Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 10.02.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:15 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 18 von z. Zt. 21 Ausschussmitgliedern anwesend. Die Fraktionen hatten eine reduzierte Teilnahme aufgrund von Sollstärkenregelungen im Ältestenrat am 13.01.22 vereinbart und mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 27.01.22 für Februar 2022 erweitert.
Nach Abfrage des Vorsitzenden, Herrn Dr. Suck, hat sich der Ausschuss mit der gegenwärtigen Besetzung zu Beginn der Sitzung einverstanden erklärt.

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen)
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Ralf Rüddenclau – 20/1
Markus Kollmann – 1/Dez
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL



Per Viko zugeschaltet:

Michaela Bonan – 1/III
Bernadette Weinberg – 11/4-BL

3. Mitglieder ohne Stimmrecht


3. Gäste:

./.





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 10.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt






3. Finanzen

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022

3.2 BürgerInnenfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23572-22)

3.3 EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für eine Wegeverbindung am Deusenberg
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21598-21)

3.4 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

3.5 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23246-21)

3.6 Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21481-21)

3.7 Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23290-21)


4. Personal und Organisation

4.1 Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)


5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
nicht besetzt





6. Kommunalwirtschaft

6.1 Ausgliederung der DOPARK21 aus der Flughafen Dortmund GmbH
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
(Drucksache Nr.: 21559-21)

6.2 Geschäftsführung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23571-22)

6.3 Dortmunder Standards für eine verwantwortungsvolle Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23577-22)

6.4 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23578-22)

6.5 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)

6.6 Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

6.7 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)

6.8 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)


7. Liegenschaften

7.1 Starkregenereignisse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22224-21-E1)

7.2 Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 23129-21)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23129-21-E1)

7.3 Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

7.4 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 12.11.21 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2021
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021


8. Sonstiges

8.1 Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23370-22-E1)

8.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu -> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

8.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

8.4 Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kowalewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2021

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3. Finanzen

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus der Haushaltssitzung dieses Ausschusses vor:

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne
Abstimmung zurück überwiesen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)

Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit
dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten
Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur
Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden und an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von
Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften überwiesen wird.

7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe
von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als
Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen
geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert
werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Hierzu liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 25.01.22 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.22 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
AFBL 10.02.22:
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)

Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit
dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten
Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet zuerst die Beratung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und den Antrag erneut in der nächsten Sitzung aufzurufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30) Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von
Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe
von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) zieht den Antrag zurück.
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als
Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen
geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert
werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und einigt sich heute darauf, nicht über den o. a. Antrag abzustimmen, sondern diesen zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten, um die Angelegenheit zusammen mit dem entsprechenden Prüfbericht wieder aufzurufen und zu beraten.

zu TOP 3.2
BürgerInnenfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23572-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass sich der Auftrag für die Kernverwaltung nicht weiterverfolgen lasse. Zurzeit gäbe es für Investitionen Konditionen für die Stadt nahezu zum Nulltarif. Es könnten ohne Probleme die erforderlichen Finanzmittel beschafft werden. Ein Umstieg und Aufbau in ein Fondsystem oder ein vergleichbares Instrument hätte zur Folge, dass keine Rendite angeboten werden könne. Das hieße nicht, dass nicht in der Kommunalwirtschaft solche Fonds angelegt werden könnten. Das Thema werde im Rahmen der Kommunalwirtschaft weiter behandelt und könne abhängig von der Zinslage hier erneut in einem ½ bis ¾ Jahr aufgerufen werden.

Die Angelegenheit ist damit mündlich beantwortet.

zu TOP 3.3
EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für eine Wegeverbindung am Deusenberg
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21598-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde vom 02.02.22 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW“ zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 ff.

