Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Integrationsrates
am 07.11.2017
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:
Frau Aysun TekinVorsitzende
anwesend
Herr Zühtü AydoganDiD
anwesend
Herr Thomas BahrRM CDU
anwesend
Frau Rita BrandtRM SPD
anwesend
Frau Irina Bürstinghaus(-)
anwesend
Herr Andrzej CeglarskiPolnische Liste
anwesend
Frau Ute CüceogluInt. SPD
anwesend
Herr Emmanouil Daskalakis
      RM CDU
--------------
Herr Antonio DiazInt. SPD
anwesend
Frau Sevinc ElmaciInt. SPD
-----------------
Herr Emre GülecAAdTV
entschuldigt
Herr Thorsten HoffmannRM CDU
anwesend
Herr Krzysztof ImielskiPolnische Liste
anwesend
Frau Fatma KaracakurtogluRM Die Linke/Piraten
anwesend
Frau Fatma Karaca-TekdemirAAdTV
anwesend
Herr Burak KayaBündnis f. Innov. u. Gerechtigkeit
entschuldigt
Herr Marcin Antoni KoreckiPolnische Liste
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Herr Alexander KrimhandKrimhand-Kabatski Osteuropäischer Wählekreis
anwesend
Frau Monika LandgrafRM Bündnis 90/Die Grünen
anwesend
Herr Kevin Ndeme Nguba MatukeAfrikaner in Dortmund
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Frau Ute PieperRM SPD
anwesend
Herr Nikolai Schaefer Int.SPD
anwesend
Herr Fiedhelm SohnRM SPD
anwesend
Herr Adem SönmezAAdTV
anwesend
Herr Michael TaranczewskiRM SPD
anwesend
Herr Arthithan ThevakumaranListe der Vielfalt
entschuldigt
Herr Rafet ÜnalInt.SPD
entschuldigt
Beratende Mitglieder:
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm SchwarzeSeniorenbeirat
anwesend
Frau Ricarda ErdmannArbeiterwohlfahrt
entschuldigt
Verwaltung:
Frau Wolfs1/III
anwesend
Herr Korkus1/III-IR
anwesend
Frau Ritter1/III MIA-DO-KI
anwesend
Frau Breidt1/III MIA-DO-KI
anwesend
Frau Rammert1/III MIA-DO-KI
anwesend
Referenten:
Herr RiegerStaatliches Schulamt
anwesend
Frau HilgeringStaatliches Schulamt
anwesend
Frau SchütteLebenshilfe e.V.
anwesend
Frau AcilLebenshilfe e.V.
anwesend
Frau AliyevaLebenshilfe e.V.
anwesend

Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Integrationsrates,
am 07.11.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Integrationsrates am 26.09.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte

3.1 Bericht/Austausch von bzw. mit der staatlichen Schulaufsicht (Staatliches Schulamt für die Stadt Dortmund)
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 09310-17)

3.2 Vorstellung der Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung und ihre Angehörigen der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund e.V.
mündlicher Bericht

4. Anträge/Anfragen -unbesetzt-

5. Vorlagen -unbesetzt-

6. Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen
mündliche Berichte

7. Mitteilungen


Die öffentliche Sitzung des Integrationsrates der Stadt Dortmund wurde um 16:00 Uhr von der Vorsitzenden Frau Aysun Tekin eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Die Vorsitzende teilt mit, dass die Sitzung aufgezeichnet wird.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Brandt (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Integrationsrates am 26.09.2017
Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Integrationsrates am 26.09.2017 wurde genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte
zu TOP 3.1
Bericht/Austausch von bzw. mit der staatlichen Schulaufsicht (Staatliches Schulamt für die Stadt Dortmund)
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 09310-17)
Herr Rieger und Frau Hilgering vom staatlichen Schulamt für die Stadt Dortmund referieren zum Thema „Integration durch Bildung“ als staatliche Bildungsaufgabe. Weiterhin wird über die Tätigkeitsfelder und Aufgaben des staatlichen Schulamtes für die Stadt Dortmund im Handlungsfeld „Integration durch Bildung“ berichtet.
Die eingesetzte Präsentation ist Bestandteil dieser Niederschrift.
Ergänzend zur Präsentation werden seitens der Vertreterin und des Vertreters des staatlichen Schulamtes für die Stadt Dortmund nachfolgende Informationen mitgeteilt.
Frau Hilgering teilt mit, dass ein neues Anmeldeverfahren für Herkunftssprachlichen Unterricht entwickelt wurde. Hierdurch wurde erreicht, dass ca. 3600 Schülerinnen und Schülern in Dortmund schon erfasst werden konnten. Hierzu wird erklärt, dass sich das Finden von Zuständigkeiten und die Weitergabe von Informationen als problematisch herausstellt haben. Um die Problematik zu beheben findet ein Arbeitskreis mit HSU-Lehrkräften und Schulleitungen statt. Die Prozesse müssen noch deutlicher und transparenter dargestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Schulen und die Schulleitungen verpflichtet sind über das Angebot von HSU zu informieren. Durch das staatliche Schulamt für die Stadt Dortmund wird entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. (künftig auch in unterschiedlichen Sprachen)
Herr Rieger teilt mit, dass es ein Problem bzgl. Schulwechsel sei wenn Schülerinnen und Schüler z.B. Wechsel in ihrer der Bildungsbiografie bzw. Brüche in dieser vorliegen, Fluchterfahrung vorzuweisen haben oder problematische familiäre Situationen durch Umzug bzw. Zuwanderung vorliegen. Es wird versucht dieses so weit wie möglich zu vermeiden. In NRW gibt es ein gegliedertes Schulsystem. Es gelingt dem Dienstleistungszentrum Bildung daher nicht immer sofort bei der Erstberatung der Eltern festzustellen welche geeignete Schulform für das Kind in Frage kommt. Oft kann die schulische Vorbildung nicht genau herausgefunden werden oder auch schulische Dokumente sind durch Flucht verloren gegangen. Häufig ist auch der Vergleich von ausländischen Schulsystemen zum deutschen Schulsystem nicht ein herzustellen. Manchmal sind daher erneute Schulwechsel daher leider nicht zu vermeiden.
Weiterhin erklärt Herr Rieger, dass eine Sprachförderung nur wenn es erforderlich ist in Form einer äußeren Differenzierung statt. An vielen Stellen findet die Sprachförderung daher innerhalb des Regelunterrichtes statt. Es gibt aber auch Sprachfördergruppen in äußerer Differenzierung. Hierüber entscheidet die Schulleitung.
Die Sprachförderung egal ob in äußerer Differenzierung oder innerhalb des Klassenverbandes umfasst maximal zwölf Stunden pro Woche.
Herr Rieger betont, dass die in der Präsentation aufgeführten Integrationsstellen aktuell sämtlich besetzt sind und den Schulen zur Verfügung stehen.
Auf Nachfrage wird erklärt, dass die Beratung der Eltern über unterschiedliche Schultypen nicht ausschließlich in deutscher Sprache stattfindet. Es hängt hier von den fremdsprachlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dienstleistungszentrums Bildung ab. Herr Rieger merkt die Schwierigkeit an, wenn es in einer Erstberatung darum geht die schulische Leistungsfähigkeit einzuschätzen.
Auf Nachfrage erklärt Frau Hilgering, dass in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung der schulische Anmeldeprozess für den Herkunftssprachlichen Unterricht systematisiert wird.
Im Erlass zum HSU sind drei bis fünf Stunden vorgesehen. In der Regel finden zur Zeit drei bis vier Stunden statt.
Herr Rieger teilt mit, dass nach Überzeugung des staatlichen Schulamtes für die Stadt Dortmund Integration durch Integration erreicht wird und nicht durch Separation. Es wird an allen Stellen versucht so nah wie möglich am normalen Unterrichtsangebot zu bleiben, was die unterrichtliche Versorgung zugewanderter Kinder angeht. Herr Rieger betont die hohe Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Kinder in Sprachfördergruppen. Weiterhin wird erklärt, dass Sprachfördergruppen nicht als Problemgruppe unterschiedlicher Schülerinnen und Schülern angesehen werden. Herr Rieger merkt an, dass hier über Kinder und Jugendliche geredet wird, welche weitgehend einen Querschnitt durch die Schülerschaft darstellen wie er auch bei nicht zugewanderten Kindern und Jugendlichen vorliegt.
Bzgl. der Anzahl der vorhandenen Integrationsstellen wird seitens Herrn Rieger angemerkt, dass es im Bereich Schule immer ein großes Streitthema sei, ob man jemals ausreichend Lehrerstellen hat.
Ergänzend wird erklärt, dass herkunftssprachliche Unterrichtslehrkräfte ihren Unterrichtsplan mit dem Schulamt abstimmen müssen.
Auf Nachfrage wird seitens Herrn Rieger und Frau Hilgering zugesichert eine Prozessbeschreibung zum Thema herkunftssprachlicher Unterricht bis Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen, damit dieser entsprechend an Eltern weitergeleitet bzw. ausgehändigt werden kann.
Herr Taranczewski (SPD) bittet darum die Aussage von Herrn Rieger, dass es sich bei den betroffenen zugewanderten Kindern und Jugendlichen nicht um eine Problemgruppe sondern um den Querschnitt der Gesellschaft handelt besonders hervorzuheben.
Auf Nachfrage teilt Herr Rieger mit, dass es aus räumlichen Gründen passieren kann, dass das Dienstleistungszentrum Bildung, Eltern einen Platz an einer Schule anbietet welcher möglicherweise nicht geeignet ist für die vorliegende Bildungsbiografie des Kindes. Das liegt daran, dass es dann aber zurzeit keinen anderen Platz gibt. Ein Wechsel der Schule aus räumlichen Gründen ist nie erforderlich. Herr Rieger betont hierzu, dass ein Wechsel der Schule, so wie es das Schulgesetz NRW vorsieht, nur aus Gründen der schulischen Leistung vorkommt. An Gesamtschulen allerdings verbleiben die Schülerinnen und Schüler, da dort jeder Bildungsgang durchlaufen werden kann.
Frau Landgraf (Grüne) merkt an, dass Gymnasien und Realschulen auch Realschulabschlüsse und Hauptschulabschlüsse vergeben können und es daher nicht nachvollziehbar sei, dass Kinder wenn Sie dort beispielsweise einen Hauptschulabschluss bzw. Realschulabschluss erlangen können, die Schule wechseln müssen.
Herr Rieger erklärt, dass ein Gymnasium kein Hauptschulabschluss vergeben kann. Das Gymnasium kann für Schülerinnen und Schülern in Klasse 10 bzw. 9 (bei G8) für die, die nicht qualifiziert sind in die gymnasiale Oberstufe überzugehen einen mittleren Bildungsabschluss vergeben.
Weiterhin wird durch Herrn Rieger erläutert, dass die regelmäßige Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht mit einer Leistungsnote bescheinigt wird.
Durch den herkunftssprachlichen Unterricht welcher in den Nachmittagsstunden stattfindet soll sichergestellt werden, das Schülerinnen und Schüler nicht den Regelunterricht versäumen, da dadurch weitere Benachteiligung erfolgen würden. Es wird aber dort wo es möglich ist versucht die Unterrichtszeiten anzupassen.

Die Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet darum wie vereinbart, eine Prozessbeschreibung zum Thema herkunftssprachlichen Unterricht bis Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 3.2
Vorstellung der Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung und ihre Angehörigen der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund e.V.

Frau Schütte, Frau Acil und Frau Aliyeva von der Lebenshilfe Dortmund e.V. stellen die Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung und ihre Angehörigen mittels einer Präsentation vor. Die Inhalte der Präsentation werden dieser Niederschrift beigefügt.

4. Anträge/Anfragen -unbesetzt-
5. Vorlagen -unbesetzt-
zu TOP 6.
Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

Die Vorsitzende Frau Tekin (SPD) berichtet, dass der Landesintegrationsrat NRW am 09.10.2017 eine Presseerklärung bzgl. dem Erhalt der Integrationsräte in NRW herausgebracht hat und der Integrationsrat der Stadt Dortmund, Mitunterzeichner ist.
Fr. Tekin teilt mit, dass einige Integrationsräte hinsichtlich einer bisher guten Kooperation mit CDU und FDP, Angst hatten sich der Pressemitteilung anzuschließen.

Weiterhin berichtet die Vorsitzende über einen Presseartikel aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 27.10.2017 und zitiert einige Stellen hieraus. Der entsprechende Presseartikel ist Bestandteil dieser Niederschrift.
Die Vorsitzende erklärt, dass sie traurig und erschüttert über den Inhalt des Presseartikels und vor allem über die Aussagen der Staatssekretärin Güler sei. Die Aussagen von Frau Güler seien nicht annehmbar.
Weiterhin betont die Vorsitzende, dass der Integrationsrat der Stadt Dortmund gute Arbeit leistet und sich ehrenamtlich kommunalpolitisch engagiert. Diese Arbeit sollte Wertschätzung und nicht Wertminderung erfahren. Religiöse Ansichten spielen im Integrationsrat in Dortmund keine Rolle.
Die Vorsitzende merkt an: „Wir sind hier, weil wir nicht wollen, das über uns geredet sondern mit uns geredet wird. Frau Güler kann nicht im Rahmen der Politik für uns alle sprechen. Integration kann nur gelingen, wenn wir hier alle ein Teil dieser Gesellschaft sind. Politische Partizipation und Teilhabe dieser Gesellschaft ist unser Recht“.
Herr Taranczewski (SPD) schlägt vor, dass der Integrationsrat den Vorstand beauftragt einen offenen Brief an die Staatssekretärin zu schreiben in welchem das Befremden über die Aussagen von Frau Güler deutlich wird. Durch die Aussagen von Frau Güler wird die Arbeit des Integrationsrates diffamiert und verkannt. Weiterhin wird mitgeteilt, dass sich die CDU- und FDP-Ratsfraktionen nicht der Resolution des Integrationsrates zur Aufrechterhaltung der Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten angeschlossen haben.

Die Vorsitzende schlägt vor nunmehr über den Vorschlag von Herrn Taranczewski abzustimmen.

Der Integrationsragt beauftragt einstimmig den Vorstand des Integrationsrates einen entsprechenden Brief an die Staatssekretärin zu richten.

Die Vorsitzende berichtet, dass am 11.11.2017 die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates stattfindet.
Aufgrund der Wichtigkeit dieser Veranstaltung und vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bzgl. der Aussagen von Staatssekretärin Güler sei es wichtig, dass alle Delegierten an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

Aufgrund vorliegender Absagen von Delegierten, werden seitens des Integrationsrates einstimmig folgende Mitglieder als Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates benannt.
Adem Sönmez (für Nikolai Schaefer) und Michael Taranczewski (für Andrzej Ceglarski)

zu TOP 7.
Mitteilungen

- Fehlanzeige -


Aysun Tekin Rita Brandt Mirko Korkus
Vorsitzende Integrationsrat Schriftführer

Präsentation_Lebenshilfe.pdfStadtanzeiger_Koeln_Streit über Mitwirkung von Migranten.pdfPP Integrationsratsitzung_Staatl_Schulamt_ 07.11.2017.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus