Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Rates der Stadt
am 25.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:38 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 89 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Baran (SPD)
Rm Daskalakis (CDU)
Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Suck (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 26.03.2015

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01216-15)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01217-15)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Stellungnahmen,
III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01468-15)

3.4 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-
I. Beschluss zur Teilung des Geltungsbereiches und Weiterführung der beiden Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren; II. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre; III. – IV. Beschlüsse über den Erlass von Veränderungssperren; V.-VI. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01180-15)

3.5 Verkehrskonzept Hafen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00387-15)

3.6 Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)

3.7 Ergänzung zum Jahresförderprogramm (JFP) 2015
hier: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt 2015“
Grundsatz und Ausführungsbeschluss für die Teilprojekte
- Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)
- Stadtteilmanagement (Quartiersmanagement) (3.1.0)
- Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00809-15)



3.8 Entwicklungsbericht Marten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00949-15)

3.9 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00832-15)

3.10 Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01103-15)

3.11 Einordnung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP)
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01327-15)

3.12 Resolution der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck zum Flughafen Dortmund
Hier: Kein weiterer Ausbau der Start- und Landebahn über die vorhandene 2.000 m

Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 01113-15)


3.13 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00934-15)

3.14 Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

3.15 Umsetzung eines Globalbudgets zur Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 - 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01373-15)

3.16 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

3.17 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

3.18 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)


3.19 Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00850-15)
3.20 Neuwahl der Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband 2015 - 2020, Wahlen zum Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft und zum Verbandsrat des Lippeverbandes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01703-15)

3.21 Neuwahl eines Delegierten für die 6. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2015 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01702-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01182-15)

4.2 Grundsatzbeschluss beantragte Projekte im Dortmunder Antrag „Arbeiten.Wohnen.Wurzeln schlagen in der Dortmunder Nordstadt“ des Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ III)
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01254-15)

4.3 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01191-15)

4.4 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01477-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

5.2 Schreiben der Hauptverwaltungsbeamten zum Asylverfahren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01742-15)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Transformation des Programms der Musikschule Dortmund "Jedem Kind ein Instrument - JeKi zu "Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen - JeKits" und die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse der an der Musikschule Dortmund im Programm „Jedem Kind ein Instrument – JeKi“ eingesetzten Musikschullehrer/innen.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00444-15)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013/14
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01229-15)

6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2015/16 für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01231-15)

6.4 Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00830-15)

6.5 Finanzierung der Kinder-Ferien-Party
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01164-15)

6.6 Sachstandsbericht zur Modernisierung der Sportplatzanlage Hinter Holtein, Dortmund-Eichlinghofen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00967-15)

6.7 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01349-15)

6.8 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00914-15)

6.9 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01359-15)

7. Schule

7.1 Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01222-15)

7.2 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01355-15)

7.3 Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche;
hier: Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des R-B-BK (bewegliches und unbewegliches Vermögen)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01516-15)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01432-15)


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 12/2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01106-15)

9.2 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der
Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00475-15)

9.3 WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00784-15)

9.4 Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01402-15)

9.5 Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01392-15)

9.6 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01377-15)

9.7 STEAG GmbH - Gesellschaftsverträge der Führungsgesellschaften im STEAG-Konzern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01423-15)

9.8 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01587-15)

9.9 Stammkapitalveränderungen und Veränderungen des Gesellschaftsvertrages der Container Terminal Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01433-15)

9.10 Erwerb von Genossenschaftsanteilen am Spar- und Bauverein Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00874-15)



9.11 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01675-15)

9.12 DSW21 - Verschmelzung der Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01453-15)

9.13 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01706-15)

9.14 Wirtschaftsplan 2015/2016 - Ausweichspielstätte Schauspiel im Rahmen des Werkstattumbaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01714-15)

9.15 DSW21 - Beteiligung an der Dortmund Logistik GmbH
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01667-15)

9.16 Vermögenssteuer jetzt!
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01411-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Haus des Jugendrechts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00510-15)

10.2 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01700-15)

10.3 Handlungskonzept Perspektive Europa
Einbringung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

10.4 Umbesetzung in Ausschüssen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01713-15)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Generelle Anleinpflicht für Hunde in Wald-Naturschutzgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01722-15)

11.1.2 Ausländeranteil 14,0 %; Ausländerkriminalität 38,4 % - Konsequenzen für den Masterplan Integration
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01724-15)

11.1.3 Ausländeranteil 14,0 %; Ausländerkriminalität 38,4 % - Konsequenzen für den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01725-15)

11.1.4 Vermüllung eines FFH-Habitats in Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01743-15)

11.1.5 Radweg Dortmund Ems Kanal bei Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01744-15)

11.1.6 Tötung von Tieren im Naturschutzgebiet Auf dem Brink durch den Kfz-Verkehr
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01745-15)

11.2 Anfragen Rm Brück (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

11.2.1 Ausgesetzte Abschiebungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01731-15)

11.2.2 Durchsuchungen von Asylbewerbern nach Waffen
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01732-15)

11.2.3 Asyleinrichtungen im Umfeld von Entscheidungsträgern des Sozialamtes
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01733-15)

11.2.4 Geruchsbelästigungen an der Osterfeldgrundschule
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01734-15)

11.2.5 Dortmunder Tafel
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01735-15)

11.2.6 Sperrung des Turnweges beim Spiel BVB Amateure - Dyn. Dresden
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01736-15)

11.2.7 Vermüllungen im Umfeld des Signal-Iduna-Parks / Westfalenstadion bei Heimspielen
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01737-15)

11.2.8 Hundesteuer
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01738-15)

11.2.9 Gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01739-15)


11.2.10 Veröffentlichung des Terminkalender des Oberbürgermeisters
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01740-15)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende punkte erweitert:

9.17 Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01390-15)

9.18 Zusätzliche Straßen- und Platzreinigungen durch die EDG in der Dortmunder Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01690-15)

10.5 Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00842-15)

erweitert.


Zudem lag dem Rat der Stadt ein Dringlichkeitsvorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.06.2015 mit der Bezeichnung

Kosten SchubiDO
(Drucksache Nr.: 01810-15)
vor. Der Rat der Stadt lehnte mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) die Erweiterung der Tagesordnung um den vorgenannten Dringlichkeitsvorschlag ab.


Darüber hinaus beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) die Tagesordnung um einen gemeinsamen Dringlichkeitsvorschlag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten sowie FDP/Bürgerliste vom 25.06.2015 mit der Bezeichnung

(Drucksache Nr.: 01812-15)

zu erweitern und diesen unter Tagesordnungspunkt 5.3 zu behandeln.


Weiter stimmte der Rat der Stadt zu, die Tagesordnungspunkte

4.4 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01477-15)

9.13 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01706-15)

von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheiten noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.


OB Sierau wies überdies darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage

9.5 Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01392-15)


zurückgezogen hat und dass der Vorschlag zur Tagesordnung

5.2 Schreiben der Hauptverwaltungsbeamten zum Asylverfahren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01742-15)

von Seiten des Antragstellers zurückgezogen wurde.


Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag, den Tagesordnungspunkt

3.13 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00934-15)

als Angelegenheit von öffentlichem Interesse und besonderer Bedeutung unter Tagesordnungspunkt 2.1 zu behandeln und von einer Redezeitbegrenzung auszunehmen.
Der vorgenannte mündlich gestellte Antrag von Rm Münch (FBI) wurde vom Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Brück (Die Rechte) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD und von Rm Thieme (NPD) abgelehnt.


Eine Nachfrage von Rm Bohnhof (AfD), wann mit der Beantwortung der von seiner Fraktion zur Sitzung am 26.03.2015 gestellten Anfrage „Geldwerte Zuwendungen an Ratsmitglieder, städtische Beamte und Angestellte sowie andere“ gerechnet werden kann, beantwortete OB Sierau u.a. dahingehend, dass die Fragestellung umfangreich ist und diese über die Sommerpause abgearbeitet wird.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt darauf verständigt habe, dass diese für die gesamte Sitzung gelten soll.

Nachdem sich Rm Münch (FBI) und Rm Brück (Die Rechte) gegen eine Redezeitbegrenzung aussprachen, beschloss der Rat der Stadt anschließend mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.


Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 26.03.2015

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 26.03.2015 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2015 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01216-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Hö 277 unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 277 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der Änderung Nr. 1 des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans (VEP) Hö 261 in Form einer Textsatzung für den unter Ziffer 2 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt, den Entwurf der Textsatzung mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Hö 277 zuzulassen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01217-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:
„ … Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.06.2015:

Frau Niedergethmann und Herr Meißner von der Planungsverwaltung stellten die Vorlage vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zu Kenntnis und spricht dem Rat der Stadt Dortmund folgende Empfehlung mit 2 anschließenden Anmerkungen aus:

1. Anmerkung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an, dass die Fachverwaltung den Umbau in 2 Stufen entwickelt, um nach der 1. Ausbaustufe entscheiden zu können, ob dies nicht ausreicht.

2. Anmerkung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, mit den betroffenen Immobilienbesitzern das Gespräch zu suchen, über den Ankauf der in Frage benötigten Grundstücke, um ggf. dann eine optimale Lösung mit einem gro0en Kreisverkehr oder einer geraden Kreuzung umzusetzen.

Abstimmungsergebnis; mit 14 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und 1 Enthaltung so beschlossen“

AUSW, 17.06.2015:
Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski, kündigt Herr Wilde an, dem Ausschuss zu einer der nächsten Sitzungen entsprechende Ausführungen des Rechtsamtes zur Ausführbarkeit des §13a BauGB vorzulegen.

Danach wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 279 - Verkehrsknoten Wittbräucker Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten).

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB“


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 279 - Verkehrsknoten Wittbräucker Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten).

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Stellungnahmen,
III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01468-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.06.2015 vor:

„ … in der Abwägung der im Rahmen der vorangegangenen Offenlegungen eingegangenen Stellungnahmen unter Pkt. 7 der Vorlage wurde unter 7.9c) auf eine Vorlage der Wirtschaftsförderung zum „Citymanagement“ im Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund Bezug genommen. Diese Vorlage wurde nicht beschlossen, so dass der Abwägungsvorschlag zu korrigieren ist.

Der Abwägungsvorschlag ist wie folgt geändert:

7.9 Standort/Einzelhandel:
c) Die Gewerbetreibenden an der Limbecker Straße bangen um Ihre Existenz.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund erlebt zurzeit einen intensiven Veränderungsprozess. Durch die Kombination verschiedener Einflüsse wie zum Beispiel der Nähe zu den Konkurrenzstandorten Indupark und Ruhrpark sowie allgemeiner Entwicklungen im Einzelhandel, wie der Zunahme des Online-Handels, sind die Angebotsqualität und die Umsätze im Einzelhandel sowie die Nachfrage nach Immobilien im Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund in den letzten Jahren rückläufig. Es ist zu beobachten, dass der inhabergeführte Einzelhandel und der Handel mit kleineren Filialstrukturen Schwierigkeiten hat, den wachsenden Anforderungen in Bezug auf die Sortimentsgestaltung und Warenpräsentation zu folgen und sich an die aktuellen Konsumanforderungen und Zielgruppen anzupassen.
Korrespondierend ist wahrzunehmen, dass Immobilieneigentümer durch die o. g. Entwicklungen zurückhaltend in ihren Bestand investieren. Durch fehlende Investitionen und die Unsicherheit, keinen Gegenwert für getätigte Investitionen zu erhalten, entsprechen einige Objekte im Zentrum nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Folge sind Mietpreisrückgänge und Leerstände.


Die Wirtschaftsförderung Dortmund bietet im Rahmen der "Wachstumsinitiative" Drucksachen Nr. 13824-14, zum Hauptthema "Neues Wachstum in der Fläche", Beratungs- und Unterstützungsangebote für das lokale Gewerbe und den Handel, auch speziell für Lütgendortmund an. Ziel ist die Steigerung der Wertschöpfung in den Stadtteilen.


Zudem dient die geplante Ansiedlung eines zusätzlichen Supermarktes im Stadtbezirkszentrum als weiteren Magnetbetrieb der Stärkung des Stadtbezirkszentrums. Die deutlich über dem derzeitigen Angebot liegende Kaufkraft in Lütgendortmund soll dadurch gebunden und einem Abwandern zur Konkurrenz wie z.B. dem Indupark entgegengewirkt werden. Es ist zu erwarten, dass durch die Stärkung des Stadtbezirkszentrums auch die ansässigen Gewerbetreibenden profitieren.

Es wird empfohlen, der Stellungnahme nicht zu folgen.

Die vorgenannte Änderung bitte ich, bei Ihren Beschlussfassungen zu berücksichtigen.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und der Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

VI. Der Rat der Stadt beschließt, das Änderungsverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

VII. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n -Ortskern Lütgendortmund- geprüft und beschließt:
a) den Stellungnahmen unter den Ziffern 7.1, 7.4 b), 7.10 d), 7.12 f), 7.12 g), 7.15 teilweise zu folgen;
b) den Stellungnahmen unter den Ziffern 7.2, 7.3, 7.4 a), 7.4 c), 7.5, 7.6, 7.7, 7.8, 7.9 a), 7.9 b), 7.9 c), 7.9 d), 7.9 e), 7.9 f), 7.9 g), 7.9 h), 7.10 a), 7.10 b), 7.10 c), 7.11, 7.12 a), 7.12 b), 7.12 c), 7.12 d), 7.12 e), 7.13 a), 7.13 b), 7.14 a), 7.14 b), 7.16 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

VIII. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfs der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung Teil A vom 22.05.2015 sowie dem Entwurf des Umweltberichtes (Teil B der Begründung) vom 30.04.2015 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründungen erneut öffentlich auszulegen (3. öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB

IV. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-
I. Beschluss zur Teilung des Geltungsbereiches und Weiterführung der beiden Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren; II. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre; III. – IV. Beschlüsse über den Erlass von Veränderungssperren; V.-VI. Offenlegungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01180-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. den am 07.05.2014 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschlossenen räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- zu teilen und die Planung in zwei getrennten Bebauungsplanverfahren

für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Bezeichnung Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- und
für den unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich mit der Bezeichnung Mg 166 –südlich Siegburgstraße- jeweils im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.04.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplans Mg 108 –Dönnstraße-.

Rechtsgrundlage:
§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter
Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

IV. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 1.4
dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 166 –südlich Siegburgstraße- als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

V. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- für den unter Punkt 1.3 genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Mg 166 –südlich Siegburgstraße- für den unter
Punkt 1.4 genannten Geltungsbereich mit der Begründung vom 30.04.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 3.5
Verkehrskonzept Hafen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00387-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:

„ … Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 09.06.2015:

„Herr Rm Logermann bittet darum, diese Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da noch eine Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet werde.

Der Ausschuss stimmt zu, möchte jedoch über diese Angelegenheit sprechen.

Herr Rm Spieß erläutert, dass seine Fraktion diese Verwaltungsvorlage grundsätzlich begrüße, er aber noch folgende zwei Anmerkungen hierzu machen wolle:

- Zu Punkt 2 (erster Spiegelstrich) der Vorlage, wo es um die Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa/ Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens gehe, unterbreitet er den Vorschlag, mit dem hier erwähnten Gutachten bereits 2016 zu beginnen, um den Druck entsprechend aufzubauen.
- Weiter bittet Herr Rm Spieß die Verwaltung darum, noch einmal zu überprüfen, ob der Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Punkt 2, zweiter Spiegelstrich der Vorlage), die richtige Lösung sei und ob es nicht eher problematisch wäre, dort einen Kreisverkehr zu errichten.

Frau Uehlendahl teilt zum Thema „Gutachten“ mit, dass der Beginn für die Erstellung des Gutachtens in 2016 auch die „Marschrichtung“ der Verwaltung sei, da die Hälfte der Gelder für dieses Gutachten bereits für das Jahr 2016 im Haushaltsplan-Entwurf eingestellt worden sei. Die Gelder hierfür teilen sich auf die Jahre 2016 und 2017 auf.

Zum Thema „Kreisverkehr“ erläutert sie, dass man sich hiermit sehr intensiv beschäftigt und auch vor Ort die Verkehrsbelastung angeschaut habe. Von der Kapazität her, sei der Kreisverkehr dort, auch mit dem LKW- und Schwerverkehr, leistungsfähig. Man müsse natürlich an solch einer Stelle, an der viel Schwerverkehr auftrete, gerade auch in der Kurvenfahrt, bautechnisch entsprechend reagieren. Dies bedeute, dass man hier keine mit Großpflaster überfahrbare Kreisinnenringe gestalte, sondern an dieser Stelle ggf. auch darüber nachdenken müsse, den Kreisinnenring, der von dem Schwerverkehr überfahren werde, komplett in einer starken Bauweise in Asphalt oder aber in Betonfertigteilen auszuführen, um die Belastung der LKW-Verkehre dort aufzunehmen. Bautechnisch sei dies hier möglich.

Herr Rm Bartsch geht auf die in der Vorlage beschriebenen „Maßnahme 3“ wo es um die Alternative Verkehrsführung zum KV-Terminal über eine neue Straßenverbindung gehe, ein. Er stimmt hier der Empfehlung des Gutachtens zu. Weiter teilt er mit, dass sich an der Einmündung von der Lindberghstraße auf die Emscherallee eine sehr scharfe Rechtskurve befinde. Hier existiere auf der rechten Seite, vor der Zeche Hansa noch eine freie Wiese, welche seiner Meinung nach noch in Planung mit einbezogen werden solle, um eine gesonderte Rechtsabbiegerspur für die LKWs anzulegen. Dies vor dem Hintergrund, dass man derzeit dort einem abbiegenden LKW, der eine erheblich größeren Radius zum abbiegen benötige, mit einem PKW im Weg stehe.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage mit den Anregungen von Herrn Rm Spieß und Herrn Rm Bartsch ohne Empfehlung durchlaufen.

Empfehlung der Bezirkvertretung Mengede vom 10.06.2015:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann fordert mit ihrer Fraktion eine Initiative für den Stadtbezirk Mengede. Mengede soll ihrer Meinung nach in die Umweltzone mit aufgenommen werden. Sie fürchtet, dass ansonsten andere Stadtteile entlastet werden und der Stadtbezirk Mengede dafür über Gebühr belastet wird. Sie stellt dar, dass die Planungen zum Verkehrskonzept Hafen, insbesondere zur Verkehrslenkung (Straßenbau durch Huckarde nach Mengede über die Emscherallee usw.) geändert werden müssen.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann folgt ihrer Vorrednerin und fordert zum wiederholten Male, dass bereits im Vorfeld die Emissionsbelastung im Stadtbezirk Mengede durch genaue Messungen ermittelt werden soll.“

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig das Verkehrskonzept Hafen mit den o. g. Anmerkungen und Ergänzungen.

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2015:

„Herr Sagolla gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage.

Der nachfolgende Antrag der SPD-Fraktion wird in Einzelabstimmung wie folgt beschlossen:

In Änderung und Ergänzung des Beschlussentwurfes vom 02.04.2015 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt Dortmund, das Verkehrskonzept Hafen unter Einbeziehung folgender Maßnahmen zu beschließen,
1. Nordspange

Um eine Verlagerung der LKW-Verkehre aus der Nordstadt zu erreichen, plant die Verwaltung seit vielen Jahren eine vollständige Ost-West-Verbindung von der Emscherallee im Westen bis zur Brackeler Straße im Osten (Nordspange). Für den Straßenzug von der Brackeler Straße über das Gelände der Westfalenhütte, Born- und Burgholzstraße sowie für die Bahnunterführung in der Seilerstraße ist Planrecht erforderlich. Bisher sind aber lediglich die Bebauungsplanverfahren für die Teile der Nordspange vom Westfalenhüttengelände bis zur Burgholzstraße eingeleitet worden, die voraussichtlich Mitte 2016 Rechtskraft erlangen sollen. Obwohl der Trassenverlauf für den westlichen Teil der Nordspange von Evinger Straße bis Weidenstraße seit 2009 beschlossen ist, wurde für die Bahnunterführung Weidenstraße noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zur Entlastung der Anwohner ist die kurzfristige Einleitung bzw. Fortführung der erforderlichen Planverfahren und der zügige Ausbau des gesamten Straßenverlaufs geboten. Die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen, Fördermittel sind unverzüglich zu beantragen.

Punkt 1 des Antrages wird einstimmig beschlossen.

2. Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa

Die Errichtung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa/Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße) ist in der Beschlussvorlage als langfristige und die Erstellung eines Gutachtens als mittelfristige Maßnahme vorgesehen. Diese Zeitverzögerung können wir nicht hinnehmen. Vom Gutachter und vom Arbeitskreis Hafendialog wird diese Maßnahme zur Minderung der Immissionen als gut bzw. sehr gut geeignet bewertet. Die Auffassung der Verwaltung, dass Wirkung und Aufwand der Maßnahme in einem ungünstigen Verhältnis stehen, ist insoweit inakzeptabel.

Wir fordern daher als kurzfristige Maßnahme die Erstellung des Gutachtens und mittelfristig den Vollanschluss Westfaliastraße. Die für die Planung und den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen, Fördermittel sind unverzüglich zu beantragen.

Punkt 2 wird mehrheitlich bei 13 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek – AfD) und 3 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) beschlossen.

3. Verkehrsführung zum und vom Hafen ausschließlich nach Westen über die OWIIIa zum Autobahnnetz und Sperrung der Ost-West-Verbindungen Borsig- und Mallinckrodtstraße, Immermann- und Eberstraße sowie Treibstraße/Grüne Straße für den LKW-Verkehr des Dortmunder Hafens

Diese Straßenzüge sind weder von ihrer Siedlungsstruktur noch zum Teil von ihrem Querschnitt her für den Schwerlastverkehr geeignet. Außerdem weist der Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund diese Bereiche mit dem höchsten Belastungsschwerpunkt aus, nämlich mit der 1. Priorität. Es ist daher unabdingbar erforderlich, den Verkehrslärm in diesen bewohnten Gebieten zu mindern, zumal langfristig ein Anspruch der Bewohner besteht, sie vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Diese Maßnahme ist kurzfristig zu realisieren. Die vor kurzem wegen Bauarbeiten durchgeführten Sperrungen der Schäferstraße haben zu einer deutlichen Entlastung der Anwohner geführt und somit ergeben, dass die Erschließung nach Osten auf diesen Straßen verzichtbar ist.

Punkt 3 wird mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek – AfD) beschlossen.

4. Anordnung von Tempo-30 in Immermannstraße und Treibstraße/Grüne Straße

Aus Sicht der Verkehrsplaner ist die Geschwindigkeitsreduzierung ein geeignetes Mittel zur Lärmminderung. Wir fordern daher die Anordnung von Tempo 30 in den stark belasteten Straßenzügen Treibstraße/Grüne Straße und Immermannstraße.

Punkt 4 wird mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Grade – Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ,5 Gegenstimmen (Frau Karacakurtoglu – Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek – AfD und CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer – Fraktion Die Linke & Piraten) beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verweist in diesem Zusammenhang auf die Eingabe – TOP 4.1 – in der ebenfalls eine Tempo-30-Zone für die Treibstraße angeregt wird.

Gesamtbetrachtung

Das Verkehrskonzept Hafen berücksichtigt nur unzureichend die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung. Die vorgeschlagen Maßnahmen sollen dazu beitragen, kurz- bis mittelfristig Verkehrslärm und Schadstoffausstoße in den belasteten Gebieten zu verringern, um die Anwohner vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

In Änderung und Ergänzung des Beschlussentwurfes vom 02.04.2015 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt Dortmund, das Verkehrskonzept Hafen unter Einbeziehung folgender Maßnahmen zu beschließen,

Frau Karacakurtoglu stellt nach § 17 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Beratung.

Dieser Antrag wird bei 1 Ja-Stimme (Frau Karacakurtoglu – Fraktion Die Linke & Piraten) und 15 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek – AfD) und 3 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgende Beschlussfassung mit oben genannten Zusätzen:

=> s. Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage


Die CDU-Fraktion merkt nach der Gesamtabstimmung an, dass sie den Punkten 1 und 2 des SPD-Antrages zugestimmt habe und nicht grundsätzlich gegen das Verkehrskonzept Hafen ist (Siehe Einzelabstimmung).“


Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Drucksache Nr.: 00387-15-E2):

„zu den von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.06.15 ergänzend beschlossenen
Maßnahmen möchte ich wie folgt Stellung beziehen:

1. Nordspange

Die zügige Fortsetzung der Planverfahren für die einzelnen Teilstücke der Nordspange ist auch erklärtes Ziel der Planungsverwaltung. Für den westlichen Teil der Nordspange mit der Unterführung der Bahntrasse in Höhe Seilerstraße / Lindenhorster Str. erstellt der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt derzeit einen verkehrstechnischen Entwurf. Auf Basis dieses Entwurfs soll im IV. Quartal das erforderliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Für den weiteren Abschnitt in der Pottgießerstraße ist im Zuge der Sanierung der Pottgießerstraße
auch gleichzeitig ein Abflachen der Kurven vorgesehen, um das Befahren der Strecke für Lkw leichter zu machen. Die Nordspange ist auch bereits grundsätzlich beim Fördergeber angemeldet und für
förderfähig eingestuft worden. Eine Einbeziehung dieser Maßnahme in das Verkehrskonzept Hafen ist somit möglich.

2. Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa

Der Gutachter hat in seiner Bewertung die Maßnahme des Vollanschlusses lediglich bei dem Kriterium „Verkehrsfluss“ als sehr gut (++) und als gut (+) im Bezug auf die Immissionen bewertet. Dies resultiert v.a. daraus, dass die Mallinckrodtstraße und der Sunderweg entlastet werden. Die Realisierbarkeit wurde aber mit sehr schlecht (--) bewertet. Dies bezog sich v.a. auf die Kosten und den Planungszeitraum. In der Gesamtbewertung und v.a. im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie lärmmindernder Asphalt ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig anzusehen. Aufgrund der verkehrs- und lärmmindernden Wirkung – gerade für die Straßen in der Innenstadt-Nord – soll die Maßnahme dennoch weiter verfolgt werden. Die Erstellung des in der Ratsvorlage beschriebenen konkretisierenden Gutachtens ist daher für 2016 eingeplant. Die vorbereitenden Arbeiten wie Erstellung eines Leistungsbildes erfolgen dafür bereits in 2015.

Diese Maßnahme ist somit bereits Bestandteil des Verkehrskonzepts Hafen.

3. Verkehrsführung zum und vom Hafen ausschließlich nach Westen über die OWIIIa zum Autobahnnetz und Sperrung der Ost-West-Verbindungen für den Lkw-Verkehr des Dortmunder Hafens

Die Ost-West-Achsen durch die Dortmunder Nordstadt sind bereits heute nicht ausdrücklich für den Lkw-Verkehr ausgewiesen. Keine der drei Routen sind im Lkw-Routennetz für den Lkw-Verkehr vorgesehen. Durch die im Jahre 2008 aus Immissionsschutzgründen eingeführte Lkw-Entlastungszone (Verbot für Kfz > 3,5t, Lieferverkehr frei) ist auch eine vollständige Ost-West-Durchfahrung für Lkw nicht zulässig. Nichtdestotrotz kommt es vor allem in der Immermannstraße zu einer hohen Lkw-Belastung. Das Einfahren für Lkw von der Münsterstraße von Norden über die Immermannstraße / Schäferstraße zum Hafen ist aber durch das Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ zulässig. Beim Großteil der Verkehre handelt es sich um hafenbezogene Lkw-Verkehre. Eine strengere Regelung wie bspw. in der Brackeler Straße, die den Lieferverkehr gänzlich ausschließt, ist nicht sinnvoll, da bisher mögliche Alternativen umwegig und nur schwer verständlich sind. Erst nach Fertigstellung der Nordspange in dem Teilabschnitt zwischen Emscherallee und Evinger Straße ist eine strengere Durchfahrtsregelung für den Lkw-Verkehr geboten.

Diese Maßnahme sollte somit nicht in das Verkehrskonzept Hafen aufgenommen werden.

4. Anordnung von Tempo-30 in Immermannstraße und Treibstraße / Grüne Straße

Die Forderung nach Tempo-30 für die Immermannstraße und Treibstraße / Grüne Straße kann von Seiten der Planungsverwaltung aus Gründen des Lärmschutzes nachvollzogen werden. Die Anregung wir zusammen mit der für die Anordnung zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt geprüft.

Die Maßnahme wird kurzfristig im Verkehrskonzept Hafen geprüft.


AUSW, 17.06.2015:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilige Haltung zur der gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, einigt man sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
Zur Vorlage wird unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Verkehrskonzept Hafen mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:

- Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der
Westfaliastraße an die OWIIIa / Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens (66U01202014593)
- Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Investitionsfinanzstelle wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eingerichtet)
- Umstellung der Umlaufzeiten an rd. 9 Signalanlagen im Umfeld des Knotens Immermannstraße / Münsterstraße von heute 60s auf 72s (konsumtiv)
- Erstellung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa /
Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße)


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung des Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Verkehrskonzept Hafen mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:

1. kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung in 2015/16):
- Gutachten zur Ermittlung des Ertüchtigungsaufwandes für die Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße (konsumtiv)
- Lärmmindernder Asphalt in der Huckarder Straße zwischen OWIIIa / Mallinckrodtstraße und Franziusstraße (66U01202014478)
- Lärmmindernder Asphalt in der Eberstraße von Burgholzstraße bis Münsterstraße (66N01202014579)
- Optimierung der Lichtsignalanlagen an den Knoten Emscherallee / Lindberghstraße und Emscherallee / Parsevalstraße (Finanzierung durch DSW21)
- Sanierung der Schäferstraße von Speicherstraße bis Kanalstraße (66N01202014472)
- Sanierung der Kanalstraße von OWIIIa / Mallinckrodtstraße bis Schäferstraße (66N01202014519)
- Sanierung der Pottgießerstraße von Lindenhorster Str. bis zur 2. Kurve inkl. Abflachen der Kurven als Maßnahme im Vorgriff auf die Nordspange (66E01202014457)
- Sanierung der Westererbenstraße von Hs Nr. 75 bis Weidenstraße (66E01202014570)
2. mittelfristige Maßnahmen (2016-2020)
- Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa / Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens (66U01202014593)
- Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Investitionsfinanzstelle wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eingerichtet)
- Umstellung der Umlaufzeiten an rd. 9 Signalanlagen im Umfeld des Knotens Immermannstraße / Münsterstraße von heute 60s auf 72s (konsumtiv)
3. langfristige Maßnahmen
- Erstellung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa / Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße)


zu TOP 3.6
Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)

Der Rat der Stadt nahm die Ergebnisse der Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Ergänzung zum Jahresförderprogramm (JFP) 2015
hier: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt 2015“
Grundsatz und Ausführungsbeschluss für die Teilprojekte
- Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)
- Stadtteilmanagement (Quartiersmanagement) (3.1.0)
- Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00809-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:

Auf Hinweis von Herrn Wilde liegt der Verwaltung eine Mitteilung darüber vor, dass hierzu nur noch eine 80%ige Förderung erfolgen solle. Hierzu werde man zur Ratsitzung noch detaillierte Informationen vorlegen. Mit Hinweis darauf, dass die Verwaltung trotzdem noch versuchen werde eine 90%ige Förderung zu erzielen, empfiehlt er dem Ausschuss, die heutige Empfehlung unter der Prämisse abzugeben, dass eine 80%ige Förderung gesichert sei.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt die Ergänzung „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt 2015“ zum Jahresförderprogramm 2015 zur Kenntnis, beschließt dessen Grundsatz und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Förderzusage der Bezirksregierung Arnsberg, die Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.000.000 € durchzuführen.
Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.06.2015 vor:

durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wurde der Stadterneuerung der Entwurf des Städtebauförderprogramms zugesandt. In diesem Entwurf wird abweichend vom Inhalt der o. g. Vorlage für die Nordstadt statt der beantragten 90 %igen Förderung lediglich eine 80 %ige Förderung in Aussicht gestellt. Nach aktueller Aussage des Fördergebers gilt die im Antragsjahr 2014 angewandte Regelung für das Antragsjahr 2015 nicht mehr. Der Bund hat diese Soforthilfen an die Kommunen, die von Armutszuwanderung betroffen sind, zwischenzeitlich eingestellt. Das Land NRW kann daher nur noch eine 80 %ige Förderung übernehmen. Die Stadterneuerung wird jedoch im Sinne der Gleichbehandlung initiativ tätig, um den noch fehlenden Förderanteil zu erhalten.

Um den nahtlosen Übergang, insbesondere zum Projekt Quartiersmanagement, erreichen zu können, wird dazu geraten den vorgelegten Beschluss auch mit dem reduzierten Fördersatz von 80 % und einem städtischen Eigenanteil von 20 % zu fassen.

Die Finanzierung stellt sich bei einem 20 %igen Eigenanteil der Stadt Dortmund wie folgt dar:

Finanzielle Auswirkungen

Die Fortführung des Integrierten Handlungskonzeptes umfasst in den Jahren 2016 – 2017 ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.000.000 €. Dieses wird durch das Programm Soziale Stadt NRW mit Förderung der EU, des Bundes und des Landes zu 80 % refinanziert.

Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0):
Die Teilmaßnahme "Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)" hat ein Volumen in Höhe von 200.000 € und wird mit 160.000 € (80 %) vom Land bezuschusst, der städtische Eigenanteil beträgt 40.000 € (20 %). Die Bewirtschaftung erfolgt in der Teilergebnisrechnung des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung (StA 64) unter der Projektmaßnahme 64N00913014014 „Nordstadt Soziale Stadt“. Es handelt sich bei diesen Auszahlungen um Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 43 II S.2 GemHVO. Die Ein- und Auszahlungen sind, wie in der DS. Nr. 00809-15-E1 Anlage 1 dargestellt, auf den Finanzpositionen 613 900 (Zuschüsse RAP) und 730 200 (Weiterleitung Zuwendungen) in den Jahren 2016 bis 2017 geplant.

Die jährlichen Nettobelastungen für die städtische Ergebnisrechnung durch die Auflösung der mehrjährigen Rechnungsabgrenzungsposten sind ebenfalls in der DS. Nr.: 00809-15-E1 Anlage 1 dargestellt.

Stadtteilmanagement/Quartiersmanagement (3.1.0):
Die Umsetzung der Teilmaßnahme "Stadtteilmanagement (3.1.0)" bedingt eine mehrjährige Belastung der Ergebnisrechnung des StA 64 in Höhe von insgesamt 535.000 €, welche vom Land mit 428.000 € (80 %) bezuschusst wird. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.000 € (20 %). Die Aufwendungen und Erträge sind für 2016 – 2017 in der Teilergebnisrechnung des StA 64 unter der Maßnahme 64N00913014014 „Nordstadt Soziale Stadt“ geplant.
Der im Haushaltsjahr 2016 und 2017 fehlende Eigenanteil in Höhe von je 26.500 € erfolgt durch Deckung bei der Projektmaßnahme 64_00913016300. Die Bewirtschaftung erfolgt auf den PSP-Elementen 64N00913014014NF02110, 64N00913014014NF82110 und 64N00913014014NF92110 wie folgt:
PSP-ElementSachkonto20162017Summe
Aufwand64N00913014014NF02110 529100
529200
267.500267.500535.000
Ertrag64N00913014014NF82110
64N00913014014NF92110
413100
413200
214.000214.000428.000
Saldo /
Städtischer Eigenanteil
53.50053.500107.000



Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0):
Die Umsetzung der Teilmaßnahme "Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0)" bedingt eine mehrjährige Belastung der Ergebnisrechnung des StA 64 in Höhe von insgesamt 265.000 €, welche vom Land mit 212.000 € (80 %) bezuschusst wird. Der städtische Eigenanteil beträgt 53.000 € (20 %). Die Aufwendungen und Erträge sind für 2016 - 2017 in der Teilergebnisrechnung des StA 64 unter der Maßnahme 64N00913014014 „Nordstadt Soziale Stadt“ geplant. Der im Haushaltsjahr 2016 und 2017 fehlende Eigenanteil in Höhe von je 13.500 € erfolgt durch Deckung bei der Projektmaßnahme 64_00913016300. Die Bewirtschaftung erfolgt auf den PSP-Elementen 64N00913014014NF03110, 64N00913014014NF83110 und 64N00913014014NF93110 wie folgt:

PSP-ElementSachkonto20162017Summe
Aufwand64N00913014014NF03110 529200132.500132.500265.000
Ertrag64N00913014014NF83110
64N00913014014NF93110
413100
413200
105.600105.600212.000
Saldo /
Städtischer Eigenanteil
26.500 26.50053.000

Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets.

Anlage 1 zu DS Nr.: 00809-15-E1 Auswirkung im Haushalt und Finanzierung

Für den Teilfinanzplan des StA 64 ergeben sich folgende Auswirkungen:
Die Ein- und Auszahlungen für die Teilmaßnahme „Hof- und Fassadenprogramm“ sind unter der Projektmaßnahme 64N00913014014 „Nordstadt- Soziale Stadt“ des StA 64 geplant und werden dort wie folgt bewirtschaftet.

HaushaltsjahrAuszahlungen für Investitionen
(730200)
Einzahlungen aus Zuschüssen/
Beiträgen (613900)
Nettoauswirkung im Finanzplan
(städt. Eigenanteil)
2015 50.000 € - 40.000 € 10.000 €
2016 100.000 € - 80.000 € 20.000 €
2017 50.000 € - 40.000 € 10.000 €
Summe: 200.000 € - 160.000 € 40.000 €

Der im Haushaltsjahr 2016 fehlende Eigenanteil in Höhe von 10.000 € erfolgt durch Deckung bei der Projektmaßnahme 64_00913016300. Im Haushaltsplan 2015 ist eine Förderung in Höhe von 80 % berücksichtigt.

Für die Teilergebnisrechnung des StA 64 ergeben sich folgende jährliche Auswirkungen:
Die Verwendung von Fördermitteln für die Teilmaßnahme „Hof- und Fassadenprogramm“ ist für einen Zeitraum von 10 Jahren zweckgebunden. Aufgrund dieser Bindung ist gem. § 43 II S. 2 GemHVO ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Es ist grundsätzlich die folgende Buchungssystematik zu beachten:
StA64 bucht zunächst den zahlungswirksamen Aufwand und Ertrag der Zuwendung über die
Sachkonten 531800 und 413200 unter den PSP-Elementen 64N00913014014RF8112R, 64N00913014014RF9112R und 64N00913014014RF0112R. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden in Höhe dieser Buchungen Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die über die Laufzeit unter dem Auftrag 6400913010500 (RAP Maßnahmen der Stadterneuerung) aufgelöst werden. Hierdurch werden die oben genannten Sachkonten entlastet und folgende Konten belastet:




HaushaltsjahrAufwand aus der Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Sachkonto 538 800)Erträge gem. § 43 II S.2 GemHVO (Sachkonto 416 200)Nettoauswirkung im Ergebnisplan
20155.000,00 €-4.000,00 €1.000,00 €
201615.000,00 € -12.000,00 €3.000,00 €
201720.000,00 €-16.000,00 €4.000,00 €
201820.000,00 €-16.000,00 €4.000,00 €
201920.000,00 € -16.000,00 €4.000,00 €
202020.000,00 € -16.000,00 €4.000,00 €
202120.000,00 € -16.000,00 €4.000,00 €
202220.000,00 € -16.000,00 €4.000,00 €
202320.000,00 € -16.000,00 €4.000,00 €
202420.000,00 € -16.000,00 €4.000,00 €
202515.000,00 €-12.000,00 €3.000,00 €
20265.000,00 €-4.000,00 €1.000,00 €
Summe:200.000 €-160.000 €40.000 €

Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets.


Anlage 2 zu DS. Nr.: 0809-15-E1

Projektbogen zum Jahresförderprogramm 2015
der Städtebauförderung

lfd. Nr. 1.3.0, 3.1.0 und 3.2.0
ProjektNordstadt 4014
Politischer Beschluss
    Der Ratsbeschluss wird für das Frühjahr 2015 vorbereitet.
FörderschwerpunktStandortaufwertung, Hof- und Fassaden-, Lichtprogramm; Stadtteilmanagement, Stadtteilbüro
Zeitraum2015 – 2016 mit der Option der Verlängerung bis 2020
Projektziele / Handlungsleitlinien
      - Städtebauliche Aufwertung der Dortmunder Nordstadt
      - Verbesserung des Erscheinungsbildes der Nordstadt
      - Mobilisierung von privatem Kapital
      - Investitionen in den Immobilienbestand, Verbesserung der Wohnungssituation
      - motivierender Mitmacheffekt von weiteren Eigentümerinnen und Eigentümern
      - Stabilisierung und Aufwertung der Dortmunder Nordstadt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, insbesondere der Zuwanderung aus Südosteuropa
      - Verbesserung der Nachbarschaften
      - Aktivierung und Vernetzung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Akteurinnen und Akteuren, Schaffung von ehrenamtlichem Engagement, Mobilisierung von privatem Kapital
      - Imageverbesserung (innerhalb und außerhalb des Stadtteils)
ProjektbeschreibungAm 31.12.2014 endet die Umsetzung des EU-ZIEL-II-Programms „Soziale Stadt Nordstadt“. Es ist absehbar, dass die Nordstadt auch nach Abschluss des laufenden Programms einer umfangreichen Unterstützung bedarf. Die Nordstadt ist ein Stadtteil, in dem sich soziale Probleme konzentrieren.
So ist die Nordstadt von der Armutsmigration aus Südosteuropa in besonderem Maße betroffen. In Dortmund leben 4.157 der insgesamt 6.500 Bewohnerinnen und Bewohner aus Rumänien und Bulgarien in der Dortmunder Nordstadt (Stand: Juli 2014). Es ist davon auszugehen, dass ca. 90 % dieses Personenkreises zu der Gruppe der Armutszuwanderinnen und Armutszuwanderer zuzurechnen ist. Es leben somit mehr als 50% der Armutszuwanderinnen und Armutszuwanderer aus Südosteuropa in der Nordstadt.
Der Sozialstrukturatlas und der Bericht zur Sozialen Lage in Dortmund weisen insgesamt 13 Aktionsräume auf, die benachteiligt sind. Diese Stadtteile sind infolge sozialräumlicher Segregation davon bedroht, ins soziale Abseits abzurutschen. In der Dortmunder Nordstadt gibt es drei Aktionsräume (Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz), die gesamtstädtisch die prekärsten Sozialdaten von allen Aktionsräumen aufweisen.


Um eine Stabilisierung der Nordstadt zu erreichen und die Wohn- und Lebensverhältnisse der Nordstadt an die der Gesamtstadt heranzuführen, beabsichtigt die Stadt Dortmund Städtebaufördermittel für die Nordstadt zu akquirieren.

Die Ergebnisse der Evaluierung des Programms der Förderphase 2011 - 2014 bilden eine wichtige Grundlage bei der Entwicklung eines neuen Integrierten Handlungskonzepts. Sie finden entsprechende Berücksichtigung. Die städtebaulichen Maßnahmen werden im Rahmen der Jahresförderprogramme im mehrstufigen Verfahren von 2015 bis 2020 beantragt.

1.3.0 Hof- und Fassadenprogramm

Im Rahmen der Programmumsetzung Soziale Stadt Dortmund Nordstadt gelang es, Wohnungsunternehmen, Mehrfach- und vereinzelt auch private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer zu motivieren, in ihre Immobilie zu investieren. Dies auch in Form einer ansprechenden Gestaltung der Hausfassade mit Licht oder künstlerischen Farbgestaltung. Damit wurden die entsprechenden Quartiere aufgewertet und nach außen das Bild vermittelt, dass in der Nordstadt neue Akzente gesetzt werden. Gleichzeitig konnte ein Imagegewinn des Stadtbezirks Nordstadt erzielt werden.

Um dieses Engagement der Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer weiter zu stärken und entstehende Synergieeffekte wie die weitere Investitionsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer in ihre Bestände oder die Verbesserung des Wohnungsangebotes zu erreichen, soll in der Projektlaufzeit die Förderung der Fassadengestaltung mit Farbe und Licht sowie die Gestaltung von Innenhöfen weiter ermöglicht werden.

3.1.0 Stadtteilmanagement (Quartiersmanagement)
Es besteht ein Konsens, dass für die Weiterentwicklung der Nordstadt ein Stadtteilmanagement unerlässlich ist. Die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts geplante Projektlaufzeit für ein Stadtteilmanagement umfasst die mehrjährige Laufzeit innerhalb der Programmlaufzeit.

Das neue Stadtteilmanagement wird abweichend von dem aktuellen Quartiersmanagement neue Tätigkeitsfelder wahrnehmen. Das Leistungsbild wird in einem kooperativen Prozess neu entwickelt und der aktuellen Problemlage vor Ort angepasst. Das Stadteilmanagement soll die Entwicklung einer Zukunftsperspektive für die Nordstadt unterstützen.

3.2.0 Aktive Mitwirkung der Beteiligten
Das weiterführende Integrierte Handlungskonzept Dortmund Nordstadt wird in einem partizipativen Prozess entwickelt und vereint städtebauliche, ökonomische und soziale Aspekte im Rahmen der Förderrichtlinien Städtebauförderung. Aus diesem Grund sind Bewohnerinnen und Bewohner, Politik, Akteurinnen und Akteure sowie die Verwaltung in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen. Es ist geplant Maßnahmen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen. Mitmachaktionen, Wettbewerbe, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten durchzuführen.

verwaltungsinterne AbstimmungDie Maßnahme ist inhaltlich und zeitlich mit den projektbeteiligten Fachbereichen abgestimmt.
FinanzierungAufwendungen/Auszahlungen Stadterneuerung
gesamt 1.000.000

zuwendungsfähige Aufwendung/Auszahlung 800.000 €
städt. Eigenanteil (20 %) 200.000 €
Zuwendung (80 %) 800.000 €
haushaltsmäßige VeranschlagungDie Maßnahme wird ab 2015 bei StA 64 veranschlagt.
Teilmaßnahmenzuwendungsfähige Ausgabenerwartete Zuwendung
      1.3.0 Hof-, Fassaden-, Lichtprogramm
200.000 €160.000 €
      3.1.0 Stadtteil- management
535.000 €428.000 €
      3.2.0 Aktive Mitwirkung der Beteiligten
265.000 €212.000 €
Summe1.000.000 €800.000 €
Behindertenpolitische BelangeDie Nutzbarkeit und Teilhabe für Menschen mit Behinderung wird gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 gewährleistet.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Ergänzung „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt 2015“ zum Jahresförderprogramm 2015 zur Kenntnis, beschließt dessen Grundsatz und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Förderzusage der Bezirksregierung Arnsberg, die Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.000.000 € durchzuführen.


zu TOP 3.8
Entwicklungsbericht Marten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00949-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:

„ … Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings zum konstruktiven Dialog bereit.

Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/Die Grünen) ab.“

AUSW, 17.06.2015:

Vor dem Hintergrund der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund wird die Verwaltung darum gebeten, diese weiterhin bei der Suche nach einem passenden Standort für einen Neubau einer
Kindertagesstätte zu unterstützen.

Unter Berücksichtigung dieser Anmerkung wird zu Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


Zudem lag dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses vom 24.06.2015 vor:

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lügendortmund vor:

„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings zum konstruktiven Dialog bereit.

Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/Die Grünen) ab.“

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


zu TOP 3.9
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00832-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Stadtumbaus "Hörde Zentrum", die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches mit den dazu benötigten Einrichtungen in der Faßstraße. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 Euro stehen unter der Projektmaßnahme 64H00913015010 zur Verfügung.
2. beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit vor und während des Verkehrsversuches zu beteiligen.

Die Durchführung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.
zu TOP 3.10
Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01103-15)

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich für eine stärkere Einbindung der Einzelabgeordneten aus.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die in Begründung und Anlage genannte Änderung der Geschäftsordnung.


zu TOP 3.11.a
Einordnung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP)
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01327-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender, ursprünglich zur Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2015 vorgelegter, Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 01327-15) vom 05.05.2015 vor:

„ … im Wege der Dringlichkeit, die sich aus einem Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 28.04.2015 ergibt, stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Mit Unverständnis stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die Landesregierung an einer Einordnung des Flughafens Dortmund im Landesentwicklungsplan (LEP) als lediglich regional bedeutsam festhält.

2. Der Rat kritisiert insbesondere, dass dem Kabinettsbeschluss zur Einstufung des Flughafens Fluggastzahlen aus dem Jahr 1999 zugrunde gelegt worden sind, obwohl sich seitdem die Passagierzahlen fast verdreifacht haben.

3. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher noch einmal seinen Beschluss vom 13.02.2014, den Flughafen Dortmund als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Die seinerzeitige umfangreiche Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH zur Einstufung des Flughafens macht sich der Rat erneut zueigen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass mit einer möglichen Einstufung des Flughafens Dortmund als landesweit bedeutsam deutlich bessere wirtschaftliche und technische Entwicklungsperspektiven für den Airport möglich sind. Ein „Startschuss“ für eine mögliche Verlängerung der Start- und Landebahn ist mit einer Einstufung als landesweit bedeutsam jedoch ausdrücklich nicht gegeben.

5. Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss der Landesregierung sowie allen im Landtag Nordrhein-Westfalens vertretenen Fraktionen zu übermitteln.

Die Tagesordnungspunkte 3.11.a und 3.11.b wurden im Zusammenhang beraten.

Bm Sauer (CDU) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und führte darüber hinaus an, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass der Flughafen Münster/Osnabrück, der gerade die Hälfte der Passagierzahlen des Dortmunder Flughafens erreicht als landesbedeutsam und der Dortmund Flughafen als regional bedeutsam eingestuft wird. Bm Sauer (CDU) wies weiter darauf hin, dass eine Verlängerung der Start- und Landebahn nicht Gegenstand des heute vorliegenden Antrags seiner Fraktion ist.

Rm Berndsen (SPD) hält die Einstufung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP) ebenfalls für nicht nachvollziehbar und wies darauf hin, dass das Luftverkehrskonzept des Landes auf veralteten Daten aus dem Jahre 1999 basiere. Neben dem Passagierzahlenvergleich mit dem Flughafen Münster/Osnabrück führte Rm Berndsen (SPD) an, dass ab Dortmund mehr Destinationen, und davon nur zu einem geringen Teil rein touristische Destinationen, bedient werden. U.a. vor dem Hintergrund der Bestätigung der Bedeutung des Flughafens für die Wirtschaft durch die IHK müsse eine bedarfsgerechte Entwicklung des Dortmunder Flughafens sichergestellt werden.

Das Abstimmungsverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) u.a. dahingehend, dass die Einstufung des Dortmunder Flughafens als regional bedeutsam, bei einem Anteil von etwa 5% des Passagieraufkommens in Nordrhein-Westfalen, angemessen sei. Vielmehr solle das Hauptaugenmerk auf das vom Flughafen erwirtschaftete Defizit gerichtet werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass es sich bei dem Landesentwicklungsplan nicht um eine Bestandsaufnahme handelt. Vielmehr sieht Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) die Einstufung des Dortmunder Flughafens als regional bedeutsam, als eine politische Entscheidung der Landesregierung NRW an.

Für die FDP hält Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) den Dortmunder Flughafen für überregional bedeutsam, da es sich dabei um einen wichtigen Verkehrsinfrastrukturbaustein handelt. Eine andere Einstufung verhindere Perspektiven für eine angemessene Entwicklung.

Rm Münch (FBI) hält den Dortmunder Flughafen für eine regionale Gesundheits- und eine überregionale Umweltbelastung und führt weiter an, dass die Passagierzahlen durch Subventionierung zu Lasten des Defizits künstlich hochgehalten würden.

Für Rm Dingerdissen (FDP(Bürgerliste) ist durch die Einstufung des Dortmunder Flughafens ein Imageschaden entstanden, den es zu reparieren gelte.


Der Rat der Stadt lehnte den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 01327-15) vom 05.05.2015 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten sowie von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD ab.


zu TOP 3.11.b
Einordnung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01327-15-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion SPD (Drucksache Nr.: 01327-15-E1) vom 16.06.2015 vor:

„ … die Landesregierung hat am 28. 04. 2015 Änderungen des Entwurfs zum Landesentwicklungsplan
NRW (LEP) beschlossen. Diese Änderungen berücksichtigen den Ratsbeschluss vom 13. 02. 2014 nicht. Die SPD-Fraktion stellt deshalb den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Mit Bedauern und Unverständnis stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die Landesregierung auch im überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) an der Einteilung der sechs internationalen Verkehrsflughäfen in NRW in landesbedeutsame und regionalbedeutsame Flughäfen festhält und den Flughafen Dortmund lediglich als regionalbedeutsam einstuft.

2. Die damit verbundenen Entwicklungsbeschränkungen gegenüber den landesbedeutsamen Flughäfen sind für den Flughafen Dortmund nicht hinnehmbar. Gleiches gilt für Einklangserfordernisse, die ursprünglich vorgesehene Abstimmungsvorgaben ersetzen sollen. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt deshalb seinen Beschluss vom 13. 02. 2014, den Flughafen Dortmund als landesbedeutsam einzustufen.

3. Die dem LEP-Entwurf zu Grunde liegenden Daten sind überholt. Der Rat der Stadt Dortmund beanstandet vor diesem Hintergrund, dass die Perspektiven für die Zukunftsgestaltung von veralteten Zahlen aus dem Jahr 1999 abgeleitet werden und aktuelle Entwicklungen in der Flughafenlandschaft (wie Passagierzahlen) unberücksichtigt bleiben.

4. Der Rat der Stadt bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss der Landesregierung und allen im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Fraktionen zu übermitteln.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum 2. LEP-Entwurf eine entsprechende Stellungnahme zu erarbeiten und an die Staatskanzlei NRW zu übersenden.

6. Der Rat begrüßt grundsätzlich die von der Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH beabsichtigten Vorhaben zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Dortmund Airport im Rahmen der „Unternehmensentwicklung 2020“. Er erwartet, dass daraus entstehende Erkenntnisse dem Rat zu gegebener Zeit im Kontext der Ratsbeschlüsse vom 18. 11. 2010 vorgestellt werden.


Der Rat der Stadt lehnte den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 01327-15-E1) vom 16.06.2015 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten sowie von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD ab.


zu TOP 3.12
Resolution der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck zum Flughafen Dortmund
Hier: Kein weiterer Ausbau der Start- und Landebahn über die vorhandene 2.000 m
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 01113-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.04.2015 vor:

„ … Die Bezirksvertretung Dortmund Aplerbeck beschließt einstimmig folgende Resolution und bittet Frau Bezirksbürgermeisterin Barbara Blotenberg, diese an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten:

Die in der BV Aplerbeck vertretenen Fraktionen sowie die Einzelmitglieder fordern den Rat der Stadt Dortmund auf, den jetzigen Status Quo des Flughafenausbaus – und damit auch die Länge der Start- und Landebahn - festzuschreiben und keinerlei Veränderungen mehr zuzulassen.

Hintergrund dieser Resolution ist das Bestreben des Geschäftsführers der Flughafen Dortmund GmbH, Herr Udo Mager, die Bahn um 300 m zu verlängern.


Bm Sauer (CDU) wies darauf hin, dass seine Fraktion es bei einer Kenntnisnahme der Resolution der Bezirksvertretung Aplerbeck belassen werde.

Rm Münch (FBI) erhob die Resolution der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag, da nach seinem Dafürhalten, u.a. ein Ausbau der Landebahn nicht zur Verringerung des Defizits führen würde.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt inhaltlich die Resolution der Bezirksvertretung Aplerbeck, sprach sich aber dafür aus, diese zur Kenntnis zu nehmen, da nicht die Notwendigkeit bestehe, in der heutigen Sitzung darüber abzustimmen.

Für Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wäre eine Verlängerung der Start- und Landebahn verbunden mit der Überprüfung von Lärmschutzzonen und Entschädigungszahlungen. Weiter führte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) an, dass jede Ausbaustufe am Flughafen eine Vergrößerung des Defizits zur Folge gehabt habe.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält einen Ausbau der Start- und Landebahn aus Sicht der FDP nicht nur im Sinne von Perspektiven sondern auch im Sinne von Flugbewegungen für sinnvoll, da bspw. durch den Einsatz größerer Flugzeuge weniger Flugbewegungen notwendig wären.

Rm Monegel (CDU) sieht in der vorliegenden Frage aktuell keinen Entscheidungsbedarf und verweist auf die Gültigkeit des Ratbeschlusses vom 18.11.2010.

Für die SPD-Fraktion erläuterte Rm Schilff das Abstimmungsverhalten.

Rm Garbe (AfD) erklärte für seine Fraktion, dass man nichts tun möchte, um eine positive Entwicklung des Flughafens zu verhindern. Dieser müsse, sofern man an ihm festhalte, operativ und profitabel betrieben sowie Defizite abgebaut werden.


Der Rat der Stadt lehnte die vorgenannte, von Rm Münch (FBI) zum Antrag erhobene Resolution mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion CDU, der Fraktion AfD sowie von Rm Sohn (SPD), Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.



zu TOP 3.13
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00934-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:

„ … Hierzu liegt vor:

Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 13. 05.2015:

Einstimmiger Beschluss:
Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger.

Der Beirat begrüßt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund. Er sieht darin eine Chance zur Umsetzung der vom Rat der Stadt im Jahr 2010 beschlossenen Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und dem Beitritt der Stadt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ im Jahr 2012.

Die Situation für die Tier- und Pflanzenwelt hat sich seit der Aufstellung des ersten Landschaftsplans (DO-Nord) im Jahr 1990 sowohl verbessert als auch verschlechtert. Der ökologische Umbau des Emschersystems mit dem Phoenixsee hat sich positiv ausgewirkt. So kann man an einigen Bächen den früher seltenen Eisvogel wieder antreffen. Andererseits haben die Brutvögel der offenen Landschaft dramatische Bestandsrückgänge zu verzeichnen (s. Anlage 1). Der Nutzungsdruck auf den Freiraum hat teilweise stark zugenommen, durch neue Bauflächen und die zunehmende Beunruhigung der Landschaft z.B. durch freilaufende Hunde.

Aus der Sicht des Beirates müssen sich die Inhalte des Landschaftsplans daran orientieren, inwiefern er dieser negativen Entwicklung entgegensteuert. Hier ist der Qualität der Vorzug vor der Quantität zu geben. Nicht die Gesamtgröße der Naturschutzfläche ist der Maßstab, sondern die mit dem Schutzstatus und den Maßnahmen verbundene Sicherung der Artenvielfalt. Eine Erweiterung der Wald-Naturschutzgebiete bei gleichzeitiger Aufweichung des strengen Leinenzwangs ist kontraproduktiv. Die Reduzierung der Anpflanzungen in der Landschaft mag noch akzeptabel sein, die drastische Rücknahme der Pflegefestsetzungen (z.B. von Kleingewässern) und der Extensivierung landwirtschaftlicher Randbereiche z.B. durch Saumbiotope (herbizidfreie Ackerrandstreifen) ist es in keiner Weise.

Vor diesem Hintergrund regt der Beirat folgende Punkte an, die im weiteren Diskussionsprozess im öffentlichen und politischen Raum noch konkretisiert werden sollten.

1. Ausweisung von Naturschutzgebieten

Die Ausweitung der Naturschutzgebiete wird vom Beirat begrüßt, insbesondere bezüglich der bereits früher vom Beirat angeregten Flächen „Kruckeler Wald“, „Wickeder Holz“ und „Bodelschwingher Wald“. Darüber hinaus sollten weitere vom Beirat bereits mehrfach angeregte Erweiterungen für folgende Gebiete erfolgen (Beispiele):


2. Maßnahmen zum Schutz der Feldbrüter
Es wird vorgeschlagen, einen Workshop gemeinsam mit der Umweltverwaltung und der Landwirtschaft unter externer Moderation und Beteiligung externer Experten durchzuführen, um einvernehmliche Lösungen zum Thema „Landwirtschaft und Naturschutz“ zu entwickeln.

3. Ökologisch wirksame Maßnahmen im Wald

In Bezug auf die Waldnaturschutzgebiete sollten Qualitätskriterien für die entsprechenden Ver- und Gebote und konkrete Schutz- und Optimierungsmaßnahmen festgesetzt werden, um einer Ausweisung als Naturschutzgebiet gerecht zu werden:


Es wird vorgeschlagen, einen Workshop gemeinsam mit der Umwelt- und Forstverwaltung unter externer Moderation und Beteiligung externer Experten durchzuführen, um einvernehmliche Lösungen zum Thema „Wald und Naturschutz“ zu entwickeln.

4. Finanzierung / Evaluation / Kartendarstellung

Der Beirat hält die Angabe eines Realisierungszeitraums und der notwendigen Finanzmittel für erforderlich. Zu den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd hatte der Rat seinerzeit einen 10-Jahres-Zeitraum für die Realisierung und eine entsprechende Finanzierung (Nord: 10 Mio DM, Mitte: 8 Mio DM) verabschiedet.

Der Beirat bittet um eine Bilanzierung/Evaluation der Maßnahmen (s. Anlage 2) aus den drei bestehenden Landschaftsplänen. (Welche Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. nicht umgesetzt – aus welchen Gründen?).

Ferner bittet der Beirat um eine kartografische Darstellung der im Besitz der Stadt befindlichen Flächen, damit dort insbesondere Maßnahmen in der Feldflur vorrangig realisiert werden können.

Der Beirat bittet um Kennzeichnung der Festsetzungen/Maßnahmen im Textteil, bei denen es sich um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt. Diese unterliegen einer dauerhaften Verpflichtung zum Erhalt und zur Pflege, anders als „freiwillige“ Landschaftsplanmaßnahmen.

Anlage 1: Situation der Feldvögel in Dortmund

Die Situation der Feldvögel in Dortmund zeigt durchgehend schlechte Erhaltungszustände der lokalen Populationen mit zum Teil dramatischen Bestandsrückgängen (siehe Tab. 1), so dass ein vollständiges Verschwinden einzelner Arten in den nächsten paar Jahren zu erwarten ist, wenn nicht äußerst kurzfristig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um den starken Rückgang der Biodiversität im Bereich der Offenlandlebensräume einzudämmen (vgl. Stellungnahme Neuaufstellung des Landschaftsplans in Dortmund - Erste Stellungnahmen; Nabu Dortmund –Stand 08.Januar 2015). Beispielsweise:

Feldlerche
Drei bis vier Brutpaare der Art brüten auf Ackerflächen im Bereich des Ölbachtals, die übrigen Vorkommen befinden sich überwiegend auf Halden (z.B. 6 bis 7 Brut­paare auf der Halde Ellinghausen). Viele der ursprünglich besiedelten landwirtschaftlichen Flächen werden somit nicht mehr besiedelt, der Bestands­rückgang der Art seit dem Erfassungszeitraum 1997 bis 2002 beträgt ca. 90 %.

Kiebitz
Von den etwa 10 Kiebitz-Brutpaaren im Stadtgebiet brüten 5 Brutpaare im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens in Mengede und somit im Bereich eines Sonderstandortes. Auch bezüglich dieser Art zeigt sich eine Räumung der landwirtschaftlichen Nutzflächen verbunden mit einem Bestandsrückgang um mehr als 90 % seit 1997 bis 2002.

Rebhuhn
Das Rebhuhn war in früheren Zeiten mit mehreren 100 Brutpaaren in Dortmund vertreten. Bereits im Erfassungszeitraum 1997 bis 2002 war der Bestand auf 10 bis 11 Brutpaare zurückgegangen. Aus dem Jahr 2013 erfolgte noch eine Einzelbeobachtung im Bereich des Flughafens. Ob die Art in Dortmund noch als Brutvogel vorkommt, ist unbekannt.


Tabelle 1: Gefährdete Offenlandarten in Dortmund
Art (deutsch)Art (wissenschaftl.)RL NRWEHZ NRW
atlant.
EHZ NRW
kont.
Bestand DO 1997-2002Bestand DO aktuellEHZ lok. Pop.
BraunkehlchenSaxicola rubetra1SSS1 BP0Ausge­storben
FeldlercheAlauda arvensis3SU-U-173 – 334 BP20 BPC
FeldschwirlLocustella naevia3UU15 – 17 BPCa. 10 BPC
FeldsperlingPasser montanus3UU502 – 1104 BP50 – 500 BP
Starker Rückgang
C
KiebitzVanellus vanellus3SU-S98 – 168 BP10 BPC
NeuntöterLanius collurioVSUG-1 BP7 - 8 BPC
RebhuhnPerdix perdix2SSS10 – 11 BP0 - 1 BP?C
RohrweiheCircus aeruginosus3SUUUnregelm.1 - 2 BPC
SchafstelzeMotacilla flava*k.A.k.A.39 – 66 BP10 – 20 BPC
SchleiereuleTyto alba*SGG35 – 41 BP4 BP
(2013)
C
Schwarz­kehlchenSaxicola rubicola3SGU-0 BP1 – 3 BPC
SteinkauzAthene noctua3SG-S15 – 16 BP12 BP
(2013)
C
SteinschmätzerOenanthe oenanthe1SSS1 BP1 BPC
WachtelCoturnix coturnix2SUU?0 – 1 BP?
WiesenpieperAnthus pratensis2SS29 – 48 BP< 10 BPC

Erhaltungszustand (EHZ) in NRW (LANUV 2014) Erhaltungszustand (EHZ) lokale Population
(atlant./kontinent. biogeogr. Region) (Stadtgebiet Dortmund)

G günstig A hervorragend
U unzureichend B gut
S schlecht C mittel – schlecht
- negativer Trend

Rote Liste NRW (RL NRW): Sudmann et al. (2009)

1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
V Vorwarnliste
S Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen
* nicht gefährdet

Abkürzungen: BP – Brutpaare
DO – Dortmund






Anlage 2: Festsetzungen im Vergleich zum „alten Landschaftsplan“
LP neuLP-NordLP-MitteLP-SüdDifferenz
Anlage (und Pflege) von Feuchtbiotopen9431027-71
Pflege von Streuobstwiesen7816512+45
Renaturierung von Bachläufen und Rückhaltebecken2
(Klärbecken)
31814-53
Entwicklung von Waldrändern und Saumbiotopen0323016-78
Anlage von Schutzpflanzungen und Aufforstungen36392210-35
Anlage von Amphibiendurchlässen05013-18
Zweckbestimmung für Brachflächen

- Natürliche Entwicklung
- Pflege
- Bewirtschaftung in bestimmter
Weise

19

davon:

0
19
0

25

davon:

12
8
5

17

davon:

8
9
0

85

davon:

41
44
0

-100
Besondere Festsetzungen einzelner Waldflächen040150-55
Nutzungseinschränkungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen03200-32
Natürliche Entwicklung auf derzeit noch genutzten Flächen 02300-23
Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Gehölzstreifen, Gehölzgruppen, Hecken, Einzelbäumen, Baumreihen (inkl. Obstbaumreihen) und Flurgehölzen151

davon:
45 Gehölzstreifen
102 Baumreihen
4 Baumgruppen

26411789-319
Pflege von Hecken067211-80
Entwicklung und Pflege von Saumbiotopen040016-56
Pflege von Kleingewässern und Bachläufen01012-13
Pflege von Uferrandstreifen00040-40
Pflege von (Extensiv-)Grünland u. Halden, Steinbrüchen etc.4

davon:
2 Steinbrüche
4 Talwiesen

4121-20
SUMME301671228356-954
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2015:

Die SPD-Fraktion bittet um Prüfung, ob der Kirchderner Wald unter Naturschutz gestellt werden kann, aufgrund der dort vorhandenen Flora und Fauna. Hierüber besteht in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Konsens.
(Siehe auch Punkt 1 der Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 13.05.2015)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, mit oben genanntem Zusatz, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).

Darüber hinaus wird die Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015 zur Kenntnis genommen.

Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.06.2015:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und mit den u. g. Anmerkungen und Ergänzungen zu beschließen.
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass Groppenbruch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Des Weiteren will sie auf Denkmalqualifizierung nicht verzichten.

Frau Hubert von der SPD-Fraktion wünscht sich eine baldige und rege Bürgerbeteiligung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund.

Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 16.06.2015:

„Auf mündlichen Antrag der SPD Fraktion bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig um Prüfung, ob der Kirchderner Wald aufgrund der vorhandenen Flora und Fauna unter Naturschutz gestellt werden kann. Auf mündlichen Antrag der CDU Fraktion bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig, das Gebiet „Wickeder Holz“ nicht unter Naturschutz zu stellen, da dies zu
erheblichen Einschränkungen für die BürgerInnen führt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit oben genannten Zusätzen, wie folgt zu beschließen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).“

Zusatz-Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00934-15-E2)

„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung am 17.06.2015 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Folgende Flächen werden anders als in der Vorlage vorgeschlagen nicht unter Naturschutz gestellt:


Das bisherige Naturschutzgebiet Fürstenbergholz und Oberes Wannebachtal bleibt in seiner jetzigen Form erhalten und wird nicht in zwei gesonderte Gebiete Fürstenbergholz und Wannebach – Buchholz aufgeteilt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt darüber hinaus, dass für alle bestehenden Naturschutzgebiete zukünftig die gleichen Ge- und Verbote gelten, insbesondere, was die Anleinpflicht für Hunde angeht.

Begründung

In einem stark verdichteten Siedlungsraum wie Dortmund stellen die wohnortnahen Naturräume eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung dar. Das im nunmehr vorliegenden Landschaftsplan formulierte Ziel „10% Naturschutzflächen“ mag für ländliche Räume durchaus denk- und machbar sein, für Großstädte allerdings ist dies ein ideologisch überfrachteter Vorschlag. Schon jetzt verfügt Dortmund mit 6% des Stadtgebietes um mehr als das dreifache an Naturschutzflächen wie beispielsweise unsere Nachbarstädte Bochum, Herne und Essen, die allesamt weniger als 2% ihres Stadtgebietes als Naturschutzflächen ausweisen.

Dementsprechend sollten die die für die Bevölkerung wichtigen Flächen


auch in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und nicht unter Naturschutz gestellt und damit in weiten Teilen ihrer Naherholungsfunktion entzogen werden. Pilze und Beeren sammeln, das Verlassen der Hauptwege, das unangeleinte Mitführen von Hunden, das – wo durch Kennzeichnung erlaubt – Reiten etc. soll auch in Zukunft in den vorgenannten Gebieten möglich sein.

Die Regelung in Naturschutzgebieten für die Anleinpflicht von Hunden zeigte sich in der Vergangenheit als nicht praktikabel, weil für die Bevölkerung auch aufgrund fehlender Beschilderung nicht erkennbar war, dass es sich überhaupt um ein Naturschutzgebiet handelt, geschweige denn, dass es Ausnahmereglungen gibt. Es ist somit auch nicht möglich, den Bürgern die Existenz von Naturschutzgebieten „Erster“ und „Zweiter Klasse“ zu vermitteln. Darüber hinaus wird durch die differenzierte Betrachtung von Naturschutzgebieten der eigentliche Sinn des Naturschutzes konterkariert. Insofern sollten hier zukünftig einheitliche Regelungen gelten.“

AUSW, 17.06.2015:

Man einigt sich darauf, den o. a. Antrag der CDU-Fraktion sowie die zum Antrag erhobene Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde als eingebracht zu werten. Diese sollen im weiteren Verfahren durch die Verwaltung bewertet werden.

Herr sB Auffahrt bittet darum, im laufenden Verfahren die statistischen Daten zu aktualisieren.

Herr Rm Waßmann möchte wissen, wie man auch zukünftig mit den Gebieten umgehen wolle. Hierzu bittet er die Verwaltung um entsprechende rechtliche Prüfung.

Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen, wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt

I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).


Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 16.06.2015 vor:

Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die Verwaltung um Durchführung einer begleitenden öffentlichen Vorstellung des Planes - zu bitten.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).


Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00934-15-E4) vom 25.06.2015 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN stellt zum genannten Tageordnungspunkt folgenden
Ergänzungsantrag:

Angesichts des einstimmigen Beschlusses des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde, das Naturschutzgebiet Dellwiger Bachtal um die Fläche Rhader Hof als Kernzone des Biotopverbundsystems der LANUV auszuweiten, beschließt der Rat, die weitere Bearbeitung des B-Plans für das Gebiet Rhader Hof bis zur endgültigen Verabschiedung des im Entwurf befindlichen Landschaftsplans auszusetzen.


RM Lührs (SPD) sieht in dem vorliegendem Entwurf eine detaillierte Analyse der Freiflächen mit einer ausführlichen Bewertung und somit eine gute Grundlage für das weitere Verfahren.

Rm Münch (FBI) spricht sich u.a. für einen besseren Schutz wildlebender Tiere vor freilaufenden Hunden aus.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in dem überfälligen Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsplanes eine gute Diskussionsgrundlage. Mit dem vorliegenden Antrag ihrer Fraktion soll die Weiterführung des Bebauungsplanes zum Gebiet Rhader Hof ausgesetzt werden. So könne verhindert werden, dass Tatsachen geschaffen werden, die einem endgültigen Beschluss über den Landschaftsplan entgegenstehen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) unter Bezug auf die Finanzlage der Stadt darauf, dass das Grundstück „Rhader Hof“ im Sondervermögen der Stadt Dortmund steht und das gem. vorliegendem Naturschutzgutachten das Grundstück bebaut werden könne.

Rm Waßmann (CDU) sieht im Hinblick auf den Bebauungsplan zum Rhader Hof die Notwendigkeit, attraktives Wohngebiet für eine wachsende Bevölkerung auszuweisen. Darüber hinaus spricht sich Rm Waßmann (CDU) für einheitliche Ge- und Verbote in den Dortmunder Naturschutzgebieten aus.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht um Inhalte, sondern um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gehe. Die Fraktion Die Linke & Piraten werde im weiteren Verfahren Punkte und Verbesserungsvorschläge einbringen. Weiter hält Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) eine Bebauung Rhader Hof, wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet, für schwierig.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den vorgenannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00934-15-E4) vom 25.06.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig

I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).


zu TOP 3.14
Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 1. Sachstandsbericht des Masterplans Energiewende zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Umsetzung eines Globalbudgets zur Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 - 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01373-15)

Der Rat nahm die Umsetzung eines Globalbudgets zur Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 – 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

1. Der Rat der Stadt Dortmund nahm den fünften Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nahm die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 1.791.280 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 321.000,- € zur Kenntnis. zu TOP 3.17
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den fünften Sachstandsbericht (Stichtag 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.18
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.05.2015 vor:

„ … Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage mit folgendem, vom Rat der Stadt in der Sitzung am 07.05.2015 gefassten Beschluss, zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

-Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
-Elisabeth Grundschule (Eving)
-Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
-Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
-Hansa Grundschule (Huckarde)
-Hangeney Grundschule (Huckarde)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten. Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit), Finanzposition 780 800:
Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.
Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:
Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.
Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.
Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.
Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.
---------------------------------------
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:

Der Rat der Stadt wird aufgefordert, künftig die Beratungsfolge einzuhalten und die Empfehlungs- und Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Eving zu beachten.

Begründung:
Schon bei der Vorlage „Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule“ (TOP 7.1 der heutigen Sitzung) wurde die Beratungsfolge nicht eingehalten und die Vorlage der Bezirksvertretung Eving erst nach Beschluss durch den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gehören die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen….. zu den originären Aufgaben der Bezirksvertretungen.
Um das Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen nicht erheblich zu verzögern wird die Vorlage heute zur Kenntnis genommen. Diese Verfahrensweise, die eine Schwächung der Bezirksvertretungen zur Folge hat, ist zukünftig nicht mehr hinnehmbar.
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Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving - einstimmig -:

Der Rat der Stadt wird aufgefordert, die barrierefrei Umgestaltung einer weiteren, nicht konfessionellen, Grundschule im Stadtbezirk Eving, zu beschließen.

Begründung:
Bei der Elisabeth-Grundschule handelt es sich um eine konfessionelle Schule mit einer katholischen Ausrichtung und Erziehung. Die Neutralität des Staates bzw. der Stadt in religiösen Belangen ist nicht gewährleistet, wenn im gesamten Stadtbezirk nur eine barrierefreie Grundschule zur Verfügung steht, die konfessionell gebunden ist. Kinder mit Behinderungen werden gezwungen eine katholische Schule zu besuchen.


Darüber hinaus lag der Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.06.2015 vor:

„Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015, Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund, DS-Nr. 00549-15-E1

… zu der o. g. Anfrage bezüglich der durch einen privaten Investor im Stadtbezirk Huckarde errichteten Hansa-Grundschule und Hangeney-Grundschule im Rahmen alternativer Finanzierungsmodelle nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Wurde in den zugrundeliegenden Verträgen mit den privaten Investoren die Möglichkeit einer Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. barrierefreier Ausbau berücksichtigt?

Bei beiden Schulprojekten handelte es sich um Altmaßnahmen, die in den Jahren 2001/2002 projektiert und in 2004 fertig gestellt wurden. Eine entsprechende Regelung ist in dem Nutzungsrechts- und Nutzungsüberlassungsvertrag Nr. 3017-4618 aus dem Jahre 2003 nebst Zusatzvereinbarungen deshalb nicht enthalten. Die Vertragsgestaltung sowie die besonderen Vertragsbedingungen für die alternative Projektfinanzierung basiert auf den seinerzeitigen Ausschreibungsunterlagen und den zugrunde liegenden bautechnischen und qualitätsmäßigen Anforderungen. Für den geplanten barrierefreien Umbau liegen nun eigens hierzu eingeholte Genehmigungen vor.

Nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen am 1. Jan. 2004 sind die Kommunen zur barrierefreien Gestaltung öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen verpflichtet, wenn bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Mit der Novellierung der Bauordnung NRW (BauONRW) im Jahre 2004 wurden erstmals Regelungen zur Barrierefreiheit aufgenommen, deren Anforderungen an eine Neu-, Aus- oder Umbaumaßnahme im Einzelfall und im Rahmen der Genehmigungspflicht zu beschreiben sind.

Unterschiedliche Anforderungen und Möglichkeiten hinsichtlich einer barrierefreien Planung sind daher unter anderem auch durch unterschiedliche Bauepochen begründet.

Bei heutigen Neubaumaßnahmen und Umbauten im Bestand orientiert sich die Stadt Dortmund über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Vergabeverfahren hinaus an den Erfordernissen barrierefreier Gestaltungen, soweit dies im Einzelfall unter Berücksichtigung sonstiger Zielvorgaben möglich und sinnvoll ist.

Frage 2: Wenn ja, welche vertraglichen Bedingungen wurden festgelegt?

Entfällt, siehe Frage 1.

Frage 3: Welche Auswirkungen hat die barrierefreie Umgestaltung der Schulen im Rahmen der ÖPP-Abwicklung bezüglich möglicher Zusatz-Vergütungen an den Investor?

Die barrierefreie Umgestaltung der Schulen hat keine Auswirkungen bezüglich möglicher Zusatz-Vergütungen an den Investor. Die Kosten für den barrierefreien Umbau trägt die Stadt Dortmund, der Ratsbeschluss dazu erfolgte am 07.05.2015.



Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den Vorgang aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.05.2015 zur weiteren Befassung an den Schulausschuss zu überweisen.


zu TOP 3.19
Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00850-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. stellt die vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014 aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH geprüfte Eröffnungsbilanz fest, 2. nimmt den Bericht über die Ausgliederung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014 zur Kenntnis und 3. beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Dortmund.


zu TOP 3.20
Neuwahl der Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband 2015 - 2020, Wahlen zum Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft und zum Verbandsrat des Lippeverbandes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01703-15)

Rm Münch (FBI) beantragte, als Delegierter in den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft und in den Verbandsrat des Lippeverbandes gewählt zu werden.

Rm Brück (Die Rechte) signalisierte seine Zustimmung zum Vorschlag des Rm Münch (FBI).

Da Rm Münch (FBI) einer offenen Abstimmung widersprach, erfolgte der anschließende Wahlvorgang gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch Abgabe von Stimmzetteln.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde zur Vorbereitung der Wahlhandlung von 16:50 Uhr bis 17:15 Uhr unterbrochen.


OB Sierau wies darauf hin, dass dem Rat der Stadt ein Wahlvorschlag der Verwaltung gem. Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 01703-15) mit dem gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke & Piraten vom 10.06.2015 sowie ein mündlicher Wahlvorschlag des Ratsmitgliedes Münch (FBI) vorliegen.

Nachdem OB Sierau den anschließenden Wahlvorgang erläuterte, wurden durch die Fraktionen gem. § 22 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die folgenden Stimmauszähler benannt:

SPD-Fraktion: Rm Spree
CDU-Fraktion: Rm Dr. Eigenbrod
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Rm Stackelbeck
Fraktion Die Linke: Rm Reigl
Fraktion AfD: Rm Garbe
Fraktion FDP/Bürgerliste: Rm Dingerdissen


Nach erfolgter Wahlhandlung gab OB Sierau das folgende Wahlergebnis bekannt:

Neuwahl der Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband 2015 – 2020,Wahlen zum Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft und zum Verbandrat des Lippeverbandes:
Stimmberechtigte: 95
zum Zeitpunkt der Wahl anwesend: 89
abgegebene Stimmen: 89
abzgl. ungültige Stimmen ./.
abzgl. Stimmenthaltungen 4

gültige Stimmen: 89
-----------------------------------------------------------
davon entfielen auf den Wahlvorschlag der Verwaltung
gem. Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 01703-15)
mit dem gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen
SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und
Die Linke & Piraten vom 10.06.2015 80 Stimmen

und auf den mündlichen Wahlvorschlag von
Rm Münch (FBI) 5 Stimmen


Auf die Einlassung von Rm Münch (FBI) bzgl. der Rechtmäßigkeit der Durchgeführten Wahl erklärte OB Sierau, den Wahlvorgang auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.


OB Sierau stellte fest, dass der Rat der Stadt die nachfolgend genannten Personen für die Wahlperiode 2015 – 2020 zu Delegierten der Stadt Dortmund in die Versammlungen der Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband gewählt hat:

Delegierte für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft:

1. Rm Düdder, Heinz-Dieter10. Rm Reuter, Ingrid
2. Rm Lührs, Monika11. Rm Kowalewski, Utz
3. Rm Schnittker, Gabriele12. Jägers, Diane – Stadträtin
4. Rm Spieß,Roland13. Lürwer, Martin - Stadtrat
5. Rm Spree, Alisa14. Wissmann, Jürgen - Ltd. Städt. Verwaltungsdirektor
6. Rm Bahr, Thomas15. Mackenbach, Rainer, Dr. - Fachbereichsleiter Umweltamt
7. Rm Hoffmann, Thorsten16. Falk, Christian, Dr. - Techn. Betriebsleiter Stadtentwässerung
8. Rm Mais, Ute17. Schnelle, Frank - Kfm. Betriebsleiter Stadtentwässerung
9. Rm Brunsing, Barbara18. Lakes, Inga - Dipl.-Ing.

Außerdem wird Herr Friedrich-Wilhelm Baumeister, Verwaltungsangestellter, als Stimmgruppendelegierter für die Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ in der Emschergenossenschaft benannt.


Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes:

1. Rm Giebel, Carsten 8. Rm Zweier, Thomas
2. Rm Meyer, Florian 9. Sierau, Ullrich - Oberbürgermeister
3. Rm Meyer, Susanne10. Lürwer, Martin - Stadtrat
4. Rm Bahr, Thomas11. Mackenbach, Rainer, Dr. - Fachbereichsleiter Umweltamt
5. Rm Buchloh, André12. Falk, Christian, Dr. - Techn. Betriebsleiter Stadtentwässerung
6. Rm Brunsing, Barbara13. Schnelle, Frank - Kfm. Betriebsleiter Stadtentwässerung
7. Rm Reuter, Ingrid14. Sümer, Georg - Dipl.-Ing.
Außerdem wird Herr Jürgen Wissmann, Ltd. StVD, als Stimmgruppendelegierter für die Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ im Lippeverband benannt.


Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft:

OB Sierau, Ullrich


Verbandsrat des Lippeverbandes:

Rm Martin Grohmann


zu TOP 3.21
Neuwahl eines Delegierten für die 6. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2015 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01702-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Ratsmitglied Thomas Tölch als Delegierten für die Wahlperiode 2015 – 2020 der Verbandsversammlung des Ruhrverbandes das Ratsmitglied
zu benennen.




4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01182-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2014 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 78.093,06 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 78.093,06 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.


zu TOP 4.2
Grundsatzbeschluss beantragte Projekte im Dortmunder Antrag „Arbeiten.Wohnen.Wurzeln schlagen in der Dortmunder Nordstadt“ des Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ III)
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01254-15)

Rm Brück (Die Rechte) erläuterte sein Abstimmungsverhalten u.a. dahingehend, dass durch das Projekt „Arbeiten.Wohnen.Wurzeln schlagen in der Dortmunder Nordstadt“ keine Gleichberechtigung gefördert werde.

Rm Garbe (AfD) hält die mit der Vorlage verbundenen Angebote für sehr niederschwellig und gleichzeitig hoch bezahlt.

Für seine Fraktion begründete Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) das Abstimmungsverhalten dahingehend, dass mit dem vorliegenden Projekt Doppelstrukturen geschaffen werden.

Rm Matzanke (SPD) sieht in dem Projekt einen gelungen Beitrag zur Integration.

Rm Münch (FBI) begründete seine Zustimmung u.a. mit der Förderung integrationswilliger Ausländer.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Brück (Die Rechte) bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung folgender Projekte:

TeilprojektGesamt2015201620172018
1. Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum Nordstadt (DIWN)865.020 141.465287.910282.870152.775
2. Festigungsberatung für Migrantinnen233.10028.35088.20088.20028.350
Summe1.098.120169.815376.110371.070181.125
Eigenanteil Stadt Dortmund 109.81116.98137.61137.10718.111
An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.


zu TOP 4.3
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01191-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss 2014 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresergebnis von 68.651,78 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2014 in Höhe von 68.651,78 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 4.4
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01477-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Schreiben der Hauptverwaltungsbeamten zum Asylverfahren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01742-15)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von Seiten des Antragstellers zurückgezogen.


zu TOP 5.3
Camp der syrischen Flüchtlinge
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 01812-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten und FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 01812-15 vom 25.06.2015 vor:

„ … die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, LINKE/PIRATEN und FDP/Bürgerliste bitten auf dem Weg der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt Camp der syrischen Flüchtlinge.

Seit mittlerweile zwei Wochen demonstrieren bis zu 100 syrische Flüchtlinge für eine schnellere Bearbeitung und Anerkennung ihrer Asylanträge sowie für den Nachzug ihrer Familien aus den Kriegsgebieten in Syrien. Das Protestcamp ist inzwischen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Huckarder Straße auf die Katharinenstraße gezogen. NRW-Innenminister Jäger hat das Anliegen der Flüchtlinge aufgrund der viel zu langen Asylverfahren öffentlich als berechtigt bezeichnet und den Bund aufgefordert, für eine schnellere Klarheit der Perspektiven der Flüchtlinge
zu sorgen.

Vor diesem Hintergrund erklärt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Anlässlich des Protestcamps der syrischen Flüchtlinge unterstützt der Rat der Stadt Dortmund die Forderungen der Flüchtlinge nach einer generell schnelleren Bearbeitung der Asylanträge und gegebenenfalls dem Erhalt eines Aufenthaltstitels. Der Rat begrüßt den bisherigen friedlichen Verlauf des Protests sowie die Erklärung der Teilnehmer*innen, dass das Camp auch weiterhin friedlich verlaufen soll. Er bittet alle Beteiligten um Besonnenheit auch hinsichtlich ihrer eigenen gesundheitlichen Situation.

2. Für syrische Geflüchtete gilt aufgrund der besonderen Situation in Syrien seit November ein beschleunigtes Asylverfahren. Trotz der Bewilligung von bundesweit 1000 neuen Stellen in 2015 sowie 1000 weiteren in 2016 im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dauern die Verfahren für viele Flüchtlinge nach wie vor unerträglich lange. Nach eigener Aussage des BAMF
3. Der Rat fordert Bundes- und Landesregierung auf, die bisherigen Aufnahmeprogramme für Kriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak zu verlängern bzw. auszuweiten. Diese Flüchtlinge durchlaufen damit nicht das Asylverfahren, ihnen wird vorübergehend Schutz in Deutschland gewährt. Die Aufnahmeprogramme tragen mit dazu bei, die Behörden hinsichtlich der Anzahl der Asylverfahren zu entlasten.

4. Zur Erleichterung der Visaverfahren zum Familiennachzug von schutzberechtigten syrischen Flüchtlingen und zur gleichzeitigen Entlastung der Ausländerbehörden und des BAMF fordert der Rat das Land auf, die vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern vorgeschlagene Globalzustimmung umzusetzen.

5. Der Rat verurteilt die Bedrohung und die Hetze gegen die Flüchtlinge durch Dortmunder Rechtsextremisten. Jeder - auch verbale - Angriff auf Menschen, die in Dortmund Schutz vor Verfolgung, Terror und Krieg suchen, ist ein Angriff auf die gesamte demokratische Stadtgesellschaft.

6. Der Rat dankt der Polizei, dass der Protest der Flüchtlinge und ihr Recht auf Meinungsäußerung konsequent und rund um die Uhr geschützt werden.

7. Der Rat dankt den vielen Unterstützer*innen des Protestcamps für ihre humanitäre Hilfe.

8. Der Rat bittet die Verwaltung, diese Erklärung den Teilnehmer*innen des Flüchtlingscamps, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie der Bundes- und Landesregierung zuzustellen.
Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich u.a. für eine schnellere Bearbeitung der Asylverfahren und für eine Verlängerung der Aufnahmeprogramme für Kriegsflüchtlinge aus und sieht in dem vorliegenden Antrag ein klares Signal gegen die Bedrohung durch Dortmunder Rechtsextremisten.

RM Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht eine Verantwortung im Sinne der Menschenrechte, sich um Kriegsflüchtlinge zu kümmern. Weiter hält Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über deutlich zu wenig Personal verfüge, eine Rechtsverordnung für ausreichend, um die Anerkennung der syrischen Flüchtlinge zu vereinfachen.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) hält die Forderung nach schnellerer Abwicklung der Asylanträge für selbstverständlich und berechtigt und sieht in der Verabschiedung der vorliegenden Resolution durch den Rat der Stadt ein eindeutiges Zeichen dafür, dass Dortmund eine verantwortungsbewusste, tolerante und offene Stadt ist.

Rm Taranczewski (SPD) schloss sich den Ausführungen der Vorredner an und sprach sich mit Verweis auf Artikel 16a des Grundgesetzes für eine Besinnung auf die Ursprünge, die dazu geführt haben, dass das Asylrecht im Grundgesetz verankert wurde, aus.

Für Rm Krause (CDU) ist es ein ehrliches Anliegen, dem Protest und den berechtigten Forderungen der Menschen aus Syrien Nachdruck zu verleihen. Darüber hinaus sieht Rm Krause (CDU) aus humanitären Gründen die Verpflichtung, sich für eine Verbesserung der Situation im Sinne der Flüchtlinge einzusetzen.

Rm Brück (Die Rechte) lehnt es u.a. ab, dass Leute die nicht politisch verfolgt sind und kein Recht auf Asyl haben, nach Deutschland kommen.

Rm Thieme (NPD) erläuterte sein Abstimmungsverhalten, u.a. mit Verweis auf die bestehenden rechtlichen Regelungen zum Asylrecht.

Rm Münch (FBI) sprach sich mit Verweis auf beschleunigte Verfahren zur schnellen Klärung von Asylfragen, für einen Beschluss der vorliegenden Resolution aus.

Für die Fraktion AfD begründete Rm Garbe das Abstimmungsverhalten u.a. mit Verweis auf rechtsstaatliche Verfahren und die vorgesehene Einzelfallprüfung.


Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD die vorgenannte Resolution.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Transformation des Programms der Musikschule Dortmund "Jedem Kind ein Instrument - JeKi zu "Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen - JeKits" und die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse der an der Musikschule Dortmund im Programm „Jedem Kind ein Instrument – JeKi“ eingesetzten Musikschullehrer/innen.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00444-15)

Rm Brück (Die Rechte) sieht in der Verkürzung der Förderdauer und der Erhöhung der Gruppenstärke eine wesentliche Verschlechterung des Programms.

Rm Urbanek (AfD) äußert dahingehend Bedenken, dass das ursprüngliche Anliegen, Einzelunterricht im musischen Bereich in Breite zu tragen, mit einem völlig unzureichenden Konzept hinterlegt war. Diesen Fehler gelte es nun auszubügeln.

Rm Thieme (NPD) sieht in der Beschlussvorlage eine Reduzierung auf ein unvernünftiges Maß.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Transformation des Programms „Jedem Kind ein Instrument – JeKi“ zu „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen – JeKits“. Des Weiteren nimmt er die Umwandlung der zur Erteilung von Unterricht im Bereich JeKi befristet abgeschlossenen sowie die erhöhten Arbeitsverträge in unbefristete Vertragsverhältnisse zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013/14
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01229-15)

Der Rat der Stadt fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2014, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 38.014 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 1.992 und der Lagebericht werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.991.946,32 wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in voller Höhe ausgeglichen, sodass ein Bilanzergebnis in Höhe von 0,00 Euro ausgewiesen wird.

3. Der Betriebsauschuss wird entlastet.


zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2015/16 für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01231-15)

Die Nachfrage von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), inwieweit die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme „Ausweichspielstätte für das Schauspiel Dortmund“ in der Übergangsspielzeit berücksichtigt wurde, beantwortete StD Stüdemann dahingehend, dass diese in der Position „reduzierte Einnahmeerwartungen“, die sich u.a. aus der Auslagerung von Werkstätten ergeben, in vollem Umfang berücksichtigt wurde.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

- beschließt den Wirtschaftsplan 2015/16 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016, der sich zusammensetzt aus:
- dem Vermögensplan 2015/16 in Höhe von 2.257.000 (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:

- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2015/16 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des Werkstattumbaus einen Investitionskredit über 7 Mio. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen: damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 6.4
Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00830-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund zum 01.07.2015.


zu TOP 6.5
Finanzierung der Kinder-Ferien-Party
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01164-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 18.06.2015 vor:

„ … Herr Sohn (SPD-Fraktion) erklärt, dass er vom Mitwierkungsverbot betroffen sei. Er verlässt seinen Platz und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.15:

Nach vorausgegangener Diskussion stellt Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) die Vorlage mit der Einschränkung „für das Jahr 2015“ zur Abstimmung. Danach werde die Verwaltung neue Vorschläge machen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig bei einer Enthaltung, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.15: Herr Sohn nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Folgender Antrag von Frau Schütte-Haermeyer wurde einstimmig beschlossen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Zuschuss für 2015 i. H. v. 38.000 € zu und erwartet ein Gesamtkonzept Ferienspiele in Dortmund zum Ende des Jahres 2015 unter Einbeziehung der Kinder-Ferien-Party, um Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu gewährleisten. Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ einen jährlichen für 2015 einen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt den Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einstimmig und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlungen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB analog angepasst wird.“

Rm Sohn (SPD) nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


zu TOP 6.6
Sachstandsbericht zur Modernisierung der Sportplatzanlage Hinter Holtein, Dortmund-Eichlinghofen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00967-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht zur bereits beschlossenen Modernisierung der Sportplatzanlage Hinter Holtein, Dortmund-Eichlinghofen, mit einem Kostenvolumen von 1.102.000,00 € zur Kenntnis.


zu TOP 6.7
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01349-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur weiteren Umsetzung des Kunstrasenprogramms im Jahr 2015 eine Ausfallbürgschaft i. H. v. 80 % zugunsten der fünf betroffenen Vereine zu erteilen.


zu TOP 6.8
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00914-15)

Der Rat der Stadt fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2014, abschließend mit einer Bilanzsumme von 70.432.266,40 € und einem ausgeglichenen Bilanzergebnis sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 1.961.474,09 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.9
Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01359-15)

Rm Brück (Die Rechte) erläuterte seine Ablehnung u.a. dahingehend, dass es sich bei dem Zoo Dortmund um eine beliebte Freizeiteinrichtung und ein beliebtes Naherholungsziel handelt.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Entgeltes zur Teilnahme an Ferienprogrammen im Zoo Dortmund auf 25 €.


7. Schule

zu TOP 7.1
Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01222-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit BuT in Dortmund bis zum 31.07.2018.


zu TOP 7.2
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01355-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule um 200 Plätze auf 9.500 Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 7.3
Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche;
hier: Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des R-B-BK (bewegliches und unbewegliches Vermögen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01516-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des Robert-Bosch-Berufskollegs mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01432-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2014 wird mit einem Bilanzergebnis in Höhe von 0 € festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 235.083,75 € wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 235.083,75 € ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 12/2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01106-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss.

An der Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.


zu TOP 9.2
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der
Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00475-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt zum 01.01.2016 den Beigeordneten für den Bereich Umwelt, Planen und Wohnen, Herrn Stadtrat Ludger Wilde, als Vertreter der Stadt Dortmund in den Aufsichtsrat der DOGEWO21.


zu TOP 9.3
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00784-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 18.06.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

der WOH ist als Ergänzung des Haushaltsplanes konzipiert worden und stellt der Kommunalpolitik ein wirkungsorientiertes Finanzsteuerungsinstrument zur Verfügung.
Es basiert auf politischen Zielsetzungen und ermöglicht es, die beabsichtigten Wirkungen der politischen Entscheidungen und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen. In den Beratungen zum Aufbau eines politischen Zielsystems hat die Kommunalpolitik sich bewusst auf die für sie wichtigsten Handlungsfelder beschränkt. Somit umfasst der WOH nicht das gesamte Leistungsspektrum der Verwaltung.

Die jetzt zur Verfügung stehenden Informationen können in die Beratungen des städtischen Haushaltsplanes einfließen und für entsprechende Entscheidungsprozesse herangezogen werden.
Hierdurch wird dem Gedanken einer wirkungsorientierten Steuerung der städtischen Finanzwirtschaft Rechnung getragen.
Die vorliegenden Daten haben inzwischen ein Höchstmaß an Steuerungskraft erreicht.
Zukünftige Entwicklungen auf diesem Gebiet, die sich nur noch auf das ausstehende Berichtswesen beziehen werden, werden die Steuerungsmöglichkeiten weiter verbessern.
Der erste Jahresbericht zum WOH 2014 wird noch in der ersten Jahreshälfte 2015 vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion deshalb folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt in Abänderung der Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den WOH 2015 mit den darin enthaltenen politischen Zielvorgaben.
Mit der Vorlage des Jahresberichtes 2014 hat der WOH in Dortmund einen gesamten Durchlauf von der Aufstellung bis zur Berichterstattung vollzogen und ist damit in dieser Form etabliert.
Die Datenbasis des WOH wird zukünftig an das Haushaltsmemorandum 2016-2019 ausgerichtet und ergänzt.
Die Stabsstelle Stadtcontrolling, die bisher für den WOH zuständig war, unterstützt zukünftig den Prozess zur Aufstellung und Umsetzung des Memorandums. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sieht in dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion die Absicht, den Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) als Steuerungsinstrument für das Kürzungspaket aus den letzten Haushaltsberatungen einzusetzen. Dies führe dazu, dass gerade bei den Zielfeldern gespart werde, die ursprünglich als besonders wichtig angesehen wurden.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die geplanten Weiterentwicklungen im Rahmen des WOH. Weiter sieht Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) in dem WOH ein Steuerungsinstrument mit definierten Zielvorgaben, welches nicht mit einem anderen System wie dem Memorandum zum Haushalt 2016 verschmolzen werden kann.

Rm Brück (Die Rechte) sieht in einem Großteil der Programme des WOH eine unsachliche Zweckentfremdung für politische Mittel.

Für die AfD-Fraktion äußerte sich Rm Urbanek dahingehend, dass er verbunden mit dem WOH ein Instrument des operativen Controllings für die Verwaltung erwartet hätte, stattdessen aber ein Instrument des strategischen Controllings für Politik vorgelegt wurde.

Rm Reppin (CDU) wies darauf hin, dass seine Fraktion die Aufstellung eines WOH von Beginn an positiv begleitet habe. Weiter hält Rm Reppin (CDU) die Begleitung des Grundsatzbeschlusses des Memorandums zum Haushalt 2016 durch ein strategisches Controlling für sachgerecht, zielgerecht und effektiv.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält den WOH gerade wegen der Ziele und der Kennzahlen für ein wichtiges Instrument und erwartet bei entsprechender Anwendung belastbare Aussagen darüber, ob zur Verfügung gestellte Mittel effektiv eingesetzt wurden.

Rm Düdder (SPD) betont, dass nicht Sparmaßnahmen oder Kürzungen zu Lasten der Bevölkerung beabsichtigt sind. Vielmehr gehe es um Effizienz steigernde Maßnahmen zur Erweiterung von Spielräumen, um auch künftig an den Brennpunkten dieser Stadt handlungsfähig zu sein.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD sowie der Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) den zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 18.06.2015 vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion mit folgendem Inhalt:

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mehrheitlich gegen Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) den WOH 2015 mit den darin enthaltenen politischen Zielvorgaben. Gleichzeitig stimmt er der Weiterentwicklung des WOH in der unter Begründung beschriebenen Form zu.


Anschließend gab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder ab.


zu TOP 9.4
Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01402-15)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01402-15-E1) vom 24.06.2015 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN stellt zum genannten Tageordnungspunkt folgenden
Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat beschließt, vom Jahresüberschuss der Sparkasse Dortmund in Höhe von 12.783.593,14 Euro gem. § 25 Abs. 1, Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 7.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1, Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.

Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 5.783.593,14 Euro wird der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und betonte, dass ihre Fraktion dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2014 die Entlastung erteilen werde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. mit Verweis auf die bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen durch seine Fraktion beantragte Erhöhung der Ausschüttung an die Stadt Dortmund um eine Mio. Euro, bezogen auf das Vorjahr.

Für die SPD-Fraktion legte Rm Düdder das Abstimmungsverhalten u.a. mit Verweis auf die Empfehlung des Verwaltungsrates der Sparkasse und unter Bezugnahme auf die vorherigen Ausführungen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) dar.

Rm Monegel (CDU) verwies auf die notwendige Eigenkapitalausstattung von Banken und räumte einer Haushaltskonsolidierung über die Aufwandsseite den Vorrang gegenüber einer Konsolidierung über die Ertragsseite, wie bspw. durch Erhöhung der Ausschüttung der Beteiligungsunternehmen, ein.

Das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion begründete Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) mit Verweis auf die durch seine Fraktion in der Vergangenheit mehrfach beantragte Erhöhung der Ausschüttung.


Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den vorgenannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01402-15-E1) vom 24.06.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
2. Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der o.g. Anmerkung von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) zur Entlastung des Verwaltungsrates und Vorstandes der Sparkasse mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD und von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD):

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat und
Vorstand

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung.


An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht teil.

Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 9.5
Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01392-15)

Die Vorlage wurde von Seiten der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 9.6
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01377-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm das Konzept zur Umsetzung der Berichtspflichten sowie die Berichterstattung 2014 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
STEAG GmbH - Gesellschaftsverträge der Führungsgesellschaften im STEAG-Konzern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01423-15)

StD Stüdemann wies darauf hin, dass in dem vom STEAG-Konzern erstellten Gesellschaftsvertrag der STEAG Fernwärme GmbH vom 30.03.2015, ein Fehler unterlaufen ist. Auf Seite 1 von 4 muss es in § 3 richtigerweise „ … Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 20.500.000,00 (in Worten: EURO Zwanzigmillionenfünfhunderttausend)“ anstelle von „ … beträgt EUR 20.5000.000,00 …“ heißen.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Gesellschaftsverträgen der acht Führungsgesellschaften des STEAG-Konzerns zu. Im Einzelnen sind dies die Gesellschaftsverträge folgender Gesellschaften:


zu TOP 9.8
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01587-15)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) lehnt die Verwaltungsvorlage ab, da aus Sicht seiner Fraktion eine Vollparität nicht zwingend notwendig ist, um eine Mitarbeiterbeteiligung zu gewährleisten.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime gGmbH zu und ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien der Gesellschaft, diese nach Abschluss des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und ggf. unter Berücksichtigung sich hieraus ergebender redaktioneller Veränderungen umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der im Entwurf des Gesellschaftsvertrags vorgesehenen Ausnahme von § 108 a GO NRW (Vollparität gem. § 108 b GO NRW) zu und beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 108 b Abs. 2 GO NRW zu stellen.


zu TOP 9.9
Stammkapitalveränderungen und Veränderungen des Gesellschaftsvertrages der Container Terminal Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01433-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veränderungen des Stammkapitals und des Gesellschaftsvertrages der Container Terminal Dortmund GmbH.




zu TOP 9.10
Erwerb von Genossenschaftsanteilen am Spar- und Bauverein Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00874-15)

Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten u.a. mit Verweis auf eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt zur Anmietung von Wohnungen für die Unterbringung von Asylbewerbern 10 Geschäftsanteile der Spar- und Bauverein eG zu erwerben. Die hier getroffene Regelung kann in analogen Fällen auf andere Genossenschaften angewendet werden.


zu TOP 9.11
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01675-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu und ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien der Gesellschaft, diese nach Abschluss des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und ggf. unter Berücksichtigung sich hieraus ergebender redaktioneller Veränderungen umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der im Entwurf des Gesellschaftsvertrags vorgesehenen Ausnahme von § 108 a GO NRW (Vollparität gem. § 108 b GO NRW) zu und beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 108 b Abs. 2 GO NRW zu stellen.


zu TOP 9.12
DSW21 - Verschmelzung der Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01453-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verschmelzung der Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH auf DSW21 zu.


zu TOP 9.13
Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01706-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.14
Wirtschaftsplan 2015/2016 - Ausweichspielstätte Schauspiel im Rahmen des Werkstattumbaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01714-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ergänzend zum Wirtschaftsplan des Theater Dortmund, eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 379.000 Euro zur Finanzierung der Ausweichspielstätte Schauspiel im Zuge des Werkstattumbaus.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vertragsvorbereitung und Unterzeichnung des Mietvertrages der Ausweichspielstätte Schauspiel.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt darüber hinaus die übertragenen Ermächtigungen der in der Spielzeit 2014/2015 nicht verwendeten Investitionsmittel in das Haushaltsjahr 2016 in voller Höhe.


zu TOP 9.15
DSW21 - Beteiligung an der Dortmund Logistik GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01667-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Beteiligung von DSW21 an der Dortmund Logistik GmbH.


zu TOP 9.16
Vermögenssteuer jetzt!
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01411-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom 18.05.2015 (Drucksache Nr.: 01411-15) vor:

„ … wir bitten um die Berücksichtigung des o.g. TOP und Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrages:

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich eindringlich für die Einführung einer Vermögensteuer aus. Die Stadt Dortmund tritt öffentlichkeitswirksam dem Bündnis "Vermögensteuer jetzt" bei.

Der Oberbürgermeister, die Stadtverwaltung und der Rat werden aufgefordert sich entsprechend gegenüber der Landes- und Bundesregierung für die Einführung einer Vermögensteuer einzusetzen.

Begründung:
Eine zentrale Aufgabe der Kommune ist es dafür Sorge zu tragen, dass durch die eigenen Mittel alle relevanten Aufgaben zur Sicherung der Daseinsversorgung und -vorsorge geleistet werden können.
In den vergangenen Jahren wurde dies für die Kommunen immer schwieriger, da die kommunalen Finanzmittel nicht mehr ausreichten, weil unter anderem durch die eklatante Verletzung des Konnexitätsprinzipes stetig Aufgaben des Landes und des Bundes auf die Kommunen und somit auf unsere Stadt übertragen wurden.

Daher ist auf Bundesebene endlich eine gerechte und faire Steuerpolitik notwendig, die die Einnahmeseite der Kommunen stabilisiert und auch neue Freiräume für Investitionen in Bildung und Ausbildung junger Menschen schaffen. Eine angemessene Vermögensteuer, die für sinnvolle Investitionen in Bildung und Infrastruktur verwendet würde, hätte einen breiten gesellschaftlichen Nutzen und würde auch den Ruhrgebietskommunen wie Dortmund zu Gute kommen.

Die Wiedereinführung der Vermögensteuer kann einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieser Finanzprobleme leisten. Dazu hat sich mit der Initiative "Vemögensteuer jetzt!" ein breites Bündnis gegründet. Von Heiner Geißler, Sigmar Gabriel, Sven Giegold und Dr. Sahra Wagenknecht bis zu Wissenschaftlern wie Prof. Dr. Rudolf Hickel, Prof. Dr. Friedrich Hengsbach und Prof. Dr. Heiner Flassbeck sowie namhaften Gewerkschaftsvertretern, insbesondere auch die Delegiertenversammlung der IG Metall Dortmund, wird die Initiative "Vermögensteuer jetzt" bereits unterstützt.
Die Stadt Dortmund kann durch den Beitritt zur Kampagne "Vermögensteuer jetzt!" ein wichtiges Signal senden und dadurch den Zusammenhang zwischen der dramatisch angespannten Lage der Kommunalfinanzen einerseits und der mangelhaften Besteuerung großer und größter Vermögen andererseits deutlich machen.

1. Städte und Gemeinden:
Marburg (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Mai 2012), Landkreis Gießen (Beschluss des Kreistages vom 25. Juni 2012), Göttingen (Beschluss des Stadtrats vom 14. September 2012), Landkreises Waldeck-Frankenberg (Beschluss des Kreistags vom 17. September 2012), Kiel (Beschluss des Stadtrats vom 20. September 2012), Duisburg (Beschluss des Stadtrats vom 24. September 2012), Kreis Groß-Gerau (Beschluss des Kreistages vom 24. September 2012), Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2012), Flensburg (Beschluss der Ratsversammlung vom 27. September 2012), Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg (Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. September 2012), Löhne (Beschluss des Stadtrats vom 27. September 2012), Herne (Beschluss des Stadtrats vom 02. Oktober 2012), Iserlohn (Beschluss des Stadtrats vom 02. Oktober 2012), Rüsselsheim (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Oktober 2012), Leipzig (Beschluss des Stadtrats vom 17. Oktober 2012), Landkreis Cuxhaven (Beschluss des Kreistages vom 17. Oktober 2012), Waltrop (Beschluss des Stadtrats vom 30. Oktober 2012), Bochum (Beschluss des Stadtrats vom 08. November 2012), Osnabrück (Beschluss des Stadtrats vom 13. November 2012), Oberhausen (Beschluss des Stadtrats vom 19. November 2012), Trebur (Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. November 2012), Hagen (Beschluss des Stadtrats vom 29. November 2012), Norden (Beschluss des Stadtrats vom 04. Dezember 2012), Samtgemeinde Ostheide (Beschluss des Samtgemeinderats vom 04. Dezember 2012), Waldkappel (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Dezember 2012), Werra-Meißner-Kreis (Beschluss des Kreistags vom 7. Dezember 2012), Emden (Beschluss des Stadtrats vom 13. Dezember 2012), Cuxhaven (Beschluss des Rats der Stadt vom 11. Dezember 2012), Hann. Münden (Beschluss des Stadtrats vom 13. Dezember 2012), München (Beschluss des Stadtrats vom 18. Dezember 2012), Main-Kinzig-Kreis (Beschluss des Kreistags vom 21. Dezember 2012), Essen (Beschluss des Stadtrats vom 30. Januar 2013), Bonn (Beschluss des Stadtrats vom 31. Januar 2013), Konstanz (Beschluss des Gemeinderats vom 31. Januar 2013), Witzenhausen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Februar.2013), Solingen (Beschluss des Stadtrats vom 21. Februar 2013), Odenwaldkreis (Beschluss des Kreistags vom 18. März 2013), Castrop-Rauxel (Beschluss des Stadtrats vom 21. März 2013), Hattingen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. März 2013), Laubertal (Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. April 2013), Tübingen (Beschluss des Gemeinderats vom 22. April 2013), Trier (Beschluss des Rates des Stadt vom 30. April 2013), Kamen (Beschluss des Stadtrats vom 16. Mai 2013), Lampertheim (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Mai 2013), Köln (Beschluss des Stadtrats vom 18. Juni 2013), Bezirk Lichtenberg (Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19. September 2013), Bezirk Spandau (Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2013), Lüdenscheid (Beschluss des Rates der Stadt vom 30. September 2013), Landkreis Rotenburg (Wümme) (Beschluss des Kreistages vom 18. Dezember 2013), Bezirk Pankow (Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29. Januar 2014), Marl (Beschluss des Rates der Stadt vom 27. März 2014), Hanau (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Juni 2014)

http://www.vermoegensteuerjetzt.de/


Rm Klink (Die Linke & Piraten) sieht in einer Vermögenssteuer die Chance Spielräume zu erweitern und die fraktionsübergreifend gewünschte Rekapitalisierung der Gemeinde zu erreichen.

Rm Reppin (CDU) erläuterte die Ablehnung seiner Fraktion u.a. mit Verweis auf die fehlende kommunale Zuständigkeit und führte darüber hinaus an, dass bis zur seinerzeitigen Aussetzung der Vermögenssteuer, der Aufwand die Steuer zu erheben, in Nordrhein-Westfalen größer war, als der Ertrag.

Rm Garbe (AfD) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion unter Bezugnahme auf die Aussetzung der Vermögenssteuer durch das Bundesverfassungsgericht.

Rm Brück (Die Rechte) unterstützt das Anliegen, da es aus seiner Sicht dazu führe, Unterschiede zwischen Arm und Reich zu begrenzen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortete Rm Langhorst das Vorgehen, die Thematik der Vermögensverteilung über die Vermögenssteuer anzugehen.

Rm Düdder (SPD) signalisierte die Zustimmung zum vorliegenden Antrag, da es dem Grundverständnis seiner Fraktion entspreche, wenn der Bessergestellte etwas mehr für den Schwächergestellten aufkomme.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) führte in Erwiderung auf vorherige Einlassungen an, dass der Vorschlag der Initiative „Vermögensteuer jetzt!“, eine 1%ige Millionärssteuer zu erheben, Einnahmen von ca. 20 Mrd. Euro einbringen würde.


Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion CDU, der Fraktion AfD und der Fraktion FDP/Bürgerliste den vorgenannten Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 01411-15) vom 18.05.2015.


zu TOP 9.17
Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01390-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den Sachstandsbericht aus dem Krisenstab bezüglich der in Bearbeitung befindlichen Projekte zur Kenntnis,
2. beschließt das weitere Vorgehen im Rahmen der geschaffenen Projektorganisation zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften,
3. ermächtigt die Verwaltung, bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften durch Containerlösungen die wirtschaftlichste Variante umzusetzen,
4. beschließt den Verzicht auf Einzelvorlagen (Vorlagen des Rates, der Fachausschüsse und interne Entscheidungsvorlagen), ausgenommen davon sind Baumaßnahmen des SV GVVF.
5. beschließt, über das weitere Vorgehen im Rahmen von Sachstandsberichten halbjährlich informiert zu werden,
6. beschließt gem. § 83 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Erwerb von Containern / Wohnraum bzw. für die Anmietung und Herrichtung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Finanzrechnung bis zu 3,3 Mio. € und in der Ergebnisrechnung bis zu 1,75 Mio. €.

zu TOP 9.18
Zusätzliche Straßen- und Platzreinigungen durch die EDG in der Dortmunder Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01690-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der EDG eine vertragliche Vereinbarung über die zusätzliche Reinigung von Straßen, Straßenbegleitgrün, Bürgersteigen und Plätzen im Zentrum der Dortmunder Nordstadt zu treffen, damit im Zeitraum vom 01.07.2015 – 30.06.2017 hier die Stadtreinigung intensiver betrieben wird.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Haus des Jugendrechts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00510-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 18.06.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.15 vor:

Der TOP 3.1 wurde nach TOP 2.1 behandelt
.
Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion beantragt folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag:
Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.

Begründung:
Der AKJF sollte großen Wert darauf legen, dass die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im neuen Haus des Jugendrechts einen hohen Stellenwert erhalten. Deshalb ist es erforderlich, die inhaltlichen Schwerpunkte der Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen aus jugendpolitischer Sicht zu beraten und zu bewerten.

Frau Dr. Tautorat zeigte sich von dem Projekt nicht vollständig überzeugt. Sie werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.

Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (10 Ja, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderung in fett):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten. Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.15 vor:

Frau Sticher (Dez3) stellte das Konzept des „Haus des Jugendrechts“ vor und stand für Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Verfügung. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Änderung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein „Haus des Jugendrechts“ zu schaffen und beauftragt die Verwaltung hierzu geeignete Räume zu finden. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie mit dem darin enthaltenen Antrag der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages des SPD-Fraktion, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten.

Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.


Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) führte bzgl. des Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion u.a. an, dass ein Vergleich von Zahlen jugendlicher Intensivtäter aus anderen Städten fehle. Weiter zeige die aktuelle Kriminalitätsstatistik keinen Anstieg von Zahlen, was die Einrichtung eines Haus des Jugendrechts rechtfertigen würde. Zudem fehle die Alternative, was eine Unterbringung von 14 Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe im Vergleich zur Unterbringung von den avisierten 40 Beschäftigten im Haus des Jugendrechts kosten würde. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Dr. Tautorat für eine Verstärkung der Präventionsarbeit aus.

Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten u.a. dahingehend, dass er das vorliegende Konzept nicht für überzeugend hält.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht in dem Projekt u.a. die Chance, bei den jugendlichen Intensivtätern schneller Zugriff zu bekommen, schneller zu helfen aber auch für Recht und Ordnung zu sorgen, sofern es notwendig ist.
Für die SPD-Fraktion verwies Rm Sohn auf die Diskussion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und die in der Argumentation ausgetauschten Sachargumente.

Rm Münch (FBI) hält ein Haus des Jugendrechts zwar nicht für geeignet, die Ursachen der Kriminalität zu bekämpfen, spricht sich aber dafür aus, dass jede Maßnahme vom Rat der Stadt unterstützt wird, die dazu führen kann Jugendkriminalität zu senken.

Vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen in anderen Städten wie bspw. Berlin, befürwortete Rm Garbe (AfD) den Versuch der Einrichtung des Haus des Jugendrechts, als ein Baustein im Sinne der Sicherheitsarchitektur für Dortmund.

Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) hält die Zentralisierung der Jugendgerichtshilfe für fachlich richtig und verwies im Übrigen auf die konstruktive Debatte im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 18.06.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten.

Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.


zu TOP 10.2
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01700-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen für 2016 zu.


zu TOP 10.3
Handlungskonzept Perspektive Europa
Einbringung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Die vorgenannte Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 10.4
Umbesetzung in Ausschüssen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01713-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 01713-15) zur Umbesetzung in Ausschüssen, vom 09.06.2015 vor:

„ … die SPD-Fraktion bittet den o.g. TOP für die Ratssitzung vorzusehen und beantragt folgende Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie:

Als neue persönliche Stellvertretung für das stimmberechtigte Mitglied Gudrun Heidkamp (bisher Alisa Spree) wird Frau Ute Pieper ernannt.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die zuvor dargestellte Umbesetzung.


zu TOP 10.5
Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00842-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die nachstehend genannten Notfallmaßnahmen für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nicht teil.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Generelle Anleinpflicht für Hunde in Wald-Naturschutzgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01722-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.2
Ausländeranteil 14,0 %; Ausländerkriminalität 38,4 % - Konsequenzen für den Masterplan Integration
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01724-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.3
Ausländeranteil 14,0 %; Ausländerkriminalität 38,4 % - Konsequenzen für den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01725-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
Vermüllung eines FFH-Habitats in Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01743-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
Radweg Dortmund Ems Kanal bei Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01744-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.6
Tötung von Tieren im Naturschutzgebiet Auf dem Brink durch den Kfz-Verkehr
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01745-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Rm Brück (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.2.1
Ausgesetzte Abschiebungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01731-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.2
Durchsuchungen von Asylbewerbern nach Waffen
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01732-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.3
Asyleinrichtungen im Umfeld von Entscheidungsträgern des Sozialamtes
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01733-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.4
Geruchsbelästigungen an der Osterfeldgrundschule
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01734-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.5
Dortmunder Tafel
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01735-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.6
Sperrung des Turnweges beim Spiel BVB Amateure - Dyn. Dresden
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01736-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.7
Vermüllungen im Umfeld des Signal-Iduna-Parks / Westfalenstadion bei Heimspielen
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01737-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.8
Hundesteuer
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01738-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.9
Gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01739-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




zu TOP 11.2.10
Veröffentlichung des Terminkalender des Oberbürgermeisters
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01740-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19:38 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau
Karl Heinz Dingerdissen
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer
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