über die 17. Sitzung des Rates der Stadt
am 09.02.2023
Westfalenhalle
Sitzungsdauer: 13:00 - 17:25 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt, sind 82 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm Schlienkamp (SPD)
Rm Schmidt (SPD)
Rm Spaenhoff (SPD)
Rm Djine (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Jansen (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Uhlig (CDU)
Rm Perlick (AfD)
Rm Deyda
Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Nienaber-Willaredt
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Olaf Treichel
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Lisa Hinrichs
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 17. Sitzung des Rates der Stadt,
am 09.02.2023, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhalle
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2022
1.5 Verabschiedung StR Ludger Wilde
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26029-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 10.11.2022 (TOP 2.1) vor.
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26029-22-E3)
2.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26092-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
2.2 Energiemangellage/Ukraine
Verlängerung der priorisierten Ukraine-Personalbedarfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26719-22)
Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen - Schulung Dortmunder Krisenstab
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 25701-22-E4)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 15.12.22 (TOP 2.1) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2023 (Drucksache Nr.: 25701-22-E5)
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung; Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße –
Hier: Anpassung des Geltungsbereiches; Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes;
Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26691-22)
3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 106 Änderung Nr. 9 - Rheinische Straße -, hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26522-22)
3.3 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 15.12.22 (TOP 3.6) vor.
3.4 Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26689-22)
3.5 IGA 2027 - Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge des Zukunftsgartens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26510-22)
3.6 Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26217-22)
3.7 Umbenennung des Orchesterzentrums NRW in ''Orchesterzentrum NRW im Benno-Elkan-Haus''
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26339-22)
3.8 Quartierskoordination Marten - 2. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25570-22)
3.9 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26667-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 15.12.22 (TOP 3.34) vor.
3.10 Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral) im Stadtbezirk Innenstadt-West
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26668-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 15.12.22 (TOP 3.35) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 02.01.23 (Drucksache Nr.: 26668-22-E1)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Mehrweggeschirr für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26319-22)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26701-22)
5.2 Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26452-22)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021/22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26498-22)
6.2 Erhöhung der an Vereine zu zahlenden Platzwartentschädigungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26604-22)
6.3 Einrichtung von automatisierten Bewässerungsystemen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25549-22)
7. Schule
- unbesetzt -
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Wirkungsmonitor 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26071-22)
9.2 Energetische Ertüchtigung und Sanierung der Gebäudeautomation und der Beleuchtung des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek, Max-von-der-Grün-Platz 1-7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26619-22)
9.3 Änderungen im Verbund der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
hier: Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26663-22)
9.4 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Fortschreibung der Modernisierung der Dauerausstellung und bauliche Erweiterung - Ausführungsbeschluss bis zur Leistungsphase 4-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26334-22)
9.5 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26812-23)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage vom 25.01.2023 (Drucksache Nr.: 26812-23-E1)
9.6 Klinikum Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26879-23)
9.7 Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) ab dem 01.04.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26717-22)
9.8 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26505-22)
9.9 Entwurf des Gesamtabschlusses 2021 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26795-22)
9.10 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2022
(Drucksache Nr.: 26638-22)
Die Bitte um Stellungnahme (hier: 26638-22-E1, Ziffer 3) lag zur Sitzung am 15.12.22 (TOP 9.5) vor.
9.11 Straßenausbaubeiträge endgültig abschaffen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26988-23)
9.12 Veranstaltungen in den Westfalenhallen und dem Messe- und Kongresszentrum Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27058-23)
9.13 Lützerath - Aufarbeitung der Räumung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 27057-23)
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26093-22)
10.2 Erster Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26599-22)
10.3 Zusätzliche Stellenbedarfe beim StadtSportBund Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26581-22)
10.4 Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26710-22)
10.5 Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26695-22)
10.6 UEFA EURO 2024 - Unterzeichnung des "Sideletter Host City Rights" im Rahmen der Umsetzung der Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26783-22)
10.7 Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Schytomyr (perspektivisch Städtepartnerschaft)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26814-23)
10.8 UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26729-22)
10.9 Informationsreisen der politischen Ausschüsse in der Wahlperiode 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26784-22)
10.10 Umbesetzung in Gremien
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 26953-23)
10.11 Versorgungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26952-23)
10.12 Benennung einer Sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27055-23)
10.13 Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2023
Vorschlag zur TO (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27048-23)
10.14 Meinungsfreiheit statt Meinungstotalitarismus - Kein Auftrittsverbot für Dr. Daniele Ganser
Vorschlag zur TO (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27047-23)
10.15 Graue Wölfe und Furkan Gemeinschaft: Extremistischen Kräften keinen Raum geben!
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27056-23)
10.16 Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Verwaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 27061-23)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
11.1.1 Die Bestattung der Verstorbenen, welche keine bestattungspflichtigen Angehörigen (und keine Vorsorge zur Bestattung) haben.
Anfrage zur TO (Rm Gülec)
(Drucksache Nr.: 27051-23)
11.1.2 Der Religionsunterricht in den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 26287-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 11.1.1) vor.
11.2 Anfragen Rm Deyda
11.2.1 Bunkeranlagen im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Rm Deyda)
(Drucksache Nr.: 26998-23)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 13:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.
OB Westphal bittet die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben und bringt seine Betroffenheit und sein Mitgefühl für die Erdbebenopfer und deren Angehörige in Syrien und der Türkei zum Ausdruck. Nach einer Schweigeminute erklärt OB Westphal, die Verwaltung prüfe kurzfristig Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Gebiete sowie Hilfsorganisationen. Auch hebt er die große Hilfsbereitschaft der Dortmunder*innen hervor.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
Weiterhin gibt OB Westphal Hinweise zum abweichenden Sitzungsraum sowie zum Livestreaming.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:
Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25052-22) als Tagesordnungspunkt (TOP) 3.11
Berichterstattung durch Grünflächenamt zur Toilettensituation im Westpark
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.23
(Drucksache Nr.: 27063-23) als TOP 3.12
Erstellung eines Masterplans Demografischer Wandel für die Stadt Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023
(Drucksache Nr.: 25732-22) als TOP 5.3
Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25409-22) als TOP 8.1
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2023; hier:- Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 20.01.2023 und Folgebescheide - Klage gegen zukünftige Festsetzungsbescheide der Umlageverbände Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Regionalverband Ruhr (RVR)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 27105-23) als TOP 9.14
Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.23
(Drucksache Nr.: 24633-22) als TOP 10.17
Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24778-22) als TOP 10.18
Auch unterbreitet OB Westphal den Vorschlag, folgende Vorlagen abzusetzen:
3.3 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)
9.5 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschafts-verträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26812-23)
9.10 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Überweisung: Rat der Stadt vom 15.12.2022
(Drucksache Nr.: 26638-22)
10.1 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26093-22)
10.13 Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2023
Vorschlag zur TO (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27048-23)
Weiterhin sollen TOP 9.12 und TOP 10.14 wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam behandelt werden.
Rm Garbe (AfD) spricht sich gegen die gemeinsame Behandlung von TOP 9.12 und TOP 10.14 aus, da die Anträge sich sachlich unterscheiden. Er stellt den Antrag, dass der Vorschlag der AfD-Fraktion, vorgesehen als TOP 10.14, in der Tagesordnung nach dem TOP 2.1.1 eingereiht wird, da darin eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung zu sehen ist. Der Antrag zu 9.12 könne dahinter eingereiht werden und das Thema wäre hintereinander zusammen behandelt. Dann könnten auch fünf Minuten Redezeit für das Thema zugelassen werden.
Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den von Rm Garbe vorgetragenen Antrag zur Tagesordnung ab.
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit den oben genannten Änderungen mehrheitlich festgestellt.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten je Ratsmitglied und Tagesordnungspunkt zu begrenzen. Ausgenommen davon sind die Haushaltsreden, deren Dauer auf 15 Minuten je Fraktion und 5 Minuten je Einzelratsmitglied begrenzt werden soll.
Rm Bohnhof (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2022
Rm Bohnhof (AfD) lehnt die Niederschrift ab. Als Begründung führt er an, Aussagen seiner Fraktion würden verfälscht und gewertet.
Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2022 wird mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion genehmigt.
zu TOP 1.5
Verabschiedung StR Ludger Wilde
OB Westphal dankt StR Wilde im Namen des Rates der Stadt für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit und verabschiedet ihn.
StR Wilde dankt für die gute Zusammenarbeit. Er blickt insbesondere auf acht Jahre als Dezernent zurück. Er hebt hervor, viele wichtige Schritte in eine gute Zukunft für Dortmund und die Menschen gemeinsam gegangen zu sein bzw. auf den Weg gebracht zu haben. Er wünscht sich auch für die Zukunft, dass diese Gemeinsamkeit erhalten bleibt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26029-22)
Hierzu liegt dem Rat vor: - Vorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023“
(Drucksache Nr.: 26029-22)
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023“
(Drucksache Nr.: 26029-22-E3) -
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023
(Drucksache Nr.: 26029-22-E21)
- Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.23
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben von OB Westphal vom 11.01.23 vor:
Hinsichtlich des Ablaufs der Haushaltsberatungen im Rat schlage ich Ihnen vor, die Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 15 Minuten in folgender Reihenfolge vorzusehen:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- CDU-Fraktion
- Fraktion Die Linke +
- AfD-Fraktion
- Fraktion FDP/Bürgerliste
- Fraktion Die Partei
- SPD-Fraktion
Natürlich sind weitere Diskussionsbeiträge zum Haushalt 2023 möglich, bei der die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten bei einer Wortmeldung gilt.
Ziel ist es, die Beratung und Abstimmungen gegen 16.15 Uhr zu beenden, um nach der anschließenden Pause die verbleibenden Tagesordnungspunkte ordnungsgemäß zu behandeln. Bei der Beratung weiterer Tagesordnungspunkte schlage ich eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt vor.
Trotz dieses gestrafften Verfahrens ist es meiner Meinung nach möglich, die politische Meinung zum Haushalt 2023 und zum Abstimmungsverhalten ausführlich genug öffentlich darzustellen.“
OB Westphal leitet ein und erklärt, dass am Ende des Tagesordnungspunktes über die Beschlussvorschläge abzustimmen ist, zunächst aber die Grundsatzerklärungen gemäß des mit Schreiben vom 11.01.23 festgelegten Ablaufs abgegeben werden.
Die Grundsatzerklärungen zum Haushaltsplanentwurf 2023 werden sodann von Rm Dr. Neumann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dr. Suck (CDU), Rm Kowalewski (Die Linke+), Rm Garbe (AfD), Rm Kauch (FDP/Bürgerliste), Rm…(Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.) und Rm Neumann-Lieven (SPD) abgegeben und sind der Niederschrift als Anlagen 1 bis 7 beigefügt, dabei gilt das gesprochene Wort.
Danach nimmt Rm Gülec (BVT) Stellung. Dieser Beitrag ist als Anlage 8 beigelegt. Auch hier ist das gesprochene Wort maßgeblich.
Rm Bohnhof (AfD) sieht eine sparsame Haushaltsführung nach § 75 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nicht gewährleistet. Die Anträge der Fraktionen machen 70% des Fehlbedarfs aus. Mit Blick auf die Folgejahre ab 2024 sei dies fahrlässig. Die Übernahme von Altschulden durch Dritte lehnt er ab. Zumal potentielle Ausgaben nicht berücksichtigt sind. Er freut sich, dass nun ein Anliegen seiner Fraktion, die Steuerbefreiung für Assistenzhunde, beschlossen wurde, auch wenn die Fraktion Die Linke+ dies bei der AfD-Fraktion abgeschrieben habe.
Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) widerspricht dem Vorwurf des Abschreibens. Teil der Fraktion Die Linke+ ist auch die Tierschutzpartei, die sich u.a. intensiv mit diesen Themen beschäftigt. Der Erfolg des Vorschlags der Fraktion Die Linke+ liege vielmehr in geänderten bundesgesetzlichen Regelungen.
Rm Garbe (AfD) kritisiert den von Rm Gülec in seiner Haushaltsrede vorgetragenen Wunsch nach Zweisprachigkeit in Kitas. Diese Möglichkeit gebe es in der Türkei auch nicht.
Der Rat der Stadt beschließt unter Einbeziehung der Vorlage zur „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023“ (Drucksache Nr.: 26029-22) in Form der Fassung der Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023“(Drucksache Nr.: 26029-22-E3):
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 sowie aus der in der Begründung erläuterten Veränderung resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 (Anlage 5).
sowie der Ergänzungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023“ (Drucksache Nr.: 26029-22-E21):
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) aufbauend auf dem mit DS-Nr.: 26029-22 eingebrachten Stand des Haushaltsplanentwurfes 2023 unter Einbeziehung der mit DS-Nr.: 26029-22-E3 „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023“ vorgelegten Fortschreibung und der hierzu in den Anlagen 3 bis 5 dargestellten Veränderungen die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung 2023 sowie den Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan (Anlage 2). Darin enthalten ist die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026. Hier einbezogen sind die Beratungslage und die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seinen Sitzungen vom 26.01.2023 bzw. 02.02.2023.
2. beschließt den Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate wie mit der Vorlage DS-Nr.: 26029-22 eingebracht.
3. beauftragt die Verwaltung, die Teilpläne auf Grundlage der genannten Veränderungen zu aktualisieren.
4. beauftragt die Verwaltung, die Anlagen zum Haushaltsplan gem. § 1 KomHVO NRW zu aktualisieren.
und der Empfehlung des AFBL aus der öffentlicher Sitzung vom 26.01.23 mit der Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Haushalt für das Jahr 2023.
zu TOP 2.1.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26092-22)
Hierzu liegt dem Rat vor: - Vorlage „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023“
(Drucksache Nr.: 26092-22)
- Vorlage „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023, hier: Ergänzung zur
Drucksache Nr. 26092-22“ (Drucksache Nr.: 26092-22-E8)
Rm Bohnhof lehnt für die AfD-Fraktion den Stellenplan wegen der abgelehnten Änderungsanträge insgesamt ab.
Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der Vorlage „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023“ (Drucksache Nr.: 26092-22) in Form der Fassung „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023, hier: Ergänzung zur Drucksache Nr. 26092-22“ (Drucksache Nr.: 26092-22-E8) und unter Einbeziehung der Empfehlung des APOD vom 24.11.22 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste und unter Beachtung der Hinweise zum Abstimmverhalten der CDU-Fraktion durch Rm Vogeler:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergänzung zum Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis und beschließt den Stellenplan 2023 und die dazugehörige Ergänzung, mit den entsprechenden Empfehlungen aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 2.2
Energiemangellage/Ukraine
Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 15.12.22 (TOP 2.1) eine Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 25701-22-E4) vor.
Hierzu liegt dem Rat folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.23 (Drucksache Nr.: 25701-22-E5) vor:
1. die Verlängerung der aus den 74 priorisierten Personalbedarfen erfolgten und durch die betroffenen Fachbereiche nicht ausgesetzten 40 Personaleinsätze zur Bewältigung des Ukrainekonfliktes um ein Jahr,
2. die Einrichtung und Besetzung von fünf, auf zwei Jahre befristeten, Projekteinsätzen in der Bürger*innen- und Medienarbeit sowie der Krisenkommunikation der FBe 3 und 1/Dez,
3. die Einrichtung und Besetzung von fünf, auf drei Jahre befristeten Projekteinsätzen, um die Vorbereitungen auf eine Energiemangellage seitens Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz zu stärken sowie die unmittelbar unbefristete Besetzung zwei dieser Einsätze bei Kompensation durch freie budgetierte Planstellen innerhalb des FB 37.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme vom 25.01.23 (Drucksache Nr.: 25701-22-E5) zur Kenntnis.
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße –
Hier: Anpassung des Geltungsbereiches; Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes;
Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26691-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend dem unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich anzupassen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.
VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
VEP Hom 295 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
zu TOP 3.3
Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 3.4
Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26689-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beauftragt die Verwaltung zum Zeitpunkt des Programmaufrufs durch das Land Nordrhein-Westfalen einen Förderantrag zur Übernahme der Preisgelder zu stellen.
2. beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ den Heimat-Preis der Stadt Dortmund mit der jährlichen Durchführung eines Wettbewerbs auszuloben.
zu TOP 3.5
IGA 2027 - Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge des Zukunftsgartens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26510-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 25.01.2023 vor:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI) mit der obigen Anmerkung die Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge der Planungen des Dortmunder Zukunftsgartens zur IGA 2027 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für das Haushaltsjahr 2023 zu beschließen.“
Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht einen Gewinn im Projekt für die gesamte Stadt, da eine Nord-Süd-Vernetzung der Lebensräume, sozial und ökologisch, realisiert werden kann.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge der Planungen des Dortmunder Zukunftsgartens zur IGA 2027 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für das Haushaltsjahr 2023.
zu TOP 3.6
Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26217-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 07.02.23 (Drucksache Nr.: 26217-22-E1) vor:
Ich bitte darum, den o.g. Tagesordnungspunkt der Ratssitzung am 09.02.2023 um die Liste zur „Maßnahmenplanung Kommunale Schiene“ zu ergänzen und zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage
Liste „Maßnahmenplanung Kommunale Schiene““
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortschreibung der Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen (siehe Drucksache-Nr. 22319-21). Die Maßnahme wird mit 40 % aus dem Programm Kommunale Schiene NRW gefördert; eine Aufstockung der Förderung auf 60 % wurde in Aussicht gestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014154 - Kommunale Schiene NRW Erneuerungsinvestition Stadtbahn - (Finanzposition 780 820) mit folgenden seitens DSW21 für die Jahre 2023 bis 2027 prognostizierten Jahresauszahlungen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die entsprechende Anpassung des Budgets für den Stadtbahnbau im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff.
Der Rat der Stadt Dortmund schlägt dem Land NRW vor, das vom Orchesterzentrum NRW genutzte Gebäude Brückstr. 47, in „Orchesterzentrum NRW im Benno-Elkan-Haus“ zu benennen.
zu TOP 3.8
Quartierskoordination Marten - 2. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25570-22)
Der Rat der Stadt nimmt den 2. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26667-22)
Dem Rat der Stadt lag in der Sitzung am 15.12.22 (TOP 3.34) folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26667-22) vor:
Seitdem haben zwei Wasserstoffkonferenzen stattgefunden, mit dem Ergebnis des Zustandekommens einer Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Hamm und dem Kreis Unna als Ausgangspunkt für eine „Wasserstoffallianz Westfalen“. Als weitere Grundlagen für die Dortmunder Wasserstoffstrategie wurde von der Verwaltung auf die Projekte „Cleanport“ und „Energiecampus“ verwiesen sowie auf das „Handlungsprogramm Klima Luft 2030“ und den „Masterplan Energiezukunft“ (Drucksache Nr.: 16968-20-E1). Eine politische Befassung mit der Thematik sollte erfolgen, wenn die Rückmeldung zur Projektskizze vorliegt, mit der sich die Stadt in dem vom Bund initiierten Wettbewerb „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ in der Kategorie „HyExperts“ eingebracht und um Förderung beworben hat (Drucksache Nr.: 20680-21-E1).
Vor all diesen Hintergründen erbittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bis zur nächsten Ratssitzung am 9. Februar 2023 einen aktuellen Bericht zum Stand der vom Rat beauftragten „Dortmunder Wasserstoffstrategie“.“
Der Themenbereich Wasserstoff wird an mehreren Stellen innerhalb der Verwaltung bearbeitet und in Strategiedokumenten benannt. Perspektiven für den Einsatz von Wasserstoff als Energieträger werden sowohl im Masterplan Energiezukunft (DS-Nr. 23396-22) als auch im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 (DS-Nr. 22397-21) aufgezeigt. Darüber hinaus beschäftigt sich FB1/GBII in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Dortmund mit der Erarbeitung einer übergreifenden Strategie. Dazu haben bislang folgende wesentliche Aktivitäten stattgefunden:
- HyExperts Antrag
Im Juni 2021 wurde ein Förderantrag für das Programm „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der Kategorie „HyExperts“ gestellt. Leider war dieser Antrag für Dortmund nicht erfolgreich, sodass dieser Ansatz nicht weiter verfolgt werden konnte. Im Verlauf der Antragserstellung konnten jedoch zahlreiche Partner*innen für das Netzwerk akquiriert werden, die auch an zukünftigen Projekten beteiligt sein können.
- Dortmunder Wasserstoffkonferenz
Die „Dortmunder Wasserstoffkonferenz“ fand zum ersten Mal am 24.11.2021 statt und wurde aufgrund des Erfolgs des Formats am 24.11.2022 wiederholt. Bei der Konferenz werden regionale Akteure aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette zusammengebracht und der gegenseitige Austausch angeregt. Ziel ist es, ein Netzwerk für Kooperationen und Projekte aufzubauen sowie einen Austausch über die damit in Verbindung stehenden Herausforderungen zu etablieren. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Hamm und dem Kreis Unna hat zu einer zunehmenden Ausrichtung der Konferenz in Richtung Westfalen geführt. Das Veranstaltungsformat soll daher künftig unter dem Namen „Westfälische Wasserstoffkonferenz“ fortgeführt werden.
- Kooperationsvereinbarung mit Hamm & Unna
Die Städte Dortmund und Hamm sowie der Kreis Unna verbindet seit Jahrhunderten weit mehr als eine rein geografische Nachbarschaft. Enge Kultur-, Wirtschafts- und Infrastrukturbeziehungen, die sich auf Mikroebene beständig weiterentwickeln, sowie ausgeprägte Pendler-Bewegungen spiegeln auch heute den engen realen Verflechtungsgrad im westfälischen Ruhrgebiet wider. Auf dieser Mikroebene zählen keine kommunalen Grenzen – gelebt und gearbeitet wird in Funktionsräumen. Dieser Zusammenhang gilt auch für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, bei der gegenseitig von den jeweiligen Stärken der Partner profitiert werden kann.
Um die Zusammenarbeit der Städte Dortmund und Hamm, des Kreises Unna sowie der Wasserstoffallianz Westfalen zu unterstreichen, wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel ist es, einen strategischen Rahmen abzustecken und somit eine abgestimmte und transparente Arbeitsgrundlage für zukünftige gemeinsame Wasserstoffprojekte zu legen. Die Kooperationsvereinbarung versteht sich dabei als allgemeines Dokument, das auch von Dritten an geeigneter Stelle (z.B. zur Untermauerung von Förderprojekten) verwendet werden kann, sowie als Inspiration und Motivation zur gemeinsamen Zukunftsgestaltung. Neben dem Aufbau der Wasserstoffwirtschaft ist eine zweite wichtige Säule der vereinbarten Kooperation die Etablierung einer neuen multimodalen und innovativen Logistik-Drehscheibe.
- H2-Klimaschutznetzwerk Ruhr des RVR
Der Regionalverband Ruhr hat im Januar 2022 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzoffensive beim Bundesumweltministerium einen Förderantrag für ein „H2-Klimaschutznetzwerk Ruhr“ gestellt. Der Vorteil des Netzwerkes für die Kommunen umfasst einen viertel-jährlichen Austausch mit den anderen Kommunen und dem Netzwerkmanagement über aktuelle Entwicklungen zu Wasserstoff-Themen in der Metropole Ruhr und die Nutzung eines IT-Tools, mit dem die erreichte Treibhausgasminderung sichtbar gemacht werden kann. Darüber hinaus berät das Netzwerkmanagement zu investiven Fördermöglichkeit und vernetzt kommunal übergreifende Projekte und Initiativen.
Der Antrag wurde seitens der Stadt Dortmund mit einer Absichtserklärung unterstützt. Nach der positiven Rückmeldung seitens des Bundesumweltministeriums ist das Netzwerk gestartet und die Stadt Dortmund dem Netzwerk zusammen mit allen weiteren Kommunen der Metropole Ruhr offiziell beigetreten. Dazu fand am 08.11.22 eine Auftaktveranstaltung beim Regionalverband Ruhr in Essen statt.
- H2-Betankungsinfrastruktur
Zurzeit gibt es in Dortmund eine Wasserstofftankstelle in der Schützenstr. 2-4. Seitens möglicher Betreiber von Wasserstofftankstellen besteht darüber hinaus Interesse, weitere Betankungsmöglichkeiten – auch für den Schwerlastverkehr – in Dortmund zu errichten. Dazu sind FB1/GBII sowie die Wirtschaftsförderung in Gesprächen mit den entsprechenden Unternehmen.
- Wasserstoff-Regionalanalyse
Für die Erarbeitung einer Wasserstoffstrategie ist es erforderlich, zunächst die lokalen Gegebenheiten zu erfassen. Dazu wurde zwischen August bis Dezember 2022 von FB1/GBII eine Studie in Auftrag gegeben und betreut, welche die lokalen Potentiale für die Wasserstofferzeugung sowie den Import von Wasserstoff dem zu erwartenden Verbrauch gegenüber stellt. Darüber hinaus wurden über eine Unternehmensumfrage Anknüpfungspunkte für Dortmunder Unternehmen an der Wasserstoff-Wertschöpfungskette identifiziert.
Die Zahlen aus der Studie bestätigen die bisherige Annahme, dass die regionalen Potentiale für die Erzeugung von grünem Wasserstoff sehr begrenzt sind und Dortmund seinen künftigen Bedarf in erster Linie über Importe decken muss. Der Gesamtbedarf in der Stadt Dortmund wird in der Studie mit rund 95.000 Tonnen Wasserstoff pro Jahr beziffert, wovon ein wesentlicher Anteil (57.000 t/a) auf die Industrie entfällt.
Der vollständige Abschlussbericht der Studie befindet sich im Anhang dieser Stellungnahme.
- Großprojekte
Durch die Großprojekte „CleanPort“ (DS-Nr.: 00836-15 - Errichtung des CleanPorts und 23827-22 Weiterentwicklung CleanPort) und „Energiecampus“ (DS-Nr. 19970-21 - Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes) mit deren Umsetzung das Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund beauftragt ist, werden wesentliche Impulse für den Standort gesetzt. Beide Projekte bilden dabei eine Symbiose entlang der Wertschöpfungskette: Während der „CleanPort“ als industrieller Standort die Technologieentwicklung zur Erzeugung, Transport, Speicherung und Anwendung von Wasserstoff in Industrie und Mobilität fokussiert, liefern Forschung und Entwicklung auf dem Energiecampus den technologischen Fortschritt entlang der Wertschöpfungskette im Bereich der Energiewirtschaft und Wasserstoff. Aus diesem Grund sollen beide Projekte gleichermaßen vorangetrieben werden, um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen und für Dortmund und die Region einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.
Als Technologiestandort wird Dortmund voraussichtlich vor allem auf die Forschung und Entwicklung von Wasserstofftechnologien sowie auf die am Standort in Wirtschaft und Wissenschaft vorhandene Energiesystemkompetenz setzen, um so Teil der Wertschöpfungskette zu sein und sich zu einer Zulieferregion für die Wasserstoffwirtschaft zu entwickeln. Die durchgeführte Studie sowie die stattgefundenen Wasserstoffkonferenzen haben gezeigt, dass bei Dortmunder Unternehmen in umfangreichem Maße Anknüpfungspunkte an Bereiche der Wasserstoffwertschöpfungskette bestehen. Hier besteht ein großes Potential für den Wirtschafts- und Technologiestandort Dortmund, dessen Entwicklung die Stadtverwaltung durch entsprechende Maßnahmen unterstützen muss.
Von einer lokalen, großskaligen Produktion von Wasserstoff wird aufgrund eines mangelnden Potentials zur Produktion von regenerativem Strom weiterhin abgesehen. Die Errichtung sowie der Betrieb von Anlagen im Pilotmaßstab können dagegen einen Beitrag für die Entwicklung von Technologie, Regulatorik und Akzeptanz leisten. Eine frühzeitige Etablierung von Wasserstoffverbrauchern im Stadtgebiet kann dazu führen, dass der Standort Dortmund frühzeitig bei Maßnahmen zur Beschaffung von Wasserstoff, wie dem Pipeline-Bau, berücksichtigt wird. Es wird daher angestrebt, weitere Projekte mit Wasserstoffbezug in Dortmund zu realisieren.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch schwer abzusehen, welchen Anteil der Energieträger Wasserstoff in den verschiedenen Sektoren tatsächlich einnehmen wird. Während es in vielen industriellen Bereichen nur wenige Alternativen für die Dekarbonisierung gibt, sind im Verkehrs- und Wärmesektor auch andere vielversprechende Optionen wie die Wärmepumpe oder die batterieelektrische Mobilität vorhanden. Hier muss sich in den kommenden Jahren zeigen, welchen Marktanteil die jeweiligen Technologien langfristig übernehmen.
Wegen vieler Unabwägbarkeiten wird FB1/GBII den politischen Gremien im Laufe des Jahres 2023 ein Strategiedokument vorlegen, welches fortlaufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden soll.“
Wasserstoff gilt als Zukunftstechnologie auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimaschonenden Energieversorgung. Viele Regionen wetteifern aktuell bei dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Die Stadt Dortmund sollte dieser Entwicklung nicht hinterherschauen, sondern die Potenziale der Wasserstoffwirtschaft am Standort Dortmund aktiv erschließen. Der Dortmunder Hafen als Industrie- und Logistikstandort und als Verkehrsdrehscheibe könnte hierbei eine wichtige Rolle einnehmen.
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, unter Einschluss der Projekte „CleanPort“ und „Energiecampus“ gemeinsam mit der Dortmunder Hafen AG und DSW21 ein Konzept für die Entwicklung des Dortmunder Hafens zu einem umfassenden Wasserstoff-Hub vorzulegen. Der Dortmund Hafen soll zu einem überregionalen Knotenpunkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden, von der Forschung und Entwicklung von Wasserstofftechnologien bis hin zur Schaffung der Infrastruktur für Produktion, Import, Transport und Endnutzung bzw. Anwendung von Wasserstoff.
2. Im Rahmen der Konzepterstellung sind
· der Anschluss Dortmunds an Wasserstoffversorgungsnetze (z. B. via Pipeline),
· die Erschließung von Wasserstoffquellen und
· der Aufbau eigener Wasserstofferzeugungskapazitäten
zu prüfen. Ziel muss sein, dass Dortmund an ein Wasserstoffversorgungsnetz angeschlossen ist. Ferner muss Dortmund Zugang zu Wasserstoffquellen erhalten und über eigene Wasserstofferzeugungskapazitäten verfügen. Hierbei muss die Erzeugung nicht zwingend in Dortmund stattfinden. Die Frage des Aufbaus eigener Erzeugungskapazitäten ist gemeinsam mit dem DSW21-Konzern einer Lösung zuzuführen.
3. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt im Projekt „RH2INE“ die Entwicklung eines Wasserstoff-Versorgungskonzepts für Binnenschiffe. Die Verwaltung wird gebeten, die Ansiedlung eines solchen Pilotprojekts für Binnenschifffahrt mit Wasserstoffantrieb am Standort Dortmund zu prüfen.
4. Das Konzept für den „Wasserstoff-Hub Dortmund“ ist den zuständigen politischen Gremien im dritten Quartal 2023 vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird gebeten, die im Rahmen der letzten Dortmunder Wasserstoffkonferenz mit der Stadt Hamm und dem Kreis Unna geschlossene Kooperationsvereinbarung zur „Wasserstoffallianz Westfalen“ dem Rat der Stadt Dortmund zur nächsten Sitzung vorzulegen.“
OB Westphal fasst zusammen, dass der Antrag also als eingebracht anzusehen ist, ein Beschluss jedoch heute nicht zu fassen ist.
Rm Kowalewski (Die Linke+) wünscht bald eine gebündelte Darstellung der Einzelmaßnahmen der unterschiedlichen Agierenden zum Thema Wasserstoff in Dortmund.
OB Westphal nennt die Westfälische Wasserstoffallianz als Bindeglied. Über diesen Weg soll eine kompakte Zusammenstellung erfolgen.
Rm Rudolf nimmt für die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag wohlwollend zur Kenntnis und schlägt die Beratung in den Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW), für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vor.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht hier ein Beteiligungsthema berührt, somit wäre auch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) einzubeziehen.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.23 (Drucksache Nr.: 26667-22-E1) zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt überweist den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.02.23 (Drucksache Nr.: 26667-22-E2) zur weiteren Beratung in die Ausschüsse AKUSW, AMIG, AWBEWF und AFBL.
zu TOP 3.10
Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral) im Stadtbezirk Innenstadt-West
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26668-22)
Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 15.12.22 (TOP 3.35) die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26668-22) vor:
Die Grundsatzentscheidung der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund auf der Entwicklungsfläche SMART RHINO steht immer noch aus und es werden weiterhin Gespräche mit den drei beteiligten Ministerien (Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Ministerium der Finanzen und Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) geführt.
In den vergangenen Monaten wurde das Projekt gemeinsam mit den Projektbeteiligten (Stadt Dortmund, Thelen Gruppe, IHK zu Dortmund und Fachhochschule Dortmund) weiterentwickelt. Neben dem bereits bestehenden und regelmäßig tagenden Arbeitskreis aus Verwaltung und externen Akteuren wurden die drei Themengruppen „Wettbewerb“, „Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung“ sowie „Mobilität“ gebildet.
Die Durchführung des städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs ist der nächste geplante größere Planungsschritt zur Weiterqualifizierung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des vorliegenden Strukturkonzeptes. Die Ausgestaltung dieses Qualifizierungsverfahrens steht jedoch in Abhängigkeit von der Ansiedlung der Fachhochschule, da diese Entscheidung Auswirkungen u. a. auf die städtebauliche Konzeption, Wirtschaftlichkeit und die finale Verkehrserschließung hat. Um die konkreten inhaltlichen Wettbewerbsplanungen voranzubringen, ist die Landesentscheidung zur Zukunft der FH Dortmund daher zwingend abzuwarten.
In Vorbereitung auf das Wettbewerbsverfahren ist eine informelle Bürger*innenbeteiligung mit analogen wie digitalen Formaten geplant. Auch hierfür müssen jedoch die zentralen Rahmenbedingungen des Entwicklungsvorhabens geklärt sein, um eine sinnvolle und qualitativ hochwertige Beteiligung zu ermöglichen. Mit der Ausgestaltung der Beteiligungsformate sowie den dafür notwendigen Vorbereitungen beschäftigt sich die Themengruppe „Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung“. Für den gesamten Prozess der Beteiligung soll das neu eingerichtete Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/) als zentrale digitale Plattform genutzt werden, für dessen Erprobung die Stadt Dortmund eine der Modellkommunen war.
Um Interessierte an den aktuellen Entwicklungen rund um das ehemalige Hoesch-Spundwand-Areal teilhaben zu lassen, wurden in den letzten Monaten einige Führungen über das HSP-Areal mit Fachpublikum durchgeführt. Eine Ausweitung dieser Baustellentouren für die breite Öffentlichkeit befindet sich in Abstimmung mit dem Eigentümer und Investor.
Im Bereich der Verkehrsplanung ist in den vergangenen Monaten eine Reihe von Vorprüfungen und Analysen durchgeführt worden, die für eine Weiterqualifizierung des Gesamtprojektes erforderlich sind. Die Themengruppe „Mobilität“ zeichnet sich durch eine enge Zusammenarbeit der städtischen Bereiche Mobilitätsplanung und Tiefbau sowie der Vertreter*innen der DSW21 und der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH aus und beschäftigt sich mit den Fragen der Erschließung im Straßenverkehr (inkl. Fuß- und Radverkehr), Stadtbahnverlängerung und H-Bahnplanung.
Zur Prüfung der Erschließungsmöglichkeiten im Straßenverkehr wird ein Verkehrsgutachten mit unterschiedlichen Variantenuntersuchungen durchgeführt. Zusammen mit dem Verkehrsgutachterbüro werden Lösungsansätze für die Haupterschließung und die Verortung von Parkhäusern gesucht, um das angestrebte Ziel eines nahezu autofreien Quartiers zu erreichen. Dazu gehört auch, dass das Gelände für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sowie für den Busverkehr der DSW21 sehr gut erschlossen wird. Die Entscheidung der Landesregierung, ob die Fachhochschule mit auf das Gelände umzieht, ist auch ausschlaggebend für die Variantenuntersuchungen, so dass die weitere Bearbeitung des Gutachtens derzeit ruht.
Für die Umsetzung der Stadtbahnplanung „Ausfädelung der Stadtbahnlinie U 43“ aus der Rheinischen Straße auf die Fläche von SMART RHINO wurden in einer Machbarkeitsstudie verschiedene Variantenuntersuchungen erstellt.
In der laufenden Machbarkeitsstudie zur H-Bahnplanung wird eine Trassenführung von der S-Bahn-Haltestelle Dorstfeld im Süden, über das SMART RHINO Areal bis zum Dortmunder Hafen und perspektivisch bis zum Fredenbaumpark im Dortmunder Norden untersucht. Zugunsten einer gewissen Flexibilität für das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren wird ein Trassenkorridor auf dem ehem. HSP-Areal definiert. Die Machbarkeitsstudie ist Ende 2022 abgeschlossen.
Im Weiteren erfolgen intensive Abstimmungen zwischen DSW21, H-Bahn-Gesellschaft, dem Fachbereich Tiefbau und dem Geschäftsbereich Mobilitätsplanung, damit eine Verknüpfung der unterschiedlichen Mobilitätsformen an einem zentralen Mobilitäts-Hub realisiert werden kann.
Das Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (LWL-DLBW) teilt die fachliche Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Dortmund aus der Machbarkeitsstudie, dass die ehem. Walzendreherei, die sog. Feldherrenhalle und das sog. Emscherschlösschen denkmalwürdig sind. Somit sollen die drei Objekte unter Denkmalschutz gestellt werden. Gegenwärtig wird die Anhörung zur Eintragung der Objekte in die Denkmalliste der Stadt Dortmund gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erstellt.
Die Entwicklung des Areals der ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) bietet auch für die angrenzenden Bestandsquartiere Unterdorstfeld und das westliche Unionviertel ein enormes Entwicklungspotenzial. Um die positiven Impulse zu nutzen und eine stadträumliche Verknüpfung von Alt und Neu zu ermöglichen, arbeitet das Amt für Stadterneuerung derzeit an einem gebietsübergreifenden integrierten Handlungskonzept.
Durch vorbereitende Untersuchungen, die ein Planungsbüro im Auftrag der Stadterneuerung aktuell durchführt, wird zudem für Teilbereiche die Ausweisung eines Sanierungsgebietes geprüft.
Die Einbindung der Eigentümer*innen, Bewohner*innen und Gewerbetreibende in diesen Prozess ist dabei ein zentraler Bestandteil der Analyse und Konzepterarbeitung. Im September 2022 hat es daher zwei Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in den Quartieren gegeben. Neben allgemeinen Erläuterungen zum Verfahren wurde vor allem der Frage nachgegangen, was sich in Unterdorstfeld und dem westlichen Unionviertel aus Sicht der Bewohner*innen tun soll, um sich zu zukunftsfähigen und noch lebenswerteren Quartieren weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ab dem ersten Quartal 2023 eine schriftliche Befragung der Eigentümer*innen, Bewohner*innen und Gewerbetreibenden des Sanierungsverdachtsgebietes durchgeführt. Durch die Befragung werden zusätzliche Kenntnisse über den Zustand der Gebäude und des Grundstücksbestandes ermittelt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und der Erkenntnisse aus den beiden Auftaktveranstaltungen sollen dann im nächsten Schritt zielgerichtete Maßnahmen zur Aufwertung entwickeln werden. Eine erneute Vorstellung und Diskussion dieser Ergebnisse mit den Bewohnern, Eigentümern und weiteren Akteuren aus den Quartieren ist für die 2. Jahreshälfte 2023 vorgesehen.“
„mit dem jetzt einzurichtenden Verkehrswendebüro soll eine interdisziplinär und fachbereichsübergreifend, agil arbeitende Einheit für die Kernthemen der Verkehrswende in Dortmund geschaffen werden. So sollen gemeinsame Projekte des Planungs- und Tiefbauamtes organisatorisch amtsübergreifend und durchgängig betreut werden, um einen reibungslosen Prozessablauf sicherzustellen. Daneben wurde zum Haushalt 2022 ein Beschluss zur Einrichtung einer „Task-Force-Radverkehr“ gefasst, welcher einer Umsetzung bedarf.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
- Umsetzung komplexer, stadtweit bedeutsamer Verkehrsplanungs- und Bauprojekte in einzelnen Handlungsfeldern
- Umbau wichtiger Verkehrsachsen (z.B. Hellweg/Kaiserstraße) - Quartiersgaragen.
2. Der im Zuge der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2022 gefasste Beschluss zur Einrichtung einer „Task-Force-Radverkehr“ wird durch die Einrichtung des Verkehrswendebüros lediglich in Bezug auf den RS1 und die Velorouten umgesetzt.
Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, die Bündelung und Priorisierung weiterer gemeinsamer Vorhaben im Bereich Radverkehr von Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und Tiefbauamt im Sinne einer vereinheitlichten Projektstruktur und Projektplanung zeitnah der Politik zum Beschluss vorzulegen.
„…die o.g. Ratsvorlage ist inkl. des Zusatz- und Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zuletzt in der Sitzung des AFBL am 08.12.22 in die Haushaltsberatungen des AFBL im Januar geschoben worden.
Aus Sicht der Verwaltung bedarf es vor der Beratung einer Einordnung des politischen Antrags. Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Wunsch geäußert, dass die Aufgabenbeschreibung für das Verkehrswendebüros um drei Themen erweitert werden soll.
a) Umsetzung komplexer, stadtweit bedeutsamer Verkehrsplanungs- und Bauprojekte und Bauprojekt in einzelnen Handlungsfeldern
b) Umbau wichtiger Verkehrsachsen (z.B. Hellweg/Kaiserstraße)
c) Quartiersgaragen
An dieser Stelle sei zunächst darauf hingewiesen, dass das Verkehrswendebüro die Aufgabe
hat, die Verkehrsprojekte mit größeren Investitionen zu beschleunigen. Es besteht aber nicht
der Anspruch alle Aufgaben der Verkehrswende in diesem Büro zu konzentrieren. Die bestehenden Strukturen sowohl im GB Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes als auch im Tiefbauamt werden weiterhin genutzt, um die anderen, ebenfalls wichtigen Aufgaben der Verkehrswende weiter zu bearbeiten.
Zu a) Unabhängig vom Verkehrswendebüro werden die gesamtstädtisch bedeutsamen (Verkehrs-) Planungsprojekte (wie bspw. Speicherstraße, Energiecampus, SmartRhino oder Hauptbahnhof Nord) auch unter dem Aspekt neuer Mobilitätsangebote und zukunftsfähiger Erschließung in den bestehenden Strukturen der Verwaltung weiter bearbeitet.
Zu b) Der Umbau wichtiger Verkehrsachsen ist Bestandteil der vier Säulen des Verkehrswendebüros. Gerade in dem Themenfeld „Stadtbahn“ geht es nicht nur um Stadtbahnverlängerungen, sondern auch um die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen inkl. des Umbaus des Straßenraums z.B. an der Hellwegachse (von Kaiserstraße/Franziskanerstraße bis Rüschebrinkstraße). Ebenso soll die Maßnahme der Wallringumgestaltung im Verkehrswendebüro bearbeitet werden, da alle Velorouten auf dem Wallring zusammenkommen.
Zu c) Der Bau von Quartiersgaragen passt dagegen nicht in die derzeitig geplante Struktur des Verkehrswendebüros, da hier eine weitere Qualifikationen von Mitarbeitenden (Immobilienwirtschaft, Hochbau) gefragt wären, die in der Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie im Tiefbauamt aktuell nicht vorhanden sind. Darüber hinaus liegt ein Konzept für den weiteren Umgang mit Quartiersgaragen noch nicht vor. Es bleibt also offen, ob die Stadtverwaltung hier selbst tätig werden soll oder dies andere Akteure der Stadtgesellschaft nicht günstiger und effizienter erledigen können. Diesen Prozess gilt es zunächst abzuwarten.
Darüber hinaus wird in dem Antrag angeregt, dass die Verwaltung „die Bündelung und Priorisierung weiterer gemeinsamer Vorhaben im Bereich Radverkehr von Stadtplanungs- und Bauordnungsamt im Sinne einer vereinheitlichten Projektstruktur und Projektplanung zeitnah der Politik zum Beschluss“ vorlegen solle.
Unabhängig von dieser Anregung wird zugesagt, dass es auch über die Maßnahmen im Verkehrswendebüro zum RS1 und zu den Velorouten weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Dortmund geben wird. Hierzu gehören bspw.
die fahrradfreundliche Umgestaltung des Heiligen Wegs sowie der Treibstraße – Grüne
Str. – Heiligegartenstraße – Jägerstraße
die Schaffung von Radverkehrsanlagen bei anstehenden Deckensanierungen und baulichen Umgestaltungen von Hauptverkehrsstraßen
die Ausdehnung der Fahrradfrüherkennung an den Lichtsignalanlagen
weitere Grünpfeile für Radfahrende an Lichtsignalanlagen
die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Umfeld der IGA2027
Diese Maßnahmen werden mit dem bestehenden Personal umgesetzt. Für das Verkehrswendebüro wird dagegen zusätzlich Personal benötigt, um diese Großprojekte leisten zu können. Gerade das Personal dort, soll vom „Alltagsgeschäft“ befreit werden, und sich nicht um „alles“ kümmern müssen, sondern ausschließlich um die Planung der Investitionsvorhaben in den Handlungsfeldern Stadtbahn, H-Bahn, Velorouten und RS1. Ohne das zusätzliche Personal – auch über den jetzt zu beschließenden Personalbedarf hinaus (s. Beschlussvorschlag unter Nr. 5 bzw. Abbildung Nr. 5 der VO 25052-22) - können die o.g. Maßnahmen des Verkehrswendebüros wie z.B. die Wallringumgestaltung nicht weiterverfolgt werden.
Es wird daher empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Ratsvorlage zu folgen.“
Der AFBL nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der AFBL beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS Nr.: 25052-22-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des beschlossenen Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (siehe oben) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen: - siehe Beschlussvorschlag -
Rm Berndsen (SPD) wünscht für seine Fraktion eine sozialverträgliche und schnelle Verkehrswende. Die Vorlage sorge nun für die Umsetzung und ist der richtige Schritt.
Rm Waßmann erklärt, die CDU-Fraktion möchte in der Fassung des AFBL zustimmen.
Rm Garbe (AfD) möchte eine Wende, weg von der Verkehrswende. Er sieht im Verkehrswendebüro eine Einrichtung gegen eine attraktive Innenstadt und gegen den Pkw-Verkehr. Die Planer*innen könnten an anderer Stelle gute Arbeit leisten, so sei bei den Bürgerdiensten viel zu tun. Auch die Erhöhung der Parkpreise sei eine weitere Maßnahme gegen den Autoverkehr und lenke den Verkehr weg.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL (fett/kursiv) aus seiner Sitzung am 26.01.23 nachfolgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung eines Verkehrswendebüros zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neuschaffung und die sofortige Besetzung von 4 Planstellen im Fachbereich 61 sowie von 7 Planstellen im Fachbereich 66 (= insgesamt Neuschaffung von 11 Planstellen) inkl. der verbundenen Personalaufwendungen und Personalsachaufwendungen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Besetzung der Planstellen mit Hilfe einer Personalagentur im Haushalt 2023 einmalig 150.000 EUR im FB16 zu berücksichtigen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Sachaufwendungen für zu erstellende Verkehrsgutachten und weitere Planungsleistungen im FB 61 ab dem Haushaltsjahr 2023 um 100.000 EUR jährlich zu erhöhen. Darüber hinaus werden die Sachaufwendungen des FB61 im Haushalt 2023 einmalig um 4.020 EUR erhöht, um Kosten für Seminare zum agilen Arbeiten durchzuführen.
5. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass in einem zweiten Schritt mögliche weitere Personalbedarfe entstehen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Vorlage.
6. Im Sinne der in der Vorlage genannten „Einheit für die Kernthemen der Verkehrswende in Dortmund“ wird die vorliegende Aufgabenbeschreibung des Verkehrswendebüros um die folgende Projektaufstellung erweitert:
Im sehr belebten Westpark gäbe es derzeit keine ausreichenden Toiletten Möglichkeiten. Die bisherige Lösung, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West einen Toilettenwagen für 6 Monate finanziert, ist aufgrund des Todes des Betreibers in dieser Form nicht mehr möglich. Das Grünflächenamt sei allerdings auch der Meinung, dass bis zum Saisonbeginn im April eine Lösung gefunden werden muss.
Der jetzt noch dort vorhandene Toilettenwagen wird in den nächsten Tagen vom Grünflächenamt abtransportiert und bis zur endgültigen Erbschaftsklärung auf einem städtischen Gelände abgestellt.
Herr Hundorf berichtet, dass es nicht viele Alternativen zur Klärung der Toilettensituation gibt und sich daher die Installation eines Toilettenwagens bewährt hat. Alternativ möglich wären Container oder Dixie-Klos, wobei Letzteres sicherlich nur eine Notlösung sein kann, da es keine Möglichkeit zum Händewaschen gäbe. Aufstellbare Waschanlagen seien witterungsbedingt keine Lösung.
Der Hochbunker vor Ort, unter Leitung der Kulturbetriebe, dürfe nicht genutzt werden, da dort im Depot auch Kunstwerke gelagert werden. Diese Möglichkeit sei ausgeschlossen.
Nach Diskussionen in der Bezirksvertretung Innenstadt-West kam man zu der Ansicht, dass auf Dauer nur eine feste Toilettenanlage, ähnlich wir im Fredenbaum Park eine Lösung darstellen kann.
Als Interimslösung beauftragt die Bezirksvertretung Innenstadt-West das Grünflächenamt ab April einen Container/Toilettenwagen im Westpark aufzustellen.
Herr Hundorf wird bis Ende Februar Möglichkeiten in Erfahrung bringen und der Bezirksvertretung Innenstadt-West hier von berichten.
Parallel hierzu möchte die Bezirksvertretung Innenstadt-West den Rat bitten, Gelder für den Bau einer festen Toilettenanlage zur Verfügung zu stellen, damit eine zukunftsträchtige Lösung gefunden werden kann.
Antrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen entsprechende Gelder für die Installation einer Toilettenanlage im Westpark mit einzustellen, damit es keine Interimslösung mehr geben muss.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig den o.g. Antrag.
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Workshopreihe „Mehrwegsystem für Dortmund“ zur Kenntnis und beauftragt die Wirtschaftsförderung mit der Einführung eines Unterstützungsprogramms zur beschleunigten Einführung von Mehrwegbechern und -behältern in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Wirtschaftsförderung mit der Umsetzung einer Marketingkampagne zur Bewerbung des Unterstützungsprogramms und zur Sensibilisierung der betroffenen Unternehmen für die Mehrwegangebotspflicht.
3. Der Rat der Stadt Dortmund gibt die im Haushaltsbegleitbeschluss 2022 mit der Bezeichnung „Einführung eines Dortmunder Mehrwegbechers-to-go“ mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel in Höhe von 150.000 € frei.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26701-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel (BV Brackel) aus der Sitzung am 19.01.23 vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten für die Jahre 2023 und 2024.
zu TOP 5.2
Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26452-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund“ um 2.310.154 €.
zu TOP 5.3
Erstellung eines Masterplans Demografischer Wandel für die Stadt Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.23
(Drucksache Nr.: 25732-22)
Dem Rat liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus seiner Sitzung vom 26.01.23 vor:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Westphal,
bitte nehmen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung:
Der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung zu beauftragen, einen Masterplan Demografischer Wandel zu erarbeiten. Entweder in eigener Verantwortung oder in Kooperation mit den Beteiligten des Masterplans Demografie der TU Dortmund.
Begründung:
…
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Frau Tenbensel (Fraktion Die LINKE+) gibt an, dass sie anderer Auffassung sei und ein Masterplan Demografischer Wandel benötigt werde. Sicherlich würde es Sinn machen, so eine Auflistung zu erstellen, dennoch müsse man noch mal genau schauen, was gemacht werden könne, um auch alten Menschen, die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu leben.
Frau Löhken-Mehring (Seniorenbeirat) erklärt, dass es richtig sei, dass an der Universität Dortmund nicht an einem Masterplan Demografie gearbeitet werde. Aber, es gebe einen Masterplan Wirtschaft 2.0 mit zwei Kompetenzfeldern. Ein Kompetenzfeld davon sei der Demografische Wandel. Es gebe einen Forschungszusammenschluss aus Fachhochschule, der TU selbst, dem Institut für Gerontologie, dem Leipniz-Institut, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Alle mit dem Schwerpunkt Demografischer Wandel. Da es bereits so ein großes Forschungsfeld mit dieser Vielfalt im wissenschaftlichen Bereich in Dortmund gebe, frage sich der Seniorenbeirat, in wie weit Verwaltung und auch Kommunalpolitik in diese Kompetenz- und Forschungsbereiche involviert seien und ob es möglich wäre, sich hier einzubinden? Sie sehe eine dringende Notwendigkeit, hier aktiv mit zu gestalten.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) merkt an, dass es sich hier um ein wesentliches Thema handele und der Demografische Wandel alle treffe. Er glaube, dass man sich damit intensiv befassen müsse, die Ressourcen für einen solchen Masterplan aber wahrscheinlich auch sehr umfangreich seien. Er sehe einen massiven Handlungsbedarf, allerdings fehle ihm das Packende.
Frau Zoerner (Stadträtin) erläutert, dass das Thema „Demografischer Wandel“ mehr sei, als die Frage, was sich für alte Menschen verändere. Es sei etwas, was sich durch alle Generationen ziehe und auch Stadtentwicklung, Wohnbauentwicklung, etc. betreffe. Die Diskussion dazu habe es 2015 in anderer Form schon gegeben und seinerzeit sei die „Altengerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels“ daraus entstanden. Das sei ein Bereich, für den dieser Ausschuss zuständig sei. Aus dem „Fachdienst für Senioren“ gebe es im Laufe des Jahres noch einen Bericht. Das komplette Thema „Demografischer Wandel“ betreffe alle Fachbereiche und es sei nicht leistbar, das aus einem Fachdezernat zu bearbeiten. Was aus diesem Ausschuss noch dazu betrachtet werden könne, seien Punkte, wie z. B. das kleinräumige Pflegemonitoring. Es gebe eine Menge aus der Zuständigkeit dieses Ausschusses, was schon erarbeitet worden sei. Darüber hinausgehend noch andere Themen federführend zu bearbeiten sei nicht leistbar.
Frau Löhken-Mehring ergänzt, dass die zentrale Frage sei, ob es bereits Strukturen in der Verwaltung gibt, die das Thema in den einzelnen Bereichen aktuell hielten und ob mit dem Bewusstsein gearbeitet werde, dass alle Fragen in der Verwaltung mit Auswirkung auf den Demografischen Wandel im Blick wären, wenn es darum ginge, Entscheidungen zu treffen?
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht das Thema auch nicht nur im ASAG. Da die Auswirkungen ganz unterschiedliche Bereiche betreffen, müsse es an einer anderen Stelle untergebracht werden, um es auch in anderen Ausschüssen diskutieren zu können. Sie schlägt vor, das auszugliedern und aus einer neutralen Perspektive außerhalb der Verwaltung im Vergleich zu unterschiedlichen Masterplänen, etwas Neues zu erarbeiten. Das könne eine Strategie sein, die dann den Demografischen Wandel mitbearbeitet, aber erst einmal bündelt, was es zu diesem Themenbereich schon gibt. Danach könne eine Strategie entwickelt werden, die sowohl der Verwaltung als auch der Politik Handlungsempfehlungen aufzeigt. Das könne auch beim Oberbürgermeister angesiedelt werden, um von dort eine Streuung in die Ausschüsse zu ermöglichen. Es könne aber auch sinnvoll sein, die einzelnen Masterpläne der Dezernate zusammenzutragen und das dann extern jemandem zu übergeben, der die Vergleiche anstellt.
Frau Zoerner erklärt zu der Anmerkung von Frau Löhken-Mehring, dass der Fachdienstes für Senioren der einzige Bereich sei, der in einer ämterübergreifende Arbeitsgruppe zu diesem Thema arbeite, aber eben zu der Fragestellung „Altengerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels“. Das sei der Ort, an dem aus ihrer Sicht alle relevanten Bereiche der Stadtverwaltung und darüber hinaus Seniorenbeirat, TU usw. zusammen arbeiten. Der sinnvollste Weg festzustellen, ob ein Masterplan benötigt werde, sei erst einmal zusammenzustellen, was es bereits gebe. Viele Dinge – wo nicht direkt Demografie drüber stehe - seien bereits erarbeitet worden.
Herr Langhorst schlägt vor, aus diesem Ausschuss über die anderen Ausschüsse oder den Rat die einzelnen Fachbereiche zu bitten, einen Überblick über deren Bemühungen im Hinblick auf den Demografischen Wandel zu erstellen. Erst, wenn man eine solche Übersicht habe, stelle sich die Frage, ob man noch einen Masterplan o. ä. brauche.
Frau Kleist (SPD-Fraktion) verweist auf das Institut für Gerontologie und regt an ob man eruieren könne, was das Institut schon alles mache bzw. ob das hier im Ausschuss nicht vorgestellt werden könne.
Herr Bahr hält die externe Beauftragung für problematisch. Es müssten Gelder hinterlegt werden, man müsse schauen, wen man damit beauftrage etc. Seiner Ansicht nach müsse es eine Stelle geben, die die Dezernate animiere, das aufzulisten, was man habe und das letztendlich in den Beratungslauf für alle Ausschüsse gibt.
Der ASAG empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig …, die einzelnen Dezernate aufzufordern, einen Sachstand zum Thema „Demografischer Wandel“ aus der jeweils eigenen Perspektive darzustellen und das z. B. über FB1 gebündelt der Politik und der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.“
Rm Bohnhof (AfD) hält den Ansatz für zu kurz gedacht, viele Dinge würden nicht berücksichtigt. Seine Fraktion habe solch einen Masterplan schon 2014 gefordert. Aus seiner Sicht startet der Prozess zu spät.
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des ASAG und beschließt einstimmig:
Die einzelnen Dezernate werden aufgefordert, einen Sachstand zum Thema „Demografischer Wandel“ aus der jeweils eigenen Perspektive darzustellen und das z.B. über FB1 gebündelt der Politik und der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021/22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26498-22)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2022, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 52.363, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.447 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der durch die Abschreibungen und Verringerung der Urlaubsrückstellungen entstehende Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.896.456,64 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Der verbleibende durch coronabedingte Mehrwendungen entstandene Verlust in Höhe von 550.957,29 € wurde im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz isoliert und wird ebenfalls durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, so dass ein Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 € ausgewiesen wird.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.2
Erhöhung der an Vereine zu zahlenden Platzwartentschädigungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26604-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Platzwartentschädigungen an Vereine ab 2023 mit einem Finanzvolumen von 130.000 € jährlich.
zu TOP 6.3
Einrichtung von automatisierten Bewässerungsystemen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25549-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung des bestehenden Investitionsvorhabens Bewässerungsanlagen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark.
7. Schule
- unbesetzt -
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.23
(Drucksache Nr.: 25409-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgernde Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für das Jahr 2023.
Die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 erfolgt in den Haushaltsberatungen des AFBL.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2024 und 2025.“
Rm Spieß (SPD) verweist auf die Haushaltsbeschlüsse. Er geht davon aus, dass der Beschluss damit schon erfolgt sei, die Abstimmung hier sei im Zweifelsfall unschädlich.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einstimmig die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2024 und 2025.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Wirkungsmonitor 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26071-22)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2021.
zu TOP 9.2
Energetische Ertüchtigung und Sanierung der Gebäudeautomation und der Beleuchtung des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek, Max-von-der-Grün-Platz 1-7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26619-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Sanierung der Gebäudeautomation inklusive Erneuerung der Mess- Steuer- Regeltechnik und der Kälte- bzw. Heizungsanlage und die Umrüstung der Beleuchtungskörper auf LED-Beleuchtung im gesamten Gebäude der Stadt- und Landesbibliothek (StLB), Max-von-der-Grün-Platz 1-7. (Kostenvolumen insgesamt ca. 2.921.100 €)
2. stimmt der Beauftragung der Städt. Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der Maßnahme zu.
zu TOP 9.3
Änderungen im Verbund der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
hier: Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26663-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft der EDG Holding GmbH (EDG H) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu. Die Zustimmung umfasst die Umfirmierung der heutigen MVA Hamm Betreiber Holding GmbH in „INNOWA GmbH“, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages dieser Gesellschaft sowie die anschließende Übertragung von 50% der Gesellschaftsanteile der INNOWA GmbH von der EDG H auf die DEW21.
2. Der Rat der Stadt stimmt der Bestellung von Herrn Matthias Kienitz (EDG) und Herrn Dr. Jens Kanacher (DEW21) zu Geschäftsführern der INNOWA GmbH zu.
zu TOP 9.4
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Fortschreibung der Modernisierung der Dauerausstellung und bauliche Erweiterung - Ausführungsbeschluss bis zur Leistungsphase 4-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26334-22)
Rm Garbe (AfD) hält die Maßnahme für unnötig. Die existierende Gedenkstätte ist gut und ausreichend. Eine zusätzliche Investition, noch dazu mit Blick auf den Haushalt, würde die Qualität nicht verbessern.
Bm Schilff begrüßt im Namen der SPD-Fraktion die Weiterentwicklung. Die bisherige Ausstellung, welche zuweilen Kritik erfuhr, werde eingelagert und bleibt damit erhalten. Die bauliche Erweiterung ist wichtig, um – u.a. für junge Menschen – auch neue Medien in die Gedenkstätte einzuführen.
Rm Mader (CDU) hält die Fortentwicklung für wichtig, da es immer weniger Zeitzeug*innen gibt und somit solche Orte an Bedeutung gewinnen. Dabei sei es wichtig, daran zu erinnern, dass solch eine Zeit nie wieder kommen darf.
Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) erkennt eine vielseitige Beteiligung bei der Fortentwicklung der Steinwache. Sie sieht keine Argumente gegen die beabsichtigte Maßnahme. Sonderausstellungen sind weiter möglich. Schlussendlich bieten die baulichen Veränderungen auch Menschen mit reduzierter Mobilität die Möglichkeit, die Ausstellung zu besuchen.
Rm Dudde (B‘90Die Grünen) sieht neue Erkenntnisse aus der Forschung, die Eingang in die überarbeitete Ausstellung finden sollen. Dadurch wird der Blickwinkel der Verfolgung durch die Nazis nochmal geweitet.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Modernisierung der Dauerausstellung durch die Kulturbetriebe Dortmund fortzuführen. In diesem Zusammenhang werden die Kulturbetriebe Dortmund ermächtigt, die Planungen für die bauliche Erweiterung bis zur Leistungsphase 4 voranzutreiben. Zum Ende der Leistungsphase 3 sowie einer weiteren Fördermittelakquise ist ein Ausführungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme Steinwache einzuholen.
zu TOP 9.5
EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26812-23)
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 9.6
Klinikum Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26879-23)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Begründung dargestellten Änderungen im Gemeinnützigkeitsparagraphen (§ 3) des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH sowie auch den korrespondierenden Änderungen in den Gesellschaftsverträgen der
E. Do gGmbH, der Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH und der ServiceDo gGmbH zu.
zu TOP 9.7
Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) ab dem 01.04.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26717-22)
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund. (Beherbergungsabgabensatzung).
zu TOP 9.8
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26505-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 08.02.23 vor:
(…)
Frau Dr. Goll (CDU) schlug vor, wie bereits im AMIG besprochen, den Beschlussvorschlag zu ergänzen und stellt mündlich den Antrag, dass der Beschlussvorschlag um Ziffer „4“ auf Grund der Kostenerhöhung wie folgt ergänzt wird: 4. beschließt die weitere Planung und Realisierung zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen gemäß Szenario 6 der Anlage 1 – Aufheben der bisherigen Ausschreibungen und Neuausschreibungen (nach Kostenerhöhungsbeschluss).
Herr Spieß (SPD) signalisiert die Zustimmung der Fraktion.
Frau Remiszewski (Linke +) zeigte sich irritiert, dass in der Vorlage zur Klimarelevanz angegeben sei, dass der Bau sich positiv auf den Klimaschutz auswirke, da der Bauantrag die Fällung von 70 Bäumen beinhaltet.
Frau Lögering (B´90/Die Grünen) geht auf den Umgang mit Paragraphen ein, dass diese in Abhängigkeit von den Fachbereichen nicht einheitlich angewendet werden. Hier sollen Standards etabliert werden.
Der Schulausschuss nimmt die Empfehlung des AMIG zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten (Änderung fett) Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung -
4. beschließt die weitere Planung und Realisierung zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen gemäß Szenario 6 der Anlage 1 – Aufheben der bisherigen Ausschreibungen und Neuausschreibungen (nach Kostenerhöhungsbeschluss).“
Der Rat der Stadt Dortmund
2. beschließt die Anpassung des Investitionsvolumens für den Neubau von bisher 18.523.800 Euro um 8.724.552 Euro auf 27.248.352 Euro,
3. beschließt die Berücksichtigung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Erhöhung der investiven Mittelbedarfe 2023 – 2026 zur Aktualisierung im Rahmen des endgültigen Haushalts 2023 ff.
4. beschließt die weitere Planung und Realisierung zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen gemäß Szenario 6 der Anlage 1 – Aufheben der bisherigen Ausschreibungen und Neuausschreibungen (nach Kostenerhöhungsbeschluss).
Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) verpflichtet die Städte und Gemeinden in NRW Beiträge bei einer Straßensanierung zu erheben. An dieser rechtlichen Verpflichtung hat sich auch nichts durch die Einführung des landesseitigen Förderprogramms geändert. Der Landtag hat die Landesregierung im März 2022 aufgefordert, bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen. Dieser Verpflichtung ist die Landesregierung bisher nicht nachgekommen.
Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung sieht ebenfalls eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor. Die derzeitige Rechtslage verpflichtet die Kommunen aber, weiter aufwändige Verwaltungsverfahren zur Ermittlung der Beiträge zu betreiben. Dies ist selbst bei einer Förderfähigkeit der Maßnahme erforderlich und stellt insoweit einen ergebnislosen Verwaltungsaufwand dar, da die Beitragsbescheide dann keine Forderung enthalten. Hinzu tritt nun zusätzlich der Aufwand für die Beantragung und Abwicklung des Förderprogramms. Das Förderprogramm umfasst jedoch nicht alle Sanierungsmaßnahmen. Die Städte und Gemeinden bleiben weiter verpflichtet, Beitragsbescheide für Maßnahmen an Anlieger*innen zu verschicken, deren Beschluss vor dem 1. Januar 2018 erfolgt ist. Es werden demnach nicht alle Anlieger*innen von den Straßenausbaubeiträgen entlastet. Für Anlieger*innen sowie für Städte und Gemeinden besteht selbst bei einer grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme keine Planungs- und Rechtssicherheit. Es besteht zum einen kein Anspruch auf eine Förderung und zum anderen ist aufgrund der nicht gesetzlichen Ausgestaltung des Programms ein das Haushaltsjahr übergreifender Bestand des Programms nicht garantiert.
Mit der Stellungnahme der Verwaltung mit der Drucksachennummer 25612-22 hat die Verwaltung die oben beschriebene aktuelle Problemlage im Zusammenhang mit der bislang nicht erfolgten kompletten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge noch einmal dargestellt. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Landesregierung in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefordert, die Straßenausbaubeitrage komplett abzuschaffen. Die eben genannte Verwaltungsvorlage kommt aber zu dem Schluss, dass es zurzeit unklar sei, ob es zu einer kompletten Abschaffung der Straßenausbaubeitrage nach dem KAG kommt.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert daher die Landesregierung erneut auf, die Straßenausbaubeiträge im KAG komplett abzuschaffen und den Kommunen die Einnahmeausfälle aus dem Landeshaushalt zu ersetzen. Bis dahin ist das Förderprogramm so anzupassen, dass auch Maßnahmen förderfähig sind, für die noch keine Bescheide bestandskräftig festgesetzt wurden.“
Der Rat der Stadt Dortmund stellt zum Antrag der SPD-Fraktion mit der Drucksachen-Nummer 26988-23 fest:
1. In der Koalitionsvereinbarung „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft werden und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzt werden.
2. Mit dem übergangsweise geschaffenen Förderprogramm über die NRW.Bank auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Straßenausbaubeiträge“ vom 3. Mai 2022 sind die Straßenausbaubeiträge de facto abgeschafft und die Bürgerinnen und Bürger entsprechend entlastet.
3. Zur Prüfung der Einzelheiten für eine dauerhafte Lösung wurde ein rechtswissenschaftliches Gutachten eingeholt, das – wie auch Medienberichten zu entnehmen war – nun ausgewertet wird und dessen Ergebnisse mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Weiteren beraten werden.“
Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) hält den Antrag vor dem Hintergrund der Absichten der Landesregierung für überflüssig. Daher wurde der gemeinsame Gegenvorschlag vorgelegt. Inhaltliche Diskussionen gehören in das Gesetzgebungsverfahren im Landtag, nicht in den Rat der Stadt.
Rm Mader (CDU) kritisiert die Überschrift des SPD-Antrags, da es neben Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG auch Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gebe. Dies wird im Antrag nicht erwähnt. In den letzten Jahrzehnten habe die SPD die Chance gehabt, diese Beiträge abzuschaffen.
Rm Kowalewski erklärt, die Fraktion Die Linke+ stehe weiter zu der vor einigen Jahren im Rat verabschiedeten Resolution zum Thema. Ein weiterer Beschluss ist folglich nicht nötig. Die Fraktion Die Linke+ nimmt beide Anträge zur Kenntnis und beteiligt sich nicht an den Abstimmungen.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt zum Beitrag des Rm Schreyer fest, dass B‘90/Die Grünen vor Eintritt in die Landesregierung Themen, über die sie heute lieber im Landtag debattieren möchte, gern im Rat diskutiert. Dem Punkt 2 des gemeinsamen Antrags von B‘90/Die Grünen und CDU könne er zustimmen und beantragt eine Einzelabstimmung. Ansonsten folgt seine Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion.
Rm Bohnhof (AfD) sieht die SPD mit dem Antrag auf dem richtigen Weg. Für die Vergangenheit wirft er der SPD ein Versäumnis vor. Der gemeinsame Antrag von B‘90/Die Grünen und CDU enthält die Beschreibung eines Zustandes. Einen Antragstext erkennt er darin nicht.
Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 26988-23, gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion Die Partei ab.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion Die Partei und unter Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke+ Ziffer 1 des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 26988-23-E1):
In der Koalitionsvereinbarung „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft werden und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzt werden.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion Die Partei und unter Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke+ Ziffer 2 des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 26988-23-E1):
Mit dem übergangsweise geschaffenen Förderprogramm über die NRW.Bank auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Straßenausbaubeiträge“ vom 3. Mai 2022 sind die Straßenausbaubeiträge de facto abgeschafft und die Bürgerinnen und Bürger entsprechend entlastet.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion Die Partei und unter Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke+ Ziffer 3 des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 26988-23-E1):
Zur Prüfung der Einzelheiten für eine dauerhafte Lösung wurde ein rechtswissenschaftliches Gutachten eingeholt, das – wie auch Medienberichten zu entnehmen war – nun ausgewertet wird und dessen Ergebnisse mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Weiteren beraten werden.
zu TOP 9.12
Veranstaltungen in den Westfalenhallen und dem Messe- und Kongresszentrum Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27058-23)
Wie unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – festgestellt, werden die TOP 9.12 und 10.14 gemeinsam aufgerufen und erörtert.
Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und Die Partei vom 08.02.23 (Drucksache Nr.: 27058-23-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 in einer Resolution festgehalten, dass „in Dortmund kein Platz für menschenverachtendes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit und damit auch nicht für Antisemitismus ist.“
Darüber hinaus hat sich der Rat der Stadt Dortmund am 21.2.2019 der Grundsatzerklärung des Netzwerkes zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund angeschlossen. Darin heißt es unter anderem:
„ …dass Organisationen, Vereinen und Personen, die etwa den Holocaust leugnen oder relativieren….keine Räumlichkeiten oder Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dementsprechend ist die Zusammenarbeit mit Gruppen oder Einzelpersonen, die den oben genannten Definitionskriterien widersprechen, abzulehnen.“
Dr. Ganser gilt unter dem Deckmantel eines sogenannten „Friedensforschers“ seit Jahren als Verschwörungsideologe/Verschwörungstheoretiker. Unter anderem vergleicht Ganser in dem Film „ Pandamned“ aus dem Jahr 2022 die von ihm wahrgenommene Trennung von „geimpften“ und „ungeimpften“ Personen mit der Verfolgung von Jüdinnen und Juden während des Nationalsozialismus.
„Derartige Aussagen sind eindeutig als antisemitisch und geschichtsrevisionistisch einzustufen, da sie die Shoah relativieren und den mörderischen Antisemitismus des Nationalsozialismus als eine vermeintliche „Spaltung“ in der Bevölkerung verharmlosen“ bewertet das Netzwerk zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund diese Vorgänge. Ebenso führte Dr. Ganser unter Moderation von Jürgen Elsässer, Herausgeber der Zeitschrift „Compact“, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft, ein Gespräch mit dem Neonazi Karl- Heinz Hoffmann, dem Anführer der ehemaligen rechtsterroristischen „Wehrsportgruppe Hoffmann“, die in den 1980er Jahren verboten wurde.
"Dr. Ganser unterstützt und verbreitet unter anderem Theorien, die eine Nähe zu antisemitischen Verschwörungserzählungen aufweisen und bei Personen, die hier für empfänglich sind, auf fruchtbaren Boden fallen“, so das Netzwerk zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund weiter.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, LINKE+ und DIE PARTEI um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt begrüßt die inzwischen ergangene Absage der Veranstaltung durch die Westfalenhallen Unternehmensgruppe ausdrücklich.
2. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, sowohl die eigenen MitarbeiterInnen als auch die der städtischen Tochterunternehmen stärker für die Anwendung und Umsetzung der oben erwähnten Beschlüsse des Rates zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund zu sensibilisieren und zu schulen. Hierzu sind ggf. in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund und der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie z.B. Workshops zur Bildung vertiefender Kenntnisse für Beschäftigte in der Verwaltung und den städtischen Tochterunternehmen durchzuführen.
3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, sicherzustellen, dass in Zweifelsfällen vor der Vermietung von städtischen Räumlichkeiten oder von Räumen/Flächen städtischer Tochterunternehmen an ggf. extremistische MieterInnen die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie um eine Einschätzung gebeten wird.
4. Im Rahmen der vom Rat der Stadt beschlossenen Fortschreibung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus wird die von der Koordinierungsstelle erarbeitete Broschüre für VermieterInnen in Dortmund auch auf die Anwendung bei städtischen Räumlichkeiten und Räumen städtischer Tochterunternehmen inhaltlich ausgeweitet und überarbeitet. Neben Hinweisen für das Erkennen extremistischer MieterInnen sollen auch die Bereiche Antisemitismus/AntisemitInnen und Verschwörungstheorien/ VerschwörungstheoretikerInnen aufgenommen werden.
5. Der Rat bittet die in Gründung befindliche Ethikkommission der Stadt Dortmund, sich zeitnah nach ihrer Gründung mit der Frage von Meinungs- und Kunstfreiheit einerseits und den dem gegenüberstehenden Ansprüchen an die Vermietung von Räumlichkeiten/Flächen der Stadt Dortmund und ihrer Tochterunternehmen zu beschäftigen und dem Rat entsprechende Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von Vermietungen an ExtremistInnen und VerschwörungstheoretikerInnen vorzuschlagen.“
Bm Schilff (SPD) erinnert an zwei Resolutionen des Rates zum Antisemitismus, zur Menschenverachtung und Fremdenfeindlichkeit. In einem Beschluss aus 2019 hat der Rat entschieden, dass Personen, Organisationen und Vereinen, die den Holocaust leugnen oder relativieren, keine Räume oder Flächen in Dortmund zur Verfügung gestellt werden dürfen. Zum Antrag der AfD-Fraktion merkt er an, dass der gemeinsame Antrag mitnichten die Meinungsfreiheit infrage stellt. Besonders für seine Partei, die in zwei deutschen Republiken verboten wurde, sei die Meinungsfreiheit ein enorm hohes Gut. Der AfD-Antrag ziele nur darauf, sich selbst in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass Dortmund kein Platz für menschenfeindliches Gedankengut, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ist. Holocaustleugnende oder –relativierende erhalten folglich keine städtischen Räumlichkeiten. Dieser im Rat getroffene Beschluss gilt auch für einen Auftritt von Daniele Ganser. Das Netzwerk zur Bekämpfung von Antisemitismus hat sich unter Angabe von Belegen den Sachverhalt angeschaut und öffentlich dargelegt. Daher begrüßt sie ausdrücklich, dass es in städtischen Räumen keinen Auftritt des Herrn Ganser geben wird. Für die Zukunft wünscht sie die bessere Schulung von Mitarbeitenden und Verantwortlichen für die Bekämpfung von Antisemitismus und anderem menschenverachtendem Gedankengut. In diesem Kontext hebt sie die Bedeutung der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie hervor.
Sie kritisiert, dass gerade in digitalen Netzwerken den demokratischen Kräften vorgeworfen wird, Toleranz und Meinungsfreiheit zu missachten oder gar die Demokratie abzuschaffen. Vor diesem Hintergrund muss Klarheit über die Verletzlichkeit der Demokratie herrschen, dies habe nicht zuletzt das Jahr 1933 gezeigt. Demokratie muss sich wehren können gegen die, die sie unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit abschaffen wollen, die Menschenachtung, Antisemitismus und Rechtspopulismus vertreten. Wer behauptet, Herrn Ganser würde die Meinungsäußerung verboten, sagt die Unwahrheit. Er bekommt lediglich für seine Thesen keine Bühne in den Räumen der Stadt Dortmund.
Rm Garbe (AfD) ist der Meinung, Rm Reuter wäre nicht Opfer, sondern Täterin, denn sie verhindere den Auftritt des Herrn Ganser in Dortmund. Den Vorwurf des Antisemitismus nennt er „hingebogen“. Im gehe es auch nicht um den Auftritt des Herrn Ganser, sondern darum, dass die freie Rede verletzt wird. Er sieht seine Fraktion als Verteidigerin der Demokratie und hofft auf die eingelegten Rechtsmittel, denn seine Fraktion möchte sich ein Bild von der Veranstaltung machen und hat den Ticketkauf aus Fraktionsmitteln bestritten. Er geht davon aus, dass die Geschäftsführung der Westfalenhallen lange auf die Durchführung bestanden habe, denn Herr Ganser trat in der Vergangenheit bereits in den Westfalenhallen auf. Den Oberbürgermeister sieht er in der Rolle, der Geschäftsführung der Westfalenhallen Druck gemacht zu haben, so dass sie keine andere Wahl hatte. Auch mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der Westfalenhallen kritisiert er die Entscheidung. Für die Zukunft würden mittels geplanter Veranstaltungssatzung Veranstaltungen in „gut“ und „böse“ unterteilt.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) äußert sich verwundert über die Thesen des Rm Garbe zur Demokratie. Er sieht in den Demonstrationsteilnehmenden vor der Westfalenhalle einen Beleg für die extremen Positionen des Herrn Ganser. So habe laut Pressebericht dort ein Vertreter der Partei Die Rechte gesprochen. Damit machen die Veranstaltenden sich mit dieser Person gemein. Bei dem Thema geht es nicht um die Meinungsfreiheit, sondern darum, ob die Demokratie sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit hinter das Licht führen lassen muss. Mitnichten wird ein Auftrittsverbot für Herrn Ganser gefordert. Vielmehr ist es die freie unternehmerische Entscheidung, wer Herrn Ganser Räumlichkeiten vermietet. Vertragsfreiheit gilt auch für die Westfalenhallen, die Entscheidung der Gesellschafter*innen gegen solch einen Vertrag ist legitim und kein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Kritisch sieht er den Vertragsschluss deshalb, weil dieser Referent schon in den Westfalenhallen aufgetreten ist und seine Positionen hätten bekannt sein müssen. Diese Geschäftspolitik hält er nicht für klug, führt sie doch potentiell in eine Vertragsstrafe. Daher wird seine Fraktion möglichen Kompensationen für die Westfalenhallen nicht zustimmen.
Rm…(Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.)
Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) bezeichnet, angelehnt an Presseberichte, Herrn Ganser als Verschwörungsguru mit guten Kontakten zu rechten Medien und zur rechten Szene. Sie beschreibt diverse Erzählungen des Herrn Ganser mit antisemitischen Tönen. In den einfachen Erklärungen der Verschwörungserzählungen in einer immer komplexer werdenden Welt sieht sie den Erfolg dieser Person, die so weit entfernt von seriöser Forschung ist. Sie appelliert an alle, dies für sich zu reflektieren. Meinungsfreiheit ist wichtig, nicht aber auf Kosten von Minderheiten und der Demokratie.
Rm Seitz (AfD) erklärt, Mitglied einer demokratisch gewählten Fraktion zu sein. Wer dies nicht so sieht, sagt damit etwas über das persönliche Demokratieverständnis. Ihn wundert nicht, dass die Veranstaltung von Daniele Ganser abgesetzt werden soll. Er sieht darin das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt und fragt, welche Fakten bekannt sind, um diesen Referenten antisemitische Haltung und Verschwörungstheorien vorwerfen zu können.
Rm Bohnhof (AfD) hält persönlich die heutige Diskussion für einen Tiefpunkt in der Ratsgeschichte. Einerseits wird gesagt, es gehe nicht um Ganser, sondern um das Thema allgemein, andererseits werde ausschließlich über diesen Auftritt diskutiert. Meinungsfreiheit ist das allgemeine Thema, und diese steht auch Herrn Ganser zu. Aus seiner Sicht setzen die anderen Fraktionen ihre Meinung über die Meinung anderer. Die Präambel des Antrags drückt dem Referenten einen Stempel auf. Rm Bohnhof widerspricht dem Vorwurf, seine Fraktion mache sich mit Daniele Ganser gemein, es gehe vielmehr um Meinungsfreiheit. Hinsichtlich der Vertragskündigung erklärt er, Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden. Die Aussage, es gäbe kein Auftrittsverbot, nennt Rm Bohnhof plakativ und fordert, den Auftritt von Herrn Ganser zu ermöglichen.
Rm Helferich (AfD) wirft dem Rat vor, Herrn Ganser als Verschwörungsideologen zu stigmatisieren und seine Meinung aus der Stadt zu verbannen und zieht den Vergleich zu Kriegspropaganda. Er spricht sich gegen die aktuelle Linie der Bundesrepublik zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aus und fordert Frieden. Der Rat fördere Redeverbote und sei kriegslüstern, da wären ihm die vom Rat als Verschwörungsideologen bezeichneten Menschen lieber.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) merkt an, Falschbehauptungen würden nicht wahrer, wenn man sie häufig wiederholt. Aus ihrer Sicht gehe es der AfD-Faktion nicht um die Meinungsfreiheit selbst, sondern um die Freiheit, Hass und Gewalt zu schüren. Der Vorwurf seitens der AfD, Meinungsfreiheit zu unterdrücken, hält sie für absurd, da sich Deutschland im Presseranking zur Meinungsfreiheit tatsächlich verschlechtert hat, weil Journalist*innen zunehmend aus AfD-nahen Kreisen angegriffen würden.
Rm Dr. Suck (CDU) weist den Vorwurf gegen den Rat, kriegslüstern zu sein, zurück. Er wünscht sich die Rückkehr zu einer sachlichen Debatte, ob eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten durchgeführt wird. Die Bewertung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sei nicht das Thema.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) bittet um gesonderte Abstimmung der Ziffer 5 des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und Die Partei (Drucksache Nr.: 27058-23-E1).
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) die Ziffern 1 bis 4 des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und Die Partei vom 08.02.23 (Drucksache Nr.: 27058-23-E1).
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) die Ziffer 5 des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und Die Partei vom 08.02.23 (Drucksache Nr.: 27058-23-E1).
zu TOP 9.13
Lützerath - Aufarbeitung der Räumung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 27057-23)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 08.02.23 (Drucksache Nr.: 27057-23-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die in Lützerath geschehene Polizeigewalt lückenlos aufzuarbeiten, insbesondere auch die dort angewendeten Polizei-Taktiken. Die Zusammenarbeit mit RWE, beispielsweise durch die Bereitstellung von Transportfahrzeugen, muss ebenfalls kritisch untersucht werden. Des Weiteren haben Journalist*innen berichtet, bei ihrer Arbeit während der Räumung behindert worden zu sein. Auch dies benötigt einer lückenlosen Aufklärung.
Außerdem fordert der Rat der Stadt Dortmund, als größter kommunaler Anteilseigner, RWE auf, die Klagen gegen Aktivist*innen zurückzuziehen, da damit politischer Protest kriminalisiert wird.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Abmachungen mir RWE so anzupassen, dass sie mit der Einhaltung des Pariser Klimaabkommens kompatibel sind. Der Konflikt um Lützerath hat deutlich gemacht, dass hier noch deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Auch wenn Lützerath nun geräumt und abgerissen ist, kann die in dem Bereich liegende Kohle weiter vor dem Abbaggern bewahrt werden.
Begründung
Bei der Räumung kam es immer wieder zu Gewalt gegen Demonstrant*innen. In den Aufnahmen aus Lützerath ist zu sehen, wie Polizist*innen immer wieder auf Demonstrant*innen zustürmen und es zu massiven Schlagstockeinsatz kommt. Außerdem soll es zu gefährlichen Situationen bei Räumungen von Baumhäusern und anderen in der Höhe liegenden Strukturen, die von Aktivist*innen besetzt waren, gekommen sein.
Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung legen nahe, dass die aktuellen Abbaupläne im Hambach und Garzweiler nicht kompatibel sind mit dem Erreichen des 1,5°C-Zieles. Trotz der Räumung des Dorfes ist die Landesregierung weiterhin verpflichtet, sich an das Pariser Klimaabkommen zu halten und die zu fördernden Kohlemengen diesem anzupassen.“
Rm Erstfeld hält im Namen der SPD-Fraktion die Thematisierung der Polizeimaßnahmen in Lützerath mangels Zuständigkeit für unangebracht. Über beteiligte Unternehmen Dortmund eine wesentliche Beteiligung zuzuschreiben hält er für unzutreffend. Seine Fraktion wünscht die Nichtbefassung.
Rm Lemke (Die Linke+) sieht in der Besetzung Lützeraths einen legitimen Ausdruck politischen Willens. Die Räumung geschah sehr schnell und unter massiver Polizeigewalt. Die Vorgehensweise beschreibt sie als rücksichtslos und gefährdend. Auch das Vorgehen bei der Großdemo kritisiert sie. Insgesamt gilt es aus ihrer Sicht, Polizeitaktiken kritisch zu betrachten. Die Stadt Dortmund soll sich als Anteilseignerin gegen eine Klage durch RWE stellen, werde dadurch doch politischer Protest kriminalisiert. Schließlich widerspreche der Kohleabbau den weltweiten Klimazielen, zu denen sich auch Dortmund durch Ratsbeschlüsse verpflichtet hat. Dies müsse auch die Landesregierung realisieren.
Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) spricht sich gegen die Räumung und Nutzung der Kohle aus und beruft sich auf entsprechende Gutachten. Es gelte auch, demokratische Mehrheiten zu akzeptieren. Notwendigkeiten für Maßnahmen allein genügen nicht. Urteile und geltendes Recht können nicht unbeachtet bleiben. Die differenzierte Vorgehensweise zur Bewertung des Kohleabbaus hätte sie sich auch für den Polizeieinsatz gewünscht. Sie schildert aus eigener Beobachtung die Polizeimaßnahme gegen einen niedersächsischen Landtagsabgeordneten. Auf den Einfluss der Stadt Dortmund als Anteilseignerin von RWE hofft sie nicht mehr. Ihre Fraktion wird sich enthalten.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht im Beitrag von Rm Lögering die Darstellung einer demokratischen Kultur. Die Linke+ habe mit dem Antrag genau dies nicht getan und vertausche Ursache und Wirkung. Die Polizei habe lediglich den Rechtsstaat durchgesetzt. Den Vorschlag, die Stadt Dortmund möge bei RWE intervenieren, widerspricht er. Den Antrag nennt er inakzeptabel und wünscht ein solches Signal des Rates.
Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bewertung von Klimaprotesten im Widerstreit zu allgemeinen Gesetzen. Danach genießt Klimaschutz Verfassungsrang. Die Beschlussfassung der Landesregierung könne nicht höherrangigem Recht widersprechen. Vielmehr geht es aus seiner Sicht um die Verteidigung des eigenen Lebens und dem Leben der eigenen Kinder. Der massive Polizeieinsatz mit einer erheblichen Anzahl an Verletzten muss aufgeklärt werden.
Rm Garbe (AfD) sieht die Polizeikräfte vorgeführt, denn es hat den Anschein, als wäre eine weiche Vorgehensweise verpflichtend, um keine Beeinträchtigungen hervorzurufen. Alle Möglichkeiten der Deeskalation zu ergreifen, hält er für nicht nötig. Vielmehr fordert er ein robustes Vorgehen. Die Demonstrierenden suggerierten, die Welt stehe auf dem Spiel, was sie aus seiner Sicht nicht tut.
Für Rm Bohnhof (AfD) ist die Sach- und Rechtslage für den Polizeieingriff gegeben. Einen übergesetzlichen Notstand erkennt er im Urteil des Verfassungsgerichtes nicht.
Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 27057-23-E2) mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke+ und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ab.
zu TOP 9.14
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2023;
hier:
- Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 20.01.2023 und Folgebescheide
- Klage gegen zukünftige Festsetzungsbescheide der Umlageverbände Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Regionalverband Ruhr (RVR)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 27105-23)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Stadt Dortmund erhebt gegen den Festsetzungsbescheid zum Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2023 und alle Folgebescheide Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
2. Die Stadt Dortmund erhebt gegen die zukünftigen Festsetzungsbescheide zur Landschafts-/ Verbandsumlage der Umlageverbände LWL und RVR Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, falls die Bescheidlage keine Zusicherung gemäß § 38 Abs. 1 VwVfG beinhaltet, die jeweiligen Festsetzungen erneut vorzunehmen, sofern die anhängige Verfassungsbeschwerde Erfolg hat und das Land NRW die Umlagegrundlagen unter Berücksichtigung der Maßgaben des Verfassungsgerichtshofs neu festsetzt.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 10.2
Erster Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26599-22)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“ zur Kenntnis.
zu TOP 10.3
Zusätzliche Stellenbedarfe beim StadtSportBund Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26581-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die dauerhafte Einrichtung von drei Planstellen für die Bereiche „Vereinsberatung“, „Ehrenamtsförderung“ und „Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt“ beim StadtSportBund Dortmund e. V.. Der Zuschussvertrag zwischen den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund und dem StadtSportBund Dortmund e.V. ist entsprechend anzupassen.
zu TOP 10.4
Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26710-22)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die damit verbundene Weiterentwicklung zur Roadmap und zum Arbeitsplatz der Zukunft zur Kenntnis.
zu TOP 10.5
Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26695-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus seiner Sitzung am 27.01.2023 vor:
Rm Kowalewski (Die Linke+) beantragt Einzelabstimmung und gibt die Abstimmung für seine Fraktion frei.
Rm Goosmann zeigt sich für die SPD-Fraktion von der Maßnahme überzeugt. Daher habe seine Fraktion das Thema immer positiv begleitet. Es ist ein kleiner Puzzlestein für mehr Sauberkeit in der Stadt.
Rm Lemke (Die Linke+) macht einerseits auf den gewerblichen Müll, der unbedingt zu sanktionieren ist, aufmerksam. Andererseits merkt sie an, Müll werde aus Notlagen heraus illegal abgelagert. Die sei z.B. der Fall, wenn nicht genügend Kapazitäten seitens der Vermietenden geschaffen werden. Sie wünscht seitens des EDA ein Gespür für die Menschen und ihre Situation.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss:
1. Der Rat nimmt das Konzept zur Fortführung des Projektes „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Kenntnis und beschließt die Entfristung und Fortsetzung des Projektes. Er beschließt den Wegfall der „künftig-wegfallend“-Vermerke für die Planstellen Orga.-Nrn. 32 01 0040 080, 32 01 0040 090, 32 01 0040 100 und 32 01 0040 110.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie gegen die Stimmen von Rm Lemke und Rm Kowalewski (Die Linke+) folgenden Beschluss:
2. Der Rat beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungen der Personal- und Sachaufwendungen zum endgültigen Haushaltsplan 2023.
Der Rat der Stadt fasst unter der Berücksichtigung der Empfehlung des APOD mit der Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie gegen die Stimmen von Rm Lemke und Rm Kowalewski (Die Linke+) bei Enthaltung der Fraktion Die Partei folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Konzept zur Fortführung des EDA-Projektes dargelegten Optimierungsmöglichkeiten. Die Verwaltung wird gebeten, jeweils im 4. Quartal eines Jahres, beginnend im Jahr 2024 beginnend im Jahr 2023, einen Sachstandsbericht zum EDA-Projekt vorzulegen.
zu TOP 10.6
UEFA EURO 2024 - Unterzeichnung des "Sideletter Host City Rights" im Rahmen der Umsetzung der Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26783-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt der Unterzeichnung des Vertrages „Sideletter Host City Rights“ zwischen der EURO 2024 GmbH und der Stadt Dortmund als Gastgeberstadt (Host City) der UEFA EURO 2024 zuzustimmen.
zu TOP 10.7
Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Schytomyr (perspektivisch Städtepartnerschaft)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26814-23)
Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) erkennt, dass die Ukraine sich hin zu einem liberalen und demokratischen Staat entwickelt. Der Angriffskrieg eines antieuropäischen Aggressors gegen die Ukraine zerstört dieses Land und vernichtet zahllose Menschenleben. Sie dankt im Namen ihrer Fraktion für die Zustimmung zur Solidaritätspartnerschaft und die Unterstützung beim Wiederaufbau. Damit leistet Dortmund einen Beitrag zu einem geeinten Europa. Frieden und Freiheit werden sich am Ende durchsetzen.
Laut Rm Helferich (AfD) erhielten die Menschen in der Ukraine die ihnen zustehende Solidarität. So habe die Europäische Union 51,8 Mrd. € an Hilfen geleistet und rund eine Million Geflüchtete befinden sich in der Bundesrepublik. Das Technische Hilfswerk habe rund die Hälfte der Generatoren abgegeben. Solidarität ohne Verhandlungen sorge aber zur Verstetigung von Leid. In Waffenlieferungen sieht er das Wirken anderer Mächte und keine Solidarität. Die Aufnahme der Ukraine in die Bündnisse sorgt aus seiner Sicht für einen kriegerischen Flächenbrand.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verwahrt sich gegen die Anwürfe des Rm Helferich gegen einen Großteil des Rates. Er möchte nicht über dessen weltpolitischen Überlegungen sondern über die zur Abstimmung stehende Solidaritätspartnerschaft sprechen. Dieser Beschluss soll ein Zeichen für Solidarität sein und auch dafür stehen, dass die Ukraine zu Europa gehört und auch künftig nicht vergessen wird. Rm Kauch dankt der Verwaltung für die gute Arbeit.
Rm Dr. Suck (CDU) begrüßt für seine Fraktion die Vorlage, beschreibt den Beschluss aber zugleich als Zwischenschritt im Prozess. Die Verwaltung hat dies gut und schnell abgearbeitet. Damit zeige die Stadt, wo sie steht, zumal es auch bisher schon Unterstützungsleistungen für die Ukraine gab. Mit der Zustimmung erhofft sich die CDU-Fraktion die Entwicklung hin zu einer Städtepartnerschaft und einen Anteil beim Wiederaufbau der Stadt und des Landes.
Rm Erstfeld spricht sich für die SPD-Fraktion für die Solidaritätspartnerschaft und eine perspektivische Städtepartnerschaft aus. Der Auswahlprozess der letzten Monate bewertet er positiv und weist den Vorwurf der Kriegstreiberei, der Schuldige an diesem seit fast einem Jahr dauernden Krieges sei Putin. Die Menschen in der Ukraine, in Schytomyr, verdienen volle Solidarität, denn sie leiden unter Bombardements, Zerstörung und Tod.
Laut Rm Bohnhof (AfD) gibt es keinen Zweifel an der Solidarität mit der Ukraine. Ungeeignet dafür hält er eine Solidaritätspartnerschaft. Dies sei wie eine Probepartnerschaft, die wieder beendet werden könne. Er fordert, besser direkt eine Städtepartnerschaft einzugehen.
Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) verlangt einen Ordnungsruf gegen Rm Helferich, da er mit der Formulierung „… kriegsdienstverweigernden kriegslüsternen Grünen …“ ganz konkret die Fraktion B‘90/Die Grünen angreift.
Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist darauf, es gehe in der Vorlage nicht um das aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine, sondern um die Begründung einer Partnerschaft. Am Beispiel der Projektpartnerschaft mit Trabzon macht er deutlich, dass auch bei Partnerschaften ein vorgeschalteter Prozesses sinnvoll ist. Schytomyr passe zu Dortmund und sei für eine längere Partnerschaft ausgewählt worden.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Entwicklung einer Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt zur Kenntnis und beschließt in Konsequenz die folgenden Punkte:
Der Rat der Stadt Dortmund
- beauftragt die Verwaltung, eine Solidaritätspartnerschaft mit der Stadt Schytomyr (Ukraine) einzugehen und diese bis zum Jahr 2025 zu einer Städtepartnerschaft auszubauen.
- beauftragt die Verwaltung, prioritär humanitäre Hilfe in Schytomyr zu leisten sowie die Stadt beim Wiederaufbau zu unterstützen.
- beschließt die unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Budgetveränderungen.
zu TOP 10.8
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26729-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 01.02.2023 vor:
Die Mitglieder stimmten dem zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der obigen Anmerkung einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein.“
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein.
Die Mittel sollen tendenziell eher Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden und sind für Menschen mit JuLeiCa-Ausbildung im Bereich Kinder und Jugend als „Dankeschön-Anreiz“ zu sehen.
zu TOP 10.9
Informationsreisen der politischen Ausschüsse in der Wahlperiode 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26784-22)
Rm Berndsen (SPD) gibt zur beigefügten Liste den ergänzenden Hinweis, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sich zwischenzeitlich für ein Ziel entschieden hat.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Durchführung der Informationsreisen für die Wahlperiode 2020 bis 2025 (Gesamtvorschlag) inkl. der „Grundsätze für die Planung und Durchführung von Reisen der Gremien des Rates und einzelner Mandatsträger*innen“.
zu TOP 10.10
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26953-23)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke + vom 07.02.23 (Drucksache Nr.: 26953-23-E1) liegt dem Rat der Stadt zur Sitzung am 09.02.23 vor:
Herr Rolf Dückering scheidet als Vertretung aus. Die Vertretung übernimmt künftig RM Sonja Lemke.“
- um einen Beschluss für die Umsetzung in mehreren Gremien und
- um die Benennung eines neuen sachkundigen Bürgers:
Neuer sachkundiger Bürger:
Dr. Christian Tödt wird nicht länger als sachkundiger Bürger geführt. Sein Mandat im Aufsichtsrat des Klinikums bleibt jedoch von dieser Maßnahme unberührt. Stattdessen benennt die Fraktion DIE LINKE+ Sebastian Everding zum sachkundigen Bürger.
Hauptausschuss / Ältestenrat:
RM Dr. Petra Tautorat scheidet als Vertretung aus. Für sie rückt die neue Fraktionsvorsitzende, RM Petra Dresler-Döhmann, als Vertretung nach.
APOD:
Der bisherige sB Dr. Christian Tödt scheidet als Vertretung aus. Für ihn rückt RM Utz Kowalewski als Vertretung nach.
ABöOAB:
Die sachkundige Bürgerin Nursen Konak scheidet als Vertretung aus. Die Vertretung im ABöOAB übernimmt künftig sB Sebastian Everding.
AFBL:
RM Michael Badura scheidet als Vertretung aus. Für ihn rückt RM Petra Dresler-Döhmann als Vertretung nach.
AKJF:
RM Fatma Karacakurtoglu scheidet als Vertretung aus. Die Vertretung übernimmt künftig sB Nursen Konak.
AKUSW:
Als stellvertretendes Mitglied rückt sB Sebastian Everding nach. RM Petra Dresler-Döhmann scheidet als Vertretung aus.
Begründung:
Wir werden unser Anliegen schnellstmöglich konkretisieren.“
2. Als sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird Frau Dr. Maxa Zoller stellvertretend für die freie Kulturszene benannt. Als stellvertretender sachkundiger Einwohner für die freie Kulturszene im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird Herr Christian Aue benannt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen u.a. die Zusammensetzung der Ausschüsse. Des Weiteren sieht § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW vor, dass volljährige sachkundige Einwohner*innen als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen angehören können.
§ 15 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung konkretisiert diesen gesetzlichen Rahmen dahingehend, dass der Rat bestimmt, in welcher Anzahl volljährige sachkundige Einwohner nach § 58 Abs. 4 GO NRW gewählt werden. Die Anzahl der sachkundigen Einwohner für einen Ausschuss ist gesetzlich nicht begrenzt.“
Bm’in Mais (CDU) folgt inhaltlich Rm De Marco und freut sich über die inhaltliche Einigkeit. Irritierend findet sie, dass die SPD-Fraktion das Thema zur Tagesordnung angemeldet hat, da doch B‘90/Die Grünen und CDU dieses Thema ursprünglich im AKSF vorgeschlagen haben.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig Ziffer 1 des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 27.01.23 (Drucksache Nr.: 27055-23-E1):
Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW bis zum Ende der laufenden Ratsperiode die Bestellung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d) mit beratender Stimme und einer Stellvertretung (m/w/d) im AKSF für die freie Kulturszene in Dortmund.
Der Rat der Stadt wählt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion gemäß Ziffer 2 des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 27.01.23 (Drucksache Nr.: 27055-23-E1):
Als sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird Frau Dr. Maxa Zoller stellvertretend für die freie Kulturszene benannt. Als stellvertretender sachkundiger Einwohner für die freie Kulturszene im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird Herr Christian Aue benannt.
zu TOP 10.13
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2023
Vorschlag zur TO (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 27048-23)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 24.01.2023 (Drucksache Nr.: 27048-23) liegt dem Rat der Stadt zur Sitzung am 09.02.23 vor:
Wir werden unser Anliegen schnellstmöglich konkretisieren.“
Der finanzielle Aspekt ist jedoch angesichts des immateriellen Schadens das kleinste Problem. Das Grundgesetz – namentlich die Meinungsfreiheit – wird mit Füßen getreten. Nur noch dem Mainstream genehme Meinungen und Auftritte werden geduldet. Die Kritik an Dr. Ganser, so man sie denn überhaupt Kritik nennen kann, ist unspezifisch und von linker einseitiger Ideologie geprägt. So wird immer pauschaliert und nie konkret ein Vorwurf erhoben, was auch schwer fallen dürfte. Es bleibt bei Andeutungen und Vermutungen. So heißt es u.a., dem „umstrittenen Publizisten werde eine Nähe zu Verschwörungstheorien nachgesagt“. Ein irgendwie gearteter „echter“ Grund bleibt im Verborgenen.
Es mag sein, dass Dr. Ganser zu manchen Themen eine andere Meinung vertritt als Oberbürgermeister und Ratsmehrheit. Das ist jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Strafrechtlich relevante Äußerungen von Dr. Ganser sind gerade nicht bekannt und nur diese würden z.B. eine Absage unter Umständen rechtfertigen.
Worum geht es also den hier Handelnden tatsächlich? Es geht ihnen um die umfassende Durchsetzung ihres Wertesystems, verbunden mit einem uneingeschränkten Verfügungsanspruch über Meinungen, mithin bis in den privaten Bereich hinein.
Das gilt es unbedingt zu verhindern. Pluralismus und Meinungsfreiheit sind existenziell für uns und eine funktionierende Demokratie.
Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgende Antrag: Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur Meinungsfreiheit und zum Pluralismus, die vom Grundgesetz geschützt sind;
2. der Rat der Stadt Dortmund fordert Oberbürgermeister Westphal auf, sich an die gesetzlich vorgegebene Neutralitätsverpflichtung zu halten und grundgesetzlich geschützte Rechte, wie die Meinungsfreiheit zu achten;
3. der Rat der Stadt Dortmund verurteilt die von der Westfalenhalle ausgesprochene Kündigung des Vertrages mit der Nema Entertainment GmbH über den Auftritt von Dr. Daniele Ganser am 27.03.2023;
4. Oberbürgermeister Westphal wird aufgefordert, den durch die Kündigung entstandenen finanziellen Schaden bis zur nächsten Sitzung des Rates am 23.03.2023 zu ermitteln/ermitteln zu lassen und diesem in der Ratssitzung (ggf. im nichtöffentlichen Teil) dem Rat mitzuteilen. Zugleich sollen eventuelle Regressansprüche der Stadt gegen die Stadttochter geprüft und mitgeteilt werden.
2. Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrages:
b) Damit Strömungen wie die „Grauen Wölfe oder die „Furkan Gemeinschaft“ in Dortmund keinen weiteren Aufwind erfahren, fordert der Rat die Verwaltung auf, kurzfristig eine Aufklärungskampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, im Speziellen aber auch der VermieterInnen von Veranstaltungsräumlichkeiten zu initiieren.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.“
Bm Schilff erklärt, die SPD-Fraktion trete gegen jede Art von Extremismus ein und stimme dem Antrag zu.
Rm Helferich (AfD) sieht im Antrag eine Selbstbesinnung der CDU, um die eigenen Reihen zu säubern. Aus seiner Sicht wirke nur Abschiebung gegen Islamismus.
Für Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sind in Dortmund Herkunft, Name, Religion etc. nicht wichtig. Hier können sich alle Menschen an gesellschaftlichen und politischen Themen beteiligen und alle sollen sicher sein. Auch in Dortmund gibt es aber Menschen, die am Wertefundament rütteln. Dazu gehören u.a. rechtsextreme Gruppierungen, wie die „Grauen Wölfe“ und die Furkan-Gemeinschaft, die rassistisch und antisemitisch sind. Dazu gehören auch rechtextreme Gruppierungen in Stadtteilen und im Rat, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreifen wollen. In Dortmund werden alle Rechtsextremisten bekämpft. Und der Antrag ziele explizit gegen Rechtsextremismus. Sie wünscht die Einbeziehung des Integrationsrates hinsichtlich der in Ziffer 2b) benannten kurzfristigen Informationskampagne.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) freut sich über den konkreten Antrag, wurde doch ein zentraler Punkt des Antrags, eingebracht von seiner Fraktion, schon in den Haushaltsberatungen beschlossen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) erkennt im Antrag eine Erweiterung des von Rm Kauch angemerkten Haushaltsbeschlusses. Hinsichtlich der Ursachen der Entstehung dieser extremen Strömungen im Islam müsse künftig konkret gesprochen werden. Er kündigt dazu einen gesonderten Antrag an.
Die Stellungnahme zu Ziffer 1 erfolgt voraussichtlich zur Ratssitzung am 23.03.23
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.02.2023 (Drucksache Nr.: 27056-23-E1).
zu TOP 10.16
Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Verwaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 27061-23)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 06.02.23 (Drucksache Nr.: 27061-23-E1) vor:
Wir bitten die Verwaltung um einen mündlichen Sachstandsbericht, wann und in welcher Form sie die Forderungen des Rates an die Bundesregierung übermittelt hat, ob Dortmunder Bundestagsabgeordnete zur Unterstützung angesprochen wurden und welchen Stand mögliche Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium oder anderen Teilen der Bundesregierung zur Stärkung des Chip-Standorts Dortmund haben.
Diese Erwartung an die Verwaltung wurde bis heute nicht realisiert, obwohl es im AWBEWF dazu eine Nachfrage gab. Dies missbilligt der Rat und beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Lokalpolitik in geeigneter Weise zur nächsten Sitzung einzuladen.“
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt zum Antrag hinsichtlich „Zukunft Galeria Karstadt Kaufhof in Dortmund“, dieser sei mangels Antworten im AWBEWF heute im Rat gestellt worden. Die Beteiligung der Politik hätte aus seiner Sicht über unterschiedliche Wege, z.B. durch entsprechende Einladungen, erfolgen können. Dies sei trotz Nachfrage nicht erfolgt. Seine Fraktion bleibt bei der Missbilligung.
OB Westphal ist nach seinem mündlichen Bericht in der Sitzung am 15.12.22 davon ausgegangen, dass die gewünschte Information der Politik damit erfolgt sei. Über die weitere Einladung sei es an dieser Stelle zum Missverständnis gekommen. Eine Missachtung ist damit nicht beabsichtigt.
Rm Reppin (CDU) schildert seinen Eindruck aus der von Rm Kauch angesprochenen Sitzung des AWBEWF. Dort wurde darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftsförderung nicht Einladende des „Runden Tisches ist.
Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur Ratssitzung am 23.03.23.
Der Rat der Stadt stimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei gegen die Stimmen der SPD Fraktion sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion vom 25.01.23 (Drucksache Nr.: 27061-23-E2) zu.
zu TOP 10.17
Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.23
(Drucksache Nr.: 24633-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 26.01.2023 vor:
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 24066-22 die Einrichtung einer vollzeitverrechneten Planstelle im Stellenplan 2023ff in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD-V sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff.
1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Durchführung des „Organisierten Stadtgesprächs“ inkl. aller benannten Teilleistungen durchzuführen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 24066-22 die finanziellen Mittel i.H.v. 750.000 € zur Verfügung zu stellen sowie deren Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2023. ff.
4. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Begründung erläuterten Zuschlagskriterien zu.
5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verfahrensvorschlag zu, einen Sonderältestenrat für eine Jury-Sitzung in der Vergabe der unter 1. genannten Leistung einzuberufen.
…
Dem AFBL liegt hierzu folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 26.01.2023 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zur Beschlussvorlage:
Die unter Punkt 3 des Beschlusses aufgeführte vollzeitverrechnete Planstelle wird als Projektstelle mit einem kw-Vermerk zunächst bis 2025 versehen.
Begründung:
In den Informationen zu den personellen Auswirkungen der Vorlage wird deutlich, dass es sich hier um eine klassische Projektstelle handelt: “Zur operativen Planung, Durchführung, Steuerung und Realisierung der Strategieentwicklung ist eine personelle Aufstockung im Geschäftsbereich II notwendig, um den Gesamtprozess nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten, alle Prozessbeteiligten einzubinden, die Ergebnisse der Transformation transparent zu kommunizieren und so die Projektrealisierung über alle Phasen sicherzustellen.” Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer unbefristeten Stelle nicht nachvollziehbar.
Der AFBL beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS Nr.: 24633-22-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss zu Ziffer 3 zu fassen:
Die unter Punkt 3 des Beschlusses aufgeführte vollzeitverrechnete Planstelle wird als Projektstelle mit einem kw-Vermerk zunächst bis 2025 versehen.
zu TOP 10.18
Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24778-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 26.01.2023 vor:
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.22 vor:
im Rahmen der Beratungen zur o. g. Vorlage im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ergab sich weiterer Erläuterungsbedarf.
Wie bereits in der Vorlage dargelegt, hat die durchführende Dortmund-Agentur in der abgeschlossenen Testphase die zusätzlichen Aufgaben mit vorhandenem Personalbestand ausgeführt. Das war u.a. möglich, da Mitarbeitende durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie von bisherigen Aufgaben entlastet werden konnten, bspw. Pflege und Weiterentwicklung des Veranstaltungskalenders sowie ruhende Fachbereichsprojekte. Durch die bereits seit Beginn des Jahres schrittweise Rückkehr in den Regelbetrieb, ist diese Aufgabe nicht mehr mit dem vorhandenen Personal leistbar.
Insbesondere möchte ich an dieser Stelle nochmals auf die in diesem Zusammenhang entstandenen erheblichen Mehrarbeitsstunden im Fachbereich hinweisen. Dies gilt nicht nur für die im Bereich Streaming eingesetzten Mitarbeitenden, sondern auch für die weiteren Kolleg*innen, die Regelaufgaben aufgefangen haben.
Das Aufgabenspektrum im Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung beinhaltet erhebliche Aufwände.
Im Vorfeld der Live-Streams erfolgen umfangreiche Absprachen mit FB 1/I-Gremien über den Ablauf der Ratssitzung. Durch die Sanierung des Rathauses und die Durchführung der Gremiensitzung in den Westfalenhallen, ergeben sich für jede Sitzung individuelle Anpassungen (u.a. Wechsel der Hallen, Umbesetzung der Pressevertreter*innen). Zudem finden die verschiedenen Wünsche der Fraktionen Berücksichtigung (u.a. Ausrichtung der Sprechpulte, Belichtung).
Zu den weiteren Vorbereitungen gehören:
Erstellung eines Redaktionsplans
Programmierung, Bereitstellung, Wartung des YouTube-Streamingservers
Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebärdendolmetscher*innen als picture-in-picture (PIP) oder als separaten Live-Stream
Absprache mit Dienstleister*innen
Ausschreibungen für Dienstleister*innen – auch Gebärdendolmetscher*innen - und/oder Anmietung von Equipment
Entwicklung, Konzeption und Weiterführung des audiovisuellen Corporate Designs inkl. animierter Inserts/Motion Graphics
Verantwortung für CD-konformes Streaming (Einblendungen, Dauerkennung Logo Stadt Dortmund)
Qualitätsmanagement für das gesamte Live-Streaming (u.a. ständige Überprüfung der technischen Qualitäts-/Bildstandards des Streams sowie der Kommunikations-Standards)
Vorbesichtigung Räumlichkeiten, Festlegung Kameraperspektiven inkl. Ausleuchtung
Vorbereitung: Ton, Planung Mitschnitte Ton für Medien, Kamerapositionen endgültig festlegen (einzelne Personen wollen dauerhaft nicht gezeigt werden), Rechteklärung nach DSGVO jeder einzelner Person, ggf. Kamera- und Tonanpassung nach DSGVOErklärung, Licht, separate Sprecherpositionen mit entsprechenden Leinwänden
Planung Regiebesprechung, u.a. Auflistung von Power Points, Videos
Technische Vorbereitung des Streams vor Live-Gang, Stream-Server bereitstellen, u.a. Streaming-Key erstellen, einpflegen bzw. Dienstleister bereitstellen
Erstellen der CD-konformen Logos, inkl. Inserts (Bauchbinden) für aktuelles Live-Streaming
Erfassung aller Tagesordnungspunkte der Ratssitzung, die später in Echtzeit eingeblendet werden
Vorbereitung der Inserts anhand von geschützten Datenbanken – Erfassung der Namen aller Ratsmitglieder, OB, Dezernent*innen, Bürgermeister*innen
Erstellen von CD-konformen Zwischeneinblendungen mit aktuellem Datum und Tagesordnungspunkte (Stills von Ratssaal, Ankündigung Ratssitzung, techn. Störung)
Social Media Ankündigungen analog zum Redaktionsplan formulieren, veröffentlichen auf den Kanälen sowie in den Stories
In den Vorbereitungen sind zwei Mitarbeitende i. d. R. zehn Arbeitstage gebunden.
Die Ratssitzung sowie die Nachbereitung lösen die folgenden Tätigkeiten aus:
Regiebesprechung – Themenkonzeption, Durchführung
Regie während des gesamten Live-Streamings
Videosignal qualitativ bewerten und auf ausreichender Bandbreite überprüfen
Redundante Streaming-Lösung bereitstellen
Einblendung der Inserts in Echtzeit für jede*n Sprecher*in sowie TOP
Ständiges Überprüfen und ggf. Nachsteuern der Kamerapositionen
Community Management während der Übertragung
Aufzeichnung des gesamten Live-Streams
Ende des Streamings vorbereiten / Service für User*innen
Setzen von Sprungmarken im aufgezeichneten Live-Stream zu den einzelnen Tagesordnungspunkten – vorherige Sichtung des gesamten Materials zu den einzelnen Themenblöcken
Erstellen von separaten Videos zu einzelnen Themenblöcken
Erstellen von Snippets, z.B. Einzelstatements, Vereidigung von neuen Ratsmitgliedern, Dezernent*innen nach Absprache mit Online-Redaktion
Einstellen der verschiedenen Videoformate mit Begleittext auf Videoplattform
Community Management nach Übertragung sicherstellen
Auswertung, Monitoring Analytics (auch Zugriffszahlen)
Aufzeichnung und Archivierung
Qualitätsanalyse
Anpassungen
Wartung und Bevorratung des technischen Equipments
Hier sind insgesamt nochmal zwei Mitarbeitende für fünf Arbeitstage gebunden.
Für das Jahr 2023 ist die Rückführung der Gremiensitzungen in das sanierte Rathaus vorgesehen.
Dazu hat der Rat im September 2022 den Beschluss für eine umfassende Medienausstattung gefasst. Dieser umfasst u.a. eine moderne Ausstattung, bzw. Vorbereitung aller Säle im 1. Obergeschoß und der Bürger*innen-Halle mit Livestreaming-Technik sowie einen zentralen Regieraum im 2. Obergeschoß.
Die durch den beauftragten Medienplaner vorgesehene technische Ausstattung für das Livestreaming soll zukünftig von den o. g. Mitarbeitenden zentral genutzt und eingesetzt werden.
Z. Zt. wird sowohl das technische Equipment als auch das bedienende Personal von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt. Diese Aufgaben werden zukünftig sukzessive von den eigenen, entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden übernommen. Dabei ist die zeitgleiche Anwesenheit von zwei Mitarbeitenden -nicht nur an Sitzungstagen- zwingend erforderlich. Die Abwesenheitsvertretung wird mit dem vorhandenen Personal gewährleistet.
Ein entscheidender Aspekt ist hierbei, dass die zukünftigen Anwender*innen bereits frühzeitig in die Planung und Installation eingebunden sind und nach der Inbetriebnahme der neuen Technik direkt einsatzfähig sind. Nach vollständiger Übernahme der Aufgaben ist eine externe Beauftragung mit den daraus resultierenden Kosten i. H. v. bis zu 23.000,- € pro Sitzung nicht mehr erforderlich.
Der AFBL nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit in die Haushaltsberatung schieben wolle. Ferner stellt seine Fraktion folgenden Antrag:
Wie ist es zu erklären, dass ohne Beschluss der Vorlage bereits zwei Stellen im Bereich Online-Produktion der Dortmund Agentur für Videojournalismus/Videoproduktion ausgeschrieben worden sind?
…
Der AFBL verschiebt die weitere Beratung der Vorlage und des Antrages der CDU-Fraktion in seine Haushaltssitzung.
Dem AFBL liegt zur Sitzung am 26.01.2023 zudem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 24.01.2023 vor:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zum genannten TOP:
Der Beschlusstext zur Vorlage wird wie folgt geändert:
“[…] und die Einrichtung von zunächst 1 (vzv) Planstelle.”
Begründung:
In der Begründung zur Vorlage wird für die erweiterten Aufgaben bezüglich der Übertragung der Ratssitzungen eine deutlich erweiterte technische Unterstützung beschrieben. In Zusammenhang mit dieser Information und insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2023 die Übertragungen der Gremiensitzungen noch unter den Gegebenheiten in der Westfalenhalle stattfinden werden, sollte zunächst nur eine weitere Planstelle eingerichtet werden. Sollte sich nach dem Umzug ins Rathaus ab 2024 zusätzlicher Bedarf ergeben, kann dies dem Rat als Anforderung für den nächsten Haushalt mitgeteilt werden.“
AFBL Sitzung am 26.01.2023
Rm Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion und gibt an, dass bei Sitzungen in den Westfallenhallen nicht der Bedarf für eine zweite Stelle vorhanden sei.
Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen wolle. Sobald die Sitzungen im Rathaus stattfinden, solle der Bedarf neu ermittelt werden.
Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Argumentation nachvollziehen könne und die Vorlage mit dem Grundsetting und den beiden letztaufgeführten Paketen „Erweiterte Nachbereitung“ und „Social Media Werbung“ empfehlen könne. Das Paket „Streaming am Platz“ sei in den Westfalenhallen nicht lohnenswert.
Rm Mader (CDU-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion weder den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch der Vorlage zustimmen werde. Weiterhin sei die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion noch nicht beantwortet worden.
Rm Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass es gesonderte Vorlagen zu den Westfalenhallen und zum Rathaus geben solle.
Herr Spoo (Bereichsleitung Online Kommunikation) erklärt, dass zwei Personen eingestellt werden sollen, die sich vornehmlich mit dem Livestreaming und der Technik im Rathaus beschäftigen sollen. Die Stellen, die bereits ausgeschrieben worden seien, sollen sich um die Kommunikation in den sozialen Medien durch unter anderem Bewegbilder und um die Aufnahme von Grußworten kümmern.
Dr. Neumann gibt an, dass seine Fraktion dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion zustimmen wolle.
Herr Mader nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, merkt jedoch an, dass sich das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion nicht ändern werde.
Herr Spoo schildert, dass sich zwei Stellen um die Kommunikation in den sozialen Medien und um die Aufnahme von Grußworten kümmern. Die zwei weiteren Stellen sollen sich um das Livestreaming kümmern.
Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fragt, ob es sich um vier oder zwei Personen handle, die die Stellen besetzen würden.
Herr Spoo antwortet, dass es sich um vier Personen handle. Zwei Personen seien bereits eingestellt worden, die sich um die Kommunikation in den sozialen Medien und um die Aufnahme von Grußworten kümmern. Zwei weitere Personen sollen für das Streaming eingestellt werden. Insgesamt handle es sich um vier Personen.
Herr Kauch schlägt vor, nur die Verlängerung der Gremienübertragung in den Westfalenhallen zu den bisherigen Konditionen zu beschließen. Die Verwaltung solle die Stellen schriftlich erläutern.
Herr Spoo erläutert die Stellen erneut. Den Fraktionen seien Gespräche angeboten worden.
Rm Garbe (AfD-Fraktion) schildert, dass man sich nach dem Umzug ins Rathaus zu dem Thema neu verhalten solle.
Dr. Suck fasst zusammen, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der mündliche Antrag der SPD und die geänderte, auf die Westfalenhallen begrenzte, Vorlage vorliegen.
Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Stellen für die Rathaustechnik zusätzlich in der Vorlage zu nennen.
Herr Kauch fragt, ob es sich während der Zeit in den Westfalenhallen um einen Dienstleister für die Technik handeln werde oder um die eingestellte Person.
Herr Kowalewski gibt an, dass man für die Westfalenhallen beschließen könne. Zeitnah solle jedoch eine Vorlage für das Rathaus folgen.
Herr Spoo schildert, dass er nicht sagen könne, wann die Person eingestellt werde. Er bittet darum, die Stelle zeitnah besetzen zu können, damit sich die Person mit der Rathaustechnik auseinandersetzen könne.
Der AFBL beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS Nr.: 24778-22-E3) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion LINKE+, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI und der AfD-Fraktion.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die weitere Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming wie bereits in der laufenden Testphase durchgeführt (Drucksache Nr. 20122-21), die in der Begründung näher erläuterten Optionen und die Einrichtung von 2,0 (vzv) Planstellen. für die Zeitdauer des Verbleibs in den Westfalenhallen sowie die in der Begründung näher erläuterten Optionen, ohne das Paket „Streaming am Platz“, und die Einstellung von 1,0 (vzv) Planstelle.“
Der Rat der Stadt beschließt die weitere Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming wie bereits in der laufenden Testphase durchgeführt (Drucksache Nr. 20122-21), für die Zeitdauer des Verbleibs in den Westfalenhallen sowie die in der Begründung näher erläuterten Optionen, ohne das Paket „Streaming am Platz“, und die Einstellung von 1,0 (vzv) Planstelle.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
zu TOP 11.1.1
Die Bestattung der Verstorbenen, welche keine bestattungspflichtigen Angehörigen (und keine Vorsorge zur Bestattung) haben.
Anfrage zur TO (Rm Gülec)
(Drucksache Nr.: 27051-23)
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.
zu TOP 11.1.2
Der Religionsunterricht in den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 26287-22)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
11.2 Anfragen Rm Deyda
zu TOP 11.2.1
Bunkeranlagen im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Rm Deyda)
(Drucksache Nr.: 26998-23)
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.
OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 17:25 Uhr
Thomas Westphal | Britta Gövert | Sebastian Kaul |
Oberbürgermeister | Ratsmitglied | Schriftführer |
Anlage_8_Gülec_Haushalt_2023.002.pdf | Datei_Anlage_8_Gülec_Haushalt_2023.002.pdf_ErrorText.eInfo |