Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 04.05.2021
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:14 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU) i.V.f. Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Daskalakis (CDU) i.V. für Herrn RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) bis 18:55 Uhr
Herr sB Wagner (AfD)

Herr sB Modler (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstinghaus – Integrationsrat bis 17:45 Uhr
Herr Evers – Seniorenbeirat bis 17:45 Uhr

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Wichmann - 19/FBL
Herr Finger - 63/FBL
Herr Just - 63/stv. FBL

Herr Gönen - 65/stv. AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Nehm – EB 80
Frau vom Hagen-Hülsberg - EB 80

Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 04.05.2021, Beginn 15:00 Uhr
Halle 1 U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44139 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 09.03.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19428-20)

3.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)

3.3 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

3.4 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

3.5 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19449-20)

3.6 Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI)
(Drucksache Nr.: 18957-20-E6)
lag bereits zur Sitzung am 09.03.2021 vor

3.7 Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)

3.8 Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Hainallee"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20197-21)

3.9 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

3.10 E-Scooter im öffentlichen Raum
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19804-21-E1)

3.11 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Freifläche an der Westerfilder Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19813-21)

3.12 Ertüchtigung der Anbindung Westfalenhütte an B236 (Amazon Paketverteilzentrum)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19923-21)

3.13 Verkehrsuntersuchung Wallring
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20494-21)

3.14 Magistrale Bornstraße - Aktueller Sachstand
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20493-21)

3.15 Förderung von Lastenrädern
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE +)
(Drucksache Nr.: 20166-21-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20166-21-E2)

3.16 Förderung von Ladestationen für E-Autos
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20575-21)

3.17 Kontrolle des bestehenden Durchfahrtverbots für LKW auf der Straße Im Karrenberg in Dortmund-Kirchderne
(Drucksache Nr.: 12614-18-E6)
Stellungnahme der Verwaltung

3.18 Sachstand Erarbeitung Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20680-21)

3.19 Förderung verleihbarer Lastenräder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20692-21)

3.20 Lokale Förderung für die Anschaffung von Elektromotorrollern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20803-21)

3.21 Breitbandversorgung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20120-21)

3.22 Solarmetropole Ruhr
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20583-21)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Nutzung der App Wheelmap in Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20496-21)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19941-21)

5.2 Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19751-21)

5.3 Beschilderung von E-Ladesäulen
(Antrag aus der verschobenen Sitzung am 02.02.21)

Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021
(Drucksache Nr.: 19801-21)

5.4 Erneuerung einer Lichtsignalanlage LSA 2067 im Stadtbezirk Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19709-21)

5.5 Rad- und Fußverkehrsführung in Baustellen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20808-21)

5.6 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020
(Drucksache Nr.: 18156-20)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18156-20-E4)

5.7 Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18676-20-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18676-20-E2)

5.8 Radfahrerzählstellen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19168-20-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19168-20-E4)

5.9 Verkehrsbezogene Baustellenkoordination beim Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20084-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20084-21-E1)

5.10 Fußgängerüberwege/Neustrukturierung Fußverkehre
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20467-21)

5.11 Gehweg-Parken
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20495-21)

5.12 Tempolimits vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20492-21)

5.13 Ampelschaltung Wambeler Hellweg
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20051-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20051-21-E1)

5.14 Gartenstadtradweg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20684-21)

5.15 Winterdienst auf Fuß- und Radwegen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20118-21-E1)

hierzu -> Anlagen zur Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE +)
(Drucksache Nr.: 20118-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 09.03.2021 vor

5.16 Neuaufstellung des Tiefbauamtes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20784-21)

5.17 Gefahrensituation/Verkehrliche Situation zwischen dem Busbahnhof Lütgendortmund und dem Rewe an der Lütgendortmunder Strasse (Höhe Hausnummer 146)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20687-21)

5.18 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
(Drucksache Nr.: 19852-21-E2)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Jubiläum 10 Jahre PHOENIX See
Mündlicher Bericht der Verwaltung
Vortrag Herr Dr. Falk

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

8.1 Umfeld Veranstaltungszentrum Westfalenhallen / Signal-Iduna-Park
hier: Schutz von Grünflächen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20021-21)

8.2 Förderung der Biodiversität in Park- und Grünanlagen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20582-21)

8.3 Weiterentwicklung Fredenbaumpark - Zwischenbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19825-21)

9. Anfragen
- nicht besetzt -

10. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -

Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

AMIG, 04.05.2021:

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr sB Thomas Eltner benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

AMIG, 04.05.2021:

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

AMIG, 04.05.2021:

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 09.03.2021

AMIG, 04.05.2021:

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 09.03.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19428-20)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).

b) nimmt das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis.

c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

d) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.



zu TOP 3.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlages)
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)

….die o.g. Vorlage liegt Ihnen für die kommende Sitzung in der Bezirksvertretung bzw. in den kommenden Ausschüssen des Rates und des Rates selbst zur Empfehlung bzw. zur Beschlussfassung vor.
Nach redaktioneller Fertigstellung der Vorlage ist das Projekt Energiecampus am 22.04.2021 Gegenstand der Beratung im Gestaltungsbeirat der Stadt gewesen.
Der Beirat hat die besondere Bedeutung dieses Projektes für den Klimaschutz, die Energiewirtschaft und die Entwicklung des Raumes „Emscher nordwärts“ mit der IGA 2027 ausdrücklich gewürdigt.
Er empfiehlt jedoch auf der Grundlage der vorliegenden Nutzungskonzeption zunächst im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerb, Gutachterverfahren o. ä.) die beste Alternative für das städtebauliche Konzept zu ermitteln. Im Rahmen eines solchen, der weiteren Konkretisierung vorgeschalteten Verfahrens, sollen zusammen mit dem Städtebau auch Elemente zu den Themen Klimaschutz, Energieerzeugung, Nachhaltigkeit und Architektursprache von Gebäuden, Mobilität, Freiflächengestaltung und Einbindung in das IGA-Konzept aufgenommen werden.
Politik und Öffentlichkeit sind in geeigneter Weise in das Qualifizierungsverfahren einzubinden.
Ich schlage vor, dieser Empfehlung zu folgen. Zeitliche Verzögerungen sollen durch eine Parallelisierung von Qualifizierungsverfahren und notwendige Bebauungsplanverfahren soweit wie möglich reduziert werden.
Die personellen und finanziellen Auswirkungen ändern sich gegenüber den Ausführungen in der o.g. Vorlage nicht.
Ich schlage Ihnen daher vor, den Beschluss zur Vorlage, DS- Nr.: 19970-21 wie folgt zu fassen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19970-21-E2)

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu den folgenden Punkten:

1. Ist im Zusammenhang mit dem angestrebten Ziel den Energie-Campus weitgehend energieautark zu betreiben, berücksichtigt worden, dass eine Rückspeiseanbindung an das öffentliche Stromnetz erforderlich ist und hierfür die derzeitige Stromleitungsinfrastruktur nicht ausreichend sein könnte? Könnten auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/Institutionen wie z.B. das Nahverkehrsmuseum Mooskamp von einer ggf. zu verbessernden Strominfrastruktur profitieren?

2. Durch die geplante nördliche MIV-Anbindung über den Vollknoten Bodelschwingher Straße/Mooskamp/Emscherallee einhergehend mit einen notwendigen Ausbau des Mooskamp, fallen 45 Parkplätze in diesem Bereich weg. Ist es geplant, dass diese dann südliche der Bahntrasse kompensiert werden? Bietet das geplante Parkhaus entsprechende Kapazitäten für diese weggefallenen Parkplätze?

3. Ist es geplant, dass bei der Errichtung der Entwässerungsanlagen für den Energie-Campus weitere Abwasserkanäle verlegt werden, um z.B. das neue Ausstellungsgebäude des Nahverkehrsmuseum Mooskamp ebenfalls an den Abwasserkanal anzuschließen?

4. Ist es möglich im Rahmen des Ausbaus dieser Technologiefläche den Nachbarn Mooskamp nicht nur als Museum, sondern auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im Energieversorgungsbereich des SPNV mit einzubinden?

Die Beantwortung dieser Punkte soll bitte ebenfalls den Bezirksvertretungen Mengede und Huckarde zur Verfügung gestellt werden.

AMIG, 04.05.2021:

Herr Rm Dudde kündigt an, dass seine Fraktion sich heute zur Vorlage enthalten werde, da man noch Beratungsbedarf habe.

Zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zusammen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung erneut aufzurufen. Die Verwaltung wird allerdings darum gebeten, diese Stellungnahme möglichst dem AKUSW bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vorzulegen.

Zur Vorlage einigt man sich darauf, diese heute in der geänderten Fassung, entsprechend des o. a. Änderungsvorschlages der Verwaltung, zu fassen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.



zu TOP 3.3
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
zu TOP 3.4
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund



zu TOP 3.5
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19449-20)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.


zu TOP 3.6
Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI)
(Drucksache Nr.: 18957-20-E6)

Hierzu liegt vor Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI) (Drucksache Nr.: 18957-20-E6)

…. die Fraktionen von SPD, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet den folgenden Antrag zu beraten und an den Rat der Stadt zu empfehlen:
Das Zuständigkeitsverzeichnis des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün wird dahingehend geändert, dass der Masterplan Mobilität federführend dem AMIG zugeordnet wird.

Begründung:
In der vergangenen Ratsperiode hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bestanden und wurde mit der neuen Ratsperiode in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün umbenannt, mit dem Ziel, dass zukünftig das Thema Mobilität federführend in diesem Ausschuss behandelt wird. Der Masterplan Mobilität soll die Leitlinien für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung Dortmunds bis in das Jahr 2030 abbilden. Entsprechend soll der Masterplan Mobilität nun im Zuständigkeitsverzeichnis dem AMIG zugeordnet werden.

AMIG, 09.03.2021:

Man einigt sich darauf, den o.a. Antrag als eingebracht zu betrachten, diesen in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021 zu vertagen und ihn dort erneut aufzurufen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 18957-20-E7):

... die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen bittet den folgenden Antrag im Ausschuss für Mobilität,

Infrastruktur und Grün (AMIG) und im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen (AKUSW) zu beraten und an den Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass zu den Zuständigkeiten des AKUSW die
Angelegenheiten des Umweltamtes und des Klimaschutzes gehören. Dazu zählen
insbesondere die Themen Lärmminderung und Luftreinhaltung sowie städtebauliche
Angelegenheiten, die einen direkten Einfluss auf verkehrliche Situationen und damit
auf die Planung der Mobilität ausüben.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass für das Planungsinstrument Masterplan
Mobilität die unter Punkt 1 ausgeführten Angelegenheiten wichtige Rahmenbedingungen
sind, die angemessen und federführend nur im AKUSW behandelt werden können.
Begründung: Ggf. mündlich
AMIG, 04.05.2021:

Zu den beiden o. a. Anträgen wird wie folgt abgestimmt:

Zum Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI) (Drucksache Nr.: 18957-20-E6):

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Das Zuständigkeitsverzeichnis des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün wird dahingehend geändert, dass der Masterplan Mobilität federführend dem AMIG zugeordnet wird.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 18957-20-E7):

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion B‘90/Die Grünen) ab.

Ungeachtet dessen einigt man sich darauf, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 18957-20-E7) antragsgemäß auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur dortigen Beratung vorzulegen.



zu TOP 3.7
Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.

zu TOP 3.8
Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Hainallee"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20197-21)

AMIG, 04.05.2021:

Herr sB Eltner bittet um Beantwortung der Frage, ob bei der Öffnung der Straße Am Knappenberg und der Meißener Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung ausreichend Platz vorhanden ist oder ob das Parken auf einer Seite noch reduziert werden muss?


Die Antwort der Verwaltung lautet:
Es sind in beiden Straßen keine Hinderungsgründe für die Freigabe des Radverkehrs ersichtlich. Es besteht dafür auch keine Notwendigkeit, das Parken auf einer Seite zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wird die Straßenverkehrsbehörde noch die Polizei anhören und die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung sodann mit entsprechenden Verkehrszeichen für beide Straßen anordnen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt die Einführung einer Bewohnerparkzone „Hainallee“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 25.500,00 € im Haushaltsjahr 2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bewirtschaftungskonzept in der vorliegenden Form um­zusetzen.
Anregungen aus der Dialogveranstaltung vom 11.07.2019 wurden berücksichtigt.
Die Gren­zen der Bewohnerparkzone „Hainallee“ mit den Bewirtschaftungsformen sind in Anlage 4 dargestellt.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.



zu TOP 3.10
E-Scooter im öffentlichen Raum
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19804-21-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 19804-21-E1

……die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen vom E-Scootern im öffentlichen Raum zu prüfen und dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit E-Scooter in bestimmten, vorab definierten Bereichen (bspw. Fußgängerzonen) technisch auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden können/dürfen.

Begründung
Seit der erstmaligen bundesweiten Zulassung im Jahr 2019 bieten mindestens vier verschiedene Anbieter den Verleih von E-Scootern im öffentlichen Raum an. Anfangs stellten E-Scooter ein neues, innovatives Verkehrsmittel dar, das eine interessante Alternative zu den bisherigen Fortbewegungs-mitteln bildete. Vielfach werden E-Scooter allerdings – wie etwa im Bereich des Phoenix-Sees – auch und vor allem in den Nachtstunden eher als eine Art Vergnügens- und Spaßobjekt genutzt. Im vergangenen Sommer häuften sich die Beschwerden aus der Anwohnerschaft, weil die Wanderwege um den See als „Rennstrecke“ für sehr lärmintensive „E-Scooter-Rennen“ dienten. Im nächsten Sommer ist eine ähnliche Situation zu befürchten.
Darüber hinaus werden E-Scooter – anders als andere Fahrzeuge – nicht an festen Abgabestellen zurückgegeben, sondern stehen oder liegen wahllos verteilt auf Bürgersteigen, Plätzen und an Fahr-bahnrändern. Insbesondere für sehbeeinträchtigte Menschen stellt das eine Gefahrenquelle dar.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Eilverfahren 11 B 1459/20 am 20.11.2020 ent-schieden, dass das Abstellen bzw. Parken von Leihfahrrädern – allein oder überwiegend zu einem anderen Zweck als dem der späteren Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs – nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße darstellt. In einem solchen Fall wird das Fahrzeug zu einer auf die Straße aufgebrachten verkehrsfremden „Sache“, nicht anders als jeder beliebige sonstige körperliche Gegenstand. Derartige Vorgänge fallen bereits aus der Widmung zum Verkehr und damit aus dem einschlägigen Gemeingebrauch heraus, da sie nicht „zum Verkehr“ geschehen (vgl. OVG NRW 11 B 1459/20 Rn. 15, 16 n.w.N.).
Die Erkenntnisse aus diesem gerichtlichen Verfahren könnten gegebenenfalls auf EScooter übertragbar sein. Um ein ungesteuertes weiteres Bereitstellen von E-Scootern durch die verleihenden Anbieter besser steuern und reduzieren zu können, könnte die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum ein probates Mittel darstellen.
Im Dialog mit den E-Scooter-Anbietern wird von diesen immer wieder vorgetragen, so auch beim Bürgerdialog in Hörde, dass die Straßenverkehrsordnung eine automatisierte Drosselung von E-Scootern bislang nicht zulasse, obgleich eine solche technisch möglich sei. Sofern diese Aussage zutrifft, erscheint aus Sicht der CDU-Fraktion eine klare Regelung in der StVO erforderlich, welche die Stadt Dortmund initiativ anstrengen sollte.

AMIG, 02.02.2021:

Herr Rm Frank erläutert die Hintergründe zum Antrag.

Frau Rm Lemke weist darauf hin, dass die Fraktion Die Linke+ diesem Antrag nicht zustimmen wird, da die E-Scooter nur Probleme verursachen, weil sie auf die ohnehin zu zwei Dritteln durch PKW´s zugeparkten Bürgersteige abgestellt werden. Besser wäre es, die E-Scooter gebührenpflichtig auf Parkplätze unterzubringen. Die Einführung einer Sondernutzungsgebühr wird nicht für sinnvoll gehalten.

Herr Rm Schmidt teilt mit, dass man dem Antrag der CDU zustimmen werde.

Herr Rm Dudde teilt ebenfalls mit, dass man dem Antrag der CDU zustimmen werde und wies darauf hin, dass die Fraktion B´90/Die Grünen dem ABÖAB zu diesem Thema ebenfalls eine Bitte um Stellungnahme vorgelegt hat.

Herr sB Rupflin hält den Antrag der CDU aus Sicht der Behinderten für sinnvoll und bittet darum, diesen mit Nachdruck zu verfolgen.



Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum obigen Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Linke+) folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen vom E-Scootern im öffentlichen Raum zu prüfen und dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit E-Scooter in bestimmten, vorab definierten Bereichen (bspw. Fußgängerzonen) technisch auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden können/dürfen.



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19804-21-E1)

…die o.g. Anfragen beantworte ich wie folgt:

Die Verwaltung hat sich eingehend mit dem Urteil des OVG NRW (Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 11 B 1459/20) beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass eine grundsätzliche Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf den Betrieb von Leih-E-Scootern gegeben ist. Allerdings ergeben sich dadurch nach Ansicht der Verwaltung keine wirkungsvollen straßenrechtlichen Regulierungsmöglichkeiten. Der Verwaltung werden durch das Instrument der Sondernutzungserlaubnis also keine hinreichenden Instrumente zur Hand gegeben, die eine Einführung einer solchen Regelung wünschenswert erscheinen lassen würden. Vielmehr ergibt sich aus Sicht der Verwaltung durch das Urteil eine erhöhte Bereitschaft der Betreiber zu einer noch stärkeren Kooperation auf Basis einer freiwilligen Selbstvereinbarung. Die Verwaltung stand in den zurückliegenden Monaten in einem umfangreichen Austausch mit anderen Kommunen in Deutschland. Dabei hat sich gezeigt, dass einige Städte auf Basis einer freiwilligen Selbstvereinbarung teils sehr umfassende und detaillierte Festlegungen zusammen mit den Betreibern getroffen haben. Diese Festlegungen gehen meist sehr deutlich über die Möglichkeiten einer Sondernutzungs-erlaubnis hinaus und werden momentan fachbereichsübergreifend geprüft.

Aufgrund der beschriebenen Sachlage besteht nach Ansicht der Verwaltung keine Möglichkeit zur Festlegung des Betriebes auf Basis von festen Stationen, gestützt auf eine Sondernutzungserlaubnis. Jedoch gibt es bereits in einigen deutschen Kommunen Gebiete, in denen anstatt eines sog. Free-Floating-Betriebs der Verleih ausschließlich stationsgebunden erfolgt. Auch in Dortmund ist eine solche Zone als Resultat des Bürgerdialogs vom 06. Oktober 2020 im Bereich des PHOENIX See testweise vorgesehen. Dazu wurde als Vorbereitung eine erste, beschilderte E-Scooter-Abstellfläche bereits umgesetzt.

Die elektronische Drosselung von E-Scootern in bestimmten Gebieten, wie z.B. bei der Einfahrt in eine Fußgängerzone, ist technisch möglich. Allerdings würde ein dafür notwendiges Software-Programm einen Eingriff in den fließenden Verkehr darstellen. In Deutschland ist ein solcher Eingriff nach aktueller Rechtslage nicht erlaubt. Die Stadt Dortmund hat aber bereits über den Deutschen Städtetag eine Initiative angeregt, die eine Änderung der Gesetzeslage zum Ziel hat und solche Eingriffe per Gesetz ermöglichen soll.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Freifläche an der Westerfilder Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19813-21)

Hierzu liegt vor Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 10.03.2021:

Die Bezirksvertretung Mengede findet die Vorlage grundsätzlich gut, moniert aber, dass die
an der S-Bahn-Haltestelle zusätzlich beantragten Fahrradständer an der Rampe zum Bahnsteig
dabei nicht berücksichtigt wurden. Außerdem könnte man eventuell das Westerfilder
Restaurant als „Nette Toilette“ anfragen.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Durchführung des Projektes „Aufwertung der
Freifläche an der Westerfilder Straße“ mit einem Volumen von 85.000 Euro brutto mit den
oben gemachten Anmerkungen und insbesondere mit der Aufnahme der Einrichtung der
beantragten Fahrradständern, einstimmig.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Ertüchtigung der Anbindung Westfalenhütte an B236 (Amazon Paketverteilzentrum)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19923-21)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Verkehrsuntersuchung Wallring
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20494-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20494-21-E1)

….wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Die Verwaltung richtet für die verschiedenen Planfälle der Verkehrsuntersuchung Wallring (Drucksache Nr.: 19028-20) möglichst noch in diesem Jahr Testphasen ein. Insbesondere Planfall 2, die Einbahnstraßenregelung, soll für einige gewisse Zeit getestet werden, z.B. über die Sommerferien.
Begründung

Der Wall soll umgebaut werden und fast alle Dortmunder Bürger*innen warten darauf. Bei den vorgeschlagenen Planfällen sind die verkehrliche Auswirkungen noch nicht klar, gerade wenn es um den nicht motorisierten Verkehr geht. Um diese Datenlücke zu schließen eignen sich Testphasen. Die Gültigkeit der Simulationen kann überprüft werden und Daten für Simulationen von Fuß- und Radverkehr können gesammelt werden. Besonders der Planfall 2 kann relativ leicht durch temporäre Absperrungen getestet werden und die besonders große Datenlücke kann geschlossen werden. Die tatsächlich entstehenden Verkehre können gemessen und ausgewertet werden.
Auch die Akzeptanz der späteren Baumaßnahmen kann verstärkt werden, wenn das Ergebnis genau bekannt ist. Dortmunder Bürger*innen können in Beteiligungsverfahren besser mitwirken und ihre Erfahrungen mit den Testphasen einbringen.
Das Problem der Wallraser kann auf diese Weise ebenfalls angegangen werden. Der Wall wird für sie damit unattraktiv gemacht, da weniger „Rennstrecke“ zur Verfügung steht. Gleichzeitig schafft sie in kurzer Zeit eine verbesserte Aufenthaltsqualität und hilft durch mehr Platz Abstände in der City einzuhalten.

AMIG, 04.05.2021:

Herr Rm Frank und Herr sB Wagner melden für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an und schlagen vor, den Antrag heute als eingebracht zu betrachten und ihn in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.

Frau Rm Lemke erläutert den vorliegenden Antrag. Zugleich bittet sie die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des AMIG den Aufwand für eine solche Testphase darzustellen.


Herr StR Wilde erläutert den derzeitigen Sachstand. Er appelliert daran, zunächst die Ergebnisse des derzeit laufenden Prozesses abzuwarten. Ziel ist es, dem AMIG in der nächsten Sitzung das Spektrum dessen, was bisher untersucht wurde, mit ersten Ergebnissen vorzustellen. In der zweiten Jahreshälfte könnte dann ein Vorschlag der Verwaltung, auf welcher Grundlage der Wall künftig weiter entwickelt werden soll, zur Entscheidung vorgelegt werden. Er hält es für verfrüht, schon jetzt eine Testphase durchzuführen und bittet darum, zunächst die Ergebnisse abzuwarten, um die Entscheidung des Rates, die im Herbst erwartet werde, zu nutzen, um dann das Thema Versuch noch einmal aufzugreifen.

Herr StR Rybicki erläutert das derzeitige Baugeschehen auf dem Wall. Dies führt schon jetzt zu erheblichen Einschränkungen z.B. durch Einziehung von Spuren bis hin zur einspurigen Verkehrsführung, was die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses erschwert. Die Durchführung einer Testphase ist derzeit daher aus Platzgründen nicht möglich. Zudem weist er darauf hin, dass die unter diesen Bedingungen erzielten Ergebnisse nicht auf den Normalbetrieb übertragbar wären.

Herr sB Eltner begrüßt den Geist des vorliegenden Antrages, plädiert aber dafür, die Testphase nach Vorliegen der Vorzugsvariante durchzuführen.

Herr Rm Gebel führt aus, dass man diesen Zeitpunkt für eine Testphase gewählt hat, da man davon ausgeht, dass dies jetzt die geringsten Störungen verursachen würde. Sollte es aber eine andere Einschätzung dazu geben, wäre ihm auch das recht. Er hält es aber für problematisch, dass am Ende nur eine Variante getestet werden soll und weist ausdrücklich auf den Wunsch seiner Fraktion hin, mehrere Varianten zu testen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen schließt die lebhafte Diskussion mit dem Vorschlag, den Antrag nunmehr – wie beantragt - als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün betrachtet den o.a. Antrag heute als eingebracht und vertagt diesen auf seine nächste Sitzung. Die Verwaltung wird gebeten, bis dahin eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen.


zu TOP 3.14
Magistrale Bornstraße - Aktueller Sachstand
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20493-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20493-21-E1)

…..wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum Projekt „Magistrale Bornstraße“.
Laut Nordwärts-Projektsteckbrief 840 ruht das Projekt seit Februar 2020 aufgrund Personalmangels.


AMIG, 04.05.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.15
Förderung von Lastenrädern
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE +)
(Drucksache Nr.: 20166-21-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr. 20166-21-E1)

…. die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist in Dortmund ein Förderprogramm der Stadt für Lastenräder möglich, wie es in z.B.
Köln schon existiert? https://www.stadt-koeln.de/artikel/68501/index.html
Wie könnte so ein Programm aussehen?
2. Mit welchen Kosten ist so ein Programm verbunden?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass bei der Förderung insbesondere finanziell benachteiligte
Menschen zum Zuge kommen?

AMIG, 09.03.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20166-21-E1)

…zu den genannten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Seit 2014 betreibt die Wirtschaftsförderung Dortmund zusammen mit der IHK zu Dortmund
die Initiative „CargoBike Dortmund, Kompetenznetzwerk für eine nachhaltige Logistik“. CargoBike Dortmund fördert den gewerblichen Einsatz von Lastenfahrrädern. Dabei stehen innerbetriebliche Wege, neue Lieferkonzepte und häusliche Dienstleistungen im Fokus.
CargoBike Dortmund versteht sich als Initiative zur Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung,
möchte aber auch einen aktiven Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten und gering qualifizierten Menschen neue Beschäftigungsformen erschließen.
Im Rahmen des Wettbewerbs „Heimpiel.Dortmund“ hat die Wirtschaftsförderung Unternehmen prämiert, die Konzepte und Ideen entwickelt haben, um ihr Unternehmen für die Auswirkungen der Pandemie besser aufzustellen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs wurden verschiedene Konzepte eingereicht, die ein Lastenrad als zentralen Baustein hatten. Auf der Basis der positiven Erfahrungen aus diesem Wettbewerb heraus bereitet CargoBike Dortmund einen Konzeptwettbewerb für den gewerblichen Einsatz von Lastenrädern vor. Hiermit soll die Anschaffung und der Einsatz von Lastenrädern durch Dortmunder Unternehmen forciert werden. Die konkrete Ausgestaltung unter Einbeziehung von bestehenden Bundes- und Landesförderungen für die Anschaffung von Lasten-rädern befindet sich derzeit in der Abstimmung.

Zu Frage 2:
Für den Konzeptwettbewerb zum gewerblichen Einsatz von Lastenfahrrädern der Initiative Cargobike Dortmund sind zunächst 25.000€ aus den Mitteln der Wirtschaftsförderung Dortmund eingeplant.

Zu Frage 3:
Die Wirtschaftsförderung Dortmund konzentriert sich mit der Initiative CargoBike Dortmund ausschließlich auf die gewerbliche Anwendung von Lastenfahrrädern. Über private oder andere nicht gewerbliche Nutzungen können keine Aussagen getroffen werden.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Herrn Rm Gebel kritisiert, dass diese Stellungnahme nicht die Fragen seiner Fraktion abdecke und bittet daher die Verwaltung um eine entsprechende ergänzende Stellungnahme zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.16
Förderung von Ladestationen für E-Autos
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20575-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20575-21)

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen.


Begründung
Im Rahmen eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt die KfW-Bank Zuschüsse für die Anschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektroautos im nichtöffentlichen Bereich an bestehenden Wohngebäuden bereit. Die Fördermaßnahme richtet sich an private EigentümerInnen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, MieterInnen und VermieterInnen, welche mit pauschalen Zuschüssen i.H.v. 900 € pro Ladepunkt rechnen können. Zu dem Ziel, einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau von Ladestationen für Elektroautos in Dortmund zu erreichen, tragen nicht nur Spots im öffentlichen Raum bei, sondern vor allem auch Installationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Von Interesse ist daher, ob der Verwaltung konkrete Zahlen vorliegen, wie das o.g. Förderprogramm in Dortmund angenommen wird und in welchem Umfang. Darüber hinaus bitten wir um Darstellung, ob und wie die Stadtverwaltung die Bürgerschaft über bestehende Förderprogramme informiert. Gleichzeitig muss das Dortmunder Stromnetz auf die Veränderungen vorbereitet werden und darauf ausgelegt sein, die laufende Mobilitätsveränderung zu ermöglichen.

AMIG, 04.05.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.17
Kontrolle des bestehenden Durchfahrtverbots für LKW auf der Straße Im Karrenberg in Dortmund-Kirchderne
(Drucksache Nr.: 12614-18-E6)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2021 (siehe Anlage zur Niederschrift)


AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).


Folgende Nachfrage des Herrn Rm Dudde bleibt noch unbeantwortet:

Der Aufstellung ist zu entnehmen, dass dort 91 Linienbusse in Fahrtrichtung Süd, aber nur 28 Linienbusse in Fahrtrichtung Nord gezählt wurden. Wie erklärt sich diese große Differenz?

Die Verwaltung wird darum gebeten, die Beantwortung hierzu bereits zur Sitzung des AKUSW am 12.05. 2021 vorzulegen.


zu TOP 3.18
Sachstand Erarbeitung Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20680-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20680-21)

…. im Juni 2020 hat der Rat die Verwaltung mit der Erstellung einer Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund beauftragt (Drucksachennummer 15539-19-E3). Das Konzept sollte dem Rat im Laufe des Jahres 2020 vorgelegt werden. Wir bitten daher für die nächste Sitzung des AMIG und des AKUSW um einen aktuellen Sachstand zum Bearbeitungsstand des Konzepts.

AMIG, 04.05.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.19
Förderung verleihbarer Lastenräder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20692-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20692-21)

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Begründung

Für den umweltfreundlichen lokalen Transport von Waren stellen Lastenräder zunehmend eine attraktive Alternative dar, die bei entsprechender Förderung und Angebotserweiterung auch zu einer verkehrlichen Entlastung im zentralen Innenstadtbereich von Dortmund beitragen kann. Da die Förderung von Lastenrädern für einzelne Betriebe, in denen gegebenenfalls kein ausreichender und dauerhafter Bedarf besteht, aufgrund der Kostensituation nicht zielführend zu sein scheint, könnte eine gezielte Angebotsausweitung im Bereich der verleihbaren Lastenräder einen sinnvollen Lösungsansatz darstellen. Mit einem solchen Angebot könnten Geschäfte und Unternehmen im Bedarfsfall zeitweise ein Lastenrad im näheren Umfeld mieten und ihre Waren ausliefern. Durch diese Ausweitung des Angebotes wird nicht nur ein sinnvoller Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geliefert, sondern auch die heimische Wirtschaft sowie der Einzelhandel in der City gestärkt.


Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden Antrag.

Herr Rm Gebel sieht nicht vorrangig die Notwendigkeit einer finanziellen Förderung, sondern stellt darauf ab, dass hier ein Bedarf besteht, den es qualifiziert zu ermitteln gilt, um das wirtschaftliche Interesse der ggf. betroffenen Unternehmen zu wecken. Investitionen der Unternehmen könnten sich somit auf die von der Verwaltung ermittelten Bedarfe stützen. Mit dieser Ergänzung wird man dem Antrag zustimmen.

Herr Rm Frank erklärt, man sei mit dieser Ergänzung einverstanden.



AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst unter Einbeziehung der von der Fraktion DIE LINKE+ vorgeschlagenen Ergänzung einstimmig folgenden Beschluss:


zu TOP 3.20
Lokale Förderung für die Anschaffung von Elektromotorrollern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20803-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20803-21)

…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Information zu folgenden Fragen:
Begründung:
Die Umsetzung vieler verschiedener Bausteine ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Verkehrswende nötig. Einer dieser Bausteine könnte auch eine höhere Quote von Elektromotorrollern (Achtung, nicht mit den Elektrotretrollern verwechseln) sein, die Roller mit Verbrennungsmotor bzw. PKW ersetzen. Eine Bundes- bzw. Landesförderung für die private Anschaffung besteht nicht. In einer ganzen Reihe von Kommunen wird die Anschaffung von Elektrotretrollern daher durch städtische Mittel oder über die kommunalen Unternehmen gefördert. Es stellt sich daher die Frage, ob sich diese Möglichkeit auch für Dortmund anbietet.

AMIG, 04.05.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 3.21
Breitbandversorgung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20120-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 20120-21):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 09.03.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.
Begründung

Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Dortmund soll in den kommenden Jahren intensiv vorangetrieben werden. Zuletzt hat die CDU-Fraktion im September 2020 bezüglich der Vorlage „Abschluss Vergabeverfahren Geförderter Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet Dortmund“ (Drucksache Nr.: 18415-20) eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung erbeten. Zur Ratssitzung am 08. Oktober 2020 führte Verwaltung daraufhin aus, dass die DOKOM21 nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen bedingten Zuschlag erhalten habe. Nach Eingang des Fördermittelbescheids des Bundes solle das stadtweite Baustellenmanagement zwischen den hierfür zuständigen Akteuren (v.a. Tiefbauamt und DOKOM21) abgestimmt werden. Nach den detaillierten Erklärungen der Verwaltung hat der Rat der Stadt Dortmund die Vorlage am 08.10.2020 mehrheitlich beschlossen.
Da mittlerweile einige Monate vergangen sind, bittet die CDU-Fraktion um Information, ob der ausstehende Fördermittelbescheid des Bundes nunmehr vorliegt, ob die Gespräche zwischen Stadt und DOKOM21 bezüglich des konkreten Baustellenmanagements in der Zwischenzeit intensiviert wurden und ob die geplanten Bautätigkeiten im gesamten Stadtgebiet bereits kartografisch erfasst sind.

AMIG, 09.03.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 19.04.2021 (Drucksache Nr.: 20120-21)

…die o.g. Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:
Zu Pkt. 1) Nein, der finale Förderbescheid liegt noch nicht vor. Da wir alle bisherigen Rückfragen
des Projektträgers „ateneKOM“ zufriedenstellend beantworten konnten, rechnen wir
mit dem finalen Förderbescheid im April/Mai 2021.
Zu Pkt. 2) Nach dem Erhalt des finalen Fördermittelbescheides wird der ausgehandelte Vertrag
zwischen der Stadt Dortmund und der DOKOM21 unterzeichnet. Anschließend dürfen
die ersten Bauanträge zum geförderten Breitbandausbau durch die DOKOM21 eingereicht
werden und nach den entsprechenden Genehmigungen wird direkt mit dem Ausbau begonnen.
Zu Pkt. 3) Ja, es haben Gespräche im Rahmen und bzgl. des geförderten Breitbandausbaus
stattgefunden. Inhalt der Gespräche war auch eine entsprechende Baustellenkoordination zur
o.g. Thematik.
Zu Pkt. 4) Ja, die DOKOM21 verfügt über entsprechende Karten und Planungen, da sonst
weder eine Feinplanung noch spätere Bauanträge möglich wären.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.22
Solarmetropole Ruhr
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20583-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20583-21)

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

Begründung
Die Stadt Dortmund nimmt als eine von insgesamt 15 Pilotkommunen an der Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr des RVR teil. ImmobilienbesitzerInnen und Unternehmen, die die Installation einer Solardachanlage planen, können über das Förderprogramm finanzielle Unterstützung i.H.v. 300 € beantragen. Das Projekt ist, zunächst beschränkt auf den Stadtbezirk Hombruch, vor gut einem Jahr gestartet. Insgesamt sollten dabei zehn neu errichtete, private PV-Anlagen durch entsprechende Zuschüsse unterstützt werden.

AMIG, 04.05.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Nutzung der App Wheelmap in Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20496-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung Fraktion Die Linke+ (DS Nr. 20496-21)

Die Fraktion DIE LINKE + stellt den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle im Auftrag der Stadt neu errichteten öffentlichen WC-Anlagen gemäß ihrem Grad der Barrierefreiheit auf der Website/App Wheelmap einzutragen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle von ihr bewirtschafteten öffentlichen Gebäude auf der Website/App Wheelmap auf die Korrektheit der Angaben zur Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Begründung

Wheelmap ist eine Website/App, die von vielen Menschen mit Behinderung genutzt wird, um Wege und Aufenthalte unter dem Aspekt der Barrierefreiheit zu planen. Dazu werden auf einer Landkarte möglichst viele Einrichtungen nach in Hinblick auf die Barrierefreiheit wichtigen Kriterien bewertet. Gestartet ist Wheelmap als eine Selbsthilfe-Initiative von Menschen mit Behinderung. Technisch basiert Wheelmap auf OpenStreetMap und ist daher kostenfrei nutzbar und kann von jedermann* mit weiteren Informationen versehen werden.

Die Stadtverwaltung kennt den Grad der Barrierefreiheit ihrer Gebäude und sollte ein Interesse daran haben, dass Menschen sich auf von ihnen präferierten Plattformen darüber informieren können.


AMIG, 04.05.2021:

Herrn Rm Dudde ist diese App nicht bekannt. Er bittet um Erläuterung.

Herr Rm Gebel erläutert den Antrag und die Funktionsweise der App Wheelmap.

Herr sB Wagner geht davon aus, dass die Stadt die Daten bereitstellt und nicht diese Daten in diese App einzupflegen hat.


Herr sB Rupflin weist darauf hin, dass die App Wheelmap gerade bei Rollstuhlfahrern äußerst beliebt ist und dass sie für diesen Personenkreis ein elementar wichtiges Instrument ist, um sich im öffentlichen Raum bewegen zu können.

Herr Rm Frank führt aus, dass man dem Punkt 1 zustimmen wird. Zu Punkt 2 benötige man aber noch entsprechende Information.


Herr Gebel klärt darüber auf, dass die zur Verfügung stehenden Daten durch die Stadtverwaltung mit verhältnismäßig geringem Aufwand eingepflegt werden müssen.

Herr StR Rybicki führt aus, dass man davon ausgeht, dass die Übertragung der zusammengestellten Daten in die App Wheelmap mit geringem Aufwand erfolgen kann.

Herr Rm Dudde sieht den Anspruch, zeitnah über die Verfügbarkeit der Fahrstühle, Rolltreppen etc. informiert zu werden. Daten müssten zukünftig demnach so bereitgestellt werden, dass die Verfügbarkeit der entsprechenden Anlagen in den städtischen Gebäuden in Echtzeit übermittelt werden können.

Frau Rm Heidkamp, Herr Rm Schmidtke-Mönkediek und Herr Rm Frank geben an, dem Antrag zustimmen zu wollen.

Herr sB Wagner wird dem Antrag ebenfalls zustimmen, bittet aber, die Daten über Schnittstellen zur Verfügung zu stellen, um auch anderen Interessierten den Zugriff zu ermöglichen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorsorglich darauf hin, dass man sich hier nicht auf einen einzigen bestimmten Anbieter festlegen darf und ggf. auch weitere Anbieter zulassen müsse.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle im Auftrag der Stadt neu errichteten öffentlichen WC-Anlagen gemäß ihrem Grad der Barrierefreiheit auf der Website/App Wheelmap einzutragen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle von ihr bewirtschafteten öffentlichen Gebäude auf der Website/App Wheelmap auf die Korrektheit der Angaben zur Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19941-21)
AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zur Kenntnis und beschließt die Neuberufung des Beirates für die Ratsperiode 2020 – 2025. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt außerdem die Berufung der aufgeführten stimmberechtigten Mitglieder des Beirates Nahmobilität sowie deren Stellvertretungen.


zu TOP 5.2
Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19751-21)
AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Grunderneuerung der Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.315.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014560 -Grundhafte Erneuerung Brücke B 54 über die B 1- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 89.058,28 Euro

Haushaltsjahr 2021: 66.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022: 1.495.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023: 664.941,72 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2024 in Höhe von 23.793,06 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.495.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und in Höhe von 664.941,72 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.

Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die in Anlage 3 dargestellten Minderbedarfe verwendet.


zu TOP 5.3
Beschilderung von E-Ladesäulen
(Antrag aus der verschobenen Sitzung am 02.02.21)
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021

(Drucksache Nr.: 19801-21)
Hierzu liegt vor Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 16.03.2021 (Drucksache Nr.: 19801-21)
(Hierin enthalten gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion):

Da es sich bei Punkt 2 des Antrages um eine gesamtstädtische Angelegenheit handelt, wird dieser an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet und der Punkt 1 durch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost abgestimmt.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden
gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu
Punkt 1:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
1. dass die Verwaltung beauftragt wird, zu prüfen, ob eine bessere Beschilderung der ELadesäulen
in der Kaiserstraße (vor dem Gerichtsgebäude und gegenüber des
Restaurants Hexenkessel), ähnlich des beigefügten Beispielfotos aus einer anderen
NRW-Kommune, umsetzbar ist.

2. dass die Verwaltung beauftragt wird, die Situation im Kaiserviertel zum Anlass zu
nehmen und die Beschilderungen der E-Ladesäulen im gesamten Stadtgebiet zu
prüfen und gegebenenfalls zu vereinheitlichen. Ziel sollte sein, dass an diesen Stellen
nur für den Ladevorgang geparkt werden darf.

Begründung:
Leider wird der Parkraum insbesondere am zuerst genannten Standort immer wieder
durch Fahrzeuge zugeparkt, die mit konventionellem Kraftstoff betrieben werden und
dort somit nicht zum Aufladen parken.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zu Punkt 2 des o. a. Antrags
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation im Kaiserviertel zum Anlass zu
nehmen und die Beschilderungen der E-Ladesäulen im gesamten Stadtgebiet zu
prüfen und gegebenenfalls zu vereinheitlichen. Ziel sollte sein, dass an diesen Stellen
nur für den Ladevorgang geparkt werden darf.
zu TOP 5.4
Erneuerung einer Lichtsignalanlage LSA 2067 im Stadtbezirk Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19709-21)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 2067 Oesterstraße (Hallenbad Brackel) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 26.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2021 26.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 691,33 Euro.


zu TOP 5.5
Rad- und Fußverkehrsführung in Baustellen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20808-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 20808-21-E1)


…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Einrichtung von Baustellen an Straßen zukünftig verstärkt folgende Punkte zu berücksichtigen:


Begründung
Auf Grundlage der Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion zur „Radverkehrsführung bei Baustellen“ (18175-20) erhebt die SPD-Fraktion die obenstehenden Punkte zum Antrag. Ziel ist es, die Fuß- und Radverkehrsführung in und bei Baustellen zu verbessern und die Situation für alle Straßenverkehrsteilnehmer*innen sicherer zu gestalten.



AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Einrichtung von Baustellen an Straßen zukünftig verstärkt folgende Punkte zu berücksichtigen:

zu TOP 5.6
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020
(Drucksache Nr.: 18156-20)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 17.12.2020 (DS Nr. 18156-20)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 16.12.2020 vor:
… die zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am
10.12.2020 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen sowie
die ergänzende Frage der CDU-Fraktion wurden an die Verwaltung weitergeleitet mit dem
Auftrag, eine entsprechende Stellungnahme zur Sitzung am 17.12.2020 vorzulegen.
Dementsprechend informiere ich Sie wie folgt:
Das in der Planung befindliche Parkleitsystem Innenstadt (PLS) wird grundsätzlich als
erweiterbares System geplant. Dies bedeutet, dass je nach Ausbaustufe auf verschiedenste
Szenarien mit automatisierten Verkehrsstrategien eingegangen werden kann.
In der aktuellen Planung des PLS ist eine Berücksichtigung von Hinweisen zur Wegführung
zur Verbesserung von lokalen Immissionswerten nicht vorgesehen. Zum einen steht im
Stadtgebiet kein flächendeckendes Netz an Sensorik zur Aufnahme von Immissionswerten zur
Verfügung. Zum anderen kann über die in der Planung befindlichen LED-Beschilderung nicht
in der benötigten Detaillierung auf die Vielzahl von Ausweichrouten bei
Immissionswertüberschreitung eingegangen werden kann., da die Beschilderung strategisch so
vorgesehen ist, den parksuchenden Verkehr effizient auf freie Parkplätze in Tiefgaragen und
Parkhäusern hinzuweisen.
Eine Erweiterung des PLS durch zusätzliche LED-Beschilderung anhand eines
flächendeckenden Netzes an Sensoren zur Immissionswertermittlung ist in einem
nachfolgenden, ergänzenden Projekt grundsätzlich denkbar, allerdings bedürfen die
hohen technischen Anforderungen und die entsprechende Kostenermittlung zunächst einer
fundierten Vorplanung.
Die Einbeziehung freier Kapazitäten an Ladevorrichtungen für E-Mobilität ist über das in der
Planung befindliche PLS möglich. Dies bedingt eine Erweiterung der einzelnen
LEDBeschilderung um ca. 2-3 weitere Anzeigestellen. Die Kosten hierfür belaufen sich stadtseitig
auf ca. 323.000 € (brutto), je nach technischer Umsetzung. Finanzmittel hierfür stehen bislang
nicht zur Verfügung.
Um die freie Kapazität an Ladevorrichtungen über das PLS ausweisen zu können, benötigt die
Stadt aktuelle Informationen der Parkhausbetreiber über diese Plätze. Zu diesem Zweck
müssen die Parkhausbetreiber ihre Parkflächen mit zusätzlichen Einzelplatzdetektionen
ausrüsten und die aggregierten Daten an die Stadt übermitteln. Dies ist bislang nicht
vorgesehen und auch nicht kommuniziert.
Im Falle einer entsprechenden Ergänzung des Systems könnte das nachfolgende Design für
die LED-Beschilderung gewählt werden (die farbliche Gestaltung ist nicht final).

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Fraktion/Die Partei vom 15.12.2020 vor:

Die FRAKTION Die PARTEI bittet den Rat um Beratung und Abstimmung des folgenden
Zusatzantrags:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beauftragung und den Betrieb einer innovativen,
digitalen Online-Parkleitsystems-App für kabellose Telefone („Handys“) oder digitale
Flachcomputer („Tablets“).
Begründung
Schon seit vielen Jahren (2008) hat die Stadt Dortmund – quasi unbemerkt von der
Öffentlichkeit – ein smartes Parkleitsystem („PLS“), das seiner Konkurrenz bei der Erstellung
um viele Jahre voraus war. Sicher versteckt hinter einer kryptischen Internet-Adresse („URL“)
wie ein digitales Dornröschen, fristet dieses Vorbild an Digitalisierung ein Schattendasein in den
hinteren Kapiteln der Internetpräsenz („Homepage“) der Stadt Dortmund.
Dabei bietet diese System Funktionen („Features“), von denen Parkplatzsuchende in
anderen Städten nicht einmal zu träumen wagen:
􀀀 Live-Kapazitätsanzeige der 19 Parkhäuser in der Dortmunder Innenstadt
􀀀 Detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Parkhaus mit Adresse, Öffnungszeiten,
Lageplan, Gebührenübersicht und äußerst geschmackvollen Fotos der jeweiligen Einfahrt
􀀀 Eine Statusanzeige zur momentanen Auslastung des Parkhauses live und in Farbe (grün,
gelb, rot)
􀀀 Exakte Anzeige der Gesamtkapazität und der momentan freien Plätze
Und als wäre das nicht alles schon mehr als genug, wird sogar eine Tendenz (!)
angezeigt (mehr freie Plätze / gleichbleibend / weniger freie Plätze), liebevoll
visualisiert mit bunten kleinen Pfeilen.
Im Gegensatz zu teuren und unflexiblen stationären Anzeigetafeln, die die Tendenz haben, gern
übersehen zu werden oder im Weg herum zu stehen, bietet dieses Kleinod früher Digitalisierung
den immensen Vorteil, den an Parkmöglichkeiten Interessierten bereits vor der Abfahrt eine
Lage-Einschätzung und die wohlüberlegte Auswahl eines Parkplatzes vor Fahrtantritt zu
ermöglichen.
Zureisende haben somit die Möglichkeit, eine optimale Route von der Haustür bis zur Parkbox
frühzeitig zu planen. Dies erspart nach ersten Schätzungen mehrere Tausend Kilometer an
gefahrenem Parksuchverkehr pro Jahr.

Des Weiteren ist eine digitale Lösung nicht nur unabhängig von derzeit geplanten großflächigen
Umgestaltungen der innerstädtischen Verkehrsführung – denn was nützt eine teure neue
Anzeigetafel, die vielleicht nach einem Jahr in der falsche Ausrichtung in einer brandneuen
Einbahnstraße oder Sackgasse steht – nein, sie ist mit ca. einem Prozent der Kosten für eine
stationäre („oldschool“) Lösung auch noch erheblich günstiger!
Mit entsprechender Ausgestaltung (z.B. Vorlese-Funktion) wäre die „App“ auch barrierefreier als
fest installierte Tafeln mit fixer Schriftgröße. Hinzukommende oder entfallende Parkmöglichkeiten,
wie zum Beispiel leistungsfähige P+R-Anlagen im Außenbereich, können dem Angebot leicht
hinzugefügt oder entfernt werden.
Die „App“ ist unabhängig von anderen Maßnahmen und birgt ein hohes Potenzial, im
Rahmen der „Smart City Dortmund“ gegenüber weniger zukunftsorientierten Nachbarstädten zu
punkten.
Die „App“ kann auf dieselbe Datenquelle zugreifen wie das liebevoll zu Anfang dieses
Jahrtausends gestaltete Webeseiten-Angebot unter der sperrigen Internet-Adresse
https://geoweb1.digistadtdo.de/OWSServiceProxy/client/parken.jsp
Hier gekürzt, damit man es besser abtippen kann:
https://fckaf.de/xuu
Business Case („Kosten- und Erlösschätzung nach freiem Gutdünken
gewürfelt“):
- Agenturkosten für App-Konzeption und Programmierung (iOS und Android):
40.000 Euro
- Werbemaßnahmen, damit das Angebot endlich mal jemand kennt und Einbindung in Homepage-Konzept von dortmund.de: 26.202,00 Euro
- Jährlicher Betrieb der „App“ bzw. ihres hinteren Endes („Backend“), kleine Anpassungen:
4.899,00 Euro
Das Gesamtinvestitionsvolumen dürfte sich also auf ca. 66.202,00 Euro für das Haushaltsjahr
2021 belaufen.
Die Investition bedingt nach erster Schätzung einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von
4.899,00 Euro.
Zeitplan (garantiert valide)
01/21 – 03/21 Ausschreibung verfassen und veröffentlichen
04/21 – 06/21 Ausschreibung laufen lassen
07/ 21 Zuschlag
08/21 Konzeption
09/21 Programmierung, Start der Werbemaßnahmen
10/21 Verzug, Gezerre um Umfang der Leistungsbeschreibung;
Nachverhandlungen
11/21 Test und Veröffentlichung, mehr Werbemaßnahmen
ab 12/21 Teilnahme an Preisverleihungen, Interviews, Auszeichnungen als digitalste Stadt
entgegen nehmen

Rm Frank (CDU) gibt für seine Fraktion an, der Vorlage zustimmen zu wollen und den Antrag der
Fraktion Die Fraktion-Die Partei als Prüfauftrag an die Verwaltung übergeben zu wollen.
Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die zeitnahe Beantwortung der Anfrage ihrer Fraktion
aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2020. Die Fraktion
B‘90/Die Grünen würde es begrüßen, wenn die Verwaltung die darin enthaltenen Anregungen in ihre
Planungen einbezögen. Für Mehrkosten sei die Beteiligung der Betreiber der Parkhäuser oder
Ladestellen anzustreben. Dem Vorschlag, den Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei als
Prüfauftrag in die Verwaltung zu geben, könne man sich anschließen.
Rm Schlösser (Die Fraktion-Die Partei) befürwortet das Schieben des Antrags als Prüfauftrag in die
Verwaltung und in die Fachausschüsse.
Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt die Abstimmung für seine Fraktion frei.
Rm Heidkamp (SPD) gibt für ihre Fraktion an, der Vorlage zuzustimmen und befürwortet das Schieben
des Antrags in den Fachausschuss.

Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei als Prüfauftrag in die
Verwaltung und zur Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität und Grün.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Lemke (Die Linke +) folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beschaffung und Errichtung des Parkleitsystems
Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.620.200,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656
– Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 140.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 3.900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.580.200,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 489.902,80 Euro.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 23.03.2021 (DS Nr. 18156-20-E4)

…. der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 den o.g. Antrag als
Prüfauftrag an die Verwaltung und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Mobilität,
Infrastruktur und Grün weitergeleitet. Hierzu informiere ich Sie wie folgt:
Das in der Planung befindliche Parkleitsystem Innenstadt (PLS I) ist als grundsätzlich
erweiterbares Verkehrsmanagementsystem konzipiert worden. Dies beinhaltet nicht nur die
Führung des parksuchenden Verkehrs auf die umliegenden Parkhäuser, sondern bietet durch
sein internes Strategiemanagement die Möglichkeit, auf Besonderheiten im Straßenverkehr
(Baustellen, Stauereignissen, etc.), regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen im
innerstädtischen Bereich und Sonderereignisse (z. B. Straßensperrungen - u. a. aufgrund von
Demonstrationen), dynamisch und automatisiert einzugehen. Um die Verkehrsteilnehmenden
frühzeitig und kontinuierlich auf das PLS I aufmerksam zu machen, werden die statischen und
dynamischen Wegweiser stadteinwärts sowie innerstädtisch erneuert und ergänzt.
Ein weiterer Vorteil des PLS I ist die Schaffung einer erhöhten Akzeptanz des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), was sich aus der Ausgabe von Reisezeitvorteilen an den drei
größten P+R-Anlagen ergibt. Dabei sind die Nutzenden des Systems während der Fahrt nicht
auf die Verwendung mobiler Endgeräte angewiesen und können sich auf den Straßenverkehr
konzentrieren.
Die Internetseite/-adresse des PLS I ist so konzipiert, dass sie z. B. bei der Google-Suche nach
Eingabe von „Parken Dortmund“ in der Auflistung möglichst an oberster Stelle angezeigt
wird. Aufgrund dieser Konzipierung gelangt der Nutzende zielgerichtet auf die Seite des PLS
und nicht erst auf die allgemeine Internetseite der Stadt Dortmund.
Die dynamischen, laufend aktualisierten Park- und Verkehrsdaten werden auf der
Internetseite der Stadt Dortmund sowie mit Abschluss des Bauvorhabens Erneuerung PLS I
über den Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dadurch ist
es externen Dritten möglich, diese in Navigationssysteme, Mobilitäts-Apps (z. B. für Handys
und Tabletts) und Internetplattformen aufbereitet zu implementieren.

Zahlreiche App-Anbieter bedienen sich bereits dieser Daten und bieten einen „Rundum-
Service“ in Form einer Handypark-App an (Bezahlsystem, Routen- und Belegungsanzeige
über das Smartphone und das teilweise landesweit). Damit ist eine Pflege, Weiterverarbeitung
und Einbindung der Daten in verschiedenen elektronischen Systemen durch Fachfirmen
garantiert. Das Handyparken ist aufgrund der Vielzahl von teilweise kostenfreien externen
Apps im gesamten Dortmunder Stadtgebiet bereits möglich. Eine umfangreiche Übersicht der
aktuellen Handypark-Apps befindet sich auf der Internetseite der Stadt Dortmund:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/tiefbauamt/service_
tiefbauamt/handyparken/index.html
Aus der Sicht der Verwaltung entspricht das geplante Vorgehen der Intention des Antrages, so
dass eine gesonderte Entwicklung nicht angezeigt ist.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18676-20-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18676-20-E1)

… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 02.02.2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

Begründung
Die Einschränkungen und Belastungen durch verschiedene Straßenbaumaßnahmen (Saarlandstraße, Heiliger Weg, B1, usw.) sind in Dortmund zuletzt deutlich gestiegen. Parallel laufende Großbaustellen beinträchtigen nicht nur die Lebensqualität der Anwohnerschaft. Besonders für Gewerbetreibende sind langandauernde Straßenbaumaßnahmen vor oder in der Nähe des eigenen Ladengeschäfts mit finanziellen Einbußen verbunden. Derzeit kommen zusätzlich die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinzu, sodass sich die angespannte wirtschaftliche Situation vieler Gewerbetreibender durch zahlreiche, zeitgleich existierende Großbaustellen weiter verschärft.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+)
DS-Nr. 18676-20-E4

…. die Fraktion DIE LINKE + stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung


Begründung:
Das Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes ist sehr umfangreich, die darin aufgeführten Projekte unterscheiden sich in vielen Kriterien erheblich. Gleichzeitig ermöglicht das durch das Gremieninformationssystem vorgegebene Dateiformat keine zielführende Recherche in den Daten. Das Tiefbauamt verfügt über diese Daten in einem sortierbaren Dateiformat und ist grundsätzlich bereit, sie zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Längerfristig ist eine nahtlose Integration in die Website mit Sortier- und Filterfunktionen sowie Überführen in das Open-Data-Portal sinnvoll, um Ansprüchen an die digitale Barrierefreiheit und maschinelle Lesbarkeit gerecht zu werden.

AMIG, 02.02.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu o.a. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 18676-20-E1) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Nach getrennter Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 18676-20-E4) ergibt sich hierzu folgendes Beschlussergebnis:

Zu Punkt 2:
Der AMIG beauftragt die Verwaltung, das Jahresarbeitsprogramm perspektivisch um die Drucksachennummern der den jeweiligen Projekten zugrunde liegenden Beschlussvorlagen zu erweitern.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich einstimmig darauf, die folgenden Punkte 1. und 3. als Prüfaufträge an die Verwaltung zu geben:

Zu Punkt 1:
Die Verwaltung macht die Daten des Jahresarbeitsprogramms auf der Website des Tiefbauamtes in einem Dateiformat für die Öffentlichkeit verfügbar, die ein Sortieren und Filtern der Einträge ermöglicht.

Zu Punkt 3:
Das Tiefbauamt prüft – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Dortmunder Systemhaus – die Integration der Daten des Jahresarbeitsprogramms in das Open-Data-Portal der Stadt Dortmund sowie eine von Medienbrüchen freie Darstellung der Daten auf der Website des Tiefbauamtes.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2020 (DS Nr. 18676-20-E1) zur Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18676-20-E1):

…..die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt.

Die unten genannten Maßnahmen im Dortmunder „Zentrum“ sind jeweils mit folgendem
Baubeginn geplant. Dabei sind die folgenden Beeinträchtigungen zu erwarten.

Tiefbauamt:
1) Hannöversche Straße Fahrbahnerneuerung 1. Bauabschnitt - Berliner Straße bis Alte
Straße
Baubeginn: Februar 2021
Beeinträchtigungen: Der Umleitungsverkehr erfolgt in Richtung Stadtmitte über
Rüschebrinkstraße und Wambeler Hellweg
2) Chemnitzer Straße Grundsanierung Fußgängerbrücke über B1
Baubeginn: März 2021
Beeinträchtigungen für Fußgänger und Radfahrer: Umleitung über B54-Brücke
3) Boulevard Kampstraße
Baubeginn: März 2021
Beeinträchtigungen: Die Maßnahme führt in Abhängigkeit zum Baufortschritt zu
verschiedenen Beeinträchtigungen auf den umliegenden Straßen. Alle Geschäfte und
Anlieger sind durchgehend erreichbar.
4) Fahrradwall Bornstraße bis Adlerturm
Baubeginn: März 2021
Beeinträchtigungen: In Abhängigkeit zum Baufortschritt kann es zu Einschränkungen
der Umgebung des unmittelbaren Baustellenbereichs kommen. Im Bereich des
Ostwalls und Schwanenwalls kommt es zum Wegfall von ca. 200 Parkflächen.
5) B1/Voßkuhle Erneuerung Verkehrszeichenbrücke - Fahrtrichtung Unna
Baubeginn: April 2021
Beeinträchtigungen: Während der Bautätigkeit erfolgt möglicherweise der Einzug einer
Spur auf der B1.

6) RS1 - 1. Abschnitt von Wittekindstraße/Große Heimstraße bis Sonnenstraße/
Arneckestraße
Baubeginn: April 2021
Beeinträchtigungen: In Abhängigkeit zum Baufortschritt kommt es zu abschnittsweisen
Vollsperrungen der entsprechenden Straßenabschnitte.
7) Märkische Straße Ophoff-Kreuzung - Sanierung der Brückenplatten
Baubeginn: Mai 2021
Beeinträchtigungen: Je nach Baustellenfortschritt kommt es zu Spurveränderungen der
Verkehrsbeziehungen auf der Kreuzung. Es werden aber alle Verkehrsbeziehungen
aufrechterhalten.
8) Stadterneuerung Nordstadt - Umbau Speicherstraße Süd
Baubeginn: Mai 2021
Beeinträchtigungen können derzeit noch nicht quantifiziert werden.
9) Gut-Heil-Straße Fahrbahndeckenerneuerung von Münsterstraße bis Hausnummer 13
Baubeginn: Juni 2021
Beeinträchtigungen können derzeit noch nicht quantifiziert werden.
10) Kuithanstraße 2. Bauabschnitt
Baubeginn: September 2021
Beeinträchtigungen: Durch die gemeinsame Ausführung mit der Kanalsanierung des
EB70 sind hier partielle Vollsperrungen und Verdrängung des Parkraums zu erwarten.
11) Ardeystraße – Tunnel - Wandverkleidung
Baubeginn: Oktober 2021
Beeinträchtigungen: Für die Arbeiten wird zumindest eine Fahrspur gesperrt werden
müssen.

Eigenbetrieb Stadtentwässerung:
12) Erschließung Im Karrenberg - Stichstraße westlich
Baubeginn: 1./2. Quartal 2021
Beeinträchtigungen sind noch nicht bekannt.
13) Lange Fuhr (zw. Am Rode bis Hügelstraße)
Baubeginn: 1./2. Quartal 2021
Beeinträchtigungen sind noch nicht bekannt.
14) Am Rode (zw. Wittener Straße und Lange Fuhr)
Baubeginn: 1./2. Quartal 2021
Beeinträchtigungen: Die Maßnahme erfolgt gemeinsam mit der Donetz. In
Abhängigkeit zum Baufortschritt sind sowohl partielle als auch Vollsperrungen zu
erwarten.
15) Dickebankstraße (zw. Lange Fuhr bis Wittener Straße)
Baubeginn: 1./2. Quartal 2021
Beeinträchtigungen: Siehe Maßnahme 14) Am Rode
16) Mallinckrodtstraße (von Bornstraße bis Brunnenstraße, nördliche Fahrbahn)
Baubeginn: 3. Quartal 2021
Beeinträchtigungen: Die Verkehrsführung ist noch nicht abschließend geklärt. Durch
die voraussichtliche Vollsperrung der Nordfahrbahn sind Einschränkungen zu
erwarten. Es ist geplant, den Verkehr in beiden Richtungen zu verschwenken, um die
Knoten in beiden Richtungen passierbar zu halten.
17) Kampstraße Kanalerneuerung (in Abhängigkeit von der Straßenbaumaßnahme)
Baubeginn: 4. Quartal 2021
Beeinträchtigungen: Siehe Maßnahme 3) Boulevard Kampstraße
18) Wambeler Straße (zw. Lünener Straße und Im Spähenfelde)
Baubeginn: 4. Quartal 2021
Beeinträchtigungen: Geringe Beeinträchtigungen sind zu erwarten. Vermutlich ist eine
Vollsperrung notwendig, es betrifft aber nur eine geringe Anzahl an Anwohnern.
19) Ostwall (Am Adlerturm)
Baubeginn: 3./4. Quartal 2021
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Maßnahme findet zwischen
Adlerturm und DEW21-Gebäude statt und hat keine Auswirkungen auf den Wall.
20) Plauener Straße (von Markgrafenstraße bis Vorwärtsstraße)
Baubeginn: 4. Quartal 2021
Beeinträchtigung: Voraussichtlich ist eine Vollsperrung notwendig.
Umleitungsmöglichkeiten für die Anwohner sind ausreichend vorhanden.

DEW21:
Großbaumaßnahme Fernwärme
21) Lange Straße / Dorotheenstraße
Bauzeit: Januar bis Juli 2021
Beeinträchtigungen: Abschnittsweise Vollsperrung.
22) Löwenstraße zwischen Fuhrgabel und Ostwall
Bauzeit: Derzeit noch unklar aufgrund der Kampfmittelverdachtspunkte
Beeinträchtigungen sind noch zu klären, insbesondere in Bezug auf die
Kampfmittelverdachtspunkte.
23) Heiliger Weg
Bauzeit: Derzeit noch unklar aufgrund der Kampfmittelverdachtspunkte, da hier
Suchschachtungen notwendig sind.
Beeinträchtigungen: Vollsperrung des Heiligen Weges erfolgt in Fahrtrichtung
Hamburger Straße. Es steht eine Fahrspur in Fahrtrichtung Märkische Straße zur
Verfügung.
24) Gelände Südbad
Bauzeit: Januar bis Juni 2021
Beeinträchtigungen: Es erfolgen nur geringe Beeinträchtigungen, da hier keine
Verkehrsführung notwendig ist. Die Baumaßnahme befindet sich auf einer
parkähnlichen Fläche und bleibt fußläufig passierbar.
25) Märkische Straße
Bauzeit: April bis August 2021
Beeinträchtigungen: Die Verkehrsführung befindet sich derzeit in der Klärung.
26) Karl-Zahn-Straße
Bauzeit: Januar bis Mai 2021
Beeinträchtigungen: Abschnittsweise Vollsperrungen. Die Passierbarkeit der Baustelle
für Fußgänger bleibt erhalten.
27) Markt – Verlängerung Betenstraße bis Viktoriastraße
Bauzeit: Januar bis Mai
Beeinträchtigungen: Abschnittsweise Vollsperrungen. Die Passierbarkeit der Baustelle
für Fußgänger bleibt erhalten.
28) Viktoriastraße zwischen Kleppingstraße und Ostwall
Bauzeit: Januar bis Juni 2021
Beeinträchtigungen: Abschnittsweise Vollsperrungen und Anpassungen der stationären
Beschilderung an den Baufortschritt
29) Nebenfahrbahn Ostwall zwischen Brüderweg und Olpe
Bauzeit: Januar bis Mai 2021
Beeinträchtigungen: Abschnittsweise Vollsperrung. Die Optimierung erfolgt durch eine
gemeinsame Ausführung mit der Donetz und dem EB70. Der Baufortschritt ist
abhängig von archäologischen Ausgrabungen.
30) Nebenfahrbahn Schwanenwall zwischen Beginenhof und Brüderweg
Bauzeit: Januar bis April 2021
Beeinträchtigungen: Abschnittsweise Vollsperrung. Der Baufortschritt ist abhängig von
archäologischen Ausgrabungen.
31) Nebenfahrbahn Schwanenwall zwischen Brüderweg und Geschwister-Scholl-Straße
Bauzeit: Januar bis September 2021
Beeinträchtigungen: Abschnittsweise Vollsperrung. Der Baufortschritt ist abhängig von
archäologischen Ausgrabungen.
32) Querung des Ostwalls in Höhe der Kaiserstraße
Bauzeit: April bis einschließlich Mai 2021
Beeinträchtigungen: Es steht mindestens eine Fahrspur pro Fahrtrichtung zur
Verfügung. Der Baufortschritt ist abhängig von archäologischen Ausgrabungen.
33) Querung des Schwanenwalls nördlich des Brüderwegs
Bauzeit: März bis April 2021 parallel zur Sondierung des Kampfmittelverdachtspunktes
in Höhe Milchgasse
Beeinträchtigungen: Es steht mindestens eine Fahrspur pro Fahrtrichtung zur
Verfügung. Der Baufortschritt ist abhängig von archäologischen Ausgrabungen und der
Sondierung des Kampfmittelverdachtspunktes.
34) Leuthardstraße
Bauzeit: Februar bis März 2021
Beeinträchtigungen: Abschnittsweise Vollsperrung.
35) Burgwall zwischen Leuthardstraße und Burgtor
Bauzeit: Februar bis Mai 2021
Beeinträchtigungen: Es steht eine Fahrspur in Fahrtrichtung HBF zur Verfügung. Die
Ausführung ist abhängig vom Baufortschritt der Maßnahme Leuthardstraße
36) Querung der Straße Burgtor
Bauzeit: Derzeit noch unklar, vermutlich ab Juni 2021
Beeinträchtigungen: Ausführung in zwei Bauabschnitten (BA) im Anschluss an den
Burgwall:
BA1: Unterbindung der Einfahrt in die Straße Burgtor
BA2: Unterbindung der Ausfahrt aus der Straße Burgtor
37) Querung des Burgwalls in Höhe Ludwigstraße
Bauzeit: Anfang März bis Mitte April 2021
Beeinträchtigungen: Es steht eine Fahrspur je Fahrtrichtung zur Verfügung. Der
Baufortschritt ist abhängig von archäologischen Ausgrabungen.
38) Querung des Königswall Höhe Hansastraße
Bauzeit: Mai 2021
Beeinträchtigungen: Vollsperrung der Fahrtrichtung HBF aufgrund der Trassenlage. Es
steht eine Fahrspur in Fahrtrichtung Ost zur Verfügung.
39) Königswall zwischen Freistuhl und Hansastraße
Bauzeit: März bis Mai 2021
Beeinträchtigung: Es steht eine Fahrspur in Fahrtrichtung Ost zur Verfügung, keine
Beeinträchtigung in Fahrtrichtung HBF.
40) Hansastraße zwischen Königswall und Bissenkamp
Bauzeit: Januar bis Mai 2021
Beeinträchtigung: Es erfolgen abschnittsweise Vollsperrungen mit Anpassung der
stationären Beschilderung.
41) Gerberstraße und Bissenkamp bis Lütge Brückstraße
Bauzeit: Juni bis September 2021
Beeinträchtigungen: Es erfolgen abschnittsweise Vollsperrungen mit Anpassung der
stationären Beschilderung.
42) Lütge Brückstraße bis Brückstraße und Helle
Bauzeit: Januar bis Mai 2021
Beeinträchtigungen: Der Baustellenbereich bleibt für Lieferverkehr und Fußgänger frei
passierbar. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen der stationären Beschilderung.
43) Ludwigstraße von Brückstraße bis Platz am Apfelbrunnen
Bauzeit: April bis Mai 2021
Beeinträchtigungen: Der Baustellenbereich bleibt für Lieferverkehr und Fußgänger frei
passierbar. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen der stationären Beschilderung.
44) Querung der Bornstraße in Höhe Juliusstraße
Bauzeit: vier Wochen, Beginn in den Osterferien 2021
Beeinträchtigungen: Es steht eine Fahrspur je Fahrtrichtung zur Verfügung. Zusätzliche
Vollsperrungen erfolgen an zwei Wochenenden.
Dt. Telekom:
45) Großbaumaßnahme Glasfaserausbau Kreuzviertel
Beeinträchtigung: Das Verkehrskonzept ist noch nicht final abgestimmt. Es wird
versucht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Die Verwaltung versucht, durch die Bündelung und verkehrliche Koordination von
Maßnahmen die Auswirkungen von Baustellen abzufedern. Eine Beschleunigung von
Maßnahmen ist von baubetrieblichen Randbedingungen (wie bspw. technologischen
Vorläufern, Spielbereichen, Lagerflächen und Witterungsbedingungen) abhängig und kann
daher nur selten ad-hoc umgesetzt werden. Eine gemeinsame Ausführung der Leistungen ist
daher allgemein der beste Weg, die Baustellenauswirkungen zu minimieren. Zu diesem
Zweck streben die Verwaltung und die städtischen Versorger gemeinsame Maßnahmen inkl.
gemeinsamer Ausschreibung an.

Für Rückfragen steht Ihnen ggf. die Baustellenkoordination im Tiefbauamt unter der
Mailadresse baustellenkoordination@stadtdo.de oder telefonisch unter 50-28695 bzw. 50-
28696 zur Verfügung.

AMIG, 04.05.2021:

Herr Rm Frank fragt nach, ob es im Hinblick auf die Vielzahl der anstehenden Baumaßnahmen und hier insbesondere der Baumaßnahme Märkische Straße bereits ein Verkehrskonzept gibt, welches verhindert, dass die Gesamtverkehre sämtlich über die Ruhrallee fließen?

Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass beabsichtigt ist, die Maßnahme Märkische Straße soweit wie möglich in der verkehrsarmen Zeit wie z.B. an den Wochenenden und möglichst nicht zu Zeiten des Berufsverkehrs durchzuführen, wie es bereits bei der Baumaßnahme Ruhrallee praktiziert wurde. Somit wird die Märkische Straße während der Woche als Haupteinfallstraße bis auf wenige Ausnahmen zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.8
Radfahrerzählstellen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19168-20-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ (Drucksache Nr.: 19168-20-E1)

…. an der Schnettkerbrücke ist eine Dauerzählstelle zur Erfassung des Radverkehrs eingerichtet und die Daten können im Internet eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Gibt es in Dortmund weitere Zählstellen für den Radverkehr und sollen diese Daten zukünftig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?
2) Ist die Einrichtung weiterer Zählstellen geplant?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19168-20)

….zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Seitens der Stadt Dortmund gibt es bisher nur die Dauerzähstelle für den Radverkehr an der
Schnettkerbrücke. Die hier ermittelten Daten sind öffentlich zugänglich und können auf der
Website der Stadt Dortmund eingesehen werden.
(https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/verkehr/radverkehr/dauerzaehlstelle_radverkehr/index.html)
Eine weitere Zählstelle hat der RVR im Kontext des Radrevier.ruhr südlich der Gevelsbergstraße am Emscherradweg Mitte 2019 installiert. Die Zähldatenergebnisse liegen hier nicht vor.
Daneben werden temporäre Zählstellen gezielt für Verkehrsuntersuchungen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes eingesetzt. Diese erfassen für einen definierten Zeitraum die Verkehrsmengen, um Erkenntnisse für Planungsvorhaben zu erlangen. Die Stadt Dortmund plant grundsätzlich weitere Dauerzählstellen für den Radverkehr einzurichten. Eine konkrete Standortplanung gibt es dazu aber noch nicht. Ergänzend darf ich folgende Informationen geben:
Bei ersten Planungsgesprächen zu weiteren Dauerzählstellen kam vor dem Hintergrund, dass an Lichtsignalanlagen (LSA) Fahrzeuge bereits heute schon, je nach technischer Ausstattung der LSA, erfasst werden können die Idee auf, diesen Vorteil auch für die Zählung des Radverkehrs nutzen. Dies ist bisher bereits für die Fahrbahn möglich, separierte Radwege oder Radfahrstreifen werden dabei aber nicht erfasst.
Im Zuge des Projektes "Radverkehrsbeschleunigung an Lichtsignalanlagen" werden bis 2024 39 LSA im Stadtgebiet ertüchtigt, den Radverkehr frühzeitig zu erfassen und durch das Schalten radverkehrs-freundlicher Signalprogramme zu beschleunigen.

Zu diesem Zweck werden insgesamt bis zu 120 Wärmebildkameras in den entsprechenden
Richtungen an den LSA montiert. Damit ist die Grundfunktionalität einer Radverkehrszählstelle gegeben.
Durch die neu zu beschaffende Kommunikationstechnik (SHDSL und LTE- Modems) besteht
also zukünftig die Möglichkeit, auf automatisierte Zählungen zurückgreifen zu können. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme gelingt eine schnelle und effiziente Umsetzung von eine Vielzahl an Zählstellen im gesamten Stadtgebiet. Die Datennutzung ist für den internen Gebrauch vorgesehen, um z. B. Signalisierungsprogramme zu optimieren und Controllingmaßnahmen durchzuführen. Inwiefern eine Veröffentlichung der auf diesem Wege künftig ermittelten Daten möglich ist und erfolgen kann, ist bisher weder datenschutzrechtlich noch technisch (Schnittstellen, Veröffentlichungs-plattform) betrachtet und geprüft worden.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Menke, Tel. 50 - 24 1 03, zur Verfügung.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.9
Verkehrsbezogene Baustellenkoordination beim Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20084-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 20084-21)

…. die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 09.03.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.


Begründung
Infolge der im Jahr 2017 gefassten Haushaltsbegleitbeschlüsse (Drucksache Nr.: 08581-17-E10/E14) ist beim Dortmunder Tiefbauamt eine Baukoordinierungsstelle geschaffen worden, die Anfang 2019 mit 2 Planstellen besetzt wurde (vgl. Stellungnahme der Verwaltung zu Drucksache Nr.: 14493-19-E1). Eine ganzheitliche, gesamtstädtische Baustellenkoordination sollte dem gestiegenen Verkehrsaufkommen, den zunehmenden Bautätigkeiten und der angespannten Verkehrssituation Rechnung tragen und Verwaltungsabläufe und -strukturen optimieren.

Da inzwischen etwa zwei Jahre seit Einrichtung bzw. Arbeitsaufnahme der verkehrsbezogenen Baustellenkoordinierungsstelle vergangen sind, bittet die CDU-Fraktion um einen aktuellen Sachstandsbericht.

AMIG, 09.03.2021:
Die Beantwortung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20084-21):

…die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:
Die Baustellenkoordination im Tiefbauamt (BauKo) erlangt von nahezu jeder Baumaßnahme
Kenntnis und begleitet fast alle, insbesondere die größeren, Maßnahmen. Durch ihre
Schnittstellenfunktion zwischen den verschiedenen städtischen und den externen Akteuren hat
die BauKo Zugriff auf verschiedene Arbeitsprogramme und Planungsstände und kann
hierdurch frühzeitig moderierend oder koordinierend eingreifen. Die Baustellenkoordination
ist insofern nicht solitär tätig, sondern wirkt in die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse
hinein, um Maßnahmen frühzeitig zu beeinflussen und für Abstimmungen zu sorgen.
Die Einflussnahme der Baustellenkoordination auf die Planung und Durchführung der
Baumaßnahmen ist daher von unterschiedlicher Ausprägung.
Eine Aufzählung sämtlicher Baumaßnahmen, in denen die Baustellenkoordination tätig
geworden ist, würde - und dafür bitte ich um Verständnis - den Rahmen der Beantwortung
überschreiten. Gleichwohl darf ich anhand der nachfolgenden Beispiele aufzeigen, in
welchem Maße diese Baustellen durch die BauKo beeinflusst wurden.
1. Thematischer Ansatz: Verkehrsführung
Beispiel: Baumaßnahme An der Goymark (DONETZ-Maßnahme)
Durch die DONETZ musste eine Hauptwasserleitung (DN 800) erneuert werden. Dafür war
die Querung der Straße an der Goymark zwischen den Straßen „Am Lohbach“ und „Am
Marksbach“ notwendig. Die technologischen Randbedingungen erlaubten es nicht, die
Baumaßnahme zeitlich frei zu terminieren.
Auf Grund der Nähe der Baumaßnahme zu der Baumaßnahme Faßstraße und des erwarteten
Verdrängungsverkehrs aus eben jener Baumaßnahme wurde im Einvernehmen mit der
DONETZ festgelegt, den Verkehr in beiden Richtungen aufrechtzuerhalten und die
Baumaßnahme neben dem fließenden Verkehr durchzuführen. So konnten zwei bedeutende
Baumaßnahmen zeitlich parallel abgewickelt und die verkehrlichen Beeinträchtigungen
dennoch auf das mögliche Minimum reduziert werden.
2. Thematischer Ansatz: Bauzeit
Beispiel: Baumaßnahme Höchstener Straße
Im Bereich der Höchstener Straße werden durch die DONETZ Versorgungsleitungen auf
einer Länge von ca. 900 m erneuert. Aufgrund der Lage der Leitungen, der notwendigen
Baustelleneinrichtungsfläche sowie der notwendigen Länge der Bauabschnitte war/ist eine
Arbeit unter Aufrechterhaltung beider Fahrbeziehungen nicht möglich. Daraus folgte, dass
eine potente Umleitung für den Verkehr zur Verfügung stehen muss, um die Maßnahme
umzusetzen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten steht hierfür nur die Fortführung der
Höchstener Straße (auf Schwerter Seite Bergstraße) zur Verfügung, welche in der Baustelle
der B 236 durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
/Straßenbaugesellschaft d es Bundes) endet.Es wurde daher - in Abhängigkeit vom geplanten
Baufortschritt der Maßnahme an der B 236 - entschieden, die Baumaßname an der Höchstener
Straße in die Bauabschnitte des Umbaus der B 236 einzutakten, in denen die Kreuzung B
236/Bergstraße befahren werden kann. Dies führte zur schnellen Durchführbarkeit und
Abarbeitung der Maßnahme. Hierfür hielten die Baustellenkoordinatoren engen Kontakt
sowohl zur DEGES als auch zur Stadt Schwerte.
3. Thematischer Ansatz: Koordination/Kombination; Verkehrsfluss
Beispiel: Baumaßnahme Hannöversche Straße
Die Sanierung der Hannöverschen Straße musste mit diversen Baustellen im direkten
räumlichen und zeitlichen Umfeld koordiniert werden. So sollte einerseits die Maßnahme
Rüschebrinkstraße abgeschlossen sein, andererseits sollte eine spontane Maßnahme der
DONETZ im Bereich des Wambeler Hellwegs eingebunden werden und zugleich sollten
möglichst geringe (Stör-)Einflüsse auf den Verkehr erzeugt werden. Dazu wurde im Rahmen
der temporären Verkehrsregelung bspw. festgelegt, in welcher Richtung die
Umleitungsbeschilderung gelten soll, um möglichst wenige Linksabbieger zu generieren und
den Verkehrsfluss weitgehend störungsfrei aufrecht zu erhalten. Durch die Koordinierung und
die Kombination der Maßnahmen konnten - neben positiven wirtschaftlichen Effekten für die
‘Bauherren‘ - die verkehrlichen Auswirkungen und die Dauer der Maßnahmen optimiert und
die Akzeptanz der Maßnahmen seitens der Betroffenen gesteigert werden. Die
Baumaßnahmen konnten eine positivere Außenwirkung (auch der Stadt) entfalten.
Zu 2.
Die Einführung der Baustellenkoordination im Tiefbauamt führte zu einer Verstetigung des
Austausches der verschiedenen Akteure, insbesondere der DONETZ und des Tiefbauamtes.
Auf Grund der geltenden Rahmenbedingungen konnte die Einführung der Software zur
Baustellenkoordination im Dezember 2020 abgeschlossen werden. Darüber hinaus wurden
durch die Baustellenkoordinatoren die Strukturprozesse zur Koordination von Baustellen in
der „Koordinierungsrunde für Straßenbaumaßnahmen“ (KoSt) angepasst. Die neuen
Strukturen werden derzeit eingeführt und unter Berücksichtigung der Einflüsse der Corona-
Pandemie in digitale Formate umgesetzt.
Zu 3.
Auf Grund des jeweiligen Straßenzustandes bestehen Optimierungspotentiale zunächst im
Lebenszyklus der Straße. Je nach Zustand führt dieser zur Entstehung von Baustellen. Durch
eine verstärkte Bündelung von Maßnahmen verschiedener Akteure können Bauzeiten
reduziert und „sich wiederholende Baustellen“ unterschiedlicher Art an den gleichen Orten
verhindert werden. Darüber hinaus bietet eine gemeinschaftliche Betrachtung der Bedarfe die
Möglichkeit, Baustellen mit einen größeren zeitlichen Vorlauf zu entwickeln. Diese Punkte
wurden bei den städtischen Akteuren schon erkannt und werden derzeit priorisiert bearbeitet.
Sowohl bei der Thematik der gemeinsamen Ausschreibung des Tiefbauamtes und der
DONETZ/DEW21 als auch bei der Thematik der Bedarfsanalysen durch Erweiterung der
Straßendatenbank im Tiefbauamt werden diese Themen dynamisiert.
Darüber hinaus gibt es noch Potentiale in der Baustellenkoordination; welche das Tiefbauamt
durch den Aufbau und die Bündelung der stadtweiten Baustellenkommunikation nutzen
möchte. Hier soll zukünftig durch die gemeinsame Baustellenkommunikation eine einheitliche
öffentliche Darstellung und Information gemeinsam der DONETZ und dem Eigenbetrieb
Stadtentwässerung ausgebaut und verfestigt werden (Stichwort „one-voice-Strategie“).
Zu. 4.
Auf Grund der steigenden Anzahl an Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum durch
den dringend notwendigen Neubau oder die Sanierung von Brücken, Tunneln, Straßen und
(geförderten) Breitbandausbau stellen die hohe Anzahl der Baustellen und die möglichen
Querverbindungen zwischen diesen die größte Schwierigkeit für die Abstimmung und
Koordination dar. Darüber hinaus sind die Zugriffsmöglichkeiten auf Baumaßnahmen Dritter
und Sanktionierungsmöglichkeiten dieser bei Nichteinhaltung der Vorgaben bisher
eingeschränkt. Diese Thematik wird im Rahmen der Überprüfung und Anpassung der
Verträge und Anträge verstärkt berücksichtigt.
Zu 5.
Für die Baustellenkoordination stehen derzeit zwei Planstellen im Tiefbauamt zur Verfügung.
Die derzeitige Besetzung besteht aus zwei technischen Angestellten mit einmal 39 Stunden
und einmal 25 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.







zu TOP 5.10
Fußgängerüberwege/Neustrukturierung Fußverkehre
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20467-21)


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20467-21-E1)

….wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün verabschiedet folgende Grundsätze zur Verbesserung des Fußverkehrs in Dortmund.

I Ampelschaltungen

Ampelschaltungen werden schrittweise fußgängerfreundlich gestaltet. Insbesondere bei der Veränderungen von Ampelschaltungen und Baumaßnahmen werden folgende Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs umgesetzt:

1. Im gesamten Stadtgebiet muss es an Ampeln möglich sein, als Fußgänger*in in einer Grünphase die Straße zu überqueren ohne auf Mittelinseln halten zu müssen. Auch für Menschen die schlecht zu Fuß sind muss dies ohne Probleme möglich sein. Daher soll für die Querungszeit eine Geschwindigkeit von maximal 1 m/s für zu Fuß Gehende angenommen werden.

2. Abschaffung von „Bettelampeln“ an Kreuzungen. An Kreuzungen mit LSA sollen Fußgänger*innen nicht eine eigene Grünphase anfordern müssen, sondern immer automatisch grün bekommen. Insbesondere das Umschalten auf eine Anforderung per Taster in den Abendstunden führt zu unnötigen Wartezeiten und letztendlich zu überqueren bei Rot.

3. Die Umlaufzeiten für Ampeln sollen 60s nicht überschreiten. Längere Wartezeiten führen zu Ungeduld und verringern die Verkehrssicherheit.

4. Die Sicherheit von zu Fuß Gehenden soll durch angemessene Räumzeiten erhöht werden. Immer wieder kommt es in Dortmund zu Konflikten, weil sehr knapp über die Ampel fahrende Autos in die Grünphasen der Fußgänger*innen geraten. Sicherheit geht vor Leistungsfähigkeit der Kreuzungen.

5. Pilotprojekte für die Einführung von eigenen Grünphasen für zu Fuß Gehende zu prüfen, bei der es möglich ist, zu Fuß in einer Ampelphase quer über die Kreuzung zu kommen. Die Verwaltung wird gebeten mögliche Kreuzungen hierfür zu prüfen und dem AMIG vorzulegen.

II Fußgängerüberwege

1. Fußgängerüberwege müssen eine angemessene Breite haben, sodass sich der Fußverkehr nicht staut und auch zu Pandemiezeiten Abstände eingehalten werden. Verkehrsinseln müssen groß genug sein, dass auch mehrere Personen mit Kinderwagen und ähnlichem auf ihnen Platz finden.

2. Überall in der Stadt sollen, wo möglich, zusätzliche Fußgängerüberwege angelegt werden. Dies gilt auch in Tempo 30 Zonen. Dabei sind Zebrastreifen anderen Querungsmöglichkeiten vorzuziehen, wenn diese sicher realisiert werden können. Sie müssen barrierefrei sein und vor Zuparken geschützt werden. Bei Baumaßnahmen sind diese entsprechend mit einzuplanen.

Begründung

Jeder Weg beginnt zu Fuß und jeder Mensch ist auch Fußgänger. Wege zu Fuß machen einen wichtigen Teil unseres Lebens aus, dennoch werden Fußgänger*innen in der Planung meist vernachlässigt. Bürgersteige sind zu schmal und wo sie es nicht sind, da sind sie zugeparkt.

Gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen, Ältere und Kinder ist die sichere Mobilität zu Fuß besonders wichtig. Sie leiden besonders unter der Vernachlässigung dieser Form der Mobilität. Dabei sind es genau diese Gruppen, für die wir sichere Mobilität in der Stadt möglich machen müssen.

Dortmund hat im Vergleich zu anderen Städten einen äußerst geringen Anteil an Fußwegen im Modal Split. Dieser Anteil hat in den letzten Jahren sogar noch abgenommen. Dabei bieten Fußverkehre die größte Möglichkeit für umweltfreundliche Mobilität – er kommt vollkommen ohne CO2-Emmisionen aus und jede*r nutzt ihn bereits.

Es wird daher Zeit dem Fußverkehr angemessenen Raum zu geben und eine höhere Priorität einzuräumen. Diese Grundsätze sind ein erster Schritt Fußverkehre zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den Antrag als eingebracht zu betrachten und diesen in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.


zu TOP 5.11
Gehweg-Parken
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20495-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20495-21-E1)

….in Dortmund wird an sehr vielen Stellen in der Stadt rechtswidrig auf Geh- und Radwegen geparkt. Auch Einfahrten, Fußgängerüberwege und Blindenleitsysteme sind oft zugeparkt und so nicht nutzbar.
Die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Regelverstöße dieser Art wurden in den letzten Jahren geahndet? Wie viele davon gingen auf Anzeigen von Anwohner*innen zurück? Wie viele Vergehen wurden von Anwohner*innen in den letzten Jahren angezeigt?
2. Von wie vielen Regelverstößen dieser Art geht die Verwaltung im Stadtgebiet Dortmund jährlich aus?
3. Wie viel Personal beschäftigt sich mit der Ahndung derartiger Verstöße? Wie sieht dies im Vergleich zu der Kontrolle von bewirtschaftetem Parkraum aus?
4. Welchen Personalbedarf sieht die Stadt Dortmund um einen Großteil der Verstöße auch ahnden zu können? Mit welchen Kosten und Einnahmen wäre dies verbunden?
5. Welche Veränderungen der Situation erwartet die Stadt Dortmund durch den neuen Bußgeldkatalog?

AMIG, 04.05.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.12
Tempolimits vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20492-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20492-21-E1)

…..wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, die Tempolimits vor Altenheimen, Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet zu überprüfen. Vor den Eingängen dieser Einrichtungen darf zum Schutz der dort die Straße querenden Menschen höchstens Tempo 30 gelten. Dabei soll nicht nur im Bereich direkt vor den Eingängen dieses Geschwindigkeitslimit gelten, sondern es müssen mindesten die beiden nächstgelegenen Fußgängerüberwege im Bereich des Tempolimits liegen. Zeitlich muss es mindestens bis zwei Stunden vor und nach den Öffnungszeiten gelten, damit Bring- und Holzeiten auf jeden Fall eingeschlossen sind.
Vor allen Einrichtungen, bei denen das bisher nicht der Fall ist, wird Tempo 30 eingeführt (so wie oben beschrieben). Die Verwaltung legt dem AMIG einen Bericht über die Maßnahmen vor. Darin enthalten sind eine Liste der überprüften Einrichtungen und der dort geltenden alten und neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Begründung
An der Treibstraße galt bis vor kurzem Tempo 50, obwohl hier eine Kindertagesstätte von FABIDO liegt. Ein zunächst gewünschtes Tempolimit wurde abgelehnt mit Hinweis darauf, dass es sich um eine Straße des Vorhaltenetzes handelt. Erst auf Hinweis der BV Innenstadt-Nord wurde dort Tempo 30 eingeführt. Allerdings ist dort nur der Bereich vor der Kita verbessert worden und die Bring- und Holzeiten sind nicht mit einbezogen.

Da nicht vor allen Einrichtungen bisher ein Tempolimit eingerichtet wurde, sollten auch die anderen Einrichtungen überprüft werden. Ein Tempolimit erhöht die Verkehrssicherheit und kann schweren Unfällen vorbeugen, wie sie in Dortmund vor kurzem erst geschehen sind.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den Antrag als eingebracht zu betrachten und diesen in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.


zu TOP 5.13
Ampelschaltung Wambeler Hellweg
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20051-21)
Hierzu liegt vor Anfrage zur TO der Fraktion FDP/BLFW (Drucksache Nr. 20051-21)

…..die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:


Begründung:
An der Kreuzung Wambeler Hellweg/Nußbaumweg befindet sich eine Ampelanlage. Will man vom Wambeler Hellweg von Brackel aus kommend links in Richtung Nußbaumweg abfahren, wird der Verkehr durch eine Ampel mit Linksabbieger-Pfeil geregelt. Wenn man dort links abbiegen will, bekommt meinen einen grünen Pfeil obwohl sich von hinten noch eine Stadtbahn annähert und zur Haltestelle fährt.


AMIG, 09.03.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20051-21)

…..die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt.
Das Tiefbauamt hat den Kreuzungsbereich vor Ort begutachtet. Der Wambeler Hellweg ist
für beide Richtungen mit je zwei Fahrstreifen ausgestattet. Zwischen dem Nußbaumweg und
der Rüschebrinkstraße bestehen separate Fahrstreifen für Linksabbieger mit einer eigenen
Signalisierung der Spur und einem Sperr-Freigabesignal für die Straßenbahn.
Die Signalsicherung des Steuergerätes verhindert, dass beide Freigaben gleichzeitig erfolgen,
so kann der linksabbiegende Individualverkehr niemals gleichzeitig mit der Straßenbahn
„Grün“ haben.

In den Jahren 2018 bis 2020 ist ein Unfall unter Beteiligung eines linksabbiegenden PKW
erfasst worden. Außerdem gab es in den letzten Jahren drei Überschreitungsunfälle durch
Fußgänger unter Missachtung des Fußgänger-Rotlichtsignals.
Bei der Begutachtung vor Ort konnte kein Änderungs- oder Verbesserungsbedarf für die
Signalisierung festgestellt werden. Daher und angesichts der sehr geringen Anzahl von
Unfällen sind keine weiteren Maßnahmen seitens der Stadt Dortmund geplant.

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.14
Gartenstadtradweg
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20684-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20684-21)

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Begründung
Der Baubeginn des ersten Streckenabschnittes des Gartenstadtradwegs vom Phoenix-See bis Körne steht nach langjährigen Planungen und zahlreichen Verzögerungen inzwischen unmittelbar bevor. Der Gartenstadtradweg wird in Zukunft eine wichtige Verbindungsstrecke für den Radverkehr in nord-südlicher Richtung bilden. Unterbrochen wird der Gartenstadtradweg den Planungen zufolge an den Kreuzungen „Im Defdahl“ und „Am Zehnthof“. An diesen Stellen könnte die Installation einer mit Querbügeln kombinierten Bedarfsampel, wie bereits an der Kreuzung Voßkuhle mit dem aus Hörde kommenden sogenannten „Hundeweg“ und dem aus Körne kommenden Bananenradweg erfolgreich umgesetzt, eine praktikable Lösung darstellen. Um die größtmögliche Sicherheit und eine Gleichbehandlung aller VerkehrsteilnehmerInnen (und FußgängerInnen) zu gewährleisten, sollten vorab alle Möglichkeiten einer interessenausgleichenden Verkehrs- und Vorfahrtsregelung in den genannten Bereichen geprüft werden. Der Gartenstadtradweg soll kein Radschnellweg werden, sondern ein auch für FußgängerInnen attraktiver Verbindungsweg.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20684-21-E1,):

….wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün spricht sich für niveaugleiche Querungen
beim Gartenstadtradweg aus nach dem Vorbild der Eingabe aus der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost vom 10.11.2020 (Drucksache 18781-20), welche als Anlage diesem
Antrag beigefügt ist.
Begründung
Die Begründung ergibt sich aus der o. g. Eingabe (siehe Anlage 2 zur Niederschrift).


AMIG, 04.05.2021:

Herr Dudde informiert darüber, dass der heute zeitgleich tagenden Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ein weiterer gemeinsamer Antrag der dortigen Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD zu diesem Thema vorliegt, der nach der Beschlussfassung ebenfalls dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mit der Bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung zugeleitet werden soll.


In Kenntnis dessen einigt sich der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün darauf, die vorliegenden Anträge als eingebracht zu betrachten und diese in der nächsten Sitzung am 08.06.2021 erneut aufzurufen.


zu TOP 5.15
Winterdienst auf Fuß- und Radwegen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20118-21-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr. 20118-21-E1

….in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 31.01.2017 lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung vor (DS 06776-17):

1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Verbesserung des Winterdienstes auf
Dortmunder Radwegen mit dem Ziel, wichtige Hauptradrouten, auch auf Nebenstraßen
und Fußgängerbrücken, priorisiert in den Winterdienstplan aufzunehmen.

2. Das Konzept soll einen Maßnahmenplan zur stufenweisen Verbesserung der Situation
und eine Staffelung nach Haupt- und Nebenstraßen enthalten sowie die Voraussetzungen
für die Umsetzung aufzeigen.
Das Konzept ist dem Verkehrsausschuss schnellstmöglich vorzulegen.

Laut Niederschrift mit folgenden Ergebnis:

„Man einigt sich einstimmig darauf, die Punkte 1-2 als Prüfauftrag an die Verwaltung anzusehen.“

Wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand über das Ergebnis der Prüfung.

Wir bitten darüber hinaus um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Gibt es in Dortmund ein Konzept zum Winterdienst auf Fuß- und Radwegen?
2) Wie soll sichergestellt werden, dass bei der Räumung von Straßen entstehende Schneeberge keine Fußgängerüberwege blockieren?
3) Wie soll die Benutzbarkeit von Radwegen und Schutzstreifen nach Schneefällen ermöglicht werden?
4) Wie ist der besondere Schutz von Behindertenparkplätzen geregelt?

Wir bitten darum, die in der Begründung genannten Punkte für ein zukünftiges Konzept zu berücksichtigen und dem Ausschuss Möglichkeiten zur Umsetzung vorzulegen.

Begründung:

Die Verkehrswende ist ein notwendiger Schritt um Klimaziele einzuhalten und lebenswerte Städte möglich zu machen. Ein wichtiger Teil der Verkehrswende ist es, umweltfreundliche Mobilität auch bei schlechten Witterungsverhältnissen zu ermöglichen. Städte müssen auch bei Schneefall möglichst barrierefrei sein und auch mobilitätseingeschränkten Personen Möglichkeiten des Fortkommens bieten.
Dies alles ist in Dortmund bisher nicht der Fall. Eine Räumung erfolgt im Sinne des MIVs und behindert andere Verkehrsteilnehmende massiv. Gerade die durch die Räumung entstehenden Schneehaufen sind ein riesiges Problem für andere. Beispielbilder sind angefügt.

Bei den letzten Schneefällen in Dortmund war überall in der Stadt zu beobachten, dass durch die Schneeräumung auf Straßen andere Verkehrsteilnehmer behindert wurden.
Fuß- und Radwege wurden nicht nur nicht geräumt, sondern aktiv als Schneeablage genutzt. Um eine Verkehrswende herbeizuführen ist die Benutzbarkeit von Fuß- und Radwegen auch im Winter sicherzustellen. Daher sollte die Priorisierung und Ausführung des Räumdienstes in folgenden Punkten geändert werden:

1. Bei Räumung der Straßen entstehen Schneeberge am Rande des Bürgersteigs. Diese hindern insbesondere geheingeschränkte Fußgänger*innen am Überqueren der Straße. Daher sollen Straßen nur dann geräumt werden, wenn parallel eine Räumung der Fußgängerüberwege erfolgt.

2. Radwege an Straßen werden oft als Ablage für Schnee genutzt. Dies führt dazu, dass auch nachdem der restliche Schnee getaut ist, diese Radwege nicht nutzbar sind. Radwege sollen mindesten die gleiche Priorität bei der Räumung haben wie Autostraßen. Wenn ein Schutzstreifen auf der Straße vorhanden ist, muss dieser geräumt werden. Gleichzeitig muss so geräumt werden, dass der Mindestabstand beim Überholen eingehalten werden kann.

3. Fußwege sind bisher allein in der Verantwortung der Anwohner*innen. Wenn keine Anwohner*innen vorhanden sind, werden diese auch nicht geräumt, selbst dann nicht, wenn diese viel genutzt werden (Bsp. Unionstraße). Gleiches gilt für auf dem Bürgersteig liegende Radwege. Diese werden oft von den Anlieger*innen nicht mitgeräumt, die oft nur einen schmalen Streifen frei räumen, den auch z.B. Rollstuhlfahrer*innen nicht nutzen können. Es muss in Zukunft eine Räumung der rein von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen genutzten Wege erfolgen. Diese ist in der Priorität ebenso hoch einzustufen wie die Räumung rein von MIV genutzten Straßen, da diese beiden Formen der Mobilität zwingend notwendig sind für alle Verkehrsteilnehmenden.

4. Auch Behindertenparkplätze dienen gerne als Ablageort von Schnee. Das belastet die geheingeschränkten Personen, die grundsätzlich besonders vom Schneefall betroffen sind, zusätzlich. Daher sind diese auch bei der Räumung zu berücksichtigen. Liegen sie auf Privatbesitz, werden die Eigentümer*innen aufgefordert, diese bei der Räumung besonders zu berücksichtigen und auch Zugänge ganz vom Schnee freizuhalten.

Hierzu liegen vor Anlagen (4 Bilder) zur Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr. 20118-21-E2)








AMIG, 09.03.2021:

Aufgrund der kurzfristigen Vorlage der umfangreichen Bitte um Stellungnahme einigt man sich darauf, den TOP in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021 zu vertagen.

AMIG, 04.05.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 5.16
Neuaufstellung des Tiefbauamtes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20784-21)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)

…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.


Begründung

Erfolgt mündlich.

AMIG, 04.05.2021:

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.

Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.

Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.

Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.

Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.

Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.


Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.

Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.


zu TOP 5.17
Gefahrensituation/Verkehrliche Situation zwischen dem Busbahnhof Lütgendortmund und dem Rewe an der Lütgendortmunder Strasse (Höhe Hausnummer 146)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20687-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20687-21)
…..die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.
Eine Konkretisierung reichen wir alsbald nach.

AMIG, 04.05.2021:

Eine Konkretisierung liegt bisher nicht vor. Der Vorschlag wird in der nächsten Sitzung des AMIG erneut aufgerufen.


zu TOP 5.18
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
(Drucksache Nr.: 19852-21-E2)
Überweisung aus dem AKUSW vom 17.03.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 03.03.2021:

-In der u.a. Empfehlung des AMIG vom 09.03.2021 enthalten-

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 09.03.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 03.03.2021:

Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um
Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die
Beleuchtung nicht auch eine Art Lichtverschmutzung (Insekten, Pflanzen
beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten
Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können.
Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen
Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.
Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings
ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass
Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem
darstellt und entsprechend angegangen werden muss.
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Über den weitestgehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion,
FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen
und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten
(Stellungnahme):
Empfehlung
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche
finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen
und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur
Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen
zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung
der Maßnahmen zu gewährleisten.


AMIG, 09.03.2021:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1):

…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:


Begründung:
Derzeit wird an verschiedenen Stellen in der Verwaltung das Thema Beleuchtung bearbeitet. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sollte bei allen Planungen - neben der Energieeffizienz - die Vermeidung von Lichtemissionen eine Zielsetzung sein. Lichtverschmutzung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und insbesondere auf nachtaktive Tierarten. Dabei kann künstliche Beleuchtung im öffentlichen Raum mit einfachen Mitteln (warmweißen Lichtfarbe, abgeschirmte Leuchten, Lichtlenkung, zeitliche und smarte Steuerung auf Plätzen und in Nebenstraßen) deutlich emissionsärmer gestaltet werden.


Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2):


…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zum Thema Licht zu erarbeiten. Dabei ist die Stadt in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um ein entsprechendes Konzept einschließlich geeigneter Maßnahmen und Zukunftsvisionen zu erarbeiten. Hauptziel ist es, störende Lichtemissionen zu reduzieren. Zukünftig sollen bereits bei der Planung die Auswirkungen der Lichtemissionen stärker berücksichtigt werden. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen. Zudem muss die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Bereichen weiter gewährleistet bleiben.
Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts Licht soll mit den städtischen Töchtergesellschaften und den Dortmunder Unternehmen zusammengearbeitet werden.

Das Konzept wird ebenfalls dem AMIG sowie den betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:
Durch das Voranschreiten der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen hat das Thema „Licht in der Stadt“ an Bedeutung gewonnen. Aktuell werden einzelne Maßnahmen durch das Tiefbaumt, z. B. der Austausch der alten Leuchtkörper, umgesetzt. Die Beleuchtung in der Innenstadt war bereits ein Thema in den Ausschüssen. Es fehlt jedoch an einem „Gesamtkonzept Licht“ für die ganze Stadt, welches alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Schließlich: Digitale Lösungen zur Steuerung der Beleuchtung in der Stadt sind nur rudimentär vorhanden.
Durch eine gezielte Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen verbessert werden sowie überflüssige Lichtemissionen im Straßenverkehr, in Gewerbegebieten und auf großen Sportplätzen (Flutlichtanlagen) vermieden bzw. reduziert werden. Für den Rad- und Fußverkehr sollen Beleuchtungskonzepte weiterentwickelt werden. Die Beleuchtung von städtischen Park- und Grünanlagen soll überprüft werden. Dabei gilt es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtemissionen auf Tiere und Pflanzen zu mindern. Außerdem soll der Energieverbrauch durch die moderne Beleuchtung gesenkt werden. Bei zukünftigen Planungen ist die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Lichtemissionen verstärkt zu prüfen. Dies ist bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne sowie Bebauungspläne zu berücksichtigen.


AKUSW, 17.03.2021:

Frau Rm Rudolf teilt mit, dass ihrer Fraktion bewusst sei, dass der heute vorliegende Antrag der SPD sehr kurzfristig eingereicht worden sei. Da man allen Ausschusskolleg*innen genügend Gelegenheit dazu geben wolle, sich hiermit auseinanderzusetzen, schlage man vor, diesen Antrag heute lediglich als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung erneut zur Beratung und Abstimmung aufzurufen. Gleichzeitig bitte sie darum, mit dem ebenso heute vorliegenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen genauso zu verfahren.

Frau Rm Sassen führt an, dass man heute diesen Ergänzungsantrag angesichts der Vorlage eingebracht habe, die Sofortmaßnahmen für die City bedeute. Das Konzept, dass man sich mit in diesem Antrag vorstelle, beziehe sich ganz konkret auf diese Sofortmaßnahmen, weil man denke, dass die Verwaltung hiermit relativ konkret arbeiten könne, um Lichtemissionen weitestgehend zu verringern. Man denke darüber hinaus, dass das Thema Lichtemissionen auch grundsätzlich angegangen werden könne und wünsche sich deshalb von der Verwaltung zu prüfen, inwieweit Minderungen in Dortmund möglich seien und in welchen Bereichen. Daher wäre es ihrer Fraktion wichtig, diesen Prüfantrag heute zu beschließen, damit man mehr Informationen habe, um dann, vielleicht anknüpfend an das Beleuchtungskonzept, dass die SPD vorgeschlagen habe, mehr wisse und einen konkreteren Antrag stellen könne. Daher bitte sie um heutige Zustimmung zum Antrag ihrer Fraktion.

Herr Waßmann bittet zu dem in der Vorlage enthaltenen Verweis dazu, dass die personellen Auswirkungen nochmal mit einer separaten Beschlussvorlage thematisiert würden, heute bereits eine Einschätzung der Verwaltung dazu, um welches Ausmaß es sich hierbei in etwa handeln werde.
Man habe ja aus dem Sofortprogramm der Landesregierung Mittel zur Begutachtung zweier großer Gebäudekomplexe bekommen habe. Man habe nun den Medien entnommen, dass ein Gebäudekomplex offensichtlich seitens des Vermieters schon eine neue Option
mit sich bringe. Hierzu möchte er wissen, ob es noch Sinn mache, die verwendeten Mittel da jetzt noch einzusetzen oder besser, variable damit umzugehen, um anderes Gutes tun zu können.

Herr Wilde schlägt vor, hierzu noch etwas abzuwarten. Man sei mit dem Eigentümer bereits im Gespräch und würde natürlich nicht unnötig Geld ausgeben wollen, wenn jetzt schon klar wäre, wer dort rein gehe und was als Folgenutzung passiere. Wenn das so wäre, würde man sehr wohl überlegen, die Mittel ggf. in andere Immobilien umzusteuern, was natürlich eine Rückkopplung mit dem Heimatministerium bedinge. Was die personellen Auswirkungen angehe, verweise er auf die Ausführungen in der Vorlage, wonach man zwischen Adhoc-Maßnahmen, wozu man derzeit mit keinem personellen Mehraufwendungen rechne und den anderen Projekten unterschieden hätte, zu welchen nochmal separate Vorlagen kämen, um diese mit den finanziellen Auswirkungen zu hinterlegen. Er gehe hierzu davon aus, dass sich das in einer Größenordnung <10 bewege. Er könne heute allerdings keine konkreten Angaben hierzu machen, da die Tiefbauverwaltung dies derzeit noch ermitteln würde.

Herr Rm Kowalewski kündigt an, dass man die Vorlage gerne in der Version der Empfehlung des AMIG mittragen werde. Zu den beiden Anträgen appelliere er daran, besser beide Anträge im Kontext zusammen zu behandeln.

Herr Wilde weist darauf hin, dass beide Anträge auch den AMIG betreffen würden. Daher schlage er vor, beide Anträge in beiden Ausschüsse in ihrer jeweils nächsten Sitzung aufzurufen und zu behandeln.

Frau Rm Rudolf möchte wissen, ob der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen heute alternativ zu einem Prüfauftrag erklärt werden könne. Weiter erklärt sie, dass auch ihre Fraktion es erfreulich fände, wenn man sich zur Vorlage heute der Empfehlung es AMIG anschließen würde.

Frau Rm Sassen erklärt sich damit einverstanden, den Antrag ihrer Fraktion in einen Prüfauftrag umzuwandeln, damit dem Thema kurzfristig Rechnung getragen werde und vor allem mit den Informationen daraus vielleicht das ganze Beleuchtungskonzept besser gestaltet werden könne.

Beschlussfassung zur Vorlage:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West und unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen :

Beschluss


Ergänzung:
Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.


Einigung zu den beiden o. a. Zusatz-/Ergänzungsanträgen:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) einigt man sich darauf, diesen heute nur als eingebracht zu betrachten und in der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aufzurufen und zu beraten.

Zum nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1) einigt man sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf, diesen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:


Der Prüfbericht der Verwaltung soll sowohl dem AMIG als auch dem AKUSW vorgelegt werden.


AMIG, 04.05.2021:

Aufgrund der Tatsache, dass heute noch nicht der Prüfbericht zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1) vorliegt und des insgesamt noch bestehenden Beratungsbedarfs kann der Ausschuss heute keinen Beschluss zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) fassen.

Man einigt sich daher darauf, die gesamte Angelegenheit auf die nächste Sitzung zu vertagen. Die Verwaltung wird darum gebeten, zur nächsten Sitzung am 08.06.2021 eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt vorzulegen:





7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Jubiläum 10 Jahre PHOENIX See

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den mündlichen Bericht (PowerPoint Präsentation - siehe Anlage 3 zur Niederschrift) des Herrn Dr. Falk - Technischer Fachbereichsleiter des Eigenbetriebes Städtentwässerung Dortmund – zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

zu TOP 8.1
Umfeld Veranstaltungszentrum Westfalenhallen / Signal-Iduna-Park
hier: Schutz von Grünflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20021-21)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch das Grünflächenamt zu.

zu TOP 8.2
Förderung der Biodiversität in Park- und Grünanlagen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20582-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vom 08.04.21 (Drucksache Nr. 20582-21)

Beschlussvorschlag

Begründung

Bislang erfährt die Biodiversität in den öffentlichen städtischen Parkanlagen eine nicht angemessene Berücksichtigung. Es besteht Optimierungsbedarf und Handlungsbedarf.
Insbesondere in großen Städten wie Dortmund, geht die Anzahl der Pflanzen-, Insekten-, Vogel- und Tierarten deutlich zurück. Viele Flächen in der Stadt sind bereits versiegelt. Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken, ist es erforderlich, die Biodiversität zu fördern. Hierbei können die öffentlichen Park- und Grünanlagen, sowie die landwirtschaftlichen Flächen in städtischer Hand einen wichtigen vorbildhaften Beitrag liefern.


AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich einstimmig darauf, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten. Die Verwaltung wird darum gebeten, den entsprechenden Prüfbericht mit Entscheidungsvorschlägen zu den einzelnen Antragspunkten zu versehen.


zu TOP 8.3
Weiterentwicklung Fredenbaumpark - Zwischenbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19825-21)

AMIG, 04.05.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Zwischenbericht zur Weiterentwicklung des Fredenbaumparks zur Kenntnis.





9. Anfragen
- nicht besetzt -

10. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung endet um 19:14 Uhr.





Eltner Berndsen Braun
Sachkundiger Bürger Vorsitzender Schriftführer



Anlage 1 zu TOP 3.17 ö.pdfAnlage 1 zu TOP 3.17 ö.pdf Anlage 2 zu TOP 5.14 ö.pdfAnlage 2 zu TOP 5.14 ö.pdf Anlage 3 zu TOP 7.1 ö.pdfAnlage 3 zu TOP 7.1 ö.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus