Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am 15.09.2021
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Agora



Sitzungsdauer: 16:05 - 19:05 Uhr

Anwesend:

1. a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Hannah Rosenbaum Bezirksbürgermeisterin
Nadine Glade - entschuldigt -
Jutta Hoppe - entschuldigt -
Dr. Andreas Kloth
Max Kumpfer
Marko Unterauer

SPD-Fraktion:
Amir Aletic
Brigitte Jülich
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg
Thomas Oppermann 1. stellv. Bezirksbürgermeister

Fraktion Die Linke / Die Partei:
Michael Gründel (Die Linke)
Sonja Lemke (Die Linke) bis 18:05 Uhr
Julia Rüding (Die Partei)
Cornelia Wimmer (Die Linke) 2. stellv. Bezirksbürgermeisterin

CDU-Fraktion:
Anne-Kathrin Vornweg ab 17:10 Uhr bis 18:50 Uhr
Dorian Vornweg

BVT:
Fatime Sahin bis 18:30 Uhr

AfD:
Bernd Hempfling ab 16:45 Uhr

2. b) Mitglieder des Rates
- - -

c) Seniorenbeirat

Herr Dr. Ingenmey zu TOP 3.1

d) Integrationsrat

Herr Alyou

e) Verwaltung

Frank Groening 33/GF BV In-Nord
Heike Jürß 33/GF BV In-Nord

e) Gäste
Herr Sagolla FB 61

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 15.09.2021, Beginn:16:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Agora


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 09.06.2021

2. Einwohnerfragestunde
- entfällt aufgrund der aktuelle Situation -

3. Berichterstattung

3.1 Bänke Borsigplatz (Westseite)
Berichterstattung Seniorenbeirat Herr Ingenmey
(Drucksache Nr.: 17902-20-E1)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2021
(Drucksache Nr.: 21392-21)


3.2 Fußgängerübergang Mallinckrodtstraße/Arnoldstraße/Gneisenaustraße
- lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -

Eingabe ADFC
(Drucksache Nr.: 21113-21)
hierzu -> Eingabe Kinderschutzbund Dortmund e.V.
(Drucksache Nr.: 21113-21-E1)
hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 21314-21)

3.3 Hoesch-Hafenbahn-Weg
- lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -

Eingabe
(Drucksache Nr.: 21241-21)
hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 21241-21-E1)
hierzu -> Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21241-21-E2)

3.4 Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Nordachse
- lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 21313-21)


4. Eingaben

4.1 Aufstellen von Fahrradbügeln im Bereich Kleiststraße/Uhlandstraße
Eingabe: Aufbruch Fahrrad Dortmund

Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21870-21)

4.2 Grünpfeil für den Radverkehr auf Bornstraße und Immermannstraße
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22213-21)

4.3 Einstreifige Führung des Kfz-Verkehrs von der Steinstraße auf den Freiherr-vom-Stein-Platz
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22215-21)

4.4 Abbiegen von der Stein- in die Quadbeckstraße und Wegebeziehung zwischen Keuning-Haus und Hauptbahnhof für den Radverkehr
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22216-21)

4.5 Kein Busverkehr auf dem Radfahrstreifen auf der Steinstraße vor dem Hauptbahnhof
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22217-21)

4.6 Markierung und Rotfärbung der geplanten Radfahrstreifen in der Steinstraße
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22218-21)


5. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

5.1 Förderantrag aufgrund der Pandemie-Einbußen
- lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21206-21)

5.2 Förderantrag aufgrund der Pandemie-Einbußen
- lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21208-21)

5.3 Förderantrag aufgrund der Pandemie-Einbußen
- lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21209-21)
hierzu -> Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 21209-21-E1)

5.4 Förderung aufgrund der Pandemie-Einbußen
- lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21316-21)

5.5 Förderantrag Offene Werkstatt Dortmund
- lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21355-21)
hierzu -> Konkretisierung des Förderantrages
(Drucksache Nr.: 21355-21-E1)

5.6 Förderantrag der Lessing Grundschule e. V. auf Finanzmittel der Vereins- und Kulturförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21609-21)

5.7 Förderantrag für die Realisierung eines Musicals über die Dortmunder Stadtgeschichte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21710-21)

5.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung "Bildungssommer 2.0 in der Nordstadt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21709-21)

5.9 Förderantrag "AMKD e.V."
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21898-21)

5.10 Förderantrag P.A.D.E. e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21897-21)

5.11 Gertrud-Bäumer-Realschule, Goethestraße 20, 44147 Dortmund
Beschlüsse zur Mittelverwendung der Bezirksvertretung In-Nord vom 05.02.2020
hier: Vorschlag zur Aufhebung und Alternativvorschläge

Aufhebung Beschluss und
Beschluss

(Drucksache Nr.: 16497-20-E5)

5.12 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord für das Jahr 2018 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 09218-17-E12)

5.13 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

5.14 Adventskonzert 2021
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22113-21)




5.15 Förderantrag der Diesterweg-Grundschule "Multifunktionsmöbel zur Ausstattung von drei Räumen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22130-21)

5.16 Förderantrag Bezent e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22150-21)

5.17 Förderantrag Projekt "spiel- & sportMOBIL"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21904-21)

5.18 Förderantrag Feministisches Kollektiv Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22151-21)

5.19 Förderantrag Cosyphos
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22185-21)

5.20 Förderantrag Dings e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22184-21)

5.21 Förderantrag Grenzenlose Wärme e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22189-21)

5.22 Förderantrag Kunsthaufen-Kollektiv e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22204-21)

5.23 Förderantrag für das Projekt "Bar & Records"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22214-21)


6. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

6.1 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 19815-21)


6.2 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21554-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 21554-21)



7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7.1 Abfallbehälter im öffentlichen Raum und Hundekotbeutelspender
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20917-21)

hierzu -> Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 20917-21-E3)

7.2 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)


8. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -


9. Schulen

9.1 Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20842-21)


10. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


11. Soziales, Familie und Gesundheit

11.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)


12. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

12.1 Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

12.2 Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

12.3 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20809-21)




12.4 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)

12.5 Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21845-21)


13. Mobilität, Infrastruktur und Grün

13.1 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21529-21)

13.2 Beabsichtigte Einziehung und Teileinziehung von Teilflächen der Speicherstraße in Dortmund-Hafen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21545-21)

13.3 Kanalbaumaßnahmen 2022ff. der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21651-21)

13.4 Immobilien Management-Bericht (1. Quartal 2021)
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
(Drucksache Nr.: 21086-21)


13.5 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)


14. Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -


15. Anträge

15.1 Anpassung von Baumstandorten an klimatische Veränderungen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22192-21)

15.2 Fahrbahnschwellen in der Missundestraße und Braunschweiger Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22190-21)

15.3 Fahrradbügel im Kreuzungsbereich Bülow- und Lützowstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22186-21)



15.4 Errichtung von mindestens 4 Bänken am Fußweg nördlich des Blücherparks
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22202-21)

15.5 Bestimmung von Standorten für mindestens 30 Bänke
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22203-21)


16. Anfragen

16.1 Parken in der Münsterstraße
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22194-21)

16.2 Standorte von Abfallbehältern in der Nordstadt
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22193-21)

16.3 Verkehrsüberwachung
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22195-21)


17. Mitteilungen

17.1 Illegaler Müll
Beantwortung der Anfrage / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20769-21-E1)

17.2 Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstraße/Auffahrt B 236
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20089-21-E1)

17.3 Umsetzungsstand der Luftreinhaltemaßnahmen aus dem Vergleich mit der DUH und der Lokalen Ergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Beantwortung der Anfrage / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20605-21-E3)

17.4 Corona-Exit Programm
Beantwortung der Anfrage / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18752-20-E2)

17.5 Jährliche Wartung der Kunstwerke "Lebensrhythmus" von Michael Schwarze vor der Hauptpost
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06505-16-E1)

17.6 Zustand der Wegeflächen auf dem Nordmarkt
Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10445-18-E2)

17.7 Anfrage Belieferung der Lebensmittelhändler in der Erwinstraße
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20173-21-E1)

17.8 Festzusetzende Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
hier: Mitteilung über Veranstaltungen "Trödelmarkt" (Jahrmarkt i. S. d. § 68 Abs. 2 GewO)

Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21769-21)

17.9 Prüfauftrag Taktverdichtung Buslinien Hbf-Borsigplatz
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19644-21-E1)

17.10 Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord im Jahr 2022
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21917-21)

17.11 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21-E1)

17.12 Feststellung von Baumschäden (Baumfällanträge)
Mitteilung Grünflächenamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21526-21)


Die Bezirksbürgermeisterin Frau Rosenbaum eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Sie stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
3. Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dr. Kloth benannt.


zu TOP 1.2
4. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
5. Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:


Neu TOP 5.24 Förderantrag Do-Ton e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22253-21)

Neu TOP 5.25 Verlagerung von konsumtiven Mitteln in die Kultur- und Vereinsförderung
- im Wege der Dringlichkeit -

Neu TOP 13.6 Einstieg zur Carsharing Förderung in Dortmund
- Mitteilung der Geschäftsführung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18070-20-E10

Neu TOP 15.6 KGV Hafenwiese Beleuchtung
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 22242-21)

Neu TOP 17.13 Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger am Borsigplatz
- Abschlussbericht des Tiefbauamtes –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19092-20-E1)

Neu TOP 17.14 Antrag Bergmannstraße; Parkverbotsschilder für KW
- Abschlussbericht des Tiefbauamtes –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20176-21-E2)

Neu TOP 17.15 Antrag Feldherrnstraße auf Höhe des Blücherparks
- Abschlussbericht des Tiefbauamtes –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20187-21-E1)

Neu TOP 17.16 Eingabe Uhlandstraße – Parkraumsituation -
- Abschlussbericht des Tiefbauamtes –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20254-21-E1)

Neu TOP 17.17 Ladezone im Bereich des Borsigplatzes
- Abschlussbericht des Tiefbauamtes –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20752-21-E1)

Neu TOP 17.18 Ausweisung Geschwindigkeitsbeschränkungen Treibstraße
- Abschlussbericht des Tiefbauamtes –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20771-21-E1)

Neu TOP 17.19 Stadtbahnentwicklungskonzept
Schreiben von Herrn Oberbürgermeister Westphal vom 06.09.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20397-21-E7)











Tischvorlagen:

Zu TOP 6.1 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde
Kenntnisnahme


Zu TOP 7.2 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)

Hierzu: Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme


Zu TOP 9.1 Temporäre Verlegung der Grundstücke Kleine Kielstraße
(Schul-Nr. 192296)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20842-21)

- Anfrage der Fraktion Die Linke/Die PARTEI
(Drucksache Nr. 20842-21-E1)

Zu TOP 11.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. 21577-21)

Hierzu: Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
Kenntnisnahme



Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
6. Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 09.06.2021

Die Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 09.06.2021 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde
Entfällt aufgrund der aktuellen Situation





3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
7. Bänke Borsigplatz (Westseite)
Berichterstattung Seniorenbeirat Herr Ingenmey
(Drucksache Nr.: 17902-20-E1)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2021
(Drucksache Nr.: 21392-21)

Der Seniorenbeirat hat im letzten Jahr verschiedene Gespräche mit Gewerbetreibenden, Passanten, Nutzern von Bänken, dem Tiefbauamt, der EDG und dem Runden Tisch Borsigplatz geführt und kommt zu dem Ergebnis, sechs seniorengerechte Bänke am Borsigplatz zu installieren. Die Bänke sollen in einem 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden, damit der Blick sowohl auf den Platz als auch den Gehweg gerichtet werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für die Ausführung zu beziffern.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Berichterstattung von einem Mitglied des Seniorenbeirates zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Empfehlung des Seniorenbeirates als Antrag zu übernehmen.

