Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Rates der Stadt
am 31.03.2022
Westfalenhallen, Halle 1


Sitzungsdauer: 15:00 - 20:50 Uhr

Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten (liegen der Originalniederschrift als Anlagen bei) sind 81 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD)
Rm Dr. Neumann (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Daskalakis (CDU)
Rm Polomski-Tölle (CDU)
Rm Vogeler (CDU)
Rm Waßmann (CDU)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke+)

Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Ulrike Jäger
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Als Gast:
Iryna Schum (Generalkonsulin der Ukraine)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Rates der Stadt,
am 31.03.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 1


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2022
- wird nachversandt -

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bericht Krisenstab "Ukraine"
Bericht

Der Krieg in der Ukraine betrifft auch Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24117-22)

Solidarität mit Ukraine
Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24120-22)

Städtepartnerschaft Rostow am Don
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24105-22)

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24084-22)

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23609-22)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23565-22)

3.3 Bauleitplanverfahren; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, II. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, IV. Entscheidung über Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, V. Entscheidung über Stellungnahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, VIII. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23283-21)

3.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23050-21)

3.5 Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22558-21)

3.6 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Ergänzung vom 28.01.22 zur Vorlage (Drucksache Nr.: 23268-21-E1)

3.7 E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23331-22)

3.8 Durchführung des "Festi Ramazan 2022"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23783-22)

3.9 Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von freifinanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23622-22)
hierzu -> Ergänzung (Korrektur) zum Vorgang vom 24.02.22 (Drucksache Nr.: 23622-22-E1)

3.10 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh, Maßnahme: Aufwertung der Fuß- und Radverkehrsverbindung, Teilmaßnahme: "Ausbau des Salz- und Pfefferweges"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23620-22)

3.11 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede" in Dortmund-Mengede

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23337-22)

3.12 Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
hier: Beschluss über die Einstellung der mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23646-22)

3.13 Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23005-21)

3.14 Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23048-21)

3.15 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23251-21)

3.16 Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23269-21)

3.17 Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)

3.18 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 22201-21)
Die Vorlage wurde am 16.12.22 (TOP 3.26) zur Kenntnis genommen.

3.19 Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23639-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 3.11) vor.

3.20 Zukunft der Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22)

3.21 Umbenennung des Bebauungsplans Mg 166 - ehemaliges Kraftwerk Knepper
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24118-22)

3.22 Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24119-22)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Masterplan Energiezukunft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23396-22)

4.2 Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens im Rahmen des Sonderaufrufs „Gewerbegebiete“ im Breitbandförderprogramm des Bundes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23756-22)

4.3 Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 4.2) vor.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Erzwingungshaft für Obdachlose
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23510-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.4) vor.

5.2 Drogenkonsumraum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23766-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.6) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22-E1)

5.3 Umsetzung von Beschlüssen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23638-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.5) vor.

5.4 Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24111-22)

Durchseuchung stoppen - Labore ausbauen
Bitte um Stellungnahme (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23633-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.2) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23633-22-E1)

AfD-Antrag auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter
Bitte um Stellungnahme sowie Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23600-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 5.2) vor.

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen
- Erhöhung des Preisgeldes
- Aktualisierung der Richtlinien

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23520-22)

6.2 Sanierung des Freibades Stockheide
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23597-22)

6.3 Vertretung der Stadt Dortmund im Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23329-22)

6.4 Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft und Durchführung ab dem Jahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23491-22)

6.5 Unsere Denkmäler schützen - Unsere Identität bewahren
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24021-22)

6.6 Sportwelt Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24112-22)

7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)

7.2 Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23768-22)

7.3 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)

7.4 Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund: 2. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23490-22)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvetreter*in

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24075-22)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)
Die Vorlage lag erstmalig zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 9.14) vor.

9.2 Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23411-22)

9.3 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 -
PB 34/2021

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23324-22)

9.4 Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23681-22)

9.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 1 GO NRW
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.01.2022

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23778-22)

9.6 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23870-22)

9.7 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23965-22)

9.8 Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 (GFG 2022)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23867-22)

9.9 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.1) vor und wurde abgesetzt.

9.10 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.4) vor und wurde abgesetzt.

9.11 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.3) vor und wurde abgesetzt.

9.12 Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23852-22)

9.13 Jahresabschlussentwurf 2021 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23907-22)

9.14 Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.6) vor.

9.15 Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23129-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23129-21-E2)
Die Unterlagen lagen am 17.2.22 als Tischvorlage vor.

9.16 Abschaffung der KAG-Gebühren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24113-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23556-22)

10.2 Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23553-22)

10.3 Einrichtung von zwei geförderten, überplanmäßigen, befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Breitband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23455-22)

10.4 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23873-22)

10.5 UEFA EURO 2024- Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“ sowie Kenntnisnahme des Sachstandes hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23690-22)

10.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Nachbenennung eines Delegierten für die RGRE Delegiertenversammlung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24039-22)

10.7 Verkaufsoffene Sonntage am 03.04.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 08.05.2022 im Stadtbezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23951-22)

10.8 Zukunftsfähige Verwaltung und Stadtstrategie für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24066-22)

10.9 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.1) vor.

10.10 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23979-22)

10.11.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23962-22)

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24093-22)

10.12 Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Die Vorlage wurde in der Sitzung am 16.12.21 (TOP 10.9) beschlossen und ein Prüfauftrag erteilt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.22 (Drucksache Nr.: 21678-21-E2)

10.13 Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23770-22)
Der Antrag lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 10.15) vor.

10.14 Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23636-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 10.12) vor.

10.15 Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23629-22-E1)
Der Antrag lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 10.9) vor.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz )
(Drucksache Nr.: 23589-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.02.2022 (TOP 11.1.1) vor.

11.1.2 Muslimisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24074-22)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 Islamistische Gefahren in Dortmund und die städtische Reaktion darauf
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 23582-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.02.2022 (TOP 11.2.1) vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

OB Westphal begrüßt die Generalkonsulin der Ukraine, Iryna Schum, welche als Gast anwesend ist.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung von Sitzungsräumen in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin und bittet um Beachtung.

Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Internet übertragen. OB Westphal macht die Anwesenden mit den Regeln, in welchen Situationen Ton oder Bild und Ton übertragen werden, vertraut. Des Weiteren erläutert er die Möglichkeit des Widerspruchs.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens im Internet nicht zugestimmt (Die Fraktion/Die Partei) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:

Auch macht OB Westphal den Vorschlag, folgende Vorlagen abzusetzen:

zu 2.1 Solidarität mit Ukraine
Antrag zur TO (Die FRAKTION/ Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24120-22)


3.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23050-21)


3.6 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)


9.1 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)


9.6 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23870-22)


9.12 Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23852-22)


Weiterhin wird der TOP

9.7 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23965-22)


wegen des thematischen Zusammenhangs unter TOP 2.1 behandelt.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Mader (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung zu TOP 2.1 auf sieben Minuten je Fraktion und drei Minuten je Einzelratsmitglied -einschließlich eventueller Antragsbegründungen- zu begrenzen.
Bei allen weiteren Tagesordnungspunkten soll die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt begrenzt werden.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2022

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Fraktion werde sich vor dem Hintergrund, dass die Niederschrift erst mittels Nachversand am 28.03.22 zugegangen ist, enthalten. Er bittet darum, die Niederschrift künftig mindestens eine Woche vor der Sitzung zu versenden.

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2022 wird einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Bericht Krisenstab "Ukraine"

Die Tagesordnungspunkte

2.1 Bericht Krisenstab "Ukraine" Bericht (Drucksache Nr.: 24198-22) und
9.7 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr.: 23965-22)

sowie die ergänzenden Vorlagen und Anträge werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Die Generalkonsulin der Ukraine, Iryna Schum, gibt einen Überblick über die Entwicklung des Krieges Russlands gegen die Ukraine. Sie schildert dabei die Eindrücke der Ukrainer*innen, sie benennt die Anzahl der getöteten Kinder, beschreibt den Raketenbeschuss sowie die dadurch ausgelöste Zerstörung, die Vertreibung und das Leid der Menschen. Am Beispiel der Stadt Mariupol stellt sie dar, welche grundsätzlichen Dinge dort zum Leben den Menschen fehlen. Sie prangert die Verletzung grundsätzlichster Regeln im Krieg, insbesondere die Verletzung humanitärer Grundsätze und Korridore, den Beschuss von Krankenhäusern, Vergewaltigungen, die Entführung von Bürgermeister*innen etc. an. Auch das Versprechen des russischen Präsidenten, die Zivilbevölkerung werde nicht betroffen, wurde nicht gehalten. Es sind mehr zivile Opfer zu beklagen als es tote Soldaten gibt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen Krieg Russlands, also nicht nur des Präsidenten, gegen die Ukraine. Dieser Krieg dauert bereits seit 2014 an und hat nun das ganze Land erfasst. In diesen acht Jahren hat die Weltgemeinschaft nicht angemessen reagiert. Sie verweist auf die russischen Staatsmedien und die Berichterstattung zum Krieg gegen die Ukraine. Dort würden auch Witze darüber gemacht, dass die Ukraine nur eine Station Richtung weiterer Staaten sei. Die Androhung der russischen Seite, im Falle der militärischen Intervention anderer Staaten Atomwaffen einzusetzen, hinterfragt sie als Akt von Terroristen. Sie verweist auch auf die Rede des Präsidenten der Ukraine im Bundestag und fordert ein vollständiges Handelsembargo gegen Russland, ein Verbot russischer Medien, die Kriegspropaganda betreiben, die Unterstützung der Ukraine mit Waffen, Munition und Schutzausrüstung. Weiterhin soll der Einfluss des russischen Präsidenten in Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur, Forschung etc. beendet werden. Private Unternehmen mögen sich vom russischen Markt zurückziehen und harte Sanktionen sollen Russland isolieren. Auch fordert sie den Beitritt der Ukraine in die Europäische Union.
Sie dankt der Stadt Dortmund für die Aufnahme von mehr als 4.500 Menschen, die Beteiligung an humanitärer Unterstützung und die weltweiten Spendenaufrufe aus dem Fußball. Sie ruft zur Fortführung dieser Maßnahmen auf. Denn nur wenn die Ukraine diesen Krieg überwindet, kann Europa in Frieden und Freiheit existieren.

OB Westphal dankt der Generalkonsulin und erklärt, Dortmund werde nicht aufgeben und auch weiter eine überragende Hilfsbereitschaft an den Tag legen. Diese Hilfsbereitschaft war vom ersten Tag an zu spüren. Bereits am 25.02.22 trafen sich ca. 4.000 Menschen auf dem Friedensplatz, um gegen den Krieg zu protestieren und Präsident Putin zu signalisieren, dass dieser Krieg nicht zu rechtfertigen ist.
Die Wohlfahrtsverbände haben sofort mit der Sammlung humanitärer Güter begonnen, die Stadtverwaltung hat alle Maßnahmen zur angemessenen Unterbringung von Menschen auf den Weg gebracht. Er spricht sich für die Unterstützung der Ukraine und ein baldiges Kriegsende aus. Er dankt der Generalkonsulin für ihren Besuch.

Rm Neumann-Lieven (SPD) dankt -trotz des denkbar schlechtesten Grundes- der Generalkonsulin für den Besuch. Sie sicher die Solidarität der Dortmunder*innen und ihrer Fraktion zu. Sowohl der Unterstützung als auch der Linderung des Leids könne sich die Generalkonsulin gewiss sein. Die gemeinsame Resolution soll ein starkes und entschlossenes Zeichen sein. Dennoch könne mangels Kriegserfahrung kaum ein Mensch im Rat das Leiden der Ukrainer*innen nachempfinden. Die Berichte der verzweifelten Menschen sind erschütternd und es kann hautnah miterlebt werden, was dies für die unmittelbar Betroffenen bedeutet, Angehörige, Hab und Gut zu verlieren. Dortmund hilft gern und ist eine solidarische Stadt. Die Resolution verurteilt den Angriff der Ukraine durch Russland scharf und fordert einen sofortigen Waffenstillstands sowie den Abzug des russischen Militärs aus der Ukraine. Dabei ist Rm Neumann-Lieven bewusst, dass die Aufforderung eines Stadtrats die russische Regierung kaum interessieren dürfte. Dennoch sieht sie in der Forderung eine demokratische Pflicht. Sie spricht allen Ukrainer*innen, die sich des Angriffs erwehren müssen, ihre größte Hochachtung aus. Diese Hochachtung gilt aber auch den Menschen in Russland, die trotz drohender Repressionen gegen die Regierung und deren Krieg auf die Straße gehen.
Dortmund hilft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Sowohl die Verwaltung und Bürgerschaft zeigen eine große Einsatz- und Hilfsbereitschaft. Dortmund wird selbstverständlich und gern bei der Überwindung der Krise helfen. Hinsichtlich der Ausnutzung der Schutzbedürftigen fordert sie für ihre Fraktion die Einrichtung von Schutzzonen für ankommende Frauen und Kinder.
Die Folgen der Sanktionen sind auch hier spürbar und eine Kommune hat wenig Möglichkeiten zur Abfederung. Rm Neumann-Lieven sieht den Bund in der Pflicht, auch was Diplomatie und Außenpolitik betrifft. Als Stadt sollte die Städtepartnerschaft mit Rostow am Don und die Position Dortmunds genutzt werden. Für die Zeit nach dem Krieg wird die Städtepartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine angestrebt, sofern die Regierung in der Ukraine dann demokratisch legitimiert und nicht durch eine Besatzungsmacht eingesetzt ist. Sie dankt allen ukrainisch- und russischstämmigen Menschen, die den Krieg nicht nach Dortmund tragen, denn niemand hier, sondern nur die russische Staatsführung ist für den Krieg verantwortlich. Niemand darf wegen seiner Herkunft in Sippenhaft genommen werden.

Der Rat wird die Bestrebungen der Ukrainer*innen nach Frieden und Freiheit unterstützen. Rm Neumann-Lieven dankt der Generalkonsulin für den Besuch und bittet, den gewonnenen Eindruck ihren Landsleuten zu vermitteln und wünscht Kraft für den weiteren Weg.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) erklärt, angesichts der täglichen Bilder über Zerstörung, Leid, Flucht und Tod sei es unmöglich, über die Untaten zu schweigen. Der vom russischen Präsidenten Putin ausgelöste und voll zu verantwortende Angriffskrieg der russischen Armee gegen die Ukraine hat hunderttausenden Menschen das Zuhause und Tausenden das Leben genommen. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf den Tod der vielen russischen Soldaten die -so zumindest die Berichte- selbst nicht wissen, wofür sie kämpfen.
Rm Langhorst lobt die Eindeutigkeit der von den meisten Fraktionen in den Rat eigebrachten Resolution und spricht Generalkonsulin Shum die tiefe Solidarität für ihr Land und dessen Bevölkerung, den Einsatz der Generalkonsulin und deren Forderung nach einer sofortigen Beendigung des Angriffs inklusive des Abzugs der russischen Truppen und der vollen Wiederherstellung der Souveränität, aus. Diese Solidarität verbindet mit den vielen Hunderttausenden, die in Deutschland gegen den Krieg und für Frieden auf die Straße gegangen sind. Viele Menschen unterstützen auch die Sammlung und Bereitstellung von Hilfsgütern aller Art sowie der Betreuung und Unterbringung Geflüchteter. Ihnen dankt Rm Langhorst für den unermüdlichen Einsatz. Auch der Verwaltung spricht er seinen Dank aus.
In Dortmund sollen die Geflüchteten einen sicheren Lebensmittelpunkt und eine Perspektive erhalten, hier insbesondere in den Bereichen Wohnraum, Arbeitsmarkt, Bildung und Milderung psychosozialer Folgen des Krieges. Der Titel der gemeinsamen Resolution ist aus seiner Sicht gut gewählt, denn die Auswirkungen des Krieges zeigen auch Folgen für viele der Lebensbereiche und bisherigen Selbstverständlichkeiten in Dortmund. Dazu zählt z.B. die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Damit bestätigen sich die Beschlüsse in Dortmund, erneuerbare Energien auszubauen. Denn eine größere Unabhängigkeit macht weniger erpressbar und hilft mittelbar auch den Ukrainer*innen. Auch der Klimaschutz profitiert davon.

Rm Langhorst kritisiert den Antrag der AfD insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung von Kriegsflüchtlingen und Nicht-Kriegsflüchtlingen sowie geflüchteten Ukrainer*innen und Nichtukrainer*innen. Auch ziele der Antrag darauf, nichtukrainischen Flüchtlingen den Wohnraum zu nehmen.
Den Inhalt des CDU-Antrags zu TOP 9.7 hält seine Fraktion für wichtig, würde dies aber gern im Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit (ASAG) beraten.
An die Generalkonsulin gerichtet sagt er zu, ihr -auch wenn wieder Frieden eingekehrt sei- und dem ukrainischen Volk zur Seite stehen zu wollen.

Laut Rm Dr. Suck (CDU) war zur letzten Sitzung kaum vorstellbar, dass nun dieses Thema zu besprechen ist. Der von Präsident Putin verursachte und nicht zu rechtfertigende Angriffskrieg stellt ohne Frage eine Zeitenwende dar. Er bringt Leid, Tod, Zerstörung, Angst, Verzweiflung, Ungewissheit und den Verlust der Heimat über die Menschen in der Ukraine, einem Land mitten in Europa. Dortmund, die Stadtgesellschaft und auch seine Fraktion stehen selbstverständlich an der Seite der ukrainischen Bevölkerung. Er bittet die Generalkonsulin, sie möge dieses Zeichen der Solidarität mitnehmen. Der Angriffskrieg geht weit über die Ukraine hinaus. Die Nachkriegsordnung, der Fall des „Eisernen Vorhangs“ und der jahrzehntedauernde Frieden in Europa ist durch diesen Krieg infrage gestellt. Fragen von Energieversorgung, Klimaschutz, Sanktionen, das eigene Leben und auch die Sicherheit des eigenen Landes stehen nun besonders auf der Agenda. Europa ist von einer großen Flüchtlingswelle betroffen. Er dankt den Dortmunder*innen für eine Willkommenskultur, die sich in Hilfe und Anteilnahme ausdrückt. Damit sendet Dortmund ein starkes Zeichen. Auch dankt er der Verwaltung für die administrativen Leistungen wie die Organisation von Unterkunft, Beschulung, Wohnraum, Sicherheit und ein Stück weit Bewältigung.
Die gemeinsame Resolution richtet sich an Land und Bund. Hier können zahlreiche Dinge verbessert werden, insbesondere bei Verteilung und Lösung finanzieller Fragen.

Unter Betrachtung der eigenen Möglichkeiten hält Rm Dr. Suck die Suspendierung der Städtepartnerschaft mit Rostow am Don während der Zeit des Krieges für geboten. Auch wünscht er sich für die Zeit nach dem Krieg eine Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt.
Seine Fraktion ist stolz auf das friedliche Zusammenleben in der Stadt. Dies gelte für die Ukrainer*innen, aber auch für die aus Russland Stammenden, die keine Schuld am von der russischen Staatsführung verursachten Krieg tragen.
Die gemeinsame Resolution und die Dringlichkeitsentscheidungen trägt seine Fraktion mit, der AfD-Antrag wird abgelehnt. Für den eigenen Antrag (s. TOP 9.7) wirbt er um Zustimmung, verschließt sich aber einer Überweisung und finalen Beratung in den ASAG nicht. Ziel des Antrags ist die verbesserte medizinische Betreuung der Geflüchteten und die Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Rm Kowalewski (Die Linke+) stellt fest, dass seit dem 24. Februar ein durch Russland verursachter Krieg herrscht. Er fordert, Russland müsse den Krieg schleunigst beenden, denn Krieg ist immer ein Verbrechen. Wie in den vergangenen Jahrzehnten wird Dortmund Menschen in Not aufnehmen und helfen. Daher dankt seine Fraktion allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer*innen. Für seine Fraktion hält er fest, dass nicht die Völker, sondern die Regierungen und deren Unterstützer*innen sich in einem Konflikt befinden und die jeweiligen Bevölkerungen leiden lassen. Dies betrifft am Ende neben den Menschen in der Ukraine, Russland und dem Westen auch große Teile des globalen Südens, die von Lebensmittellieferungen abhängig sind. Eine Weltwirtschaftskriese hält er für möglich. Auch die reale Bedrohung durch Atomwaffen war in den letzten 60 Jahren nicht mehr so real. Seine Fraktion wünscht die Verstärkung kommunaler Friedenspolitik. Dortmund folgte vor drei Jahren dem Antrag seiner Partei und trat dem ICAN-Städteappell gegen Atomwaffen bei. Diese und andere kleine Beiträge auf kommunaler Ebene können deeskalierend auf Konflikte wirken. Auf diesem Wege kann den Machthabenden der kommunale Unterbau entzogen werden. Deshalb sei es wichtig, den Kontakt zwischen Ost und West nicht zu verlieren und den Hass, der nur weiteres Elend erzeugt, nicht in die Köpfe und Herzen zu lassen. Er spricht den in Russland gegen den Krieg Demonstrierenden seine Solidarität aus. Eine in lokalen Medien diskutierte Beendigung der Städtepartnerschaft mit Rostow am Don hält er für wenig sinnvoll, denn Städtepartnerschaft sind ein Symbol der Völkerverständigung zur Förderung des Dialogs und Austauschs. Seiner Fraktion ist der Erhalt der Städtepartnerschaft wichtig. Auch die Menschen in Dortmund, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, trifft keine Schuld am Krieg. Eine wichtige Konsequenz sieht Rm Kowalewski darin, den Import sämtlicher Energieträger möglichst weit zu reduzieren und regionale regenerative Kapazitäten zu erschließen. Dies verlange die Ukrainekrise und die Klimakrise. Daher sei der Beschluss des Rates, im Jahre 2035 klimaneutral zu sein, besonders wichtig. Die soziale Ausgewogenheit müsse dabei im Blick bleiben. Auch außenpolitisch misst er dem Klimaschutz große Bedeutung zu, denn die Verteilung von Energieressourcen wird Kriege und Flüchtlingsbewegungen auslösen. Die Wiederherstellung des Völkerrechts muss künftig die Maxime der deutschen Außenpolitik sein. Er ruft den Rat dazu auf, alle Möglichkeiten zur Anerkennung des Völkerrechts zu nutzen, im Kontakt mit Partnerstädten und mit der Bundespolitik. Russland verstößt gegen das Völkerrecht und dies wird mit der vorliegenden Resolution klar verurteilt. Der Konflikt wird nur diplomatisch zu lösen sein, Eskalation sorgt nur für Verlierer.

Rm Helferich (AfD) verurteilt für seine Fraktion den Angriff Russlands auf die Ukraine. Er bezeichnet vorherige Beiträge als Lippenbekenntnisse. Nur seine Fraktion könnte den Kampf des ukrainischen Volkes nachvollziehen und habe großen Respekt vor jenen Frauen und Männern, die für die Ukraine kämpfen. Er lobt freiwillige Kämpfer in der Ukraine. Gleichzeitig fordert er, humanitär zu helfen, nicht jedoch Kriegspartei zu werden oder Waffen zu liefern. Seine Fraktion sei bereit, „…echten ukrainischen Kriegsflüchtlingen Obdach auf Zeit zu bieten…“. In der Resolution sieht er nur ein Schutzversprechen, welches keinen Wert hat, wenn nicht Schutz gewährt werde. Auch bestehe nur eine Aufnahmeverpflichtung für Flüchtlinge mit ukrainischem Pass oder ukrainischer Aufenthaltsgenehmigung. Der Bundesnachrichtendienst (BND) warne hier vor Schlepperei und Passfälschung. Die Willkommenskultur sei an der Sache vorbei. Die Menschen wollen -so Rm Helferich, unter Berufung auf die Generalkonsulin in Hamburg- nicht integriert werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) nennt es unerträglich, dass sein Vorredner die AfD als Partei an der Seite der Ukraine darstellt. Aus seiner Sicht habe u.a. die AfD Russland und das System für die eigene Darstellung genutzt und sei an der Seite autoritärer Regime.
Der Dank des Rm Kauch gilt in erster Linie der Zivilgesellschaft, denn zivilgesellschaftliche Aktivitäten, u.a. unter Beteiligung des Cityrings, haben die ersten Hilfsangebote initiiert. Auch der Verwaltung sei schnell aktiv geworden. Seine Fraktion unterstütze die Stadtverwaltung hinsichtlich der personellen und finanziellen Anforderungen. Bei der Genehmigung von Stellen (Drucksache Nr.: 24130-22) werde sich seine Fraktion enthalten, allerdings nur, weil Zweifel an der Sinnhaftigkeit der externen Besetzung bestehen. Zielführender, findet er, wären Menschen mit Verwaltungserfahrung, die aus der vorhandenen Belegschaft rekrutiert werden könnten.
Für ihn ist es ein Novum nach dem 2. Weltkrieg, dass in Europa ein souveräner Staat zur Durchsetzung von Gebietsansprüchen einen anderen souveränen Staat überfällt und einen Regimewechsel beabsichtigt. Er hält es mit Blick auf den Umgang mit der Städtepartnerschaft nicht für sinnvoll, Vergleiche mit dem Bürgerkrieg im Jemen oder dem NATO-Einsatz in Jugoslawien zu ziehen. Er sieht die Notwendigkeit, ein autoritäres Regime zu stoppen, bevor ein Flächenbrand in Europa ausgelöst wird. Daher hält er Waffenlieferungen an die Ukraine für absolut notwendig.
Die Stadt Dortmund hat eine Städtepartnerschaft mit Rostow am Don. Die dortige Stadtführung trägt die Linie Putins mit und unterstützt -wie breite Teile der russischen Bevölkerung- den Präsidenten. Gleichzeitig gibt es auch Menschen, die sich dem System mutig entgegen stellen. Die in Dortmund lebenden Menschen russischer Herkunft tragen keine Verantwortung, viele von ihnen leben nicht in Russland, um eben nicht unter dieser Einflusssphäre zu stehen. Auch dies erfordert Solidarität. Ein „Weiter so“ zur Städtepartnerschaft kann es aus der Gesamtsicht heraus nicht geben, denn die Lage ist anders als 1977 bei deren Gründung. Daher ist es gut, wenn die an der Resolution beteiligten Fraktionen nun auch die Partnerschaft -ausgenommen der Kommunikation von Stadtspitze zu Stadtspitze- ruhend stellen wollen.
Als Lehre für die Zukunft folgert Rm Kauch, die kommunalen Unternehmen insbesondere im Energiesektor müssten noch schneller erneuerbare Energien gegen die Abhängigkeiten ausbauen.

OB Westphal verabschiedet Generalkonsulin Shum und dankt ihr für den Besuch und die Worte an den Rat.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Gülec (BVT) verurteilt den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Tausende Tote sind zu beklagen und der Krieg ist nicht vorüber. Krieg erzeugt Flucht. Frauen, Kinder und ältere Menschen mussten die Heimat verlassen, weil sie dort nicht mehr sicher waren. Er erinnert daran, dass Dortmund seit je her Menschen aus Krisenregionen stets mit offenen Armen empfangen hat. Vielfalt ist Stärke und eine herausragende Eigenschaft Dortmunds. Dortmunder*innen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte und Migrant*innenorganisationen leisten hervorragende ehrenamtliche Arbeit. Er nennt beispielhaft Train of Hope, die jüdische Kultusgemeinde und die Kirchen. Die Zentralmoschee hat Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Menschen christlichen, jüdischen und muslimischen Glaubens haben gemeinsam für die Flüchtenden gebetet. Dies ist ein starkes gemeinsames Zeichen für Frieden, Demokratie und Solidarität. Er denkt und fühlt mit den vom Krieg betroffenen Familien. Alle Kriege mögen beendet werden, damit deswegen kein Mensch mehr seine Heimat verlassen muss.

Rm Deyda (Die Rechte) erklärt, seine Partei verhalte sich neutral, da sie generell Provokationen und die NATO ablehne, aber auch den russischen Imperialismus. Die Bundesrepublik soll keine Waffen in Kriegsgebiete liefern, schon gar nicht an den ukrainischen Präsidenten. Rm Deyda erklärt, sich daher enthalten zu wollen.

Dem Rat liegt vor:
- Der Krieg in der Ukraine betrifft auch Dortmund, Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI) vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24117-22-E1):

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI) vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24117-22-E1).

Dem Rat liegen darüber hinaus folgende Anträge vor:

- Solidarität mit Ukraine, Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 24120-22)
Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von der Fraktion Die Partei zurückgezogen.

- Städtepartnerschaft Rostow am Don, Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 24105-22)
Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.


- Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24084-22-E1):
Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24084-22-E1) ab.

StR’in Zoerner stellt zu den Themen Unterbringung und Versorgung dar, es sei eine Aufteilung mit Netzwerkpartner*innen erfolgt. Die Verbände der Wohlfahrtspflege haben den Bereich der ehrenamtlichen/bürgerschaftlichen Spenden -auch unter Beteiligung der Freiwilligenagentur- übernommen. Die Stadt Dortmund bearbeitet hauptsächlich die Unterbringung und Versorgung, aber auch weitere Fragen, die an den einzelnen Anlaufstellen vorgetragen werden. Für spät am Abend/nachts Eintreffende ist eine Versorgung im Fritz-Henßler-Haus an sieben Tagen/Woche gesichert. Alle Netzwerkpartner*innen kennen die gegenseitigen Angebote und helfen Neuankommenden zielgerichtet bei der Orientierung. Bis zum Abend des 30.03.22 wurden 4.616 Geflüchtete aus 2.576 Familien mit 1.617 Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine durch das Sozialamt versorgt. MigraDO hat 2.713 Beratungsgespräche -die mit steigender Aufenthaltsdauer zunehmen- geführt.
Der größte Teil der Menschen ist privat untergekommen, 700 in Unterkünften (z.Zt. 83 freie Plätze) der Stadt Dortmund. Zahlen zu visumfreien Aufenthalten ohne städtische Leistungen existieren nicht. Die Anlaufpunkte sind in den letzten Tagen weniger stark frequentiert. Bund und Land verteilen seit ca. einer Woche nach dem „Königsteiner Schlüssel“. Dortmund lag am letzten Stichtag mit 1.424 Menschen über der Quote/Aufnahmeverpflichtung (bezogen auf alle Flüchtenden). Daher erhält Dortmund aktuell keine Zuweisungen, was sich vermutlich je nach Kriegsdauer ändert. Daher werden weiter Unterbringungskapazitäten aufgebaut. Seitens des Landes wurde eine Unterbringung in der Warsteiner Music Hall eröffnet, welche komplett außerhalb städtischer Strukturen existiert.


StR’in Schneckenburger berichtet zum Thema der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen, dass der Anteil sei aktuell sehr gering sei. Der Großteil (101 Jugendliche/Kinder ohne Elternteil) wurde nach Überprüfung den sie begleitenden Verwandten zugeordnet. Lediglich 12 männliche und 2 weibliche Jugendliche sind ganz ohne Eltern oder Verwandte in Dortmund angekommen. Das Jugendamt hat in diesen Fällen die Inobhutnahme erklärt und bei einer Jugendhilfeträgerorgansiation untergebracht. Auch bei Kindern und Jugendlichen liegt Dortmund aktuell über der Quote, die Lage sei ebenfalls dynamisch. Hinsichtlich der Waisenkinder, welche laut Berichten mit Bussen aus der Ukraine kamen, hat das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) eine Koordinationsstelle eingerichtet, um den besonderen Anforderungen zu entsprechen.
Hinsichtlich der Beschulung sind zum heutigen Stand 548 Schüler*innen im Dienstleistungszentrum Bildung angemeldet worden. Nach Aufnahme der Personalien muss für jede*n Schüler*in ein passender Schulplatz identifiziert werden. Dies muss mit Schulleitungen und Schulaufsicht koordiniert werden. Die Schulaufsicht ist vom Land NRW angewiesen, die Aufnahme anhand der Anmeldungsreihenfolge zu ermöglichen. Daher gibt es -auch in Dortmund- eine Warteliste. Laut Schulministerium entsteht Schulpflicht erst mit der vollständigen Registrierung (entspricht nicht der einwohnerrechtlichen Meldung). Nichtregistrierte können daher nur freiwillig ins Schulsystem aufgenommen werden. Es gibt aus den Erörterungen der Kommunen mit dem Ministerium noch ungeregelte Punkte (z.B. Überbrückung freiwillig Aufgenommener; Ausstattung mit digitalen Endgeräten; personelle Verstärkung an Schulen). Die Stadt Dortmund erörtert mit der Schulaufsicht gerade die optimale Nutzung von Räumen und mit der Liegenschaftsverwaltung die Verwendung nicht mehr genutzter Standorte zwecks möglicher Teilstandortbildung.
Weiterhin muss das Land NRW noch die Schutzimpfung gegen Masern sicherstellen, da diese Impfung eine Voraussetzung für den Schulbesuch ist. Hier steht eine hoffentlich kurzfristige Regelung -auch unter Beachtung der Möglichkeit, dass ein Impfnachweis auf der Flucht nicht mitgeführt wurde- aus. Zur Kindertagesbetreuung gibt es keine Erkenntnisse seitens des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) zur Erweiterung von Kindestagesbetreuungs- und Spielangeboten. Grundsätzlich seien Brückenangebote zugänglich. Dazu ist aber entsprechendes Fachpersonal und Personal mit ukrainischem Hintergrund nötig. Zurzeit wird der Bedarf in den Stadtbezirken identifiziert und die Realisierung inklusive Raumressourcen geprüft.


StR Dahmen erläutert, dass Ukrainer*innen grundsätzlich für 90 Tage visafrei in die EU einreisen können. Dies bedeute aber nicht, dass sie nicht angemeldet werden müssen, denn die Ausländerbehörde erfasst im Rahmen der Massenzustrom-Richtlinie, wer aus der Ukraine zugewandert ist. Im Falle eines Schutzbedürfnisses ist eine Anmeldung in der Kommune wahrzunehmen. Zum aktuellen Stand sind formell 680 Menschen aus der Ukraine melderechtlich erfasst, weitere 780 Anträge liegen vor. Ziel ist, möglichst schnell Aufenthaltstitel zu erteilen, auch um Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. In den nächsten Wochen werden weitere zusätzliche Termine vergeben, um ukrainische Staatsangehörige anmelden zu können. Nur so ist ein gesicherter Status über 90 Tage hinaus gegeben. Für das Registrierungsverfahren hat das Land Dortmund 10 Stationen zugesichert. Damit sollen die ca. 4.800 Menschen in den kommenden acht Wochen registriert werden. Dies ist auch mit Blick auf die Beschulung notwendig.

Dem Rat der Stadt liegen folgende Unterlagen vor:

- Bericht Krisenstab „Ukraine“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24198-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Krisenstabes „Ukraine“ zur Kenntnis.

Außerdem liegt vor:
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW in einer Personalangelegenheit
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24130-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss und genehmigt die Dringlichkeit:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage aufgeführten 74 priorisierten personellen Bedarfe aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt Dortmund zur Bewältigung des Ukrainekonflikts zu decken.

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund, die Bedarfsbedeckung vorrangig über externe Einstellungen (befristet für 1 Jahr mit Verlängerungsoption) zu realisieren.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23609-22)

Rm Gebel (Die Linke+) erklärt für seine Fraktion, die Vorlage ablehnen zu wollen, obwohl das Projekt eigentlich sehr gut, aber leider am falschen Ort, ist.

Die CDU-Fraktion stimmt laut Rm Frank in der Fassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zu. Die Bedenken der Bürgerinitiative zum Untergrund hat die Verwaltung mittels Stellungnahme im AKUSW ausgeräumt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) kündigt die Zustimmung ihrer Fraktion nach langer, intensiver Betrachtung und Gesprächen an. Der damit erfolgende Eingriff in die Gewohnheiten der dort bereits lebenden Menschen geschieht nicht leichtfertig, sondern greift den Wunsch vieler Menschen in der Stadt, eine eigene bezahlbare Wohnung in Dortmund zu ermöglichen, auf. Bauen in einer Großstadt muss sehr verantwortungsvoll betrieben werden und bedarf einer intensiven Betrachtung aller Rahmenbedingungen. Der Antrag anderer Fraktionen nach 2.000 Wohneinheiten für junge Familien verlangt nach Baugebieten. Nach reiflicher Überlegung wird ihre Fraktion daher zustimmen.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) gibt an, seine Fraktion, ohne die Argumente der Bürgerinitiative zu übernehmen oder die Verwaltung zu kritisieren, werde bei der Ablehnung bleiben.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und des Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 5 dargestellt, zu folgen.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 6 und Anlage 7a dargestellt, zu folgen.

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten und eingeschränkt durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen. VI. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten und eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Umweltbehörde und Landesverband der Naturschutzverbände) zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 11.12.2020 und den Entwurf des Bebauungsplanes entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt, die Erschließung des Geländes nördlich der Straße Seilbahnweg in Dortmund - Menglinghausen nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 1.699.000,00 € durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der ProjektTeam Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH, Am Markt 4, 58239 Schwerte, zu übertragen (Anlagen 12 und 13). IX. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Projektentwicklerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage 10 dieser Beschlussvorlage) zu und ermächtigt die Verwaltung, den Vertrag mit der Projektentwicklerin abzuschließen.
X. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23565-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

zu TOP 3.3
Bauleitplanverfahren; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, II. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, IV. Entscheidung über Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, V. Entscheidung über Stellungnahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, VIII. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23283-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage: II. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB).

IV. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

VI. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 – Nahversorgungseinrichtung Marten – die aktualisierte Begründung vom 17.12.2021, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VIII. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 –Nahversorgungseinrichtung Marten – für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.4
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23050-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.5
Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22558-21)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mit Projektkosten, die investive und konsumtive Bestandteile aufweisen, i.H.v. 175.000,- im Haushaltsjahr 2022

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bewirtschaftungskonzept in der vorliegenden Form umzusetzen. Sollten sich die Projektkosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung um bis zu max. 20 % erhöhen, erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Dortmund.

zu TOP 3.6
Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Ergänzung zur Vorlage vom 28.01.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E1) vor:
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.7
E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23331-22)

Dem Rat der Stadt liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor: Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) aus seiner Sitzung am 29.03.2022 vor:

Rm Lemke (Die Linke+) erkennt in E-Rollern häufig Hindernisse für den Fuß- und Radverkehr. Die Ablehnung ihrer Fraktion begründet sie mit dem Datenschutz und den erfassten sensiblen Daten in Verbindung mit der Forderung der Stadt Dortmund nach Klarnamen der Kundschaft. Sie fordert, die Anonymität zu wahren. Weiterhin ist die Datenverwendung, nämlich die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, ihrer Meinung nach falsch priorisiert. Bei der Menge der schon jetzt zu verfolgenden Ordnungswidrigkeiten, z.B. zugeparkte Gehwege, sollte die Konzentration besser auf die Fälle erfolgen, bei denen die Verursachenden schon bekannt sind.

Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) begrüßt für ihre Fraktion die Vorlage, insbesondere wegen der festen Abstellflächen. Sie hält die Regelung auch für notwendig, denn heute wird durch beliebige Abstellung der Fuß- und Radverkehr, aber auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, behindert. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW zur Sondernutzung durch Leihfahrräder hat zu mehr Rechtssicherheit geführt. Die analoge Anwendung des Urteils führte zu Anträgen in den Ausschüssen und findet sich in der Verwaltungsvorlage wieder. Die enthaltene Kooperationsvereinbarung mit den Anbietenden bewertet sie ebenfalls positiv, denn diese sorgt für eine Limitierung des Angebots. Abstellverbotszonen und die vom ABöAB empfohlene höhere Jahresgebühr von 50 € werden von ihrer Fraktion befürwortet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise bittet sie zu beachten.

Rm Mader (CDU) hält die Gebühr i.H.v. 50 € gemäß Empfehlung des ABöAB für angemessen. Bewegungsprofile mittels E-Roller zu erstellen hält er -aus beruflichen Gründen- wegen des Aufwands für wenig sinnvoll und wahrscheinlich.

Rm Bohnhof (AfD) verweist auf den Protokollauszug des ABöAB. Dort wurde die erhöhte Gebühr dem Rat empfohlen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt -mit der erhöhten Jahresgebühr- die Zustimmung seiner Fraktion.

Rm Goosmann (SPD) hält die Vorlage für gut und richtig, insbesondere vor dem Hintergrund des ordnenden Charakters. Die Enthaltung der Fraktion zur erhöhten Gebühr im ABöAB wurde in der Fraktion beraten und mitgetragen.

Rm Weber (CDU) bestätigt in seiner Rolle als Ausschussvorsitzender die Abstimmung im ABöAB.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+, der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) und bei Enthaltung der Fraktion Die Partei unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

zu TOP 3.8
Durchführung des "Festi Ramazan 2022"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23783-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 15.03.2022 vor:

Rm Mader (CDU) gibt zu Protokoll, seine Fraktion nehme die Vorlage nicht zur Kenntnis.

Rm Djine (B‘90/Die Grünen) erklärt, andere Parteien seien teilweise über die Auswirkungen des Festi Ramazan verärgert. Innerhalb der vier Wochen kommen verteilt bis zu 100.000 Menschen. Die Kritik wird in Lärm, Verkehr und Sicherheit formuliert. Seine Fraktion kann das nur zum Teil verstehen. Für alle Großveranstaltungen gibt es beim Tiefbauamt eine Koordinierungsstelle. Diverse Fachbereiche wirken mit und das Prüfergebnis ist positiv. Kritik wird aber auch geäußert, weil der Rat nicht über das Fest beschließt. An dieser Stelle verweist er auf Großveranstaltungen, wie den Weihnachtsmarkt, die ohne Ratsbeschluss durchgeführt werden. Hier gibt es diese Debatte nicht. Er sieht in der Nichtbeschlussfassung positive Aspekte. So sei der Ort gut gewählt und das Festi Ramazan gehört zu Dortmund. Er dankt den Veranstaltenden, da es einen Imagegewinn für die Stadt darstellt.

Rm Kowalewski (Die Linke+) wird gemeinsam mit seiner Fraktion die Vorlage gern zur Kenntnis nehmen. Diese Veranstaltung habe eine Tradition in der Stadt und die Coronaregeln lassen die Durchführung nun wieder zu.

Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) begrüßt das Fest als Bereicherung. Es ist in der Region einzigartig. Für die Zukunft wünscht er sich eine frühere Information der Politik, mit der die Vorbehalte in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vielleicht auch ausgeräumt werden können.

Rm Gülec (BVT) beschreibt die Wichtigkeit des Ramadan für muslimische Familien. Das Fest ist eine Bereicherung. Fastenbrechen bieten allerdings auch die Moscheen im Stadtgebiet an, was ein zusätzliches Angebot an die Gläubigen ist.

Rm Neumann-Lieven (SPD) freut sich auf das Fest. Die Absprachen mit den Bewohner*innen haben sich 2019 bewährt. Auch biete das Fest den Menschen Abwechslung. Sie spricht sich gern für eine positive Begleitung des Festes aus.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Durchführung des Festi Ramazan 2022 auf den Parkplätze E1 / E2 an der Victor-Toyka-Straße zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von freifinanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23622-22)

Folgende Ergänzung (Korrektur) zum Vorgang vom 24.02.2022 (Drucksache Nr.: 23622-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
Rm Perlick (AfD) kritisiert, dass mittels dieser Satzung Eigentümer*innen mit einem Bußgeld belegt werden können, wenn sie Wohnraum nicht vermieten oder Kurzzeit („Airbnb“) vermieten. Er sieht den Grundsatz, über Eigentum frei verfügen zu können, verletzt. Er macht Auflagen beim Bau, veränderte gesellschaftliche Anforderungen und Zuwanderung für fehlenden Wohnraum verantwortlich,

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) ist der Meinung, Eigentum verpflichte. In Dortmund existiere faktisch kaum noch Leerstand. Daher muss mit dem limitierten Wohnraum sorgsam umgegangen werden und er ist seinem Zweck entsprechend – als Wohnraum – zu nutzen. Ihre Fraktion begrüßt die Satzung als Garant für sorgsamen und zweckentsprechenden Umgang.

Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf Artikel 14 des Grundgesetzes. Auch sei die Wohnraumschutz-satzung gar nicht neu, sondern eine Fortschreibung. Wirklich neu sei die Benennungsrechtsatzung. Er sieht den Bedarf und die Notwendigkeit und begrüßt die Vorlage.

Rm Helferich (AfD) meint, das Wohnraumproblem in Dortmund wäre durch Abschiebung lösbar.

Rm Frank (CDU) begrüßt, dass die Verwaltung mit der Satzung ihre Möglichkeiten nutzt. Er stellt dabei die wichtigen Aspekte der Benennungsrechtsatzung heraus. Seine Fraktion wird gemäß der Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zustimmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) merkt an, dass es sich um eine Verlängerung der Satzung handle und nun ein gutes Instrument gegen Kurzzeitvermietung existiere.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss einschließlich der Ergänzung (Korrektur) zum Vorgang vom 24.02.2022 (Drucksache Nr.: 23622-22-E1):

Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügten Satzungen zum Schutz und Erhalt von frei finanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie zur Begründung von Benennungsrechten im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1, 41 und 77 GO NRW i. V. m. § 12 Abs. 1 WohnStG NRW und § 17 Abs. 4 WFNG NRW

zu TOP 3.10
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh, Maßnahme: Aufwertung der Fuß- und Radverkehrsverbindung, Teilmaßnahme: "Ausbau des Salz- und Pfefferweges"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23620-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Planung des „Salz- und Pfefferweges“ einschließlich der erforderlichen Gutachten in Höhe von 85.000,00 €.

Für das Projekt „Salz und Pfefferweg“ wurde ein Antrag auf Förderung durch Landes- und Bundeszuwendungen (80 % der förderfähigen Gesamtkosten) gestellt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil der Planungskosten insgesamt 17.000,00 € (20 %).

zu TOP 3.11
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede" in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23337-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede.

zu TOP 3.12
Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
hier: Beschluss über die Einstellung der mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23646-22)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“ einzustellen.

zu TOP 3.13
Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23005-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Förderrichtlinien für das Programm „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“.

zu TOP 3.14
Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23048-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst einstimmig folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den geplanten Neubau der JFS Aplerbeck zur Kenntnis.

2. beschließt den planerischen Lösungsvorschlag für den Neubau der JFS Aplerbeck an der Schweizer Allee mit einem Kostenrahmen i.H.v. rd. 5 Mio € (inkl. Interimsquartier) weiter zu verfolgen.

3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die JFS Aplerbeck.

4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss.

5. Der Sport- und Freizeitpark muss weiterhin einen direkten, öffentlichen Zugang von der Schweizer Allee aus haben. Auf Seite 3 der Vorlage erkennt man, dass das Gebäude auf der jetzigen Zufahrt stehen wird.

6. Alternativstandort für die vorhandene Beachvolleyballanlage soll im Sport- und Freizeitpark mit 2 Plätzen für die öffentliche Nutzung mit geplant werden.

7. Gespräche mit dem VSC 08 und alternative Angebote während der Bauphase.

8. Hinweis, dass die Umrandung der Beachvolleyballanlage dem KiJugA gehört und rechtzeitig mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden muss.

zu TOP 3.15
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23251-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 18.06.2020 den Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 17250-20) mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 1.470.000,00 Euro beschlossen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 1.530.000,00 Euro optional vorzusehen.

Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 1.470.000,00 Euro erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus folgenden Investitionsfinanzstellen:

a) Für die Teilmaßnahme „Hoeschallee incl. Hildastraße, Springorumstraße und Westfalenhüttenallee“ aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 1.233.330,00 Euro:

Bis Haushaltsjahr 2021: 29.457,05 Euro
Haushaltsjahr 2022: 64.214,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 577.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 456.361,50 Euro
Haushaltsjahr 2025: 106.297,45 Euro

b) Für die Teilmaßnahme „Am Waldfried“ aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202015050 – Am Waldfried – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 236.670,00 Euro:

Haushaltsjahr 2027: 118.335,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 118.335,00 Euro

Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 1.530.000,00 Euro an und teilen sich wie folgt auf:

a) Für die Teilmaßnahme „Hoeschallee incl. Hildastraße, Springorumstraße und Westfalenhüttenallee“ aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 1.278.162,00 Euro:

Haushaltsjahr 2024: 169.524,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 169.524,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2029: 169.524,00 Euro

b) Für die Teilmaßnahme „Am Waldfried“ aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202015050 – Am Waldfried – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 251.838,00 Euro:

Haushaltsjahr 2031: 125.919,00 Euro
Haushaltsjahr 2032: 125.919,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 3.16
Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23269-21)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 22.03.2022 erhalten:


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und gegen Rm Deyda (Die Rechte) folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
zu TOP 3.17
Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)

Rm Wallrabe (CDU) merkt zur Vorlage an, seine Fraktion empfinde die Ankündigung einer Vorlage im III. Quartal als einen sehr späten Zeitpunkt. Mit Blick auf Stellenbedarfe und dann schon laufende Haushaltberatungen sei die Terminwahl nicht optimal.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Informationen zur Einrichtung eines Verkehrswendebüros zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 22201-21)

Folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus ihrer Sitzung am 26.01.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Bushaltestelle Tauroggenstraße Richtung Eving Zentrum wird in das JAP 2022 aufgenommen.

zu TOP 3.19
Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23639-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom (Drucksache Nr.: 23639-22) liegt dem Rat der Stadt vor: Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23639-22-E1) vor:
Rm Dr. Suck (CDU) kritisiert, dass die Politik bei der Entscheidung, sich um Bundesmittel zu bemühen, nicht eingebunden war. Angesichts der Größenordnung hätte er sich eine politische Befassung gewünscht. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23639-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 3.20
Zukunft der Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:

Rm Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von Wohnen, Spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträglichem Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht Rm Reuter die Ziele als schwierig, aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPD-Fraktion ein gangbarer Weg, eine sich regelmäßig treffende Kommission nicht.

Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert die Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten Ausschüssen diskutiert werden, um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn schlussendlich müsste dort und im Rat entschieden werden. Bei den Themen sieht er keinen wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die fachbereichs- bzw. ausschussübergreifende Erörterung. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung, sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.

Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.

Rm Dr. Suck (CDU) verdeutlicht, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „Hin und Her“ zwischen den Ausschüssen zu durchbrechen. Die Kommission soll die Abläufe verkürzen, denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre auch akzeptabel.

OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel, Schaustellerei, Verwaltung und Politik, um die Arbeit auch übergreifend leisten zu können. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit und hat sich bewährt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist nicht nur eine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.

Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.

OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzungen von Ausschüssen sondern eine Kommission gehe. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.


Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.

Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht darauf.

Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld und vermutet, dass er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen habe.
Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.


Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 23.06.2022:
Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022

Rm Mader (CDU) merkt an, dass die Wortmeldung des Rm Nienhoff zu TOP 3.20 ungenau wiedergegeben ist.

OB Westphal sagt die Ergänzung der Niederschrift zu.

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022 wird zu TOP 3.20 wie folgt geändert:

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022 wird mit der Änderung einstimmig genehmigt.

Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jugendangeboten in der City gehören könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.

Rm … (Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.

Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf zurück.

Der Rat der Stadt überweist den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

zu TOP 3.21
Umbenennung des Bebauungsplans Mg 166 - ehemaliges Kraftwerk Knepper
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24118-22)

Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Die FRAKTION - Die PARTEI, Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 24118-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:

Rm Frank (CDU) erklärt, mit Blick auf die Begründung stimme seine Fraktion dem Antrag zu. Es entfalle lediglich der Name, das Verfahren sei davon inhaltlich aber nicht betroffen.

Rm Adam (SPD) gibt den Hinweis, der Antrag beruhe auf einem Beschluss der Bezirksvertretung (BV) Mengede, basierend auf einem Antrag der SPD. Die SPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.

Rm Gebel (Die Linke+) dankt der SPD in der BV Mengede. Wegen der Größe des Projekts überschreitet es für ihn die Grenze des Stadtbezirks. Daher besteht der Wunsch, den Antrag im Rat abstimmen zu lassen. Er dankt allen unterstützenden Fraktionen.

StR Wilde merkt an, dass er Verständnis für den Antrag hat und ihn gern unterstützen würde. Zugleich bittet er darum prüfen zu können, ob und welche Auswirkungen eine Namensänderung im laufenden Bebauungsplanverfahren bedeutet. Er möchte die Rechtsicherheit des Bebauungsplans nicht gefährden. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Umbenennung im laufenden Verfahren gefahrlos möglich ist, wird der Name zur öffentlichen Auslegung geändert. Wäre hingegen die Änderung zu dem Zeitpunkt mit einem erheblichen Klagerisiko verbunden, würde dies im Rahmen der Offenlegung nochmal erläutert. In diesem Fall bittet er von einer Namensänderung abzusehen, bis der Plan rechtsverbindlich ist. Dann sei die Entscheidung über den Namen frei.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt den Hinweis, dass dieses Verfahren parallel zum Verfahren in Mengede gelaufen ist und keinen Affront gegen die SPD darstellt. Zum Umgang mit dem Antrag schlägt er mit Blick auf den Beitrag von StR Wilde vor, einen Beschluss mit dem Zusatz „…vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung…“ zu fassen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stimmt dem Vorschlag von Rm Kowalewski zu. Der Vorbehalt sei so akzep-tabel. Er wundert sich jedoch, dass die Verwaltung nicht im Vorfeld der Ratssitzung bereits geprüft hat.

Rm Gebel (Die Linke+) ergänzt, dass auch seine Fraktion gern Informationen hinsichtlich rechtlicher Schwierigkeiten im Vorfeld erhalten hätte. Zumal es aus der BV Mengede bereits ein Votum gab. Er wäre immer davon ausgegangen, dass Abkürzungen, hier z.B. „Mg 161“, hinreichend zur Identifizierung der jeweiligen Vorhaben sind. Die überragende Rolle des Namens war ihm nicht bewusst. Zeichnen sich bei der rechtlichen Prüfung Schwierigkeiten ab, wäre natürlich, um das Verfahren nicht zu gefährden, die von StR Wilde beschriebene Variante anzustreben.

Rm Mader (CDU) fragt, ob der Oberbürgermeister den Beschluss der BV Mengede gerügt hat.

OB Westphal verneint dies, denn der Beschluss wurde in der BV Mengede gefasst und ist dem Oberbürgermeister nicht zur Kenntnis gegeben worden.

Rm Bohnhof (AfD) schließt sich in der rechtlichen Bewertung StR Wilde an. Er weist drauf hin, dass der eigentliche Antragstext auf den 30.03.22 datiert, eine Einschätzung also nicht vorliegen kann.

Rm Dr. Suck (CDU) kritisiert an dem Beispiel den Umgang der Verwaltung mit einem Beschluss der Bezirksvertretung.

Rm Neumann-Lieven (SPD) schließt sich den Verfahrensvorschlägen an. So könne der Antrag als eingebracht angesehen werden und aufleben, sobald die Prüfung erfolgte.

Rm Kowalewski (Die Linke+) möchte nicht, dass der Antrag als eingebracht angesehen wird, sondern einen Beschluss mit der bereits formulierten Ergänzung.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion und gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Die FRAKTION - Die PARTEI, Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 24118-22-E1).

zu TOP 3.22
Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 24119-22)

Die Fraktion Die Partei legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 214119-22-E1) vor:

Rm Frank (CDU) erklärt, der ausformulierte Antrag sei erst am 30.3. zugegangen. Er bittet zwecks Sachdiskussion um Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).

Rm Bohnhof (AfD) meint, der Antrag und auch TOP 3.23 würde auf die Verdrängung des Individualverkehrs zielen.

Rm Gebel (Die Linke+) erinnert an die „Erfurter Erklärung“ des Städtetags. Dort wurde genau diese Initiative als positives Beispiel benannt. Daher sollten alle Fraktionen mit Teilnehmer*innen des Städtetags informiert sein. Daher irritiert ihn der Wunsch nach Überweisung. Seine Fraktion würde für den Antrag stimmen, sich einer Beratung in den Fachausschüssen aber nicht verschließen.

Rm … (Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.) würde auch lieber abstimmen lassen. Dies sei ein Beitrag zur Verkehrswende.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die vollumfängliche Zustimmungsbereitschaft. Die Diskussion in den Ausschüssen könne aber gern erfolgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Reduzierung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs, insbesondere bei Durchgangsstraßen, für nicht zielführend. Jede Fraktion kann ihre Position nennen und eine Überweisung sei nicht nötig. Seine Fraktion steht eher für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht für die Behinderung des -ggf. elektrischen- Individualverkehrs.

Rm Neumann-Lieven (SPD) wünscht für ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse AKUSW und AMIG.

zu TOP 3.23
Ausreichende Finanzierung des ÖPNV's in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
(Drucksache Nr.: 23985-22-E1)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität. Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 22.02.2202 (Drucksache Nr.: 23985-22-E1) vor:

Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 30.03.2022 (Drucksache 23985-22-E2) vor:
Rm Mader (CDU) erklärt für seine Fraktion, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ abzulehnen. Dem vom AMIG empfohlenen Antrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. Dazu verweist er darauf, dass die Landesregierung NRW bis 2032 insgesamt drei Milliarden Euro für diese Zwecke zur Verfügung stellt.

Rm Bohnhof (AfD) lehnt für seine Fraktion den Antrag ab, denn dieser sei explizit ein Werkzeug der Verkehrswende und belaste den Individualverkehr, der aber nicht wegfallen darf.

Laut Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) wird seine Fraktion sich enthalten. Die Investitionen zum Ausbau des ÖPNV werden unterstützt die, Forderung nach Betriebskostenzuschüssen sieht die Fraktion jedoch ordnungspolitisch als problematisch an, da es sich um eine kommunale Aufgabe handelt.

Die Fraktion B‘90/Die Grünen wird, so Rm Langhorst, dem Antrag in der Fassung des AMIG zustimmen. Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ würde zwar vom Ziel der langjährigen Forderung seiner Fraktion entsprechen, sei aber zu pauschal für dieses komplexe Thema. Er regt an, diesen im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu erörtern und zu konkretisieren.

Rm Kowalewski (Die Linke+) findet den Antrag der SPD-Fraktion gut, seiner Fraktion fehlte nur das nun im Zusatz-/Ergänzungsantrag formulierte Thema. So sei das Sozialticket bei Verhandlungen mit dem VRR immer unzureichend thematisiert worden. Der Preis des Tickets liege mittlerweile auch über dem im Regelsatz enthaltenen Betrag. Der Verlust an Fahrgästen genau in diesem Segment werde auch regelmäßig im Aufsichtsrat der Stadtwerke festgestellt und beklagt. Pauschal sei der Antrag bewusst gefasst worden, damit Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben und das Problem angegangen wird.

Rm Neumann-Lieven (SPD) unterstützt die Position des Rm Kowalewski, damit der ÖPNV neu strukturiert wird und Städte Unterstützung für die Verkehrswende erhalten. Vor diesem Hintergrund wird ihre Fraktion für den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ stimmen.

Rm Gebel (Die Linke+) wundert sich über die Position von Rm Langhorst und entgegnet, der SPD-Antrag wäre zu pauschal gewesen und seine Fraktion habe mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag das Thema in eine bestimmte Richtung konkretisiert.

Bm Schilff (SPD) verweist -über das Sozialticket hinaus- auf die allgemeine Problematik, dass die Kostendeckung für Fahrausweise i.d.R. bei 53 Prozent liegt. Die Kostendeckung wird auch in der Zukunft ein gewichtiges Thema sein.

Rm Mader (CDU) stellt dar, dass das Sozialticket zu 50% des Preises für das Regelticket angeboten wird. Für 2022 wurden alle Ticket um 1,7% teurer, dass Sozialticket um 1%. Von 2017-2022 stieg der Preis des Sozialtickets um 12%, was aus seiner Sicht nicht überdurchschnittlich ist.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) dankt für die Erläuterung. Der deklaratorische Charakter des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die Linke+ in Richtung Landesregierung schade nicht. Daher folgt seine Fraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke+.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 30.03.2022 (Drucksache 23985-22-E2).

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und der Rat der Stadt Dortmund sehen Bundes und Landesregierung verstärkt in der Pflicht, schnell zu handeln und kommunale Handlungs- und Planungssicherheit durch eine ausreichende Finanzierung des ÖPNVs zu schaffen. Hierzu bedarf es u.a. folgender Maßnahmen:

1. Eine bessere Ausstattung der vorhandenen Finanzierungsinstrumente der Sanierung der ÖPNV-Systeme sowie zur Finanzierung von Betriebskosten des ÖPNV.

2. Die weitere Unterstützung für einen bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV zur Erreichung der Klimaziele.

3. Einer verstärkten Förderung der Umstellung auf nachhaltigere Antriebstechniken. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit anderen Kommunen über den Deutschen Städtetag und den Städtetag NRW hierzu eine auskömmliche Finanzierung bei Bund und Land einzufordern.

4. Die Fortsetzung der coronabedingten Verlustausgleiche im Jahr 2022 und darüber hinaus ist sicherzustellen.

5. Die Finanzierung des Sozialtickets (Mein Ticket) ist deutlich aufzustocken, um eine bessere Teilhabe an öffentlicher Mobilität für Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Masterplan Energiezukunft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23396-22)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 22.03.2022 erhalten:


Rm Frank (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Fassung des AMIG inklusive der Prüfaufträge. Auch mit Blick auf die Weltpolitik sei die Sicherung der Energiezukunft wichtig. Die Stadt werde beauftragt, mit der Wissenschaft und Wirtschaft den Masterplan umzusetzen.

Laut Rm Lemke wird die Fraktion Die Linke+ nicht zustimmen. Hintergrund ist, dass bei der Erstellung aus ihrer Sicht Unternehmen aus dem Energiesektor überdurchschnittlich beteiligt waren. Dagegen fehlt die Einbindung von Verbänden, die über großes Fachwissen zur Energiewende verfügen. So fehlen wichtige Punkte, z.B. zur Energieeinsparung. Auch sieht die Fraktion Die Linke+ die Gefahr einer weiteren Privatisierung im Energiesektor. Vielmehr sei die Energieversorgung aus kommunaler Hand anzustreben. Auch die -aus ihrer Sicht- zu starke Priorisierung von E-Autos sei problematisch, da sie gegenüber dem ÖPNV und Radverkehr übervorteilt wird.
Einzelprojekte seinen zustimmungswürdig, die Gesamtheit der Vorlage aber nicht.

Auch kritisiert Rm lemke, die Vorlage sei, da sie nur aus Bildern bestehe, nicht barrierfrei und würde folglich nicht den Mindestanforderungen öffentlicher Dokumente entsprechen.

Rm Garbe (AfD) meint, Kernkraft, Kohle und Gas aus russischen Pipelines würde die Energiezukunft sichern. Als Industrieland benötige man diese Energiequellen.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Gülec (BV) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+, AfD, Die Partei und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden, um Prüfaufträge ergänzten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AMIG:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.

Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.

zu TOP 4.2
Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens im Rahmen des Sonderaufrufs „Gewerbegebiete“ im Breitbandförderprogramm des Bundes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23756-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens im Rahmen des Sonderaufrufes „Gewerbegebiete“ zu und beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund mit der anschließenden Beantragung der Fördermittel bei Bund und Land sowie der Umsetzung des Sonderaufrufes.

zu TOP 4.3
Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 17.02.2022 folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus seiner Sitzung am 26.01.2022 vor:
Die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23371-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:

OB Westphal greift den Vorschlag aus dem Ältestenrat, die Überweisung des Antrags zurück in den AWBEWF zu überweisen, auf.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) spricht sich gegen diese Rücküberweisung aus. Der Antrag sei im AWBEWF bereits beraten worden. Wegen rechtlicher Bedenken sei dann die Überweisung in den Rat erfolgt. Die Antwort der Verwaltung, hier das Verfahren unter Ziffer 4, würde aus ihrer Sicht das vom AWBEWF gesehene Problem lösen. Mit dem Verfahren könnte Politik gezielt an der Immobilien- und Flächenentwicklung beteiligt werden. Sie nennt den Hafen als Beispiel für eine gelungene Praxis. Daher wünscht sie für ihre Fraktion eine Abstimmung im Rat.

Rm Reppin (CDU) sieht aus seiner Sicht, auch unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung, dieses Thema als ausreichend diskutiert. Er wünscht auch die stärkere Beteiligung der Politik bei Interessensbekundungsverfahren und plädiert ebenfalls für eine Abstimmung.

OB Westphal stellt klar, dass der AWBEWF der Betriebsausschuss der Wirtschaftsförderung ist. Damit steht ihm das Recht zu, die Vorlage von Texten von Interessensbekundungsverfahren zu verlangen. Dies gehöre der Frage, ob nun alle Interessenbekundungsverfahren an einen anderen Ausschuss weitergegeben werden, an. Wenn nur Immobilienfragen gemeint sind, soll und könne der AWBEWF selbstständig entscheiden ohne erneute Überweisung in den Rat.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Diskussion, denn alle Fraktionen hätten im Ältestenrat nach einer klarstellenden Erläuterung von Rm Reuter hinsichtlich der Beteiligung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die Rücküberweisung befürwortet. Dies sei im Antrag nicht abgebildet und müsse im AWBEWF nachbearbeitet werden. Der Rat sollte keine Redaktionsarbeit leisten. In der Sache unterstütze er gleichwohl das Ansinnen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) macht auf die unterschiedlichen Bereiche aufmerksam, die im Antrag nicht getrennt wurden. Eine saubere Trennung der Interessenbekundungsverfahren zwischen Baugebieten und Erneuerung einerseits und weitere Verfahren andererseits ist notwendig. Dies gibt der vorliegende Text nicht her. Es muss verhindert werden, dass Themen des AWBEWF im AKUSW zu behandeln sind.

Laut Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) stellt die Stellungnahme der Verwaltung die geforderte Differenzierung klar. Sie schlägt vor, sofern der Antrag in den AWBEWF überwiesen wird, die Verwaltung zu bitten, einen Beschlussvorschlag zu formulieren. Aus politische Sicht sieht sie keine Möglichkeit einer anderslautenden Formulierung.

Der Rat der Stadt überweist das Thema zur weiteren Beratung in den AWBEWF. Verbunden wird dies mit der Bitte an die Verwaltung, einen Beschlussvorschlag für den AWBEWF zu formulieren.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Erzwingungshaft für Obdachlose
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23510-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion die Linke+ vom 14.02.2022 (Drucksache Nr.: 23510-22-E1) vor:
Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2022 (Drucksache Nr.: 23510-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:


Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) wundert sich über die Stellungnahme der Verwaltung. Sie resümiert den konkreten Fall und stellt fest, dass die Zahlung auch über Erzwingungshaft nicht zu realisieren ist. Die Reaktion des Gerichts ist folgerichtig. Sie kritisiert, dass hier eine unwirksame Methode gegen Drogenabhängigkeit und Obdachlosigkeit eingesetzt wird. Alle Bemühungen -vom Sozialausschuss bis zur ehrenamtlichen Obdachlosenhilfe- werden damit untergraben. Die Verwaltung zeige mit der Stellungnahme keine Einsicht, einen Irrweg beschritten zu haben. Sie fordert eine ehrliche Entschuldigung und einen ernsthaften Ansatz zur Vermeidung solcher Fälle zu entwickeln.

Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) stellt Armut und Obdachlosigkeit in einen Kontext. Sie beschreibt die Lebensrealitäten Obdachloser. Dies ist nicht erstrebenswert und kein Mensch möchte tauschen. Aktuell sind ca. 50.000 Menschen in der Bundesrepublik ohne Obdach. Sie zitiert Gustav Heinemann, der sagte „...man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den schwächsten ihrer Glieder verfährt.“ Sie fragt, wie die Gesellschaft und konkret die Stadt Dortmund mit Obdachlosen umgeht. Sie kritisiert die Beantwortung der Fragen, insbesondere den wenig empathischen Stil. Für sie ist im konkreten Sachverhalt entweder eine absolute Ausnahme oder ein systematisches Problem mit der Menschlichkeit bei der Stadtverwaltung zu erkennen. Sie fordert die Verwaltung zur Aufklärung, nicht zum Verstecken hinter Floskeln, auf.

Rm Bahr (CDU) stellt die Frage 5 ins Zentrum seiner Wortmeldung. Er greift dabei auf eine Vorlage im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zurück. Dort ist „Housing First“ definiert und politische Beschlusslage in Dortmund. Diese Leistung der Sozialverwaltung ergänzt das Angebot zur Minderung der Leiden durch Obdachlosigkeit. Hier sollen in geringem Maße entsprechend Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Die Diskussionen im ASAG haben ihm bereits die Schwierigkeiten der Verwaltung, solchen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, deutlich gemacht. Nun stellt die Verwaltung mehr oder weniger ähnliche Angebote (.z.B. Wohnraumvorhalteprogramm) vor und möchte sich dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beim Housing First anschließen. Der LWL wird „Housing First“ beschließen und umsetzen. In Dortmund sei das trotz früherer Beschlusslage scheinbar nicht möglich gewesen. Er hätte sich im Interesse der Obdachlosen an dieser Stelle größere Bemühungen gewünscht.
Grundsätzlich merkt er zur Stellungnahme an, dass Obdachlose Teil der Bürgerschaft sind. Daher müssen sie sich auch gemeinverträglich verhalten. Geschehe dies nicht, müssten auch Sanktionen möglich sein. Daher seien die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 aus seiner Sicht nicht zu beanstanden.

Rm Helferich (AfD) weist die Hinweise vom Rm Brunner zurück. In der Vergangenheit habe seine Fraktion Vorschläge mit Obdachlosen als Begünstigte gemacht. Dies sei vom Rat abgelehnt worden.

Rm Goosmann (SPD) meint, der Vortrag von Rm Brunner gehe an der Bitte um Stellungnahme vorbei. Dieses Thema sein in mehreren Ausschüssen, schlussendlich im Ausschüsse für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB), umfangreich diskutiert worden. Seitens des Rechtsamtes wurde auch der konkrete Einzelfall erläutert. Dabei habe sich ergeben, dass zum Zeitpunkt der Verhängung von Bußgeldern bzw. Erzwingungshaft keine Obdachlosigkeit bestand. Im Übrigen sei seit 2020 Beschlusslage, dass in Dortmund keine Bußgelder wegen Obdachlosigkeit verhängt werden. Gleichwohl werden keine rechtsfreien Räume akzeptiert.

Rm Dr. Suck (CDU) beklagt sich mit Blick auf „Housing First“ über den Umgang den Verwaltung mit politischen Beschlüssen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) ist der Meinung, die Verwaltung habe aus Sicht seiner Fraktion im von Rm Brunner dargestellten Sachverhalt kein gutes Ergebnis geliefert. Wenn andere Personen zu abweichenden Bewertungen kommen, so ist dies natürlich auch in Ordnung.
Die Debatte zu „Housing First“ sollte tatsächlich im ASAG geführt werden um, trotz aller Widrigkeiten die er seitens der Verwaltung spürt, die Umsetzung zu realisieren.


OB Westphal bittet um verbale Abrüstung. Man könne unterschiedlicher Auffassung sein und trotzdem im Ton angemessen bleiben.

StR Dahmen verweist auch die Sitzung im ABÖAB und die dortige Diskussion. Es handelt sich um Bußgelder der Jahre 2020/2021, die im Juni 2021 zum Antrag auf Erzwingungshaft führten. Es handelte sich insbesondere um Bußgelder wegen des Verstoßes gegen Coronaschutzmaßnahmen, die an die Privatadresse zugestellt wurden. Auch habe ein Antrag auf Stundung vorgelegen, der bewilligt wurde. Für die Verwaltung war nach Aktenlage zu dem Zeitpunkt nicht klar, dass die Person obdachlos war. In besagtem Fall langen unterschiedlichste Verstöße vor, bei denen die Ordnungsbehörde nicht wegschauen kann. Daher mussten die Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden.
Grundsätzlich wird -im Rat in 2020 dargestellt- bei Obdachlosen das Bußgeld auf 20 € gedeckelt und unterschiedliche Rahmen mit mehreren hundert Euro nicht genutzt. Auch besteht bei Ordnungs- und Rechtsamt Klarheit darüber, dass eine Erzwingungshaft nur sinnvoll ist, wenn ein Verhalten bzw. eine Leistung für den Belasteten erbringbar ist. Wenn eine Obdachlosigkeit bekannt ist, würden solche Maßnahmen vor diesem Hintergrund auch nicht ergriffen, versichert StR Dahmen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2022 (Drucksache Nr.:23510-22-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Drogenkonsumraum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23766-22)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22) vor:

Der Rat der Stadt hat folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22-E1) erhalten: Rm Bahr (CDU) dankt der Verwaltung für die Informationen hinsichtlich der Gespräche zum Thema. Dies gilt auch für die Darstellung zu den rechtlichen Anforderungen eines Drogenkonsumraumes sowie den Anforderungen, die ein anderer Standort zu erfüllen hätte. Für seine Fraktion ist die Verlagerung des Drogenkonsumraums Ultima Ratio. Dieser geschützte Raum sichert vielen Abhängigen das Überleben. Seine Fraktion sieht diverse Möglichkeiten, um den problematischen Standort zu sichern und abzusichern. Dazu sind kurz- und mittelfristige Schritte denkbar. Sofern diese Maßnahmen nicht greifen, könne langfristig über eine Verlagerung nachgedacht werden. Vorher sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Er kündigt für die kommenden Sitzungen im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine Initiative und Begleitung an, Ideen gibt es bereits. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Umsetzung von Beschlüssen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23638-22)

Zur Sitzung am 17.02.2022 lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23638) dem Rat der Stadt vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23638-22-E1) vor: Rm Bahr (CDU) gibt an, allein zu sein bedeute nicht zwingend, einsam zu sein. Dennoch gibt es in Dortmund zahlreiche einsame Menschen, einsam in einer Großstadt mit vielen Angeboten. Oft isolieren sich Menschen selbst und besonders im Alter genügen Angebote oft nicht, um Menschen aus ihrer Isolation zu holen. Hier müssen alte Strukturen überdacht und ggf. neue geschaffen werden. Die CDU-Fraktion begrüßt daher die Koordinierungsstelle Einsamkeit. Damit geht die langjährige Forderung des ehem. Rm Justine Grollmann in Erfüllung. Damit können Maßnahmen zur Minderung der Einsamkeit entwickelt werden. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wird eine aktive Rolle einnehmen. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23638-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24111-22)

Die CDU-Fraktion legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24111-22-E1) vor:
Rm Worth (SPD) stellt im Antrag Kritik am Infektionsschutzgesetz fest. In diesem Gesetz sollen fast alle pandemiebedingten Regeln wegfallen. Ihre Fraktion kann im Augenblick nicht darüber entscheiden ob aus Dortmunder Sicht die Kritik gerechtfertigt ist. Sie bittet StRin Zoerner um Stellungnahme hinsichtlich der Lage in den örtlichen Krankenhäusern zu folgenden Punkten: Belegungsquote mit Coronapatient*innen; drohende Schließung von Stationen wegen coronabedingten Personalmangels; Verschiebung elektiver Behandlungen und ob die Überlastung der kritischen Infrastruktur in anderen Bereichen zu erwarten ist.

Rm Bahr (CDU) begrüßt einen Sachstandsbericht. Er verweist jedoch auf die Erfahrungen der letzten zwei Jahre, in welchen die Sachstände häufig nur Momentaufnahmen waren. Es sind bereits aus anderen Großstädten und Bundesländern Beschlüsse bekannt. Die aktuelle Beschlusslage sei unzureichend und im Falle eine Verschärfung der Situation wäre eine unmittelbare Reaktion der Kommunen nicht möglich, vielmehr müssten dann wieder Klärungen über die Landesregierung erfolgen. Dieser Antrag soll Abhilfe schaffen.

StRin Zoerner erklärt, zum heutigen Tage würden 212 Coronapatient*innen stationär behandelt. Davon befinden sich 13 Menschen auf Intensivstation, davon wiederum acht beatmete. Dies stellt keine Überlastung dar. Angespannt ist die Lage beim Krankenhauspersonal durch Erkrankungen und Quarantäne. Dies würde auch durch die Altersinzidenz bestätigt. Bei Arbeitenden ist die Inzidenz erhöht. Elektive Operationen werden immer wieder mal abgesagt. Zur kritischen Infrastruktur nennt sie die Feuerwehr. Dort ist die Zahl der Quarantänen rückläufig. Eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit habe bisher nicht vorgelegen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht keine Zustimmungsfähigkeit des vorliegenden Antrags. Er begrüßt vielmehr die kritisierten Punkte. Die vorliegende Stellungnahme zum Antrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 23600-22) hält er für unzureichend.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht den Wahlkampf in diesem Antrag. Er verweist darauf, dass die CDU in Nordrhein-Westfalen (NRW) den Gesundheitsminister stellt und damit Ressortverantwortung trägt. Auch erkennt er im Antrag keinen kommunalpolitischen Bezug.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) zeigt sich für seine Fraktion verwundert über den Antrag. Er gibt zu, dass seine Partei auf Ebene der Bunderegierung schon Schwierigkeiten mit der Beschlusslage hatte. Ein maßvollerer Umgang mit den Schutzregeln sei sinnvoll. Daher gebe es einerseits inhaltlich durchaus Punkte, denen seine Fraktion zustimmen könne. Andererseits verweist er auf die Möglichkeiten, da die CDU den Ministerpräsidenten im Land NRW stelle. Die Fraktion B‘90/Die Grünen wird sich mit Blick auf die Gesamtgemengelage zum Antrag enthalten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) hält den Antrag insgesamt, mit Blick auf die höchste Inzidenz überhaupt während der Pandemie, für sachgerecht. Auch wenn der Virus sich abgeschwächt hat, sind dies doch statistische Effekte. Die Frage ist, welche Zahl an Erkrankten, schweren Verläufen, Toten und Long-Covid-Fällen die Gesellschaft akzeptieren kann und will. Und je nach Entwicklung kann es sein, dass im Herbst wieder problematische Virusvarianten im Umlauf sind und das Land dann ohne wirksame Regelungen ist. Dies möchte er den Menschen ersparen. Seine Fraktion stimmt dem Antrag zu.

Rm Perlick (AfD) fragt StRin Zoerner hinsichtlich der 13 intensivbehandelten Patient*innen nach der Differenzierung „wegen Corona“ oder „mit Corona“.

StRin Zoerner verweist auf die Berichte des Gesundheitsamtsleiters im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Natürlich werden bei der Aufnahme in den Krankenhäusern symptomlose Corona-Infektionen festgestellt. Aber genau deshalb sei der Blick auf die intensivbehandelten COVID19-Patient*innen wichtig. Diese Zahl ist aussagekräftiger als die Gesamtzahl der Infizierten. Dennoch sorge eine hohe Infektionszahl im Krankenhaus dafür, dass zusätzliche Isolationsmaßnahmen nötig sind, die Abläufe verändern und zusätzlich Kapazitäten im Krankenhaus binden.

Rm Worth (SPD) erklärt, ihre Fraktion werde den Antrag ablehnen. Ihre Fraktion würde dafür gern einen dritten Punkt im CDU-Antrag ergänzen. Darin soll die Landesregierung aufgefordert werden, Hotspot-Regelungen für NRW einzuführen, die erweiterte Schutzmaßnahmen bei Bedarf vorsehen.

Rm Mader (CDU) erklärt für seine Fraktion, den Antrag nicht ändern zu wollen.

Auf Nachfrage von OB Westphal wird die SPD keinen eigenen Antrag stellen.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24111-22-E1) mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen der RM Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ab.

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Partei vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23633-22) vor:
Hierzu liegt dem Rat der Stadt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.:
23633-22-E1) vor:

„…die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.:
23633-22-E1) zur Kenntnis.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23600-22) vor:

Hierzu liegt dem Rat der Stadt die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.:
23600-22-E1) vor:
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.:
23600-22-E1) zur Kenntnis.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen
- Erhöhung des Preisgeldes
- Aktualisierung der Richtlinien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23520-22)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Aktualisierung der Richtlinien des Förderpreises für junge Künstler*innen und hebt das Preisgeld auf 15.000 Euro an.

zu TOP 6.2
Sanierung des Freibades Stockheide
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23597-22)

Der Rat der Stadt erhält folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022:

Bm’in Mais (CDU) sagt die Zustimmung ihrer Fraktion in der Fassung des AFBL zu. Damit wird aus ihrer Sicht ein erster Schritt in Richtung der Verbesserung der Bäderinfrastruktur gegangen. Ihre Fraktion freut sich auf die kommenden Diskussionen und die Entwicklung der Bäderlandschaft.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass ihre Partei sich im Wahlkampf für den Erhalt von Schwimmbädern eingesetzt hat. Andere Fraktionen wollten einen sofortigen Baustart oder auch die Umfunktionierung. Niemand wollte das Stockheidebad - wie es ist - schließen, aber ohne die Positionierung ihrer Partei würde heute nicht diese Entscheidung so getroffen. Auch habe sich das Engagement der Hoeschparkfreunde ausgezahlt. Sie zieht das Fazit, heute sei nach gut 15 Jahren ein guter Tag für die Bäderlandschaft. Der Beschluss war überfällig, die Planungen langen schon länger vor. Ein früheres Gutachten habe die Sanierung bereits attestiert, jedoch zu niedrigeren Kosten, der Rat habe aber seinerzeit die Entscheidung nicht getroffen. Dazu kommen die Kosten für notdürftige Reparaturen und die Verzögerung, z.B. durch das Bäderkonzept. Für ihre Fraktion hat Bestand und Betrieb Priorität gegenüber Neubauten. Mit der Weiterentwicklung des Stockheidebads wird eine positive Entwicklung des Quartiers rund um die Westfalenhütte eingeleitet.

Rm Heymann (SPD) ist bei den geplanten Kosten skeptisch. Dennoch begrüßt er für seine Partei, nun gemeinsam mit allen anderen Parteien den Weg gehen zu können. Seine Fraktion stimmt der Vorlage in der Fassung des AFBL zu, er erhofft sich eine Wiedereröffnung im Jahre 2025, vorher aber ein Gutachten hinsichtlich der tatsächlichen Kosten, um schnellstmöglich mit der Sanierung beginnen zu können. Die SPD-Fraktion hätte gern ein weiteres Familienbad in Dortmund gehabt, der Weg sei mit der Entscheidung aber nicht mehr gangbar.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt einen Rückblick hinsichtlich der Entwicklungen zum Stockheidebad. Er freut sich heute, die Sanierung beschließen zu können.

OB Westphal gibt zu bedenken, dass man ein Verfahren -konkret das Bäderkonzept-, auf welches sich der damalige Rat geeinigt hat, nicht als Verzögerungstaktik bezeichnen sollte.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKSF und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,

zu TOP 6.3
Vertretung der Stadt Dortmund im Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23329-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet die in der Vorlage genannten Personen als Vertreter*innen der Stadt in den Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH.

"Die Entsendung der politischen Mandatsträger erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer eventuellen Neuentscheidung des Rates. Der (alte) Beirat führt seine Geschäfte bis zur Benennung der neuen Mitglieder weiter. Die Benennung erfolgt bis auf Widerruf durch den Gesellschafter der Sportwelt Dortmund gGmbH."

zu TOP 6.4
Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft und Durchführung ab dem Jahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23491-22)

Rm De Marco (SPD) beschreibt die Wandlung der Jugend- und Sportkultur in den letzten Jahrzehnten. Computerspiele gehören mittlerweile zum Alltag und eSport begeistert sehr viele Menschen. Politik und Sportwelt müssen diese Realität berücksichtigen. Die positiven Aspekte sind förderwürdig. Er nennt Wirtschaftszahlen aus Statista-Daten. Auch große Sportvereine wissen um das Potential und haben in eigene eSport-Abteilungen investiert. Seine Fraktion hat daher einen Haushaltsantrag zur Förderung des eSports eingebracht, die Verwaltung hat nun darauf reagiert. Die Vernetzung im eSport biete diverse Vorteile. So können z.B. Menschen mit und ohne Behinderung einfach an Wettbewerben teilnehmen und auch internationale Grenzen spielen keine Rolle mehr. Herkömmliche Sportvereine könnten so auch neue Mitglieder gewinnen. Ob eSport am Ende unter Sport fällt, wird schlussendlich nicht vom Rat beschlossen, denn der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bestimmt selbst, welche Verbände er aufnehmen möchten, wenngleich Rm De Marco bedauert, dass eSport dort noch nicht anerkannt ist, da den Vereinen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erschwert wird. Hier deutet sich aber im Bund eine Änderung an.

Bm’in Mais (CDU) freut sich mit ihrer Fraktion, dass mit der geplanten Stadtmeisterschaft das Thema der digitalen Freizeitkultur in den Blick gerät. So können sich klassische Sportvereine ausprobieren, im eSport eventuell ein neues Betätigungsfeld finden und das Angebot in Dortmund ausweiten.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, sowohl SPD als auch FDP/Bürgerliste hätten Haushaltsanträge zum eSport eingebracht. Mit der aktuellen Vorlage hat seine Fraktion das Problem, dass die Verwaltung sich u.a. der Formulierung des DOSB, es handle sich um „…außersportliche Jugendarbeit..:“, bedient hat. Für seine Fraktion handelt es sich aber um Sport. Daher –bei aller Sympathie für die eSport-Meisterschaft– wird sich die Fraktion FDP/Bürgerliste enthalten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt, seine Fraktion habe die Anträge in den Haushaltsberatungen positiv gesehen und werde nun zustimmen. Damit sei der Einstieg in den eSport erfolgt, eine Weiterentwicklung dann auch möglich.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer jährlichen eSport-Stadtmeisterschaft ab dem Jahr 2022.

zu TOP 6.5
Unsere Denkmäler schützen - Unsere Identität bewahren
Vorschlag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 24021-22)

Dem Rat der Stadt liegt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24021-22-E1) vor:
Rm Helferich (AfD) stellt auf die Debatte unter TOP 2.1 hinsichtlich des Mutes und der Kraft des ukrainischen Volkes ab, sich einer Aggression zu erwehren. Völker schaffen sich Orte zur Erinnerung. Während ein neues Denkmal der Willkommenskultur geschaffen werde, würden gleichzeitig Kriegsdenk-mäler und 1848er Denkmäler etc. beschmutzt. Daher beantragt seine Fraktion die im Antrag genannten Punkte, nicht jedoch, dass diese Denkmäler durch Willkommenskultur-Denkmäler ersetzt werden.

Rm De Marco (SPD) nennt den vorliegenden Antrag für seine Fraktion nicht zustimmungswürdig. So hat die Stadt Dortmund zur Verunreinigung des Denkmals in Somborn Stellung bezogen und die Reinigung erfolgt in Kürze. Denkmalpat*innen sind für ihn eine schlechte Idee, denn die Reinigung erfordert bestimmte Materialien und Techniken, da sonst substanzielle Beschädigungen die Folge sein können. Abschließend bittet er darum, solche Anträge in den zuständigen Ausschüssen zu stellen.

Rm Djine (B‘90/Die Grünen) findet grundsätzlich Denkmäler für den Krieg und das Kaiserreich nicht gut. Mit Kaiser Wilhelm oder Bismarck verbindet er die Verherrlichung von Krieg und Gewalt. Dies mag auch daran liegen, dass diese Personen in einer Zeit aufwuchsen, die stark von nationalistischen Denkkonzepten geprägt war. Dies ist jetzt, im 21. Jahrhundert, in Europa, in einer Demokratie und in Frieden, anders. In Dortmund leben Menschen, deren Vorfahren versklavt wurden. Wenn die Identität unserer pluralistischen Stadtgesellschaft weiter unreflektiert mit diesen Personen verbunden wird, wird die Kolonialisierung mit all ihren Folgen, Völkermord, Kriege, etc. akzeptiert. Als Mann und Vater sei Rm Djine nicht stolz auf diese Denkmäler, die den Mann an sich als Helden überhöhen. Damit wird ein Bild gezeichnet, dass nur große Männer Geschichte schreiben und deren Opfer ignoriert werden. Viele Städte handeln nun und bauen Gegendenkmäler, um die Geschichte und Identität zu bewahren. Er schlägt dieses Thema dem Oberbürgermeister zur Befassung durch die Ethikkommission vor.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) fragt, was mit Erinnerungskultur erreicht werden soll. Natürlich erinnern diese Kriegsdenkmäler an die Toten der Stadt, an Menschen die nicht zwingend freiwillig in diese Kriege gingen. Andererseits gab es auch ein Kaiserreich, einen Krieg, den imperialistische Kräfte geführt haben, der eigentlich nicht Grundlage der Erinnerungskultur sein kann. Denkmäler zur Deutschen Revolution 1848/49 sind im Vergleich zu den im Antrag genannten 1871er Denkmäler anders zu bewerten. In Richtung des Rm Helferich äußert er, den Verteidigungskrieg der Ukraine mit dem 1. Weltkrieg zu vergleichen, deute auf geschichtliches Unwissen hin. Er schlägt vor, grundlegend über den Umgang mit derartigen Denkmälern zu diskutieren, nicht aber mit der Zielrichtung des AfD-Antrags.

Rm Deyda (Die Rechte) kritisiert die verzögerte Reinigung von Denkmälern und das Verbot, dies in Eigenregie zu übernehmen.
Deutsche Geschichte sind auch Kaiser Wilhelm und Bismarck. Er möchte sich nicht vorschreiben lassen, worauf er stolz sein kann. Richtung Rm Djine sagt er „…ich weiß nicht, wie lange Sie in Deutschland sind, aber von der deutschen Geschichte und der deutschen Gedenkkultur haben Sie scheinbar wenig Ahnung. Aber wie sagt man so schön? Von deutschen Sitten und deutschem Wesen wird einst die ganze Welt genesen.“


OB Westphal erteilt einen Ordnungsruf für den Beitrag des Rm Deyda.

Rm Dondrup (Die Partei) weist auf den Unterschied zwischen der Rede des Rm Helferich, welcher von Kriegerdenkmälern und 1848er Denkmälern sprach und dem Antrag der AfD, welcher Kriegerdenkmäler und 1871er Denkmäler thematisiere, hin.

Rm Bohnhof (AfD) kritisiert, Rm Djine diskriminiere andere Menschen. Denkmäler gehören zur deutschen Geschichte. Dazu muss man stehen, auch wenn man sie nicht gut findet. Dinge die es zu ehren gilt, sollte man so behandeln und die entsprechenden Denkmäler sauber halten.

Rm Mader (CDU) beantragt für seine Fraktion das Ende der Debatte.

OB Westphal lässt darüber abstimmen.

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) für den Antrag auf Beendigung der Debatte. Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+. FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag der AfD-Fraktion ab.

zu TOP 6.6
Sportwelt Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24112-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 24112-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
Laut Bm’in Mais (CDU) spricht der Antrag für sich. Im Sinne des Schwimmsports hält sie eine konstruktive Lösung für den richtigen Weg. Sie hätte sich von OB Westphal gewünscht, dass er auf beide Seiten zur Befriedung einwirkt.

OB Westphal unterrichtet den Rat zur im Antrag formulierten Frage, er habe seinen 1. Vertreter, Bürgermeister Schilff, gebeten, friedenstiftend und zusammenbringend zu wirken. Dies sei von Bm Schilff in ausgesprochen guter Weise bewerkstelligt worden.

7. Schule

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23 zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23768-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ mit dem Stand 31.12.2021 zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund: 2. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23490-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den zweiten Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch des Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund zur Kenntnis.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvetreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24075-22)

Der Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Jana Göbel
- Persönliche Vertretung Fethen Cherni.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 9.2
Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23411-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Nachnutzung am Standort Weiße Taube als Demenz-Kompetenz-Zentrum zur Kenntnis und stimmt dieser, vorbehaltlich der weiteren Ergebnisse der Planung durch die Gesellschaft, grundsätzlich zu.

zu TOP 9.3
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 -
PB 34/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23324-22)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss.

Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes übernimmt OB Westphal wieder die Sitzungsleitung.

zu TOP 9.4
Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23681-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veräußerung der Anteile an der rku.it GmbH durch die Stadtwerke Bramsche GmbH, die Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH, den Trink- und Abwasserverband Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (TAV) und den Wasser- und Abwasser-Zweckverband Niedergrafschaft (WAZ), die indirekt zu einer Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote der Stadt Dortmund an der rku.it GmbH auf 34,04 % führt.

zu TOP 9.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 1 GO NRW
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.01.2022
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23778-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund erhebt gegen den Festsetzungsbescheid zum Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022 Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die mit der Klage entstehenden Gerichtskosten in Höhe von 483,-- Euro bzw. 122.187,--Euro (siehe unten unter Punkt: Klageeinreichung und Kosten) werden überplanmäßig nach § 83 GO bereitgestellt.

zu TOP 9.6
Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23870-22)

Die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:

2. Vor diesem Hintergrund wird die Beteiligungsverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH gute Praxisbeispiele für bürgerserviceorientierte kostenlose Sperrmüllsammlungen in größeren Städten und Gemeinden zusammenzutragen und die jährlichen Müllgebühren in den Vergleichskommunen darzustellen. Die zugrunde liegenden Konzepte sind den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu ihren Sitzungen im Juni 2022 nebst eingeholten örtlichen Erfahrungsberichten und einer Einschätzung ihrer Übertragbarkeit auf Dortmund aus Sicht von Verwaltung und EDG vorzulegen.“


Die Vorlage wurde unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wegen Beratungsbedarf von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.7
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 23965-22)

TOP 9.7 wird – wie unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung festgelegt – vorgezogen und wegen des Sachzusammenhangs unter TOP 2.1 „Bericht Krisenstab „Ukraine“, Drucksache Nr. 24198-22, behandelt.

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Drucksache Nr. 23965-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:

Zur Aussprache siehe TOP 2.1 Der Rat der Stadt überweist den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Drucksache Nr. 23965-22-E1) zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

zu TOP 9.8
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 (GFG 2022)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23867-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

zu TOP 9.9
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 24.03.2022 vor:
Rm Mader (CDU) merkt an, die Beschlussfassung solle in der Fassung des AFBL erfolgen.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ den folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.

- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU) (Drucksache Nr.: 22675-21-E10): - Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22675-21-E11):
zu TOP 9.10
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die vorliegende juristische Stellungnahme. Diese Stellungnahme hält er für zweifelhaft und aus Sicht seiner Fraktion stellt die Änderung des Gesellschaftervertrages einen Verstoß gegen § 107 Absatz 1 Nr. 3 Gemeindeordnung (GO) NRW dar.
§ 107 Absatz 2 Nr. 2, 3. Spiegelstich GO NRW enthält eine abschließende Aufzählung und ambulante Pflegedienste sind dort nicht enthalten. Damit müsste dargelegt werden, dass die wirtschaftliche Betätigung dem § 107 Absatz 1 GO NRW entspricht. Seine Fraktion hält die Änderung rechtlich und politisch für problematisch und wird nicht zustimmen.


Rm Mader (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion in der Fassung des AFBL. Er stellt heraus, dass es sich nicht um eine Kenntnisnahme handelt. Es ist eine Veränderung und damit sieht seine Fraktion die Notwendigkeit eines Beschlusses.

Der Rat fasst mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt nimmt die in der Begründung erläuterte redaktionelle Änderung von § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH zur Kenntnis.

zu TOP 9.11
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:

Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23364-22-E4) liegt dem Rat der Stadt vor:

Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf die vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsanträge, welche im AFBL nicht behandelt wurden. Seine Fraktion sieht weiterhin die Änderungsnotwendigkeit. Eine positive Bewertung beider Anträge hält er für sinnvoll.

Rm Erstfeld (SPD) erklärt für seine Fraktion, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ablehnen zu wollen. Ziffer 1 und 3 des Antrags sieht er als Inhalt der interfraktionellen Gespräche zum Public Corporate Governance Kodex, die Inhalte der Ziffern 2 und 4 würden durch den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) besser dargestellt. Die Punkte 1-6 des Antrag der CDU-Antrags (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) trägt seine Fraktion mit, die Punkte 7 und 8 werden abgelehnt. Daher wünscht er zu diesen Ziffern eine gesonderte Abstimmung.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) dankt der Verwaltung für die im AFBL zugesagte Anpassung hinsichtlich der geschlechtergerechten Sprache. Dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3) möchte seine Fraktion zustimmen. Den Antrag von Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) möchte seine Fraktion –ausgenommen Punkt 1– ablehnen.

Rm Mader (CDU) wirbt mit Blick auf die Stärkung des Aufsichtsrates um Zustimmung für den Antrag seiner Fraktion. Der Antrag von Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) würde in Ziffer 1 abgelehnt, da er aus Sicht seiner Fraktion mit den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht im Einklang steht. Die Ziffer 3 werde, da es eigentlich der Ziffer 4 im eigenen Antrag entspreche, abgelehnt. Der eigene Antrag wird für weitergehender gehalten. Die Ziffern 2 und 4 würden –wegen des CDU-Antrags– als erledigt angesehen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23364-22-E4) zur Kenntnis und fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Weiterhin stehen zwei Zusatz-/Ergänzungsanträge zur Abstimmung:

- Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 23364-22-E2):

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei Ziffer 1 des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ab:

1) §12 (3) wir wie folgt geändert: „Von den aktienrechtlichen Vorschriften über den Aufsichtsrat finden nur Anwendung die §§ 105, 111 Abs. 1, 2, 5 und 6, 112 und 116 im Zusammenhang mit § 93 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz.“

Begründung: Bei der Novelle des Aktiengesetzes von 2015 wurde in § 111 ein neuer Absatz 5 zu Zielgrößen des Frauenanteils bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft eingefügt. Auch dieser neue Absatz soll künftig für die Gesellschaft Anwendung finden.

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ Ziffer 2 des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ab:

2) Für §12 (2) wird die bisherige Fassung beibehalten.

Begründung: Der Aufsichtsrat der Westfalenhallen ist nicht übermäßig belastet, so dass eine Entlastung von Aufsichtsratsaufgaben zugunsten der Gesellschafterversammlung nicht notwendig erscheint.

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ Ziffer 3 des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ab:

3) Eine Entscheidung zu §12 (9) wird auf den Zeitpunkt nach einer Beschlussfassung des Rates zum Public Corporate Governance Kodex vertagt.

Begründung: Der Kodex befindet sich noch in der politischen Debatte. Die vorgeschlagene Änderung würde eine Entscheidung hierzu vorwegnehmen.

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ Ziffer 4 des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23364-22-E2) ab:

4) §13 (2) wird in der ursprünglichen Fassung beibehalten.

- Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffern 1-6 des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 7 des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 8 des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23364-22-E3):

zu TOP 9.12
Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23852-22)

Folgende Vorschlagsliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23855-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:

Der Tagesordnungspunkt ist unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnungspunkt – von der Tagesordnung abgesetzt worden.

zu TOP 9.13
Jahresabschlussentwurf 2021 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23907-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Entwurf des Jahresabschlusses 2021 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2021 Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

zu TOP 9.14
Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22) lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.02.2022 vor:
Dem Rat der Stadt liegt eine Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22-E1) vor:
Rm Dr. Suck (CDU) wünscht sich zur nächsten Ratssitzung einen Sachstandsbericht. Mit Blick auf die Entwicklungen in Hamm und die potentiellen Auswirkungen für Dortmund sieht er die Eilbedürftigkeit.

OB Westphal erklärt dazu, der Termin mit dem OB der Stadt Hamm und dem Vorstand des Hafens sei bereits fixiert. Ein Bericht folgt entsprechend.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 9.15
Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23129-21) Folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 10.02.2022 lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.02.2022 vor: Außerdem lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.02.2022 nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23129-22-E2) vor.
Rm Neumann-Lieven (SPD) beantragt für ihre Fraktion eine Änderung des Antrags der SPD-Fraktion. Im ersten Satz nach dem Komma soll folgende Ergänzung eingefügt werden:
„…nach Anhörung der landwirtschaftlichen Verbände…“ Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23129-22-E2) zur Kenntnis und fasst mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Anhörung der landwirtschaftlichen Verbände das Pachtzinsmodel für die Verpachtung von städtischen Flächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu überarbeiten. Hierbei soll ein gestaffeltes System entstehen, durch das landwirtschaftliche Flächen, die ökologisch oder extensiv bewirtschaftet werden, günstiger in der Pacht sind, als konventionell bewirtschaftete Flächen. Auch soll im Pachtmodell zwischen Acker- und Grünlandflächen sowie sonstigen Flächen unterschieden werden. Für die extensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sollen Pachtauflagen als Bestandteile der Pachtverträge entwickelt werden, die einen Mindeststandard definieren. Die Pachtauflagen für die ökologische bzw. extensive Bewirtschaftung sollen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteil zum Standard werden. Gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20% der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für das gestaffelte Pachtsystem sind zu prüfen und das erarbeitete Modell ist dem AKUSW und dem AFBL im 2. Quartal 2022 vorzulegen. Die aktive Ansprache der Landwirte für eine nachhaltigere Ausrichtung der Bewirtschaftung, auch über die städtischen Landwirtschaftsflächen hinaus, ist zu intensivieren.

zu TOP 9.16
Abschaffung der KAG-Gebühren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24113-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2022 (Drucksache Nr.: 24113-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
Dem Rat der Stadt wird zusätzlich nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 24112-22-E2) vorgelegt:
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) folgenden Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 24113-22-E1):

1. Der Rat der Stadt bedauert, dass der Landtag NRW nicht für eine komplette Abschaffung der Straßenausbaugebühren nach dem Kommunalabgabengesetz gestimmt hat.

2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die beschlossene Änderung des Fördersystems nicht
zielführend ist. Auch wenn die Förderquote 100% beträgt, müssen die Kommunen unter hohem Aufwand die Straßenausbaubeiträge ermitteln und dann eine Förderung beim Land beantragen. Zudem stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Fördertopf aufgebraucht ist.

3. Der Rat der Stadt fordert die Landesregierung daher auf, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen und den Kommunen zur Kompensation zweckgebundene Landeszuweisungen zur Verfügung zu stellen.

Der Rat der Stadt lehnt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 24112-22-E2) mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) ab.

zu TOP 9.17
Antivirensoftware Kaspersky
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2022
(Drucksache Nr.: 24097-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 24.03.2022 vor:

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Die vom Rat der Stadt Dortmund entsandten Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungen und den Stab Kommunalwirtschaft werden gebeten, auf die Geschäftsleitungen der städtischen Unternehmen einzuwirken, so dass die Antivirensoftware Kaspersky dort nicht mehr angewendet und sich schnellstmöglich um eine Alternative bemüht wird.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23556-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013.

zu TOP 10.2
Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23553-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die damit verbundene Weiterentwicklung zur Roadmap und zum Arbeitsplatz der Zukunft zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Einrichtung von zwei geförderten, überplanmäßigen, befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Breitband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23455-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW der Einrichtung von zwei überplanmäßig, befristeten Projekteinsätzen und deren Besetzung für mindestens 3 Jahre bei der Wirtschaftsförderung im Rahmen des Breitband- sowie Mobilfunkausbaus zu und beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund mit der Beantragung der Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von maximal 210.000 EUR pro Stelle gemäß der Runderlasse des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vom 26.04.2019 und 08.07.2021. Die zusätzlichen Finanzmittel in Form der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses werden hierfür bereitgestellt. Sofern der Fördermittelgeber einer weiteren Förderung zustimmt, werden die Projekteinsätze für diesen neuen Zeitraum ohne erneuten Beschluss fortgeführt.

zu TOP 10.4
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23873-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.5
UEFA EURO 2024- Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“ sowie Kenntnisnahme des Sachstandes hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23690-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“.
b) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024 zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Nachbenennung eines Delegierten für die RGRE Delegiertenversammlung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24039-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

zu TOP 10.7
Verkaufsoffene Sonntage am 03.04.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 08.05.2022 im Stadtbezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23951-22)

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) weist für seine Fraktion darauf hin, dass sich die Zustimmung der Fraktion zur Vorlage nicht auf die verkaufsoffenen Sonntage innerhalb des Wallrings bezieht.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 03.04.2022 und im Stadtbezirk Aplerbeck am 08.05.2022.

zu TOP 10.8
Zukunftsfähige Verwaltung und Stadtstrategie für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24066-22)

Folgende Stellungnahme des Personalrates vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24066-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) bewertet positiv, dass die Verwaltung über die effiziente und zukunftsfähige Umsetzung politischer Beschlüsse nachdenkt. Verwundert zeigt sie sich hingegen über die Beteiligung des Personalrates. Ihre Fraktion geht davon aus, dass sich dies ändert. Eine Stadtstrategie, also Leitbildentwicklung, ist aus ihrer Sicht Sache der Politik und Einwohner*innen. Diese Diskussion soll in den Ausschüssen fortgeführt werden.

Rm Garbe (AfD) ist der Meinung, Leitbilder müssen sich an Zielen ausrichten. Er benennt einzelne Ziele seiner Partei. Wirtschaftsförderung und industrielle Großansiedlungen in Dortmund müssen, so Rm Garbe, Priorität erhalten. Kommunale Klimaschutzmaßnahmen möchte er stoppen und Subventionen für Kultur streichen. Wohnraum soll nach seiner Sicht vorrangig Dortmunder*innen angeboten werden.

Rm Dr. Suck (CDU) ist froh, dass nun eine klare Trennung zwischen Verwaltungsstrategie und dem von der Politik – mit Verwaltung und Stadtgesellschaft – zu gestaltenden Weg zu einer Stadtstrategie vorliegt. Hinsichtlich der Beteiligung geht seine Fraktion davon aus, dass eine entsprechende Beteiligung hergestellt wird. Seine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) äußert den Eindruck, Politik und Verwaltung würden nun an einem Strang ziehen und stellt die Zustimmung seiner Fraktion in Aussicht.

Rm Kowalewski sieht den Prozess auf einem guten Weg. Die Fraktion Die Linke+ wird zustimmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) hofft, dass die nun vorliegende Strategie in beiden Bereichen zu guten Ergebnissen führt.

OB Westphal erklärt abschließend zur Beteiligung des Personalrats, dieser sei sehr intensiv und als Teil der Amtsleitungskonferenzen beteiligt gewesen. Auch auf der Personalversammlung, beim Vierteljahresgespräch und mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde die Verwaltungsstrategie besprochen. Formaljuristisch sei die Forderung, bei der Vorlage beteiligt zu werden, nicht richtig. Denn es ermangelt der Vorlage an konkreten Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden hätten. Bei konkreten Maßnahmen erfolge natürlich die gesetzliche Beteiligung.

Der Rat der Stadt fasst nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Personalrates vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24066-22-E1) mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausrichtung der Stadtverwaltung zur Kenntnis und beschließt die Entwicklung einer Stadtstrategie unter Beteiligung relevanter Akteure*innen aus Politik, Institutionen und Zivilgesellschaft und beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung, Umsetzung und Steuerung des zugehörigen Prozesses.

zu TOP 10.9
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Dem Rat der Stadt liegt eine Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-3) vor:


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte.

zu TOP 10.10
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23979-22)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeisters Thomas Westphal für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeister a.D. Ullrich Sierau zur Kenntnis.

Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes übernimmt OB Westphal wieder die Sitzungsleitung.

zu TOP 10.11.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23962-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E2) vor: Der Rat der Stadt beschließt

einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E1) sowie

einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.03.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E2).

zu TOP 10.11.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24093-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 22.03.2022 (Drucksache Nr.: 24093-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie des Rm Deyda (Die Rechte) den vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag.

zu TOP 10.12
Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)

In der Sitzung am 16.12.2021 hat der Rat der Stadt der mit Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss gefasst:

Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2022 (Drucksache Nr.: 21678-21-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
Rm Giebel (SPD) bedankt sich für die gelungene Darstellung der Entscheidungsmatrix. Die von einer Fraktion angekündigte Überweisung in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) trägt die Fraktion mit.

Rm Gebel (Die Linke+) bittet um Überweisung in den APOD zur Klärung inhaltlicher Fragen.

Rm Gurowitz (B‘90/Die Grünen) begrüßt ebenfalls die Stellungnahme, einer Überweisung in den APOD würde sich seine Fraktion anschließen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2022 (Drucksache Nr.: 21678-21-E2) zur Kenntnis und überweist sie in den APOD.

zu TOP 10.13
Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23770-22)

Zur Sitzung am 17.02.2022 liegt dem Rat der Stadt folgende Resolution der SPD-Fraktion vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22) vor:


In diesem Zusammenhang formulierte Rm Gülec (BVT) folgende Fragen an die Verwaltung und bittet um Beantwortung:
Dem Rat der Stadt liegt ein Schreiben der Verwaltung vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22-E1) vor:
Der Rat der Stadt nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22-E1) zur Kenntnis. Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur Ratssitzung am 12.05.2022.


zu TOP 10.14
Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23636-22)

Zur Sitzung am 17.02.2022 liegt dem Rat der Stadt die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23636-22) vor:


- Sind der Stadt Dortmund ähnliche Tendenzen an Schulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler bekannt?

- Welche Maßnahmen ergreift die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, um Radikalisierungstendenzen bei muslimischen Schüler entgegenzuwirken?“

Der Rat der Stadt erhält folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.03.2022 (Drucksache Nr.: 23636-22-E1):


Die Stellungnahme der Frau StRin Schneckenburger vom 07.03.2022 (Drucksache 23610-22-E1) lautet wie folgt:
Rm Perlick (AfD) bedankt sich für die Stellungnahme und geht kurz darauf ein.

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) verweist in Richtung Rm Perlick auf die Niederschrift des Schulausschusses und kritisiert die jeweils zweifache Befassung von Schulausschuss und Rat mit nur einer Bitte um Stellungnahme.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 24.03.2022 (Drucksache Nr.: 23636-22-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 10.15
Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23629-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung am 17.02.2022 folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 14.02.2022 (Drucksache Nr.: 23629-22-E1) vor:

Hierzu liegt dem Rat der Stadt die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23629-22-E2) vor: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23629-22-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 10.16
Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23981-22)

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) benennt Zahlen zur Gewalt gegen Frauen und die zunehmende Tendenz. Gewalt gegen Frauen betrifft alle und ist nicht privat. Ziel der Istanbul-Konvention ist, dass Frauen nicht in Angst leben müssen. Die Istanbul-Konvention bedeutet besserer Schutz, Prävention, Bekämpfung und Verurteilung von Gewalt. Dazu ist u.a. in den Ausbau der Frauenhäuser, die Präventions- und Hilfesysteme sowie die Täterarbeit zu investieren.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) freut sich über die Vorlage und darüber, dass Dortmund voran geht. So wird auch der Bund sich u.a. an der Regelfinanzierung der Frauenhäuser beteiligen.

Rm Helferich (AfD) wirft Rm Brunner vor, sie würde die Täter benennen. Wenn sie das nicht tue, dann zweifle er auch ihren Wunsch nach Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen an. Er fordert zur Problemlösung mehr Polizei und die Ausstattung der Ausländerbehörden. Dann würden öffentliche Räume wieder sicher.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) entgegnet, ein frauenverachtendes und patriarchalisches Weltbild sei das Problem.

Rm Spaenhoff (SPD) macht deutlich, dass Gewalt gegen Frauen von Männern ausgelöst wird.

Für die CDU-Fraktion erklärt Rm Bahr, die Vorlage gern zu unterstützen. Denn hier soll Gewalt gegen alle Frauen – unabhängig von ihrer Herkunft – verhindert werden. Fremdenfeindlichkeit lehnt er ab.

Rm Perlick (AfD) widerspricht und erklärt, Rm Helferich habe nicht vom Schutz ausschließlich deutscher Frauen gesprochen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme der Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund richtet für die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene eine Koordinierungsstelle ein, die dem Gleichstellungsbüro zugeordnet ist.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz )
(Drucksache Nr.: 23589-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.2
Muslimisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24074-22)

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Islamistische Gefahren in Dortmund und die städtische Reaktion darauf
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 23582-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

OB Westphal beendet die Sitzung um 20:50 Uhr





Thomas WestphalRm …*Sebastian Kaul
RatsmitgliedSchriftführer





* Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Namens im Internet nicht zugestimmt. © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus