N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 28.11.2018
Saal der Partnerstätte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Herr Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 17.20 Uhr
Dr. Heike Thomae (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 18.42 Uhr
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 18.20 Uhr
3. Verwaltung
Herr Dr. Rath (60/2)
Frau Viets (60/2)
Frau Scheffel-Seeler (60/2)
Frau Perschbacher (60/2)
4.Gäste
Frau Berndt (61/3-1)
Herr Pommerenke (80/WF)
Frau Linnebach (64/2)
Herr Klinger (Biologische Station UN | DO
Herr Süllwold (Biologische Station UN | DO)
Herr Münch (Ratsmitglied der Stadt Dortmund)
Frau Niehues (AGARD)
Frau Wetzold-Schubert (AGARD)
Frau Kirschner (AGARD)




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 28.11.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstätte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

2.2 Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit der teilweisen Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III. Offenlegungsbeschluss zur 60. Änderung des FNP
IV. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder-Hellweg/Arminiusstraße - und gleichzeitig Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In W 210 - Unterdorstfeld - und des Bebauungsplanes MA 107 Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11809-18)

2.3 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12477-18)

2.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)

2.5 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)

3. Berichte

3.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund, hier: Sachstand Landschaftsplanung
Bericht

3.2 Arbeits- und Maßnahmenplan 2018 / 2019 und Aktuelles aus der laufenden Arbeit der Biologischen Station Kreis Unna | Dortmund
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Soinski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurden die Tagesordnungspunkte 3.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund, hier Sachstand Landschaftsplanung sowie 3.2 Arbeits- und Maßnahmenplan 2018/2019 und Aktuelles aus der laufenden Arbeit der Biologischen Station Kreis Unna | Dortmund vorgezogen. Im übrigem wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.

Die Änderung der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

Des Weiteren wies Herr Büscher auf eine aktuell von ihm erstellte Pilzliste hin, die er im Laufe der Sitzung den Anwesenden zunächst zur Kenntnis gab.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 21. Öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

Frau Linnebach (64/2) stellte die o.g. Vorlage anhand einer PowerPointPräsentation (siehe Anlage zu TOP 2.1) vor. Sie betonte in ihren Ausführungen nochmals, dass es sich bei diesem Ergebnis des Realisierungswettbewerbes nur um einen Entwurf handeln würde. Zu verbauende Materialien stünden zum derzeitigen Stand noch nicht fest. Der unter Denkmalschutz stehende Hoeschpark solle zukünftig den dort beherbergten Vereinen mehr Raum bieten. Auch der im Park geplante Loop solle nicht beleuchtet werden und das „Brügmanns-Hölzchen“ solle in seinem jetzigen Zustand erhalten bleiben. Des Weiteren wäre geplant, Erweiterungsflächen für den Park hinzuzugewinnen. Diese sollten mit ökologisch hochwertigen Blühpflanzen bestückt werden.

Herr Dr. Otterbein begrüßte die Vorlage und betonte nochmals, dass die Bevölkerung in den Gestaltungsprozess miteinbezogen werden bzw. auch mitwirken sollte. Er äußerte Bedenken bezüglich der weiteren Versiegelungen der Flächen, da dort ein hoher Grundwasserspiegel herrsche. Daher sollte man mit einem guten Wassermanagement planen. Er verwies auf weitere bereits realisierte Projekte wie den „Krupp-Park“ in Essen. Herr Büscher betonte nochmals den Wert des sehr alten Wäldchens Brügmanns-Hölzchen, welches erhalten bleiben sollte.

Herr Horn bat im Zusammenhang mit der Vorstellung der Planung zu der Tennisanlage um Prüfung der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle, in der Ballsportarten, wie aber auch Tennis, gespielt werden könnten.






Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide. Er bittet, den Anteil der Bodenversiegelung gering zu halten sowie die botanischen Gegebenheiten des Waldbereichs (Brügmanns-Hölzchen) in der Planung zu berücksichtigen. Zudem bittet der Beirat darum, im weiteren Verfahren beteiligt zu werden.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit der teilweisen Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III. Offenlegungsbeschluss zur 60. Änderung des FNP
IV. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder-Hellweg/Arminiusstraße - und gleichzeitig Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In W 210 - Unterdorstfeld - und des Bebauungsplanes MA 107 Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11809-18)

Herr Dr. Otterbein leitete kurz in den o.g. Tagesordnungspunkt ein.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bekräftigt seinen Beschluss vom 28.10.2015 und beschließt wie folgt:

Der Beirat lehnt die Bebauung der Frerich-Parks am Dorstfelder Hellweg mit einem Supermarkt weiterhin entschieden ab. Er nimmt dabei Bezug auf seine Stellungnahme zum Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West vom 21.11.2007.

„Äußerst kritisch sieht der Beirat die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf der Fläche des Frerich-Parks im Zentrum von Dorstfeld (VEP InW 216 Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße). Diese Planung steht im Widerspruch zur Initiative Dortmund-Parks, mit der siedlungsnahe Grünflächen erhalten und aufgewertet werden sollen. Der Stadtgrün-Plan für den Stadtbezirk weist Dorstfeld als unterversorgt mit Grünflächen (lediglich 5,8 Quadratmeter je Einwohner) aus.“

Grünflächen wie der Frerich-Park gewinnen durch die fortschreitenden Klimawandel gerade im Siedlungsbereich immer größere Bedeutung für das Kleinklima und den Temperaturausgleich.

In Dorstfeld stehen schon jetzt keine Ausgleichs- und Ersatzflächen bei Landschaftseingriffen mehr zur Verfügung. Dies zeigte sich u.a. bei der Planung der NS IX, bei der Ersatzgelder statt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt wurden.

Die hohe Bedeutung dieser Grünfläche für den Ortskern Dorstfeld wird auch daran deutlich, dass für die Ortskerngestaltung seinerzeit erhebliche Fördermittel geflossen sind. Für die Maßnahmen "Grünvernetzung Dorstfelder Hellweg" und "Anbindung der Grünanlage an andere Verkehrsbereiche" wurden in den Jahren 1998 bis 2000 über 260.000 Euro Landesmittel vereinnahmt. Die Zweckbindungsfrist für die Maßnahmen endet erst im Jahr 2025. Das Liegenschaftsamt räumt ein, dass ein Großteil dieser Gelder (über 190.000 Euro) zurückgezahlt werden müssen.

Die bisherige Planung eines REWE-Supermarktes hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gekippt. Einen Tag vor der Verkündung des Urteils waren ein Großteil der Gehölze widerrechtlich beseitigt worden. Jetzt gibt es einen neuen Investor, der einen EDEKA-Supermarkt errichten will. Hierzu soll ein neuer Bebauungsplan (InW 221) aufgestellt werden.

Die vorliegenden Planunterlagen zeigen, dass die Neuplanung noch stärker in das Umfeld eingreift. Vermutlich wird noch mindestens ein großer Baum bei der Einfahrt Arminiusstraße gefällt. Statt 1560 qm Bruttogeschoßfläche bei REWE und einer max. Verkaufsfläche von 837 qm sind jetzt für den EDEKA-Markt 1950 qm Nettogeschossfläche und eine Verkaufsfläche von 1237 qm geplant. Zusätzlicher Verkehr ist durch die Schaffung einer zusätzlichen Zufahrt über sie Spicherner Straße zu befürchten.


zu TOP 2.3
Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12477-18)

Herr Dr. Otterbein leitete kurz in den o.g. Tagesordnungspunkt ein.


Beschluss

Der Beirat beschließt unter einer Enthaltung wie folgt:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bekräftigt seine kritische Haltung zur geplanten Ausdehnung der Wohnbebauung in Grevel aus seiner Stellungnahme zum Flächennutzungsplan von 2004 und seinem Beschluss vom 31.01.2017 zum Erlass der Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel (Drucksache Nr.: 05944-16).

Die im Rahmen des FNP und der jetzt vorgelegten Planung vorgesehene Ausdehnung der Wohnbebauung würde zu einer Verdoppelung der Einwohnerzahl in einer der letzten dörflich geprägten Siedlungen Dortmunds führen.

Betroffen wäre eine kleinteilige Siedlungsstruktur mit Hecken, Wiesen und Gärten, die einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen Lebensraum bietet. Mehrere Umweltgutachten der Stadt Dortmund empfehlen den Verzicht auf die Bebauung, u.a. die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung.

Aus diesem Grund lehnt der Beirat die Wohnbebauung im Rahmen der Bebauungspläne Scha 141, Scha 142 und Scha 143 ab. Die jetzt beabsichtigte Ausdehnung der Wohnbebauung nach Norden im Rahmen einer baulichen Innenentwicklung (ohne B-Plan) könnte der Beirat nur zustimmen, wenn im Gegenzug die genannten Bebauungspläne aufgegeben würden.


zu TOP 2.4
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)

Herr Pommerenke (80/WF) stellte anhand einer PowerPointPräsentation das o.g. Teilkonzept vor.

In der anschließenden Diskussion wurden Fragen u.a. hinsichtlich


aufgeworfen.

Hierzu erklärte Herr Pommerenke, dass bei der Erneuerung von Straßenlaternen teilweise Lademöglichkeiten für E-Autos geschaffen werden sollen. Des Weiteren könne man davon ausgehen, dass die E-Autos zum einen im Betrieb als auch Zuhause geladen werden könnten. Hier sollte die Ladung aus „grünem“ Strom gesichert werden.
Hinsichtlich der Haltbarkeit der Batterien erklärte Herr Pommerenke, dass es E-Autos insbesondere in den Niederlanden gebe, die ca. 500 000 km fahren würden. Nach dem die Batterien für die Autos nicht mehr nutzbar wären, könne man diese „Secondhand“ im Bereich der Stromerzeugung nutzen, so dass eine Entsorgung bzw. ein Recycling erst nach ca. 25 Jahren nötig wären. In dieser Zwischenzeit könne man sich vermutlich auf die Zukunft der Brennstoffzelle weiter vorbereiten und forschen. In Deutschland wäre die Technologie momentan noch nicht weit genug entwickelt. Letztlich wurde hinsichtlich der geringeren Reichweite betont, dass diese für den städtischen Nahverkehr, der hier betrachtet würde, zunächst ausreichend wäre. Des Weiteren würde eine weitere Digitalisierung des Verkehrs als auch anderer Teilkonzepte des Masterplanes Mobilität (siehe TOP 2.5) erarbeitet werden.

Der Wunsch nach einer emissionsfreien Innenstadt wäre ein Ziel, welches angestrebt werden würde.


Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter einer Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt das Elektromobilitätskonzept für Dortmund EMoDo³ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern, die die Konzepterstellung begleitet haben, weiter zu qualifizieren und umzusetzen.




zu TOP 2.5
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)

Frau Berndt (61/3-1) stellte o.g. Tagesordnungspunkt anhand einer PowerPointPräsentation (siehe Anlage zu TOP 2.5) vor. Hier wurde nochmals bezugnehmend auf TOP 2.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDO³ betont, dass der Masterplan Mobilität 2030 aus mehreren Teilkonzepten mit verschiedenen Handlungsfelder und deren Maßnahmenplanung bestünde. Hier sollte der Hauptfokus nicht auf das Teilkonzept Elektromobilität gelegt werden, welches nur ein Baustein des gesamten Masterplanes darstellen würde. Die Summe der Teilkonzepte wäre hier zu betrachten (siehe Anlage zu TOP 2.5).


Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt das Teilkonzept „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt den Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ als Handlungsprogramm zur Reduktion der Umweltauswirkungen durch den Verkehr und als Grundlage einerseits für das anstehende Ergänzungsverfahren zum „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ und andererseits für die weiteren Teilkonzepte des Masterplans Mobilität 2030.

3. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, die Maßnahmen mit hohem und außerordentlich hohem NO2-Reduktionswirkungs-Kosten-Verhältnis weiter zu qualifizieren und für eine eventuelle Förderantragstellung vorzubereiten.

4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung die bereits begonnenen Maßnahmen oder Bausteine aus dem Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ weiterführt und Förderanträge entwickelt.

5. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung für eine strukturierte Evaluation des Masterplans Mobilität 2030 eine Datenbank zur Nachverfolgung der Sachstände erstellen zu lassen (Vorbild Masterplan Wissenschaft).


3. Berichte

zu TOP 3.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund, hier: Sachstand Landschaftsplanung

Frau Perschbacher (60/2-1) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur TOP 3.1) den aktuellen Sachstand der Landschaftsplanung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund vor.

Im Nachgang bat Herr Dr. Otterbein um Zusendung der digitalen Version des Biotopvernetzungsplanentwurfes.

Des Weiteren wurden zu folgenden Themen Fragestellungen erörtert:



1. Landwirtschaft
Hier wären die getroffenen Festsetzungen laut Herrn Dr. Otterbein aus Sicht der Naturschutzverbände zu unverbindlich. Des Weiteren fehlten Maßnahmen zum Schutz der Feldvögel. Herr Dr. Rath erklärte hierzu, dass der neue Regionalplan als Landschaftsrahmenplan diene und Flächen mit der Verbundstufe 1 als Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden und Flächen mit der Verbundstufe 2 als Landschaftsschutzgebiete. Diese Festsetzung als Naturschutzgebiet mit dessen Restriktionen auf landwirtschaftlichen Flächen träfe zumeist die Stadt Dortmund selbst, da es sich im hohen Anteil um städtische Flächen und nicht private Flächen handeln würde, die hiervon betroffen wären. Der angedachte Workshop zum Thema Landwirtschaft und Naturschutz ist, laut Herrn Dr. Rath, für das 2. Halbjahr 2019 angedacht. Hierzu werde man die Beteiligten frühzeitig einladen.

2. Jagd
Laut Herrn Dr. Otterbein könnten die Naturschutzverbände den von der Verwaltung erörterten Kompromiss mittragen. Hier könnte man unter Umständen prüfen, ob eine Ausweitung der Jagdverbote auch auf die Hochwasserrückhaltebecken nach Rücksprache mit der Emschergenossenschaft ausgeweitet werden könne. Herr Westermann verdeutlichte nochmals, dass es durchaus Schäden für die Landwirtschaft durch Gänse gebe. Ein Jagdverbot auf landwirtschaftlichen Flächen könne diese weiter begünstigen. Herr Dr. Rath erklärte hierzu, dass man im engen Kontakt mit Herrn Fischer von der unteren Jagd- und Fischereibehörde stünde. Dass, sobald alle Positionen bekannt sind, diese Ergebnisse zusammengefasst und an alle Beteiligten, wie auch an die Naturschutzverbände und alle, die von dem Thema Jagd betroffen wären, verteilt werden würden. Dies solle zur Diskussion im Hinblick der Vorbereitung der zweiten Offenlage beitragen. Herr Horn bat hierzu nochmals um Hinzuziehung der Biologischen Station.

(Anmerkung der Verwaltung im Nachgang zur Sitzung
Die Ausweitung der Naturschutzgebiete auch auf die Hochwasserrückhaltebecken ist geplant.
Es ist kein Jagdverbot auf landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen. Das Jagdverbot ist über Wasserflächen und in Schilf-, Röhricht- und Verlandungszonen an einzelnen Gewässer in Naturschutzgebieten und an drei Hochwasserrückhaltebecken geplant.)

3. Wald
Hier erklärte Herr Dr. Otterbein, dass die aktuellen Aussagen zum Thema Wald zu ungenau wären, vor allem bei der Differenzierung zwischen Wald im Naturschutzgebiet und Wald außerhalb von Naturschutzgebieten. Auch würden Aussagen zu den Biotop- und Habitatbäumen, zur angestrebten Altersstruktur des Waldbestandes, zu Holzernteverfahren sowie zum Artenschutz fehlen.

4. Schutzgebietsgrenzen
Bei der Rücknahme von Naturschutzgebietsgrenzen sollte die Wertigkeit und der Schutzstatus des Waldes bzw. der jeweils betroffenen Flächen berücksichtigt werden. Die Begründung wegen der Anfrage eines Sportvereines Schutzgebietsgrenzen zurückzunehmen, könne nicht ausreichen. Auch die Deponie sowie die Hochwasserrückhaltebecken sollten unter Schutz gestellt werden. Insbesondere im Rahmer Wald, wo die Rücknahme der Schutzgebietsgrenzen auf Grund von pädagogischen Veranstaltungen angedacht sei, gebe es wertvolle Auenbereiche mit Kammmolchvorkommen. Hier wären laut Herrn Dr. Rath die Bereiche weiterhin geschützt. Auch gebe es hinsichtlich der Rücknahme der Grenzen für das Rombergholz Überlegungen durch eine Kanalisierung des Mountainbikesportes in einem festgelegten Arial mit vertraglichen Vereinbarungen eine Schonung anderer Gebiet, die durch illegales Mountainbiking stark geschädigt werden, herbeizuführen. Statt ordnungsbehördlich tätig zu werden, sollten hier im Rahmen der Freiwilligkeit und Mitarbeit die Waldgebiete vor Schäden bewahrt werden. Auch hier gelte, dass die zurückgenommenen Flächen lediglich eine Biotopverbundstufe 2 hätten. Diese sieht eine Festlegung als Landschaftsschutzgebiet vor.

5. Pflegemaßnahmen
Auf Nachfrage erklärte Herr Dr. Rath, dass es hinsichtlich der Realisierung von Pflegemaßnahmen verschiedenste Überlegungen gebe. Für verbindliche Aussagen wäre es hier noch zu früh.


Abschließend erläuterte Herr Dr. Rath nochmals die weitere Planung hinsichtlich der Neuaufstellung des Landschaftsplanes. Es gab bereits ein Gespräch mit den Fraktionssprechern des AUSW. Weiterhin werde man sich mit dem Landwirtschaftsverband und den Ortslandwirten zusammensetzen. Ebenfalls werde man sich mit den Jagdbeteiligten am Anfang des Jahres 2019 nochmals besprechen. Hier ist es geplant, den Beteiligten Unterlagen an die Hand zu geben, sodass man sich auch untereinander kurzschließen und diskutieren könne und man schlussendlich Lösungen finden kann, die tragbar sind für den gesamten Prozess. Dieses dient zunächst dem informellen Austausch und dem späteren offiziellen Gremiengang.

Nach dem durchgeführten informellen Austausch ist geplant am 10.04.2019 mit dem Beirat den offiziellen Gremiengang zu beginnen, weitergetragen durch die Bezirksvertretungen und dem Fachausschuss, abschließend mit der Beschlussfassung im Sommer im Rat. Nach der Sommerpause sollte die öffentliche Auslage im September beginnen und bis Oktober 2019 gehen. Dann werden die Stellungnahmen aus der Offenlage gesammelt und ausgewertet sowie ein entsprechender Satzungsplan entwickelt. Dieser sollte dann im ersten, spätesten zweiten Gremienzyklus 2020 in die Gremien gehen, sodass noch in dieser Ratsperiode der neue Landschaftsplan beschlossen werden kann.


zu TOP 3.2
Arbeits- und Maßnahmenplan 2018 / 2019 und Aktuelles aus der laufenden Arbeit der Biologischen Station Kreis Unna | Dortmund

Herr Klinger stellte den Arbeits- und Maßnahmenplan (siehe Anlage zu TOP 3.2) sowohl innerhalb als auch außerhalb der Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS) für 2018 und 2019 dem Beirat vor. Er teilte mit, dass die Maßnahmen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden, aber auch Vorschläge der Naturschutzverbände Berücksichtigung finden.

Hinsichtlich der Arbeiten außerhalb der FöBS gebe es ein Monitoring zu Flächen zur natürlichen Waldentwicklung (FNW) im Dortmunder Stadtwald, welches langfristig angelegt wäre, sodass man nach der Untersuchung verschiedener ausgesuchter Flächen eine repräsentative Aussage über den Querschnitt durch den Wald treffen könne. Hinsichtlich der Nachfrage, ob eine § 30 BNatSchG Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope ebenfalls stattfinde, erläuterte Herr Klinger, dass eine § 42 LNatSchG NRW Kartierung durchgeführt werde.

Herr Horn bat die Verwaltung um Prüfung des Rückbaues des aktuellen Weges im Naturschutzgebiet Auf dem Brink und um Verlegung dieses Weges zunächst in nördlicher und dann in östlicher Richtung entlang der Autobahn bis zu dem Bergsenkungsgebiet.

Auf Nachfrage erklärte Herr Klinger, dass bei den Maßnahmen hinsichtlich der Feuchtwiese, der Orchideenwiesen sowie der Streuobstwiesen eine Kooperation mit dem BUND stattfinde.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Otterbein gab es zu dem o.g. Tagesordnungspunkt keine aktuellen Anfragen, Hinweise und Mitteilungen.





Dr. Otterbein Scheffel-Seeler Soinski
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus