Niederschrift (öffentlich)
über die 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 06.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:10 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Kowalewski, stellv. Vorsitzender (Die Linke & Piraten)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU) ab 15:20 Uhr
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD) i.V. f. Herrn RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i.V. f. Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr Schilff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD) ab 15: 15 Uhr
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Frau RM Reigl (Die Linke& Piraten) i.V. f. Herrn RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Kühr (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch (FBI) bis 15:30 Uhr
Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Halfmann-60/stv.AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Meißner- 61
Frau Laubrock –64/ stv.AL
Frau Linnebach-67AL
Herr Dr. Rettberg- 1/CIO
Herr Just -66
Herr Born- FB 20
Herr Kozka-2/Dez.-Büro
Herr Bromund- 2 Dez.-Büro
Herr Wichmann-19/AL
Herr Niederquell-23/stv. AL
Frau Dorka- 32( stv. Al
Herr Heynen-20/stv.-AL
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Süllwold –Biostation Unna- Dortmund
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 06.11.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.09.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)
3.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
hierzu -> Lesehilfe und Hinweise zu den fachbezogenen Auszügen
(Drucksache Nr.: 15415-19-E3)
3.3 Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)
3.4 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-19)
3.5 Nachhaltige Beschaffung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13909-19)
3.6 Umweltorientierte öffentliche Beschaffung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14712-19)
-lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14712-19-E1)
3.7 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)
3.8 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)
3.9 Bäume in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019
(Drucksache Nr.: 15244-19)
-Hierzu erfolgt ein mündlicher Bericht der Verwaltung -
3.10 STEAG: Power to Gas
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019
(Drucksache Nr.: 14739-19-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14739-19-E2)
3.11 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018
Hierin: Zusatz-/Ergänzungsnatrag (Fraktion B'90/Die Grünen) (DS Nr.: 12124-18-E10)
(Drucksache Nr.: 12124-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor -
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ – hier: Radverkehrsinfrastruktur am Wallring - Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15153-19)
-Hierzu erfolgt ein mündlicher Bericht der Verwaltung -
4.2 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
I. Ergebnis über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
II. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.09.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15470-19)
4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 - Pleckenbrink - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 - Dollersweg -
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Veränderung des Planbereiches, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15599-19)
4.4 Quartiersentwicklung „Max-Eyth-Straße“
- Auslobung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15653-19)
4.5 Stadtbahnanlage Rheinische Straße
Bitte umStellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14573-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14573-19-E2)
4.6 Stadtbahnentwicklungskonzept
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15615-19)
4.7 Hannibal
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15662-19)
4.8 Mobilfunk 5 G
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15681-19)
4.9 Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15683-19)
4.10 Entwicklung des ehemaligen HSP-Geländes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15699-19)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Biotopmanagementplan NSG Lanstroper See
- Mündlicher Bericht der Verwaltung-
Kenntnisnahme
5.2 Innovation City roll out Westerfilde/Bodelschwingh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15505-19)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 25%-Regelung beim Wohnungsbau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15614-19)
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
7.1 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14939-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019
(Drucksache Nr.: 14939-19)
7.2 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14881-19)
7.3 Soziale Stadt Westerfilde und Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Fortführung Quartiersmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15435-19)
7.4 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Hof- und Fassadenprogramm
hier: Durchführungsbeschluss zur Freiflächen- und Fassadengestaltung im Bestand der Vivawest
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15473-19)
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
8.1 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14987-19)
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
11. Anfragen
12. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Kowaleswski - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schilff benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der stellvertretende Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzungen:
Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlagen der
Verwaltung zu ergänzen:
TOP 3.12 (NEU) :
Durchführung der Parkpflege im Revierpark Wischlingen -Empfehlung (Drucksache Nr.: 15567-19)
TOP 3.13 (NEU):
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung-AbfGS/2020) Empfehlung (Drucksache Nr.: 155578-19)
Sonstige Änderungen:
Frau Rm Lührs deklariert für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf zu TOP 3.11 und bittet daher darum, diese Angelegenheit auf die nächste AUSW-Sitzung am 04.12.2019 zu vertagen.
Dieser Bitte folgt der Ausschuss.
Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.09.2019
Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.09.2019 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)
AUSW, 06.11.2019:
Herr Dr. Rettberg informiert den Ausschuss heute mündlich zur Vorlage.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Hierzu liegt vor Lesehilfe und Hinweise zu den fachbezogenen Auszügen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019:
Die CDU-Fraktion merkt an, dass ein Haushaltsausgleich bis 2024 nicht erreicht wird. Sowohl die Liquiditäts- als auch die Investitionskredite steigen ebenso wie die Zinsbelastung. Dies führt zu Unwägbarkeiten im Haushalt.
Auch ist auffällig, dass die hohen Transferleistungen den Haushalt belasten und dass das Eigenkapital / die Rücklagen aufgezehrt werden.
Auch die Fraktion B´90/Die Grünen sehen die finanzielle Zukunft bedenklich. Der Rat möge darauf hinwirken, dass durch Bund und Land übertragenen Aufgaben/Kosten für die Kommunen auch entsprechend kompensiert werden.
Auch berge der Doppelhaushalt die Gefahr, dass nach der Kommunalwahl bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr geändert werden können.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate mit den gemachten Anmerkungen zu beraten und zu beschließen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 31.10.2019:
Dem nachfolgenden Antrag der Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zu:
„Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, den Außendienst der Verkehrsüberwachung nunmehr unverzüglich und deutlich personell aufzustocken.
Begründung:
Wegen der nur punktuell möglichen Überwachung greift das Parken auf Gehwegen oder in Verbotszonen immer mehr um sich. Der demografische Wandel und die Tatsache, dass wieder mehr Kinder geboren werden, führen dazu, dass Fußgänger zu Recht ihren Verkehrsraum einfordern, einfordern müssen, um ungefährdet am Verkehrsgeschehen teilhaben zu können. Dazu kommen gesetzliche Änderungen, etwa die Tatsache, dass Erwachsene auf dem Fahrrad Kinder bei der erlaubten Fahrt auf dem Gehweg begleiten dürfen. Zunehmend wird das ungebremste Beparken von Flächen für den Fuß- und Radverkehr nicht mehr einfach hingenommen, die Beschwerden häufen sich. Konsequenzen wären ein Zupflastern der Bordsteine mit Pollern und Pfosten, die auf der anderen Seite im Notfall Rettungsdienste behindern würden. Eigentlich will auch niemand solche Palisaden-Straßen, zumal selbst das wegen der oftmals schmalen Gehwege im Bestand gar nicht immer möglich ist. Hilfreich sind einzig Maßnahmen, die deutlich zeigen, dass Regeln eingehalten werden müssen. Dazu gehören auch konsequente Wiederholungen von Kontrollen – alles Dinge, die bei der augenblicklichen Personalstärke nicht möglich sind. Selbst die aktuell ins Auge gefasste Erhöhung scheint halbherzig, im Vergleich zu anderen Großstädten ist hier eine viel deutlichere Aufstockung nötig.
Alle unsere Maßnahmen zur Verkehrswende verpuffen wirkungslos, wenn in der Realität Zufußgehen und Radfahren an den fehlenden gefahrlosen Verkehrsflächen scheitern.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat bei 1 Stimmenthaltung (Herr Plieth, Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.“
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.3
Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.4
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-19)
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in Anlage 1 enthaltenen Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS).
zu TOP 3.5
Nachhaltige Beschaffung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13909-19)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:13909-19-E1):
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung und bezieht sich dabei auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich umweltorientierter Beschaffung vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19), deren Beantwortung nunmehr unter 3.6 der TO vorliegt:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.
3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.
Begründung
Aus der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.10.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19-E1) zur Anfrage der CDU-Fraktion im AUSW vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19) geht hervor, dass es durchaus Maßnahmen gibt, die eine weitere Optimierung umweltorientierter Beschaffung mit sich bringen würden.
Neben dem Hinweis der Verwaltung, dass es offensichtlich auch verwaltungsintern noch Handlungsbedarf bei den Standards der Fachbereiche gibt, die eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung hemmen, gilt dies auch insbesondere für die städtische Energieversorgung.
Konnte der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 zwar kontinuierlich gesenkt werden, so ist der Stromverbrauch im Zeitraum 1990 bis 2016 in etwa gleich geblieben. 2016 betrug der Stromverbrauch 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die Straßenbeleuchtung. Bei einer vollständigen Umstellung der städtischen Stromversorgung auf Ökostrom würde die Verwaltung ihren CO2-Ausstoß um rund 35.000t verringern und somit nahezu halbieren.
Die CDU-Fraktion teilt die Auffassung der Verwaltung, dass mit keiner anderen Maßnahme die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt werden können. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen, die der CO2-Einsparung dienen, sind notwendige Kosten als eher gering einzuordnen.
AUSW, 06.11.2019:
Herr Rm Waßmann erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion sowohl der Vorlage als auch den Punkten 1. und 3. des CDU-Antrages zustimmen werde.
Zu Punkt 2. des CDU-Antrages erinnert er daran, dass es hierzu bereits einen entsprechenden Ratsbeschluss aus 2007 gebe, welcher nun endlich umgesetzt werden sollte. Daher schlage er folgende Modifikation zu Punkt 2. vor:
Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden. .
Herr sB Kühr verdeutlicht, dass er die Vorlage und auch den Antrag ablehnen werde u. a. weil es bei der Beschaffung von Arbeitskleidung in erster Linie um die Zweckmäßigkeit gehen sollte und nicht um die Erfüllung von irgendwelchen „ verquarzten“, ideologischen Vorstellungen. Außerdem erwarte er von der Verwaltung einer Deutschen Stadt, dass diese auch darauf achten sollte, dass bei der Beschaffung Arbeitsplätze im eignen Land gefördert würden.
Hiernach erfolgt eine getrennte Abstimmung:
1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Fraktion (Drucksache Nr.: 13909-19-E1):
Unter Einbeziehung der heutigen mündlichen Ergänzung durch Herrn Rm Dudde zu Punkt 2. dieses Antrages fasst der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) hierzu folgenden, ergänzten Beschluss:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.
Ergänzung:
Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.
2. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den bisher eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Beschaffung und beschließt:
1. Die Fachbereiche sollen weiterhin bei der Konzeption des Beschaffungsbedarfs sowie bei der Durchführung von Vergaben Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen.
2. Öffentliche Aufträge dürfen grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Sofern sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden, sind entsprechende Nachweise von den Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen.
In geeigneten Fällen sollen „fair gehandelte“ Waren beschafft werden. Bei „Marktversagen“ kann auf die Anforderung verzichtet werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung der bisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen dahingehend, dass grundsätzlich lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der Beschaffung zu bevorzugen sind.
zu TOP 3.6
Umweltorientierte öffentliche Beschaffung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14712-19)
Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme ( CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14712-19):
….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Juni 2019, um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung zu den letztgenannten Punkten (6. und 7.):
1. Hat die Stadtverwaltung Dortmund eine Strategie bei der Beschaffung, welche den in der Begründung genannten Aspekten der Umweltorientierung entspricht?
2. Wenn ja, welche Strategie ist das, wie läuft der Abstimmungsprozess in der Stadtverwaltung hierzu und welche vorrangigen Bereiche wurden hierbei definiert?
3. Wenn nein, bittet die CDU-Fraktion um eine Einschätzung der Verwaltung, ob die Stadt Dortmund durch eine Strategie der umweltorientierten Beschaffung einen Beitrag dazu leisten kann, dass Ökologie und Ökonomie bei der Auftragsvergabe Hand in Hand gehen.
4. Sieht die Verwaltung noch Potenziale hinsichtlich einer umweltorientierten Beschaffung, zum Beispiel bei Produkten wie Papier, Papierprodukten, Multifunktionsgeräten, Büromöbeln, Farben oder Reinigungsmitteln, und welche könnten das sein?
5. Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens, zum Beispiel bei der Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung, Angebotswertung etc., berücksichtigen. Sieht die Verwaltung bezüglich einer verstärkten umweltorientierten Beschaffung Hemmnisse, die sie dem Ausschuss vorstellen kann?
6. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Darstellung, wie hoch der Anteil der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Dortmund ist und ob es gegebenenfalls einen Rahmenvertrag hierzu gibt.
7. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss eine Kosten-Nutzen-Darstellung einer umweltorientierten Beschaffung vorzustellen. Bei der Lebenszykluskostenrechnung sind neben den Anschaffungskosten auch die Nutzungs- und Wartungskosten sowie die Kosten zum Ende der Nutzungsdauer zu berücksichtigen, damit sich diese Produkte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen lassen.
Begründung
Umweltorientierte Beschaffung oder Green Public Pro (GPP) durch öffentliche Verwaltungen stellt sich in vielen Städten als Prozess dar, in dessen Rahmen die öffentlichen Verwaltungen versuchen, Güter, Dienstleistungen und Arbeitsverträge zu beschaffen, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Folgen für die Umwelt haben als vergleichbare Produkte mit identischer Hauptfunktion.
Sie kann demnach ein strategisches Instrument sein, mit dem öffentliche Verwaltungen Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales erreichen. Städte wie Malmö, Haarlem (NL) oder Barcelona weisen mit einer solchen Beschaffungsstrategie bereits Erfolge auf. Das Umweltbundesamt bietet hierzu verschiedene Veröffentlichungen zu Schulungskonzepten, Berechnungswerkzeugen für Lebenszykluskosten (LCC Tool) und aktuellen Rechtsgutachten zur umweltorientierten Beschaffung.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14712-19-E2):
…die Fragestellungen zur umweltorientierten öffentlichen Beschaffung (Fragen 1-7) sind
zwischenzeitlich dem Vergabe- und Beschaffungszentrum zur Beantwortung zugeleitet
worden. Ich beantworte die Fragen wie folgt:
Zu 1.
Die Stadtverwaltung Dortmund setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein und verfolgt in
der Vergabe- und Beschaffungsordnung der Stadt Dortmund (VBO) vom 19.07.2019 eine
Strategie zur nachhaltigen Beschaffung. Ziel ist die Berücksichtigung von sozialen,
umweltbezogenen, gesellschaftlichen sowie innovativen Aspekten innerhalb der
Vergabeverfahren (s. Ziffer 2.2 der VBO).
Als Anerkennung eines sozial verantwortlichen Beschaffungswesens wurde der Stadt
Dortmund der „Vergabepreis NRW 2014 - Wegweiser für sozial gerechte Beschaffung“
verliehen. Die Auszeichnung wird an öffentliche Kommunalverwaltungen in Nordrhein-
Westfalen vergeben, die im Sinne der Einhaltung internationaler Menschen- und
Arbeitsrechte handeln. In diesem Zusammenhang ist ebenso die Prämierung als
„Deutschlands nachhaltigste Großstadt“ zu nennen, mit welcher die Stadt Dortmund 2014
aufgrund Kampagnen wie dem Projekt „Energieeffizienzquartier Rheinische Straße“ oder der
Gründung eines Fördervereins „Energieeffizienz und Klimaschutz“ ausgezeichnet wurde.
Ferner trägt die Stadt Dortmund bereits seit 10 Jahren den Titel „Fairtrade Town“. Dieser
wurde ihr am 15. September 2009 als erste Stadt in der Metropole Ruhr verliehen. Für die
Auszeichnung können sich Kommunen bewerben unter der Voraussetzung, dass die von
TransFair vorgegebenen Kriterien erfüllt werden. Diese beinhalten u.a. die Verabschiedung
eines Ratsbeschlusses zur Unterstützung des fairen Handels sowie die Verwendung von
Kaffee und Tee aus fairem Handel bei allen Sitzungen im Rathaus.
Zu 2.
Im Hinblick auf umweltbezogene Aspekte sollen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots auch Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigt werden.
Um diese Anforderung bei der Beschaffung einhalten zu können, sollen die Bedarfsträger im
Rahmen der Bedarfsanalyse und Bedarfsbeschreibung den Aspekt einer umweltfreundlichen
und energieeffizienten Lösung prüfen. Im Leistungsverzeichnis sollen unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit Leistungs- oder Funktionsanforderungen hinsichtlich des
Umweltschutzes und der Energieeffizienz ausdrücklich genannt werden. Hierzu sollen neben
den voraussichtlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips
insbesondere auch die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer - vor allem
die Kosten für den Energieverbrauch - sowie die Entsorgungskosten berücksichtigt werden.
So werden beispielsweise seit der Gründung des Mobilitätszentrums im Januar 2015
ökologisch und ökonomisch erzielbare Verbesserungspotentiale des Mobilitätsbedarfs der
Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung untersucht. Ziel ist eine maximale Reduzierung von
Emissionen bei gleichzeitiger Senkung des Ressourceneinsatzes durch eine optimierte und
verbesserte Auslastung des Fahrzeugbestandes.
Bei der Ausgestaltung von sozialen Aspekten wird etwa durch das Service Center lokale
Arbeit (Dezernat 5) die Berücksichtigung von Langzeitarbeitslosen geprüft und diese, soweit
sinnvoll möglich, entsprechend in das Vergabeverfahren aufgenommen. Zudem ist der
gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember
2017 zur „Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von
Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" in der jeweils geltenden Fassung
zu beachten. Hiernach werden Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bevorzugt
berücksichtigt.
Weiterhin werden bei Vergabeverfahren Gütezeichen (Siegel und Zertifikate) verwendet.
Exemplarisch wird bei der Beschaffung von Holzprodukten ein Nachweis gefordert
(Gütezeichen FSC und/oder PEFC), dass das verarbeitete Rohholz nachweislich aus legaler
und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Papier ist entsprechend der Vorgaben des
Landesabfallgesetzes grundsätzlich nur mit einem Altpapieranteil von 100 Prozent zu
beschaffen. Ebenso wird bei der Beschaffung von Kleidung auf faire und nachhaltige
Produkte geachtet und bestimmte Anforderungen oder Zertifikate gefordert.
Zu 3.
Beim Vergabe- und Beschaffungszentrum wird großen Wert gelegt auf den Schutz der
Umwelt, die Beschaffung innovativer Produkte und die Förderung des Umweltbewusstseins –
sowohl bei den Mitarbeiter*innen im eigenen Amt als auch in den anfordernden
Fachbereichen. Das Potenzial einer nachhaltigen Beschaffung wird derzeit noch nicht
vollends ausgeschöpft. Der Bezug nachhaltiger Produkte erfolgt zwar bereits teilweise über
entsprechende Rahmenverträge, eine Ausweitung der Berücksichtigung von Öko- und
Sozialstandards wäre jedoch wünschenswert. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
Auf die Hemmnisse wird unter Punkt 5 informiert.
Auf das Spannungsfeld, aber auch auf die Synergie zwischen Ökologie und Ökonomie bei der
Auftragsvergabe wird in der Beantwortung von Frage 7 in einigen Beispielen eingegangen.
Zu 4.
Wie unter Punkt 2 erläutert, werden bei der Beschaffung von Holzprodukten (Papier mit
100%igem Altpapieranteil, Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft) bestimmte
Anforderungen vorausgesetzt, sodass in diesem Segment die Potenziale einer
umweltorientierten Beschaffung berücksichtigt werden. Beispielsweise wird bei der
regelmäßig wiederkehrenden Vergabe des Rahmenvertrages über die Lieferung von
Fotokopierpapier im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung ausschließlich Recyclingpapier
mit dem Siegel „Blauer Engel“ ausgeschrieben (siehe Drucksache Nr. 15192-19).
Bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln ist es bei der letzten Ausschreibung des
Rahmenvertrages gelungen, für mehrere Positionen im Leistungsverzeichnis das Gütezeichen
„EU-Ecolabel - Wasch- & Reinigungsmittel“ oder eine gleichwertige Zertifizierung zu
fordern.
Die Potenziale einer nachhaltigen Beschaffung im IT-Bereich werden allerdings bei Weitem
noch nicht ausgeschöpft; hier steht die Verwaltung noch am Anfang.
Regelmäßig werden jedoch bereits Energie- und Umweltsiegel für umweltschonende
Produkte gefordert. Zur Einsparung des Energieverbrauchs sollte auf eine umweltorientierte
Beschaffung für den gesamten Produktkreislauf geachtet werden, um eine
ressourcenschonende Verwendung von Energie und Einsatzmaterialien über den gesamten
Lebenszyklus hinweg zu gewährleisten („Green IT“). Um dies zu erreichen, werden etwa bei
Vergaben von Multifunktionsgeräten nachfüllbare Druckerpatronen sowie ein
energiesparender Sleep-Modus vorausgesetzt, sodass teilweise auch teurere Komponenten mit
geringem Energieverbrauch die wirtschaftlichere Variante darstellen können.
Auch bei der Entsorgung und Wiederverwertung der Einsatzmaterialien finden
umweltschonende Verfahren Berücksichtigung.
Zu 5.
Als Hemmnis ist zunächst das Fehlen eindeutiger gesetzlicher Vorgaben zur
umweltorientierten Beschaffung zu nennen. Mit der Novellierung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) im März 2018 sind die Vorgaben zu
Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen. Das aktuelle TVgG
konzentriert sich nunmehr ausschließlich auf den Mindestlohn. Zudem sind die bisher
notwendigen Verpflichtungserklärungen entfallen und es ist nur noch eine vertragliche
Vereinbarung für die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig. Durch den
Entfall der klaren und zentralen Vorgaben wird die grundsätzliche Entscheidung, ob im
vorliegenden Beschaffungsvorgang Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden und wenn
ja, in welcher Tiefe, wieder auf eine Ermessensentscheidung im Einzelfall reduziert. Dadurch
wurde die gesetzliche Zielsetzung zur umweltorientierten Beschaffung weitestgehend
eingestellt und der Anreiz zur Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien – sowohl für die
Kommunen als auch für die Unternehmen – abgeschafft.
Um dies zu kompensieren, hat die Verwaltung eine Vorlage zur nachhaltigen Beschaffung
(Drucksache Nr. 13909-19) in den Gremienlauf eingebracht. Nach Befassung dieser Vorlage
im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2019 sowie im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 soll der Rat am 14.11.2019
den Beschluss fassen, die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Dortmund konsequent
fortzusetzen. Im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungen sollen nicht nur rein
ökonomische Kriterien betrachtet, sondern auch die gesellschaftlichen Auswirkungen in
Bezug auf ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden.
Derzeit werden bei der Beschaffung von Waren aus sensiblen Produktbereichen wie etwa
Textilien zur Einhaltung von nachhaltigen Kriterien, z.B. Sozialstandards, und zur Beachtung
der ILO-Kernarbeitsnormen im Herstellungsprozess regelmäßig bestimmte Nachweise
innerhalb der Vergabeverfahren angefordert. Es zeigt sich jedoch, dass die Bewertung der von
den Unternehmen vorgelegten Nachweise teilweise problematisch ist.
Auch für den IT-Bereich gestaltet sich die Bewertung von „Siegeln“ schwierig, da die meisten
Umweltzeichen zur Energieeinsparung unterschiedliche Mindestanforderungen voraussetzen
und dadurch kein angemessener Vergleich bei der Angebotswertung möglich ist. Hieraus
ergibt sich die Notwendigkeit einheitlicher und unabhängiger Zertifikate. Zudem ist in
bestimmten Produktgruppen ein „Marktversagen“ festzustellen, wenn sich in diesem Segment
noch keine hinreichende Marktdurchdringung nachhaltiger Produkte eingestellt hat.
Teilweise stellen auch die Standards innerhalb der Fachbereiche ein Hemmnis für eine
umweltorientierte Beschaffung dar, z. B. wenn bei der Beschaffung von Kleidung bestimmte
Farben aus Sicherheitsgründen oder wegen interner Regelungen gefordert werden, wie etwa
die vorgeschriebene Farbe „marineblau“ für Dienstkleidung (Arbeitshosen). Häufig werden
bei der Produktion von Textilfarben Chemikalien mit umweltschädlichen Stoffen verwendet,
sodass der Markt an nachhaltiger Textilfarbe bisher beschränkt ist. Eine umweltorientierte
Beschaffung und Zertifizierung der von den Fachbereichen genannten Anforderungen ist
daher nicht immer möglich. Hier gilt es, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen
Kompromisse einzugehen und passable Lösungen zu finden. Als positives Beispiel ist die
Ausschreibung „Fair gehandelte Arbeitssicherheits-kleidung“ des Betriebshandwerkliche
Dienstes (BHD) der Städtischen Immobilienwirtschaft hervorzuheben, in welcher der
Farbcode der Kleidung von „himmelblau“ auf „grau“ angepasst wurde, um die Beschaffung
fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.
Zu 6.
Die CO2-Emissionen der kommunalen Verwaltung betrugen im Jahr 2016 73.319 t. Davon
entfallen ungefähr jeweils die Hälfte auf den Stromverbrauch bzw. den Wärmebedarf.
Während der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 kontinuierlich gesenkt
werden konnte, ist der Stromverbrauch in diesem Zeitraum in etwa gleich geblieben. Im Jahr
2016 betrug er 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die
Straßenbeleuchtung.
Derzeit gibt es für den Stadthauskomplex inklusive Rathaus eine Sondervereinbarung mit der
DEW21 über den Bezug von Ökostrom auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung.
Darüber hinaus konnten an den Standorten Deggingstraße und Untere Brinkstraße bei dem
Aufbau von Ladeinfrastruktur einmalige Fördermittel aus den Programmen „progres.nrw“
und „Elektromobilität in Kommunen“ der Bezirksregierung Arnsberg akquiriert werden,
welche die Anschaffungskosten der Ladeinfrastruktur bis zu 75 % abdecken, da hier ebenfalls
Ökostrom, welcher eine Voraussetzung zur Fördermittelakquise darstellt, bezogen und zu
100% genutzt werden kann.
Die Mehrkosten für Ökostrom liegen zwischen 0,119 ct/KWh brutto (Sondervereinbarung mit
DEW21 für den Stadthauskomplex mit Rathaus) 0,48 ct/KWh brutto (DEW21-Tarif für den
Privatkunden) und 0,883 ct/KWh brutto (Ökostrom DEW21 fahre e für Ladesäulen).
Aufgrund der unterschiedlichen Verträge ist die Spannweite der Mehrkosten sehr hoch und
wird sich, vorbehaltlich von Verhandlungen und Vereinbarungen mit Stromlieferanten, in der
Gesamtsumme jährlich auf rund 350.000 - 400.000 € belaufen.
Der ökologische Effekt im Vergleich zum Mitteleinsatz wäre jedoch gewaltig. Die
kommunale Verwaltung würde ihren CO2-Ausstoß um rd. 35.000 t verringern und somit
halbieren. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen die der CO2-Einsparung dienen, sind die
oben genannten notwendigen Kosten als sehr gering einzuordnen.
Insgesamt ist die Umstellung der städtischen Stromversorgung auf zertifizierten Ökostrom aus
den zuvor genannten Gründen somit ausdrücklich zu befürworten. Mit keiner anderen
Maßnahme können die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt
werden.
Als Maßnahme zur Luftreinhaltung, Lärm- und CO2-Minderung hat der Verwaltungsvorstand
am 20.03.2018 beschlossen, den Prozess der Elektrifizierung der Pkw-Flotte weiter
voranzubringen. Ziel ist es bis zum Jahr 2022 eine Quote von rd. 80 % Elektrofahrzeuge zu
erreichen und die dazu notwendige Ladeinfrastruktur aufzubauen. Eine weitere
Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte und damit die Umsetzung bestehender
Beschlüsse zur Elektromobilität entfaltet nur ihre maximale ökologische Wirkung, wenn die
Fahrzeuge wie an den beiden oben genannten Standorten auch stadtweit mit Ökostrom
aufgeladen werden können.
Zu 7.
Ein sinnvoller Vergleich zwischen „konventionellen“ und nachhaltigen Produkten in Bezug
auf die Kosten ist nicht möglich. Ökologisch angebaute und fair gehandelte Produkte
zeichnen sich gegenüber „konventionell“ erzeugten Produkten durch verschiedene Vorteile
während ihres Produktionsprozesses aus. Beispielsweise setzt ökologische Landwirtschaft
weniger Energie ein und damit weniger CO2 frei. Zudem wird die Fruchtbarkeit der Böden
gestärkt, was zum Boden- und Wasserschutz beiträgt. Bei der Tierhaltung gelten strenge
Richtlinien für eine artgerechte Haltung und Fütterung, was einen Beitrag zum Tierschutz
bedeutet. Außerdem greift ein strenges Kontrollsystem, das garantiert, dass u. a. keine
Gentechnik, keine industriell-synthetischen Lebensmittelzusatzstoffe, Pestizide und
Kunstdünger verwendet bzw. verarbeitet werden.
Durch den Einkauf fair gehandelter Produkte wird ausbeuterische Kinderarbeit und
Zwangsarbeit verhindert, kleinbäuerliche Strukturen und ein ressourcenschonender und
nachhaltiger Anbau gefördert und insgesamt globale Verantwortung übernommen. Aus diesen
Gründen sind für ökologisch produzierte und/oder fair gehandelte Lebensmittel i.d.R. höhere
Preise als für „konventionelle“ Produkte zu erwarten, bei denen die negativen Auswirkungen
des Herstellungsprozesses häufig externalisiert werden.
Ein anderes Beispiel zeigt die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Mobilitätszentrum:
Bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen zur Umsetzung des in Punkt 6 genannten
Konzeptes zur Elektrifizierung der Pkw-Flotte, gibt es derzeit verschiedene Förderprogramme
des Bundes und des Landes, aus denen bis zu 40% der Anschaffungskosten als Fördermittel
akquiriert werden können.
Bei einer Lebenszykluskostenrechnung bei welcher neben den Anschaffungskosten abzüglich
o.g. Förderung, auch die Nutzungs- und Wartungskosten von Elektro-Pkw betrachtet werden,
liegen diese Kosten auf einem ähnlichen Niveau mit denen eines vergleichbaren Verbrenner-
Fahrzeugs.
Darüber hinaus beschloss der Rat der Stadt Dortmund bereits am 17. Mai 2018 (Drucksache
Nr. 10684-18) zwei sofortige Investitionsmaßnahmen im Segment der leichten und schweren
Nutzfahrzeuge zur nachhaltigen Reduktion des Schadstoffausstoßes, bei denen einerseits eine
beschleunigte Erneuerung der leichten Nutzfahrzeuge stattfindet und andererseits schwere
Nutzfahrzeuge, welche über veraltete Abgasstandards verfügten, in einem Sofortprogramm
unverzüglich ausgetauscht werden.
Bei diesen beiden beschlossenen Maßnahmen handelt es sich nicht nur um eine sukzessive
Verjüngung der Flotte der Nutzfahrzeuge, vielmehr handelt es sich unter wirtschaftlichen und
ökologischen Gesichtspunkten um ein nachhaltiges Fuhrparkkonzept.
Durch die ständige Weiterentwicklung des verfügbaren Marktangebotes und dem
beschleunigten Austausch von Altfahrzeugen, welches eine Kostenreduktion insbesondere im
Hinblick auf die Reparatur- und Wartungskosten zur Folge hatte, konnten in den letzten
Jahren Kosten im Mobilitätszentrum eingespart werden, welche einerseits zu Verbesserungen
des Haushaltsmemorandums geführt haben und andererseits in die Erarbeitung eines
Konzeptes zur Weiterentwicklung der dienstlichen, möglichst ökologischen, Mobilität
fließen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.7
Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss hinsichtlich der Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund eine Empfehlung abgeben müssen.
Der Personalrat begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme und wurde vorab in einem Gespräch über die Absicht der beteiligten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt.
Bevor der Personalrat im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetzes NRW die Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme erteilen kann, sind noch eine Vielzahl von Detailfragen zu besprechen. Inwieweit dann evtl. Korrekturen am derzeitigen Konzept vorzunehmen sind, vermögen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der räumlichen Unterbringung, der Umgang mit Bargeld aber auch der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen zu klären.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf haben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB)9 vom 05.11.2019:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 31.10.2019 vor (Textsiehe o.a Empfehlung des APO)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet.
2. Neben der verstärkten Kontrolle werden begleitende Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Beschilderungen und andere Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen) an bekannten „Schmierstellen“ eingesetzt.
Begründung:
Grundsätzlich ist das Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungswidrigkeiten zu begrüßen. Die Stadt Dortmund ist dabei schon auf vielen Gebieten aktiv. So ist neben dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst auch der kommunale Ordnungsdienst sowie der Service- und Präsenzdienst damit befasst, Abfallablagerungen im öffentlichen Raum zu erfassen und der zuständigen Fachdienststelle zur weiteren Verfolgung zu melden. Auch bei der EDG sorgen Mülldetektive schon jetzt dafür, dass bekannte „Schmierstellen“ überwacht, unrechtmäßige Abfallentsorgungen fotografisch dokumentiert und beim Umweltamt zur Anzeige gebracht werden.
Neben den schon bestehenden Kontrollen und der jetzt vorgeschlagenen weiteren Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten sollten zusätzlich begleitende Maßnahmen ergriffen werden, um eine sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung grundsätzlich zu erleichtern/ zu vereinfachen und damit zur Müllvermeidung beizutragen.
Die Fraktion B’90/Die Grünen zieht den Antrag nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses zurück.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anregung unter Punkt 2 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Vorlage der Verwaltung unter Seite 5 Ziel Nr. 5 zu berücksichtigen.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt folgenden Ergänzungsantrag zum TOP zu Protokoll:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt unter folgenden Bedingungen zu:
Nach 2 Jahren findet eine Evaluation zu folgenden Punkten statt:
1. die tatsächliche Reduzierung der Müllmenge
2. die subjektive Wahrnehmung der Sauberkeit in der Stadt
3. das Kosten-/Nutzenverhältnis Personalkosten zu Müllabfahrtskosten
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, dass die Anregungen aus dem Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, insbesondere bezüglich des Kosten-/Nutzenvergleiches, bei der Evaluation berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
AUSW, 06.11.2019:
Frau Rm Reigl führt an, dass ihre Fraktion dieses Vorhaben ablehnen werde, weil man nicht glaube,
dass es wirklich zielführend sei. Im Zuge der Haushaltsberatungen werde man einen Antrag hierzu stellen, den man für sinnvoller und zielführender halte.
Herr Rm Happe kündigt an, dass er sich heute zur Vorlage enthalten werde, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.
In Kenntnis der Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019 sowie des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 05.11.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen und Faktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
zu TOP 3.8
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Ratsgruppe NPD /Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes-/Bundesmitteln, den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €.
2. die mietzinsfreie Vermietung des Gebäudes durch den FB 23 (Fachbereich Liegenschaften) ab Fertigstellung (voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2021) an die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG als zukünftigen Betreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung).
3. die mietzinsfreie Anmietung von Räumlichkeiten von der Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG durch den FB 51 (Jugendamt) im Bürgerhaus Dorstfeld. Zur Einrichtung des Kinder- und Jugendtreffs werden zusätzliche konsumtive Mittel i. H. v. 140.000,00 € und investive Mittel i. H. v. 70.000,00 € benötigt. Für den Betrieb der Einrichtung sind außerdem Mehraufwendungen i. H. v. jährlich 47.600,00 € zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind zusätzlich eine Vollzeitkraft und zwei Unterstützungskräfte mit einem Stundenkontingent von jeweils 12,5 Std./Woche einzusetzen und die finanziellen Mittel dafür zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
4. die Finanzierung eines Betriebskostenzuschusses über 20 Jahre (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung) für die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG zur Deckung der Betriebskosten des Bürgerhauses in Höhe von voraussichtlich 46.000,00 € je Kalenderjahr. Der Betriebskostenzuschuss erfolgt über den FB 51 und wird alle fünf Jahre durch den FB 51 überprüft. Sollte eine Anpassung der Höhe erforderlich werden, wird diese dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Für das erste Betriebsjahr erhält die Genossenschaft einen Betriebskostenzuschuss von zusätzlich 10.000,00 € zur Anschubfinanzierung. Diese Mittel stehen bereits zur Verfügung.
5. die durch die Revitalisierung des Gebäudes entstehenden Mehraufwendungen/ Mehrerträge im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24 unter dem Auftrag 24150702VO00 für die Jahre 2021 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Durch die Revitalisierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung des Amtes 24 in den Jahren 2023 ff. (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo mit voraussichtlich jährlich 68.758,00 € belastet (30.929,00 € in 2021, 61.858,00 € in 2022).
zu TOP 3.9
Bäume in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019
(Drucksache Nr.: 15244-19)
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 08.10.2019:
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2019:
„Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15244-19):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
- weitere Bäume auf geeigneten städtischen Flächen zu verpflanzen. Hierbei sollen neben
einzelnen Bäumen auch kleinteilige Flächen mit weiteren Bäumen bepflanzt werden und
bestehende Bepflanzungen ergänzt werden.
- eine Kampagne zu entwickeln, die die Bürger*innen dazu anregen soll, weitere Bäume auf
ihren privaten Flächen zu pflanzen. Hierbei sollen insbesondere geeignete Zukunftsbäume für
die Verpflanzung aufgezeigt werden.
- bei der Neuplanung einer Straße oder bei der kompletten Umgestaltung einer Straße bzw.
eines größeren Teilstücks ausschließlich verschiedene Zukunftsbäume zu verpflanzen und
diese in einer Art „Straße der Zukunftsbäume“ im Stadtbild zu testen.
- generell bei der Anpflanzung von Bäumen die interne Abstimmung mit den entsprechenden
Fachstellen der Verwaltung zu intensivieren, um die für den angedachten Standort am besten
geeignete Baumart zu finden.
- die Anschaffung von Baum-Säcken zur Bewässerung der Bäume im Stadtbild zu prüfen und
dem Ausschuss zu berichten. Die Baum-Säcke sollen geeigneten Bäumen angebracht oder
kostenneutral an die Bürger*innen weitergegeben werden.
Begründung:
Bäume binden durch ihr Wachstum CO2 aus der Luft im Baum. Aktuelle Studien zeigen, dass durch
starke Aufforstung der CO2-Anteil in der Luft gesenkt werden könnte. Auch Dortmund kann hierbei
seinen Beitrag leisten und weitere Bäume pflanzen. Dies ist zudem positiv für das Stadtklima vor Ort,
da Bäume als Schattenspender dienen und eine Aufheizung der Stadt in den Sommermonaten
reduzieren können. Zudem bieten sie Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tierarten. Um
Baumkrankheiten vorzubeugen bzw. diese zu begrenzen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende
örtliche Diversität der verpflanzten Baumarten sichergestellt wird.
Seit längerem ist auch die Stadt Dortmund von klimatischen Veränderung betroffen, die wie z.B. im
Sommer 2018 zu heißen und trockenen Phasen über längere Zeiträume führen. Dies hat auch
Auswirkungen auf die innerstädtischen Baumbestände, so dass viele Bäume von diesen klimatischen
Veränderungen negativ beeinflusst werden oder gar absterben.
Im Botanischen Garten Rombergpark werden daher „Zukunftsbäume“ für das Stadtmobiliar zur
Verpflanzung an Straßen, Plätzen etc. getestet, wobei „Zukunftsbäume“ dabei meint, dass diese
Bäume besser an die extremen Wetterphasen angepasst sind. Diese Bäume sollen nun weiter im
Stadtbild getestet werden. Hierfür bietet es sich an, die Zukunftsbäume am Rand einer
neuzubauenden Straße oder bei der Umgestaltung einer Straße als eine Art „Straße der
Zukunftsbäume“ zu verpflanzen. Zudem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass nicht immer
optimal geeignete Baumarten im Stadtbild verpflanzt worden sind, so dass diese nicht richtig gedeihen
oder absterben. Die interne Abstimmung über die Eignung der verschiedenen Baumarten an
unterschiedlichen Standorten soll daher intensiviert werden.
Für die bestehenden Baumbestände im Stadtmobiliar, die unter den klimatischen Extremen leiden und
im Sommer häufig gegossen werden müssen, könnte die Anschaffung (und Weitergabe) von Baum-
Säcken zur Bewässerung eine Möglichkeit darstellen, die es zu prüfen gilt.
Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15244-19-E1):
…wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:
Die Verwaltung wird gebeten ein automatisches Bewässerungssystem für die Straßenbäume des
Wallrings und der B1-Allee anzuschaffen.
Begründung
Das zweite Dürrejahr in Folge setzt die Bäume in Dortmund flächendeckend unter enormen Stress.
Viele Bäume sind bereits abgängig. Die Straßenbäume der beiden genannten Straßen sind für
Dortmund stadtbildprägend, so dass deren Erhalt ein politisches Ziel sein sollte. Eine automatische
Bewässerung, die bei anhaltender Trockenheit und Hitze die Wurzelballen automatisch ohne weiteren
Personaleinsatz mit Wasser versorgt, kann die Bestände in ihrer jetzigen Form sichern.
AUSW, 18.09.2019:
Frau Rm Lührs erläutert zunächst die Hintergründe des o.a. Antrages ihrer Fraktion.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke und Piraten führt sie an, dass man diesen im Zusammenhang mit
dem letzten Punkt des SPD-Antrages, wo es auch um Bewässerungssysteme gehe, als Prüftauftrag
sehe. Die Verwaltung möge zunächst mögliche Alternativen prüfen und anschließend darüber
berichten, welche hiervon sinnvoll erscheinen und gleichzeitig mitteilen, was das alles kosten werde.
Herr Rm Rettstadt kündigt an, dass seine Fraktion den Antrag der SPD mittragen werde, weil man
diesen für mehr als sinnvoll erachte. Das Thema Bewässerungssysteme habe ihn dann auch nochmal
umgetrieben. Er kenne diese Baumsäcke nicht und wisse daher nicht, wie dieses System funktioniere.
Er kenne aus anderen Städten andere Bewässerungssysteme. Von daher halte er es für gut, wenn
man das Ganze zunächst offener gestalte, indem man der Verwaltung die Möglichkeit gebe, dieses zu
prüfen. Zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten möchte er gerne wissen, warum dieser nur für
den Innenstadtbezirk gelten soll. Aufgrund des letzten und vorletzten Sommers plädiere er dafür, sich
eher grundsätzlich zu überlegen, wie man das Problem angehen wolle, um nicht zu viele Bäume zu
verlieren.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht hierzu, dass man irgendwo mal einen Einstieg finden müsse. Sicher
müsse man sich bei weiteren Verschärfungstendenzen bezüglich des Klimas grundsätzlich Gedanken
dazu machen, wie man damit umgehen wolle. Man habe in dem Antrag bewusst kein konkretes
Bewässerungssystem benannt, von daher sei man damit einverstanden, den Antrag seiner Fraktion
als Prüfauftrag zu verstehen. Welches System letztendlich für die Dortmunder Gegebenheiten das
Beste sei, möge die Verwaltung prüfen.
Herr Rm Dudde erklärt für seine Fraktion, dass man den SPD-Antrag im Grundsatz unterstützen
werde. Man stelle sich nur die Frage, ob dieser nicht in Teilen Belange des Ausschusses für Bauen,
Verkehr und Grün (ABVG) umfasse und würde insofern vorschlagen, dass dieser auch dem ABVG zur
Kenntnis vorgelegt werde. Weiter habe man an den Antragsteller die Frage, an welche städtischen
Flächen man dabei gedacht habe (Innenbereich oder Außenbereich). Bezüglich des angesprochenen
Tests für eine Straße der Zukunftsbäume wolle man von der Verwaltung wissen, ob dieses nicht
schon längst im Rahmen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz exemplarisch in Städten solche
Alleen angepflanzt würden um Arten zu testen, um diese in die Straßenbaum-Empfehlungsliste
einfließen zu lassen. Daher wolle man nun wissen, ob es jetzt tatsächlich notwendig sei, für Dortmund
nochmal gesondert etwas in diese Richtung zu starten oder man sich nicht Erfahrungen aus diesen
Versuchen zu Eigen machen könne, die an andere Stelle bereits gemacht würden.
Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als Prüfauftrag zu werten könne man ebenfalls
unterstützen.
Herr Rm Münch erläutert ausführlich, warum er den Antrag der SPD in der Sache zwar für gut aber
trotzdem nicht für glaubhaft hält.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion den SPD-Antrag unterstützen werde. Bezüglich der
Art der Bewässerung würde man gerne vorschlagen, die Verwaltung damit zu beauftragen, bereits zur
nächsten ABVG-Sitzung darzustellen, welches die bessere Variante sei (Wassersäcke,
Leitungssysteme oder Ähnliches) und hierzu auch schon eine Kostenprognose abzugeben. Mit Blick
auf eine zeitnahe Umsetzung stelle sich die Frage, ob die Verwaltung es zeitlich hinbekomme, bereits
zur nächsten ABVG-Sitzung und anschließend auch zur nächsten AUSW-Sitzung ein entsprechendes
Konzept vorzulegen.
Herr sB Kühr führt an, dass eine Fraktion dem Antrag der SPD grundsätzlich zustimmen werde.
Man würde aber gerne noch etwas darüber hinausgehen, indem nicht nur mehr Bäume sondern auch
insgesamt mehr Grünflächen entstehen sollten und zwar auch im Innenstadtbereich. Zum Antrag der
Fraktion Die Linke & Piraten lehne man ein hiernach gefordertes Bewässerungssystem, mit großen
Tiefbauarbeiten und ähnlichen Dingen aufgrund der hierdurch entstehenden, gewaltigen Kosten ab. Er
bitte daher die Verwaltung darum, Alternativen hierzu zu prüfen, welche nicht so hohe Kosten
erzeugen würden.
Frau Uehlendahl informiert darüber, dass sich die Tiefbauverwaltung bereits mit dem Thema
„Bewässerung“ beschäftige. Insofern sehe sie sich auch dazu in der Lage, zur nächsten ABVGSitzung
auf jeden Fall mindestens eine mündliche Berichterstattung zu den Erkenntnissen zu bringen,
die man bis dato habe und man werde auch, so gut es gehe, die Kostengröße hierzu zu fassen. Zum
Thema „Zukunftsbäume“ sei man natürlich schon seit Jahren mit der Gartenbauamtsleiterkonferenz in
engem Austausch und Kontakt. Man habe bereits vor Jahren Zukunftsbäume für Dortmund entwickelt
und herausgesucht. Zwei Zukunftsbaumalleen könne man bereits auf dem Hauptfriedhof und
inzwischen auch im Rombergpark „bestaunen“.
Frau Rm Lührs erläutert hierzu, dass man mit dem Wunsch nach exemplarischen Straßen der
Zukunftsbäume im Stadtbild beabsichtige, dieses Thema für die Bürgerschaft greifbarer zu gestalten,
daher halte man auch an diesem Punkt des Antrages fest.
Herr Rm Kowalewski klärt darüber auf, dass für die mit dem Antrag seiner Fraktion gewünschten
Bewässerungssysteme keine kostspieligen Tiefbauarbeiten erzeugt würden.
Herr Wilde verdeutlicht, dass der Antrag der SPD eine Vielzahl von Maßnahmen beinhalte, wodurch
im Wesentlichen 2 Ausschüsse (ABVG und AUSW) sowie 3 Dezernate ( Liegenschaften, Tiefbau-
Bereich, Umwelt- und Planungsbereich) betroffen seien. Man werde diesen Antrag und dessen
Bausteine, so schnell es gehe, koordiniert abarbeiten und im Anschluss daran im ABVG und im
AUSW dazu berichten.
Herr RM Frank stellt den Antrag laut Geschäftsordnung auf „Ende der Debatte“.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter stellt fest, dass man hierüber nicht abstimmen müsse, da ohnehin
nun keine Wortmeldungen mehr vorliegen würden.
Hiernach fasst sie zusammen, dass der o.a. Antrag zur Tagesordnung der SPD Fraktion zur
Abstimmung stehe.
Weiter habe man den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten als
Prüfauftrag klassifiziert.
Außerdem habe man die Zusage von Frau Uehelndahl, dass es von Seiten der Verwaltung
bereits für den nächsten ABVG und AUSW Informationen zu Bewässerungssystemen mit den
dazugehörigen Kostenprognosen gebe.
Vor diesem Hintergrund wird wie folgt zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15244-
19) abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt
- weitere Bäume auf geeigneten städtischen Flächen zu verpflanzen. Hierbei sollen neben
einzelnen Bäumen auch kleinteilige Flächen mit weiteren Bäumen bepflanzt werden und
bestehende Bepflanzungen ergänzt werden.
- eine Kampagne zu entwickeln, die die Bürger*innen dazu anregen soll, weitere Bäume auf
ihren privaten Flächen zu pflanzen. Hierbei sollen insbesondere geeignete Zukunftsbäume für
die Verpflanzung aufgezeigt werden.
- bei der Neuplanung einer Straße oder bei der kompletten Umgestaltung einer Straße bzw.
eines größeren Teilstücks ausschließlich verschiedene Zukunftsbäume zu verpflanzen und
diese in einer Art „Straße der Zukunftsbäume“ im Stadtbild zu testen.
- generell bei der Anpflanzung von Bäumen die interne Abstimmung mit den entsprechenden
Fachstellen der Verwaltung zu intensivieren, um die für den angedachten Standort am besten
geeignete Baumart zu finden.
- die Anschaffung von Baum-Säcken zur Bewässerung der Bäume im Stadtbild zu prüfen und
dem Ausschuss zu berichten. Die Baum-Säcke sollen geeigneten Bäumen angebracht oder
kostenneutral an die Bürger*innen weitergegeben werden.
Zusatz:
Die Verwaltung wird darum gebeten, bereits zur nächsten Sitzung des ABVG (08.10.2019) und
AUSW (06.11.2019) über geeignete Bewässerungssysteme und den dazugehörigen
Kostenprognosen zu informieren.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Dier Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 15244-19-
E1):
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten ein automatisches Bewässerungssystem für die Straßenbäume des
Wallrings und der B1-Allee anzuschaffen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet diesen als Prüfauftrag an
die Verwaltung und bittet diese darum, auch hierzu entsprechend zu berichten.“
ABVG 08.10.2019:
Herr Just informiert mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) über die geeigneten Bewässerungssysteme und den dazugehörigen Kostenprognosen.
Mit dem Ziel optimale Bedingungen und eine hohe Lebenserwartung für die Bäume in Dortmund zu erzielen, erhebt die SPD-Fraktion aus dieser Präsentation heraus, folgende vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zum Antrag:
Neupflanzung: Bestand:
Pflanzsubstrat, Humus Düngung
Belüftung Kronenpflege
Ausreichende große Baumscheiben im Einzelfall Bewässerung
Gießring + Verdunstungsschutz + Vliesnetz
“Zukunftsbäume“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün unterstützt diesen Antrag einstimmig.
AUSW, 06.11.2019:
Herr Just informiert auch hier nochmal mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) über die geeigneten Bewässerungssysteme und den dazugehörigen Kostenprognosen.
Vor dem Hintergrund des heutigen Vortrages und der noch nicht in allen Punkten erledigten Auftragslage aus der AUSW-Sitzung vom 18.09.2019 (aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion und des Prüfauftrages der Fraktion Die Linke & Piraten) sowie der aktuellen Empfehlung des ABVG bezüglich künftiger Maßnahmen zu Neupflanzungen und Bestand stellt Herr Rm Waßmann mündlich folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung dazu auf, im Rahmen der Wallgestaltung (mit Blick auf den Radverkehr) eine Referenzstrecke, mit einer angemessenen Anzahl von Bäumen für eine automatische Bewässerung zu planen und zu entwerfen.
Herr sB Kühr spricht sich aus Kostengründen deutlich gegen eine solche Referenzstrecke aus.
Herr Wilde erläutert, dass man mit Bewässerungssystemen nicht generell über Stadtgestaltung / Stadtbildpflege rede. Wenn es hier um technische Elemente gehe, um Pflanzen am Leben zu erhalten oder überhaupt einen Wuchs zu ermöglichen, sehe er hier eher den ABVG als zuständiges Gremium. Dem Vorschlag von Herrn Rm Waßmann könne er allerdings viel abgewinnen. Er schlage hierfür aber noch folgende Differenzierung vor:
Vor dem Hintergrund, dass die Realisierung der großen Wallumgestaltung noch einige Zeit (mehr al 5-6 Jahre) in Anspruch nehmen werde und er annehme, dass man mit der Umsetzung des o. a Vorschlages hinsichtlich einer Referenzstrecke mit einer automatischen Bewässerung nicht so lange warten wolle. Mit der Errichtung des neuen Radweges am Schwanenwall und Ostwall greife man jetzt nicht so in den Baumbestand ein, dass man dort jetzt Bewässerungsanlagen herrichten müsste. Man greife ab er schon in den Baumbestand ein, weil man die Kastanien in diesem Bereich sukzessive ersetzen müsse. In diesem Zusammenhang halte er es für sinnvoll, dass die Verwaltung einmal prüfe, ob es sich anbiete, hier modellhaft, in Form einer Teststrecke, mit einem automatischen Bewässerungssystem zu arbeiten.
Frau Rm Lührs bittet hierzu darum, diesen Auftrag an die Verwaltung mit dem sicheren Hinweis zu versehen, dass der Ausschuss das auf jeden Fall auf eine vernünftige Art und Weise in irgendeiner Form so realisiert sehen möchte.
Außerdem fehle ihr aus dem in der AUSW-Sitzung am 18.09.2019 beschlossenen SPD- Antrag noch eine schriftliche Rückmeldung der Verwaltung darüber, dass und wie sie der Bevölkerung entsprechende Informationen (z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit) über Möglichkeiten einer vernünftigen Art von Bewässerung zur Verfügung stellen werde, um Bäume im Außenbereich unterstützen und schützen zu können.
Herr Rm Kowalewski (stellv. Vorsitzender) fasst danach wie folgt zusammen, dass die beiden früheren Anträge aus der AUSW-Sitzung am 18.09.2019 (der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Dier Linke & Piraten), im Prinzip erstmal durch den von Herrn Rm Waßmann mündlichen Antrag inkl. der Ausführungen durch Herrn Wilde ersetzt würden. Zusätzlich läge die Beschlusslage aus dem ABVG bzgl. der Maßnahmen zu Neupflanzungen und Bestand vor, zu der man sich auch als ASUW verhalten wolle.
Die Abstimmung zu beiden Punkten erfolgt anschließend wie folgt:
1.Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestätigt einstimmig den
folgenden Antrag aus dem ABVG bezüglich der Maßnahmen zu Neupflanzungen und Bestand.
Mit dem Ziel optimale Bedingungen und eine hohe Lebenserwartung für die Bäume in Dortmund zu erzielen, erhebt die SPD-Fraktion (ABVG) aus dieser Präsentation heraus, folgende vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zum Antrag:
Neupflanzung: Bestand:
Pflanzsubstrat, Humus Düngung
Belüftung Kronenpflege
Ausreichende große Baumscheiben im Einzelfall Bewässerung
Gießring + Verdunstungsschutz + Vliesnetz
“Zukunftsbäume“
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit den Ausführungen der Verwaltung mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden mündlichen Antrag des Herrn Rm Waßmann:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung dazu auf, im Rahmen der Wallgestaltung (mit Blick auf den Radverkehr) eine Referenzstrecke, mit einer angemessenen Anzahl von Bäumen für eine automatische Bewässerung zu planen und zu entwerfen.
Die Verwaltung möge hierzu prüfen, ob sich die Realisierung einer solchen Teststrecke im Zusammenhang mit der anstehenden Ersatzpflanzungen für die Kastanien am Ostwall und Schwanenwall anbiete. Sollte die Realisierung dort nicht möglich sein, wird darum gebeten, auf jeden Fall eine entsprechende Alternativlösung zu finden.
3. Außerdem wird zum letzten noch offenen Punkt aus dem, im AUSW am 18.09.2019 beschlossenen SPD-Antrag, um schriftliche Rückmeldung der Verwaltung darüber gebeten, wie sie der Bevölkerung entsprechende Informationen über Möglichkeiten einer vernünftigen Art von Bewässerung zur Verfügung stellen werde, um Bäume im Außenbereich unterstützen und schützen zu können.
zu TOP 3.10
STEAG: Power to Gas
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019 (Drucksache Nr.: 14739-19-E1)
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 19.09.2019:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 26.06.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 14739-19-E1):
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:
1) Der Umweltausschuss (AUSW) der Stadt Dortmund nimmt mit Wohlwollen die Schließung der beiden Blöcke des Kohlekraftwerks Lünen der STEAG zum Jahresende 2018 zur Kenntnis. Mit diesem Schritt leistet STEAG einen Beitrag zur Energiewende.
2) Der Umweltausschuss bittet STEAG für die Entwicklung des genehmigten Kraftwerksstandort in Lünen eine „Power to Gas“ Anlage auf der Grundlage erneuerbarer Energien zu prüfen.
Begründung
Der Standort in Lünen ist ein für den Betrieb von Kraftwerken genehmigter Standort. Im Rahmen der Energiewende ist es wünschenswert den Standort auch künftig zur Energieerzeugung zu nutzen und dabei erneuerbaren Energien den Vorzug zu geben. Von einer „Power to Gas“ Anlage in unmittelbarer räumlicher Nähe könnte auch Dortmund profitieren, beispielsweise bei der Versorgung von BHKW zum Betrieb des neuen Nahwärmenetzes der Stadt Dortmund mit nicht fossilen Brennstoffen. Dies wäre sowohl ein Beitrag zur Energiewende, als auch für eine Reduzierung von Emissionen wie NOx und Feinstaub in der Stadt
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass die STEAG zunächst Stellung nehmen und sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dann wieder mit der Angelegenheit beschäftigen sollte. Dann wäre es auch sinnvoll, den AUSW wieder mit einzubinden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schließt sich der Auffassung von Frau Reuter und dem Prüfauftrag an. Er bittet jedoch darum, im Text des Antrages unter Pkt. 1 die Worte „mit Wohlwollen“ herauszunehmen. Die weitere inhaltliche Befassung solle seiner Auffassung nach im AUSW erfolgen.
Herr Kowalewski erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mit der vorgenannten Änderung und dem Prüfauftrag für die Verwaltung einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
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Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:14739-19-E2):
…auf der Grundlage der von DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug
auf die im Betreff genannte Anfrage wie folgt Stellung:
STEAG beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit verschiedenen Technologien zur umweltfreundlichen
Erzeugung und Speicherung von Energie. Prominente Beispiele dafür sind
die Methanemissionen vermeidenden Grubengasanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme,
die effiziente Wärmeversorgung auf Basis von Geothermie und Biomasse sowie die
Großbatteriespeicher zur Stabilisierung der Stromnetze. Aktuell hat STEAG im Rahmen des
vom Bundeswirtschaftsministerium ausgelobten Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“
insgesamt drei Projektvorschläge eingebracht, die sich mit der Nutzung von unterschiedlichen
neuen Technologien beschäftigt.
Der Projektvorschlag Hydro Hub Fenne sieht vor, am bestehenden STEAGKraftwerksstandort
im saarländischen Völklingen-Fenne einen Elektrolyseur zu bauen, um
die temporär auftretenden Überschüsse an Strom aus erneuerbaren Energien zur Erzeugung
von Wasserstoff zu nutzen. Damit soll einerseits eine Kopplung der verschiedenen Energie-
Sektoren unterstützt werden. Andererseits kann der im industriellen Maßstab erzeugte Wasserstoff
für verschiedene Anwendungen wie für die lokal ansässige Stahlindustrie zur CO2-
freien Stahlerzeugung oder zur weiteren Umwandlung in Methan (Hauptbestandteil von Erdgas)
verwendet werden.
STEAG begrüßt Überlegungen zur Folgenutzung des ehemaligen Kraftwerksstandorts Lünen
ausdrücklich. Einerseits, weil es sich dabei um den Gründungsstandort der STEAG handelt
und damit eine besondere Verbundenheit besteht, andererseits weil STEAG gerne auch in
Lünen bestehende Standortvorteile für neue Projektideen im Rahmen der Energiewende unterstützen
möchte.
Im Vergleich mit anderen bestehenden STEAG-Kraftwerksstandorten ist der Standort Lünen
jedoch nicht der ideale Standort für eine solche Power-to-Gas-Anlage. Systemisch gesehen
sind entweder Standorte mit einem aufgrund von Netzrestriktionen hohen Aufkommen bzw.
Überschuss an erneuerbarer Stromproduktion, wie beispielsweise im Norden von Deutschland,
oder Standorte mit bestehender Verbraucherstruktur für Wasserstoff, wie z.B. in Völklingen-
Fenne mit Abnehmern aus dem Industrie- und Verkehrssektor, für eine Power-to-
Gas-Anlage zu bevorzugen. Die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen in Lünen oder
die Schaffung von Infrastruktur für die Nutzung im Verkehrsbereich wären Aufgaben der
öffentlichen Hand.
Für eine weitere Umwandlung von Wasserstoff in Methan oder Methanol wird zusätzlich
CO2 benötigt, das am Kraftwerksstandort der STEAG in Lünen durch die Stilllegung des
Steinkohlekraftwerks nicht mehr direkt zur Verfügung steht.
Daneben prüft STEAG fortlaufend jede Möglichkeit, an ihren bestehenden Standorten die
Energiewende in Deutschland aktiv mitzugestalten. So plant STEAG in Zusammenarbeit mit
Siemens in Herne, 35 Kilometer westlich von Lünen gelegen, das modernste und effizienteste
Gas- und Dampfkraftwerk (GuD) Europas. Überlegungen im Zusammenhang mit Power to
Gas-Anlagen spielen bei der langfristigen Strategie für den Standort über das Jahr 2050 hinaus
eine große Rolle. In diesem Kontext wäre zum Beispiel auch eine Verlängerung der
Fernwärmeschiene Ruhr vom Energieknotenpunkt in Herne-Baukau nach Dortmund denkbar.
Zudem gibt es Pläne, die Wärmeproduktion durch CO2-Abscheidung und -Nutzung CO2-
neutral zu gestalten. CO2 könnte anschließend zur Herstellung von Kraftstoffen genutzt werden.
AUSW, 06.11.2019:
Frau Rm Reigl bittet die Verwaltung darum, hierzu Gespräche mit der Stadt Lünen aufzunehmen, um unverbindlich anzufragen, ob man für die Zukunft nicht etwas planen könne, damit dieses Gelände doch noch von STEAG genutzt werden könne.
Herr Wilde schlägt vor, diese Anregung an die Beteiligungsverwaltung mit der Bitte um entsprechende Beantwortung im Beteiligungsausschuss weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen des AFBL um Vorlage einer entsprechenden Stellungnahme zur o. a. Anregung von Frau Rm Reigl.
zu TOP 3.11
Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15436-19 E1):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
Begründung:
Mit der Option zwischen Kauf und Erwerb des Grundstücks über Erbbaurecht erhalten Investoren die Möglichkeit, die für sie geeignete Variante zu wählen. Durch diese Wahlmöglichkeit soll ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, da insbesondere Investoren, die über nur geringe finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, das benötigte Grundstück in Erbpacht zu erwerben, um so die Startinvestitionen zu verringern.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E2):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher sowie strategischer Relevanz werden zukünftig vorrangig in Erbbaurecht vergeben. Im Verkaufsfall sichert sich die Stadt ein Rückkaufsrecht.
2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.
3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.
Begründung:
Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Stadt Dortmund vor allem in die Lage versetzt, auch zukünftig aktiv und steuernd auf den Bodenmarkt und seine (städtebauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Neben dem Erhalt des kommunalen Grundvermögens und dem Aufbau einer dauerhaften Einnahme durch den Erbbauzins dient die verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten auch als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe. Das Erbbaurecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Bis vor einigen Jahren haben nur wenige Städte - im Gegensatz zu Kirchen und Stiftungen - das Instrument des Erbbaurechts aktiv genutzt. Im Rahmen des angespannten Wohnungsmarktes, der zunehmenden Bodenspekulationen und der Tatsache, dass Flächen nicht beliebig vermehrbar sind, erfolgt mittlerweile in vielen Städten ein Umdenken. Eine Steuerung durch die Kommunen und der Erhalt des Grundvermögens werden heute ausdrücklich als Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenpolitik begrüßt.
In einer Expertise des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. aus Mai 2018 wurde die Wirkung von Vergaben städtischer Grundstücke in Erbbaurecht in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bestätigt. Voraussetzung ist, dass die Kommunen die Handlungsspielräume bei der Verzinsung sowie den Vertragskonstellationen nutzen und das Erbbaurecht im Vergleich mit einem Kaufgrundstück attraktiv gestalten. Neben dem Vorteil, mit den Bauherren Vereinbarungen zu gefördertem Wohnungsbau zu treffen, fallen die Grundstücke nach mehreren Jahrzehnten wieder zurück an die Stadt. Nachfolgende Generationen haben damit wieder die Möglichkeit, mit den Grundstücken auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Das gilt für den Bau von Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen genauso wie für die Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E3):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Entsprechend des Beschlusses im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018:
“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“
wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog gemäß dem o.g. Beschluss zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.“
Begründung:
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der gesamtstädtischen Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern. Dieser Effekt soll nicht nur bei der Vergabe von lediglich 10 Prozent der Grundstücksflächen erfolgen, sondern generell erzielt werden. Eine Anwendung lediglich in den Verfahren für Baugemeinschaften entspricht nicht dem o.g. vom Rat gefassten Beschluss.
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf seine nächste Sitzung am 04.12.2019.
zu TOP 3.12
Durchführung der Parkpflege im Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15567-19)
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung 8Ratsgruppe NPD /Die Rechte folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Parkpflege des Revierparks Wischlingen auf die Revierpark Wischlingen GmbH übertragen und dafür ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 300.000 € gezahlt wird.
zu TOP 3.13
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15578-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes ohne Empfehlung weiter.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ – hier: Radverkehrsinfrastruktur am Wallring - Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15153-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 30.10.2019:
Herr Meißner von der Projektgruppe Emmissionsfreie Innenstadt (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) berichtet über die Vorlage TOP 11.4 Radfahren am Wallring.
Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Die Vorstellung der Planung „Radwall“ ist eine der Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt und ein Förderprojekt über 3 Jahre. Eine der Maßnahmen beschäftigt sich mit der Verbesserung der Radverkehr-Infrastruktur am Wall und besteht wiederrum aus 2 Bausteinen. Das eine ist die Planung für den Ostwall und dem Schwanenwall. Das andere ist eine Verkehrsuntersuchung, die den gesamten Wall betrachtet und in der untersucht wird; u.a. auf welche Fahrspuren verzichtet oder wie auf dem gesamten Wall insgesamt den Radverkehr verbessert werden kann. Der Ost- und Schwanenwall wurde für die Planung deshalb ausgesucht, da wir dort die meiste Fläche vom gesamten Wall zur Verfügung haben, und kurzfristig (die Umsetzung von 3 Jahren) eine Realisierung herstellen können.
Die Planung wurde auch dem Beirat Nahmobilität und vielen anderen Gremien vorgestellt, dort wurde immer wieder erwähnt, dass die Querung der Innenstadt wichtig ist. Mit der Planung soll auch nicht die Querung der Innenstadt reduziert werden. Wir haben festgestellt, und wurden auch von anderen bestätigt, dass der Wall auch für den Radverkehr eine wichtige Verteilerfunktion hat. Der Wall wird nicht im Ganzen benutzt, aber man merkt, wie schwer die Anbindung von der Rheinischen Straße zum Bahnhof ist, wenn der Königswall gesperrt ist und man keine weitere Möglichkeit hat, mit dem Fahrrad über den Wall zu fahren.
Der Wall wird oft als Viertelring benutzt (Bsp. von der Kleppingstraße bis zur Hohen Straße), diese wichtigen Abschnitte sind auch für den Radfahrer von Bedeutung. Ein großer Mangel ist der Ein-Richtungsverkehr, als Radfahrer muss man, wenn man regelkonform fährt, den Wall in Hauptfahrrichtung nutzen und dann an der nächsten Signalanlage queren, um dann in die Gegenrichtung zu fahren. Wir wollen einen Radweg mit 2-Richtungsverkehr auf beiden Seiten des Walls ermöglichen. Hinzu kommt, dass Breiten geschaffen werden sollen, die wir bisher so im Innenstadt- Bereich noch nicht haben: Ein Beidrichtungs bzw. 2-Richtungsradweg mit mind. 3,25m Breite + 75cm Sicherheitsraum oder eine Fahrradstraße mit mind. 4,50m Breite + Sicherheitsabständen zu den parkenden Fahrzeugen. Diese beiden Planungsprinzipien sind mit dem Wall in der Planung hinterlegt und das haben wir so in der Innenstadt noch nicht, und auch in keinem anderen Bereich in der Stadt. Das ermöglicht uns einen Qualitätssprung für Lastenräder oder auch für Pedelecs.
Auf Grundlage der Entwurfsvorlage wird die Ausführungsplanung erarbeitet. Das Ziel ist, im Frühjahr nächsten Jahres soweit zu sein, dass wir den Baubeschluss herbeiführen können. Spätestens im Sommer 2020 wollen wir auf Basis des Baubeschlusses ausschreiben. Damit könnte im Jahre 2021 bereits gebaut werden.
Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan, da im Jahr 2022 das Geld von unserem Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ bereits ausgegeben und abgerechnet werden muss. Dabei gibt es eine enge Abstimmung mit dem Tiefbauamt, die uns bei dieser Planung unterstützt.
-Es folgt die 3D-Simulation als Film -
Es fallen 180 von 720 Stellplätzen weg, das halten wir für angemessen bzw. akzeptabel. Die Auslastungserhebung ergab, dass wir eine Auslastung von 2/3 im gesamten Bereich haben, allerdings fällt sie unterschiedlich aus. Zum einen haben wir starke Auslastungen im Bereich des Schwanenwalls/ vor dem Reinoldinum aber eine sehr schwache Auslastung vor dem Käthe-Kollwitz-Gymnasiums. In der Summe wäre es aus unserer Sicht aber kein Problem, da es in der Nähe am Reinoldinum ein Parkhaus gibt, in dem noch Kapazitäten vorhanden sind. Wir haben insgesamt 5.800 Stellplätze allein in den Parkhäusern der Innenstadt. Die Parkhäuser sind i.d.R. nicht ausgelastet.
_______________________________________________________________
Alle Fraktionen begrüßen grundsätzlich die Vorlage und das Vorhaben.
Ralf Stoltze (Bezirksbürgermeister):
Die Flächen, die in der Simulation rot markiert sind, sollen dann auch später farbig dargestellt werden?
Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Ja, wir wollen einen roten durchgefärbten Asphalt, kein Pflaster, was einen Komfortgewinn für den Radfahrer ist.
Hr. Fuß (Fraktion B90/Die Grünen):
Warum wird nicht der komplette Radweg, also auch die Fahrradstraßen, ebenfalls rot gefärbt?
Hr. Martinschledde (Piraten):
Die Verengung der Radwege ist nicht zufriedenstellend. Bei Wegen für Kfz würde man auch keine Kosten scheuen.
Hr. Tigges (CDU-Fraktion):
Die Straßen, in denen die Durchfahrt verboten ist, sind in der Simulation bisher mit einem Schild dargestellt worden. Um die Raser Szene zu verhindern, ist der Bau von Pollern evtl. Sinnvoll?
Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Die „nicht roten“ Fahrradstraßen sind noch für Kfz/Anlieger frei. Das soll vor allem dem Autofahrer signalisieren, dass er dort fahren darf. Dennoch wird durch die Markierung der Fahrradstraße dem Autofahrer bewusst gemacht, dass er sich auf einer Fahrradstraße befindet und vorsichtig sein muss. Sollte alles rot gefärbt werden, könnte die Aufmerksamkeit des Autofahrers nicht mehr gegeben sein. Es werden noch Auflastungen in den Einmündungen vom Wallring gebaut; die dienen zum einem der Aufmerksamkeit dem Radfahrer gegenüber und gleichzeitig helfen sie, dass die Raser nicht mehr so schnell in die Nebenfahrbahnen einfahren können. Stattdessen muss man durch die Auflastung über einen Huckel. Wo das möglich ist, muss in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde abgeklärt werden, damit es auch durch keine größeren Verzögerungen auf dem Hauptwall kommen soll. Die Poller sind auch bei Radfahrern unbeliebt, da man mit dem Lenker dort hängen bleiben kann; dies ist ein Gefahrenpotenzial. Eine Verengung der Radwege wie zum Beispiel am Adlerturm lässt sich ohne den Eingriff in die Hauptfahrbahn nicht vormeiden.
Im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ wird die Reduzierung von Fahrspuren in einer umfangreichen Verkehrsuntersuchung unterzogen. Dazu gibt es vermutlich Frühjahr nächsten Jahres die ersten Ergebnisse. Jetzt wollen wir eine schnelle Umsetzung und eine hohe Akzeptanz dieser Umsetzung, damit ein Qualitätssprung für den Radverkehr stattfinden kann.
Hr. Vaupel (Fraktion B90/Die Grünen):
Eingriff in den Autoverkehr wäre kein Problem, sondern die Lösung.
Wird evtl. eine grüne Welle für Radfahrer eingerichtet? Der neue Radweg ist zusammengerechnet 2 km lang, wieviel % sind das vom ganzen Wall? Wird das die einzige Maßnahme sein? Wie geht es damit weiter, wenn die Stadt das selber zahlen muss und keine 80% mehr aus Landesmitteln erhält?
Hr. Steingötter (Die Linke):
Die Maßnahme betrifft weniger als den halben Wall, was ist mit dem Rest?
Hr. Großmann (Erster Polizeihauptkommissar Polizei Dortmund):
Die Wall-Raser fahren nicht nur auf dem Wall, sondern auch auf den Parkplätzen/ Nebenfahrbahnen. Man schafft es nicht, die Raser aufzuhalten. Verkehrszeichen aufstellen reicht da nicht aus.
Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
1/3 des Wallrings wird umgebaut, das ist 1 km Gesamtlänge auf jeder Seite. Das soll auch nur der Anfang sein, wir wollen den gesamten Wallring radverkehrsfreundlich umgestalten. Aber es ist nicht überall so möglich, wie es am Ostwall geplant ist. Die Stelle zwischen Burgwall und Bahnhof ist die engste Stelle des Wallrings mit den wenigstens Fahrspuren.
Wir müssen die Gesamtsituation betrachten mit Fahrradfahrern, Autofahrern und auch z.B. der Begrünung. Die Verkehrsuntersuchung ist bereits beauftragt, um nach dem Bürgerdialog und politischer Beratung zu entscheiden, wie der Dortmunder Wall in Zukunft aussehen soll. Wir wollen sofort mit der Maßnahme anfangen und die Situation sofort schon verbessern. Ein gesamter Entwurf würde noch einige Jahre dauern. Es gibt insgesamt 16 Maßnahmen zum Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“, das ist nur eine davon.
Fr. Cramer (Fraktion B90/Die Grünen):
Es gab bereits einige Beschlüsse die den Radverkehr verbessern sollten, u.a. eine Fahrradstraße in der Große Heimstraße. Möchte daran erinnern, dass es noch etliche andere Beschlüsse gibt, die umgesetzt werden sollten um die Situation auch stadtweit zu verbessern.
Fr. Wenzel (Fraktion B90/Die Grünen)
Die Fahrradstraßen werden auf Rücksicht der Autofahrer nicht rot gefärbt. In anderen Orten wurde es gelöst, indem die Straße rot gefärbt wurde, in der Mitte allerdings ein 80cm breiter weißer Streifen blieb. Damit signalisieren wir den Autofahrern, dass sie auch da fahren dürfen.
Hr. Martinschledde (Piraten):
Das Projekt ist was Positives, aber zu kurz gedacht.
Hr. Meyer (SPD-Fraktion):
Die bitte an alle, das zu befürworten, damit der Umbau in eine Stadt mit alternativen Fortbewegungsmöglichkeiten gestartet werden kann.
Hr. Vaupel (Fraktion B90/Die Grünen):
Ist dieser Entwurf das Muster für den zukünftigen Umbau des restlichen Walls?
Was ist mit der Straßenquerungen, z.B. Kaiserstraße, die Ampelschaltung?
Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Es ist nicht zwingend das Muster für den gesamten Wall, das ist die Lösung für den Bestand am Ost- und Schwanenwall, damit wir da eine gute und schnelle Lösung hinbekommen. Wir denken nach der Verkehrsuntersuchung für den gesamten Wall komplett neu. Dazu gab es schon ein Brainstorming im begleitenden Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität, wie z.B. eine Einbahnstraße auf dem Wall, welche statt 6 Spuren evtl. nur 4 Spuren benötigen würde. An den Querungen sind Furten für den Radfahrer signalgeregelt. Eine grüne Welle für Radfahrer lässt sich noch nicht versprechen. Die Signalanlagen werden aber im Rahmen der Verkehrsuntersuchung genauer betrachtet.
Bezüglich der Fahrradstraße in der Große Heimstraße: da sollte voraussichtlich eine Vorlage bis zur nächsten Sitzung eintreffen. Für die Radwege wollen auch wir stärker in die Fahrspuren eingreifen.
Hr. Tigges (CDU-Fraktion):
Dies ist der erste Schritt in die richtige Richtung.
Hr. Steingötter(Die Linke):
Kritisiert nicht den Plan der vorliegt, sondern das kein Gesamtkonzept vorliegt und die Geschwindigkeit mit der man an diese Frage herangeht.
Fr. Eberle (Die Linke):
Bittet um die Prüfung, wie es mit der Fahrradstraße in der Große Heimstraße weitergeht.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis. Die Anmerkungen sind auch Gegenstand der Empfehlung der Vorlage.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet um Stellungnahme der Verwaltung zum Sachstand „Fahrradstraße Große Heimstraße“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt
1. die vorliegende Entwurfsplanung für den Umbau der Radverkehrsinfrastruktur am Schwanen- und Ostwall als Grundlage für die weitere Ausbauplanung,
2. die Vorstellung der Planung in einer öffentlichen Dialogveranstaltung.
AUSW, 06.11.2019:
Wie bereits in der Bezirksvertretung Innenstadt West informiert Herr Meißner den Ausschuss ausführlich mittels Filmvortrag zum Thema.
Auf Nachfrage von Frau Rm Lührs gibt Herr Meißner wie folgt den Termin für die Dialogveranstaltung bekannt:
„Die Planungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern am 26. November, um 18 Uhr im Gartensaal des Baukunstarchives vorgestellt werden.“
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) und 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
1. die vorliegende Entwurfsplanung für den Umbau der Radverkehrsinfrastruktur am Schwanen- und Ostwall als Grundlage für die weitere Ausbauplanung,
2. die Vorstellung der Planung in einer öffentlichen Dialogveranstaltung.
zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
I. Ergebnis über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
II. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.09.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15470-19)
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, in seiner Sitzung am 28.03.2019 geprüft und beschlossen, den Empfehlungen der Verwaltung zu folgen. Der Rat der Stadt beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der teilweisen Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18 - Ritterstraße - eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.1, 8.2 und 8.3 aus den dort genannten Gründen zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.
III. beschließt die teilweise Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
- Ritterstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt, der teilweisen Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
- Ritterstraße - die Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.09.2019 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 - Pleckenbrink - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 - Dollersweg -
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Veränderung des Planbereiches, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15599-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 31.10.2019:
Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zustimmt:
„Die BV Brackel fordert die Verwaltung auf, bei der Anwendung der 25%-Regelung die Quote für den öffentlich geförderten Wohnraum auf 0 % zu setzen. Die Begründung für diesen Beschluss wurde bereits mehrfach formuliert und diskutiert – an der Aktualität hat sich nichts geändert.
Begründung:
Über alle Sozialberichte, kleinräum. Wohnraumuntersuchungen usw. der letzten Jahre war ein Ergebnis stets konstant. Wickede ist mit deutlichem Abstand etwa zu Brackel oder Wambel ein Vorort, der nicht nur geografisch am Ende des Stadtbezirks angesiedelt ist. Vor allem die Kaufkraft macht uns seit Jahren große Sorgen. Es wohnen viele Menschen in Wickede, die mit ihrem Einkommen so gerade eben über die Runden kommen. Das beklagen nicht nur die Kaufleute, darunter leiden auch die Vereine, die Schulen mit ihren Fördervereinen usw. Nicht ohne Grund gibt es hier zwei Aktionsräume der Sozialen Stadt.
Daher hilft auch die Argumentation, bei den 150 WE im Br 213 etwa seien das doch „bloß 35 öffentlich geförderte Wohneinheiten“ nicht viel weiter. Es sind 35 Wohneinheiten, die wir lieber von Menschen bewohnt sehen wollen, die ein höheres Haushaltseinkommen haben. Auch das oft gehörte Argument, die Sozialwohnungen seien doch längst aus der Bindung heraus, hilft hier nicht weiter. Die optimal geschnittenen Wohnungen in den vielen Geschossbauten passen sehr gut in unsere Förderkategorien. Dies führt dazu, dass es in Wickede eine große Zahl von Menschen gibt, die diverse finanzielle Hilfen erhalten. In Wickede ist die gute Mischung, die einen Ort nun mal ausmacht, über die Jahre verloren gegangen.
Darum ist es unser Bestreben, Familien mit höherem Haushaltseinkommen nach Wickede zu holen. Über die Bebauung ist die einzige wirklich zielführende Stellschraube, um die Bevölkerungsstruktur zu verändern. Wir wissen, dass öffentlich geförderter Wohnraum fehlt, in Wickede aber fehlt uns vor allem attraktiver Wohnraum für Besserverdienende, und der ließe sich hier gestalten. Wenn wir da jetzt nicht reagieren, wird uns das in einigen Jahren viel Geld kosten.
Darum wollen wir bei den anstehenden Bebauungen in diesem Sinne eine Änderung erreichen. Wir sind nicht gegen die Anwendung der 25%-Regel, aber die Quote ist eben im Rahmen dieser Regel flexibel, sie kann von 0 bis 100 % reichen und es gibt Gründe genug, hier in Wickede mit der Zahl deutlich herunter zu gehen, zumal wir ja nun bei drei laufenden Bebauungsplänen wieder einmal sehr viel tun, um die Wohnungsnot zu lindern. Etwa 350 WE sind hier in den nächsten Jahren zu erwarten – das gibt es nicht in vielen Vororten Dortmunds. Und dass wir auch den öffentlich geförderten Wohnraum unterstützen, zeigen Bebauungspläne in anderen Teilen des Stadtbezirks, wo wir oft weit über die 25%-Marke hinausgehen – weil dort die Rahmenbedingungen andere sind.“
Die Bezirksvertretung empfiehlt aus der Diskussion heraus einstimmig die Errichtung von 0-Energiehäusern (besser noch Energie-Plus-Häuser) auf den städt. Grundstücken.
Unter Berücksichtigung der o. a. Anträge empfiehlt die Bezirksvertretung einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 2 unter den Ziffern 1 - 16 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 213 - Pleckenbrink - , wie unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben, im Norden um eine geringe Fläche zur Anlegung eines durchgehenden Gehweges zu erweitern sowie im Südwesten um zwei private Gartenflächen zu verkleinern.
Der veränderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtplan).
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Br 213 - Pleckenbrink - und dem Entwurf der Begründung vom 24.09.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Nachfolgend aufgeführter Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wird von der Bezirksvertretung mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 14 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) abgelehnt:
„Garagen, Carports und Stellplätze sind so zu planen, dass mindestens ein nachträgliches Nachrüsten von Ladeinfrastrukturen möglich ist.“
Der nachfolgend aufgeführte Antrag wird von der Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen:
Die Bezirksvertretung Brackel begrüßt, dass die Vorlage der Verwaltung viele Aspekte des
Klima- und Umweltschutzes bereits sehr gut berücksichtigt. Die freie Ausrichtung der
Dachflächen, um Photovoltaikanlagen zu ermöglichen, die Dachbegrünung von Carports und
der Erhalt vieler großer Bäume sind Beispiele dafür.
Die Bezirksvertretung Brackel erweitert den Beschlussvorschlag jedoch um folgende Ergänzung:
„Photovoltaikanlagen sind auf mindestens 25% der Dachflächen erforderlich und werden nicht auf die maximal zulässige Gebäudehöhe angerechnet.“
Begründung:
Da die Pflicht zur Nutzung von Sonnenergie im Neubau teilweise als großer Eingriff in die persönliche Gestaltung empfunden wird, hier eine ausführliche Begründung, warum dieses einerseits notwendig ist und andererseits viel weniger belastend ist, als teilweise angenommen wird.
Deutschland hat 2015 den Pariser Klimavertrag der UN unterzeichnet [1]. Dieser hat das Ziel die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken. Daraus ergibt sich ein restliches CO2-Budget für Deutschland [2] für alle Zeiten von aktuell nur noch ca. 7 Gt [3]. Das reicht beim aktuellen Ausstoß bis 2028. Dann ist Schluss. Der CO2-Ausstoß muss also etwa alle 10 Jahre halbiert werden um das Budget langsam aufzubrauchen, bis Deutschland ab 2050 CO2-neutral ist. Ein wesentlicher Beitrag ist dabei die Photovoltaik, die bis 2050 um ca. 5 GW pro Jahr, statt aktuell 2 GW pro Jahr, ausgebaut werden muss [4]. Der Verband Wohneigentum geht sogar von 10 GW notwendigen jährlichen Zubau aus [5].
Was hat das alles mit Brackel zu tun?
Sehr viel! Die Klimawende kann nur gelingen, wenn sich alle auf allen Ebenen etwas anstrengen. In Lüdenscheid hat der Stadtrat am 30.9. im Klimapaket die Photovoltaik-Pflicht beim Neubau beschlossen (in Tübingen 2018) [6]. Dort hat man den Weckruf von 1,4 Mio. Menschen auf der Klimademo am 20.9. gehört.
Was kostet Photovoltaik?
Der Aufwand, Photovoltaikanlagen im Neubau zu installieren ist ziemlich gering.
Eine eigene Anlage kostet ca. 8.000-16.000 € je nach Größe und Akku [7].
Die Rendite liegt bei ca. 4 % (konservativ gerechnet) [8].
Ein aktueller Baukredit kostet unter 1,5 % Zinsen jährlich [9].
Eine Photovoltaikanlage rechnet sich also definitiv. Da sich PV lohnt, gibt es auch kostenlose Photovoltaikanlagen, bei denen quasi das Dach vermietet wird und man günstigen Solarstrom vom Betreiber 20 Jahre bezieht [10] und [11].
Auch die DEW21 bietet PV-Komplettpakte mit an und betreibt auch Mieterstromprojekte (Kontaktdaten liegen vor) [12].
Es gibt also keine finanziellen Gründe, beim Neubau auf Photovoltaik zu verzichten.
Eine Umsatzsteuerpflicht, mit dem Aufwand für die Steuererklärung, gibt es übrigens nicht [13]!
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/CO2-Budget
https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/wie-viel-co2-kann-deutschland-noch-ausstossen/ [4] https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-faktenzur-photovoltaik-in-deutschland.pdf
Verband Wohneigentum: „Familienheim und Garten“, Oktober 2019, Seite 5
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/klimaschutz-luedenscheid-massnahmen-100.html
https://www.finanzierung-photovoltaik.info/rechner.html Preis für eigene PV
https://www.test.de/Photovoltaik-Rechner-1391893-0/ mind. 4 % Rendite
https://www.verivox.de/baufinanzierung/vergleich/ 1,3 % Baukredite
https://www.solaranlage-kaufen.info/anfrage-beratung/solaranlage-kostenlos/ PV kostenlos
https://www.entega.de/entega-solarstrom-komplett/ PV-Anlagen kostenlos
https://vertrieb.dew21.de/index.php?id=410 Mieterstrom
https://www.pv-magazine.de/2018/09/21/gefaehrliches-halbwissen/ PV und die Steuern“
AUSW, 06.11.2019:
Frau Löhken-Mehring gibt hierzu folgende grundsätzliche Position des Seniorenbeirates ab:
Wohnen und bezahlbares Wohnen halte man für ein Grundrecht. Wenn dieses Grundrecht in Dortmund zunehmend nicht einlösbar sei, sehe man Belastungen auf die Stadtgesellschaft zukommen. Man möchte auf keinen Fall, dass Menschen sich ausgegrenzt fühlen oder sich möglicherweise zu Populisten und Nazis hingezogen fühlen. Weiter möchte man zukünftig auch keine Demonstrationen haben, die aus diesem Problem erwachsen würden. Deshalb plädiere der Senioren- beirat sehr deutlich dafür, anhand dieser Vorlage die 25% Quote an keiner Stelle „anzufassen“ sondern im Gegenteil gemeinsam zu überlegen, ob man diese nicht noch ausweiten müsse.
Aus dieser Vorlage schwinge aber auch noch eine andere Tendenz mit. Menschen, die wenig Geld hätten, seien nicht automatisch sozial schwach d.h., dass es kein Makel sei, in einem sozial geförderten Wohnraum zu wohnen. Man plädiere daher dafür, sehr ausgewogen mit „Sprache“ umzugehen. Menschen auszugrenzen oder Menschen durch die Ansiedlung von gefördertem Wohnbau nicht in einem Stadtbezirk haben zu wollen, wäre aus Sicht des Seniorenbeirates eine Systematik die man ablehne. Man plädiere für eine demokratische und solidarische Stadtgesellschaft. Dazu gehöre es, sozialen Wohnraum zu schaffen und Menschen, die dort wohnen, nicht zu diskreditieren.
Frau Rm Reigl schließt sich diesem Wortbeitrag an und führt an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen ab er dem Ergänzungsantrag aus der Bezirksvertretung nicht. Die Gründe hierfür seien alle schon aufgeführt worden.
Herr sB Tietz verdeutlicht, dass es seiner Frakion ebenso gehe. Man könne nicht nachvollziehen, dass
In einem so großen Wohngebiet auf einmal die 25 % Klausel nicht mehr gelten solle. Es gehe um 35 Wohneinheiten von insgesamt 150, so dass die gewollte soziale Durchmischung dort stattfinden werde und sicherlich die Einfamilienhauserbauer nicht davon abhalten werde dort ihr Haus zu erwerben. Daher könne man der ablehnenden Haltung der Mehrheit der BV Brackel, was die Aushebelung der 25 % Regel angehe, hier nicht folgen. Man würde aber empfehlen, die einstimmige Empfehlung der BV Brackel im Hinblick auf die Errichtung von 0-Energie-Häusern auf städtischen Grundstücken, ergänzend in den Beschluss zur Vorlage zu übernehmen.
Herr Rm Waßmann teilt ergänzend zu seinen Vorredner/-innnen mit, dass seine Faktion kein Verständnis dafür habe, wenn erneut dieser Stadtbezirk, der ja auch schon kein Gewerbe mehr haben wollte, jetzt auch keine Sozialwohnungen mehr haben wolle. Der Rat habe hier mit seiner stadtweiten Verantwortung zum Glück Mittel und Möglichkeiten im Zweifel hier korrigieren zu können. Von daher unterstütze man die Vorlage heute in der vorliegenden Form. Die Anregung mit den Niedrigenergiehäusern halte seine Fraktion grundsätzlich nicht für sinnvoll. Er bitte aber Herrn Wilde hierzu zunächst um entsprechende Hintergrundinformationen.
Frau Rrm Neumann-Lieven kündigt an, dass ihre Fraktion die Vorlage empfehlen werde, weil man das für ein richtig gutes Projekt halte. Es sei dort auch ein Spielplatz angedacht. Man denke hierzu heute allerdings schon etwas weiter, nämlich eher an eine „ Mehrgenerationen-Freifläche“. Es sei ihr nochmal wichtig, dass man eine solche Fläche als sog. „Bürgertreffpunkt“ mit einplane.
Herr Wilde bedankt sich zunächst für die heute deutlich geäußerte Haltung des Ausschusses zur 25 % Regelung. Die Anregung für eine „Mehrgenerationen-Freifläche (Bürgertreffpunkt)“ nehme er gerne heute mit, damit man im Laufe des weiteren Verfahrens prüfen könne, ob man dieser entsprechend nachkommen könne.
Die Anregung aus der Bezirksvertretung im Hinblick auf 0-Energie-Häuser/ Energie-Plus-Häuser bewerte er grundsätzlich erstmal positiv. Man habe bereits modellhaft in der Stadt nachgewiesen, dass so etwas funktioniere und dass es dafür auch Investoren gebe. Er würde dieses allerdings gerne mal mit der Einschränkung weitergeben, dass man auf einem Teil der städtischen Flächen auch 0- Energie-Häuser und Energie-Plus-Häuser realisieren möge.
Zu dem Vorschlag der Beschlussergänzung zum Thema „Photovoltaikanlagen“ führt er an, dass er grundsätzlich die Nutzung der Sonne auf dem Dach befürworte. Das sollte man auch ausdrücklich unterstützen. Ob es sich hierbei jedoch um eine Photovoltaikanlage handeln müsse oder ob es nicht auch eine Kollektoranlage sein dürfe und ob 25 % oder eine andere Größe richtig wären, sei hierbei noch unklar. Deswegen würde er offener und nicht mit einer festen Größe und nicht nur mit der Option für Photovoltaikanlagen in das Bebauungsplanverfahren hineingehen. Wenn man es schaffe, das Thema noch als Festsetzung in das Bebauungsplanverfahren zu intergieren, würde man hierzu zum Satzungsbeschluss einen Vorschlag machen. Sollte dieses nicht gelingen, würde er auf jeden Fall die Nutzung der Sonne als Vorgabe im jeweiligen Grundstückskaufvertrag regeln.
Hiernach erfolgt, in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, die Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen fasst zur Vorlage, mit den heute besprochenen Ergänzungen und der hierzu durch Herrn Wilde geschilderten Verfahrensweise mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
I. der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 2 unter den Ziffern 1 - 16 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 213 - Pleckenbrink - , wie unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben, im Norden um eine geringe Fläche zur Anlegung eines durchgehenden Gehweges zu erweitern sowie im Südwesten um zwei private Gartenflächen zu verkleinern.
Der veränderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtplan).
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Br 213 - Pleckenbrink - und dem Entwurf der Begründung vom 24.09.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
zu TOP 4.4
Quartiersentwicklung „Max-Eyth-Straße“
- Auslobung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15653-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Stadtbahnanlage Rheinische Straße
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14573-19-E1)
Hierzu liegt vorBitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14573-19-.E1) -lag bereits zur Sitzung am 26.06.2019 vor:
…Der Umbau und barrierefreie Ausbau der Stadtbahnanlage in der Rheinischen Straße mit den Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße wird seit mehr als 10 Jahren geplant.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand für diesen Umbau?
2. Hat die Verwaltung eine modifizierte Zeitplanung zur Umsetzung?
3. Werden die stadtplanerischen Ideen für das ehemalige HSP-Gelände und die daraus resultierenden neuen Anforderungen an den ÖPNV bei den Umbauplanungen schon berücksichtigt? Wenn ja, bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht über die bisher berücksichtigten Auswirkungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14573-19-E2):
…mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst und ich beantworte die Fragen wie folgt:
Zu 1.
Der Umbau und barrierefreie Ausbau der Stadtbahnanlage in der Rheinischen Straße mit den
Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße befindet sich aktuell weiter in der Planung. Die im
Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestellen erforderliche, umfangreiche Kanal-/
Entwässerungsplanung durch die Stadtentwässerung Dortmund (EB 70) sowie die damit
korrespondierende Planung der Verlegung von Versorgungsleitungen sind weit fortgeschritten.
Die Möglichkeiten zur Umsetzung der Stadtbahnmaßnahme bei laufendem Stadtbahnbetrieb
wurden bereits ausführlich mit den Dortmunder Stadtwerken (DSW21), Umleitungstrecken
für den motorisierten Individualverkehr mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Zu 2.
Es ist weiterhin das Ziel, die Stadtbahnbaumaßnahme umzusetzen, sobald die Planungen und
die örtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der
Entwässerungsplanung wird die Stadtbahnplanung erstellt und dann auch mit der Feuerwehr
abgestimmt. Anschließend ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen und eine
Zuwendung zu beantragen. Mit Erhalt der Bewilligung könnte dann aus heutiger Sicht ab
2024 der Baubeginn erfolgen.
Zu 3.
Durch die neuen stadtplanerischen Ideen für das ehemalige HSP-Gelände kann ggf. eine neue
Planung und damit auch eine Anpassung der bisherigen Zeitplanung für diese Neubaumaßnahme
erforderlich werden. Im jetzigen Stadium können evtl. Auswirkungen durch die
stadtplanerische Idee für das ehemalige HSP-Gelände auf die bisherige Stadtbahnplanung
noch nicht abgeschätzt werden.
Sobald sich jedoch die Idee in einem städtebaulichen Entwurf und auch politisch verbindlich
konkretisiert hat, werden die Auswirkungen für die Stadtbahnmaßnahme beachtet und die
Planungen bzw. der Planungsbereich modifiziert werden.
Betroffen ist hier dann ggf. auch die Straßenplanung, da im Zusammenhang mit der geplanten
Stadtbahnmaßnahme, insbesondere aber im Falle deren örtlicher Verlagerung auf das HSPGelände,
das gesamte Verkehrsband der Rheinischen Straße in diesem Abschnitt überplant
werden muss.
Bei Rückfragen steht Ihnen ggf. Frau Bräuker vom Tiefbauamt unter der Rufnummer
0231/50-24750 zur Verfügung.
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.6
Stadtbahnentwicklungskonzept
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15615-19)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15615-19-E1):
…wir bitten um Verabschiedung des nachstehenden Prüfauftrags zum Stadtbahnentwicklungskonzept.
1) Im Stadtbahnentwicklungskonzept ist vorzusehen, den unterirdischen Teil der U42 so zu verlängern, dass eine überirdische Kreuzung der Stadtbahn und der künftigen
Nordspange vermieden wird.
2) Im Stadtbahnentwicklungskonzept soll geplant werden, die U43 im eingleisigen Bereich von Asseln und Wickede unterirdisch zu legen.
Begründung
Im Bereich der Nordspange werden ganz erhebliche Verkehre erwartet. Darüber hinaus
soll ein Möbelmarkt zusätzliche Verkehre auf die Bornstraße bringen. Daher ist eine Entkopplung
des Individualverkehrs vom öffentlichen Verkehr in diesem Bereich eine große
Entlastung für die Funktionsfähigkeit der Knotenpunkte.
In Asseln und Wickede stellt die Stadtbahn auf dem historisch bedingt engem Hellweg ei-
ne starke Belastung dar. Die Stadtbahn wird hier in weiten Teilen eingleisig in beide Fahrtrichtungen
geführt. Die Anwohner*innen sind erheblichem Lärm ausgesetzt. Der Individualverkehr
wird behindert und für eine verkehrssichere Radspur ist im derzeitigen Straßenquerschnitt
kein Platz. Die meisten dieser Probleme können durch eine unterirdische Führung
der Stadtbahn in diesem Bereich gelöst werden.
AUSW, 06.11.2019
Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass seine Fraktion sich hierzu heute enthalten werde, da man die im Prüfauftrag angeführten Maßnahmen nicht für erforderlich halte.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist sich einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen und Fraktion AfD) darin einig, den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
zu TOP 4.7
Hannibal
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15662-19)
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum Hannibal-Gebäude in Dorstfeld.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurde der von der Eigentümerin des geräumten Hannibal-Komplexes für 2018 angekündigte Bauantrag eingereicht?
2. Wenn nicht, gibt es Gespräche zwischen Stadt und Eigentümerin über die Perspektive des Gebäudes?
3. Gibt es weiterhin regelmäßige Kontrollen durch das Bauordnungsamt?
4. Wie wird das Gebäude – in dem weiterhin der Hausrat einige Mieter*innen untergebracht ist – vor Zugriff und Vandalismus gesichert?
Begründung:
Nach Informationen der Verwaltung vom August letzten Jahres (Drucksache Nr.: 11826-18) haben die Vertreter der Eigentümerin des Hannibal II in Dorstfeld am 14.08.2018 der Stadt Dortmund die Überlegungen zur Revitalisierung des Gebäudes vorgestellt. Ende 2018 sollte der Bauantrag nach eingereicht werden. Eine Realisierung durch die Eigentümerin war für Ende 2020 angestrebt.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.8
Mobilfunk 5 G
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15681-19)
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum 5G-Ausbau in Dortmund.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. An welchen zusätzlichen Standorten sind in Dortmund Sendemasten im Zuge des 5G-Ausbaus geplant?
2. Inwieweit werden schon bestehende Mobilfunkmasten/Standorte genutzt? Um welche Standorte handelt es sich?
3. Mit welcher veränderten Strahlenbelastung ist durch die für 5G nötige Aufrüstung zu rechnen? Was bedeutet das für die in Dortmund geltenden Vorsorgewerte, insbesondere bei sensiblen Standorten wie Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Altenheimen?
Begründung:
Mit dem Ausbau der 5G-Technik werden zukünftig deutlich mehr Sendeanlagen benötigt. Zum Schutz der Bevölkerung sind für die bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen in der Regel Grenzwerte von 38 bis 61 V/m vorgeschrieben. Weil Gesundheitsschäden auch bei geringen Strahlungsstärken nicht ausgeschlossen werden können, gibt es in Dortmund die Vereinbarung, insbesondere in sensiblen Bereichen mit Bezug auf das Vorsorgeprinzip der EU (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags) deutlich geringere Grenzwerte zu Grunde zu legen („Dortmunder Weg“).
Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene. Demnach sind die Bürger*innen grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist. Die Anwendung des Vorsorgeprinzips muss auch für Mobilfunktechnologien gelten. Ein Vorsorge-Grenzwert für öffentliche Orte, in denen sich Personen regelmäßig über längere Zeit aufhalten, würde demnach nur rund ein Zehntel des allgemeingültigen Grenzwertes betragen.
Das Umweltministerium bestätigt, dass für 5G durchaus noch Forschungsbedarf besteht – besonders für Frequenzen oberhalb von 20 Gigahertz. Die Verdichtung des Mobilfunknetzes könne "örtlich für alle sich dort aufhaltenden Personen auch zu höheren Expositionen führen". Generell sollten Grenzwerte für nicht ionisierende Strahlung auf das niedrigste technisch machbare Niveau abgesenkt werden, um Schäden an Umwelt und Gesundheit nach dem vorliegenden Wissensstand möglichst auszuschließen. Gerade sensible Personengruppen müssen deshalb beim Mobilfunkausbau besonders geschützt werden.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.9
Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15683-19)
…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um eine aktuelle Berichterstattung zum Radschnellweg Ruhr (RS1) auf Dortmunder Stadtgebiet.
Dabei bitten wir insbesondere um Informationen zur Ausführungsplanung und zum Umsetzungszeitplan des Bauabschnitts von Südfriedhof bis Ruhrallee, bzw. Arneckestraße und zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb für die Brücken Hohe Straße und Ruhrallee/Stadthaus.
Begründung:
In der Sitzung des AUSW vom 7.11.2018 wurde auf Anregung der GRÜNEN Fraktion (Drucksache Nr.: 11938-18) eine halbjährliche Berichterstattung zum Projekt „Radschnellweg Ruhr“ beschlossen, die bisher nicht stattgefunden hat. In der Stellungnahme der Verwaltung zur GRÜNEN Anfrage wurde die Umsetzung verschiedener Maßnahmen in 2019 angekündigt. Dabei ging es vor allem um die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Für einen Bauabschnitt standen nach Aussage der Verwaltung die Planungsarbeiten schon kurz vor Abschluss. Eine Vorstellung in den Gremien zur Beratung der weiteren Bearbeitung ist bisher allerdings nicht erfolgt.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.10
Entwicklung des ehemaligen HSP-Geländes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15699-19)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme ( Fraktion B‘90/Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 15699-19-E1):
…der Gestaltungsbeirat hat in seiner Sitzung vom 29.08.19 deutlich gemacht, dass der
Stadtgesellschaft bei der raumplanerischen Entwicklung des ehemaligen HSP-Geländes
eine zentrale Rolle zukommen sollte und empfohlen, mit Hilfe frühzeitiger Dialogverfahren
und Ideenwettbewerbe eine Vielzahl alternativer Entwürfe für die Entwicklung des Geländes
zu erhalten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um
die Darstellung des weiteren Verfahrens inkl. der Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist ein Vorgehen im Sinne der Empfehlung des Beirates, sprich ein frühzeitiges und
offenes Dialog- und Wettbewerbsverfahren schon in der Phase der Grundlegung der
städtebaulichen Struktur umzusetzen, geplant? Welche Formalia gilt es dabei zu beachten?
2. Wenn ja: Wie wird mit eingehenden alternativen Entwürfen aus den Ideenwettbewerben
und anderen Vorschlägen (Pläne von Studierenden u.ä.) verfahren, um einen
Plan der besten Ideen zu entwickeln?
3. Wie wird sichergestellt, dass aus den eingehenden raumplanerischen Ideen die
grundlegenden Inhalte für die weitere architektonische Planung weiterentwickelt und
unter Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt werden können?
Begründung:
Die ehemalige HSP-Fläche ist wie Phoenix West und Ost oder die Westfalenhütte eins der
großen Strukturwandelprojekte der Stadt. Die Entwicklung des innenstadtnahen 45 ha
großen Areals zwischen Unionviertel (Kreativquartier), Dorstfeld, Hafen und Huckarde bietet
großes Potenzial zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Stadtteils für das 21. Jahrhundert
(smart, resilient, solidarisch etc.). In Verbindung mit den Aktivitäten zur Internationalen
Gartenausstellung RUHR 2027, der Ansiedlung der Fachhochschule und der Entwicklung
als erstes urbanes Gebiet in Dortmund besitzt das Areal besondere stadtplanerische Bedeutung,
die besondere Planungsverfahren zur Entwicklung notwendig machen. Die jeweils
besten raumplanerischen und ggf. städtebaulichen Ideen unterschiedlicher Verfasser*
innen sollten deshalb in einem Rahmenplan vereint und anschließend architektonisch
weiterverfolgt werden. Für das Projekt läuft derzeit noch die Machbarkeitsstudie, auf deren
Grundlage das Rahmenkonzept weiterentwickelt werden soll. Das Areal und die guten
Rahmenbedingungen eignen sich, um hier ein innovatives Planungsverfahren zu entwickeln,
das als Blaupause für weitere Stadtentwicklungsprojekte genutzt werden kann.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Biotopmanagementplan NSG Lanstroper See
- Mündlicher Bericht der Verwaltung-
Herrr Süllwold von der Biostation Unna-Dortmund informiert heute den Ausschuss mittels PowerPoint-Vortrag (siehe Anlage) ausführlich zu dieser Thematik.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.2
Innovation City roll out Westerfilde/Bodelschwingh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15505-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das vorliegende Integrierte Energetische Quartierskonzept im Rahmen des „InnovationCity roll out (ICro)“ zur Kenntnis.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
zu TOP 6.1
25%-Regelung beim Wohnungsbau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15614-19)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15614-19-E1):
…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um eine Beantwortung der nachstehenden
Fragen zur 25%-Regelung für den geförderten Wohnungsbau.
1) In wie vielen Fällen ist seit Einführung auf die Anwendung der 25%-
Regelung verzichtet worden und ein Ausgleichsbetrag gezahlt worden? Wie viele
Wohnungen sind auf diese Weise nicht als Sozialwohnungen gebaut worden?
2) Wie hoch waren die Ausgleichszahlungen in Summe?
3) Ist erkennbar, ob die Höhe der drohenden Ausgleichszahlungen ein hinreichender
Grund ist, tatsächlich geförderten Wohnraum zu erstellen? In welchem
Verhältnis stehen die Ausgleichszahlungen zu den Gewinnsteigerungen bei Erstellung
der Wohnungen ohne Mietpreisbindung?
4) Welche Höhe wäre aus Sicht der Verwaltung vertretbar, um den Anreiz zur
Erstellung von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau zu maximieren?
5) In wie vielen Fällen wurden zwar geförderte Wohnungen mit der Verwaltung
vereinbart, aber in der Praxis dennoch nicht erstellt? Wie häufig mussten die
Sicherungsbeträge einbehalten werden?
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
zu TOP 7.1
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14939-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 08.10.2019:
Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitische Netzwerkes (BPN), DS-Nr.: 14939-19-E1):
„Für das Behindertenpolitische Netzwerk bitte ich um eine Ergänzung des Beschlussvorschlages um Punkt c) mit folgendem Inhalt:
Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk in
den Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund
davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt
wird.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 14939-19-E2:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassungdes folgenden Antrags:
Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt.Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erschließung des IGA-Geländes bietet das Nordwärts-Projekt„Güterbahnhof Radweg“ eine sinnvolle Ergänzung. Der Radweg würde eine Radverbindungzwischen dem Dortmunder Hauptbahnhof (alter Güterbahnhof, Nordseite) und derKokerei Hansa in Huckarde ermöglichen. Laut Projektskizze könnte die Strecke zudemüber z.T. schon vorhandene, noch zu ertüchtigende Wege bis zum Straßenbahnmuseum Mooskamp verlängert werden. Damit ergibt sich auch die Chance für einen unabhängigvom Kfz-Verkehr geführten Radweg mit großem Potenzial für den Alltagsradverkehr bis in die Ortszentren von Huckarde und Mengede.“
hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019-Ergänzung der Beschlussvorlage
ABVG 08.10.2019:
Herr Rm Dudde teilt zum Antrag seiner Fraktion mit, dass man bei den vergangenen Berichterstattungen zum Thema „Nordwärtsprojekt“ festgestellt habe, dass mehrere „Radfahrprojekte“ aufgrund von u. a. mangelnden Personalressourcen zurückgestellt worden seien. Aus diesem Grund habe man innerhalb dieser „Radfahrprojekte“ im vorliegenden Antrag eine Priorisierung zum "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) vorgenommen. Diese Maßnahme sollte möglichst bis 2025 (mit einem „Puffer“ bis 2027) umgesetzt und mit Geld hinterlegt werden.
Frau Linnebach führt zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass die Verwaltung dies prüfen werde. Sie könne aber heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen fasst der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 14939-19-E2) einstimmig folgenden Beschluss:
„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“
Dem folgenden Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1) stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig zu:
„Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrungder Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.“
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.
Ergänzung aus dem Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1):
c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Ergänzung aus dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen(DS-Nr.: 14939-19-E2):
„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“
Weiter liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 –Ergänzung der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 14939-19-E3):
Ergänzung der Beschlussvorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS-Nr. 14939-19)
„…entgegen der in der Beschlussvorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS-Nr. 14939-19) dargelegten Planung, kann die Durchführungsgesellschaft IGA Metropole Ruhr gGmbH erst frühestens Ende des Jahres gegründet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt übernimmt der Regionalverband Ruhr (RVR) die Rolle der Durchführungsgesellschaft.
Da die Durchführungsgesellschaft, an der die Stadt Dortmund mit 14,4 % beteiligt sein wird, noch nicht gegründet ist, ist es erforderlich, dass die Stadt Dortmund als Ausloberin des Wettbewerbs auftritt, um die Planung der durch die Stadt zu finanzierenden, langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu beauftragen. Dies auch insofern, als dass die Einhaltung des ambitionierten Zeitplans zur Umsetzung der Projekte des Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ maßgeblich ist.
Dieses Verfahren konnte in verschiedenen Gesprächen mit dem RVR, dem städtischen Rechtsamt und mit dem Wettbewerbskoordinator erst nach Einbringung der Vorlage in den Gremiengang erörtert werden.
Aus der Rolle des Auslobers ergibt sich seitens der Stadt Dortmund eine Verpflichtung zur Beauftragung von Planungsleistungen an den ersten Preissieger. Die Kosten hierfür belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bzw. vorbehaltlich einer Förderzusage auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und beziehen sich auf die Maßnahmen des Arbeitspakets B „Grünanger inkl. Brückenbauwerk Haldensprung“ (siehe Anlage 1, DS-Nr. 14939-19). Hierbei handelt es sich um die langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen als Teil des eintrittspflichtigen Ausstellungsbereichs, die seitens der Stadt umzusetzen sind. Die Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 6 ist aufgrund von gesetzten Fristen (u.a. der Fördermittelgeber) erforderlich und förderunschädlich.
Die Kosten für diese Maßnahmen (inkl. Planungskosten) sind über den Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der IGA 2027 vom 27.09.2018 (DS.-Nr. 11741-18) in Höhe von insgesamt ca. 61 Mio. € (davon 50,7 Mio. € für den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“) abgedeckt.
Um das Verfahren entsprechend der neuen Erkenntnisse weiterführen zu können, bitte ich um Ergänzung der Beschlüsse der Vorlage DS.-Nr. 14939-19 inkl. des bereits ergänzten Beschlussvorschlags des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.10.2019 (DS-Nr. 14939-19-E1) wie folgt:
Der Rat der Stadt
beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zu den Beschlüssen der Vorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS.-Nr. 14939-19 inkl. DS-Nr. 14939-19-E1),
d) den internationalen städtebaulichen-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit auszuloben und als öffentliche Auftraggeberin das aus dem Wettbewerb resultierende Auftragsversprechen für die seitens der Stadt zu realisierenden und langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu erfüllen.
Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und können sich, vorbehaltlich einer Förderzusage, auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erhöhen.“
Weiter liegt vor Anlage zum Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 –Ergänzung der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 14939-19-E3):
„Anlage 1 zu DS-Nr. 14939-19 Auswirkungen im Haushalt und Finanzierung
Für die Teilfinanzrechnung des FB 67 ergeben sich folgende Auswirkungen:
Die Auszahlungen für den „Realisierungswettbewerb der IGA 2027“ sind unter der Projektmaßnahme 67_00914014013 „IGA 2027“ beim PSP-Element 67_00914014013AF00001 des FB 67 vorgesehen und sollen dort wie folgt bewirtschaftet werden:
Finanz-position | PSP-Element | 2020
[Euro] | 2021
[Euro] | 2022
[Euro] | 2023
[Euro] | 2024
[Euro] | Summe
[Euro] |
780810
Auszahlungen
für Tiefbau-maßnahmen | 67_00914014013AF00001 | 253.746,51 | 445.795,28 | 135.503,77 | 74.745,30 | 86.646,75 | 996.437,62 |
Summe: | 253.746,51 | 445.795,28 | 135.503,77 | 74.745,30 | 86.646,75 | 996.437,62 |
Die Mittel wurden insgesamt bereits in der Haushaltsplanung 2020/2021 ff. in der Teilfinanzrechnung des FB 67 unter der Projektmaßnahme 67_00914014013 „IGA 2027“ berücksichtigt. Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. werden die Mittel entsprechend der oben angegebenen Jährlichkeiten umgeplant. Der in 2020 und 2021 über den bisherigen Planansätzen liegende Bedarf (Mehrbedarf 2020: 123.746,51 € / Mehrbedarf 2021: 6.795,28 €) wird durch die Verlagerung investiver Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 kompensiert.
Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets beim FB 67.
Die weiteren Auszahlungen i. H. v. 86.646,75 € entstehen im Haushaltsjahr 2025. Diese werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. entsprechend berücksichtigt.
Für die Teilergebnisrechnung des FB 66 ergeben sich folgende jährliche Auswirkungen:
Eine präzisere Kostenkalkulation des gesamten Teilprojektes wird erst während der Planungsphase möglich sein. Die Aktivierung nach der Fertigstellung und die Unterhaltung der Maßnahmen werden beim Tiefbauamt (FB 66) erfolgen. Die jährlichen ergebniswirksamen Belastungen durch die Investitionsmaßnahmen (z.B. die Aufwendungen für die Absetzungen für Abnutzungen -AfA-, die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten) und die Folgeaufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung lassen sich derzeit noch nicht darstellen. Diese werden im Rahmen der weiteren Projektqualifizierung erfolgen und in einem separaten Ausführungsbeschluss dargestellt.“
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019:
Frau Hubert (SPD-Fraktion) bemängelt, dass Mengede auch in dieser Vorlage nicht in der Gebietskulisse enthalten sei. Weder das Projekt Emscher Nordwärts noch die Hochwasserrückhaltebecken würden erwähnt, obwohl die Verwaltung bereits Pläne gezeigt hätte, in denen diese Gebiete enthalten seien.
Frau Nürenberg (Verwaltung) merkt an, dass hier ein Plan aus 2018 Grundlage sei und dieser noch nicht weiter entwickelt wurde. Es wird einen eintrittspflichtigen Bereich (IGA-Bereich) und einen weiteren Bereich geben (Projekt „Emscher nordwärts). Dieses Infrastrukturprojekt (von Mengede bis zum Phönixsee) soll in die IGA integriert werden. Es beinhaltet nicht nur den Radweg entlang der Emscher, sondern insbesondere für das Quartier Mengede das Gut Königsmühle, die „Mengeder City“, die Hochwasserrückhaltebecken,…
Daher gibt es zwei Stränge, einmal den Antrag zur IGA, welcher zeitlich drängt, und die weiteren Konzepte mit entsprechenden Investitionsmaßnahmen. Ein Mehrwehrt ergibt sich nur, wenn man die IGA und das Projekt „Emscher Nordwärts“ zusammen entwickelt.
Herr Flur (CDU-Fraktion) fragt, warum die Bezirksvertretung Mengede überhaupt zustimmen soll, wenn sie von der aktuellen Vorlage gar nicht betroffen ist. Immer wenn es hecktisch wird, sollen alle zustimmen ohne dass gemachte Zusagen verschriftlicht wurden.
Herr Uttecht (Fraktion B´90/Die Grünen) moniert, dass es im Bereich der IGA gar keine Parkplätze gebe und auch eine entsprechende Infrastruktur komplett fehle.
Frau Feldmann (SPD-Fraktion) fragt, ob auch der Bahnhof Mooskamp im Rahmen der IGA dann gebührenpflichtig sei, da er aktuell kostenlos besichtigt werden könne. Auch sei interessant, welche städtischen Arbeitskräfte für die IGA gebunden werden, da bereits heute Maßnahmen der Bezirksvertretung auf Grund von Kapazitätsmangel verschoben würden.
Frau Hubert (SPD-Fraktion) bemerkt, dass die Verwaltung viel mündlich erläutert hätte und fragt, warum dies nicht auch verschriftlicht worden sei. Als Frau Linnebach (Verwaltung) im März das Projekt IGA vorgestellt hat, war es für alles noch zu früh, daher sei der aktuelle Zeitdruck unverständlich. Im Verhältnis zur letzten Vorlage gibt es keine Änderungen, warum soll die Bezirksvertretung heute zustimmen?
Frau Nürenberg (Verwaltung) erläutert, dass Vorlagen einen entsprechenden Vorlauf haben. Mit der vorliegenden wurde bereits in 06/219 begonnen, daher gäbe es auch die entsprechenden Ergänzungen zur Vorlage. Mengede ist in der Vorlage durch den Zukunftsgarten „Emscher Nordwärts“ genauso vertreten wie andere Stadtbezirke auch (S.5 Abs. 2).
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem RVR. Daher wurde zunächst vom RVR eine Machbarkeitsstudie beauftragt, erst im Anschluss kann eine städtische Machbarkeitsstudie erfolgen.
Da die IGA aber auch Einnahmen generieren muss, sind besondere Projekte wie der Bahnhof Mooskamp, der Energiegarten u.a. eintrittspflichtig.
Das Projektes „Emscher Nordwärts“ erfolgt in Kooperation mit der Emschegenossenschaft. Diese wird die Federführung übernehmen und es wird geprüft werden, was man outsourcen kann. Dieses Projekt hat keinen Zeitdruck, im Gegensatz zum Brückenbauwerk, hier muss jetzt das Wettbewerbsverfahren angegangen werden. Die verwaltungsweite Umfrage zeigt jedoch, wie wichtig die Anbindung des Zukunftsgartens ist.
Frau Knappmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, ob ggf. im Zusammenhang mit dem neuen Landschaftsplan des RVR Probleme mit den Grundlagenentscheidungen entstehen können. Dies verneint die Verwaltung.
Die CDU- und die SPD-Fraktion haben die Befürchtung, wenn die Bezirksvertretung diese Vorlage empfiehlt, die mündlichen Zusagen, dass der Zukunftspark „Emscher Nordwärts“ im IGA-Jahr mit präsentiert wird, später unter Zeitdruck nicht umgesetzt werden.
Frau Nürenberg (Verwaltung) merkt an, dass ein neuer erweiterter Plan zwar zur Verfügung gestellt werden können, dieser jedoch dann unvollständig gewesen wäre. Daher habe man den erweiterten Plan („Krokodil“) nicht genutzt. Ohne eine Empfehlung ist die IGA jedoch nicht mehr umsetzbar. Die nächste Vorlage (ca. in einem Jahr), würde das fertige Konzept beinhalten.
Die CDU lehnt eine Empfehlung ab.
Die SPD-Fraktion empfiehlt das „Brückenbauwerk Haldensprung“ (Anlage 1 Ziffer B3), um die IGA nicht zu gefährden, da dies aktuell der zeitliche Knackpunkt ist. Weitere Empfehlungen werden abgelehnt.
Die Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt die Vorlage in allen ihren Punkten, fordert jedoch, dass die bereits gemachten Zusagen für den Stadtbezirk Mengede im Rahmen des Zukunftsgartens „Emscher Nordwärts“ berücksichtigt werden und der Bezirksvertretung Mengede zeitnah zur erneuten Empfehlung vorgelegt werden.
Da sich die Faktionen nicht auf eine mehrheitsfähige Empfehlung einigen können, wird über die vorliegende Empfehlung wie folgt abgestimmt:
Empfehlung:Die Bezirksvertretung Mengede lehnt eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund bei 3 Empfehlungen (Fraktion B´90/Die Grünen), 10 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion Die Linken&Piraten) und einer Enthaltung (SPD-Fraktion) mehrheitlich ab
a) den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis zu nehmen.
b) die Verwaltung zu beauftragen, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.
AUSW, 06.11.2019:
In Kenntnis des Schreibens der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14939-19-E3) sowie der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen, unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG vom 08.10.2019, dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte ) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.
Ergänzungen:
c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Außerdem soll unter Berücksichtigung der Anmerkung der Verwaltung, dass diese heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren könne, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse, das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) priorisiert und umgesetzt, die Fertigstellung zur Eröffnung der IGA geplant werden.“
zu TOP 7.2
Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14881-19)
AUSW, 06.11.2019:
Herr sB Kühr führt an, dass man in dieser Vorlage eine zu hohe Einschränkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit der Bürger sehe.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 18.07.2013 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Fördermaßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.
zu TOP 7.3
Soziale Stadt Westerfilde und Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Fortführung Quartiersmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15435-19)
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln die Fortführung der Teilmaßnahme „Quartiersmanagement“ innerhalb des Förderprogramms „Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh“. Hierfür werden finanzielle Mittel i. H. v. 1.400.000,00 € zur Verfügung gestellt, welche voraussichtlich mit Landes- und Bundesmitteln i. H. v. insgesamt 1.120.000,00 € bezuschusst werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 280.000,00 €.
2. beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des in der Begründung beschriebenen Vergabeverfahrens.
zu TOP 7.4
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Hof- und Fassadenprogramm
hier: Durchführungsbeschluss zur Freiflächen- und Fassadengestaltung im Bestand der Vivawest
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15473-19)
AUSW, 06.11.2019:
Herr Rm Happe nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt teil.
Herr sB Kühr teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da kein allgemeines Hof-und Fassadenprogramm verabschiedet werden soll sondern nur eines für einen ganz bestimmten Bereich und einen ganz bestimmten Anbieter.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt das Gestaltungskonzept für die privaten Freiflächen sowie die Fassadengestaltung im Bereich des Vivawest-Bestandes im Stadterneuerungsgebiet Soziale Stadt Dortmund Nordstadt zur Kenntnis und
2. beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms, vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln, vertragliche Vereinbarungen zur Quartiersaufwertung Borsigplatz für die Baufelder C, D und Ost zur Förderung der Maßnahme mit der Vivawest mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 496.700,00 € abzuschließen.
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
zu TOP 8.1
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14987-19)
AUSW, 06.11.2019:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2018 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.01.2020 anzuwenden.
Die öffentliche Sitzung endet um 18:10 Uhr.
Schilff Kowalewski Trachternach
Ratsmitglied stv. Vorsitzender Schriftführerin
zu TOP 3.9: PP-Vortrag: 2. zu TOP 3.9 Bäume in Dortmund.pdf
Zu TOP 5.1: PP-Vortrag: Biotopmamagementplan NSG Lanstroper See.pdf
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