N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 26.04.2017
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:47 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND NRW)
Meike Hötzel (BUND NRW)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung
Herr Höing (60/2)
Herr Dr. Rath (60/2)
Frau Viets (60/2)
Frau Oeynhausen (60/2)
Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
Frau Breucker (60/2)
Frau Bonse (60/3)
4.Gäste
Detlef Münch (Ratsmitglied)
Volker Heimel (AGARD)
Heinz Heitland (AGARD)
K.-H. Kibowski (ADFC)
Jasmin Kowalski (Lippeverband)
Kordula Kalthoff (Lippeverband)




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 26.04.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07140-17)

3. Berichte

3.1 Wegeführung NSG Buschei / Biotopmanagementplan
Bericht

3.2 Bunker - Buschei, Sicherung als Fledermausquartier
Bericht

3.3 Rüpingsbach - Öffnung der Betriebswege
Bericht

3.4 Stand der Landschaftsplanung
Bericht

3.5 Knoten Scharnhorst - Oberflächengestaltung bei der Öffnung der Betriebswege
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Hötzel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurde der Tagesordnungspunkt “3.3 Rüpingsbach – Öffnung der Betriebswege“ von der Tagesordnung abgesetzt.

Herr Höing erklärte, dass auch die Bezirksvertretung eine entsprechende Vorlage noch nicht in der Sitzung im Mai 2017 behandeln wird. Der Tagesordnungspunkt könne voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Beirates erörtert werden.

Der Tagesordnungspunkt “3.5 Knoten Scharnhorst – Oberflächengestaltung bei der Öffnung der Betriebswege“ wurde vorgezogen und nach dem Tagesordnungspunkt 2.1 behandelt.

Im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.

Diese Änderungen der Tagesordnung wurden einstimmig beschlossen.

2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07140-17)

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass die Vorlage bereits im Beirat behandelt wurde. In der aktuellen Vorlage geht es nun um die formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage durch das in Kraft getretene Landesnaturschutzgesetz NRW.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden zur Erstellung des Naturdenkmalbuches erklärte Herr Dr. Rath, dass es zum einen die als Naturdenkmalbuch betitelte Erfassungsdatenbank verwaltungsintern und zum anderen das bereits für eine spätere Veröffentlichung vorbereitete Naturdenkmalbuch gebe.
Das Buch soll flächendeckend innerhalb der Stadt Dortmund die geschützten Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale enthalten. Die Veröffentlichung ist erst nach Satzungsbeschluss des neuen Landschaftsplanes - voraussichtlich Mitte 2018 - vorgesehen. Hinsichtlich der Kennzeichnung der Naturdenkmale führte Herr Dr. Rath aus, dass hiermit erst begonnen werde, nachdem die neue Naturdenkmalverordnung beschlossen ist. Auf Anregung aus dem Beirat sagte Herr Dr. Rath die Prüfung zur Erstellung einer Liste der Naturdenkmale, welche Standortbezeichnungen und GPS-Daten enthält, zu.

Herr Dr. Otterbein wies auf eine Wikipedia-Liste der Naturdenkmale in NRW hin. Hier sind bereits Natur-denkmale der Städte Bochum, Borken und Düsseldorf enthalten. Herr Dr. Otterbein erklärte, dass die Naturschutzverbände ebenfalls eine solche Datenbank aufgestellt haben und beabsichtigen diese in den nächsten Monaten bei Wikipedia einzustellen.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde stimmt einstimmig der vorliegenden Beschlussvorlage zu.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Wegeführung NSG Buschei / Biotopmanagementplan

Herr Höing erklärte, dass hier seit Herbst 2016 eine Reihe von landschaftspflegerischen Maßnahmen durchgeführt worden sind.

Hinsichtlich des Wulfschen Teiches teilte er mit, dass dieser vielfach als Lagerplatz genutzt werde. Dies sei durch technische Maßnahmen nur schwer zu verhindern. Hinweisschilder zeigten leider nicht viel Wirkung. Jedoch teilte Herr Höing mit, dass sich das Ordnungsamt gemeldet habe, mit der Idee den Service- und Präsenzdienst in der offenen Landschaft z. B. in Schutzgebieten einzusetzen. Der Service- und Präsenzdienst könnte dort auch die Bereiche außerhalb der üblichen Dienstzeiten aufsuchen. Weiterhin werde aber auch das Umweltamt prüfen, ob Benjeshecken angelegt werden können, um zu signalisieren, dass man auf den Wegen bleiben soll. Herr Höing berichtete über das Vorhaben, eine Postwurfsendung im Siedlungsgebiet Hohenbuschei, u.U. mit Unterschrift des Oberbürgermeisters oder des Dezernenten, zu verteilen. Hier soll der Wert des Gebietes den Siedlern nochmals bewusst gemacht werden. Das Umweltamt werde weitere Maßnahmen im NSG Buschei durchführen. So existiere der Wunsch, dass irgendwann die Wege im Osten eingezogen werden (u.a. durch die Vernässung zum Auwald). Herr Höing wies darauf hin, dass konkrete Anregungen gern auch direkt an Frau Köster (60/2-1) weiter gegeben werden könnten.

Der Beirat begrüßte die Zusammenarbeit mit der Ordnungspartnerschaft. Herr Quittek empfahl dem Umweltamt, eine Prioritätenliste mit Kontrollschwerpunkten (z.B. Bolmke) zu definieren.

Weiterhin bat Herr Quittek, die Schilder an der Zuwegung von der Panzerstraße zum Wulfschen Teich zu erneuern und dort eine Benjeshecke anzulegen, um den Weg zu versperren. Die Postwurfsendung sollte seiner Meinung nach durch einen Pressetermin mit Umweltamt, Beiratsvorsitzenden und Politik unterstützt werden, in dem man nochmals die ökologische Bedeutung des Gebietes verdeutliche.

Herr Höing betonte, dass auch Unterstützung aus der Bevölkerung benötigt werde, so z.B. von Hundehaltern, die andere Hundehalter von der sinnvollen Anleinung ihrer Hunde überzeugen.

Herr Dr. Otterbein verwies in diesem Zusammenhang sowohl auf eine Vorlage unter dem Titel ꜠Flankierende Maßnahmen zur Besucherlenkung im NSG Buschei“ im Jahr 2012 als auch auf die Vorstellung von Herrn Ohde (Biologische Station Kreis Unna/Dortmund) in der Beiratssitzung im Jahr 2016. Damals sollten Postwurfsendungen sowie ein Pressetermin erfolgen. Des Weiteren sollte hinsichtlich der Vernässung mit dem Bundesförster Herrn Müller gesprochen werden. Weiterhin erklärte sich Herr Dr. Otterbein bereit, in diesem Bereich auch sehr aktiv mitzuarbeiten.

Herr Dr. Otterbein wies ferner darauf hin, dass es gute Beispiele gäbe, wie man sensible Bereiche mit verschiedenen Maßnahmen schützen könne (z.B. Pleckenbrinksee).


zu TOP 3.2
Bunker - Buschei, Sicherung als Fledermausquartier

Herr Höing (60/2) berichtete über die o.g. Maßnahme, die von Frau Köster (60/2-1) betreut wird. Frau Köster habe - wie auch bei den beiden Schießständen - an verschiedensten Stellen die Hohlräume auf Niststätten von Fledermäusen untersucht und festgestellt, dass dort auch Nisthilfen angebracht sind. Weiterhin wurden Freischneidemaßnahmen ergriffen, um den Zuflug der Tiere zu ermöglichen. Hinsichtlich des Bunkers im Osten des Gebietes hat Frau Köster Kontakt mit dem Eigentümer, der Bundesvermögensverwaltung, aufgenommen. Leider liegt vom Eigentümer noch keine Reaktion vor. Für Maßnahmen an diesem Bunker muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Frau Köster wird hier weiterhin nachfragen.

Laut Herrn Heimel (AGARD, NABU) wurde dieser Bunker bereits 1986 als Fledermausquartier durch den NABU vorgeschlagen. Auf Grund der heutigen Datenlage durch moderne Geräte konnte man nachweisen, dass dort im Wald die Fransenfledermaus als typischer Bunkerbewohner vorkommt.
Herr Frankenstein wies bezüglich der Anfrage an die Bundesvermögensverwaltung darauf hin, dass es üblich sei, innerhalb von 14 Tagen eine Nachricht herauszugegeben. In solchen Fällen erklärte er, dass hier über die Dienststellenleitung diese Anfrage gestellt werden sollte.


zu TOP 3.3
Rüpingsbach - Öffnung der Betriebswege

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
Stand der Landschaftsplanung

Herr Dr. Rath erläuterte den Stand der Landschaftsplanung mit den einzelnen Verfahrensschritten.

Die zum Vorentwurf des Landschaftsplans eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken werden durch das externe Büro Grünplan nach Vergabe eines Planungsauftrages ausgewertet.

Der Kern des Auftrages ist die Aufbereitung der Stellungnahmen, die Entwicklung eines Entwurfes, die Vorbereitung der öffentlichen Auslegung und im weiteren Verfahren auch die Auswertung der dort eingehenden Stellungnahmen und Erarbeitung des Satzungsplanes für 2018. Entsprechende Fördermittel hierfür wurden zugesagt.

Das Büro Grünplan wird nach Auswertung der Stellungnahmen aus den beiden Beteiligungsverfahren einen Entwurf des Landschaftsplans bis zum Sommer 2017 erarbeiten. Die Offenlage des Entwurfs ist für Herbst 2017 geplant.

Im Zusammenhang mit dem weiteren Landschaftsplanverfahren wäre es zudem wichtig, das neue Landesnaturschutzgesetz NRW im Verfahren zu berücksichtigen. Hier werde ein enger Kontakt zur Bezirksregierung gehalten, um das Verfahren rechtlich sicher durchzuführen.

Im Nachgang stellte Herr Quittek die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Landschaftsplan-Vorentwurf vor. Eine Arbeitsgruppe der Naturschutzverbände hatte diverse Anregungen zusammen-getragen, textlich beschrieben und zeichnerisch in die Entwicklungszielkarte und Festsetzungskarte übertragen. Im Einzelnen wurden Vorschläge zur Erweiterung der Naturschutzgebiete und deren Vernetzung (z.B. durch Sperrung und Rückbau wenig befahrener Straßen im Freiraum) sowie zur Rücknahme von geplanten Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan gemacht (u.a. Wohnbebauung Wickede-West und Rhader Hof). Der FNP müsse entsprechend angepasst werden. Neuanpflanzungen in der freien Landschaft seien ökologisch weniger wichtig als Pflegemaßnahmen zur Erhaltung von ökologisch wichtigen Offenlandstrukturen. Hier müsse im Landschaftsplan nachgebessert werden. Ebenso sollten die in den Biotopmanagementplänen festgelegten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in den Landschaftsplan übernommen werden. Die im Zuge der Renaturierung des Emschersystems ökologisch umgestalteten Fließgewässer sollten unter Schutz gestellt werden. Im Hinblick auf den dramatischen Rückgang von Arten der Feldflur verwies Herr Qujttek auf den zugesagten Workshop zum Thema Landwirtschaft. Dieser solle möglichst zügig zusammen mit Vertretern der Landwirtschaft durchgeführt werden. Mögliche Maßnahmen seien die Anlage von Blühstreifen und herbizidfreien Ackerrandstreifen. Bezüglich des Ver- und Gebotkataloges sollten analog zum NSG Hallerey alle Bergsenkungsgewässer mit einem Jagdverbot versehen werden. In allen Naturschutzgebieten sollte eine strikte Anleinpflicht für Hunde eingeführt werden.

Die von Herrn Quittek vorgestellte Stellungnahme sowie die Karten sind im Internet unter folgendem Link abrufbar: http://bund-dortmund.de/themen-und-projekte/bauen-planen/landschaftsplan/199-neuer-landschaftsplan-fuer-dortmund


zu TOP 3.5
Knoten Scharnhorst - Oberflächengestaltung bei der Öffnung der Betriebswege

Frau Kalthoff (Lippeverband) stellte die beabsichtigte Maßnahme anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) vor.

Herr Quittek merkte zunächst an, dass man generell hinsichtlich der Wegegestaltung Unterschiede machen müsse, ob es sich um Wege handelt, die sich innerhalb oder entlang von Naturschutzgebieten oder außerhalb derer befinden.
Weiterhin bat Herr Quittek die Wege in der freien Landschaft nicht zu breit anzulegen, sondern dass eher Buchten (Ausweichmöglichkeiten) eingeplant werden sollten. Die Randbereiche der Wege sollten nicht großflächig gepflegt werden, an den Rändern sollten sich Stauden entwickeln können. Hinsichtlich freilaufender Hunde wären Vorkehrungen bei den empfindlichen renaturierten Bereichen zu treffen, wie z.B. durch die Anlage von niedrigen Drahtzäunen.

Die Asphaltierung der Wege wurde kritisch diskutiert. Gegen eine Asphaltierung würde laut Beirat u.a. sprechen, dass über den Asphalt wandernde Amphibien eher in Gefahr geraten könnten. Weiterhin würde man durch die Förderung einer solchen Oberflächenstruktur das Ablagern von Müll begünstigen, da es vereinfacht würde, mit Fahrrad und Anhänger u.U. Müll zu transportieren und in der Landschaft abzulagern. Weiterhin stellt überfrierende Nässe auf Asphalt eine Gefahr für Fahrradfahrer dar. Eine Streuung auf diesen Wegen würde ebenfalls keinen positiven Effekt für die naturnah gestalteten Gewässer darstellen. Asphaltierte Betriebswege laden zu schnellem Fahren, z.B. mit E-Bikes, ein. Dies führt zu einem Nutzungskonflikt mit verschiedenen Bevölkerungsgruppen (z.B. Hundebesitzer, Senioren, etc.), die diese Wege nutzen.
Alternativ wurde eine wassergebundene Flächengestaltung diskutiert.

Frau Kowalski (Lippeverband) führte aus, dass an renaturierten Gewässern keine Zäune mehr angelegt werden sollen. Ausnahme bilden Bereiche, an denen sich technische Anlagen befinden.
Auf Nachfrage des Beirates erklärte Frau Kalthoff, dass Asphaltierungen in Absprache mit der einzelnen Kommune und auch nach Abwägung vorgeschlagen werden. In Naturschutzgebieten und Landschafts-schutzgebieten würde nicht asphaltiert. Es würde detailliert geprüft, ob Asphalt in der freien Landschaft genutzt werden kann.
Dr. Otterbein wies darauf hin, dass man die Fahrradfahrer auch auf die Straße bringen könne. Man könne den LKW´s und PKW´s Raum abnehmen, statt alternativ ein asphaltiertes Radwegenetz weiter auszubauen. Weiterhin müsste man abschnittsweise prüfen, ob sich auf Grund von vorherrschenden Tierartenvorkommen Asphalt eignen könnte.

Laut Frau Kalthoff könne man auch bei Notwendigkeit in Zukunft prüfen, ob Möglichkeiten bestehen Amphibienquerungen zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Beirat spricht sich hinsichtlich der Oberflächengestaltung bei der Öffnung der Betriebswege im Knoten Scharnhorst mit 6 Stimmen gegen eine Asphaltierung der Wege aus.
Gegen eine nicht generelle Asphaltierung waren lediglich 5 Mitglieder.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Exkursionsziel
Nach verschiedenen Exkursionsvorschlägen wurde mit einer Gegenstimme als Ziel die Westfalenhütte mit der Sinterfläche und der geplanten Trasse der Nordspange vom Beirat beschlossen. Hier könne man sich laut Herrn Quittek mit den Vertretern des Freundeskreises Hoeschpark treffen. Weiterhin würde man eine Betretungsgenehmigung von Thyssen-Krupp benötigen. Hier sollte man Frau Seidel und Mitarbeiter als Ansprechpartner kontaktieren.

Mitteilung zum geschützten Landschaftsbestandteil LB 100
Frau Viets (60/2-2) teilte mit, dass die Rosskastanie mit Standort Eichendorffstraße, welche zu dem geschützten Landschaftsbestandteil (LB 100) des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte gehört, abgestorben ist und aus dem Schutz entlassen wurde.

Mitteilung zum geschützten Landschaftsbestandteil OV015
Frau Viets (60/2-2) teilte mit, dass für die Platane mit Standort Eichkamp 59 als Teil des geschützten Landschaftsbestandteils OV015 eine Schnittmaßnahme genehmigt wurde.

Anfrage an die Verwaltung von Herrn Horn
„Warum werden die Hallendächer der Warenverteillager in Dortmund nicht mit der Bauauflage genehmigt, sie auch solartechnisch zu nutzen?“

Herr Quittek berichtete in diesem Zusammenhang von einem Termin mit Herrn Ohde, Herrn Dr. Kretzschmar und Herrn Lehmhaus bei Logistik IKEA auf der Fläche Ellinghausen. IKEA möchte im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie die Biodiversität auf ihren Liegenschaften fördern. Auf einem Teil der Fläche sollen Fotovoltaikanlagen errichtet werden. Es wurde vereinbart, dass die Vertreter des Naturschutzes Maßnahmen zur Aufwertung des Geländes (u.a. extensivere Pflege der Grünflächen und Fassadenbegrünung) zusammenstellen. Die untere Naturschutzbehörde sollte hier auf dem Laufenden gehalten werden. Die Dachflächen sind wegen mangelnder Traglast für Fotovoltaik-Anlagen oder Dachbegrünung nicht geeignet.

Zur ökologischen Gestaltung von Gewerbeflächen erklärte Herr Dr. Gelmroth, dass es in Hamburg vor einigen Jahren eine ausführliche Untersuchung der Siedlungsgesellschaft Neue Heimat Hamburg gegeben habe. Dort wurde untersucht, wie man die Abstandsflächen im Sinne des Naturschutzes ökologisch aufwerten könne.





Mufflon Hermann
Herr Dr. Gelmroth berichtete über das „Mufflon Hermann“. Er gab den Tipp zum Fang des Tieres, da er bereits anhand der Bilder in der Presse erkannt habe, dass das Tier klauenkrank war und dringend eine erforderliche Klauenbehandlung erhalten musste. Hiermit konnte der Fang des Wildtieres, dessen Behandlung und Transport zur Wiederaussetzung mittels Sedierung rechtlich gerechtfertigt werden, ohne einen Präzedenzfall zu konstruieren.

Planung auf der Westfalenhütte
Herr Schreurs berichtete über eine öffentliche Veranstaltung im Ortsteil Scharnhorst-Ost, in der das Planungsamt den Stand der Planungen auf der Westfalenhütte dargestellt habe. Nach den Plänen soll der im gültigen Flächennutzungsplan und Regionalplan vorgesehene Grüngürtel um das Gelände und die Grünverbindung zwischen Hoeschpark und Burgholz stark reduziert werden. Der Hoeschpark bliebe laut dieser Planung unberührt. Auf dem vorgenannten und längere Zeit brach liegenden Gelände wären geschützte Arten wie der Flussregenpfeifer, die Feldlerche und ähnliche Feldvogelarten gesichtet worden. Es wurde daraufhin vorgeschlagen, einen Berichterstatter des Planungsamtes zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um diese Planung auch im Beirat vorzustellen.

Herr Quittek wies nochmals darauf hin, dass wenn planungsrelevante Arten und Populationen betroffen seien, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zu realisieren wären. Die für CEF-Maßnahmen vorgesehene ehemalige Kohlenreservefläche östlich des Dortmund-Ems-Kanals sei als Ausgleichsfläche nicht geeignet, da sie öffentlich zugänglich sei und auch von z.B. Quads befahren werde.





Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Hötzel
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnende
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