Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Rates der Stadt
am 12.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:42 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 87 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Heymann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jäkel (SPD)
Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Thieme (NPD)
Rm Urbanek (AfD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 03.09.2015

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 14.09.2015

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 01.10.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01959-15)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In O 233 - EKZ Körner Hellweg – sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(59. Änderung), IV. Beschluss den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, V. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02696-15)

3.3 Bauleitplanung, Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) – (Änderungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss, Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung unter Erteilung einer Befreiung)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 02603-15)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02560-15)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02580-15)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02260-15)


3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 166 -südlich Siegburgstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02261-15)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 164 -nördlich Bodelschwingher Straße-, Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 18.12.2013 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Mg 164 -nördlich Bodelschwingher Straße- in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02301-15)

3.9 Radschnellweg Ruhr (RS1)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02172-15)

3.10 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01951-15)

3.11 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02163-15)

3.12 Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und Änderung der Anfahrtsgebühren des ZOB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02332-15)

3.13 Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kv- Höchstspannungsfreileitung Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme der Verwaltung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02595-15)

3.14 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02258-15)

3.15 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01749-15)

3.16 Wohnungsmarktbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02324-15)

3.17 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02551-15)
3.18 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02113-15)

3.19 Widmung eines Teilabschnittes der Dorstfelder Allee in Dortmund-Innenstadt-West und Dortmund-Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01877-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02257-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015
(Drucksache Nr.: 02257-15)


4.2 Bericht zur Umsetzung des Masterplans Wissenschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02333-15)

4.3 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02185-15)

4.4 Entwicklung eines Gründerinnenzentrums Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02196-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Erneuerung des Paktes für den Sport in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02573-15)

6.2 Änderung von Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02402-15)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02548-15)


9.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02565-15)

9.3 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02128-15)

9.4 Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Nordost Alt (Grevel) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02489-15)

9.5 Verwaltungsrat der Sparkasse
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02626-15)

9.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02811-15)

9.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02631-15)

9.8 Gekko
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02943-15)

9.9 Jobcenter Dortmund - Vertretung der Stadt Dortmund in der Trägerversammlung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02794-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01804-15)

10.2 Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02536-15)

10.3 Bestellungen für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01999-15)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Schutzwürdigkeit der Stifts-Braustube im ehemaligen Sudhaus der Hörder Stifts-Brauerei
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02516-15)

11.1.2 Zustellung der Fluchtwege im Ratssitzungssaal
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02534-15)

11.1.3 Erfassung von Asylbewerbern nach Nationalitäten in der EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02535-15)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Frank (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurden die Tagesordnungspunkte

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02580-15)

3.10 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01951-15)

3.11 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02163-15)
3.15 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01749-15)

10.1 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01804-15)

10.2 Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02536-15)

von der Tagesordnung abgesetzt, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien beraten wurden.

Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt darauf verständigt habe, dass diese für die gesamte Sitzung gelten soll und dass es pro Tagesordnungspunkt nur eine Wortmeldung von der gleichen Person geben soll. Der Rat der Stadt beschloss anschließend mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 03.09.2015

Die Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 03.09.2015 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 14.09.2015

Rm Brück (Die Rechte) führte an, dass das Protokoll hinsichtlich des Ausschlusses eines Ratsmitgliedes fehlerhaft sei. Nach seinem Dafürhalten müsse der Teil, in dem angeführt wird, dass Störer aus dem Zuhörerbereich verwiesen wurden, wie folgt lauten: Der Zuhörerbereich wurde komplett von politisch missliebigen Personen gesäubert.

OB Sierau wies darauf hin, dass sich der Rat der Stadt, entsprechend der Bestimmungen der Geschäftsordnung, in seiner darauffolgenden Sitzung am 01.10.2015 mit der Thematik beschäftigt und mit dem Vorgang in dem Sinne einverstanden erklärt hat, wie er in der Niederschrift festgehalten ist.

Anschließend wurde die Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 14.09.2015 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) genehmigt.



zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 01.10.2015

Die Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 01.10.2015 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01959-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 für den unter Punkt 1 dieser Beschussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 30.07.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage
§ 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

II. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In O 233 - EKZ Körner Hellweg – sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(59. Änderung), IV. Beschluss den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, V. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02696-15)

Dem Rat der Stadt lag zur Information der u. a. Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015 zum Vorbescheid für die Errichtung eines ALDI-Marktes,
Körner Hellweg 10 - 18 - Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB (Drucksache Nr.: 02679-15) vor:


Herr Finger (StA 61) erläuterte die Verkehrssituation und stellte das Baugenehmigungsverfahren vor.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigungen zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung der Vorhaben mit folgenden Prüfauftrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert die Verwaltung auf zu prüfen, anstatt des im vierten Absatzes auf Seite 3 der Vorlage angekündigten Durchfahrtverbots für die Lippstädter Straße eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“ einzurichten.

Begründung:
Bereits heute besteht für das Linksabbiegen für den Verkehr aus westlicher Richtung in die Lippstädter Straße ein Durchfahrverbot, das regelmäßig missachtet wird. Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis einer Anwohnerversammlung am 31.10.15 wird die Verwaltung aufgefordert, mit der Eröffnung des ALDI-Marktes die Lippstädter Straße vom Körner Hellweg aus als „unechte Einbahnstraße“ mit dem - StVO Verkehrszeichen-Nr. 267 Verbot der Einfahrt" – roter Kreis mit weißem Balken in der Mitte – zu beschildern, aber innerhalb der Straße keine Einbahnstraße anzuordnen. Hierdurch wird die Einfahrt vom Körner Hellweg verboten, jedoch bleibt die Lippstädter Straße in beiden Richtungen befahrbar, so dass Blockumfahrten in westlicher Richtung vermieden, gleichzeitig aber Schleichverkehre unterbunden werden.
Hierzu erscheint es insbesondere in der Anfangsphase sinnvoll, durch eine geeignete Beschilderung auf dem Körner Hellweg auf die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.


Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ an der Lippstädter Str. anzubringen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet eine endgültige Lösung im Zuge des Ausbaus Körner Hellweg/Kaiserstraße.


Weiter lag dem Rat der Stadt der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 02696-15-E1) vom 11.11.2015 vor:

„ … zum geplanten Bau eines Discounters am Körner Hellweg bitten wir um die Beschlussfassung
des nachstehenden zweiteiligen Antrags:

1) Die betroffene Bevölkerung ist umfassend individuell über die Möglichkeiten zu informieren am Schallschutzfensterprogramm teilzunehmen.

2) Für den Körner Hellweg / Kaiserstraße ist zwischen der Von der Tann-Straße und der Berliner Straße der Einbau lärmmindernden Asphalts zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen.

Begründung:
Am Körner Hellweg bestehen nach den Lärmuntersuchungen der Verwaltung auch derzeit schon Schallbelastungen, die die Grenze zur Gesundheitsgefährdung übersteigen. Der Bau eines Discounters würde diese Belastung noch steigern, was rechtlich unzulässig wäre. Der einzige Ausweg dennoch rechtskonform einen Einzelhandelsmarkt am Standort Körner Hellweg ansiedeln zu dürfen besteht in einem entsprechenden Lärmschutz. Dazu schlagen wir vor, dass die Verwaltung mit entsprechenden Angeboten zum Einbau von Lärmschutzfenstern auf die Bevölkerung zugeht und sie in Bezug auf die betroffenen Gebäude individuell berät und nicht nur auf einige wenige Menschen wartet, die aus Eigeninitiative tätig werden.

Um die Zunahme des gesundheitsgefährdenden Lärms zum nächstmöglichen Zeitpunkt so gut es geht auszugleichen, sollte die Fahrbahndecke des Körner Hellwegs mit geeignetem lärmminderndem Asphalt versehen werden.

Der AUSW hatte die Verwaltungsvorlage am 5.11.2015 ohne Empfehlung in den Rat durchlaufen lassen, um der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die Möglichkeit zu geben sich mit dem Planungsamt hinsichtlich der problematischen Schallschutzfragen zu beraten. Einem Beratungsbedarf wurde nicht stattgegeben, um das Verfahren nicht zu verlangsamen und dem Investor ein positives Signal für sein Vorhaben zu geben. Der Gesprächstermin von Planungsamt und Linksfraktion fand am 10.11.2015 statt. Wir bitten die daraus resultierende aber unvermeidliche Kurzfristigkeit der jetzigen Antragsstellung zu entschuldigen.


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich angesichts der Lärmbelastungen am Körner Hellweg dafür aus, die Anwohner über die Teilnahme am Schallschutzfensterprogramm zu informieren und perspektivisch den Körner Hellweg mit lärmmindernden Asphalt zu versehen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion mit Verweis auf die von den Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort geforderte und gewünschte, beabsichtigte Ansiedlung, die Betrachtung der Lärmschutzproblematik im weiteren Bebauungsplanverfahren sowie den beabsichtigten, grundlegenden Umbau des Körner Hellwegs.

Rm Düdder (SPD) sprach sich für eine Einbeziehung der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus. Weiter wies Rm Düdder (SPD) auf die bekannten Pläne zum Umbau des Körner Hellwegs bis Brackel hin sowie auf die entsprechende Berücksichtigung von Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, im Rahmen der Vorlage zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und regte an, dass Teilstück Lippstädter Straße bis zur Von-der-Tann-Straße mit aufzunehmen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht Rm Dingerdissen auf Grund der Diskussionen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost sowie mit den Anwohnern/innen vor Ort keinen akuten Handlungsbedarf im Sinne des vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrages. Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) bat weiter um Mitteilung, ob eine öffentliche Beteiligung vorgesehen ist und ob es eigene Konzepte von Seiten der Verkehrsplanung gibt.

Rm Waßmann (CDU) sprach sich unter Verweis auf die Vorredner, für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus.

StR Wilde wies bzgl. der Forderung nach lärmmindernden Asphalt im Bereich des Körner Hellwegs darauf hin, dass in Zukunft bei allen Straßenbaumaßnahmen, insbesondere im Bereich der Innenstadt, geprüft wird, ob lärmmindernder Asphalt zum Einsatz kommt. Der Körner Hellweg wird in seinem gesamten Bereich, also auch über den Bereich der Von-der-Tann-Straße hinaus, in die Betrachtung mit einbezogen. Bezug nehmend auf das Schallschutzfensterprogramm wies StR Wilde darauf hin, dass in den Beteiligungsverfahren im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, die betroffenen Bewohner und Anlieger auf Fördermöglichkeiten hingewiesen werden. Die von der Bezirksvertretung vorgebrachten Anregungen zu verkehrslenkenden Maßnahmen, liegen in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung und werden im laufenden Verfahren weiter verfolgt.

Vor dem Hintergrund der Anmerkungen von StR Wilde zog Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) den Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 02696-15-E1) seiner Fraktion vom 11.11.2015 zurück.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.


II. beschließt, die teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg -

Rechtsgrundlage:
III. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 3 genannten Änderungsbereich zu ändern (59. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


IV. beschließt, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

V. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil A – (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung, Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) – (Änderungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss, Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung unter Erteilung einer Befreiung)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 02603-15)

Rm Münch (FBI) erläuterte sein Abstimmungsverhalten, unabhängig von der Flüchtlingsproblematik, mit Verweis auf nicht berücksichtigte Umweltstandards wie Umweltprüfung und Baumschutzsatzung.

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich gegen einen Beschluss der Vorlage aus und führte als Begründung u. a. unkontrollierbaren Asylmissbrauch an.

Rm Lührs (SPD) erläuterte die Zustimmung ihrer Fraktion u. a. mit Verweis darauf, dass die Stadt Dortmund verpflichtet ist, zugewiesene Flüchtlinge angemessen unterzubringen und die betreffende Fläche innerhalb eines bereits vorhandenen Bebauungsplangebietes liegt.

Rm Garbe (AfD) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion, sieht darüber hinaus aber auch die Notwendigkeit, bestehende Umweltstandards in Planverfahren entsprechend zu berücksichtigen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit Verweis darauf, dass es selbstverständlich sei, Menschen in Not eine entsprechende Unterkunft zu geben.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 28.09.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.


III. und beschließt die Zulassung einer Befreiung von der Gebietsfestsetzung GE für einen Zeitraum im Rahmen der gesetzlich avisierten Fristen.

Rechtsgrundlage:
§ 30 Abs. 1 i.V. m. § 31Abs.2 und § 246 Abs.10 BauGB, in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02560-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hö 277
- Einkaufszentrum Wittbräucker Straße - geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter den Ziffern 9.1 und 9.2 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Hö 277 offengelegte Begründung vom 30.04.2015 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 23.09.2015 dem Bebauungsplan Hö 277 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 277 - Einkaufszentrum Wittbräucker Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 offengelegte Begründung vom 30.04.2015 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 23.09.2015der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung (Textsatzung).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02580-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02260-15)

Rm Brück (Die Rechte) sieht es als begrüßenswert an, die Auswirkungen der Ansiedlungen von Wettbüros zu unterbinden.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen

Auslegung zur Kenntnis
II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 25.06.2015 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt der Textsatzung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 25.08.2015 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 166 -südlich Siegburgstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02261-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat Der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen

II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügten Bebauungsplan Mg 166 -südlich Siegburgstraße- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 25.06.2015 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt dem Bebauungsplan Mg 166 -südlich Siegburgstraße- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 25.08.2015 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO


zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 164 -nördlich Bodelschwingher Straße-, Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 18.12.2013 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Mg 164 -nördlich Bodelschwingher Straße- in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02301-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 18.12.2013 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Mg 164 -nördlich Bodelschwingher Straße- in Dortmund-Mengede für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich und verlängert damit die Geltungsdauer der bis zum 10.01.2016 wirksamen Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 10.01.2017.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).


zu TOP 3.9
Radschnellweg Ruhr (RS1)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02172-15)

Rm Lührs (SPD) verwies u. a. auf die im Masterplan Mobilität festgelegten und bereits umgesetzten Ziele zum Radverkehr und führte an, dass Untersuchungen verdeutlichen, dass immer mehr Menschen, in der Freizeit und im Berufsverkehr, Rad fahren. Für das Ziel, Autoverkehr zu verringern sowie CO2 und NOx-Minderung zu betreiben, sei es daher sinnvoll, sichere und komfortable Radwege einzurichten. Rm Lührs (SPD) sieht es aber als wesentlich an, im Vorfeld die Kostenfrage zu klären und die kleinräumige Wegeführung in Teilen zu überprüfen.

Rm Dudde (Bündnis/Die Grünen) verdeutlichte, dass seine Fraktion in dem Radschnellweg einen Gewinn für Dortmund und die Metropole Ruhr sieht und verwies darauf, dass ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 4,8 ein Wert sei, den Bauprojekte im mobilisierten Individualverkehr nie erreichen. 400.000 Pkw-Kilometer weniger pro Tag würden bedeuten, dass ca. 16.000 t CO2 und andere Schadstoffe weniger emittiert werden. Weiter sieht Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) u. a. in kreuzungsfreien Querungen im Bereich der Innenstadt, einen Gewinn an Sicherheit.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begrüßt, dass der Radschnellweg Ruhr langsam Konturen annimmt, wies aber darauf hin, dass seine Fraktion noch Finanzierungsvorbehalte und Sorgen bei der Trassenführung hat. Zudem wies Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) darauf hin, dass ein Radschnellweg Ruhr aus seiner Sicht nur dann Sinn mache, wenn er gut mit dem lokalen Radwegenetz vernetzt ist. An dieser Stelle müsse eine Entscheidung getroffen werden, ob der motorisierte Individualverkehr oder, wie von seiner Fraktion eher bevorzugt, der ÖPNV und Radverkehr gefördert werde.

Rm Waßmann (CDU) begründete die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion und führte dafür u. a. die unsichere Finanzierung an. Derzeit sei nicht klar, welchen Anteil die Stadt Dortmund zu tragen habe. Vor diesem Hintergrund sieht Rm Waßmann (CDU) es als vordringlich an, die vorhandene aber in Teilen marode Infrastruktur zu sanieren. Weiter befürchtet Rm Waßmann (CDU) Probleme bei Fragen der Streckenführung, insbesondere im Kreuzviertel, aber auch in den Stadtbezirken.

Für die AfD Fraktion erläuterte Rm Garbe die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion u. a. mit Verweis auf ein vorhandenes, gut ausgebautes Radwegenetz und auf die in Rede stehenden, auf die Stadt Dortmund entfallenden Kosten in Höhe von ca. 30 Mio. Euro. Weiter hält Rm Garbe (AfD) die Schlussfolgerung, durch das Anlegen von ein paar zusätzlichen Kilometern Radweg, Autoverkehr im nennenswerten Stil zu vermeiden, für falsch.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) führte an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, die in der Diskussion bereits geäußerten Bedenken aber geteilt werden. Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht in einem Beschluss der vorliegenden Vorlage den Auftrag an die Verwaltung, die Fragen der Finanzierung zu klären. Erst nach Klärung der Beteiligung von Bund und Land könne auf Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse, eine endgültige Entscheidung über den Bau des Radschnellweges getroffen werden.

Rm Münch (FBI) schloss sich den Ausführungen von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) an und sieht in dem Radschnellweg u. a. ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Luft- und Klimaqualität sowie zur Verringerung des Autoverkehrs, zu Gunsten eines sicheren Radverkehrs, beizutragen.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion CDU und der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorliegenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Ruhr (RS1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, an Schritten zur weiteren Konkretisierung aktiv mitzuwirken sowie den RVR bei der Klärung der Finanzierung und Trägerschaft für die Region zu unterstützen und hierüber fortlaufend zu berichten.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen gemäß Beschluss des AUSW vom 05.02.2014, TOP 4.9, der Bürgerschaft vorgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt drei Bürgerversammlungen durchzuführen: Dortmund-West (Stadtgrenze Bochum/Lütgendortmund - Universität; Stadtbezirke Lütgendortmund und Hombruch), Dortmund-Mitte (Stadtbezirke Innenstadt West und Innenstadt Ost), Dortmund-Ost (Stadtbezirk Brackel).


zu TOP 3.10
Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01951-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.11
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02163-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 3.12
Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und Änderung der Anfahrtsgebühren des ZOB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02332-15)

Rm Brück (Die Rechte) begründete seine Ablehnung u. a. mit der Sorge, dass Busse ihre Pausen künftig in den Seitenstraßen verbringen werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) nahm Bezug auf die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, in der darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei dem ZOB um ein Provisorium handelt und die Verwaltung aufgefordert wurde, dieses schnellstmöglich zu beseitigen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht in dem Beschluss der Vorlage ein probates Mittel, den Busverkehr zu regeln.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht über das Verkehrsaufkommen am ZOB zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Gebührenordnung und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.13
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kv- Höchstspannungsfreileitung Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02595-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Stellungnahme der Verwaltung zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380 -kv- Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02258-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.15 vor:

Hierzu liegt vor -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 02258-15-E1):
„Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Stehen die Denkmalschutzrichtlinien einer öffentlichen Nutzung entgegen? Falls nein, warum wurde eine öffentliche Nutzung, z.B. als Aussichtsplattform nicht vorgesehen?
2. Welche zusätzlichen (baulichen) Maßnahmen wären vorzusehen, um das Lanstroper Ei einer öffentlichen Nutzung zuzuführen?“

ABVG 20.10.2015:

Zunächst beantwortet Herr Gruber die o. a. Fragen wie folgt mündlich:
„Die sogenannte Aussichtsplattform die angeregt wird, war bislang kein Gegenstand von Betrachtung in diesem Projekt. Das Projekt steht natürlich unter einem „angespannten Finanzvolumen“, so dass man sich jetzt dazu entschieden hat, in einem ersten Bauabschnitt, nur die Tragkonstruktion zu sanieren.
Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, diese Plattform der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es seien aber dann bestimmte Regularien zu beachten. Dies bedeutet u. a., dass es mindestens einen Treppenaufgang für die Öffentlichkeit geben müsse. Und wenn man sich die Örtlichkeit anschaue, dann habe man zwar die Möglichkeit über Treppen, die bis in eine Höhe von 32 Metern ausgeführt sind, den Turm zu betreten, allerdings sind diese nicht für die Öffentlichkeit möglich zu betreten. Vom Wasserturm bis zu den Wasserbehältern sei alles in einer Leiterform ausgeführt. Um dies zu ändern, wären vorab sicherlich erhebliche Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.“

Herr sB Auffahrt teilt mit, dass ihn die Beantwortung von Herrn Gruber zumindest zum Teil
zufriedenstelle, denn man könne daraus schließen, dass es prinzipiell möglich sei, eine
Aussichtsplattform für die Öffentlichkeit vorzusehen. Aus diesem Grund regt seine Fraktion an, dieses „Projekt“ für die Zukunft im Auge zu behalten.
Des Weiteren möchte er wissen, wie wahrscheinlich denn überhaupt die Realisierung des zweiten Bauabschnittes sei und welche Risiken dort existieren. Denn es sei in der vorliegenden Vorlage überhaupt nicht erkennbar, ob auch Fördermaßnahmen für den zweiten Bauabschnitt, sprich z. B. die Wiederherstellung der Kugel, realistisch seien. Davon werde seine Fraktion das Abstimmungsverhalten abhängig machen.

Herr Rm Mader schließt sich der letzten Frage seines Vorredners an, denn für seine Fraktion sei der zweite Bauabschnitt in keiner Weise geregelt. Zudem sehe man auch keine Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit, zumindest nicht so, wie sie in der Vorlage beschrieben sei. Man habe für den ersten Sanierungsabschnitt immerhin schon in nicht unerheblichen Maße Fördermittel von über 650.000 € eingeworben, deshalb sei man sehr skeptisch, ob dies für den zweiten Bauabschnittes auch noch mal so gelte. Aus diesen Gründen, weil die Finanzierung nicht gesichert sei und man auch keinen Nutzen für die Öffentlichkeit sehe, werde man diese Vorlage so nicht mittragen.

Herr Rm Berndsen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, denn dieser Wasserturm sei einmalig in Deutschland und es sich insofern um ein Alleinstellungsmerkmal handele. Weiter teilt er mit, dass der Turm der Stadt Dortmund gehöre und Eigentümer die Verpflichtung hätten, die Standfestigkeit zu gewährleisten, so dass man diese ohnehin nachweisen müsse. Allerdings sagt er auch, dass man erst der Vorlage komplett zustimmen könne, wenn die Fördergeber tatsächlich die Bereitstellung des Geldes schriftlich zugesichert haben.

Herr Rm Frebel stimmt seinem Vorredner Herrn Berndsen zu. Seine Fraktion werde ebenfalls der Vorlage zustimmen. Ebenfalls erwähnt er noch mal ausdrücklich, dass der Turm ein
Alleinstellungsmerkmal habe und dies entscheidend sei. Zudem sei seine Fraktion auch der
Auffassung, dass der Turm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müsse.
Herr Gruber erläutert auf die gestellten Fragen, dass alle Planspiele, die sich mit einer Nutzung beschäftigen, erstmal voraussetzen, dass die Standfestigkeit des Turmes zunächst gesichert sein müsse. Weiter teilt er mit, dass die Vorbehalte der Fördergeber abgelegt seien und diese natürlich auch berücksichtigt werden. Ohne eine sichere Zusage, könne auch nicht mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Bezüglich zukünftiger Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt, könne er noch nichts sagen.

Abschließend wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die teilweise Sanierung des Wasserturms in Grevel
(Lanstroper Ei) im Rahmen eines 1. Bauabschnittes zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 894.200 €.
Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.
Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Sanierung des Lanstroper Eis erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24S01507084003, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2015: 51.500 €
Haushaltsjahr 2016: 650.000 €
Gesamt: 701.500 €

Des Weiteren sind Sachleistungen i. H. v. 100.000 € zu berücksichtigen, die über die TAZ GmbH erbracht werden. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 894.000 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 92.700 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Für das Jahr 2015 wird der städtische Eigenanteil i. H. v. 51.500 € bereitgestellt.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Mittelbedarf
entsprechende Anpassung nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven
Hochbaumaßnahmen.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 24 in Höhe von 3.605 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sowie die Erträge auf Auflösung
Sonderposten sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150708SZ00 im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff entsprechend zu berücksichtigen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 20.10.15 und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.


Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich für eine Beschlussfassung der Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus und sieht hierin die Möglichkeit, eine wichtige Landmarke im Dortmunder Nordosten zu sanieren.

Rm Mader (CDU) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion dahingehend, dass die Gesamtmaßnahme nicht als durchfinanziert angesehen wird und keine Nutzungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger gesehen werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sieht in der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG), die in die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften übernommen wurde, die Nutzbarkeit für Bürgerinnen und Bürger hergestellt.

Rm Münch (FBI) hält es für erforderlich, die wenigen, noch vorhandenen Denkmäler unter Schutz zu stellen, wozu auch das Lanstroper Ei, als komplett erhaltenes Industriedenkmal, gehört.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies Rm Frebel auf den Förderverein, der sich bzgl. einer späteren Nutzung bereits viele Gedanken gemacht habe und auf die Haltung seiner Fraktion, die seither dafür plädiert habe, dass Gelände der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Rm Lührs (SPD) erachtet das Lanstroper Ei als erhaltenswert, da es sich hierbei um ein Denkmal im ureigensten Sinne handelt, welches es in dieser Bauart nicht noch einmal gibt. Neben der Hilfe durch den Förderverein verwies Rm Lührs (SPD) auf weitere Unterstützung wie bspw. durch das Ausbildungszentrum Körne.

Rm Brück (Die Rechte) beurteilt die Sanierung des Lanstroper Ei, zur Aufwertung des Stadtbezirks Scharnhorst, als begrüßenswert.

Für die Fraktion AfD sprach sich Rm Bohnhof, vor dem Hintergrund der geschichtlichen Bedeutung, für den Erhalt der Landmarke im Dortmunder Nordosten aus.

Rm Pisula (CDU) nahm Bezug auf die Befassung im ABVG, in der von Seiten der Verwaltung definitiv erklärt worden sei, dass für das Lanstroper Ei selber, auch unter denkmalschutzrechtlichen Gegebenheiten, derzeit keine Nutzung denkbar ist.

Mit Bezug auf den Redebeitrag von Rm Pisula (CDU) führte Rm Gebel (Die Linke & Piraten) an, dass in der Sitzung des ABVG verwaltungsseitig ausgeführt worden sei, dass intensiv geprüft werden müsse, inwiefern eine Nutzung in Frage käme.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die teilweise Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) im Rahmen eines 1. Bauabschnittes zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 894.200 €.
Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.

Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Sanierung des Lanstroper Eis erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24S01507084003, Finanzposition 780800: Haushaltsjahr 2015: 51.500 €
Haushaltsjahr 2016: 650.000 €
Gesamt: 701.500 €

Des Weiteren sind Sachleistungen i. H. v. 100.000 € zu berücksichtigen, die über die TAZ GmbH erbracht werden. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden. Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 894.000 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 92.700 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Für das Jahr 2015 wird der städtische Eigenanteil i. H. v. 51.500 € bereitgestellt.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 24 in Höhe von 3.605 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sowie die Erträge auf Auflösung Sonderposten sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150708SZ00 im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff entsprechend zu berücksichtigen.
zu TOP 3.15
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.16
Wohnungsmarktbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02324-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Wohnungsmarktbericht 2015 der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02551-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2013 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.12.2015 anzuwenden.


zu TOP 3.18
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02113-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, festzuhalten, dass die Empfehlung nicht zu Mehrkosten führen dürfe und nur unter dieser Voraussetzung könne seine Fraktion der Empfehlung folgen.

Unter der Voraussetzung, dass durch die Änderungsempfehlung definitiv keine Mehrkosten bei der Errichtung verbunden sind, folgt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 28.10.15 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den Beschluss mit den dort genannten Änderungen zu fassen.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschatten am 05.11.2015 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.534.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) der erforderlichen Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer (Planungs- und Ausführungsbeschluss). 2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft. 3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer zu ermöglichen.


zu TOP 3.19
Widmung eines Teilabschnittes der Dorstfelder Allee in Dortmund-Innenstadt-West und Dortmund-Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01877-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird der südliche Abschnitt der Dorstfelder Allee (Kortental bis Emil-Figge-Straße) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs als Gemeindestraße gewidmet.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02257-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.10.2015 vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor: mit dem vorgeschlagenen Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND wird beabsichtigt, die Bereiche Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife für die Bewohner, aber insbesondere für auswärtige Gäste aufzuwerten, um so die Attraktivität Dortmunds erheblich zu steigern.
In allen o. g. Teilbereichen tragen die städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen bereits heute wesentlich dazu bei, dass Dortmund zunächst von seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern geliebt und geschätzt wird und sie sich damit als beste Multiplikatoren für die gewünschte Außenwirkung erweisen.
Aber auch überregional werden die kulturellen, sportlichen oder freizeit- und erholungsorientierten Angebote angenommen, wie steigende Zahlen auswärtiger Besucher beispielsweise im Zoo, dem Westfalenpark oder dem Botanischen Garten Rombergpark belegen. Traditionelle Festivals oder Sportereignisse ziehen ohnehin Gäste aus dem näheren und weiteren Umfeld an.
Es ist deshalb unverzichtbar, dass die „etablierten“ Dortmunder Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen im Masterplan „ERLEBNIS.DORTMUND eine aktive Rolle spielen müssen.

Aus diesem Grund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Beschlussvorschlag (Ergänzungen „kursiv“ und „fett“)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten….

Seite 2, im Anschluss an den 2. Absatz
… überregionaler Ausstrahlung. Darüber hinaus tragen die stadteigenen Einrichtungen wie Zoo, Westfalenpark oder der Botanische Garten Rombergpark, aber auch die Dortmunder Kulturbetriebe bereits jetzt entschieden zur Attraktivität der Stadt Dortmund bei.

Seite 3, 3.1 Vorschlag zur Organisation des Verfahrens
In dem kooperativ angelegten Beteiligungsverfahren begleitet ein Lenkungsausschuss die Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND. Im Lenkungskreis sollen die Einrichtungen der Sport- und Freizeitbetriebe, der Kulturbetriebe und des Theaters Dortmund sowie externe Akteure aus allen beteiligten Themenfeldern wie Kultur, Events, Sport, Nightlife, Tourismus und Freizeit sowie die Stadt vertreten sein.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten. Die Ergebnisse des dialogisch orientierten Prozesses werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND soll bis Anfang 2017 fertig gestellt und dem Rat im Frühjahr 2017 vorgelegt werden.“


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.10.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten. Die Ergebnisse des dialogisch orientierten Prozesses werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND soll bis Anfang 2017 fertig gestellt und dem Rat im Frühjahr 2017 vorgelegt werden.


zu TOP 4.2
Bericht zur Umsetzung des Masterplans Wissenschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02333-15)

Der Rat der Stadt nahm den Bericht zur Umsetzung des Masterplans Wissenschaft zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02185-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.15 vor:

sB Stammnitz beantragte, die Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages zu streichen. Für den Bereich des Osterschleppweges sei zu vermuten, dass so eine mögliche Erweiterung des Flughafens forciert werden soll. Bei Punkt 4 gebe es für die Fläche Groppenbruch in absehbarer Zeit keine wirtschaftliche Nutzung und gewichtige umweltpolitische Bedenken würden gegen eine solche Entwicklung sprechen. Die Fläche Knepper hingegen würde mitgetragen. Sollte einer Streichung nicht zugestimmt werden, lehne man diese Punkte ab.

Rm Stackelbeck bat um Darstellung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Man werde sich zu den Beschlussvorschlag enthaltenen Punkten wie folgt verhalten:

Punkt 1, 3 und 6 Zustimmung
Punkt 2 und 5 Ablehnung
Punkt 4 in Bezug auf Groppenbruch Ablehnung

Der Antrag auf Streichung der Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages wurde mit Mehrheit
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN abgelehnt.

Unter Einbeziehung des vorgenannten Abstimmungsverhaltens empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht
2015 zur Kenntnis und beschließt:

· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB · die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in · beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale · das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und · den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:

Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt Bezug auf seine Stellungnahmen zum Masterplan Wirtschaftsflächen vom 8.10.2008, 1.9.2010 und 6.2.2013. Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in
Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan
enthalten sind:
- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.
Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld,
Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.
Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².
Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen
- sind somit gar nicht erforderlich.
Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren
praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund
der Vorlage der Verwaltung mit folgendem Zusatz zu folgen:
„Die Punkte Flughafen und Groppenbruch sind zu streichen“ Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15 vor: Der nachfolgend aufgeführte geänderte Antrag, ursprünglich von der SPD-Fraktion als Tischvorlage zur Verfügung gestellt, wird in einen gemeinsamen Antrag der Bezirksvertretung umgewandelt und einstimmig beschlossen:

„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert an ihre Beschlüsse und fordert den Rat der Stadt auf, der Verwaltung aufzutragen
- beim Gewerbegebiet Buddenacker umgehend jegliche Planungen einzustellen, die über die von der Bezirksvertretung Brackel akzeptierte und beschlossene Geländegröße von 9 ha hinaus geht,
- jegliche Planung zur Realisierung der Gewerbefläche Osterschleppweg einzustellen
- den Bebauungsplan Br 174 „Asseln-Süd“ an den geltenden Flächennutzungsplan anzupassen.

Begründung:
Im Zwischenbericht 2015 des Masterplanes Wirtschaftsflächen wird dem Stadtbezirk Brackel bescheinigt, mit 263,6 ha nach der Nordstadt den zweitgrößten Anteil (14,9 %) an betrieblich genutzten Flächen in Dortmund bereit zu stellen. In diese Bilanz geht der Flughafen als Verkehrsfläche gar nicht ein, obwohl er zu den am häufigsten genannten Beeinträchtigungen führt und somit störender ist als manche gewerblich genutzte Fläche. Trotz dieser Situation will die Verwaltung mit Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd zusätzlich 64,2 ha entwickeln.
Bei den Flächen Osterschleppweg und Asseln-Süd handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen von derart hoher Qualität, dass dieselbe Verwaltung bisher jegliche Nutzungsänderung, z. B. als Ausgleichs- und Aufforstungsfläche, kategorisch abgelehnt hat. Noch nicht einmal ein ökologisch gestalteter Windschutzwall für einen Fußballplatz durfte hier errichtet werden.
Osterschleppweg und Asseln-Süd würden als Gewerbe- und Industrieflächen zudem einen kompletten Siedlungsbereich vollständig durch Gewerbeflächen umschließen. Die bereits heute als Aktionsraum der Sozialen Stadt gekennzeichnete Siedlung am Steinbrink verkäme zwischen S-Bahn-Trasse, Gewerbegebiet Wickede Süd, Flughafen, Osterschleppweg und Asseln-Süd zu einem Wohnbereich mitten in einem gewerblich-industriell genutzten Areal! Dies würde in krassem Gegensatz zur immer wieder postulierten gerechten Lastenverteilung innerhalb der Stadt stehen, zumal der Stadtbezirk Brackel schon akzeptieren musste, dass mit der Gewerbefläche Buddenacker gegen den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Brackel ein in seiner Größe schlussendlich mehr als verdoppeltes Gewerbegebiet entstehen soll.“

Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Vorlage „Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015- vom 22.09.2015 einstimmig ab. Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15 vor: Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt die Vorlage unter dem Vorbehalt, dass es keine Ausweitung des Buddenackers gibt. Ferner weist die Bezirksvertretung nachdrücklich darauf hin, dass die bestehende Beschlusslage zum Gewerbegebiet Buddenacker der Bezirksvertretung Aplerbeck in der Vorlage nicht berücksichtigt wurde. Eine Ausweitung der Gewerbefläche wird durch die Bezirksvertretung nicht akzeptiert.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:

o das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
o die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als o die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in o beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale o das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und o den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.15 vor: Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Streichung der ersten vier Spiegelstriche den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen:

· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als · die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in · beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale · das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und · den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 02185-15-E2) vom 03.11.2015 vor:

wir bitten darum unten stehenden Beschlussvorschlag zur Beratung und Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 2 und 4 aus der Beschlussvorlage zu streichen.

Begründung

Für den Bereich Osterschleppweg ist davon auszugehen, dass über den Weg dieser Vorlage eine mögliche Erweiterung des Flughafens forciert werden soll. Dieser Punkt ist unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.
Für den Bereich Groppenbruch gibt es in absehbarer Zeitkeine wirtschaftliche Nutzung und erhebliche umweltpolitische Bedenken. Dieser Punkt ist ebenfalls unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit allen o. g. Empfehlungen und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) stellte mündlich folgenden Antrag:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat aus ökologischen Gründen, die Entwicklung der Flächen Osterschleppweg, Groppebruch und Buddenacker immer abgelehnt und möchte, dass diese Punkte aus der Vorlage entfernt werden.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete, unter Bezug auf den zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegten Antrag seiner Fraktion, die Ablehnung der Punkte Osterschleppweg, Groppebruch und Buddenacker und stellte klar, dass seine Fraktion den übrigen Punkten der Verwaltungsvorlage zustimme.

Für Rm Penning (CDU) weist die Vorlage einen Stillstand bei der Wirtschaftsflächeentwicklung aus. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Penning (CDU) dafür aus, alle Wirtschaftsflächenpotentiale mit größtmöglichem Druck weiterzuführen.

Rm Baran (SPD) sprach sich mit Verweis auf die Fachausschussberatung für eine Beschlussfassung der Vorlage aus, machte aber darüber hinaus deutlich, dass seine Fraktion eine gewisse Dynamik bei der Entwicklung von Wirtschaftsflächen erwarte.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 02185-15-E2) vom 03.11.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten ab.

Der Rat der Stadt lehnt den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten ab.

Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtung der Anmerkungen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 zur Kenntnis und beschließt:

· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
· die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
· beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
· das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
· den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.


zu TOP 4.4
Entwicklung eines Gründerinnenzentrums Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02196-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.15 vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02196-15-E1) vor:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines Zentrums für Gründerinnen und Gründer Dortmund, das möglichst viele Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Dortmund rund um das Thema „Gründung“ bündelt und sich im Bereich der Projektkulisse „Nordwärts“ befindet.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das existierende GründerinnenZentrum Nordstadt in das neu einzurichtende Zentrum für Gründerinnen und Gründer Dortmund zu integrieren.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das GründerinnenZentrum Nordstadt zunächst um ein Jahr zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt soll dem Fachausschuss ein inhaltliches und bauliches Konzept für das neue Zentrum für Gründerinnen und Gründer vorgelegt werden.

Darüber hinaus liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:
02196-15-E2) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines Gründungszentrums in dem ein Dortmunder Gründerinnenzentrum ein eigenes Profil behält.

Da Einigkeit über die Zielrichtung des Aufbaus eines Zentrum für Gründungen und der Entwicklung des GründerinnenZentrums Nordstadt besteht, wurden die beiden vorliegenden Anträge zusammengefasst.

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Verwaltungsvorlage folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
Gründerinnenzentrums Dortmund Zentrums für Gründungen, das möglichst viele Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Dortmund rund um das Thema „Gründung“ bündelt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das existierende GründerinnenZentrum Nordstadt in das neu einzurichtende Gründerinnenzentrum Dortmund zu integrieren. In diesem Zentrum für Gründungen soll das Gründerinnenzentrum Dortmund sein eigenes Profil behalten und entwickeln können.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das GründerinnenZentrum Nordstadt bis zur Integration in das Gründerinnenzentrum Dortmund zunächst um ein Jahr zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt soll dem Fachausschuss ein inhaltliches und bauliches Konzept für das neue Zentrum für Gründerinnen und Gründer vorgelegt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und
empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den geänderten Beschluss zu fassen.“

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass es nicht im Sinne ihrer Fraktion sei, wenn eine Verlängerung des Mietvertrages deutlich erhöhte Mieten zur Folge hätte.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Zustimmung seiner Fraktion dahingehend, dass eine Schaffung von Doppelstrukturen vermieden werde.

Für die SPD-Fraktion erläuterte Rm Baran die Zustimmung seiner Fraktion u. a. dahingehend, dass es gelungen sei, dass GründerinnenZentrum Nordstadt in das neu einzurichtende Gründungszentrum zu integrieren.

Herr Westphal (8/GF) wies darauf hin, dass der Vertrag mit den Gründerinnen und dem Vermieter des Gebäudes zum Ende des Jahres ausläuft und dass von Seiten der Wirtschaftsförderung mit beiden Seiten, seit Sommer dieses Jahres vertrauensvolle Gespräche geführt werden. Dabei wurden unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Möglichkeiten besprochen, dass Konzept wie beschlossen fortzuführen und den Gründerinnen die weitere Nutzung zu ermöglichen. Weiter wies Herr Westphal darauf hin, dass es im GründerinnenZentrum keinen einheitlichen Mietpreis, sondern Staffelmieten gibt, wobei der höchste Mietpreis erst nach 30 Monaten Anwendung findet. Dies entspricht der Idee, dass das GründerinnenZentrum als Inkubator, mit dem Ziel eines späteren Umzugs in eigene Geschäftsräume, wirkt.

Rm Penning (CDU) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, in der vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfohlenen Fassung, welche ein Gründungszentrum für die gesamte Stadt vorsieht.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
2. In diesem Zentrum für Gründungen soll das Gründerinnenzentrum Dortmund sein eigenes Profil behalten und entwickeln können.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das GründerinnenZentrum Nordstadt zunächst um ein Jahr zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt soll dem Fachausschuss ein inhaltliches und bauliches Konzept für das neue Zentrum für Gründerinnen und Gründer vorgelegt werden.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Erneuerung des Paktes für den Sport in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02573-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht, den „Pakt für den Sport in Dortmund“ zu erneuern und fortzuschreiben.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abschluss dieses Paktes mit dem StadtSportBund Dortmund e. V. vorzunehmen.


zu TOP 6.2
Änderung von Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02402-15)

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich gegen den Beschluss der Vorlage aus, da mit einer Erhöhung von 17% von diversen Eintrittskarten, die Attraktivität der Einrichtungen nicht gesteigert werde und sich viele Menschen diese Preise nicht erlauben können.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass die Verwaltung beauftragt wurde, die Preise für bestimmte Dienstleistungen nach und nach anzuheben, um große Sprünge nach 5 oder 10 Jahre zu vermeiden.

Rm Bohnhof (AfD) begründete die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion u. a. dahingehend, dass eine Erhöhung von 17% deutlich über dem Index liege und sprach sich dafür aus, eine Anhebung zunächst auszusetzen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sieht die vorgeschlagene Erhöhung für eine Parkanlage als unangemessen an, da es viele Familien in der Stadt gibt, die auf jeden Cent achten müssen.

Rm Brück (Die Rechte) begründete seine Ablehnung der Vorlage u. a. mit Verweis darauf, dass eine Verteuerung von Freizeitangeboten insbesondere sozial schwache Familien treffe.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- die Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.01.2016
- die Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2016

7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02548-15)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 der Vorlage (Drucksache Nr.: 02548-15) beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)


zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02565-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2014 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 1.065.222,74 € erhöht wird.

An der Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.


zu TOP 9.3
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02128-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.12.2014 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 5.419,75 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.


zu TOP 9.4
Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Nordost Alt (Grevel) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02489-15)

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nahm den Sachstandsbericht über die bisherige Entwicklung zur Kenntnis,

2. nahm zur Kenntnis, dass in Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (Drucksache Nr.: Drucksache Nr.: 03783-11) und 12.12.2013 (Drucksache Nr.: 10945-13) eine Fläche auf der Altdeponie Nordost Alt (Grevel) an einen Investor zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpachtet werden soll.



zu TOP 9.5
Verwaltungsrat der Sparkasse
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02626-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 12 Absatz 2 Sparkassengesetz NW aus dem Vorschlag der Personalversammlung zum 01.01.2016

Herrn Georg Krull zum Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund und

Herrn Michael Rüschenschmidt zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund.



zu TOP 9.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02811-15)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2015 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 745.300,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.283.553,91 €.



zu TOP 9.7
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02631-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den der Vorlage (Drucksache Nr.: 02631-15) anliegenden Entwurf als Satzung über

die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2016;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2016 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2016 der Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH (DOWERT) zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.




zu TOP 9.8
Gekko
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02943-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 02943-15) vom 28.10.2015 vor:

„ … nach Information der Verwaltung fanden in den vergangenen Monaten Gespräche zwischen RWE und dem Stadtwerkekonsortium (Konsortialführer: Stadtwerke Osnabrück) statt, um die Position der kommunalen Minderheitsgesellschafter der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG zu verbessern. Im September dieses Jahres hat der Rat der Stadt Dortmund die RWE Power AG zudem aufgefordert, einen Ausstieg der Kommunen aus den bestehenden Verträgen rasch und zu fairen Bedingungen zu ermöglichen.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN stellt in dem Zusammenhang den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat erwartet, dass das vorliegende Optionsmodell der RWE Power AG an die kommunalen Anteilseigner zum Ausstieg aus dem Gemeinschaftsraftwerk GEKKO dem Rat der Stadt Dortmund umgehend und vollständig vorgelegt wird.

2. Dem Rat werden die Auswirkungen der jeweiligen Optionen auf die Stadttöchter DEW21 und DSW21 sowie auf die weitere Zusammenarbeit mit RWE dargelegt.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die politischen Entscheidungsträger fortlaufend über den Zeitplan und die nötigen weiteren Schritte umfassend zu informieren

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen entsprechenden Ausstiegsbeschluss vorzubereiten und unter Wahrung möglicher Fristen dem Rat so rechtzeitig vorzulegen, dass ausreichend Zeit für eine politische Beratung bleibt.

5. Darüber hinaus erwartet der Rat Auskunft darüber, wann der DSW21-Geschäftsführung das Ausstiegsangebot vorgelegt wurde und inwieweit die Aufsichtsgremien zeitnah unterrichtet worden sind.“

Rm Weyer (SPD) begründete die Ablehnung des Antrags durch ihre Fraktion mit Verweis auf die aktuelle Beschlusslage und sprach sich dafür aus, die laufenden Verhandlungen abzuwarten.

Unter Bezugnahme auf den in der Septembersitzung beschlossenen Antrag begründete Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) den nun vorliegenden Antrag ihrer Fraktion u. a. dahingehend, dass der Rat in die Lage versetzt werden solle, in der Sitzung im Dezember eine fundierte Entscheidung zu treffen.

OB Sierau Sierau wies darauf hin, dass eine entsprechende Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2015 bereits ausgefertigt wurde.

Rm Reppin (CDU) begründete vor dem Hintergrund der avisierten Beratungsgänge in den zu beteiligenden Gremien, die Ablehnung des vorliegenden Antrags durch seine Fraktion.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht durch den vorliegenden Antrag sichergestellt, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.12.2015 alle erforderlichen Informationen erhält.

Für die AfD-Fraktion signalisierte Rm Garbe die Unterstützung des Antrages, da die Fragen als berechtigt und die Antworten als überfällig angesehen werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) befürwortet den Antrag, zeitnah Informationen zu bekommen, da für eine abschließende Positionierung auch entsprechend Zeit benötigt werde.

Der Rat der Stadt lehnte den o. a. Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 02943-15) vom 28.10.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Münch (FBI) ab.


zu TOP 9.9
Jobcenter Dortmund - Vertretung der Stadt Dortmund in der Trägerversammlung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02794-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Ullrich Sierau den Leitenden Städtischen Verwaltungsdirektor Jörg Süshardt - Leiter des Sozialamtes der Stadt Dortmund - zum Vertreter der Stadt Dortmund in der Trägerversammlung des Jobcenters Dortmund i.S.d. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW. Herr Süshardt tritt in dem Gremium an die Stelle des Oberbürgermeisters.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01804-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.2
Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02536-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.3
Bestellungen für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01999-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird folgender Beschluss gefasst:

1. Die Bestellung von Herrn Dipl.-Ing. Tiemann als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund wird ab dem 30.01.2016 aufgehoben.


2. Herr Dipl.-Ing. Sommerhoff wird ab dem 30.01.2016 als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund bestellt.

3. Herr Dipl.-Ing. Spieß wird ab dem 22.02.2016 als ordentliches Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund bestellt.

4. Herr Dipl.-Ing. Blinne wird ab dem 22.02.2016 als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund bestellt.

Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Schutzwürdigkeit der Stifts-Braustube im ehemaligen Sudhaus der Hörder Stifts-Brauerei
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02516-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die Beantwortung der mündlich gestellten Nachfrage von Rm Münch (FBI) „Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, trotzdem einzuwirken, dass unsere Traditionsgaststätten/Traditionskneipen, in ihrem Flair aus den 1950er Jahren, so erhalten bleiben können?“ erfolgt schriftlich.


zu TOP 11.1.2
Zustellung der Fluchtwege im Ratssitzungssaal
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02534-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die mündliche Nachfrage von Rm Münch (FBI) „Ist die Verwaltung nicht in der Lage, einen Abstand von 90 cm festzustellen?“ beantwortete OB Sierau dahingehend, dass die Verwaltung dazu in der Lage ist.


zu TOP 11.1.3
Erfassung von Asylbewerbern nach Nationalitäten in der EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02535-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die mündlich gestellte Nachfrage von Rm Münch (FBI) „Erwartet die Verwaltung, hinsichtlich der Asylbewerber die aus sicheren Balkanländern kommen, künftig eine Entspannung der Lage, wenn diejenigen hier keinen Aufenthaltsstatus mehr genießen?“ beantworte OB Sierau dahingehend, dass das von Seiten der Verwaltung nicht ausgeschlossen wird.










Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16:42 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau
Reinhard Frank
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer
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