über die 21. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
am 14.03.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder |
RM Friedhelm Sohn (SPD) |
RM Rita Brandt (SPD) |
RM Bruno Schreurs (SPD) i.V. für RM Joachim Fischer |
RM Ulrike Nolte (SPD) |
RM Ute Pieper (SPD) |
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) |
RM Claudia Middendorf (CDU) |
RM Adolf Heinrich Weintz (CDU) |
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) |
Thomas Oppermann (SJD Die Falken) |
Andreas Roshol (Ev. Jugend) |
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz) |
Heinz Feuerborn (Arbeiterwohlfahrt) i.V. für Andreas Gora |
Werner Bracht i.V. f. Anne Rabenschlag(Diakonisches Werk) |
2. Beratende Mitglieder |
StR’in Waltraud Bonekamp |
Ulrich Bösebeck |
Peter Prause (Richter) |
Jens Domogalla (Agentur für Arbeit) |
Angela Büsse (Vertreterin der Lehrerschaft) |
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde) |
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche) |
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche) |
Boris Sloutski (Jüdische Kultusgemeinde) |
Marianne Schobert (DPWV) |
Tezcan Özgül (Islamische Gemeinden) |
Mahmut Gül (Ausländerbeirat) i. V. f. Neset Özümer |
3. Verwaltung |
Klaus Burkholz |
Günter Dobbert |
Wilhelm Harbecke |
Hans-Jürgen Harder |
Elisabeth Hoppe |
StR Wilhelm Steitz |
Bodo Weirauch |
Uta Wittig-Flick (URBAN II) |
4. Gäste |
Bernd Bandulewitz (Schulaufsicht) |
Heike Bettermann -ARGE- |
Natalia Korsunska |
5. Geschäftsführung |
Gabriele Lieberknecht |
Teilnehmen sollten mindestens Vertreter des Jugend- und Ordnungsamtes, Träger von Angeboten für Jugendliche, Polizei und Vertreter der Politik aus Rat und Bezirksvertretung. Darüber hinaus sollte der Arbeitskreis allen Interessierten, insbesondere betroffenen Jugendlichen, offen stehen.
Aufgrund der aktuellen Problematik im Stadtbezirk Brackel sollte der Arbeitskreis ab sofort in kurzen Abständen (möglichst 14-tägig) zusammen kommen.
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses kamen überein, dass mit den 4 zusätzlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern folgendem Antrag der CDU-Fraktion praktisch schon entsprochen wurde und eine Abstimmung entbehrlich ist (TOP 3.4):
Der Kinder- und Jugendausschuss fordert das Jugendamt auf, ab sofort im Stadtbezirk Brackel an jedem Freitag und Samstag in den Abend- und Nachtstunden mindestens 4 Streetworker einzusetzen.
Darüber hinaus fordert der Kinder- und Jugendausschuss den Einsatz von Mitarbeitern der Ordnungspartnerschaften an Freitagen und Samstagen in den Zeiten von 18.00 – 02.00 Uhr – insbesondere zum Schutz der Schulen und deren Umfeld.
Die Öffnungszeiten der Jugendfreizeiteinrichtungen - TOP 3.6 - sind der Niederschrift beigefügt (s. Anlage)
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Antrag des Krone e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07723-07)
Frau Korsunka stellte den Verein kurz vor (s. Anlage).
Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die öffentliche Anerkennung des Krone e.V., Steinstr. 48, 44147 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG.
zu TOP 2.3
Masterplan Integration - Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07553-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2007
(Drucksache Nr.: 07553-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2007
(Drucksache Nr.: 07553-07)
Herr Spangenberg vermisste in der Kernbesetzung der Projektgruppen die Jugendverbände.
Herr Steitz erläuterte, man habe für die fünf Arbeitsgruppen eine Grundstruktur gesucht, damit man bei der inhaltlichen Diskussion des Masterplans nicht mehr die Frage der jeweiligen Be-teiligung erörtert werden muss. Im Herbst vorigen Jahres habe ein Strukturworkshop statt-gefunden, zu dem alle relevanten gesellschaftlichen Bereiche eingeladen wurden (z. B. die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände). Um ein wirklich arbeitsfähiges Gremium zu bekommen, habe man die Anzahl der Personen je Arbeitsgruppe auf 20 begrenzt. Diese Stammbesetzung wurde aber nicht voll ausgeschöpft, sondern es sollen je nach Thema ent-sprechende Spezialisten hinzugezogen werden.
In der ersten Sitzung der jeweiligen Arbeitsgruppe werde eingangs darüber gesprochen, ob der Vorschlag der Verwaltung in der Form mitgetragen werde.
Herr Spangenberg begrüßte, dass die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beteiligt sei, die allerdings nicht die Interessen der Jugendverbände abdecken könnten. Die Jugend-verbände hätten in den letzten Jahren viel zu verschiedenen Projektgruppen beigetragen. Ein Arbeitsschwerpunkt war der Bereich Übergang Schule/Beruf. Er erinnerte an die Aktion
„12 x 12“, bei der die Jugendverbände in Kooperation einiges bewegen konnten.
Die Jugendverbände möchten nicht an jeder Arbeitsgruppe teilnehmen, seien aber der Auffassung, sicherlich zu der einen oder anderen einen Teil beitragen zu können.
Frau Beschorner schloss sich den Ausführungen an. Bei aller Fachkenntnis der Beteiligten halte sie die Einbeziehung von Fachleuten speziell für Kinder und junge Menschen bei verschiedenen Themen für erforderlich. Das könne der Jugendring sehr gut bewerkstelligen.
Herr Steitz verdeutlichte noch einmal kurz, bei einer begrenzten Anzahl von Personen hätten zunächst die Spezialisten Vorrang, die sich ganz konkret mit dem jeweiligen „Topthema“ beschäftigen und entsprechende berufliche Erfahrungen haben. Bis zu 5 Spezialisten je Gruppe seien vorgesehen. Auch die Kerngruppe konnte nur danach zusammengestellt werden, wem Priorität einzuräumen war.
Er sagte zu, den Wunsch der Jugendverbände in der morgigen Sitzung vorzutragen.
Herr Oppermann betonte, es gebe eine große Anzahl von Aktivitäten in den unterschiedlichsten Bereichen, an denen die Jugendverbände beteiligt wären bzw. die sie initiiert hätten, wobei es natürlich auch immer um Kinder und Jugendliche ginge. Beispielsweise werde seit fast 2 Jahren ein Integrations- und Gestaltungsprozess mit Krone e. V. betrieben, mit vielen Verbänden sei man im Bereich der offenen Ganztagsschule bzw. der Nachmittagsbetreuung an Schulen tätig.
Aus diesem Grunde bestehe der Wunsch der Jugendverbände auf Beteiligung in der Kern-gruppe.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Zwischenbericht zum Sachstand und den Planungen für das Jahr 2007 im Prozess Masterplan Integration zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Sprachstandserhebung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07938-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07938-07-E1)
Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 3.5 wegen eines Anschlusstermins von Herrn Bandulewitz vorzuziehen.
Herr Weintz stellte die Frage, wie sichergestellt werde, dass in allen Stadtbezirken flächen-deckend Sprachförderungsmaßnahmen für alle Kinder in Betracht kommen.
Frau Brandt vertrat die Auffassung, dass das Gesetz zur Sprachstandsfeststellung seitens des Landes nicht richtig durchdacht wurde. Bisher hätten die Erzieher/innen in den Tagesein-richtungen festgestellt, wer Sprachförderung benötige. Jetzt sei die Federführung auf einmal bei der Schule. Die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen und Schule sei richtig und wichtig, das wurde bisher bereits praktiziert. Aber die „angeordnete“ Zuständigkeit halte sie in dieser Form nicht für richtig. Sie bemängelte fehlende Informationen für Erzieher und Lehrer. Das habe bei allen Beteiligten zu großer Verunsicherung geführt. Wenn der Start der Sprachstands-erhebung verkündet werde und dann stelle sich heraus, dass die Lehrer/innen noch nicht geschult wurden und somit die Sprachstanderhebung wiederum verschoben werden müsse, führe das auch zu großer Verunsicherung bei den Eltern.
Herr Frebel berichtete, nach seinen Informationen aus Kreisen der Pädagogen solle die Sprachstandserhebung relativ schnell umgesetzt werden. Er wisse aber auch, dass sich einige Städte „verweigert“ hätten und erst im neuen Kindergartenjahr mit der Sprachstandserhebung anfangen würden. Daher werfe er die Frage auf, ob es ggf. auch für Dortmund sinnvoll wäre, sich politisch für einen späteren Beginn des Verfahrens einzusetzen.
Frau Middendorf betonte, Sprachstandserhebungen seien wichtig, das sei bei allen Beteiligten unbestritten. Ein Zeitpunkt müsse für den Start gewählt werden und die Landesregierung habe sich für den 01.04. entschieden. Sie sei überzeugt, die Schulaufsicht habe sich bereits Gedanken gemacht, wie das Ganze vor sich gehe und was daraus gemacht wird.
Herr Bandulewitz führte aus Sicht der Schulaufsicht folgendes aus:
Die Sprachstandserhebung der Kinder 2 Jahre vor der Einschulung sei im neuen Schulgesetz verankert worden. Von daher habe die Schulaufsicht die gesetzliche Aufgabe, diese Maßnahme durchzuführen nach besten Kräften und das werde auch geschehen.
In Abstimmung mit den Tageseinrichtungen, die als gleichberechtigte Partner angesehen werden, und der Bezirksregierung werde das 1. Verfahren genau evaluiert, um womöglich auftretende Fehler in Zukunft vermeiden zu können.
Der Bereich Schule sei über diese Federführung nicht sehr erfreut gewesen. Schule wirke jetzt in eine Einrichtung hinein, die bisher immer Partner war. Aufgrund der guten Kooperation wisse man das aber von den Tageseinrichtungen her richtig einzuschätzen. Hintergrund für die Federführung der Schule war seitens des Ministerium die sog. vorwirkende Schulpflicht. Diese könne bis zu 2 Jahre vor der Einschulung ausgesprochen werden und verpflichte die Eltern bzw. die Kinder, an einer Förderung teilzunehmen. Diese verpflichtende Möglichkeit habe die Tageseinrichtung nicht.
Zwar hätten die Materialien für die Durchführung des Verfahrens lange auf sich warten lassen und dadurch eine Verzögerung bei der Schulung der Lehrkräfte herbeigeführt. Aber das bedeute nicht, dass es nicht geschafft werde, die Erhebungen durchzuführen. Die Lehrkräfte seien fortgebildet und würden nun mit den Sprachstandserhebungen beginnen mit Hilfe des Spiels „Delphin 4“: In 4-er Gruppen werde in der jeweiligen Tageseinrichtung mit der Erzieherin das Sprachhandeln der Kinder getestet (Begreifen von Lagebeziehungen – „vor“, „hinter“ u.a. -; Nachsprechen von Wörtern - auch Fantasiewörtern – und „Quatschsätzen“; Übungen zum freien Sprechen u. ä.). In dieser ersten Stufe würden alle Kinder beobachtet (Protokollierung durch die Grundschullehrkraft, anschließend Beratung mit der Erzieherin, wer in die 2. Stufe soll, das sog. Screening).
Die Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, würden in den Einrichtungen in der täglichen Arbeit – in welcher Form auch immer – gefördert. Hier werde sicherlich das entsprechende Ministerium den Einrichtungen Unterstützung bieten. Es sei angedacht, evtl. Personal fortzubilden, Gelder zur Verfügung zu stellen.
Bei Kindern, die keine Einrichtung besuchen, erfolge die Erfassung durch die Familienbüros. Die Eltern bekämen eine Einladung zu Informationsveranstaltungen. Diese Kinder werden nicht in der 1. Stufe beobachtet, sondern kommen in die 2. Stufe. Daraus ergebe sich dann letzt-endlich, welches Kind eine gezielte zusätzliche Sprachförderung benötigt. Durch Bescheid der Schulaufsicht erfolge die Verpflichtung, an einem Sprachförderkurs teilzunehmen.
Zunächst sollen die Eltern gebeten werden, ihr Kind in einer Tageseinrichtung anzumelden. Unter Umständen könnte es dazu kommen, dass kein Platz zur Verfügung steht, aber man werde versuchen, das Kind in einer Tageseinrichtung unterzubringen. Dann setze hier wieder
– wie bei den übrigen Kindern in Tageseinrichtungen - die gezielte Förderung ein. Die übrigen Kinder würden verpflichtet, an den Sprachförderkursen in den Familienzentren teilzunehmen. Hier werde dann festgelegt, in welcher Einrichtung diese Kinder gefördert werden. Das sei dann nicht mehr Sache der Schulaufsicht.
Die vorwirkende Schulpflicht beinhalte, dass sich verweigernde Eltern zu einem Bußgeld herangezogen werden können. Das sei aber sicherlich das letzte Mittel. Vielmehr hoffe man auf die Einsicht und Bereitschaft der Eltern, diese Maßnahme mitzutragen. Bevor es zu einem Bußgeld komme, werde man auf pädagogischem Wege durch Gespräche versuchen, die Verweigerer zu überzeugen.
Für Herrn Weintz sei es ein entscheidender Beitrag zur Chancengleichheit, Kinder mit einem möglichst guten Sprachstand in der Grundschule starten zu lassen. Ihn würde interessieren, welche organisatorischen Kontrollen über die Einrichtungen ausgeübt werden, um sicherzustellen, dass es im Rahmen eines Qualitätsmanagements – ähnlich wie bei den Schulen – einen bestimmten Kompetenzkatalog gibt, den das Kind beherrschen muss. Nur dann könne man auch bei der Einschulung von Gleichheit sprechen.
Frau Nolte hielt fest, es bestehe Einigkeit darüber, dass Sprachförderung für Kinder dringend nötig ist.
Gesetze zu erlassen und nicht geklärt zu haben, wer welche Maßnahmen durchführen muss, was es kostet und wer es bezahlt sei ihrer Auffassung nach aber nicht der richtige Weg, Politik zu betreiben.
Für Herrn Oppermann komme auf das Personal der Tageseinrichtungen ein immenser zusätzlicher Aufwand zu. Es würde ihn interessieren, wie das an dieser Stelle umgesetzt wird. Wenn sich die Realisierung etwas schwieriger gestalten sollte, fände er es richtig, über eine Verschiebung des Beginns der Erhebung nachzudenken.
Herr Frebel brachte zum Ausdruck, die Verpflichtung der Eltern sei ein Verwaltungsakt, gegen den der Rechtsweg offen stünde. Um so wichtiger fände er es, dass nicht erst nach der Evaluation feststehe, ob Änderungen/Verbesserungen erforderlich sind, sondern alles Hand und Fuß hätte. Daher könne er nicht nachvollziehen, wie der Starttermin 01.04. eingehalten werden könne und bot erneut Hilfe von Seiten der Politik an.
Frau Schobert wünschte sich, dass die Sprachstanderhebung auf Augenhöhe mit den Tages-einrichtungen erfolge und auch die bereits in Dortmund laufenden Sprachstandserhebungen berücksichtigt werden.
Herr Prause hielt fest, ob das Gesetz durchgeführt wird oder nicht, sei nicht mehr diskutabel, es muss umgesetzt werden. Auch die Diskussion im Ausschuss habe keinerlei Einfluss auf die Durchführung der gesetzlichen Regelung.
Herr Bandulewitz versicherte, die Sorge sei unbegründet, dass die Umsetzung im vorge-gebenen zeitlichen Rahmen nicht erfolgen könne. Zwar bedeute es einen Riesenaufwand, aber es werde bewältigt werden. Entscheidend sei nicht der Stichtag 01.04, sondern es gehe darum, dass die 1. Stufe in den Tageseinrichtungen wie vorhin geschildert durchgeführt wird. Das werde im März erfolgen, d.h. es solle möglichst vor den Osterferien beendet sein.
Die 2. Stufe werde allein von den Lehrkräften durchgeführt - entweder in der Schule oder in der Tageseinrichtung. Letzteres würde er sehr begrüßen, weil das Kind dann in seiner vertrauten Umgebung sei und es nicht unter Umständen zu einer Sprachverweigerung komme. Wichtig sei, dass man sehr einfühlsam vorgehe und das Kind nicht verschrecke.
Mit der Bezirksregierung wurde ein Evaluationsbogen entworfen, der vom Unterrichtsausfall (der nach Möglichkeit vermieden werden soll) bis zu pädagogischen Aspekten alles erfassen wird.
Für die Förderung selbst sei die Schule/Schulaufsicht nicht mehr Ansprechpartner.
Hinsichtlich des angesprochenen Verfahrens führte er aus, wenn der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Fördermaßnahme nicht nachgekommen werde, bestehe - wie bei einem Schulversäumnis – die Möglichkeit der Heranziehung zu einem Bußgeld. Der Rechtsweg bleibe den Eltern unbenommen.
Herr Harder teilte mit, es gebe zur Zeit eine ganze Reihe von Fragen, die noch nicht beant-wortet werden könnten.
Nach den Ausführungen von Herrn Bandulewitz höre die Zuständigkeit der Schulaufsicht mit Abschluss der Sprachstandserhebung auf. Zu dem weiteren Verfahren wären zur Zeit noch keine Aussagen möglich. Das Jugendamt könne dem Träger zunächst einmal nicht vor-schreiben, in einer bestimmten Form Sprachförderung zu betreiben. Bereits in der Ver-gangenheit habe es ein breit gefächertes Angebot in Dortmund gegeben. Inwieweit dieses Angebot auch in Zukunft aufrechterhalten oder inwieweit es in das neue System überführt werde, stehe im Moment noch nicht fest. Bei der in dem Konsenspapier aufgeführten gesonderten Förderung von Sprachförderung handele es sich um eine Absichtserklärung. Sicherlich werde das geschehen, aber der Zeitpunkt stehe noch nicht fest. Das weiter-entwickelte GTK soll ab 01.08.2008 in Kraft treten. Von daher gebe es in dem gesamten Gefüge sicherlich inhaltlich einen Bruch, das müsse man realistisch so sehen.
Die Aufgaben, die die Familienzentren (in Dortmund bisher 7, in der nächsten Stufe Ausbau auf 25) dann zukünftig erfüllen müssen, seien ebenfalls noch unklar.
Diese Fragen würden auch ein Thema in der großen Runde mit den Leiter/innen der Trägerstrukturen sein.
Fakt sei, dass man sich den Anforderungen stellen müsse, dabei sehe er die Verpflichtung sowohl bei der Schulaufsicht als auch bei den Trägern von Tageseinrichtungen insgesamt.
Herr Sohn stellte fest, das Ganze bedeute nicht nur eine Menge an Arbeit in den einzelnen Einrichtungen, sondern erfordere auch Geld. Daher habe das Jugendamt seiner Auffassung nach die Verpflichtung, die eben erwähnte große Runde der Träger einzuberufen, um gemeinsam die offenen Fragen zu klären.
Herr Frebel merkte an, in vielen Punkte würde Sprachförderung von Eltern, Pädagogen u.a. eingefordert. Daher sei das mit diesem Verfahren gewählte Ziel richtig. Allerdings komme es jetzt zu einer staatlichen Kontrolle, die einen schwerwiegenden – sicherlich berechtigten - Grundrechtseingriff darstelle. Wenn es unter Umständen zu einem beschwerenden Verwaltungsakt komme, dann müsse das Verfahren rechtlich sauber sein.
Frau Beschorner sah ebenfalls eine Reihe ungeklärter Fragen bezogen auf die zusätzliche Belastung der Pädagogen aus dem Bereich Schule und Tageseinrichtung, den evtl. Wegfall anderer Aufgaben bei nicht ausreichender Unterstützung u. a..
Bislang sei es gute Praxis gewesen, in Zusammenarbeit mit Kinderärzten, Logopäden und Eltern in Richtung Unterstützung in der Erziehungsarbeit zu wirken. Dabei scheine es eine große Veränderung im Sinne der Verpflichtung zu geben, wobei sie die Auswirkungen – weder positiv noch negativ – im Augenblick einschätzen könne.
Für Herrn Sohn zeigte die Diskussion, dass es einen großen Bedarf an Aufklärung gebe. Da sei die Verwaltung als Ganzes gefordert. Zwar gehöre die Schulaufsicht nicht zur Verwaltung, gleichwohl müssten „Verwaltungen“ miteinander arbeiten. Er schlug vor, in naher Zukunft dem Ausschuss eine Vorlage mit der Beschreibung des abgestimmten Vorgehens vorzulegen.
Das wurde von Herrn Harder zugesichert.
Herr Bandulewitz teilte mit, es habe bereits – ebenfalls gesetzlich verankert – Sprachstands-feststellung der Kinder im Rahmen der Anmeldung zur Schule gegeben. Kinder, bei denen Sprachdefizite erkannt wurden, seien in Sprachförderkurse eingewiesen worden. Das sei allerdings mehr auf freiwilliger Basis erfolgt. Die Kurse fanden in den Schulen oder in den Tageseinrichtungen statt (pro Jahrgang bis zu 2.000 Kinder). Man habe ebenfalls geprüft, ob das Kind evtl. eine außerschulische Fördermaßnahme benötigt (z. B. bei einem Logopäden) oder ob eine Sprachbehinderung vorliegt und man ein sog. Feststellungsverfahren einleiten muss.
Die Schulaufsicht habe einen bestimmten Part zu erfüllen, einige Fragen könnten nur vom Ministerium beantwortet werden. Er erhoffe sich aber, wenn ein derartiger Aufwand betrieben werden, dass frühzeitig darauf geachtet wird, welche Partner einbezogen werden müssen. Es sei die Pflicht der Beteiligten, einem Kind mit Sprachstörungen rechtzeitig Hilfe zukommen zu lassen, damit es bei Eintritt in die Schule nach Möglichkeit am normalen Schulbetrieb in einer Regelklasse teilnehmen kann.
Herr Weintz zeigte sich erschrocken über das Ausmaß an Arbeit, das noch zu bewältigen ist. Es sei noch einiges an Abstimmungsarbeit zu leisten. Er bat die Verwaltung, in den Bericht eine Zeitplanung aufzunehmen („Etappenziele“). Im Herbst würden die ersten Ergebnisse vorliegen und dann müsse schnell gehandelt werden. Kinder hätten nur eine Schulkarriere.
Herr Harder stellte klar, dass dieses Verfahren von der Landesregierung auf den Weg gebracht wurde, ohne die Jugendämter – wie auch bei den Familienzentren - in irgendeiner Form einzubeziehen. Es sei nachvollziehbar, dass die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen abzuarbeiten seien. Allerdings müsse man nach seiner Auffassung auch noch mal in den Blick nehmen, wer nun verantwortlich ist und die Angelegenheit nach vorn bringen muss. Dass es nötig ist, aufeinander zuzugehen und auch diese Dinge weiterzuentwickeln im Sinne der Kinder, sei unstrittig.
zu TOP 2.4
Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Frau Liedschulte meldete für die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf an.
Der Kinder- und Jugendausschuss kam überein, die Vorlage in der nächsten Sitzung zu diskutieren.
zu TOP 2.5
Nutzung von städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugendhilfe – Erfahrungsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06958-06)
Frau Liedschulte vermisste in der Vorlage eine kurze Beschreibung der inhaltlichen Schwer-punkte der Träger. In den drei Einrichtungen würde wirklich gute Arbeit geleistet und sie hätten tolle Konzepte, daher wären einige Sätze wünschenswert gewesen.
Herr Sohn machte kurz darauf aufmerksam, dass die Einrichtungen teilweise noch in der Erprobungsphase seien und nach Abschluss ein Endbericht erwartet werde.
Auch Herr Oppermann teilte die Auffassung, dass einige erläuternde Ausführungen in der Vorlage durchaus angebracht gewesen wären. Bei der Übergabe der Einrichtungen an die Träger der freien Jugendhilfe ging es um mehr als nur bedarfsgerechte Absicherung des Standortes. Es sollte außerdem eine entsprechende Varianz im Angebot entstehen.
Frau Schobert schloss sich den Ausführungen ihres Vorredners an. Die in der Vorlage beschrieben Träger hätten einen Standard gesetzt, den man in Dortmund möglicherweise nicht mehr unterschreiten möchte. Das könnten Kriterien für städt. Einrichtungen und für die Entscheidung über zukünftige Trägerschaften sein.
Herr Bösebeck betonte, von beiden Partnern (Kommune und Träger der freien Jugendhilfe) werde hervorragende Arbeit in den verschiedensten Einrichtungen geleistet.
Er schlug vor, dass die jeweiligen Träger der früheren städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen dem Kinder- und Jugendausschuss einen Bericht über die Arbeit in den vergangenen Jahren und ihre Ziele vorlegen, und sagte zu, die Träger anzusprechen.
Dem Vorschlag wurde nicht widersprochen.
Herr Sohn bat um Vorstellung in einer der nächsten Sitzungen.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht des obengenannten Modellversuches zur Kenntnis und stellt fest, dass er unter Berücksichtigung
- der vertraglichen Vereinbarung,
- der konzeptionellen Grundlagen der Einrichtungen,
- des Leitfadens zur Zusammenarbeit zwischen Träger und Besucher
erfolgreich verlaufen ist. Das Ziel des Modellversuches, die Standorte und die Qualität der offenen Kinder- und Jugendarbeit bedarfsgerecht zu sichern, wurde erreicht.
zu TOP 2.6
Bericht über die Dortmunder Jugendkonferenzen im Jahr 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07888-07)
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht über die Dortmunder Jugendkonferenzen zur Kenntnis
zu TOP 2.7
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -
hier: II. Bauabschnitt - Erhöhung des Kostenrahmens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07933-07)
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 07933-07-E1)
Herr Bösebeck führte kurz in die Vorlage ein.
Auf Nachfrage von Herrn Frebel teilte er mit, bei den Minderauszahlungen bei der Finanzstelle 51_1000301 0001 handele es sich um investive Finanzmittel (51/4), die einmalig für 2008 aus dieser Haushaltsstelle zur Verfügung gestellt werden. Mobiliar, Medientechnik u. a. werde nach Möglichkeit bereits in 2007 angeschafft und alles andere entsprechend geschoben, da man dem Big Tipi Priorität eingeräumt habe.
Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig (12 ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat erhöht den Kostenrahmen für die Maßnahme "Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -" (II. Bauabschnitt) für die Erstellung des multifunktionalen Gebäudekomplexes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen von 1.762.998,00 Euro auf 1.895.000,00 Euro.
zu TOP 2.8
Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule - Umsetzung der Prioritätenliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07775-07)
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 07775-07-E4)
Herr Burkholz führte in die Vorlage ein.
Auf Nachfrage von Herrn Frebel erläuterte Herr Burkholz, in den Planungen des Landes und der Kommune sei man von einer erforderlichen Bedarfsabdeckung von 25 % ausgegangen. Mit der Endausbaustufe werde in Dortmund ein Bedarf von 37 % abgedeckt. Damit liege man weit über dem geplanten Bedarf. Ob das in 2009 oder 2010 der endgültige Bedarf sei, könne jetzt noch nicht gesagt werden.
Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Ergänzung der Prioritätenliste zum Ausbau der Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2007/2008 unter der Vorraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft, Bildung und Betreuung" zur Verfügung gestellt werden.
3. Anträge / Anfragen
zu TOP 3.1
Novellierung des GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder)
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07963-07)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07963-07-E1)
Informationen des Städtetages NRW
(Drucksache Nr.: 07963-07-E2)
Frau Nolte bezog sich auf die vor der Sitzung verteilten umfangreichen Informationen des Städtetages Nordrhein-Westfalen, in die man sich zunächst einlesen müsse.
Anschließend begründete sie kurz den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Bonekamp führte aus, mit der Novellierung des GTK würden sich massive Auswirkungen ergeben (3 Gruppentypen mit neuen Altersgruppen, unterschiedliche Öffnungszeiten u.a.). Im Augenblick sei es noch nicht möglich, genaue Aussagen zu den Angebotsstrukturen zu machen. Das Jugendamt wäre damit beschäftigt, erste Berechnungen vorzunehmen. Es sei aber abzusehen, dass es gravierende Veränderungen geben werde.
Frau Middendorf zeigte sich verwundert über den Antrag. Bereits im Betriebsausschuss FABIDO sei darauf hingewiesen worden, dass wegen der fehlenden Grundlagen noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können. Von daher mache der Antrag aus ihrer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.
Dem widersprach Herr Frebel. Schließlich müsse Dortmund später versuchen, die Arbeit zu leisten, die sich aus diesen Umstrukturierungen ergibt. Daher wären im Vorfeld frühzeitige Informationen durchaus angebracht.
Er schlug vor, die Informationen des Städtetages NRW noch einmal auf die Tagesordnung zu nehmen, ggf. bereits für die nächste Sitzung.
Auch Herr Sohn sah das Erfordernis, den momentanen Stand der Novellierung zu erläutern und den Ausschuss regelmäßig über die weitere Entwicklung bzw. Folgen zu unterrichten.
Nach Auskunft von Herrn Harder gebe es noch keinen Gesetzentwurf. Der sog. Referenten-entwurf werde erwartet. In dem verteilten Konsenspapier seien die Eckpunkte dargestellt, auf die sich die große Trägergemeinschaft geeinigt habe. Insgesamt gesehen werde in diesem und auch im nächsten Jahr ein Riesenpaket an Arbeit zu bewältigen sein. Welche Angebotsstruktur sich zukünftig in Dortmund entwickelt, müsse intensiv mit den Trägern und auch den Eltern abgestimmt werden.
Er sagte zu, den Ausschuss regelmäßig über die Entwicklungen zu unterrichten.
Für Herrn Oppermann machte der gemeinsame Antrag schon vor dem Hintergrund Sinn, dass im Betriebsausschuss FABIDO die Träger der freien Jugendhilfe nicht vertreten sind und sehr wohl ein berechtigtes Interesse hätten, die geplanten Entwicklungen nachvollziehen zu können.
Frau Schobert teilte mit, auch die Wohlfahrtsverbände könnten die Auswirkungen z. Z. nicht beurteilen. Sie gehe aber davon aus, dass bestimmte Qualitätsstandards nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Auch gebe es immer neue Anforderungen an die Tageseinrichtungen für Kinder. Die daraus resultierenden Folgen müssten gemeinsam erörtert werden. Das sei auch bereits bisher gute Tradition gewesen. Dazu gehöre auch, dass der Ausschuss über aktuelle Entwicklungen informiert werde.
Nach den Ausführungen von Herrn Schade-Homann gebe es bei der Ev. Kirche ebenfalls eine ganze Reihe offener Fragen. Zur Zeit würden die Eckpunkte zur zukünftigen Finanzstruktur durchgerechnet. Aussagen zu den Inhalten, pädagogischen Aspekten lägen noch nicht vor. Daher würden der Referentenentwurf bzw. die Ausführungsgesetze und –bestimmungen mit Ungeduld erwartet. Ob man mit dem Kompromiss zufrieden sein könne, werde sich zeigen.
Frau Liedschulte vertrat die Auffassung, es wäre besser, zunächst den Gesetzentwurf abzuwarten und dann darüber zu diskutieren.
Herr Frebel betonte, es gehe darum, die Auswirkungen für Dortmund in finanzieller und pädagogischer Hinsicht frühzeitig mit der Fachwelt und den Trägern zu besprechen.
Da Herr Harder bereits eine regelmäßige Berichterstattung zugesichert habe, sei nach Ansicht der Antragsteller eine Abstimmung über folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr erforderlich:
„Darüber hinaus soll regelmäßig im Ausschuss über neue Entwicklungen, Veränderungen in der Angebotsstruktur, finanzielle Auswirkungen und deren Konsequenzen berichtet werden.“
zu TOP 3.2
Situation von Jugendlichen in Brackel, Asseln und Wickede
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07964-07)
Wurde im Zusammenhang mit TOP 2.1 behandelt.
zu TOP 3.3
Einrichtung eines Arbeitskreises "Jugend im Stadtbezirk"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07936-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07936-07-E1)
Wurde im Zusammenhang mit TOP 2.1 behandelt.
zu TOP 3.4
Einsatz von Streetworkern
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07937-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07937-07-E1)
Wurde im Zusammenhang mit TOP 2.1 behandelt.
zu TOP 3.5
Sprachstandserhebung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07938-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07938-07-E1)
Wurde nach TOP 2.3 behandelt.
zu TOP 3.6
Öffnungszeiten Jugendfreizeiteinrichtungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07951-07)
Wurde im Zusammenhang mit TOP 2.1 behandelt.
zu TOP 4.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
Herr Bösebeck berichtete aus den Bezirksvertretungen (s. Anlage).
Herr Sohn wies darauf hin, bei der Durchsicht der Tagesordnungen der Bezirksvertretungen seien ihm einige auch den Ausschuss interessierende Punkte aufgefallen. Es sei vereinbart worden, den Ausschuss zu unterrichten, sobald die Erledigung der Anfragen/Bitten um Stellungnahmen durch die Verwaltung erfolgt ist.
zu TOP 5.
Mitteilungen des Vorsitzenden
- unbesetzt –
Herr Sohn beendete die Sitzung um 19.00 Uhr.
Sohn Middendorf Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
Anlage zu TOP 3.6
Öffnungszeiten.pdf
Anlagen zu TOP 4.
antwort bezirksvertretung huckarde.pdf antwort bezirksvertretung innenstdt-ost.pdf Bolzplatz Menglinghausen.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus