Niederschrift (öffentlich)
über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 20.09.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:35 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas i.V. sB Hechler
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel bis 17:00 Uhr
Rm Dsicheu Djine bis 17:50 Uhr
Rm Brenker
Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende i.V. sB Dr. Feldhoff
CDU
Rm Hoffmann
Rm Polomski-Tölle
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert
Die Linke +
Rm Karacakurtoglu
sB Martinschledde
AfD
Rm Bohnhof
FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold i.V. Rm Joest
Die Partei
Rm Diwisch
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat , bis 17:33 Uhr
c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda - abwesend -
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Tasillo, FB 32
Herr Legeler, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Struß, 3/Dez
Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Beucke, 8/Dez stellv. Schriftführerin
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 20.09.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.06.2022
2. Beratung von Eingaben
2.1 Sperrmüllabholung Kosten
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25012-22)
2.2 Verkehrssituation Glückaufsegenstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24688-22)
2.3 Verkehrssituation Altwickeder Hellweg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24886-22)
2.4 B1 Tempo 30
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25013-22)
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Sachstandsbericht Digitale Schnellmeldungen
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 19860-21)
mündlicher Bericht zum Auftrag der Verwaltung vom 09.02.2021 vor der Landtagswahl 2022!
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 02.09.2022
(Drucksache Nr.: 19860-21-E1)
4.1.2 Scan-Fahrzeuge – Einführung digitaler Parkraumkontrollen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22751-21)
hierzu -> mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 22751-21-E1)
4.1.3 Flächennutzung des Areals am Kaiser-Wilhelm-Denkmal Hohensyburg
Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2022
(Drucksache Nr.: 24536-22-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022
(Drucksache Nr.: 24536-22-E3)
4.1.4 Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25030-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022
(Drucksache Nr.: 25030-22-E1)
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Werbe- und Konsumverbote im Zusammenhang der geplanten Cannabis-Legalisierung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25608-22)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25608-22-E1)
4.2.2 Sicherheitsvorkehrungen für verdunkelte Schaufenster
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25725-22)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25725-22-E1)
4.2.3 Stadtgarten - Umsetzungen von Maßnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25726-22)
4.2.4 Müll entlang des Kanals
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25727-22)
4.2.5 Raser- und Poserszene
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25729-22)
4.2.6 Modellprojekt Pfandringe und -körbe an der Möllerbrücke und im Westpark
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25716-22)
4.2.7 Kommunikationsmöglichkeiten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25728-22)
4.2.8 Mädchen bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25739-22)
4.2.9 Schliefenanlage in Dortmund Westerfilde
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25740-22)
4.2.10 Erweiterung des Rederechts für EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25731-22)
4.2.11 Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25742-22)
4.2.12 Personalbedarf Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25744-22)
4.2.13 Sperrstunde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25743-22)
4.2.14 Zensus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25746-22)
4.2.15 Tierschutzfonds
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25747-22)
4.2.16 Öffentliche Toiletten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25748-22)
4.2.17 Schliefenanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25749-22)
4.2.18 Kriminalität in Dortmunder Badestätten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25177-22)
4.2.19 Neues Bleiberecht für Geduldete
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25750-22)
4.2.20 Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Haupteingangs des Hauptbahnhofs
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25754-22)
4.2.21 Sachstand der Umsetzung und zu Anpassungen des Sperrmülltag-Konzepts
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25755-22)
4.2.22 Notfallplan Stromausfall
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25756-22)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022
(Drucksache Nr.: 24519-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 19.08.2022
(Drucksache Nr.: 25010-22-E1)
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25217-22)
5.1.2 Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen am 25.09.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost und in Teilbereichen am 02.10.2022 im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25391-22)
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
5.3.1 Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24549-22)
5.3.2 Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25477-22)
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25614-22)
5.5.2 Tätigkeitsbericht nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25616-22)
5.5.3 Beschlussverfolgung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25363-22)
5.5.4 Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)
5.5.5 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
5.5.6 Verbesserung der Beleuchtungssituation im Stadtgarten; Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25110-22)
5.5.7 Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25126-22)
5.5.8 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
6.1 Terminplan Sitzungen ABöOAB 2023
Kenntnisnahme
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Polomski-Tölle benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die TOP
4.2.20 Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Haupteingangs des Hauptbahnhofs
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25754-22)
und
4.2.21 Sachstand der Umsetzung und zu Anpassungen des Sperrmülltag-Konzepts
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25755-22)
wurden bereits im Vorfeld der Sitzung von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen und werden von der Tagesordnung abgesetzt.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bedauert, dass die Stellungnahme der Verwaltung zu der Anfrage „Livestream-Übertragungen der Sitzungen des Rates“ entgegen der Zusage aus der letzten Sitzung trotz dringenden Handlungsbedarfs nicht auf der Tagesordnung steht. Weiterhin kritisiert er, dass die Eingaben weiterhin nicht öffentlich im Internet einsehbar sind.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig, bei einer Enthaltung, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.06.2022
Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.06.2022 wird einstimmig bei zwei Enthaltungen (Fraktion FDP/Bürgerliste und SPD) genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Sperrmüllabholung Kosten
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25012-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die folgende Eingabe einer Petentin vom 27.05.2022 vor:
„… ich würde gerne der Stadt Dortmund eine Anmerkung zur Sperrmüllentsorgung zukommen lassen. Ich habe heute zum ersten Mal eine Sperrmüllabholung in Dortmund beauftragt und habe mich sehr gewundert, dass man dafür Gebühren zahlen muss. In anderen Kommunen wird diese Dienstleistung kostenfrei angeboten. Jetzt kann ich nachvollziehen, warum die Nordstadt so zugemüllt ist. Denn 20€ für eine Sperrmüllabholung zu zahlen ist eine zu große Hürde für viele Menschen. Es wäre schön, wenn die Stadt Dortmund diesen Kausalzusammenhang einmal überdenken könnte. Eventuell könnte man durch das Angebot eines kostenfreien Sperrmüllabholservices für mehr Sauberkeit in der Stadt sorgen. …“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.08.2022 vor:
„… aufgrund der vorgenannten Eingabe vom 01.06.2022 wurde die Verwaltung um Stellungnahme zur kostenlosen Sperrmüllabholung gebeten. Nach erfolgter Abstimmung mit der EDG wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
Die Sperrmüllabholung bedingt den Einsatz von Personal und Material, wie Fahrzeuge, Kraft- und Schmierstoffe und weiterer Arbeitsmittel. Diese Kosten müssen erwirtschaftet bzw. gedeckt werden, was nach dem Kommunalabgabengesetz geschieht.
Nach dem Verursacher-Prinzip sollen sich die Verursacher mit 20 Euro an den entstandenen
Kosten beteiligen, um diese Leistung nicht komplett von allen Gebührenzahlem tragen zu lassen. Die durch diesen Betrag nicht gedeckten Kosten werden über die Gebühren der Restmülltonne subventioniert.
Die EDG ist mittlerweile beauftragt, in den nächsten Monaten in jedem Stadtbezirk einen gebührenfreien (nicht kostenlosen) Sperrmülltag durchzuführen. Hierbei soll u.a. festgestellt werden, ob sich dadurch die unerlaubten Abfallablagemengen in Dortmund verringern lassen. Hierfür ist im kommunalen Haushalt ein Betrag von 200.000 Euro bereitgestellt worden. Nach Abschluss der Sperrmülltage in allen Stadtbezirken, wird die EDG die Ergebnisse der Evaluierungen, die diesen Prozess begleiten, bekannt geben. …“
Die Petentin ist nicht anwesend.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) gibt an, die Stellungnahme der Verwaltung mit der Rechtfertigung der Kostenbeteiligung von 20 Euro - die im Übrigen bei Weitem nicht kostendeckend sei - nachvollziehen zu können. Dennoch begrüße man die Anregung zur Reduzierung des Beitrags für Einzelabholungen. Er verweist auf einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU und regt an, das Thema gemeinsam mit der Evaluierung des Sperrmülltags noch einmal anzusprechen.
Rm Wallrabe (CDU) spricht sich dafür aus, den Sperrmülltag in allen Dortmunder Stadtbezirken durchzuführen.
StR Dahmen hält eine Gebührenreduzierung für Einzelabholungen für nicht administrierbar.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Verkehrssituation Glückaufsegenstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24688-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Petenten vom 24.04.2022 vor (s. Anlage 1).
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.06.2022 vor:
„…Herr Heinrich Prein regt in seiner Eingabe vom 24.04.2022 an, im gesamten Wendehammer der Glückaufsegenstraße 44 – 48 ein absolutes Haltverbot mit Zusatzzeichen „in der gesamten Wendeanlage“ anzuordnen.
Zu der Eingabe informiere ich wie folgt:
Die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt hat die Örtlichkeit gemeinsam mit der EDG
überprüft. Dabei wurde unter Berücksichtigung der notwendigen Schleppkurven
(Wendemanöver des Entsorgungsfahrzeugs) festgestellt, dass ein absolutes Haltverbot
(werktags von 7.00 bis 14.00 Uhr) erforderlich ist. Die verkehrliche Anordnung dazu wird
zeitnah erteilt. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wird im Anschluss darüber in
Kenntnis gesetzt, um entsprechende Kontrollen vornehmen zu können.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Kieseier vom
Tiefbauamt zur Verfügung. …“
Der Petent ist nicht anwesend.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) zeigt sich erfreut, dass die Verwaltung gemeinsam mit der EDG eine kurzfristige Lösung im Sinne der Anwohner gefunden hat.
Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist in dem Zusammenhang auf die katastrophale Parksituation an dieser Örtlichkeit durch die Besucher der Berufsschule hin, die durch das Bauprojekt Berufsförderungswerk entstehe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Verkehrssituation Altwickeder Hellweg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24886-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Petenten vom 21.05.2022 vor (s. Anlage 2).
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.07.2022 vor:
„… zu der Eingabe nehme ich nach örtlicher Überprüfung und Bearbeitung durch das Tiefbauamt (Straßenverkehrsbehörde und Betrieb Straße) sowie nach Einbindung der Polizei wie folgt Stellung:
Bei dem Altwickeder Hellweg handelt es sich um die klassifizierte Landesstraße L 665,
welche als Teil des Dortmunder Vorrangstraßennetzes eine bedeutende Verkehrsfunktion
besitzt (Hauptverkehrsstraße). Dementsprechend und funktionsgemäß soll der Altwickeder
Hellweg hohe Verkehrsmengen aufnehmen und leistungsfähig abwickeln.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt gemäß § 3 Abs. 3 Nr.1 Straßenverkehrsordnung
(StVO) für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h. Geschwindigkeitsbegrenzungen dürfen nur nach Maßgabe der StVO angeordnet
werden, die Entscheidung über verkehrsregelnde Maßnahmen trifft die Straßenverkehrsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen.
Von der Grundsatzregelung Tempo 50 innerorts auf Hauptverkehrsstraßen darf nur
abgewichen werden, wenn Umstände vorliegen, die signifikant von denen vergleichbarer
Straßen abweichen. Solche Umstände können z. B. gegeben sein, wenn eine
Unfallhäufungsstelle vorliegt, die Straße kurvenreich verläuft oder vorübergehend
Fahrbahnschäden eine höhere Geschwindigkeit nicht zulassen. Eine Tempobeschränkung
wegen Fahrbahnschäden darf nur vorübergehend angeordnet werden.
Im Rahmen des Anhörverfahrens hat die Polizei erklärt, dass keine Unfallhäufungsstelle am
Altwickeder Hellweg vorliegt. Es ereignete sich im Zeitraum 2019 bis 2021 ein
Verkehrsunfall (in 2020), im Zeitraum Januar bis Juni 2022 waren es zwei Unfälle. An allen
genannten Unfällen waren PKW beteiligt (keine LKW), sie waren nicht auf erhöhte
Geschwindigkeit zurückzuführen sondern auf menschliche Unachtsamkeit. Vor diesem
Hintergrund wird aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Veranlassung für eine dauerhafte
Geschwindigkeits-reduzierung auf 30 km/h in diesem Bereich gesehen.
Da die Straße keinen kurvenreichen Verlauf aufweist, ist auch hieraus keine Begründung zur
dauerhaften Beschränkung der Geschwindigkeit abzuleiten.
Der Straßenunterhaltungsbetrieb hat in seiner Funktion als Straßenbaulastträger Ende 2020
auf Grund von Fahrbahnschäden zustandsbedingt im Abschnitt zwischen Haus Nrn. 215-236
die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h reduziert. Auf
Wunsch der Bezirksvertretung Brackel erfolgte im Mai 2022 eine erneute
Zustandsbeurteilung der Fahrbahn. In der Folge soll im Abschnitt von Haus Nr. 215 bis
Gudrunstraße eine Instandsetzung der Fahrbahn durch den Straßenunterhaltungsbetrieb
durchgeführt werden. Als vorangehende Maßnahme wurde inzwischen angeordnet, die
Tempo 30-Strecke bis zur Einmündung Gudrunstraße in beiden Fahrtrichtungen auszuweiten.
Die Aufstellung der zusätzlichen Beschilderung wurde veranlasst, sodass die zulässige
Höchstgeschwindigkeit für beide Fahrtrichtungen wieder einheitlich ausgewiesen ist.
Neben den genannten Möglichkeiten einer Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen
können die Straßenverkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen anordnen, wenn dies gemäß § 45 Abs. 9 StVO auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Nach der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
(Lärmschutz-Richtlinien-StV) unter Anwendung der entsprechenden Grenzwerte auf die
Umgebungslärmkartierung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen liegen keine Grenzwertüberschreitungen
an der Wohnbebauung entlang des Altwickeder Hellwegs vor. Auch die Abgas-Grenzwerte
werden nicht überschritten. Insofern ist auch eine Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgrund des Lärmschutzes oder der Feinstaubbelastung
nicht umsetzbar.
Im Ergebnis liegen keine Umstände vor, welche eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im gesamten Straßenverlauf des Altwickeder Hellweges vor dem Hintergrund der nach StVO zwingend nachzuweisenden Notwendigkeit rechtfertigen würden.
Auf Grund der in der Eingabe angeführten Geschwindigkeitsüberschreitungen hat die
Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes einen entsprechenden Hinweis erhalten mit der
Bitte, vor Ort Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen. Die Polizei wurde ebenfalls
informiert.
Im Hinblick auf die örtliche Betroffenheit und die o. ä. Beratung in der Bezirksvertretung
erhält die Geschäftsführung der BV eine Kopie dieser Stellungnahme.
In der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen ggf. Herr Kieseier vom Tiefbauamt für
Rückfragen zur Verfügung. …“
Der Petent erläutert seine Eingabe wie folgt: Auf dem Altwickeder Hellweg sei, bis auf einen kurzen Abschnitt, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h geregelt, die von den passierenden Fahrzeugen häufig überschritten werde. Eine polizeiliche Kontrolle auf der fraglichen Strecke habe eine Vielzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben, die eine hohe Unfallgefahr darstellten. Da sich die Fahrbahn in einem äußert schlechten Zustand befinde, gingen weiterhin hohe Lärmemissionen von den Fahrzeugen aus. Von ihm selber durchgeführte Lärm-Messungen mit einer App hätten Emissionen von über 100 db ergeben. Die Anwohner begehrten eine Begrenzung auf 30 km/h auf dem gesamten Abschnitt zwischen der Einmündung „Frische Luft“ und „Gudrunstraße“. Die Stadt Unna habe bereits auf einem vergleichbaren Abschnitt der Fortführung des Altwickeder Hellwegs eine 30er Beschilderung mit dem Hinweis „Lärmschutz“ vorgenommen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, wie oft das Ordnungsamt bereits Geschwindigkeitsmessungen auf der Strecke durchgeführt habe. Weiterhin richtet er an die Verwaltung die Frage, ob die Einrichtung einer „Tempo 30 Zone“ einfacher umgesetzt werden könne, wenn der Rat entscheide, den Altwickeder Hellweg aus dem Straßenvorrangnetz zu nehmen.
Der Vorsitzende Herr Weber teilt mit, dass die BV Brackel in ihrer Sitzung vom 01.09.22 eine Querungshilfe auf dem Altwickeder Hellweg südlich des S-Bahn-Haltepunktes „Do-Wickede“, alternativ einen Fußgängerüberweg westlich der Einmündung „Hildebrandtstraße“ beantragt habe.
Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) kritisiert die Stellungnahmen der Verwaltung hinsichtlich der Widersprüche zwischen TOP 2.3 und TOP 2.4. In der Stellungnahme zu TOP 2.4 gehe man ausführlich auf die Möglichkeiten der Einrichtung von „Tempo 30 Zonen“ ein und kündigt die Ausdünnung des Vorbehaltsnetzes und die Einrichtung von 30er Zonen an, während man in der Stellungnahme zu TOP 2.3 lediglich kurz die Ablehnung im Fall Altwickeder Hellweg begründe.
Herr Kieseier (FB 66) erklärt, bei Straßen außerhalb des Vorrangstraßennetzes sei es zwar einfacher, eine Tempo 30 Zone einzurichten, es sei aber immer eine Eingriffsgrundlage erforderlich. Diese werde anhand objektiver Maßstäbe festgestellt. Im Falle Altwickeder Hellweg habe man vom Umweltamt die Rückmeldung erhalten, dass die Lärm-Höchstwerte nicht überschritten würden. Auch von der Polizei habe man keine Hinweise für eine außerordentliche Gefährdung erhalten, die die Festlegung einer Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich machten. Im Übrigen sei auch auf der B1 für eine Tempo 30 Zone eine Eingriffsgrundlage notwendig. Diesbezüglich gebe es zurzeit ein Projekt mit dem Umweltamt, verschiedene Straßen, die in der Lärmkartierung auftauchten, in Einzelfallentscheidungen durchzuprüfen. Die B1 gehöre zu diesem Straßenkatalog, der Altwickeder Hellweg dagegen nicht.
Rm Goosmann (SPD) fragt, wann mit der Sanierung der Straße zu rechnen ist.
Herr Kieseier kündigt die schriftliche Beantwortung dieser Frage zur nächsten Sitzung an.
Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt in Richtung Verwaltung, ob der Altwickeder Hellweg in die Lärmkartierung aufgenommen werden könne.
StR Dahmen sagt zu, an der fraglichen Stelle eine Lärmmessung durch das Umweltamt durchführen zu lassen.
Rm Schmidt (SPD) bestätigt den desolaten Zustand der Straße, sowie seine Wahrnehmung zu erhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge an der Stelle. Er bittet die Verwaltung, das Ordnungsamt bzw. die Polizei, dort über einen längeren Zeitraum Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet darüber hinaus um die Weiterleitung der Angelegenheit an die BV Brackel.
StR Dahmen kündigt für die Zukunft gelegentliche Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt an.
Herr Lawicki berichtet, es müssten Zahlen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen, da bereits mehrfach Kontrollen durch das Ordnungsamt und der Polizei durchgeführt worden wären. Er wünscht Kontrollen während des Berufsverkehrs in den Morgenstunden oder nachmittags ab 17 Uhr.
Rm Wallrabe (CDU) regt an, die Informationen zu durchgeführten Kontrollen bei der Polizei anzufordern.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
B1 Tempo 30
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25013-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe einer Petentin vom 27.05.2022 vor:
„… Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Dortmund überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Westfalendamm / B1 generell
Seit dem Beschluss der EU-Kommission vom 25.2.2013, die zu hohe Stickstoffdioxidbelastung in deutschen Städten nicht weiter zu tolerieren, drohen den Städten hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro pro Tag.
Der Grenzwert wird an der Dortmunder B 1 seit 2006 deutlich und kontinuierlich überschritten.
Die Stickstoffdioxidbelastung liegt an den beiden Messstellen Rheinlanddamm und Westfalendamm mit 52μg bzw. 45μg weiter über dem Grenzwert von 40μg (LANUV).Auch bei Feinstaub treten regelmäßig Überschreitungen auf.
Zudem ist die Lärmbelastung für Anwohner beträchtlich und kann zu weiteren gesundheitlichen Risiken führen.
Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Dortmund hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im verlinkten Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Dortmund durchgeprüft werden.
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Bade- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/tempo30/. …“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022 vor:
„… Frau Neumann regt in ihrer Eingabe an, die zulässige Höchstgeschwindigkeit möglichst im
gesamten Stadtgebiet von Dortmund auf 30 km/h zu reduzieren. Für besonders dringlich hält
sie eine solche Anordnung für die B 1.
Auf diese Anregung antworte ich wie folgt:
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten hat die Stadt Dortmund bereits im gesamten
Stadtgebiet Tempo 30-Zonen eingerichtet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des
Umweltschutzes wurden darüber hinaus weitere Temporeduzierungen umgesetzt. Im Ergebnis sind mittlerweile auf rd. 55% des Dortmunder Straßennetzes Geschwindigkeiten von 30 km/h und weniger angeordnet.
Die Stadt Dortmund ist bestrebt, die Sicherheit und den Umweltschutz weiter zu stärken und
verfolgt dabei mehrere Ansätze.
Die Einrichtung von Tempo 30-Strecken auf Hauptstraßen wird gegenwärtig im Bereich von
Schulen, Kitas und sonstigen sozialen Einrichtungen wie Altenheimen, Krankenhäusern etc.
nochmals überprüft. Diese Überprüfung steht kurz vor dem Abschluss.
In einem weiteren Projekt der Stadt Dortmund werden die Hauptverkehrsstraßen dahingehend
überprüft, ob die Lärmgrenzwerte überschritten werden. Bei Überschreitung der Grenzwerte
ist beabsichtigt, entsprechende Abschnitte mit einem Tempolimit zu versehen, um den Schutz
der Bevölkerung vor Lärm zu verbessern. Die Umsetzung erster Maßnahmen aus diesem
Projekt ist absehbar zu erwarten. Dabei schließen die bisherigen Überprüfungen auch den von
Frau Neumann als dringlich bewerteten Bereich der B 1 mit ein.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, das sog. Vorbehaltsnetz weiter auszudünnen und nach Bedarf weitere Zone-30 Bereiche einzurichten.
Ferner haben sich unter Begleitung durch den Deutschen Städtetag Stadtbaudezernenten /-
referenten und Baubürgermeister von 7 Pilotstädten unterschiedlicher Größe und Struktur zu
einer Initiative zusammengeschlossen und im Rahmen von Arbeitstreffen gemeinsam seit
letztem Jahr ein Forderungspapier erarbeitet, dass die im Oktober 2021 neugewählte
Bundesregierung dazu auffordert, die Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass den
Kommunen im Rahmen einer Regelfreiheit selbst die Möglichkeit gegeben wird, Tempo 30
als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anzuordnen, wo es der Stadtrat der betroffenen
Kommune für notwendig erachtet. Diese Initiative wird von der Stadt Dortmund unterstützt.
Ziel soll sein, ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im KFZ-Verkehr zu schaffen.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Kieseier vom
Tiefbauamt zur Verfügung. …“
Die Petentin ist nicht anwesend.
Rm Wallrabe (CDU) lobt die Temporeduzierungen auf 55% des Dortmunder Straßennetzes, spricht sich für seine Fraktion jedoch gegen ein Tempolimit von 30 km/h auf der B1 aus.
Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich dem an.
Herr Kieseier (FB 66) informiert, dass zurzeit ein Projekt mit dem Umweltamt laufe, verschiedene Straßen, die in der Lärmkartierung auftauchten, in Einzelfallentscheidungen durchzuprüfen. Die B1 gehöre zu diesem Straßenkatalog. Es sei allerdings für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone eine Eingriffsgrundlage notwendig.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Digitale Schnellmeldungen
Stellungnahme der Verwaltung vom 02.09.2022
(Drucksache Nr.: 19860-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.09.2022 auf den gemeinsamen Prüfauftrag der Fraktionen B‘90/ Die Grünen und CDU vom 21.01.2021 vor:
„… zu Ihrer o. g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Ausgangslage
1.1 Übermittlung von Schnellmeldungen durch (Brief-)Wahlvorstände an die
Wahlleitung
Die Wahlvorstände in den Dortmunder Stimmbezirken sowie in den
Briefwahlbezirken ermitteln am Wahlabend das jeweilige Ergebnis. Die
Urnenwahlvorstände übermitteln das Ergebnis telefonisch an das Kommunale
Wahlbüro. Dabei findet eine rechnerische Plausibilitätsprüfung statt. Die
Briefwahlvorstände geben die Schnellmeldung persönlich an im Briefwahlzentrum
eingerichteten Schnellmeldungsannahmestellen ab.
1.2 Entwicklung von alternativen Übermittlungswegen
Im Rahmen der Kommunalwahlen 2020 kam es bei der Übermittlung der
Schnellmeldungen in Dortmund, wie auch in vielen anderen Städten, durch die
Urnenwahlvorstände zu zeitlichen Verzögerungen. In Dortmund war die
telefonische Erreichbarkeit des Kommunalen Wahlbüros bzw. von doline schlecht
und führte dazu, dass für die Urnenwahlvorstände erhebliche Wartezeiten
entstanden, bis sie ihre ehrenamtliche Tätigkeit beenden konnten.
Die unzureichende telefonische Erreichbarkeit hatte u.a. folgende Gründe:
- kurzfristiger, coronabedingter Ausfall von Mitarbeiter*innen bei doline,
- vier gleichzeitig auszuzählende Wahlen und somit vier telefonisch abzugebende
Schnellmeldungen je Wahlvorstand,
- zu viele gleichzeitige Anrufe der Wahlvorstände und
- gleichzeitige Anrufe mehrerer Mitglieder desselben Wahlvorstands wegen
besetzter Leitung.
Deshalb wurden nach den Kommunalwahlen 2020 möglichst digitale
Übermittlungsalternativen für die Schnellmeldungen zusätzlich zur telefonischen
Übermittlung gesucht.
Der anschließende Prüfauftrag an die Verwaltung aus dem ABöOAB (Drucksache
Nr. 19860-21) mit ähnlichen Zielsetzungen wurde in die Prüfung aufgenommen.
1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Es gelten folgende Regelungen:
- Wahlrechtliche Vorschriften:
§ 64 Europawahlordnung (EuWO),
§ 71 Bundeswahlordnung (BWO),
§ 49 Landeswahlordnung NRW (LWahlO) und
§ 53 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO).
Gemäß der gesetzlichen Grundlagen hat die Schnellmeldung der (Brief-)
Wahlvorstände sicher, genau und auf dem schnellsten Wege, z. B. telefonisch
oder auf sonstigem elektronischen Wege zu erfolgen. Insbesondere sind die
Meldewege und informationstechnischen Systeme zur Erfassung, Verarbeitung
und Präsentation von Ergebnisdaten durch geeignete Maßnahmen der
Informationssicherheit gegen Einflussnahmen von außen zu schützen.
Der Landeswahlleiter kann Anordnungen zur Art und Weise der
Übermittlung treffen (vgl. § 64 Abs. 7 EuWO, 71 Abs. 7 BWO).
- Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Das BSI gibt für alle Behörden bundesweit die Standards zur IT-Sicherheit
vor.
Maßgeblich für die Übermittlung der Schnellmeldung ist der
„Anforderungskatalog zur Informationssicherheit bei der Ermittlung des
vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen.“. Von
einem Ausdruck des 83-seitigen Anforderungskatalogs des BSI wird
abgesehen. Bei Bedarf kann dieser digital zur Verfügung gestellt werden.
Der Katalog des BSI enthält Anforderungen in Bezug auf den Einsatz
unterschiedlicher Soft- und Hardware.
Für den Einsatz privater Endgeräte (Bring Your Own Device – BYOD) werden
explizit folgende Sicherheitsstandards aufgeführt:
- die Absicherung des Geräts vor fremdem Zugriff,
- eine sichere Kommunikationsverbindung, dabei soll die Nutzung der
Datendienste über eine abgesicherte Kommunikationsverbindung erfolgen,
- eine verbindliche Aufstellung unterstützter Geräte und Plattformen, bezogen
auf Kompatibilität und Sicherheitsupdates,
- daraus folgend der Nutzungsausschluss nicht unterstützter Geräte,
- die Aktivierung automatischer Updates auf den genutzten privaten Endgeräten,
- die ausschließliche Nutzung von aktuell upgedateten Geräten,
- die Sensibilisierung der Nutzer*innen für BYOD (bspw. durch einen Leitfaden
für die sichere Nutzung),
- eine Einschränkung der Nutzung von Software auf den privaten Endgeräten
(Ausschlussliste risikobehafteter Software),
- ein zwingender Schutz der privaten Endgeräte durch Firewalls und Antivirus-
Programme,
- die Verschlüsselung der privaten Endgeräte, um unbefugte Zugriffe auf die
Daten des Geräts zu vermeiden,
- gleichzeitig die Entschlüsselung der Geräte ohne Einsicht durch Dritte und
- eine Deaktivierung der Datendienste vor der telefonischen Übermittlung der
Ergebnisse.
Die Umsetzung dieser Anforderungen für den Einsatz privater Endgeräte der
Wahlhelfenden kann nicht sichergestellt werden.
Der Anforderungskatalog des BSI unterliegt einer ständigen Revision und
Veränderung. Derzeit wird als Weiterentwicklung ein Anschlusskonzept, das
„IT-Grundschutzprofil Schnellmeldungen“ durch eine Bund-Länder-AG unter
Federführung des BSI entwickelt. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen,
dass die bestehenden Sicherheitsstandards mindestens beibehalten werden.
- Anordnungsbefugnis des Landes
Die Landeswahlleitung machte sich zur Bundestagswahl 2021 und zur
Landtagswahl 2022 den Anforderungskatalog zu eigen. Die
Durchführungserlasse enthalten die dringende Empfehlung, im Rahmen der
kommunalen Zuständigkeit für die Zusammenstellung und Übermittlung des
vorläufigen Ergebnisses die im Katalog vom BSI konkret beschriebenen
Maßnahmen zu prüfen und - soweit einschlägig - situationsadäquat
umzusetzen.
2. Entwicklungsstand der Webanwendung
Die Entwicklung erfolgt unter Beteiligung der Bürgerdienste sowie des Dortmunder
Systemhauses und des Verfahrensherstellers der Wahlsoftware vote-iT.
Die digitale Schnellmeldung gliedert sich in verschiedene Bausteine:
- Die Webanwendung als Frontend,
- die Schnittstelle zum Fachverfahren zur Übermittlung der eingegebenen
Ergebnisdaten und
- als Backend das Fachverfahren votemanager.
2.1 Frontend (Anwendungsoberfläche mit Validierung und Speicherung der Daten)
Ein Prototyp des Frontends wurde entwickelt und bei der Landtagswahl ersten
Tests unterzogen. Im Frontend wird das ermittelte Ergebnis eingegeben und auf
rechnerische Plausibilität geprüft. Der Wahlvorstand erhält eine Rückmeldung, ob
das ermittelte Ergebnis rechnerisch plausibel ist. Bis zur Speicherung eines
plausiblen Ergebnisses wird der Wahlvorstand systemtechnisch durch die
Anwendung geführt. Plausible Ergebnisse werden im Hintergrund für die
Übermittlung in einem für den votemanager erreichbarem Verzeichnis gespeichert.
Die Webanwendung ist nicht direkt mit dem votemanager verbunden. Kann eine
Plausibilität nicht erreicht werden, ist eine telefonische Hilfestellung durch das
Kommunale Wahlbüro erforderlich. Unplausible Ergebnisse können nicht über das
Frontend an die Schnittstelle weitergegeben werden.
Derzeit wird das Frontend hinsichtlich Plausibilität, Datenquelle und Datenstruktur
sowie Benutzerfreundlichkeit getestet und weiterentwickelt.
2.2 Schnittstelle zum Fachverfahren votemanager
Das zuvor gespeicherte Ergebnis wird über die Schnittstelle in das Fachverfahren
votemanager übermittelt. Dabei wird das Datenformat der Webanwendung in ein
Datenformat umgewandelt, das vom Fachverfahren verarbeitet werden kann. Die
Schnittstelle zum Fachverfahren ist programmiert und steht seit Kurzem zur
Verfügung. Die Schnittstelle wird derzeit eingerichtet und getestet.
2.3 Backend (Fachverfahren votemanager)
Die Webanwendung soll an die Schnittstelle des Fachverfahrens angebunden
werden, sodass eine automatisierte Übergabe der übermittelten plausiblen
Ergebnisse erfolgen kann. Ein Test zur korrekten Übernahme der Daten konnte
noch nicht erfolgen.
3. Test zur LTW 2022
3.1 Test zur Landtagswahl 2022 ohne Plausibilitätsprüfung
Zur Landtagswahl 2022 wurde der erste Test mit ausgewählten Wahlvorständen
im Briefwahlzentrum durchgeführt. Bei den Testpersonen handelte es sich um
sechs Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit unterschiedlichem technischem
Hintergrundwissen.
Zurückgegriffen wurde auf die Echtdaten der Landtagswahl, wenngleich keine
Übertragung in das Fachverfahren stattgefunden hat.
Das Augenmerk lag in der Übersichtlichkeit und intuitiven Bedienbarkeit der
Anwendung. Begleitet wurde der Test durch Entwickler*innen des Dortmunder
Systemhauses.
Der Test hat ergeben, dass alle Nutzer*innen mit der Anwendung auf den
unterschiedlichen bereitgestellten Endgeräten (Laptop, Tablet, Smartphone)
umgehen konnten. Die grundsätzliche Nutzerfreundlichkeit wurde somit bestätigt.
3.2 Test August 2022
Nach dem ersten Test im Briefwahlzentrum, wurden weitere Funktionen in die
Webanwendung implementiert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um
rechnerische Plausibilitätsprüfungen. Diese neu hinzugekommenen Funktionen
wurden durch insgesamt neun Mitarbeitende der Bürgerdienste und des
Dortmunder Systemhauses getestet. Als Endgeräte kamen Laptops, Tablets und
Smartphones zum Einsatz.
Im Rahmen des Tests wurden bewusst Fehleingaben vorgenommen, um die
richtige Funktionsweise der Plausibilitätsprüfungen feststellen zu können. Der
Test der neuen Funktionen verlief erfolgreich. Die rechnerische Plausibilität wurde
korrekt festgestellt.
Der Test hat zusätzlich ergeben, dass grundsätzlich alle verwendeten Endgeräte
geeignet sind. Aufgrund der geringen Displaygröße erscheint das Smartphone aus
Tester*innen Sicht als Eingabemedium weniger geeignet. Weitere
Optimierungsmöglichkeiten in der Bedienung der Oberfläche (z. B. Tab-Taste)
und in den Ansichten (Listenansichten) wurden ebenfalls festgestellt.
4. Fazit
Die vorgenannten rechtlichen Rahmenbedingungen, die Erkenntnisse aus der
Entwicklung sowie des Tests führen zu folgenden Feststellungen:
· Die technische Umsetzung einer Webanwendung zur digitalen Übermittlung
der Schnellmeldung ist grundsätzlich möglich.
· Um die Sicherheitsstandards weiter zu validieren, muss ein externer Anbieter
mit einem Penetrationstest beauftragt werden.
· Die Anforderungen des BSI führen im Ergebnis dazu, dass die hohen
Sicherheitsstandards nur bei dem Einsatz dienstlicher Endgeräten erfüllt und
kontrolliert werden können.
· Der Test im August 2022 hat ergeben, dass nur durch einen Einsatz
dienstlicher Geräte sichergestellt werden kann, dass die aufgespielte Software
die notwendigen technischen Mindestanforderungen erfüllt und die genutzten
Webbrowser kompatibel mit der Webanwendung sind. So können
Darstellungsfehler und Übermittlungsprobleme ausgeschlossen werden.
· Um das Projekt unter den bestehenden Rahmenbedingungen für die Nutzung
von mobilen Endgeräten weiterführen zu können, müssen dienstliche Geräte
zur Verfügung gestellt werden. Eine rechtliche, technische und
organisatorische Machbarkeitsprüfung, auch zur Nutzung bereits vorhandener,
dienstlicher Hardware, wird separat durchgeführt.
· Die Einführung der digitalen Schnellmeldung wird nicht zu personellen
Einsparungen führen, sondern zu erhöhten personellen Aufwendungen im
Rahmen des zusätzlichen Einsatzes:
§ Die telefonische Schnellmeldungsannahme muss in der bisherigen
Personalstärke vorgehalten werden, um einen Ausfall der
Webanwendung kurzfristig kompensieren zu können.
§ Die telefonische Schnellmeldungsannahme muss immer für die
Beratung der Wahlvorstände bei unplausiblen Ergebnissen vorgehalten
werden.
§ Zudem entstehen zusätzliche Aufwände für den laufenden Betrieb der
Geräte, für den technischen Support sowie für die Vorbereitung des
Wahltages.
· In der digitalen Schnellmeldung kann nur eine rechnerische
Plausibilitätsprüfung integriert werden. Die inhaltliche Plausibilität der
eingegebenen Werte kann nicht geprüft werden. Somit wird der bisherige
Standard gehalten und keine Qualitätsverbesserung bei der
Ergebnisübermittlung erreicht.
Die Weiterentwicklung der digitalen Schnellmeldung erfolgt unter Berücksichtigung der
vorgenannten Voraussetzungen, insbesondere der Erfahrungen aus dem Test des
vollständigen Verfahrens. Nach erfolgreichen Tests wird für die kommende Europawahl
eine begrenzte Zahl an Wahlvorständen mit dienstlichen Endgeräten ausgestattet, um das
Verfahren erstmalig im Rahmen einer Wahl einzusetzen. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, wann der Penetrationstest und die Machbarkeitsprüfung durchgeführt werden sollen. Weiterhin möchte er wissen, ob bei der Europawahl wieder nur Briefwahl-Wahlvorstände mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden sollen oder auch Urnenwahl-Wahlvorstände. Darüber hinaus hinterfragt er die Anwendbarkeit des BSI-Anforderungskatalogs auf Kommunalwahlen. Er bittet um die Einbeziehung der Politik in die Entscheidung, ob flächendeckend digitale Endgeräte für die Wahlvorstände zur Verfügung gestellt werden sollen hinsichtlich der Kosten und Nutzen.
Herr Legeler (FB 33) berichtet, dass der externe Penetrationstest vom Dortmunder Systemhaus beauftragt werde, wenn das Verfahren in Gänze produktionsfähig sei. Die Machbarkeitsprüfung sei bereits angelaufen. Bei der Europawahl sollen hälftig Briefwahl- und Urnenwahl-Wahlvorstände mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Eine Differenzierung zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen bei der Anwendung des BSI-Katalogs sei nicht möglich, da bei jeder Wahl alle Maßnahmen zu treffen seien, die das Vertrauen des Wählers in den demokratischen Willensbildungsprozess stärken.
StR Dahmen kündigt einen Praxistest vor der Europawahl unter Einbeziehung der Fraktionen an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Scan-Fahrzeuge - Einführung digitaler Parkraumkontrollen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22751-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt ein Prüfauftrag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 25.10.2021 (DS-Nr. 22751-21) sowie eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 03.06.2022 (DS-Nr. 25033-22) vor.
Hierzu erfolgt eine Präsentation von Frau Dorka (FB 32) zum Thema „Scanfahrzeuge“ (s. Anlage 3). Sie stellt die Funktionsweise der Scanfahrzeuge dar, informiert über die Vorteile der digitalen Parkraumüberwachung und berichtet zu Erfahrungen aus dem europäischen Ausland, wo die Scanfahrzeuge bereits erfolgreich eingesetzt werden. Die Fahrzeuge könnten allerdings nicht erkennen, wenn Pkw auf Flächen parken, die nicht als Parkfläche ausgewiesen seien, wie z.B. Feuerwehreinfahrten. Die vorhandenen Parkscheinautomaten könnten auf digitalisierte Kennzeichenerfassung erweitert werden.
StR Dahmen teilt mit, Ziel der Umstellung auf digitale Parkraumüberwachung sei nicht Personaleinsparung sondern die Modernisierung der Arbeitsabläufe. Er habe bezüglich Datenschutz bereits Kontakt zum Digitalisierungsministerium aufgenommen. Man habe mit einem Pilotprojekt in Dortmund die Möglichkeit, Maßstäbe für die weitere Anwendung auf Landesebene zu definieren.
sE Gungl (BPN) möchte wissen, ob die EU-weit gültige blaue Parkerleichterungskarte für Menschen mit Gehbehinderung, die personenbezogen ausgestellt werde, von den Scanfahrzeugen erkannt werde. Hierüber liegen Frau Dorka noch keine Erfahrungsberichte vor.
Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert Skepsis gegenüber der digitalen Überwachung und kritisiert die Probleme beim Datenabgleich.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) weist auf Probleme hinsichtlich Datenschutz und Änderung des Personalbedarfs hin.
Frau Dorka ergänzt, dass die digitale Parkraumüberwachung auch durch einen Motorroller oder ein E-Bike erfolgen könne, hierbei allerdings der Personenschutz der KOD-Mitarbeiter möglicherweise nicht ausreichend gewährleistet sei.
Rm Schmidt (SPD) stellt die Beweislast bezüglich der Verstöße in Frage.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.3
Flächennutzung des Areals am Kaiser-Wilhelm-Denkmal Hohensyburg
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022
(Drucksache Nr.: 24536-22-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022 auf die offenen Fragen zur DS-Nr.: 24536-22-E2 aus der Sitzung vom 21.06.2022 vor:
„… in seiner Sitzung am 21.06.2022 hat sich der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden erneut mit der oben genannten Thematik beschäftigt. Das Ordnungsamt wurde gebeten, Kontakt mit dem Grundstückseigentümer aufzunehmen.
Hierzu ist Folgendes zu berichten:
Zwischenzeitlich ist der Kontakt mit dem neuen Grundstückseigentümer der Westfälisch-
Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (WLV) erfolgt.
Bei der Fläche handelt es sich um eine Privatfläche. Die Grundstückseigentümerin kann nur über Hausrecht dort tätig werden. Für Kontrollmaßnahmen müsste ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt werden.
Der Kommunale Ordnungsdienst kann auf der Privatfläche nicht hoheitlich tätig werden.
Aktuell wurden erste Hinweisschilder durch die WLV aufgestellt.
Im Rahmen von Sofortmaßnahmen plant die WLV:
· das Gelände und das Denkmal instand zu setzen und wertiger zu machen,
· marode Grillstationen abzubauen,
· weitere Müllbeutel/-eimer aufzustellen. Diese sollen im Rahmen des seit 2014 bestehenden Vertrages durch das Grünflächenamt geleert werden.
· Es soll eine Reparatur der bestehenden Schranke, ggf. auch der städt. Schranke auf Kosten der WLV erfolgen.
· Ggf. besteht die Möglichkeit über den Kauf des Grundstücks mit der städtischen Schranke in Verhandlungen zu treten.
Mittelfristig soll zusammen mit der Spielbank und DOPARK bezogen auf die Flächen und auch die Parkflächen ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden.
Die jeweiligen Kontaktdaten und Ansprechpartner wurden benannt. Die WLV wird sich mit den
zuständigen Fachbereichen in Verbindung setzen. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) regt an, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu empfehlen, bei der Veräußerung des Grundstücks darauf hinzuwirken, dass die vorhandenen Schranken repariert und mit einem Schließmechanismus ausgestattet werden.
StR Dahmen sagt eine Prüfung diesbezüglicher Möglichkeiten zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022
(Drucksache Nr.: 25030-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 03.06.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ist in der Opferschutzrichtlinie der Europäischen Union
(Richtlinie 2004/81/EG) EU geregelt. Gemäß Artikel 6 ist eine Bedenkzeit hinsichtlich der fundierten Entscheidung darüber vorgesehen, ob betroffene Drittstaatsangehörige mit den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) in den einzelnen Staaten kooperieren, um die an ihnen begangenen Taten zur Anzeige zu bringen und/oder mögliche weitere Straftaten zu verhindern. Die Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde durch den Gesetzgeber in nationales Recht eingebunden und findet sich in § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wieder.
Grundsätzlich regelt § 59 AufenthG die Androhung der Abschiebung und die damit verbundene Ausreisefrist. Während § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG grundsätzlich eine Ausreisefrist zwischen sieben und 30 Tagen vorsieht, legt § 59 Abs. 7 Satz 2 AufenthG für Drittstaatsangehörige als Opfer von Menschenhandel eine Ausreisefrist von mindestens drei Monaten fest. Diese gilt für den in § 59 Abs. 7 Satz 1 AufenthG unter anderem geregelten Fall, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die ausländische Person Opfer von Menschenhandel ist. Die Norm dient dazu, den betroffenen Drittstaatsangehörigen bei bereits bestehender Ausreisefrist, Zeit einzuräumen, um eine endgültige Entscheidung über ihre Aussagebereitschaft gem. § 25 Abs. 4a Satz 2 Nr. 3 AufenthG gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) zu treffen.
Die „Bedenk- und Stabilisierungsfrist“ bezieht sich dabei jedoch ausschließlich auf die Bereitschaft zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden. Sie entbindet die betroffenen Drittstaatsangehörigen nicht von dem Erfordernis unmittelbar nach Einreise das ausländerrechtliche Verfahren nach Asylgesetz (AsylG) oder AufenthG zu betreiben.
Die Ausländerbehörde verfügt über keine systematisch auswertbaren Informationen, wie viele
Betroffene mit den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) kooperieren oder Anzeige erstattet haben.
Frage 2:
Die betroffenen und bei der Ausländerbehörde bekannten Frauen stammen überwiegend aus
westafrikanischen Staaten (insbesondere Guinea, Nigeria, Ghana).
Frage 3:
Die betroffenen Frauen wurden regelmäßig von der Dortmunder Mitternachtsmission e.V. in
Obhut genommen. Konkrete Einzelheiten zu den Erfahrungen und Erlebnissen sind der Ausländerbehörde nicht bekannt. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Werbe- und Konsumverbote im Zusammenhang der geplanten Cannabis-Legalisierung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25608-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 23.08.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Aufnahme der Fragestellung „Werbe- und Konsumverbote im Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung von Cannabis“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2022 sowie um Stellungnahme der Verwaltung:
- Mit welchen Maßnahmen plant die Ordnungsverwaltung Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum für die von der Bundesregierung angekündigte Legalisierung zu setzen – möglicherweise analog zum Alkoholkonsum und dem Rauchen von Zigaretten?
- Inwiefern plant die Verwaltung ein Konsumverbot an spezifischen Punkten wie Schulen, Jugendeinrichtungen und Kitas, um dem Jugendschutz Vorrang zu geben?
- Ist eine Zusammenarbeit mit der neu einzurichtenden Stelle für die Cannabis-Prävention im Gesundheitsamt geplant (vergleiche DS 23341-22-E3)?
Begründung
Entsprechend der Antwort im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (DS 23341-22-E3) plant die Verwaltung Rahmenbedingungen für Werbe- und Konsumverbote im öffentlichen Raum. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortet die Legalisierung von Cannabis unter Gesichtspunkten für einen verantwortungsvollen Konsum analog zu den Regeln für Zigaretten und Alkohol sowie der Einführung von Präventionsangeboten. Ebenso werden Konsumverbote an Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Schüler*innen als besonders wichtig angesehen. Generelle Konsumverbote im öffentlichen Raum sind aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen keine Lösung. Bereits jetzt wird vielerorts der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum toleriert und nicht verfolgt. Die Einführung eines auf die Legalisierung angepasstes generellen Konsumverbotes wird kritisch gesehen. …“
StR Dahmen erklärt in diesem Zusammenhang, da entsprechende gesetzliche Regelungen bisher noch nicht erlassen worden seien, könne die Verwaltung hier noch nichts Konkretes berichten. Erst wenn die konkreten Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden, könne man ein entsprechendes Verfahren vorstellen. Die Handhabung erfolge voraussichtlich ähnlich wie bei Alkohol.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von Herrn Dahmen zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.2
Sicherheitsvorkehrungen für verdunkelte Schaufenster
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25725-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 02.09.2022 vor:
„… mit dem 1. September trat in ganz Deutschland die Energieeinsparungsverordnung in Kraft. Die Verordnung schreibt vor, dass Schaufenster im Einzelhandel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nicht mehr beleuchtet werden dürfen. Der deutsche Handelsverband zeigt sich diesbezüglich besorgt, da die Beleuchtung bei Nacht auch einen Teil der Sicherheitsvorkehrungen bildet und diese nun wegfällt.
Daher bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Frage:
1. Wie gedenkt die Stadt Dortmund, die Umsetzung der Energieeinsparverordnung zu kontrollieren?
2. Welche Unterstützung wird die Stadt Dortmund dem Einzelhandel bei der Sicherung seiner Geschäfte zukommen lassen?
3. Wie gedenkt die Stadt Dortmund, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, unter den nunmehr verminderten Lichtverhältnissen und den damit entstehenden „Angsträumen“? …“
Frau Tasillo (FB 32) erklärt zu Frage 1, da es in der Verordnung keine funktionierende Verweisung auf Bußgeldvorschriften gebe, sei eine Sanktionierung von Verstößen gegen die VO nicht möglich. Darüber hinaus sei formal die Bezirksregierung hierfür zuständig, nicht die Stadt.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den weiteren Fragen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.3
Stadtgarten - Umsetzungen von Maßnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25726-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.09.2022 vor:
„… trotz einiger Maßnahmen, wie Einsatz eines/r SozialarbeiterIn im Umfeld des Stadtgartens, Sicherheitsdienst in den Abendstunden und am Wochenende und regelmäßig patrouillierende Streifen von Ordnungsamt und Polizei, hält sich ein Teil der Drogen- und Obdachlosenszene ab dem Nachmittag genau dort auf, wo täglich viele Passanten den Stadtgarten queren. Jeden Morgen zeigt sich ein Berg voller Unrat, der durch den Stadtgarten verteilt liegengelassen wurde.
Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung um Darstellung, ob und wann die nachfolgenden Maßnahmen umsetzbar sind. Darüber hinaus bitten wir um Darstellung der ungefähr anfallenden Kosten für die aufgeführten Maßnahmen:
- Installation von bepflanzten Hochbeeten bzw. Blumenarrangements an den Stellen/Sitzflächen, wo sich vornehmlich die Drogenszene aufhält. Hier ist der Hauptdurchgang des Parks gemeint.
Darüber hinaus bitten wir um Darstellung, ob eine Beschilderung des Stadtgartens mit den Bußgeld-Hinweisen für liegengelassener Hundekot, Zigarettenkippen und sonstiger Müll, von der Verwaltung als sinnvoll erachtet wird.
Auch bitten wir um Darstellung, wer für die Reinigung des Stadtgartens zuständig ist und, in welchen Intervallen dort eine Reinigung erfolgt. Hier ist beispielhaft zu erwähnen, dass die Treppe, durch die man das obere Plateau des Stadtgartens erreicht, oft tagelang verunreinigt ist. …“
Der Vorsitzende Herr Weber weist darauf hin, dass die Angelegenheit möglicherweise in der Zuständigkeit der BV Innenstadt West liegt.
StR Dahmen erläutert die Argumente für die Zuständigkeit der BV, die in der Vergangenheit auch die Beschlüsse zu den Investitionen bezüglich der Beleuchtung gefasst hatte.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) berichtet aus seiner Tätigkeit in der Bezirksvertretung, dass an den Entscheidungen für den City-Bereich immer auch der Rat beteiligt worden sei, da die Investitionen oft den Etat der BV übersteige.
Rm Goosmann (SPD) kritisiert, dass zur Tagesordnung der aktuellen Sitzung mehrere Vorschläge eingegangen seien, für die nicht der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, sondern die Bezirksvertretungen zuständig seien. Er sehe die Gefahr, dass sich der ABöOAB so zu einer Art Mega-BV für den Innenstadt-Bereich entwickle.
Der Vorsitzende Herr Weber schlägt vor, die Angelegenheit an die BV Innenstadt-West zu überweisen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke+ in die Bezirksvertretung Innenstadt-West.
zu TOP 4.2.4
Müll entlang des Kanals
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25727-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.09.2022 vor:
„… in der Sommerzeit mit den vielen heißen Tagen haben sich viele Badegäste entlang des Kanals im Dortmunder Stadtgebiet niedergelassen und das kühle Nass genossen. Leider war eine Begleiterscheinung der vielen Badegäste der liegen gelassene Müll.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, wer für die Müllentsorgung bzw. das Reinhalten der „Hafenpromenade“ zuständig ist.
Darüber hinaus bitten wir um eine Einschätzung, ob das Aufstellen von noch mehr Abfallbehältern entlang des Hafens bzw. an den Zugängen sinnvoll erscheint. …“
Der Vorsitzende Herr Weber weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Abfallwirtschaft beim Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt. Er verweist auf das Zuständigkeitsverzeichnis. Belegt werde dies weiterhin dadurch, dass der ABöOAB nicht im Gremienlauf für die Empfehlung des Abfallwirtschaftskonzepts aufgeführt sei, sondern lediglich die BVen und der AKUSW.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit einstimmig an den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
zu TOP 4.2.5
Raser- und Poserszene
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25729-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 02.09.2022 vor:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, so schnell wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass am Parkraum am Stadtgymnasium und Käthe-Kollwitz-Gymnasium Schilder aufgestellt werden, die ein Halteverbot von 22.00 – 6.00 Uhr ausweisen. BewohnerInnen mit Anwohnerparkausweisen sollen davon ausgenommen sein. Parallel dazu soll geprüft werden, inwieweit der Parkraum in der Zeit von 21.00 – 6.00 Uhr komplett geschlossen werden kann. Eine Alternative könnten auch versenkbare Poller darstellen.
Darüber hinaus bitten wir um Prüfung, inwieweit das neu installierte Parkleitsystem in der Lage ist, ähnlich wie in den Niederlanden, Spuren auf dem Wall abzubilden und diese mit einem roten x oder grünen Haken zu versehen, damit Fahrspuren in der Nacht auf dem Wall gesperrt werden können.
Begründung
Trotz vieler Maßnahmen und den Bemühungen von Polizei und Ordnungsamt hält sich die Raser- und Poserszene weiterhin in Dortmund, u.a. auf dem Wall auf. Dadurch wird schon seit langer Zeit Personal von Polizei und Ordnungsamt gebunden, die an anderen Stellen fehlen. Gerade der Parkraum am Stadt- und Käthe-Kollwitz-Gymnasium wird für die Raser- und Poserszene genutzt, um dort Automotoren in den Abend- und Nachtstunden aufheulen und Reifen quietschen zu lassen. Leittragende sind am Ende die Bewohner am Ostwall, die oft auch durch das laute und permanente Hupkonzert keine Nachtruhe finden. Ein generelles Halteverbot an der Stelle bzw. ein Verschließen des Parkbereichs ab den späten Abendstunden würde hier zu einer Entspannung für die Anwohner sorgen. Sollte es die Möglichkeit geben, in der Nacht Fahrspuren des Walls digital zu sperren, würde man hier auch den Wallrasern die Möglichkeit nehmen, sich in Rennen zu messen. …“
Der Vorsitzende Herr Weber weist auf die Unzuständigkeit des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hin.
StR Dahmen erläutert die Zuständigkeiten im Rahmen des Aufgabenfeldes Verkehr. Bei den von der antragstellenden Fraktion begehrten Halteverbotszonen inklusive Beschilderung sei das Tiefbauamt und damit der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zuständig.
Rm Goosmann (SPD) sieht eine Zuständigkeit der Bezirksvertretung, da die Angelegenheit keine stadtweite Bedeutung habe.
Rm Wallrabe (CDU) betont den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich des Themas „Raser- und Poserszene“ bei allen Beteiligten.
StR Dahmen weist darauf hin, dass die Bezirksvertretungen hinsichtlich der Parkflächen-Einschränkungen zwingend einbezogen werden müssen. Er schlägt vor, die Angelegenheit in den AMIG und die Bezirksvertretung Innenstadt-West zu überweisen.
Rm Lyding-Lichterfeld (SPD) bittet bei dieser Gelegenheit grundsätzlich darum, Konkretisierungen zu Vorschlägen rechtzeitig vor den Sitzungen einzureichen, damit man Gelegenheit habe, die Themen frühzeitig in den Fraktionen zu besprechen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit einstimmig in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und die Bezirksvertretung Innenstadt-West.
zu TOP 4.2.6
Modellprojekt Pfandringe und -körbe an der Möllerbrücke und im Westpark
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25716-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktionen B’90/ Grüne und CDU vom 01.09.2022 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung:
Im Rahmen eines einjährigen Modellprojekts werden im Bereich Möllerbrücke, Sonnenplatz und Westpark sogenannte Pfandringe bzw. Pfandkörbe erprobt. Diese sind so auszugestalten, dass sie möglichst sicher gegen Vandalismus sind. Die Pilotphase wird durch die Begleitung und Ansprache der Dortmund Guides zur sachgerechten Nutzung vor Ort unterstützt. Die Ergebnisse des einjährigen Modellprojekts werden dem Ausschuss im Herbst 2023 vorgelegt.
Begründung
Der eingerichtete Nachtbeauftragte hat erfolgreich die „Dortmund Guides“ ins Leben gerufen. Im Bereich der Möllerbrücke und im Westpark findet man sehr viele Glasflaschen vor, sodass der Nachtbeauftragte die Anbringung von Pfandringen bzw. Pfandkörben in diesen Bereichen ausdrücklich befürwortet. Teilweise werden bereits jetzt durch leere Bierkisten, die mit Kabelbindern befestigt sind, Pfandflaschen gesammelt und gute Erfahrungen gemacht. …“
Der Vorsitzende Herr Weber weist darauf hin, dass es sich bei der Angelegenheit thematisch um die Zuständigkeit des Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen handle, da hier die Abfallwirtschaft betroffen sei. Weiterhin beschränke sich der Antrag allerdings auf den Westpark und die Möllerbrücke, weswegen räumlich die Bezirksvertretung Innenstadt-West zuständig sei.
StR Dahmen erläutert, das Thema habe gesamtstädtische Bedeutung, da zunächst lediglich ein beschränktes Modellprojekt vorgeschlagen werde, dieses jedoch perspektivisch stadtweit umgesetzt werden solle. Hier müsse auch der Nachtbeauftragte eingebunden werden, der bereits Pfandkörbe im Westpark in eigener Verantwortung einsetze.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) teilt mit, die BV Innenstadt-West habe bereits ein Modellprojekt Pfandringe für den Westpark beschlossen, welches allerdings nicht von der Verwaltung umgesetzt werde.
Der Vorsitzende Herr Weber schlägt vor, seitens des ABöOAB eine entsprechende Empfehlung an den AKUSW und die BV In-West auszusprechen. Dem stimmt der Ausschuss mehrheitlich zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Bezirksvertretung Innenstadt-West mehrheitlich gegen vier Stimmen der SPD-Fraktion, den vorgenannten, von der Fraktion B´90/Die Grünen vorgeschlagenen, Beschluss zu fassen.
zu TOP 4.2.7
Kommunikationsmöglichkeiten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25728-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.09.2022 vor:
„… eine Kommunikation unter den Ordnungsbehörden, Feuerwehr und Stadtverwaltung im Notfall ist notwendig und wichtig, damit in Ausnahmesituationen ein Austausch über mögliche Maßnahmen gewährleistet ist.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Darstellung, ob die Stadt Dortmund über ein analoges Telefonnetz verfügt, damit im Falle eines Ausfalls der Digitalität eine Kommunikation unter oben genannten Behörden möglich ist. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.8
Mädchen bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25739-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Fraktion-Die Partei vom 05.09.2022 vor:
„… auch wenn die Geschlechtergleichheit große Fortschritte macht, gibt es dennoch nach wie vor Bereiche, die überwiegend männliche oder weiblich dominiert sind.
So zum Beispiel bei der Berufsfeuerwehr. Doch ebenso trifft man bei der ehrenamtlichen freiwilligen Feuerwehr hauptsächlich Männer an, obwohl es hier keine für Frauen eventuell hinderlichen Aufnahmevoraussetzungen gibt.
Wir, Die FRAKTION Die PARTEI, wüssten daher gerne wie es mit der Nachwuchsförderung aussieht und bitten daher um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zu einer der nächsten Ausschusssitzungen:
1. Wie hoch ist der Anteil an Mädchen (und ggf. anderer nicht-männlicher Personen) in der Kinder- und Jugendfeuerwehr der einzelnen Löschzüge in Dortmund?
2. Wie hoch ist der Anteil an Betreuerinnen (und ggf. anderer nicht-männlicher Betreuungspersonen) in den einzelnen Löschzügen der Kinder- und Jugendfeuerwehr in Dortmund?
3. Wie hoch ist der Anteil an Mädchen (und ggf. anderer nicht-männlicher Personen) auf den Wartelisten der Kinder- und Jugendfeuerwehr der einzelnen Löschzüge in Dortmund?
4. Gibt es Bestrebungen, den Anteil an Mädchen in der Kinder- und Jugendfeuerwehr zu erhöhen? Falls ja: Welche Maßnahmen gibt es bereits und welche sind für die Zukunft geplant? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.9
Schliefenanlage in Dortmund Westerfilde
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25740-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 05.09.2022 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wann erfolgt die nächste geplante Begehung der Anlage durch das Veterinäramt? Ist auch eine Begehung der Anlage in Rahmen der Nutzung d.h. während der Hundeausbildung angedacht?
2. Laut Antwort vom 10.03. sind die verantwortlichen Personen für die Betreuung der Füchse geprüfte Jäger, zu deren Prüfung auch die Themen Wildbiologie und Wildhege gehören. Wie viele Zeitstunden ist der Rotfuchs Teil dieser Ausbildung? Können die verantwortlichen Personen weitere oder gar kontinuierliche Fortbildungen nachweisen oder beruht die Qualifikation einzig auf der einmalig abgelegten Prüfung?
3. Aus der Stellungnahme vom 10.03. geht weiter hervor, dass die dortige Haltung nicht als gewerbsmäßig eingestuft wird. Ab wann beginnt für das Veterinäramt die Gewerbsmäßigkeit einer solchen Anlage?
Hintergrund der Frage: Die vom DTK betriebenen Schliefenanlagen stehen auch Mitgliedern umliegender Vereine mit (potenziell) jagdlich genutzten Hunde ohne eigene Anlage zur Ablegung der sogenannten Bauhundeprüfung (auch BP oder BHFK95 genannt) offen, dafür werden Gebühren im Schnitt von 60€ pro Hund erhoben.
4. Zur dokumentierten Nutzung der Schliefenanlage: Wie viele Nutzungen fanden bislang in den Monaten Januar bis Juli statt und wie verteilt sich das Verhältnis auf Mitglieder des DTK Dortmund sowie externe Nutzer der Anlage? Wie viele Einnahmen wurden durch Nutzer*innen und deren Tiere erwirtschaftet, die nicht Mitglied der DTK Gruppe Dortmund 1 e.V. sind?
5. Wie und durch wen wurde überprüft, dass die Gehege in Sachen Abmessungen den Vorgaben des Säugetiergutachtens entsprechen? Wie groß sind die Gehege der Anlage in Westerfilde genau? Werden die Füchse in Einzelkäfighaltung oder vergesellschaftet in größeren Gehegen gehalten?
6. In der Antwort vom 27.04. auf die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wurde festgehalten, das durch Veterinäramt keine länger anhaltenden oder sich wiederholende Leiden bei den Füchsen festgestellt werden konnte sowie im Nachgang die Antwort zu Protokoll gegeben, dass dies dadurch begründet sei, dass die Anlage so konstruiert ist, dass Füchse und Hunde sich auf keinen Fall berühren können. Werden für das Veterinäramt also Schmerzen, Leiden und Schäden der Füchse in der Anlage ausschließlich durch einen körperlichen Kontakt/Berührungen definiert?
7. Im Nachgang wurde zusätzlich als Antwort auf die sog. Lebensraumbereicherung des Naturbodens mit Gerüchen auf Informationen von Wikipedia verwiesen. Stehen den Verantwortlichen auch fachlich belastbare oder ausschließlich derartige Quellen zur Verfügung?
8. Auf Basis der PETA-Strafanzeige wurde der Schliefenanlage in Plauen durch die zuständige Verwaltungsbehörde umfangreiche Auflagen erstellt. So musste u.a. eine Sandfläche zum Graben für die Füchse anlegen werden, Kletter- und Versteckmöglichkeiten geschaffen werden und die Tiere müssen nun mindestens einmal täglich überprüft und versorgt werden. Zudem müssen die Füchse mittels Mikrochip gekennzeichnet und ein Gehegebuch vollständig und korrekt geführt werden. Wird diese Ausgestaltung der Gehege bzw. die Kontroll- und Dokumentationsverfahren aktuell auch für die Haltung der vier Dortmund Füchse so umgesetzt? …“
StR Dahmen kündigt diesbezüglich einen Gesamtüberblick über sämtliche Anfragen und Stellungnahmen zum selben Thema aus den letzten Sitzungen an. Dadurch solle verhindert werden, dass sich bereits in vergangenen Sitzungen beantwortete Fragen wiederholen.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.10
Erweiterung des Rederechts für EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25731-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, B‘90/ Die Grünen und CDU vom 05.09.2022 vor:
„… die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am Dienstag, dem 20.09.2022:
1. EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) dürfen während der Beratung ihres Anliegens im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in Zukunft ihr Anliegen in zwei Wortbeiträgen erläutern.
2. Der § 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erhält folgende neue Fassung:
„Der/Die Ausschussvorsitzende bestätigt dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzliche(n) Vertreter(in) den Eingang der Eingabe schriftlich und lädt diese(n) zur Ausschusssitzung ein. Er/Sie stellt dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung möglichst frühzeitig die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (§ 5 Abs. 1, Nr. 1, Satz 1) zur Verfügung, soweit schützenswerte Positionen der Stadt Dortmund oder Dritter dem nicht entgegenstehen. Der/Die Ausschussvorsitzende gibt dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung die Gelegenheit, zu Beginn der Beratung die Eingabe zu erläutern. Sofern es die/der Einsender(in) wünscht, kann ihr/ihm vom Ausschussvorsitzenden während der Beratung ein weiteres Mal das Wort erteilt werden. Eine Aussprache mit dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzliche Vertretung über die Eingabe findet nicht statt
Eine andere als die gesetzliche Vertretung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Vertretung ist in Folge kommunikativer Einschränkungen (Krankheit, Behinderung etc.) des/der Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung zwingend erforderlich.
Eine Eingabe, die von mehreren gemeinschaftlich (z. B. von Bürgerinitiativen) eingereicht wird, kann von höchstens 2 Personen der Gruppe in ebenfalls insgesamt höchstens zwei Wortbeiträgen erläutert werden. Eine Aussprache mit dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzliche Vertretung über die Eingabe findet nicht statt. Nach der Behandlung seiner/ihrer Eingabe wird der/die Einsender(in) oder ihre/seine gesetzlichen Vertretung über den vom Ausschuss gefassten Beschluss schriftlich unterrichtet.
Bei Beschwerden weist der/die Ausschussvorsitzende den/die Einsender(in) oder ihre/seine gesetzlichen Vertretung im Rahmen der Eingangsbestätigung vorsorglich darauf hin, dass die Eingabe einen möglicherweise zulässigen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzt und laufende Rechtsbehelfsfristen nicht verlängert werden.“
Begründung:
In der Praxis ermöglicht die aktuelle Regelung den PetentInnen lediglich zu Beginn der Sitzung ihr Anliegen vorzutragen. Dies begünstigt mitunter unbefriedigende Diskussionsverläufe und führt bei den PetentInnen zuweilen zu Enttäuschungen. Durch die vorgeschlagene neue Regelung hätten die PetentInnen ein weiteres Mal die Gelegenheit sich in der Debatte zu Wort zu melden. Dies gäbe ihnen die Möglichkeit auf die Ausführungen der übrigen Ausschussmitglieder oder der Verwaltung zu reagieren. Weitere Nachfragen wären möglich, Missverständnisse könnten aus dem Weg geräumt werden. Das Engagement der PetentInnen würde durch ein erweitertes Rederecht stärker gewürdigt werden, Ausschussmitglieder und PetentInnen würden stärker miteinander statt übereinander diskutieren. Sofern die vorgeschlagene neue Regelung die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen sollte, kann sie bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. …“
Der Vorsitzende Herr Weber begrüßt den Antrag zugunsten der Petent*innen. Er weist darauf hin, dass die Entscheidungsbefugnis über die Änderung der Geschäftsordnung nicht beim Ausschuss sondern beim Rat liege.
StR Dahmen erläutert, dass im Landes-Petitionsrecht kein Dialog mit den Petent*innen vorgesehen ist. Die vorgeschlagene Erweiterung des Rederechts halte er dennoch für rechtlich vertretbar. Er sagt eine entsprechende Vorlage für die Änderung der Geschäftsordnung für den nächsten Sitzungslauf zu, die dann vom Rat beschlossen werden müsse.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Vorschlag von Herrn Dahmen einstimmig zu.
zu TOP 4.2.11
Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25742-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„… im Rahmen des Inkrafttretens des neuen Bußgeldkatalogs im September 2021 antwortete die Ordnungsverwaltung im Herbst 2021, nach der Sommerpause 2022 über die Auswirkungen berichten zu können. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses am 08. November 2022. Dabei sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie haben sich die Anzahlen der unterschiedlichen Delikte entwickelt?
- Bei welchen Delikten sieht die Verwaltung die größten Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs?
- Welche Auswirkungen hatten die Bußgelderhöhungen auf die erwarteten Erträge und Kostendeckungsgrade (Unterscheidung nach ruhendem und fließendem Verkehr)?
- Inwiefern hat die Verwaltung Kenntnis von Plänen des Bundes, Halterkostenbescheide zu verteuern? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.12
Personalbedarf Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25744-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Stellungnahme:
- Welchen Personalstellen-Mehrbedarf hat die Verwaltung für die Bereiche Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ab dem Jahr 2023?
- Wie differenzieren sich die Mehrbedarfe nach Aufgabenbereichen?
- Inwiefern werden diese Bedarfe im Personalstellenplan 2023 berücksichtigt? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.13
Sperrstunde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25743-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„… Dortmund ist eine der wenigen Städte, die noch an der Sperrstunde festhalten. Dabei gibt es immer mehr Clubs, Diskotheken und Kulturinstitutionen, die experimentelle Formate umsetzen und das urbane Leben prägen. Mit der derzeit gültigen zeitlichen Regelung durch die Sperrstunde wird diese Entwicklung begrenzt. Dabei dient die Sperrstunde nicht dem Lärmschutz, denn die im Umweltrecht verankerten Schallemissionsgrenzen müssen die Clubs ohnehin grundsätzlich einhalten.
Aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die bisher geltende Sperrstunde für die Dortmunder Vergnügungsstätte, Clubs, Gastronomie- und Diskothekenbetriebe grundsätzlich aufgehoben werden. Die Stadt Dortmund soll hierfür von der Ermächtigung nach § 3 Gaststättenverordnung NRW Gebrauch. Mit großer Mehrheit wurde ein Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer probeweisen Aufhebung der Sperrstunde (DS-Nr. 18494-20) beschlossen.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet deshalb die Verwaltung um einen mündlichen Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.09.2022 zum aktuellen Sachstand der Sperrstunde in Dortmund sowie zur Umsetzung der Verwaltungsvorlage DS-Nr. 20198-21, die Sperrstunde probeweise für neun Monate aufzuheben. …“
Frau Tasillo (FB 32) berichtet, dass bereits im Frühjahr 2021 eine 9-monatige Pilotphase durchgeführt werden sollte, die dann durch das Pandemiegeschehen verhindert wurde. Seit dem Frühjahr 2022 laufe diese Pilotphase nun bis Ende des Jahres. Zur ersten Ratssitzung 2023 solle die Aufhebung der Sperrstunde in den Gremienlauf eingebracht werden. Es gebe aber weiterhin baurechtliche Betriebszeitenbeschränkungen aufgrund von Lärmbelästigungen durch Gastronomie in Wohngebieten. Für diese Aufhebungen werde ein Lärmschutzgutachten benötigt. In Einzelfällen könne bei Verstößen darüber hinaus auf Grundlage des Gaststättengesetzes auch weiterhin eine Sperrzeit angeordnet werden. Der Nachtbeauftragte leiste im Übrigen in diesem Zusammenhang einen sehr wertvollen Beitrag zur Kooperation zwischen Ordnungsamt und Gastronomie.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.14
Zensus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25746-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„… während der Zensus früher vor allem wegen Datenschutzbedenken und Teilnahmepflicht polarisierte, drängen die Kommunen heutzutage auf eine hohe Teilnahmebereitschaft. Je größer die Datenlage für Kommunen ist, desto besser sind die Grundlagen für (politische) Entscheidungen und desto mehr Zuwendungen erhoffen sich die Kommunen durch Bund und Land für ihre soziale Infrastruktur wie z.B. Krankenhäuser und Schulen.
Aktuell lief die Erhebung für den Zensus 2022. Aus diesem Grund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um einen mündlichen Bericht durch die Zensus-Erhebungsstelle über den Verlauf des Zensus’ in Dortmund für die Sitzung am 08. November 2022. Hierbei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie lief der Zensus aus Sicht der Verwaltung ab?
- Inwiefern kam es zu Verweigerungen bei der Erhebung? Welche Konsequenzen hatte diese?
- Mit welchen finanziellen und personellen Kosten war die Erhebung in Dortmund verbunden? In wie weit erfolgen Erstattungen von Land und Bund? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt mündlich in der nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.15
Tierschutzfonds
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25747-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Stellungnahme zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Tierschutzfonds“.
In der Drucksache 25289-22 (AFBL, Umsetzung HH-Beschlüsse) steht unter Nr. 114, dass der Beschluss zum Tierschutzfonds umgesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Darstellung durch die Verwaltung:
- Wie läuft das Antragsverfahren?
- Inwiefern wurden Mittel für welche Zwecke beantragt bzw. genehmigt? …“
StR Dahmen teilt mit, dass bei diesem Thema Handlungsbedarf bestehe, für den allerdings die Expertise der kommenden Tierschutzbeauftragten benötigt werde. Er kündigt für den nächsten Sitzungslauf die Vorstellung der Tierschutzbeauftragten an, deren Aufgabe es sein werde, die den Tierschutzfonds betreffenden Aufgaben zu bearbeiten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von StR Dahmen zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.16
Öffentliche Toiletten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25748-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„…im Wirkungsmonitor schneiden die öffentlichen Toiletten in Dortmund immer wieder besonders schlecht ab. So gaben die 8.000 befragten Menschen folgende Schulnoten für die Erreichbarkeit beziehungsweise Sauberkeit der öffentlichen Toiletten: Note: 4,53 bzw. 4,33. Keine andere Kategorie wurde schlechter bewertet.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet deshalb die Verwaltung um einen Überblick aller öffentlichen Toiletten in Dortmund bis zur Sitzung am 08. November 2022.
1. Hierbei sollen folgende Informationen im Überblick berücksichtigt werden:
- Art der Anlage (öffentliche Toilette oder Nette Toilette)
- Lage/Ort
- Öffnungszeiten
- Kosten für Nutzer*innen
- Barrierefreiheit
- Reinigungsintervalle
2. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung aufzuführen, ob und wo weitere öffentliche Toiletten in Planung sind und wann diese eröffnet werden sollen?
3. Ebenso bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme, inwiefern die Verwaltung noch Bedarfe für weitere öffentliche Toiletten sieht?
4. Wie wird aktuell auf die Standorte öffentlicher Toiletten aufmerksam gemacht? Gibt es entsprechende Druckstücke oder Hinweise auf den Webseiten der Stadt? ...“
Herr Schulz (FB 3) führt zu den Fragen der CDU aus der letzten Sitzung Folgendes aus: Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit und die Reinigung der Toilettenanlagen erfolgt seit der Übernahme des neuen Dienstleisters ab dem 01.07.2020 täglich. Dabei werden auch kleinere Reparaturen unmittelbar vorgenommen. Allerdings gebe es eine hohe Zahl von Vandalismus, weswegen einige Toiletten zeitweise geschlossen werden müssten, da eine aufwändige Reparatur oft längere Zeit in Anspruch nehme. Eine Übersicht der „netten Toiletten“ pro Stadtbezirk gebe es im Internet auf der Seite der Stadt Dortmund und in der App „nette Toilette“, insgesamt zurzeit 79 Teilnehmende.
Zu den Anfragen der Fraktion B´90/Die Grünen zur aktuellen Sitzung weist er ebenfalls auf die Seite dortmund.de und die App hin. In der App seien auch die Ausstattungsmerkmale der Anlagen aufgeführt. Die von dem Kooperationspartner betriebenen Toiletten seien 24/7 zugänglich und kosteten 50 Cent/Nutzung, für Inhaber des bei den Sozialverbänden erhältlichen „Euro-Schlüssels“ seien sie kostenfrei. Alle Anlagen seien barrierefrei und würden nach jeder Nutzung automatisch gereinigt. Pro Stadtbezirk werde eine öffentliche Toilettenanlage angeboten, in der Innenstadt aufgrund des verstärkten Nutzeraufkommens vier Anlagen. Zurzeit gebe es keine Pläne, das Angebot auszuweiten. Allerdings würden vier weitere, bereits bestellte Anlagen kurzfristig installiert. Diese vier geplanten Toilettenanlagen befinden sich am Stadion, Gleiwitzstraße in Scharnhorst, Hörde Zentrum und Blücherpark. Eine Lagerung von Ersatzteilen für defekte Toiletten für eine schnellere Reparatur sei aus Kostengründen nicht möglich. Weitere Toilettenanlagen von dem Dienstleister bei Änderung der Bedarfslage seien vertraglich möglich allerdings sehr kostenintensiv. Die Anschaffung kostengünstiger Toilettenwagen sei für die Stadt nicht attraktiv.
sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) wünscht, dass die Geschäftsstelle des Behindertenpolitischen Netzwerks über den aktuellen Bearbeitungsstand bei den Behindertentoiletten informiert wird. Weiterhin möge die Website „barrierefrei.de“ entsprechend aktualisiert werden.
Die schriftliche Ausfertigung der Antwort möge auch dem Netzwerk zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von Herrn Schulz zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.17
Schliefenanlagen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25749-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
„… die Verwaltung teilte unter 23559-22-E5 mit, dass bei der Schliefenanlage in Westerfilde bislang kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt sowie keine länger anhaltenden oder sich wiederholende Leiden bei den Füchsen festgestellt werden konnten.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet deshalb um Darstellung der Verwaltung, wie sie zu dieser Rechtsauffassung gelangt ist. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, herauszustellen, inwiefern auch psychische Leiden der Füchse untersucht worden bzw. die Feststellungen der Verwaltung nur auf die Überprüfung körperlicher Leiden abzielte. Auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung zur Rechtsauffassung, dass nur körperliche Schädigungen auch ein Leiden sind? ...“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.18
Kriminalität in Dortmunder Badestätten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25177-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 05.09.2022 vor:
„… Kürzlich eskalierten anfängliche Albernheiten mit Wasserpistolen unter "jungen Männern" in
einem Berliner Freibad und mündeten in eine Massenschlägerei, die erst durch einen Großeinsatz
der Polizei beendet werden konnte. Selbst die heutzutage obligatorisch gewordenen
Sicherheitskräfte des öffentlichen Bades waren der Lage schlichtweg nicht Herr geworden.
Doch auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen, oder Baden-Württemberg kam es im Juni 2022
in Freibädern zu sexuellen Übergriffen, Messerstechereien, Schlägereien und sogar Angriffen
auf Kinder (vgl. Bild (2020): Freibad fürchterlich; online im Internet:
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/massenschlaegerei-in-berlin-freibadfuerchterlich-80472410.bild.html). Dieses Gewaltproblem ist seit vielen Jahren bekannt:
Schon im Sommer 2019 ereigneten sich in nordrhein-westfälischen Freibädern zahlreiche
solcher Gewaltausbrüche (vgl. AfD-Landtagsfraktion NRW (2019): ++ Freibad-Kriminalität
explodiert ++; online im Internet: https://www.facebook.com/afdfraktionNRW/posts/pfbid02PkSfBw51T8hA6z9cPfBmmrGArX
K5BhKKAd67ZdZpEHh6sTeWpzLqTnYoFNMWhkW7l).
Das Düsseldorfer Rheinbad musste nach wiederkehrenden Randalen damals gleich dreimal vollständig geräumt werden (vgl.AfD-Landtagsfraktion (2019): ++ Düsseldorfer Rheinbad zum dritten Mal geräumt! ++;online im Internet:
https://www.facebook.com/afdfraktionNRW/posts/pfbid0cAuKavKHVeUpBvunkJuctkemZV5
dZGb9QoE1woReKEwmVVrXpwGaEf5aKiurGekgl.).
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, kritisiert nun im
Zusammenhang mit der jüngsten Berliner Freibadkrawalle, dass die Politik eine Debatte um
die Täter-Klientel scheut. Tatsächlich handelt es sich bei den Freibadschlägern dem Sicherheitsexperten zufolge mehrheitlich um junge Migranten (vgl. Bild (2020): Freibad fürchterlich; online im Internet: https://www.bild.de/regional/berlin/berlinaktuell/
massenschlaegerei-in-berlin-freibad-fuerchterlich-80472410.bild.html).
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind der Stadt Dortmund problematische, also gewalt- und kriminalitätsaffine, Gruppen
junger Männer (mit Migrationshintergrund) bekannt, die ein Sicherheitsrisiko an städtischen
Badestätten darstellen?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Stadt gegen diese Besuchergruppen?
3. Welche Kosten entstehen der Stadt Dortmund jährlich für den Einsatz von Sicherheitspersonal an städtischen Badestätten?
4. In welcher Form kooperiert die Stadt Dortmund mit der Polizei, um die Sicherheitslage an
Dortmunder Badestätten zu verbessern? …“
Der Vorsitzende Herr Weber weist auch hier auf die Unzuständigkeit des ABöOAB hin.
StR Dahmen erklärt, die Zuständigkeit für die o.g. Fragen zu den Badeanstalten liege beim FB 52. Das Ordnungsamt könne hier nicht tätig werden. Zuständiger Ausschuss sei der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführung von StR Dahmen zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.19
Neues Bleiberecht für Geduldete
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25750-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 05.09.2022 vor:
StR Dahmen informiert, die Regeln nach dem neuen Chancen-Aufenthalts-Recht würden bereits seit Juli von der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund angewendet, da man zum frühestmöglich Zeitpunkt die Chance nutzen wollte, geduldete Menschen zu integrieren. Da es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handle, gebe es hier keine Möglichkeit der politischen Einflussnahme. Punkt 1 des Antrags hätte lediglich deklaratorische Wirkung.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) möchte den Punkt 1 dennoch vom Ausschuss beschließen lassen, um die Verwaltung darin zu bestärken, ihr Ermessen in der Weise, wie zurzeit praktiziert, auch tatsächlich auszuüben. Er formuliert den Beschlussvorschlag folgendermaßen um:
„Der Ausschuss begrüßt die Entscheidung der Ausländerbehörde Dortmund, den Vorgriffserlass des MKFFI NRW zum neuen Bleiberecht für Geduldete mit sofortiger Wirkung umzusetzen.“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) zu.
Die Beantwortung der Frage 2 erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.22
Notfallplan Stromausfall
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25756-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 05.09.2022 vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Vorbereitung auf mögliche Stromausfälle im Zuge einer Energiemangellage, einschließlich der im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen, organisatorischer Strukturen und Prozesse. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.1
Ermittlungsdienst Abfall - Umsetzung Ratsbeschluss
Stellungnahme der Verwaltung vom 19.08.2022
(Drucksache Nr.: 25010-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022 vor:
zu TOP 10.2
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24519-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) vor:
„Dem Ausschuss für ABöAB liegt folgende Empfehlung der BV-Innenstadt Nord aus der
öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den
nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“
sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu
verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere
Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum
bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier
Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung,
gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des
Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch
Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des
Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-
E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21)
rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur
Fortführung des EDA vorgelegt.
Dem ABöAB liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und
Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022 vor:
Dem APOD liegt hierzu folgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus
der Sitzung vom 01.06.2022 vor:
- Empfehlung s.o. -
Der APOD nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Beschluss s.o. -
Dem ABöAB liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 01.06.2022:
Empfehlung s.o.
Weiter liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag(Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-
22-E1):
...wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1. Der Ermittlungsdienst Abfall kann kein Ersatz sein für zusätzliche Angebote seitens
der Stadt, wie z. B. mehr Mülleimer und häufigere Reinigungsintervalle, die ebenfalls
notwendig sind um die Müllproblematik im Dortmunder Stadtgebiet in den Griff zu
bekommen. Genauso müssen Informationen zur richtigen Abfallentsorgung einfach
und in verschiedenen Sprachen zugänglich sein.
2. Der Rat bekräftigt aus diesem Grund den Beschluss eines kostenlosen
Sperrmülltages, bei dem die Dortmunder Bewohner*innen Sperrmüll direkt vor ihrer
Haustür entsorgen können.
3. Der Ermittlungsdienst Abfall dient dazu, die Verursacher*innen größerer
„gewerbsmäßiger“ Abfallentsorgungen zu finden. Er darf nicht dazu führen, dass
Menschen in schlechten Wohnverhältnissen oder aus Unwissen kriminalisiert werden
Begründung:
Die Problematik der illegalen Abfallentsorgung ist vielschichtig und muss daher auch mit
verschiedenen Mitteln angegangen werden. Neben den großen Müllablagerungen, die mit
Transportern in Grünflächen oder Wohngebieten abgeladen werden und die verfolgt gehören,
gibt es die vielen kleineren Verschmutzungen, die durch eine unzureichende Anzahl an
Mülleimern oder ein zu seltenes Leerungsintervall entstehen. Genauso entstehen
Müllablagerungen durch schlechte Wohnverhältnisse mit einer unzureichenden Müllabholung.
Der Ermittlungsdienst Abfall soll die „gewerbsmäßige“ Entsorgung großer Müllmengen
verfolgen, darf aber nicht dazu führen, dass Armut kriminalisiert wird.
AKUSW, 08.06.2022:
Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung wie folgt:
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):
Der AKUSW lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDUFraktion, Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion B’90 /Die Grünen und Die FRAKTION/ DIE PARTEI) ab.
Zur Vorlage:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der AKUSW dem
Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Beschluss s.o. -
Dem ABöAB liegt folgende Empfehlung der BV Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West sieht eine zu hohe Diskrepanz zwischen Einnahmen
und Ausgaben (Bußgeldern und Personalkosten) und schlägt diesbezüglich Nachbesserung
vor. Weiterhin ist auch im Bezirk Innenstadt-West eine EDA-Präsenzveranstaltung, wie bereits
in anderen Stadtbezirken geschehen, gewünscht und falls bereits terminiert, wird um
Bekanntgabe des Termins gebeten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig,
dem Vorschlag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgend, den nachfolgenden Beschluss
mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht
Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere
Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/Entsorgungsintervalle)
zu vernachlässigen.
- Beschluss s.o. -
Dem ABöAB liegt folgende Empfehlung der BV Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom
08.06.2022 vor:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN ist der Meinung, dass die Strafgebühren für illegal entsorgten
Abfall nicht hoch genug sind und schlägt vor, diese zu erhöhen.
Dem stimmen die CDU- Fraktion, die FDP und die SPD-Fraktion zu.
Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI gibt zu bedenken, ob es nicht auch andere Lösungen
gäbe, um dem Problem entgegen zu wirken.
Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation
der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen dem Rat der
Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (2 Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, 1 FDP, 1 Herr
Utech SPD-Fraktion) die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge
der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 zu beschließen und die
Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation
bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu
reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter
Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021
(DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS
Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein
weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
Der ABöAB nimmt die vorangehenden Empfehlungen der Gremien zur Kenntnis.
Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt - der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgend –
mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum
bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier
Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung,
gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des
Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien
zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des
Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33)
und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf
des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA
vorgelegt.“
Rm Wallrabe (CDU) kündigt, da die Verwaltungsvorlage weder die Verstetigung des
Ermittlungsdienstes noch Beschluss der acht weiteren Stellen ohne Sperrvermerk enthält, die
Beantragung der sofortigen Entfristung der Stellen nach der Sommerpause im APOD an. Er sieht in der Vorlage eine Verzögerung der Festschreibung des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA). Er erwartet, dass gemäß Beschlusslage der EDA bis zum Jahresende flächendeckend ausgeweitet wird.
Rm Goosmann (SPD) weist darauf hin, dass im ABöAB die Empfehlungen aus
Bezirksvertretungen, die Entfristung der acht Stellen und die Verstetigung des EDA, zum Antrag erhoben und dem Rat empfohlen wurden. Dieser Empfehlung möchte die SPD-Fraktion heute folgen.
Rm Thomas (AfD) sieht in der Vorlage, dass sich die Arbeit des EDA nicht positiv auswirke.
Grundsätzlich müsse gegen Vermüllung vorgegangen werden. Er sieht aber keinen angemessenen Ertrag in Relation zum Aufwand. Daher wird seine Fraktion gegen die Verlängerung stimmen.
Laut Rm Kowalewski (Die Linke+) ist tatsächlich laut Zwischenevaluation kein signifikanter Effekt sichtbar. Da es sich um eine Zwischenevaluation handelt müsse das gesamte Projekt und die Endevaluation abgewartet werden. Es ist schwierig zu vertreten, vorab weitere Schritte zu gehen.
StD Stüdemann sagt, es gebe deutlich mehr Müllmeldungen, Anzeigen und Interventionen. Nur bei illegalen Müllkippen sei keine zählbaren Verbesserungen erkennbar, woran aber gearbeitet werde. Der Erfolg dieser Pilotphase sei aber auch davon abhängig, dass Abläufe in der Verwaltung gut funktionieren. Wegen der Beteiligung von aktuell vier Fachbereichen ist die Aufstellung nicht optimal. Daher sollen in dem weiteren Jahr die Verwaltungsabläufe optimiert werden. Denn von zügigen internen Prozessen sind schnell erkennbare Effekte in der Öffentlichkeit abhängig. So habe auch die EDG bekundet, dass bei verbesserten Abläufen schneller reagiert und die Verursacher*innen verantwortlich gemacht werden können. Eine Verstetigung zum heutigen Zeitpunkt wird aus seiner Sicht keine Vorteile erbringen. Vielmehr wäre dies ein Punkt für die Haushaltsberatungen.
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) wird der Vorlage nicht zustimmen. Sie sieht nicht, dass die EDG Aufklärungsarbeit bei einer bestimmen Klientel leistet. Sie vergleicht ihre Erfahrungen in der Nordstadt mit denen in Marten. So würde -trotz entsprechenden Meldungen- die Entfernung von Müll in der Nordstadt deutlich länger dauern als in Marten. Häufig sei nicht erkennbar, ob hier nicht auch gewerblicher Müll entsorgt würde. Auch könnten sich viele Menschen Sperrmüllabholungen gegen Gebühr nicht leisten. Sie möchte diese Form von Ordnungsdienst nicht unterstützen, wenn sich nicht auch Strukturen grundlegend ändern.
Rm Goosmann (SPD) erklärt für seine Fraktion, den EDA stärken und nicht schwächen zu wollen. Daher könne die Vorlage auch in den ABöAB rücküberwiesen werden. Im Sommer könne sich dann die Verwaltung mit den Wünschen der politischen Vertreter*innen befassen, damit der ABöAB nach der Sommerpause eine abschließende Empfehlung aussprechen kann.
StD Stüdemann gibt den Hinweis, dass über die Vorlage zu entscheiden ist. Denn sonst sei die Fortführung gefährdet.
OB Westphal sagt, der Rat müsse heute über die Vorlage entscheiden. Die weitergehenden
Perspektiven sind dann nach der Sommerpause im ABöAB zu diskutieren.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme des Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) folgenden Beschluss und überweist die besprochenen Themen [Aufstockung des Projekts „Ermittlungsdienst Abfall“ (auf acht Planstellen) als auch die Verstetigung als Dauereinrichtung, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen] zur weiteren Beratung in den ABöAB:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier
Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung,
gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des
Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.08.2022 vor:
„… Ihrer Bitte um Stellungnahme komme ich hiermit nach.
Im September 2020 startete das Pilotprojekt „Ermittlungsdienstabfall – EDA“. Das Pilotprojekt
war auf zwei Jahre befristet. Die Überlegung der Verwaltung, statt eine Entfristung
vorzunehmen, eine Verlängerung der Pilotphase um ein weiteres Jahr vorzuschlagen, erfolgte
aufgrund der Erkenntnis, dass die Prozesse noch nicht optimal gestaltet sind.
Die bisher gewonnenen Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt sollten zunächst zu einer
Verbesserung der stadtinternen Prozesse genutzt werden und im Laufe der verlängerten
Projektphase ausgiebig erprobt werden. Anschließend ist vor dem Hintergrund der sich aus
den optimierten Prozessen ergebenden Personalbedarfe die Verstetigung des EDA durch den
Rat zu beschließen.
Im Rahmen der Optimierung werden die verschiedenen Schnittstellen im EDA-Projekt einer
tiefergehenden, detaillierten Untersuchung unterzogen, mit dem Ziel, einzelne Schnittstellen
entweder abzubauen oder die zugrundeliegenden Prozesse zu verbessern und die Effektivität
der Zusammenarbeit zu steigern.
Die stadtinterne Optimierung der Prozesse unter Beteiligung von FB 11 ist inzwischen
eingeleitet worden. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
zu TOP 5.1.1
Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25217-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei in Abwesenheit der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022.
zu TOP 5.1.2
Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen am 25.09.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost und in Teilbereichen am 02.10.2022 im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25391-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei in Abwesenheit der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbe-hördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 25.09.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost und am 02.10.2022 im Stadtbezirk Hörde.
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
zu TOP 5.3.1
Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24549-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, in Abwesenheit der Fraktion Die Fraktion-Die Partei und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Standortentwicklung der Feuer- und Rettungswache 2 nebst Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum zur Kenntnis (siehe Anlage).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.
zu TOP 5.3.2
Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25477-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Jahresbericht der Feuerwehr für das Jahr 2021 zur Kenntnis.
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
zu TOP 5.5.1
Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25614-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 seiner Geschäftsordnung zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.2
Tätigkeitsbericht nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25616-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.3
Beschlussverfolgung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25363-22)
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) kritisiert das Layout der Tabelle, da die Spalte „Sachstände“ nicht leserlich sei. Er bittet um Übersendung einer leserlichen Tabelle per Email an die Fraktionsgeschäftsstellen. Weiterhin bittet er darum, dass der Auftrag „Dialog Flüchtlingshilfe“ wieder laufend gestellt wird, da eine formale Institutionalisierung des Gremiums im Ausschuss noch vorgelegt werden soll und der Auftrag somit noch nicht abgeschlossen sei.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) nimmt die Beschlussverfolgung des ABöOAB für das erste Halbjahr 2022 zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.4
Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, in Abwesenheit der Fraktion Die Linke+ und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Handlungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung entsprechender Umsetzungsvorlagen für die einzelnen Maßnahmen.
zu TOP 5.5.5
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund und seine politischen Gremien nehmen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.6
Verbesserung der Beleuchtungssituation im Stadtgarten; Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25110-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt West aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2022 zur Kenntnis:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt, das für die Verbesserung der Beleuchtungssituation im Stadtgarten im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21610-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 290.000,00 Euro um 65.000,00 Euro auf 355.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014185 - Erweiterung/Verbesserung Straßenbeleuchtung - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022: 245.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 110.000,00 Euro
Die Investition führt zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 19.450,00 Euro.
zu TOP 5.5.7
Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25126-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nehmen den Jahresbericht des Dortmunder
Hauses des Jugendrechts für das Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.8
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Ergänzung der Fraktion B´90/Die Grünen vom 20.09.2022 vor:
„… laut Ruhrnachrichten wurde der gleiche Sicherheits- und Präsenzdienst beauftragt, den die Stadt Dortmund im Stadtgarten abends von 19 bis 23 Uhr tätig ist. Der private Sicherheitsdienst würde dann nahtlos von 23 Uhr bis 1 Uhr fortgesetzt und nachts die Eingänge der City-Immobilien kontrollieren. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet aufgrund der Berichterstattung der Ruhrnachrichten zur Einstellung eines privaten Sicherheits- und Präsenzdienstes auf dem Hellweg durch den Cityring um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Dabei soll die Verwaltung insbesondere auf die Abgrenzung zum eigen engagierten Sicherheits- und Präsenzdienst eingehen:
1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten
Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht
tätig werden?
2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der
City-Immobilien tätig werden?
3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge
der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst
tätig werden?
4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-
Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Ein-
satzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum
Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem
Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet
sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar
nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten? …“
StR Dahmen macht deutlich, dass es sich bei dem Thema um einen ständigen Prozess handelt, bei dem die Politik auch weiterhin laufend beteiligt werden soll.
Begonnen hätten die diesbezüglichen Maßnahmen vor ca. einem Jahr mit der verstärkten Bestreifung der westlichen Innenstadt und einem Fahrzeug des KOD am Stadtgarten und im Bereich Martinstraße/ Ausfahrt Thiergalerie.
Weiterhin wurde durch das Grünflächenamt die Grünanlage Stadtgarten komplett neugestaltet, um potenzielle Verstecke für Drogenkonsum zu eliminieren.
Weiterer wichtiger Aspekt des Themas „Aktion sichere Innenstadt“ sei der Drogenkonsumraum, der seit einigen Monaten wieder im Vollbetrieb und seit kurzem auch für Nicht-Dortmunder geöffnet sei. Der Drogenkonsum habe sich nach der Pandemiephase wieder in die Räumlichkeiten verlegt und die Örtlichkeit habe nach dem mittlerweile rechtskräftigen Urteil zur Baugenehmigung dauerhaft Bestand.
Die Sozialverwaltung habe mit 2 zusätzlich eingestellten Streetworkern und einer Sozialarbeiterin in der Drogenberatungsstelle zur Entspannung der Situation beigetragen.
Um die Stadtgartensituation weiter zu verbessern, habe die Stadt Dortmund seit dem 23. Mai einen privaten Sicherheitsdienst, an Wochentagen von 19 bis 23 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 15 bis 23 Uhr, eingesetzt. Dieser Dienst habe sich bewährt, es gebe keine Beschwerden über Drogenkonsum während der Einsatzzeiten. Der Sicherheitsdienst habe keinerlei hoheitlichen Befugnisse, d.h., wenn eine Konfliktsituation bestehe, hätten die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen. Sie hätten keine Möglichkeit, wie der Kommunale Ordnungsdienst, selber einzugreifen, da sie nur als Private mit sogenannten Jedermannsrechten ausgestattet seien, also über die gleichen Rechte verfügten, wie Privatpersonen.
StR Dahmen betont, es gebe hinreichende Hilfeangebote für Obdachlose in Dortmund und ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten, so dass niemand auf der Straße übernachten müsse.
Auf diese Angebote mache auch der vor ca. einem Jahr installierte Weckdienst des KOD die Obdachlosen aufmerksam.
Trotzdem gebe es eine hohe Beschwerdelage bei Geschäftsleuten über durch obdachlose Menschen verursachten Verunreinigungen in Geschäftseingängen. Hier könne der KOD allerdings nicht einschreiten, da es sich um Privatflächen handle, auf denen er keine Hoheitsbefugnisse habe.
Daher beabsichtige der Cityring, zwei Mal die Woche nach 23 Uhr einen Sicherheitsdienst einzusetzen, der campierende Menschen auffordert, die Privatfläche zu verlassen und das dem Hausbesitzer oder Geschäftsinhaber zustehende Hausrecht ausübt. Dem Cityring sei von der Verwaltung ein Merkblatt über existenzielle Hilfen für wohnungslose Menschen in Dortmund zur Verfügung gestellt worden, welches auch der Kommunale Ordnungsdienst mit sich führt und an Obdachlose verteilt, die im öffentlichen Raum campieren. Darin seien die unterschiedlichen Hilfemöglichkeiten – inklusive der 24-Stunden-Hilfen für obdachlose Frauen und Männer aufgelistet.
Zu den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen informiert StR Dahmen vorab folgendermaßen:
1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten
Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht
tätig werden?
Die Stadt habe keine Informationen über die einzelnen Grundstücke. Die Konkretisierung finde zwischen dem Sicherheitsdienst und dem Cityring statt.
2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der
City-Immobilien tätig werden?
Der Sicherheitsdienst könne in diesen Fällen ausschließlich das Hausrecht des Eigentümers ausüben, d.h. er könne zum Verlassen der Örtlichkeit auffordern und bei Weigerung die Polizei rufen.
3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge
der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst
tätig werden?
Ein privater Sicherheitsdienst habe keine Sonderrechte im öffentlichen Raum, diese Rechte habe er nur im privaten Raum. Er könne allenfalls innerhalb der sog. Jedermannsrechte Hilfe leisten bzw. Hilfe rufen. Die Verwaltung betont, dass der Sicherheitsdienst ausschließlich auf privater Fläche tätig werden dürfe.
4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-
Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Ein-
satzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
Es gebe im Citybereich Privatflächen, die sehr frei zugänglich sind. Hier habe das Ordnungsamt keine Befugnisse sondern nur der Eigentümer.
5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum
Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem
Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet
sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar
nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten? …“
Dieses Thema obliege der Verantwortung der Firma
.
Eine schriftliche Antwort erfolgt zur nächsten Sitzung
Zur Belebung des Stadtgartens sollen zukünftig über das Jugendamt Jugendkulturveranstaltungen stattfinden. Einen ersten Versuch habe es im Frühjahr beim Stadtfest im Bereich der Skateranlage gegeben mit dem Auftritt einiger Jugend-DJs. Im Grundsatz wolle man Sicherheit durch Aufenthaltsqualität steigern, also Publikum durch Aktionen anziehen. Mit dem „Feierabendmarkt“, den das Theater vor einigen Wochen erstmals veranstaltet hat, sei der Platz vor dem Theater belebt worden. Eine weitere kleine Kulturveranstaltung werde kurzfristig organisiert, um hier den ersten Versuch zu starten, Kulturleben in den Stadtgarten zu bringen und die Aufenthaltsqualität zu steigern und auch den Zufallsaufenthalt spannender zu gestalten.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) berichtet zum Drogenkonsumraum, dass man im ASAG auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten hinwirken wolle. Er möchte hinsichtlich der Situation in der Brückstraße/ Konzerthaus wissen, ob es Veränderungen nach den Gesprächen mit den privaten Betreibern der Parkhäuser bezüglich Reinigungs- und Reparaturintervallen gebe. Weiterhin fragt er, ob die Politik an der Entscheidung zu Blau- bzw. Schwarzlicht im Parkhaus beteiligt wird. Zum Thema Sicherheitsdienst im Stadtgarten fragt er nach Informationen zu langfristigen Planungen mit der Firma, zu der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Cityring und bittet um eine Bewertung der Tätigkeit des Sicherheitsdienstes in Zusammenarbeit mit dem Cityring. Er bittet darüber hinaus um schriftliche Ausfertigung des mündlichen Berichts.
Antwort des Konzerthauses zur Frage bezüglich der Parkhäuser im Nachgang zu Protokoll:
„Die Reinigungsintervalle in den Parkhäusern sind etwas angepasst worden, müssen allerdings weiter verstärkt werden, um die Situation tatsächlich zu verbessern. Im Parkhaus Bissenkamp ist mittlerweile ein Sicherheitsdienst eingerichtet worden, da die Kriminalität weiter zugenommen hat. Die Eingangstüren sind bereits seit längerer Zeit defekt, so dass Parkende vor verschlossener Tür stehen. In der Passage Bissenkamp/Decathlon/Basecamp beeinträchtigt ein Bauzaun die ohnehin unübersichtliche Örtlichkeit. Im Parkhaus Kuckelke bestehen Probleme, da der Konzerthaustarif nicht abgerechnet wird und die Kunden einen höheren Tarif zahlen müssen. Bisherige Gespräche mit dem Betreiber haben nicht zu einer Lösung geführt. Die Konzerthaus-Tiefgarage Burgwall wird ein Jahr lang renoviert, so dass nur die Parkhäuser Bissenkamp und Kuckelke zur Verfügung stehen. In der Weihnachtszeit wird sich die Problematik voraussichtlich verschärfen.“
StR Dahmen gibt an, die Fragen zum Parkhaus an das Konzerthaus weiterzugeben. Er sagt regelmäßige Informationen im Ausschuss über die Entwicklungen zu. Bei der Beauftragung des Sicherheitsdienstes wurde von vornherein die Überlegung verworfen, diese auch mit Leistungen von Privaten zu beauftragen, um eine etwaige Beihilfen-Problematik sowie eine Problematik mit § 2b UStG zu vermeiden. Daher habe der Cityring nunmehr einen eigenen Vertrag mit dem Sicherheitsdienst geschlossen, den die Stadt Dortmund für den Stadtgarten beauftragt hat. Der Auftrag der Stadt Dortmund ist aktuell bis zum 31.10.2022 befristet.
Rm Goosmann (SPD) macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion für eine Verlängerung der Beauftragung zugunsten einer Attraktivitätssteigerung des Stadtgartens sei. Er sehe hierin allerdings nicht unbedingt eine Dauerlösung und schlägt eine Evaluierung nach 1 Jahr im Frühjahr 2023 vor.
Rm Wallrabe (CDU) beantragt die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) befürwortet eine Verlängerung. Er erkundigt sich nach Zahlen zur Auslastung der Übernachtungsstellen und der diesbezüglichen Kosten. Weiterhin wünscht er Zahlen zu Obdachlosen, die im Freien übernachten.
Antwort des FB 50 zu den Fragen im Nachgang zu Protokoll:
Die städtischen Notschlafstellen sind durchgängig gut ausgelastet. In der Männerübernachtungsstelle (70 Plätze) übernachteten beispielsweise im August 2022 insgesamt 84 Menschen (in einer Bandbreite von 1 – 31 Tagen). Die Frauenübernachtungsstelle (50 Plätze) wurde von 106 Menschen frequentiert. Das Gap Jump für junge Erwachsene (20 Plätze) ist wegen der konzeptionellen Ausrichtung (längerfristiger Aufenthalt) nur von 22 Menschen genutzt worden.
Die Notschlafstellenplätze sind als Ressource nicht isoliert zu betrachten; die Stadt Dortmund verfügt über weitere Unterbringungskapazitäten in Übergangseinrichtungen und dem sog. Wohnraumvorhalteprogramm. So ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit Unterbringungsmaßnahmen erfolgen können, auch wenn die in Rede stehenden Notschlafplätze „belegt“ sein sollten. Über die weitere strukturelle Entwicklung berichtet die Verwaltung regelmäßig im ASAG.
Der finanzielle Aufwand für den Betrieb der genannten Einrichtungen einschließlich von Bertreiberkosten beläuft sich auf rd. 3,7 Mio. Euro jährlich (brutto).
Die Anzahl der auf der Straße nächtigenden obdachlosen Menschen ist nicht bekannt. Insgesamt bekannt durch Sozialleistungsbezug beim Sozialamt und Jobcenter sind zwischen 500 und 600 Personen als „wohnungslos“ ausgewiesen.
Rm Beckmann stellt klar, dass nicht die Anzahl der Plätze das Problem sind. Die Angebote seien nicht passend und die Betroffenen werden mit den Angeboten nicht erreicht. Er kündigt eine Enthaltung seiner Fraktion für den Antrag der CDU wegen Beratungsbedarfs an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU auf Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten bis zum 31.03.2023, bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen, einstimmig zu.
Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater DO) betont die Bedeutung des Stadtgartens für das Theater als Anlaufstelle über den ÖPNV. Der Feierabendmarkt sei ein erster Schritt zur Belebung gewesen. Er kündigt eine Aktion im Stadtgarten mit einer Künstlergruppe für den 29. September an. Am Donnerstag 22.09.2022 habe er einen Termin mit DOPARK bezüglich Organisation des Zugangs zu den Parkhäusern.
StR Dahmen teilt mit, die finanziellen Mittel für das Straßentheater stünden aus dem Aktionsprogramm zur Verfügung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von StR Dahmen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Rat der Stadt Dortmund nehmen den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 31.10.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zu Kenntnis.
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
zu TOP 6.1
Terminplan Sitzungen ABöOAB 2023
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Terminplan für die Sitzungen in 2023 zur Kenntnis.
Friedrich-Wilhelm Weber Ina Polomski-Tölle Andrea Jenks
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
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