a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „Zweiten Ausstattungsprogramms“,

b) die bisher gültigen Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes auf eine Vollausstattung mit mobilen Endgeräten an den allgemeinbildenden Schulen auf Basis einer weitest gehenden Ausschöpfung der beiden Förderrichtlinien EU-ReAct und Digitale Ausstattungsoffensive des Landes („Zweites Ausstattungsprogramm“) anzupassen
(s. DS.-Nr.: 06580-16),

c) die Verlagerung von mobilen Endgeräten aus anderen Förderprogrammen (z.B. „Sofortausstattungsprogramm 2020“) an geförderten Schulen in nicht durch das „Zweite Ausstattungsprogramm“ geförderte Schulen,

d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen, e) die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 16.789.375,00 Euro für den Fachbereich Schule im Haushaltsjahr 2022 und die Verwendung von überplanmäßigen Mehrerträgen in Höhe von 16.789.375,00 Euro zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Medienentwicklungsplan und zum „DigitalPakt Schule“ an den Rat der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.5
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23246-21)

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgeriste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da allen Trägern die zusätzlichen Mittel zu Gute kommen sollten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt zur Aufrechterhaltung des notwendigen Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in Tageseinrichtungen in Dortmund, insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e. V. für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 mit einem Zuschuss über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu fördern.
2. beauftragt die Verwaltung mit den unter Punkt 1 genannten Trägern der freien Jugendhilfe eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

zu TOP 3.6
Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21481-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich geben die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von maximal 839.059,51 Euro für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e. V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen Lippe (kvw).




zu TOP 3.7
Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23290-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt für das Gesellschafterdarlehen zwischen der Stadt Dortmund und der Krematorium Dortmund GmbH eine Tilgungsfreistellung für die Jahre 2022 und 2023 von je 110.000 €.


4. Personal und Organisation

zu TOP 4.1
Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 03.02.22 vor:

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass es in diesem Fall zu einem Personalaufwuchs von einer halben Stelle komme. Seine Fraktion verstehe nicht, warum die Verwaltung die Tätigkeiten nicht mit dem bestehenden Personal abdecken könne.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zufrieden sei, die Angelegenheit sei bereits abgearbeitet.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass es weitere Steuerverschwendung sei, seine Fraktion lehne die Vorlage ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

5. Eigenbetriebe und Sondervermögen


6. Kommunalwirtschaft

zu TOP 6.1
Ausgliederung der DOPARK21 aus der Flughafen Dortmund GmbH
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
(Drucksache Nr.: 21559-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.21 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die o. g. Anregung des Petenten Detlev Geis einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE +, ab.

zu TOP 6.2
Geschäftsführung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23571-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Kommunalwirtschaft) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur nächsten Sitzung zu.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um Beantwortung bis zur Ratssitzung.

Es besteht Einvernehmen darüber, die o. g., gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion an den Rat zu überweisen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird den Rat bis zu seiner nächsten Sitzung erreichen.

zu TOP 6.3
Dortmunder Standards für eine verwantwortungsvolle Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23577-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23577-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor: Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt sich für seine Fraktion einverstanden, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sinnvoller Weise zu integrieren.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass die demokratischen Fraktionen sich darauf verständigt hätten die Vorlage „Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 22002-21) ausführlich, gründlich und ohne Zeitdruck zu bearbeiten. In einem ersten Schritt sollen verschiede Stakeholder, u. a. die Arbeitnehmer aber auch die Gesellschaften im städtischen Konzern aufgefordert werden, ihre Stellungnahmen zu der Verwaltungsvorlage abzugeben. Die heute vorliegenden Anträge sollen dazu dienen, die Politik in eine arbeitsfähige Lage zu versetzen, um einen gemeinsamen Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Vorlage auf den Weg bringen zu können. In einem zweiten Schritt soll sukzessive festgestellt werden, ob es in den Gesellschaftsverträgen der städtischen Gesellschaften Anpassungsbedarf an den Kodex gäbe. Er bittet um ein Signal der Fraktionen für die weitere Vorgehensweise.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage geplant im März wieder auf der Tagesordnung sein werde. Er schlägt vor, den Zeitraum etwas großzügiger zu halten und die Vorlage besser in der 2. Jahreshälfte (November) auf die Tageordnung zu nehmen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schlägt die 1. Sitzung nach der Sommerpause vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g., gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst mehrheitlich gegen die Stimme AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Vorlage in die 1. Sitzung nach der Sommerpause (15.09.22) erneut aufzurufen.

zu TOP 6.4
Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23578-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23578-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion es für wünschenswert halte, wenn das Urteil jetzt von allen Beteiligten akzeptiert würde und ohne Verzögerung Gültigkeit bekäme. Man sei aber nicht in der Situation, einem der Beteiligten verwehren zu können, Rechtsmittel einzulegen. Ihre Fraktion werde sich bei diesem Antrag enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass festgestellt worden sei, dass die derzeit am Flughafen herrschenden Betriebszeiten mit den entsprechenden Betriebszeitengenehmigungen rechtswidrig seien. Seit 7 Jahren gäbe es jetzt Betriebszeiten, die gerichtlich festgestellt nicht in Ordnung seien. Dem Ansehen des Flughafens insgesamt würde zudem Schaden zugefügt, wenn man trotz bestätigter Rechtswidrigkeit so weiter mache.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass die Urteilsgründe noch nicht vorliegen würden und das Urteil nicht ganz klar sei. Deshalb wolle seine Fraktion erstmal die Begründung abwarten und den Antrag ablehnen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Stadt einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt habe, die eine Genehmigung erteilt habe und das sei beklagt worden und daraufhin habe das Gericht gesagt, dass das nicht korrekt gewesen sei. Auch die Urteilsgründe fehlten noch. Es sei zu früh für einen solchen Antrag und der falsche Ansprechpartner. Deshalb könne seine Fraktion dem Antrag nicht folgen.

Her Garbe (AfD-Fraktion) stimmt Herrn Mader zu.

Herr Kowalewski erläutert, dass der Flughafen theoretisch als direkt Betroffener Rechtsmittel einlegen könne. Damit gehe der Antrag nicht an der Sache vorbei und hätte auch nicht den falschen Adressaten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o. g. Antrag der Fraktion DI LINKE + mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE +, der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

zu TOP 6.5
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)


Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion über die Auszeichnung der Vorlage erstaunt gewesen sei. Er fragt nach, warum es sich um eine Kenntnisnahme handele. Es handele sich um eine wesentliche Änderung des Gesellschaftervertrages, deshalb sei eine Empfehlung des Beteiligungsausschusses eher nachvollziehbar.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich Herrn Mader an. Er gibt an, dass er es auch inhaltlich für einen falschen Weg, da es hier massiv in Konkurrenz gegen private Anbietern gehe. Das sei in Bezug auf § 8 GO fragwürdig.

Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Kommunalwirtschaft) erklärt, dass die Verwaltung den § 115 GO auch im Vorfeld mit dem Rechtsamt geprüft habe. Der ambulante Pflegedienst bei den Seniorenheimen sei länger diskutiert, da auch Pflegewohnungen betrieben würden. Die neue Geschäftsführerin habe diese Klarstellung des Gesellschaftervertrages, der sehr weit formuliert gewesen sei, mit ihrem Amtsantritt gewollt. Deshalb sei es eine Kenntnisnahme. Rechtlich könne man das in beide Richtungen beantworten.

Herr Mader fragt nach, ob er es richtig verstehe, dass ambulante Dienste für die eigenen Wohnungen angeboten werden sollen. Da sei so aus der Vorlage nicht zu entnehmen. Er bleibe trotzdem dabei, dass es sich um eine Änderung des Gesellschaftsvertrages handele und deshalb müsse es einen Beschluss des Rates geben, egal wie sich das Geschäftsfeld ändern würde. Er bittet um eine schriftliche Klarstellung, ob es sich um einen Betrieb der ambulanten Dienste innerhalb der Heime, für diese Wohnungen handele oder ob man in echte Konkurrenz zu anderen niedergelassenen, privaten oder karitativ organisierten Einrichtungen gehen wolle.

Herr Kauch merkt an, dass er sich in der formalen Frage Herrn Mader anschieße und er rege darüber hinaus an, dass wenn das Ziel sei, den Status Quo abzusichern, könne die Formulierung auch eingeschränkter erfolgen, bezugnehmend auf die eigenen Wohnungen und nicht auf den freien Markt. Dazu müsse man es beraten können.

Er stellt mündlich folgenden Antrag:

„Die Vorlage wird heute nicht Kenntnis genommen und in die nächste Sitzung vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, eine rechtliche Einschätzung von dritter Seite einzuholen und die formelle Auszeichnung zu korrigieren.“

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag von Herrn Kauch unterstütze.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass seine Fraktion heute hätte Kenntnis nehmen können, aber dem angekündigten Beratungsbedarf folgen könne, da seine Fraktion in der Sache bei der Vorlage sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) erklärt, dass seine Fraktion inhaltlich ebenfalls keine Bedenken habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, die Vorlage heute nicht zur Kenntnis zu nehmen und verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, eine rechtliche Einschätzung von dritter Seite einzuholen und die formelle Auszeichnung zu korrigieren.

zu TOP 6.6
Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortführung der im Bereich Abfallwirtschaft bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und dem HEB/HUI Verbund Hagen mit den nachfolgend dargestellten Änderungen zum 01.01.2023 zu. Er ermächtigt außerdem den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH, die Geschäftsführung mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge zu beauftragen.

zu TOP 6.7
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)

Herr Mader (CDU-Fraktion) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKKE +) schließt sich an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung

zu TOP 6.8
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22675-21-E6)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22675-21-E7)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) zu folgen und die gesamte Angelegenheit in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) stimmt dem zu und ermuntert die Verwaltung ihr Konzept um die hier beschlossenen Haushaltsbegleitbeschlüsse zu ergänzen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet, die Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion, bis zum AKUSW vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und verschiebt die weitere Beratung der gesamten Angelegenheit zunächst in die nächste Sitzung des AKUSW am 16.03.22 und dann in seine nächste Sitzung am 24.03.22.

Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort auf die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + bis zur Sitzung des AKUSW am 16.03.22 vorzulegen.


7. Liegenschaften

zu TOP 7.1
Starkregenereignisse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22224-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Antwort in Teilen etwas unbefriedigend sei. Er fragt nach, ob es neuere Informationen zu den Fördermitteln gäbe.

Die Verwaltung sagt eine Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 7.2
Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 23129-21)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23129-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:
Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, wie viele landwirtschaftliche Flächen aus städtischer Sicht verpachtet seien und welche Einteilung es gäbe, was die prozentuale Verteilung betreffe.

Herr Niederquell (stellv. Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass zur Hektaranzahl und Pächterzahl eine kurzfristige Antwort kein Problem sei, eine Unterscheidung nach konventioneller, ökologischer Landwirtschaft, intensiv/extensiv brauche etwas Zeit für die Beantwortung. Es würden ca. 2200 Hektar verpachtet.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion Beratungsbedarf habe und bittet zusätzlich und mit Blick auf die ökonomischen Auswirkungen des Antrages, um eine Stellungnahme des regionalen Bauernverbandes.

Herr Mader schlägt vor, den o. g. SPD-Antrag im Rat abzustimmen. Er bittet daher um Beantwortung der Verwaltung bis zur Ratssitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Rat.
Die Antwort der Verwaltung wird für die nächste Ratssitzung zugesagt.

zu TOP 7.3
Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, nach Auswertung des 4. Quartals über die Immobilientätigkeit, die Realisierung, die Frage des Substanzerhaltes etc. in Ruhe zu sprechen. Es sei von strategischer Bedeutung, wie man sich die nächsten Jahre aufstelle. Es gäbe ein riesiges Investitionsvolumen im Haushalt und noch Übertragungen aus den Vorjahren. Man müsse sich konzeptionelle Gedanken machen, auch zum Thema Substanzerhalt im Hoch- und Tiefbau.

Der Auschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Stüdemann einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.21
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 02.12.21 die weitere Beratung der Vorlage, den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 21690-21-E2) und die vorliegenden Empfehlungen ohne Beratung in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:

Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:

Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22. Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:

Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.21 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:

Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll geben:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit o.g. Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Ergänzung:
Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43

Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance, städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden
.“

Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:

Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden? (Einbringung 23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1 und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur (welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben werden? Warum nicht grundsätzlich alle?

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, Den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.


4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.

5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:

„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“

Begründung

Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.

Zu 2)
Im Jahr 2008
lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.

Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.

Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.

Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.

Hierzu lag zur AKUSW-Sitzung am 08.12.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4):

....der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 geschoben. Weil bis dahin zahlreiche Bauleitverfahren aufgenommen bzw. weitergeführt werden, für die eine Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau eine Rolle spielt, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss (ungeachtet der Vorlage), dem Rat den Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zu empfehlen:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.

AKUSW, 08.12.2021:
Vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 vertagt hat ist man sich darin einig, die gesamte Angelegenheit ebenfalls zu vertagen.

Zu dem zur heutigen Sitzung vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4) fasst der Ausschuss allerdings folgende Beschlüsse:

Zu den Punkten 1. und 2. des Antrags empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

Der folgende Punkt 3. des Antrags wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.

Weiter liegt zur Sitzung am 02.02.2022 vor Bericht der Verwaltung zum Wohnbauprogramm für junge Familien(Drucksache Nr.: 21346-21-E3) (siehe Anlage zur Niederschrift).

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):

...die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021:

Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich das von der Verwaltung vorgelegt Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021. Im Rahmen der Vorlage erfolgenden viele Anpassungen und Ergänzungen gegenüber dem aktuellen, im Jahr 2009 beschlossenen Wohnkonzept. Die aktuellen Entwicklungen im Bau- und Wohnsektor zeigen, dass Handlungsbedarf geboten ist. Dortmund ist wieder eine wachsende Stadt und perspektivisch wird die Stadtbevölkerung bis 2030 weiter größer werden. Hierbei sehen auch wir die Herausforderung darin, weiterhin attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in Dortmund zu schaffen und zu erhalten. Insbesondere jungen Familien muss in Dortmund eine entsprechende Zukunftsperspektive geboten werden.

Zu den konkret vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen hat die CDU-Fraktion die im Folgenden aufgeführten Ergänzungsanträge:

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:

1. Die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Kommunalen Wohnungskonzept wird um einen Zeitplan bzgl. der Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda ergänzt. Dabei ist zugleich eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen.

2. Die wohnungspolitische Agenda der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt/geändert:
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss eine Aufstellung größerer Gebiete vor, auf denen die Möglichkeit des Baurechts gemäß § 34 Baugesetzbuch besteht. In dem Zusammenhang sollen priorisiert diejenigen Flächen dargestellt werden, die sich für die Anwendung des im Baulandmodernisierungsgesetz vorgesehenen „sektoralen Bebauungsplans Wohnen“ eignen.

4. Bis zur Vorlage der Ergebnisse der in Auftrag zugebenden Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen (s. Punkt 3, S. 6) wird ein größtmöglicher Anteil der neu zu bauenden Wohnungen universell barrierefrei errichtet.

Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom 26.01.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und bittet das kommunale Wohnkonzept im Hinblick auf den Freiraumschutz zu überarbeiten.
Trotz Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale schreitet die Inanspruchnahme von Freiflächen für bauliche Zwecke auch in Dortmund weiter voran. Dies geht in erster Linie zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen, die sich seit 1950 mehr als halbiert haben. Das Ziel der Dortmunder Politik, jährlich 2500 neue Wohnungen zu bauen, wird den Druck auf den Freiraum weiter erhöhen.

Für die Gesamtstadt fordert der Beirat deshalb die Überarbeitung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel einer Halbierung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2030 und Stopp bis 2050, wie dies die Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland vorsieht.

Auf die Bebauung von Vernetzungsbereichen zwischen Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen ist zu verzichten. Ebenso sind Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete, Randbereichen von Fließgewässern und hochwassergefährdeten Bereiche von Bebauung freizuhalten. Die Stellungnahme des Beirates zum Flächennutzungsplan von 2003 mit der Priorisierung von Wohnbauflächen ist zu beachten.
Die Nachverdichtung bestehender Baugebiete, die Baulückenschließung, der Dachgeschossausbau sowie die Wiedernutzung von Brachflächen hat in der Regel Vorrang vor der Bebauung des Freiraums. Allerdings ist jede (auch innerstädtische) Einzelfläche auf ihre Ausgleichsfunktion für Erholung und den Naturhaushalt sowie auf ihre Auswirkungen auf den Artenschutz (Fledermäuse, Vögel etc.)
zu überprüfen. Eine Nachverdichtung um jeden Preis wird abgelehnt. Flächensparender Geschosswohnungsbau ist dem Eigenheimbau vorzuziehen.
Neubaugebiete sollten nur noch in fußläufiger Entfernung zur nächsten Haltestelle des Schienenpersonenverkehrs ausgewiesen werden: 400 m zu U- und Straßenbahnen, 600 m zum regionalen Schienenverkehr
(s. Stadt Dortmund: Entwicklungsprogramm 1990. Beiträge zur Stadtentwicklung 1, S. 62-63, 1977).

Für Neubauten sind hohe ökologische Standards (Niedrigenergiebauweise, Regenwasserversickerung etc.) anzuwenden, die über das Baurecht bzw. privatrechtliche Verträge zu gewährleisten sind.

Ferner sollten folgende Aspekte wie neue Wohnformen, Clusterwohnen, Microapartments und Umnutzungspotenzialen der bestehenden und zu erwartenden Leerstände in der City genutzt werden.

Hintergrund:

Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern. Zwar lässt sich "Fläche" im engeren Wortsinn nicht "verbrauchen". Fläche ist jedoch – wie auch der Boden – eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Flächenverbrauch ist ein schleichendes Phänomen. Bürger und selbst politische Entscheidungsträger nehmen es kaum wahr. Daher mangelt es weithin am nötigen Problembewusstsein.

Nicht zu verwechseln mit dem Flächenverbrauch ist die Versiegelung. Diese macht Böden undurchlässig für Niederschläge und zerstört die natürlichen Bodenfunktionen. Siedlungsflächen und Verkehrsflächen umfassen jedoch auch unbebaute und nicht versiegelte Böden, zum Beispiel Erholungsflächen wie: Stadtparks, Sportplätze, Skaterbahnen, Golfplätze und viele mehr.

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der "Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016" festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.


AKUSW, 02.02.2022:

Aufgrund der heutigen, intensiven Diskussion hält die Vorsitzende, Frau Rm Frau Reuter, fest, dass der AKUSW heute als Fachausschuss zunächst bezüglich der drei o. a. Anträge nicht nur zu jedem der drei o. a. Anträge sondern zu jedem der darin enthaltenen Antragspunkt in die Einzelabstimmung kommen werde.
Das aus dieser Abstimmung erzeugte „Paket“ der mehrheitlich befürworteten Anträge soll der weiteren Beratung der gesamten Angelegenheit in den Fraktionen dienen.

Die Endabstimmung über das auf Wunsch des AKUSW in dieser Form geänderte Kommunale Wohnungskonzept möge dann im Rat der Stadt stattfinden.

Danach erfolgt zu den folgenden drei Anträgen die Einzelabstimmung zu jedem Antragspunkt wie folgt:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.
Zu Punkt. 2) (Quote für die Belegungsrechte 10%):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.

Zu Punkt 3.( Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte. Mit diesem Verständnis wird dieser Punkt einstimmig, zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zu Punkt 4.(Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.

Zu Punkt 5.
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):

Zu Punkt 1.) (Ablehnung der bevorzugten Vergabe an die DSG):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) sowie Enthaltungen (DIE FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) abgelehnt.

Zu Punkt 2.) (Zugang privater Anbieter zum Dortmunder Wohnungsmarkt erleichtern)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) abgelehnt.

Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 6.) (Eigentumsquote)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion FDP/BL) abgelehnt.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen, wird dieser Punkt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.

Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)

Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke)
Dieser Punkt wird einstimmig befürwortet.
Zu Punkt 8.4 ( S.7) (Finanzierungsmodell)
Man einigt sich mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf diesen Punkt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Mit dem Verständnis, dass es bei der Abstimmung nur noch um den ersten Absatz geht, da der zweite gestrichen wurde, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetzt heißen soll, wird dieser Punkt einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) sowie dem Hinweis der CDU-Fraktion, dass sie Satz 2 ablehne, befürwortet.

Zu Punkt 4. ( Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
Dieser Punkt wird einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen, des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sowie den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende, heute durch Einzelabstimmung zu den vorliegende Anträgen befürworteten Änderungs-, bzw. Ergänzungsvorschläge zum Kommunalen Wohnungskonzept und leitet hiermit die gesamte Angelegenheit zur endgültigen Abstimmung an den Rat der Stadt weiter.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.


Zu Punkt 3.( Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte. Mit diesem Verständnis wird dieser Punkt einstimmig, zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):

Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.


Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen, wird dieser Punkt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.

Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)

Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke)
Dieser Punkt wird einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 8.4 ( S.7) (Finanzierungsmodell)
Man einigt sich mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf diesen Punkt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Mit dem Verständnis, dass es bei der Abstimmung nur noch um den ersten Absatz geht, da der zweite gestrichen wurde, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetzt heißen soll, wird dieser Punkt einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) sowie dem Hinweis der CDU-Fraktion, dass sie Satz 2 ablehne, befürwortet.

Zu Punkt 4. ( Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
Dieser Punkt wird einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22 und lässt die gesamte Angelegenheit zur endgültigen Abstimmung an den Rat der Stadt durchlaufen


8. Sonstiges

zu TOP 8.1
Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022

(Drucksache Nr.: 23370-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22:
AFBL 10.02.22:

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet über die Diskussion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der Sitzung vom 26.02.22 (siehe oben).

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion noch nicht sicher sei, ob das Thema bereits zu Ende gedacht sei. Der Ausbildungsmarkt für Auszubildende, die in Dortmund wohnen, werde dadurch noch schwieriger gemacht.

Herr Rüther (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es bei der Diskussion im AWBEWF keine Gegenstimme gegeben habe, ein Azubi-Wohnheim zu schaffen. Man habe sich lange darüber unterhalten, wie man an diese Sache herangehe. Man sei sicher gewesen, dass zuerst Daten gesammelt werden müssten und dann die Entscheidung getroffen werden müsste, welcher Weg eingeschlagen werde. Daraufhin habe es dann die Entscheidung gegeben, durch die positive Empfehlung ein Anstreben eines solchen Vorhabens deutlich zu machen. Zuerst die Stiftung voran zu treiben, sei nach Meinung seiner Fraktion nicht die richtige Reihenfolge.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch er in der Sitzung des AWBEWF gewesen sei. Seine Fraktion sei nach wie vor der Meinung, dass es der richtige Weg sei. Es müsse einen Ausgangspunkt geben, auch wenn es letztendlich keine Stiftung werde.
Probleme im Vorfeld zu bedenken, sei nicht hilfreich und der falsche Weg. Das Handwerk habe bereits positive Rückmeldung gegeben.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es gegen die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes keinen Einspruch gegeben habe. Die Grundidee sei richtig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI, zu.

Weiterhin überweist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.


zu TOP 8.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu-> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag 2 vor:

zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist. Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlungen.

Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:

„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.

Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu ergänzen:

Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.

FinanzpositionFinanzstelleBetrag
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule
78080.0 – Ausz. Hochbaum.40N00301019061 – OGS Förderung Liebig GS648.875 Euro

Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:

FinanzpositionFinanzstelleBetrag
Minderauszahlungen des Fachbereichs Schule
78081.0 – Ausz. Tiefbaum.40N00301001000 – Jugendverkehrsschule630.000 Euro

Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus dem Amt 75.

FinanzpositionFinanzstelleBetrag
Minderauszahlungen des Amtes 75
78080.0 – Ausz. Hochbaum.75W00307024098 – OGS Liebig GS nicht förderfähige Kosten18.875 Euro

Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 beschlossen.

Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien 2021 verschoben.

Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann. Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.


Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen werden.

Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von 85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.

Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die folgenden Auswirkungen:

SachkontoBezeichnung Sachkonto2021202220232024-20602061
414200Ertr. Aufl. SoPo Zuw. Land-917,66 €-11.011,88 €-11.011,88 €-407.439,47 €-10.094,22 €
470100Eigenleistungen-33.049,00 €
572200AfA unbew. Vermögen1.420,68 €17.048,10 €17.048,10 €630.779,70 €15.627,43 €

Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie 2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem Kostenträger 650138011000.

Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Ergänzung zum Beschluss zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 16.12.21 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 8.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 16.12.21 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 8.4
Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22 vor:

1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord in den Beirat des ZEÖ zu berufen.

2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.







Dr. Suck Kowalewski Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus