Niederschrift (öffentlich)
über die 11. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 27.04.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:47 Uhr
Anwesend:
1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Hartleif (CDU) i.V.f. Herrn Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Änderung:Frau RM Grollmann (CDU)
Frau RM Polomski-Tölle (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau RM Spaenhoff (SPD)
Herr sB Hechler (SPD) i.V.f. Herrn RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas
Herr RM Bonde (SPD)
Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Gövert (B‘90/Die Grünen) i.V.f. Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B‘90/Die Grüne) i.V.f.Herrn RM Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr sB Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Herr RM Badura (Die LINKE+)
Herr RM Martinschledde (Die LINKE+) i. V.f.Frau RM Lemke (Die LINKE+) Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD)
Herr RM Schlösser (Die PARTEI) i.V f. Herrn sB Jääskeläinen( Die PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Herr Dr. Kretzschmar - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Punge – DMB –Mieterbund Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Halfmann-60/stv.AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Laubrock 64/stv. AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
4. Gäste:
Herr Prange –EDG
Herr Prof. Dr.-Ing. Faulstich TU Dortmund
Herr Baumgarte - DEW21
Herr Heinz - Wasserwerke Westfalen GmbH
Herr Keller - DONETZ
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 11. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 27.04.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.03.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Ressourcen- und Energiesysteme an der TU Dortmund
Mündlicher Sachstandsbericht der EDG
(siehe Antrag CDU / B'90/Die Grünen- Drucksache Nr.: 22675-21-E10)
3.2 Trinkwasserversorgung
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22440-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22440-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor und wurde zur Kenntnis genommen
hierzu -> Mündlicher Bericht : DEW21 und Wasserwerke Westfalen GmbH
3.3 Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)
3.4 Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23655-22)
3.5 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
3.6 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
3.7 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)
3.8 Fernwärmevorranggebiet in der Dortmunder Nordstadt
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24263-22)
3.9 Energiewende für CO2-neutrale(re) E-Busse in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22196-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22196-21-E1)
3.10 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22)
hierzu -> Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24423-22)
3.11 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
zum Zusatz-/Ergänzungsantrag(SPD-Fraktion / B‘90/Die Grünen) ((Drucksache Nr.:19852-21-E5)
(Drucksache Nr.: 19852-21-E5)
lag bereits zur Sitzung am 16.06.2021 vor
3.12 Lichtverschmutzung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24445-22)
3.13 CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23775-22)
lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23775-22-E1)
3.14 Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24119-22)
3.15 Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)
3.16 Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)
3.17 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)
3.18 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Straßenbäume in Hitzeinseln - Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22856-21)
3.19 Kurzfristige Energieeinsparpotenziale
Vorschlag zur TO mit Prüfauftrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24444-22)
3.20 Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24436-22)
4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
nicht besetzt
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 Wohnberechtigungsschein
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022
(Drucksache Nr.: 24141-22)
6.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
- Ankauf von Mietpreis-und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22100-21-E44)
6.3 Information zum Haushaltsbegleitbeschluss
-Vorgelpflegestation Ferlemann-
(Drucksache Nr.: 24450-22)
7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt
Hier: Maßnahme W2.1 – Grüner Wall / Grüne City: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23255-21)
7.2 Digitalisierung der Energieberatung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24230-22)
7.3 Baumfällungen im Zuge des Ausbaus der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24406-22)
7.4 Innovation Business Park "Gewerbegebiet Dorstfeld-West"
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24433-22)
8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
8.1 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21) lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor
hierzu -> Empfehlungen des Behindertenpolitschen Netzwerks und der Bezirksvertretungen, mit Ausnahme der Bezirksvertretungen Huckarde und Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 23268-21)
lagen bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor
hierzu -> Beantwortung der Anfrage (Korrektur der Anlage)
(Drucksache Nr.: 23268-21-E1) lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23268-21-E4)
8.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor
hierzu -> Empfehlungen: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
und der Bezirksvertretungen mit Aussnahme der Bezirksvertretungen Huckarde und Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 23050-21)
lagen bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022 (Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23050-21-E6)
lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23050-21-E7)
lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23050-21-E8)
8.3 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 22296-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
(Drucksache Nr.: 22296-21)
8.4 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23673-22)
8.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23767-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 (Drucksache Nr.: 23767-22)
8.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 289 – östlich Hellerstraße – nach
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
hier: I. Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 289 – Hellerstraße – vom 07.06.2006; II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 289 - östlich Hellerstraße -;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24078-22)
8.7 Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung (Drucksache Nr.: 19493-20)
hierzu ->Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.04.2022
(Drucksache Nr.: 19493-20)
8.8 Potentialanalyse PV-Anlagen auf Freiflächen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24439-22)
8.9 Konzept Quartiersgaragen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24442-22)
9. Anfragen
10. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schreyer benannt.
zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung
Absetzung:
Die Fraktion DIE LINKE+ zieht den Vorschlag zur Tagesordnung unter TOP 7.3 für die heutige Sitzung zurück, bittet aber darum, diesen Punkt für die kommende Sitzung erneut zu berücksichtigen.
Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.03.2022
Herr Rm Perlick gibt zu Protokoll, dass sein tatsächliches Abstimmungsverhalten zu TOP 3.8 im öffentlichen Teil der Sitzung des AKUSW am 16.03.2022 nicht seinen Absichten entsprach und teilt mit, dass er der Empfehlung zur Nachnutzung des Standortes „Weiße Taube“ wohlwollend zustimmt.
Er bittet darum, diese Ergänzung in die Niederschrift aufzunehmen.
Dieser Bitte wird nicht gefolgt, da es als kritisch angesehen wird das Abstimmungsverhalten im Nachgang zur Sitzung zu ändern.
Somit wird die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.03.2022, wie vorgelegt, einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AFD) genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
6. Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Ressourcen- und Energiesysteme an der TU Dortmund
Herr Prange und Herr Prof. Faulstich berichten mündlich zum o.a. Thema. (PP-Vorträge-siehe Anlagen zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.2
7. Trinkwasserversorgung
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22440-21)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung die Risiken des Klimawandels für die Dortmunder Wasserversorgung? Hat sich hier seit der Einschätzung im Wasserversorgungskonzept 2018 eine Änderung ergeben? Ist mit einer (temporären) Wasserknappheit an den Entnahmestellen zu rechnen? Sind hierbei auch Spitzenverbräuche an besonders heißen Tagen und über besonders lange Zeiträume berücksichtigt?
2. Ist bei den politisch übergeordneten Ebenen erkennbar, dass die Verursacher*innen von Rückständen im Trinkwasser (z.B. Medikamentenrückstände, Röntgenkontrastmittel etc.) zukünftig stärker in die Verantwortung, z.B. durch eine Abgabe, genommen werden, um so den durch die weiteren nötigen Wasseraufbereitungsanlagen bedingten Kostenanstieg für die Endverbraucher*innen zu begrenzen?
Sind zusätzliche Verfahrensstufen zur Wasseraufbereitung in den nächsten Jahren geplant?
3. Die Wasserwerke benötigen mehr Flexibilität bei der Wasserbewirtschaftung. Ist beim Ruhrverband erkennbar, dass Verbesserungen beim Talsperrenmanagement und der Vernetzung der verschiedenen Wasserwerke erzielt werden können?
4. Wie beurteilt die Verwaltung die in diesem Jahr vorgenommene Novellierung des Landeswassergesetzes NRW für die Dortmunder Wasserversorgung sowie die Auswirkungen auf die Wasserschutzgebiete?
5. Werden weitere Alternativen zur Wasserversorgung aus der Ruhr für die zukünftige Wasserversorgung geprüft? Laut dem Wasserversorgungskonzept 2018 kommt z.B. eine Grundwasserentnahme auf dem Dortmunder Stadtgebiet durch den vergangenen Kohleabbau nicht in Betracht.
Begründung
Die sechs Wasserwerke der Wasserwerke Westfalen versorgen rund 1,5 Millionen Menschen in NRW mit Trinkwasser aus der Ruhr, auch die Dortmunder Bürger*innen. Durch den Klimawandel steht auch die Wasserversorgung in Dortmund vor neuen Herausforderungen. Starkregenereignisse nehmen zu. Darauf folgende Trockenheitsphasen führen zu einem höheren Verbrauch an heißen Tagen. Durch diese Entwicklungen benötigen die Wasserwerke mehr Flexibilität und Handlungsraum beim Talsperren-Management, um schnell auf besondere Ereignisse wie Starkregen reagieren zu können. Diese Herausforderungen gilt es jetzt anzugehen, damit die Bürger*innen auch zukünftig einen uneingeschränkten Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser erhalten.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22440-21-E1):
..die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie bewertet die Verwaltung die Risiken des Klimawandels für die Dortmunder
Wasserversorgung? Hat sich hier seit der Einschätzung im
Wasserversorgungskonzept 2018 eine Änderung ergeben? Ist mit einer (temporären)
Wasserknappheit an den Entnahmestellen zu rechnen? Sind hierbei auch
Spitzenverbräuche an besonders heißen Tagen und über besonders lange Zeiträume
berücksichtigt?
Antwort
Die Risiken für die Dortmunder Trinkwasserversorgung sind gegenüber den
Ausführungen des Wasserversorgungskonzeptes aus dem Jahr 2018 leicht gestiegen. Mit
den Trockenjahren 2018 bis 2020 erreichte der Klimawandel spürbar NRW und damit
auch die für die Dortmunder Wasserversorgung relevante Ressourcenregion der Ruhr mit
ihren Nebenflüssen und Talsperren.
Langanhaltende Trockenphasen (mit deutlich geringeren Niederschlägen als im
langjährigen Mittel) bis in den Winter hinein haben die Talsperrenfüllstände im Sauerland
(ähnlich wie in einzelnen Trockenjahren 1959 und 1976) auf außergewöhnliche
Niedrigstände absinken lassen.
Die Mindestwassermenge der Ruhr und die Trinkwasserversorgung waren zwar zu
keinem Zeitpunkt gefährdet, die Sicherheitspuffer der Talsperren erreichten allerdings ein
bedenklich niedriges Niveau. Ergiebige Winterniederschläge führten bisher stets wieder
zu ausreichenden Füllständen für das nächste Frühjahr, wobei auch hier eine Tendenz
erkennbar ist, dass die Niederschlagsmengen im Winter die durch die Trockenphasen im
Sommer reduzierten Füllstände nicht in dem Maße kompensieren können, wie dies in
früheren Jahren der Fall war.
Klimabedingte Einschränkungen der Trinkwasserversorgung sind auch weiterhin als sehr
unwahrscheinlich einzustufen, sofern weitere Maßnahmen im „System“ entlang der Ruhr,
über die Trinkwasserproduktion bis ins Verteilnetz in den nächsten Jahren erfolgen.
In den Sommerphasen der Jahre 2018 - 2020 ergaben sich sowohl neue Tagesspitzen in
Bezug auf den Trinkwasserbedarf für Dortmund, als auch deutlich längere
„Spitzenphasen“ (Zeiträume mit dauerhaft hohem Bedarf) als in bisherigen Dekaden.
Diese Entwicklung wird sich zukünftig tendenziell eher verschärfen, als entspannen.
Über die einzelnen Kalenderjahre betrachtet erhöhten sich die Jahresgesamtmengen
zuletzt zwar leicht, diese stellen allerdings nach unserer Einschätzung auch künftig keinen
Engpass dar. Der Ruhrverband, die Wasserwerke Westfalen (WWW) sowie DONETZ
bzw. DEW21 haben bereits erste Maßnahmen zur Sicherung der Roh- und
Trinkwasserversorgung in Spitzenzeiten bei fortschreitendem Klimawandel ergriffen.
Weitere Maßnahmen und Investitionen mit der Zielsetzung einer erhöhten Vernetzung zur
Stärkung des „Verbundsystems“ in Verbindung mit den Schwerpunkten „Ausbau der
Wasserwerke“ und „Talsperrenmanagement“ sind derzeit bereits in konkreter Planung
bzw. befinden sich in der Umsetzungsvorbereitung.
Aufgrund der Veränderung in den „Spitzenphasen“ können sich auch Auswirkungen in
der Wasserverteilung ergeben. Im Falle länger andauernder Spitzenabnahmen ist damit zu
rechnen, dass während dieser Zeiten der Versorgungsdruck in Teilen des Netzes absinkt.
Betroffen wären hiervon insbesondere jene Bereiche, in denen aufgrund der topologischen
Lage mit der heutigen Auslegung der erforderliche Mindestdruck gerade erreicht bzw.
lediglich knapp überschritten wird. Daher prüft DONETZ bereits heute, ob mittelfristig
eine Anpassung der zukünftigen Konzeptionierung der Wasserverteilungsanlagen
erforderlich wird. Als kurzfristige Maßnahme zur Stabilisierung bzw. Aufrechterhaltung
der Druckverhältnisse kommt hier der Einsatz von mobilen Druckerhöhungsanlagen für
die betroffenen Versorgungsbereiche infrage. Zwei dieser mobilen
Druckerhöhungsanlagen hat die DONETZ in 2021 bereits beschafft.
2. Ist bei den politisch übergeordneten Ebenen erkennbar, dass die Verursacher*innen
von Rückständen im Trinkwasser (z.B. Medikamentenrückstände,
Röntgenkontrastmittel etc.) zukünftig stärker in die Verantwortung, z.B. durch eine
Abgabe, genommen werden, um so den durch die weiteren nötigen
Wasseraufbereitungsanlagen bedingten Kostenanstieg für die
Endverbraucher*innen zu begrenzen? Sind zusätzliche Verfahrensstufen zur
Wasseraufbereitung in den nächsten Jahren geplant?
Antwort
Die EU verfolgt über den Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“
aus Mai 2021 die Zielsetzung, das Vorsorge- und Verursacherprinzip zu verschärfen und
bei Stoffzulassungen deren Wasserverträglichkeit stärker zu berücksichtigen. Darüber
hinaus soll die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) voraussichtlich im Jahr 2023
erneut novelliert und diesbezüglich mit verschärften Anforderungen versehen werden.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält explizite Aussagen bzw.
Zielsetzungen, die Verwendung wassergefährdender Stoffe zu beschränken und
Arzneimittelwirkstoffe über eine Umweltqualitätsnorm zu bewerten. Dies sind wichtige
Schritte im Hinblick auf eine Minderung von Einträgen wassergefährdender Stoffe, eine
verursachungsgerechtere Folgenabschätzung und die Entwicklung wasserverträglicherer
Substanzen.
Wasserwirtschaftliche Verbände haben zudem ein bundesweites Fondsmodell für die
„Inverkehrbringer“ nachweislich wassergefährdender Stoffe vorgeschlagen. Hierüber
sollen zukünftig Teile der Aufbereitungsmehrkosten bei den Trinkwasserproduzenten und
Abwasserentsorgungsbetrieben finanziert werden. Bisher konnte dieser Ansatz
insbesondere durch Widerstände der Chemie- und Pharmaindustrie sowie der „alten“
Bundesregierung nicht umgesetzt werden. DEW21 und WWW verfolgen diesen Ansatz
des Verursacherprinzips mit den Wasserverbänden politisch weiter.
Die Dortmunder Trinkwasserversorgung erfolgt zz. über 5 Wasserwerke der WWW. Zwei
dieser Werke arbeiten bereits mit erweiterten Aufbereitungsstufen, insbesondere zur
Eliminierung von Spurenstoffen (u.a. Stichwort: „Aktivkohlestufe“). Das kleinste Werk
wird Ende 2025 stillgelegt. Bei den beiden anderen Werken sind die Zusatzanlagen gerade
im Bau. Weitere Verfahrensstufen/Werke sind absehbar nicht erforderlich und daher auch
nicht geplant.
3. Die Wasserwerke benötigen mehr Flexibilität bei der Wasserbewirtschaftung. Ist
beim Ruhrverband erkennbar, dass Verbesserungen beim Talsperrenmanagement
und der Vernetzung der verschiedenen Wasserwerke erzielt werden können?
Antwort
Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) und der Ruhrverband
wirken seit Ende 2018 auf eine Anpassung des Ruhrverbandsgesetzes für ein flexibleres
Talsperrenmanagement zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in längeren
Trockenphasen hin. Seit 2018 erfolgten viele aufwändige Ausnahmegenehmigungen des
MULNV in angespannten Situationen zur Schonung der Talsperren. Daher bedarf es einer
grundsätzlichen Lösung für ein vorausschauendes und flexibleres Talsperrenmanagement
mittels einer Gesetzesanpassung. Diese würde auch den Hochwasserschutzbeitrag der
Talsperren erhöhen (siehe Starkregenereignis vom 14.-15. Juli 2021 in NRW).
Hierzu liegen inzwischen diverse Gutachten zur Folgebeurteilung vor und eine
entsprechende Gesetzesänderung ist bereits gemeinsam mit dem MULNV in
Vorbereitung. Offen ist hingegen, ob diese noch in der aktuellen NRW-Legislaturperiode
erfolgen kann.
DEW21/DONETZ, WWW und Gelsenwasser erarbeiten momentan ein gemeinsames
Konzept, die bisherige Verknüpfung der Netzinfrastruktur (inklusive der Wasserwerke)
weiter auszubauen. Die Partner verfolgen dabei die gemeinsame Zielsetzung, mit engeren
Verbundlösungen klimabedingte Spitzen- und Reservemengen bei vertretbaren
Zusatzkosten sicher abdecken zu können.
4. Wie beurteilt die Verwaltung die in diesem Jahr vorgenommene Novellierung des
Landeswassergesetzes NRW für die Dortmunder Wasserversorgung sowie die
Auswirkungen auf die Wasserschutzgebiete?
Antwort
Mit Datum vom 18.05.2021 trat das Landeswassergesetz für NRW in Kraft. In Kapitel 3
„ Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen“, Abschnitt 1 der §§ 35 – 42
„Wasserversorgung“ werden die wasserrechtlichen Belange der Trinkwasserversorgung
der Gemeinden geregelt. Die in diesem Kapitel durchgeführten Novellierungen beziehen
sich im Wesentlichen auf die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung.
Unter Berücksichtigung der Klimaveränderung insbesondere mit Blick auf die
Trockenperioden zwischen 2018 und 2020 wird der „Wasserentnahme“ zur öffentlichen
Trinkwasserversorgung gegenüber konkurrierenden Entnahmen aus der Landwirtschaft,
Industrie und Eigenversorgung über ein wasserrechtliches Entnahmerecht“ der Vorrang
eingeräumt. Damit wird die öffentliche Wasserversorgung rechtlich gestärkt.
Die Anlagen zur Trinkwassergewinnung liegen außerhalb des Dortmunder Stadtgebietes.
Lediglich im südlichen bzw. südöstlichen Stadtgebiet befindet sich die Wasserschutzzone
3B und damit nur ein sehr kleiner Teil des Grundwassereinzugsgebietes für die
Wassergewinnung der Wasserwerke Westhofen, Wandhofen, Villigst, Wellenbad und
Hengsen. Der § 35 LWG NRW „Wasserschutzgebiete“ wurde keiner Novellierung
unterzogen.
5. Werden weitere Alternativen zur Wasserversorgung aus der Ruhr für die zukünftige
Wasserversorgung geprüft? Laut dem Wasserversorgungskonzept 2018 kommt z.B.
eine Grundwasserentnahme auf dem Dortmunder Stadtgebiet durch den
vergangenen Kohleabbau nicht in Betracht.
Antwort
Es existiert auch weiterhin keine ausreichend ergiebige und qualitativ akzeptable
Alternative zur bisherigen Trinkwasserressource in Dortmund.
Mit der Ruhr selbst und insbesondere im Verbund mit diversen Talsperren steht sowohl
quantitativ, als auch qualitativ eine sehr gute und robuste Ressource zur Verfügung.
Die Versorgung von Dortmund über derzeit 5, demnächst 4 Wasserwerke von Halingen
bis Witten über mehrere Leitungsanbindungen und Einspeisungen in das Verteilnetz von
DONETZ ergibt eine hohe Versorgungssicherheit sowohl bei Störungen und
Trockenphasen, aber auch im Falle von Starkregenereignissen und Hochwasserlagen.
AKUSW, 02.02.2022:
Frau Rm Rudolf bedankt sich zunächst für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung. Weiter regt sie an, Vertreter*innen der DEW21 einzuladen, damit diese den Ausschuss über das Trinkwasserversorgungskonzept und die Änderungen, die künftig diesbezüglich anstehen werden, informieren. Man gehe nämlich davon aus, dass aufgrund des voranschreitenden Klimawandels eine Anpassung des Trinkwasserversorgungskonzeptes erforderlich werde
Die Verwaltung signalisiert hierauf, dass man dementsprechend zu einer der nächsten Sitzungen Vertreter*innen der DEW21 einladen werde.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erwartet zu einer der nächsten Sitzungen die gewünschten Informationen durch Vertreter*innen der DEW21.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Baumgarte (DEW21) und Herr Heinz (Wasserwerke Westfalen GmbH ) informieren den Ausschuss, zum Thema „Trinkwasserversorgungskonzept“. (PP-Vortrag-siehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.3
8. Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 23293-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zum Projekt SuPraStadt zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
9. Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23655-22)
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion, wie bisher auch zu diesem Themenkomplex, die Vorlage ablehnen werde, da immer noch keine Erkenntnisse aus dem operativen Geschäft in Marten vorliegen würden.
Herr Rm Kowalewski signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, bittet aber die Verwaltung um Aufklärung, ob mit der Vorlage tatsächlich der Stadtbezirk Eving gemeint wäre, womit dann ja auch auch andere Stadtteile (z. B. Brechten, etc....) betroffen wären. Er vermute, dass es hier um den Stadtteil Eving gehe, bitte aber diesbezüglich nochmal um Richtigstellung durch die Verwaltung.
Herr Wilde verdeutlicht, dass hier natürlich der Ortskern Eving gemeint sei und nicht der ganze Stadtbezirk. Der Betreff der Vorlage sei dahingehend etwas unsauber formuliert. Er verweise aber auf Punkt “c“ woraus eindeutig hervorgehe, dass hier die „Evinger Mitte“ gemeint sei.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Eving, mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Stadtbezirks Eving,
b) die Einrichtung einer Planstelle mit dem Stellenplan 2023 sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023,
c) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Eving als Standort,
d) das Modell „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung, der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Umsetzung anzuwenden,
e) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Rat beschließt die Einrichtung der Quartierskoordination Eving mit folgenden Gesamtaufwendungen in den Haushaltsjahren:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Personalaufwendungen | 40.200 € | 82.700 € | 84.700 € | 86.800 € | 88.900 € |
Sachaufwendungen | 30.000 € | 45.000 € | 45.000 € | 45.000 € | 45.000 € |
Summe | 70.200 € | 127.700 € | 129.700 € | 131.800 € | 133.900 € |
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates.
zu TOP 3.5
10. Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
11. Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23785-22)
AKUSW, 27.04.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen
- Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
12. Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 23793-22)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.
3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
13. Fernwärmevorranggebiet in der Dortmunder Nordstadt
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24263-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Bereich des Sanierungsgebiets Nordstadt ein Fernwärmevorranggebiet ausgewiesen werden kann und ob dies mit Blick auf die städtischen Klimaziele zielführend ist. Falls dies möglich und sinnvoll ist, ist eine entsprechende Satzung zu erarbeiten und dem Rat sowie der BV Innenstadt Nord zur Entscheidung vorzulegen. Ein Anschluss- und Nutzungszwang soll bei Neubauten sowie bei allen Heizungsneu- und Umbauten bestehen.
Begründung:
Für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 und der dafür notwendigen Wärmewende in Dortmund spielt der Ausbau der Fernwärme eine wichtige Rolle. Fernwärme aus Abwärme und Erneuerbare Energien gilt laut dem Bundesumweltamt als sehr effektives Mittel zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes. Bereits heute werden laut der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksache 21380-21-E3 im neuen Dortmunder Heißwassersystem über 80% des Wärmebedarfs klimafreundlich durch industrielle Abwärme bereitgestellt. Gleichzeitig werden Technologien eingesetzt, welche mittelfristig (bis spätestens 2035) CO2-neutral Wärme bereitstellen können. Der Stadtbezirk Innenstadt-Nord liegt vollständig im Fernwärmeversorgungsgebiet, sodass die Gebäude flächendeckend erschlossen werden könnten. Um den Gebäudebestand des Sanierungsgebietes Nordstadt bis spätestens 2035 CO2-neutral zu bekommen, sollte daher ein Fernwärmevorranggebiet eingerichtet werden.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber teilt mit, dass seine Fraktion diesem Prüfauftrag zustimmen werde, bittet aber darum, die Prüfung nicht nur auf die Nordstadt sondern auf das gesamte Stadtgebiet zu beziehen. Jegliche Form der Verpflichtung lehne man zum jetzigen Zeitpunkt ab. Weitere Entscheidungen zu dieser Thematik könne man erst nach Vorlage der Prüfergebnisse treffen.
Herr sB Wiesner führt an, dass auch seine Fraktion den vorliegenden Prüfauftrag unterstütze. Ergänzend hierzu schlage er aber vor, dass mit untersucht werden möge, auf welchem Temperaturniveau das Fernwärmenetz betrieben werden könne.
Frau Rm Rudolf zeigt sich mit diesen Ergänzungen einverstanden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst demnach einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Bereich des Sanierungsgebiets Nordstadt ein Fernwärmevorranggebiet ausgewiesen werden kann und ob dies mit Blick auf die städtischen Klimaziele zielführend ist. Falls dies möglich und sinnvoll ist, ist eine entsprechende Satzung zu erarbeiten und dem Rat sowie der BV Innenstadt Nord zur Entscheidung vorzulegen. Ein Anschluss- und Nutzungszwang soll bei Neubauten sowie bei allen Heizungsneu- und Umbauten bestehen.
Ergänzungen:
Die Prüfung soll nicht nur auf die Nordstadt beschränkt sondern auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden.
Es soll auch untersucht werden, auf welchem Temperaturniveau das Fernwärmenetz betrieben werden kann.
zu TOP 3.9
14. Energiewende für CO2-neutrale(re) E-Busse in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22196-21)
Hierzu liegt vor Antrag der FRAKTION/DIE PARTEI (Drucksache Nr.: 22196-21):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet Sie, den folgenden Antragsentwurf für die nächste Sitzung vorzusehen:
Beschluss
Der Rat erteilt der DEW21 und der DSW21 den Auftrag, Konzepte für die verstärkte Erzeugung und Speicherung von Energie für alle am Umspannwerk Kirchhörde hängenden Gebäude zu entwickeln.
Insbesondere für den Betriebshof Brünninghausen soll Speicherung untersucht werden, die es erlaubt, überschüssigem Strom aus EE zu speichern, um damit E-Busse CO2-neutral zu laden.
Ebenso sollen Leuchtturmprojekte identifiziert werden, wie z.B. die Dächer des Betriebshofs Brünninghausen, der Gesamtschule Brünninghausen, etc. wo aktuell keine(!) Solarzellen angebracht sind.
Ferner soll ein Konzept entwickelt werden, wie EigentümerX von Immobilien (privat und Gewerbe) motiviert und gefördert werden können, vermehrt Solarzellen anzubringen. Die DEW21 soll dazu ein Konzept mit einfacher Abnahme des Stroms zu fairen Preisen entwickeln. Denkbar wären auch Plaketten und Labels für die Gebäude (“Ich lasse einen Bus CO2-neutral fahren”, o.Ä.).
Dazu sollen als Fördersumme die Kosten für die Erweiterung der Umspannanlage Kirchhörde veranschlagt werden, die bei Erfolg dadurch eingespart werden können zuzüglich der durch CO2-neutralen Strom eingesparten CO2-Abgabe.
Von einer Verzahnung des Projekts mit der geplanten Maßnahme “Smart Grid” im Rahmen der Modernisierung der Umspannanlage Kirchhörde gehen wir aus.
Begründung:
Die Modernisierung des Bus-Fuhrparks der DSW21 hin zu E-Bussen begrüßen wir sehr.
Allerdings werden die Busse aktuell mit Strom aus dem Mittelspannungsnetz versorgt, das in unserem Fall hauptsächlich dreckigen Kohlestrom und teuren Atomstrom liefert.
Die Maßnahme “Smart Grid” zur Modernisierung der Umspannanlage Kirchhörde bietet Potenzial für eine Verbesserung, das mit diesem Antrag ermittelt werden soll.
Aktuell befinden sich auf den Dächern der großen und auch der kleinen Gebäude im Versorgungsbereich der Umspannanlage kaum Solarzellen. Das bedeutet, dass Strom hauptsächlich bezogen wird.
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Strom auch dezentral erzeugt und gespeichert wird. Dazu gibt es im betroffenen Bereich erhebliches Potenzial.
Wenn es gelingt, dort alle Flächen auszuschöpfen, kann Dortmund ein Leuchtturm der Energiewende werden. Strom wird lokal erzeugt und ohne Umwege über das Mittelspannungsnetz in die Busse geladen oder zwischengespeichert, bis er für Busse abgerufen wird.
Mit ausreichend Speicherkapazität am Standort Brünninghausen kann Strom immer dann bezogen und gespeichert werden, wenn er günstig, kostenfrei produziert oder die Abnahme gar vergütet wird (negative Großhandelspreise). Ebenso kann überschüssiger gespeicherter Strom in geringem Umfang als Regelenergie verwendet werden.
Viele BesitzerX von Immobilien werden aktuell durch wegbrechende Förderung oder komplizierte Regularien zur Abgabe von Strom ins öffentliche Netz abgeschreckt. Hier kann DEW21 einen wertvollen Beitrag leisten und zusammen mit DEW21 transparente und faire Angebote machen.
Damit die Elektrifizierung der Busse also zu einer echten Einsparung von CO2 führt, sind Maßnahmen erforderlich. Allerdings sind diese Maßnahmen bereits verfügbar, erprobt und andernorts gängige Praxis. Mit einem ganzheitlichen Ansatz heben wir diese Maßnahmen auf ein neues Niveau. Mit unseren Unternehmen DEW21 und DSW21 kann dies gelingen und statt der Erweiterung einer Umspannanlage gewinnen wir CO2-neutrale Mobilität.
AKUSW, 15.09.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich einstimmig darauf, diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzureichen, um sich bei Vorlage des entsprechenden Prüfberichts erneut mit dem Antrag zu befassen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22196-21-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift).
AKUSW, 27.04.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme zur Kenntnis.
Ein weiterer Beschluss zum Antrag wird nicht mehr für erforderlich gehalten.
zu TOP 3.10
15. Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22)
Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von wohnen, spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträgliches Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht sie die Ziele als schwierig aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.
Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPD-Fraktion ein gangbarer Weg, ein sich regelmäßig treffende Kommission nicht.
Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten Ausschüssen diskutiert werden um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn schlussendlich müsste dort und im Rat entscheiden werden. Bei den Themen sieht er keinen wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die Erörterung fachbereichs- bzw. ausschussübergreifend. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.
Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.
Rm Dr. Suck (CDU) sagt, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „hin und her“ zwischen den Ausschüssen zu durchbrechen. Dier Kommission soll die Abläufe verkürzen denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre aber auch akzeptabel.
OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel, Schaustellerei, Verwaltung und Politik um die Arbeit auch übergreifend leisten zu wollen. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit, hat sich bewährt und ist anerkannt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort aber die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist keine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.
Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.
OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzung von Ausschüssen sondern eine Kommission gehen. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft, etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.
Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.
Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht.
Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld. Er vermutet, er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen haben.
Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.
Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jungendangebote in der City gehen könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.
Rm Schlösser (Die Partei) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.
Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.
Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf von sich.
Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 31. März 2022:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
a. dass die Zukunft der Dortmunder City ein Querschnittsthema ist, das wegen seiner Vielschichtigkeit in vielen Fachausschüssen Thema ist.
b. dass sich die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Dortmunder Innenstadt steht, aber nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung bewältigen lassen werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt deshalb die Bildung einer fachausschussübergreifenden
„Kommission zur Zukunft der Dortmunder City“.
Die Kommission hat eine rein beratende Funktion. Aufgabe der Kommission ist die gemeinsame Entwicklung politischer Ideen für die Zukunft der Dortmunder Innenstadt in allen Facetten.
Dabei werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des City Managements miteinbezogen. Die Kommission soll politische Initiativen, die über die jeweils zuständigen Fachausschüsse eingebracht werden, vorbereiten.
3. Die Zahl der Kommissionssitze wird auf 31 festgelegt. Die Fraktionen entsenden proportional zu ihrer Fraktionsgröße im Rat die entsprechenden fachpolitischen Vertreter aus den die City betreffenden Fachausschüssen wie bspw. AKUSW, AWBEWF, AMIG, AKSF, ASAG und ABöOAB.
4. Den Vorsitz der Kommission führt die/der Vorsitzende des AKUSW, den stellv. Vorsitz führt die/der Vorsitzende des AWBEWF.
5. Die erste Sitzung der Kommission findet im April 2022 statt.
6. Der Ausschuss kann Gäste zwecks Berichterstattung einladen.
Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.“
Der Rat der Stadt überweist den Antrag, mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte), zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vom 05.04.2022:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022 vor (Text, siehe oben):
Herr Bahr (CDU-Fraktion) vertritt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion die Auffassung, dass die Existenz des Druckraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu diskutieren sei. Auch sehe er die Problematik, dass für berechtigte Interessen des Sozialausschusses wie Prostitution oder Wohnberechtigungsschein der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gar nicht zuständig sei und es dort immer Reibungsverluste gebe. Diese sehe er hierbei auch. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit müsse für den Drogenkonsumraum sprechen und dies auch vor anderen Ausschüssen vertreten. Er erläutert, warum er es wichtig fände, dass sich ein Gremium treffe, in dem die Verantwortlichen aus der Kommunalpolitik zusammen kämen, die letztendlich gemeinsam über diese Sachen mit Vertretern vor Ort diskutieren, um eine Lösung herbei zu führen. Vor diesem Hintergrund bittet er um Abstimmung.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert bzgl. der Aussage, dass der Drogenkonsumraum von anderer Seite infrage gestellt werden würde, dass Herr Bahr dazu auf die Fraktionskollegen zugehen müsse. Diesbezüglich müsse der interfraktionelle Austausch verstärkt werden. Er bezieht sich auf die dazu geführte Diskussion, im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.
Frau Worth (SPD-Fraktion) unterstützt den Wortbeitrag von Herrn Beckmann. Man tausche sich in den Fraktionssitzungen dazu aus und brauche keine weitere Runde.
Herr Bahr weist auf massive Äußerungen außerhalb der Politik dazu hin. Es sei schade, wenn dies nur bei seiner Fraktion ankäme. In der Ratssitzung habe er sich bereits dazu geäußert. Für seine Fraktion sei der Ansatz zu dem Gesprächskreis wichtig, dies auf breitere Beine zu stellen.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion über das Format in der Ratssitzung. Sicherlich habe dieses Format auch Schwächen und es sei ein gewisser Arbeitsaufwand. Trotzdem sei es wichtig, diese Entwicklung der Innenstadt und des City-Ringes aus der sozialpolitischen Perspektive zu begleiten. Dies müsse seiner Meinung nach fraktionsübergreifend aus diesem Gremium hier kommen. Die Innenstadt werde sich weiterentwickeln und verändern. Die Frage sei, ob bei den Maßnahmen, die jetzt getroffen würden, auch sozial- und gesundheitspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Im City-Ring spielten die, seiner Ansicht nach, keine Rolle. Es gehörten z. B. auch Themen, wie Wohnen, Teilhabe am öffentlichen Leben von bestimmten Personengruppen dazu. Er glaube, dass man aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine besondere Verantwortung habe, diese Fragestellungen mit in die Debatte einzubringen. Bisher habe er keinen besseren Vorschlag dazu gehört, als zu sagen, man schaffe noch mal eine Gesprächsrunde, um solche Fragestellungen mit einzubringen. Seine Fraktion würde dem daher folgen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend), den o.g. Antrag der CDU-Fraktion.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24448-222- E1):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die City-Runde in Dortmund weiterzuentwickeln und diese zum Kernelement der weiteren Diskussionen zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit den untenstehenden Beteiligten, einen Vorschlag zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und dem Rat sowie den zuständigen Ausschüssen zum Beschluss vorzulegen. In der neu aufzustellenden City-Runde sollen gemeinsam vertreten sein:
· Politik
· Verwaltung
· Handel
· Kammern
· Verbände
· Wohnungswirtschaft
· Kultur
Die neu aufgestellte City-Runde hat weiterhin die Aufgabe, die Leitziele des zügig zu etablierenden Citymanagements festzulegen. Darüber hinaus ist es aber jetzt wichtig, insbesondere Sofortmaßnahmen zu vereinbaren.
Begründung:
Die Debatte in der vergangenen Ratssitzung hat gezeigt, dass es großen politischen Diskussionsbedarf zur weiteren Cityentwicklung gibt. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, diese Diskussionen nicht in einer rein politisch besetzten Runde zu führen, sondern Händler*innen, Expert*innen aus verschiedenen Feldern, Verwaltung und Verbände/Institutionen direkt mit einzubinden. Das bestehende Format der City-Runde ist eben ein solches Format, das es nun entsprechend weiterzuentwickeln gilt.
Wesentliches Element, um die Cityrunde in ihrer Bedeutung zu stärken, ist die Besprechung konkreter Konzepte in dieser Runde. Daher sollte die Verwaltung der neuen City-Runde direkt in der ersten Sitzung ein Konzept für Sofortmaßnahmen vorlegen, die die Attraktivität der City sofort steigern. Die Verwaltung sollte für die Vorschläge von Sofort-Maßnahmen an die City-Runde insbesondere Maßnahmen zur Sauberkeit, Maßnahmen gegen Leerstände, Maßnahmen zur Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie Maßnahmen zur Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit in Betracht ziehen.
Der SPD-Fraktion ist es wichtig, die Situation in der City nicht eindimensional auf die sicherlich bestehende Problematik rund um den Drogenkonsumraum zu beschränken. Die allgemeinen Probleme in Einzelhandel und Gastronomie (Corona, Online-Handel, Sauberkeit, fehlende Attraktivität für Familien/Kinder etc.) sind die wesentlichen Faktoren, aufgrund dessen die City weniger attraktiv wirkt. Diesen Problemen gilt es zeitnah und mit wenigen, aber dafür umso schlagkräftigeren Maßnahmen entgegen zu wirken. Konkret geht es in der aktuellen Situation nicht darum, ein allumfassendes Konzept zu erarbeiten, sondern die akuten Missstände zu beheben. Das Konzept für die Etablierung eines City-Managements, welches aktuell durch das Büro Stadt + Handel erarbeitet wird, muss daher natürlich weiterhin in der City-Runde behandelt werden.
AKUSW, 27.04.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.11
16. Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
zum Zusatz-/Ergänzungsantrag(SPD-Fraktion / B‘90/Die Grünen) ((Drucksache Nr.:19852-21-E5)
(Drucksache Nr.: 19852-21-E5)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19852-21-E):
zunächst verweise ich auf die Stellungnahme vom 31.05.2021 (DS-Nr. 19582-21-E3), welche am 08.06.2021 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und am 16.06.2021 im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) zur Kenntnis genommen wurde. Im Nachgang informiere ich zu der Thematik über den aktuellen Sachstand.
Am 12.12.2021 hat das Tiefbauamt das Planungsbüro Licht Raum Stadt Planung GmbH aus Wuppertal mit der Planungsunterstützung zur Überarbeitung und Erweiterung des Qualitätsmanagementsystems (QMS), der Verfahrensanweisung VA02 (Planung und Neubau) und der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für die Straßenbeleuchtung in Dortmund beauftragt. Seit Anfang 2022 wird in regelmäßigen Beratungen konzeptionell am Projekt gearbeitet. Zusätzlich wurde mit dem Austausch mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (FB 61) im Rahmen des Masterplans Plätze am 09.02.2022 begonnen.
Ziel des Projektteams ist es, Leitlinien und Konzepte zu entwickeln und die aktuell gültigen Prozesse und Verfahrensanweisungen zu aktualisieren bzw. zu ergänzen. Dabei werden die bereits vorhandenen Erkenntnisse und Lösungsansätze sowie die notwendigen Maßnahmen auf der Grundlage geänderter gesetzlicher Bestimmungen, schnellstmöglich in Planung, Bau und Betrieb umgesetzt.
Das in 2014 im Bereich Straßenbeleuchtung etablierte QMS sorgt bereits im hohen Maße für feste Regeln und Strukturen bei Planung und Betrieb der Straßenbeleuchtung. Dabei wurde und wird bereits auf immissionsarme, energieeffiziente Technik gesetzt. Ergänzt werden die Leuchten durch eine digitale Funksteuerung. Diese sorgt in verkehrsarmen Zeiten dafür, dass mit Hilfe der elektronischen Dimmung, eine Leistungsreduzierung bis zu 50% erfolgen kann. Aktuell sind ca. 20.000 Leuchten bereits erneuert und mit diesem System ausgerüstet.
Die für die Generalerneuerung zur Verfügung stehenden Leuchtentypen berücksichtigen hinsichtlich ihrer Lichtimmissionen in den oberen Halbraum (Upward Light Output Ratio = ULOR) bereits die gesetzlichen Forderungen. Aufgrund der bestehenden Verträge entspricht die Farbtemperatur der verbauten Leuchten jedoch 4.000 Kelvin. Aktuell wird geprüft, mit welchem Kostenaufwand hier eine nachträgliche Umstellung möglich ist.
Zu den formulierten Aufgabenstellungen im Beschluss der DS-Nr. 19852-21-E5 möchte ich Ihnen folgende Sachstände mitteilen:
1. Zielvorgaben und Konzeptlinien zur Minderung von Lichtemissionen in der Stadt
a) Private Emissionsquellen
Dieser Bereich kann im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des QMS zur Funktionalbeleuchtung nicht behandelt werden. Die Herangehensweise ist eine völlig andere. Da es sich bei privaten Anlagen in der Regel um Werbeanlagen, Schaufensterbeleuchtung, Architekturbeleuchtung usw. handelt, besteht oftmals Bestandsschutz. Hier wäre die Entwicklung eines eigenständigen Konzeptes denkbar, um die verschiedenen internen und externen Akteure und Nutzergruppen im Rahmen eines kooperativen Verfahrens einzubinden. Dafür stehen derzeit aber keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Die Erneuerung bzw. Umrüstung der eigenen städtischen Straßenbeleuchtung steht im Vordergrund und hat Priorität.
b) Öffentliche Emissionsquellen
Um Zielvorgaben bzw. erste Konzeptlinien zur Minderung von Lichtemissionen zusammenstellen zu können, müssen zunächst die hierfür in Frage kommenden Lichtanwendungen identifiziert werden. Solche (städtischen) Lichtanwendungen können beispielsweise sein:
- Leuchten, die vertikale Lichtaustrittsöffnungen haben und somit in den oberen Halbraum Licht abstrahlen
- Leuchten mit horizontalen Abschlussgläsern, die ein hohes Maß an Streulicht verursachen
- Bodeneinbaustrahlern
- Verwendung von Lichtfarben mit kalten Farbtemperaturen, von deutlich mehr als 3.000 Kelvin
- Montage von Leuchten in großer Höhe (hohe Lichtpunkthöhen)
- Überdimensionierte Leuchten oder Leuchtmittel
- Fehlende Absenkung der Leuchtstärke in den verkehrsarmen Nachtzeiten
- Fehlende Lichtlenkung bei konventionellen Leuchten.
Eine Aussage zur zeitlichen Perspektive ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Selbstverständlich kommt aber bei allen aktuellen und künftigen Vorhaben der Frage der Lichtemission von vorn herein eine besondere Berücksichtigung zu.
2. Änderungen der VA02 und des QMS zur sofortigen Umsetzung
Das Projektteam untersucht zurzeit Intention und Wirkung der in der VA02 enthaltenen Regelungen. Dabei konnte festgestellt werden, dass einige Regelungen bereits eindeutige Vorgaben zur Vermeidung von direkten Lichtemissionen in den oberen Halbraum (siehe Tabelle) machen.
Um sicherzustellen, dass alle zu beschaffenden Leuchten den Anforderungen an Umwelt und Naturschutz entsprechen, wird ein Dortmunder Ökostandard eingeführt (DoLichtÖko). Dieser gibt technische Leuchteneigenschaften vor, die nach aktuellem Kenntnisstand effizient, umweltschonend und zukunftssicher sind sowie immissionsarmes Leuchtverhalten garantieren.
Technische Leuchteneigenschaften nach Dortmunder Ökostandard |
Nr. | Detail | Wert |
1 | Abstrahlung von Licht in den oberen Halbraum | ULOR < 1% |
2 | Zhaga Sockel zur funkdigitalen Ansteuerung | Zhaga Buch 18 / D4I |
3 | LED Lichtausbeute | mind. 120 Lumen /Watt |
4 | Leuchten Herstellergarantie | mind. 50.000 Betriebsstunden |
5 | Lichtfarbe mit geringem Blauanteil | 827 / 830 |
6 | Farbwiedergabeindex | Ra >70 |
7 | Dauerhaft Schlagfest | IK08 |
Die laufenden Sanierungen der technischen Leuchten (Ersatz der Leuchtköpfen) erfolgt ebenfalls nach dem Stand der Technik (ULOR < 1%). Für technisch dekorative Leuchten wie die „Dortmunder Leuchte“ werden Maßnahmen entwickelt, um die Lichtemissionen auf ein geringstmögliches Maß zu senken und die Gestaltung der Leuchte zu erhalten.
Um Individualität und Gestaltungsaspekte in die VA02 mit einzubeziehen, wurde das Kriterium der Gestaltungsklassen eingeführt, das in Verbindung mit dem Standard Leuchten Katalog Dortmund (SLKD) besondere Orte wie z.B. die Stadtteilzentren, durch technisch-dekorative Leuchten charakterisiert. Auch technisch-dekorative Leuchten werden vor Aufnahme in den SLKD auf Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit überprüft.
3. Aktualisierung VA02 und QMS zur Verbesserung der Beleuchtung im Bereich von Fuß- und Radwegen zur Vermeidung von Angsträumen
Die vorgesehenen Anpassungen sollen eine Konkretisierung des bereits vorhandenen Beleuchtungsangstraumkatasters zur Folge haben. Die Ausleuchtung der sicherheitsdefizitären Orte ist danach zu überprüfen und ggf. zu optimieren.
Beim Neubau der Beleuchtungsanlage im Stadtgarten wird den entsprechenden Angsträumen Gestaltungsklassen zugeordnet, um so eine systematische Ausstattung der jeweiligen Räume zu erreichen.
Durch die Offensive des Landes zur Förderung des Radverkehrs ist die Beleuchtung der Radverkehrswege als ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Akzeptanz des Verkehrsmittels in den Fokus getreten.
Zunächst muss im Rahmen der Überarbeitung der VA02 in folgende Gruppen unterschieden werden:
- Radwege entlang beleuchteter Verkehrsstraßen (i.d.R. kein Handlungsbedarf)
- Radwege, die entlang beleuchteter Straßen führen, aber räumlich getrennt sind, so dass
die Straßenbeleuchtung nicht für eine sichere Ausleuchtung sorgt
- Radwege mit Nachrüstung, an bestehender Straßenbeleuchtung oder unabhängigen Neuanlagen
- Radwege, die parallel zu nicht beleuchteten Straßen oder unabhängig von Verkehrsstraßen verlaufen
Der SLKD muss eine entsprechende Leuchtentype mit spezieller Radwegeoptik vorhalten. Die Lichtaktivierung soll nach Bedarf über Bewegungssensoren erfolgen.
Vorgesehen ist auch hierfür die Anpassung verschiedenster Regeln und Vorgaben der VA02 (siehe hierzu Tabelle im Anhang unten).
4. Erarbeitung Beleuchtungskonzept Straßenbeleuchtung
mit Zielvorgaben und Konzeptlinien
Das Projektteam befindet sich zurzeit in der Phase der Strukturierung der Dokumente. Dabei geht es um die Auswahl und Gewichtung, der in den Vordergrund zu stellenden Ziele und Methoden. Das Beleuchtungskonzept ist als Grundsatzpapier zu verstehen. Es dient der Orientierung und formuliert Leitlinien für Planung, Neubau und Betrieb von Einrichtungen der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Dortmund. Es verbindet gestalterische Grundprinzipien mit den Anforderungen an eine lokal angepasste, sachgerechte Beleuchtung, die den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung trägt. Der Einsatz modernster digitaler Steuerungstechniken bildet dabei ebenso, wie die Verwendung von energieeffizienten Leuchtquellen, die Grundlagen für eine gut strukturierte, moderne Großstadtbeleuchtung.
Die Straßenbeleuchtung soll gezielt zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beitragen und dabei vorhandene Angsträume positiv verändern, so dass neben der Beseitigung bestehender auch ein Entstehen neuer Unsicherheitsbereiche verhindert wird.
Der Einsatz von Lichtquellen soll dabei immer auch kritisch hinterfragt werden, um so die Lichtverschmutzung zu begrenzen. Digitale Funk- Steuerungstechnik soll dazu beitragen, Licht bedarfsgerecht und effizient bereitzustellen. Die umweltfreundlichste Beleuchtung ist häufig die „Nichtbeleuchtung“.
Ein besonderer Fokus liegt dabei, auf der angemessenen Beleuchtung von Verkehrswegen der Radfahrer und Fußgänger. Hierzu wird eine geografische Strukturierung des Stadtgebietes, in Bezug auf die Zuordnung von Beleuchtungstechnik und Flächennutzung und auf der Basis der Daten des Beleuchtungskatasters eingeführt.
Folgende Ziele werden als Projekte in das Konzeptpapier aufgenommen:
- Altanlagensanierung
- Zukunftsaufgaben (Smart City)
- Umbau Steuerung Straßenbeleuchtung (USB)
- Entschärfung Beleuchtungsangsträume
- Einführung einer zusätzlichen geografischen Strukturierung (Gestaltungsklassen)
- Konzept Cityplätze.
5. Beleuchtungskonzept Straßenbeleuchtung, als Grundlage von Planung und Betrieb von Straßenbeleuchtung sowie Berücksichtigung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
Vorgesehen ist die Anpassung verschiedenster Regeln und Vorgaben der VA02. Strukturell muss hierfür das bisherige Konzept erweitert werden. Notwendig ist auch die Erweiterung der bereits vorhandenen Lichtklassen, als technische Beschreibung der jeweiligen örtlichen Beleuchtungsaufgabe. Vorgesehen ist auch die Einführung von Gestaltungsklassen. Sie sollen die Zuordnung von gestalterischen Definition über Produktattribute mit konkreten geografischen Orten des Stadtlebens ermöglichen (z.B. City, Subzentrum, Wohnbereich Phoenix See, Wohnbereich Standard, Wohnbereich extra, Hafen Quartier, Eventbereich Typ 1, City Platz Typ 1 usw.). Vorgesehen ist die Verknüpfung des Standard Leuchten Katalogs Dortmund (SLKD) mit den festgelegten Licht- und Gestaltungsklassen. Ziel ist es, die Zuordnung von Standardleuchten, Mastentypen, und Mastenanstrichfarben, Lichtpunktscharf zu ermöglichen. Die Gestaltungsklassen sind dabei ausschlaggebend.
Seit 2019 arbeitet das Tiefbauamt zusammen mit dem Betriebsdienstleister an der Einrichtung des SLKD. Ziel soll es sein, in einem ständigen, kontinuierlichen Prozess, Produkte für die Verwendung bei der Straßenbeleuchtung in Dortmund zu qualifizieren und zu standardisieren.
- Verwendung umweltfreundlicher, effizienter Produkte (DoLichtÖko)
- Eindämmung der Produktvielfalt
- Qualifizierung ganzheitlicher Beleuchtungstechnik (z.B. Solarleuchten)
- Gezielte Steuerung Produktauswahl.
Da sich die Aufgabenstellung nach Untersuchung der Themen als umfangreicher darstellt, als zunächst angenommen, musste der Zeitplan noch einmal überarbeitet werden. Es ist beabsichtigt, die politischen Gremien bis zum Ende des Jahres 2022 zu informieren.
Für Rückfragen steht Ihnen im Tiefbauamt Herr Pflug unter der Telefonnummer 0231/50-24095 zur Verfügung.
Anhang
Anpassung Regeln und Vorgaben der VA02
Nr. | Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtimmissionen und Verringerung nachteiliger Wirkungen auf Umwelt und Natur | Unfall / Defekt | Erneuerung
2025-2029
Umbau Steuerung USB | Erneuerung
2017-2024
Verkehrs-
leuchten | Erneuerung
Sonder-
leuchten | Neubau |
1 | Umstellung der Lichtfarben für die funktionale Straßenverkehrs-
beleuchtung auf 3.000 Kelvin | Ja, aber nur mit Um-sortierung | Ja | Nein | ab sofort | ab sofort |
2 | Umstellung der Lichtfarben für die Funktionale Fuß- / Radwege-beleuchtung auf 2.700 Kelvin | Ja, aber nur mit Um-sortierung | Ja | Nein | ab sofort | ab sofort |
3 | Umbau von weiteren ca. 20.0000 Leuchten auf LED Technik mit digitaler Funksteuerung | | Ja | | | |
4 | Reduzierung/Verzicht auf die Verwendung von Boden-Einbaustrahlern im Dauerbetrieb und ohne Reflexionsflächen | kein Umbau oder Demontage | Steuerungs-
umbau / Nachtab-
senkung | Nein | ab sofort | ab sofort |
5 | Reduzierung/Verzicht von punktuellen Beleuchtungen im Dauerbetrieb und mit kaltem Licht | kein Umbau oder Demontage | Steuerungs-
umbau / Nachtab-
senkung | Nein | ab sofort | ab sofort |
6 | Festlegung einer Obergrenze für die ULOR von max. 13% bei dekorativem Licht und 0% bei Funktionalbeleuchtung | kein Umbau oder Demontage | Ja | Bereits
berück-
sichtigt | ab sofort | ab sofort |
7 | Genereller Umbau aller Leuchtstellen auf eine individuelle Steuerungstechnik (z.B. zur Nachtabsenkung) | kein Umbau oder Demontage | Ja | Bereits
berück-
sichtigt | Bereits
berück-
sichtigt | Bereits
berück-
sichtigt |
8 | Generelle Verwendung von adaptiver Beleuchtung (z.B. Bewegungsmelder) im naturnahen Bereich | kein Umbau oder Demontage | Ja | Nein | Bereits
berück-
sichtigt | Bereits
berück-
sichtigt |
9 | Reduzierung der vorgesehenen Lichtpunkthöhen beim Neubau | Nein | Nein | | Bereits
berück-
sichtigt | Bereits
berück-
sichtigt |
Nr. | Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtimmissionen und Verringerung nachteiliger Wirkungen auf Umwelt und Natur | Unfall / Defekt | Erneuerung
2025-2029
Umbau Steuerung USB | Erneuerung
2017-2024
Verkehrs-
leuchten | Erneuerung
Sonder-
leuchten | Neubau |
10 | Grundsätzliches Gebot zur Reduzierung von Lichtimmissionen | Ja | Ja | Bereits
berück-
sichtigt | Bereits
berück-
sichtigt | Bereits
berück-
sichtigt |
11 | Ausschließliche Verwendung von Leuchten mit nachgewiesenen Eigenschaften nach DoLichtÖko | Ja, aber nur mit Um-sortierung | Ja | Bereits
berück-
sichtigt | Bereits
berück-
sichtigt | Bereits
berück-
sichtigt |
12 | Ergänzung der bestehenden Lichtklassen | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
13 | Einführung von Gestaltungsklassen | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
14 | Planungsbezogene Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde bei Neubaumaßnahmen | Nein | Nein | Nein | Nein | Bereits
berück-
sichtigt |
15 | Zur Erneuerung anstehende „Dortmunder Leuchten“ sind auf den aktuellen „Ökostandard“ aufzurüsten (oder Neubau) | Nein | Ja | Nein | Ja | ab sofort |
16 | Einführung der Eventsteuerung Do-Licht, Lichtsteuerung durch Eventleitung per App | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
17 | Anpassung VA02 Berücksichtigung der geänderten Normen: BNatSchG; DIN 13201, DIN 67524 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
18 | Anpassung VA02 Regeln zur Anstrahlung von Gebäuden und Denkmälern | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
19 | Anpassung VA02 zur Auswahl von Trägersystemen (Masten) und Lichtpunkthöhen | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
20 | Anpassung VA02 Regeln zur Auswahl des zu verwendenden Beleuchtungsniveaus | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
21 | Anpassung VA02 5.3.1 Anpassung der lichttechnischen Parameter | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
22 | Anpassung VA02 Auswahl Leuchtenmodell auf der Grundlage von Gestaltungs-klassen und Lichtklassen | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
Nr. | Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtimmissionen und Verringerung nachteiliger Wirkungen auf Umwelt und Natur | Unfall / Defekt | Erneuerung
2025-2029
Umbau Steuerung USB | Erneuerung
2017-2024
Verkehrs-
leuchten | Erneuerung
Sonder-
leuchten | Neubau |
23 | Anpassung N01Standard Leuchtenkatalog Leuchtenmodell auf der Grundlage von Gestaltungsklassen und Lichtklassen unter Berücksichtigung der DoLichtÖko Vorgaben | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
24 | Anpassung VA02 6.1 Erweiterung der Regeln zur Leuchtenanordnung | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
25 | Anpassung VA02 09 Ergänzung Planungsunterlagen | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
26 | Anpassung VA02 10 Ergänzung Steuerungsvorgaben Bereichstypen und Dimmprofile | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
27 | Anpassung VA02 10 Definition von Regeln zum Einsatz der adaptiven Beleuchtung | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 | ab 2023 |
AKUSW, 27.04.2022:
TOP 3.11. sowie TOP 3.12 werden zusammen behandelt.
Frau Rm Sassen bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme und bringt hierzu folgenden Ergänzungen an:
1. Sie sei eigentlich davon ausgegangen, dass das Thema „Beleuchtung und Emission“ grundsätzlicher gedacht würde, indem zunächst auf eine Nachtaufnahme des Stadtgebietes angeschaut worden wäre, um feststellen zu können, wo die Belastungsräume wären, um dann alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die extremen Belastungsräume zu mindern; im Zweifel auch den Privaten zu beraten, um z. B. nachts seine Parkplatzbeleuchtung auszumachen. Leider sei es in den vorliegenden Ausführungen bisher vorrangig um die Straßenbeleuchtung gegangen, welches sicherlich ein Anfang sei aber nicht so grundsätzlich.
2. Konkret würden die Zielvorgaben die Beleuchtungskonzepts „Straßenbeleuchtung“ vorgestellt. Hierbei wären anscheinend „Umweltschutz“ und „Emissionsschutz“ kein Ziel mehr. Gerade bei einem solchen Konzept, wo ja auch eine geographische Differenzierung stattfinden sollte, in der Gestaltung der Leuchtkörper in der City im Vergleich zum Umfeld, könnte man sich die geographische Perspektive auch anschauen, wenn es um die Grün- und Freiräume gehe, weil gerade die besonders schützenswert wären, wenn es um die Lichtemissionen gehe.
Herr Rybicki teilt mit, dass man sowohl makroskopisch als auch mikroskopisch an das Thema herangehen könne. Die Situation sei bei Lichtverschmutzung etwas zurück gegenüber der Berechnung von Lichtmengen, die man zur Verkehrssicherung benötige. Es gäbe schlichtweg keine eingeführten Normen dafür, die Lichtverschmutzung qualitativ und quantitativ vorschreiben, also keine Kennzahlen für die Frequenz, die Lichtabstrahlung, die Menge und den Ort an dem sie stattfände.
Es gäbe speziellen Messverfahren. Natürlich könne man eine Luftaufnahme machen. Allerdings weise er darauf hin, dass hierbei nicht nur die in den Himmel abgestrahlte Menge des Lichtes sondern auch die in den Straßenraum und quer dazu abgestrahlte Menge des Lichtes sehr große Einwirkungen z. B auf brütende Vögel oder auf Insekten haben könne. Dies sei ein Thema, welches sich noch in der Forschung befände. Man habe zunächst nur herangezogen, was derzeit zur Verfügung stehe. Richtig sei, dass man derzeit zu viel Licht an verschiedenen Stellen habe und zwar auch dort, wo es nicht unbedingt benötigt würde. Der Ansatz der Verwaltung bestehe darin, jede Beleuchtungsanlage, welche man sich vornehme, daraufhin zu betrachten, ob sie in die richtige Richtung, in der richtigen Frequenz und an der richtigen Stelle Licht anbringe, um insofern im Laufe der Zeit zu erreichen, dass die Summe der reduzierten Lichtpunkte eben die Verbesserung ergebe. Einen wissenschaftlichen Ansatz habe man hier nicht in den Diskurs gestellt.
Frau Rm Rudolf verdeutlicht, dass Sie die Ausführungen von Frau Sassen auch für zielführen halte. Sie würde sich darüber freuen, wenn Verwaltung dem Ausschuss künftige Erkenntnisse zum Thema
„ Lichtverschmutzung“, zu der durch Herrn Rybicki geschilderten weiteren Vorgehensweise sowie auch zu den in der Stellungnahme erwähnten Abwägungsprozesse dem Ausschuss spätestens mit der zum Ende des Jahres angekündigten Berichterstattung zur Verfügung stellen würde. Darüber hinaus hätte man gerne vorab bereits einen Zwischenbericht über den Stand der Angelegenheit.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält hierzu fest, dass es sicher im Sinne des gesamten Ausschusses sei, künftig regelmäßig Zwischenberichte zu diesem Thema vorgelegt zu bekommen und dies auch jeweils so rechtzeitig vor der Sitzung, dass man sich noch damit befassen könne.
Mit diesen Anmerkungen nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.12
17. Lichtverschmutzung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24445-22)
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Überarbeitung der Verfahrensanweisung VA02 (Regeln zur Gestaltung von Beleuchtungsanlagen) in Bezug auf einen umweltverträglichen Einsatz von Beleuchtung und die Vermeidung von Lichtverschmutzung.
Außerdem wird die Verwaltung gebeten darzulegen, wie in aktuellen Dortmunder Planungen von Beleuchtungsanlagen, ohne die überarbeitete Verfahrensanweisung, eine weitreichende Vermeidung von Lichtverschmutzung sichergestellt wird, bzw. bis zur Fertigstellung der Verfahrensanleitung zukünftig sichergestellt werden kann.
Begründung:
Im Zusammenhang mit einer Vorlage zur Attraktivierung der City wurde auch ein GRÜNER Antrag (DS-Nr.: 19852-21-E1) zur Vermeidung von Lichtverschmutzung beschlossen. Beim Austausch von Leuchten soll zukünftig neben der Energieeffizienz auch auf einen umweltverträglichen Einsatz der Beleuchtung geachtet werden. In der Antwort der Verwaltung heißt es dazu: „Zur Neuausrichtung des QMS sowie der VA02 mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen […] bereitet das Tiefbauamt derzeit die Überarbeitung des QMS für die Straßenbeleuchtung vor. […] Im Rahmen dieser Aktualisierung werden auch die Themenkreise Ökodesign-Richtlinie, Angstraumbeleuchtung, Light on Demand, Naturschutz und Lichtimmission fachlich aufgearbeitet und in das Regelwerk integriert. Die überarbeitete Verfahrensanweisung soll im Frühjahr 2022 fertiggestellt sein, sodann den politischen Gremien vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
AKUSW, 27.04.2022: siehe Protokollierung unter TOP 3.11
zu TOP 3.13
18. CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23775-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
· Die Stadt Dortmund hat in ihrem Bestand eine große Anzahl von Liegenschaften. Ist bei all diesen Liegenschaften bekannt, ob die Liegenschaften bereits CO2-Neutral umgebaut wurden bzw. welcher Umbaubedarf besteht? Wird dies zentral erfasst?
· Welche Maßnahmen hat die Verwaltung beabsichtigt, um die CO2-Neutralität bei den städtischen Gebäuden zu erreichen?
· Wird bei den aktuell laufenden und in Kürze startenden Sanierungen diese Vorgabe bereits berücksichtigt?
· Besteht eine grobe Kostenschätzung für die Umsetzung der nötigen Maßnahmen?
Begründung:
Zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2035 sind (weitere) umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung von C02-Emissionen von städtischen Gebäuden erforderlich. In der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksachennummer 20256-21-E2 teilt die Verwaltung bereits einen bunten Strauß an Maßnahmen zur Reduzierung der C02-Emissionen mit. Hierbei wird auch mitgeteilt, dass Klimaschutzbelange berücksichtigt werden, aber nicht, dass eine CO2- Neutralität als Zielvorgabe angestrebt wird.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23775-22- E1):
...wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen zum o.g. TOP beantwortet.
Frage 1:
Die Stadt Dortmund hat in ihrem Bestand eine große Anzahl von Liegenschaften. Ist
bei all diesen Liegenschaften bekannt, ob die Liegenschaften bereits CO2-Neutral
umgebaut wurden bzw. welcher Umbaubedarf besteht? Wird dies zentral erfasst?
Eine umfangreiche Erfassung der CO2-Neutralität von Städtischen Immobilien ist bisher
nicht zentral erfolgt. Darüber hinaus wurden bisher noch keine konkreten Umbaubedarfe für
die städtischen Immobilien zur Erreichung der CO2-Neutralität erfasst und auch noch keine
konkreten Umbaumaßnahmen in diesem Sinne durchgeführt.
In der Ratssitzung am 16.12.2021 erklärte die Stadt Dortmund die kommunale
Klimaneutralität bis 2035 als Ziel. Vor diesem Hintergrund gilt es natürlich auch den Bauund
Immobiliensektor in den Fokus zu rücken und eine Strategie für den Umgang mit den
städtischen Immobilien, also sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten, zu erarbeiten.
Anfang März 2022 startete diesbezüglich ein ämterübergreifender Arbeitskreis, der sich
umfassend mit diesem Themenfeld auseinander setzen und in diesem Rahmen u.a. die
Erreichung der CO2-Neutralität für Bestandsgebäude untersuchen wird.
Frage 2:
Welche Maßnahmen hat die Verwaltung beabsichtigt, um die CO2-Neutralität bei
den städtischen Gebäuden zu erreichen?
Vor dem Hintergrund des Zieles die Klimaneutralität zunächst bis 2050, nun schließlich bis
2035 in Dortmund zu erreichen, wurden bereits verschiedene ganzheitliche
Handlungsprogramme und Konzepte erarbeitet und beschlossen. Zu erwähnen sind hier
bspw. das Handlungsprogramm Klima Luft 2030 sowie der Masterplan Integrierte
Klimaanpassung der Stadt Dortmund. Beide beleuchten u.a. das Handlungsfeld Planen und
Bauen und zeigen für diesen Bereich Handlungsempfehlungen auf. Zu erwähnen ist, dass
sich das Handlungsprogramm Klima Luft 2030 bisher auf das Ziel bezog, die
Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Vor dem Hintergrund des neu gesetzten Zieles, der
Klimaneutralität bis 2035, wird dieses Handlungsprogramm fortgeschrieben.
Als weitere übergeordnete Maßnahme ist das Sofortprogramm Klima zu erwähnen, welches
auf vier Eckpunkten basiert:
- dem Aufbau eines Dortmund-Fonds,
- dem Aufbau eines Nachhaltigkeitsnetzwerkes,
- der Entwicklung eines kommunalen Wärmeprogramms sowie
- dem Aufbau eines intensiven Dachnutzungsprogramms.
Auch dieses Programm zielt übergeordnet auf die Zielrealisierung der Klimaneutralität in
Dortmund und damit der CO2-Neutralität ab.
Mit der konkreten Frage, wie die CO2-Neutralität bei städtischen Immobilien erreicht
werden kann, beschäftigt sich der bereits in Antwort auf Frage 1 erwähnte
ämterübergreifende Arbeitskreis. Unter Beteiligung diverser Fachbereiche widmet sich der
Arbeitskreis der Frage, wie der Bausektor Einfluss auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2035
nehmen kann und muss. Ziel ist die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens mit konkreten
Vorgaben, der sich sowohl auf Bestandsgebäude als auch bei Neubauprojekten anwenden
lässt und sowohl Hilfestellung leistet bei Wahl der Materialien und Ausstattung, der aber
auch konkrete Mindestvorgaben trifft, die zwingend eingehalten werden müssen.
Frage 3:
Wird bei den aktuell laufenden und in Kürze startenden Sanierungen diese Vorgabe
bereits berücksichtigt?
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird bei der Umsetzung des mit Ratsbeschlusses vom
16.12.2021 (DS Nr. 21674-21) beschlossenen TEK Starterpakets diverse Maßnahmen zur
Minimierung der CO2 Emissionen berücksichtigen. Konkret sollen bei den 6 Projekten zum
strategischen Ausbau der KiTa- Betreuungsplätze folgende treibhausgasreduzierende Maßnahmen
zur Anwendung kommen:
- Reduzierung des Energieverbrauchs durch Vorgabe zur weitest gehenden Anwendung des
Nullenergiehausstandards
- Vorgaben zur Konstruktion energieeffizienter Gebäude durch ein niedriges A/V Verhältnis
(Verhältnis der wärmeübertragenden Hüllfläche zum beheizten Volumen)
- Substitution der Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen durch den Einsatz regenerativer
Energien (z.B. Luft-Wasser- Wärme Pumpe, Geothermie)
- Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung
- Prüfung des weitest gehenden Einsatzes von nachwachsenden Rohstoffen
- Vorausschauende Vorgaben zur Konstruktion von Bauteilen im Hinblick auf eine sortenreine
Rückbaufähigkeit (Vermeidung von Abfällen bei späterer Verwertung)
Ferner wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft bereits geprüft, ob und in welchem Umfang
die vorgenannten konkreten CO2 Reduzierungsmaßnahmen bei in der Planung befindlichen Neubauund
Sanierungsprojekten eingebunden werden können. Hierbei müssen jedoch neben den
finanziellen insbesondere die terminlichen Auswirkungen möglicher Umplanungen (z. B.
Verschiebung der Fertigstellung von Schulbauprojekten) bewertet und mit den beteiligten
Fachämtern abgestimmt werden.
Frage 4:
Besteht eine grobe Kostenschätzung für die Umsetzung der nötigen Maßnahmen?
Da die oben aufgeführten treibhausgasreduzierenden Maßnahmen im vollen Umfang
erstmalig beim TEK Starterpaket zur Anwendung kommen werden, können die finanziellen
Auswirkungen derzeit noch nicht bewertet werden. Durch die planungsbegleitende
Einbindung eines sachverständigen Energieberaters sollen diese fortlaufend überprüft und im
Hinblick auf ihren Nutzwert optimiert werden.
Im Rahmen des kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses für das TEK
Starterpaket können daher nach Abschluss der Entwurfsplanung mit Aufstellung der
Kostenberechnung vergleichende Darstellung zu den bisherigen Ausführungsstandards erfolgen.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber bittet die Verwaltung zum Ende des 3. oder 4. Quartals erneut einen Sachstandsbericht hierzu vorzulegen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, verdeutlicht hierzu, dass es sicher im Sinne des gesamten Ausschusses sei, dass die Verwaltung künftig hierzu regelmäßig berichten möge, damit man immer auf dem aktuellsten Stand sei.
Mit dieser Anmerkung nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
19. Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24119-22)
Die Fraktion Die Partei legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 214119-22-E1) vor:
„Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative Städteinitiative Tempo 30.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich um die Formalitäten kümmern.
Begründung:
Die Initiative gründete sich im Umfeld des Deutschen Städtetags und kritisiert, von diesem unterstützt, explizit, dass Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wann und wo Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbezogen angeordnet werden können. Der Initiative sind mittlerweile über 100 Kommunen beigetreten.
Die Initiative zielt darauf ab, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist.
Sie will also einen neuen straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es ermöglicht, Tempo 30 dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Mit Tempo 30 auf (fast) allen Straßen wäre allen Menschen in Dortmund geholfen. Denn langsameres Fahren ist auch spritsparendes Fahren. Und spritsparendes Fahren schont die Umwelt, in der wir alle leben. Hinzu kommt: Durch die steigenden Benzinpreise sind diese Kosten für viele Menschen, die Auto fahren, kaum noch tragbar. Auf den noch teureren ÖPNV umzusteigen, ist da natürlich keine Option.
Alternativ bliebe uns nur noch, für die Autofahrenden zu klatschen. Wir haben ja schon bei Pflegekräften erlebt, dass Klatschen genauso gut wie Geld ist. Allerdings denken wir, diese Maßnahme sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden. Sonst erwartet am Ende noch jedeX von uns Applaus!
In Summe ist Tempo 30 ein Beitrag für mehr Lebensqualität in Dortmund.
Anlage:
LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR
Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.
Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen
und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.
Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir,
dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen
haben würde:
Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen,
deutlich angenehmer und gesünder.
Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer
werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als
Verbindungen von A nach B.
Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer
(kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.
Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts (30 km/h als Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.
Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue
Regelhöchstgeschwindigkeit.
Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen:
Der Deutsche Bundestag hat am 17.01.2020 in seiner mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen
angenommenen Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an den Bund formuliert, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen, wenn es den stadtpolitischen Zielen dient. So wird in der Entschließung u. a. gefordert, „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“.
Die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) hat am 16.04.2021 zum Tagesordnungspunkt „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ den Bund einstimmig aufgefordert, die in einer Ad-Hoc-AG der VMK erarbeiteten Vorschläge „im Rahmen einer zeitnahen Novellierung des Rechtsrahmens, insbesondere von StVO, der VwV-StVO und Straßenverkehrsgesetz, in Abstimmung mit den Ländern ggf. zu berücksichtigen“. Zu diesen Vorschlägen gehört u. a. eine Ergänzung des § 39 StVO („Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h zu rechnen“) und ein Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h.
Das Bundeskabinett hat seiner Sitzung am 23.04.2021 einen neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) beschlossen, u. a. mit der Feststellung, dass es bedeutsam ist, “in Mischverkehren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren“.
Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrsstraßennetz
anzuordnen.
Das am 29.04.2021 veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes formuliert zudem einen klaren Handlungsauftrag an den Bund:
Er muss so rasch wie möglich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um auch die Mobilitäts- und Verkehrswende voranzutreiben. Auch wenn niedrigere innerörtliche Höchstgeschwindigkeiten nur in geringem Umfang direkten Einfluss auf die CO2-Emissionen haben: Sie sind ein zentrales Element einer Stadtverkehrspolitik, die die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stärken und damit auch die klimaschädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs verringern will.
Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von Tempo 30 im
Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden.
Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können bzw. ggf. rechtlich nachzusteuern. Das Modellvorhaben kann u. a. folgende Themen umfassen:
Der straßengebundene ÖPNV darf durch niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz nicht signifikant benachteiligt werden. Es soll untersucht werden, in welchem Umfang solche Nachteile auftreten (z. B. Reisezeit, Auswirkungen auf betriebliche Kosten) und mit welchen Maßnahmen sie kompensiert werden können.
Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem
zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei
Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Dazu fehlt es aber bislang an belastbaren Untersuchungen.
Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen.
Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können ggf. aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (z. B. Höchstgeschwindigkeiten
< 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes).
ERKLÄRUNG
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den
Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
6. Juli 2021 [im Original mit Unterschriften der Beigeordneten]
Stadt Freiburg im Breisgau Bürgermeister
Stadt Leipzig Bürgermeister und Beigeordneter
Stadt Aachen Stadtbaurätin und Beigeordnete
Stadt Augsburg Baureferent
Landeshauptstadt Hannover Stadtbaurat
Stadt Münster Stadtbaurat und Beigeordneter
Stadt Ulm Bürgermeister
Die Initiative wird unterstützt von folgenden Städten und Gemeinden:
Beitritt bis zum 8. Dezember 2021 (in der Reihenfolge des Eingangs)….“
Rm Frank (CDU) erklärt, der ausformulierte Antrag sei erst am 30.3. zugegangen. Er bittet zwecks Sachdiskussion um Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).
Rm Bohnhof (AfD) meint, der Antrag und auch TOP 3.23 würde auf die Verdrängung des Individualverkehrs zielen.
Rm Gebel (Die Linke+) erinnert an die „Erfurter Erklärung“ des Städtetags. Dort wurde genau diese Initiative als positives Beispiel benannt. Daher sollten alle Fraktionen mit Teilnehmer*innen des Städtetags informiert sein. Daher irritiert ihn der Wunsch nach Überweisung. Seine Fraktion würde für den Antrag stimmen, sich einer Beratung in den Fachausschüssen aber nicht verschließen.
Rm Schlösser (Die Partei) würde auch lieber abstimmen lassen. Dies sei ein Beitrag zur Verkehrswende.
Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die vollumfängliche Zustimmungsbereitschaft. Die Diskussion in den Ausschüssen könne aber gern erfolgen.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Reduzierung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs, insbesondere bei Durchgangsstraßen, für nicht zielführend. Jede Fraktion kann ihre Position nennen und eine Überweisung sei nicht nötig. Seine Fraktion steht eher für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht für die Behinderung des -ggf. elektrischen- Individualverkehrs.
Rm Neumann-Lieven (SPD) wünscht für ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse.
Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.
AKUSW, 27.04.2022:
Frau Rm Neumann-Lieven deklariert für ihre Fraktion weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.15
20. Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum „Programm Plätze“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
21. Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe einer Petentin vom 13.12.2021 vor:
„… Wir haben mittlerweile 180 Unterschriften von den Anwohnern und Gewerbebetrieben aus der Arndtstraße bekommen. Die Kopie der Unterschriftensammlung liegt der Bezirksvertretung Dortmund Ost , Frau Vieler vor.Leider habe ich bis heute von der Stadt Dortmund, Bezirksvertretung zu der Beschwerde bisher nichts gehört. Bisher wurden die Anwohner der Arndtstraße dazu nicht angehört bzw. haben wir keine Antwort erhalten.
Die Anwohner , Gewerbetreibende haben zur Zeit das Problem, das Sie Abends mehrmals rumfahren müssen, um hier einen Parkplatz zu finden. Die Zulieferer, Fahrdienste, Pflegedienste haben zur Zeit große Probleme beim Parken. Seitdem die Fahrzeuge geradestehen, fahren die Radfahrer und Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit durch die Arndtstraße und der Kinderspielplatz ist auch davon betroffen!
Bitte informieren Sie uns, was Sie gegen die Beschwerde der Anwohner der unternehmen ! Wir fordern die Stadt Dortmund auf, für das Kaiserviertel ein Gesamtkonzept unter aktiver Einbeziehung der betroffenen Anwohner zu erarbeiten, und nicht 84.000,00€ Fördergelder rauszuschmeissen für eine unsinnige Fahrradstraße….“
Ergänzend zu der Eingabe wird dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende schriftliche Erläuterung der Eingabe von der Petentin als Tischvorlage zur Verfügung gestellt (siehe Anlage)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgenden Stellungnahme der Verwaltung vom 03.02.2022 vor:
„… zu der Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat im Juni 2020 beschlossen, die Arndtstraße in eine
Fahrradstraße umzuwandeln. Die Maßnahme ist eine von vielen, die im Rahmen des Projekts
Emissionsfreie Innenstadt umgesetzt wurden bzw. werden.
Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Arndtstraße wird kein Radweg angelegt,
sondern es werden lediglich nachfolgende straßenverkehrsrechtliche Regelungen eingeführt
bzw. bereits geltende Regelungen durchgesetzt und nur minimale bauliche Veränderungen
(Markierung) vorgenommen.
Dementsprechend stellt sich die Situation in der Arndtstraße heute wie folgt dar:
Die Arndtstraße wurde durch ein Zusatzschild für Kraftfahrzeuge in Fahrtrichtung Osten
freigegeben. In Fahrtrichtung Westen hingegen erfolgte diese Freigabe nicht, die Einbahnstraßenregelung bleibt somit in Fahrtrichtung Osten für den Kfz-Verkehr bestehen. Die
notwendige Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m wird durch die Breitstrichmarkierung
verdeutlicht, welche zum Parken überfahren werden darf. Die Rechts-vor-Links-
Vorfahrtsregelung wurde zugunsten der Fahrradstraße in den Kreuzungen mit der
Hohenzollernstraße und der Moltkestraße aufgehoben.
Das Parken in Längsaufstellung wird, wie beschildert, nunmehr durchgesetzt
(Verkehrsüberwachung). In diesem Zusammenhang sei der wichtige Hinweis erlaubt, dass
diese Anordnung nicht erst seit der Einrichtung der Fahrradstraße gilt, sondern schon seit
mehreren Jahrzehnten. Das bislang dort anzutreffende Schrägparken war und ist nicht erlaubt,
auch das bisherige Parkverhalten entsprach also nicht den vor Ort geltenden Regelungen.
Das Parken in der sog. Längsaufstellen wurde bewusst angeordnet, um die Mindestbreiten des
Gehweges einzuhalten und den Komfort und Sicherheit für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Das vielfach ausgeübte Parken in Schrägaufstellung in der Arndtstraße war und ist - wie
erwähnt - daher regelwidrig. Es besteht kein Anspruch auf regelwidriges Parken. Der
Einwand, es würden Stellplätze wegfallen, trifft nicht zu. Es können regelkonform dort
weniger Fahrzeuge als zuvor, aber es fallen keine legalen Stellplätze weg.
Für eine einseitige Schrägaufstellung ist die Straße in der Summe zu schmal, da für den
Begegnungsfall Kfz/nebeneinander fahrende Radfahrende eine Mindestbreite von 4,50 m
benötigt wird, zusätzlich die erforderlichen Abstände zu den parkenden Autos. Hinzu kommt,
dass die Feuerwehr als Aufstellfläche im Brandfall für den zweiten Rettungsweg eine
nutzbare Breite von 5,50 m benötigt. Diese war vorher nicht gegeben und kann mit dem
Durchsetzen der Parkregelung nun sichergestellt werden.
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße soll der öffentliche Raum ganz bewusst anderen
Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden und nicht nur als Parkraum für Kfz dienen.
Gleichwohl sind der Verwaltung der hohe Parkdruck und die Parkproblematik im
Kaiserstraßenviertel natürlich bewusst und es befinden sich begleitende Maßnahmen zur
Lösung in Planung. So gehört das Kaiserstraßenviertel zur zweiten Realisierungsstufe bei der
Einrichtung von Bewohnerparkzonen im Cityrandbereich, welche voraussichtlich ab dem Jahr
2023 begonnen wird. Diese Bewohnerparkbevorrechtigung soll die Parkprobleme der
Bewohner*innen verringern und das Wohnumfeld durch die Reduzierung von
Parksuchverkehren bzw. gebietsfremden Langzeitparkern attraktivieren.
Um dem berechtigten Informationsbedürfnis der Anwohner*innen nachzukommen, hat die
Stadt Dortmund über die ausführliche Medieninformation sowie Veröffentlichung auf der
städtischen Website emissionsfrei.dortmund.de hinaus alle Anwohner*innen mit einer
Hauswurfsendung über die Einrichtung der Fahrradstraße informiert. Dazu zählt auch der
Informationsflyer, der über die bevorstehende Umsetzung und die dann geltenden Regelungen
informiert.
Der Einrichtung der Fahrradstraße ging ein über zweijähriger Vorbereitungsprozess voraus,
der öffentlichwirksam und von unterschiedlichen Konsultationsformaten begleitet wurde. So
wurde beispielsweise im vergangenen Jahr über die geplante Maßnahme u. a. auf der
städtischen Website dortmund.de, als Presseberichterstattung in den Ruhr-Nachrichten und als
Beitrag bei Radio 91.2 medial berichtet. Die Entscheidungen des Rates, seiner Ausschüsse
und der Bezirksvertretungen waren/sind in den Dortmunder Bekanntmachungen öffentlich
einsehbar (nicht nur online).
Die Einrichtung der Fahrradstraße in der Arndtstraße ist das Ergebnis des politischen
Entscheidungsprozesses, an dessen Ende der Rat der Stadt Dortmund am 18. Juni 2020 zwei
Fahrradstraßen in der östlichen Innenstadt beschlossen hat. Sämtliche politischen Gremien, so
auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, haben die Maßnahme mit großer Mehrheit
befürwortet und gemeinsam beschlossen.
Der Sinn der Einrichtung einer Fahrradstraße, hier der Arndtstraße, ist die Führung des
Radverkehrs unabhängig von den Hauptverkehrsstraßen. Über die Arndtstraße kann die City
als zusätzliche Verbindung aus der östlichen Innenstadt mit dem Fahrrad besser erreicht
werden. Die Fahrradstraße schafft ein sicheres und komfortables Angebot für den
Radverkehr.
Sie ergänzt und verknüpft die Radinfrastruktur im Quartier mit dem vorhandenen
„Bananenradweg“ und dem geplanten „Gartenstadtradweg“ sowie dem Radschnellweg Ruhr
(RS 1) und dem in Bau befindlichen Radwall.
Sollten sich durch die in Dortmund noch neue Form der Radverkehrsführung Defizite bei der
Verkehrssicherheit ergeben z. B. durch zu hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs, wird
durch entsprechende Kontrollen oder ggf. Anpassung der Beschilderung nachgesteuert.
Für Rückfragen steht Herr Andreas Meißner, Mobilitätsplanung/Emmissionsfreie Innenstadt,
F 0231/50-22915, zur Verfügung. …“
Die Petentin erläutert Ihre Eingabe gemäß ihren schriftlichen Ausführungen, die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage von der Petentin zur Verfügung gestellt wurde (s. Anlage 1).
Herr Meißner (FB 61) führt aus, die neue Radverkehrsstrategie und die damit verbundenen Änderungen des Verkehrs seien entwickelt worden, um die gemeinsamen Klimaziele zu erreichen. Die Maßnahmen seien von den zuständigen Gremien, unter anderem auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, beschlossen worden. Er erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. Eine Durchsetzung der seit langem bestehenden Parkordnung in Längsrichtung sei notwendig, um die Breite sowohl der Fahrradstraße als auch des Fußgängerweges zu gewährleisten. Das Schrägparken lediglich auf einer Seite zur Entzerrung der Parkproblematik sei aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Weiterhin habe die Verwaltung im Vorfeld umfassend über die Planungen bezüglich der Radstraße informiert. Zwar habe es zu dem Abschnitt Arndtstraße keine eigene Dialogveranstaltung gegeben, es sei aber eine politische Diskussion mit Berichterstattung in den Medien erfolgt und entsprechende Informations-Flyer an die Anwohner verteilt worden. Die Planung für die Entwicklung der weiteren Fahrradstraße sei noch nicht abgeschlossen
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) zeigt Verständnis für das Anliegen der Petentin und sieht den Beschwerdeausschuss zuständig für die Entgegennahme der Eingabe. Allerdings fehle dem Ausschuss die notwendige Expertise für die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik. Hier liege die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW). Er kritisiert das Verhalten der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, die den Planungen zugestimmt habe, sich jetzt aber nicht mit der Beschwerde auseinandersetze, sondern diese ohne Diskussion in der BV-Sitzung lediglich an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen habe. Er fordet, dass die Personen, die sich mit den Entwicklungskonzepten, auch politisch, befasst haben, sich jetzt auch mit den diesbezüglichen Bedenken auseinandersetzten. Seine Fraktion würde die Eingabe an die zuständigen Ausschüsse weiterleiten wollen. Dort solle ein Konzept entwickelt werden, das aus dieser Situation heraushelfe und die Anforderung an Klimaschutz berücksichtige. Er berichtet, dass in der Vergangenheit Planungen für ein Parkhaus im Gerichtsviertel an der Finanzierung gescheitert seien.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) begrüßt den Wandel grundsätzlich und verteidigt die politische Entscheidung für die Verkehrswende zugunsten von Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Er bittet darum, der Verkehrswende eine Chance zu geben und den Veränderungen positiv zu begegnen. Allerdings müsse gegebenenfalls im Bedarfsfall bei auftretenden Problemen nachgesteuert werden. Weiterhin stimmt er Herrn Goosmann bezüglich der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass das Thema zukünftig an Brisanz zunehmen werde, wenn die Umsetzung der Verkehrsplanungen im Kreuzviertel beginne. Er bittet um Überweisung der Angelegenheit an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) fragt, ob die Verkehrsverhältnisse dergestalt seien, dass man als älterer bzw. Mensch mit Handicap zum Be- und Entladen sein Auto noch kurzzeitig abstellen könne. Es werde immer Menschen geben, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen, auf ein Auto in erreichbarer Nähe angewiesen seien. Er bittet darum, die Angelegenheit an die zuständigen Ausschüsse und die BV zu überweisen.
Rm Diwisch (Fraktion Die Fraktion-Die Partei) gibt an, selber Mitglied in der BV Innenstadt-Ost zu sein. Die damalige Entscheidung könne sie so nicht mehr rekapitulieren. Sie werde die Problematik in der nächsten BV-Sitzung ansprechen. Ihr Vorschlag sei, Besucher der Kaiserstraße aus den benachbarten Straßen fernzuhalten. Diese stellten ihre Fahrzeuge vorzugsweise in den kostenfreien Nachbarstraßen wie z.B. der Arndtstraße ab. Sie stimmt der Überweisung in die anderen Gremien zu.
StR Dahmen sieht die Zuständigkeit beim Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, möglicherweise aufgrund des Umweltbezugs zusätzlich beim AKUSW. Da sich die Problematik in der näheren Zukunft aufgrund der Umsetzung der Verkehrsplanung durch weitere Stadtbezirke ziehen werde, halte er die Begleitung der Umsetzung mit Kommunikationsprozessen mit den Anwohnern für entscheidend.
sE Sohn (Behindertenpolitisches Netzwerk) fragt, ob bei der Umsetzung der Fahrradstraße auf die Einrichtung ausreichender Parkplätze für behinderte Menschen geachtet worden sei.
Herr Meißner (FB 61) wird Informationen hierzu einholen. Er weist aber noch einmal darauf hin, dass die Parkordnung im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße nicht verändert wurde.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) sieht die Zuständigkeit ebenfalls beim Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, der bei seiner Diskussion alle Aspekte des noch offenen Konzeptes auch für die benachbarten Straßen der Fahrradstraßen berücksichtigen müsse.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost.
AMIG 22.03.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
AKUSW, 27.04.2022:
Frau Rm Neumann- Lieven zeigt sich überrascht, dass die Angelegenheit diesem Ausschuss vorgelegt werde, da sie die Meinung vertrete, dass dies eine originäre Aufgabe der Bezirksvertretung sei.
Herr Rm Stieglitz weist darauf hin, dass man die Thematik in die gesamte Situation einbetten könne. Es gäbe ja auch noch andere Maßnahmen, welche hier möglicherweise zu betrachten wären, z.B. die Einrichtung von Quartiersgaragen oder die Einrichtung von Anwohnerparken.
Herr Rm Weber schließt sich der Haltung von Frau Rm Neumann-Lieven an und verweist auch nochmal darauf, dass es die Aufgabe der Bezirksvertretung sei, den Bürger*innen vor Ort die Situation zu vermitteln. Daher rege er an, hierzu dort nochmal eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
Herr sB Martinschledde schließt sich seinem Vorredner an, sieht aber die Problematik darin, dass bereits alles hierzu gelaufen sei und auch alle Fristen hierzu mittlerweile abgelaufen wären.
Herr Wilde erinnert nochmal daran, dass die gesamte Maßnahme bereits entschieden sei. Man habe ein Verfahren und eine Beteiligung durchgeführt. Man habe letztendlich die politischen Beschlüsse hierzu gefasst. Die Maßnahme sei jetzt umgesetzt und es trete hier eigentlich das ein, was man gewollt habe. Man gebe, wie beabsichtigt, dem Radverkehr dort jetzt mehr Raum. Dass damit nicht alle Anwohner*innen zufrieden seien, weil natürlich auch Nachteile damit verbunden wären, war allen Beteiligten aber im Voraus klar. Es helfe daher auch nicht, dies zum jetzigen Zeitpunkt nochmal neu zur Diskussion zustellen. Die einzelnen Themen, die aufgerufen würden, könne man dann, wenn das Ganze evaluiert würde, nochmal aufrufen und sich dazu verhalten, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass auch er hier nichts zurückholen wolle. Der einzige Aspekt, der hier vielleicht mit der Polizei erörtert werden könnte, sei der, dass dort angeführt werde, dass die Fahrgeschwindigkeit sich erhöht hätte.
Herr Rm Frank erinnert daran, dass auch der AMIG die Angelegenheit zur Kenntnis genommen habe und sich deutlich dafür ausgesprochen habe, dass man hier weiterhin die Fahrradstraße haben wolle und das auch gut fände. Er empfehle, es auch hier dabei zu belassen.
Herr Rm Dudde betont, dass auch seine Fraktion die Angelegenheit heute nur zur Kenntnis nehme.
Dass man sich nicht weiter damit beschäftigen wolle, läge allerdings nicht daran, dass man sich generell nicht mit dem Thema befassen wolle sondern es zu dieser Straße bereits durch-bzw. ausdiskutiert habe.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.17
22. Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom 26.04.2022:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23872-22-E1):
Mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwendung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro.
Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 vorzulegen:
1. In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus.
Wir bitten um konkrete Darstellung,
· welche Herausforderungen dies waren,
· ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen.
· was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist.
· wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind.
2. In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzugekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuft wurden:
Wir bitten hier um Darstellung,
3. Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten.
Wir bitten um Darstellung,
4. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehrmassen sowie zusätzlichen Arbeiten führen.
Wir bitten hier um Darstellung,
· um welche Folgemaßnahmen es sich handelt,
· welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen,
· ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und lässt die Vorlage und die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat durchlaufen
und bittet, die Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.22 zu beantworten.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Schreyer bittet die Verwaltung um Information zu der vorgesehenen Zeitplanung.
Herr Ingenmey möchte wissen, warum der Seniorenbeirat in der Beratungsfolge nicht bereits für den 10.05.2022 vorgesehen worden sei, damit dieser noch vor der Ratssitzung hierzu beraten könne. Hierzu bitte er um Mitteilung, ob man das nicht noch entsprechend ändern könne.
Frau Linnebach nimmt zu den beiden Nachfragen wie folgt Stellung:
Zum Zeitplan teilt sie mit, dass die Maßnahme über EU-Mittel finanziert würde. Daher sei man zeitlich an Fristen gebunden und plane eine Fertigstellung zum Ende 2022.
Zur Frage der Beteiligung des Seniorenbeirates teilt sie mit, dass sie im Nachgang zur Sitzung prüfen werde, ob man das nicht noch ändern könne.
Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Beantwortung der Fragen aus dem AKSF leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.18
23. Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
24. Straßenbäume in Hitzeinseln - Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22856-21)
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt auf Basis der vorliegenden Ausführungsplanung die Herstellung der Baumscheiben mit Bäumen in den Straßen Entenpoth, Suebenstraße, Lugierstraße, Piepenstockstraße, Kleine Gildenstraße, Graudenzer Straße sowie der Beukenbergstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe 385.000 €.
Die Maßnahme „Straßenbäume in Hitzeinseln“ wird durch Bundes-/Landeszuwendungen in Höhe von 244.000 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt bereits vor. Darüber hinaus wird die Maßnahme durch eine zweckgebundene Zuwendung der Dr. Gustav Bauckloh Stiftung in Höhe von 10.000 € refinanziert.
Der zahlungswirksame Eigenanteil der Stadt Dortmund für diese Investition beträgt somit
131.000 €.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
25. Kurzfristige Energieeinsparpotenziale
Vorschlag zur TO mit Prüfauftrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24444-22)
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung angesichts der aktuellen energiepolitischen Lage zu prüfen,
1. inwieweit und durch welche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen weitere Energieeinsparungen bei konventionellen Energiequellen über das Energiemanagement der Städtischen Immobilienwirtschaft hinaus für die Beheizung inkl. Warmwasserbereitung erreicht werden können.
Dabei sollen alle Einsparmöglichkeiten von Gas und Öl betrachtet werden (z.B. die Absenkung der Raumtemperatur auf max. 20 °C).
2. wie auch städtische Töchter, die nicht über das Energiemanagement bewirtschaftet werden, weitere Energiesparpotenziale heben können.
3. inwieweit städtische Immobilien durch abgestimmte Homeoffice-Regelungen längere Zeit unbeheizt oder teilbeheizt bleiben können.
4. in welchen Gebäuden in den Sommermonaten die Möglichkeit der Nachtkühlung umsetzbar ist, bzw. verstärkt genutzt werden kann.
5. inwieweit die als Modellprojekt geplante Nutzung von Wärme aus Abwasser für städtische Liegenschaften (Energiebericht 2020, S. 7) beschleunigt werden kann.
Begründung:
Allein über das Energiemanagement wird eine beheizte Grundfläche von 1,72 Mio m2 (Stand 2020) in städtischen Einrichtungen bewirtschaftet. Schon geringe Einsparpotenziale entfalten eine spürbare Wirkung für eine Verbrauchssenkung bei der Beheizung und Warmwasserbereitung in städtischen Liegenschaften. Dies ist insbesondere für die Bereiche entscheidend, die über fossile Energieträger (Gas, Öl und mit Gas beheizte Fernwärme) beheizt werden. Für die Absenkung der Innentemperaturen im Heizbetrieb sind maximal die Mindeststandards nach Arbeitsstätten-VO zu erfüllen. Dasselbe gilt für die sommerlichen Temperaturen.
AKUSW, 27.04.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a.. Prüfauftrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.
zu TOP 3.20
26. Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24436-22)
...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss und den Rat um Empfehlung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.
2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung in den Juni-Sitzungen Bericht zu erstatten.
3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine zentrale Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.
Begründung:
Die Energieversorgung der Stadt Dortmund in Bezug auf die Wärmeversorgung ist faktisch ausschließlich auf Gas ausgerichtet. Dies gilt auch für die Versorgung mit Fernwärme, die in Dortmund insbesondere aus den Gasrußwerken in die neuen Fernwärmenetze eingespeist wird. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs wird deutlich, welche Risiken diese Ausrichtung für den Wärmemarkt hat.
Die Zukunft - auch der Wärmeversorgung - liegt klar bei regenerativen Energien. Daher sollte vor allem Geothermie in Dortmund eine deutlich größere Rolle spielen. Dies betrifft sowohl oberflächennahe Geothermie als auch die Nutzung von Tiefen-Geothermie.
Des Weiteren sind keine Untersuchungen oder Projekte bekannt, die eine Vernetzung von LowEX-Systemen zum Ziel haben. In solchen Netzen können auch Abwärmepotenziale mit niedrigeren Temperaturen (zum Beispiel Abwärme aus Serverräumen) genutzt werden.
Das Bundeskabinett hat die Vorlagen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende (das sogenannte Osterpaket) am 6. April 2022 beschlossen. Hier werden zahlreiche Gesetze und Vorschriften für den Ausbau der erneuerbaren Energien mit Vorrang für Wind- und Solarenergie angepasst. Das hat deutliche Auswirkungen auch auf den Wärmemarkt, der sich damit künftig stärker in Richtung mit Strom betriebener Wärmepumpen zur Nutzung regenerativer Wärme entwickeln wird.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24436-22-E1):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.
2. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.
4. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.
Begründung:
Mit dem Um- und Ausbau des Fernwärmenetzes in Dortmund ist die Umstellung der Wärmeversorgung auf CO2-neutrale Wärme bereits auf den Weg gebracht und soll bereits mittelfristig erreicht werden. Diesen bereits eingeleiteten Weg der Decarbonisierung der Wärmeversorgung gilt es weiter zu begehen.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber teilt mit, dass das Ansinnen beider Anträge durchaus nachvollziehbar sei, seine Fraktion sich aber nur damit einverstanden erklären könne, folgende Punkte als Prüfaufträge zu beschließen. Dies wären beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen die Punkte 1. und 2. sowie beim SPD-Antrag die Punkte 2. und 4..Alle anderen Punkte der beiden Anträge beträfen Dinge, die sich erst aus der Prüfung ergeben würden. Das wolle man eben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mittragen.
Herr sB Wiesner betont, dass er den Punkt 3. des Antrags seiner Fraktion schon für wichtig halte und diesen daher ungern streichen wolle. Dies vor dem Hintergrund, dass dieser in die Gesamtstrategie gehöre und es nicht einzusehen sei, an dieser Strategie zu arbeiten, ohne hierbei die neuen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er beide Anträge für zustimmungsfähig halte. Beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen hätte er gerne bei Punkt 2. das Wort „nötigen“ ersetzt durch
„regenerativen“, weil dadurch besser deutlich würde, dass man auf regenerative und nicht auf andere fossile Energieträger setze.
Frau Rm Neumann-Lieven merkt zu Punkt 2. des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass man hier gerne den Zeitrahmen herausnehmen würde. Bei Punkt 3. würde man gerne das Wort “ zentral“ herausnehmen, da die zentrale Aufgabe sein sollte, die Energiewirtschaft umzubauen und jetzt nicht die Rückzugsstrategie nach vorne zu stellen. Ohne diese Änderung müsse man Punkt 3. ablehnen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt hierzu vor, dass Wort „zentrale“ durch „eine“ zu ersetzen.
Damit erklärt sich Frau Rm Neumann –Lieven einverstanden.
Frau Rm Rudolf schließt sich den Ausführungen des Herrn Rm Kowalewski bezüglich der Betonung, dass man hier auf regenerative Energien setze, an. Weiter wirbt sie für die Zustimmung zum eigenen Antrag.
Herr Rm Perlick führt an, dass man dem grünen Antrag nicht folgen werde, da man nicht so tun wolle,
als wäre es nicht deren Energiepolitik der letzten 20 Jahre gewesen, die einen in die Abhängigkeit des russischen Gases getrieben hätte. Auch dem SPD-Antrag werde man nicht zustimmen, mit Ausnahme
des Punktes 4., da man den Bericht der DEW21 für wichtig halte.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion nicht auf den Zeitdruck bis Juni bestehe, da wäre eine ordentliche Berichterstattung dann auch wichtiger. Weiter gebe er zum Änderungswunsch des Herrn Rm Kowalewski zu Punkt 2.hinsichtlich des Wortes „ nötigen“ zu Protokoll, dass damit selbstverständlich gemeint sei, dass man hierbei auf regenerative und nicht auf andere fossile Energieträger setze aber eine textliche Änderung heute nicht vorgenommen werden könne.
Unter Berücksichtigung der Änderungen, auf die man sich geeinigt hat, sowie des o.a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion erfolgen die Beschlussfassungen zu den o.a. Anträgen wie folgt:
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 24436-21):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie CDU-Fraktion zu Punkt 3.) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
.
1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.
2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung in den Juni-Sitzungen Bericht zu erstatten.
3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine zentrale Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.
Zum Antrag der SPD- Fraktion (Drucksache Nr.: 24436-22-E1):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie CDU-Fraktion zu den Punkten 1. und 3.) folgenden Beschluss fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.
2. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.
4. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.
4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes - nicht besetzt
5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung - nicht besetzt
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
zu TOP 6.1
27. Wohnberechtigungsschein
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022 (Drucksache Nr.: 24141-22)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
wer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, hat einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung), für die man einen Wohnberechtigungsschein vorweisen muss.
Wir bitten die Verwaltung um Darstellung, wie viele Personen/Haushalte in Dortmund einen solchen Wohnberechtigungsschein beantragt haben. Hier soll insbesondere auf die Fragen eingegangen werden:
· Entspricht die Zahl der Antragssteller der Zahl derer, die diese Leistung beantragen können?
· Wie hoch ist die vermutete Differenz? Entspricht diese Differenz derer vergleichbarer Städte?
Wenn möglich bitten wir hier um Unterscheidung, wie viele Menschen, die eine Altersgrenze von 65 Jahren überschritten haben, die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins beantragt haben.
Darüber hinaus bitten wir um Ausführung darüber, ob aufgrund der Knappheit in Dortmund an Sozialwohnungen auch Menschen in „Nicht-Sozialwohnungen“ mit Wohnberechtigungsschein leben/untergebracht werden und wie viele.
Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass die Fragen aus ihrem Bereich nicht beantwortet werden können. Hier sei der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zuständig.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweist die Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und bittet, die Antwort im Anschluss auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu geben.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 24141-22-E1):
...zum Tagesordnungspunkt nehme ich wie folgt Stellung:
Im abgelaufenen Kalenderjahr haben 1.603 Haushalte eine geförderte Wohnung mit einem
Wohnberechtigungsschein - WBS - bezogen. Weitere 1.679 Haushalte waren am 31.12.2021
beim Amt für Wohnen wohnungssuchend vorgemerkt und haben ebenfalls die
Voraussetzungen für einen WBS erfüllt. Von den vorgemerkten Haushalten waren 207
Antragsteller*innen 65 Jahre oder älter.
Der WBS wird ausschließlich zum Bezug einer geförderten Wohnung benötigt. Insofern
liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Haushalte in frei finanzierten Wohnungen leben und
gleichzeitig die Voraussetzungen für einen WBS erfüllen. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass von den 318.181 Dortmunder Privathaushalten - Stand 31.12.2020 - ca. 50
% die Voraussetzungen für einen WBS erfüllen.
Informationen aus anderen Städten liegen zum Fragenkomplex nicht vor.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 6.2
28. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
29. - Ankauf von Mietpreis-und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22100-21-E44)
...zu dem oben genannten Haushaltsbegleitbeschluss nehme ich wie folgt Stellung:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 wurde aufgrund der
bis dato bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Erfahrungen anderer Kommunen die Einschätzung
abgegeben, dass der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen „selten ein zielführender
und ökonomisch sinnvoller Weg [ist], um bezahlbaren Wohnraum zu sichern“.
Vor dem Hintergrund der veränderten bzw. neuen Rahmenbedingungen im Wohnraumförderungsprogramm
2022 ist eine erneute Befassung mit diesem wohnungspolitischen Instrument sinnvoll und wird
mit den folgenden Ausführungen gerne aufgegriffen.
In den Wohnraumförderungsbestimmungen für das Förderjahr 2022 wurde der Modellversuch zum
Erwerb und zur Verlängerung von öffentlichen Wohnraumbindungen über die M4+ Städte* Bonn,
Düsseldorf, Köln und Münster hinaus auch auf alle M4-Städte* und Gemeinden ausgeweitet. Somit
kann seit Februar diesen Jahres auch die Stadt Dortmund das Förderprogramm nutzen.
Der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen kann unter den
neuen, deutlich verbesserten Förderkonditionen ein sinnvolles Instrument zur dringend notwendigen
Erweiterung des geförderten Wohnungsbestandes darstellen. Jedoch sollte es immer zusammen mit
der Neubauförderung gesehen werden, um langfristig zukunftsgerechten, geförderten Wohnungsbestand in Dortmund zu schaffen.
Folgende Aspekte sprechen für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen:
Sinnvolle Ergänzung der Neubauförderung (s. o.), um den künftig erheblichen Wegfall von
Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen aufzufangen bzw. zumindest teilweise zu
kompensieren. Der Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen ist trotz Erhöhung der
Quote von 25 % auf 30 % mit Blick auf die gleichzeitig aus der Bindung fallenden Wohnungen
nicht ausreichend, um den Wohnraumbedarf zu decken. Daher liegt in dem Ankauf von
Mietpreis- und Belegungsbindungen eine ergänzende Möglichkeit den Bestand an öffentlich
geförderten Wohnungen zu erhöhen.
* In der Wohnraumförderung gibt es vier Stufen des Kostenniveaus Mietwohnraum ermittelt nach den Preisindikatoren „Angebotsmieten“
und „Baulandpreise“ (M1-M4). Die M4-Städte weisen dabei ein hohes Kostenniveau Mietwohnraum auf. Die M4+-
Städte (Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster) erreichen Extremwerte bei den Preisindikatoren und sind daher höher gestuft.
Möglichkeit zur Durchmischung von Quartieren, nicht nur durch Mietpreisbindung (Sicherung
von bezahlbarem Wohnraum), sondern insbesondere durch die Ausübung von Benennungsrechten.
Dämpfung des Mietniveaus in (ausgewählten) Quartieren/Beständen.
Im Gegensatz zum Wohngeld, bei dem die Mietkostenbelastungen durch Zuschüsse verringert
werden, aber das Mietniveau unverändert (hoch) bleibt.
Folgende Aspekte sprechen gegen den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen:
Keine Erweiterung des Wohnungsangebotes insgesamt (im Vergleich zum Neubau) durch
Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen
Nicht in allen Fällen ist der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen innerhalb privater
Wohnungsbestände ein zielführender und ökonomisch sinnvoller Weg, um bezahlbaren
Wohnraum zu sichern. Es ist davon auszugehen, dass die angebotenen Wohnungen in ihrer
Qualität eher einen einfachen Standard aufweisen und daher auch ohne Bindung nicht zu höheren
oder nur zu kaum höheren Preisen vermietet werden könnten.
Neben der Ausweitung des Programms zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen auf
M4-Kommunen besteht gemäß den aktuellen Wohnraumförderbestimmungen weiterhin die Möglichkeit,
die öffentlichen Wohnraumbindungen bei demnächst auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen
zu verlängern. Die Konditionen dafür wurden verbessert und sehen vor, dass auch in
M4-Kommunen ein Tilgungsnachlass auf die Darlehensrestschuld sowie eine 0 %-Verzinsung gewährt
wird.
Durch den Einsatz dieser beiden förderrechtlichen Instrumente kann ein Beitrag geleistet werden, die
Wohnungsbestände zu sichern und einem weiteren Rückgang der Zahl öffentlich geförderter Wohnungen
mit Mietpreis- und Belegungsbindung entgegen zu wirken. Der Erfolg ist jedoch maßgeblich
von dem Interesse der Eigentümer*innen zur Nutzung der Instrumente abhängig. Eine frühzeitige
Information und Einbindung der Eigentümer*innen seitens der Stadt Dortmund wäre hierfür unerlässlich.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis
zu TOP 6.3
30. Information zum Haushaltsbegleitbeschluss
31. -Vorgelpflegestation Ferlemann-
(Drucksache Nr.: 24450-22)
Ende Januar 2022 wurde im Bestand der privaten Vogelpflegestation Ferlemann die
Geflügelpest nachgewiesen. Aufgrund der hohen Pathogenitätdes detektierten Erregerstamms
(d.h. hoch ansteckendes und tödliches Virus) blieb in Abstimmung zwischen dem
Dortmunder Veterinäramt und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV) keine andere Möglichkeit als den gesamten Bestand an
Vögeln in der Pflegestation umgehend zu töten, um eine weitere Ausbreitung des Erregers -
auch außerhalb des Bestandes der Vogelstation - zu vermeiden.
Die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen - insbesondere Desinfektion - dauern in der Station
noch an und werden in regelmäßigen Abständen durch das Veterinäramt kontrolliert.
Dementsprechend ist aktuell kein Besatz mit Vögeln in der Pflegestelle vorhanden und es
kann auch keine Aufnahme von neuen Vögeln erfolgen. Veterinäramt und untere
Naturschutzbehörde prüfen derzeit zudem die Genehmigungserfordernisse für einen Neustart
der Vogelpflegestation.
Erst nach Abschluss dieser Prüfung, nach Abschluss und Abnahme der Reinigungs- u.
Desinfektionsmaßnahmen im "Ausbruchsbetrieb", der Entscheidung des Veterinäramts über
den frühest möglichen Zeitpunkt der Wiederbelegung, sowie nach der Erteilung der
erforderlichen Genehmigungen durch die untere Naturschutzbehörde und das Veterinäramt
könnte eine erneute Aufnahme von Vögeln in der Pflegestelle erfolgen.
Der Tierbesatz stellt die Grundlage für das Abrufen finanzieller Mittel aus dem Beschluss dar.
Eine Auszahlung dieser Mittel gemäß Haushaltsbegleitbeschluss (Eigenanteil FÖNA-Mittel
sowie Futter- und Tierarztkosten) kann daher erst nach Wiederaufnahme des Betriebs der
privaten Vogelpflegestation erfolgen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
7. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 7.1
32. Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt
33. Hier: Maßnahme W2.1 – Grüner Wall / Grüne City: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23255-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht Grüner Wall/Grüne - City Durchgrünungsplanung: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
34. Digitalisierung der Energieberatung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24230-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Beratungsangebot sowie die Förderbeantragung des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) weiter digitalisiert werden kann. Ziel soll sein, dass interessierte Kund*innen sich noch einfacher informieren können und auch die Antragsstellung erleichtert wird. Interaktive Beratungselemente sowie eine geleitete Antragsstellung könnten Beispiele für eine Verbesserung des Angebots sein. Zudem sollen weitere Instrumente des digitalen Marketings als Unterstützung geprüft werden. Dies ist bei der vom Rat beschlossenen Weiterentwicklung des dlze hin zu einer kommunalen Klimaschutzagentur zu berücksichtigen.
Das Ergebnis der Prüfung ist ebenfalls dem APOD und dem AMIG vorzulegen.
Begründung:
Für die Erreichung der Klimaziele mit der Klimaneutralität in 2035 in Dortmund ist es auch notwendig, dass die Bürger*innen im privaten Bereich Maßnahmen zur Reduzierung der C02-Emissionen und zur Klimaanpassung umsetzen. Hierfür sind neben den Förderangeboten auch ein einfach zu überblickendes Beratungsangebot sowie eine einfache Beantragung notwendig. Der Internetauftritt des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) sollte daher weiter verbessert werden. Dies könnte gleichzeitig für eine Entlastung des Personals des dlze sorgen.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Sohn bittet darum, das Ergebnis der Prüfung auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk (BPN) vorzulegen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o.a. Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Beratungsangebot sowie die Förderbeantragung des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) weiter digitalisiert werden kann. Ziel soll sein, dass interessierte Kund*innen sich noch einfacher informieren können und auch die Antragsstellung erleichtert wird. Interaktive Beratungselemente sowie eine geleitete Antragsstellung könnten Beispiele für eine Verbesserung des Angebots sein. Zudem sollen weitere Instrumente des digitalen Marketings als Unterstützung geprüft werden. Dies ist bei der vom Rat beschlossenen Weiterentwicklung des dlze hin zu einer kommunalen Klimaschutzagentur zu berücksichtigen.
Das Ergebnis der Prüfung ist ebenfalls dem APOD und dem AMIG und dem BPN vorzulegen
zu TOP 7.3
35. Baumfällungen im Zuge des Ausbaus der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24406-22)
Die Fraktion DIE LINKE + zieht dieses Thema für die heutige Sitzung zurück und bittet darum dieses für die Tagesordnung der nächsten Sitzung erneut vorzusehen.
zu TOP 7.4
36. Innovation Business Park "Gewerbegebiet Dorstfeld-West"
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24433-22)
...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um eine Vorstellung der bisher umgesetzten und der noch zur Umsetzung geplanten Handlungsempfehlungen aus dem Endbericht zum Klimaschutzteilkonzept für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West (Anlage zur DS-Nr.: 03869-16) sowie der Entwicklung des dort benannten Leitfadens für weitere Gewerbegebiete.
In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss mitzuteilen, wann die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses “Roll-out Konzept für grüne Unternehmen” (Drucksache Nr.: 22100-21-E33) zu erwarten ist und in den politischen Gremien behandelt wird.
Begründung:
Schon mit der beispielhaften Erarbeitung eines Klimaschutzteilkonzeptes für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West sollte die Basis für eine nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung von Gewerbebestandsgebieten in Dortmund geschaffen werden. Über den gemeinsamen Haushaltsantrag von GRÜNEN und CDU wurde zudem eine Evaluation im Vorgriff auf das Roll-out beauftragt.
Der Endbericht zum Innovation Business Park „Gewerbegebiet Dorstfeld-West“ kam 2015 zu einer positiven Bewertung des Projekts im Sinne des Klimaschutzes und zeigte zudem eine Vielzahl weiterer Handlungsempfehlungen sowohl für das untersuchte Gebiet als auch für die Übertragbarkeit des Rahmenplans auf. In der Vorlage zum Entwicklungsbericht heißt es auf Seite 5: „Schließlich sollen Übertragbarkeiten des Rahmenplans überprüft und erfolgversprechende Ansätze zu einem Leitfaden für weitere Gewerbegebiete entwickelt werden.“ Konzepte für nachhaltige und ökologische Gewerbegebiete mit einem Schwerpunkt auf Klimaschutz und Energieeffizienz wie beim Innovation Business Park spielen auch im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 eine große Rolle und erhalten durch die Kriegssituation in der Ukraine und die daraus entstehenden Fragen zur Energieversorgung eine zusätzliche Aktualität.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 8.1
37. Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23268-21)
Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
è Siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-
E4)
...zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:
Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)
Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.
Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)
Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“
Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)
Anmerkung:
1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)
Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)
Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)
Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen. Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil
Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstellplätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.
Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)
Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.
Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.
Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E5):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019 in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).
Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:
§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”
- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens
§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber bittet die Verwaltung, auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.
Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.
Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.
zu TOP 8.2
38. Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
Er weist aber darauf hin, dass bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie entlang von Gewässern die rechtliche Grundlage für eine Asphaltierung fehlt. Aus diesem Grund sollte in diesen Bereichen möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für den Wegebau soll nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landnutzer erfolgen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der
öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022. :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der
öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 26.01.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (DS-Nr.: 23050
21-E6): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI, DS-Nr.: 23050
21-E7): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom
16.03.2022:-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
71
Weiter liegt vor Empfehlung des Seniorenbeirates vom 25.03.2022:
Der Seniorenbeirat bittet darum, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Strategie zügig umgesetzt werden kann.
Mit diesem Hinweis empfiehlt der Seniorenbeirat der Stadt einstimmig, dem Rat der Stadt den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23050-21-E9):
...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.
3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.
4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.
5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.
6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.
7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.
8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.
9. Der Rat bittet die Verwaltung:
- zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
umgewandelt werden können
- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetztes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu
überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider
Verkehrsträger zu erarbeiten.
- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes
als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.
10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23050-21-E10):
...die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21):
Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund
1. Begrüßt der Rat der Stadt Dortmund die Ausarbeitung einer detaillierten Radverkehrsstrategie für Dortmund unter Beteiligung der verschiedenen Akteure.
2. Stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass der Ausbau des Radverkehrs ein wichtiger Teilaspekt bei der Wende der Mobilität in Dortmund ist.
3. Bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner am Straßenverkehr beteiligter Gruppen kommt. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist weiterhin möglich. Die Trassenführung der Velorouten überwiegend auf Nebenstraßen ist in diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen.
In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21) beschießt der Rat außerdem:
4. Die Stadtbezirke und die Bezirksvertretungen sind zentraler Akteur bei der Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie vorgelegten Planungen und Konzepte. Aus diesem Grund sind die Bezirksvertretungen auch weiterhin eng in die Entscheidungsprozesse einzubinden und an diesen zu beteiligen. Die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretungen fließen in die Planungen mit ein und sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die noch folgenden Beratungsergebnisse jener Bezirksvertretungen, die zu diesem Zweck Arbeitsgruppen eingerichtet haben (vgl. hierzu Drucksache Nr.: 23050-21-E8).
5. Das in der Radverkehrsstrategie genannte Programm zur Beschleunigung des Radverkehrs an 39 Ampeln, welches bis 2024 umgesetzt werden soll (S. 38) ist nach Möglichkeit fortzusetzen und auszubauen. Das Ziel ist eine Optimierung der Ampelschaltungen für Radfahrer, wo immer diese möglich ist und angebracht erscheint.
6. Um dem wesentlichen Aspekt der Sicherheit der Radfahrer gerecht zu werden, geht die Radverkehrsstrategie auf die besonders angespannte Situation in Kreuzungsbereichen ein (S. 21). Hierbei soll auf die Erfahrungen mit den beiden vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26. Oktober 2021 beschlossenen sogenannten „niederländischen Kreuzungen“ zurückgegriffen werden (Drucksache Nr.: 22531-21-E1).
7. Um eine hohe Akzeptanz in der Dortmunder Bevölkerung für die mit der Radverkehrsstrategie angestrebten Maßnahmen zu erreichen, ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Neben den in der Vorlage genannten Maßnahmen (S.41) sollten auch Informationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene (z. B. in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen) in Betracht gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auch eine kontinuierliche Kommunikation mit der Bürgerschaft während des Umsetzungsprozesses stattfindet.
8. Bei den Planungen der einzelnen Maßnahmen soll grundsätzlich der gesamte Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinbezogen werden.
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23050-21- E8):
...die Radverkehrsstrategie ist ein Bestandteil des Teilkonzepts „Radverkehr und Verkehrs-
sicherheit“ aus dem Masterplan Mobilität 2030. Dieses wurde gemeinsam mit den anderen Teilkonzepten „Fußverkehr und Barrierefreiheit“ und „Ruhender Verkehr und Öffentlicher Raum“ erarbeitet und vom Arbeitskreis Masterplan Mobilität 2030 begleitet. Mit der Strategie werden die Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs bis 2030 festgelegt. Aufgrund der hohen Bedeutung des Radverkehrs für die Verkehrswende wurde als erstes die Radverkehrsstrategie mit dem Radzielnetz in die politische Beratung eingebracht.
Die weiteren Teilkonzepte folgen im Laufe des Jahres.
Wesentliches Element der Radverkehrsstrategie ist ein hierarchisiertes Zielnetz für den Rad-verkehr. Dieses Netz soll sichere, komfortable und zusammenhängende Radverkehrsverbindungen innerhalb des Stadtgebietes bieten und auch die angrenzenden Nachbarkommunen erschließen. Das künftige Netz besteht aus verschiedenen Hierarchieebenen, die den unter-schiedlichen Anforderungen von Alltags- und Freizeitradfahrer*innen geschuldet sind und dabei die spezifischen Anforderungen in Bezug auf den Ausbauzustand berücksichtigen. Es besteht aus neun Velorouten, dem Radschnellweg Ruhr (RS1) sowie dem Alltags- und Freizeitnetz.
Neben dem Zielnetz Radverkehr beinhaltet die Radverkehrsstrategie klare Zielaussagen auf gesamtstädtischer Ebene zur Förderung des Radverkehrs als ein Baustein der Verkehrswende. Dabei wird der Radverkehr als ein System verstanden, bestehend aus Infrastruktur, Service und Kommunikationsarbeit. Weitere Ziele sind attraktive Wege und Verbindungen, sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Verknüpfungspunkte mit anderen Ver-kehrsmitteln und ein fahrradfreundliches Klima in unserer Stadt. Mit diesem Zusammenspiel soll die Verdoppelung des Radverkehrsanteils an den täglichen Wegen von 10 % (2019) auf 20 % (2030) für die Gesamtstadt erreicht werden.
Die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz lagen den Bezirksvertretungen vor. Darüber hinaus liegen ein Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (DS-Nr. 23050-E6) sowie der Fraktion Die Partei (DS-Nr. 23050-E7) zur Strategie und zum Radzielnetz vor.
Im Folgenden informieren wir Sie komprimiert über die Beratungsergebnisse bzw. die Empfehlungen.
Sitzung | Beschluss | Aufträge/Anmerkungen | Stellungnahme der Verwaltung |
BV Aplerbeck
vom 22.03.2022 | Empfehlung
mit Ergänzung | Wichtig bei der Realisierung der Strategie ist es, die bestehenden Radwege hinsichtlich Verbesserungs- und Sanierungsbedarf zu beachten. Das Umsetzungsziel bis 2030 soll unbedingt eingehalten werden und soll für alle
Priorisierungsstufen gelten. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Brackel
vom 03.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die BV Brackel empfiehlt die vorgelegte Fahrradstrategie im Grundsatz, fordert die Verwaltung aber auf, die in der Sitzung am 03.03. 2022 eingebrachten Punkte zu berücksichtigen. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Eving
vom 09.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Kurzfristige Ertüchtigung von Radwegen/Radwegemarkierungen an sechs Stellen im Stadtbezirk. | Die Anmerkungen werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Hörde
vom 15.03.2022 | Die BV Hörde lehnt die Vorlage ab. | Es wird zum einen auf die vorliegende Stellungnahme des ADFC verwiesen, zum anderen werden sich die Fraktionen treffen um abgestimmte Vorschläge für den Masterplan Mobilität zu erarbeiten. Die Vorschläge werden anschließend der Verwaltung und den politischen Gremien zugänglich gemacht. | Die Verwaltung nimmt die Ent-scheidung der BV zur Kenntnis. |
BV Hombruch
vom 01.02.2022 | Empfehlung
mit Ergänzung | Konkrete Streckenführungen sollen im Detail auch mit dem Beirat Nahmobilität und der BV erarbeitet werden. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Huckarde
vom 16.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Änderungen im Verlauf der Veloroute Mengede/Huckarde gewünscht. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Innenstadt-Nord
vom 26.01.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Änderungen im Verlauf der Veloroute sowie im Haupt- und Nebenroutenverlauf gewünscht.
Sichere und bedarfsgerechte, fahr-radfreundliche Ampelschaltungen werden für erforderlich gehalten. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Innenstadt-Ost
vom 15.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die Überbrückung des Westfalenparks durch einen Höhenradweg wird abgelehnt. Eine alternative Lösung für den Dortmunder Süden ist zu finden. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Innenstadt-West
vom 02.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzungen | Beachtung der Stellungnahmen der Radfahrverbände gewünscht. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Lütgendortmund
vom 08.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die Führung der geplanten Veloroute von Lütgendortmund soll überdachte werden. Bei der Führung der Radrouten sind die Beschlüsse der BV zu beachten, die BV soll beteiligt werden. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Mengede
vom 02.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die Routenplanung soll nur in Abstimmung mit der BV und dem ADFC erfolgen. Darüber hinaus sollen die Mindestmaße von Radwegebreiten überprüft, die Verkehrssicherheit erhöht sowie eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen angestrebt werden. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Scharnhorst
vom 01.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die Radverkehrsinitiativen und die örtliche Politik sollen bei der Detailfestlegung der Routenver-läufe einbezogen werden. Darüber hinaus ist die Verbesserung im bestehenden Netz, die Einbezieh-ung der weiterführenden Schulen und der angrenzenden Stadtbe-zirke und Kommunen zu beachten. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Än-
derungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke + | |
1.Die in der Radverkehrsstrategie des Master
plan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien
dürfen nicht hinter den bereits beschlosse
nen zurückhängen. Insbesondere sollte die
in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr:
15619-19) beschlossene 2,30 m Regelbreite
weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten.
Bessere Standards älterer Dokumente blei
ben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.
2.Eine ausreichende Beleuchtung wird als
Standard für alle Radwege festgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.
4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.
5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.
6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.
7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.
8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West-Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad. | Zu 1. Der Standard gilt weiterhin für alle Hauptrouten. Dieser hohe Standard macht die Realisierung nicht einfach. Für nicht so stark befahrene Nebenrouten gilt daher der sog. ERA-Standard. Da die ERA aktuell in Neubearbeitung ist, ist zu erwarten, dass der Standard sich in Zukunft weiter erhöht.
Zu 2. Eine Beleuchtung aller Velo- und Hauptrouten ist das Ziel, ist aber ist im Einzelfall unter Berücksichtigung weiterer Belange (z.B. Natur- und Artenschutz) zu prüfen
Zu 3. Hierzu gibt es aktuell keine personellen Kapazitäten. Daher findet eine Priorisierung auf die Velorouten statt. Da die Personalstellen für die Planung der Velorouten noch nicht besetzt sind, kann frühestens im nächsten Jahr eine Konkretisierung vorgelegt werden.
Zu 4. Das ist zu begrüßen. Für die Velorouten und den RS1 werden die Personalbedarfe ermittelt und im Laufe des Jahres als Bestandteil des Verkehrswendebüros dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. DS-Nr. 23545-22).
Zu 5. Der Aufwand für Mobilitätsbefragungen ist enorm hoch. Zudem gibt es immer wieder methodische Brüche zwischen den Befragungen, die Fragen und falsche Interpretationen aufwerfen. Anstelle von Befragungen soll das Netz an Dauerzählstellen im Radverkehr ausgeweitet werden. Ein Tonus von 5 Jahren für die Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten soll aber beibehalten werden.
Zu 6. Jede Änderung braucht in einer dicht bebauten und verkehrlich stark belasteten Stadt planerischen Vorlauf. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgen Verbesserungen, aber an allen Hauptrouten (entlang von Hauptverkehrsstraßen) ist das aktuell nicht realistisch.
Zu 7. So ähnlich ist dies auch bereits in der Radverkehrsstrategie formuliert. Velorouten als Fahrradstraßen sollen daher eine Breite von 4,60 m haben. Dafür müssen auch ggf. Stellplätze entfallen. Es bedarf aber immer einer Einzelfallprüfung.
Zu 8. Die Anregungen aus den Stadtbezirken werden mit diesen und den Verbänden im Rahmen der Konkretisierung der Velorouten vertieft. Im Rahmen der Möglichkeiten findet auch eine Einbindung des Beirates statt. |
Beim Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Partei handelt es sich um die Stellungnahme einiger Fahrradverbände zur Radverkehrsstrategie. Diese Stellungnahme sieht eine vollständige Neubearbeitung der Radverkehrsstrategie vor und ist daher abzulehnen. Bereits am 23.02.2022 hat sich der Beirat Nahmobilität mit dieser Stellungnahme beschäftigt und den Antrag dazu mehrheitlich abgelehnt.
Dem Rat der Stadt Dortmund wird empfohlen, die vorgelegte Radstrategie und das Radzielnetz grundsätzlich zu beschließen. Es ist vorgesehen, die oben aufgeführten Beratungsergebnisse und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Radzielnetz zu prüfen und in die Überarbeitung einfließen zu lassen. Dazu werden von Seiten der Verwaltung sowohl die Bezirksvertretungen als auch die Verbände im Laufe des Jahres 2022 eingebunden.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber deklariert auch hierzu aufgrund der beiden aktuell vorliegenden Anträgen weiteren
Beratungsbedarf.
Die Verwaltung hat signalisiert die entsprechenden Informationen/Bewertungen bereits zur AMIG-Sitzung zu erteilen, damit dort eine entsprechende Beratung und Empfehlung erfolgen kann.
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Abgelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs zu den aktuell vorliegenden Anträgen ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 8.3
39. Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022:
Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI moniert die Beratungsfolge. Zudem sei das behindertenpolitische Netzwerk nicht ausreichend miteinbezogen worden.
Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Seniorenbeirat bedauerlicherweise gar nicht miteinbezogen wurde.
Der Vorsitzende befragt die anwesende Vertreterin des Seniorenbeirats dazu. Diese erklärt, dass bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgte.
Die AfD weist darauf hin, dass es auf Seite 3 einen gesonderten Hinweis zur Beratungsfolge gibt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen, den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass die Zeitschiene in diesem Beitrag etwas ernüchternd sei.
Gerade für die Hellweghaltestellen stehe dort ab 2032, wobei ihm schon klar sei, dass der Hellwegumbau ein eigenes Projekt sei. Aufgrund des ihm bekannten Fahrgastaufkommens appelliere er an die Verwaltung, dringend den Umbau der Haltestellen“ Von-der-Tann-Str.“ und „Berliner Str.“ vorzuziehen und dafür den Umbau der Haltestellen „Auf dem Brümmer“ und „Poth“ hinten anzustellen. Er bitte um Mitteilung, ob 60m-lange barrierefreie Haltestellen, auch für das Ost/West/ Netz, angestrebt würden und ob man nicht versuchen könne Haltestellen mit einer sehr hohen Fahrgastfrequenz vorzuziehen.
Herr Sohn bemängelt, dass das Behindertenpoltische Netzwerk (BPN) hier lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung vorgesehen wurde. Insbesondere da es sich hier um eine klassische Vorlage für das BPN handele und damit auch die Meinung des BPN noch mit in die Ratsentscheidung einfließen könne, bitte er darum, die Angelegenheit entsprechend zu vertagen.
Herr Ingenmey kritisiert, dass der Seniorenbeirat hier gar nicht beteiligt worden sei. Daher bitte er um eine Begründung, warum dies nicht geschehen sei und darum, auch den Seniorenbeirat bei solchen Vorlagen zukünftig mit einzubeziehen. Weiter verweist er auf den Vorschlag der Ampelkoalition zum Personenbeförderungsgesetzt, wonach die Haltestellen bis 2026 barrierefrei gestaltet sein sollen. Da dieses Zeitziel vorliegend schon nicht zu erreichen sei, bitte er die Verwaltung hierzu Stellung zu beziehen. In Bezug auf die Stadtbahnlinie 41 bemängelt er, dass die Haltestelle „ Münsterstraße“ als einzige dieser Linie noch nicht barrierefrei gestaltet worden sei. Da man schon beim Bau (1990) einen zeitnahen, barrierefreien Umbau zugesichert habe, rege er an, dass man diese Haltestelle bereits vor 2026 in Angriff nehmen möge, damit die U41 dann durchgehend barrierefrei nutzbar sei.
Herr Wilde teilt mit, dass er die Fragen nach den 60m langen, barrierefreien Haltestellen und der Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren, prüfen lassen werde. Zur Reihenfolge der Haltestellenausbaumaßnahmen verweist er auf die Ausführungen des Herrn Rybicki in einer der letzten Sitzungen und der hierin erwähnten Arbeitssysthematik des Tiefbauamtes, wonach man das, was umsetzungsreif sei auch umsetze, so auch die Ost/West/Strecke der Hellwegstrecke.
Bezogen auf das Personenbeförderungsgesetz hätte man nicht erst in 2024 sondern bereit in 2022 die Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen müssen. Die Möglichkeit das zu verlängern gäbe es nun. Dazu diene das vorgelegte Konzept, welches erlaube, von dem Terminplan abzuweichen, also nach hinten zu strecken. Bezüglich des Beratungsganges gehe der davon aus, dass es jetzt nicht davon abhänge, dass man die Ratsentscheidung tatsächlich bereits im Mai benötige. Daher befürworte er den Vorschlag, sowohl das BPN als auch den Seniorenbeirat noch vor der Ratssitzung im Juni zu beteiligen, damit auch deren Haltung in die Beschlussfassung mit einfließen könne.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, damit sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat noch vor der Ratsentscheidung im Juni hierzu beraten und deren Empfehlungen mit in den Entscheidungsprozess einfließen können.
Da der Seniorenbeirat bisher noch nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt wurde, überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit an den Seniorenbeirat zur dortigen Beratung.
zu TOP 8.4
40. Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
41. hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23673-22)
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Dr. Kretzschmar teilt mit, dass BUNB die Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen aber auch darauf hingewiesen habe, dass vor dem Hintergrund, dass wohl geplant sei, solche Dächer möglicherweise auch als Ausgleichfläche anzuerkennen, möglichst ein hoher Standard erreicht werden sollte. Hierzu gebe es das Stichwort: sog. Biodiversitätsgründächer, wo eben nicht „einfach nur“ das Dach begrünt sondern auch weitere Strukturen (z.B. Sandflächen, Totholz...) eingebracht würden, welche aus Naturschutz-/Artenschutzsicht eben den Wert einer solchen Fläche steigern würden.
Herr Wilde teilt hierzu mit, dass man in der Festsetzung der Dachbegrünung für die Innenstadtbezirke
in den Bebauungsplänen die extensive Dachbegrünung als verpflichtend festgesetzt habe, nicht die intensive. Letztere könne man nicht erzwingen. Des Weiteren rate er davon ab, Dachbegrünung als ökologische Ausgleichsmaßnahmen anzuerkennen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltungen
(Fraktion FDP/BL und CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der zu ändernden Bebauungspläne hier eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter den Punkten 7/8 der Beschlussvorlage sowie Anlage 2 dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i.V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1)
II. Der Rat der Stadt beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, die dieser Beschlussvorlage beigefügten Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Bebauungspläne für die jeweiligen unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.09.2019 offen gelegenen Inhalt als Satzungen.
Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. Der Rat der Stadt beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage genannten Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 1.1 dieser Vorlage genannten Bebauungsplänen die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.03.2022 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i.V. mit § 9 Abs. 8 und §2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW
zu TOP 8.5
42. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg -
43. hier: Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23767-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung ( BV) Lütgendortmund vom 22.03.2022:
Herr Müller (Fraktion B90/Die Grünen) gab folgendes Statement zu Protokoll:
Unsere bisherigen Ablehnungsgründe zu laut und zu nah an der Hochspannungsleitung sind nach wie vor gültig und brauchen nicht nochmals näher ausgeführt werden.
Auf einige Punkte wollen wir jedoch beispielhaft noch detaillierter eingehen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung gab es eine Einwendung bezüglich des Energiekonzeptes für das Baugebiet. Hier wird die Realisierung eines Nahwärmenetzes gefordert. Dies wird von der Verwaltung wegen zu geringer Wärmedichte und dadurch bedingter Unwirtschaftlichkeit abgelehnt. Weiter wird der Wärmeverlust in den Netzen als Ablehnungsgrund angeführt. Hier widersprechen wir der Verwaltung. Es lassen sich Nahwärmenetze mit dezentralen Nahwärmespeichern auch in Baugebieten mit geringer Wärmedichte realisieren. Eine weitere Möglichkeit sind kalte Nahwärmenetze, die mit Geothermie arbeiten und es ermöglichen, dass die Gebäude beheizt, als auch gekühlt werden können. Gerade die Gebäudekühlung ist in einem Baugebiet, in dem die Gebäude wegen Lärm zwangsbelüftet werden müssen ein wichtiger Aspekt.
Die klimatischen Entwicklungen der letzten Jahre machen deutlich, dass wir unseren Flächenverbrauch deutlich senken müssen. Unter dem Hintergrund ist es nicht mehr verantwortbar, Bauland auszuweisen, in dem keine mehrgeschossige Bauweise möglich ist. Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich auf dem geplanten Baugrund ein nicht unbeachtlicher Ruderalwald gebildet hat, der durchaus zu einem richtigen Wald aufgeforstet werden könnte. Diesen unter Berufung auf die ursprüngliche Planung nach wie vor als Ackerfläche zu bewerten ist nicht verantwortbar.
Bemerkenswert ist auch noch, dass unter Hinweis auf die Wohnungsknappheit und die geringe Entwicklungsmöglichkeit des Wohnungsmarktes im Stadtbezirk die Notwendigkeit der Baumaßnahme begründet wird, gleichzeitig vom selben Dezernat mit einem geschickten Winkelzug die Schaffung von Wohnraum beim Neubau des Aldi in Marten verhindert wird und gleichzeitig acht bestehende Wohneinheiten ersatzlos vernichtet werden. Für uns stellt dies keine konsequente Linie in der Wohnungspolitik dar.
Die Vorlage können wir aus den genannten Gründen nicht empfehlen.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei 4 Neinstimmen – 3 B´90/die Grünen, 1 die PARTEI und 12 Jastimmen – 7 SPD-Fraktion, 3 CDU-Fraktion, 1 FDP, 1 AfD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen:
Beschluss
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Dr. Kretzschmar weist auf eine Ausgleichfläche hin, welche im Plangebiet vorgesehen werde. Hierzu werde in der Vorlage eine intensive Grünlandnutzung vorgesehen. Wenn es dazu kommen sollte, empfehle der BUNB, diese Fläche besser für eine extensive Grünlandnutzung vorzusehen (z. B. Beweidung oder abschnittsweise Maat). Das hätte eine höhere ökologische Wertigkeit.
Herr Wilde teilt hierzu mit, dass die Verwaltung diese Anregung prüfen werde.
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung sowie der Anregung des BUNB empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die LINKE + und Die FRAKTION /Die PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
44. Der Rat der Stadt hat im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB die Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7.1.1 bis 7.8.18 zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 214 Abs. 4, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBL. I S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S 666)
45. Der Rat der Stadt stimmt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanes Lü 148n – Steinsweg – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der modifizierten Begründung vom 01.03.2022 zu.
46. Rechtsgrundlage:
§§ 214 Abs. 4, 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 4a Abs. 3 BauGB
Der Rat beschließt den Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg – im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 214 Abs. 4, 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. g GO NRW
zu TOP 8.6
47. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 289 – östlich Hellerstraße – nach
48. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
49. hier: I. Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 289 – Hellerstraße – vom 07.06.2006; II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 289 - östlich Hellerstraße -;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24078-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 26.04.2022:
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) möchte in die Empfehlung die Verpflichtung zum Bau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern mit aufnehmen lassen.
Frau Wilken (Fraktion B90/Die Grünen) möchte sicherstellen, dass in der geplanten Heizzentrale keine fossilen Brennstoffe verwertet werden.
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig dem Ausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Verfahren zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 289 – Hellerstraße – einzustellen und die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gefassten Beschlüsse vom 07.06.2006 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Hom 289 – östlich Hellerstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB.
Anregungen:
In der geplanten Heizzentrale werden keine fossilen Brennstoffe verwertet.
Die ab dem 01.01.2023 bestehende Verpflichtung, Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu installieren, wird bereits jetzt berücksichtigt.
AKUSW, 27.04.2022:
Frau Rm Sassen führt zunächst an, dass ihre Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch gerne mit in die heutige Beschlussfassung aufnehmen würde. Weiter möchte sie wissen, ob dieser Bebauungsplan auch Mehrfamilienhäuser vorsehen könne.
Herr Wilde teilt hierzu mit, dass dies potentiell möglich sei. Allerdings gehe der Vorhabenträger im Moment nicht davon aus, dies zu tun.
Herr Thabe sagt zu, die beiden o.a. Anregungen aus der BV Hombruch im weiteren Verfahren aufzunehmen und zu prüfen.
Unter Einbeziehung der Anregungen und aus der Bezirksvertretung Hombruch fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Verfahren zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 289 – Hellerstraße – einzustellen und die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gefassten Beschlüsse vom 07.06.2006 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Hom 289 – östlich Hellerstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB.
zu TOP 8.7
50. Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel vom 07.04.2022:
Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr Altner, Herr Unland, CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschlussvorschlag abzulehnen:
„Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost vom 26.04.2022:
Die CDU-Fraktion regt an, die Beteiligung der Öffentlichkeit als Präsenzveranstaltung durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 07.06.2022 und bittet um Berichterstattung.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Sohn teilt mit, dass auch hier eine Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) wünschenswert wäre.
Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion sich der Ablehnung der Bezirksvertretung Brackel anschließen werde. Es sei so, dass hier durch den Radweg Fahrspuren wegfallen würden und keine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolgt sei. Nach seinem Kenntnisstand sei die Angelegenheit wohl auch nicht mit DSW21 abgestimmt worden.
Herr Rm Stieglitz führt an, dass es in weiten Teilen hier noch sehr schmale Gehwege gebe. Das sei wirklich nicht schön, führe zu Konflikten im Fußgängerverkehr und sei auch für die Barrierefreiheit dort nicht optimal. Man sei daher froh, dass man hier nun einen großen Umbauplan
habe und nicht nur punktuell etwas geändert werden soll. Man halte es für wichtig, dass man von außen nach innen plane. Neben der barrierefreien Gestaltung der Haltestellen appelliere er dringend an die Verwaltung bei den Planungen auch zu berücksichtigen, dass hier in der Zukunft auch breitere Stadtbahnen fahren können. Darüber hinaus wäre es auch schön, mal einen Überblick darüber zu bekommen, wo überall im Stadtgebiet die Straßenbahnstrecken noch angepasst werden müssen.
Frau Rm Alexandrowiz bittet darum, die Anregungen, welche noch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost kommen würden mit zu berücksichtigen. Weiter merkt sie an dieser Stelle noch mal kritisch an, dass ihre Fraktion die Zeitplanung für die Barrierefreie Umgestaltung Stadtbahnhaltestellen nicht für angemessen halte.
Frau Rm Spaenhoff gibt zu Protokoll, dass es hier auf jeden Fall zügiger gehen müsse, um die Barrierefreiheit, die Hellwegumgestaltung zu realisieren und hinzunehmen.
Herr Kowalewski informiert darüber, dass die BV Brackel die Vorlage deswegen abgelehnt habe, weil man sich dort darüber Sorgen gemacht habe, dass für Radfahrer, gerade bei den Streckenabschnitten, wo sie in einer „ Sandwichposition“ zwischen die parkenden/einparkenden Autos und die Straßenbahn geraten würden, dort dann Gefahrensituationen entstehen würden (z. B durch aus den Autos oder der Bahn austeigende Personen). Da gebe es aus der Sicht der BV Brackel durchaus den Wunsch, dass die Verwaltung hierzu nochmal prüfe, ob man da nicht Abhilfe schaffen könne. Seine Fraktion werde der Vorlage heute zustimmen, er wolle die Verwaltung aber doch darum bitten, diese Problematik nochmal mitzunehmen und zu prüfen.
Herr Rm Dudde teilt die Kritik an der Zeitplanung. Gleichwohl befürworte man diese Vorlage, da sie schon geeignet sei, die Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern auf dieser wichtigen Ost/West/Achse herzustellen Es wären im Rahmen der bisher aufgestellte Planungen allerdings einig Unstimmigkeiten aufgefallen. Im Text werde dargestellt, dass die Haltestelle „Funkenburg“ eine Insellage habe wobei diese in der graphischen Darstellung eher an die Ränder gelegt worden sei. Man werde der Vorlage heute zustimmen, gehe aber schon davon aus, dass die Verwaltung die Anregungen, welche aus der BV Innenstadt Ost noch eingebracht würden in den weiteren Prozess integrieren werde und man daher den Prozess heute nicht durch weiteres Schieben aufhalten müsse.
Herr Wilde informiert darüber, dass man sowohl die heutigen Anregungen aus dem Ausschuss als auch die, welche in der Bezirksvertretung Innenstadt Ost und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch erfolgen würden alle mit den weiteren Prozess nehmen werde und Verwaltung hierzu im weiteren Verfahrensverlauf entsprechend Stellung nehmen werde.
Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung und in Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage außerdem an das Behindertenpolitische Netzwerk.
zu TOP 8.8
51. Potentialanalyse PV-Anlagen auf Freiflächen
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24439-22)
...in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10. Juni 2020 hat die Verwaltung ausgeführt, dass ein Potentialkataster für geeignete Photovoltaik-Freiflächen in Dortmund erarbeitet wird (Drucksache-Nummer 16390-20-E2).
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung vor diesem Hintergrund um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wie weit fortgeschritten ist die Ausarbeitung des 2020 angekündigten Potentialkatasters?
2. Wann ist mit einer Vorlage des fertigen Potentialkatasters in den politischen Gremien zu rechnen?
3. Wo liegen bei der Potentialflächenanalyse die größten Hemmnisse mit Blick auf eine mögliche Umsetzung?
4. Welchen Ausbaustand hat die Versorgung städtischer Liegenschaften mit PV-Anlagen bisher erreicht?
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 8.9
52. Konzept Quartiersgaragen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24442-22)
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des 2020 beschlossenen Konzepts „Quartiersgaragen für die Innenstadtbezirke“.
Begründung:
Schon im AUSW vom 16.09.2020 wurde auf Antrag der GRÜNEN Fraktion die Erstellung eines Konzepts „Quartiersgaragen“ für die Innenstadtbezirke beschlossen (DS-Nr. 18589-20-E1), das der Politik Mitte 2021 vorgestellt werden sollte. Im November 2020 wurde im Teilkonzept „Öffentlicher Raum und ruhender Verkehr“ des Masterplans Mobilität die Einrichtung von Quartiersgaragen als eine wirksame Handlungsoption zur Verbesserung der Parksituation in Gebieten mit hohem Parkdruck bestätigt. Ein entsprechendes Konzept wurde von der Verwaltung bisher allerdings nicht vorgelegt.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
9. Anfragen
10. Informationen der Verwaltung
Die öffentliche Sitzung endet um 19:47 Uhr.
Herr Schreyer Frau Reuter Frau Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
Zu TOP 3.1: Vortrag EDG Herr Prange.pdf Vortrag Prof .Dr.-Ing Faulstich.pdf
Zu TOP 3.2: 20220425_AKUSW_DEW21-Wasserversorgung_v2 00.pdf
Zu TOP 3.9: Anlagen_22196-21-E1.pdf Stn TOP 3.9.pdf
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