Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 17.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:53 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Schauenberg (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Kaestner (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Bohnhof (AfD) i. V. f. Herr RM Urbanek

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Aydogan - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Friedrichs – stellv. Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Reckel – stellv. Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Elkmann - 66
Frau Müller - 68/BL
Frau Bertram - 68
Herr Schnelle - 70/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Pohlmann - 50
Frau Ellwein - 1
Herr Sagolla - 61
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 17.11.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

3.2 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-15)

3.3 2. Umsetzungsphase Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Umsetzung des Informationsleitsystems
hier: Durchführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01878-15)

3.4 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00832-15-E2)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02628-15)

4.2 4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00860-15)

4.3 Ertüchtigung von Dortmunder Sport- und Turnhallen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02942-15)

4.4 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01775-15-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor -

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 - ehem. Sinteranlage -
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01367-15)

5.2 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02737-15)

5.3 Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen im Bezirk Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02078-15)

5.4 Barrierefreie Nachrüstung von Sprachmodulen in Aufzügen des Dortmunder Stadtbahnnetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02007-15)

5.5 4. Quartalsbericht 2015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand Oktober 2015)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02791-15)

5.6 Handy-Parken in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02926-15)

5.7 Hundewiesen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02979-15)

5.8 Trödelmarkt im Fredenbaumpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02980-15)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02677-15)

6.2 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02689-15)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Abwassergebührensatzung 2016 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01834-15)

7.2 Sachstandsinformation der Verwaltung aus der ABVG-Sitzung vom 21.10.2014 zur Abwassergebührensatzung 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13589-14-E1)

7.3 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01832-15)

7.4 Dritter Quartalsbericht 2015 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02735-15)

7.5 Niederschlagswassereinleitung Areal Westfalenhütte in die Körne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02882-15)

7.6 Pumpwerksentflechtungen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02394-15)

8. Anfragen

8.1 Untersuchung von Mitnahmemöglichkeiten von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen
Anfrage nach § 6 GeschO mit der Bitte um schriftliche Beantwortung
(Drucksache Nr.: 02981-15)

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Gebel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen im Wege der Dringlichkeit:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Vorlagen der Verwaltung zu ergänzen:

ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW
- Anmeldungen von Infrastrukturmaßnahmen durch die Stadt Dortmund -
(Empfehlung, Drucksache Nr.: 02867-15, Dringlichkeitsschreiben liegt vor)

Dieser Punkt wird unter TOP 3.5 geführt.


Mehrbedarf gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 für Aufwendungen im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung
(Empfehlung, Drucksache Nr.: 02946-15, Dringlichkeitsschreiben liegt vor)

Dieser Punkt wird unter TOP 4.5 geführt.

Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
(Empfehlung, Drucksache-Nr.: 02040-15, Dringlichkeitsschreiben liegt vor)

Dieser Punkt wird unter TOP 4.6 geführt. Gründung des Beirates Nahmobilität
(Empfehlung, Drucksache Nr.: 02597-15, Dringlichkeitsschreiben liegt vor)

Dieser Punkt wird unter TOP 5.9 geführt.


Zuschuss an den Tierschutzverein Gross-Dortmund e. V. für die Hundeauslaufflächen in Dortmund
(Empfehlung, Drucksache-Nr.: 03133-15, Dringlichkeitsschreiben liegt vor) Dieser Punkt wird unter TOP 5.10 geführt.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o. a. Ergänzungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 20.10.2015

Vor dem Hintergrund, dass die heute vorliegende Niederschrift sehr ausführlich protokolliert worden sei, regt Herr Rm Berndsen an, in Zukunft, wie in der Vergangenheit vereinbart, die Niederschrift als ein Beschlussprotokoll, mit den wesentlichen Äußerungen der Fraktionen zu ihrem jeweiligen Abstimmungsverhalten, zu protokollieren.

Herr sB Auffahrt teilt daraufhin aber mit, dass seine Fraktion mit der heut vorliegenden, ausführlicheren Art der Protokollierung einverstanden sei und bittet darum, diese Protokollierung so weiterzuführen.

Herr Lürwer führt an, dass man sich natürlich hier nach dem Wunsche des Ausschusses richte. Wenn hier im Ausschuss mehrheitlich die Meinung herrsche, die Niederschriften als Beschlussprotokoll zu formulieren, so werde man zukünftig auch in diesem Sinne agieren.

Herr Rm Frebel regt an, die Niederschrift weiter in „geübter Praxis“ zu verfassen, so dass die Festlegung neuer Regelungen hierzu heute entbehrlich seien.

Der Vorsitzende Herr Rm Pisula regt nunmehr an über die zukünftige Protokollführung wie folgt abzustimmen:

„Im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün soll ab sofort die Niederschrift als Beschlussprotokoll verfasst werden, wobei nur noch die wesentlichen, zur jeweiligen Beschlussfassung beitragenden Argumente, in kurzer Form dargestellt werden.“

Hiernach erfolgt folgende Abstimmung zur zukünftigen Protokollführung:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst den o. a. Beschlussvorschlag zur Protokollführung von Herr Rm Pisula mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke & Piraten und AfD.

Abstimmung zur Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün genehmigt die Niederschrift über die 9. Sitzung vom 20.10.2015 einstimmig.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.



zu TOP 3.2
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine ressortübergreifende und quartiersbezogene Demografiestrategie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu erarbeiten.


zu TOP 3.3
2. Umsetzungsphase Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Umsetzung des Informationsleitsystems
hier: Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01878-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt die bauliche Umsetzung des Informationsleitsystems (Herstellung und Montage der Informationsträger), bestehend aus Übersichtsstelen und Wegeschildern mit Wegweisern, im Programmgebiet Hörde Zentrum sowie in den angrenzenden Zukunftsstandorten PHOENIX See und PHOENIX West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 125.000,- € zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen von 15.000,- €, welche nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition wird zu 80 % (100.000,- €) von Bund und Land gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt 20 % (25.000,- €).

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der baulichen Realisierung des Leitsystems in den mit dem Programmgebiet Hörde Zentrum zu verbindenden Quartieren PHOENIX See und PHOENIX West am 16.06.2015 zugestimmt.


zu TOP 3.4
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00832-15-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00832-15-E2):

„In der Ratssitzung am 25.06.2015 (Drucksache Nr.: 00832-15) ist die Durchführung und gutachterliche
Begleitung eines Verkehrsversuches mit den dazu benötigten Einrichtungen in der
Faßstraße mit Mitteln in Höhe von 150.000,- € beschlossen worden. Im Rahmen der vorangegangenen
Ausschusssitzungen ist der Wunsch nach einer vierteljährlichen Berichterstattung
geäußert worden.
Wie geplant, konnte die gutachterliche Begleitung des Verkehrsversuchs nach einer beschränkten
Ausschreibung, mit dem Ergebnis, dass das Angebot des Bestbieters über den kalkulierten
Kosten lag und einen Erhöhungsbeschluss in Form einer Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15 mit neuen Gesamtkosten in Höhe von 169.000,00 €) auslöste,
Anfang August vergeben werden. Umfang der gutachterlichen Begleitung sind Verkehrszählungen,
Reisezeitmessungen und Verkehrsbeobachtungen vor und während des Verkehrsversuchs.
Ziel ist es, durch die gutachterliche Begleitung Erkenntnisse eines Sachverständigen zu
erhalten, ob der geplante Umbau der Faßstraße wie im Verkehrsversuch getestet, umgesetzt
werden kann. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden in den Entwurf mit einfließen.
Am 27. und 28.08.2015 sind bereits mittels Videokameras die Vorher-Verkehrszählungen
über 48 h durchgeführt worden. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich über die Faßstraße
von der Weingartenstraße bis zur Hörder Bahnhofstraße. Die Kameras sind an Lichtmasten
o.ä. befestigt worden und haben lediglich die Fahrzeuge von oben gefilmt. Aufgrund einer
geringen Auflösung sind keine Gesichter von Personen oder Kennzeichen erkennbar. Die Videobeobachtung
diente lediglich der Erfassung der Verkehrsmengen und nicht der Verfolgung
von Fahrzeugen. Es können aber die Fahrzeugarten (Radfahrer, Pkw, Lieferwagen, Lkw, Busse,
Lastzüge) unterschieden werden. Auch sind die Fußgänger an allen Fußgängerfurten gesondert
erfasst worden.
Zusätzlich sind Rückstaulängen und besondere Störungen erfasst worden.
Darüber hinaus sind Mitte September die Reisezeitmessungen durch Befahrung des Untersuchungsbereichs
der Faßstraße innerhalb von 4 mal 2 h erfolgt. Hierbei wurden vier Messfahrzeuge
gleichzeitig genutzt, um gleichzeitig beide Fahrtrichtungen zu befahren.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Berichterstattung lag nur ein kleiner Teil der ersten Erhebungsergebnisse
vor. Diese zeigen, dass die Verkehrsmengen in der Faßstraße über den
letzten Zählwerten aus dem Jahre 2011 liegen, aber noch nicht die vom Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt erstellte Prognose für das Jahr 2025 erreicht worden ist.
Sobald das gesamte Datenpaket für die Vorheruntersuchung vorliegt und ausgewertet ist,
werden die Ergebnisse auch der Bezirksvertretung Hörde und den Ausschüssen zur Verfügung
gestellt.
Der Gutachter wird nach Einrichtung des Verkehrsversuchs diesen weiter begleiten und die
Erhebungen wiederholen. Es ist geplant, die Erhebung rd. drei Monate nach Einrichtung des
Versuchs und somit möglichst noch vor den Sommerferien 2016 durchzuführen.
Die Beauftragung der Markierungs- und kleineren baulichen Anpassungsmaßnahmen, die für
den Verkehrsversuch erforderlich werden, erfolgt voraussichtlich noch in diesem Jahr. Mit
der Umsetzung kann witterungsbedingt vsl. erst im Frühjahr (ab März 2016) begonnen werden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Anmeldungen von Infrastrukturmaßnahmen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02867-15)

ABVG, 17.11.2015:

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ohne die Nr. 4 „U41 - Verlängerung Clarenberg - Overgrüne“, Nr. 5 „U49 - Verlängerung Hacheney“ und Nr. 6 „U47 - Huckarde - Kirchlinde“ des Stadtbahnentwicklungskonzeptes empfehlen werde.

Herr Rm Gebel fragt u. a. unter Bezugnahme auf das Entwicklungskonzept Marten nach, ob auch die Finanzierung des barrierefreien Umbaus der S-Bahn Haltestelle Marten-Süd im ÖPNV-Bedarfsplan gesichert sei.

Herr Sagolla teilt daraufhin mit, dass er die Beantwortung dazu nachreichen werde. (siehe Anlage)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtung des o. a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02628-15)

Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 02628-15-E1):

„Zum genannten Tagesordnungspunkt bitte ich um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

ABVG 17.11.2015:

Herr Herkelmann (BPN) erläutert seinen Antrag und bezieht sich u. a. auf den geplanten Plattformlift bzw. Aufzug im Foyerbereich, welcher seiner Meinung nach in der Vorlage nicht ausführlich genug beschrieben worden sei. Außerdem fehlen bei dem bestehenden Aufzug die entsprechenden Freiräume, so dass der Aufzug von Menschen die im Rollstuhl sitzen, nur sehr eingeschränkt benutzt werden könne. Weiter teilt er mit, dass das Gebäude viele unterschiedliche Flächen habe und dass er aufgrund dessen bezweifele, dass dort auch wirklich alle Bereiche für mobilitätseingeschränkte Personen erreichbar seien. Ihm sei es wichtig, dass bei der Planung barrierefrei geplant und verfahren werde.

Herr Rm Mader geht auf die in der Vorlage vermerkten aktivierbaren Eigenleistungen i. H. v. 452.779,00 € ein und teilt mit, dass diese Summe in den damaligen Gesprächen nicht thematisiert worden sei, so dass seine Fraktion aus diesem Grund die Vorlage ablehnen werde.

Herr Rm Bohnhof und Herr sB Kaestner teilen mit, dass ihre jeweilige Fraktion diese Vorlage ebenfalls ablehnen werde, da man auch damals diesem Projekt nicht zugestimmt habe. Außerdem schließe man sich den Ausführungen von Herr Rm Mader an.

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Hinsichtlich des o. a. Antrages des BPN führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen werde, wenn man das im Antrag enthaltene Wort „umfassend“ herausnehme. Dies vor dem Hintergrund, dass seiner Meinung nach eine „umfassende“ barrierefreie Gestaltung bei Ausschöpfung aller Gesetze und Möglichkeiten nicht mehr bezahlbar sei. Dementsprechend bittet er die Verwaltung, eine bezahlbare Lösung für die barrierefreie Gestaltung, auch im Sinne des BPN, zu schaffen.

Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und dass er mit dem Antrag des BPN sympathisiere, da die Vorlage im Bezug auf die Barrierefreiheit seiner Meinung nach zu unpräzise sei. Weiter fragt er nach, was die aktivierbaren Eigenleistungen seien und ob diese auch in den vorherigen Vorlagen vermerkt waren.

Herr Limberg geht auf das Thema Kosten ein und erklärt zunächst die Ausgangssituation der Immobilienwirtschaft im Jahr 2012. Zu dieser Zeit sei das Objekt marode gewesen und die Nutzung sei aufgegeben worden. Das Objekt und der Standort sollten verkauft werden, dazu gab es auch Angebote. Dann erreichte aber die Immobilienwirtschaft die Frage, ob man dieses Objekt noch einmal in einen vermietungsfähigen Zustand versetzen könne und zwar unter Ausnutzung eines damals im Raum stehenden Förderbetrages. Daraufhin habe man die Bauteile, die Bauelemente und die technischen Anlagen sehr genau überprüft und es wurden Mängel festgestellt. Diese wurden dann in eine Bewertungsmatrix überführt und in einem Raumbuch kartiert. Hiernach stand dann die Kostenschätzung fest. Daraufhin habe man Prämissen festgelegt, welche beinhalten, was planbar sei und was nicht. Diese habe man so mit dem Nutzer sowie mit der Architekten- und Ingenieurkammer festgelegt. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um die Punkte, die darauf abzielen, keine zusätzlichen Auflagen zu bekommen. Das Bedeutet: Keine Nutzungsänderung und es gelte der Bestandsschutz. Die Verwaltung wolle auch keine Versammlungsstätte aus dem Objekt machen, somit trete also keine Sonderbauverordnung in Kraft. Zudem wolle man auch keine Denkmalschutzauflagen bekommen und beim Brandschutz habe man sich auf den Personenschutz zurückgezogen. Wenn man so verfahre, ließe sich die Kostenschätzung auch einhalten. Diese Verfahrensweise sei zudem auch von einem sehr bekannten Büro aus Aachen, welches in der Sanierung einen sehr guten Namen habe, bestätigt. Dieses habe nämlich alles überprüft und daraufhin mitgeteilt, dass sie ebenfalls methodisch so verfahren würden. Jetzt gehe es aber darum, dass das, was man in der Kostenschätzung errechnet habe, auch in der Kostenberechnung festgehalten werde. In der Zwischenzeit sei aber das Objekt von dem Eigenbetrieb Kultur in das allgemeine Grundvermögen übertragen worden. Die Politik habe beschlossen, dass es wichtig sei, dass das zahlungsfähige Budget von 3,5 Mio. € und der gedeckelte Betrag der städtischen Förderung nicht überzogen werde, beides sei eingehalten. Durch die Übertragung in das Grundvermögen bestehe jetzt die Möglichkeit, die stadteigenen Planungskosten in die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung mit einzubeziehen. Diese Leistungsverrechung sei haushaltsneutral. Das bedeutet: Sie sei nicht zahlungswirksam. Dadurch werde erreicht, dass die maximale Fördersumme ausgeschöpft werden könne und der Anteil der Stadt Dortmund so gering wie möglich sei. Dies sei der Hintergrund für diese erkennbare Erhöhung.
Zu den aktivierbaren Eigenleistungen teilt er mit, dass es sich hierbei um die zuvor erwähnten stadteigenen Planungskosten handele. Man habe auch noch einen Architekten und einen Projektsteuerer bei den Planungen mit einbezogen, welche mit dem Geld aus dem Budget bezahlt werden.

Zum Thema Barrierefreiheit teilt Herr Limberg mit, dass der hintere Aufzug tatsächlich nur drei Etagen erreiche und somit das glasgedeckte Atrium nicht erreicht werden könne, hier müsse man über Stufen arbeiten. Dieses Problem wolle man aber verbessern. Bezüglich des geplanten Plattformliftes plane man momentan noch an einer viel besseren Lösung, denn möglicherweise werde man den Plattformlift doch nicht bauen, sondern vorne im Erdgeschoss einen Aufzug mit drei Türen.
Zum bestehenden Aufzug teilt er mit, dass dieser ein Lastenaufzug sei und deswegen die Bewegungsräume für Rollstuhlfahrer/innen nicht stimmen. Dieses Problem wolle man mit dem vorne geplanten Aufzug lösen. Weiter geht er noch auf die Sanitäranlagen ein und fügt hinzu, dass diese zwar behindertengerecht seien, sich diese aber im ersten Obergeschoss befänden. Diese wolle man in das Erdgeschoss, wo sich auch die Publikumsflächen befänden, neu schaffen.
Des Weiteren teilt er noch mit, dass die Verwaltung ihr Konzept mit dem BPN abstimmen werde.

Herr Lürwer hält fest, dass man sich exakt im Rahmen der Vorlage, die der Rat Ende des letzten Jahres beschlossen habe, befände. Dies bedeute, dass man jetzt tatsächliche zahlungswirksame Kosten in der genannten Höhe von 3.456.345,00 € habe. Weiter führt er an, dass man durch das NKF gehalten sei, die eigenen Personalleistungen zu beziffern und dies seien dann die Kosten, die über die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung im Haushalt seinen Niederschlag finden. Dies seien sozusagen die bewerteten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter/innen.

Herr Herkelmann teilt mit, dass er ungern das Wort „umfassend“ aus seinen Antrag herauszunehmen wolle. Ebenso macht er deutlich, dass es ihm nicht nur um die Aufzüge gehe, sondern auch u. a. darum, dass man für verschiedene Veranstaltungen im Baukunstarchiv auch die entsprechenden elektronischen Anlagen für hörbehinderte Personen mit einplanen müsse. Dieser Aspekt würde ebenfalls in der Vorlage fehlen und insofern mache es Sinn, das Wort „umfassend“ nicht zu streichen, weil man eben nicht nur darauf hinweisen wolle, dass man an Personen mit Mobilitätseinschränkungen denke, sondern auch Personen mit anderen Behinderungsarten im Fokus habe. Weiter geht er darauf ein, dass er das Angebot von der Verwaltung annehmen werde, um das gesamte Konzept entsprechend abzustimmen. Insofern verzichtet er letztendlich auf das Wort „umfassend“ in seinem Antrag.

Hiernach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

1. Zum Antrag des BPN:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den nachfolgenden Antrag des BPN mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und einer Enthaltung (Fraktion AfD):

Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.

2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktionen FDP/BL und AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
HauhaltsjahrAuszahlungen
für
Investitionen
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Land
(80 %)
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Förderverein
(10%)
Finanzplan
Städtischer Eigenanteil
(10 %)
2015153.000,00 €- 122.400,00 €- 15.300,00 €- 15.300,00 €
2016200.000,00 €- 160.000,00 €- 20.000,00 €- 20.000,00 €
20172.500.000,00 €- 2.000.000,00 €- 250.000,00 €- 250.000,00 €
2018603.345,00 €- 482.676,00 €- 60.334,50 €- 60.334,50 €
Gesamt:3.456.345,00 €- 2.765.076,00 €- 345.634,50 €- 345.634,50 €
2. beschließt, dass die laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen im Rahmen einer vertraglichen Regelung durch die gemeinnützige GmbH getragen wird. Die Investition bedingt ab 2019 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 24 in Höhe von 3.127,73 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Mehraufwendungen/Mehrerträge i. R. der Bewirtschaftungskosten, den eingesparten Leerstandkosten und dem saldierten Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 20.127,73 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150701SO00 für 2019 ff. entsprechend zu berücksichtigen. 3. beschließt vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen des Gebäudes sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 3.909.124 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
zu TOP 4.2
4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00860-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 4. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Ertüchtigung von Dortmunder Sport- und Turnhallen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02942-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 02942-15):

„Im Rahmen der Diskussion über die aktuelle Situation in Dortmunder Sport- und Turnhallen
stellt sich der Fraktion Die Linke & Piraten die Frage nach dem grundsätzlichen Zustand
und dem Investitionsbedarf hier. Es sollte nicht zu einem Investitionsstau kommen,
wie er offensichtlich bei den Dortmunder Bädern vorliegt. Daher bitten wir um die Beantwortung
folgender Fragen:
- Wie wird der aktuelle Zustand der Dortmunder Sport- und Turnhallen eingeschätzt?
- Welche Investitionen sind für die nächsten Jahre vorgesehen?
- Ist ein Programm zur nutzungsorientierten Ertüchtigung der Sport- und Turnhallen geplant,
wie es von 2008 bis 2012 durchgeführt wurde?
Wir bitten darum, die Antworten auch dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur
Verfügung zu stellen.“


Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.4
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01775-15-E2)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion AfD, Drucksache Nr.: 01775-15-E2, lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01775-15-E3):

„Die Fragestellungen zum Tagesordnungspunkt 4.2 der o.g. Sitzung können nach Prüfung
durch die Fachverwaltung wie folgt beantwortet werden:

zu 1.
Die Terminverschiebungen der Projekte des Pavillonersatzbaus an der Aplerbecker
Grundschule sowie des Neubaus der Kirchhörder GS (OGS) um sechs Monate begründen sich
aus folgenden Aspekten, die zum Teil auch schon über die lokalen Medien kommuniziert
wurden:
1. Personalwechsel in der Städtischen Immobilienwirtschaft und fehlende
Nachbesetzung in der Projektleitung, da es sich als schwierig erweist, qualifiziertes
Personal zu akquirieren. Projektverschiebungen innerhalb der Projektleitung wurden
dabei schon in Gänze bis zur möglichen Auslastung berücksichtigt.
2. Zusätzliche Aufgaben und Projekte (über das normale Jahresarbeitsprogramm hinaus),
z. B. bedingt durch die Begutachtung und Durchführung von Sofortmaßnahmen an
zahlreichen Turn- und Sporthallen im gesamten Stadtgebiet (HWL-Platten), die zu
Kapazitätsengpässen führen.

zu 2. und zu 3.
Wie zuvor dargestellt, sind weder planerische oder bauliche noch wirtschaftliche oder haushaltsrechtliche
Fragen Anlass gebend für die terminliche Verschiebung der v. g. Bauprojekte.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Mehrbedarf gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 für Aufwendungen im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02946-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die bereits im Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel hinaus überplanmäßige Mehraufwendungen zur Deckung der Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 3.830.000 Euro. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge verwendet.


zu TOP 4.6
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)

Herr Rm Mader fragt nach, ob die vollumfänglichen Pläne, welche sich im Anhang der Vorlage befinden, bereits für das Hauhaltsjahr 2016 mit eingeplant waren. Falls dies der Fall sein sollte, müsse seiner Meinung nach eine gewisse Summe, durch die zusätzliche Gewährung von der Finanzhilfe durch den Bund, übrig bleiben.

Die Verwaltung signalisiert diese Frage bis spätestens zur Ratssitzung zu beantworten.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung, mit der o. a. Frage, durchlaufen.







5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 - ehem. Sinteranlage -
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01367-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Geländes westlich der zu verlegenden Rüschebrinkstraße in Dortmund-Kirchderne (ehem. Sinteranlage) nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 und 09.10.1997 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 19.12.2011 in der Fassung vom 15.12.2014 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 7.469.680,00 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, zu übertragen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund den Neubau der zu verlegenden Rüschebrinkstraße von der Rüschebrinkstraße bis zur Planstraße A (Äußere Erschließung) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.564.754,00 Euro (Straßen- und Kanalbau).

Die Finanzierung des Straßenbaus für die äußere Erschließung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014093 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro


Die Finanzierung der äußeren abwassertechnischen Erschließung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2025: 1.164.754,00 Euro

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, für die äußere Erschließung (die zu verlegende Rüschebrinkstraße) einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Das Gleiche gilt für die Kanalbaukosten der inneren Erschließung.

Gegenstand dieses (Vorfinanzierungs-) Vertrages werden ebenfalls die Regelungen zur Übernahme des sogenannten „Erlenbachsammlers“ sein. In dem Vertrag wird die dingliche Sicherung und die Zugänglichkeit für die Unterhaltung des Sammlers geregelt.

Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete innere und äußere Erschließung regeln. Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.

Die innere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Kanalbau,
- Regenrückhalte- und Regenklärbecken,
- Straßenbau einschl. Verkehrsgrün, Beschilderung u. ggf. erforderliche Markierung,
- Beleuchtung

Die innere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt für Betrieb und Unterhaltung eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 150.245,52 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.

Die äußere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. von 12.000,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 40.420,41 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren in gleicher Höhe gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.


zu TOP 5.2
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02737-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 5.3
Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen im Bezirk Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02078-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlagen 2068 Im Dorloh (Haus Nr. 60), 2107 Kirchlinder Straße/Rahmer Straße / Wasserstraße und 2191 Auf der Goldbreite / Westerwikstraße im Bezirk Huckarde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 42.000,00 Euro.


Die Finanzierung der LSA 2068 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014613 - 2068 Im Dorloh (Haus Nr. 60) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 12.000,00 Euro

Die Finanzierung der LSA 2107 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014614 - 2107 Kirchlinder Straße/Rahmer Straße/ Wasserstraße mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 15.000,00 Euro

Die Finanzierung der LSA 2191 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014615 - 2191 Auf der Goldbreite / Westerwikstraße mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 15.000,00 Euro

Die Investition in die neuen Lichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 464,00 Euro.


zu TOP 5.4
Barrierefreie Nachrüstung von Sprachmodulen in Aufzügen des Dortmunder Stadtbahnnetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02007-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die barrierefreie Nachrüstung von Sprachmodulen in Aufzügen des Dortmunder Stadtbahnnetzes mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 123.315,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66_01209014151 (Finanzposition 780 820).

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 123.315,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2017 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 1.541,44 Euro.


zu TOP 5.5
4. Quartalsbericht 2015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand Oktober 2015)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02791-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 4. Quartalsbericht 2015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Handy-Parken in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02926-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 02926-15-E1):

„Die von der Stadt Dortmund neu angeschafften und installierten Parkscheinautomaten bieten
keinerlei bargeldlose Alternative bei der Bezahlung an.

Auf die bislang angebotene Kartenzahlung wurde bei den neuen Parkscheinautomaten
verzichtet, da sich das Kartenzahlmodul als sehr reparaturanfällig erwiesen hat. Durch die
Einführung des sogenannten Handy-Parkens könnte eine bargeldlose Bezahlalternative
angeboten werden.

Das Handy-Parken wird bereits in mehreren Städten, beispielsweise in Köln, angeboten.
Der Kunde lässt sich bei einem Betreiberunternehmen registrieren und erhält eine Parkplakette
für sein Kraftfahrzeug. Danach reicht ein Anruf oder eine SMS per Mobiltelefon für
eine minutengenaue Bezahlung der Parkzeit. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes können
über die Plakette kontrollieren, ob Parkgebühren gebucht sind. Eine Abrechnung erfolgt
per Monatsabrechnung über den Betreiber.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung die Vorraussetzungen
für das sogenannte Handy-Parken in Dortmund zu schaffen. Hierbei ist besonders
auf nutzerfreundliche Lösungen zu achten.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in der nächsten Ausschusssitzung am 26. Januar
2016 zu berichten, welche Kosten bei der Ausstattung der Parkscheinautomaten bzw. bei
den Mitarbeitern des Ordnungsamtes zur Überwachung entstehen würden und welche
Mehreinnahmen zu erwarten sind.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 02926-15-E1) einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).

Die zusätzlich angeforderte Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung am 26.01.2016.


zu TOP 5.7
Hundewiesen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02979-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 02979-15-E1):

„Der Tierschutzverein Dortmund hat angekündigt, die Nutzungsverträge für die vom Verein
betreuten 17 Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet zu kündigen. Hintergrund sind die nach
Angaben des Vereins jährlich 80.000 Euro für Instandhaltungs-maßnahmen, die nicht
mehr aufzubringen sind.

Laut Medienberichten wird jetzt von Verwaltungsseite eine Lösung für den weiteren Betrieb
der Hundeauslaufflächen in Kooperation mit dem Tierschutzverein angestrebt.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang in der
Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie bewertet die Verwaltung grundsätzlich eine Kündigung des Vertrags vor dem
Hintergrund des Landeshundegesetzes und der dort angeführten Anleinpflicht in
umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit
Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche?
2. Welche Verpflichtung ergibt sich daraus für die Stadt?
3. Welche Verträge bestehen für die jeweiligen Flächen?
4. Welche Regelungen gibt es für die bereits gekündigte Fläche „Hoesch-Park“?
5. Welche Möglichkeiten der Bewirtschaftung sieht die Verwaltung, um den weiteren
Betrieb der Hundeauslaufflächen auch langfristig sicher zu stellen?
6. Wie schlüsseln sich die Kosten für die Instandhaltung der Flächen auf?“

Herr Rm Frebel zieht die o. a. Stellungnahme zum TOP, mit Hinweis darauf zurück, dass die Fragen durch die heutige Vorlage unter TOP 5.10 bereits beantwortet seien.


zu TOP 5.8
Trödelmarkt im Fredenbaumpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02980-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 02980-15-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt im einen
Sachstandsbericht zum Trödelmarkt im Fredenbaupark 2015.
Dabei sollten insbesondere die Entwicklung der Zahl der Händerler*innen und der Besucher*
innen dargestellt werden.
Zusätzlich bitten wir um eine Information hinsichtlich der weiteren Überlegungen und Planungen
für den Trödelmarkt im Jahr 2016.
Begründung:
Seit 2003 findet mehrmals im Jahr der von der Stadt organisierte Trödelmarkt im Fredenbaumpark
statt, der sich großer Beliebtheit erfreut: Durchschnittlich nehmen etwa 300
Händlerinnen und Händler sowie mehrere tausend Besucher*innen teil. Der Trödelmarkt
ist damit ein wichtiges Angebot im Dortmunder Norden. Nach Informationen von Händlern
des Trödelmarktes sowie der Verwaltung ist aufgrund des Aufwands die Fortführung des
Marktes in 2016 fraglich.“

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.9
Gründung des Beirates Nahmobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02597-15)

Zunächst stellt sich Herr Elkmann, der neue Radfahr- und Fußgängerbeauftragte, vor.

Frau Lührs schlägt für die Besetzung des Beirates „Herrn Franz Rüther“ aus ihrer Fraktion vor.

Herr Wisbar geht auf die Vorschlagsliste (Anlage 1) ein und bittet die Verwaltung, dass der Seniorenbeirat nicht nur anlassbezogen eingeladen wird, sondern dass dieser aufgrund der Wichtigkeit der Angelegenheit, auch ein eigenständiges Mitglied in diesem Beirat werde.

Herr Dudde regt an, den „Fahrgastverband Pro Bahn“ noch mit in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Dieser habe eine große Sachkompetenz, wenn es u. a. um Fragestellungen bzgl. der Lage von Haltestellen oder Ausstattungen von Haltestellen gehe.

Herr Lürwer führt an, dass es der Verwaltung bei dieser Vorlage zunächst darum gehe, dass die Geschäftsordnung beschlossen werde. Danach werde die Verwaltung alle Beteiligten kontaktieren und um namentliche Benennung der Mitglieder/innen bitten, damit diese Namensvorschläge in einer der nächsten Ratssitzungen beschlossen werden. Weiter teilt er mit, dass er den vorgenannten Anregungen was „abgewinnen“ könne.

Mit den o. a. Anregungen wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit den o. a. Anregungen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zur Kenntnis und setzt diese mit Datum der Sitzung in Kraft.


zu TOP 5.10
Zuschuss an den Tierschutzverein Gross-Dortmund e. V. für die Hundeauslaufflächen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03133-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02677-15)

Herr Rm Gebel bezieht sich auf einen BGH Beschluss vom 30.06.2015, hierin gehe es um „verbleibende Rückstände“ und möchte aufgrund dessen wissen, inwieweit es in den Wirtschaftsplan mit eingeflossen sei, dass Einnahmen aus der Goldscheideanstalt nicht mehr mit einfließen können. Weiter fragt er nach, inwiefern technische Änderungen mit in die bisherigen Planungen eingeflossen seien. Dies vor dem Hintergrund, da weitere Metallteile, Implantate etc. mit in die Aschekapsel verbracht und mit bestattet werden. Des Weiteren fragt er nach, ob sich unter Umständen, da das Zahngold mit bestattet werden solle, ein erhöhter Personalaufwand durch die Bewachung der Friedhöfe ergeben werde.

Frau Müller teilt daraufhin mit, dass ihr der angesprochene Beschluss vom Grundsatz her bekannt sei. In Dortmund werde wie folgt, gemäß der Empfehlung des Städtetages (siehe Anlage), verfahren:
Die Angehörigen unterschreiben mit den Aufträgen zur Kremation, dass die damit einverstanden sind, dass das Zahngold von der Asche getrennt und veräußert wird. Der Erlös dieses Zahngoldes werde dem Gebührenhaushalt wieder zur Verfügung gestellt. Hierdurch spare man letztendlich auch dem Gebührenzahler eine entsprechende Gebühr. Demzufolge sei das, was Herr Rm Gebel bzgl. der technischen Änderungen oder des erhöhten Personalaufwandes ausgeführt habe, durch die Friedhöfe auch nicht umzusetzen.

Herr Rm Gebel gibt daraufhin den Beschluss des BGH vom 30.06.2015 (StGB § 168 Abs. 4, Aktenzeichen: 5 StR 71/15 LG Hamburg) zu Protokoll:

„Zur „Asche“ im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB gehören sämtliche nach der Einäscherung verbleibende Rückstände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest verbundenen, nicht verbrennbaren Bestandteile.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatungen durchlaufen.



zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02689-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Abwassergebührensatzung 2016 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01834-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


zu TOP 7.2
Sachstandsinformation der Verwaltung aus der ABVG-Sitzung vom 21.10.2014 zur Abwassergebührensatzung 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13589-14-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13589-14-E1):

„Wie in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.10.2014 zugesagt,
gebe ich heute nachfolgenden Sachstandsbericht:

Die Stadt Dortmund hat im Jahr 1969 den getrennten Gebührenmaßstab eingeführt. Seit
dieser Zeit werden jeweils Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung in
die Kanalisation erhoben. Für die erstmalige Veranlagung zu Niederschlagswassergebühren
sind alle Grundstückseigentümer/innen zu einer Selbstauskunft aufgefordert worden. In den
ersten Jahren nach Einführung der Niederschlagswassergebühr hat das Vermessungs- und
Katasteramt alle gemeldeten bebauten und befestigten Grundstücksflächen örtlich überprüft.
Ebenso wurden alle Grundstücke überprüft, von denen keine Selbstauskunft eingegangen ist.
Die Veranlagung zu Abwassergebühren erfolgt innerhalb der Verwaltung verantwortlich
durch den Fachbereich Stadtkasse und Steueramt. Für die Veranlagung der Grundstücke zu
Abwassergebühren gibt es einen abgestimmten, langjährig praktizierten Ablauf in der
Verwaltung. Dieser ist gültig sowohl für privat als auch für industriell genutzte Grundstücke.
Alle baurechtlich genehmigungspflichtigen An-, Um- und Neubaumaßnahmen auf
Grundstücken teilt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt dem Fachbereich Stadtkasse und
Steueramt mit. Nach erfolgter Prüfung und Ermittlung der zu veranlagenden bebauten und
befestigten Flächen durch das Vermessungs- und Katasteramt werden die so ermittelten
Flächen im Gebührenbescheid berücksichtigt.

Darüber hinaus ist jeglicher Anschluss an das städtische Kanalnetz zu beantragen. Mit
Erteilung der Kanalanschlussgenehmigung erfolgt durch die Stadtentwässerung eine
Mitteilung an den Fachbereich Stadtkasse und Steueramt; von dort wird der vorgenannte
Ablauf eingeleitet. Dieses stringente Verfahren ist – auch im Vergleich zu anderen Städten –
relativ aufwändig, garantiert jedoch einen absolut gerechten Verteilungsmaßstab der zu
erhebenden Gebühren.

Durch diesen festgelegten Prozessablauf ist eine Aufnahme von Änderungen der befestigten
und bebauten Flächen in der Gebührenveranlagung sichergestellt. Zwar können
Abweichungen im Rahmen von nicht genehmigungspflichtigen Umbau- bzw.
Baumaßnahmen erfolgen, wie z. B. Carports, Terrassen, Gartenschuppen, die zudem nicht
angezeigt wurden. Allerdings weisen insbesondere diese Baumaßnahmen jedoch in der Regel
keine Erweiterung der befestigten Flächen mit einem Anschluss an das Kanalnetz auf,
weshalb keine Änderung der Anschlusssituation entsteht. Im Falle einer Identifizierung und
Gebührenveranlagung besagter Flächen würde sich zudem nicht das
Gesamtgebührenaufkommen verändern, sondern es wäre lediglich ein, im Übrigen äußerst
geringer, Einfluss auf die Verteilung der Abwassergebühren auf die einzelnen
Gebührenzahler gegeben. Der Stadt entgehen mithin keine Gebühreneinnahmen.
Die Überprüfung der vorstehenden möglichen Abweichungen soll im Weiteren
stichprobenartig durch erneutes Aufmessen der befestigten Flächen der angeschlossenen
Liegenschaften erfolgen. Hierbei werden exemplarisch mehrere Liegenschaften in allen 12
Stadtbezirken überprüft. Über das Ergebnis werde ich Ihnen nach Vorliegen der Ergebnisse
im Jahre 2016 berichten.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung/Beschluss
(Drucksache Nr.: 01832-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Vorlage ohne Beschluss und ohne Empfehlung durchlaufen und bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darum, neben der Empfehlung zu Punkt 2 bis 8 auch die Beschlussfassung zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages zu fassen.


zu TOP 7.4
Dritter Quartalsbericht 2015 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02735-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
Niederschlagswassereinleitung Areal Westfalenhütte in die Körne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02882-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der entsprechend dem Wirtschaftsplan durchzuführenden Kanalbaumaßnahme „KB Nordspange Westfalenhütte inkl. äußerer Garbeerschließung“ die Einleitungsstelle für das Niederschlagswasser der künftigen Nordspange/Hoeschallee auch die Flächen der Garbe Logistik AG berücksichtigen soll. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Unternehmen Garbe zur Kostenbeteiligung gemäß den Eckpunkten der Vorlage abzuschließen.


zu TOP 7.6
Pumpwerksentflechtungen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02394-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


8. Anfragen

zu TOP 8.1
Untersuchung von Mitnahmemöglichkeiten von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen
Anfrage nach § 6 GeschO mit der Bitte um schriftliche Beantwortung
(Drucksache Nr.: 02981-15)

Hierzu liegt vor Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 02981-15):

„Seit Oktober 2015 liegt der Schlussbericht „Untersuchung von Mitnahmemöglichkeiten von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen“ der STUVA im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vor.

Aktuell gibt es für E-Scooter-Fahrer/innen in Bussen der DSW 21 einen umfassenden Beförderungsausschluss.

Der Schlussbericht zeigt auf, wie die Mitnahme von E-Scootern-Fahrer/innen in Bussen
ermöglicht werden kann. Dazu bitte ich um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

· Von welchen Grundannahmen geht die Verwaltung bezüglich der Beförderung von E-Scooter-
Fahrer/innen in der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzepts aus? Wird die Mitnahme eines Teils der
E-Scooter-Fahrer/innen in Bussen des DSW 21 angenommen oder ein absoluter Beförderungsausschluss?

· Falls den Empfehlungen des Schlussberichts der STUVA in Dortmund gefolgt wird, durch wen und
wie soll die Umsetzung erfolgen?

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“


ABVG, 17.11.2015:

Frau Uehlendahl teilt zu dieser Angelegenheit mit, dass eine identische Anfrage des BPN an die hierfür zuständige DSW 21 gesandt wurde. DSW 21 sei auch bereits mit der Beantwortung dieser Fragen befasst und werde diese direkt an das BPN senden.

Hinsichtlich der Frage im Bezug auf das Nahmobilitätskonzept, sei allerdings das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zuständig, so dass die Angelegenheit insofern an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen sei.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis und überweist die folgende Frage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

„Von welchen Grundannahmen geht die Verwaltung bezüglich der Beförderung von E-Scooter-
Fahrer/innen in der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzepts aus? Wird die Mitnahme eines Teils der E-Scooter-Fahrer/innen in Bussen des DSW 21 angenommen oder ein absoluter Beförderungsausschluss?“


9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung endet um 16:53 Uhr.




Gebel Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin

Anlagen:

zu TOP 3.5 "ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW":

Stellungnahme zur Vorlage ÖPNV-Bedarfsplan.pdf


zu TOP 6.1 "Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016":

Empfehlungen_Umgang_mit_metallischen_Kremationsrückständen_19.08.2015.pdf
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus