Niederschrift (öffentlich)
über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 05.05.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)
Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Matthias Nienhoff (CDU) i. V. für Rm Uwe Waßmann (CDU)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Kollmann – 1/Dez
Özgür Karadag – 2/Dez-Stadt-Con
Ralf Rüddenclau – 20/1
Philip Cordes – 20/3
Frank Schulz – FB 3
per VIKO zugeschaltet:
Nadine Schramm – 1/II
Angela Märtin – 1/II
Sebastian Kieper – 1/II
Michaela Bonan – 1/III
Lena De Boer – Stab Markenkern Dortmund
Christian van Rissenbeck – 10/T2
Carolin Schween – 11/2
Bernadette Weinberg – 11/4
Jürgen Krause – 1/GB 1
Stefan Heynen – 20/2
Klaus Legeler- 33/Bürgerdienste
Manfred Sauer – 37/EURO 2024
Manfred Hagedorn – 40/Schule
Daniel Buess – 42/BRV
Thorsten Funck – 51/1
André Knoche – 52/1-GBL
Dirk Reil – 52/1
Michael Schneider – 53/KoCI
Josef Spitzer – 65/5
Nicole Becker – 66/1-2
Markus Kluth – 66/1-1
Uta Wittig-Flick – 67/2-4
Horst-Günter Nehm – 80/SV
3. Mitglieder ohne Stimmrecht
Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 05.05.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.03.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Weiterführung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) im Jahr 2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24187-22)
3. Finanzen
3.1 1. Managementbericht 2022
Kenntnisnahme
3.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E41)
hierzu -> Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 hier: Übersicht der noch zu beschließenden Anträge
3.3 BürgerInnenfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24050-22)
3.4 Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Umsetzung von Beschlüssen“ (DS-Nr. 22100-21-E33)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24177-22)
3.5 Darstellung der Folgekosten des Kreditprogramms Gute Schule 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23811-22)
3.6 Innovationshauptstadt Europas / iCapital 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24407-22)
3.7 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
3.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 23.09.2021 und vom 18.11.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23807-22)
3.9 Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)
3.10 Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwanderer*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23880-22)
3.11 Beschlusserhöhung zum Umbau des Bolzplatzes Westhusener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24077-22)
4. Personal und Organisation
4.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)
4.2 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)
4.3 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23934-22)
5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
5.1 Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24302-22)
5.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Digital Hub Logistik & IT - Anpassung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23836-22)
5.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - Anpassung der Investitionssumme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23844-22)
5.4 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum" - hier: Weiterentwicklung und Errichtung CleanPort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23827-22)
5.5 Gebäudefunkanlage: Finanzierung und Sachstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23712-22)
5.6 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)
5.7 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23240-21)
6. Kommunalwirtschaft
6.1 Kombiticket Intermodellbau
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22993-21-E4)
6.2 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung der Mitglieder für den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22890-21)
6.3 Umbesetzung im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24354-22)
6.4 Auflösung der DORTMUNDtourismus GmbH und Übernahme der Aufgaben und des Personals in die Dortmund-Agentur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24193-22)
6.5 Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24449-22)
7. Liegenschaften
7.1 Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)
7.2 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)
7.3 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
8. Sonstiges
8.1 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
8.2 Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24228-22)
8.3 Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23655-22)
8.4 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Neumann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Haushaltsplan 2022; hier: Teilweise Aufhebung der haushaltsrechtlichen Vermerke nach § 24 Abs. 5 KomHVO NRW in §10 der Haushaltssatzung für das Jahr 2022
Empfehung
(Drucksache Nr.: 24376-22)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.12 behandelt.
Die Verwaltung bittet weiterhin, folgende Stellungnahme der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Compliance-Untersuchung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24034-22-E1)
Die Angelegenheit wird unter TOP 6.6 behandelt.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.03.2022
Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.03.2022 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Weiterführung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) im Jahr 2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24187-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) bis zum 31.12.2022 und beauftragt die Verwaltung mit der damit verbundenen Verlängerung der Verträge für die zusätzlich eingestellten Mitarbeitenden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets nach den Regelungen des § 8 Haushaltssatzung bzw. nach § 83 GO NRW durch die zu erwartende Refinanzierung des Landes NRW.
3. Finanzen
zu TOP 3.1
1. Managementbericht 2022
(Drucksache Nr.: 24494-22)
Herr Cordes (Stadtkämmerei) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation
(Anlage 1). Herr Cordes und Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antworten im Anschluss auf die gestellten Fragen. Die Präsentation wurde allen anwesenden Ausschussmitgliedern in der Sitzung zur Verfügung gestellt.
zu TOP 3.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E41)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E42)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlussfassung vom 10.02. und 24.03.22 dieses Ausschusses vor:
AFBL 10.02.22:
è Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)
Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit
dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten
Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet zuerst die Beratung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und den Antrag erneut in der nächsten Sitzung aufzurufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von
Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe
von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) zieht den Antrag zurück.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als
Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen
geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert
werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und einigt sich heute darauf, nicht über den o. a. Antrag abzustimmen, sondern diesen zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten, um die Angelegenheit zusammen mit dem entsprechenden Prüfbericht wieder aufzurufen und zu beraten.
AFBL 24.03.22:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verhält sich wie folgt:
è Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)
Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit
dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten
Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von
Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als
Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen
geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert
werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und wartet die Untersuchungen zu den H-Bahnstrecken ab. Erledigt!
AFBL 05.05.22:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 22100-21-E41) vor:
der Rat hat mit den Haushaltsbegleitbeschlüssen folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen werden
für den Haushalt 2022 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.“
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie gestaltet sich der Zeitplan für die externe Ausschreibung und wann ist mit einem
Ergebnis der Ausschreibung zu rechnen? Wann beginnt aller Voraussicht nach
die Erstellung des Aktionsplans durch einen externen Dienstleister?
2. Mit Mitteln in welcher Höhe plant die Verwaltung die externe Ausschreibung durchzuführen?
Zur Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2022 wird die Verwaltung um Stellungnahme
gebeten, welche Projekte förderfähig und förderwürdig sind, um diese dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand des Haushaltsbegleitbeschlusses „Aktionsplan Angsträume City“ aus der Sitzung vom 24.03.2022 (Drucksache 22100-21-E41)
Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Um einen Überblick über die akute Beschwerdelage im Umfeld des Stadtgartens sowie der kulturellen Einrichtungen zu erhalten, hat die Verwaltung bereits mehrere Gespräche mit Vertretern der Kultur-, Ordnungs- und Bauverwaltung sowie dem Nachtbeauftragten geführt.
Auf Basis der Erkenntnisse aus diesen Abstimmungen erstellt die Verwaltung derzeit eine Sachstandsvorlage zum Aktionsplan Angsträume City, die im Juni-Gremienlauf behandelt werden soll. In der Vorlage werden auch Maßnahmen erörtert, die zu einer Stärkung des Sicherheitsgefühls im Stadtgarten sowie beim Besuch kultureller Veranstaltungen beitragen sollen. Ihre Anfrage vom 24.03.2022 wird dabei aufgegriffen.
Insofern handelt es sich bei dieser Stellungnahme um einen kurzen Zwischenbericht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Vorfeld mitgeteilt, dass in der o.g. Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 22100-21-E41) der Aktionsplan LSBIQ gemeint gewesen sei. Die Verwaltung sagt eine erneute Stellungnahme zur nächsten Sitzung zu.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) zieht die beiden o.g. Anträge seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 22100-21-E30; 5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“) und 6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023) zurück.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) lässt über den noch verbleibenden o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 23047-21-E1; Hundesteuer) wie folgt abstimmen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.
zu TOP 3.3
BürgerInnenfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24050-22)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24050-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 23.03.22 vor:
zu der gemeinsamen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU nehme ich wie folgt Stellung:
1. Stellungnahme aus Sicht der Stadtkämmerei mit Blick auf den Kernhaushalt der Stadt:
Aus haushaltsrechtlicher und -wirtschaftlicher Sicht sind die Handlungsspielräume der Rechtsperson Stadt Dortmund (Kernhaushalt sowie Eigenbetriebe und Sondervermögen) in Bezug auf das Anliegen des Beschlusses stark eingeschränkt. Überlegungen zur Finanzierung von Investitionen im städtischen Haushalt über sog. „Bürgerfonds“ wurden in der Vergangenheit sowohl in Dortmund (z.B. 2012 im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Neubaus der Kinder- und Jugendoper) als auch in anderen Kommunen (z.B. München) bereits angestellt, jedoch aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Bedenken verworfen.
Die Stadt Dortmund nutzt im Rahmen ihrer Finanzierungstätigkeit neben klassischen Kommunalkrediten bereits seit mehreren Jahren in größerem Umfang auch Schuldscheindarlehen und Anleihen. Aufgrund der aktuell guten Angebotslage am Kapitalmarkt sowie der in den vergangenen Jahren rückläufigen Verschuldung besteht darüber hinaus derzeit für die Rechtsperson Stadt Dortmund kein Bedarf an zusätzlichen Finanzierungsquellen. Aus Banken- / bzw. Investorensicht wird die Stadt Dortmund als Kommune mit einem Risikogewicht von 0 bewertet (vormals „Solva-0-Status“) und kann ihre Investitionen unabhängig vom konkreten Zinsniveau zu verhältnismäßig günstigen Konditionen am Kapitalmarkt finanzieren. Diesen „Kommunalkreditkonditionen“ müssen alternative Finanzierungsmodelle zur Wahrung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 75 I 2 GO NRW standhalten. „Bürgerfonds“ sind im Vergleich zu etablierten Finanzierungen mit einem vergleichsweise hohen administrativen Aufwand verbunden und aus Emittentensicht verhältnismäßig kostenintensiv. Gleichzeitig wird selbst von Investoren, die mit ihrer Investition in einen solchen Fonds nicht nur wirtschaftliche Interessen verfolgen, eine gewisse Mindestrendite erwartet, die mit sehr großer Wahrscheinlichkeit spürbar oberhalb der für kommunale Finanzierungen üblichen Verzinsung liegt. Es ist vor diesem Hintergrund nicht davon auszugehen, dass die Interessen und Verpflichtungen der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit ihrer Finanzierungstätigkeit sowie die Interessen potentieller Investoren durch ein Bürgerfondsmodell in Einklang zu bringen sind. Im Bereich des städtischen Haushaltes sowie der Eigenbetriebe und Sondervermögen ist daher nicht anzunehmen, dass eine Finanzierung von Investitionen durch einen Bürgerfonds erfolgreich umgesetzt werden kann.
Außerhalb des Modells eines Bürgerfonds besteht jedoch auch im Bereich des städtischen Haushaltes die Option, dem Anliegen des AFBL Rechnung zu tragen und den in Dortmund lebenden Menschen die Möglichkeit einer nachhaltigen und sicheren Geldanlage zu bieten. Die Stadt Dortmund finanziert sich bereits seit dem Jahr 2014 auch durch Anleihen am Kapitalmarkt. Im Jahr 2017 wurde eine Anleihe erstmalig auch zur Finanzierung von Investitionen begeben. Anleihen sollen bei der Stadt Dortmund neben klassischen Kommunalkrediten und Schuldscheindarlehen auch zukünftig zur Finanzierung genutzt werden. In der Vergangenheit wurde der Investorenkreis dabei stets auf institutionelle Investoren beschränkt. Denkbar ist jedoch auch eine Öffnung für Privatanleger und somit auch für in Dortmund lebende Menschen, denen damit eine sichere Geldanlagemöglichkeit eröffnet würde. Dabei wäre jedoch mit Mehrarbeiten im Rahmen der Vorbereitung (z.B. strengere Informationspflichten) sowie leicht steigenden Emissionskosten zu rechnen. Anleihen werden bei einer Stückelung von 1.000,00 € an der Börse gehandelt. Anteile können daher grundsätzlich auch in geringem Volumen jederzeit zum tagesaktuellen Kurs erworben oder verkauft werden. Darüber hinaus können Anleihen auch nachhaltig ausgestaltet werden. So hat etwa die Stadt München im Jahr 2019 eine nachhaltige Stadtanleihe in Form eines „Social Bonds“ begeben. Denkbar sind aber auch sog. „Green Bonds“ oder „Sustainability Bonds“ als Mischform. Zu beachten ist jedoch, dass auch Anleihen einem Vergleich mit Konditionen herkömmlicher Kommunalkredite standhalten müssen. Von einer für einen breiten Kreis von Privatanlegern attraktiven Verzinsung ist dementsprechend, insbesondere im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten für Privatanleger am Markt, nicht auszugehen.
Bei zukünftigen Anleihebegebungen der Stadt Dortmund wird daher die Möglichkeit einer Öffnung auch gegenüber privaten Investoren angestrebt und durch die Kämmerei geprüft. Darüber hinaus wird bei zukünftigen Emissionen geprüft, ob eine Ausgestaltung als Nachhaltigkeits-Anleihe (z.B. Social-Bond, Green Bond) möglich und wirtschaftlich ist. Zu welchem Zeitpunkt die nächste Emission einer Anleihe erfolgt, ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht konkret absehbar.
2. Stellungnahme aus Sicht der Beteiligungsverwaltung mit Blick auf die Erschließung von zusätzlichen bürgerschaftlichen Finanzierungsquellen für die städtischen Unternehmen:
Zu einer möglichen Einbeziehung der städtischen Tochtergesellschaften hat der Stab Kommunalwirtschaft eine erste indikative Abfrage durchgeführt. Im Ergebnis haben die Tochtergesellschaften mitgeteilt, dass sie Modellen der Bürgerbeteiligung an der Finanzierung aufgeschlossen gegenüberstehen und derartige Modelle in der Vergangenheit auch bereits erfolgreich durchgeführt haben (z. B. DSW21 und DEW21). Allerdings haben die Tochtergesellschaften auch auf die Schwierigkeiten der Darstellung einer attraktiven Rendite hingewiesen, so hatte z. B. DSW21 bereits in der Vergangenheit den Zinssatz des „Sparkassenbriefs DSW21“ aufgestockt. Zusammengefasst sind die städtischen Tochtergesellschaften grundsätzlich bereit, auch zukünftig Modelle der Bürgerbeteiligung an der Finanzierung zu praktizieren sowie sich an stadtweiten Modellen zu beteiligen.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wann das Konzept zu den geplanten zukünftigen Anleihen vorgestellt werde.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erinnert, dass es bereits Situationen gegeben habe, die vor ein paar Jahren mit einer anderen Zinssituation durchgeführt worden seien. Mit Senkung der Zinsen sei das wieder eingestellt worden. Zurzeit würde sich wieder eine Situation am Markt abbilden, die zulasse, so etwas wieder ins Gespräch zu bringen. Ein genauer Termin könne im Moment noch nicht genannt werden. In einem Jahr werde es sicher eine veränderte Situation geben.
Herr Mader (CDU-Fraktion) schlägt vor, dass ein konkreter Vorschlag, evtl. als Probelauf, bis Ende des Jahres vorgelegt werde und die Berichterstattung am Ende des 3. Quartals erfolge.
Herr Stüdemann weist darauf hin, dass das Handeln wirtschaftlich vernünftig sein müsse.
Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) ergänzt, dass die Bürgerbeteiligung eine Frage der Kosten und der Nachhaltigkeit sei. Ausschlaggebend sei hier die Marktsituation.
Herr Mader merkt an, dass es bisher keine Öffnung für Privatleute gäbe. Er widerspreche der Aussage, dass methodisch gesagt werde, der Markt nehme das nicht an. Deshalb der bereits vorgeschlagene Probelauf. Seiner Meinung nach sei genug Geld am Kapitalmarkt vorhanden.
Herr Stüdemann sagt den Probelauf nach der Sommerpause zu. Beim letzten Versuche habe das Anlageinteresse nach dem Zinsabfall nachgelassen.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass das Vorhaben überflüssig und nicht marktorientierend sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Umsetzung von Beschlüssen“ (DS-Nr. 22100-21-E33)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24177-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) begrüßt die Vorlage und weist aufgrund der Vermerke zur Beschlussumsetzung der Verwaltung auf die klare Rollenverteilung hin. Laut Gemeindeordnung beschließen die Bezirke und der Rat und die Verwaltung führe aus. In diesem Zusammenhang bittet er die Verwaltung das zu überprüfen. Damit gelte das Lob für die Systematik, aber nicht für die Inhalte.
Frau Schramm (Koordinierung der Bezirksvertretungen) sagt zu, das an die Fachbereiche weiterzugeben, die zuständig seien.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Darstellung der Folgekosten des Kreditprogramms Gute Schule 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23811-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zu den Folgekosten des Kreditprogramms Gute Schule 2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Innovationshauptstadt Europas / iCapital 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24407-22)
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion sich gewundert habe, dass über das Preisgeld ohne Einbindung der Politik verfügt worden sei. Auch sei nicht ganz klar, wofür es diesen Preis gegeben habe. Sie fragt nach, da ein Teil des Preisgeldes für die Schaffung eines Innovationsraumes in der Innenstadt gedacht sei, welcher Leerstand angemietet werde. Mit einer Antwort im nichtöffentlichen Teil sei sie einverstanden.
Frau Märtin (1 / II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO) erläutert, dass der iCapital Award ein Riesenerfolg für die Stadt sei; sie verweist auf Pressemeldungen der Stadt Dortmund sowie auf die eigens eingerichtete Webseite (innovation-next-door.de). Frau Märtin bietet an, bei Interesse im Detail zu berichten.
Dass das angesprochene Vorschlagsrecht für das Preisgeld nicht bei der Politik läge, hänge damit zusammen, dass es sich um einen Sonderfall handele. Die Bewerbung als Innovationshauptstadt sei in einer Partnerallianz aus Wissenschaft, Wirtschaft, Stadt und Kultur erstellt worden. Die Frage der Behandlung und der Umgang mit dem Preisgeld habe man im Vorfeld an die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt, die eine Verwendung des Preisgeldes durch die Allianz von Akteuren als folgerichtig erklärt und eine Informationsvorlage an den Rat empfohlen habe. Weiterhin handele es sich bei dem nachgefragten Innovationsraum um eine Innenstadtlage mit Schaufenster. Zurzeit stünden 2 bis 3 Projekte zur Auswahl.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es Ideen gäbe, die außerhalb der Innenstadt stattfinden würden und ob die Wirtschaftsförderung es in geeigneter Weise in die reguläre Kommunikation aufnehmen werde.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um eine rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg bis zum Rat.
Frau Märtin gibt an, dass die Innovationshauptstadt-Thematik in das gesamte Stadtmarketing einfließe, sowohl bei der Wirtschaftsförderung, als auch beim Stadtmarketing als solches.
Die heutige Kenntnisnahme diene dazu, eine größtmögliche Transparenz und Information herzustellen.
Sie sagt eine schriftliche Beantwortung auf die o. g. Frage von Herrn Mader bis zur Ratssitzung zu.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet um eine kurze Information an die Fraktionen, sobald klar sei, wo die Teilsumme in der Innenstadt konkret hingehe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Konzept zur Verwendung des Preisgelds aus dem Wettbewerb „iCapital – European Capital of Innovation 2021“ zu Kenntnis.
zu TOP 3.7
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 - aktualisierte Version!
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende, ergänzte Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 27.04.22 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022:
Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI moniert die Beratungsfolge. Zudem sei das behindertenpolitische Netzwerk nicht ausreichend miteinbezogen worden.
Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Seniorenbeirat bedauerlicherweise gar nicht miteinbezogen wurde.
Der Vorsitzende befragt die anwesende Vertreterin des Seniorenbeirats dazu. Diese erklärt, dass bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgte.
Die AfD weist darauf hin, dass es auf Seite 3 einen gesonderten Hinweis zur Beratungsfolge gibt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen, den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass die Zeitschiene in diesem Beitrag etwas ernüchternd sei.
Gerade für die Hellweghaltestellen stehe dort ab 2032, wobei ihm schon klar sei, dass der Hellwegumbau ein eigenes Projekt sei. Aufgrund des ihm bekannten Fahrgastaufkommens appelliere er an die Verwaltung, dringend den Umbau der Haltestellen“ Von-der-Tann-Str.“ und „Berliner Str.“ vorzuziehen und dafür den Umbau der Haltestellen „Auf dem Brümmer“ und „Poth“ hinten anzustellen. Er bitte um Mitteilung, ob 60m-lange barrierefreie Haltestellen, auch für das Ost/West/ Netz, angestrebt würden und ob man nicht versuchen könne Haltestellen mit einer sehr hohen Fahrgastfrequenz vorzuziehen.
Herr Sohn bemängelt, dass das Behindertenpoltische Netzwerk (BPN) hier lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung vorgesehen wurde. Insbesondere da es sich hier um eine klassische Vorlage für das BPN handele und damit auch die Meinung des BPN noch mit in die Ratsentscheidung einfließen könne, bitte er darum, die Angelegenheit entsprechend zu vertagen.
Herr Ingenmey kritisiert, dass der Seniorenbeirat hier gar nicht beteiligt worden sei. Daher bitte er um eine Begründung, warum dies nicht geschehen sei und darum, auch den Seniorenbeirat bei solchen Vorlagen zukünftig mit einzubeziehen. Weiter verweist er auf den Vorschlag der Ampelkoalition zum Personenbeförderungsgesetzt, wonach die Haltestellen bis 2026 barrierefrei gestaltet sein sollen. Da dieses Zeitziel vorliegend schon nicht zu erreichen sei, bitte er die Verwaltung hierzu Stellung zu beziehen. In Bezug auf die Stadtbahnlinie 41 bemängelt er, dass die Haltestelle „ Münsterstraße“ als einzige dieser Linie noch nicht barrierefrei gestaltet worden sei. Da man schon beim Bau (1990) einen zeitnahen, barrierefreien Umbau zugesichert habe, rege er an, dass man diese Haltestelle bereits vor 2026 in Angriff nehmen möge, damit die U41 dann durchgehend barrierefrei nutzbar sei.
Herr Wilde teilt mit, dass er die Fragen nach den 60m langen, barrierefreien Haltestellen und der Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren, prüfen lassen werde. Zur Reihenfolge der Haltestellenausbaumaßnahmen verweist er auf die Ausführungen des Herrn Rybicki in einer der letzten Sitzungen und der hierin erwähnten Arbeitssysthematik des Tiefbauamtes, wonach man das, was umsetzungsreif sei auch umsetze, so auch die Ost/West/Strecke der Hellwegstrecke.
Bezogen auf das Personenbeförderungsgesetz hätte man nicht erst in 2024 sondern bereit in 2022 die Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen müssen. Die Möglichkeit das zu verlängern gäbe es nun. Dazu diene das vorgelegte Konzept, welches erlaube, von dem Terminplan abzuweichen, also nach hinten zu strecken. Bezüglich des Beratungsganges gehe der davon aus, dass es jetzt nicht davon abhänge, dass man die Ratsentscheidung tatsächlich bereits im Mai benötige. Daher befürworte er den Vorschlag, sowohl das BPN als auch den Seniorenbeirat noch vor der Ratssitzung im Juni zu beteiligen, damit auch deren Haltung in die Beschlussfassung mit einfließen könne.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, damit sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat noch vor der Ratsentscheidung im Juni hierzu beraten und deren Empfehlungen mit in den Entscheidungsprozess einfließen können.
Da der Seniorenbeirat bisher noch nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt wurde, überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit an den Seniorenbeirat zur dortigen Beratung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 23.09.2021 und vom 18.11.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23807-22)
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde und fragt nach, was bei Nr. 27, unter der Stabsstelle „Science Park“ zu verstehen sei.
Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) sagt eine schriftliche Antwort bis zur Ratssitzung zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 37.485.632,26 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 8.882.270,78 €.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschluss vom 18.11.2021 genehmigten Deckung bei den Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Stadterneuerung in Höhe von 166.946,00 € und die Anpassung einzelner Bedarfs- und Deckungspositionen der Ratsbeschlüsse vom 23.09.2021 und 18.11.2021 in den Bereichen Grünflächenamt und städt. Immobilienwirtschaft in Höhe von 2.950.000,00 €
zu TOP 3.9
Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt das Tiefbauamt mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens mit anschließender Beauftragung der Leistungen der Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro für das Bauvorhaben „Westfalenhütte“.
Für die Leistungen der Projektsteuerung entstehen Auszahlungen in Höhe von 2.000.000,00 Euro brutto. Die Auszahlungen werden entsprechend des Bauvolumens des Bauvorhabens „Westfalenhütte“ vom Tiefbauamt (FB 66), dem Amt für Stadterneuerung (FB 67) und dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung (EB 70) prozentual aufgeteilt und getragen.
Haushaltsjahr 2022: 166.667,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 166.667,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in Baubeschlussvorlagen dargestellt, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
zu TOP 3.10
Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwanderer*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23880-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung des Einsatzes muttersprachlicher Familienbegleiter*innen mit den aktuell ausführenden Trägern und beauftragt die Verwaltung, Verträge mit dem Trägerverbund für den Zeitraum 9/2022 bis 12/2025 zu schließen.
zu TOP 3.11
Beschlusserhöhung zum Umbau des Bolzplatzes Westhusener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24077-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Mehrkosten in Höhe von 176.000 Euro beim Umbau des Bolzplatzes Westhusener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 376.000 €.
zu TOP 3.12
Haushaltsplan 2022; hier: Teilweise Aufhebung der haushaltsrechtlichen Vermerke nach § 24 Abs. 5 KomHVO NRW in § 10 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24376-22)
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es sich hier um die bereits viel diskutierte Zunahme von Stellen im Fachbereich 1 handele. Seine Fraktion lehne die Vorlage ab.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion das anders sehe. Es sei ein strittiger Punkt zwischen der Mehrheit des Rates und dem Oberbürgermeister gewesen. Die damals genannten Argumente für die Sperrung der Stellen und der Summen, würden dementsprechend nicht mehr greifen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschuss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Dortmund hebt die Sperrung der folgenden in § 10 der Haushaltssatzung aufgeführten und gemäß § 24 Abs. 5 KomHVO NRW im Fachbereich 1 gesperrten Ansätze zur Verwendung auf.
b) Der Rat beschließt die vier mit Stellenplan 2022 eingerichteten aber noch nicht zur Besetzung freigegebenen Planstellen zu besetzen.
4. Personal und Organisation
zu TOP 4.1
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
zu TOP 4.2
"Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion im Kern zustimme, weist aber auf den Wortlaut in der Vorlage hin, dass im Vorgriff auf den Stellenplan bereits von außer- und überplanmäßigen Stellen gesprochen werde. Wenn man die Stellen nicht habe, müsse man sie auch so benennen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Entfristung und dauerhafte Einrichtung der bisherigen zwei Projektstellen.
b) Nach Ablauf von vier Jahren erfolgt eine Evaluation des Personalbedarfes.
zu TOP 4.3
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23934-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bedarfsgerechte Einstellung von 375 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2023.
Davon sind
296 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
15 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (13 weitere Bedarfe sind in den gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),
24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst und
40 Anwärter*innen für den feuerwehrtechnischen Dienst
vorgesehen.
5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
zu TOP 5.1
Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24302-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den ersten Quartalsbericht 2022 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Digital Hub Logistik & IT - Anpassung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23836-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des Digital Hub Logistik & IT von 21.280.000 EUR auf ca. 22.055.000 EUR zu.
zu TOP 5.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - Anpassung der Investitionssumme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23844-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung von ca. 20.000.000 EUR auf ca. 23.372.000 EUR zu.
zu TOP 5.4
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum" - hier: Weiterentwicklung und Errichtung CleanPort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23827-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Weiterentwicklung des „CleanPort“ zur Kenntnis und beauftragt das SVTZ damit:
1. Die Vorplanungen für den CleanPort zu konkretisieren.
2. Einen Förderantrag zur Kofinanzierung der Infrastrukturmaßnahmen zu stellen.
3. Die Erschließung und weitere Entwicklung der Flächen des CleanPorts vorzunehmen.
Der Rat der Stadt stimmt zu, die damit verbundenen Planungs- und Investitionskosten von rd. 3 Mio. EUR aus den bereits bewilligten Investitionskosten zum CleanPort (DS-Nr. 00836-15) zu nutzen.
zu TOP 5.5
Gebäudefunkanlage: Finanzierung und Sachstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23712-22)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die funktechnische Ausleuchtung eine lebensrettende Maßnahme sei. Bei den Renovierungen wünsche er sich eine sorgfältige Vorplanung und Kostenkalkulation.
Her Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass an dieser Kostenveränderung nicht die Politik Schuld habe, sondern die vorherige, nicht ausreichende Planung der Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt die Erhöhung des für dieses Projekt anteiligen Investitionszuschusses an das Theater Dortmund um 270.300,00 € (brutto) auf 870.300,00 € (brutto)
- beschließt die ergänzende Ausführung der Gebäudefunkanlage im Bereich der Tiefgarage am Theater Dortmund in Höhe von 169.700,00 € (brutto)
- nimmt zur Kenntnis, dass beabsichtigt wird, einen Wartungsvertrag für die Gebäudefunkanlage für die Dauer von 5 Jahren, mit der Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre abzuschließen.
- beschließt eine Beteiligung des städtischen Haushalts mit 20 % an den Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen der gemeinsam vom Theater und der Tiefgarage genutzten Anteile der Gebäudefunkanlage sowie die vollständige Übernahme der Aufwendungen für allein durch die Tiefgarage genutzte Anteile
zu TOP 5.6
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23872-22-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 26.04.22 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23872-22-E1):
Mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwendung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro.
Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 vorzulegen:
1. In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus.
Wir bitten um konkrete Darstellung,
· welche Herausforderungen dies waren,
· ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen.
· was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist.
· wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind.
2. In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzugekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuft wurden:
Wir bitten hier um Darstellung,
· um welche zusätzlichen Gewerke es sich handelt,
· warum diese im Nachgang als notwendig eingestuft wurden, wer diese Gewerke als notwendig eingestuft hat.
3. Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten.
Wir bitten um Darstellung,
· warum sich die Substanz der Gebäude erst final nach der Phase des Abbruchs definiert werden konnten,
· um welche Substanz es sich handelt.
4. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehrmassen sowie zusätzlichen Arbeiten führen.
Wir bitten hier um Darstellung,
· um welche Folgemaßnahmen es sich handelt,
· welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen,
· ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und lässt die Vorlage und die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat durchlaufen
und bittet, die Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.22 zu beantworten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen zum o. g. TOP beantwortet.
zu Frage 1:
Die Herausforderungen bestehen insbesondere im Alter und der Bausubstanz der beiden Gebäude Sportheim und Tennisheim. Diese sind in ihrer Nutzung vollständig genehmigt, aber vor Eigentumsübergang an die Stadt Dortmund teilweise erweitert, geändert oder umgebaut worden, ohne dass die Baupläne angepasst wurden. So stellte sich im Bauablauf mehrfach heraus, dass sich Gegebenheiten vor Ort anders darstellten, als die Unterlagen vermuten ließen. Zudem waren beide Gebäude bis vor dem Umbau in voller Nutzung und mit Einbauten ausgestattet. Durch diverse übliche punktuelle Untersuchungen im Rahmen der Grundlagenermittlung konnten die Schwachpunkte nicht vollumfänglich ermittelt werden, da die Bauart der Gebäude keine Gleichmäßigkeit aufweist. So kamen Schwachstellen erst im Rahmen der Abriss- und Rohbauarbeiten zum Vorschein.
Die Abbrucharbeiten waren dadurch deutlich umfangreicher als zunächst vermutet. Beispielsweise war das Dach des Tennisheims, trotz umfangreicher Prüfungen im Vorfeld, abgängig, da die Gebäudekubatur statisch bedenkliche Risse aufwies. Dies wurde erst nach Abbau aller Fassadenteile sichtbar. Zudem muss die komplette Sohle des Tennisheims erneuert werden, da die Bestandssohle extrem unterschiedlich stark ausgebildet war (zwischen 5-20 cm). Erste übliche Probebohrungen erweckten den Anschein, dass eine bauplangerechte Sohle vorhanden ist. Weitergehende Untersuchungen, im Rahmen des Abbruchs, stellten jedoch das Gegenteil fest. Dies führte dazu, dass nicht tragende Wände im Erdgeschoss des Tennisheims entfernt werden mussten, da diese keine Fundamentierung aufwiesen. Dies wurde erst ersichtlich, als die Sohle entfernt war. Die bis vor diesem Zeitpunkt erhaltenswerten Boden- und Wandbeläge waren damit auch abgängig und konnten nicht wie ursprünglich geplant erhalten werden.
Durch die umfangreicheren Abriss- bzw. Sanierungsarbeiten ergeben sich weitergehende Erfordernisse im Aufbau sowie Auswirkungen auf die Folgegewerke. So sind das Dach und der Dachstuhl des Tennisheims neu aufzubauen, da aufgrund der statisch relevanten Risse im Mauerwerk eine Verstärkung des Gebäudekubus durch einen zusätzlichen Rähm (Betonkranz um Außenmauern) zu erfolgen hatte.
Die erforderliche Sohlensanierung im Tennisheim zieht die Erneuerung der Bodenbeläge nach sich. Die notwendige Entfernung der nicht tragenden Wände erfordert zusätzlichen Trockenbau, der zu verputzen und zu streichen oder zu fliesen ist.
zu Frage 2:
Bei den zusätzlichen Gewerken handelt es sich um die Sohlensanierung, Abdichtungs-, Dachdecker- und Zimmerarbeiten. Zudem sind Auftragserweiterungen in den Gewerken Abbruch-/Schadstoffsanierung, Rohbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Putzarbeiten, Fliesenarbeiten erforderlich.
Die Erfordernisse haben sich während der Abbrucharbeiten und Rohbauarbeiten ergeben.
Die Notwendigkeit wurde durch das Architektur- und Fachplanungsbüros (z. B. Statik, Bauphysik) und entsprechende Gutachten (z. B. Schadstoff-, Bodengutachten) festgestellt.
zu Frage 3:
Warum die Substanz der Gebäude erst final während der Phase des Abbruchs definiert werden konnte, ist zu den Fragen 1 und 2 bereits beantwortet worden.
Bei der Substanz handelt es sich insbesondere um die Sohle und das Dach des Tennisheims sowie die Wände des Sportheims und des Tennisheims.
zu Frage 4:
Die Folgemaßnahmen sowie zusätzlichen Arbeiten wurden bereits zu den Fragen 1 und 2 erläutert.
Das von der Stadt Dortmund beauftrage Architekturbüro hat die Mehrbedarfe nach bestem Wissen und Gewissen nach aktuellem Kenntnisstand erarbeitet. Diese wurden städtischerseits geprüft und erschienen plausibel. Das Architektenbüro schließt durch die gegenwärtige Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt und der Coronapandemie sowie dadurch entstehenden Materialengpässen eine hundertprozentige Kosten- und Terminsicherheit aus.
Die Herausforderungen der baulichen Substanz erscheinen nun kalkulierbar und sollten nicht mehr zu maßgeblichen Kostensteigerungen führen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass es unstrittig sei, in die Nordstadt und auch in den Hoeschpark zu investieren. Die Stellungnahme der Verwaltung stelle sich für ihn so dar, dass es den 2. Kostenerhöhungsbeschluss über 1,7 Mio Euro gäbe, was bedeute, dass es sich inzwischen insgesamt um ca. 8 Mio Euro handele. Er sei es aus dem Bauausschuss gewohnt, dass man immer mit dem Problem der Kostensteigerungen betroffen sei, allerdings habe es im Bauausschuss saubere Auflistungen gegeben, z. B. ob die Baustoffpreise gestiegen seien, ob man Risiken im Grundstück gefunden habe oder ob es Altlasten gegeben habe. Diese Art von Transparenz und Nachvollziehbarkeit habe die Grundvorlage nicht hergegeben. Darauf seien weitere Fragen gestellt worden. Der Antwort zufolge habe es einige Probleme mit dem Tennisheim gegeben. Er fragt nach, ob andere Möglichkeiten geprüft worden seien, z. B. ein Abriss oder Teilabriss oder ein kleinerer Neubau. Das sei in der Antwort nicht zu erkennen, auch nicht, wie die Punkte sich prozentual verschoben hätten, oder wer verantwortlich sei.
Er stellt folgende Fragen:
· Welche Alternativen hat die Verwaltung bei der Frage Tennisheim entwickelt?
· Ist der vorhandene Verein in Regress genommen worden?
· Wie sieht die prozentuale Verteilung der 1,7 Mio Euro aus und woraus ergibt sie sich?
und bittet, sie bis zur Ratssitzung zu beantworten und die Angelegenheit zum Rat durchlaufen zu lassen.
Frau Wittig-Flick (Teamleitung Nordstadt) erklärt, dass die Kostenerhöhung alleine durch die aktuelle Problemlage Corona und Ukrainekrieg zu Buche schlagen würde. Das habe vor 2 Jahren begonnen und ein Ende sei nicht absehbar und deshalb nicht konkretisierbar. Definierbar sei dagegen, dass die Verwaltung jetzt Herr der Bausubstanz sei. Im Tennisheim und im Sportheim habe man diverse Problematiken gefunden, die anfangs nicht erkennbar oder ermittelbar gewesen seien. Damit wäre die Sanierung mit den Kosten auskömmlich gewesen. Je weiter man in den Abbruch und die Schadstoffsanierung gegangen sei, je mehr Schwierigkeiten hätten sich aufgetan und seien nicht beeinflussbar gewesen. Das Haus sei aus den 50iger Jahren und immer wieder zu späteren Zeitpunkten im Rahmen von Sanierungsarbeiten mit Schadstoffen verunreinigt worden. Das sei absolut untypisch. Der dadurch erheblich umfassendere Abbruch und die Schadstoffsanierung, habe zur Folge, dass deutlich mehr wieder aufgebaut werden müsse, als ursprünglich geplant.
Herr Mader fragt nach, warum der Fachausschuss bisher nichts davon gehört habe, wenn der Sachstand bereits seit 3-4 Monaten bekannt sei. Außerdem gäbe es immer noch keine Aussage über die prozentuale Verteilung der 1,7 Mio. Euro und woraus sie sich ergeben: Wieviel sind allgemeine Kostensteigerung, wieviel sind neue Gewerke… Das sei die Anfrage im Fachausschuss gewesen und sei nicht beantwortet.
Frau Wittig-Flick gibt an, dass sie die Frage nach der prozentualen Entwicklung im Fachausschuss so nicht mitgenommen habe oder falsch verstanden habe. Die Beurteilung von Kostenerhöhungen bräuchten eine Weile, bis sie konkretisiert werden könnten. Wenn eine Vorlage in den Gremiengang gehe, ist sie schon ca. 2 Monate alt. Die Politik sei sofort nach Bekanntwerden der Probleme informiert worden.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass es bei der prozentualen Verteilung nur noch um die Frage der Verteilung Tennisheim und allgemeine Baukostensteigerung gehe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen und bittet die Verwaltung um Beantwortung der o. g. Fragen bis zur Ratssitzung.
zu TOP 5.7
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23240-21)
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion weiterhin bei einem Nein bleiben werde und nicht zustimme.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
A.
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 04432-16 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Bergfeld – Hom 242 (Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) von 600.000,00 Euro auf 1.550.000,00 Euro.
B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung des Wohngebietes Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2021: 600.000,00 Euro
2022 600.000,00 Euro
2023 350.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.
6. Kommunalwirtschaft
zu TOP 6.1
Kombiticket Intermodellbau
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22993-21-E4)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zunächst hatte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Ausschuss für Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Sitzung vom
15.02.2022 um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema „Kombiticket Intermodellbau“
gebeten. Nunmehr hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen am 24.03.2022 im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende ergänzenden Fragen gestellt:
1. Gelten die 6,50 €, die die DSW21 als Preis berechnet, VRR-weit?
2. Besteht das Ticket als Option, also können Kunden und Kundinnen sich aussuchen, ob
die Veranstaltung mit oder ohne Kombiticket besucht wird?
Unter Berücksichtigung einer mir vorliegenden Stellungnahme der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH beantworte ich die Fragen wie folgt:
zu 1. Gelten die 6,50 €, die die DSW21 als Preis berechnet, VRR-weit?
Ja, das VRR-Kombiticket war immer im gesamten VRR-Tarifgebiet gültig.
zu. 2. Besteht das Ticket als Option, also können Kunden und Kundinnen sich aussuchen,
ob die Veranstaltung mit oder ohne Kombiticket besucht wird?
Ja, das Kombiticket war bislang immer optional buchbar.
zu TOP 6.2
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH -
hier: Benennung und Entsendung der Mitglieder für den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22890-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22890-21-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
auf Initiative der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 20.05.2021 mit dem Beschluss zum „Kommunalen Wohnungs- und Kita-Bau“ (Drucksache-Nr. 20256-21-E1) die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur verstärkten Bautätigkeit im Zusammenspiel von Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF), DOGEWO21 und Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) vorzulegen. In diesem Verständnis hat der Rat am 24.6. 2021 den Grundsatzbeschluss zur „Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH“ zur kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gefasst. DSG und DOGEWO21 sollen auf dem kommunalen Wohnungsmarkt gemeinsam agieren. Medienberichten zufolge (RN vom 30.04.2022) hat auch der Oberbürgermeister zwischenzeitlich den Gedanken von Bündnis 90/Die Grünen und CDU aufgenommen, die Gesellschaften zu einem späteren Zeitpunkt miteinander zu verschmelzen.
1. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur angedachten Zusammenarbeit von DSG und DOGEWO21, mit der Bitte um ein besonderes Eingehen auf mögliche Fallstricke der Zusammenarbeit, zum Beispiel steuer- oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen.
2. Darüber hinaus bitten wir um Beantwortung der Frage, inwieweit die angenommenen Rahmenbedingungen im Zuge der Weiterentwicklung und Umwandlung der DSG GmbH in die DSG GmbH & Co.KG angesichts erheblich veränderter Voraussetzungen, insbesondere steigende Preise/Kosten (Steigerung Baukosten; Veränderung des Zinsniveaus) noch Aktualität besitzen.
Um eine Antwort bis zu nächsten Sitzung des AFBL am 17. Juni 2022 gebeten. Sollten Teile der Beantwortung nichtöffentlich sein, sind wir mit einer Beantwortung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 17. Juni 2022 einverstanden.
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion in seine nächste Sitzung.
2. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 6.3
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24354-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 6.4
Auflösung der DORTMUNDtourismus GmbH und Übernahme der Aufgaben und des Personals in die Dortmund-Agentur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24193-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Folgendes:
1. Die städtischen Vertreter*innen in der Gesellschafterversammlung der DORTMUNDtourismus GmbH werden ermächtigt, die Liquidation der Gesellschaft zu beschließen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
2. Allen aktuell bei der DORTMUNDtourismus GmbH tätigen Mitarbeitenden wird ein - den Regelungen des geltenden Tarifrechts entsprechendes, die betroffenen Personen in Bezug auf ihr jetziges Bruttoentgelt aber nicht schlechter stellendes - Einstellungsangebot unterbreitet. Bei Annahme der Angebote erfolgt die Einrichtung von 10,1 vzv Planstellen im Fachbereich 3.
zu TOP 6.5
Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24449-22)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Reppin (CDU-Fraktion), Herr Mader (CDU-Fraktion), Herr Nienhoff (CDU-Fraktion), Frau Heidkamp (SPD-Fraktion), Herr Rüther (SPD-Fraktion), Frau Alexandrowiz (SPD-Frakion) erklären, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien. Sie verlassen ihren Platz und nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.
Der Rat der Stadt beschließt, von dem Jahresüberschuss 2021 der Sparkasse Dortmund in Höhe von 8.000.000 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NRW einen Betrag in Höhe von 2.000.000 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NRW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Ein weiterer Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.000.000 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NRW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.
zu TOP 6.6
Compliance-Untersuchung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24034-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die von den Gesellschaftern der Entsorgung Dortmund GmbH (Stadt Dortmund und DSW21) aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der EDG, der zudem dem Betriebsrat des Unternehmens und als Arbeitnehmervertreter den Aufsichtsräten der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung GmbH angehörte, veranlasste Compliance-Untersuchung ist abgeschlossen.
Das von den Gesellschaftern und vom Unternehmen mit den forensischen Untersuchungen beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte sollte die internen Abläufe bei Verfahren zur Einstellung von neuen Mitarbeitenden sowie bei der Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse durchleuchten. Dabei galt das Hauptaugenmerk möglichen Unregelmäßigkeiten, die auf eine unzulässige Einflussnahme hinweisen. Geprüft werden sollte auch, ob etwaige Einflussnahmen von einer einzelnen Person erfolgt oder weitere Personen beteiligt gewesen sind.
Entscheidungswege klar zugeordnet und dokumentiert
Deloitte hat in den letzten Wochen Organisation, Struktur und Abläufe der Personaleinstellungen für den relevanten Zeitraum bei der EDG untersucht. Diese sind danach transparent, nachvollziehbar, Entscheidungskompetenzen und Entscheidungswege sind klar zugeordnet und dokumentiert. Es haben sich keinerlei Hinweise ergeben, dass auf diese Prozesse durch nicht dazu berechtigte Personen Einfluss genommen worden ist.
Keine Hinweise auf Geldzahlungen
Deloitte ist zudem allen Hinweisen auf die im Untersuchungszusammenhang genannten Personen nachgegangen, um Hinweise zu ermitteln, inwieweit Bewerber für Einstellungen Geldzahlungen geleistet haben oder in anderer Weise strafrechtlich relevant Einfluss auf Einstellungen genommen worden ist. Die Untersuchungen haben keinerlei Hinweise ergeben, dass Geldzahlungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen geleistet worden sind.
Somit bleibt es den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorbehalten zu klären, in welchem Zusammenhang laut Presseberichterstattung von den Ermittlungsbehörden sichergestellte Geldbeträge zu sehen sind. Dies ist der Privatsphäre des Verdächtigen zu zuordnen, da die Untersuchung von Deloitte keinerlei Hinweise ermittelt hat, dass ein Zusammenhang zu Abläufen bei der EDG besteht.
Die interne Compliance-Untersuchung ist daher aus der Sicht der Gesellschafter abgeschlossen. In Bezug auf den von den Ermittlungen betroffenen Mitarbeiter wurden von der EDG-Geschäftsführung zudem arbeitsrechtliche Schritte mit dem Ziel eines zeitnahen Ausscheidens aus dem Unternehmen eingeleitet.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er eine Formulierung „ist der Privatsphäre des Beschuldigten“ zu zuordnen, für problematisch halte. Eine Prüfungsgesellschaft könne sich nicht der gleichen Mittel bedienen, wie die Staatsanwaltschaft. Erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, könne bewertet werden, ob es ein Mitverschulden der Organisation gebe.
Herr Schilff (SPD-Fraktion) erklärt, dass das Ergebnis zu Stande gekommen sei, weil es eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft gegeben habe. Insofern erstrecke es sich auf den rein privaten Bereich.
Herr Kauch gibt an, dass ein so lapidarer, nicht fundierter Brief, die Frage nicht politisch beenden könne.
Herr Schilff erklärt, dass die Stellungnahme der Gesellschaft noch ausstehe.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seiner Fraktion nicht bekannt sei, dass gegen einzelne verantwortliche der Geschäftsführung irgendwelche Beschuldigteneigenschaften von der Staatsanwalt ausgesprochen worden seien. Die politische Bewertung obliege jeder Partei selbst.
7. Liegenschaften
zu TOP 7.1
Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)
Herr Karadag (2/Dez-Stab) erläutert den Immobilien Management-Bericht anhand einer Präsentation (Anlage 2).
Ergänzend erläutert Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) ausführlich den Vorlauf und Aufbau des Berichtes.
Die erhöhten Bautätigkeiten im Schulbaubereich würden durch Modulbau abgearbeitet, was sich allerdings nachteilig auf den Haushalt auswirke, da es teurer sei, als die klassische Bauweise.
Das System der Bedarfsmeldungen müsse ggfs. überarbeitet und modifiziert werden, um notwendige Veränderungen zeitnah abbilden zu können.
Der Immobilienmanagement-Bericht, inklusive Analyse werde weitergeführt. Hierdurch würden wichtige Erkenntnissen gewonnen.
Bis Ende des Sommers werde eine gemeinsame Sitzung stattfinden, in der diese Themen besprochen werden könnten. Interessierte Mitglieder des Ausschusses würden eine Einladung erhalten.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass er den Immobilien Management-Bericht interessant finde. Die Frage der Höhe des Bauvolumens sei keine politische Entscheidung gewesen, sondern ein Teil des Haushaltes, der vorgelegt worden sei. Die 50 % Umsetzungsquote sei in den vergangenen Jahren in der Tendenz ähnlich gewesen. Er wünsche sich einen Vorschlag der Verwaltung auf Grundlage von rationell überprüfbaren Aspekten, damit eine Entscheidungshilfe vorliege.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass das Zinsniveau zurzeit so niedrig sei, das es sträflich wäre, nicht in die Substanzerhaltung unserer Schulen und Kindertagesstätten etc. zu investieren. Eine hohe Realisierungsquote werde angestrengt, die Investitionen richten sich nach der Versorgungsintensität. Diese Richtungsentscheidung sei im Schulausschuss befürwortet worden. Bis Ende des Sommers werde ein Vorschlag unterbreitet, wie das Verfahren aussehe. Er weist nochmal darauf hin, dass es außerhalb dieser Runde für Interessierte Ratsmitglieder einen Termin geben werde, der es ermögliche über das Thema ausführlich zu diskutieren, auch Herr StR Rybicki werde anwesend sein.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass die 50 % Umsetzungsquote Methode hätten. Der Zustand der Gebäude sei durch die erstellten Steckbriefe bekannt. Danach würde dann die Prioritätenliste abgearbeitet. Das sei aus eigener Erfahrung nicht ausreichend, was er anhand eines Beispiels erläutert.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass sich die Frage stelle, wo die Kernbaustelle sei und bittet um Erläuterung.
Herr Stüdemann erklärt, dass eine einfache Antwort darauf nicht möglich sei. Es gäbe sehr lange Vergabeprozesse, keine Meldungen von Gewerken und eine erhöhe Arbeitsleistung im Hochbau für die Ukraineflüchtlinge. Das sei eine völlig andere Arbeitslage, die eine Realisierung der vorgenommenen Maßnahmen nicht möglich mache. Deshalb müssten jetzt Vorschläge für eine evtl. Richtungskorrektur gemacht werden. Bei Katastrophensituationen bietet er an, ihn und auch Herrn StR Rybicki direkt zu kontaktieren. Er plädiert dafür, den Bericht und auch den Sondertermin zu nutzen.
Herr Mader betont, dass die Kernfrage, was die Verwaltung stemmen könne, bleibe. Das könne die Politik nicht beantworten, deshalb sei ein Vorschlag der Verwaltung unerlässlich.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.
3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 7.3
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen
- Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
8. Sonstiges
zu TOP 8.1
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.
zu TOP 8.2
Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24228-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bewerbung der Stadt Dortmund zur Ausrichtung der deutschen Hauptrundenspiele der Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025 mit einer Kostenbeteiligung von maximal 750.000 €.
zu TOP 8.3
Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23655-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion erst Erkenntnisse aus dem Martener Pilotprojekt abwarten wolle, deshalb lehne seine Fraktion die Vorlage prinzipiell ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Eving, mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Stadtbezirks Eving,
b) die Einrichtung einer Planstelle mit dem Stellenplan 2023 sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023,
c) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Eving als Standort,
d) das Modell „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung, der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Umsetzung anzuwenden,
e) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Rat beschließt die Einrichtung der Quartierskoordination Eving mit folgenden Gesamtaufwendungen in den Haushaltsjahren:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Personalaufwendungen | 40.200 € | 82.700 € | 84.700 € | 86.800 € | 88.900 € |
Sachaufwendungen | 30.000 € | 45.000 € | 45.000 € | 45.000 € | 45.000 € |
Summe | 70.200 € | 127.700 € | 129.700 € | 131.800 € | 133.900 € |
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates.
zu TOP 8.4
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der AKJF noch nicht beraten habe, deshalb bitte Durchlauf zum Rat.
Herr Mader (CDU-Fraktion) kündigt auch Beratungsbedarf für seine Fraktion an.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Dr. Suck Dr. Neumann Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
Anlage 1:
1. Managementbericht 2022.pdf
Analge 2:
Präsentation ImmoBericht Q4.22 für AFBL 05.05.22.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus