Niederschrift (öffentlich)

über die 39. Sitzung des Integrationsrates
am 11.02.2020
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:55 Uhr

Anwesend:

      Name
      Dienststelle o. ä. m.
      Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:
Frau Aysun TekinVorsitzendeanwesend
Herr Veddat Akkaya (in Vertretung für Hr. Thevakumaran)Liste der Vielfaltanwesend
Herr Zühtü AydoganDiD-----------
Herr Thomas BahrRM CDUanwesend
Frau Rita BrandtRM SPD---------
Frau Malgorzata BrozskoPolnische Liste-----------
Frau Irina Bürstinghaus(-)anwesend
Herr Andrzej CeglarskiPolnische Listeanwesend
Frau Ute CüceogluInt. SPDanwesend
Herr Emmanouil Daskalakis
      RM CDU
--------------
Herr Antonio DiazInt. SPDanwesend
Frau Sevinc ElmaciInt. SPD-----------------
Herr Emre GülecAAdTVanwesend
Herr Thorsten HoffmannRM CDUentschuldigt
Frau Fatma Karaca-TekdemirAAdTVanwesend
Herr Burak KayaBündnis f. Innov. u. Gerechtigkeit-----------------
Herr Marcin Antoni KoreckiPolnische Listeanwesend
Herr Alexander KrimhandKrimhand-Kabatski Osteuropäischer Wählerkreisentschuldigt
Frau Monika LandgrafRM Bündnis 90/Die Grünenentschuldigt
Herr Kevin Ndeme Nguba MatukeAfrikaner in Dortmundanwesend
Frau Svenja Noltemeyer (in Vertretung f. Frau Landgraf)RM Bündnis 90/Die Grünenanwesend
Frau Ute PieperRM SPDanwesend
Frau Nadja ReiglRM Die Linke/Piratenanwesend
Herr Nikolai Schaefer Int.SPDanwesend
Herr Fiedhelm SohnRM SPDanwesend
Herr Adem SönmezAAdTVanwesend
Herr Michael TaranczewskiRM SPDanwesend
Herr Arthithan ThevakumaranListe der Vielfaltentschuldigt
Herr Rafet ÜnalInt.SPDentschuldigt
Beratende Mitglieder:
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm SchwarzeSeniorenbeiratanwesend
Frau Ricarda ErdmannArbeiterwohlfahrtanwesend
Verwaltung:
Frau WolfsFB 1entschuldigt
Herr KorkusFB 1anwesend
Frau GüntürkFB 1anwesend
Frau HülsmannFB 11anwesend
Herr NaguschFB 1anwesend
Extern:
Frau KöppenPolizei Dortmundanwesend


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 39. Sitzung des Integrationsrates,
am 11.02.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Integrationsrates am 26.11.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Konzept: Integrationsratswahl 2020 in Dortmund
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 16576-20)

2.2 Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW am 14. März 2020

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte

3.1 Vorstellung der Kontaktbeamtin für muslimische Institutionen der Polizei Dortmund
mündlicher Bericht

4. Anträge/Anfragen

4.1 Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulrauressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16029-19-E1)

4.2 Unterstützung durch die Kommune in der Umsetzung der Elternpartizipation in Schulen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16663-20)

5. Vorlagen

5.1 Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15811-19)

5.2 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)

5.3 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15528-19)

5.4 Integrationsratswahl 2020 – Organisation der Integrationsratswahl und Änderung der Wahlordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16337-19)

6. Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

7. Mitteilungen


Die öffentliche Sitzung des Integrationsrates der Stadt Dortmund wurde um 16:00 Uhr von der Vorsitzenden Frau Aysun Tekin eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Ebenfalls wurde auf die Aufzeichnung der Sitzung hingewiesen.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kevin Matuke benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende schlägt vor die Tagesordnung um Top 2.2 – Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW am 14.03.2020 zu erweitern. Weiterhin wird aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs vorgeschlagen Top 5.4. im Anschluss an Top 2.1 zu behandeln.
Die Tagesordnung wurde anschließend inkl. der Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Integrationsrates am 26.11.2019

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Integrationsrates am 26.11.2019 wurde einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Konzept: Integrationsratswahl 2020 in Dortmund
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 16576-20)
Der Geschäftsführer des Integrationsrates berichtet über das vorliegende Konzeptpapier zur Integrationsratswahl 2020.

Im Kontext zur Integrationsratswahl am 13. September 2020 hat der OB die Verwaltung gebeten, ein Konzeptpapier zur Integrationsratswahl 2020 zu erstellen.
Dem Oberbürgermeister ist es wichtig mit diesem Konzeptpapier die wertvolle Arbeit des Integrationsrates, zu würden und insbesondere die zukünftige Rolle des Integrationsrates in Dortmund zu stärken.

Es ist wichtig, eine verlässliche Partizipation am politischen Willensbildungsprozess und damit verbunden eine stärkere Mitwirkung von Dortmunder*innen mit Zuwanderungsgeschichte am kommunalpolitischen und gesellschaftlichen Geschehen sicherzustellen.

Das Konzeptpapier umfasst u.a. Ausführungen zur Integrationsratswahl 2014, zum Wahlverhalten hinsichtlich der Kommunalwahl 2014 mit Europawahl und der Kommunalwahl 2020 ohne gleichzeitiges Stattfinden einer Europawahl, zur aktuellen Wahlperiode 2014–2020 bzgl. der Aktivitäten und Kooperationen des Integrationsrates und zur Integrationsratswahl am 13.09.2020 hinsichtlich allgemeiner wahlrechtlichen Rahmenbedingungen und geplante Aktivitäten zur Bekanntmachung der anstehenden Wahl.

Im Jahr 2014 waren ca. 102.000 Personen zur IR-Wahl wahlberechtigt.
Bei den Integrationsratswahlen 2014 betrug die durchschnittliche Wahlbeteiligung in NRW 13,8 Prozentpunkte. Die Wahlbeteiligung in Dortmund lag bei 12,3 Prozentpunkten. Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem entsprechenden Dokument entnehmen. Die IR-Wahl 2014 fand wie auch dieses Jahr zusammen mit der Kommunalwahl statt. Zusätzlich erfolgte 2014 die Europawahl.

Im Jahr 2020 findet zusammen mit der Integrationsratswahl keine Europawahl statt. Die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten sind aber für die Kommunalwahl 2020 und auch für die IR-Wahl wahlberechtigt.

Es wird daher angenommen, dass zumindest diejenigen welche im Jahr 2014 an der Kommunalwahl und Europawahl teilgenommen haben auch in 2020 wieder an der Wahl teilnehmen werden. Der Personenkreis der EU- Staatsangehörigen wird also in gleichem Maße mittels Wahlbenachrichtigung angesprochen wie im Wahljahr 2014, auch wenn in 2020 keine Europawahl stattfindet.

Der Abschnitt: Wahlperiode 2014-2020: Arbeitsinhalte und Kooperationen des Integrationsrates gibt einen kurzen Überblick über die Beteiligungen, Mitgliedschaften und Aktivitäten des Integrationsrates. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Aufzählungen nicht abschließend sind.

Aus den Ausführungen wird ersichtlich, dass der Integrationsrat als kommunalpolitisches Bindeglied fungiert. Gearbeitet wurde und wird auf „Augenhöhe“ mit der Politik und der Zivilgesellschaft.

Im Hinblick auf die kommende Integrationsratswahl 2020 gilt es daher, möglichst viele Menschen über die Integrationsratswahl zu informieren, zu mobilisieren und zu aktivieren damit eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erzielt wird. Ebenso wichtig sind die Informationen aber auch für Personen, welche sich aktiv einbringen wollen indem Sie als Kandidat*in für den Integrationsrat kandidieren.

Die Mitglieder der Integrationsräte werden dabei einmal mehr vor die Herausforderung gestellt, für die Integrationsratswahlen zu werben.

Die grundsätzlichen wahlrechtlichen Voraussetzungen für Wahlberechtigte und für potentielle Kanditat*innen sind in dem Konzeptpapier beschrieben, weshalb an dieser Stelle darauf verzichtet wird die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu zitieren.

Neuerungen und Besonderheiten zur anstehenden Wahl:

Vor dem Hintergrund, dass die Stadtgesellschaft in den letzten Jahren gewachsen ist, hat sich auch die Anzahl der Wahlberechtigten erhöht. Waren es im Jahr 2014 noch ca. 102.000, so sind in diesem Jahr ca. 135.000 Personen in Dortmund wahlberechtigt.
Ebenso ist im Gegensatz zu 2014 die Anzahl der Wahlräume gestiegen. 2014 gab es in Dortmund 302 Wahlräume. In diesem Jahr hat man die Möglichkeit in 386 Wahlräumen zu wählen.

Eine große Neuerung ist zudem, dass bei der kommenden Wahl, Personen welche die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und Personen welche die deutsche Staatsangehörigkeit als Kinder ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erhalten haben, automatisch von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Bei den vorherigen Wahlen, war es so, dass die Aufnahme ins Wählerverzeichnis für diesen Personenkreis ausschließlich auf Antrag erfolgte. In dieser Neuerung wird großes Potential gesehen, da der gerade von mir genannte Personenkreis nun direkt und unmittelbar durch die Übersendung einer Wahlbenachrichtigung über die Integrationsratswahl informiert wird.

Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist daher nicht nur im Hinblick auf die Integrationsratswahlen, sondern auch auf die Kommunalwahlen wichtig, damit es gelingt die politische Arbeit auf eine starke demokratische Basis zu stellen und Akzeptanz herzustellen.
Hier gilt es Synergieeffekte zu nutzen. Durch die Integrationsratswahlen können Wahlberechtigte für die Kommunalwahlen mobilisiert werden. Diejenigen Wahlberechtigten, die an der Kommunalwahl teilnehmen, können umgekehrt für die Integrationsratswahlen gewonnen werden, so kann eine wechselseitige Erhöhung der Wahlbeteiligung erreicht und somit die Demokratie gestärkt werden.

Geplanten Aktivitäten, die auf die Bekanntmachung der Wahlen, die Gewinnung von Kandidat*innen wie auch Wähler*innen abzielen:

Um einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Informationen und Termine zur Integrationsratswahl herzustellen und für die Wahl zu werben, wird in Kürze ein entsprechender Flyer bzw. Infobroschüre veröffentlicht und herausgegeben.

Dieser wird den Mitgliedern des Integrationsrates in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Ebenso werden die Informationen den entsprechenden Netzwerken und Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich wird der Landesintegrationsrat auch Infomaterial veröffentlichen, welches ebenfalls kommuniziert werden wird.

Des Weiteren werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entsprechende Wahlaufrufe und Informationen veröffentlicht.

Im Zeitraum März/April wird eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, an welcher auch der für die Wahl zuständige Fachbereich teilnehmen wird um über die Wahl zu informieren. Diese Veranstaltung soll sich insbesondere auch an potentielle Kandidaten*innen richten.

Der Integrationsrat ist bei vielen Veranstaltungen entweder selbst Organisator, wie beispielsweise beim Münsterstraßenfest und der Internationalen Woche aber auch Kooperationspartner wie beispielweise bei der Einbürgerungsfeier oder DortBunt. Diese Veranstaltungen bieten sich daher hervorragend an um über die Wahl zu informieren und für eine Beteiligung an der Wahl zu werben.

Unmittelbar vor der Wahl ist die Organisation und Durchführung einer Pressekonferenz geplant um den Kandidat*innen für den Integrationsrat die Gelegenheit zu geben, sich und ihre Themen vorzustellen.

Die Vorsitzende bedankt sich für die gemachten Ausführungen.

Fr. Noltemeyer (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass die Rolle und die Entscheidungskompetenzen eines Integrationsrates gestärkt werden müssen. Zudem wird angeregt, sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Migrant*innen einzusetzen.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass es im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Integrationsratswahl wichtig sei eine entsprechende Kommunikation sicherzustellen. Der Integrationsrat sei ein recht unbekanntes Gremium, daran müsse gearbeitet werden.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) entgegnet, dass sich der Integrationsrat bereits für das kommunale Wahlrecht einsetzt. Auch wurde die Thematik auf Initiative des Integrationsrates im Rat der Stadt behandelt. Die Entscheidung über ein geändertes Wahlrecht liegt bei der Landesregierung und den dortigen Gremien.

Die Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende (Fr. Tekin/Hr. Gülec) berichten, dass die Arbeit des Integrationsrates sehr wohl bekannt sei. Zum einen sei man regelmäßig auf zahlreichen Veranstaltungen mit einem Infostand vertreten und zum anderen sei der Integrationsrat bei den zahlreichen Migrantenorganisationen und Plattformen bekannt.
Die Vorsitzende ergänzt weiterhin, dass beim Thema Gewinnung von Kandidat*innen für die Integrationsratswahl auch die unterschiedlichen demokratischen Parteien gefragt seien und entsprechend handeln müssen.

zu TOP 2.2
Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW am 14. März 2020

Der Integrationsrat benennt einstimmig folgende Mitglieder für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW am 14.03.2020.

Fr. Ute Cüceoglu
Hr. Antonio Diaz
Hr. Kevin Matuke
Hr. Nikolai Schaefer
Hr. Andrzej Ceglarski

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte
zu TOP 3.1
Vorstellung der Kontaktbeamtin für muslimische Institutionen der Polizei Dortmund

Frau Gülay Köppen von der Polizei Dortmund stellte sich als Kontaktbeamtin für muslimische Institutionen kurz vor.

4. Anträge/Anfragen
zu TOP 4.1
Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulrauressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16029-19-E1)
Der Integrationsrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Internationale SPD-Liste im Integrationsrat hat zusätzlich zur Stellungnahme noch ergänzende Fragen und bittet die Verwaltung um Beantwortung.

Nachfrage zur Stellungnahme auf die Anfrage zur Drucksache 16029-19-E1

11. Februar 2020

Sehr geehrte Frau Stadträtin Schneckenburger,

danke für Ihre Stellungnahme Drucksache Nr. 16029-19-E1 zur Anfrage Drucksache Nr. 16029-19.
Aus Ihrer Stellungnahme haben sich von Seiten der Internationalen SPD-Liste im Integrationsrat allerdings noch ein paar Fragen ergeben, um deren Beantwortung gebeten wird. Ebenfalls bitten wir zusätzlich zur schriftlichen Beantwortung um eine Teilnahme des zuständigen Fachbereichs an der nächsten Sitzung des Integrationsrates am 24.03.2020:


Mit freundlichen Grüßen
Nikolai Schaefer (Internationale SPD-Liste)

zu TOP 4.2
Unterstützung durch die Kommune in der Umsetzung der Elternpartizipation in Schulen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16663-20)


Dem Integrationsrat lag nachfolgende Anfrage der Int. SPD-Liste an die Verwaltung vor.

Tagesordnungspunkt

„Unterstützung durch die Kommune in der Umsetzung der Elternpartizipation in Schulen“

die Internationale SPD-Liste im Integrationsrat bittet um Berücksichtigung des o.g. Tagesordnungspunktes zur Sitzung am 11.02.2020 und um Stellungnahme der Verwaltung zu nachfolgenden Fragestellungen:

Verfügt die Stadt Dortmund über ein übergeordnetes Konzept der systematischen Zusammenarbeit von Schulen und Eltern im Bildungs- und Erziehungsprozess von Kindern und Jugendlichen? Falls ja, mit welchen Maßnahmen und mittels welcher Strukturen wird in Dortmund die Elternpartizipation an Schulen umgesetzt?

Der Integrationsrat bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
• Ist der Verwaltung der Projektbericht „Interkulturelle Elterneinbindung“ des Landesintegrationsrates NRW bekannt?
• Welche Akteure (Migrantenselbstorganisationen/(paritätische) Vereine bzw. Verbände/ Bildungseinrichtungen etc.), die das Thema Elterneinbindung vorantreiben könnten, sind in der Kommune angesiedelt?
• Welche davon sind bereits in diesem Bereich aktiv und welche könnten aktiviert werden?
• Wie und in welchem Rahmen setzen die bei der Verwaltung zuständigen Stellen (Regionales Bildungsbüro, Kommunales Integrationszentrum, etc.) den Mindeststandard 2.3 Elterneinbindung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) um?
• Arbeiten die in der Verwaltung zuständigen Stellen im vorgenannten Aufgabenfeld mit den örtlichen zivilgesellschaftlichen Initiativen, wie Verbänden, Vereinen und Migrantenselbstorganisationen zusammen?
• Welche kommunalen Maßnahmen und Initiativen werden ergriffen, um die Zusammenarbeit von schulfernen Eltern und Schulen zu verbessern?
• Gibt es kommunale Akteure (Bildungsbüros, Kommunale Integrationszentren oder ähnliche) die Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Elternpartizipation für Multiplikatoren und/oder Lehrpersonal anbieten können?

Begründung:
Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine längerfristige im Bildungssystem verankerte Praxis einer systematischen Zusammenarbeit mit Eltern im Bildungs- und Erziehungsprozess der Kinder und Jugendlichen. Ein besonderer Fokus auf das Thema - vor allem bei Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund wurde nach den Veröffentlichungen von internationalen Studien wie PISA 2000 und IGLU gelegt, um hier eine Lösung für das generell schlechtere Abschneiden von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu finden. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1992 wurde die Gemeinsamkeit der Verantwortung von Elternhaus und Schule erklärt. Die Umsetzung der Aufgabe obliegt hierbei dem Land NRW entlang dem geltenden Schulgesetz, in dem es im §2, Abs. 3 heißt: „Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.“

Bisher gibt es keine gemeinsame Linie in diesem Handlungsfeld – es fehlen klare Orientierungshilfen und Leitlinien – insbesondere hinsichtlich der Beteiligung von Eltern mit internationaler Familiengeschichte.

Eine systematische und gezielte Einbeziehung von Eltern ist immer noch vor allem abhängig von der Bereitschaft einzelner Akteure und weniger von verbindlichen Vorgaben.
Die angemessene Vertretung der Eltern mit internationaler Familiengeschichte in Bezug auf Bildungs- und Erziehungspartnerschaften und insbesondere in der Mitwirkung ist nicht erkennbar. „Dabei ist es nicht so, dass Eltern kein Interesse daran hätten den Bildungserfolg ihrer Kinder zu unterstützen, sondern sie sehen sich oft nicht in der Lage ihre Kinder ausreichend zu unterstützen.“ (Vodafone Stiftungs-Studie 2015)

Die Förderung einer aktiven Rolle der Eltern, insbesondere in der Schule ist eine zentrale Voraussetzung für eine Verbesserung der Schulerfolge der Kinder und Jugendlichen. Bei der Entwicklung geeigneter Formen zur Einbeziehung der Eltern sollen alle aktiven Akteure vor Ort einbezogen werden. Hierbei kommt den Migrantenselbstorganisationen eine besondere Bedeutung zu. Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen bemüht sich schon seit den Ergebnissen von PISA 2000 um das Thema der Elterneinbindung zum Zwecke der Schaffung einer besseren Chancengleichheit und forderte bereits 2001 in seinem Positionspapier „Pisa macht alle wach!“ die aktive Einbeziehung der Eltern in den Bildungsprozess Ihrer Kinder.
Studien belegen, dass Bildungserfolg immer noch stark vom sozioökonomischen Status und Migrationshintergrund der Eltern abhängt. Neben schulischen Bemühungen wie der Einbeziehung natürlicher Mehrsprachigkeit und individueller Förderung als Prinzip des Lernens ist eine institutionelle Etablierung interkultureller Elternarbeit daher unabdingbar.

Heute, gut 20 Jahre nach der ersten Formulierung dieser Handlungsempfehlung, hat sich trotz der einschneidenden Veränderungen in der Bildungslandschaft an der Grundproblematik nicht viel geändert und das obwohl die Förderung einer aktiven Rolle der Eltern in der Schule eine zentrale Voraussetzung für eine Verbesserung der Schulerfolge der Kinder und Jugendlichen ist.

Als Konsequenz aus der oben beschriebenen Notwendigkeit aktiver Elterneinbindung empfiehlt der Integrationsrat daher konkret zur angemessenen Umsetzung: Der Landesintegrationsrat Nordrhein Westfalen hat durch sein Transferprojekt „Interkulturelle Elterneinbindung“ bei der aktiven Einbindung von Elternarbeit in fünf Pilotregionen mitgewirkt. Eine der erfreulichen Erkenntnisse dabei ist, dass in einigen Kommunen bereits Bemühungen zur Elterneinbindung bestehen, es jedoch in der örtlichen Koordinierung als auch in den Schulen kein Konzept zur nachhaltigen Einbindung der Eltern in den schulischen Prozess ihrer Kinder existiert. Das Vorantreiben und Verstetigen dieser Aufgabe ist zwingend notwendig. Passiert dies, auch in Anbetracht einer steigenden heterogenen Elternschaft nicht, tragen wir als Gesellschaft die Konsequenzen!

Antonio Diaz
Int. SPD-Liste

5. Vorlagen
zu TOP 5.1
Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15811-19)
Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Ausschuss für Personal und Organisation sowie der Integrationsrat nehmen den Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2019 zur Kenntnis.



zu TOP 5.2
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Herr Nagusch von der Koordinierungsstelle Nordwärts stellt die Vorlage kurz inhaltlich vor.
Auf Nachfrage wurden nochmal die Beteiligungsmöglichkeiten an Nordwärts erläutert. Insbesondere wurde auf das Verfahren bzgl. des Einreichens von Projektvorschlägen eingegangen.

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.

zu TOP 5.3
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15528-19)
Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Bestandteil der Gesamtmaßnahme „Boulevard Kampstraße/Brüderweg“ – vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln – die Neugestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 20.921.133,00 € zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 2.510.535,96 € in den Jahren 2020 bis 2024 auf Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 15.06.2000 und 17.03.2005 (DS-Nr. 01168-05).

zu TOP 5.4
Integrationsratswahl 2020 – Organisation der Integrationsratswahl und Änderung der Wahlordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16337-19)
Die Vorsitzende teilt mit, dass im Rahmen der heutigen Sitzung keine Berichterstattung zur Vorlage seitens der Verwaltung erfolgt, da am heutigen Tag auch der Wahlausschuss tagt.
Die Verwaltung hat aber zugesichert in der nächsten Sitzung am 24.03.2020 zur Integrationsratswahl zu berichten.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) regt an, dass am Wahltag der nächstmögliche Transport der Wahlurnen ins Rathaus erfolgt, dort zentral eine Auszählung gemacht wird und dass die Verkündigung des Wahlergebnisses zeitnah noch am Wahlabend
stattfindet. Entsprechende Aussagen hinsichtlich organisatorischer und personeller Konsequenzen seitens der Verwaltung sollten berücksichtigt werden.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) rät dringend von einem solchen Vorgehen ab. Es sei verwaltungstechnisch nicht machbar. Der Vorschlag geht an der Realität vorbei. Im Vorfeld der Vorlagenerstellung hat sich der Vorstand des Integrationsrates sehr intensiv mit der Verwaltung (Bürgerdienste/Wahlen) hinsichtlich eines praktikablen Vorgehens auseinandergesetzt. Das seitens der Fraktion Bündnis90/die Grünen vorgeschlagene Vorgehen würde die ganze Vorlage platzen lassen.

Die Vorsitzende stimmt den Ausführungen von Herrn Taranczewski zu. Die Ergebnisermittlung zu einem späteren Zeitpunkt schadet nicht.

Hr. Sönmez (Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände) teilt mit, dass er verstehen kann, dass das von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vorgeschlagene Vorgehen verwaltungstechnisch nicht möglich sei bzw. schwierig sei. Es muss aber auch mal was gefordert werden, daher sei er dafür dem Vorschlag von Frau Noltemeyer zu folgen und somit „aus der Reihe zu tanzen“. Es wurde schließlich noch nichts gemacht was die Verwaltung ärgert, warum sollte dann jetzt nicht mal die Verwaltung geärgert werden.

Die Vorsitzende teilt mit, dass sie das Gefühl habe, dass die Vorlage nicht von allen Anwesenden gelesen wurde.

Aufgrund Beratungsbedarf wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung werden die in der Vorlage unter Punkt 3.4 -Handlungsalternative 3 beschriebenen Vor- und Nachteile einer Ergebnisermittlung der Integrationsratswahl nach dem Wahlsonntag durch die Vorsitzende dargestellt.

Stellvertretend für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt Frau Noltemeyer bezugnehmend auf den Inhalt der Vorlage und des weiteren Vorgehens mündlich folgenden Ergänzungsantrag:

Die Verkündung des Wahlergebnisses der Integrationsratswahl soll zeitnah am Abend der Wahl am 13.09.2020 erfolgen. Die Verwaltung wird aufgefordert für dieses Verfahren die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen.

Begründung:
Die Fraktion Bündnis90/Grünen habe die Vorlage gelesen. Es ist bewusst, dass es Vor- und Nachteil bzgl. der Ermittlung des Wahlergebnisses gibt. Der Aufwand bei einer demokratischen ist hoch, man sollte aber auch das Beste daraus machen und die Wahlergebnisse, so wie bei den anderen an dem Tag stattfindenden Wahlen am Wahltag ermitteln und verkünden.

Der Integrationsrat lehnt o. g. Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und zwei Stimmen der Allgemeinen aktiven Liste der türkischen Verbände (Fr. Karaca-Tekdmir und Hr. Sönmez) ab.


Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei zwei Enthaltungen (Fraktion Linke & Piraten (Frau Reigl) und Liste der Vielfalt (Hr. Akkaya) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Allgemeine Aktive Liste der türkischen Verbände (Fr. Karaca-Tekdemir und Hr. Sönmez) und unter Berücksichtigung der in der Vorlage unter Punkt 3.4 aufgezeigten „Handlungsalternative 3 „Ergebnisermittlung der Integrationsratswahl nach dem Wahlsonntag“ dem Rat, den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 anliegenden Entwurf als Satzung zur Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund (WO IR).


zu TOP 6.
Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

-Fehlanzeige-

zu TOP 7.
Mitteilungen

Fr. Karaca-Tekdemir (Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände) schlägt vor, im Rahmen einer der nächsten Sitzungen eine Berichterstattung über die Tätigkeiten des „Jugendberufshaus Dortmund“ anzufordern.

Prof. Schwarze (Seniorenbeirat) berichtet, dass im Zuge der Seniorenbeiratswahl leider kein/e
Kandidat*in mit Zuwanderungsgeschichte aus dem Bereich Innenstadt Nord gewonnen werden konnte.

Die Vorsitzende bittet die Mitglieder darum, sich bei den anstehenden Veranstaltung des Integrationsrates und auch Kooperationsveranstaltungen rege zu beteiligen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Wahl bietet es sich besonders an mit den Menschen persönlich ins Gespräch zu kommen.




Aysun Tekin Kevin Matuke Mirko Korkus
Vorsitzende Mitglied Integrationsrat Schriftführer © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus