über die 24. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 28.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 13.07.2017 versandt. -
6.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2017/2018 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07645-17)
6.3 Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08507-17)
6.4 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-17)
6.5 Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07903-17)
6.6 Mahnmal für ehemalige Zwangsarbeiter am PHOENIX See -Ausführungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07190-17)
7. Schule
7.1 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -
7.2 Interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung;
hier: Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08760-17)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08525-17)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08314-17)
9.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08383-17)
9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08443-17)
9.4 Betriebsleistungen der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08585-17)
9.5 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)
9.6 Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08405-17)
9.7 Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08514-17)
9.8 Jahresabschlussentwurf 2016 des Haushaltes der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08594-17)
9.9 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08546-17)
9.10 Beteiligungsbericht 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08621-17)
9.11 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08526-17)
9.12 Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08590-17)
9.13 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)
9.14 Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08434-17)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08117-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2017
(Drucksache Nr.: 08117-17)
10.2 Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)
10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08398-17)
10.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08627-17)
10.5 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08628-17)
10.6 Jahresbericht der Feuerwehr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08513-17)
10.7 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08562-17)
10.8 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)
10.9 Benennung von Delegierten für die 12. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 28.11.2017 in Köln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08782-17)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist und wies auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Garbe (AfD) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
9.15 Außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Teilfinanzrechnung des Amtes 24 für den Kapitalzuschuss Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08897-17)
9.16 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08896-17)
3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom
Ferner wies OB Sierau darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage
Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.07.2017
Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.07.2017 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt –
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08655-17)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08524-17)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08427-17)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 20.09.2017 vor:
Frau Rm Lührs erhebt die Anregungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (siehe o.a. Empfehlung) sowie der Bezirksvertretung Hörde zum Antrag. (Die Bezirksvertertung Hörde empfahl die Vorlage einstimmig und forderte den Vorhabenträger auf, bei der Realisierung des Bauvorhabens auch darauf zu achten, dass Ladestationen für Elektroautos und E Bikes Berücksichtigung finden.)
Nachdem Herr Wilde darüber informiert hat, dass die Verwaltung diese Anregungen im weiteren Verfahren im städtebaulichen Vertrag mit aufnehmen könne, wird eine Abstimmung zum o. a Antrag nicht mehr für erforderlich gehalten und zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW
III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hö 275 und dem Entwurf der Begründung vom 10.08.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 275 - Auf der Kluse - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 20 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 in der Fassung vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 568 / SGV. NRW. 791)
V. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Hö 275 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB
- Wohnbau Berke,
- DMB Mieterbund Dortmund e. V. und
- Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V.
einen Moderationsprozess zur sozialverträglichen Sanierung des Wohnungsbestandes durchgeführt. Im Verlauf dieses Prozesses hat die Vorhabenträgerin den Vorschlag der Mietervereine aufgegriffen und die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft NRW beauftragt, einen Sozialplan für die drei Bauphasen der Sanierungsmaßnahme zu erstellen. Der vorliegende Sozialplan stellt eine ausführliche Prozessbeschreibung dar, dokumentiert die Absichten von Wohnbau Berke im Sinne eines sozialverträglichen Umganges mit der Mieterschaft und stellt die bislang vermisste Transparenz her. Anliegend wird im Einvernehmen mit Wohnbau Berke der Sozialplan zur Kenntnis gereicht.
Kurzinformationen zum aktuellen Sachstand
- Vor dem Hintergrund der deutlich unterschiedlichen Positionen der Beteiligten begrüßt die Verwaltung die Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft sowie die Aufstellung eines Sozialplans zum Sanierungsvorhaben.
- Inhaltliche Änderungs- und Ergänzungswünsche der Mietervereine und der Verwaltung wurden im Sozialplan berücksichtigt.
- Nach den Regelungen des Mietrechts muss jede Einzelfallsituation individuell betrachtet und geklärt werden. Generelle Vereinbarungen für alle betroffenen Haushalte sind nicht erziel- bzw. regelbar.
- Mit 35 Mietparteien der 1. Bauphase (48 Wohnungen) hat die Eigentümerin einvernehmliche Vereinbarungen über den Freizug der Wohnungen erzielt. Für die noch nicht abschließend geklärten 13 Fälle (juristische Vertretung durch die Mietervereine) wurde im Moderationsprozess Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zugesagt.
- Wohnbau Berke hat sich verpflichtet, in der Wohnsiedlung 30 geförderte Wohnungen zu errichten. Diese Wohnungen haben im Rahmen der Betrachtung sozialer Härtefallsituationen eine Schlüsselfunktion.
- Der individuelle mietrechtliche Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist hoch.
- Die Klärung der vielfältigen zivilrechtlichen Fragestellungen (z. B. Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen, Differenzierung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, Mietpreis- und Vertragsgestaltung) obliegt ausschließlich den Mietvertragsparteien. Die öffentliche Hand ist hier außen vor.
Vor dem Hintergrund dieses Sachstandes bitte ich nunmehr über die im Betreff genannte Vorlage zu befinden.
Frau Rm Neumann-Lieven und Herr Rm Waßmann führen für ihre jeweilige Fraktion an, dass sie heute zur gesamten Angelegenheit beschlussfähig seien.
Nachdem Herr Böhm noch einmal über den aktuellen Sachstand berichtet hat, deklariert Herr Rm Kowalewski weiteren Beratungsbedarf und bittet darum, die Angelegenheit zum Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.
Herr Waßmann betont, dass seine Fraktion nicht damit einverstanden sei, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlag ohne Empfehlung weiter.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu folgender Frage bis zum „Runden Tisch“ Stellung zu nehmen:
Besteht die Möglichkeit, die auf Seite 7 im vorletzten Absatz angekündigte Prüfung einer Trassierung, östlich der S-Bahn Haltestelle Körne aufzugeben und stattdessen die Führung der Trasse über die Peter-Paul-Rubens-Straße für die Planung und spätere Ausführung verbindlich festzulegen?
Begründung:
Eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie erfordert unverhältnismäßig hohe Investitionen und ignoriert den bereits seit längerer Zeit in diesem Straßenabschnitt gefahrlosen Radverkehr.
Folgende Argumente sprechen gegen eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie:
1. Direkt am östlichen Rad- und Fußgängertunnel des Haltpunktes Körne befindet sich die bebaute Immobilie Albrecht-Dürer-Str. 2a, die der beabsichtigten Trassierung durch Abriss weichen müsste.
2. Die Trasse würde im weiteren Verlauf an der Grundstücksgrenze der Immobilie Matthias-Grünewald-Str. 17 -19 verlaufen und zu nicht akzeptablen zusätzlichen Immissionen durch Planierung des bewaldeten Hügels ( Verlust Lärmschutz zur S4 ) und bisher nicht vorhandenem Radverkehrs führen. Außerdem müsste die Immobilie einen gesonderten Lärmschutz zur S 4 erhalten und eingezäunt/-gefriedet werden.
3. Im östlichen Abschnitt müsste der komplette Grünzug zwischen S-Bahn-Brücke Nußbaumweg und in Höhe der kleinen Platzes an der Arnold-Böcklin-Straße bestehend aus dichten Gehölzen, Sträuchern und Bäumen ( Nistplätze für viele Vogelarten ) weichen.
4. Der bisherige und aktuelle Radverkehr auf der Peter-Paul-Rubens-Straße als Teil der Nord-Ost-Radfahrroute funktioniert reibungslos und störungsfrei und wird durch das partnerschaftliches Verkehrsverhalten der Anwohner unterstützt.
5. Die Ampelquerung über den Nussbaumweg erfolgt aufgrund einer optimalen Grüntaktung der Ampel problemlos und ermöglicht Fußgängern und Radfahrern ein zügiges Überqueren der Straße.
6. Gleichzeitig sorgt die Ampelschaltung auf dem Nußbaumweg für Anhaltephasen des Kfz-Verkehrs, die zu einer Regulierung der Geschwindigkeit des Verkehrs auf dem Nußbaumweg führen.
7. Auf der östlichen Seite des Nussbaumwegs befindet sich bereits ein komfortabel ausgebauter Radweg, der keine im Vergleich zum Wieckesweg oder innerstädtischen Straßenabschnitten kostspielige und unwirtschaftliche, zusätzliche Baumaßnahmen entlang der S-Bahn-Linie incl. Brückenbauwerks über den Nußbaumweg benötigt.
Man einigt sich darauf, dass Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu diesem Thema als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet werden sollen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
- die weiteren Planungsschritte auf der Basis des von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Trassenverlaufes vorzunehmen (Anlage 1)
- eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu schließen
- die Planungen für einen ersten Bauabschnitt (Kreuzviertel) voranzutreiben und kurzfristig die notwendigen ersten Förderanträge zu stellen
Es entstehen für diese Maßnahme insgesamt förderfähige Gesamtauszahlungen in der städtischen Finanzrechnung in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.
Begründung:
Die versetzte Kreuzung vor dem einspurig zu befahrenden Tunnel mit Ampellösung ist bereits heute für Radfahrer auf der Trasse gefährlich und gefährdet auch Fußgänger!
Von Westen kommend fahren die Radler in eine Warteschlange hinein. Oftmals steht auch der Bus wartend vor der Ampel. Sollen sie auf der linken Seite bleiben? Sollen sie sich zwischen den Autos eine Lücke suchen, sich ggf. mit einem breiten Rad mit Satteltaschen durchzwängen und seitlich am Bordstein aufstellen oder bis vorne durchfahren? Nach der StVO müssten die Radler warten, bis der Stau vor der Ampel abgeflossen ist (dauert oft mehrere Ampelphasen) oder sie jemand in die Warteschlange hinein winkt – eine Lösung fern jeder Realität.
Von Osten kommend geraten sie in eine noch unübersichtlichere Situation, da die eigentliche Einfahrt auf die Steinbrinkstraße durch die Kombination aus rotem Signallicht und Stoppschild geregelt ist und der Verkehr unvermittelt aus dem Tunnel auftaucht. Dazu kommt die Extra Ampelphase für Fußgänger (Schulweg!). Von Osten kommend ist die jetzige Regelung eigentlich nur akzeptabel, weil sie bislang allein die wenigen Kraftfahrzeuge der Anlieger sowie den normalen innerörtlichen Radverkehr betraf, alles Menschen mit Ortskenntnis. Fußgänger (viele Schulinder, KITA-Kinder in Kinderwagen usw.) haben hier das Problem, dass sie nicht nur wegen der Passage durch den Tunnel, sondern auch noch wegen der Überquerung des Stemmerings aufpassen müssen. Sie müssen an dieser gefährlichen Stelle sehr oft ausweichen.
Der Durchgangs-Radverkehr hat bereits in den letzten Jahren deutlich zugenommen, es kommt immer wieder zu kritischen Situationen eben wegen dieser Gemengelage. Aus diesem Grunde halten wir eine Entschärfung dieses neuralgischen Punktes für unbedingt notwendig, da der Radverkehr auf einem RS1 auch viele ortsunkundige Fahrer an diese Kreuzung bringen wird.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
- die weiteren Planungsschritte auf der Basis des von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Trassenverlaufes vorzunehmen (Anlage 1)
- eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu schließen
- die Planungen für einen ersten Bauabschnitt (Kreuzviertel) voranzutreiben und kurzfristig die notwendigen ersten Förderanträge zu stellen
Es entstehen für diese Maßnahme insgesamt förderfähige Gesamtauszahlungen in der städtischen Finanzrechnung in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.“
Durch Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Gebel wurden folgende Fragen hierzu aufgeworfen:
1. In welcher Form erfolgt die Berichterstattung zur Evaluation? (Wunsch: jährlich!)
2. Wie wird die Politik in den Qualifizierungs-und Evaluationsprozess eingebunden? Gibt es hierzu einen Arbeitskreis?
3. Wie kann das subjektive Sicherheitsempfinden quantifiziert bzw. objektiviert werden?
Nachdem Herr Wilde zugesichert hat, dass die Verwaltung diese Fragen schriftlich zur Ratssitzung beantworten werde, erfolgt folgende Abstimmung zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung des vorliegenden Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV zum 01.01.2018 (Fachbeitrag zum Nahverkehrsplan Dortmund 2014).
2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Oberbürgermeister, die beigefügte Qualitätsvereinbarung mit den auf dem Stadtgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Lärmaktionsplan
Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:
1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,
Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom
28.06.2017:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom 17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen:
„Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße /
Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom
05.07.2017:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird keine Tempo 30-Zone.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom
11.07.2017:
Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn Ortsteilverbindende Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydecke zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDU-Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPD-Fraktion, 1x AfD, 5x CDU-Fraktion, 4 Jastimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke), aus den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.
Frau Möller (SPD-Fraktion) nahm an der Abstimmung nicht teil.
hierzu ->Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06821-17-E1:
die Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für 16 Straßenabschnitte auf 30 km/h ist Bestandteil des rechtskräftigen Lärmaktionsplans. Diese Straßenabschnitte wurden
Gremium | Beschluss | Stellungnahme |
BV Innenstadt Ost | Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten: 1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße; 2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße, Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen. | Zu 1) Saarlandstraße Dieser Straßenabschnitt gehört zu den Belastungsschwerpunkten, weist aber zumindest in Teilen mehr als eine Spur je Richtung auf. Gleichwohl wäre die Festsetzung von Tempo-30 möglich. Zu 2) Klönnestraße Dieser Straßenabschnitt gehört nach der Kartierung nicht zu den Belastungsschwerpunkten und wird im Lärmaktionsplan nicht zur Prüfung von Tempo-30 empfohlen. Nur für den nördlichen Teil der Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und Güntherstraße wird eine Tempo-30 empfohlen. |
BV Innenstadt Nord | Die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen: Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes. Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom 17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen: „Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße / Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.“ | Immermannstraße / Eberstraße Die Immermannstraße gehört nach der Lärmkartierung zu den Belastungsschwerpunkten; zwischen Schützenstraße und Münsterstraße darf zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur 30 km/h gefahren werden. Die Eberstraße gehört nicht zu den Belastungsschwerpunkten. Gleichwohl wurde für einen 600m langen Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kindergarten, Sportplatz) Tempo-30 für den Zeitraum 07:00 – 20:00 Uhr festgesetzt. Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass eine Erweiterung des „Tempo-30-Zeitraums“ für die Eberstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei |
BV Innenstadt West | Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU) bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird keine Tempo 30-Zone. | Kreuzstraße: Von der Kreuzstraße zählt nur der Abschnitt zwischen Hoher Straße und Vinckeplatz zu den Belastungsschwerpunkten, jedoch werden auch im westlichen Teil der Kreuzstraße punktuell die Auslösewerte für einen Lärmaktionsplan überschritten. In der Sitzung am 02.11.2016 hat die BV Innenstadt-West für die Kreuzstraße zwischen Vinckestraße und Lindemannstraße die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gefordert. In Ihrer Empfehlung zu der Vorlage „Lärmaktionsplanung…..“ wird nun geäußert, dass die Kreuzstraße keine Tempo-30-Zone werden soll. Im Detail möchte die BV zwar Tempo-30 auf der Kreuzstraße jedoch nicht als Tempo-30-Zone sondern nur als Tempo-30-Strecke. Dies ist auch die Intention der Vorlage. |
BV Lütgendortmund | Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn, ortsteilverbindende Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydeckel zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDU- Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an. Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPD, 1x AfD, 5x CDU, 4 Ja-Stimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke) aus den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen. | Im Stadtbezirk Lütgendortmund wurden Abschnitte des Lütgendortmunder Hellwegs und der Lütgendortmunder Straße für die Einführung von Tempo-30 vorgeschlagen. Bei beiden Straßen handelt es sich um Belastungsschwerpunkte. Über die Sitzung der Bezirksvertretung Lütendortmund wurde in der Lokalpresse berichtet. Gleichwohl erschließt sich letztendlich nicht, was die BV zu der Ablehnung von Tempo-30 auf den beiden betroffenen Straßen bewegt hat. Nach Mitteilung des Tiefbauamtes besteht aus dortiger Sicht keine Verpflichtung, gegen den Wunsch der Bezirksvertretung 30 km/h anzuordnen. |
Die laufende Nummer 5 (Kreuzstraße 1-29) ist lediglich knapp 200 Meter lang und eine der Haupteinfallsstraßen in die Dortmunder City, wenn man von Westen kommend über Wittekindstraße / Vinckeplatz / Kreuzstraße und Hohe Straße in die Innenstadt möchte. Sie sollte daher in diesem kurzen, von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschnitt nicht auf Tempo 30 km/h reduziert werden.
Bei den laufenden Nummern 7 (Lütgendortmunder Hellweg 257-267) sowie 13 (Lütgendortmunder Straße 1-133) hat die Bezirksvertretung Lütgendortmund einstimmig beschlossen, dass auf diesen Straßen weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten soll. Diesem Wunsch der Bezirksvertretung sollte sich der Rat anschließen.“
AUSW, 20.09.2017:
Herr Rm Kowalewski stellt folgenden mündlichen Antrag:
Wir führen auf der Brackeler Straße, zwischen Spähenfelde und Borsigplatz, „Tempo 30“ ein, sobald die Nordspange befahrbar ist und als Alternativstrecke infrage kommt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten) und Enthaltung (Fraktion B’90 Die Grünen) ab.
Nachdem man sich grundsätzlich darüber einig ist, die Vorlage der Verwaltung zu befürworten, findet zu den Empfehlungen der Bezirksvetretungen, der hierzu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung sowie zum Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zunächst noch eine kontroverse Diskussion statt.
Anschließend einigt man sich auf folgende getrennte Abstimmung:
Gremium | Beschluss | Stellungnahme |
BV Innenstadt Ost | Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten: 1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße; 2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße, Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen. | Zu 1) Saarlandstraße Dieser Straßenabschnitt gehört zu den Belastungsschwerpunkten, weist aber zumindest in Teilen mehr als eine Spur je Richtung auf. Gleichwohl wäre die Festsetzung von Tempo-30 möglich. Zu 2) Klönnestraße Dieser Straßenabschnitt gehört nach der Kartierung nicht zu den Belastungsschwerpunkten und wird im Lärmaktionsplan nicht zur Prüfung von Tempo-30 empfohlen. Nur für den nördlichen Teil der Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und Güntherstraße wird eine Tempo-30 empfohlen. |
BV Innenstadt Nord | Die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen: Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes. Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom 17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen: „Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße / Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.“ | Immermannstraße / Eberstraße Die Immermannstraße gehört nach der Lärmkartierung zu den Belastungsschwerpunkten; zwischen Schützenstraße und Münsterstraße darf zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur 30 km/h gefahren werden. Die Eberstraße gehört nicht zu den Belastungsschwerpunkten. Gleichwohl wurde für einen 600m langen Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kindergarten, Sportplatz) Tempo-30 für den Zeitraum 07:00 – 20:00 Uhr festgesetzt. Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass eine Erweiterung des „Tempo-30-Zeitraums“ für die Eberstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei |
2.2 Der AUSW stimmt dem Antrag bezüglich des Ortsteils Lütgendortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) zu.
2.3 Der AUSW stimmt dem Vorschlag bezüglich eines zukünftigen Evaluationsberichtes mehrheitlich, bei Gegenstimmen, (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) zu.
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten, aus Gründen des Lärmschutzes, lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10.
Auf den laufenden Nummern 5, 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen. Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.14
Interessentengesamtheiten - Änderung des Rezesses über die Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08629-17)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.15
Wohnungsmarktbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08466-17)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Wohnungsmarktbericht 2017 zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Stadterneuerungsprogramm 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08495-17)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.17
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung am 27.09.2017 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:
Beschluss
Nach längerer Diskussion werden folgende Zusätze einstimmig beschlossen:
1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.
2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den Gartenstadtradweg realisiert werden kann.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze einstimmig gemäß der Vorlage zu beschließen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:
AUSW, 20.09.2017:
Herr Rm Logermann bittet darum, sicherzustellen, dass auch Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der Jury vertreten sein werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) gemäß der Vorlage zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und damit den u. a. Zusätzen (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.
Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.
Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen. Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).
1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der
Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.
2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den
Gartenstadtradweg realisiert werden kann.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, entsprechend der Vorlage der Verwaltung zu beschließen.
„….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung: Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.
Begründung:
Eines der vier Kernelemente der Dortmunder Kommunalen Arbeitsmarktstrategie ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Hier könnte das Projekt ansetzen: Das Ziel könnte darin bestehen, zum Beispiel Hauptschülern die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der lokalen Unternehmen nahe zu bringen. Durch diese intensive Vernetzung und Kooperation einer noch näher zu bestimmenden Schule mit lokalen Unternehmen soll der Übergang dieser Zielgruppe in eine Berufsausbildung verbessert werden.
Ein zentraler Ansprechpartner an der Schule, der die Lehrer unterstützt und nachhaltig unternehmensnahe Strukturen aufbaut, könnte dabei im Zentrum des Projektes stehen. Die Federführung des Projektes sollte bei der Wirtschaftsförderung Dortmund liegen, da durch die enge Kooperation mit der heimischen Wirtschaft auf bestehende Netzwerke zu den Unternehmen zurückgegriffen werden kann.
Der Beginn des Projektes sollte schnellstmöglich erfolgen und über die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 laufen.
Rm Matzanke erinnerte daran, dass die Vorlage zum Jahresabschluss in der letzten Sitzung des Rates bereits beschlossen wurde, der Ausschuss aber vor einer Beschlussfassung zum Antrag die Verwaltung gebeten habe, ein mögliches Projekt vorzustellen, welches mit den Mitteln des Jahresüberschusses verwirklicht werden könnte.
Herr Beyer stellte das Projekt „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“ ausführlich vor. Ein wichtiger Baustein sei es, den sicheren Übergang von Jugendlichen in den Beruf zu begleiten. Es werde ein anderer Zugangsweg sowohl zu den Jugendlichen als auch zu den Unternehmen, die sich in einer erreichbaren Nähe befinden, hergestellt. Diese Aufgabe soll durch eine Person übernommen werden, die nicht aus dem pädagogischen, sondern aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich kommt und in der Schule tätig ist. Die Wirtschaftsförderung nutze ihre guten Kontakte in die Wirtschaft und fungiere somit als Unterstützungs-/Wissenscoach.
Rm Reigl regte an, das Projekt, sofern es umgesetzt wird, auch dem Schulausschuss vorzustellen. Rm Rühter begrüßte das vorgestellte Projekt, welches genau der Intention des Antrages seiner Fraktion entspreche. Hervorzuheben sei, dass es auf die bereits vorhandenen Erfahrungen mit der Hauptschule Husen aufbaue.
Auf Rückfrage von sB Dr. Dettke, wie sich die Kosten zusammensetzen, stellte Herr Beyer dar, dass es sich in erster Linie um kalkulatorische Personalkosten handele, die für die nach E11 bewertete Stelle einzusetzen sind. Das Neue zu dem bereits abgelaufenen Projekt ist die direkte Kontaktaufnahme zu den örtlichen Betrieben. Gerade für kleinere Handwerksbetriebe sei es nicht leistbar, in die Schulen hineinzugehen und dort geeignete Auszubildende zu finden.
Rm Stackelbeck bewertete das Projekt positiv. Es findet auch die volle Unterstützung ihrer Fraktion. Die Bereitstellung der Mittel aus dem Haushalt heraus sei für sie jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Vielmehr sollte eine Befassung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen erfolgen. Für den Fall einer Beschlussfassung in der heutigen Sitzung werde man den Antrag der SPD-.Fraktion daher ablehnen müssen.
Rm Penning bestätigte die Bewertung des Projektes. Bei dem SPD-Antrag sei die Verwendung der Begrifflichkeit der „Erhöhung des Betriebskostenzuschusses“ missverständlich. Man plädiere dafür, einmalig einen außerordentlichen Ertrag in Höhe des eingesparten Jahresüberschusses aus dem städtischen Haushalt an die Wirtschaftsförderung zurückzuführen. Darüber hinaus müsse eine Evaluation des Projektes erfolgen aus der erkennbar wird, welcher Benefit mit den eingesetzten Mitteln erreicht werden konnte.
Wie auch Rm Stackelbeck befürworte man eine Einbindung in die Haushaltberatungen, werde das Projekt dort wohlwollend begleiten.
Herr Westphal verwies auf die festen Begrifflichkeiten, so dass man von einer Erhöhung des Betriebskostenzuschusses sprechen müsse. Man könne aber den Beschlussvorschlag wie folgt ändern:
„Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.“
Herr Westphal erinnerte daran, dass es sich um eingesparte Mittel der Wirtschaftsförderung handele und es durchaus Aufgabe des Betriebsausschusses sei, über deren Verwendung mit zu entscheiden.
Rm Rüther gab zu bedenken, dass das Projekt kurzfristig umgesetzt werden soll und die Beschlussfassung im Rahmen der HH-Beratungen eine unnötige Verzögerung bedeute. Wenn man sich dennoch dafür entscheide, sollte der Fachausschuss zumindest ein entsprechendes Voting in die Beratungen einbringen.
Die Sitzung wurde in der Zeit von 15:33 – 15:39 Uhr zur Beratung unterbrochen. Rm Penning signalisierte als Ergebnis der Beratungen in der CDU-Fraktion, dass man dem Antrag nun zustimmen werde unter der Maßgabe des geänderten Beschlussvorschlages und der Festlegung, dass eine Evaluation zu erfolgen habe.
Rm Rüther bestätigte, dass die SPD-Fraktion dem geänderten Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.
Rm Stackelbeck wies noch einmal darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Zustimmung ihrer Fraktion zur Verwendung der Mittel nicht erteilt werden könne, man aber inhaltlich voll hinter dem Projekt stehe.
Rm Waßmann wies darauf hin, dass für den Fall der Einbindung in die Haushaltsberatungen mit einem zeitlichen Verzug von mindestens 6 Monaten zu rechnen sei, da zunächst die Genehmigung des Haushaltes abzuwarten sei. Zu bedenken sei ebenfalls, dass die Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren immer einen Jahresüberschuss erwirtschaftet habe, der in den städtischen Haushalt eingeflossen sie, so dass man bereit sei, in diesem Fall davon abzuweichen.
Rm Matzanke führte aus, dass der Antrag nach der Abstimmung im Ausschuss nun an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat zu weiteren Beratung und Beschlussfassung überwiesen werde.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Fraktion Alternative für Deutschland folgenden Beschluss zu fassen:
Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.
Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.
Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus nimmt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung das vorliegende Projektkonzept „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“ zur Kenntnis. Nach Abschluss des Projektes erfolgt eine Evaluation, die dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wird.“
- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen
unter dem Sonnensegel stattfinden können.
Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenanalyse.“
AUSW, 20.09.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig, den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag in der folgenden, geänderten Fassung:
Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt
die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor.
Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/ Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate wie z.B.
- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen
unter dem Sonnensegel stattfinden können.
Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenanalyse.“
Unter Berücksichtigung dieses beschlossenen Antrages, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.
Die Stelle des CIO decke den Bereich der Digitalisierung quer für die ganze Verwaltung ab. Die logische Folgerung daraus sei, dass diese Stelle beim Oberbürgermeister angesiedelt werde, um den Blick über die gesamte Verwaltung und alle Dezernate zu haben. Die Digitalisierung betreffe die Verwaltung insgesamt. Heruntergebrochen auf die Ausgestaltung des neuen Dezernates, würden hier die Themen Personal, Organisation und Umsetzung der Digitalisierung, geleistet durch das Dortmunder Systemhaus, angesiedelt. Nach seinem Verständnis werde durch den hier vorliegenden Zusatzantrag eine widerspruchsfreie Beschlussfassung gewährleistet, passend zum Ratsbeschluss vor der Sommerpause. Eine solche konsistente Beschlussfassung wäre so, wie die Verwaltungsvorlage sich darstelle nicht gegeben, da bewusst ein Widerspruch zwischen dem CIO und dem Personal- und Organisationsdezernat entstehen würde.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt bezüglich des Gleichstellungspassus den mündlichen Antrag, dass folgender Satz des Schreibens des Personalrates zum festen Bestandteil des Ausschreibungstextes wird:
„Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“
Herr Tölch erklärt, dass seine Fraktion gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen werde. In dem Fall, dass das Landesgleichstellungsgesetz Wahlämter vom Passus ausnehme, ergäbe sich eine Diskriminierung von Männern. Die Benachteiligung eines Geschlechtes sei nur dann zulässig, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Dies sei hier nicht der Fall und somit könne seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Das LGG sagt, wenn in einem Bereich Frauen unterrepräsentiert seien, müssten sie gefördert werden. In dem hier vorliegenden Eingruppierungsbereich seien folgende Personen berücksichtigt:
weiblich: Frau Jägers, Frau Zoerner und Frau Schneckenburger
männlich: Herr Stüdemann, Herr Lürwer und Herr Wilde
Herr Sierau ist gewählter Oberbürgermeister
Herr Westphal ist Geschäftsführer des Eigenbetriebes „Wirtschaftsförderung Dortmund“
Demnach gäbe es bei der Stadt Dortmund drei weibliche Beigeordnete und drei männliche. Eine Benachteiligung eines Geschlechtes liege somit nicht vor.
Frau Jägers (Stadträtin) teilt mit, dass die Gemeindeordnung dem Oberbürgermeister, durch Urwahl gewählt, eine besondere Stellung gäbe. Der Oberbürgermeister habe eine repräsentative Funktion und eine Funktion als Chef der Verwaltung. Ihm angesiedelt sei in der Regel ein Dezernat, aber er gelte nicht als Beigeordneter im Sinne der Gemeindeordnung.
Somit könne man den Oberbürgermeister nicht zu den Beigeordneten zählen.
Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung sei ebenfalls nicht mitzuzählen, da er als Geschäftsführer eines Eigenbetriebes zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zähle.
Frau Brunsing merkt an, dass es der Stadtverwaltung gut täte, wenn man den Fokus auf den Verwaltungsvorstand lege und eine Frau in den Kreis aufgenommen werden könnte. Sie sei der Meinung, dass man zumindest einer Frau die Chance geben solle und das sei ohne den Antrag ihrer Fraktion nicht möglich.
Herr Suck gibt an, dass er den vorliegenden Ausschreibungstext so verstehe, dass es Frauen nicht untersagt sei sich zu bewerben.
Seine Fraktion lehne den mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Herr Bohnhof erklärt, dass er sich der rechtlichen Bewertung von Frau Jägers und Herrn Tölch anschließe. Er sehe es aus rechtlichen Gründen als problematisch an, den Passus aufzunehmen und plädiere dafür keine, anfechtbare Ausschreibung zu veröffentlichen.
Herr Schilff weist darauf hin, dass die Stellenausschreibung geschlechterneutral sei, sodass Frauen sich durchaus bewerben könnten.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis und leitet sie zur Prüfung an die Verwaltung weiter.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rat bis zum 28.09.2017 vorgelegt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt den o.g. mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion mehrheitlich mit Hinweis auf das oben genannte Abstimmungsverhalten (fett/kursiv) der einzelnen Fraktionen zu.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 01.04.2018 zu.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Ausschreibungstext einer Beigeordnetenstelle für das Dezernat Personal und Organisation zur Kenntnis.
Der aktuell vorgelegte Ausschreibungstext zur externen Einstellung eines Beigeordneten für das neu zu gründende Dezernat 8 orientiert sich im Wesentlichen an Ausschreibungstexten aus der Vergangenheit für Stellen gleicher Art und hat sich in dieser Form bewährt.
Die im Text geforderten persönlichen und sozialen Kompetenzen Engagement, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein sowie Fähigkeiten im Management großer Organisationseinheiten sind auf Ebene des Verwaltungsvorstandes unabdingbare Eigenschaften und implizieren die vom Personalrat geforderten Kompetenzen der/des neuen Beigeordneten. Hingegen können die ernsthafte Aufgabenwahrnehmung samt regelmäßigem Wissenstransfers und ein kooperativer Führungsstil von jeder/jedem Bewerberin/ Bewerber erwartet werden. Im Ausschreibungstext solche Erwartungshaltungen zu verschriftlichen, wird einerseits als unangemessen bewertet und impliziert andererseits, dass an anderen Stellen der Verwaltung eine entsprechende Ernsthaftigkeit in der Aufgabenerledigung nicht von Nöten ist. Visionen bzgl. des demografischen Wandels dienen dabei nicht der Akquise einer/eines geeigneten Personaldezernenten/-dezernentin.
Die Nennung von Kriterien wie der Erfahrung im Bereich Personalentwicklung und Kenntnisse im Beamten- und Tarifrecht kann möglicherweise sehr gute Kandidatinnen/Kandidaten, die zwar über solche speziellen Kenntnisse nicht verfügen, dafür aber hervorragende persönliche Kompetenzen und sehr gute Managementqualitäten mitbrächten, an einer Bewerbung hindern. Insofern sind Kenntnisse im Bereich Personalentwicklung und Beamten- und Tarifrecht keine zwingende Voraussetzung. Zumal es Aufgabe der zugeordneten Fachbereichsleitungen und deren Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern ist, entsprechende fachliche Unterstützung und Beratung zu leisten.
Die Fähigkeit potenzielle Konflikte zu erkennen und bestehende Konflikte kompetent und kooperativ zu lösen sowie Kooperationsbereitschaft sind wichtige Eigenschaft der/des zukünftigen Personaldezernenten/-dezernentin und werden im Ausschreibungstext über die geforderten Managementkompetenzen abgedeckt. Die Einschränkung der Kooperationsbereitschaft der/des zukünftigen Beigeordneten allein auf die Gremien ist daher nicht opportun.
Weitergehende Fähigkeiten und Kenntnisse können in persönlichen Gesprächen festgestellt werden, zumal es die Bewerber/innenauswahl nicht schon bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen unnötig einschränkt.
Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung stehenden Fragen, ob
- bei der Besetzung einer Beigeordnetenstelle grundsätzlich eine geschlechterparitätische
Betrachtung erfolgen muss (vgl. dazu nachfolgend Ziffer 1).
- der Passus „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“, zwingend in den Ausschreibungstext der Beigeordnetenstelle aufgenommen werden muss (vgl. dazu nachfolgend Ziffer 2)
hat das Rechtsamt geprüft und dazu folgendes ausgeführt:
„1) Bei der Besetzung einer Beigeordnetenstelle muss keine geschlechterparitätische Betrachtung
erfolgen.
Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind bei der der Begründung eines Beamten- oder Richterverhältnisses Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der § 14 Absatz 2 und § 120 Absatz 21 des Landesbeamtengesetzes (LBG) bevorzugt zu berücksichtigen.
Der hierdurch in Bezug genommene § 14 Absatz 2 LBG bestimmt folgendes2:
„(2) Soweit im Zuständigkeitsbereich der Ernennungsbehörde in der angestrebten Laufbahn innerhalb der Ämtergruppe mit gleichem Einstiegsamt weniger Frauen als Männer sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen; ist die Landesregierung die für die Ernennung zuständige Behörde, so ist maßgebend der Zuständigkeitsbereich der obersten Landesbehörde, die den Einstellungsvorschlag macht; Beamtinnen und Beamte in einem Vorbereitungsdienst, der auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, werden bei der Ermittlung der Beschäftigungsanteile nicht berücksichtigt. Für die Verleihung laufbahnfreier Ämter gilt Satz 1 Halbsatz 1 und 2 entsprechend; in diesen Fällen treten an die Stelle der Laufbahn die jeweiligen Ämter mit gleichem Endgrundgehalt und gleicher Amtsbezeichnung. Weitere Abweichungen von dem gemäß Satz 1 maßgeblichen Bezugsbereich oder in Bezug auf die Vergleichsgruppenbildung regelt die oberste Dienstbehörde durch Rechtsverordnung.Für Beförderungen gilt § 19 Absatz 6.“
Demnach gilt die Vorgabe zur geschlechterparitätischen Betrachtung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 LBG zwar grundsätzlich auch für die Verleihung laufbahnfreier Ämter. Die Besetzung von Beigeordnetenstellen wird von dieser Vorschrift gleichwohl nicht erfasst. Die Beigeordneten bekleiden zwar ein laufbahnfreies Amt, werden jedoch gemäß § 119 Absatz 2 Satz 1 LBG für die Dauer von acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Für Beamtinnen und Beamte auf Zeit gilt der § 14 Absatz 2 LBG aber ausdrücklich nicht. Dies ergibt sich aus § 9 Absatz 2 LBG.
Wenn demnach § 14 Absatz 2 LBG für die Besetzung von Beigeordnetenstellen nicht anwendbar ist, hat auch keine entsprechende geschlechterparitätische Betrachtung im Rahmen des § 7 Absatz 1 Satz 1 LGG zu erfolgen.
2) Der Passus „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“, ist nicht zwingend in den Ausschreibungstext der Beigeordnetenstelle aufzunehmen.
Die gesetzliche Regelung zu diesem Passus befindet sich in § 8 Absatz 4 Satz 2 LGG. Diese Vorschrift bezieht sich auf die zuvor geregelten Ausschreibungen im Sinne des § 8 Absätze 1 – 3 LGG. § 8 Abs. 7 Nr. 4 LGG regelt aber ausdrücklich, dass bei Stellen der kommunalen Wahlbeamtinnen und -wahlbeamten von einer Ausschreibung im Sinne der Absätze 1 und 2 abgesehen werden kann3. Demnach besteht auch keine Verpflichtung, die weiteren Vorgaben des § 8 – und damit auch des § 8 Abs. 4 Satz 2 LGG – bei der Ausschreibung zu berücksichtigen.
Die Ausschreibungspflicht für die Neubesetzung von Beigeordnetenstellen ergibt sich demnach lediglich aus § 71 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die GO NRW enthält jedoch zu den Einzelheiten der Ausschreibung keine Vorgaben. Daher bestimmt der Rat den Inhalt der Ausschreibung letztlich nach seinem Organisationermessen durch Beschluss.4 Im Rahmen dieses Ermessens kann er sich deshalb auch freiwillig dafür entscheiden, der Stellenbesetzung eine geschlechterparitätische Betrachtung nach dem Rechtsgedanken des § 7 Absatz 1 Satz 1 LGG und des § 14 Absatz 2 LBG zugrunde zu legen und die Ausschreibung entsprechend zu formulieren. Allerdings wären dabei – gemäß dem Rechtsgedanken des § 14 Absatz 2, 2. Halbsatz LBG – nur die Beigeordneten mit der gleichen Amtsbezeichnung („Stadträtin“/„Stadtrat“) und dem gleichen Endgrundgehalt in die Betrachtung einzubeziehen. Der Oberbürgermeister sowie der Stadtdirektor fielen aus dieser Betrachtung heraus. Gleiches gilt für den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund, der – obwohl er an den regelmäßigen Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teilnimmt – nicht Beigeordneter im Sinne des § 71 GO NRW, sondern Betriebsleiter einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (§§ 107 Abs. 2 Satz 2, 114 GO NRW in Verbindung mit § 2 Eigenbetriebsverordnung) ist.“
1 § 120 Absatz 2 LBG betrifft Personal an Hochschulen.
2 Hervorhebungen durch Unterstreichung seitens des Verfassers
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Heinrich Theodor Garbe Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |