Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO
am 03.03.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:28 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Alisa Löffler (SPD) i. V. f. RM Gudrun Heidkamp
RM Martin Grohmann (SPD
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Svenja Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer stellv. Vorsitzende
sB Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
RM Heinrich Garbe (AfD) i. V. f. RM Peter Bohnhof

2. Beratende Mitglieder

Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

Nikolai Schaefer (Integrationsrat)

3. Verwaltung

Daniela Schneckenburger
Arno Lohmann 57/FABIDO (Geschäftsführer)
Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiter kaufm. Verwaltung)
Birgit Averbeck 4/Dez.-Büro (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)

Andrea Dennissen 57/FABIDO (Fachreferentin Tageseinrichtung f. Kinder)
Marlies Jung-Aswerus 57/FABIDO (Personalentwicklung)
Heike Klocke-Knäpper 57/FABIDO (Fachreferentin Tageseinrichtung f. Kinder)


Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation u. Öffentlichkeitsarbeit)
Matthias Siepmann 4/Dez.-Büro (Büroleiter)
Fabian Völker 57/FABIDO (Teamleiter Angebotsorganisation)


Gabriele Lieberknecht






Nicht anwesend waren:

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 03.03.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 26.11.2015


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 4. Quartalsbericht 2015 zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03681-16)

2.2 Alltagsintegrierte Sprachbildung bei FABIDO, Status und weitere Vorgehensweise
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03657-16)

2.3 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Erhöhung der Verpflegungsentgelte ab dem 01.08.2016 um jährlich 2%
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03664-16)

2.4 Personalkosteneinsparung Streik / Verwendung für Verbesserungen und Maßnahmen in den Einrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03774-16)

2.5 Positionspapier Bildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03762-16)

2.6 Einführung des Systems Stellenprofile bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03770-16)

2.7 Schädlingsbekämpfung in Tageseinrichtungen von FABIDO
- mdl. Bericht -

2.8 „Memorandum“ – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts
Maßnahmenkatalog
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 03291-15)

2.9 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)


2.10 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

2.11 Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)

2.12 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat am 15.02.2016 zugeleitet)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Immobilienzustand der FABIDO-Kindertagesstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03817-16)

3.2 Frühstück in den Einrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03842-16)


4. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ute Mais benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 26.11.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 26.11.2015 wurde einstimmig (10 Ja, 1 Enthaltung – AfD) genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
4. Quartalsbericht 2015 zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03681-16)

Auf die Nachfragen von Frau Gövert, Herrn Grohmann und Frau Giesbert teilte Herr Lohmann mit:
- Es wurden 2,8 Mio. € durch den Streik an Personalkosten eingespart, dagegen müssen die rückwirkend ab 01.07. entstandenen höheren Personalaufwendungen in Höhe von 1,4 Mio. € gerechnet werden. Parallel dazu gibt es aber im Laufe eines Jahres Veränderungen z. B. durch KiBiz-Zuschüsse, Zuschüsse für Sprachförderung. Diese zusätzlichen Mittel erfordern wiederum zusätzliche Personalkosten (daher der Betrag i. H. v. rd. 780.000 €).
- Der erwirtschaftete Gewinn von 2 Mio. € wird in die Kapitalrücklage eingestellt und stärkt damit die Wirtschaftskraft des Eigenbetriebes.

Der Betriebsausschuss nimmt den 4. Quartalsbericht 2015 des Eigenbetriebs FABIDO per 31.12.2015 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Alltagsintegrierte Sprachbildung bei FABIDO, Status und weitere Vorgehensweise
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03657-16)

Herr Schaefer begrüßte zwar, dass 33 Einrichtungen in das Programm aufgenommen wurden. Auch hätten sich die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen verbessert. Aber die Mittel seien bei weitem nicht ausreichend. Das sei insbesondere aus den Zahlen für die Nordstadt ersichtlich (Anzahl der Kinder, die gut deutsch sprechen). Nach seiner Auffassung sollten sich die Kommunen des Ruhrgebiets gemeinsam darum bemühen, dass Sprachförderung in einem größeren Umfang möglich ist – gerade in benachteiligten Stadtteilen.

Frau Klocke-Knäpper ging auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Gövert und Herrn Schaefer ein:
Bei den Interessensbekundungen wurden vom Eigenbetrieb Kriterien zugrunde gelegt: Alle Einrichtungen, die bereits am Bundesprogramm „Frühe Chancen“ teilgenommen haben bzw. Landesfördermittel nach § 16 b KiBiz erhalten, haben eine Bekundung abgegeben. Aufgrund der von den Einrichtungen gemeldeten Anzahl von Kindern, die in ihren Familien mehrheitlich nicht deutschsprachig aufwachsen, wurden vom Land Prioritäten nach dem Landesdurchschnitt gesetzt. Die Einrichtungen mit den höheren Prozentzahlen wurden zur Abgabe eines Antrages aufgefordert, die andern erhielten Absagen. Zwei Dortmunder Einrichtungen kamen ins Nachrückerverfahren, von der eine tatsächlich noch einbezogen wurde, so dass insgesamt 33 FABIDO-Einrichtungen in das Programm aufgenommen wurden.
Von diesen 33 Einrichtungen sind 20 im Norden und in Eving.


Frau Giesbert führte aus, zunächst wurde das KiBiz geschaffen, mit dem das Personal auf ein Mindestmaß zurückgeschraubt wurde. Anstatt nun aufgrund der zahlreichen Proteste und der Erkenntnis, dass nachhaltige Bildung sich nur mit mehr Qualität und mehr Personal erreichen lässt, mehr Personal flächendeckend in die Einrichtungen zu geben, werden Förderprogramme aufgelegt, die immens verwaltungs- und arbeitsintensiv sind. Eine echte annähernde Chancengleichheit gerade bei bildungsbenachteiligten Kindern könne sie unter diesen Voraussetzungen nur stark bezweifeln. Sinnvoller wäre es aus ihrer Sicht, sich für eine einfachere Regelung der Finanzierung einzusetzen und die dadurch eingesparten Mittel direkt den Einrichtungen zugute kommen zu lassen.

Herr Lohmann bestätigte den von Frau Giesbert kritisierten hohen Verwaltungsaufwand.
Er wies darauf hin, dass Sprachbildung unabhängig von der Sprachförderung zum täglichen Geschäft einer Kita gehöre.
In den letzten Jahren seien größere Summen für die Sprachbildung zur Verfügung gestellt worden. Es gehe zunächst einmal darum, diese Mittel sachgerecht einzusetzen. Dazu diene die altersintegrierte Sprachbildung.


Frau van de Straat betonte, ein wichtiger Aspekt sei, je früher die Kinder in eine Kita kommen, desto mehr Chancen haben sie auch, die Sprache zu lernen. Das beinhalte natürlich, dass alle Kinder Zugang zu Kitas haben.

Frau Schneckenburger bewertete die Bedeutung der Sprachbildung ebenfalls hoch. Allerdings müsse man sich die Frage stellen, ob die Verteilung von Mitteln nach dem „Gießkannensystem“ das richtige ist. Sie berichtete, dass in Kürze die Rahmenvereinbarung zur KiBiz-Revision zwischen den Spitzenverbänden und der Landesregierung NRW verhandelt werden soll. Dabei müssten nach ihrer Auffassung z. B. solche Fragen eine Rolle spielen: Ist die KiBiz-Pauschale auskömmlich; wie hoch ist der Verwaltungsaufwand; kann das KiBiz helfen, Strukturprobleme zu beheben?

Herr Lohmann stimmte Frau van de Straat zu. In einem Bericht des Gesundheitsamtes sei vor ca. 2 Jahren bereits darauf hingewiesen worden, dass Kinder (insbesondere im Bereich In-Nord und Scharnhorst) mit Kita-Besuch deutlich bessere Ergebnisse vorweisen können (z. B. Bewegung u. a.) als Kinder ohne Kita-Besuch. Das Grundproblem bei allen Trägern sei, dass die Kinder in der Nordstadt zu spät oder zu selten eine Kita besuchen.

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Erhöhung der Verpflegungsentgelte ab dem 01.08.2016 um jährlich 2%
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03664-16)

Frau Konak machte ihre ablehnende Haltung deutlich. Durch die jährliche Erhöhung um 2 % würden einkommensschwache Eltern belastet.

Herr Grohmann und Frau Gövert signalisierten Zustimmung zu der Vorlage.

Herr Schaefer äußerte die Befürchtung, dass die jährliche Anpassung dazu führen könnte, dass Eltern ein geringeres Stundenkontingent für ihre Kinder buchen, wenn das Einkommen nicht im entsprechenden Verhältnis steigt und die Kinder keine Leistungen aus dem BuT bekommen können.

Frau van de Straat bestätigte aus ihrer praktischen Erfahrung als Leiterin der TEK Leopoldstraße, dass die von Herrn Schaefer geäußerten Befürchtungen durchaus nicht abwegig seien.

Auf die Nachfragen/Anmerkungen von Herrn Grohmann, Herrn Schaefer, Herrn Garbe und Frau Gövert teilte Herr Lohmann mit:

- Die Kosten für die Verpflegung lägen deutlich über dem Betrag, der in der Entgeltordnung aufgeführt ist. Die Verpflegung sowie die Personalkosten für die Herstellung lägen im Monat bei ca. 140 €. Wichtig sei, dass weiterhin eine qualitativ hochwertige Ernährung sichergestellt wird.
- Personen, die im SGB II-Bezug sind, müssen für die Verpflegung ihres Kinds 1 € bezahlen, die Differenz werde vom Bund getragen.
- Beim Essensentgelt gebe es keine einkommensabhängige Staffelung (bis auf die SGB II-Bezieher).
- Die Kindergartenbeiträge werden – einkommensabhängig – vom Jugendamt erfasst. Die Höhe ist keinem Träger bekannt.
Ursprünglich gab es die Annahme, dass 19 % der Pauschalen durch die Elternbeiträge eingenommen werden können. Diese Quote gebe es aber im gesamten Ruhrgebiet nicht (ca. 11 – 12 %). Den Rest müsse die Kommune beisteuern.


Für Herrn Sohn war die moderate jährliche Anhebung der richtige Weg. Wenn nach einem längeren Zeitraum höhere Preissteigerungen durchgeführt würden, führe das zu Ärger mit den Eltern.

Frau Schneckenburger führte aus, im Rahmen der KiBiz-Revision müsse aus ihrer Sicht auch das Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren neu verhandelt werden (abgeschaffte Regelung, die den Kommunen eine Erstattung der Differenz zusicherte, sofern sie nicht in der Lage waren, die angenommenen 19 % durch die Elternbeiträge zu erlösen).
Für diejenigen Fälle, die nicht im SGB II-Bezug (Zuwanderer aus Südosteuropa) stehen, die aber trotzdem nicht über ausreichende Mittel verfügen, gebe es einen Härtefallfonds des Landes. Zwar gebe es aktuell ein Problem, aber im gemeinsamen Austausch der Dezernate 4 und 5 werde nach einer Lösung gesucht.


Herr Sohn merkte an, wenn Eltern meinen, ihr Kind wegen einer Erhöhung des Verpflegungsentgeltes abmelden zu müssen, weil sie offensichtlich über die bestehenden Möglichkeiten nicht informiert sind, dann stimme etwas nicht in dem bestehenden System. Darauf müsse reagiert werden.

Frau Schneckenburger entgegnete, es müsste im Einzelfall noch einmal analysiert werden, um welche Eltern es sich dabei handelt.

Frau van de Straat wies kurz darauf hin, dass es sich hierbei nicht nur um zugewanderte Menschen handele.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl mehrheitlich (10 Ja, 1 Nein – Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Verpflegungsentgeltes für die Teilnahme an der Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund um jährlich 2% mit Wirkung zum 01.08.2016 im Wege einer entsprechenden Änderung der als Anlage 1) beigefügten Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.


zu TOP 2.4
Personalkosteneinsparung Streik / Verwendung für Verbesserungen und Maßnahmen in den Einrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03774-16)

Frau Konak teilte mit, sie werde sich bei der Abstimmung enthalten, da die aufgrund des Streiks eingesparten Personalkosten für zusätzliche Beschaffungen verwandt werden sollen (nicht für Ersatzbeschaffungen).

Frau Giesbert begrüßte aus Sicht der Beschäftigtenvertretung, dass mehr Geld in die Kitas fließen solle. Aus der Vorlage werde der große Nachholbedarf deutlich. Allerdings hege sie Zweifel, dass die beschriebenen Verbesserungen in absehbarer Zeit in den Kitas ankommen. Sie appellierte an die Mitglieder, sich in den entsprechenden politischen Gremien für eine ausreichende personelle Ausstattung der mit diesen Beschaffungen betrauten Fachämter einzusetzen.

Herr Garbe sah den Eigenbetrieb aufgrund des Wirkens von Herrn Lohmann wirtschaftlich hervorragend aufgestellt. Es stelle sich für ihn die – rhetorische – Frage, ob die Einsparungen nicht dem allgemeinen Etat zugeführt werden sollten.

Herr Sohn sah aufgrund des großen Nachholbedarfs, den er auch immer wieder in Gesprächen mit Erzieherinnen feststellen könne, die Mittel bei FABIDO richtig verortet an.

Herr Grohmann schloss sich den Ausführungen von Herrn Sohn an. Auch halte er es für wesentlich sinnvoller, eine „kleinere“ Liste zu beschließen, deren Umsetzung aber realistisch ist, als eine Riesenliste, die nicht umgesetzt wird. Er hoffe, dass es gelingen wird, die in der Vorlage definierten Maßnahmen schnell umzusetzen.

Herr Lohmann wies darauf hin, dass FABIDO einem Instandhaltungsstau hinterherlaufe. Insofern sei es sinnvoller, alte und defekte Möbel auszutauschen, als für manche Kitas neue Möbel zu beschaffen. Es wurden die Dinge aufgenommen, die aus den Einrichtungen als Bedarfe gemeldet wurde. Es gebe auch Überlegungen, z. B. einen Teil des Geldes der Immobilienwirtschaft zur Verfügung zu stellen, um Schallschutzmaßnahmen durchzuführen.
Von der kurz in Erwägung gezogenen Anschaffung von einem Laptop für jede Einrichtung sei aufgrund der Folgekosten Abstand genommen worden (Anschaffungskosten knapp 120.000 €, Folgekosten jährlich 150.000 €).

Der Betriebsausschuss FABIDO fasste einstimmig (9 Ja, 2 Enthaltung – Die Linke & Piraten und AfD) folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO beschließt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.




zu TOP 2.5
Positionspapier Bildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03762-16)

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis


zu TOP 2.6
Einführung des Systems Stellenprofile bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03770-16)

Auf Vorschlag von Herrn Schaefer sagte die Verwaltung zu, den Aspekt kultursensibler Umgang bei den Anforderungen mit aufzunehmen.

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis


zu TOP 2.7
Schädlingsbekämpfung in Tageseinrichtungen von FABIDO
- mdl. Bericht -

Herr Skaliks präsentierte dem Betriebsausschuss die alte und im Vergleich dazu die neue Rattenköderkiste, bei der keinerlei Möglichkeit des Zugriffs gegeben ist.

Herr Sohn dankte für die anschauliche Darstellung.
Er wies darauf hin, dass in der Einrichtung Baedekerstraße noch eine kleine grüne Kiste aufzufinden ist, die man dann austauschen sollte.


zu TOP 2.8
„Memorandum“ – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts
Maßnahmenkatalog
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03291-15)

Herr Sohn wies darauf hin, dass es sein Anliegen gewesen sei, dem Betriebsausschuss die Vorlage zur Kenntnis zu geben ist, zumal der Eigenbetrieb in der Vorlage selbst auch mit Einsparpotentialen benannt wird.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016 vor:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, mit der unten aufgeführten Ergänzung zu Nr. 8 des Beschlussvorschlages, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13), 17.07.2013 (DS-Nr.: 09526-13) und 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe (s.) Punkt 3 der Begründung).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß (gem.) § 87 Absatz (Abs.) 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. dass für die Vergabe des Grundstücks Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) ein entsprechender Mietvertrag zum Betrieb einer TEK für den Eigenbetrieb FABIDO abzuschließen ist, der eine förderfähige Mietfläche in Höhe von 875 m² beinhaltet.
7. für die Anmietung der TEK Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2017 (August bis Dezember) in Höhe von anfänglich 41.405,00 €
8. die Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013, DS-Nr.: 08799-13 für das Grundstück Grävingholzstraße (Punkt 4 Buchstabe h der Begründung des Beschlusses, DS-Nr.: 08799-13); s. Punkt 6 der Begründung dieser Vorlage, mit der Prüfung eines alternativen Standortes für die Elterninitiative „Rumpelwichte e.V“ auf dem Gelände der Graf-Konrad-Grundschule“


Frau Giesbert wies darauf hin, dass alle neu zu bauenden Kitas in der Trägerschaft der Träger der freien Jugendhilfe seien. Das werde aus Sicht der Beschäftigtenvertreter kritisch gesehen. Zum einen werde die Auffassung vertreten, dass Bildung und Erziehung natürlich in die öffentliche Hand gehören. Zum anderen seien nur die städt. Einrichtungen verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen und ggf. auch überzubelegen. Von daher sollten mehr Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sein.

Herr Sohn machte deutlich, dass es zwar das Ansinnen des Betriebsausschusses gewesen wäre, den Eigenbetrieb zu stärken. Aber dem seien der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bzw. der Rat mehrheitlich nicht gefolgt.

Zu dem Votum der Bezirksvertretung Eving teilte Herr Lohmann mit, dass es sich nicht um eine FABIDO-Einrichtung handele.
Hinsichtlich der von Frau Giesberg erwähnten in der Vorlage aufgeführten drei Einrichtungen (Blücherstraße, Bornstraße und Hegemanns Heide) seien seines Wissens zum Zeitpunkt der Behandlung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie noch keine Trägerfestlegungen erfolgt.

Herr Grohmann unterstrich das Interesse seiner Fraktion, den Eigenbetrieb zu stärken. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten werde man versuchen, politischen Einfluss zugunsten von Trägerschaften durch den Eigenbetrieb FABIDO zu nehmen.

Herr Lohmann wies darauf hin, dass sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie klar in Richtung freie Trägerschaft positioniert habe.

Frau Schneckenburger ergänzte, dass sich auch der Rat auf eine Ausbaustrategie festgelegt habe, die darauf ausgelegt sei, den Kita-Ausbau vorrangig über freie Träger zu realisieren. Wenn diese Festlegung verändert werden soll, müsse das im Rat entsprechend diskutiert und auch mit dem Kämmerer wegen ggf. zusätzlich erforderlicher Finanzmittel abgestimmt werden.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.


zu TOP 2.10
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)

Frau Brandt dankte für die Neuauflage der Broschüre, die ein gutes Nachschlagewerk ist. Sie fragte nach, in welcher Auflage die Broschüre erschienen ist und wo sie ausgeteilt wird.
(Hinweis: Nach Auskunft des Gesundheitsamtes ist die Broschüre in einer Auflage von 10.000 Exemplaren erschienen. In der 11. KW sollen einige Exemplare zur Auslage an publikumsintensive Fachbereiche versandt werden - z. B. Bezirksverwaltungsstellen, Bibliotheken, Pforten, Familienbüros - sowie zur Kenntnis an die TEKs.)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Neuauflage der Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2016 vor:

„ ……..
Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“


Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.“


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.



3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Immobilienzustand der FABIDO-Kindertagesstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03817-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie und in welcher Höhe der aktuelle und mittelfristige Sanierungsbedarf für die über 100 TEKs von Fabido aussieht.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Betriebsausschusses am 19.05.2016.


zu TOP 3.2
Frühstück in den Einrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03842-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03842-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Frühstücksregelungen in den Einrichtungen.

Begründung:
Vor dem Hintergrund einer entsprechenden EU-Verordnung sah sich FABIDO im letzten Jahr gezwungen, die bisherigen Regelungen hinsichtlich des täglichen Frühstücksbuffets in den Einrichtungen zu verändern. Gemeinsam mit Elternvertreter*innen gab es eine Verständigung, stattdessen zukünftig in allen Einrichtungen mit Wirtschaftsküche/Catering die Möglichkeit zu schaffen, bis zu vier Mal im Monat ein Frühstücksbuffet anzubieten. Dafür sollten die Einrichtungen für die Küchenkräfte zusätzliche Stunden (mit Wirtschaftsküche – mtl. 6 Stunden; mit Catering – mtl. 8 Stunden) und Mittel erhalten. Der Betriebsausschuss hat am 10. September 2015 darüber beraten und die Verwaltung gebeten, Anfang 2016 über die Entwicklungen und Erfahrungen zu berichten.“

Herr Lohmann berichtete:
Die Mehrzahl Einrichtungen bieten einmal wöchentlich ein Frühstücksbuffet an. In den Einrichtungen, die weder Catering noch eine Wirtschafsküche haben, gibt es diese Regelung nicht.
Zu einer kleinen zeitlichen Verzögerung kam es bei den Catering-Einrichtungen, da die Küchenkräfte noch entsprechend geschult werden mussten. Das ist mittlerweile erfolgt. Die entsprechende Stundenaufstockung für die Einrichtungen erfolgte ebenfalls.
Es ist festzustellen, dass sich das Modell „Butterbrotdose“ gut etabliert hat. Auch die Eltern, die ursprünglich vehement dagegen waren, akzeptieren die neue Vereinbarung.
Die Einrichtungen melden zurück, dass einige Eltern sich noch bezüglich der Menge des Doseninhalts orientieren müssen. Vielfach wird die Dose zu umfangreich bestückt. Mit dem Flyer „Frühstücker bei FABDIO“ erhalten die Eltern entsprechende Informationen, was in die Butterbrotdose sollte.




zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Es lagen keine Informationen vor.



Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 16:28 Uhr.





Sohn Mais Lieberknecht
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