Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO
am 09.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 15:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Jasmin Jäkel (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Katharina Magerstadt (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder

Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Dr. Petra Tautorat (Die Linke)

3. Verwaltung

Waltraud Bonekamp
Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung)
Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation u. Öffentlichkeit)

Gabriele Lieberknecht








Nicht anwesend waren:

RM Rita Brandt (SPD)
sB Falk-Thorsten Ermert

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 09.05.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 13.03.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)


3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -


4. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er wünschte den Mitgliedern, insbesondere Frau Liedschulte und Frau Blotenberg, alles Gute für die Zukunft (letzte Sitzung des Betriebsausschusses vor der neuen Ratsperiode).



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Uta Schütte-Haermeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 13.03.2014

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 13.03.2014 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2014
(Drucksache Nr.: 12223-14)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2014
(Drucksache Nr.: 12223-14)


A. Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 07.05.2014 vor:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass sie mit ihrer Fraktion für den Ausbau der TEK Biehleweg ist. Allerdings bittet sie, dass die Verwaltung die Planung überdenkt, da sie durch den Ausbau einen Stau befürchtet, der durch die große Anzahl an Kinder, die dort von den Eltern hingebracht werden, entstehen wird. Sie weist darauf hin, dass nur 4 Parkplätze vorhanden sind und diese nicht ausreichen werden.
Außerdem bittet sie um Überprüfung des derzeitigen Standortes der Bushaltestelle, welcher durch eine weitergehende Frequentierung evtl. verlegt werden sollte.

Herr Thieme von der NPD stellt dar, dass er der Vorlage nicht zustimmen kann.

Somit empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Thieme / NPD) mit den o. g. Ergänzungen von Frau Knappmann die Punkte 2 und 7 der o. g. Vorlage.“


B. Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.14 vor:


AUSWI: 07.05.2014:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungsund Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund


1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €

Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 € 7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


Herr Sohn verwies auf die vorliegenden Auszüge, wobei es sich aus seiner Sicht bei den Anregungen der Bezirksvertretung Mengede eher um bezirkliche Angelegenheiten handelt, die weniger in die „Zuständigkeit“ des Betriebsausschusses fallen.

Frau Pieper und Herr Barrenbrügge signalisierten Zustimmung zu der Vorlage und den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates.


C. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (s. B.) empfahl der Betriebsausschuss FABIDO einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund


1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €

Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.



3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Termin Besichtigung TEK Humboldtstraße und Kuithanstraße am 21.05.2014 (Information über den Besichtigungstermin wurde den Mitglieder und Fraktionen mit den Sitzungsunterlagen übersandt)
Zusätzlich wurde von ihm der Bezirksbürgermeister sowie dessen Vertreter eingeladen.








Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil um 15.10 Uhr.




Sohn Schütte-Haermeyer Lieberknecht
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