über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
am 08.04.2008
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Frau Britta Clemens-Wienand (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Andreas Gora (SPD)
Rm Helga Hilbert (B`90/Die Grünen)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
sB Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
sB Uta Schütte-Haermeyer (B’90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Hans-Josef Tokarski (FDP/Bürgerliste)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm Max Branghofer (DVU) i.V. für Rm Gerald Branghofer (DVU)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
Rm Prof. Wolfgang Richter (Die Linken im Rat)
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Frank Czwikla (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas) i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Marianne Schobert (DPWV)
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Elke Beißner
Dr. Annette Düsterhaus
Detlef Münz
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
5. Gäste:
Martin Kaiser
Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 08.04.2008, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.4 Feststellung der Tagesordnung
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 29.01.2008
1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 04.03.2008
2. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
2.1 Dortmunder Netzwerk Essstörungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11423-08)
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.1 Service-Team „ ... anders wohnen - anders leben ... “
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)
4. Angelegenheiten der JobCenterARGE Dortmund
4.1 Weiterentwicklung der JobCenterARGE Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11467-08)
4.2 Bericht der "Dortmunder Initiative gegen Langzeitarbeitslosigkeit" (DOGELA) zur Job-Perspektive
mündlicher Vortrag von Herrn Neukirchen-Füsers
5. Anfragen / Anträge
5.1 Pflegestützpunkte in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11381-08)
5.2 Neuorganisation der JobCenterARGE Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11382-08)
5.3 Städtische Seniorenheime gGmbH
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11403-08)
5.4 Kontrolle von Sozialleistungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11322-08)
5.5 Ravensberger Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11424-08)
5.6 Städtisches Seniorenheim "Weiße Taube"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11428-08)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Unger (B’90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Die Vorsitzende verpflichtet die sachkundige Bürgerin Uta Schütte-Haermeyer (B’90/Die Grünen), die fortan als stimmberechtigtes Mitglied an den Ausschusssitzungen teilnimmt.
zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Balzer (SPD) benannt.
zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 5.2 sowie die Tagesordnungspunkte 5.3 und 5.6 werden im Zusammenhang behandelt.
Mit dieser Veränderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 29.01.2008
Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 29.01.2008 wird einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 04.03.2008
Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 04.03.2008 wird einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
zu TOP 2.1
Dortmunder Netzwerk Essstörungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11423-08)
Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) berichtet, dass in der Gesundheitskonferenz 2006 der Impuls gegeben wurde, sich einmal näher des Themas Essstörungen anzunehmen. Die KISS beschrieb seinerzeit, dass Ratsuchende oft gar nicht wüssten, wo man Hilfe bekommen könne, weil es bei Essstörungen nämlich nicht, wie bei vielen anderen Erkrankungen, gleich offensichtlich ist, welchen Arzt man aufsuchen muss. Das Gesundheitsamt hat das aufgegriffen und zu einem Netzwerktreffen eingeladen, zu dem viele Akteure kamen, die sich bereits fachkundig mit dem Thema beschäftigen. Der vorliegende Flyer wurde zunächst in einer Auflage von 5.000 Exemplaren publiziert und insbesondere in den Bereichen verteilt, wo sich Jugendliche auch aufhalten. Das hat viel Anklang gefunden. Auch im Internet wird dieses Netzwerk präsentiert, damit das Ganze etwas mehr Nachhaltigkeit bekommt, und schließlich wird es in Kürze eine gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer, des Gesundheitsamtes sowie des ganzen Netzwerkes zum Thema Essstörungen geben, bei der man sowohl über die medizinischen fachlichen Informationen diskutieren kann sowie auch über Antragsverfahren usw.
Frau Menzebach (CDU) hält die Vorlage für ein sehr gutes Beispiel für die erfolgreiche Arbeit der Dortmunder Gesundheitskonferenz. Der Flyer ist sehr übersichtlich, und sie regt an, ihn den SchulleiterInnen der Sek I mit der Bitte zur Verfügung zu stellen, ihn zu Beginn des neuen Schuljahres zu verteilen.
Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) will diesen Hinweis gern aufgreifen.
Auch Herr Taranczewski (SPD) begrüßt die Bemühungen des Netzwerkes und schlägt vor, im Internet bei den einzelnen Akteuren auch die Schwerpunkte ihrer Beratung oder Betreuung zu nennen. Ihm ist das bei der Beratung einer muslimischen Jugendlichen mit Essstörungen durch einen christlich orientierten Träger aufgefallen, dass das nicht unbedingt der Kreis war, in dem sich diese Muslima wohl gefühlt hat.
Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) geht davon aus, dass das eigentlich kein Problem sein dürfte, weil im Flyer schon sehr viele verschiedene Möglichkeiten und Träger genannt werden.
Weil überwiegende Mädchen betroffen sind, ist es für Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) vorrangig wichtig, ihnen eine frauenspezifische Beratung angedeihen zu lassen.
Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) informiert, dass die Beratungsstellen und auch die Kliniken das sehr genau wissen und dem auch Rechnung tragen. Sie räumt auch ein, dass es bisher nicht immer gelungen ist, bei den vielen Fragestellungen zur Beratung und Behandlung auch kulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Darauf wird man in Zukunft generell mehr Wert legen müssen.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Bericht des Gesundheitsamtes zum Dortmunder Netzwerk Essstörungen zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
Service-Team „ ... anders wohnen - anders leben ... “
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)
Herr Pogadl (Sozialdezernent) weist darauf hin, dass das Amt für Wohnungswesen auch schon früher experimentellen Wohnungsbau begleitet und gefördert hat, z.B. Ährenkorn, den Beginenhof oder jetzt Hangeneystraße. Das jetzige Procedere kennzeichnet die veränderte Aufgabenstellung, mit der das Fachamt zu tun hat. Für ihn ist es wichtig, Angebote zu kreieren, die kundenorientiert und auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind.
Frau Beißner (stellv. Leiterin des Amtes für Wohnungswesen) informiert, dass der Rat der Verwaltung im März 2007 den Auftrag gegeben hat, ein Angebot für gemeinschaftliche Wohnformen zu schaffen. Das wurde gern aufgegriffen, weil sich das Amt auch in der Vergangenheit schon um andere Wohnformen gekümmert hat. Sie berichtet dann über die sehr unterschiedlichen Projekte und die vielfältigen Wünsche der BürgerInnen, die das Amt für Wohnungswesen versucht zu begleiten, und die Bemühungen, Investoren für die Errichtung anderer Wohnformen zu gewinnen. Damit hat man sehr großen Erfolg gehabt und im vergangenen Jahr zwei weitere Projekte anstoßen können. In Zukunft wird das Informationsangebot im Internet noch weiter ausgebaut, laufende und bereits bestehende Projekte und Gruppen begleitet und verstärkt versucht, Investoren zu finden, die bereit sind mitzumachen.
Für Frau Weyer (SPD) hat die große Presseresonanz auf die Vorlage gezeigt, wie wichtig das Vorhaben für Dortmund ist. Ihre Fraktion begrüßt die innovativen Möglichkeiten ausdrücklich. Vor dem Hintergrund des Vortrags des LWL in der letzten Sitzung zur Eingliederungshilfe würde sie aber gern daran erinnern, wie wichtig es ist, sich auch mit Wohnformen für behinderte Menschen, die das eigenständige Leben ermöglichen, zu beschäftigen. In der Vorlage ist vorrangig von älteren Menschen die Rede, daher appelliert sie daran, verstärkt auch die Zielgruppe der behinderten Menschen zu berücksichtigen.
Frau Schmidt (AK „Der behinderte Mensch“) unterstützt das und geht davon aus, dass die bereits erwähnten speziellen Wohnformen für behinderte Menschen barrierefrei sind. Im BPN wurde dazu angemerkt, dass es nur noch sehr wenige Mehrfamilien-Wohnprojekte gibt und es wichtig ist, private Investoren darauf hinzuweisen, dass es mittel- und langfristig sinnvoll ist, barrierefrei zu bauen, unabhängig davon, ob da einmal behinderte Menschen wohnen werden oder nicht. Sie interessiert, ob Investoren auf dieses Thema hingewiesen werden.
Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) möchte wissen, welche Vorstellungen es im Team gibt, überhaupt Initiativen zu entwickeln bzw. wie Investoren gefunden werden.
Frau Beißner (stellv. Leiterin des Amtes für Wohnungswesen) erläutert zur Barrierefreiheit, dass bereits seit 10 Jahren nur Wohnungen mit Mitteln des Landes NRW gefördert werden dürfen, die barrierefrei sind, d.h. alle Mietwohnungen, die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden, sind per se barrierefrei, aber nicht unbedingt immer rollstuhlgerecht. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass man nicht an jeder Stelle rollstuhlgerechten Wohnraum errichten kann, weil er auch nicht nachgefragt wird. Im Rahmen des gemeinschaftlichen Wohnungsbaus wurden auch Objekte für Menschen mit Behinderungen gefördert, z.B. für eine Gruppe von Blinden, für die allerdings nicht das gemeinschaftliche Wohnen im Vordergrund stand, sondern die spezielle Ausstattung. Das Amt für Wohnungswesen arbeitet sehr eng mit den karitativen Organisationen zusammen und handelt selbstverständlich, wenn angetragen wird, dass solcher Wohnraum benötigt wird. Die Stadt Dortmund baut selbst nicht, tritt aber dann an private Investoren heran. Es gibt genügend private Bauherren, die bereit sind, in den Mietwohnungsbau zu investieren, und vom gemeinschaftlichen Wohnen hellauf begeistert sind.
Herr Taranczewski (SPD) ist über die Definition von Barrierefreiheit etwas irritiert und bittet dazu um weitere Informationen.
Herr Knoll (Seniorenbeirat) ist über die hervorragenden Leistungen der Wohnungsbaugesellschaften auf diesem Gebiet froh und regt an, sich das auch in der Musterwohnung der DOGEWO in der Markgrafenstraße anzusehen.
Frau Beißner (stellv. Leiterin des Amtes für Wohnungswesen) stellt klar, dass die DIN 18025 zwei Teile hat. Der erste Teil sagt, was barrierefrei ist, und der zweite Teil, was Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer bedeutet. Im Sinne des 1.Teils sind alle geförderten Wohnungen barrierefrei., d.h. sie haben keine Schwellen, Duschen müssen ebenerdig sein usw. Für Rollstuhlfahrer müssen noch andere Kriterien hinzukommen, wie z.B. Bewegungsflächen, besondere Tür- und Fenstermaße usw.
Herr Herkelmann (SoVD) dankt für die Aufklärung. Zur Musterwohnung der DOGEWO möchte er diejenigen einladen, die nicht behindert sind, sich in einen Rollstuhl zu setzen und zu versuchen, ohne fremde Hilfe in diese Wohnung hineinzukommen. Die Rampe, die dort hineinführt, ist viel zu steil, insofern muss er auch die Musterwohnung rügen.
Auf die Frage von Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) zur Zusammenarbeit des Wohnungsamtes mit den Familienbüros antwortet Frau Beißner (stellv. Leiterin des Amtes für Wohnungswesen), dass es zwar den ein oder anderen Kontakt zu den Familienbüros gibt, dass es aber insgesamt schwierig ist, jüngere Menschen in einer Kleinfamilie anzusprechen, eher noch allein Erziehende, weil die sich durchaus vorstellen können, dass es sehr wohl einen Vorteil hat, mit anderen Menschen zusammen zu leben. Es wird also am Amt für Wohnungswesen liegen, für diese Wohnformen verstärkt Werbung zu machen.
Frau Krämer-Knorr (SPD) schlägt vor, diese Vorlage auch an das BPN zu geben.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Einhellig vertritt er die Auffassung, dass die Vorlage auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis gegeben wird.
4. Angelegenheiten der JobCenterARGE Dortmund
zu TOP 4.1
Weiterentwicklung der JobCenterARGE Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11467-08)
zu TOP 5.2
Neuorganisation der JobCenterARGE Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11382-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11382-08-E1)
Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 5.2 werden im Zusammenhang behandelt.
Herr Pogadl (Sozialdezernent) ergänzt zur Verwaltungsvorlage, dass 2004 ein 5-Jahres-Vertrag auf der Basis des damaligen Mustergründungsvertrages der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen ARGE abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2009. Es war damals schon klar, dass man aus den gesammelten Erfahrungen letztlich ableiten muss, wie es weiter geht. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr mit Urteil vom 20.12.07 festgestellt, dass die gewählte Organisationsform so nicht Bestand haben kann, weil der Bundesgesetzgeber den Kommunen keine Aufgaben zuweisen kann. Die Aufgabenerledigung ist daher neu zu konzipieren, und dafür wurde eine großzügige Frist bis zum 31.12.2010 eingeräumt. Insofern schlägt die Verwaltung vor, diesen Zeitraum auch zu nutzen und den Vertrag an diesen Termin anzupassen, so dass den politischen Gremien in der Tat die künftige Konstruktionsform rechtzeitig vorgelegt werden kann. Ausdrücklich betont er, dass die bisherigen Erfahrungen so gut waren, dass man die Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzen möchte.
Für Herrn Spieß (SPD) ist der Beschlussvorschlag zustimmungsfähig, weil er auf die Übergangsfrist eingeht und sinnvoll schildert, was man unter einer kooperativen JobCenter-Maßnahme zu verstehen hat. Ausdrücklich dankt er der Verwaltung dafür, wie verständlich sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dargestellt hat. Aber auch Entscheidungen des obersten Gerichtes bedürfen einer pragmatischen Umsetzung. Zu den damit zwangsläufig verbundenen Problemen hat Rot-Grün einen Antrag formuliert, den er im Einzelnen begründet und um dessen Zustimmung er wirbt.
Herr Offermann (CDU) bittet, da heute nur eine Kenntnisnahme vorliegt und der Auftrag erst im Rat erteilt wird, darum, den Antrag ohne Beschlussfassung weiterzuleiten.
Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) stellt im Einvernehmen mit Herrn Pogadl (Sozialdezernent) fest, dass der Verwaltung ein Irrtum unterlaufen ist, so dass es sich durchaus um eine Empfehlung handelt, die der Ausschuss aussprechen muss.
Das nimmt Herr Offermann (CDU) zur Kenntnis und bittet darum, dann die gesamte Vorlage mit dem Antrag zu schieben.
Für Herrn Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hat das Bundesverfassungsgericht den machbaren Weg ganz klar aufgezeigt, nämlich im Rahmen der freiwilligen Kooperation. Das geht auch aus der Verwaltungsvorlage hervor, der er deshalb ohne Bedenken zustimmen könnte. Allerdings fragt er, ob ggf. eine komplette Kommunalisierung möglich wäre oder ob die Arbeitsagentur ein wichtiger Baustein ist, der unbedingt mit im Boot bleiben sollte.
Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert, dass bundesweit die Diskussion läuft, auch die Zielmarken anzupassen und die angesprochene Option ebenfalls bis 2010 zu verlängern, damit man gleiche Termine für Entscheidungen hat, die in den Kommunen getroffen werden müssen. Und dass Dortmund mit der ARGE-Entscheidung in der Vergangenheit sehr gut gefahren ist, ist kein Geheimnis. Er wird im weiteren Verfahren jedenfalls vorschlagen, die Kooperationsform mit der BA zu wählen und die integrierte Form der Zusammenarbeit beizubehalten.
Auch Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) findet die Anpassung der Laufzeiten sinnvoll. Sie weiß, dass die ARGE mit sehr viel zeitlich befristetem Personal arbeitet und Schwierigkeiten hat, die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen anders zu klären. Um das Thema Qualität der Arbeit zu halten und weiterentwickeln zu können, ist das ganz entscheidend, daher wüsste sie gern, ob es weiterführende Überlegungen und Perspektiven gibt.
Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) betont, dass Leistungsgewährung aus einer Hand politische Absicht gewesen ist. Das SGB II hat dafür drei Möglichkeiten vorgesehen, wovon eine die Optionskommune war. Die Landkreise, die geklagt haben, waren zumindest anteilig Optionskommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht die Zuständigkeitsregelung kritisiert, sondern den Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Der andere ganz wichtige Punkt für sie ist die politische Begleitung des Prozesses, der zum kooperativen Center führen wird, weil dahinter ja auch wieder enorme Kosten stecken. Deswegen schlägt sie vor, in einer Art Gesprächskreis mit dem Trägerausschuss und den Parteien zu einem Konsens zu kommen, damit Politik nicht irgendwann Ende des Jahres mit einer fertigen Ratsvorlage konfrontiert und damit evtl. Mitbestimmungs-möglichkeiten beraubt wird.
Herr Taranczewski (SPD) will nicht mehr zu dem zurück, was vor dem Inkrafttreten der sog. Hartz-Gesetze gewesen ist, weil er der festen Überzeugung ist, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als Herzstück der ganzen Sache endlich auch die Menschen in den Fokus gebracht hat, die immer außerhalb von Arbeitsweltbetrachtungen gewesen sind. Und das muss erhalten bleiben, genau wie die politische Partizipation. Zum Verfahren würde er ungern in den Rat oder HFA ohne eine Empfehlung dieses Ausschusses gehen, weil das das ureigenste Geschäft dieses Gremiums ist, deshalb bittet er um Beschlussfassung am heutigen Tage.
Für Herrn Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hat der rot-grüne Antrag in einigen Teilen Resolutionscharakter. Das hält er nicht für sinnvoll. Seine Fraktion wird sich daher sowohl bei der Verwaltungsvorlage als auch bei dem Antrag enthalten.
Für Herrn Spieß (SPD) ist der gemeinsame Antrag nur konsequent, denn wenn die Vorlage vorsieht, untergesetzlich möglichst viele der anerkannten Arbeitsweisen umsetzen zu wollen, dann ist der Weg der richtige. Er kann sich im Übrigen weder vorstellen, dass es in dieser Republik zur Bildung einer Bundesbehörde kommt, oder dass eine Kommunalisierung über die Länder gelingt. Und eine Verfassungsänderung bei erforderlicher 2/3-Mehrheit ist praktisch undenkbar. Deswegen sollte man die untergesetzliche Regelung wählen, diese mit Leben füllen und die politischen Ansprüche auch entsprechend dokumentieren.
Frau Schobert (DPWV) hält die Verlängerung der Laufzeit des ARGE-Vertrages für erforderlich, um eine gewisse Personalsicherheit bei der ARGE zu behalten, denn dann kann man zumindest einen Teil der MitarbeiterInnen mit sachlichem Grund zeitlich befristen. Der zweite wesentliche Aspekt ist für sie, die Verwaltung und die ARGE zu beauftragen, ein Konzept für eine untergesetzliche Regelung mit den positiven Erfahrungen aus Dortmund zu entwickeln. Am vergangenen Freitag gab es im Beirat der ARGE ein einstimmiges Votum zu diesen beiden Zielen der Vorlage, um damit die Qualität der Arbeit der ARGE und damit auch die Qualität für die arbeitslosen Menschen in Dortmund zu gewährleisten.
Herr Offermann (CDU) wiederholt seine Bitte, den Beschluss zu schieben.
Herr Neukirchen-Füsers (Geschäftsführer der JobCenterARGE) macht deutlich, dass er bei der Umsetzung von Organisationsfragen und Arbeitsmarktpolitik bislang immer auch die Unterstützung des Ausschusses hatte. Insofern wäre es sehr schade, wenn es heute nicht zu einer Empfehlung käme, weil das in der jetzigen nicht so ganz einfachen Situation, auch in der innerbetrieblichen Diskussion, ein Stück Rückenwind geben würde. Das heutige Votum des Ausschusses wäre auch deswegen sehr hilfreich, weil es eine Unterstützung in der Diskussion um die Sache bedeutete. Natürlich gibt es bundespolitisch ganz unterschiedliche Einschätzungen der Erfolge von Arbeitsgemeinschaften, getrennten Trägerschaften oder Optionskommunen. Und es gibt nach wie vor keine einheitliche Aussage dazu, welche Organisationsform wirklich die bessere ist, weil das Bundesverfassungsgericht dazu keine Aussage getroffen hat. Es hat nur gesagt, die Ausführung im Rahmen einer Mischverwaltung ist nicht verfassungskonform, gleichzeitig aber auch festgestellt, dass andererseits die Zuständigkeitsregelung zwischen Agentur und Kommune der Verfassung entspricht. Insofern müsste man, wenn man das noch einmal auflösen wollte, eine andere große Lösung finden und damit dann auch noch einmal in den Bundesrat. Für die ARGE wäre ein positives Votum heute ein Signal dafür, dass alles, was bislang gemacht wurde, vom Grundsatz in Ordnung ist und Ansporn, sich darum zu bemühen, in Form eines entsprechenden Modellversuches so viel Gemeinsames wie möglich zu erhalten und so wenig Trennendes wie nötig aufzubauen. Was die aktuelle Stellen- und Mitarbeitersituation angeht, gibt es im Moment ein Problem, das aus der gegenwärtigen Situation heraus geboren ist. Die Stadt Dortmund ist vorübergehend eingesprungen und bereit, für über 60 Stellen, die im Moment vakant sind, Mitarbeiter einzustellen. Leider gibt es im Moment bei der Stadt keinen genehmigten Haushalt, und vor dem Hintergrund können die Einstellungen auch nicht erfolgen. Auf Bundesseite geht das auch nicht, weil dort seit November letzten Jahres ein entsprechendes Moratorium besteht. Und auch die Diskussion über die Verfassungskonformität überlagert im Moment etwas unheilvoll die ganze Gemengelage. Gar nicht weiter hilft eine intensive Debatte auf der Basis der Ausgangssituation von 2003 und 2004.
Herr Taranczewski (SPD) kann das nur unterstreichen und besteht deshalb entgegen der üblichen Gepflogenheiten dieses Hauses darauf, dass heute abgestimmt wird, weil ein Votum des ASFG von immenser Signalwirkung ist.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, in der sich die CDU-Fraktion zur Beratung zurückzieht, nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag an:
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sieht in dem ersten Vorschlag zu den Eckpunkten eines kooperativen Job-Centers eine Diskussionsgrundlage für den weiteren Beratungsprozess auf Bundes- und Landesebene. Die genauen Auswirkungen des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit auf die kommunale Seite müssen jedoch genau untersucht werden. Dies gilt insbesondere für mögliche Nachteile aus der freiwilligen Personalgestellung der Kommunen, den zukünftigen Aufgaben der Kommunen neben der Gewährung von Kosten der Unterkunft sowie die Besetzung des vorgeschlagenen Kooperationsausschusses.
2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert den Bundesgesetzgeber deshalb auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften vorzulegen. Es ist schnell Klarheit für die Träger der Arbeitsarbeitsgemeinschaften, für die Kundinnen und Kunden sowie für die Beschäftigten zu schaffen, wie die Arbeitsgemeinschaften nach 2010 arbeiten werden.
Dieser Gesetzesentwurf sollte sich an folgenden Eckpunkten orientieren:
· Bürgerfreundliche Arbeitsstrukturen unter einem Dach
U n g e r | B a l z e r | S t a h n k e |
Vorsitzende | sachkundiger Bürger | Schriftführerin |