Niederschrift (öffentlich)

über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 21.11.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper i.V. für RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Ulrich Langhorst i. V. für RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Nursen Konak i. V. für RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus i. V. für Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking i. V. für Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Alfred Hennekemper

Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Doris Punge
Pilar Wulff
Jutta Krampe
Thorsten Funck
Rainer Siemon
Roger Kiel

Kordula Leyk
Ivonne Gambal

Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Gäste

Frau Prof. Dr. Denner (FH Dortmund)
Frau Niemann (Kinderschutzzentrum Dortmund
Herr Krinke (evangelische Beratungsstelle)
Frau Bialk (Beratungsstelle Scharnhorst)

Frau Dr. Pohl (Beratungsstelle Westhoffstraße)
Frau Farah (Erziehungsberatungsstelle des SkF)


5. Geschäftsführung

Sabine Weber stv. Birgit Färber

Nicht anwesend waren:

Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 21.11.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10.10.2018


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung/ (Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 27.09.2018 zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 12124-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2018
(Drucksache Nr.: 12124-18)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.1 Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen - Evaluation
-Mündlicher Bericht-

3.2 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2017
Kenntnisnahme /Bericht wurde bereits zur Sitzung 10.10.2018 versandt.
(Drucksache Nr.: 12297-18)

3.3 Jahresbericht 2017 der Erziehungs-/Familienberatungsstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12223-18)

4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Ausweitung des Projektes Klasse2000
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11658-18)

4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

4.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

4.4 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2018
(Drucksache Nr.: 11874-18)


4.5 Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

4.6 Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Integriertes Handlungskonzept Fortschreibung 2018

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-18)

4.7 Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

4.8 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

4.9 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

4.10 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

5. Anträge / Anfragen

5.1 Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie Anpassungen bei der vollen Betriebskostenübernahme für neue Kitas
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)/
Lag bereits zur Sitzung 10.10.2018 vor
(Drucksache Nr.: 12259-18-E2)


5.2 Ausbau der Kinderstuben
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12497-18)

5.3 Kita-Beiträge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12311-18-E2)

5.4 LWL-Programm "Digitale Modernisierung"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12174-18-E1)

6. Informationen aus den Bezirksvertretungen

7. Mitteilungen des Vorsitzenden




Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Spangenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Gora wird sich weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu TOP 2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019; SPD-Antrag, Punkt 2 „Jugendtreff Kirchderne“, Drucksache Nr. 12124-18-E3 beteiligen.

Frau Vennhaus wird sich weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu TOP 2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019; SPD-Antrag, Punkt 1 „Vormundschaften (für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – UMF), Drucksache Nr. 12124-18-E3 und Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Punkt 1 DO IT – Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Flüchtlinge, Drucksache Nr. 12124-18-E4 beteiligen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den Tagesordnungspunkt 3.1 „Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen – Evaluation“ vor dem Tagesordnungspunkt 2.1 „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019“ zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10.10.2018

Die Niederschrift über die 33 Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10.10.2018 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 3.1
Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen – Evaluation
-Mdl. Bericht-


Frau Wulff vom Jugendamt leitete kurz in den Bericht ein.

Frau Prof. Dr. Denner von der Fachhochschule erläuterte einige ausgewählte Ergebnisse zur Evaluation der Jugendhilfeberatung in pädiatrischen Praxen anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zum Protokoll).

Herr Grohmann erklärte, dass der Vortrag und die Zahlen ihn ein bisschen ratlos zurück lassen und er nicht einschätzen könne, ob die Beratung qualitativ oder quantitativ als erfolgreich zu bewerten sei und ob man mit den 200 Gesprächen an Kapazitätsgrenzen, in der Zusammenarbeit mit den Praxen und dem Jugendamt, geraten sei oder ob man mehr Gespräche erwartet habe.

Frau Prof. Denner gab zu Bedenken, dass nur ein Zeitraum von einem Jahr evaluiert wurde, das Projekt jedoch über zwei Jahre laufe. In einem Jahr mit zwei Teilzeitmitarbeitern 159 Familien beraten zu haben und das teilweise mehrmals sehe sie als eine große Leistung. Das Projekt müsse man als einen neuen Zugang zu Familien sehen, die sonst nicht in Beratung gekommen wären sehen. Es sei ein Puzzlestein im Angebot der Jugendhilfe, um Familien einen niedrigschwelligen Weg anzubieten in Beratung zu kommen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte zu den Vorbehalten gegenüber dem Jugendamt, dass es sich in erster Linie um die Jugendhilfedienste handeln würde, die in Dortmund ihr Wächteramt wahrnehmen würden und bei Gefahr Kinder in Obhut nähmen. Dies würde von einigen als bedrohlich empfunden und führe bei ihnen zu einer Angst vor dem Jugendamt. Die Zahlen und Ergebnisse müsse man vertieft betrachten und im Jugendamt interdisziplinär bewerten.

Frau Konak fragte nach wie die Familien von der Beratung erfahren und wie das Projekt weiterlaufen würde.

Hierzu antwortete Frau Niemann vom Kinderschutzzentrum, dass der Kontakt zu den Ärzten über die Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern, in denen die meisten Ärzte Mitglied seien, zustande gekommen sei. Es war trotzdem eine anspruchsvolle Aufgabe, die Ärzte für eine Kooperation zu motivieren. Die Empfehlung zur Beratung sei von den Ärzten bei den Untersuchungen ausgesprochen worden. Die Termine wurden dann über die Sprechstundenhilfen koordiniert. Zum weiteren Verlauf des Projektes könne sie nichts sagen, da es Ende des Jahres auslaufe und noch keine Weiterfinanzierung gesichert sei.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis



2. Angelegenheiten von besondierer Bedeutung


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung/ (Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 27.09.2018 zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2018
(Drucksache Nr.: 12124-18)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E3)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E4)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E5)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung vor:


Bezirksvertretung Mengede aus öffentlicher Sitzung vom 10.10.2018:

..Die Geschäftsführung, Frau Klein, wies darauf hin, dass Änderungen zum Haushaltsplanentwurf bis zum 22.11.18 für die Beratung im Rat berücksichtigt werden können. Die Anzahl der Druckstücke für die Haushaltsberatung 2019 wurde abgefragt. Sie wies auf ein Exemplar hin, dass zur Einsicht bei der Geschäftsführung ausliegt und ggf. kurzzeitig ausgeliehen werden kann. Außerdem können Änderungswünsche/ Empfehlungen in der kommenden interfraktionellen Sitzung am 07.11.18 mitgeteilt werden.
Verschiedene Bezirksvertreter wiesen auf die fehlenden Druckstücke hin und dass diese für die Fraktionen benötigt werden. Für die zukünftigen Haushaltsberatungen wurden mehr Druckexemplare zugesagt.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass einige Fehler im Haushaltsplanentwurf bestehen:
· An der Albert-Schweitzer-Realschule wird die Turnhalle nicht neu gebaut, sondern „nur“ saniert (vgl. TOP 8.1 „Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn- und Gymnastikhallen“ (S.4 Sanierungsfahrplan Zif.6 der Vorlage). Dementsprechend müssten auch die Beträge angepasst werden.
· Außerdem sei der Gesamthaushalt für die Gesamtverschuldung interessant. Die Einnahmesituation hat sich zwar verbessert, aber die Schulden sind weiterhin riskant und man hofft auf einen Überschuss.
· Die bezirkliche Zuordnung bezüglich der Olpketal-Grundschule ist falsch, sie gehört nicht zum Stadtbezirk Mengede.
· Bezüglich der Veränderungen des Seniorenbegegnungszentrums hat es noch keine Vorlage in der Bezirksvertretung Mengede gegeben.
· Die Kosten für zwei Aufzüge in zwei Kitas belaufen sich auf 150.000,-- €. Hierbei ist die Höhe nicht nachvollziehbar (ohne Beteiligung der Bezirksvertretung).
· Bezüglich der Verbesserung der Sozialbereiche ist die Spannweite zwischen 0,5 und 11,7 Mio. € sehr groß. Es sollten Unwägbarkeiten ausgeschlossen werden und eine stabile Basis geschaffen werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion) und 1 Gegenstimme (Frau Knappmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) und 9 Enthaltungen (Herr Kuckuk, Frau Feldmann / SPD-Fraktion, Herr Lichte und Herr McDevitt / Fraktion Die Linke / Piratenpartei, Frau Batzdorff, Herr Kuck und Herr Farnung / CDU-Fraktion sowie Herr Utecht und Herr Kunstmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis zu nehmen.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen…..


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:

SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12124-18-E3

…die SPD-Fraktion stellt folgende Anträge zum Haushalt 2019 zur Abstimmung und bittet, die Ergebnisse an Finanzausschuss und Rat weiterzuleiten:

Die Diakonie betreut seit vielen Jahren mit dem Projekt „Do it“ ehrenamtliche Vormünder und bietet ihnen fachlichen Austausch, Hilfe und Fortbildungsmöglichkeiten an. Die Finanzierung dafür (EU, Land, Eigenmittel) läuft zum Ende dieses Jahres aus.

Insgesamt sind die Vormundschaften in Dortmund in drei Bereiche aufgeteilt und unterschiedlich organisiert:

Im Rahmen eines Prüfauftrages sollte untersucht werden, welche unterschiedlichen Bedarfe es weiterhin für die unterschiedlichen Organisationsformen gibt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, die Vormundschaften zukünftig zu organisieren.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
Seit 20 Jahren wird der Jugendtreff Kirchderne mit überwiegend ehrenamtlicher Unterstützung von der AWO betrieben. Das Jugendamt leistet einen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 13.000 €. Jetzt können die Ehrenamtlichen aus Altersgründen den Fortbestand in dieser Form nicht mehr sicherstellen.
Da die Kinder- und Jugendarbeit anerkannt und besonders an dieser Stelle als unverzichtbar eingeschätzt wird, sollte wie beim Jugendtreff Holzen, der auch von der AWO betrieben wird, eine halbe Stelle von der Stadt Dortmund finanziert werden. Damit kann die Einrichtung in bisherigem Umfang weiter geführt werden.
Antrag:
Für den Erhalt des Jugendtreffs Kirchderne werden ab dem Jahr 2019 jährlich 32.000 € zur Finanzierung einer halben Stelle bereit gestellt.
Das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen in komplexen Problemlagen der GrünBau gGmbH steht vor dem Finanzierungsaus.
Eine Bundes- und eine Landesförderung laufen zum Ende des Jahres bzw. Ende März 2019 aus.

Die Angebote der Jugendberufshilfe und niedrigschwelligen Jugendsozialarbeit der GrünBau gGmbH richten sich an besonders belastete und benachteiligte junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren in Dortmund - vor allen in den Dortmunder Aktionsräumen, mit Schwerpunkt Dortmund Nordstadt und Dortmund Hörde Clarenberg. Viele der dort betreuten jungen Frauen und Männer haben einen Migrations- bzw. (neu-)Zuwanderungshintergrund. Die Angebote haben das Ziel, gemeinsam und schrittweise, mit den begleiteten jungen Menschen eine aktive soziale Teilhabe und eine eigenverantwortliche Berufs- und Lebensperspektive, wenn ohne Bezug von Transferleistungen, zu erarbeiten.
Das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen in komplexen Problemlagen ist eins der ganz zentralen und eines der wichtigsten Angebote der Jugendberufshilfe der GrünBau gGmbH in der Dortmunder Nordstadt.

Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Ausbildungscoaching bei der GrünBau gGmbH zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe von 126.000 € in das Budget einzustellen. Das Ausbildungscoaching bei GrünBau soll unter Berücksichtigung der jetzigen Bedingungen in der kommunalen Arbeitsmarktstrategie ab dem Jahr 2020 verankert werden.
Seit über 30 Jahren bietet das Kinderschutzzentrum/die ärztliche Beratungsstelle therapeutische und traumatherapeutische Unterstützung für Kinder und Jugendliche an, die Opfer von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung sind. Es werden auch Leistungen für das Jugendamt erbracht.
Die Refinanzierung reicht zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Angebotes nicht aus und der Verein hat in der Vergangenheit das Defizit immer über Spendenakquise gedeckt. Das ist in den letzten drei Jahren wegen sich erschwerender Rahmenbedingungen leider nicht mehr gelungen.

Antrag:
Für den Erhalt eines angemessenen Angebotes zur Unterstützung betroffener Kinder und um die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter zu intensivieren wird die Einrichtung ab dem Jahr 2019 mit einer Summe von 56.000 € jährlich zur Finanzierung einer Therapeutenstelle unterstützt……


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12124-18-E4

….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um die Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:

1) DO IT - Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Flüchtlinge
Begründung:
Minderjährige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe unter den Flüchtlingen dar. Die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist dabei die beste Form der Integration dieser Kinder und Jugendlichen, sie werden damit in allen Lebensbereichen in einer für sie vollkommen fremden Gesellschaft, Kultur und Sprache begleitet und unterstützt. Dabei geht es unter anderen um Schulbildung, eine rechtliche Vertretung, die Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation oder auch die medizinische Versorgung.
Das Projekt DO IT der Diakonie arbeitet seit vielen Jahren mit ehrenamtlichen Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Es steht nun vor dem Aus. Durch das Projekt sind nicht nur die vorhandenen Amtsvormünder geschult und entlastet worden, durch das ehrenamtliche Engagement werden der Stadt auch Kosten erspart, weil kein zusätzliches Personal eingestellt werden muss.
Auch, wenn die Zahl der nach Dortmund kommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den letzten Jahren erheblich gesunken ist, gibt es im Projekt DO IT noch immer 25 Mündel mit 20 Vormündern. Da Dortmund inzwischen auch wieder in der Aufnahmeverpflichtung für UMF ist, wird sich die Anzahl wieder erhöhen. Die Finanzierung für DO IT läuft am 31.12. aus, weitere Landes- und EU-Mittel sind nach 10 Jahren Förderung nun nicht mehr in Sicht. Die Weiterführung des Projekts mit einer halben Stelle ist deshalb zunächst für ein weiteres Jahr mit kommunalen Mittel zu sichern.

2) Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.

2. Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.

3. Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.

Begründung:
Die Verwaltung schreibt zum Sachstand der Kindertagesbetreuung in der Memorandumsliste, dass die aktuelle Versorgungssituation der Betreuung aufgrund weiter steigender Kinderzahlen sehr angespannt ist. Dazu kommt, dass auch bei einer Erfüllung einer 35-prozentigen Versorgungsquote die Anzahl der U3-Plätze für den Bedarf vieler Kinder und ihrer Eltern absehbar nicht ausreicht. Die Planung und der beschlossene Neubau zusätzlicher Kindertageseinrichtungen sind deshalb richtige Schritte, die Umsetzung wird aber dauern.
Gleichzeitig ist die Kindertagespflege ein weiterer wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und wird als flexibles Instrument der Kinderbetreuung bis auf weiteres unabdingbar weiter notwendig bleiben – auch, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Andererseits drohen der Stadt eventuelle, teure Klagen. Zudem müssen Eltern eine Wahl der Betreuungsform für. Ihre Kinder haben. Alles das spricht für einen zumindest mittelfristigen Erhalt der Plätze der Kindertagespflege.

Leider ist die finanzielle Ausstattung der Kindertagespflege durch das Land deutlich schlechter als die institutionelle Versorgung in Kindertageseinrichtungen. Im sogenannten Rettungspaket der Landesregierung ist die Kindertagespflege nicht berücksichtigt worden. Deshalb ist eine schnelle und dauerhafte bessere Förderung der Tagespflege durch das Land und damit eine Entlastung des städtischen Haushaltes notwendig.

3) Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen


Begründung:
Das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen ist eines der zentralen und wichtigsten Angebote der Jugendberufsberufshilfe in der Dortmunder Nordstadt. Durch das Coaching werden junge Geflüchtete bzw. aus der EU neuzugewanderte junge Menschen befähigt, eine reguläre oder geförderte, duale oder schulische Berufsausbildung, einen Schulbesuch mit dem Ziel eines (ggf. nächsthöheren) Schulabschlusses, eine Beschäftigung oder eine zielgerichtete berufliche Weiterqualifizierung aufzunehmen.

Durch eine individuell angepasste und alle Lebensbereiche umfassende Nachbetreuung, eine begleitende Unterstützung und Beratung der Ausbildungsbetriebe und – falls möglich und nötig – Organisation einer finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Ausbildung wird der nachhaltige Erfolg der Ausbildung / Bildungsmaßnahme und der damit verbundenen eigenständigen Lebensperspektive gewährleistet.
Seit März 2014 konnten so 395 Teilnehmer*innen beraten und begleitetet werden. 95 von ihnen wurden in eine duale, 19 in eine schulische Ausbildung vermittelt. 36 weitere konnten durch die Unterstützung eine reguläre Arbeitsstelle finden und 25 wurden in EQ, BvB und andere Maßnahmen vermittelt. Darüber hinaus kamen 150 Praktika zu Stande.

Durch das Auslaufen der befristeten Finanzierung durch die Integrationsrichtlinie Bund - Schwerpunkt IvAF (Integration von Asylbewerber*innen und Geflüchteten) zum Ende 2018 und das Auslaufen der auf ein Jahr befristeten Einzelprojektförderung durch den KiJu-Förderplan des Landes NRW Ende März 2019 ist der Fortbestand des Ausbildungscoaching in 2019ff akut in Gefahr.
Mit den kommunalen Mittel für 2019 soll das Projekt zunächst für ein Jahr weiter gefördert werden.

4) Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle Begründung:
Die KAUSA Servicestelle Dortmund wird seit Oktober 2013 durch den Verein UBV e.V. durchgeführt. Die Anlaufstelle ist Teil des Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung, welches aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert wird. Das Projekt wird nun nach zweimaliger Verlängerung zum 31.12.2018 enden.
In den letzten fünf Jahren sind durch die Servicestelle hervorragende Strukturen zu Schulen, Jugendlichen, Eltern und Institutionen aufgebaut worden. Ziel der Arbeit der Servicestelle ist die Förderung der Ausbildungsbereitschaft von Unternehmerinnen/ Unternehmer auf der einen und die Unterstützung von Jugendlichen auf dem Weg in die Ausbildung auf der anderen Seite. Dabei fällt nun die Zielgruppe der Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte und ihrer Eltern weg, da die Förderung eingestellt wird. UBV als gemeinnütziger Verein ist finanziell nicht in der Lage, die benötigten Stellen und Sachkosten durch eigene Mittel abzudecken.
Die oben genannte Summe soll deshalb dazu dienen, die Projektbereiche der individuellen und ganzheitlichen Beratung der Jugendlichen (Berufsorientierung, Jugendnetzwerktreffen, Jugendforum) sowie die Fortführung der Elternarbeit (Bildungsbegleiterseminare, Infoveranstaltungen in den MSOs, Elterncafes…) zunächst für ein weiters Jahr zu sichern.

5) Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen
Begründung:
Zielsetzung sind dabei die Sicherung notwendiger Maßnahmen sowie die Vermeidung eventueller Doppelstrukturen und der zielgenaue Einsatz auch kommunaler Gelder.

6) Jährliche Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS
Begründung:
Laut § 6 (3) der entsprechenden Satzung sind Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Zahlungspflichtigen dem Jugendamt unverzüglich anzugeben. Unabhängig von dieser Auskunfts- und Anzeigepflicht ist die Stadt berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Abgabepflichtigen jederzeit zu überprüfen. Laut Verwaltung werden aufgrund der angespannten Personalsituation derzeit nur Fälle einer Jahresprüfung unterzogen, in denen eine Verjährung der Ansprüche droht. Eine kontinuierliche Überprüfung kann nicht gewährleistet werden. Dadurch sind geplante Mehreinnahmen gefährdet. Gleichzeitig droht auch Eltern bei versäumten Rückmeldungen geänderter Einkommensverhältnisse eventuell eine mehrjährige hohe Nachzahlung. Die zusätzliche Stelle finanziert sich durch zu erwartende Mehreinnahmen selbst…..


CDU-Fraktion , Drucksache Nr.: 12124-18-E5

…die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Prozessbeschleunigung und -optimierung beim Kindertagesstättenausbau in Dortmund aufzustellen und den politischen Gremien im 2.Quartal 2019 vorzustellen, um dem derzeit zu langsamen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen abzuhelfen.

Diese Prozessoptimierung soll besonders auf die Ämter übergreifende Arbeit, als auch auf das verbesserte Zusammenspiel mit den nicht kommunalen Akteuren zielen.

Begründung

Dortmund ist eine wachsende Stadt, insbesondere mit stark steigender Kinderzahl.

In den meisten Stadtbezirken werden die Zielquoten von Betreuungsplätzen noch lange nicht erreicht. Es fehlen aktuell stadtweit über 30 Betreuungseinrichtungen.

Es kann nicht sein, dass nur wenige Tageseinrichtungen für Kinder pro Jahr jeweils entwickelt, beschlossen und fertig gestellt werden. Bei diesem Vorgehen würden die letzten der benötigten ca. 30 Einrichtungen erst in etwa sechs Jahren fertiggestellt werden.

Mehrere Ämter und Dezernate sind bis zum Baubeschluss von Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt. Diese haben nicht immer den Fokus auf die Einrichtung neuer Betreuungseinrichtungen. Das Interesse des Ausschusses für Kinder und Jugendhilfe konkurriert hier mit allen anderen Baumaßnahmen. Die Auslastung des Baugewerbes erschwert darüber hinaus den Bau neuer Einrichtungen.

Das bisherige Vorgehen der Verwaltung genügt heute offenbar nicht den aktuellen Anforderungen. Hier sind die Strukturen zu überarbeiten und ggf. personelle Ressourcen umzusteuern.

Zum einen ist die Kinderbetreuung ein elementarer Baustein zur frühkindlichen Bildung. Andererseits ermöglicht heute nur die verlässliche Kinderbetreuung den Eltern die Teilhabe am Wirtschaftsleben und stärkt auch deren Kinderwunsch..…..



Herr Gora nahm nicht an der Beschlussfassung zum Punkt 2 des SPD-Antrages teil.
Frau Vennhaus nahm nicht an der Beschlussfassung zum Punkt 1. Des SPD-Antrages und Punkt 1. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen teil.

Herr Sohn schlug vor, die Anträge einzeln zu beraten und abzustimmen, in dem Zusammenhang wies er darauf hin dass die Anträge zu dem Projekt Do it der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Zusammenhang stehen und zusammen behandelt werden sollten.

Herr Grohmann sah die Thematik der Anträge nicht im Gegensatz, so dass er den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sympathie entgegen bringe. Dem Antrag der CDU-Fraktion, der seiner Meinung mehr eine Resolution als ein haushaltspolitischer Antrag sei, könnte man sich anschließen. Jedoch sehe er die Zeitvorgabe “ Konzept bis zum 2. Quartal“ kritisch, da mehrere Ämter beteiligt seien.

Herr Barrenbrügge erklärte zu dem Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion, dass sich seine Fraktion, da die Haushaltsberatungen erst am Wochenende abgeschlossen seien, bei allen Anträgen enthalten werde. Jedoch habe er Fragen zu dem Antrag der SPD-Fraktion. Da ihm keine Zahlen über Nutzung und Frequentierung des Jugendtreffs Kirchderne vorliegen, bat um Erklärung, warum dieser geförderte werden sollte. Des Weiteren bat er um eine Einschätzung zu dem 6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ob sich eine zusätzliche Stelle im Bereich Einkommensüberprüfung refinanzieren würde.

Herr Langhorst sah den Antrag der SPD-Fraktion zu Do it als Ergänzung zum eigenen Antrag, jedoch sei er nicht ausreichend, da die Förderung zum Jahresende auslaufe. Den restlichen Anträgen der SPD-Fraktion, bis auf den Jugendtreff Kirchderne, könne er zustimmen. Er bat ebenfalls um Klärung, warum ausgerechnet der Jugendtreff Kirchderne gefördert werde, da fehle der Überblick. Was den CDU-Antrag betreffe, könne er der grundsätzlichen Intention des beschleunigten Kitaausbaus folgen, jedoch dürfe man nicht außer Acht lassen, dass dies ein Problem aller Baumaßnahmen der Stadt sei und die Ursache nicht nur bei der Verwaltung liege, sondern auch daran, dass es schwierig sei Bauunternehmen/ -planer zu finden, die die Bauvorhaben umsetzen. Dies würde der Antrag nicht berücksichtigen.

Herr Grohmann antwortete zum Jugendtreff Kirchderne, dass dieser über einen langen Zeitraum mit großem Engagement ehrenamtlich geführt wurde und jetzt Unterstützung benötigt, er möchte nicht erst abwarten bis er geschlossen würde um festzustellen, dass es ein Fehler sei und die Jugendlichen sich dann eigene Treffpunkte evtl. mit Alkoholgenuss suchen würden.

Herr Ortmann erklärte, dass ihm bei dem Antrag zum Jugendtreff Kirchderne ebenfalls Zahlen fehlen um eine Entscheidung zu treffen, bei dem Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen zur Unterstützung KAUSA fehlen ebenfalls aussagekräftige Informationen.
Herr Langhorst antwortete dazu, dass ihnen das Thema Jugendberufshilfe mit den 3 Anträgen 3. bis 5. wichtig sei. Bei KAUSA geht es darum eine Minderausstattung zu vermeiden, um eine Weiterarbeit sicher zu stellen. Der 5. Antrag sei als übergreifender Blick auf das ganze Jugendhilfethema Übergang Schule/ Beruf zu sehen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Maßnahmen im laufenden Jahr zu evaluieren.

Herr Prause definierte den Unterschied zwischen Betreuung und Amtsvormundschaft für UMF und erklärte aus seiner Praxis, dass die hauptamtlichen Vormünder, im Gegensatz zu den ehrenamtlichen Betreuern, oft nicht die Zeit hätten ihre Mündel zu begleiten, was seiner Meinung nach am Betreuungsschlüssel liege.

Frau Hoppe erläuterte zu dem Jugendtreff Kirchderne, dass er über lange Zeit von zwei ehrenamtlichen Kräften betrieben wurde, die sich sehr engagiert hätten. Es sei die einzige Einrichtung in dem Stadtteil, sie sei über all die Jahre hinweg gut angenommen worden, es waren im Schnitt zwischen 30 bis 60 Jugendliche anwesend. Da die ehrenamtlichen Kräfte nicht mehr in der Lage sind den Betrieb aufrecht zu halten, sollte die Einrichtung im Sinne der Kinder und Jugendlichen weiter geführt werden.


Herr Oppermann warb für die finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit im Projekt Do it, da es wichtig sei, diese Arbeit für das Jahr 2019 abzusichern. Eine ehrenamtliche Tätigkeit, die fast eine 1 zu 1 Betreuung der Vormundschaft von UMF leiste, müsse sowohl mit Beratung als auch Unterstützung begleitet werden. Bezüglich des Jugendtreffs Kirchderne ist er ebenfalls der Meinung, dass für diese seit 20 Jahren bestehende und im Stadtteil etablierte Einrichtung, nach dem Wegfall der ehrenamtlichen Betreuer ein Weiterbetrieb gesichert werden sollte.


Zu der Frage von Herrn Barrenbrügge bezüglich der Elternbeitragsprüfung antwortete Herr Hibbeln, dass es zu Kita und OGS eine Elternbeitragsatzung mit unterschiedlichen Beitragstabellen mit bestimmten Befreiungstatbeständen gebe. Bei dem Übergang von der Kita in die OGS sei eine Überprüfung und gegebenenfalls eine andere Veranlagung notwendig. Momentan laufe in dem Bereich Elternbeiträge eine Personalbedarfsbemessung, die wahrscheinlich einen Mehrbedarf von mehr als einer Stelle als Ergebnis habe.

I. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E3):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. Vormundschaften (für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – UMF)

Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12124-18-E4):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. DO IT –Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Flüchtlinge

Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU- Fraktion)

2. Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern

1.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.
2.Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.
3.Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU- Fraktion)

3. Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen

Für das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen der GrünBau gGmbH werden 126.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E5): V. Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II. – IV. empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zu beschließen.


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 3.1
Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen – Evaluation
-Mdl. Bericht-


TOP 3.1 wurde vor TOP 2. Behandelt.


zu TOP 3.2
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2017
Kenntnisnahme /Bericht wurde bereits zur Sitzung 10.10.2018 versandt.
(Drucksache Nr.: 12297-18)


Frau Dr. Frenzke-Kulbach führt kurz in den Geschäftsbericht ein und gab als Ausblick für 2018/19 die Themen Demografischer Wandel innerhalb des Jugendamtes, auf der Grundlage von Fachstandard plus eine wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung weiterzuentwickeln, Personalentwicklung mit Mitarbeiterbindung besonders in den Jugendhilfediensten, Schwerpunktbildung der Eingliederungshilfen, Sicherstellung des Bundesteilhabegesetzes und den Ausbau von Kitaplätzen als Schwerpunkte an. Sie bedankte sich bei Herrn Siemon, der den Bericht viele Jahre in Zusammenarbeit mit den Kollegen und Kolleginnen des Jugendamtes erstellt hat und nächstes Jahr in den Ruhestand geht.

Herr Grohmann bedankte sich für den Bericht, da man die noch einmal eine Übersicht der Arbeit des Jugendamtes des vergangenen Jahres habe und die Fragen bzw. Zahlen, die einen interessieren noch einmal nachlesen könne. Die Frage, ob die in der Tabelle auf Seite 85 genannten Jugendlichen alle in Dortmund gemeldete UMF seien, bejahte Frau Dr. Frenzke- Kuhlbach. Des Weiteren fragte er nach den Gründen für die Verlegungen aus dem SIEH in der Tabelle auf Seite 104, hierzu erklärte Frau Dr. Frenzke-Kuhlbach, dass sechs Kinder das SIEH mit ihren Wohngruppenleitungen verlassen haben, die zu einem anderen Träger gewechselt sind und zwei Kinder benötigten eine Verlegung aus pädagogischen Gründen.

Herr Oppermann war sich unsicher, ob der das Büro für Kinderinteressen loben oder kritisieren sollte, da laut Einleitung auf Seite 100 die Aufgabe des Büros die Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention sei und bei der Übersicht der Produkte auf Seite 44 finde man zu dem Thema nur den Boulevard für Kinderrechte. Ansonsten beschäftige sich das Büro nur mit der Beteiligung von Kindern bei Spielplätzen und deren Ausgestaltung. Er sehe das als Anregung für die Zukunft, da der Bericht nicht mehr zum Thema Kinderrechtskonvention aufzeige.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Geschäftsbericht des Jugendamtes 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Jahresbericht 2017 der Erziehungs-/Familienberatungsstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12223-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht 2017 zur Kenntnis.


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Ausweitung des Projektes Klasse2000
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11658-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Gesundheitsamtes zum Prüfauftrag „Ausweitung des Projektes Klasse2000“ zur Kenntnis und beschließt die Finanzierung des Programms an Grundschulen in Sozialräumen mit besonderem Präventionsbedarf, die Interesse an einer dauerhaften Umsetzung des Programms Klasse2000 haben.
Grundschulen mit besonderem Präventionsbedarf, die bereits Klasse2000 durchführen und deren Weiterfinanzierung über Paten zukünftig nicht gesichert ist, wird ebenfalls eine Fortführung des Programms aus Mitteln des Gesundheitsamtes ermöglicht.


zu TOP 4.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).


zu TOP 4.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.09.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2018
(Drucksache Nr.: 11874-18)
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2018
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2018

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus öffentlicher Sitzung vom 06.11.2018 und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus öffentlicher Sitzung vom 07.11.2018 und des Ausschusses für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 08.11.2018 vor:

…..Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, regt an, die Bezirksvertretungen bei der Erarbeitung des Masterplanes sowie bei der Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat weiter, die oben aufgeführte Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu berücksichtigen.

AUSW, 07.11.2018:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler regt an, die Bitte des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 mit in die Beratung aufzunehmen, wonach dieser bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt werden möchte.
Herr Rm Waßmann stellt, vor dem Hintergrund der organisatorischen Veränderungen im Bereich der „Sport-und Freizeitbetriebe“, die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt dafür sei, über diesen Masterplan abzustimmen.

Frau Löhken-Merhing macht darauf aufmerksam, dass dem Seniorenbeirat hier noch die Abfrage der Begegnungsstätten fehle und bittet darum, dieses nachzuholen, damit man ein aussagekräftigeres
Gesamtbild erhalte.

Frau Rm Lührs unterstützt den Vorschlag auch den BuNB mit einzubeziehen. Weiter möchte sie zunächst von der Verwaltung wissen, ob die Neuorganisation der „Sport-und Feizeitbetriebe“ maßgeblich dafür sei, um heute über die Vorlage entscheiden zu können oder nicht.

Herr Kruse erläutert hierzu, dass man für den „Masterplan Sport“ entsprechende neue Stellen bekommen und mit der Erstellung der heute vorliegenden Vorlage bereits die Arbeit hierzu aufgenommen habe. Die Neuorganisation der „Sport-und Freizeitbetrieb“ laufe tatsächlich parallel hierzu. Hierzu werde man diesem Ausschuss und auch dem Rat der Stadt Dortmund bereits in Kürze erste Ergebnisse in Form einer entsprechenden Vorlage vorlegen. Die Bedarfe der Begegnungsstätten für ältere Menschen abzufragen und mit auszuwerten, werde er als Anregung mitnehmen und auch im Weiteren mit berücksichtigen.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann, wann mit der angekündigten Vorlage zur „Neuorgansiation“ zu rechnen sei, teilt Herr Kruse mit, dass man daran bereits arbeite und diese für den nächsten Gremienlauf mit der Ratssitzung am 13.12.2018 vorsehe.

Herrr Rm Waßmann führt an, dass man vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Vorlage zum „Masterplan Sport“ für die Ratssitzung am 13.12. 2018 vorgesehen sei, heute empfehlen könne. Sollte man danach noch Bedarfe haben etwas zu diskutieren, was mit der Neuorganisation zusammenhänge, können man dieses ja in dem Zeitfenster bis zum 13.12.2018 noch schaffen.
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018 und mit der o. a. Anregung aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anregung:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) soll im Weiteren bei Projekten, die in dessen Kompetenz fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, beteiligt werden…..

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 08.11.2018 vor:

…Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion wundere, dass die Vorlage zu diesem Zeitpunkt den Gremien vorliege, da zur Zeit eine Neuorganisation von Sport und Freizeit vorbereitet werde. Er schlägt vor, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen zu lassen. Aus seiner Sicht würde sich hierdurch keinerlei Zeitverzögerung ergeben. Der Ratsbeschluss könne wie geplant am 13.12.2018 erfolgen.

Herr Knoche (52/1 GBL) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bereits eine Empfehlung ausgesprochen habe. Der Wunsch, einen Masterplan zu erstellen, sei bereits zwei Jahre alt. Er sollte jedoch erst erstellt werden, wenn das entsprechende Personal vorhanden sei. Die Themen, den der Masterplan Sport aufnehmen und bearbeiten solle, würden sich durch wie auch immer gestaltete Organisationsüberlegungen nicht ändern. Es sei wichtig, den Masterplan auf den Weg zu bringen. Im Jahr 2019 sollen bereits Projekte hierüber auf den Weg gebracht werden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits über die Vorlage gesprochen worden sei. Es sei festgestellt worden, dass sich lt. Beratungsfolge der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 04.12. noch einmal mit dem Thema befassen werde und ein Ratsbeschluss in der Sitzung am 13.12.2018 erfolgen werde. Ihre Fraktion könne dem Wunsch der CDU-Fraktion vor diesem Hintergrund folgen.

Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich dann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung noch einmal mit der Vorlage beschäftigen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen…..



Herr Barrenbrügge kritisierte, dass er bei den Leitfragen auf Seite 5 die Fragestellung vermisse, was die Menschen wollen oder brauchen, dies betreffe auch die Kinder und Jugendlichen der Stadt. Es gehe immer nur um den Sport und den Selbstzweck des Masterplans. Er würde nicht deutlich, dass die Frage was die Menschen in der Stadt wollen und brauchen, Gegenstand der Vorlage sei. Er bat dies ins Protokoll zu nehmen.

Herr Grohmann erklärte grundsätzliche Unterstützung für den Masterplan, fragt sich aber, was mit den Ergebnissen nach der Evaluation passiere, ob es z.B. Unterstützung für Sportstätten gebe.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Hombruch, des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung Fraktion Die Linke&Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.


zu TOP 4.5
Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Sachstandsberichte 2018 zu den Themen „Masterplan Migration/Integration“, „Integration durch Bildung“ und „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Integriertes Handlungskonzept
Fortschreibung 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund





zu TOP 4.7
Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 (BeMa 2019), die in dem Haushaltsplan 2019 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 4.8
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 8. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 4.9
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 8. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 4.10
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Wettbewerbsergebnis des Realisierungswettbewerbes zur Kenntnis.





5. Anträge / Anfragen

zu TOP 5.1
Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie Anpassungen bei der vollen Betriebskostenübernahme für neue Kitas
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)/ Lag bereits zur Sitzung 10.10.2018 vor
(Drucksache Nr.: 12259-18-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…die Antworten aus der Vorlage „Entwicklung der Trägerstruktur im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund seit dem Grundsatzbeschluss des Rates im Mai 2011 zum Ausbau der Betreuungsangebote“ (Drucksache Nr. 11279-18) beinhalten keine Option, Regelungen zur Entwicklung einer zukunftsweisenden Trägerstruktur von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zu schaffen.

Die SPD-Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:


Herr Barrenbrügge erklärte, dass seine Fraktion die Intention des Antrages teile, sehe jedoch auch die Nöte, die auf dem Markt der Kindertagesbetreuung bestehen. Aufgrund der prekären Lage bei der Betreuungsquote möchte man keinem Elternteil sagen müssen, dass man mögliche Betreuungsplätze verhindert habe. Deshalb könne seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Gora zeigte Unverständnis, da mit dem Antrag die Beauftragung von Qualitätskriterien, öffentliche Kontrolle und Aufsicht sowie treuhänderisches Verhalten mit öffentlichen Mitteln beschlossen werden solle. Dies führe seiner Meinung nach nicht dazu, dass es weniger inhaltliche Angebote geben werde, sondern dass man sie qualifizierter betreiben könne. Es einfach laufen zu lassen würde gegen gesetzliche Bedingungen verstoßen, er sehe die Aufgabe des Ausschusses in der Steuerung, um ein Mehrklassensystem mit unterschiedlichem Qualitätsanspruch zu vermeiden.

Frau Schneckenburger führte aus, dass es nach ihrer Information in dieser Legislaturperiode vermutlich nicht zu einer grundsätzlichen Novellierung des KiBiz kommen werde, jedoch erwarte man Modifikationen bezüglich der Trägeranteile. Dies bedeute für die Stadt, dass der vom Rat gefasste Beschluss, der Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils der Träger, neu bewertet werden müsse. Mit der Modifikation sei ungefähr Mitte 2019 zu rechnen. In den Prüfprozess müsse man bis dahin auf jeden Fall einsteigen und wenn die Trägeranteile gesetzlich verändert werden sollten, wäre das der Zeitpunkt, die gewünschte Fragestellung mit einzubeziehen. Sie bat um Verständnis, dass diese Zeit benötigt würde, da eine rechtlich sichere Ratsvorlage erarbeitet werden müsste.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion) den Zusatz-/Ergänzungsantrag.


zu TOP 5.1.1
Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie Anpassungen bei der vollen Betriebskostenübernahme für neue Kitas
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12259-18-E3)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.11.2018 vor:

…Anfrage der Fraktion „DIE LINKE/PIRATEN“ Grundsätze für die Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe sowie Anpassungen bei der vollen
Betriebskostenübernahme für neue Kitas zur DS-Nr. 12259-18-E1
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Frage der Fraktion möchte ich wie folgt beantworten:
1. Welche Institution ist zuständig für die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe?
Zuständig für die öffentliche Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe nach §
75 SGB VIII sind
1. das Jugendamt nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses, wenn der
Träger der freien Jugendhilfe seinen Sitz im Bezirk des Jugendamtes hat und dort
vorwiegend tätig ist,
2. das Landesjugendamt nach Beschlussfassung des Landesjugendhilfeausschusses,
wenn der Träger der freien Jugendhilfe seinen Sitz im Bezirk des Landesjugendamtes
hat und vorwiegend dort in mehreren Jugendamtsbezirken tätig ist. Gehören diese zu
demselben Kreis, ist anstelle des Landesjugendamtes das Jugendamt dieses Kreises
zuständig,
3. die oberste Landesjugendbehörde, wenn der Träger der freien Jugendhilfe in beiden
Landesjugendamtsbezirken gleichermaßen tätig ist sowie in allen übrigen Fällen.
2. Ist die Anerkennung einklagbar?
Die Anerkennung oder Ablehnung der Anerkennung stellt einen Verwaltungsakt im
Sinne des § 31 SGB X dar, der vollumfänglich nach den einschlägigen Regelungen der
Verwaltungsgerichtsordnung nachprüfbar ist.
Sofern die Behörde/das Jugendamt in einem konkreten Einzelfall untätig bleiben sollte
ist auch in diesem Fall der Verwaltungsrechtsweg eröffnet
3. Wer entscheidet im Fall einer Klage über die Anerkennung?
Das zuständige Verwaltungsgericht. Für Dortmund wäre das bspw. das
Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.
Auf die zusätzliche Frage aus dem Ausschuss: Warum hat das Ministerium bei Step Kids über
die Anerkennung entschieden? Nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Step Kids ist in den Bezirken des LWL und des LVR gleichermaßen tätig. Daraus ergibt sich
die Zuständigkeit des MKFFI NRW aus § 25 Abs. 1 Nr. 3 AG AJHG NRW…..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Ausbau der Kinderstuben
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12497-18)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

..im aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018 ist unter lfd. Nummer 82 der Ratsbeschluss unter der Drucksachennummer 08581-17-E17 aufgeführt.

Danach wurde der Ausbau der Kinderstuben beschlossen. Jeder der 13 benachteiligten Sozialräume sollte mindestens eine solche Kinderstube erhalten.

Begonnen werden sollte mit den Sozialräumen der Nordwärts-Kulisse. Danach sollten kontinuierlich die Sozialräume in den anderen Stadtbezirken (z.B. Clarenberg in Hörde) folgen.

Die Zuständigkeit für die Planung liegt beim Jugendamt. Ein Auftrag an FABIDO zur Planung einer weiteren Kinderstube liegt laut Sachstandsbericht nicht vor.

Wir bitten für die nächste Ausschusssitzung um einen Bericht zum aktuellen Sachstand.


Insbesondere erbitten wir eine Begründung, warum der Ratsbeschluss nicht umgesetzt wurde….


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 5.3
Kita-Beiträge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12311-18-E2)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2018 vor:

….Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu Kita-Beiträgen
Drucksache Nr.: 12311-18-E1..
..bezugnehmend auf vorstehende Anfrage gibt das Jugendamt folgende Stellungnahme ab:
Frage 1:
Wie errechnet sich die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung in
Kindertageseinrichtungen bei Personen, die keine Steuererklärung abgeben und damit nicht
vorlegen können?
Das anzurechnende Elterneinkommen setzt sich u.a. aus der Summe der positiven Einkünfte
im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetzes zusammen. Sofern Eltern angeben,
keine Einkommensteuererklärung vorzunehmen und folglich keine Steuerbescheide vorlegen
können, werden einschlägige Elternbeiträge anhand anderer geeigneter Nachweise ermittelt,
bspw. Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide (z.B. Arbeitslosengeld, Wohngeld).
Frage 2:
Wie errechnet sich die Höhe der Beiträge bei getrenntlebenden Eltern, von denen nur eine
Person eine Steuererklärung abgibt?
Für den Betreuungsplatz haben die Eltern, mit denen das Kind zusammenlebt, entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Grundlage ihres mit dem Träger des Angebots
geschlossenen Betreuungsvertrags monatliche Beiträge zu entrichten. Lebt das Kind
nachweislich überwiegend nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der
Eltern. Sofern der beitragspflichtige Elternteil keine Steuererklärung abgibt und folglich
keinen Steuerbescheid vorlegen kann, wird das anzurechnende Einkommen anhand anderer
geeigneter Einkommensnachweise ermittelt (s. Antwort Frage 1).
Frage 3:
Wie wird hinsichtlich des Elternteils verfahren, das keine Steuererklärung abgibt?
s. Antwort Frage 1
Frage 4:
Wie hoch ist die Anzahl der Eltern bzw. der Elternteile, die keine Steuererklärung vorlegen
können?
Die Anzahl der betroffenen Beitragspflichtigen ist derzeit nicht ermittelbar. Eine Statistik
dahingehend wird nicht geführt.
Frage 5:
Welche zusätzlichen Probleme sieht das Jugendamt hinsichtlich der Berechnung der
Elternbeiträge?
Elternbeiträge werden seit vielen Jahren erhoben. Die Verwaltungsverfahren und
Rechtsprechung sind gefestigt. Das Jugendamt sieht keine „zusätzlichen Probleme“
hinsichtlich der Veranlagung von Elternbeiträgen….


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
LWL-Programm "Digitale Modernisierung"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12174-18-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.11.2018 vor:

…die Bitte um Stellungnahme der SPD Fraktion wird wie folgt beantwortet:
Frage 1: Sind aus dem vorgenannten Programm des LWL über das Jugendamt Mittel für die
digitale Modernisierung Dortmunder Kinder- und Jugendeinrichtungen beantragt worden?
Wenn ja, für welche.
Die Ausschreibung zu diesem Förderprogramm richtet sich ausschließlich an die freien
Träger der offenen Kinder und Jugendarbeit. Der öffentliche Träger ist hier nicht
antragsberechtigt.
Frage 2: Können weiterhin Anträge gestellt werden, in welcher Form soll das geschehen
(gebündelt als Paket oder individuelle Antragstellung jeder Einrichtung)?
Die freien Träger können weiterhin Anträge an den LWL stellen. Das setzt natürlich voraus,
dass die entsprechenden Beschaffungen auch in 2018 noch realisiert werden können und
damit abrechnungsfähig sind.
Frage 3: Welche Maßnahmen werden/können aus diesem Fördertopf finanziert werden?
Es geht hier in erster Linie um die Ausstattung mit digitaler Hardware, wie die Anschaffung
von Tablets (bis 400 €) Laptops (bis 1500 €) und kleinere Baumaßnahmen wie Einrichtung
eines Serverraums mit entsprechender Klimatisierung, Kabelverlegungen etc..
Ob die Einrichtung einer leistungsstärkeren DSL Zuleitung förderfähig ist, wird im Einzelfall
durch den LWL geprüft und ist abhängig vom Zeitraum der Umsetzung (muss in 2018
realisiert sein). Entstehende Folgekosten sind nicht förderfähig.
Frage 4: Gibt es darüber hinaus ein Maßnahmepaket, mit dem der offene Kinder- und
Jugendbereich für digitale Modernisierung fit gemacht werden soll und entsprechend
technisch ausgestattet wird? Wie und in welchen Schritten soll das geschehen?
Der Bereich Kinder und Jugendförderung hat im Jahr 2016 den ersten stadtinternen Vorstoß
unternommen, um flächendeckend alle Einrichtungen der kommunalen Kinder- und
Jugendförderung mit rechtssicherem W-LAN auszustatten.
Entsprechend ist ein Prüfungsauftrag an FB10/dosys erteilt worden, die digitale Infrastruktur
für W-LAN Hotspots in den Jugendfreizeitstätten zu prüfen.
Die Prüfung umfasste die Fragen:
 Sind separate DSL Zuleitungen vorhanden?
 Sind die Zuleitungen leistungsstark genug?
 Was muss in den Häusern nachgerüstet werden?
Als Teilergebnis des Prüfauftrages schlug FB10/dosys vor, mit einem Pilotprojekt in fünf
ausgesuchten Einrichtungen zu beginnen
 Jugendfreizeitstätte Eving
 Jugendfreizeitzentrum Scharnhorst
 Jugendfreizeitstätte Schüren
 Jugendfreizeitstätte Rahm
 Jugendfreizeitstätte Westerfilde
Die Infrastruktur für W-LAN Hotspots konnte mit Stand von September 2018 bereits in den
Jugendfreizeiteinrichtungen in Scharnhorst, Schüren und Eving bereitgestellt werden.
Für die Jugendfreizeitstätten Westerfilde und Rahm konnte die Telekom noch keine
leistungsstarken DSL Leitungen freischalten. Die Prüfung ist jedoch noch nicht abschließend
beendet.
Für die jugendlichen Besucherinnen und Besucher ist es erst einmal vorrangig wichtig, dass
sie mit ihren eigenen Smartphones in ihrer Jugendfreizeiteinrichtung W-LAN nutzen können.
Für medienpädagogische Angebote stehen im Bereich 51/4, Fachreferat Medienkompetenz,
Tablets zur Verfügung, die für die Nutzung in den Jugendfreizeitstätten ausgeliehen werden
können…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die Übersicht wird dem Protokoll versandt.


zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

Als Tischvorlage wurde der Einladungsflyer zum stadtweiten Jugendforum am 30.11.18,

die Zusammenfassung der Forderungen und Wünsche der Jugendlichen aus dem stadtweiten Jugendforum vom 22.06.18 (die als T-Shirt übergeben wurden) und

die Broschüre „Wir sind juenger“ der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Dortmund
verteilt.

Des Weiteren teilte er mit, dass am 08.11.2018 die Wahl des Jugendamtselternbeirates stattgefunden habe. Der Vorsitzende Herr Rennert wurde bestätigt, als neuer Stellvertreter wurde Herr Torelli gewählt.





Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:15 Uhr.




Friedhelm Sohn Rainer Spangenberg Sabine Weber
Vorsitzender Schriftführerin


PPP Jugendhilfe vor Ort in pädiatrischen Praxen.pdfPPP Jugendhilfe vor Ort in pädiatrischen Praxen.pdf Aufstellungen BV September 2018.pdfAufstellungen BV September 2018.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus