Niederschrift (öffentlich)
über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 16.09.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:09 Uhr
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i.V.f. Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr Rm Kowalewski (Die Linke &Piraten)
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten) i.V.f. Herrn RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Rm Münch (FBI)
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Laubrock-64/stv.AL
Herr Heynen-20/Stv.AL
Frau Becker- 20
Herr Hanen-66(stv.AL
Herr Kerschek -6Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Kienitz-EDG
Herr Coskun-EDG
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 16.09.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.06.2020
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18037-20)
3.2 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17184-20)
3.3 Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)
3.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresverlustes 2019 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18147-20)
3.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18193-20)
3.6 Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18128-20)
3.7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)
3.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)
3.9 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
3.10 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17317-20)
lag bereits zur Sitzug am 10.06.2020 vor
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 05.06.2020 inkl, Verkehrsgutachten und Baumgutachten
(Drucksache Nr.: 17317-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 10.06.2020 vor
3.11 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" hier: Baubeschluss Radwall (Maßnahme W1.1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18054-20)
3.12 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17323-20)
3.13 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18009-20)
3.14 Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18123-20)
3.15 Sachstandsbericht: Neuverhandlung des Rahmenvertrags mit DEW21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18278-20)
3.16 Ganztätige Sperrung der Straße Im Karrenberg für den LKW-Verkehr
(Drucksache Nr.: 11841-18-E1)
3.17 "Bee Stops" für Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14930-19-E3)
3.18 Fahrradabstellanlage
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12440-18-E1)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Städtebaulicher Denkmalschutz
hier:
Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17264-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2020
(Drucksache Nr.: 17264-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17264-20)
4.2 Planung von Verkehrsflächen;
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 18.09.2019 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage in einem Teilbereich der „Hannöversche Straße“ und den Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang
Beschluss (Drucksache Nr.: 18012-20)
4.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17210-20)
4.4 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 18255-20)
4.5 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Einleitung erster Vergabeverfahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18525-20)
4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfunghier: I. Änderungsbeschluss; II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss (Drucksache Nr.: 18078-20)
4.7 Bauleitplanung, Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Ortsmitte Kirchlinde -
hier: I. Einleitung des Aufhebungsverfahren II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss (Drucksache Nr.: 18189-20)
4.8 Bebauungsplan InO 245 - Südliche Gartenstadt
Hier: Auftragsvergabe Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung und Bebauungsplankonzept
Beschluss (Drucksache Nr.: 18570-20)
4.9 Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) (Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -; Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17975-20)
4.10 Akteursgespräche zum Grünen und Evinger Platz auf Basis einer Bestands- und Potentialanalyse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18333-20)
4.11 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2020 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18180-20)
4.12 Integrierte Machbarkeitsstudie Bochum-Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18246-20)
4.13 LKW-Durchgangsverkehr auf dem Hellweg
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18483-20)
4.14 Trassenführung OWIIIa (L663n)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18485-20)
4.15 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U 43 und U 44
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18557-20)
hierzu -> Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16154-19)
-lag bereits zur Sitzung am 04.12.2019 vor-
4.16 Verkehr und Infrastruktur in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2020
(Drucksache Nr.: 17943-20)
4.17 Quartiersgaragen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18589-20)
4.18 Standortprüfung Umspannwerk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18590-20)
4.19 Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18592-20)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Aktueller Sachstand Haus Kurl / Graureiherkolonie
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17179-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 06.05.2020 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17179-20-E2)
5.2 Pfand- und Mehrwegsysteme bei Großveranstaltungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18537-20)
hierzu -> Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15382-19)
-lag bereits zur Sitzung am 18.09.2019 vor-
5.3 Gespräche mit der Deutschen Umwelthilfe
Vorschlag zur TO mit BItte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18362-20)
5.4 Altlasten auf dem HSP-Gelände
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18588-20)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 Wohnungsmarktbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18240-20)
6.2 Wohnungsbaukoordination
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18587-20)
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
7.1 Strukturplan Zeche Gneisenau Dortmund-Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18124-20)
7.2 Sanierungsverdachtsgebiet "ehemalige Weichenfabrik und Umfeld"
hier: Aufhebung des Beschlusses gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17951-20)
7.3 Stadterneuerung: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt“
Fortführung des Projekts Hof-, Fassaden-, Lichtgestaltung in den Jahren 2020 bis 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18116-20)
7.4 Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Durchführungsbeschluss Bewohnergetragene Projekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18155-20)
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
8.1 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18224-20)
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
11. Anfragen
11.1 Wiederherstellung von zerstörten Saumbiotopen an der Ecke Terwestenstraße / Am Spörkel
Information der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12571-18-E3)
12. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kowalewski benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzung:
Man einigt sich darauf folgende Vorlage der Verwaltung im Weg der
Dringlichkeit als neuen TOP 7.5 in die Tagesordnung aufzunehmen:
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratung- und Bildungshaus in der Nordstadt"
2. Kostenerhöhungsbeschluss Empfehlung (Drucksache Nr.: 18283-20)
Mit dieser Ergänzung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.06.2020
Die Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.06.2020 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17947-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 18.06.2020 zur Kenntnis:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Stadt Dortmund aufgrund der getroffenen Maßnahmen bisher erfreulicherweise niedrige Infektionszahlen und wenige Todesfälle zu beklagen hat.
3. Der Rat der Stadt Dortmund dankt dem Krisenstab der Stadt Dortmund und seiner Leitung für die geleistete Arbeit, die wesentlich zur Abmilderung der Pandemie-Lage beigetragen hat.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bedankt sich bei allen Beschäftigten in kritischer Infrastruktur für ihr herausragendes Engagement. Dieses Engagement hat es ermöglicht, das gewohnte Leben mit möglichst wenigen Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Die kommunale Daseinsvorsorge hat ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
5. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Verwaltung einen „digitalen Schub“ erfahren hat und beauftragt die Verwaltung unter Federführung des CIIO, in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Systemhaus, die Erkenntnisse systematisch aufzuarbeiten und in den Masterplan Digitale Verwaltung einzubeziehen. Hierbei sind insbesondere die möglichen Synergieeffekte, Effizienzgewinne und Raumbelegungen zu thematisieren.
6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur Abmilderung der ökonomischen Folgen des shut-downs ein Corona-Hilfsprogramm zu formulieren und zu seiner Sitzung am 08.10.20 vorzulegen. Dabei sollen Maßnahmen wie Gebührenerlasse, steuerliche Erleichterungen oder auch eine Stärkung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie geprüft werden. Alle Maßnahmen müssen in übergeordnete Überlegungen des Landes NRW und des Bundes eingebettet sein.
7. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ziel der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, insbesondere durch die Entwicklung von sechs städtebaulichen Flächen wirtschaftliche Impulse zu initiieren. Hierbei handelt es sich um die Flächen:
- PHOENIX-West (Weiterentwicklung durch World of Walas und Materna Information & Communications SE)
- Messe Westfalenhallen (Investitionen in die Messehallen und die umliegende Infrastruktur)
- Entwicklungsgebiet nördlich des Hauptbahnhofes (neuer Berufskollegstandort, Büroflächenentwicklung der Deutschen Bahn AG, sowie weiterer Wohn- und Gewerbeimmobilienentwicklung auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs)
- Westfalenhütte (die positive Entwicklung durch tausende neue Arbeitsplätze bei u.a. Decathlon, DB Schenker und Amazon wird durch die gemeinsame Entwicklung der Fläche mit der thyssenkrupp AG weiter voran getrieben)
- Hafen (mit der Akademie für Theater und Digitalität, dem „Leuchtturm“-Projekt, dem Hafenforum der Landmarken AG und dem di-Port schaffen wir auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs ein neues, lebendiges Stadtquartier)
- Emscher nordwärts (Beitrag zur IGA 2027 und Aufwertung des Quartiers durch die Ansiedlung der Fachhochschule im Dortmunder Norden und eines Berufskollegs auf dem ehemaligen HSP-Gelände gemeinsam mit der Thelen-Gruppe)
8. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW und den Bund auf, den Kommunen und den kommunalen Unternehmen weitere finanzielle Hilfen über einen kommunalen Rettungsschirm zur Verfügung zu stellen.
Die vom Koalitionsausschuss am 03.06.20 beschlossenen Maßnahmen werden begrüßt. Darüber hinaus ist aber insbesondere ein Altschuldenschnitt durch das Land NRW erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen.
Des Weiteren müssen die vorgesehenen Konjunkturprogramme insbesondere in den Bereichen
- Wohnungsbau
- Städtebau
- Infrastruktur
- Klima
- Digitalisierung
- Energie
wirken, damit bei der Krisenbewältigung die richtigen Impulse für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung gesetzt werden.
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18037-20)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 02.09.2020:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Zusatz zur Beschlussempfehlung:
Bei der Auswahl der Software-Tools zur Realisierung der digitalen Formate sind die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.Juli 2020 („Schremms II“) zu berücksichtigen, nach denen eine Übermittlung personenbezogener Daten in den Geltungsbereich der US-amerikanischen Rechtsprechung aktuell durch keine Rechtsgrundlage legitimiert wird. Aus diesem Grund soll bevorzugt die Software europäischer Anbieter eingesetzt werden, bei deren Verwendung der Verbleib der personenbezogenen Daten im Geltungsbereich der DSGVO gewährleistet wird.
Mit diesem Zusatz empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 02.09.2020:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung am 10.11.2020 und bittet darum, dass ein Berichterstatter diese Vorlage erläutert.
U. a. stellt man die Frage,
- Was unter den Abstandsformaten zu verstehen ist
-
und zum anderen,
- Welche Zielsetzung diese Vorlage genau verfolgt.
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 10.09.2020:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Zusatz zur Beschlussempfehlung:
Bei der Auswahl der Software-Tools zur Realisierung der digitalen Formate sind die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.Juli 2020 („Schremms II“) zu berücksichtigen, nach denen eine Übermittlung personenbezogener Daten in den Geltungsbereich der US-amerikanischen Rechtsprechung aktuell durch keine Rechtsgrundlage legitimiert wird. Aus diesem Grund soll bevorzugt die Software europäischer Anbieter eingesetzt werden, bei deren Verwendung der Verbleib der personenbezogenen Daten im Geltungsbereich der DSGVO gewährleistet wird.
Mit diesem Zusatz empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung am 10.11.2020 und bittet darum, dass ein Berichterstatter diese Vorlage erläutert.
U. a. stellt man die Frage,
- Was unter den Abstandsformaten zu verstehen ist
und zum anderen,
- Welche Zielsetzung diese Vorlage genau verfolgt.
Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschluss
Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Entwicklung des „Dortmunder Modells“ aktiv begleitet. Der Gruppe sollen u.a. angehören: Vertreter der Fraktionen, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Behindertenbeauftragte und/oder Vertreter*innen des Behindertenpolitischen Netzwerks.
Begründung
Die Vorlage ist lückenhaft in Bezug auf rechtliche Aspekte, Barrierefreiheit und den Datenschutz. Es werden zwar freie Plattformen und Open Source-Angebote genannt. Aufgeführt wird aber fast ausschließlich proprietäre Software, die darüber hinaus von unterschiedlichen Landesdatenschutzbehörden als z. T. hochproblematisch eingestuft wird. Deshalb darf die Weiterentwicklung dieses Konzeptes nicht ausschließlich Technikbegeisterten und Techniklaien überlassen werden. Zielsetzung muss es u.a. sein, sich mit der Frage auseinander zu setzen, welche digitalen Formate wie ersetzt werden können und alle rechtlichen Aspekte zu klären.
Zudem ist es absehbar, dass sich das Dortmunder Modell in die falsche Richtung entwickeln würde. Die bisherigen Vorschläge laufen ausschließlich auf synchrone Formate hinaus, so dass alle Beteiligten immer zeitgleich anwesend sein müssten.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hebt folgenden Satz auf Seite 3 der Vorlage hervor: „ Ziel ist es, digitale Angebote zu entwickeln und zu nutzen, die die Teilhabe sichern ohne Menschen auszugrenzen oder abzuhängen. Das heißt, es soll ein Kombinationsangebot aus digitalen und analogen Formaten vorgehalten und bereitgestellt werden.“ Dies bedeute für ihn, dass auch Menschen die über keinen digitalen Zugang verfügen (Wohnungslose, ältere Menschen oder Menschen die sich aus den verschiedensten Gründen nicht digitalisieren wollen) einen Zugang in analoger Form garantieren. Die Berücksichtigung dieses Abschnittes sei für seine Fraktion äußerst wichtig.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) sieht die inhaltliche Zuständigkeit des vorliegenden Antrages beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Weiterhin weise er mit Hinblick auf die Anzahl an Arbeitsgruppen in der die Politik vertreten sei darauf hin, darüber nachzudenken ob es hier einer eigene Arbeitsgruppe erfordere, oder ob es ausreiche wenn die Verwaltung die Vorarbeit leiste und den entsprechenden Ausschüssen berichte.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass das Thema der Digitalisierung in diesem Ausschuss richtig angesiedelt sei.
Frau Strackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Anmerkung der CDU an. Allerdings habe sich ihre Fraktion bezüglich des vorliegenden Antrages noch keine Meinung bilden können.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als eingebracht anzusehen und im Kontext der Verteilung der Zuständigkeiten der neuen Ausschüsse zu beraten.
Der Ausschuss für Personal und Organisation erklärt sich mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Huckarde und Hörde zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion sich heute aufgrund weiteren Beratungsbedarfes enthalten werde.
Frau Löhken-Mehring bezieht sich auf Punkt 2., wo es darum gehe, digitale Angebote zu entwickeln, zu nutzen und die Teilhabe zu sichern, ohne Menschen auszugrenzen oder abzuhängen. Hierzu stehe weiter, dass in Zukunft ein Kombinationsangebot entwickelt werden soll. Aus diesem „soll“ bitte der Seniorenbeirat ein „muss“ zu machen, da es zwingend erforderlich sei, für eine gewisse Übergangsfrist Parallelstrukturen einzuführen, damit ältere Menschen und andere Gruppen tatsächlich nicht abgehängt werden.
Frau Rm Neumann- Lieven führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage heute gerne im Sinne der Beschlussfassung des APO beschließen und dann die o.a. Anmerkung von Frau Löhken-Mehring
(Seniorenbeirat) sowie den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als eingebracht in das Umsetzungskonzept schieben würde.
Mit diesen Hinweisen und unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.
zu TOP 3.2
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.06.2020:
Die SPD-Fraktion bemängelt, dass in diesem Zwischenbericht Projekte als Nordwärts-Projekte beschrieben werden, bei denen Nordwärts gar nicht involviert war, wie z.B. der „Sternmarsch“.
Die Fraktion B90/Die Grünen schließen sich dieser Meinung an und sind weiterhin erstaunt, dass mittlerweile Pflichtaufgaben der Verwaltung als Projekte deklariert werden. Auch würden die eigentlichen Akteure und Initiatoren der Projekte nicht mehr genannt.
Nordwärts ist als Bürgerprojekt gestartet, das wird leider nicht mehr deutlich.
Grundsätzlich ist die Bezirksvertretung über die vielen Projekte erfreut.
Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" mit den gemachten Anmerkungen zur Kenntnis.
Hierzu Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17184-20-E2):
…wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand über das Nordwärts-Projekt 041 –
Interkulturelles Stadtteilzentrum Nord – in Eving.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede sowie den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 19. Zwischenbericht für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresverlustes 2019 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18147-20)
AUSW,16.09.2020:
Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass die in der Vorlage enthaltene Begründung, den Wirtschaftsprüfer jetzt nicht zu wechseln so nicht haltbar sei und man überrascht hierüber gewesen sei. Er bitte heute darum, festzuhalten, dass diese Vorgehensweise wirklich letztmalig sei, um mit der Corona-Ausnahmesituation umzugehen, dann aber tatsächlich ein Gesellschaftwechsel und nicht nur wieder ein Prüferwechsel stattfinden werde. Dieses in Konsequenz der Umsetzung der entsprechenden Ratsbeschlüsse.
Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Lagebericht 2019 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund wird festgestellt und der geprüfte Lagebericht zur Kenntnis genommen.
2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 11.406.040,53 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2019 von -11.070.540,53 € verrechnet und der verbleibende Betrag 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020
zu TOP 3.5
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18193-20)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18193-20-E1):
…die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
§ 22, Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung wird nicht geändert.
Die Aufnahme des zusätzlichen Absatzes 5 (Regelung zur Begrenzung der Anlieferungen pro Tag) entfällt.
Begründung:erfolgt mündlich.
AUSW, 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wird als eingebracht betrachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu bis zur Ratssitzung am 08.10.2020 einen, dem Antrag folgenden Vorschlag vorzulegen.
zu TOP 3.6
Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2020
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18128-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Quartalsbericht 2020 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17796-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18028-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17716-20)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.09.2020:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:
„Die auf S. 24 des Sachstandsberichtes angeregte weitere Vollzeitstelle einer muttersprachlichen Familienbegleiterin wird eingerichtet.
Begründung:
Der Sachstandsbericht legt dar, dass ein Teil der EU2-Zuwander*innen aus der Nordstadt in andere Stadtteile abwandert. Eine muttersprachliche Betreuung könne unter den Umständen eines erweiterten räumlichen Zuständigkeitsbereichs des muttersprachlichen Familienhelfer*innen -Teams für nicht mehr in der Nordstadt ansässige Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe nicht aufrechterhalten werden.
Eine räumliche Durchmischung von Bevölkerungsgruppen ist aus vielerlei Gründen wünschenswert und sollte nicht dadurch behindert werden dass es für effizient befundene Hilfsangebote nur in der Nordstadt gibt.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ mit oben genannten Zusatz (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) zur Kenntnis.
AUSW; 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis. Der hierin enthaltenen Antrag wird aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der SPD-Fraktion heute lediglich als eingebracht betrachtet.
zu TOP 3.10
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17317-20)
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Münch stellt hierzu folgenden mündlichen Antrag:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund erneut zu prüfen, ob die 16 geschützten Platanen an der MAx-Eyth-Straße erhalten bleiben können
Dieser Antrag wird vom Ausschuss einstimmig abgelehnt.
Frau Rm Lührs möchte zum Thema „Linksabbiegen von der Max-Eyth-Straße auf die B1“ von der Verwaltung wissen, ob es hierzu bereits einen Beschluss gebe oder ob dieses Thema noch offen sei. Sollte es noch offen sein, würde sie gerne aus diesem Ausschuss heraus die Aufforderung an die Verwaltung formulieren, dass das Linksabbiegen von der Max-Eyth-Straße auf die B1 möglich gemacht werden müsse, weil dieses für das Neubaugebiet auf dem Siemens- Nixdorf-Gelände, für die Verkehrssicherheit in dem Bereich und auch aus städtebaulichen Wohnumfeld-Qualitätsgründen in dem Bereich wichtig sei.
Herr Wilde informiert hierzu darüber, dass zur Ratssitzung am 18.06.2020 der entsprechende Antrag der Bezirksvertretung vorgelegen habe, welchen die Verwaltung auch als Prüfauftrag mitgenommen habe. Hierbei handele sich um ein Thema, welches man an der Stelle gemeinsam (6 Dez. und 7 Dez.) angehen wolle, weil man den Eindruck habe, dass das Linksabbiegen hier richtig und sinnvoll sei, wenn technisch machbar. Es handele sich hierbei um einen Prüfauftrag, von dem Politik erwarten könne, dass die Verwaltung diesen abarbeiten und anschließend über die Prüfergebnisse in Form einer Vorlage in den politischen Gremien berichten werde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen des Herrn Wilde sowie den folgenden Ratsbeschluss vom 18.06. 2020 zur Kenntnis:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der im Rahmen des Dialogverfahrens beschlossenen Begutachtung geeigneter Haltestellengründungen (z. B. Fundamente, Stützpfähle, Befestigungen) zur Konfliktreduzierung in Hinblick auf den größtmöglichen Erhalt der Bäume der B1-Allee zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese bei der weiteren Planung zu Grunde zu legen.
2. Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt die Ergebnisse des erweiterten Verkehrsgutachtens zur Kenntnis.
3. Der Rat beschließt auf dessen Grundlage sowie unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich angeordneten ganztägigen Lkw-Durchfahrverbots sowie insbesondere der perspektivischen Nutzungsoptionen für den ehemaligen Siemens-Nixdorf-Standort, den gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16 und 12478-18) über das B1 Haltestellenkonzept zu ändern.
3.1 Der Zugang zur Haltestelle Kohlgartenstraße soll auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung insbesondere in Hinblick auf die verkehrssichere Führung der Fußgänger an dieser Stelle weiterhin wie beschlossen niveaufrei über ein barrierefreies Brückenbauwerk mit Rampen und Aufzügen erfolgen.
3.2 Der Zugang zur Haltestelle Voßkuhle erfolgt weiterhin entsprechend der aktuellen Beschlusslage mithilfe signalisierter Furten niveaugleich.
3.3 Der Zugang zur Haltestelle Lübkestraße erfolgt weiterhin wie beschlossen und zwischenzeitlich auch bereits provisorisch eingerichtet mithilfe signalisierter Furten niveaugleich. Das heutige Brückenbauwerk wird zurückgebaut.
3.4 Der Zugang zur Haltestelle Max-Eyth-Straße soll auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung und unter besonderer Berücksichtigung der perspektivischen Entwicklung am ehemaligen Standort „Siemens-Nixdorf“ (Drucksache Nr. 17218-20) entgegen der bisherigen Beschlusslage zukünftig mit signalisierten, niveaugleichen Fahrbahnübergängen bei der weiteren Konkretisierung der Planung der modifizierten Vorzugsvariante vorgesehen werden. Das heutige Brückenbauwerk soll zukünftig entfallen. Die bisher vorgesehene Planung eines neuen barrierefreien Ersatzbauwerkes soll nicht weiter verfolgt werden.
3.5 Der Zugang zur Haltestelle Stadtkrone Ost erfolgt weiterhin entsprechend den bisherigen Beschlüssen sachgerecht über ein barrierefreies Brückenbauwerk mit Rampen und Aufzügen niveaufrei.
3.6 Die Planung der Herstellung von Barrierefreiheit an den Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost ist entsprechend den Punkten 3.1 bis 3.5 weiter gemäß der mit DSW21 zuletzt 2019 abgestimmten Vorgehensweise mit dem Ziel zu qualifizieren, das Vorhaben im Ergebnis genehmigungs- und zuwendungsrechtlich zu sichern und dem Rat der Stadt rechtzeitig zur Entscheidung über den Bau vorzulegen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das nach aktuellem Planungsstand ermittelte Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme auf insgesamt etwa 27.600.000,00 Euro einschließlich Planungskosten von ca. 3.600.000,00 Euro reduziert.
zu TOP 3.11
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" hier: Baubeschluss Radwall (Maßnahme W1.1)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 18054-20)
AUSW,16.09.2020:
Herr Rm Kowalewski erinnert an einen bereits hier im Ausschuss beschlossenen Antrag, wonach man auf dieser Strecke für die neu zu pflanzenden Jungbäume ein automatisiertes Bewässerungssystem testen wollte. Da er in der Vorlage hierzu nichts finde, wolle er von der Verwaltung wissen, welche Absichten es hierzu inzwischen gäbe.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, er die Verwaltung mit Blick auf die Kostentwicklung aber darum bitte, zukünftig frühzeitiger darüber zu informieren, wie sich die Kostenlage insgesamt darstelle. Hierzu könne man im Prozess sicher noch etwas optimieren.
Zur Frage von Herrn Rm Kowalewski signalisiert Herr Wilde, dass es hierzu eine Aussage der Verwaltung zum Protokoll geben werde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die fahrradfreundliche Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls mit den Bauabschnitten 1 bis 7 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.080.000,00 € (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fördergeber), beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) gemeinsam mit dem Tiefbauamt (FB 66) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Das Gesamtinvestitionsvolumen von 4.080.000 € ist wie folgt verteilt:
Bis Haushaltsjahr 2019 72.576,03 € (FB 67)
Haushaltsjahr 2020 37.423,97 € (FB 67)
Haushaltsjahr 2021 3.210.000,00 € (FB 67+66)
Haushaltsjahr 2022 760.000,00 € (FB 66)
Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (FB 66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 476.400,00 €, die nicht zahlungswirksam sind.
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 87.902,67 €.
Die Verwaltung beantwortet die o. a. Nachfrage des Herrn Rm Kowalewski im Nachgang wie folgt:
Nach vorheriger Beratung im ABVG (zuletzt am 08.10.219) zur Thematik „Bäume in Dortmund“ (15244-19) erfolgten in der AUSW-Sitzung am 06.11.2019 insgesamt folgende Beschlüsse:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestätigt einstimmig den
folgenden Antrag aus dem ABVG bezüglich der Maßnahmen zu Neupflanzungen und Bestand.
Mit dem Ziel optimale Bedingungen und eine hohe Lebenserwartung für die Bäume in Dortmund zu erzielen, erhebt die SPD-Fraktion (ABVG) aus dieser Präsentation heraus, folgende vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zum Antrag:
Neupflanzung: Bestand:
Pflanzsubstrat, Humus Düngung
Belüftung Kronenpflege
Ausreichende große Baumscheiben im Einzelfall Bewässerung
Gießring + Verdunstungsschutz + Vliesnetz
“Zukunftsbäume“
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit den Ausführungen der Verwaltung mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden mündlichen Antrag des Herrn Rm Waßmann:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung dazu auf, im Rahmen der Wallgestaltung (mit Blick auf den Radverkehr) eine Referenzstrecke, mit einer angemessenen Anzahl von Bäumen für eine automatische Bewässerung zu planen und zu entwerfen.
Die Verwaltung möge hierzu prüfen, ob sich die Realisierung einer solchen Teststrecke im Zusammenhang mit der anstehenden Ersatzpflanzungen für die Kastanien am Ostwall und Schwanenwall anbiete. Sollte die Realisierung dort nicht möglich sein, wird darum gebeten, auf jeden Fall eine entsprechende Alternativlösung zu finden.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die geplante Pflanzstrategie für Neupflanzungen von Bäumen wird seit der Pflanzsaison Herbst 2020 umgesetzt. Gießringe sind bereits beschafft worden und werden aktuell standardmäßig verwendet.
Eine nachträgliche automatische Bewässerungsanlage im Bereich der neuangelegten Wallbepflanzung (Ostwall) ist nicht möglich. Hierzu müsste zur Leitungsverlegung der neu eingebaute Asphalt geöffnet werden. Dies widerspricht der 5 Jahres-Sperrfrist. Das aktuell laufende Projekt "Emissionsfreie Innenstadt", Radwall ist als Referenzobjekt dafür jedoch nicht geeignet. Der Radweg wird im Bestand realisiert ohne umfangreiche Umbauarbeiten vornehmen zu müssen. Dennoch hat das Grünflächenamt darauf eingewirkt, die Planung im Hinblick auf zusätzliche Baumstandorte optimal zu betrachten. Es konnte sichergestellt werden, dass zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Diese stehen jedoch in der Regel nicht in einem fortlaufendem Abschnitt wie z.B. in einem durchlaufendem Mittelstreifen, sondern in Einzelbaumscheiben. Diese mit einem automatischen Bewässerungssystem auszustatten wäre nicht nur technisch ein enormer Aufwand da zu jedem Einzelstandort Leitungen im Bestand verlegt werden müssten, sondern auch wirtschaftlich nicht verhältnismäßig. Alle neuen Bäume werden jedoch gemäß der Pflanzstrategie gepflanzt. Hierzu zählen die Pflanzung in speziellem Baumsubstrat, ein wasserspeicherndes Ballengewebe sowie ein Gießring. Darüber hinaus ist in den ersten fünf Standjahren die Bewässerung sichergestellt. Das Grünflächenamt verfolgt dennoch die Möglichkeit ein automatisches Bewässerungssystem zu testen. Hierzu bedarf es einer möglichst zusammenhängenden Fläche, um ein wirtschaftliches Vorgehen zu gewährleisten. Da im inneren Wallbereich zwischen Brüderweg und Rosenthal davon auszugehen ist, dass die ebenfalls erkrankten Kastanien mittelfristig ersetzt werden müssen, würde sich diese Fläche aus jetziger Sicht besser für eine automatische Bewässerung im Zuge einer Neupflanzung eignen.
Ein Bewässerungssystem im Mittelstreifen der B1 ist aufgrund der bald stattfindenden Bahngleisverlegung derzeit nicht realisierbar.
zu TOP 3.12
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17323-20)
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion Pkt.1 des Beschlussvorschlages ablehne, weil man den hiernach vorgesehen Kunstrasenbelag für einen dieser Bolzplätze aufgrund des hierfür erforderlichen, hohen Pflegebedarfes und damit verbunden hohen Kosten nicht für empfehlenswert halte.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund Punkt 1 des u. a. Beschlusses mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie die Punkte 2. Und 3. einstimmig zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme „Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen“ für drei Bolzplätze mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 500.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021, bestehend aus den nachfolgenden Teilmaßnahmen:
1. Umbau des Bolzplatzes Burgholzstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 313.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
2. Umbau des Bolzplatzes Dürener Straße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
3. Umbau des Bolzplatzes Stollenpark mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 122.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
zu TOP 3.13
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 18009-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das für den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus am 14.11.2019 (DS-Nr.: 14190-19) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € (inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 um 900.000,00 € auf 5.755.000,00 € zu erhöhen.
Der Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zum Begegnungszentrum wird gem. bereits vorliegendem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (02/012/19) mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.477.015,00 € (70 % von zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 4.967.165,00 €) gefördert. Es wurde ein Antrag auf Kostenerhöhung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Bezirksregierung wird hierüber nach Vorlage des Kostenerhöhungsbeschlusses entscheiden.
zu TOP 3.14
Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße, Beschlusserhöhung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 18123-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, die für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/ Vellinghauser Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10545-18 beschlossenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.800.000,00 Euro um 1.970.000,00 Euro auf 5.770.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 5.770.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2020ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 10.120,00 Euro.
Das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10545-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Bau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage beträgt weiterhin 715.000,00 Euro.
zu TOP 3.15
Sachstandsbericht: Neuverhandlung des Rahmenvertrags mit DEW21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18278-20)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18278-20):
…am 06. November 2019 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Nachhaltige Beschaffung“ (Drucksache Nr.: 13909-19-E1) mehrheitlich beschlossen.
Darin wurde die Verwaltung u.a. aufgefordert, eine Neuverhandlung der bestehenden Rahmen-/ Sondervereinbarung mit DEW21 über den Bezug von Ökostrom anzustrengen. Ziel dieser Bemühungen ist die Versorgung der Dortmunder Stadtverwaltung mit 100 Prozent Ökostrom. Da mittlerweile mehr als neun Monate vergangen sind, bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zum derzeitigen Umsetzungsstand des Beschlusses.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:18278-20-E1):
…bezüglich des aktuellen Sachstandes informiere ich Sie darüber, dass derzeit die Details
möglicher Vertragsanpassungen mit DEW21 unter der Federführung der Städtischen
Immobilienwirtschaft verhandelt werden. Die entsprechenden Gespräche werden auf der
Sachbearbeitungs- und auf der Vorstandsebene geführt.
Im Vorfeld wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt. Neue Einzelverträge mit der
DEW21 werden bereits seit dem 19.03.2020 mit Ökostrom abgeschlossen.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis und überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, wo in nichtöffentlicher Sitzung um weitere Informationen gebeten wird.
zu TOP 3.16
Ganztätige Sperrung der Straße Im Karrenberg für den LKW-Verkehr
Information der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11841-18-E1)
hierzu Informationsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11841-18-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.17
"Bee Stops" für Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14930-19-E3)
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14930-19-E3):
…der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat am 04.12.2019 die Verwaltung
beauftragt, gemeinsam mit DSW21 alle Haltestellen-Standorte zu untersuchen und zu prüfen,
an welchen Haltestellen die Anpflanzungen zusätzlicher Bäume als Schattenspender möglich
sind. Gleichzeitig wurde dieser Prüfauftrag wegen der fachlichen Zuständigkeit an den
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.
Zu dem Prüfauftrag nehme ich in Abstimmung mit DSW21 heute wie folgt Stellung:
Bedingt durch die hohe Anzahl der Haltestellen (1896 Stück) im Dortmunder Stadtgebiet ist
eine derartige Prüfung seitens der DSW21 und der Verwaltung personell nicht leistbar. Da
jedoch langfristig sämtliche Haltestellen einen barrierefreien Umbau erhalten sollen, kann in
diesem Zuge auch die Möglichkeit von Baumpflanzungen geprüft werden. Im Rahmen einer
Haltestellenumplanung wird u. a. generell eine Leitungsabfrage durchgeführt, die dann auch
zur Überprüfung adäquater Baumstandorte genutzt werden kann.
Sofern ein solcher Standort für eine Baumscheibe gefunden ist, kann dieser im Zuge des
barrierefreien Umbaus der Haltestelle mit angelegt werden. Im Vorfeld ist dazu dann die
Kostenträgerschaft zu klären, da zusätzliche Bäume/Baumscheiben nicht Bestandteil des
bestehenden Auftragsvolumens des Haltestellenprogramms sind. Für eine Baumscheibe
inklusive Baum ist mit einem Kostenumfang von ca. 5.000 Euro zu rechnen.
Entsprechend dem Votum der Ausschüsse werden Verwaltung und DSW21 nun so verfahren.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Heermann, Ruf: 50 - 22 0 84, zur Verfügung.
AUSW, 16.09.2020:
Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass die vorliegende Antwort nicht wirklich zielführend sei. Man würde sich darüber freuen, wenn die DSW 21 ihre Standorte ohnehin prüfe, dabei dann nochmal zu gucken, ob man die „Bee Stops“ dort nicht doch einsetzen könne. Man erwarte, dass die DSW 21 immer dann, wenn sie an ihren Standorten Veränderungen vornehme, dieses umsetzte. Hierzu appelliere sie auch an die Vorbildfunktion des Unternehmens für die Gesamtstadt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung darum, den von Frau Rm Neumann- Lieven formulierten Prüfauftrag an die DSW21 weiterzuleiten.
zu TOP 3.18
Fahrradabstellanlage
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12440-18-E1)
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung( Drucksache Nr.: 12440-18-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
Städtebaulicher Denkmalschutz
hier:
Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17264-20)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 12.05.2020:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.
Die Bezirksvertretung Hörde spricht zudem die Empfehlung aus, die Denkmäler mit den Schulen zu kommunizieren, damit die Schulen ggfs. die aufgestellten Denkmäler mit in ihren Unterricht einbinden können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.06.2020:
Die Fraktion B90/Die Grünen empfehlen den Denkmalpflegeplan grundsätzlich, haben jedoch die Bedenken, dass kurzfristig notwendige Eingriffe dann nachrangig bearbeitet werden, weil sie nicht in der Planung stehen. Bei einer unmittelbaren Gefährdung muss es möglich sein vom Plan abzuweichen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit der gemachten Anmerkung, die Verwaltung zu beauftragen, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.
AUSW, 16.09.2020:
Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.
zu TOP 4.2
Planung von Verkehrsflächen;
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 18.09.2019 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage in einem Teilbereich der „Hannöversche Straße“ und den Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang
Beschluss (Drucksache Nr.: 18012-20)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 08.09.2020:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig, die die Empfehlung nicht auszusprechen und schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 10.11.20.
Die Verwaltung wird gebeten, mit den betroffenen Anliegern eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vertagt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit auf eine seiner nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17210-20)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 08.09.2020:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Empfehlungen weiterverfolgt.
Ferner sollen folgende Punkte in das INSEKT aufgenommen werden:
I. Die Freilegung des Madersiepen
II. Aufnahme der Planungen für eine Verlängerung der U49 bis Busenbergstraße, der U47 bis Aplerbeck Süd und der U41
III. Umwidmung des Gewerbegebietes Alt-Schüren West (Ap118n) in eine zeitgemäße Nutzung. Es soll die Lagegunst des Phönixseebereiches Niederschlag finden.
IV. Kein Ausbau der Landebahn am Flughafen.
V. Die Landeschwellen sollen nicht verlegt werden.
Ferner sollte auf Seite 41 ergänzt werden, dass nicht nur Sölde und Teile von Aplerbeck besonders von der Lärmentwicklung betroffen sind, sondern dass der gesamte Stadtbezirk betroffen ist.
Der Hinweis den Ap 211 Sölder Waldstraße einzustellen wurde mit 4 Ja Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen) bei 7 Nein Stimmen (4 SPD-Fraktion, 3 CDU-Fraktion) bei 2 Enthaltungen (Mitglieder der Fraktionen SPD und CDU) mehrheitlich nicht aufgenommen.
AUSW, 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 4.4
2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 18255-20)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 18255-20-E1):
wir bitten, den nachstehenden Zusatz- und Ergänzungsantrag zum Nachversorgungszentrum Husen-Kurl zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag
Der AUSW stimmt der Beschlussfassung der Verwaltung grundsätzlich zu.
Darüber hinaus wird die Planungsverwaltung beauftragt, im Verfahren in Zusammenarbeit mit der Umweltverwaltung den derzeitigen Biotopverbund zwischen Kurler Busch und Körnebach durch geeignete Vernetzungsmaßnahmen auch für die Zukunft sicherzustellen.
Begründung
Das zu beplanende Gebiet verfügt über einen alten Baumbestand. Über diese Grünschneise erfolgt im Wesentlichen der Austausch zwischen den Populationen rund um die renaturierte Körne und dem NSG Kurler Busch. Diese ökologische Funktion sollte bei der Planung Berücksichtigung finden.
AUSW, 16.09.2020:
Man einigt sich darauf, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 18255-20-E1) im parallel laufenden Bauleitplanverfahren als eingebracht zu betrachten und bittet die Verwaltung darum, die Ergebnisse hierzu anschließend entsprechend darzustellen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ einzuleiten.
II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ zu.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist.
zu TOP 4.5
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Einleitung erster Vergabeverfahren
Empfehlung (Drucksache Nr.: 18525-20)
AUSW, 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Einleitung von Beauftragungen von Leistungen zur Projektsteuerung und zur juristischen Beratung im Rahmen der Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes.
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss (Drucksache Nr.: 18078-20)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18078-20-E1):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:
Im Rahmen der Beschlussfassung wird der Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend
und Familie vom 02.09.2020 (DS.-Nr.: 16368-10-E1) berücksichtigt und das betreffende
Grundstück in Erbpacht zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Vorlage zu den Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau
der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen (Drucksache Nr.: 16368-19) wurde
im AKJF der Beschluss gefasst, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der
Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren grundsätzlich im Rahmen des Erbbaurechts
zu vergeben.
Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 09.09.2020:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Vorlage (DS-18078-20) zu folgen.
Grundsätzlich begrüßt der Beirat, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Tageseinrichtung für Kinder an der Kronprinzenstraße geschaffen werden. Hier wird das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ verfolgt.
Trotzdem erlaubt sich der Beirat, folgende kritische Anmerkungen und Empfehlungen abzugeben:
Derzeit wird der Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche genutzt, die von einem großkronigen Baumbestand geprägt ist. Im Falle der Bebauung findet eine zusätzliche Versiegelung einer bislang offenen Fläche statt.
Die Eingrünung des Grundstücks mit einer Laubholzhecke und die extensive Begrünung der Flachdächer, die der Beirat begrüßt, können den Verlust von sieben unter die Baumschutzsatzung fallendenden alten Bäume allerdings nur bedingt kompensieren. Dies gilt auch für die geplanten Ersatzpflanzungen. Hier sollte nachgebessert werden.
Die geplante Außenspielfläche hat eine Größe von 1.000 Quadratmetern. Zur Gestaltung von Außenanlagen empfiehlt der Beirat die Berücksichtigung der Hinweise aus der NUA-Beratungsmappe "Natur rund um den Kinder-Garten", die von der NRW-Stiftung und der Dr. Gustav-Bauckloh-Stiftung gefördert wurde.
Der Beirat regt darüber hinaus einen Workshop zum Thema „Kita-Neubau“ zur Berücksichtigung umweltpädagogischer und artenschutzbezogener Aspekte an. Daran sollten neben der Planungsverwaltung und Hochbauverwaltung auch die für die pädagogische Betreuung der Kitas zuständigen Stellen sowie die Naturschutzverbände mitwirken. Referenzobjekte - auch außerhalb - Dortmunds könnten betrachtet und ein Leitfaden für Bauherren, Ämter und Kitas erstellt werden.
Ferner regt der Beirat den Einbau von Nisthilfen für Gebäudebrüter und andere Tierorganismen wie Insekten in die Gebäude an. Sofern dies nicht über eine Festsetzung im B-Plan erfolgen kann, bittet er dies in einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauträger aufzunehmen.
Für den Artenschutz an neuen Gebäuden empfiehlt der Beirat die Broschüre des NABU Leipzig: „Konstruktive Lösungsansätze für den Schutz gebäudebewohnender Vogel- und Fledermausarten im Gebäudeneubau“: https://www.nabu-leipzig.de/publikationen/faltbl%C3%A4tter/geb%C3%A4udeneubau/
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Stieglitz erläutert nochmal die Hintergründe für den o. a. Antrag seiner Fraktion. Hiernach bitte man darum, im ersten Satz in der Vorlage unter „Finanziellen Auswirkungen“ das Wort „veräußern“ durch „im Erbbaurecht zu vergeben “ zu ersetzen. Im Übrigen empfehle man die Beschlussfassung des BuNB zu einer ökologischen Ausführung des Bauvorhabens mit zu beschließen.
Aufgrund mehrerer Nachfragen zum o.a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen erläutert Herr Wilde, dass jeweils im Einzelfall geprüft werde, ob Erbbaurecht oder Verkauf das richtige Instrument sei. In der Vorlage gehe es allerdings nicht darum, ob man verkaufe oder in Erbpacht vergebe. Hier wolle man den Bebauungsplan ändern um planrechtlich überhaupt an der Stelle ein Bauvorhaben wie eine Kindertageseinrichtung genehmigen zu können. Deshalb bitte er darum, dass man den Beschluss zur Vorlage durchaus fasse. Die Entscheidung, ob das hinterher an einen Dritten im Erbbaurechtsweg weitergegeben oder verkauft werde, müsse dann der zuständige Ausschuss respektive der Rat in einem gesonderten Verfahren entscheiden, wenn das Grundstück zur Weitergabe anstehe.
Die Vorsitzende Frau Rm Reuter hält zum Antrag ihrer Fraktion fest, dass es zu dieser Thematik unterschiedliche Beschlusslagen gebe, wonach weder der AKJF noch der AUSW hierzu abschließend zu entscheiden hätten. Letztendlich sei dies eine Frage, die im Rat oder bestenfalls im AFBL gelöst werden müsse.
Auf weitere Nachfragen, wie man mit den Anregungen des BuNB umgehen wolle, führt Herr Wilde an, dass er die Vorschläge durchaus für sinnvoll halte. Hierbei handele es sich jedoch um die Detailplanung (die Feingestaltung des Gebäudes und der Außenanlage), welche man in dieser Tiefe ohnehin nicht festsetzen könne und dann in den hierfür zuständigen Gremien behandelt werden müsse aber nicht jetzt im Bebauungsplanverfahren. Die zuständigen Fachbereiche 23 (Liegenschaften) und 51(Jugendamt) werden über die o.a. Anregungen aus dem BuNB entsprechend informiert.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o.a. Antrag der Fraktion B’90 /Die Grünen, die Empfehlung des BuNB sowie die heutigen Anmerkungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss zur Vorlage:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt, für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13a BauGB zu ändern
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - und der Begründung vom 03.08.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) und
i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
zu TOP 4.7
Bauleitplanung, Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Ortsmitte Kirchlinde -
hier: I. Einleitung des Aufhebungsverfahren II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss (Drucksache Nr.: 18189-20)
Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 09.09.2020:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat empfiehlt dem Beschlussvorschlag der Vorlage zu folgen.
Ferner weist der Beirat jedoch für zukünftige Planungen daraufhin, dass hinsichtlich der Kreuzung am Bärenbruch, im Ortskern Kirchlinde, es bereits aktuell auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens in den Stoßzeiten zu erheblichen Rückstaus kommt. Durch weitere Bebauungen würde dies noch verstärkt. Der Beirat empfiehlt diese Kreuzung vor weiterer Bauplanungen zu entlasten. Dies könnte z.B. durch eine Untertunnelung der Kreuzung mit zwei durchgehenden Tunneln möglich sein.
AUSW, 16.09.2020:
In Kenntnis der Empfehlung des BuNB fasst der der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt, den Bebauungsplan Ma 117 –Ortsmitte Kirchlinde - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634/ FNA 213-1) und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117) frühzeitig zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
zu TOP 4.8
Bebauungsplan InO 245 - Südliche Gartenstadt
Hier: Auftragsvergabe Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung und Bebauungsplankonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18570-20)
AUSW,16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ermächtigt die Verwaltung, einen Auftrag zur Erarbeitung einer Erhaltungs- und einer Gestaltungssatzung, die Bereitstellung der Grundlagen eines Bebauungsplanes sowie bei Bedarf die Neuauflage einer Gestaltungsfibel zum Schutz und zur Wiederherstellung des historischen Ortsbildes der Südlichen Gartenstadt mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 100.000,00 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 in der städt. Ergebnisrechnung zu vergeben.
zu TOP 4.9
Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) (Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -; Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr.: 17975-20)
AUSW, 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt genehmigt die im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied getroffenen Dringlichkeitsentscheidungen mit nachfolgendem Inhalt:
Rechtsgrundlage:
§ 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
I. Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290
– Ortszentrum Hombruch – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.
II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich.
Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB
zu TOP 4.10
Akteursgespräche zum Grünen und Evinger Platz auf Basis einer Bestands- und Potentialanalyse
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18333-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die städtebauliche Bestands- und Potenzialanalyse für den Grünen und Evinger Platz und die Absicht der Verwaltung für die Durchführung von Akteursgesprächen zur Umgestaltung der Plätze zur Kenntnis.
zu TOP 4.11
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2020 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18180-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 4.12
Integrierte Machbarkeitsstudie Bochum-Ost
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18246-20)
Hierzu Schriftliche Information der Verwaltung mit Anlagen (siehe Anlage zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.13
LKW-Durchgangsverkehr auf dem Hellweg
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 18483-20)
Hierzu Antrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 18483-20):
...die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:
Es wird für die Hamburger Straße, die Kaiserstraße, den Körner, Wambeler, Brackeler, Asselner und Wickeder Hellweg ein Durchfahrtsverbot für LKW ohne konkreten Zielort in Dortmund analog zur Beschlussfassung des Rates für die B1 beschlossen.
Begründung
Am 13.02.2020 hat der Rat ein Durchfahrtsverbot für LKW auf der B1 beschlossen (DS 16529-20). Das erstrebenswerte Ziel dieses Beschlusses ist es den, LKW-Verkehr über den Autobahnring abzuwickeln.
Ähnlich wie auf der B1 sollte die Belastung durch Schwerlastverkehr auf der Hellwegachse ebenfalls minimiert werden. Daher sollte der LKW-Verkehr auf Anlieferverkehr und Anliegerverkehr beschränkt werden.
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Kowalewski erläutert nochmal die Hintergründe für den Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion den o.a. Antrag zustimmen könne. Man frage sich allerdings, ob es überhaupt valide Zahlen dazu gebe und wolle den o.a. Antrag um folgenden Prüfauftrag ergänzen: Die Verwaltung möge prüfen, wie sich der LKW-Verkehr auf dieser Achse überhaupt darstelle und ob dort ein Durchgangsverkehr, wie man ihn bisher, mit Blick auf die B1 verstanden habe, feststellbar sei.
Herr Wilde berichtet darüber, dass die Verwaltung den Auftrag habe, die weitere Planung der OWIIIa anzugehen. Dazu gebe es erste Bestrebungen mit Straßen NRW eine Vereinbarung zu schließen. Man werde im nächsten Jahr, bevor man die Vereinbarung schließe, einen Sachstandsbericht dazu abgeben. Wenn die Planungsmaßnahme weitergeführt werde, werde es eine umfassende Untersuchung zum bestehenden Netz (inkl. Hellweg) geben. Hierbei werde man auch alle möglichen Varianten z.B. Trassenvarianten im Norden (OWIIIa-Verlängerung) aber auch eine Variante weiter südlich, dahingehend untersuchen, was das für Auswirkungen habe. Das gehöre alles zum ordentlichen Verfahren dazu. In diesem Zusammenhang führe man natürlich nochmal Zählungen und Messungen durch. Das alles werde erst in etwa 2 Jahren erfolgen. Allerdings mache es zu dem Zeitpunkt auch erst Sinn, da man dann mit der Neuplanung ggf. über neue Alternativen reden könne.
In Kenntnis dieser mündlichen Information der Verwaltung lehnt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den o. a. Antrag (Faktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 18483-20) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten sowie Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) ab.
zu TOP 4.14
Trassenführung OWIIIa (L663n)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 18485-20)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke &Piraten) (Drucksache Nr.: 18485-20-E1):
…der Rat hat am 18.06.2020 beschlossen für die Landesstrasse L663n (OWIIIa) Planungsleistungen für das Land zu übernehmen und aus dem kommunalen Haushalt zu bezahlen. Inhalt der Vorlage (DS 17537-29) ist eine zu erfolgende Abwägung zwischen zwei Trassenvarianten im Norden von Asseln und Wickede. Zu diesem Sachverhalt bitten wir um Beratung und Beschluss zu nachstehendem Antrag:
Im Sinne eines sauberen Abwägungsprozesses wird auch die sogenannte Süd-Variante unter Einbeziehung der bereits bestehenden L556 und des ebenfalls bereits bestehenden Osterschleppwegs zwischen Flughafen und Gewerbegebiet Wickede in die Prüfung eines möglichen Trassenverlaufs einbezogen.
Begründung
Ohne eine Einbeziehung der Südvariante ist kein gerichtsfester Abwägungsprozess zu gewährleisten. Eine vergleichende Prüfung der Varianten sollte insbesondere die Schutzgüter Natur- und Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Luft, Wasser, Boden, Landschaft, Klima), sowie raumplanerische Belange wie die ausgelöste Veränderung des Ortsbildes und die ausgelösten Eingriffe in die vorhandene Siedlungsstruktur bewerten. Außerdem sollten die direkten Auswirkungen auf die Wickeder Straße und den Wickeder Hellweg auch mit Hinblick auf die Lage des Hauptzollamtes bewertet werden.
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Kowalewski erläutert nochmal kurz die Hintergründe für den o.a. Antrag seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion ganz klar gegen den Weiterbau der OWIIa positioniert sei man aber in diesem Antrag eher ein Übertatktieren sehe und man sich deshalb hierzu enthalten werde.
Mit Blick auf die Ausführungen der Verwaltung zum vorherigen TOP 4.13 lehnt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den o. a. Antrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 18485-20-E1) mehrheitlich, bei 1 Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) ab.
zu TOP 4.15.
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U43 und U44
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16154-19)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen )(Drucksache Nr.: 18557-20):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen U43 und U44.
Begründung:
In der Sitzung des AUSW vom 4. Dezember 2019 wurde beschlossen, dass die Verwaltung einen Zeitplan für die Planung und den barrierefreien Umbau der Haltestellen U43 in den Stadtbezirken Innenstadt – Ost und Brackel sowie für die Haltestellen der U44 in Innenstadt-Nord vorlegt (DS-Nr.: 16154-19). Der Zeitplan sollte sowohl dem AUSW als auch dem ABVG im ersten Quartal 2020 vorgelegt werden. Dies ist bisher nicht geschehen.
Hierzu Antrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16154-19):
-lag bereits zur Sitzung am 04.12.2019 vor
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Zwischennachricht) (Drucksache Nr.: 18557-20-E1):
…für die Beantwortung der o.g. Anfrage ist die Zuarbeit/Abstimmung mehrerer Ämter erforderlich. Hierbei ist es zu Verzögerungen gekommen. Die Verwaltung beabsichtigt den Sachstand in der Novembersitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.16
Verkehr und Infrastruktur in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2020
(Drucksache Nr.: 17943-20)
Hierzu Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 01.09.2020:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.06.2020 vor:
…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Dortmunds Verkehrssituation weist in vielen Bereichen Probleme auf, die Großstädte dann ereilen, wenn sich Mobilitätsgewohnheiten ändern, und diesen Veränderungen nur langsam entsprochen wird.
Eine hohe Verkehrsdichte mit vielen Staus, ein hoher Anteil an KFZ-NutzerInnen und damit einhergehender Parkraumnotstand. Ein zu geringer Ausbau von Park & Ride-Parkplätzen sorgt für erhebliche Verkehrsbelastungen in der Innenstadt, vor allen Dingen zu Zeiten des Berufsverkehrs. Diese Situation fördert zudem hohe CO2 Emissionen. Um die Lebensqualität in Dortmund und auch global zukünftig zu verbessern, müssen nachhaltige Veränderungen im Mobilitätsverhalten begünstigt werden.
Der ÖPNV ist an vielen Stellen überlastet, die Taktung oftmals zu gering und kommt nicht nur bei Großevents an seine Kapazitäten. Neben Faktoren wie schmutzigen und dunklen Haltestellen des ÖPNV, sind auch die hohen Kosten der Aufrechterhaltung und Nutzung eine weitere Herausforderung. Fahrradwege gelten oftmals als schlecht ausgebaut und unsicher, mangelnde sichere Fahrradabstelllanlagen hemmen dieses Verkehrsmittel in vielen Bereichen.
Um das Thema Verkehr und Mobilität in Dortmund voranzubringen, muss ein Mobilitätsmix geschaffen werden, der allen VerkehrsteilnehmerInnen zugute kommt und attraktive Alternativen für jene Menschen schafft, die nicht originär auf ein KFZ angewiesen sind und bisher aus Praktikabilitätsgründen dessen Nutzung vorziehen. Verkehr kann jedoch nur dann angemessen funktionieren, wenn die Bedürfnisse aller Partizipierenden bestmöglich berücksichtigt werden.
Verbesserungen und Optimierungen an der Verkehrsinfrastruktur müssen dazu geeignet sei, den Wohn- und Wirtschaftsstandort Dortmund zu stärken und attraktiver zu machen
Projekte / Lösungsansätze
Die folgenden ersten Lösungsansätze sind integrale Bestandteile der langfristigen Schaffung eines Mobilitätsmix-Angebotes, welches nicht nur den Kampf gegen den Klimawandel positiv unterstützen wird, sondern auch zu einem Mehr an mobiler Lebensqualität in Dortmund führen wird.
1. Verkehrsknotenpunkte - „HUB’s“
Die Entwicklung von großen, qualitativ hochwertige und attraktive Verkehrsknotenpunkten, „HUB’s“, an strategisch wichtigen Standorten soll dazu führen, dass besonders KFZ dort abgestellt werden können, und für die letzte Strecke zum Ziel entweder Leihfahrräder, Leihroller oder der ÖPNV genutzt werden kann. Durch attraktive preisliche Gestaltung kann dies unterstützt werden. Diese Hubs führen unterschiedlicher Verkehre (ÖPNV / KFZ / Fahrrad / Taxis / Leihroller & Fahrräder) zusammen und halten diese auf 24/7 vor Ort aufrecht. Sie bieten Schließfächer/Packstationen, Ladestationen für Elektroautos und Fahrräder und könnten zukünftig auch als Lande- und Ladezonen für Dronen dienen, sofern diese sich als Technologie in der Auslieferung von Waren durchsetzen. Denkbar ist auch ein Lieferservice der die Einkäufe der Pendler die in der Innenstadt shoppen zu den Schließfächern des Hub’s liefert um das Einkaufsvergnügen für die Pendler aufrecht zu halten. Damit wird der Vorteil das Auto in der City zu parken um dort die Einkäufe abzulegen neutralisiert.
Die HUB’s sollten von 6:00 bis min. 24:00 Uhr personell besetzt sein um ein gewisses Maß an Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und die Akzeptanz und Nutzung der HUB’s bei allen Nutzern zu erhöhen.
Mögliche Standorte für solche Hubs könnten sei: A40 Abfahrt Kley(SBahn Haltestelle Germania) / Sundermannweg (Hafen) / Rombergpark / Hauptfriedhof – östlicher Bereich / Dorstfeld / Eving-Brechten
2. Ringbahn / Linie
Emissionsarme Busse oder Bahnen, welche in Form einer Ringbahn in beiden Richtungen den Wall abdecken, können ein zentraler Bestandteil werden, das Verkehrsaufkommen in der Innenstadt weniger abhängig vom KFZ zu machen und sich dennoch schnell fortzubewegen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Rahmen eines Prüfungsauftrages, diese Konzepte auf ihre Machbarkeit, ihren Nutzen und ihre Kosten zu prüfen und dem Rat ein entsprechendes Ergebnis vorzulegen.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Aufgrund der Corona-Lage habe man nicht wie ursprünglich geplant ein größeres Konzept vorgelegt, sondern - auch mit Rücksicht auf die Länge der Tagesordnung - zunächst die beiden wichtigsten Punkte skizziert. Rm Rettstadt schlägt vor den Antrag zunächst an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Fachausschuss zu überweisen, um ihn dort ausführlich zu diskutieren.
Dieser Vorschlag wird von den Fraktionen befürwortet.
Der Rat der Stadt überweist den Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.
ABVG, 01.09.2020:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die o. a. Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Happe erläutert nochmal kurz die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Frau Rm Neumann-Lieven führt zum Thema „Ring-Bahn“ an, dass man gerade einen „Radwall“ baue. In diesem Zusammenhang plane und gestalte man diesen Wall gerade neu. In dem Fall halte man die „Ringbahn“ hier nicht für das richtige Mittel. Daher lehne man diesen Teil des Antrages ab. Die HUB’s halte man für eine gute Idee und schlage daher vor, diesen Teil des Antrages, wenn noch nicht darin enthalten, in den Masterplan Mobilität zu schieben. Ansonsten sei dies etwas, was man, wenn auch nicht heute im Rahmen dieses Antrages, mit Sicherheit noch weiter begleiten werde.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass man den Antrag in der Form ablehne, weil man diesen nicht für zielführend genug halte, beziehungsweise dieser in der aufgeworfenen Thematik dem aktuellen Diskussionsstand doch ziemlich zurückhänge.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass man sich zum Thema „Ring-Bahn“, jetzt nochmal präzisiert in Richtung Busverkehr, durchaus vorstellen könne, einmal abzuprüfen, ob es hier Sinn mache, die Wegverbindung zu verkürzen. Beim Thema „HUB’s“ gehe es in der Tat hinter das zurück was man schon beschlossen habe.
Herr Rm Waßmann bezieht sich im Wesentlichen auf das, was Herr Rm Dudde bereits ausgeführt habe. Seine Fraktion werde den Antrag daher auch ablehnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag der Fraktion FDP /Bürgerliste (Drucksache Nr.: 17943-20) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/Bürgerliste ab).
zu TOP 4.17
Quartiersgaragen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18589-20)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18588-0-E1):
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, ein Konzept „Quartiersgaragen“ für die Innenstadtbezirke zu erstellen.
Mit dem Ziel, oberirdische Stellplätze für den motorisierten Verkehr aus dem öffentlichen Raum in Quartiergaragen zu verlagern, sollen geeignete Flächen und die entsprechenden Besitzverhältnisse dargestellt und priorisiert werden. Dabei ist auch zu betrachten, bei welchen Mietkonditionen eine hinreichende Akzeptanz von Quartiersgaragen durch die Anwohner*innen zu erwarten ist.
2. Es wird eine Analyse zur Mitnutzung vorhandener Parkhäuser/Parkflächen durch die AnwohnerInnen (zeitliche Anmietung durch die Anwohner) erstellt. Die Möglichkeit der Mitnutzung von bereits vorhandenem, privatem Parkraum ist dabei vorrangig zu betrachten.
3. Das Konzept wird den zuständigen Gremien im ersten Quartal 2021 zur Beratung vorgelegt.
Begründung:
In dichtbesiedelten Wohnquartieren müssen Lösungen für den dort herrschenden Parkdruck gefunden werden. Der Parkplatzsuchverkehr macht einen großen Teil des Verkehrsgesamtaufkommens in den Quartieren aus und führt zu erheblichen Umweltbelastungen (Schadstoffe, Lärmemissionen) und Unfallgefahren.
Im Sinne eines verbesserten Rad- und Fußverkehrs und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität sollte die Möglichkeit geschaffen werden, einen Teil der parkenden Autos in Quartiersgaragen unterzubringen. Dafür muss sowohl die Nutzung städtischer als auch privater Grundstücke betrachtet und verschiedene Modelle für die Nutzung nicht städtischer Grundstücke geprüft werden.
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Stieglitz erläutert nochmal kurz die Hintergründe für den o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Herr Rm Waßmann kündigt an, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen werde. Man denke sogar noch eine Nummer größer. Wenn man darüber nachdenke, überhaupt Potentiale in der Stadt zu finden, wo man Wohnen und Arbeiten wieder lokaler zusammenführe, sei es in Erinnerung der alten Stadtstruktur auch spannend zu schauen, welche Potentiale der kurzen Wege es in dieser Stadt noch gebe, um Veränderungen herbeizuführen.
Frau Neumann-Lieven signalisiert ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion bittet aber darum die Zeitschiene, innerhalb derer die Verwaltung das Ergebnis vorlegen soll, zu erweitern.
Herr Wilde bittet darum, Punkt 3. des o.a. Antrags dahingehend zu ändern, dass die Verwaltung noch kein Konzept sondern zunächst einen ersten Zwischenbericht und diesen erst im Sommer 2021 vorlegen werde.
Unter Berücksichtigung dieses Änderungswunsches fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren:
1.Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, ein Konzept „Quartiersgaragen“ für die Innenstadtbezirke zu erstellen.
Mit dem Ziel, oberirdische Stellplätze für den motorisierten Verkehr aus dem öffentlichen Raum in Quartiergaragen zu verlagern, sollen geeignete Flächen und die entsprechenden Besitzverhältnisse dargestellt und priorisiert werden. Dabei ist auch zu betrachten, bei welchen Mietkonditionen eine hinreichende Akzeptanz von Quartiersgaragen durch die Anwohner*innen zu erwarten ist.
2.Es wird eine Analyse zur Mitnutzung vorhandener Parkhäuser/Parkflächen durch die AnwohnerInnen (zeitliche Anmietung durch die Anwohner) erstellt. Die Möglichkeit der Mitnutzung von bereits vorhandenem, privatem Parkraum ist dabei vorrangig zu betrachten.
3.Das Konzept wird den zuständigen Gremien im ersten Quartal 2021 zur Beratung vorgelegt.
Den zuständigen Gremien wird im Sommer 2021 ein erster Zwischenbericht vorgelegt.
zu TOP 4.18
Standortprüfung Umspannwerk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18590-20)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) ( Drucksache Nr.: 18590-20-E1):
…die DEW21 hat gegenüber den Ruhrnachrichten bestätigt, dass für den Bau eines neuen Umspannwerks als Ersatz für den Standort Batheyweg derzeit Standortprüfungen durchgeführt werden. Geprüft wird auch ein Standort an der Gotthelfstraße.
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Ausschuss bittet die DEW21 das Landschaftsschutzgebiet an der Gotthelfstraße bei der Standortprüfung für das neue Umspannwerk nicht weiter zu berücksichtigen.
Begründung:
Der Bau eines neuen Umspannwerks ist u.a. vor dem Hintergrund der gewünschten Elektrifizierung von Bussen unumgänglich. Die Prüfung geeigneter Standorte sollte aber insbesondere unter der Berücksichtigung von Gesundheits- und Naturschutzaspekten erfolgen. Die Tatsache, dass der in Frage kommende Bereich an der Gotthelfstraße in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, muss im Rahmen eines Abwägungsprozesses besonders berücksichtigt werden. Eine Bebauung ist in dem Gebiet nicht zulässig. Um sie zu ermöglichen müsste zunächst eine Befreiung von der Festlegung im Landschaftsplan beantragt werden. Auch im Interesse der DEW21 sollten deshalb Alternativen zu diesem Standort geprüft werden.
AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Dudde erläutert nochmal kurz die Hintergründe des o.a. Antrages seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass es sich hierbei um ein sehr ärgerliches Thema handele, wenn man betrachte, wie die Informationswege sich hierzu darstellen würden. Man habe selber mehrfach versucht mit DoNetz Kontakt aufzunehmen, um Informationen hierzu zu erhalten. Dies sei nicht gelungen, so dass man sich spätestens zur heutigen Sitzung schon gewünscht hätte, zu erfahren, warum und wofür dort ein Umspannwerk errichtet werden solle. Man könne im Moment kein Konzept dahinter erkennen; z.B. wie weit das noch gehe und welche Standorte noch in der Prüfung wären. Hierzu bitte er die Verwaltung das Ganze kritisch mitzunehmen, auch in Richtung von DSW21 und deren Töchter. Wie hier mit dem Rat umgegangen werde halte er dringend für opitmierungsbedürftig. In der Sache, ja der Standort befände sich im Landschaftsschutzgebiet. Die Standortprüfung sei nach seinem Informationsstand noch gar nicht abgeschlossen….“und da gehe es schon los, welchen Informationsstand hat man und wie soll man das Ganze bewerten?“ Das mache an der Stelle nicht zufrieden. Darum werde man heute dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zustimmen.
Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass es ihrer Fraktion in der Fragestellung ganz ähnlich gehe. Man habe hierzu keinerlei Hintergrundinformationen bekommen; z.B. wie weit die Überlegungen überhaupt seien, „wofür und wie groß soll das sein?“ „...gibt es Alternativstandorte etc.?“ Man hätte daher allerdings lieber darum gebeten eine Bitte um Stellungnahme vorzuschalten, um zu erfragen, was will DEW21/DoNetz bevor man die Entscheidung darüber gefällt hätte, ob man dem heutigen Antrag zustimmen könne oder nicht. Daher werde ihre Fraktion sich heute zum Antrag enthalten.
Herr Wilde schlägt vor, den Antrag heute als Signal so setzen aber die DEW21/DoNetz darum zu bitten in der nächsten Sitzung insgesamt einmal zu diesem Thema zu berichten.
Der Ausschuss stimmt de o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion sowie Fraktion FDP/Bürgerliste) zu und beauftragt die Verwaltung damit zur nächsten Ausschusssitzung entsprechende Vertreter*innen der DEW21/DoNetz einzuladen, welche den Ausschuss entsprechend zum o.a. Thema informieren können.
zu TOP 4.19
Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18592-20)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18592-20-E1):
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht sowie Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Welche Fortschritte und Erfolge wurden bislang bei dem Projekt „Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens“ in Dortmund erzielt?
2. Welche Maßnahmen müssen noch implementiert werden und an welchen Stellen hat es Schwierigkeiten bzw. Probleme gegeben?
3. Welche digitalen Möglichkeiten bestehen derzeit für Antragstellende, sich über den Verfahrensstand ihrer Bauanträge zu informieren?
Zudem bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum bisherigen Gesamtverlauf des Projektes „Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens“ in Dortmund.
Begründung
Im Jahr 2018 wurde das Pilotprojekt „Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens“ vom Land NRW ins Leben gerufen und die Stadt Dortmund als Modellkommune ausgewählt. Durch die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens sollen die Baubehörden in Nordrhein-Westfalen entlastet und das gesamte Verfahren von der Einreichung eines Bauantrags bis zu dessen Genehmigung erheblich beschleunigt werden. Darüber hinaus wird auch den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Rechnung getragen. Inzwischen sind mehr als zwei Jahre seit Projektbeginn vergangen und laut ursprünglichem Stufenplan soll Ende 2021 die dritte und letzte Projektphase beginnen.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Aktueller Sachstand Haus Kurl / Graureiherkolonie
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17179-20-E1)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17179-20-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 06.05.2020 vor-
…wir hatten zum Thema Haus Kurl und Graureiherkolonie bereits in der Vergangenheit Anfragen eingereicht und Antworten der Verwaltung erhalten (siehe hierzu Drucksachen 00133-15 und 13730-19). Die damaligen Fragen sind nicht abschließend geklärt.
In Drucksache 13730-19-E2 heißt es:
„Zu Frage 1:
Die zuständige Behörde – der Landesbetrieb Wald und Holz NRW – überprüft zurzeit die
Umsetzung der Auflagen.
Zu Frage 2:
Der Graureiherbestand in Kurl ist stabil. Ohne menschliches Eingreifen hat eine Verlagerung
von ca. 25 – 30 Brutpaaren aus dem abgängigen Waldbestand nördlich des ehem. Hauses Kurl
in den Kurler Busch stattgefunden. Am alten Standort sind etwa 12 Paare verblieben.“
Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:
Was hat die Prüfung durch den Landesbetrieb Wald und Holz ergeben?
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17179-20-E2:
…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der Landesbetrieb Wald und Holz hat mitgeteilt, dass den forstbehördlichen Auflagen
weitgehend nachgekommen wurde und wird. Ausnahme: ein 4 – 5 m breiter Streifen südlich
der ehemaligen Zufahrt zum Haus Kurl entlang der Kurler Straße und der Werimboldstraße,
der weiterhin regelmäßig gemulcht wird.
Über den Umgang mit diesem Bereich ist noch nicht endgültig entschieden worden.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis:
zu TOP 5.2
Pfand- und Mehrwegsysteme bei Großveranstaltungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18537-20)
Hierzu Bitte u Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen ) ( Drucksache Nr.: 18537-20):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung erneut darzustellen, wie der Ratsbeschluss vom 07.06.1990 zur Einführung von Pfand- und Mehrwegsystemen bei öffentlichen, städtischen Großveranstaltungen umgesetzt wurde.
Wir bitten auch erneut um die Darstellung ob, und wenn ja wie, Pfand- und Mehrwegsysteme bei Veranstaltungen der städtischen Beteiligungen geregelt sind.
Begründung:
Vor einem Jahr (Sitzung des Umweltausschusses vom 18.09.2019) hat die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung gebeten darzustellen, wie der schon vor 30 Jahren gefasste Beschluss zur Einführung eines Pfand- und Mehrwegsystems bei Großveranstaltungen umgesetzt wurde und wie sich die heutige Genehmigungspraxis solcher Veranstaltungen darstellt (DS-Nr.: 15382-19). Eine Stellungnahme der Verwaltung sollte zu einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Dies ist bisher nicht geschehen.
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen ) ( Drucksache Nr.: 15382-19):
-lag bereits zur Sitzung am 18.09.2019 vor-
Hierzu Zwischenbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18537-20-E1):
…in seiner Sitzung am 26.09.2019 hat der Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen
Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf
von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei
anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten
Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden. Mit zukünftigen
Veranstaltungen und Events ist nicht „das kleine Siedlerfest“ gemeint.
Die Verwaltung wird beauftragt, ebenso für alle städtischen Plätze sowie bei Veranstaltungen
der Westfalenhallen ein Pfandsystem beim Verkauf von Getränken vorzuschreiben.
Gleichzeitig bat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des AUSW am
18.09.2019 (DS-Nr. 15382-19) die Verwaltung darzulegen, wie der Ratsbeschluss vom
07.06.1990 umgesetzt wurde und wie sich die heutige Genehmigungspraxis darstellt.
Rückblick
Auf Antrag der SPD-Fraktion unter dem Titel „Grundzüge einer umweltorientierten und
zukunftssicheren Abfallwirtschaft in Dortmund“ hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner
Sitzung am 17.05.1990 u.a. folgenden Beschluss gefasst:
„Bei öffentlichen Großveranstaltungen in kommunaler Trägerschaft bzw. mit finanzieller
Unterstützung der Stadt sowie solchen, deren Durchführung der gemeindlichen Erlaubnis
bedürfen, werden Mehrweg- oder Pfandsysteme verbindlich vorgeschrieben; Ausnahmen
hiervon sind nur gestattet, wenn Verletzungsgefahren zu befürchten sind. Die Veranstalter
haben für sortenreine Getrennthaltung der nicht vermeidbaren Abfälle zu sorgen.“
[II - Vermeidung von Abfall, Punkt. 3]
In einer weiteren Sitzung des Rates am 07.06.1990 wurde dem damaligen Stadtreinigungsamt
(StA 70) folgender Auftrag zugewiesen:
„Für die mit Beschluss des Rates vom 17.05.1990 unter II, Punkte 1 bis 6 festgelegten
Grundsätze werden Realisierungsprogramme aufgestellt und … zur Beschlussfassung
vorgelegt. …
4. Für alle Satzungen, Verträge und sonstige Vereinbarungen sind Änderungsvorschläge
zu erarbeiten, um die in Punkt II/3 der Grundsätze festgelegten Prinzipien der
abfallfreien bzw. abfallarmen Durchführung von Großveranstaltungen durchzusetzen
und sicherzustellen, dass die Veranstalter für die sortenreine Erfassung und
Verwertung sorgen. …“
IST-Situation
Öffentliche Veranstaltungen, ob Großveranstaltungen oder kleine Feste, finden in
unterschiedlicher Trägerschaft und auf unterschiedlichen Flächen statt. In Abhängigkeit von
den Veranstaltern oder den Veranstaltungsorten müssen diverse vertragliche und andere
Zustimmungsvoraussetzungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis) gegeben sein, um die
Veranstaltungen und Events durchführen zu können.
Darüber hinaus finden zahlreiche, auch größere Veranstaltungen auf privaten Grundstücken
statt, für die es keine grundsätzlichen Genehmigungs- oder Anzeigepflichten gibt. In
Einzelfällen ist lediglich eine Genehmigung zum Ausschank alkoholischer Getränke
erforderlich.
Für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen (ÖWG) werden durch das
Veranstaltungsmanagement beim Ordnungsamt Sondernutzungserlaubnisse erteilt. In den
Erlaubnissen wird unter Bezugnahme auf den damaligen Ratsbeschluss vom Mai 1990 darauf
hingewiesen, dass bei Abgabe von Speisen und Getränken, Mehrweg- oder Pfandsysteme
verbindlich vorgeschrieben sind. Erlaubnisse nach der Sondernutzungssatzung der Stadt
werden auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes (StrWgG NRW) für Nutzungen von
Gemeinde- und Kreisstraßen erteilt. Zu den Straßen in diesem Sinne zählen auch Wege,
Plätze und Fußgängerzonen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Das StrWgG NRW
sowie die auf dieser Grundlage erteilten Erlaubnisse beschränken sich auf die Belange der
Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs. Andere Belange, wie z.B. die Pflicht zur
Verwendung von Mehrwegsystemen bei Veranstaltungen auf ÖWG-Flächen, können nicht als
einforderbare Bedingung oder Auflage berücksichtigt werden, sondern lediglich als Hinweis.
Bei einigen Veranstaltungen in kommunaler Trägerschaft, wie z.B. DortBunt, gehört der
Einsatz von Pfand- und Mehrwegsysteme bereits zu den Teilnahmebedingungen. Ob dies bei
allen Veranstaltungen in städtischer Regie der Fall ist, konnte noch nicht abschließend geklärt
werden.
Für Veranstaltungen im Revierpark Wischlingen existiert in den entsprechenden Verträgen
bislang keine Verpflichtung der Fremdveranstalter zur Verwendung eines Mehrweg-/Pfandsystems
bei der Getränke- und Speisenabgabe. Der überwiegende Teil der Veranstalter bietet
jedoch entsprechende Systeme bereits aus Eigeninteresse an.
Bei Fiskalflächen im städtischen Eigentum, beispielsweise Grün- und Erholungsanlagen wie
der Fredenbaumpark oder auch der Eberplatz an der Eberstraße, die an Veranstalter vermietet
werden oder deren Verwaltung durch beauftragte Unternehmen erfolgt, kann die Nutzung
eines Pfand- und Mehrwegsystems im privatrechtlichen Miet- und Nutzungsvertrag
festgeschrieben werden. In den Nutzungsgenehmigungen ist die Verpflichtung der
Fremdveranstalter zur Verwendung von Mehrwegsystemen bisher nicht durchgängig
enthalten.
Demgegenüber sieht der verantwortliche Sport- und Freizeitbetrieb in den Verträgen für
Fremdveranstaltungen im Westfalenpark beispielsweise folgende Maßgabe vor: „In
städtischen Parkanlagen ist für die Gastronomie ein Pfandsystem vorgeschrieben. Auf alle
ausgegebenen Becher ist ein einheitliches Pfand zu erheben.“ Lediglich bei der
Eigenveranstaltung Lichterfest ist in der Vergangenheit noch kein Pfandsystem angeboten
worden.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Eine große Zahl an Veranstaltern, u.a. die Organisatoren von kleinen Festen und Märkten,
nehmen das Thema Abfallvermeidung ernst und berücksichtigen bereits aus eigenem
Interesse den Einsatz von Mehrwegsystemen. Allerdings gibt es insbesondere für einige
größere Veranstaltungen deutlich erkennbaren Nachholbedarf.
Die vorgenannten Ausführungen lassen richtige Ansätze erkennen, machen aber auch
deutlich, dass es an einem einheitlichen koordinierten Ansatz fehlt, der die kommunalen
Erlaubnis- und Zustimmungsverfahren aber auch die Nutzungsvereinbarungen und
Veranstaltungsverträge der Stadt als Grundstückseigentümerin gleichermaßen mit einbezieht.
Bevor der Ratsbeschluss vom 26.09.2019 umgesetzt werden kann, bedarf es noch einiger
Abstimmungen u.a. mit dem Schaustellerverein und weiteren Beteiligten. Dabei werden auch
die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die hygienischen Randbedingungen
bei der Verwendung von Mehrweggeschirr und entsprechenden Systemen abzustimmen sein.
Auch die derzeitige wirtschaftliche Situation der Gewerbetreibenden und der Veranstalter ist
zu berücksichtigen. Außerdem sind im Weiteren die für die Vorgaben maßgebliche
Veranstaltungsgröße oder Teilnehmerzahl festzulegen. Ebenso stellt sich die Frage, ob sich
die Verwendung von Mehrwegsystemen wie im Beschluss ausgeführt nur auf Getränke
beschränken oder sinnvollerweise auch für Speisen gelten sollte. Ob und in welcher Form die
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH bei Eigen- und Fremdveranstaltungen ein
verpflichtendes Mehrwegsystem für Getränke und Speisen vorschreibt bzw. vorschreiben
kann, gilt es zu klären.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die beteiligten Verwaltungseinheiten unter der
Federführung des Umweltamtes ein Konzept zur inhaltlichen und zeitlichen Umsetzung des
Ratsbeschlusses erarbeiten und den politischen Gremien bis Mitte 2021 zur Entscheidung
vorlegen.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis und erwartet von der Verwaltung das von ihr angekündigte Konzept bis Mitte 2021.
zu TOP 5.3
Gespräche mit der Deutschen Umwelthilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18362-20)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18362-20):
…für den 27. August sind Gespräche des Oberbürgermeisters mit der Deutschen Umwelthilfe bezüglich der ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung geplant.
Wir bitten die Verwaltung, den Ausschuss für Verkehr und den Umweltausschuss in der jeweils nächsten Sitzung über das Gespräch und die möglichen Ergebnisse zu informieren.
Desweiteren bitten wir die Verwaltung um einen Sachstand zur Umsetzung des neuen Luftreinhalteplans.
Begründung:
Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen mit der Deutschen Umwelthilfe zur Vermeidung von Dieselfahrverboten im Januar 2020 wurden 2 Maßnahmenpakete beschlossen. Die Punkte des ersten Pakets sollten unverzüglich vollständig umgesetzt werden. Das zweite Paket sollte in den Luftreinhalteplan der Stadt Dortmund aufgenommen werden. Ein neuer Luftreinhalteplan, der alle Vereinbarungen enthält, war für Ende August 2020 vorgesehen.
AUSW, 16.09.2020:
Herr Dr. Rath verweist hierzu auf die schriftlichen Informationen, die den Fraktionen nach der mündlichen Berichterstattung im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün inzwischen zugesandt wurden und sich auch als Anlage zur Niederschrift über die heutige Sitzung wiederfinden werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.4
Altlasten auf dem HSP-Gelände
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18588-20)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18588-20):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Altlastenproblematik auf der Fläche des ehemaligen Hoesch-Spundwand-Geländes.
Dabei bitten wir insbesondere um Angaben zum Umgang mit noch vorhandenen Ölgruben und Sinteranlagen auf dem Gelände.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
zu TOP 6.1
Wohnungsmarktbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18240-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2020 der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Wohnungsbaukoordination
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18587-20)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18587-20):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum Ausbau des Bereichs Wohnungsbaukoordination und zur Einstellung von Wohnungsbaukoordinator*innen.
Begründung:
Der Bedarf an Wohnungen wächst in Dortmund seit Jahren. Gleichzeitig sinkt der Bestand an geförderten Mietwohnungen. Daher muss möglichst schnell bezahlbarer geförderter Wohnraum geschaffen werden. Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Dortmund hat die Verwaltung im vergangenen Jahr die Vorbereitung einer Wohnungsbaukoordination zur Verbesserung der Kooperation mit Wohnungsbauinvestor*innen angekündigt.
AUSW, 16.09.2020:
Frau Laubrock berichtet hierzu wie folgt:
„Die Wohnungsbaukoordination ist als zweiköpfige Stabsstelle im Amt für Wohnen organisatorisch angebunden. Zum 01.09.2020 haben wir die erste Planstelle besetzt. Die Besetzung der zweiten Planstelle wird in der nächsten Woche erfolgen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis:
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
zu TOP 7.1
Strukturplan Zeche Gneisenau Dortmund-Derne
Beschluss (Drucksache Nr.: 18124-20)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 08.09.2020:
Als Berichtende erscheinen Frau Linnebach (FB 67) und Herr Thabe (FB 61)
Herr Thabe führt die jüngste Historie zur Entwicklung des Stadtteils Derne nach Zechenschließung aus. Das jetzige Papier fußt auf dem Rahmenplan Derne von 2005 sowie das Entwicklungskonzept 2011 und verfolgt das Ziel, den Strukturwandel im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für Derne zu gestalten.
Der Strukturplan sei perspektivisch gesehen eine echte Alternative zu einer – auch in diesem Fall angestrebten - Investorenentscheidung.
Der vorliegende Strukturplan ist als erster Entwurf und Selbstbindung der Verwaltung zu werten, um den Weg für eine weitere Qualifizierung auf dieser Grundlage zu ebnen.
Frau Linnebach erläutert, dass der Workshop im März einberufen wurde um konstruktiv und fachlich über eine städtebauliche Aufwertung des Stadtteils Derne zu beraten, die insbesondere auch den Kreisverkehr und Eingangsbereich Dernes mit einbezieht.
Auf Nachfrage wird erklärt, dass zu fachlichen Workshops kein potentieller Investor eingeladen wird. Deren Planungen sind im Übrigen dem Ministerium als auch Frau Professorin Reicher bekannt.
Hinsichtlich der Frage zur Nahversorgung erklärt Herr Thabe, dass Derne mit dem vorhandenen Angebot gut aufgestellt sei; dies sei vergleichbar mit anderen Stadtteilen. Der Wunsch nach Vergrößerung der Verkaufsfläche liegt von Anbietenden stadtweit vor und ist marktwirtschaftlich begründet.
Frau Linnebach macht deutlich und bittet eindringlich, die einmalige Chance zu nutzen, eine generationsübergreifende, städtebauliche Landmarke als Derner Mitte anzustreben und keinen Discounter mit Parkplatz als Alternative. Auch sollte der Denkmalschutz nicht banalisiert werden.
Die im Raume stehenden Fördermittel von 14 Mio. Euro würden mit 8 Mio. für die Denkmäler und zu 6 Mio. für die Entwicklung des Stadtteils aufgeteilt werden.
Hier wäre z. B. ein Fördertopf für Fassadengestaltung der Hauseigentümer an der Altenderner Straße möglich, Rad- und Gehwegeverbindungen etc. Die Anträge seien schon teilweise fertig, eine Entscheidung über die Vergabe fällt im Sommer 2021.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel (B90/Die Grünen) und Storkebaum (Die Linke) den Vorschlag der Verwaltung ab.
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Strukturplan als Leitlinie für die künftige städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau in Dortmund-Derne.
AUSW, 16.09.2020:
Frau Löhken-Mehring berichtet darüber, dass sie etwas ausholen müsse, um die Beschlusslage mit der Tragweite überhaupt einordnen zu können. Sie selber sei von den Senior*innen des Stadtbezirkes Scharnhorst nun zum zweiten Mal in den Seniorenbeirat gewählt worden. Damit sei für sie ein sehr ernst zu nehmender Auftrag verbunden, den sie auch engagiert auslebe aber insbesondere in Derne.
„Was ist eigentlich in den letzten Jahren in Derne passiert? Es hat vor etwa 4 Jahren einen Ratsbeschluss gegeben und den Auftrag an die Verwaltung, ein Konzept zur altersgerechten Stadt zu entwickeln, damit in Dortmund der demographische Wandel gestaltet werden kann. Dieses Projekt ist in das Bundesprojekt DeWeK (Demographie Werkstatt Kommunen) integriert worden. Damit wurde Dortmund bundesweit als einzige Großstadt mit aufgenommen und Derne ist einer von vier Modellstandorten in Dortmund. Dieses Modell hat in Derne über Bürgerwerkstätten eine sehr breite Bürgerbeteiligung bewirkt und im Ergebnis ein sehr breites ehrenamtliches Engagement hervorgebracht. Sie wissen auch, dass Bundes-oder Landesprojekte mit 3 bis 4jähriger Befristung oft verpuffen, wenn die Förderung ausläuft. Aus diesem Grund hat sich vor 2 Jahren aus dieser Bürgerwerkstatt heraus in Derne der Förderverein „Gerne in Derne“ gegründet, mit dem Ziel, die positiven Erfahrungen aus dieser Bürgerwerkstatt mit einer integrierenden Entwicklung für Derne weiter fortzuführen, über das Projekt hinaus. In Derne gibt es überhaupt keine einzige Kneipe. Da gibt es kein Café, keine Eisdiele etc….also überhaupt nichts, wo Kommunikation stattfinden kann. Das heißt, Bürgerinnen und Bürger können nicht zusammenkommen und wo man dies nicht kann, könne man kein Gemeinwesen und keine Solidarität entwickeln. Da kann man aber auch nicht Vorurteile revidieren und das wäre in Derne ganz wichtig, weil in Derne der Ausländeranteil, insbesondere der türkischen Bevölkerungsgruppe bei 27 Prozent liegt. Von daher ist das schon ein „schwieriges Pflaster“, schwierig nicht deswegen, weil wir da riesen Konflikte haben sondern schwierige, weil alle brav nebeneinander vorbeileben aber es überhaupt kein Miteinander gibt und wenn es überhaupt keinen zentralen Ort der Begegnung gibt, dann kann man das auch nicht gestalten. Mit Unterstützung der Stadt ist es nun gelungen, in Derne einen Bürgertreff zu entwickeln, der die Aufgabe einer Begegnungsstätte hat. Die ist in Trägerschaft des Fördervereins „Gerne in Derne“. Darüber hinaus hat dieser Verein einen Bewirtschaftungsvertrag mit der Stadt Dortmund geschlossen und wir haben auf dem ehemaligen Zechengelände den „ Derner Wald“ (inzwischen wurden über 40 Bäume gepflanzt etc…) angelegt. Jetzt nochmal konkret zur Versorgungsituation in Derne: In Derne gibt es das neue Einkaufszentrum, wo alles vorhanden ist. Da ist Dm, ein Friseur, ein Bäcker, eine Sparkasse, ein REWE und ein Getränkemarkt. Da gibt es KIK, ALDI , eine Poststelle, einen Zeitungs-und Tabakladen und eine Physiotherapeuten. Das Problem in Derne ist, dass dieses Einkaufszentrum ziemlich überlaufen ist, weil die Menschen aus der Großsiedlung Scharnhorst-Ost dorthin kommen, da sie dort alles an einem Fleck haben. Hostedde wird von Derne mit versorgt, Kirchderne ist völlig unterversorgt. Da gibt es überhaupt keine Versorgungsstruktur. Das wird sich dort erst im nächsten Jahr mit Errichtung eines NETTO ändern.Inzwischen kommen auch die Menschen aus Lünen-Gahmen nach Derne, weil es ungeheuer bequem ist. Vor dem Hintergrund gibt es natürlich an vielen Stellen Überlastungen, weil der REWE überlastet/überladen ist. Der ALDI ist auf dem neuesten Stand, der funktioniert und da gibt es überhaupt keinen Bedarf. Jetzt haben wir auf der einen Seite den Beschluss des Rates, des Integrierten Handlungskonzeptes Derne mit dem Auftrag, Derne weiterzuentwickeln, die Derner Mitte zu entwickeln. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Strukturplan zur Entwicklung dieses Integrierten Handlungskonzeptes zu entwickeln. Der ist jetzt vorgelegt worden. In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung (BV) ist dieser abgelehnt worden. Damit hat die BV einen Beschluss gegen ihren ursprünglich positiven Beschluss für ein Integriertes Handlungskonzept …gegen die Entwicklung von Derne gefasst und was viel schlimmer ist, dieser Beschluss ist nirgendwo öffentliche diskutiert worden. Sie müssen sich vorstellen, es gibt inzwischen eine Diskussionskultur im Rahmen des Bundesprojektes, mit Bürgerwerkstätten, wo alles vorgestellt wird, wo Bürger einbezogen werden und jetzt wird klammheimlich ein Beschluss gefasst, der besagt: Wir entscheiden uns für ALDI und gegen die Entwicklung der Denkmäler und gegen zukünftige öffentliche Mittel zur Instandhaltung der Denkmäler und entscheiden uns auch möglicherweise gegen die Aufnahme Dernes in das UNESCO- Welterbe. Das ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Nicht das vor Ort Unruhe aufgrund dieser Beschlusslage entsteht. Es gibt nämlich zwei Konzepte, eines ist für Kommerz und eines ist für Weiterentwicklung. Die BV hat sich einsam und alleine für Kommerz entschieden, der an der Stelle überhaupt nicht zwingend notwendig ist. Deswegen meine Bitte an Sie, beschließen Sie diesen Antrag heute nicht, geben Sie der neu gewählten BV erneut die Chance, sich damit zu befassen.“
Herr Rm Waßmann stellt in Frage, wie man hier eigentlich mit der BV…mit der Öffentlichkeit umgehe, wenn man ein erstes Konzept auf den Weg bringe und erstmal in der Entwicklung dulde und dann alle Beteiligten aus der Presse erfahren, dass dieses Konzept nicht mehr zum Tragen komme. Dann komme ein anderes Konzept, welches nicht mehr in der Breite der Politik auf den Weg gebracht worden sei, weil Werkstattgespräche stattgefunden hätten, in Besetzungen, wo sich nicht alle wiederfänden. Hier sei jetzt erheblicher Diskussionsbedarf. Vor dem Hintergrund des einstimmigen Beschlusses der BV empfehle er heute dringend, weder die Vorlage noch die Beschlusslage der BV zu beschließen sondern der Verwaltung hier die Gelegenheit zu geben, die Differenzen z.B. im Rahmen eines „Runden Tisches“ mit der Bezirksvertretung unter Beteiligung des AUSW zu moderieren, um dort zu versuchen, möglichst einen Konsens zu erzielen.
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass auch ihre Fraktion es für erforderlich halte, der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, mit den Bürgern, mit der neuen Bezirksvertretung vor Ort das Ganze nochmal neu zu thematisieren und neu und breit aufzustellen, da ansonsten hier nicht nur Fördergelder sondern ein ganzer Platz verloren gehe. Man möchte schon die beiden Denkmäkler in dem Bereich erhalten. Dies gehe allerdings nur mit den Bürgern vor Ort. Deswegen auch hier die Empfehlung die ganze Angelegenheit zu vertagen und die Verwaltung darum zu bitten, mit den Bürgern vor Ort nochmal zu arbeiten, in welcher Form, könne man gerne nochmal diskutieren.
Herr Wilde bedankt sich für die absehbare Entscheidung. Er glaube auch, dass es richtig und wichtig sei, mit den Fraktionen aus der Bezirksvertretung (neu) und auch aus der Mitte des Ausschusses heraus nochmal gemeinsam in ein Gespräch einzusteigen, um die Informationen auszutauschen. Auf der Grundlage dieser Gesprächsergebnisse halte er es darüber hinaus für sinnvoll, vor Ort eine Bürgerinformation zu organisieren und erst danach eine Entscheidung zu treffen, wie es weitergehe.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit. Vor dem Hintergrund der Gesprächsergebnisse eines noch zu planenden Treffens von Vertreter*innen der Bezirksvertretung Scharnhorst sowie des Ausschusses soll eine entsprechende Bürger*innen-Informationsveranstaltung vor Ort durchgeführt werden. Erst danach soll darüber entschieden werden, auf welcher Grundlage man hier weiter vorgehen will.
zu TOP 7.2
Sanierungsverdachtsgebiet "ehemalige Weichenfabrik und Umfeld"
hier: Aufhebung des Beschlusses gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17951-20)
AUSW, 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufhebung des Sanierungsverdachtsgebietes „ehemalige Weichenfabrik und Umfeld“ im Stadtbezirk Hombruch, Ortsteil Barop.
zu TOP 7.3
Stadterneuerung: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt“
Fortführung des Projekts Hof-, Fassaden-, Lichtgestaltung in den Jahren 2020 bis 2022
Empfehlung (Drucksache Nr.: 18116-20)
AUSW, 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt den Sachstand zu den durchgeführten Gestaltungen des Projekts Hof-, Fassaden-, Lichtgestaltung von privaten Immobilieneigentümer*innen in der Nordstadt der Jahre 2015 bis 2020 zur Kenntnis.
Er beschließt die Fortführung Projekts und beauftragt die Verwaltung weitere Gestaltungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 600.000 €, vorbehaltlich der Umwidmung eines schon vorliegenden Förderbescheides durch die Bezirksregierung Arnsberg, umzusetzen.
zu TOP 7.4
Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Durchführungsbeschluss Bewohnergetragene Projekte
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18155-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Höde zur Kenntnis:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, vorbehaltlich des zu erwartenden Zuwendungs-
bescheides der Bezirksregierung Arnsberg, die Verlängerung des Durchführungszeitraumes im Teilprojekt „F6 Unterstützung bewohnergetragener Projekte und privater Investitionen (Hörder Stadtteilfonds)“ bis zum Ende der Programmlaufzeit.
Im Verlängerungszeitraum entstehen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 93.750 € und
Erträge durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von insgesamt 75.000 € (80%
Förderquote). Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 18.750 € (20%).
zu TOP 7.5
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratung- und Bildungshaus in der Nordstadt"
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr.: 18283-20)
AUSW, 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g
folgenden Inhalts:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Erhöhung des Weiterleitungsbescheides an die Stiftung Soziale Stadt zur Durchführung des Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ (DS-Nr. 03327-15, DS-Nr. 05925-16 und DS-Nr. 13179-19) um 2.150.000 €. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 5.970.000 € auf insgesamt 8.120.000 €.
Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird
mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90% der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 5.373.000 €. Für die aktuelle Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 7.160.580 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 597.000 € um 362.420 € auf insgesamt 959.420 €.
Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 8.120.000 €, bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2023) eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 47.971 €.
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
zu TOP 8.1
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2021
Empfehlung (Drucksache Nr.: 18224-20)
AUSW, 16.09.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2020 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.01.2021 anzuwenden.
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
11. Anfragen
zu TOP 11.1
Wiederherstellung von zerstörten Saumbiotopen an der Ecke Terwestenstraße / Am Spörkel
Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12571-18-E3)
Hierzu Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12571-18-E3):
…mit Schreiben vom 17.01.2020 wurde der Ausschuss über die Absicht des Tiefbauamtes in Kenntnis
gesetzt, auf den Flächen im Einmündungsbereich Terwestenstraße/Am Spörkel durch die Technische
Dienste Straße Barrieren einzubauen, um dort ein Parken zu verhindern. Bei dieser Lösung sollte
jeweils nur eine Einfahrt von 3 m für den landwirtschaftlichen Zugang zum Feld freigehalten werden.
Im Zuge der Vorbereitung dieser Maßnahmen wurde ein Ortstermin mit dem Eigentümer und
Nutzer der landwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt, da dessen Grundstücke und
Interessen durch die Maßnahme tangiert sind. Im Zuge dieses Termins wurde festgestellt, dass die
vorgesehenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Folgende Gründe sind dafür
ausschlaggebend:
Die Trassenführung der Terwestenstraße im Einmündungsbereich der Straße Am Spörkel ist
historisch bedingt von den Radien her sehr eng erstellt. Dies bedeutet, dass die heutigen
landwirtschaftlich genutzten Maschinen und Fahrzeuge nicht mehr mit diesen Kurvenradien
auskommen. Dies wurde von dem Grundstückseigentümer bei dem Ortstermin eindrucksvoll
veranschaulicht. In die betroffenen Felder könnte nach einem Einbau von Barrieren weder
eingefahren, noch könnte die Kreuzung mit den Großfahrzeugen in allen Richtungen passiert
werden. Die Sperrung durch Felsblöcke oder Pfosten wie im Schreiben vom 17.01.2020 dargestellt
sowie der Rückbau der Zufahrten auf 3 m Breite sind daher nicht umsetzbar.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Verständnis.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
12. Informationen der Verwaltung
Die öffentliche Sitzung endet um 18:09 Uhr.
Kowalewski Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
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