Dieser Entscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lag folgender Antrag zugrunde:


Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“


zu TOP 3.2
8. Fußgängerübergang Mallinckrodtstraße/Arnoldstraße/Gneisenaustraße
9. - lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -
Eingabe ADFC
(Drucksache Nr.: 21113-21)
Eingabe Kinderschutzbund Dortmund e.V.
(Drucksache Nr.: 21113-21-E1)
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 21314-21)


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Berichterstattung von einem Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes zu nachfolgendem Antragsgegenstand aus der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 09.06.2021 (TOP 4.1) zur Kenntnis.

10. Rückbau der Mallinckrodtstr. um je eine Autofahrspur zu Gunsten der erforderlichen Vertiefung der Aufstellfäche im Bereich des Übergangs und eines sofortigen POP-UP-Radweges in beiden Richtungen mit anschließendem erforderlichem Umbau zu einem ordentlichen Radweg im zuvor genannten Bereich.

Demnach wird seitens der Verwaltung eine Verschlankung der Mallinckrodtstraße in dem in Rede
stehenden Bereich derzeit nicht empfohlen. Diese werde eine Verdrängung von Verkehr in die
Parallelstraßen sowie Staus zur Folge haben. Eine Verkehrsprüfung in dieser Sache könne frühestens im
Jahr 2023 durchgeführt werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fasst daraufhin folgenden Beschluss:

Der o.g. Antrag wird mit den Stimmen von (5 SPD, 1 CDU, 1 AfD, 1 BVT) gegen die Stimmen (4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Fraktion Die Linke/Die Partei) und einer Enthaltung (Fraktion Die Linke/Die Partei) abgelehnt.





zu TOP 3.3
10. Hoesch-Hafenbahn-Weg
11. - lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21241-21)
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 21241-21-E1)
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21241-21-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Berichterstattung von einem Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes zu folgendem Antragsgegenstand aus der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 09.06.2021 (TOP 4.2) zur Kenntnis.

Demzufolge ist die Fortsetzung des genannten Radweges seitens der Verwaltung gewollt. Allerdings erwäge die DB, die Bahntrasse zu reaktivieren. Kurz und mittelfristig sei daher mit einer Realisierung des Vorhabens nicht zu rechnen.

Gleichwohl beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich (5 SPD, 1 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die Partei, 1 BVT) und einer Gegenstimme (AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:

„Mit Bezug auf Punkt 4.2 der TO vom 9.6.2021, Hoesch-Hafenbahn-Weg, DS 21241-21 bittet die Fraktion DieLINKE./Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:

1.
Die BV übernimmt den auf S. 2 und 3 der DS 21241-21 dargelegten Beschlussvorschlag.

2.
Den auf S. 4 aufgeführten Detailvorschlägen wird, sofern nicht sachliche Gründe dagegen sprechen, gefolgt, mit Ausnahme des dritten Punktes: „An allen Knotenpunkten …sollen an den Einmündungen großzügige Sichtachsen von Bewuchs freigehalten werden. Wegen der schlechten Erfahrungen mit ausbleibendem Grünschnitt sollte man späteren Bewuchs der Sichtachsen verhindern mit einer wartungsfreien Lösung durch das Pflastern der freizuhaltenden Flächen.“

Begründung:

Zu 1: Die Begründung der Vorlage auf S. 2 unten und 3 wird übernommen.
Zu 2: Die Detailvorschläge enthalten jeweils Begründungen. Punkt 3 – Pflasterung statt Grün empfohlen, da die Stadt ja ohnehin nicht das Grün nicht sachgerecht pflege - wird nicht zugestimmt, da bei einer Befolgung notwendiger Pflegeroutinen grüner Bewuchs vorzuziehen wäre.“

Dieser Antrag bezieht sich auf nachfolgende Eingabe des ADFC:

„Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,

wir sind die Fahrradinitiative Aufbruch Fahrrad Dortmund und wir freuen uns sehr, dass der Bau des Hoesch-Hafenbahn-Wegs nach langen Jahren des Wartens nun bald beginnen soll.

Vieles an der veröffentlichten Entwurfsplanung gefällt uns sehr gut. Es gibt allerdings auch einige Punkte, die uns nicht überzeugen und für die wir Verbesserungsvorschläge machen
möchten. Dabei geht es im Wesentlichen um drei Bereiche: Um die nicht barrierefreien und auch nicht fahrradfreundlichen steilen Rampen, um die fehlende Beleuchtung und um den
Vorrang für den Radverkehr an den Knotenpunkten.


Der erste Bauabschnitts des Hoesch-Hafenbahn-Wegs liegt zwar noch nicht im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, aber der Weg hat insgesamt eine so überragende Bedeutung für die
Anbindung des Rad- und Fußverkehrs aus der Innenstadt-Nord an den Radschnellweg Ruhr, das Wegesystem an der Emscher und die südlicher gelegenen Stadtteile, dass die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bereits zum jetzigen Zeitpunkt gegeben ist.

Wir bitten Sie daher, unsere Vorschläge zu beschließen und an den Regionalverband Ruhr und die Verwaltung der Stadt Dortmund weiterzuleiten. Wir beziehen uns bei den
Vorschlägen auf die Entwurfsplanung unter https://www.rvr.ruhr/ themen/mobilitaet/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm/ bauprojekt-gartenstadtweg-dortmund/.

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet den Regionalverband Ruhr und die Verwaltung der Stadt Dortmund,

• die Rampen an den Knotenpunkten 3, 5 und 10 des Hoesch-Hafenbahn-Wegs barrierefrei und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entsprechend zu bauen und an Knotenpunkt 3 keine 180-Grad-Kehre anzulegen, sondern eine lineare Rampe.

• den Weg durchgängig zu beleuchten. Ist das zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, sollten Leerrohre verlegt werden, damit die Beleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden kann. Tunnel und Knotenpunkte sollten von Anfang an beleuchtet werden.

• die Knotenpunkte 7 und 9 so zu gestalten, dass der Radverkehr Vorrang vor dem querenden Kfz-Verkehr erhält.

• die unten aufgeführte Liste mit weiteren Detailvorschlägen zu prüfen.

Begründung:

Rampen:
Die Rampen an den Knotenpunkten 2, 3, 5 und 10 sind mit etwa 10 % Steigung nicht barrierefrei und sie entsprechen nach unserem Verständnis auch nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), sondern würden für viele Radfahrende zur Schiebestrecke.

Die ERA begrenzen die Länge von Steigungsstrecken an Rampen, damit auch weniger geübte Radfahrende sie fahrend bewältigen können. Bei einer sehr starken Steigung von
10 % ist die Länge der Steigungsstrecke auf 20 m begrenzt. Radfahrende können mit Schwung und einer kurzen Anstrengung eine solche Steigung bewältigen. Die Entwurfsplanung sieht dagegen vor, dass nach der Steigungsstrecke von 20 m ein kurzes Podest von 5 m angelegt wird und dann ein weiterer Abschnitt von 20 m mit 10 % Steigung folgt. Diese Abfolge wird mehrfach wiederholt. Eine solche Konstruktion entspricht nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (deren ausdrückliches Ziel das Vermeiden
von Schiebestrecken ist), denn auf einem 5-m-Podest lässt sich nicht ausreichend Schwung für eine Steigung von 10 % aufbauen.
Bei Knotenpunkt 2 fehlt der Platz für eine gute Lösung, in den anderen drei Fällen geht es nur um Kosteneinsparungen. Barrierefreiheit darf aber nicht an den Kosten scheitern, und für gute Radinfrastruktur sollte dasselbe gelten. Wir schlagen darum vor, die Rampen an den Knotenpunkten 3, 5 und 10 barrierefrei und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entsprechend zu bauen. Außerdem sollte an Knotenpunkt 3 keine 180-Grad-Kehre angelegt werden, sondern eine lineare Rampe. Eine solche Lösung ist zwar möglicherweise aufwändiger, weil mit mehr Grundstückseigentümer*innen gesprochen werden muss. Aber diese Investition in Qualität lohnt sich, denn so entfällt eine Problemstelle auf einem Weg, der viele Jahrzehnte lang von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden genutzt werden wird.



Beleuchtung:
Eine durchgängige Beleuchtung stellt sicher, dass der Weg für alle Nutzendengruppen auch im Dunkeln ohne Angst benutzbar ist.

Vorrang:
Die Leitfäden für Radschnellverbindung und die Erfolgsbeispiele aus den Niederlanden zeigen, dass Knotenpunkte mit Vorrang für den Radverkehr mit geeigneten baulichen Maßnahmen und guten Sichtverhältnissen sehr sicher gestaltet werden können.

Weitere Detailvorschläge:
• Beidseitig der Fahrbahn sollte ein Streifen von zwei Meter Breite (einschließlich Schotterbankette) nicht mit Bäumen und Büschen bepflanzt werden, um Wurzelaufbrüche zu vermeiden und im Dunkeln das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
• Die niveaugleichen Zugänge sind nach dem Stand der Technik ohne Umlaufsperren gegen das Befahren mit Autos gesichert. Bei den Zugängen mit Rampen (2, 3, 5 und 10) ist das in der Entwurfsplanung nicht eindeutig zu erkennen. Auch dort sollten keine Umlaufsperren errichtet werden.
• An allen Knotenpunkten, besonders an 4, 8, 9 (Südseite) und 11 sollten an den Einmündungen großzügige Sichtachsen von Bewuchs freihalten werden und keine Büsche und Bäume gepflanzt werden. Wegen der schlechten Erfahrungen mit ausbleibendem Grünschnitt sollte man späteren Bewuchs der Sichtachsen verhindern mit einer wartungsfreien Lösung durch das Pflastern der freizuhaltenden Flächen.
• Knotenpunkte 4, 8, 11: An den Einmündungen sollten die Kurven deutlich großzügiger ausgerundet werden.
• An den Knotenpunkten 1, 4, 8, 9, 11 sollte das fehlende Zusatzzeichen 1022-13 „E-Bike frei“ ergänzt werden.

• Knotenpunkt 10: Die Engstelle zwischen Brücke und Flurstück 206 selbst lässt sich nicht verbreitern. Aber wenn man den Bereich unmittelbar vor und hinter der Engstelle nicht als Abfolge von harten Knicken realisiert, sondern ihn durch zusätzliche Nutzung vorhandener Flächen am Kirschbaumweg und im Hang verbreitert und ausrundet, lässt sich der Bereich besser befahren und Konflikte werden minimiert.
• Knotenpunkte 4, 8, 11: Wenn Natursteine zur Einengung der Zugänge verwendet werden, sollten diese mit reflektierendem Material kenntlich gemacht werden, um bei Dunkelheit keine Gefahrenquellen zu erzeugen.“


zu TOP 3.4
12. Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Nordachse
13. - lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 21313-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und einer Gegenstimme (AfD) den nachfolgenden Antrag:

„Antrag zur Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Nordachse

Die Verwaltung wird beauftragt die planerischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der sogenannten Nordachse – bestehend aus Nordstraße, Krimstraße und Leuthardstraße – zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahme soll direkt im Anschluss an die Abrissarbeiten in der Kielstraße 26 und den Leitungsarbeiten in der Nordstraße erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme ist vorab sicherzustellen.




Begründung:

In der Mitteilung vom Beigeordneten Ludger Wilde vom 10.02.2021 an die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird darauf verwiesen, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Nordstraße erst nach Beendigung der Bauarbeiten und nach einem politischen Beschluss zur Einrichtung erfolgen kann. Die politische Beschlussfassung soll mit diesem Antrag erfolgen.“


4. Eingaben

zu TOP 4.1
14. Aufstellen von Fahrradbügeln im Bereich Kleiststraße/Uhlandstraße
15. Eingabe: Aufbruch Fahrrad Dortmund
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21870-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Eingabe zur Kenntnis und erhebt diese Eingabe einstimmig zum Antrag:

„Aufstellen von Fahrradbügeln im Bereich Kleiststraße/Uhlandstraße

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,

in der Kleiststraße gibt es nicht genügend Fahrradbügel. Ich bitte darum, den Mangel zu beseitigen.

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet die Verwaltung, in der Kleiststraße vor Hausnummer 7 mehrere Fahrradbügel aufzustellen.

Begründung:
Im Kreuzungsbereich Kleiststraße/Uhlandstraße befinden sich ein Bäcker, ein Kiosk und ein Fahrradgeschäft und sorgen tagsüber und abends für einen hohen Kund*innenverkehr. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlen in diesem Bereich jedoch.

Für die Aufstellung von Fahrradbügeln eignet sich der Bereich vor Hausnummer 7, da dort der Gehweg 4,40 Meter breit ist. Die Fahrradbügel können angrenzend an die bereits existierenden
Baumscheiben aufgestellt werden. Die Baumscheiben sind 1,70 Meter breit, sodass ausreichend Platz für Fußgänger*innen auf dem Gehweg verbleibt. Parkplätze fallen durch diesen Vorschlag nicht weg.“


zu TOP 4.2
16. Grünpfeil für den Radverkehr auf Bornstraße und Immermannstraße
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22213-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Eingabe zur Kenntnis und erhebt sie mehrheitlich (5 SPD, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die Partei, 1 BVT) und einer Gegenstimme (CDU) zum Antrag:

„Aufbruch Fahrrad Dortmund: Grünpfeil für den Radverkehr auf Bornstraße und Immermannstraße

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,

im Jahr 2020 wurde der Grünpfeil für den Radverkehr eingeführt, der nach dem Anhalten das Rechtsabbiegen bei Rot ermöglicht. Mit dem Pfeil kann die Situation für Radfahrende schnell und mit wenig Aufwand verbessert werden. Diese Möglichkeit sollte die Stadt Dortmund nutzen.

Wir schlagen vor, in einem ersten Schritt die Kreuzungen und Einmündungen von Teilen der Born- und Immermannstraße mit Grünpfeilen für den Radverkehr auszustatten.

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet die Verwaltung, an den mit Lichtsignalanlagen geregelten Kreuzungen und Einmündungen der Bornstraße (Kreuzung mit Jäger-/Heiligegartenstraße, Einmündung Missundestraße, Kreuzungen mit Schleswiger Straße/Brunnenstraße und Mallinckrodtstraße) und der Immermannstraße (Kreuzungen mit Münster- und Schützenstraße) jeweils in allen Fahrtrichtungen Grünpfeile für den rechts abbiegenden Radverkehr anzubringen.

Begründung:
Im Jahr 2020 wurde der Grünpfeil für den Radverkehr eingeführt. Die in Kürze in Kraft tretende Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erlaubt seine breite Anwendung mit nur wenigen Einschränkungen.
Der Beirat Nahmobilität der Stadt Dortmund hat daher am 26.08.2021 einstimmig empfohlen, die Möglichkeiten des Grünpfeils für den Radverkehr in Dortmund intensiv zu nutzen und den Pfeil schnell an möglichst vielen geeigneten Lichtsignalanlagen einzusetzen.
Bedenken wegen möglicher Nachteile für den Fußverkehr sind unbegründet, weil sich durch die Anordnung des Grünpfeils die Zahl der Konfliktpunkte zwischen Fuß- und Radverkehr nicht ändert. Ohne Grünpfeil gibt es einen Konfliktpunkt während des Abbiegevorgangs, mit Grünpfeil liegt der Konfliktpunkt vor dem Abbiegevorgang. Wegen der besseren Sichtverhältnisse vor dem Abbiegevorgang reduziert sich das Konfliktpotential durch den Grünpfeil sogar. Zudem muss der Radverkehr sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Die Eingewöhnungsphase kann mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

Die Eignung der genannten Kreuzungen und Einmündungen von Bornstraße und
Immermannstraße für den Grünpfeil für den Radverkehr ist wegen der vorhandenen Schutz und Radfahrstreifen bzw. baulich angelegten Radwegen gegeben.“


zu TOP 4.3
17. Einstreifige Führung des Kfz-Verkehrs von der Steinstraße auf den Freiherr-vom-Stein-Platz
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22215-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Eingabe zur Kenntnis und erhebt sie mehrheitlich (5 SPD, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die Partei, 1 BVT) und einer Gegenstimme (CDU) zum Antrag:

„Aufbruch Fahrrad Dortmund: Einstreifige Führung des Kfz-Verkehrs von der
Steinstraße auf den Freiherr-vom-Stein-Platz

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,

die Fahrbahn der Steinstraße soll erneuert werden (Drucksache 18688-20). Wir begrüßen die damit verbundene Neuaufteilung des Straßenraums, sehen aber einige der in der Drucksache beschriebenen Details kritisch und möchten Verbesserungsvorschläge machen.

Wir schlagen vor, den Kfz-Verkehr einstreifig von der Steinstraße auf den Freiherr-vom-Stein-Platz zu führen.

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet die Verwaltung, den Kfz-Verkehr einstreifig von der Steinstraße über die Leopoldstraße auf den Freiherr-vom-Stein-Platz zu führen, auch wenn damit die Kapazität des Knotens sinkt.

Begründung:
Die zweistreifige Führung steht im Widerspruch zum angestrebten einstreifigen Querschnitt der Wegeachse vom Sunderweg bis zur Gronaustraße. Wenn der Kfz-Verkehr zweistreifig über die Kreuzung geführt würde, müsste ein Fahrstreifen unmittelbar hinter dem Knoten enden und die Autofahrenden das Reißverschlussverfahren anwenden. Der Radfahrstreifen würde an dieser Stelle regelmäßig überfahren werden und Radfahrende in Gefahrensituationen geraten und abgedrängt werden.“


zu TOP 4.4
18. Abbiegen von der Stein- in die Quadbeckstraße und Wegebeziehung zwischen Keuning-Haus und Hauptbahnhof für den Radverkehr
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22216-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Eingabe zur Kenntnis und erhebt sie einstimmig zum Antrag:

„Aufbruch Fahrrad Dortmund: Abbiegen von der Stein- in die Quadbeckstraße und Wegebeziehung zwischen Keuning-Haus und Hauptbahnhof für den Radverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,

die Fahrbahn der Steinstraße soll erneuert werden (Drucksache 18688-20). Wir begrüßen die damit verbundene Neuaufteilung des Straßenraums, sehen aber einige der in der Drucksache beschriebenen Details kritisch und möchten Verbesserungsvorschläge machen.

Wir schlagen vor, das indirekte Linksabbiegen des Radverkehrs von der Steinstraße in die Quadbeckstraße zu ermöglichen und die Wegebeziehung zwischen Keuning-Haus und Hauptbahnhof zu verbessern.

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet die Verwaltung, für den Radverkehr die
Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen von der Steinstraße in die Quadbeckstraße einzuplanen und in die Signalisierung einzubeziehen.
Zudem soll die Wegebeziehung für den Radverkehr zwischen Keuning-Haus (Stichweg) und Hauptbahnhof in beiden Fahrtrichtungen in guter Qualität abgedeckt werden, statt den Radverkehr in südlicher Richtung über Gehweg-Ampel und Gehweg zu führen.

Begründung:
Nach den vorliegenden Plänen für die Steinstraße soll der Radverkehr zum Linksabbiegen von der Steinstraße in die Quadbeckstraße einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARAS) nutzen. Auf der stark befahrenen Steinstraße ist diese Lösung zum direkten Linksabbiegen vollkommen ungeeignet für Kinder und Ungeübte, die bei Grün eintreffen, und sie ist unvereinbar mit dem Ziel der Stadt Dortmund, Radverkehrsanlagen zu schaffen, die objektiv und subjektiv sicher sind.
Die Wegebeziehung für den Radverkehr zwischen Keuning-Haus (Stichweg) und Hauptbahnhof wurde in den vorliegenden Plänen offenbar übersehen oder in mangelhafter Qualität geplant. Insbesondere in südlicher Richtung fehlt eine angemessene Führung des Radverkehrs: Offenbar soll die Fußgänger-Ampel genutzt werden, anschließend ein Stück auf der falschen Straßenseite auf dem Gehweg weiter gefahren und dann die Straßenseite gewechselt werden. Eine solche hakenschlagende Führung des Radverkehrs über Gehwege ist weder Rad- noch Fußverkehr zuzumuten.
Eine gute Lösung kann in Verbindung mit der erforderlichen Signalisierung zum indirekten Linksabbiegen erreicht werden.“


zu TOP 4.5
19. Kein Busverkehr auf dem Radfahrstreifen auf der Steinstraße vor dem Hauptbahnhof
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22217-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Eingabe zur Kenntnis und erhebt sie mehrheitlich (4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die Partei, 1 BVT) und gegen die Stimmen (5 SPD, 1 CDU) zum Antrag:

„Aufbruch Fahrrad Dortmund: Kein Busverkehr auf dem Radfahrstreifen auf der Steinstraße vor dem Hauptbahnhof

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,

die Fahrbahn der Steinstraße soll erneuert werden (Drucksache 18688-20). Wir begrüßen die damit verbundene Neuaufteilung des Straßenraums, sehen aber einige der in der Drucksache beschriebenen Details kritisch und möchten Verbesserungsvorschläge machen.

Besonders problematisch finden wir die geplante Freigabe des Radfahrstreifens vor dem Hauptbahnhof für den Busverkehr.

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet die Verwaltung, den geplanten Radfahrstreifen auf der Steinstraße vor dem Hauptbahnhof nicht für den Busverkehr freizugeben, sondern eine Lösung zu entwickeln, die die subjektive und objektive Sicherheit der Radfahrenden sicherstellt und zufriedenstellende Fahrzeiten für den ÖPNV gewährleistet, etwa durch privilegierte Grünanforderung für den Busverkehr.

Begründung:
Die wichtigste Stellschraube für mehr Radverkehr ist das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden („subjektive Sicherheit“). Dortmund schneidet in diesem Bereich besonders schlecht ab. Im Fahrrad-Klimatest erreichte Dortmund bei der Frage, ob man auf Radwegen und Radfahrstreifen sicher fahren kann, die Schulnote 4,9, und die Befragten waren der Meinung, dass man in Dortmund selbst größere Kinder nicht mit gutem Gewissen alleine Rad fahren lassen könne (Note 5,0).

Der Rat der Stadt Dortmund hat das Problem erkannt und mit der Vorlage zur Fahrradstadt Dortmund (Drucksache 15619-19) beschlossen: „Radverkehrsanlagen müssen künftig objektiv und subjektiv sicher sein.“

Die Mitbenutzung von Radfahrstreifen durch den Busverkehr ist untauglich für Kinder und Ungeübte, und sie ist mit dem Ziel, objektiv und subjektiv sichere Radverkehrsanlagen zu schaffen, unvereinbar. Bei extrem hohem Busverkehrsaufkommen wie vor dem Hauptbahnhof verbietet sie sich. Darum muss eine andere Lösung gefunden werden, etwa durch privilegierte Grünanforderung für den Busverkehr.“









zu TOP 4.6
20. Markierung und Rotfärbung der geplanten Radfahrstreifen in der Steinstraße
Eingabe Aufbruch Fahrrad Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22218-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Eingabe zur Kenntnis und erhebt sie einstimmig zum Antrag:

„Aufbruch Fahrrad Dortmund: Markierung und Rotfärbung der geplanten
Radfahrstreifen in der Steinstraße

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,

die Fahrbahn der Steinstraße soll erneuert werden (Drucksache 18688-20). Wir begrüßen die damit verbundene Neuaufteilung des Straßenraums, sehen aber einige der in der Drucksache beschriebenen Details kritisch und möchten Verbesserungsvorschläge machen.
Wir schlagen vor, bei der Markierung der Radfahrstreifen die Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen einzuhalten und Gefahrenstellen durch Rotmarkierung kenntlich zu machen.

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet die Verwaltung, bei den geplanten
Radfahrstreifen auf der Steinstraße die folgenden Punkte zu korrigieren:

• Die Haltelinien der Radfahrstreifen an den Lichtsignalanlagen sollen nach den
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, S. 44) mindestens 3 m, bei viel
Radverkehr 4–5 m vorgezogen werden. In den vorliegenden Plänen für die Steinstraße ist das nicht der Fall.
• Die Rotfärbung sollte nicht erst im Knoten, sondern bereits in den
Knotenpunktzufahrten beginnen (vgl. ERA, S. 44: „Einfärbung der Radverkehrsfurten in Knotenpunktzufahrten“). In den vorliegenden Plänen für die Steinstraße ist das nicht der Fall.
• Alle Gefahrenpunkte, an denen sich Fahrlinien kreuzen können (Zufahrt Busbahnhof, Tiefgaragenein- und ausfahrten, Einmündungen von Nebenstraßen), sollten rot markiert werden, nicht nur in den großen Knoten.
• Die Vorfahrstreifen zu den aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARAS) sollten verlängert werden, insbesondere auf der nördlichen Kurfürstenstraße.
• Vor der Post sollte der Anfang des Radfahrstreifens zur Verdeutlichung rot markiert werden.

Begründung:
Die Möglichkeiten, Konfliktpunkte durch Rotmarkierung kenntlich zu machen sollten
ausgeschöpft werden und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen sollten befolgt werden.“


5. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
21. Förderantrag aufgrund der Pandemie-Einbußen
22. - lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21206-21)

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.





zu TOP 5.2
23. Förderantrag aufgrund der Pandemie-Einbußen
24. - lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21208-21)

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 5.3
25. Förderantrag aufgrund der Pandemie-Einbußen
26. - lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21209-21)
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 21209-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die Entscheidung über den Förderantrag auf die nächste Sitzung zu verschieben und bittet hierzu den Antragsteller um mündliche Vorstellung.


zu TOP 5.4
27. Förderung aufgrund der Pandemie-Einbußen
28. - lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21316-21)

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 5.5
29. Förderantrag Offene Werkstatt Dortmund
30. - lag zur Sitzung am 09.06.2021 vor -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21355-21)
Konkretisierung des Förderantrages
(Drucksache Nr.: 21355-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die detaillierten Ausführungen des Vereins zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und 1 Enthaltung AfD dem Verein „Offene Werkstatt Dortmund“ für die Beschaffung des Werkzeugs einmalig 5.000,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen. Verbunden wird dies mit der Auflage, dass das Werkzeug für zwei Jahre im Eigentum der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verbleibt. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Werkzeug im Falle der Liquidation/Insolvenz des Vereins an das DKH abgegeben wird.








zu TOP 5.6
31. Förderantrag der Lessing Grundschule e. V. auf Finanzmittel der Vereins- und Kulturförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21609-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Fördervereins der Lessing-Grundschule zur Kenntnis und beschließt einstimmig dem Förderverein 500,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.7
32. Förderantrag für die Realisierung eines Musicals über die Dortmunder Stadtgeschichte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21710-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins Staubwedel e. V. zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und 1 Gegenstimme (AfD) dem Verein 500,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.8
33. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung "Bildungssommer 2.0 in der Nordstadt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21709-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat den Förderantrag der Anne-Frank-Schule zur Kenntnis genommen und hat im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vom 17.06.2021 5.000,00 Euro aus Mitteln des Schul- und Bildungsfonds zur Verfügung gestellt.

Dieser Beschluss wird einstimmig von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord getragen.


zu TOP 5.9
34. Förderantrag "AMKD e.V."
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21898-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „Afro Multi Kulti Dortmund e. V.“ zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und 1 Gegenstimme (AfD) dem Verein 500,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.10
35. Förderantrag P.A.D.E. e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21897-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „Panafrikanität und Afrikanische Diaspora in Europa e.V.“ zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und 1 Gegenstimme (AfD) dem Verein 500,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 5.11
36. Gertrud-Bäumer-Realschule, Goethestraße 20, 44147 Dortmund
37. Beschlüsse zur Mittelverwendung der Bezirksvertretung In-Nord vom 05.02.2020
38. hier: Vorschlag zur Aufhebung und Alternativvorschläge
Aufhebung Beschluss und
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16497-20-E5)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung von Herrn Stadtrat Rybicki zur Kenntnis und fasst einstimmig bezogen auf den nachfolgenden Vorschlag




den Beschluss:







zu TOP 5.12
39. Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord für das Jahr 2018 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 09218-17-E12)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 07.02.2018 wurde der Beschluss gefasst, 20.000,00 Euro investive Mittel für Sonnenschutzmaßnahmen für die oberen Gruppenräume der TEK Eberstraße 39 zur Verfügung zu stellen.
Die nachfolgende Mitteilung von FABIDO vom 14.07.2021 möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben.

„Von den genehmigten investiven Mitteln stehen noch 9.729,73 Euro zur Verfügung.
Nunmehr soll der verglaste Verbindungstrakt/Treppenhaus, welcher die beiden oberen und unteren Gebäudeteile der Einrichtung verbindet ebenfalls mit Sonnenschutz ausgestattet werden, um die starke Aufhitzung für Kinder und Mitarbeitende zu minimieren. So können perspektivisch Spiel- und Aufenthaltsbereiche in diesem Bereich wieder besser genutzt werden.

Es liegt uns ein Angebot für die geplante Maßnahme vor. Dieses beläuft sich auf 10.889,43 Euro zzgl. Elektroarbeiten in Höhe von ca. 1.000,00 Euro und 595,00 Euro für das erforderliche Gerüst.
Die gesamte Maßnahme kostet demnach ca. 12.484,43 Euro.
Da es sich ebenfalls bei der geplanten Maßnahme um eine Beschattungsmaßnahme für diese Einrichtung handelt, bitte ich um Prüfung, ob die vorhandenen investiven Restmittel in Höhe von 9.729,73 Euro hierfür verwendet werden dürfen. Darüber hinaus bitte ich – selbstverständlich nur sofern möglich - zu prüfen, ob der Differenzbetrag zwischen Restmitteln und geplanten Kosten in Höhe von rund 2.760,00 Euro ebenfalls genehmigungsfähig wäre. Sollte dies nicht möglich sein, werde ich selbstverständlich eine andere Form der Finanzierung des
Differenzbetrages prüfen.“

Das Angebot liegt der Geschäftsführung vor.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird daher um Beschlussfassung gebeten, ob die verbliebenen 9.729,73 Euro für die beschriebene Maßnahme verwendet werden können und auch die darüber hinaus benötigten rd. 2.760,00 Euro noch zur Verfügung gestellt werden.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig, dass die verbliebenen 9.729,73 Euro für die beschriebene Maßnahme verwendet werden können und auch die darüber hinaus benötigten rd. 2.760,00 Euro noch zur Verfügung gestellt werden.


zu TOP 5.13
40. Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

Beschluss:

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbauprogramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere

3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere
40.3 Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.


zu TOP 5.14
41. Adventskonzert 2021
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22113-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis und fasst einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord spricht sich für die Durchführung des traditionellen Adventkonzertes als Präsensveranstaltung aus und bittet die Verwaltung um Prüfung, ob eine Durchführung als hybride Veranstaltung (zzgl. Videoaufzeichnung/Übertragung) möglich ist.

Die Geschäftsführung wird beauftragt, Sparkassenkulturmittel in Höhe von 3.000,00 Euro zu beantragen. Darüber hinaus entstehende Kosten sind über den Ansatz konsumtive Mittel zu begleichen.


zu TOP 5.15
42. Förderantrag der Diesterweg-Grundschule "Multifunktionsmöbel zur Ausstattung von drei Räumen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22130-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag der Diesterweg-Grundschule zur Kenntnis und beschließt einstimmig eine Fördersumme in Höhe von 3.714,00 Euro für den Erwerb von Multifunktionsmöbeln aus Mitteln des Schul- und Bildungsfonds zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.16
43. Förderantrag Bezent e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22150-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „Bezent e.V.“ zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und 1 Gegenstimme (AfD) eine Fördersumme in Höhe von 500,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.17
44. Förderantrag Projekt "spiel- & sportMOBIL"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21904-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des StadtSportBundes Dortmund zur Kenntnis und beschließt einstimmig eine Fördersumme in Höhe von 15.000,00 Euro für das Projekt „spiel- & sportMOBIL“ Innenstadt-Nord 2022 aus Mitteln des Schul- und Bildungsfonds zur Verfügung zu stellen.










zu TOP 5.18
45. Förderantrag Feministisches Kollektiv Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22151-21)


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des „Feministischen Kollektiv Dortmund zur Kenntnis und bittet um persönliche Vorstellung in der nächsten Sitzung, um dann einen Beschluss fassen zu können.


zu TOP 5.19
46. Förderantrag Cosyphos e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22185-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „Cosyphos e.V.“ zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und einer Gegenstimme (AfD) eine Fördersumme in Höhe von 500,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.20
47. Förderantrag Dings e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22184-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „Dings e.V.“ zur Kenntnis und lehnt den Förderantrag gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4) bei 5 Enthaltungen (4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) mehrheitlich (5 SPD, 2 CDU, 1 AfD) ab.


zu TOP 5.21
48. Förderantrag Grenzenlose Wärme e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22189-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „Grenzenlose Wärme e.V.“ zur Kenntnis und lehnt den Antrag mehrheitlich (5 SPD, 2 CDU, 1 AfD) bei 4 Enthaltungen (3 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) gegen die Stimmen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4) und 1 Stimme der Fraktion Die Linke/Die PARTEI ab.


zu TOP 5.22
49. Förderantrag Kunsthaufen-Kollektiv e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22204-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „Kunsthaufen Kollektiv e.V.“ zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und einer Gegenstimme (AfD) eine Fördersumme in Höhe von 500,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.



zu TOP 5.23
50. Förderantrag für das Projekt "Bar & Records"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22214-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „tonband e.V. REKORDER“ zur Kenntnis und lehnt mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen (4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Fraktion Die Linke/Die Partei), 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die PARTEI) und 8 Nein-Stimmen (5 SPD, 2 CDU, 1 AfD) den Förderantrag ab.


zu TOP 5.24
51. Förderantrag Do-Ton e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22253-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins „Do-Ton e.V.“ zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (bei 4 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und einer Gegenstimme (AfD) eine Fördersumme in Höhe von 500,00 Euro aus Mitteln der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen Ein Mitglied der SPD-Fraktion nahm an der Abstimmung nicht teil.


zu TOP 5.25
52. Verlagerung von konsumtiven Mitteln in den Ansatz der Vereins- und Kulturförderung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig 9.000,00 Euro aus den konsumtiven Mitteln in den Ansatz der Vereins- und Kulturförderung umzuschichten.


6. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

zu TOP 6.1
53. Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

„Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (bei 4 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.


zu TOP 6.2
54. Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21554-21)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 21554-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass er die Arbeit gut und lobenswert finde, er aber befürchte, dass hier Doppelstrukturen entstünden. Er bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben und die Fragen seiner Fraktion bis dahin zu beantworten.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die KAUSA sehr gute Arbeit mache und ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie würde gern heute empfehlen und schlägt vor, die Fragen der CDU-Fraktion bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Frau Dr. Schmalhorst (Jobcenter) geht auf die Fragen, die das Jobcenter betreffen ein. Ihr sei es wichtig zu betonen, dass KAUSA keine Konkurrenz sei, sondern eine wichtige Ergänzung

Nach intensiver Diskussion hält der Ausschuss fest, dass man mehrheitlich für die Vorlage sei, heute aber nicht abstimmen wolle.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage durchlaufen und bittet darum, die Fragen bis spätestens zur Ratssitzung am 23.09.2021 zu beantworten.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Ausführungen sowie den Beschlussvorschlag zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die KAUSA-Servicestelle befristet auf vier Jahre (2022-2025) zu verstetigen.


7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1
55. Abfallbehälter im öffentlichen Raum und Hundekotbeutelspender
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20917-21)
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 20917-21-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung sowie den Auszug aus der genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.

„In o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen die Einschätzung/Erfahrung des Tiefbauamtes mit:

„Leider verhalten sich viele Hundebesitzer sehr unvernünftig, so dass die Verunreinigung durch Hundekot leider ein dauerhaftes Problem darstellt. Wiederkehrend wird daher der Wunsch nach Tütenspendern zur Beseitigung von Hundekot an die Verwaltung getragen.

Zahlreiche Spender dieser Art wurden im Stadtgebiet installiert. Jedoch kann dies rückblickend betrachtet nicht als nachhaltig bezeichnet werden.

Ein großes, immer wiederkehrendes Problem ist der Vandalismus. Die Tütenspender wurden innerhalb kurzer Zeit entweder abgerissen oder in der Funktion so beeinträchtigt, dass sie nicht mehr nutzbar waren.

Außerdem war zu beobachten, dass die Tüten innerhalb kürzester Zeit verbraucht werden. Es kann nur vermutet werden, dass sich die Hundebesitzer die Tüten "auf Vorrat" mitnehmen oder dass die Tüten zweckfremd entnommen wurden. Die Ersatz-Bereitstellung von Tüten konnte und kann in keinem mittelfristigen Zeitrahmen gewährleistet werden.

Diese Situation ist nicht nur in Dortmund zu beobachten, auch in anderen Städten sind keine positiven Erfahrungen mit Spendern für Hundekottüten gemacht worden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass
- neben den zu erwartenden erheblichen Kosten für die Reparatur der Anlagen
- ebenso hohe Kosten für eine regelmäßige Befüllung aufzubringen sind und
- eine "Betreuung" und regelmäßige Nachbefüllung der Anlagen aus personellen Gründen seitens der Stadt Dortmund nicht gewährleistet werden kann.
- Es entstand nicht der Eindruck, dass durch die Spender die
Gehwege oder Straßen weniger verschmutzt waren.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass seitens der Verwaltung die
Aufstellung von Hundekottütenständern nicht unterstützt werden kann.“


zu TOP 7.2
56. Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
(Drucksache Nr.: 21777-21)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).


8. Kultur, Sport und Freizeit
unbesetzt


9. Schulen

zu TOP 9.1
57. Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20842-21)
Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20842-21-E1)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

Aufgrund des geplanten Neubaus der Grundschule Kleine Kielstraße im Rahmen des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord beschließt der Rat die temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße vom Standort Kleine Kielstr. 20 zum Standort Lange Str. 84 (Änderung einer Schule gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen).


10. Kinder, Jugend und Familie
unbesetzt


11. Soziales, Familie und Gesundheit

zu TOP 11.1
58. Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis und stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion zu. (Die FRAKTION – Die PARTEI war bei der Abstimmung nicht anwesend.)“






12. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 12.1
59. Novelle des Städtebaurechts 2021
60. Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.2
61. Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis.

Beschluss:


zu TOP 12.3
62. Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20809-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet zu prüfen, ob auch entlang der Münsterstraße weitere Fahrradbügeln installiert werden können.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) (bei 1 Gegenstimme AfD) den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Fortführung der Teilmaßnahme C3.1 Fahrradbügel mit einer Erhöhung des Investitionsvolumens von 300.000 € auf 549.000 € in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zudem gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 337.000,- € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.“


zu TOP 12.4
63. Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.“


zu TOP 12.5
64. Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
65. Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21845-21)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich
(5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) bei 1 Gegenstimme AfD nachfolgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Frist für die Durchführung der Sanierung in dem, durch die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nordstadt-Programm“ im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in der Stadt Dortmund vom 18.02.1991, förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Nordstadt-Programm" bis zum 30.06.2023 zu verlängern.“


13. Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 13.1
66. Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
67. -Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21529-21)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (bei 3 Enthaltungen Fraktion Die Linke/Die PARTEI) nachfolgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt beschließt den vorgezogenen Bau der Pfeilerachse 20 und Gründung in Widerlagerachse 10 sowie den Rückbau des alten Widerlagers als Vorsorgemaßnahme für den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.400.000 Euro.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 19.270.000 Euro (inklusive der Kosten für die Vorsorgemaßnahme).

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 - Erschließung Westfalenhütte (Nordspange) - Hildastraße - Straßenüberführung - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020 127.622,79 Euro
Haushaltsjahr 2021 770.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 4.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 4.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 5.280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026 2.592.377,21 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2027 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 128.131,43 Euro.“


zu TOP 13.2
68. Beabsichtigte Einziehung und Teileinziehung von Teilflächen der Speicherstraße in Dortmund-Hafen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21545-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und 1 Gegenstimme AfD den nachfolgenden

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord beschließt gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Einleitung der folgenden Einziehungs- und Teileinziehungsverfahren der Speicherstraße:


zu TOP 13.3
69. Kanalbaumaßnahmen 2022ff. der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21651-21)

Beschluss:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zum Wirtschaftsplan 2022 in seiner Sitzung am 18.11.2021 – die Durchführung der in der Anlage aufgeführten Kanalbaumaßnahmen bezirklicher Bedeutung in ihrem jeweiligen Stadtbezirk.





Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig den politischen Gremien zur Sitzung des AMIG am 26.10.2021 bzw. zur Sitzung des Rates am 18.11.2021, die Maßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sowie die bezirksübergreifenden Maßnahmen zu beschließen.“


zu TOP 13.4
70. Immobilien Management-Bericht (1. Quartal 2021)
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
(Drucksache Nr.: 21086-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Immobilien-Management-Bericht für das 1. Quartal 2021 zur Kenntnis.


zu TOP 13.5
71. Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Immobilien-Management-Bericht für das 2. Quartal 2021 zur Kenntnis.


zu TOP 13.6
72. Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 18070-20-E10)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Fraktion Die Linke/Die PARTEI, 1 BVT) und 1 Gegenstimme AfD fasst nachfolgenden Beschluss bezüglich der Carsharing-Plätze, wobei die Vorschläge 2 und 3 des Tiefbauamtes aus Sicherheitserwägungen abgelehnt werden und die Verwaltung gebeten wird, die nachfolgenden Alternativen zu prüfen.

Beschluss:

1. Bornstraße - südlich Mallinckrodtstraße - Parktasche vor Haus 118: Die beiden südlichsten Stellplätze.

2. Grüne Straße - westlich Schützenstraße - nördlicher Parkstreifen vor Haus 33: Die beiden ersten Stellplätze nach der Signalanlage.

2. wird ersetzt durch: Schaffung von Carsharing-Plätzen in Parkbuchten auf der Schützenstraße

3. Münsterstraße - nördlich Eberstraße - östliche Parkbucht vor Haus 253: Die beiden Stellplätze zwischen den Grundstückszufahrten.

3. wird ersetzt durch: Schaffung der vorgesehenen Carsharing-Plätze in der Eberstraße

4. Steinstraße - Nordausgang Hbf - Parktasche ggü. Jobcenter: Vier zusammenhängende Stellplätze im nordwestlichen Bereich.

5. Prüfung der Realisierbarkeit eines Carsharing-Platzes im Quartier Borsigplatz


14. Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
unbesetzt


15. Anträge

zu TOP 15.1
73. Anpassung von Baumstandorten an klimatische Veränderungen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22192-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (1 SPD, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Fraktion Die Linke/Die PARTEI) gegen die Stimmen von (2 SPD, 2 CDU, 1 AfD) und 2 Enthaltungen (SPD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 15.09.2021 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, neue Baumstandorte und neu zu bepflanzende Baumstandorte grundsätzlich so anzulegen, dass folgende Standards mindestens erreicht werden

- Tiefe: ca. 1,5 m
- Volumen: ca.12 m³
- Baumscheibengröße: mind. 6 m²

Die Erreichung dieser Standards ist insbesondere bei Straßenbäumen einzuhalten. Des Weiteren sollen Baumscheiben vor illegalem Befahren durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden.

Begründung:
In Zeiten des Klimawandels und einer Häufung von extremen Hitzesommern sind intakte Straßenbäume essenzieller Bestandteil für ein verträglicheres Leben in der Stadt. Als Grundvoraussetzung für die Vitalität und Widerstandsfähigkeit von Straßenbäumen müssen Pflanzgruben ausreichend dimensioniert und vor Verdichtung des Erdreichs geschützt sein. Eine ausreichend dimensionierte Pflanzgrube ist notwendig, um den Baumwurzeln ausreichend Platz zum Ausbreiten zu geben. Entsprechend große und vor Befahrung geschützte Baumscheiben ermöglichen die Sauerstoffzufuhr.
Auf die Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zu Jungbäumen in der Nordstadt (Drucksache Nr. 19341-20 und Drucksache Nr. 17565-20) hat die Verwaltung in ihrer Antwort dargelegt, dass die Situation der Bäume im Stadtbezirk Innenstadt Nord durch die klimawandelbedingten längeren Trockenperioden kritischer wird.
Die Verwaltung schreibt in Drucksache Nr. 19341-20, dass derzeit kein Regelmaß für die Größe einer Baumscheibe gegeben ist. Die Mindeststandards aus diesem Antrag sollen ein Regelmaß festschreiben und die Ausfallquote von 5-10% nachhaltig reduzieren. Durch den Klimawandel ist überdies künftig mit einer höheren Ausfallquote zu rechnen. Dieser Entwicklung muss frühzeitig entgegengesteuert werden.“


zu TOP 15.2
74. Fahrbahnschwellen in der Missundestraße und Braunschweiger Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22190-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (5 SPD, 2 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Fraktion Die Linke/Die Partei) gegen 1 Stimme (AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 15.09.2021 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

In der Missundestraße (Höhe Hausnummer 8) und in der Braunschweiger Straße (insgesamt drei Schwellen in angemessenem Abstand) sind Fahrbahnschwellen zu installieren. Die Fahrbahnschwellen sind so zu installieren, dass im Seitenraum Radfahrer*innen passieren können.

Begründung:
Anwohner*innen beschweren sich, dass in der Missundestraße (zwischen Schleswiger Straße und Nordstraße) und in der Braunschweiger Straße, trotz der Tempo-30-Zone und der Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung, regelmäßig zu schnell gefahren wird. Selbst kurze Straßenabschnitte werden zur schnellen Beschleunigung genutzt. Die zusätzlichen Fahrbahnschwellen sollen die gefährlichen Fahrmanöver künftig unterbinden.“


zu TOP 15.3
75. Fahrradbügel im Kreuzungsbereich Bülow- und Lützowstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22186-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vertagt die Behandlung des nachfolgenden Antrags, um den Mitgliedern eine Inaugenscheinnahme zu ermöglichen.

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 15.09.2021 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Kreuzungsbereich (s. Bild) Bülow- und Lützowstraße Fahrradbügel aufzustellen.

Begründung:
Die auf dem Foto markierten Flächen werden durch den motorisierten Verkehr häufig illegal als Parkfläche genutzt. Hierdurch werden Sichtbeziehungen von zu Fuß gehenden und Kraftfahrzeugen versperrt und erschweren das sichere Überqueren der Fahrbahn. Gerade wegen der Nähe zu der angrenzenden Schule und den Kindergärten müssen Sichtbeziehungen in Kreuzungsbereichen durchgehend gewährleistet sein.“




zu TOP 15.4
76. Errichtung von mindestens 4 Bänken am Fußweg nördlich des Blücherparks
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22202-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 5 SPD, 1 CDU, 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Fraktion Die Linke/Die PARTEI) und einer Gegenstimme (AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI mit dem farbig markierten Zusatz:

„Errichtung von mindestens 4 Bänken am Fußweg nördlich des Blücherparks zwischen Mallinckrodtstr. und Bülowstr. (parallel zwischen Lützowstr. und Schützenstr.) Dabei müssen die Bänke so beschaffen sein, dass sie seniorengerecht und nicht kalt und unangenehm sind.

Begründung:
Dieser Fußweg wird viel genutzt, sowohl um zum Fredenbaumpark zu gehen, als auch um die Supermärkte an der Schützenstraße zu erreichen. Leider befinden sich dort keine Bänke mehr. Für Menschen, die in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, ist dies ein riesen Problem, denn sie haben auf dem gesamten Weg keine Möglichkeit eine Pause einzulegen. Für sie ist damit der Weg zum Fredenbaum versperrt und auch das Einkaufen ist nur unter Nutzung des Busses möglich.“


zu TOP 15.5
77. Bestimmung von Standorten für mindestens 30 Bänke
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke / Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22203-21)

Der Antrag wird zurückgezogen.


zu TOP 15.6
78. KGV Hafenwiese Beleuchtung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22242-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Beschluss:

„Überprüfung der Beleuchtung in der KG Hafenwiese und ggf. Ersatz der Laternen.

Begründung:

Etliche der Laternen insbesondere im direkten Umfeld des Vereinsheims sind im unteren Bereich durch Rost stark beschädigt. Da dieser Bereich im Gebüsch verborgen ist, scheint dies bisher nicht aufgefallen zu sein.“









16. Anfragen

zu TOP 16.1
79. Parken in der Münsterstraße
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22194-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung.

„Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 15.09.2021 wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1) Wie hoch ist die Stellplatzauslastung in der Münsterstraße (bis zur Mallinckrodtstraße), Zimmerstraße, Kielstraße (bis Nordstraße), Priorstraße, Heroldstraße, (bis Nordstraße), Lambachstraße, Westhoffstraße, Heckenstraße, den umliegenden Parkhäusern und Parkplätzen? Wir bitten um differenzierte Auflistung nach Wochentagen und Tageszeiten.

2) Gibt es in den benannten Straßen, Parkhäusern oder Parkplätzen eine partielle Überlastung oder Mindernutzung?

3) Beabsichtigt die Verwaltung im Zuge der Einrichtung der Bewohnerparkzone im betreffenden Stadtviertel Maßnahmen zu ergreifen, um die Einzelhandelskund*innen und Besucher*innen der Einkaufsstraße in umliegende Parkhäuser oder Parkplätze umzuleiten? Wir bitten um Erläuterung des potenziellen Handlungsspielraums der Verwaltung.

Bei der Bürgerwerkstatt zur Neugestaltung der Münsterstraße ist deutlich geworden, dass das Thema Parken und Erreichbarkeit mit dem Pkw ein zentraler Punkt ist. Die Ausrichtung der Pläne auf Freiraumaspekte und die Maßstäblichkeit der Pläne konnten das Thema Parken nicht grundsätzlich behandeln. Die Idee einer Quartiersgarage ist am Rande dennoch aufgegriffen worden. Spätestens mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone im Quartier Münsterstraße ist eine grundsätzliche Diskussion zur Nutzung und Anzahl der Stellplätze in bestimmten Bereichen notwendig. Die Antwort auf die obigen Fragen soll die Diskussion versachlichen.“


zu TOP 16.2
80. Standorte von Abfallbehältern in der Nordstadt
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22193-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung.

„Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 15.09.2021 wird die Verwaltung gebeten, folgende Frage zu beantworten:

1) Wo befinden sich im Stadtbezirk Innenstadt Nord Abfallbehälter? Wir bitten um eine Übersichtskarte und Tabelle mit allen Abfallbehältern.

2) Wie ist der Leerungszyklus der Abfallbehälter?

Der weiterhin bestehenden Müllproblematik in der Dortmunder Nordstadt muss mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden. Häufig fehlen selbst an prominenten Stellen in der Nordstadt Möglichkeiten, seinen Müll korrekt zu entsorgen. Die Antwort auf diese Anfragen soll diese Problemstellen identifizieren und einen möglichen Handlungsspielraum für neue Abfallbehälter aufzeigen.“


zu TOP 16.3
81. Verkehrsüberwachung
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22195-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung:

„In einem Artikel der Ruhrnachrichten „Dogewo blockiert Mieter-Parkplätze und Ordnungsamt verteilt Knöllchen“, der online am 01.08.21 veröffentlicht wurde, lässt sich die Pressestelle der Stadt mit den Informationen zitieren, dass es ein dreistufiges Verfahren des Ordnungsamtes gäbe, dass bei Beschwerden über zugeparkte Fußwege Anwendung findet. „In einem ersten Schritt wurden Autofahrer mit weißen Hinweiskarten auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. In einem zweiten Schritt mit roten Hinweiskarten. Beim dritten Besuch der Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung gab es dann Verwarnungen, teilweise dann aber auch Abschleppmaßnahmen, je nach festgestellter Behinderung des Verkehrs“ so die Zusammenfassung des Redakteurs.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet dazu für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 15.09.2021 um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wird auf die Beschwerden von Anwohner*innen im Stadtbezirk Inn-Nord ebenso regelmäßig mit dem gleichen Vorgehen reagiert?
2. Wenn ja, in welchen Straßen wurde ein solches Vorgehen zu welchen Terminen in den vergangenen Monaten umgesetzt?
3. Wenn nein, warum wurde auf die unzweifelhaft bestehenden Beschwerden von Anwohner*innen im Stadtbezirk nicht in gleichem Umfang reagiert, wie im in den Ruhrnachrichten geschilderten Fall?
4. Sollte die Umsetzung im Stadtbezirk Inn-Nord aufgrund fehlender Personalkapazitäten bei der Verkehrsüberwachung nicht stattgefunden haben, wie ist dies dann in anderen Stadtbezirken umsetzbar?
5. Wie gedenkt das Ordnungsamt die fehlenden Personalkapazitäten in der Verkehrsüberwachung zu beheben?
6. Welche Personalbedarfe für die Verkehrsüberwachung im Stadtbezirk Inn-Nord bzw. insgesamt für das Stadtgebiet wurden für die kommenden Haushaltsberatungen von Seiten des Dezernates angemeldet?“


17. Mitteilungen

zu TOP 17.1
82. Illegaler Müll
Beantwortung der Anfrage / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20769-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis:

„Zur Beantwortung der o.g. Anfrage habe ich von der EDG Entsorgung Dortmund GmbH folgende Stellungnahme erhalten:

Frage 1:
Es erfolgt grundsätzlich keine stadtbezirksspezifische Mengenerfassung, insofern ist eine Aussage für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord nicht möglich.

Frage 2:
In den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Straßenreinigung inklusive Straßenbegleitgrün, Beseitigung von unerlaubten Ablagerungen, DOLOG Intensivreinigung im Bereich des Nordmarkts und angrenzende Bereiche des Borsigplatzes sowie Wildkrautbekämpfung und Arbeitsgelegenheit werden durchschnittlich 51 Mitarbeiter pro Tag eingesetzt.

Frage 3:
Die EDG setzt für die unter 2. dargestellten Tätigkeiten 23 Fahrzeuge unterschiedlichen Typs ein.

Frage 4:
Die durchschnittliche Wochenarbeitsleistung der Mitarbeitenden liegt bei 226.590 Metern.

Frage 5:
Der Ermittlungsdienst Abfall (EDA) besteht aus 8 Personen; vier städtische Mitarbeitende und vier Mitarbeitende der EDG. Stadtweit sind seit dem EDA Projektstart im 3. Quartal 2020 rund 650 mögliche Täter*innen festgestellt worden. Das Rechtsamt hat bisher bezogen auf die EDA-Fälle 199 Bußgeldbescheide gefertigt und insgesamt Bußgelder in Höhe von 48.020 Euro verhängt (Stand Mai 2021).

Frage 6:
Die EDG erfasst die Kosten nicht maßnahmenspezifisch. Eine Kostenerfassung erfolgt für die Bereiche Straßenreinigung/Abfallwirtschaft nur bezogen auf den Entsorgungsbereich.

Frage 7:
Es gibt Abfallschwerpunktbereiche, zu denen u.a. die Schleswiger Straße, die Alsenstraße, die Holsteiner Straße, die Bornstraße, die Unnaer Straße, die Kamener Straße und der Nordmarkt zählen. Diese werden durch die EDG durch die nachmittägliche, zusätzliche Intensivreinigung betreut und gereinigt.


zu TOP 17.2
83. Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstraße/Auffahrt B 236
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20089-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis:

„In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 09.06.2021 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Informationen zu den Zusammenhängen bzw. Unterschieden zwischen dieser Vorlage und der Vorlage „Ertüchtigung der Anbindung Westfalenhütte an B 236 (Amazon Paketverteilzentrum), Drucksache Nr.: 19923-21“ vom zuständigen Fachbereich gebeten.

Ich möchte Ihnen die nachfolgende Stellungnahme des Tiefbauamtes zur Kenntnis geben:

„Zu der Bitte um Klärung der Zusammenhänge / Unterschiede der Drucksachennummern 19923-21 und 20089-21 möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Die Drucksachennummer 19923-21 stellt einen Grundsatz- bzw. Planungsbeschluss der Dezernate 6 und 7 dar. Dieser erläutert die vorgesehenen Maßnahmen im Knotenbereich der Rüschebrinkstraße/Westfalenhüttenallee/Auffahrt B236 und liefert viele Hintergrundinformationen zur Notwendigkeit des Vorhabens. Konkret beschreibt die Vorlage zwei Bauvorhaben:

1. Endausbau (Vollausbau) der signalisierten Kreuzung Rüschebrinkstraße / Westfalenhüttenallee / Zubringer B 236

Mit dieser Maßnahme gewährleisten wir, dass die Prognoseverkehre jederzeit leistungsfähig und mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität (Stufe D) abgewickelt werden können.

2. Übergangslösung mit Teilausbau

Da der Endausbau noch einige Jahre benötigt, wurde nach einer schnell umsetzbaren Übergangslösung gesucht, um die Verkehrsabwicklung kurzfristig verbessern zu können. Die Übergangslösung gewährleistet, dass die Verkehre ebenfalls - allerdings mit Einschränkungen - leistungsfähig abgewickelt werden können.

Die Drucksachennummer 20089-21 stellt den konkreten Baubeschluss des Tiefbauamtes für diese Übergangslösung mit Teilausbau dar, der erforderlich ist, um dieses Projekt umzusetzen. Zu einem späteren Zeitpunkt, der heute noch nicht benannt werden kann, folgt dann ein Baubeschluss für den Endausbau.“


zu TOP 17.3
84. Umsetzungsstand der Luftreinhaltemaßnahmen aus dem Vergleich mit der DUH und der Lokalen Ergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Beantwortung der Anfrage / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20605-21-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis:

„Zu der Anfrage der SPD-Fraktion hinsichtlich des Zeitverzuges bei der Erstellung des Bewohnerparkkonzeptes „Westerbleichstraße“ teile ich Ihnen Folgendes mit:
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die notwendigen Auslastungserhebungen später als zunächst geplant durchgeführt werden. Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord konnte jedoch in der Sitzung am 09.06.2021 der Entwurf des Bewohnerparkkonzeptes für das Quartier „Westerbleichstraße“ (DS-Nr.: 21249-21) vorgelegt werden.“

zu TOP 17.4
85. Corona-Exit Programm
Beantwortung der Anfrage / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18752-20-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis:

„Ihre Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.11.2020 zu leerstehenden gewerblichen Räumen in der Nordstadt (DS 18752-20) beantworte ich wie folgt:

Bisher konnten keine Förderanreize für die Umwandlung von leerstehenden gewerblichen Räumen in Wohnraum in der Nordstadt angeboten werden.

Im aktuellen Programmaufruf der Städtebauförderung für das Jahr 2022 (Antragsschluss ist der 30. September 2021) ist ggfs. eine Fördermöglichkeit aufgeführt. Darin können Städte und Gemeinden im Rahmen eines experimentellen Vorgehens nach Nummer 9 Absatz 2 „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ Vorhaben zur Umnutzung von dauerhaft leerstehenden Ladenlokalen als Teilmaßnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme mit einer Ideenskizze beantragen. Ziel ist es u.a. den Handel sinnvoll räumlich zu konzentrieren,
nicht marktgängige Ladenlokale vom Markt zu nehmen, Zentren mit ergänzenden
frequenzbringenden Nutzungen anzureichern oder die Wohnfunktion in zentralen Lagen durch wohnaffine Nutzungen wie Gemeinschaftsräume oder Freizeitangebote zu stärken.

Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes Nordstadt in 2022 sowie den Vorbereitenden Untersuchungen zur passgenauen Erneuerung der Sanierungssatzung, die in 2021 beginnen, wird das Thema „Gewerblicher Leerstand“ behandelt sowie der o. g. und weitere Förderzugänge geprüft.

Vorab wird im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen durch eine Bestandsaufnahme der Gebäude in der Nordstadt die Leerstandsquote bei Gewerbeimmobilien ermittelt und untersucht, wie viele leerstehende gewerbliche Räume aktuell vorhanden sind.“


zu TOP 17.5
86. Jährliche Wartung der Kunstwerke "Lebensrhythmus" von Michael Schwarze vor der Hauptpost
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06505-16-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtdirektor Stüdemann zur Kenntnis:

„Allgemeines zur Zusammenarbeit der Bezirksvertretungen mit der Stabsstelle „Kunst im öffentlichen Raum“

Maßnahmen der restauratorischen Wartung oder Restaurierung von Kunstwerken im städtischen Bereich der verschiedenen Bezirksvertretungen können zusammen mit Frau Dr. Pahlke, Stabsstelle „Kunst im öffentlichen Raum“, geplant und durchgeführt werden.

Aus dem Etat der Stabsstelle „Kunst im öffentlichen Raum“ können diese Maßnahmen der Reinigung, restauratorischen Wartung oder Restaurierung, die eine sachkundige Reparatur darstellen, mit 20% unterstützt werden, sofern diese Mittel noch im Etat der Stabsstelle vorhanden sind.

Viele Bezirksvertretungen haben diese Zusammenarbeit bei großen Projekten oder kontinuierlich bei kleineren Vorhaben praktiziert.

Beispiele: Hombruch, Marten, Aplerbeck
Zu den großen Projekten zählen die restauratorische Wartung aller Werke der „Kunst im öffentlichen Raum“ in der Hombrucher Innenstadt inkl. der Restaurierung des Kriegerdenkmals in Großholthausen sowie die Restaurierung des Adlers auf der Säule in Marten. Beide Projekte hatten ein Volumen von jeweils insgesamt 20.000 €.

Kontinuierlich kleinere Maßnahmen lässt z.B. die BV-Aplerbeck durchführen: Reparatur des Pontons auf dem der Fischerkönig von Moenikes in der Gräfte schwimmt, Entfernung des Graffitis von der Skulptur „Emscherbefreiung“ oder z.Z. die Vergoldung einer Kugel, die zum Kunstwerk „Mädchen mit Ball“ von Bernd Moenikes gehört.

Restauratorischer Bedarf beim „Lebensrhythmus“
Wie im Antrag an die BV In-Nord von 2016 ausgeführt, wurde das Kunstwerk 2015 inkl. Platzgestaltung und Brunnentechnik von der Stabsstelle „Kunst im öffentlichen Raum“ zusammen mit dem Tiefbauamt saniert und restauriert. Das zwischenzeitlich keine restauratorische Wartung stattgefunden hat, ist besonders an der Figurengruppe der Kinderhände/Kinderkörper zu erkennen: Die Oberflächen der Bronzeskulpturen sind stark beschmiert und beklebt worden. Außerdem müssen
Marmorplatten am Sockel des Frauentorsos ergänzt werden. Leider ist die Brunnentechnik auch wieder defekt, hier sucht Herr Schneeloch vom Tiefbauamt schon nach einer Lösung.




Eine regelmäßige Wartung der Kunstwerke „Lebensrhythmus“ von Michael Schwarze vor der Hauptpost sowie anderer Werke der Kunst im öffentlichen Raum ist daher sehr wünschenswert im Sinne eines gepflegten ansprechenden städtischen Umfelds.“


zu TOP 17.6
87. Zustand der Wegeflächen auf dem Nordmarkt
Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10445-18-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

„Der gärtnerische Ausbildungsbetrieb des damaligen Tiefbauamtes Abteilung Grün hat im Sommer 2019 die Sanierung der Wegeflächen in der Grünanlage am Nordmarkt durchgeführt.

Die Arbeiten waren im Herbst 2019 abgeschlossen, und laut eines Mitarbeiters wurde in der Datenbank auch ein Abschlussbericht geschrieben.

Bei Rückfragen stehen Mitarbeiter des Grünflächenamtes gerne zur Verfügung.“


zu TOP 17.7
88. Anfrage Belieferung der Lebensmittelhändler in der Erwinstraße
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20173-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis:

„Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Bei der in Rede stehenden Erwinstraße handelt es sich nach der Gebietseinstufung um ein allgemeines Wohngebiet gem. Baunutzungsverordnung, in einem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) regelt in allgemeinen Wohngebieten die zulässigen Lärmwerte mittags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A).
Der Nachtzeitraum beginnt um 22:00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.

Ausweislich der Betriebsbeschreibungen der ansässigen Einzelhandelsunternehmungen fallen die genehmigten Betriebszeiten nicht in den Nachtzeitraum. Folglich handelt es sich bei der Anlieferung vor 6:00 Uhr um einen Betriebszeitenverstoß. Die Verwaltung hat die Betreiber*innen entsprechend sensibilisiert und auf die genehmigten Betriebszeiten hingewiesen.

Da jedoch mehrere Einzelhändler*innen für den Verstoß in Frage kommen könnten und keine dezidierten Angaben gemacht wurden, konnten bislang keine weiteren ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen eine/n Störer*in eingeleitet werden.“









zu TOP 17.8
89. Festzusetzende Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
90. hier: Mitteilung über Veranstaltungen "Trödelmarkt" (Jahrmarkt i. S. d. § 68 Abs. 2 GewO)
Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21769-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung einer Veranstaltung „Trödelmarkt“ (Jahrmarkt i. S. d. § 68 Abs. 2 GewO) zur Kenntnis.


zu TOP 17.9
91. Prüfauftrag Taktverdichtung Buslinien Hbf-Borsigplatz
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19644-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.

„Ich möchte Ihnen hierzu die nachfolgende Mitteilung der DSW vom 04.08.2021 zur Kenntnis geben.

„Hierzu folgende Informationen:

1. Deckenverkleidung Münsterstraße und Schützenstraße:
Die Deckenschließung Münsterstraße ist im Frühjahr 2019 abgeschlossen worden. Die Deckenneugestaltung Schützenstraße ist Teil des Maßnahmenplanes „Kommunale Schiene“, demnach zuschussfähig und ist bislang für das Jahr 2021 geplant – Corona bedingt und durch notwendige Abstimmungen mit dem Fördergeber sind hier jedoch Verzögerungen zu erwarten.

2. Wegweisung U-Bahn-Haltestelle Schützenstraße : Die neue Wegweisung wird im Zuge der Maßnahme „Deckenschließung Schützenstraße“ mit abgehandelt.

Zu dem Antrag der BV aus der Sitzung vom 10.2.21 konnten wir mit der zum kommenden Fahrplanwechsel am 18.8. vorgenommenen Änderung des Linienkonzepts Buslinien 455 / 456 (siehe hierzu die entsprechende Vorlage von StA 61/3) im Sinne des Antrags eine Verbesserung vornehmen. Durch die Verlängerung der Buslinie 455 über Borsigplatz hinaus in Richtung Funkenburg und Hörde
wird nicht nur in diesem Teilabschnitt eine erhebliche Angebotsverbesserung erreicht, sondern auch eine gleichmäßigere Nachfrageverteilung auf dem Abschnitt Hauptbahnhof – Borsigplatz möglich, die bisherige Kapazitätsengpässe auf der Buslinie 456 entspannen wird. Selbstverständlich werden wir auch weiter an einer Angebotsverbesserung auf dieser Achse arbeiten. Hierzu bestehen mit den
durch DSW21 vorgeschlagenen Überlegungen für ein neues innovatives Busangebot „Linie 400“ als Innenstadtringlinie erste Ansätze, die wir in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt als Aufgabenträgerin im ÖPNV weiterentwickeln und den politischen Gremien für eine Beschlussfassung vorstellen werden.“


zu TOP 17.10
92. Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord im Jahr 2022
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21917-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord im Jahr 2022 zur Kenntnis.




zu TOP 17.11
93. Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtdirektor Stüdemann zur Kenntnis:

„Stellungnahme zur mündl. Anfrage der Fraktion Die Linke / Die Partei in der BVSitzung vom 09.06.2021 zu TOP 12.9 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt (DS-Nr. 20527-21):
„Welche Planungen gibt es bezüglich des von der Stadt Dortmund erworbenen
ehemaligen Assauer-Kinos am Borsigplatz“

Das Grundstück „Oestermärsch 74/76 / Borsigplatz 5a,5,5b wurde mit den aufstehenden Gebäuden erworben, um Infrastruktureinrichtungen für die Dortmunder Nordstadt neu schaffen zu können.

Ein angrenzendes städtisches Grundstück, Stahlwerkstr. 25a, welches als Jugendtreff genutzt wird, kann derzeit aufgrund der schlechten Erreichbarkeit im Brandfall, nur eingeschränkt im Erdgeschoss genutzt werden.

Um diese Situation zu verbessern, weitere Infrastrukturbedarfe zu decken und das Areal entsprechend aufzuwerten, ist für die etwa 5.500 qm große Fläche eine Neubaumaßnahme geplant, mit der eine Tageseinrichtung für Kinder mit 8 Gruppen, der Jugendtreff und eine Begegnungsstätte Generation 50+ realisiert werden.

Abhängig von dem Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die im Herbst 2021 beauftragt wird, ist beabsichtigt das Gebäude des ehemaligen Assauer-Kinos, Borsigplatz 5a,5,5b im Bereich des Borsigplatzes zu erhalten und lediglich den rückwärtigen Hofgebäudeteil abzubrechen.

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit folgen.“


zu TOP 17.12
94. Feststellung von Baumschäden (Baumfällanträge)
Mitteilung Grünflächenamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21526-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgenden Baumfällanträge zur Kenntnis:




zu TOP 17.13
95. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger am Borsigplatz
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19092-20-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis:

„Den nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes erhalten Sie zur Kenntnis:

„Die Verkehrsbehörde hat darüber Kenntnis erlangt, dass die DSW 21 im Bereich des Borsigplatzes / Oesterholzstraße einen barrierefreien Umbau der Haltestelle Borsigplatz plant. Gebaut werden soll ein eigenständiger Mittelbahnsteig. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Fachabteilung Verkehrstechnik des Tiefbauamtes eine Erneuerung der alten Signalanlage am Borsigplatz. Die Empfehlung des Seniorenbeirates wird mit in die Neuplanungen aufgenommen. Bzgl. der Querungsmöglichkeit Oestermärsch / Lütgenholz ist die Einrichtung eines sog. Zebrastreifens leider ausgeschlossen. Gemäß der Richtlinie für die Einrichtung und Ausstattung von Fußgängerüberwegen dürfen FGÜ nicht angelegt werden über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper.“

Hierzu bittet ein Mitglied des Seniorenbeirates folgendes zu Protokoll zu nehmen:

Zum o.g. Abschlussbericht des Tiefbauamtes habe ich folgende Anmerkungen/Fragen:

- Es heißt in dem Bericht des Tiefbauamtes: „… dass die DSW21 im Bereich des
Borsigplatzes/Oesterholzstraße einen barrierefreien Umbau der Haltestelle
Borsigplatz plant. In diesem Zusammenhang plant das Tiefbauamt eine Erneuerung der alten Signalanlage am Borsigplatz. Die Empfehlung des Seniorenbeirates wird nicht in die Neuplanungen aufgenommen“

- In der Empfehlung des Seniorenbeirats wird ausgeführt, dass angesichts der
Unfallgefahren für Fußgänger*innen mit der Einrichtung von ampelgesicherten
Querungsmöglichkeiten an der nördlichen Oesterholzstraße und an der Oestermärsch nicht bis zum für 2023 geplanten Umbau der Haltestellen gewartet werden soll. Ist eine kurzfristige Anpassung der Ampelanlagen (z.B. "Anforderung-Grün“ für Fußgänger*innen) möglich?

- In der Empfehlung des Seniorenbeirats wird die Anlage eines „Zebrastreifens“ an
der Einmündung Wambeler Straße angeregt. Auf diese Maßnahme wird im Bericht des Tiefbauamtes nicht eingegangen. Ist dies möglich? Auch kurzfristig unabhängig von den o.g. ampelgeregelten Übergängen?


zu TOP 17.14
96. Antrag Bergmannstraße; Parkverbotsschilder für LKW
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20176-21-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis:

„Nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes erhalten Sie zur Kenntnis:

„Das beantragte Parkverbot für LKW wird entsprechend eingerichtet.“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist darauf, dass der ursprüngliche Antrag aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.03.2021 im Sinne eines vollumfänglichen Parkverbotes gemeint war und nicht nur LKW betreffen sollte. Es wird um dahingehende Umsetzung gebeten.

zu TOP 17.15
97. Antrag Feldherrnstraße auf Höhe des Blücherparks
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20187-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis:

„Nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes erhalten Sie zur Kenntnis:

„Die Örtlichkeit wurde an verschiedenen Tagen und Tageszeiten aufgesucht. Die Parkanlage sowie der vorhandene Spielplatz waren jeweils sehr gut besucht. Es konnten zu keiner Zeit gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere bei der Querung der Feldherrnstraße festgestellt werden. Betreffender Bereich liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone. Aus beiden Richtungen wird bereits mit dem Gefahrzeichen 136 (Achtung Kinder) aufmerksam gemacht. Die Querungsstellen selbst befinden sich in einem baulich verengten Fahrbahnabschnitt (vorgezogene Baumscheiben). Die Fahrbahn ist in diesem Bereich lediglich ca. 3,00 m breit. Zudem befindet sich mittig eine Plateauaufpflasterung zur zusätzlichen Geschwindigkeitsdrosselung. Die Baumscheiben selbst sind nicht übermäßige bepflanzt, sodass auch keine Einschränkung der Sichtbeziehung vorliegt.

All diese Umstände ermöglichen es jedem zu Fuß Gehenden die Fahrbahn ausreichend gesichert zu überqueren. Aus vorgenannten Gründen sieht die Verkehrsbehörde keinen Bedarf für ergänzende verkehrliche Maßnahmen. Seitens der Polizei Dortmund wird diese Einschätzung vollumfänglich geteilt.“


zu TOP 17.16
98. Eingabe Uhlandstraße - Parkraumsituation
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20254-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis:

„Nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes erhalten Sie zur Kenntnisnahme:

„Die Verkehrsbehörde hat die Örtlichkeit zu unterschiedlichen Tageszeiten aufgesucht. Dabei konnten immer entsprechende Parkverstöße festgestellt werden. Zur Verbesserung der Situation und Freihaltung der Übergänge werden diese nunmehr physisch abgesichert (Abpfostung oder Findlinge – abschließende Klärung über Straßenbaulastträger).“


zu TOP 17.17
99. Ladezone im Bereich des Borsigplatzes
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20752-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.

„Nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes erhalten Sie zur Kenntnis:

„Am Borsigplatz wird antragsgemäß eine Lieferzone eingerichtet.“



zu TOP 17.18
100. Ausweisung Geschwindigkeitsbeschränkungen Treibstraße
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20771-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis:

„Nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes erhalten Sie zur Kenntnis:

Gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO können seitens der zuständigen Verkehrsbehörde innerörtlich streckenbezogen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen schutzwürdigen Einrichtungen angeordnet werden. Auf der Treibstraße befindet sich in Haus-Nr. 37 eine FABIDO Kindertagesstätte. Diese liegt mittig zwischen der Gneisenau- und der Blücherstraße. Aufgrund der Lage der Einrichtung und der gesetzlichen Vorgaben („unmittelbarer Bereich“) wurde die streckenbezogene Herabsetzung der Geschwindigkeit auf das genannte Teilstück der Treibstraße beschränkt. Die Treibstraße ist im Bereich der Kita fünfspurig (jeweils zwei Geradeaus- und in FR Osten eine Linksabbiegerspur). Auf der Südseite der Treibstraße befindet sich lediglich östlich der Einrichtung, zwischen Blücher- und Schützenstraße, Wohnbebauung. Östlich der Blücherstraße ist eine Fußgängersignalanlage vorhanden, die Querung also signaltechnisch gesichert.

Grundsätzlich werden Kinder im Falle einer Kita, aufgrund des Vorschulalters immer von Erwachsenen (Eltern, Verwandten) gebracht und abgeholt. Insofern befinden sie sich bei einer Fahrbahnquerung immer unter Aufsicht. Aus vorgenannten Gründen sieht die Verkehrsbehörde von einer Ausweitung der Tempo-30-Strecke und Übertragung auf die Fahrrichtung Osten ab. Eine Fahrbahnmarkierung kommt fernen nicht in Betracht, da die Geschwindigkeitsreduzierung zeitlich auf die Öffnungszeiten der Einrichtung beschränkt ist.“


zu TOP 17.19
101. Stadtbahnentwicklungskonzept
Schreiben des OB vom 06.09.2021 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20397-21-E7)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Schreiben von Herrn Oberbürgermeister Westphal vom 06.09.2021 zur Kenntnis.









Hannah Rosenbaum Dr. Andreas Kloth Frank Groening
Bezirksbürgermeisterin Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführer © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus