Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 21.10.2014
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 15:53 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Herr RM Spieß (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Neumann (CDU) i. V. f. Frau RM Dr. Schauenberg
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr RM Grebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Kaestner (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Herr Heynen - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Frau Hansmeier - 6/Dez.-Büro
Herr Klüh - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 21.10.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
nicht besetzt

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Neubau der Höchstener Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-14)
Druckstücke liegen noch nicht vor!

4.2 Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13236-14)
Druckstücke liegen noch nicht vor!

4.3 Energiebericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12854-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor -
Der Energiebericht wurde in der Sitzung am 16.09.14 zur Kenntnis genommen. Zur Sitzung am 21.10.2014 erfolgt die schriftlich Beantwortung der noch offenen Fragen.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Planungsbeschluss für die Planung des Vollanschlusses der Ubinckstraße an die Derner Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12108-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014

5.2 Erneuerung LSA 0032 Märkische Straße/Klever Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13743-14)

5.3 Ausschreibung der Dortmunder Straßenbeleuchtung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13140-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor -

5.4 ADAC-Bewertung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13453-14-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor -

5.5 Verkehrsführung am Phoenix-See
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13454-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor -

6. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

6.1 Friedhöfe Dortmund - Sachstand und Entwicklungen -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13803-14)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Hochwasser in Marten

7.1.1 Hochwasser in Marten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13139-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13139-14-E5)

7.1.2 Hochwasser in Marten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13139-14-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13139-14-E3)

8. Anfragen

8.1 Sturmschäden
Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13865-14)

9. Informationen der Verwaltung

9.1 Nordspange und Verkehrskonzept Hafen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13141-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor -

Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bartsch benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Ergänzungen im Wege der Dringlichkeit:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Vorlagen der Verwaltung zu ergänzen:

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2015
(DS-Nr.: 13874-14) Empfehlung
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Dieser Punkt wird unter TOP 5.7 geführt.


Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(DS-Nr.: 13589-14) Empfehlung
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Dieser Punkt wird unter TOP 7.2 geführt.


Weitere Ergänzung:

Des Weiteren einigte man sich darauf, das Thema „Veranstaltungsmanagement“ auf die Tagesordnung mit folgenden Punkten zu ergänzen:

Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache-Nr.: 12591-14-E1)
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr.: 12591-14-E2)

Die Bitte um Stellungnahme zum TOP der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12591-14-E1) lag bereits zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.05.2014 vor. Hierzu liegt nun die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12591-14-E2) vor und soll sowohl dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden als auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vorgelegt werden.

Dieser Punkt wird dann unter
TOP 5.6 geführt.


Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 16.09.2014

Ergänzung zur Niederschrift : Thematik „Infrastrukturoffensive“ (TOP 5.6, 5.9 und 5.10)

Auf Wunsch von Herrn sB Auffahrt soll die Niederschrift um folgende Wortbeiträge ergänzt werden:

Herr sB Auffahrt bezieht sich auf die in der Vorlage angesprochene „Refinanzierung der Maßnahmen durch Beiträge“. Hierzu bittet er die Verwaltung, um eine Auflistung, welche sowohl darüber informiert, in welchem Maße die Bürger/innen in Dortmund hierdurch belastet werden als auch darüber, wie hoch der Anteil der Straßenrenovierungsmaßnahmen der Stadt Dortmund ist, durch den die Bürger/innen nicht belastet werden.

Frau Uehlendahl teilt daraufhin mit, dass zukünftig alle Grunderneuerungsmaßnahmen in einer gesonderten Programmliste aufgeführt werden. Aus dieser Liste sei dann auch ersichtlich, in Bezug auf welche Maßnahmen und in welcher Höhe die KAG-Beiträge für die Bürger/innen erhoben werden.
Ergänzend weist sie daraufhin, dass alle zukünftigen Baumaßnahmen hierzu, inklusive der noch offenen Detailaussagen, den entsprechenden Gremien noch vorgelegt werden.


Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 16.09.2014 wird, mit der o. a. Ergänzung, genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- nicht besetzt -



4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Neubau der Höchstener Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-14)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung in Höhe von 5.471.392 Euro
exklusive Kosten für Abbruch (237.608 Euro) und Umzug (227.000 Euro) den Neubau
der Höchstener Grundschule (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss)
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 5.346.392 € und
Möbilierungskosten in Höhe von 125.000 € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des FB 40
(Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition
780 800:

Haushaltsjahr 2014: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2015: 950.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 2.675.000 Euro
Haushaltsjahr 2017: 674.392 Euro
Summe: 4.399.392 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der
Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem
Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von
Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe
von 107.036,32 Euro.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem
Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition
780 500:

Haushaltsjahr 2016: 125.000 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der
Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem
Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB
40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in
Höhe von 9.615,38 Euro.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei FB 65 (Auftrag
650138011000) veranschlagt. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen
Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung budgetneutral
von FB 65 zu 40 (Auftrag 400301010042) verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 947.000 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

2. beschließt die Planung und Umsetzung des Abbruchs des Altbaus und des
Flachdachpavillons mit Kosten in Höhe von 237.608 €.
Für den Abbruch der Bestandsgebäude sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 24
(Liegenschaftsamt) unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522 200, folgende
Aufwendungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 3.808 Euro
Haushaltsjahr 2015: 233.800 Euro
Summe: 237.608 Euro

Der Altbau nebst Pausenhalle und Außenanlagen ist bereits zum 31.12.2013 vollständig
abgeschrieben. Der Restbuchwert des Sonnenschutzes beträgt zum 01.09.2015 noch
17.366,11 €. Der Flachdachpavillon hat zum 01.09.2015 noch einen Restbuchwert i.H.v.
195.676,79 €.

Durch den Abbruch der Gebäude entsteht zum 01.09.2015 insgesamt ein einmaliger
Abgangsverlust in Höhe von 213.042,90 € (Summe der Restbuchwerte). Da es sich um
einen nicht ergebniswirksamen Aufwand im Sinne des § 43 (3) GemHVO handelt, wird
dieser unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891520, Auftrag
650138011000) gebucht. Dieser hat somit keine Auswirkung auf die städtische
Ergebnisrechnung, sondern führt zu einer Eigenkapitalminderung.
Zudem wird mit dem Abgang des Pavillons anteilig ein Sonderposten i.H.v. 117.406,03 €
ergebnisneutral aufgelöst. Dieser wird unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage
(Sachkonto 891510, Auftrag 650138011000) gebucht.

3. beschließt die Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebs in ein
Interimsquartier (ehem. Lohgrundschule+Containergestellung) mit Kosten in Höhe von
227.000 Euro.

Die Aufwendungen für das Ausweichquartier sowie die Umzüge (Auslagerung in das
Interimsquartier und Rückverlagerung nach Abschluss der Neubaumaßnahme) sind in der
Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000, Sachkonto 529 907, wie folgt
zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2015: 113.500 Euro
Haushaltsjahr 2016: 113.500 Euro
Summe: 227.000 Euro

Die sich in 2015 und 2016 ergebenden Aufwendungen können im Rahmen der
endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. in der Ergebnisplanung des FB 65 durch
Minderaufwendungen bei Sachkonto 541 107 berücksichtigt werden.

4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
der Maßnahmen.


zu TOP 4.2
Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13236-14)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.








zu TOP 4.3
Energiebericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12854-14)

ABVG, 21.10.2014:

Die Vorlage „Energiebericht 2013“ lag bereits zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 16.09.2014 vor. Die Vorlage wurde dort bereits zur Kenntnis genommen.

Heute liegt folgende schriftliche Beantwortung der Verwaltung zu den noch offenen Fragen aus der letzen Sitzung (Drucksache Nr.: 12584-14-E1) vor:

„Vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Leerstandsmanagement sowie zum Thema
Wasserverbrauch im Westfalenpark für 2014.
Diese hat zu einer Befassung durch das Energiemanagement der Städtischen
Immobilienwirtschaft geführt. Es ist dazu Folgendes mitzuteilen:

Leerstandsmanagement im Energiemanagement:

Anlass der Frage war die hundertprozentige Energiekostensteigerung bezüglich des
ehemaligen AOK- Gebäudes. Die Immobilie befand sich bisher nicht im städtischen
Eigentum und wird daher erstmalig dargestellt.
Der Leerstand eines Gebäudes bzw. einer Liegenschaft wird an das Energiemanagement
gemeldet. Dadurch wird der Auftrag zur Überprüfung der energetischen Bewirtschaftung
erteilt. Dabei gibt es zwei Varianten:

1. Änderung von bisher städtischer Nutzung zur Leerstandsnutzung:

Überprüfen der bestehenden Tarife und evtl. Umstellung in einen günstigeren Tarif
oder Änderung / Aussetzung der Mindestleistung

2. Änderung von bisher externer Nutzung zur Leerstandsnutzung, z. B. Übernahme eines
Gebäudes:

Abschluss von Energielieferverträgen auf Basis der entsprechenden Zählerstände
einschl. Tarifanpassung wie oben. Übernahme der dadurch entstehenden
Energiekosten aus dem vorhandenen Budget.

Wasserverbrauch im Westfalenpark für 2014:

Der Wasserverbrauch für den Zeitraum Januar bis September 2014 betrug 58.047 m³ und
83.468 m³ für den gleichen Zeitraum in 2013. Das bedeutet, dass der Wasserverbrauch bisher
in 2014 gegenüber 2013 um ca. 25.000 m³ gesunken ist.
Man kann davon ausgehen, dass der erhöhte Verbrauch in 2013 durch verstärkte Bewässerung
entstanden ist.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Planungsbeschluss für die Planung des Vollanschlusses der Ubinckstraße an die Derner Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12108-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014:

„Wie in der Sitzung am 13.05.2014 einstimmig beschlossen wurde, findet heute die Beratung
mit gleichzeitiger Berichterstattung des Fachbereiches statt. Hierzu erscheint Herr Krieg vom
Amt für Tiefbau und Straßenverkehr und erläutert die aktuelle Situation.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage ab,
da sie eine alternative Wendemöglichkeit auf der Walther –Kohlmann-Straße favorisiert.
Auf mündlichen Antrag des Herrn Frebel, B90/Die Grünen, fordert die Bezirksvertretung
Scharnhorst einstimmig, bei der Enthaltung des Herrn Grebe, die Verwaltung auf, eine
alternative Wendemöglichkeit auf der Walther-Kohlmann-Straße zu prüfen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig, bei der Enthaltung des Herrn Grebe,
dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien den nachfolgenden
Beschlussvorschlag abzulehnen.

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt
Dortmund beschließt die Planung des Vollanschlusses der Ubinckstraße an die Derner
Straße, einschließlich der ausführungsreifen Pläne und der genauen Kostenermittlung.
Gleichzeitig wird das Tiefbauamt ermächtigt mit der DSW21 und den zuständigen
Landesbehörden den Umfang des notwendigen Planungsrechts für die Querung der
Stadtbahnlinie und die Aufweitung der Derner Straße abzustimmen.“


ABVG, 21.10.2014:

Nachdem Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage, sowie zu der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst verdeutlicht haben, erfolgt zu der Angelegenheit folgender Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt die Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014, mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL), ab.



zu TOP 5.2
Erneuerung LSA 0032 Märkische Straße/Klever Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13743-14)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0032 Märkische Straße/Klever Straße im Bezirk Innenstadt-Ost mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 51.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014568 – LSA Märkische Straße/Klever Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2015 51.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2016, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.808,00 Euro.


zu TOP 5.3
Ausschreibung der Dortmunder Straßenbeleuchtung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13140-14-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 13140-14-E1, lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor)


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13140-14-E2):

„Mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst, so dass ich Ihnen folgende Antwort zu
den Fragen geben kann.

1. Warum wird die Dortmunder Straßenbeleuchtung neu ausgeschrieben?
Der derzeitig gültige Straßenbeleuchtungsvertrag weist eine Reihe von Mängeln auf.
So liegen die Entgelte für Betrieb und Instandhaltung über dem bundesweit anzutreffenden
Durchschnitt. Dies wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt. Die
Informations- und Zugriffsrechte auf die Daten sind ungenügend geregelt. Aspekte der
Energieeffizienz sind nicht enthalten. Aus Sicht der Fördergeber ist der Vertrag
inzwischen nicht mehr vergaberechtskonform, so dass bei Fördermaßnahmen aufwändige
und zeitraubende separate Vergabevorgänge erforderlich wurden.

2. Welche Ziele verfolgt die Verwaltung mit der Ausschreibung der Dortmunder Straßenbeleuchtung?
Es werden folgende Ziele verfolgt:
- ein vergaberechtskonform zustande gekommenes Vertragsverhältnis
- marktgerechte Entgelte
- günstige Rahmenbedingungen für Modernisierung und Energieeinsparung
- Abbau des Investitionsstaus
- Verbesserung der städtischen Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeiten

3. Welche Kriterien setzt die Verwaltung für die Ausschreibung an?
Die Konzeption eines zukünftigen Straßenbeleuchtungsvertrages ebenso wie die Wahl
des Vergabeverfahrens befinden sich derzeit in einem eingehenden Diskussions- und
Bewertungsprozess zwischen der Verwaltung und ihren Beratern. Daher sind die
Wertungskriterien für die Vergabe noch nicht festgelegt. Es kann aber schon gesagt
werden, dass der Preis nicht das einzige Kriterium sein wird.
Inwieweit kann eine Förderung des Dortmunder Handwerks und der lokalen Wirtschaft
mit der Ausschreibung gesichert werden?
Solche Vorgaben würden eine Diskriminierung der dann ausgeschlossenen Firmen
darstellen und sind mit dem Vergaberecht nicht vereinbar. Nach den Regelungen der
Verdingungsordnungen darf der Wettbewerb nicht auf Unternehmen beschränkt werden,
die in bestimmten Orten oder Regionen ansässig sind.

4. Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung bei der Umsetzung der Ausschreibung?
Noch in diesem Jahr ist eine Vorlage an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
geplant. Dann kann der Zeitplan spezifiziert werden.

5. Wie wird die Ausschreibung bezüglich Betreibung und Instandhaltung/Wartung der
Straßenbeleuchtung gestaltet werden?
Wird es nur eine Gesamtausschreibung geben oder sollen die beiden Aspekte getrennt
voneinander ausgeschrieben werden?
Eine Trennung des Betriebes von der Instandhaltung/Wartung der Straßenbeleuchtung
ist aus Sicht der Verwaltung nicht denkbar und daher auch nicht vorgesehen.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
ADAC-Bewertung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13453-14-E3)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 13453-14-E3, lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13453-14-E4):

„Vielen Dank für die Anfrage vom 10.09.2014. Das Tiefbauamt hat sich zusammen mit dem
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit dem Sachverhalt befasst. Ich kann heute wie folgt
zu Ihren Fragen Stellung nehmen:
1. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus den schlechten Ergebnissen der Studie?
Der ADAC-Test beruht – bezogen auf Dortmund – auf z.T. falschen und in einigen
Punkten zumindest unvollständigen Angaben und Kenntnissen. Der Test darf insoweit
nicht überbewertet werden.
Im Folgenden werden die Einzelergebnisse des ADAC-Testes kurz kommentiert:
ADAC: Viele getestete Radwege zu schmal, zum Beispiel am Königswall zwischen
Schmiedingstraße und Hauptbahnhof.
Man kann regelgerechte Radwege (regelgerecht nach RAST 06 und StVO) nicht als zu
schmal bezeichnen. Der angeführte Radweg ist aktuell baustellenbedingt aufgehoben
und wird im Zusammenhang mit der Eröffnung des Deutschen Fußballmuseums neu
angelegt.
Auch wurde im Rahmen der Überprüfung der Benutzungspflicht aufgrund des Urteiles
des Bundesverwaltungsgerichtes eine Vielzahl von Bordstein-Radwegen auf
Fahrbahnniveau verlagert, um so eine Verbesserung für den Radverkehr zu erreichen.
ADAC: Stark befahrene Straßen oft ohne Radwege
Die Aussage „oft“ ist eindeutig falsch. Es gibt noch Lücken im Netz, die meisten
Hauptverkehrsstraßen haben aber mittlerweile ein Radwegeangebot. Das Radwegenetz
in Dortmund ist beispielsweise länger als das von Münster.
ADAC: Keine diebstahlsicheren Abstellplätze in Bike&Ride-Anlagen
Standard an ÖV-Haltestellen ist eine solide Rahmenanschlussmöglichkeit. Das reicht
in der Regel auch aus. Diebstahlsicher sind (auch nicht gänzlich) nur geschlossene
Anlagen. Es gibt aber einen Arbeitskreis von Verwaltung und DSW21, in dem
Überlegungen zu geschlossenen Anlagen an ÖV- Haltepunkten gestellt werden.
Angesichts der Haushaltslage ist allerdings nicht von einer zeitnahen Realisierung
auszugehen.
ADAC: Keine Fahrradstation (gesicherte Stellplätze, Verleih, Werkstatt)
Es gibt noch keine echte Fahrradstation, aber einen funktionstüchtigen Vorläufer. Am
HBF existiert eine überdachte, eingezäunte und bewachte Fahrradabstellanlage für rd.
180 Räder. Die dobeq bietet hier den kompletten Service (Fahrradreparatur, Wartung,
Pflege).
Aktuell wird die Ausführungsplanung für eine neue Fahrradstation am HBF Dortmund
erstellt. Die neue Anlage bietet rd. 420 Rädern Platz. Sie ist überdacht, geschlossen
und bewacht. Der Förderbescheid liegt bereits vor. Die Fertigstellung ist für Herbst
2015 vorgesehen.
ADAC: Serviceangebote nur eingeschränkt vorhanden
Dortmund hat Serviceangebote. Beispielsweise hat Dortmund als einzige der Teststädte
neben Hamburg die Möglichkeit, sich ein Fahrradhaus finanzieren zu lassen
(Zuschuss durch die BV InW).
Auf der Dortmunder Internetseite können Radwege und Freizeitrouten eingesehen
werden.
Ein sehr aussagefähiger Fahrradstadtplan ist von der Stadt Dortmund erstellt worden
und eine Neuauflage ist in Arbeit.
Die Stadt Dortmund hat seit 1998 einen Fahrradbeauftragten, der sich für die Belange
des Radverkehres einsetzt. Von ihm werden z.B. auch Tourenvorschläge gemacht.
ADAC: Keine systematischen Verkehrssicherheitsanalysen speziell für den Radverkehr
mit daraus abgeleiteten Maßnahmen
Fahrradunfälle werden – wie andere Unfälle auch – in der Unfallkommission
analysiert und aufgearbeitet. Unfallschwerpunkte werden umgehend entschärft.
Fahrradunfälle treten ohne erkennbares Muster dispers in der Fläche auf. Sie werden
durch die Unfallkommission und im Rahmen der laufenden Straßenplanung bearbeitet.
Es sind in letzter Zeit keine Häufungen mit Radfahrerbeteiligung aufgetreten.
Die Verwaltung hat in 2012 eine Bachelorarbeit zur Untersuchung von
Radfahrunfällen vergeben / betreut. Es findet also eine systematische und
kontinuierliche Bearbeitung des Handlungsfeldes statt.
ADAC: Keine Wirkungsuntersuchung von Maßnahmen zur Radverkehrsentwicklung
In 2013 ist eine neue Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten in Dortmund
durchgeführt worden. Fragen zum Radverkehr, zum Zustand und zur Wirkung von
Maßnahmen nehmen einen breiten Raum ein.
ADAC: Kein Fahrradgremium mit kommunalpolitischer Beteiligung zur Beratung der
Politik
Es gibt den Agenda- Arbeitskreis Verkehr, der sich seit Jahren schwerpunktmäßig mit
Fragen des Radverkehrs beschäftigt. Dort sind Bürger, Kommunalpolitiker und
Verwaltung vertreten.
Zudem wird die Aufgabe des Fahrradbeauftragten neu definiert und deutlich
ausgeweitet: Im Tiefbauamt werden seit 1998 die Belange des Radverkehres durch
einen eigens dazu bestellten Fahrradbeauftragten, der im Bereich der Straßenverkehrsbehörde
tätig ist, wahrgenommen. Mittlerweile sind die Anforderungen an die
Tätigkeit enorm angestiegen. Daher ist beabsichtigt, beim Tiefbauamt das Aufgabenfeld
zu erweitern und eine technische Stelle zu schaffen, die die Belange des
Radverkehres unter Berücksichtigung der Fußgänger- und Behindertenbelange im
Straßenverkehr betreut. Eine entsprechende Vorlage befindet sich in Vorbereitung.
ADAC: Nur geringe Haushaltsmittel für den Radverkehr
Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind die Mittel in der Tat deutlich zurückgegangen.
Im Rahmen der Infrastrukturoffensive sind aber dennoch Mehrmittel für Radverkehrsanlagen
vorgesehen.
ADAC: Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zum Thema Radfahren nur schwach ausgeprägt
Auch hier haben die Sparzwänge dazu geführt, dass die anfänglich durchgeführten
Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stark eingeschränkt wurden. Allerdings
wird die Aktion „Radfahren in Dortmund – aber sicher!“ durch Polizei und
Ordnungsamt in dem Test als positiv herausgestellt.
2. Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des Radverkehrs geplant? Wie sind diese
priorisiert?
Neben Einzelplanungen wie die Entwurfstätigkeiten für Faßstraße, Provinzialstraße (3.
BA), Hellweg (Körne/ Wambel) u.a. stehen z.Zt. Arbeiten im Zusammenhang mit der
Fahrradstation HBf, der Konsolidierung und dem Ausbau des Fahrradverleihsystems
und Zuarbeiten zum Gartenstadtradweg im Vordergrund. Beabsichtigt war, im Zuge
der ursprünglich für 2015 vorgesehenen Fortschreibung / Neuaufstellung des Masterplans
Mobilität eine Fuß- und Radverkehrsstrategie für die nächsten 10 Jahre zu
formulieren. Da in 2015 die Mittel für eine umfassende Neubearbeitung des
Masterplans Mobilität nicht zur Verfügung stehen, werden die Fachämter losgelöst
hiervon den Gremien im 2. Quartal 2015 ein Strategiepapier zum Radverkehr
vorlegen.
3. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Studienergebnissen und der Auszeichnung
als „Fahrradfreundliche Stadt“ durch die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche
Städte (AGFS)?
Die AGFS bewertet anders und beschäftigt sich wesentlich differenzierter mit ihren
Kandidaten bzw. Mitgliedern. Eine fachlich breit aufgestellte Auswahlkommission
bewertet den umfänglichen schriftlichen Antrag und nimmt eine halbtägige Bereisung
vor. Nach 7 Jahren müssen sich die Mitglieder einer Rezertifizierung stellen. Hierfür
ist ein weiterer Antrag zu stellen und umfassend darzulegen, was in den Jahren seit
Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft getan worden ist. Für Dortmund läuft z.Zt. das
Rezertifizierungsverfahren.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Verkehrsführung am Phoenix-See
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13454-14-E1)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 13454-14-E1, lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13454-14-E2):

„In obiger Angelegenheit danke ich für Ihre Zuschrift aus der o.g. Sitzung. Hierzu ist
Folgendes mitzuteilen:

1. Aufgrund welcher Kriterien wurde eine Ausweitung der ursprünglich geplanten
Fußgängerzone entschieden?

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten im Bereich Kaipromenade/Hörder Burgplatz ist es
nicht möglich, durch Beschilderung die Bereiche, in denen laut Widmung der Radverkehr
zugelassen ist, von denen abzugrenzen, in denen die Widmung den Radverkehr untersagt.
Dies konnte den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksvertretung Hörde im Rahmen eines
Ortstermins am 11.09.14 durch das Tiefbauamt anschaulich verdeutlicht werden.
Um hier für die Zukunft eindeutige Verhältnisse zu ermöglichen und den Radverkehr auf dem
gesamten Hörder Burgplatz zuzulassen, beschloss die Bezirksvertretung Hörde in ihrer
Sitzung am 16.09.2014 inzwischen eine entsprechende Widmungserweiterung (TOP 3.1).
Die vorhandene Beschilderung kann frühestens dann verändert werden, wenn die
beschlossene Widmungserweiterung in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht
wurde. Der Hörder Burgplatz wird dann uneingeschränkt mit Fahrrädern zu befahren sein.
An der Hafenpromenade erfolgte die Beschilderung abweichend von der Widmung an einer
Stelle, an der ein gemeinsamer Fuß- Radweg von der Hafenpromenade abzweigt. Hier wird
die Beschilderung kurzfristig in Übereinstimmung mit der Bezirksvertretung Hörde
entsprechend des Widmungsinhaltes geändert.

2. Welche Alternativen zum derzeitigen Durchfahrtsverbot für den Radverkehr wurden
geprüft?

Alle Fraktionsvorsitzenden der BV-Hörde vertraten im Rahmen eines Ortstermins am
11.09.14 - ebenso wie die Verwaltung - die Auffassung, dass es alternativlos erforderlich ist,
den Radverkehr an der Hafenpromenade auf gesamter Länge sowie auf einem Teilabschnitt
der Kaipromenade vollständig zu unterbinden und diese Bereiche als reine Fußgängerzonen
zu belassen.

3. Welche Umwege muss der Radverkehr aufgrund des derzeitigen Durchfahrtsverbots
nehmen, um rund um den Phoenix-See zu fahren?

Der Radverkehr erfolgt über den gemeinsamen Fuß- Radweg nördlich der Hörder Hafenstraße
bis zum ehemaligen Magazingebäude. Dort geht es in Richtung Süden zum Hörder Burgplatz,
der derzeit nur im westlichen Abschnitt für Fahrräder befahrbar ist und über die Hörder-Bach-
Allee/Am Kai/Rudolf-Platte-Weg wieder an den See. Die derzeit zurückzulegende Strecke ist
ca. 200 Meter länger, als es nach der Widmungserweiterung der Fall sein wird.

4. Für welche Start-Ziel-Beziehungen stellen bestimmte Abschnitte des Sees eine
wichtige Verbindung für den Radverkehr dar?

Als wichtige Start-Ziel-Beziehung ist in diesem Bereich der Emscher-Radweg zu nennen.
Dieser wird weder durch die aktuelle, noch durch die zukünftige Führung des Radverkehrs
beeinträchtigt.

5. Welche Regelungen gelten für Inline-Skater/innen?

Inline-Skater gelten als besondere Fortbewegungsmittel i.S. vom § 24 StVO. Für sie gelten
die Vorschriften des Fußgängerverkehrs. Für Inline-SkaterInnen gelten zudem insbesondere
die Grundregeln des § 1 StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksicht erfordert. Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer
geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine Radverkehrslösung unter
Anwendung eines Shared-Spaces-Konzepts ohne Autoverkehr?

Shared Space bezeichnet eine Planungsphilosophie, nach der unter Berücksichtigung bestimmter
charakteristischer Merkmale motorisierte und nicht-motorisierte VerkehrsteilnehmerInnen
gleichberechtigt untereinander die Verkehrsabläufe gestalten, ohne dass weitere
verkehrsregelnde Maßnahmen wie z.B. Beschilderungen vorhanden sind.
Aufgrund der individuellen Gegebenheiten im unmittelbaren Umfeld des Phönix-See wird es
von allen Beteiligten (Bezirksvertretung, Verwaltung, Polizei) als am weitaus sinnvollsten
erachtet, die Flächen als Fußgängerzonen zu deklarieren und in den vorgenannten Bereichen
das Radfahren zuzulassen.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.









zu TOP 5.6
Veranstaltungsmanagement
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12591-14-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 12591-14-E1, lag bereits zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Anregungen und Beschwerden vor):

„Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 23.02.12 u.a. beschlossen, dass dem ABÖAB und dem AUSWI halbjährlich über die Erfahrungen mit den Genehmigungen von Veranstaltungen zu berichten ist.
In der Zwischenzeit hat es eine Informationsveranstaltung im Juni 2013 und einen Sachstandsbericht im Dezember 2013 gegeben.
Da die Planungen für Veranstaltungen bei den Veranstaltern für das laufende Jahr bereits sehr weit sind, bitten wir die Verwaltung um den nächsten, fälligen Sachstandsbericht.
Die Verwaltung wird gebeten, dabei insbesondere zum Beratungsstand in der Verwaltung Stellung zu nehmen, wie zukünftig die Zuständigkeiten in der Verwaltung für den „öffentlichen Raum“ geregelt sein werden bzw. wie das Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund zukünftig organisiert werden soll.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12591-14-E2):

„Die bereits aufgezeigte ansteigende Akzeptanz, die Internetseiten der Stadt Dortmund zu
nutzen, fand in der Zwischenzeit eine weitere positive Entwicklung.
Dies hängt offensichtlich damit zusammen, dass der Vordruck für die notwendigen Anträge
erheblich überarbeitet wurde. Nunmehr besteht vor allem bei Veranstaltungen mit geringfügigen
Aufbauten eine erhebliche Verringerung der auszufüllenden Zeilen. Hiermit geht
zudem eine Steigerung der Übersicht und Plausibilität einher.
Im Jahre 2013 gingen beim Tiefbauamt insgesamt 951 Anträge ein. Bis zum 24.09.2014
waren es 725 Anträge. Die genaue Zusammensetzung zeigt die Anlage 1.
Darüber hinaus wurde der neugestaltete Vordruck den Anforderungen der zuständigen Ämter,
z. B. das Ordnungsamt (Schankerlaubnis), das Bauordnungsamt (Baugenehmigungen, Abnahme
von fliegenden Bauten), das Umweltamt (Ausnahmegenehmigungen vom Landesimmissionsschutzgesetz),
angepasst. Dabei wurde Wert gelegt auf einfache und übersichtliche
Handhabung durch den Antragsteller. Dies wirkte sich positiv auf die Anzahl der fernmündlichen
und schriftlichen Nachfragen aus.
Insbesondere bei den größeren Veranstaltungen zahlen sich bereits die intensiven Klärungen
und Überprüfungen des Vorjahres aus. Da überwiegend die Veranstaltungen ohne Probleme
abgewickelt werden konnten, ist nunmehr von einer günstigen Gefahrenprognose auszugehen.
Somit bestand für das laufende Jahr in den meisten Fällen lediglich das Erfordernis, die
bestehenden Konzepte anzupassen und Veränderungen zu berücksichtigen.
Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des Aufwandes sowohl bei den Veranstaltern als
auch bei den beteiligten Arbeitsgruppen der Verwaltung.
Nach eingehender Beratung und Abstimmung in dem Arbeitskreis „Koordinierung von
Großveranstaltungen“ verblieb für das laufende Jahr lediglich der Rosenmontagsumzug als
Veranstaltung, die nach dem „Orientierungsrahmen für die Planung, Genehmigung, Durchführung
und Nachbereitung von Großveranstaltungen“ als solche einzuordnen und zu behandeln
war.
Sowohl die Annahmestelle für Anträge auf Veranstaltungen als auch die Koordinierungsstelle
für Veranstaltungen sind bisher dem Tiefbauamt zugeordnet. Zudem werden dort Anträge auf
Sondernutzungen und Erlaubnisse zur besonderen Straßennutzung nach § 29 Straßenverkehrsordnung
erteilt.
Nach entsprechender Meinungsbildung im Verwaltungsvorstand ist beabsichtigt, das Veranstaltungsmanagement
vom Tiefbauamt zum Ordnungsamt zu verlagern.
Die notwendigen organisatorischen Veränderungen werden zur Zeit partizipativ vorbereitet
mit dem Ziel, Veränderungen Anfang 2015 zu realisieren.
Seitens des Ordnungsamtes und des Tiefbauamtes fanden inzwischen zwei Veranstaltungen
im Rahmen des vorgesehenen Partizipierungsprozesses statt. Dabei wurden bestehende
Arbeitsabläufe eingehend betrachtet und bewertet sowie Ablaufdiagramme erstellt. Ein
abschließendes Ergebnis steht noch aus, so dass weitere Zusammenkünfte geplant sind.
Für nähere Erläuterungen und evtl. Rückfragen in den behandelnden Ausschusssitzungen
steht Ihnen Herr Nolte vom Tiefbauamt (Rufnummer 0231/50-22942) zur Verfügung.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-14)

Inhaltliche Fragen werden durch Herrn Lürwer beantwortet.


Der Ausschuss für Bauen, Verlehr und Grün lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



6. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Sachstand und Entwicklungen -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13803-14)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 13803-14-E1):

„Im Rahmen der Infrastrukturrevision im Jahr 2002 haben die Friedhöfe Dortmund alle nicht
mehr benötigten Flächen, die bisher als Erweiterungsflächen freigehalten worden sind, an
das allgemeine Grundstücksvermögen der Stadt Dortmund zurück gegeben.
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet daher die Verwaltung
um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es noch weitere Flächen in Dortmund, die für die Friedhöfe Dortmund als mögliche
Erweiterungsflächen zugeordnet sind?
2. Welche Flächen, die bereits 2002 von den Friedhöfen Dortmund wieder in das
Grundstücksvermögen zurück gegeben worden sind, wurden bisher einer anderen
Nutzung zugeführt? Bitte Aufstellung der verschiedenen Nutzungen.
3. Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, die bisher noch nicht vermarkteten
Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen?
4. Auf welchen Friedhöfen besteht die Möglichkeit einer „Friedwald-Bestattung“ bzw.
einer „Baumbestattung (Baumgräber)“? Bitte Auflistung der einzelnen Friedhöfe.“




Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13803-14-E2):

„Zur Anfrage vom 16.10.14 nehmen die Friedhöfe Dortmund wie folgt Stellung:
1. Gibt es noch weitere Flächen in Dortmund, die für die Friedhöfe Dortmund als mögliche Erweiterungsflächen zugeordnet sind?
Nach der Infrastrukturrevision im Jahr 2002 hat es weitere kleinere Flächenpräzisierungen u. a. im Rahmen der Erstellung der städtischen Eröffnungsbilanz in Abstimmung mit der Liegenschaftsverwaltung gegeben.
Die aktuellen Friedhofsflächen beinhalten keine Erweiterungsflächen mehr.
2. Welche Flächen, die bereits 2002 von den Friedhöfen Dortmund wieder in das Grundstücksvermögen zurück gegeben worden sind, wurden bisher einer anderen Nutzung zugeführt? Bitte Aufstellung der verschiedenen Nutzungen.
Die Vermarktung bzw. Prüfung einer anderweitigen Nutzung von Flächen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Liegenschaftsverwaltung. Die Frage wurde mit der Bitte um schriftliche Beantwortung dorthin weitergeleitet.
3. Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, die bisher noch nicht vermarkteten Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen?
siehe Antwort zu 2
4. Auf welchen Friedhöfen besteht die Möglichkeit einer „Friedwald-Bestattung“ bzw. einer „Baumbestattung (Baumgräber)“? Bitte Auflistung der einzelnen Friedhöfe.
Die Übersicht der angebotenen Grabarten auf den einzelnen Friedhöfen ist als Anlage beigefügt.“


ABVG, 21.10.2014:

Zu dieser Angelegenheit liegt eine Powerpoint-Präsentation vor (siehe Anlage).


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13803-14) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13803-14-E2) zur Kenntnis.



zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Sachstand und Entwicklungen -
Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 13803-14-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 13803-14-E1):

„Im Rahmen der Infrastrukturrevision im Jahr 2002 haben die Friedhöfe Dortmund alle nicht
mehr benötigten Flächen, die bisher als Erweiterungsflächen freigehalten worden sind, an
das allgemeine Grundstücksvermögen der Stadt Dortmund zurück gegeben.
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet daher die Verwaltung
um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es noch weitere Flächen in Dortmund, die für die Friedhöfe Dortmund als mögliche
Erweiterungsflächen zugeordnet sind?
2. Welche Flächen, die bereits 2002 von den Friedhöfen Dortmund wieder in das
Grundstücksvermögen zurück gegeben worden sind, wurden bisher einer anderen
Nutzung zugeführt? Bitte Aufstellung der verschiedenen Nutzungen.
3. Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, die bisher noch nicht vermarkteten
Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen?
4. Auf welchen Friedhöfen besteht die Möglichkeit einer „Friedwald-Bestattung“ bzw.
einer „Baumbestattung (Baumgräber)“? Bitte Auflistung der einzelnen Friedhöfe.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13803-14-E2):

„Zur Anfrage vom 16.10.14 nehmen die Friedhöfe Dortmund wie folgt Stellung:
1. Gibt es noch weitere Flächen in Dortmund, die für die Friedhöfe Dortmund als mögliche Erweiterungsflächen zugeordnet sind?
Nach der Infrastrukturrevision im Jahr 2002 hat es weitere kleinere Flächenpräzisierungen u. a. im Rahmen der Erstellung der städtischen Eröffnungsbilanz in Abstimmung mit der Liegenschaftsverwaltung gegeben.
Die aktuellen Friedhofsflächen beinhalten keine Erweiterungsflächen mehr.
2. Welche Flächen, die bereits 2002 von den Friedhöfen Dortmund wieder in das Grundstücksvermögen zurück gegeben worden sind, wurden bisher einer anderen Nutzung zugeführt? Bitte Aufstellung der verschiedenen Nutzungen.
Die Vermarktung bzw. Prüfung einer anderweitigen Nutzung von Flächen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Liegenschaftsverwaltung. Die Frage wurde mit der Bitte um schriftliche Beantwortung dorthin weitergeleitet.
3. Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, die bisher noch nicht vermarkteten Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen?
siehe Antwort zu 2
4. Auf welchen Friedhöfen besteht die Möglichkeit einer „Friedwald-Bestattung“ bzw. einer „Baumbestattung (Baumgräber)“? Bitte Auflistung der einzelnen Friedhöfe.
Die Übersicht der angebotenen Grabarten auf den einzelnen Friedhöfen ist als Anlage beigefügt.“


ABVG, 21.10.2014:

Zu dieser Angelegenheit liegt eine Powerpoint-Präsentation vor (siehe Anlage).


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13803-14) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13803-14-E2) zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Hochwasser in Marten

zu TOP 7.1.1
Hochwasser in Marten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13139-14-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 13139-14-E1, lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor)


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13139-14-E5):

„Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 16.09.2014 zu Tagesordnungspunkt 2.1 „Hochwasser in Marten“ mehrere Fragen eingebracht, die ich gerne wie folgt beantworte:

1. Welche Maßnahmen wurden seit 2008 von der Emschergenossenschaft und dem
Eigenbetrieb Stadtentwässerung zum Schutz der vom Hochwasser gefährdeten
Dortmunder getroffen?

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
· Umfangreiche bauliche Maßnahmen der Stadt und der Wasserwirtschaftsverbände zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Errichtung von Stauanlagen, Regenrückhaltebecken und die Aufweitung sowie naturnahe Umgestaltung von Gewässern mit einem Investitionsvolumen von ca. 200 Mio. EUR.
· Maßnahmen zur Abkopplung von Regenwasser vom Kanalnetz.
· Erweiterung der technischen Ausstattung von Stadtentwässerung und Feuerwehr zum Einsatz bei Starkregenereignissen.
· Einrichtung der Stelle eines Hochwasserschutzbeauftragten.
· Informationsveranstaltungen und -material für die Betroffenen zu den Themen Objektschutz, Verhaltensvorsorge und Verhalten im Ereignisfall.
· Erweiterung der hydrodynamischen Kanalnetzberechnungen.
· Durchführung umfangreicher Kanalbaumaßnahmen, vielfach verbunden mit einer Querschnittsvergrößerung und/oder der Errichtung sogenannter Stauraumkanäle, mit der Folge einer Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes.
· Erarbeitung und Umsetzung einer neuen Vorgehensweise bei Neuerschließungen und Bebauungsplänen zur weiteren Verbesserung des Überflutungsschutzes für Neuerschließungen, aber auch deren Umfeld/ der Anlieger.
· Erarbeitung und Umsetzung einer Vorgehensweise zur Errichtung sogenannter Notwasserwege, über die bei Starkregenereignissen Niederschlagswasser in Bereiche abgeleitet wird, wie z. B. Grünflächen, bei denen keine oder nur geringe Überflutungsschäden auftreten, um Bebauung und Infrastruktur vor Überflutung zu schützen.
· Weiterer Ausbau des Überflutungsschutzes durch den Straßenbaulastträger und Berücksichtigung der Aspekte des Überflutungsschutzes bei Straßenbaumaßnahmen.
· Erfassung und Bewertung von Straßenseitengräben als Grundlage für eine Anpassung ihrer Gestaltung und Unterhaltung im Hinblick auf eine Nutzung als ein Element zur Bewältigung von Starkregenereignissen.
· Erarbeitung einer Einsatzrichtlinie „Wetterereignisse“ bei der Dortmunder Feuerwehr.

Eine weitergehende Beschreibung und Spezifizierung vorgenannter Maßnahmen erfolgt mit der in Arbeit befindlichen „Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen“, die dem ABVG vorgelegt wird.

2. Welche Vorkehrungen sollen jetzt zusätzlich noch getroffen werden, um eine erneute Schädigung der Dortmunder durch weitere Hochwasser zu verhindern?

Die bereits unter Frage 1 aufgeführten Maßnahmen werden auch zukünftig stringent verfolgt und umgesetzt. Nach Auswertung der Erfahrungen der bisherigen Maßnahmen hat die Verwaltung in den letzten Monaten folgende Handlungsfelder identifiziert und wird diese zusätzlich bearbeiten:

· Erstellung sogenannter Überflutungsgefahrenkarten, die Auskunft über bei Starkregenereignissen überflutete Bereiche geben als Grundlage für öffentliche und private Maßnahmen des Überflutungs- und Objektschutzes.
· Feststellung und Bewertung von Retentionsflächen außerhalb der Gewässer und deren bauliche Herrichtung zur Aufnahme und Rückhaltung von Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen.
· Gemeinsame Verfolgung der Ziele „Wasser in der Stadt von morgen“ mit den Wasserwirtschaftsverbänden gemäß Beschluss des ABVG vom 16.9.2014 (vgl. Drucksache 13118-14).
· Erhöhung des Aufwandes zur Reinigung der Straßenabläufe.
· Anpassung/Bauliche Veränderung von Straßenseitengräben sowie Veränderung ihrer Unterhaltung im Hinblick auf eine Nutzung als ein Element zur Bewältigung von Starkregenereignissen.

Aus den Erkenntnissen des Starkregenereignis vom 12.7.2014 werden darüber hinaus folgende Maßnahmen umgesetzt:

· Durchführung von Informationsveranstaltungen vor Ort, insbesondere für die Betroffenen der Ortsteile DO-Kley, DO-Oespel und DO-Marten.
· Prüfung und ggf. Anpassung der Einlaufrechen bei Gewässerdurchlässen
/-verrohrungen, zunächst in den Ortsteilen DO-Kley, DO-Oespel und DO-Marten.

· Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes für sogenanntes „wild abfließendes Wasser“ aus dem Naturschutzgebiet Dorney sowie Umsetzung entsprechender Retentionsmaßnahmen.

Eine weitergehende Beschreibung und Spezifizierung vorgenannter Maßnahmen erfolgt mit der in Arbeit befindlichen „Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen“, die dem ABVG vorgelegt wird.

3. Warum konnte das Regenrückhaltebecken in Marten trotz des bestehenden Hochwasserrisikos bisher noch nicht fertig gestellt werden?
Wann kann mit einer Fertigstellung des Regenrückhaltebeckens gerechnet werden?

Die Emschergenossenschaft wurde gebeten, zuständigkeitshalber die Frage zu beantworten. Sie nimmt wie folgt Stellung:

„Seit dem Hochwasser in der Ortslage Marten in Dortmund vom 26. Juli 2008 hat die Emschergenossenschaft für Wasserlaufumgestaltungen und Hochwasserrückhaltung auf dem Gebiet der Stadt Dortmund ein Investitionsvolumen von 160 Mio. EUR um­gesetzt. Dieses beinhaltet beispielsweise den Bau der beiden Hochwasserrückhalte­becken an der Emscher, Phoenix-See und Mengede sowie die Ertüchtigung der Hochwasserrückhaltebecken Nagelpötchen und Vieselerhofstraße. Insgesamt wurde in den letzten Jahren ein zusätzliches Rückhaltevolumen von 690.000 m³ auf Dortmunder Stadtgebiet geschaffen.
Somit bewirtschaftet die Emschergenossenschaft aktuell in Dortmund Hochwasser­rückhalteanlagen mit einem Volumen von ca. 1,2 Mio. m³. Auch in Dortmund-Marten investieren wir in die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes. Die Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt und zur ökologischen Verbesserung im Einzugsgebiet des Roßbach gestalten sich wie folgt:
Für die Analyse des Hochwasserereignisses in Dortmund-Marten am 26. Juli 2008 wurde das Gutachten von Prof. Grünewald erstellt, das im Februar 2009 vorlag. Nach Diskussion und Auswertung dieses Gutachtens wurden für die Projekte HRB In der Meile und Schmechtingsbach und für die ökologische Verbesserung des Schmechtingsbach jeweils Planfeststellungsanträge gestellt, deren behördliche Genehmigung einen Zeitraum von im Mittel 2 Jahren bedurften. Nach der Durchfüh­rung der für das HRB Schmechtingsbach notwendigen Umverlegungsarbeiten von Rohrleitungen der DEW und der Telekom, wurde die sogenannte Baufeldräumung durchgeführt. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, um mit dem eigentlichen Umbau des HRB Schmechtingsbach am 17. September 2013 beginnen zu können. Es ist aktuell eine Bauzeit von 2 Jahren zu kalkulieren. Die ökologische Verbesserung des Schmechtingsbach und damit auch die Schaffung von Retentions­räumen wurde bereits am 16. November 2012 begonnen; diese Maßnahmen wurden bereits im Februar 2014 abgeschlossen. Der Baubeginn des Hochwasserrückhalte­beckens In der Meile erfolgte nach Umverlegung von Rohrleitungen am 19. August 2013. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2015 geplant. Wir werden für beide Becken voraussichtlich mehr als 10 Mio. Euro investieren.“

4. Auf welchen Grundlagen wurde der Betrag von 90.000 € Hochwasserhilfe für betroffenen Bürger errechnet und wieso steuern die Abwasserverbände lediglich
30.000 € zu den Hilfen bei? Welche Mittel wurden bisher von den Hochwassergeschädigten abgerufen?

Die Höhe der Hochwasserhilfe wurde auf Grundlage des Verteilungskonzeptes, d.h., der Eckdaten und Erfahrungen anlässlich des Starkregenereignisses aus dem Jahr 2008 ermittelt. Die Grundsätze und Prinzipien des Unterstützungsfonds aus dem Jahr 2008 hatten sich bewährt; die Leistungen wurden daher der gleichen Logik folgend individuell ermittelt und bemessen. Verschiedene Indikatoren wurden erhoben und zugrunde gelegt, beispielsweise: das Maß zumutbarer Selbsthilfe über Einkommens- und Vermögensgrenzen, die Höhe des Schadens, die Bewertung der einzelnen Schadensgegenstände auf ihre Relevanz, die Wiederbeschaffungswerte etc.

Nach den Erfahrungen aus dem Starkregenereignis 2008, das das Dortmunder Stadtgebiet in einem weit größeren Umfang betroffen hatte, erschien die Summe von bis zu € 90.000 auskömmlich, um eine Soforthilfe für wirtschaftlich bedürftige Privathaushalte zu leisten, die nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Kräften und Mitteln zu helfen.

Die Festsetzung der Hilfen, zu denen keine Rechtspflicht besteht, erfolgte unbürokratisch durch ein Entscheidungsgremium aus erfahrenen Mitarbeitern der Sozialverwaltung, teilweise erfolgte eine Inaugenscheinnahme in den betroffenen Haushalten. Bei der Bemessung der Höhe der Hilfen wurden keine sozialhilferechtlichen Maßstäbe unmittelbar angelegt. Die maßgeblichen Einkommens- und Vermögensgrenzwerte wurden verdreifacht, die Durchschnittspreise und Pauschalen für das beschädigte Inventar wurden aktualisiert.

Die Geschäftsführung der AWO attestierte, dass die Vergabekriterien für die Verwendung der Mittel sozial ausgewogen sind und auf die individuellen Belange der Betroffenen Rücksicht nehmen (eine Abstimmung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege war, durch die Urlaubszeit bedingt, nicht möglich).

Insgesamt wurde in 37 Anträgen eine Inventarschadenssumme in Höhe von € 116.769 geltend gemacht. Lediglich vier Anträge mussten abgelehnt werden, bei den restlichen Anträgen konnten Mittel in Höhe von € 56.470 für die Geschädigten zahlbar gemacht werden. Die Hilfen im Einzelfall lagen zwischen € 200 und € 8.720.

Die Zusage einer finanziellen Beteiligung der Abwässerverbände erfolgte auf Intervention der Stadt Dortmund, war aber freiwillig und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. Auf die Höhe der Beteiligung hat die Stadt Dortmund somit keinen Einfluss. Eine genaue Abrechnung mit den Abwasserverbänden steht noch aus.

5. Welche Ergebnisse konnten in der Bürgerveranstaltung am 11. September erzielt
werden und welche offenen Fragen aus der Bürgerschaft sind noch nicht beantwortet?

Die Teilnehmer/innen wurden informiert und hatten die Gelegenheit, ihre Sicht des Ereignisses darzulegen. Viele Fragen konnten im Plenum und den anschließenden Einzelgesprächen der Fachleute aus der Verwaltung und von der Emschergenossenschaft mit den Fragesteller/innen beantwortet werden. Darüber hinaus wurden weitere Fragen in Ortsterminen am 17.09. und 01.10. beantwortet. Schwerpunkte bildeten die Themen:

- Entwässerungskonzept Naturschutzgebiet Dorney

- Städtische Gewässer, ihr Ausbau, der Hochwasserschutz und ihre Unterhaltung

- Abfließendes Wasser auf/von Straßen und Gehwegen

- Planung, Dimensionierung des öffentlichen Kanalsystems

- Unterhaltung des öffentlichen Kanalsystems

- Ver- und Entsiegelung von Flächen bei Neuerschließungen/ B-Plänen/ Stadtentwicklung

- Einsatz/Einsatzplanung der Feuerwehr.

Außerdem werden durch die Stadtentwässerung ortsnah für kleinere Siedlungsbereiche oder Straßenzüge separate Beratungstermine angeboten. Hier werden die Themen Rückstausicherung und Objektschutz vor Oberflächenwasser behandelt. Diese Termine beginnen nach den Herbstferien und werden den betroffenen Eigentümern mitgeteilt.“


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 13139-14-E2, lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor)


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13139-14-E3):

„Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 16.09.2014 zu Tagesordnungspunkt 2.1 „Hochwasser in Marten“ mehrere Fragen eingebracht, die ich gerne wie folgt beantworte:

1. Welche technischen, strukturellen sowie organisatorischen Maßnahmen zum
Hochwasserschutz sind als Handlungsempfehlung des Gutachtens bisher umgesetzt? Welche Maßnahmen sind bisher nicht umgesetzt? Was sind die Gründe hierfür?

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
· Umfangreiche bauliche Maßnahmen der Stadt und der Wasserwirtschafts­verbände zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Errichtung von Stauanlagen, Regenrückhaltebecken und die Aufweitung sowie naturnahe Umgestaltung von Gewässern mit einem Investitionsvolumen von ca. 200 Mio. EUR.
· Maßnahmen zur Abkopplung von Regenwasser vom Kanalnetz.
· Erweiterung der technischen Ausstattung von Stadtentwässerung und Feuerwehr zum Einsatz bei Starkregenereignissen.
· Einrichtung der Stelle eines Hochwasserschutzbeauftragten.
· Informationsveranstaltungen und -material für die Betroffenen zu den Themen Objektschutz, Verhaltensvorsorge und Verhalten im Ereignisfall.
· Erweiterung der hydrodynamischen Kanalnetzberechnungen.
· Durchführung umfangreicher Kanalbaumaßnahmen, vielfach verbunden mit einer Querschnittsvergrößerung und/oder der Errichtung sogenannter Stauraumkanäle, mit der Folge einer Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes.
· Erarbeitung und Umsetzung einer neuen Vorgehensweise bei Neuerschließungen und Bebauungsplänen zur weiteren Verbesserung des Überflutungsschutzes für Neuerschließungen, aber auch deren Umfeld/ der Anlieger.
· Erarbeitung und Umsetzung einer Vorgehensweise zur Errichtung sogenannter Notwasserwege, über die bei Starkregenereignissen Niederschlagswasser in Bereiche abgeleitet wird, wie z. B. Grünflächen, bei denen keine oder nur geringe Überflutungsschäden auftreten, um Bebauung und Infrastruktur vor Überflutung zu schützen.
· Weiterer Ausbau des Überflutungsschutzes durch den Straßenbaulastträger und Berücksichtigung der Aspekte des Überflutungsschutzes bei Straßen­baumaßnahmen.
· Erfassung und Bewertung von Straßenseitengräben als Grundlage für eine Anpassung ihrer Gestaltung und Unterhaltung im Hinblick auf eine Nutzung als ein Element zur Bewältigung von Starkregenereignissen.
· Erarbeitung einer Einsatzrichtlinie „Wetterereignisse“ bei der Dortmunder Feuerwehr.

Eine weitergehende Beschreibung und Spezifizierung vorgenannter Maßnahmen erfolgt mit der in Arbeit befindlichen „Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen“, die dem ABVG vorgelegt wird.

Die Empfehlungen des Gutachters wurden umgesetzt. Die von ihm aufgezeigten Maßnahmen bleiben vielfach gleichwohl eine Daueraufgabe der maßgeblichen Akteure und finden nicht ihren Abschluss mit der oben erläuterten Maßnahmen­übersicht.

2. Welche zeitliche Perspektive zeichnet sich ab, bis das Regenrückhaltebecken des
Schmechtingbachs in Marten seinen Endausbauzustand / seine Fertigstellung erreicht hat?

s. u.

3. Gibt es Hinweise darauf, dass Bauschuttablagerungen am Unterlauf des Schmechtingbachs zu Bodenverdichtungen geführt haben, die dazu führten, dass die Versickerung des Regenwassers somit erschwert wurde?

s. u.

4. Gibt es eventuell einen Zusammenhang zwischen den Brückenbauarbeiten an der
Martener Straße über den Schmechtingbach und dem Hochwasserereignis? Wurde
der Durchlauf des Baches unterhalb der neuen Brücke zu gering dimensioniert?

Die Emschergenossenschaft wurde gebeten, zuständigkeitshalber die Fragen 2. bis 4. zu beantworten. Sie nimmt hierzu zusammenfassend wie folgt Stellung:

„Seit dem Hochwasser in der Ortslage Marten in Dortmund vom 26. Juli 2008 hat die Emschergenossenschaft für Wasserlaufumgestaltungen und Hochwasserrückhaltung auf dem Gebiet der Stadt Dortmund ein Investitionsvolumen von 160 Mio. EUR um­gesetzt. Dieses beinhaltet beispielsweise den Bau der beiden Hochwasserrückhalte­becken an der Emscher, Phoenix-See und Mengede sowie die Ertüchtigung der Hochwasserrückhaltebecken Nagelpötchen und Vieselerhofstraße. Insgesamt wurde in den letzten Jahren ein zusätzliches Rückhaltevolumen von 690.000 m³ auf Dortmunder Stadtgebiet geschaffen.
Somit bewirtschaftet die Emschergenossenschaft aktuell in Dortmund Hochwasser­rückhalteanlagen mit einem Volumen von ca. 1,2 Mio. m³. Auch in Dortmund-Marten investieren wir in die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes. Die Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt und zur ökologischen Verbesserung im Einzugsgebiet des Roßbach gestalten sich wie folgt:
Für die Analyse des Hochwasserereignisses in Dortmund-Marten am 26. Juli 2008 wurde das Gutachten von Prof. Grünewald erstellt, das im Februar 2009 vorlag. Nach Diskussion und Auswertung dieses Gutachtens wurden für die Projekte HRB In der Meile und Schmechtingsbach und für die ökologische Verbesserung des Schmechtingsbach jeweils Planfeststellungsanträge gestellt, deren behördliche Genehmigung einen Zeitraum von im Mittel 2 Jahren bedurften. Nach der Durchfüh­rung der für das HRB Schmechtingsbach notwendigen Umverlegungsarbeiten von Rohrleitungen der DEW und der Telekom, wurde die sogenannte Baufeldräumung durchgeführt. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, um mit dem eigentlichen Umbau des HRB Schmechtingsbach am 17. September 2013 beginnen zu können. Es ist aktuell eine Bauzeit von 2 Jahren zu kalkulieren. Die ökologische Verbesserung des Schmechtingsbach und damit auch die Schaffung von Retentions­räumen wurde bereits am 16. November 2012 begonnen; diese Maßnahmen wurden bereits im Februar 2014 abgeschlossen. Der Baubeginn des Hochwasserrückhalte­beckens In der Meile erfolgte nach Umverlegung von Rohrleitungen am 19. August 2013. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2015 geplant. Wir werden für beide Becken voraussichtlich mehr als 10 Mio. Euro investieren.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 13139-14-E6):

„Durch verschiedene Hochwasser- und extreme Wetterereignisse in den vergangenen Jahren,
die teilweise massive Schäden und Kosten mit sich brachten, ist der Schutz der Dortmunder
Bevölkerung vor zukünftigen Ereignissen von großer Bedeutung.
Neben den bereits angelaufenen Maßnahmen, wie dem Ausbau von Regenrückhaltebecken,
muss ein Leitfaden für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und nicht zuletzt für die Bevölkerung
erstellt werden, mit dessen Hilfe sich kommende Ereignisse abwehren bzw. ganz
verhindern lassen. Die Stadt Dortmund hat mit der Erstellung von Masterplänen in verschiedenen
Bereichen sehr gute und erfolgreiche Leitfäden mit Vorgaben und Hinweisen
entwickelt. Ein solcher Masterplan wäre auch für das Thema „Wasser“ (Hoch- und Abwässer)
wünschenswert.
Kerninhalte des zu erstellenden Masterplans müssten zunächst eine Ausweitung der Regenrückhaltesysteme, das Straßenbegleitgrün könnte zum Beispiel auch als zusätzliches
Regenrückhaltesystem gestaltet werden, eine verbindliche Ausweisung von Hochwassergebieten
in Dortmund und auch bindende Vorgaben bei der Aufstellung von B-Plänen in Hochwassergebieten sein.
Daneben sind Hilfestellungen für betroffene Dortmunder in Hochwassergebieten in einen
kommenden Masterplan einzubinden. So könnten regelmäßige Bürgerveranstaltungen vor
Ort die Bürger besser und umfassender informieren und Eigentümern könnte mit dem Leitfaden
eine Hilfestellung im Schadensfall an die Hand gegeben werden.

Vor diesem Hintergrund wird dem Rat folgender Beschluss empfohlen:

Die Verwaltung erstellt einen „Masterplan: Mehr Raum für Hoch- und Abwasser in Dortmund.“
Analog zum Entwicklungsprozess des Masterplans Energiewende sollen in die Entwicklung
des Masterplanes neben der kommunalen Politik auch die zuständigen Ämter, Fachinstitute,
Wasserverbände, Vertreter relevanter Wirtschaftssparten (zum Beispiel die EDG) sowie Vertreter von Bundes- und Landespolitik beteiligt werden.
Zudem soll es eine breite Beteiligung der Dortmunder Bürgerschaft im Rahmen von Dialogveranstaltungen und öffentlichen Workshops geben.
Um Synergieeffekte zu nutzen und Fachwissen zwischen verschiedenen Kommunen zu bündeln, wird die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen, inwieweit Nachbarkommunen in den Prozess mit eingebunden werden können.“

ABVG, 21.10.2014:

Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Lürwer informiert daraufhin darüber, dass es bereits zu der nächsten Ausschusssitzung am 25.11.2014 eine Vorlage der Verwaltung mit dem Titel „Strategiepapier im Umgang mit Starkregenereignissen“ geben werde. Diese Vorlage habe zwar nicht den Titel „Masterplan: Mehr Raum für Hoch- und Abwasser in Dortmund“, sie sage aber inhaltlich genau das aus, was durch den Antrag der SPD-Fraktion intendiert werde. Insofern entspreche dieser Antrag den aktuellen Arbeitsinhalten der Verwaltung. Vor dem Hintergrund der durch die Verwaltung angestrebten Kosten- und Gebührenminimierung, wünsche er sich einen Konsens dahingehend, dass die geforderte Bürgerbeteiligung mit dem notwendigen Augenmaß und im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt werde.

Herr Rm Berndsen stimmt diesem Ansatz für die SPD-Fraktion zu.

Herr Rm Mader signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegenden Antrag – auch unter dem von Herrn Lürwer dargelegten Aspekt.

Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13139-14-E3 und 13139-14-E5) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst unter Einbeziehung der Anmerkungen der Verwaltung hinsichtlich der Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung einstimmig, bei einigen Stimmenthaltungen, nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 13139-14-E6):
„Die Verwaltung erstellt einen „Masterplan: Mehr Raum für Hoch- und Abwasser in Dortmund.“
Analog zum Entwicklungsprozess des Masterplans Energiewende sollen in die Entwicklung
des Masterplanes neben der kommunalen Politik auch die zuständigen Ämter, Fachinstitute,
Wasserverbände, Vertreter relevanter Wirtschaftssparten (zum Beispiel die EDG) sowie Vertreter von Bundes- und Landespolitik beteiligt werden.
Zudem soll es eine breite Beteiligung der Dortmunder Bürgerschaft im Rahmen von Dialogveranstaltungen und öffentlichen Workshops geben.
Um Synergieeffekte zu nutzen und Fachwissen zwischen verschiedenen Kommunen zu bündeln, wird die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen, inwieweit Nachbarkommunen in den Prozess mit eingebunden werden können.“


zu TOP 7.2
Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13589-14)

Man einigt sich darauf, diese Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen. Nachfragen hierzu werden aber heute von der Verwaltung beantwortet.

Herr Rm Berndsen möchte wissen, ob die Verwaltung überprüfe, in wieweit in den einzelnen Siedlungen nachträgliche Baumaßnahmen (wie z.B. der Bau eines Carports) auf sog. Versickerungsflächen erfolgen. Dies vor dem Hintergrund, dass durch derartige nachträgliche Versiegelungen von Flächen ggf. entsprechende zusätzliche Gebühren von den Bürgerinnen/Bürgern zu erheben seien.

Herr Dr. Falk erläutert daraufhin, dass die Verwaltung einen Überblick über die versiegelten Flächen habe, da regelmäßige Überfliegungen über Dortmund stattfänden. Er räumt allerdings ein, dass man bei kleinteiligen Baumaßnahmen, wie z. B. dem nachträglichen Bau eines Carports, die hierdurch neu entstandenen versiegelten Flächen nicht immer erkennen könne. Daher gäbe es in Dortmund tatsächlich einige Fälle, die nicht als versiegelte Fläche eingespeist seien und sich somit auch nicht in den Gebühren widerspiegeln würden. Er räumt ein, dass auch er hier einen Nachholbedarf sehe. Herr Dr. Falk verweist aber auf die zwei letzten Quartalsberichte des Eigenbetriebs Stadtentwässerung hin, in welchen man darauf hingewiesen habe, dass man verdichtete Kontrollen, aufgrund der aktuellen Personalsituation, vorerst nicht leisten könne. Weiter kündigt er an, dass die Verwaltung die angesprochnen Kontrollen intensiver durchführen werde, sobald man die noch ausstehenden Stellenbesetzungen vorgenommen habe.

Herr sB Auffahrt merkt an, dass man die Bebauung sowie die Versieglung von Flächen auch bei der Industrie und im Gewerbe kontrollieren solle.

Daraufhin stellt Herr Dr. Falk klar, dass jeglicher Anschluss an das Kanalnetz beantragt und kontrolliert werde, was somit auch für die entsprechenden versiegelten Flächen gelte. Weiter teilt Herr Dr. Falk mit, dass die Verwaltung im Bezug auf Abkopplungsmöglichkeiten in einem sehr engen Austausch mit dem Gewerbe und der Industrie stehe und dass davon auch ein reger Gebrauch genommen werde.

Herr Mader schlägt vor, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung nach Ende des ersten Halbjahres 2015 den Ausschuss, anhand eines Sachstandsberichtes, über die angesprochenen Kontrollen informieren solle. Dann wäre auch ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß sich kleinere Baumaßnahmen, wie z.B. der nachträgliche Bau eines Carports, prozentual überhaupt auf die Satzung auswirken würden.

Herr Dr. Falk stimmt dem Vorschlag von Herrn Mader zu.

Man einigt sich darauf, diesen Sachstandsbericht nach der Sommerpause 2015 auf die Tagesordnung zu setzen.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



8. Anfragen

zu TOP 8.1
Sturmschäden
Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13865-14)

Hierzu liegt vor Anfrage zur TO der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13865-14):

„In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Die Linke & Piraten um die Beantwortung folgender Fragen betreffend der Einnahmen durch die Verwertung des Totholzes nach dem Sturm "Ela":

1. Ist die gesamte Verwertung des Totholzes abgeschlossen oder werden noch
Restbestände vor Ort z. B. in den Wäldern gelagert?
2. Wie hoch sind die bisherigen Erlöse bzw. welche Erlöse werden noch erwartet?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


9. Informationen der Verwaltung

zu TOP 9.1
Nordspange und Verkehrskonzept Hafen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13141-14-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 13141-14-E1, lag bereits zur Sitzung am 16.09.2014 vor)


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13141-14-E2):

„Ihrer Anfrage nach einem Sachstandsbericht zu den Planungen bezüglich der Nordspange und des Verkehrskonzepts Hafen komme ich gerne nach. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:

1. Nordspange

Schon seit einigen Jahren ist es Ziel der städtischen Verkehrsplanung, eine Verbindung zwischen den Gewerbegebieten, die zwischen Eving und der Nordstadt liegen, zu schaffen, um u.a. eine Verlagerung der Ost-West-gerichteten Lkw-Verkehre aus der Nordstadt zu erreichen. Mit der Aufgabe großer Teile der ehem. Westfalenhütte bestand die Möglichkeit, eine vollständige Ost-West-Verbindung von der L 609 (NSIX - Emscherallee) im Westen bis zur Brackeler Straße (K17/L 663) im Osten zu planen. Diese Verbindung ist mit dem Masterplan Mobilität 2004 und dem neuen Flächennutzungsplan (F-Plan) zunächst als „Gewerbestraße“ fixiert worden.

Die geplante Nordspange führt überwiegend durch gewerblich geprägte Bereiche und soll künftig vor allem Lkw-Verkehre aufnehmen. Sie beginnt im Osten an der Brackeler Straße, führt diagonal über das Gelände der Westfalenhütte mit Anbindungen an die Springorumallee, sowie die Born- und Burgholzstraße. Über die bestehende Dammstraße wird der Anschluss an die Evinger Straße sichergestellt. Die Verbindung zur Lindenhorster Strasse erfolgt über die Seilerstraße mit einer neu zu erstellenden Bahnunterführung welche im Knoten Lindenhorster Straße / Pottgießerstraße endet. Der Lückenschluss zur Emscherallee (NS IX) erfolgt über die bestehenden Straßen Pottgießer-, Westererben-, Weiden- und Lindberghstraße.

2008 wurde der Rahmenplan für die Westfalenhütte vom Rat beschlossen. Auf Grundlage der „Rahmenplanung Westfalenhütte“ werden für die Überplanung der Gesamtfläche der Westfalenhütte und ihre Erschließung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord insgesamt sieben Bebauungspläne (In N 218 – 226) aufgestellt und eine zusammenfassende Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 15) durchgeführt.
Einer der o.g. B-Plan-Verfahren (InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -) umfasst auch den Teil der Nordspange auf dem Gelände der Westfalenhütte. Für die geplanten Verkehrsflächen wurde die frühzeitige TÖB-Beteiligung im Jahre 2009 durchgeführt.

Durch Priorisierung in der Planrechtschaffung anderer Bereiche der Westfalenhütte (u.a. B-Plan InN 222 - ehem. Sinteranlage -, Rechtskraft in 2012) und Änderungen in den Nutzungsüberlegungen durch den Eigentümer kam es zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Die Lage der Trasse für die Nordspange auf der Westfalenhütte wurde mehrfach umgeplant, bspw. im nördlichen Teil wegen vorhandener Altlasten in den angrenzenden Flächen und im südlichen Abschnitt zur besseren Vermarktung zusammenhängender Sondergebiets- und Gewerbeflächen.

Im März 2014 erfolgte eine Wiederaufnahme der Gespräche zum Weiterführen der Bebau­ungspläne InN 219 (Haupterschließung Westfalenhütte / Nordspange), InN 225 (ehemaliges Hochofenwerk – Sondergebiet Forschung und Entwicklung) und InN 226 (Westlich Stahl­werkstraße - Wohnen). Für das Planverfahren sind Änderungen des Regionalplans und des F-Plans notwendig. Für die Bauleitpläne wird die nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderliche Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung und wird mit dieser zum Offenlegungsbeschluss vorgelegt. Die Abstimmungs­gespräche mit dem RVR bzgl. der Änderung des Regionalplans erfolgen derzeit.

Für den InN 218 „Am Waldfried wurde im Juni 2009 die TÖB-Beteiligung durchgeführt. Da auch der B-Plan InN 218 – Am Waldfried – ein Teilstück der Nordspange zum Gegenstand hat, sollen beide B-Pläne (InN 219 und InN 218) im Parallelverfahren fortgeführt werden.
Mit dem Planrecht für diese beiden Pläne ist ca. Mitte 2016 zu rechnen.


Am 26.02.2009 wurde der Trassenverlauf für den westlichen Teil der Nordspange von der Evinger Str. bis zur Weidenstraße vom Rat beschlossen (DS: 13554-08). Hierzu gehört auch die Bahnunterführung in der Seilerstraße. Für diese Bahnunterführung ist noch Planrecht zu schaffen. Zurzeit ruhen die Planungen aufgrund anderer Prioritäten und begrenzter Personal­ressourcen. Im Weiteren verläuft die Nordspange im Bestand über die Pottgießerstraße, Westererben-, Weidenstraße und Lindberghstraße, welche partiell anzupassen sind.

2. Verkehrskonzept Hafen

Mit Beschluss des Beauftragten des Landes für den Rat der Stadt vom 28.06.2012 ist die Verwaltung aufgefordert worden, einen „Gesamtplan für das Hafenareal“ aufzustellen, in dem auch Infrastrukturmaßnahmen wie bspw. der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa geprüft werden sollen. Dieser Gesamtplan soll die Anregungen für das gesamte Hafengebiet aufgreifen, die im Zuge der Beteiligung zum Planfeststellungsverfahren der KV-Anlage entstanden, dort aber naturgemäß nicht behandelt werden konnten. Infolgedessen wurde der Dortmunder Dialog Hafenverkehr gestartet. Für dieses Dialogverfahren ist der Umkreis und der Untersuchungsraum größer gezogen worden, um auch die verkehrlichen Probleme der Nordstadt oder des Hafens selbst zu thematisieren.

Im Dortmunder Dialog Hafenverkehr arbeiten seit gut einem Jahr zufällig gewählte Bürger, unmittelbar Betroffene, Hafenanlieger, politische Vertreter aus den Ratsfraktionen und den Bezirksvertretungen, Fachverwaltungen und Multiplikatoren unter einer professionellen Mo­deration durch das Büro IKU zusammen. Das Ziel des Arbeitskreises war in erster Linie, das Verkehrsgutachten für den Dortmunder Hafen zu begleiten. Die Bilanz des Arbeitskreises:


Am 25. September 2014 fand der letzte begleitende Arbeitskreis statt. In dieser Sitzung präsentierte der Gutachter Dr. Weiser vom Büro Brilon Bondzio Weiser seine Maßnahmen­vorschläge für ein Verkehrskonzept im Dortmunder Hafen. Neben den Einschätzungen des Gutachters haben die Arbeitkreismitglieder hierzu ihr Meinungsbild abgegeben.

Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und die Einschätzungen des Arbeitskreises werden in einer abschließenden öffentlichen Dialogveranstaltung am 24.11.2014 erläutert und zur Diskussion gestellt.

Anschließend erfolgt die Aufbereitung des Prozesses und der Ergebnisse in einer Ratsvorlage, die allen beteiligten Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung voraussichtlich Anfang 2015 vorgelegt wird.“

ABVG, 21.10.2014:

Herr Rm Spieß macht deutlich, dass die Stellungnahme der Verwaltung seine Fraktion nicht zufriedenstelle, da diese insgesamt wenig zielstrebig sei.

Zu Punkt 2. „Verkehrskonzept Hafen“ werde von der Verwaltung ein Zeitfenster eröffnet, wonach voraussichtlich Anfang 2015 ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden solle. Dies werde von seiner Fraktion wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich des Punktes 1. „Nordspange“ führt Herr Rm Spieß an, dass es hier insgesamt an zielorientierten Aussagen, insbesondere an konkreten zeitlichen Angaben bezüglich der jeweiligen Maßnahmen fehle. Weiter geht er auf die Aussage der Verwaltung ein, wonach die Planungen für die Nordspange aufgrund anderer Prioritäten und begrenzter Personalressourcen zurzeit ruhen würden. Dazu stellt er fest, dass man sich dann als Ausschuss die politische Frage stellen müsse, ob man der Nordspange einen Vorrang einräumen wolle. Falls dies auf Zustimmung stoße, müsse die Verwaltung natürlich insgesamt die Personalressourcen anders verteilen.

Herr Lürwer teilt hierzu mit, dass er bereits seit Jahren die Auffassung vertrete, dass die Verwaltung mehr Personal in der Bauleitplanung benötige. Da die Bauleitplanung das Instrument sei, um öffentliche und private Investitionen zu fördern. Die Rahmenbedingungen für diese Investitionen zu schaffen, sei eine wichtige stadtplanerische, hoheitliche Aufgabe der Stadt Dortmund.
Weiter führt Herr Lürwer führt an, dass es ihm nun, Anfang September 2014 gelungen sei, die Personalverwaltung davon zu überzeugen, dass zusätzliches Personal für die Bauleitplanung akquiriert werde. Das stichhaltige Argument hierfür sei, dass durch die Betreibung von Bauleitplanung und den damit erzielten Veräußerungen städtischer Grundstücke, der Einnahmeeffekt größer sei, als die Personalkosten. Er sei mit dieser aktuellen Personalentscheidung sehr zufrieden, halte diese Maßnahme aber auch für notwendig, um Wohngebiets- und Wirtschaftsflächen zu fördern. Hierzu habe es auch eine schriftliche Beantwortung in der letzten Ratssitzung gegeben, mit der man im Detail auf diese Problematik eingegangen sei. Es handele sich hierbei um den Kern des Problems und zwar nicht nur im Rahmen der Nordspange, sondern auch übergreifend, bei den Wohngebiets- und Gewerbegebietsflächen. Er hoffe, dass mit dieser aktuellen Entscheidung, hier mehr Personal zu beschäftigen, zumindest der Anfang gemacht worden sei.

In Anlehnung an die Äußerungen von Rm Spiess regt Herr Rm Mader an, dass man in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmen als Ausschuss mal darüber diskutieren könne, welche Maßnahmen hierbei die höchsten Prioritäten für die nächsten Jahre hätten.

Frau Rm Meyer verdeutlicht noch mal, wie wichtig der zeitnahe Bau der Nordspange und die Bekanntgabe eines konkreten Zeitpunktes für den Beginn der Maßnahme seien.

Herr sB Auffahrt führt an, dass seine Fraktion ein Gesamtverkehrskonzept vermisse, welches sich an die geplante Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftsstandortentwicklung angliedere und welches dann beurteile, wie die zukünftige Verkehrsentwicklung aussehen werde. Denn bisher sei es so gewesen, dass bei der KV-Anlage, der Hafenentwicklung und bei der Entwicklung auf der Westfalenhütte, immer wechselweise die Verkehre der anderen nicht bzw. wenn dann nur marginal berücksichtigt worden seien. Er kündigt daher bereits heute für eine der nächsten Sitzungen, einen entsprechenden umfangreichen Antrag an.

Herr Rm Berndsen geht auf die Ausführungen von Herrn Rm Mader ein und verdeutlicht noch mal, warum es wichtig sei, Prioritäten zu setzen. Er sei auch der Meinung, dass gerade die Fachausschüsse dafür genutzt werden sollten, solche Dinge zu diskutieren

Herr Rm Frebel verdeutlicht seine Enttäuschung über die zeitliche Verzögerung der schon seit mehreren Jahren diskutierten entsprechenden Konzepte für eine bessere LKW-Verkehrsregelung und führt an, dass er die Argumente der Verwaltungen hierzu nicht für glaubwürdig halte.

Herr Rm Mader betont, dass seine Fraktion die Glaubwürdigkeit der Verwaltung hier nicht in Frage stelle, weil er dies nicht für sachgerecht halte. Die Diskussion an sich halte er für Dortmund nicht für ungewöhnlich, da das Verkehrsnetz hier immer der Bebauung folge. Er nehme aber zur Kenntnis, dass es eine begrenzte Ressource gäbe. Es sei daher letztendlich nur noch eine Frage der Priorität. Eine Straße, wie die Nordspange, werde demnach dann entstehen, wenn das Planungsrecht existiere und die Maßnahme hauhaltstechnisch so abgesichert sei, dass man tatsächlich bauen könne. Hinsichtlich des Grades der jeweiligen Be- bzw. Entlastung durch Verkehre, solle es seiner Meinung nach Anspruch der Kommunalpolitik sein, hier mit einem einigermaßen noch vertretbaren Ausgleich einen Kompromiss zu finden.

Herr Lürwer weist den von Rm Frebel gemachten Vorwurf der Unglaubwürdigkeit der Verwaltung deutlich zurück. Weiter informiert er darüber, dass es überhaupt keinen Dissens darüber gäbe, dass die Nordspange notwendig sei. Seine heutige Aussage habe sich generell auf die Notwendigkeit der Bauleitplanung bezogen. Man habe zu Beginn dieses Jahres dem Rat der Stadt ein Jahresarbeitsprogramm über die Bauleitplanung vorgelegt, wonach deutlich geworden sei, dass die Verwaltung mehr Arbeit in diesem Bereich habe, als man mit dem vorhandenen Personal abdecken könne. Dies kritisiere er, da man mit der Bauleitplanung sowohl die Voraussetzungen für die Realisierung von Projekten wie der „Nordspange“ als auch für private und öffentliche Investitionen schaffe. Deswegen bemühe er sich darum, die Personalsituation dahingehend zu verbessern, um die entsprechenden Investitionsvoraussetzungen hierfür zu schaffen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 15:53 Uhr.



Bartsch Pisula Zielsdorf
Ratsmitglied Vorsitzender stellv. Schriftführerin

Zu TOP 6.1 "Friedhöfe Dortmund - Sachstand und Entwicklungen -" =

Zu TOP 6.1_Friedhofs- und Bestattungswesen.pdfZu TOP 6.1_Friedhofs- und Bestattungswesen.pdf
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