu TOP 4.7
Zahl der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet reduzieren
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05736-16-E2)

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05736-16-E1):

Im Rahmen des Konzeptes für Kreisverkehre aus dem Jahr 2008 (siehe Drucksache-Nr.:
11517-08) sind eine Vielzahl von Knoten und Einmündungen anhand von unterschiedlichen
Kriterien der Bau- und Verkehrstechnik untersucht und den folgenden drei Prioritätsstufen
zugeordnet worden.

Priorität 1:
Kreise in der Planungsphase, Entwürfe oder Ausbaupläne liegen vor, Finanzierung im Haushalt
sichergestellt bzw. aus laufenden Mitteln denkbar, Bau kurz bis mittelfristig realistisch

Priorität 2:
sinnvolle und mögliche Kreise, zur Zeit weder planerisch noch finanziell abgesichert, mittelbis
langfristige Ausführung nach Priorität 1 oder im Zusammenhang mit notwendiger bautechnischer
Erneuerung

Priorität 3:
mögliche Kreise, bau- und verkehrstechnisch ohne besonderes Erfordernis, Realisierung nach
Priorität 2 abhängig von weiteren notwendigen und vertiefenden Untersuchungen und der
Finanzsituation.

Die in der Priorität 1 enthaltenen Kreuzungen bzw. Einmündungen sind nahezu alle umgebaut.
Folgende Kreisverkehre aus der Priorität 1 sind realisiert:
- Berghofer Straße/Ostkirchstraße
- Gleiwitzstraße/Kautzkystraße
- Mengeder Straße/Zum Erdbeerfeld
- Osterfeldstraße/Burgholzstraße/An den Teichen
- Westerfilder Straße/Speckestraße/Zum Luftschacht
- Dönnstraße/Mengeder Straße
- Hannöversche Straße/Berliner Straße
- Hochofenstraße/Hörder Bahnhofstraße/Gildenstraße/“Südspange“
- Hohenbuscheiallee Ost (Nähe L663n)
- Hohenbuschei/Oesterstraße/Heßlingsweg
- Lindenhorster Straße/Bergstraße
- NS IX/Emil-Figge-Straße
- Schaphusstraße/Rigwinstraße/Mengeder Schulstraße

Der geplante Kreisverkehr an der Uhlandstraße/Rückertstraße befindet sich in der Bauvorbereitung
für 2018/2019.

Die folgenden Kreisverkehre aus der Priorität 1 werden nicht weiter verfolgt bzw. sind nicht
mehr vorgesehen:

1. Burgholzstraße/Dammstraße
Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit ist hier kein Kreisverkehr möglich.

2. Springorumstraße/Westfalenhütte
Bei der Leistungsfähigkeitsuntersuchung des geplanten Kreisverkehrs Hoeschallee/
Springorumstraße/ Westfalenhüttenallee ist ein regelmäßig auftretender Rückstau
ermittelt worden. Ausgelöst wurde dieser durch die südlich kreuzende Stadtbahn. Aus
diesem Grund wurde die Planung des Kreisverkehrs aufgegeben und stattdessen ein
Knoten mit Lichtsignalanlage weiter verfolgt.

3. Husener Straße/Wickeder Straße
Der im Zusammenhang mit der inzwischen aufgegebenen Ortsumfahrung geplante
Kreisverkehr ist aufgrund privater Bautätigkeit nicht mehr möglich.

4. Vogelpothsweg/ Oberbank
Aufgrund der versetzten Lage der Einmündungen Oberbank und Hügelstraße ist die
Realisierung eines kleinen Kreisverkehres nicht empfehlenswert.
Aus der Priorität 2 ist der Kreisverkehr an der Hörder Bahnhofstraße/Aldinghofer Straße
realisiert. Die geplanten Kreisverkehre an der Hostedder Straße/ Flughafenstraße/ Tettenbachstraße
und Flughafenstraße/Gleiwitzstraße befinden sich in der Bauvorbereitung für
2019/2020 und 2018/2019.

Die vorgesehenen Kreisverkehre an der Köln-Berliner-Straße/Emschertalstraße und
Hannöversche Straße/Flughafenstraße werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht
unterstützt. Der geplante Kreisverkehr Friedrichshagen/ Lüserbachstraße/Nordbruch ist ebenfalls
vom Landesbetrieb Straßenbau NRW verworfen worden. Daher werden diese nicht
weiter verfolgt. Für die Kreuzung an der Aplerbecker Straße/Leni-Rommel-Straße ist eine
Erneuerung der Lichtsignalanlage und des Kreuzungsbereiches geplant (siehe Drucksache-
Nr.: 06587-16).

Alle weiteren Kreuzungen/Einmündungen aus der Priorität 2 werden bei notwendiger bautechnischer
Erneuerung untersucht und nach Möglichkeit realisiert. Dabei werden auch die
Belange sehbehinderter oder blinder Menschen berücksichtigt.

Die Kreisverkehre in der Priorität 3 sind bereits in der Kreisverkehrsuntersuchung aus 2008
als überwiegend nicht sinnvoll eingestuft worden. In diesen Fällen, wie auch bei allen anderen
werden bei größeren Baumaßnahmen wie z.B. grundhafte Instandsetzung und Kanalbau u.a.
sowie bei wesentlichen Kreuzungsum- und neubauten Einzelfallprüfungen vorgenommen, ob
ein Umbau zu einem Kreisverkehr dort sinnvoll und möglich ist (Grundstücksverfügbarkeit,
Platzverhältnisse etc.).

Zusätzlich zu den im Kreisverkehrskonzept enthaltenen Knotenpunkten aus der Priorität 2
und 3 wurden seit 2009 folgende Kreisverkehre gebaut:

- Silberstraße/Hövelstraße/Kolpingstraße/Eisenmarkt
- Westfalenhüttenallee/Werkszufahrt TKSE
- Berghofer Straße/Busenbergstraße
- Martinstraße/Grafenhof
Folgende Kreisverkehre befinden sich zurzeit zusätzlich in der Bauvorbereitung:
- Flughafenstraße/Drosselweg/Buschei
- Schäferstraße/Kanalstraße

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.











zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof-
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09591-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.



5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 20.09.2017:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.
II. beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.
Rechtsgrundlage:
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 568 / SGV.NRW. 791)
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt für den Entwurf des Landschaftsplanes eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten, da es gängige Praxis ist, dass nicht angeleinte Hunde von den Wegen in die Naturschutzfläche laufen und wildlebende Tiere in Parks, in denen eine generelle Anleinpflicht gilt, vor Hunden sogar besser geschützt sind als in einem Naturschutzgebiet.

Hierzu Empfehlung der BezirksvertretungHombruch vom 07.11.2017:
Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt den stellvertretenden Amtsleiter des Umweltamtes, Herrn Höing und bittet ihn, das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes zu erläutern.
Herr Höing erläutert ausführlich die Ausgangssituation und das Verfahren (s. Vorlage). Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage durch den Rat werde die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund eingeleitet. Mit der Auslegung der Pläne sei Anfang des kommenden Jahres zu rechnen. Jede/Jeder könne dann im Auslegungszeitraum dazu Stellung nehmen, Anregungen geben oder/und Bedenken und Kritik äußern.
Er beantwortet außerdem die Fragen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans aus der Einwohnerfragestunde und geht speziell auf die Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten ein. Diese sei schwer mit dem Instrument des Landschaftsplanes in den Griff zu bekommen (s. Anlage 9 der Vorlage: „Rechtsgutachterliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen und Naturschutzgebieten“).
In der ausführlichen Diskussion informiert Herr Semmler, dass der Vorsitzende des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde, Herr Dr. Otterbein, die Bezirksvertretungen gebeten habe, den Beschluss des Beirates zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes in die Beratungen des Gremiums einfließen zu lassen. Der Beirat habe die Vorlage wegen weiteren Beratungsbedarfs in die Sitzung am 28.11.2017 geschoben.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig, die Vorlage des Umweltamtes vom 05.09.2017 auf die nächste Sitzung der BV-Hombruch am 05.12.2017 zu schieben. Sie bittet ferner den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltungsvorlage ebenfalls bis nach erfolgter Sitzung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde am 28.11.2017 zu schieben.

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom
28.11.2017:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde beschließt mit zwei Gegenstimmen wie folgt:

Der Beirat nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Landschaftsplan zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die unten aufgeführten Wünsche des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde bei seiner Beschlussfassung zu berücksichtigen. Des Weiteren empfiehlt der Beirat dem Rat der Stadt Dortmund die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund mit seinen hier im Beschluss aufgeführten Anregungen.

Der Beirat erkennt an, dass einzelne Anregungen des ehrenamtlichen Naturschutzes zum Vorentwurf aufgegriffen wurden (u.a. Arrondierungen der Naturschutzgebiete „Im Siesack“, „Großholthauser Mark“, „Fürstenbergholz“, „Wannebachtal“ und „Sanderoth“). Positiv ist auch zu bewerten, dass ein grundsätzliches Jagdverbot im Umfeld offener Wasserflächen ausgesprochen wird.

Leider sind viele seiner Anregungen, insbesondere bezüglich der Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete, der ökologischen Maßnahmen in der Feldflur und im Wald sowie zur Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten nicht aufgenommen worden. Vollständig berücksichtigt wurden nur 25 Prozent der Anregungen, 15 Prozent nur teilweise, während
60 % der Vorschläge komplett abgewiesen wurden. Auch die vom Beirat erbetene Bilanzierung der Maßnahmen aus den drei gültigen Landschaftsplänen wurde leider nicht erstellt.

Der Beirat bedauert, dass seine Anregungen zur Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete (z.B. im Dortmunder Nordosten) mit der Begründung abgelehnt werden. dass es sich bei diesen Verbundkorridoren um nicht naturschutzwürdige Ackerflächen handele. Selbst wenn dies so wäre (Gegenbeispiel: NSG „Auf dem Brink“, das 2004 nach Norden auf Ackerflächen zur Schaffung einer Pufferzone erweitert wurde), könnten entsprechende Entwicklungsziele formuliert werden. Bereits in seinem Beschluss zum Flächennutzungsplan und der Änderung der Landschaftspläne 2003/2004 hatte er einen „Biotopvernetzungsplan“ angeregt.

Unverständlich ist es aus der Sicht des Beirates, dass sein Vorschlag zur Unterschutzstellung ökologisch wertvoller Hochwasserrückhaltebecken (wie das HRB Mengede/Ickern) und ehemaliger Deponiekörper (südlich NSG Kirchderner Wald) als NSG ablehnt wird, weil „technische Bauwerke .. nicht als NSG ausgewiesen werden sollen“ z.B. P-88-01). Dabei gibt es etliche Beispiele in NRW, dass technische Bauwerke als NSG ausgewiesen wurden (Steinhorster Becken im Kreis Paderborn, Rietberger Fischteiche im Kreis Gütersloh etc.).

Insgesamt hält es der Beirat für dringend erforderlich, dass der Landschaftsplan Maßnahmen zur Stützung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen - wie noch im Landschaftsplan Nord - vorsieht. Gerade vor dem Hintergrund des dramatischen Rückgangs der Feldvögel wären Maßnahmen in der Feldflur (u.a. über den sog. „Vertragsnaturschutz“) besonders wichtig. Selbst der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband wundert sich hierüber: „Über die Anlage von Rainen, Säumen und Blühstreifen wurde anscheinend bisher nicht nachgedacht.“ (P-01-20). Maßnahmen sind hier selbstverständlich nur gemeinsam mit den Landwirten zu realisieren.

Der Beirat bittet erneut darum, fachlich abgestimmte Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen (z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) in die Landschaftspläne zu übernehmen.

In die Entwicklungsziele sollte auch das Ziel aufgenommen werden, größere unzerschnittene Räume z.B. durch die Einziehung oder Sperrung wenig befahrener Wege in der Feldflur zu schaffen. Diese Maßnahmen können zwar nicht im Landschaftsplan festgesetzt, aber später durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen umgesetzt werden.

Nicht mehr oder auf lange Sicht nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen im Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiet Buddenacker) sollten analog zur Fläche südlich Königsheide (Groppenbruch) als Landschafts- oder Naturschutzgebiet – ggf. temporär - dargestellt werden. Der FNP wäre parallel zum Landschaftsplan anzupassen.
Vom ehrenamtlichen Naturschutz vorgeschlagene Maßnahmen zur ökologischen Waldbewirtschaftung (u.a. höherer Altholzanteil, schonende Betriebstechniken) sind mindestens in die Entwicklungsziele zu übernehmen und sollten später in das Forsteinrichtungswerk (Forstbetriebspläne) übernommen werden. Bei den Wald-Naturschutzgebieten ist ein allgemeiner Hinweis einzufügen, dass die gebietsspezifischen Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen haben. Die von der Forstverwaltung eingebrachten Änderungswünsche zum Vorentwurf (z.B. bezüglich des Einbringens von nicht-heimischen Gehölzen und einer erhöhten Holzeinschlagsmenge) sind nicht akzeptabel. Generell sind im Wald-NSG nur heimische Gehölze zu verwenden. Bei der Einschlagmenge könnte unter Umständen innerhalb von 10 Jahren ein kompletter Bestand von 6 ha Größe gefällt werden. Dies würde dem Ziel des Naturschutzes im Wald widersprechen.

In keiner Weise akzeptabel ist die geplante Neuregelung zur Hundeführung in Naturschutzgebieten, wonach Hunde in NSGs künftig auf Wegen unangeleint laufen dürfen. Dies würde eine erhebliche Verschlechterung der Lage in den alten 14 Naturschutzgebieten bedeuten, in denen der Beirat 2003 per Zusatzbeschluss des Rates den Erhalt des Status Quo erreicht hatte. Es sprechen mehrere Gründe gegen das Freilaufen von Hunden auf Wegen in Naturschutzgebieten. So ist das zugelassene Wegenetz in den NSGs häufig nicht erkennbar. Das vorgelegte Rechtsgutachten berücksichtigt nicht die häufig zu beobachtende Übertretung des Wegegebots. Schon einzelne Hunde können in der Brut- und Setzzeit erhebliche Schäden am Wild verursachen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung keine Übersicht über die Einhaltung des Wegegebots hat und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter anstrengt. Die Stadt Bochum fordert in ihrer Eingabe zum Vorentwurf zurecht die Kontrolle freilaufender Hunde (TÖB-24-01: „Hinweis, dass es im grenzüberschreitenden NSG Ölbachtal erhebliche Probleme mit freilaufenden Hunden gibt. Es soll daher in allen Bochumer Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht auch auf den Wegen eingeführt werden. Es wird vorgeschlagen, für den Dortmunder Teil des NSG Ölbachtal analog zu verfahren.“).

Kritisch sieht der Beirat weiterhin die starke Reduzierung von Pflegemaßnahmen im neuen Landschaftsplan. Insbesondere Feldhecken und Kopfweiden bedürfen eines regelmäßigen Rückschnitts. In Hochwasserrückhaltebecken wie dem neuen an der Stadtgrenze Mengede/Ickern können nur durch die Erhaltung der Offenlandstruktur die Brutplätze des Kiebitz erhalten werden. Kleingewässer verlanden, wenn sie nicht alle paar Jahre entschlammt werden.

Nicht akzeptabel ist auch der Sicht des Beirates die Absicht der Verwaltung, bei privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich auf Befreiungen von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans zu verzichten, wenn sich ein Bauvorhaben in die Landschaft einfügt und dem besonderen Schutzzweck nicht entgegensteht. Dies hätte auch zur Folge, dass der Beirat nicht mehr gehört werden müsste. Gerade die Beteiligung des Beiratsvorsitzenden hat der Verwaltung im Sinne des Naturschutzes häufig gute Hinweise gegeben.

Die Aussage im Abwägungsband, dass im Landschaftsplan keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt seien (G-09-07) ist falsch. So sind mindestens 20 der im Landschaftsplan festgesetzten Streuobstwiesen im Rahmen der Bauleitplanung oder Baugenehmigungsverfahren als A+E-Maßnahmen angelegt worden. So handelt es sich bei der Streuobstwiese östlich der Ostenbergstaße in Barop (St-49) um eine Ausgleichsmaßnahme für den B-Plan InW 123 „Verlängerung Strobelallee, Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick“.

Ergänzend wird vom Beirat darum gebeten, dass die Verwaltung im weiteren Bearbeitungsverfahren auf den Beirat und auf die Naturschutzverbände zugeht, um einzelne Themen intern zu besprechen.




Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.11.2017:

Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt den nachfolgenden von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Einzelmitglieder Bürgerliste und Die Linke in der Sitzung vorgelegten Antrag einstimmig:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (SPD-Mitglied) eine einheitliche Lösung für die Anleinpflicht in Naturschutzgebieten.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzungen, dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zu folgen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 30.11.2017:

Die Fraktion B‘90/Die Grünen stellen zur o. g. Vorlage mündlich nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung mit 17 Ja-Stimmen (7 Mitglieder der SPD-Fraktion, Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Wesnigk, SPD-Fraktion) zustimmt:

„Der Rat der Stadt beschließt für den Entwurf des Landschaftsplanes eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten, da es gängige Praxis ist, dass nicht angeleinte Hunde von den Wegen in die Naturschutzfläche laufen und wildlebende Tiere in Parks, in denen eine generelle Anleinpflicht gilt, vor Hunden sogar besser geschützt sind als in einem Naturschutzgebiet.“

Unter Berücksichtigung des o. a. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt
I.Nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.
II. Beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 05.12.2017:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ und auf den Beschluss zu TOP 11.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ der BV-Sitzung vom 07.11.2017 wird hingewiesen.

Der Beschluss zu TOP 2.1 zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus deren noch nicht genehmigter Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2017 liegt als Tischvorlage aus.

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, folgenden Antrag, den sie anschließend der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch aushändigt.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1. Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum.

2. Hunde sollen in allen Naturschutzgebieten auch auf den Wegen an der Leine geführt werden.

Sie bittet die Mitglieder des Gremiums, dem Rat zu empfehlen, diesen Antrag als Ergänzung zur „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ zu beschließen.

In der Diskussion wird deutlich, dass der Antrag nicht auf uneingeschränkte Zustimmung bei den Mitgliedern der BV-Hombruch stößt. Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt deshalb wegen Beratungsbedarfs eine Unterbrechung der Sitzung vor. Diesem Vorschlag wird entsprochen. Herr Semmler unterbricht um 16:10 Uhr die Sitzung.

Nach Eröffnung der Sitzung um 16:15 Uhr lässt Herr Bezirksbürgermeister Semmler die beiden Punkte des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln abstimmen:


„Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum“.

Punkt 1 des Antrags wird mit 10 Ja-Stimmen (6 x CDU, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Herr Schröter) und 7 Nein-Stimmen (6 x SPD, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) beschlossen.

„Hunde sollen in allen Naturschutzgebieten auch auf den Wegen an der Leine geführt werden“.

Punkt 2 des Antrags wird mit 2 Ja-Stimmen (2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 13 Nein-Stimmen (6 x CDU, 6 x SPD, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 2 Ent-haltungen (1 x CDU, 1 x parteilos - Herr Schröter) abgelehnt.

Beschluss:

Danach nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage des Umweltamtes vom 05.09.2017 und den Auszug zu TOP 2.1 zur „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus deren noch nicht genehmigter Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2017 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Ergänzung der Vorlage:
Mit 10 Ja-Stimmen (6 x CDU, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Herr Schröter) und 7 Nein-Stimmen (6 x SPD, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) empfiehlt die BV-Hombruch dem Rat der Stadt Dortmund weiter, Punkt 1 des oben aufgeführten Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschließen:

Punkt 1 des oben aufgeführten Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum“.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 05.12.2017:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.

Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Scharnhorst mehrheitlich – bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion – für folgenden Zusätzen aus: (siehe hierzu TOP 5.1.1
– Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)

1. Die Naturschutzgebiete sollen möglichst in Verbundsystemen festgeschrieben
werden.

2. Die Bezirksvertretung versteht den Landschaftsplan in der Hauptsache als
Formulierung von Entwicklungszielen und versucht, im Rahmen ihrer Mittel und
Möglichkeiten diese Ziele zu fördern.
Begründung:
Sehr begrüßenswert ist die neue Festsetzung des Naturschutzgebietes Erlensundern. Aus diesem Grund halten wir die Schaffung von Verbundsystemen für besonders wichtig, da eine
Vernetzung erst die volle Kraft der Biotope anstelle einer Isolierung aktivieren kann - wie
durch Wanderungen in der Fauna. Wir sehen darüber hinaus besonders die Bezirksvertretung
in der Verpflichtung, die Naturschutzgebiete nach Festschreibung durch den
Landschaftsplan in ihren Möglichkeiten zu schützen und zu fördern.

Die CDU-Fraktion begründet ihre Ablehnung damit, das eine Erhöhung der NSG-Flächen auf 6 % aus sehr gut erachtet wird und ein Verbundsystem bzw. Verkettung der NSG-Flächen städtebaulich eher hinderlich sei.


Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08518-17-E4):

„…in der bisherigen Beratung der o.g. Vorlage hat es vermehrt Verständnisfragen zur
Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten und zu den personellen und finanziellen
Auswirkungen der Neuaufstellung des Landschaftsplanes gegeben.

Daher folgende Klarstellung:

Mit Bezug auf die Anleinpflicht von Hunden beabsichtigt die Verwaltung, eine einheitliche
Regelung für alle Naturschutzgebiete im Stadtgebiet vorzunehmen. Zum besseren Verständnis
dieser Zielsetzung ist im Band I des Entwurfes zum Landschaftsplan die Erläuterung zu
Verbot Nr. 21 wie folgt zu ergänzen: Die Ordnungsbehördliche Verordnung findet ebenfalls
keine Anwendung in Naturschutzgebieten. Hier dürfen Hunde auf den Wegen ohne Leine frei
laufen.
Die in der Vorlage getroffenen Aussagen zu den personellen und finanziellen Auswirkungen
betreffen ausschließlich das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
Aufwendungen, die aus der Umsetzung des Planes nach Satzungsbeschluss resultieren, sind
nicht Gegenstand dieses Verfahrensschrittes. Entsprechende Angaben werden im weiteren
Verfahren ermittelt und den Gremien zur Beschlussfassung über die Satzung vorgelegt.“



Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08518-17-E1) (alte Drucksache Nr.: 00934-15-E2): ) -wurde erneut vorgelegt, da dieser Antrag bisher nur als eingebracht galt aber noch kein Beschluss hierzu gefasst wurde-

„….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung am 17.06.2015 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Folgende Flächen werden anders als in der Vorlage vorgeschlagen nicht unter Naturschutz gestellt:

Bodelschwingher Wald
Wickeder Holz
Kruckeler Wald
Großholthauser Mark
Bittermark
Niederhofer Holz
Kleinholthauser Mark – Romberg Holz

Das bisherige Naturschutzgebiet Fürstenbergholz und Oberes Wannebachtal bleibt in seiner jetzigen
Form erhalten und wird nicht in zwei gesonderte Gebiete Fürstenbergholz und Wannebach –
Buchholz aufgeteilt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt darüber hinaus, dass für alle
bestehenden Naturschutzgebiete zukünftig die gleichen Ge- und Verbote gelten, insbesondere,
was die Anleinpflicht für Hunde angeht.

Begründung
In einem stark verdichteten Siedlungsraum wie Dortmund stellen die wohnortnahen Naturräume
eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung dar. Das im nunmehr vorliegenden Landschaftsplan
formulierte Ziel „10% Naturschutzflächen“ mag für ländliche Räume durchaus denkund
machbar sein, für Großstädte allerdings ist dies ein ideologisch überfrachteter Vorschlag.
Schon jetzt verfügt Dortmund mit 6% des Stadtgebietes um mehr als das dreifache an Naturschutzflächen
wie beispielsweise unsere Nachbarstädte Bochum, Herne und Essen, die allesamt
weniger als 2% ihres Stadtgebietes als Naturschutzflächen ausweisen.
Dementsprechend sollten die die für die Bevölkerung wichtigen Flächen

Bodelschwingher Wald
Wickeder Holz
Kruckeler Wald
Großholthauser Mark
Bittermark
Niederhofer Holz
Kleinholthauser Mark – Romberg Holz

auch in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und nicht unter Naturschutz gestellt und damit in weiten
Teilen ihrer Naherholungsfunktion entzogen werden. Pilze und Beeren sammeln, das Verlassen
der Hauptwege, das unangeleinte Mitführen von Hunden, das – wo durch Kennzeichnung erlaubt
– Reiten etc. soll auch in Zukunft in den vorgenannten Gebieten möglich sein.
Die Regelung in Naturschutzgebieten für die Anleinpflicht von Hunden zeigte sich in der Vergangenheit
als nicht praktikabel, weil für die Bevölkerung auch aufgrund fehlender Beschilderung nicht
erkennbar war, dass es sich überhaupt um ein Naturschutzgebiet handelt, geschweige denn, dass
es Ausnahmereglungen gibt. Es ist somit auch nicht möglich, den Bürgern die Existenz von Naturschutzgebieten
„Erster“ und „Zweiter Klasse“ zu vermitteln. Darüber hinaus wird durch die differenzierte
Betrachtung von Naturschutzgebieten der eigentliche Sinn des Naturschutzes konterkariert.
Insofern sollten hier zukünftig einheitliche Regelungen gelten.“

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08518-17-E6):

…in Ergänzung zur Vorlage bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“
wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen.
Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener
Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und
Wege im Freiraum.

2. Ökologisch wertvolle Hochwasserrückhaltebecken (wie das HRB Mengede/
Ickern) und ehemalige Deponiekörper (südlich NSG Kirchderner Wald) werden
im Landschaftsplan als Naturschutzgebiet ausgewiesen und unter entsprechenden
Schutz gestellt.

3. Zentrale Ziele und Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen für Naturschutzgebiete
(z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem
renaturierten Roßbachsystem) werden in den Landschaftsplan aufgenommen.

4. Die Verwaltung prüft, welche Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan zugunsten
der Landschaft zurückgenommen werden können.
Nicht mehr oder auf lange Sicht nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen
(z.B. Fläche Buddenacker) werden als Landschafts- oder Naturschutzgebiet –
ggf. temporär - dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist parallel zum Landschaftsplan
anzupassen.
5. Vom ehrenamtlichen Naturschutz vorgeschlagene Maßnahmen zur ökologischen
Waldbewirtschaftung (u.a. höherer Altholzanteil, schonende Betriebstechniken)
werden zunächst in die Entwicklungsziele des Landschaftsplans
und später in die Forstbetriebspläne übernommen.

6. Für die 90 im Landschaftsplan festgesetzten Streuobstwiesen wird ein Pflegekonzept
unter Einbeziehung der Gehölzpflege erstellt. Die entsprechenden Pflegemaßnahmen
werden in den Landschaftsplan aufgenommen.

7. Pflegemaßnahmen mit regelmäßigen Rückschnitten für Feldhecken und Kopfweiden,
sowie die Entschlammung von Kleingewässern und die Erhaltung von
Offenlandstrukturen werden im Landschaftsplan weiterhin festgeschrieben.

8. Bei Bauvorhaben im Außenbereich werden die Ge- und Verbote des Landschaftsplans
(auch bei privilegierten Vorhaben) grundsätzlich eingehalten. Der
Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist grundsätzlich anzuhören.

9. Für die Umsetzungsmaßnahmen im neuen Landschaftsplan wird ein Realisierungszeitraum
festgelegt.

10. Die Verwaltung legt eine Bilanzierung der realisierten Maßnahmen aus den drei
gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd vor. Die Evaluierung der Maßnahmen
im neu aufgestellten Landschaftsplan und eine entsprechende Berichterstattung
im Fachausschuss sollen kontinuierlich erfolgen.

AUSW, 06.12.2017:

Man ist sich darin einig, alle heute hierzu vorliegenden Empfehlungen und Anträge als eingebracht zu betrachten, damit die Verwaltung diese im weiteren Verfahren mit bewerten kann.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann wird weiter festgehalten, dass eine Beschlussfassung zu den heute vorliegenden Anträgen noch mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss erfolgen kann.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte)
folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

II. beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage:
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 568 / SGV.NRW. 791)
zu TOP 5.2
Hunde im Naturschutzgebiet
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09606-17)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:09606-17-E1)
„…aktuell besteht für Hunde in Naturschutzgebieten, anders als in Wäldern, grundsätzlich
noch eine Anleinpflicht. In Wäldern dürfen Hunde in der Regel auf den Wegen ohne Leine
laufen, es besteht lediglich das Verbot die Hunde abseits der Wege frei im Gelände laufen
zu lassen. Mit der Neubearbeitung des Dortmunder Landschaftsplanes hat die Verwaltung
vor, die Reglungen zu Wäldern und Naturschutzgebieten zu vereinheitlichen. So sollen
sich Hunde auf den Wegen künftig grundsätzlich frei bewegen dürfen.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie sollen künftig Hundehalter darauf aufmerksam gemacht werden, ob und wo für
ihre Hunde eine Anleinpflicht besteht und wo nicht?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, sicherzustellen, dass die Hunde die
Wege nicht verlassen?.

3. Welche personellen Ressourcen wären notwendig, um eine Einhaltung der Regeln
zu garantieren?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 5.3

Mountainbiken in Wäldern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09607-17)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:09607-17-E1):
„…das Mountainbiken ist in den Wäldern nach aktueller Rechtslage nur auf befestigten Wegen
und nicht im freien Gelände der Wälder erlaubt. Bisher nutzen in Dortmund viele
Mountainbikefahrer das öffentliche Gelände im Wald, auch abseits der Wege, frei. Dabei
kann es zu Naturzerstörungen und Nutzungskonflikten mit anderen Waldnutzern, wie zum
Beispiel Spaziergängern, kommen. Die Dortmunder Wälder sollen neben der Naherholung
und dem Naturerlebnis auch Platz für die sportliche Freizeitgestaltung bieten.
Ein angelegter Mountainbike-Parcours könnte dabei helfen, Konflikte zwischen Mountainbikefahrern
und anderen Waldnutzern zu minimieren. Auch einer Waldzerstörung, durch
das illegale Befahren des Waldes mit Mountainbikes, kann so vorgebeugt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung einen aktuellen
Sachstand zum Mountainbiken in Dortmunder Wäldern zu geben.
Zudem bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die
Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche so genannten „wilden“ Strecken sind der Verwaltung bekannt?

2. Welche Flächen in welchen Dortmunder Waldstücken kämen für die Ertüchtigung
einer solchen Mountainbike-Anlage grundsätzlich in Frage?
3. Wie schätzt die Verwaltung den finanziellen und personellen Aufwand für die Ertüchtigung
und den Unterhalt einer Mountainbike-Anlage ein?

4. Welche Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Vereinen oder anderen Institutionen
bestehen für die Stadt um eine oder mehrere solcher Strecken zu realisieren?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadterneuerung:
Netzwerk Stadtumbau West NRW; Verlängerung der Mitgliedschaft 2018 - 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09337-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Mitgliedschaft im „Netzwerk Stadtumbau West NRW“ mit Gesamtaufwendungen i. H. v. insgesamt 14.000 € bis zum Jahr 2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende vertragliche Vereinbarungen abzuschließen.

zu TOP 6.2
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Hafen-Südost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09019-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Hafen-Südost“ zur Kenntnis.


11. Informationen der Verwaltung
-wurde vorgezogen im Anschluss an die Formalien aufgerufen-

Herr Prof. Zlonicky und Herr Wilde berichten mündlich zum Thema: Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens zur „Planung: Umfeld Hauptbahnhof“(PP-Vortragsiehe Anlage).


Die öffentliche Sitzung endet um 16:54 Uhr.




Wallrabe Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



ZU TOP.3.1 Beantwortung der Nachfrage: Anlage zur Niederschrift_TOP3.1.pdfAnlage zur Niederschrift_TOP3.1.pdf

Zu TOP 11: 20171206_Vortrag AUSW_Umfeld Hauptbahnhof Nord [Kompatibilitätsmodus].pdf20171206_Vortrag AUSW_Umfeld Hauptbahnhof Nord [Kompatibilitätsmodus].pdf
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