Niederschrift (öffentlich)
über die 11. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 10.05.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas abwesend
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
Rm Keßler i. V. für sB Lührs
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel
Rm Dsicheu Djine
sB Feltmann i. V. für Rm Frebel
Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende abwesend
CDU
Rm Hoffmann
Rm Polomski-Tölle
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert
Die Linke +
Rm Karacakurtoglu ab 15:10 Uhr
sB Martinschledde
AfD
Rm Bohnhof abwesend
FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold
Die Partei
Rm Diwisch
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat abwesend
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda abwesend
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Legeler, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Stemann (FB 80)
Frau Heinsch (FB 53)
Herr Gutzmerow (FB 80)
Herr Rüddenclau (FB 20)
Herr Szernus (3/Dez)
Herr Sauer (FB 37)
Herr Makowka (FB 52)
Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Wosny, 8/Dez stellv. Schriftführerin
Herr Struß (3/Dez)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 11. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 10.05.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29.03.2022
2. Beratung von Eingaben
2.1 Rauchverbot in Schwimmbädern
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24280-22)
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Sachstand Coronavirus
Regelmäßiger Bericht des Dezernates 3
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Vorstellung des Amsterdamer Modells durch den Nachtbeauftragten
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23181-21-E1)
mündliche Berichterstattung durch Herrn Stemann
4.1.2 Verbesserung der Situation auf dem Osten- und Westenhellweg sowie in der Dortmunder Innenstadt
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24069-22-E1)
Sie erhalten die Stellungnahme der Verwaltung mit dem Nachversand.
4.1.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.04.2022
(Drucksache Nr.: 22100-21-E43)
4.1.4 Verbesserungen beim Katastrophenschutz
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21788-21-E1)
mündlicher Bericht durch Herrn Aschenbrenner
4.1.5 Flughafenfeuerwehr
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24083-22-E1)
Sie erhalten die Stellungnahme der Verwaltung mit dem Nachversand.
4.1.6 Veterinäramt: Schliefenanlage
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23559-22-E4)
Sie erhalten die Stellungnahme der Verwaltung mit dem Nachversand.
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Bahnhofsumfeld
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24460-22)
4.2.2 Raser- und Poserszene
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24535-22)
4.2.3 Flächennutzung des Areals am Kaiser-Wilhelm-Denkmal Hohensyburg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24536-22)
4.2.4 Lärmblitzer
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24574-22)
4.2.5 Umgang mit ukrainischen Kriegsflüchtlingen und Drittstaatlern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24550-22)
4.2.6 Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24548-22)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Prostitution in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022
(Drucksache Nr.: 24140-22)
4.3.2 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
- unbesetzt -
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
5.5.2 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)
5.5.3 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Dr. Lyding-Lichterfeld benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die CDU-Fraktion zieht den folgenden Tagesordnungspunkt zurück:
4.2.2 Raser- und Poserszene
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24535-22)
Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29.03.2022
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um Ergänzung des Ergebnisses in TOP 4.1.9 „Sachstandsbericht Digitale Schnellmeldungen“ aus der Sitzung vom 29.03.2022:
„Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich nach der Landtagswahl zur September-Sitzung“.
Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29.03.2022 wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Rauchverbot in Schwimmbädern
Eingabe
(Drucksache Nr.: 24280-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe einer Bürgerin vom 21.03.2022 vor:
„Lassen Sie mich kurz schildern, was mich (endlich) zu meiner Eingabe mit der dringenden Bitte um (i.m.S. positiven) Beschluss geführt hat:
Ich bin langjährige Schwimmbadbesucherin (Saisonkartenkäuferin und schwimme in den letzten Jahren vorwiegend im Volksbad, aber auch gern im Froschloch, wo ich auch früher schon oft war. Meine Wahrnehmung ist - das folgende Problem hat sich in den letzten Jahren verschärft: Im Volksbad liege (lag) ich gern an ruhigen Tagen am Plantschbecken. Bevor ich meine Matte ausrolle, muss ich in der Regel immer mehrere Kippen wegschnipsen, die dort trotz Rauchverbot liegen. Das erste, was ich im letzten Sommer machen musste, als ich nahe Springerbecken meine Matte hinlegen wollte war, fünf Kippen wegzuschnipsen - das Bad hatte erst wenige Tage geöffnet. Beides wiederholt sich ständig - im Prinzip egal, wo man liegen möchte, auch auf den Wiesen. Bittet man die RaucherInnen, ihre Kippen einzusammeln, fängt man sich das (längst) übliche Angepampe ein - bei manchen Leuten prinzipiell egal, wie man die Bitte formuliert (deswegen lasse ich es meistens). Ende des Sommers lag ich unter den Bäumen auf der Wiese. Zwei jungen Frauen mit einem
Babywagen (!) legten sich nicht weit von mir entfernt (es gab reichlich Platz). Eine der beiden fing eine Weile später an, einen Joint zu rauchen. Erst als ich mich lautstark beschwert habe, sind sie umgezogen. Es vergeht mittlerweile keine Woche, wo mich nicht irgendwo (Alltagsradlerin) im Dortmunder Raum eine Marihuanawolke anweht. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass das im Sommer und vor allem mit der Legalisierung (vor der Fachleute warnen, vor allem, was Jugendliche betrifft) zunehmen wird. Zudem kommt es mir so vor, dass Marihuanarauch länger/schwerer in der Luft liegt.
Ich weiß, dass Wasserpfeifen in den Bädern verboten sind. Aber Rauchen leider noch immer nicht. Ich möchte, dass Sie als Mitbeteiligte an der Sportwelt/den Schwimmbädern und vor allem auch als Mitverantwortliche für Kinder und Jugendliche (!) das Rauchen GENERELL IN ALLEN SCHWIMMBÄDERN (auf allen Liegeflächen) verbieten - bzw. es auf den jeweiligen Gastrobereich und ggf. einen abgeteilten Wiesenbereich (ähnlich wie an Bahnhöfen) beschränken!
Meine Argumente (teils s.o.):
1. Gesundheitsschutz für die Mehrheit der nicht rauchenden Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche.
2. Aktiver Umweltschutz - Kippen stellen nachweislich eine erhebliche Umwelt-/Gewässerbelastung dar, deren absolut selbstverständliche "Entsorgung" in der Umwelt zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die aber niemals geahndet wird.
2. Es rauchen "nur" noch etwa 25% - also eine deutliche Minderheit (RaucherInnen stellen keine schützenswerte Minderheit dar - sie sind ja kein indigenes Volk)
3. Krankheitsausgaben übersteigen die Steuereinnahmen bei weitem.
4. Konfliktvermeidung (s.o.) - ich weiß vom Badpersonal, dass auch sie immer wieder Stress mit Rauchern haben.
5. Nichtrauchen ist aktiver Klimaschutz (s.u.)
6. Aufstellen von "Kippenautomaten" in Raucherbereichen
Meiner Erfahrung nach finden es RaucherInnen oftmals sogar gut, wenn sie hier und da nicht rauchen dürfen, da sie dann weniger Zigaretten konsumieren. Zumindest ist das meine persönliche Erfahrung Sicherlich würde, angenommen, Sie würden sich tatsächlich zu einem umfassenden Rauchverbot entscheiden können, noch immer hier und da auf den Liegeflächen geraucht werden - auf den Bahnhöfen ist es ja auch so. Doch die Mehrheit würde sich - vor allem, wenn man die Menschen aufklärt und mit ihnen spricht - sehr wahrscheinlich an so ein Verbot halten (ist auf den Bahnhöfen auch so). Man muss mit den Menschen sprechen, das ist die Grundvoraussetzung. Und ggf. gelegentlich mal - wie es ja in Corona auch geklappt hat - das Ordnungsamt durch die Bäder laufen lassen (weggeworfenen Kippen können bis zu 100 Euro Bußgeld kosten!). Anbei noch zwei Adressen zum Stichwort Rauchen und Klimawandel - aus Spektrum der Wissenschaft und Ökotest. Und – der Kippenautomat. Wäre sicherlich gut aufstellbar im Gastrobereich der Bäder.
Rauchen trägt zum Klimawandel bei - ÖKO-TEST (oekotest.de)
Rauchen trägt massiv zum Klimawandel bei und vergiftet Mensch und Tier - Spektrum der
Wissenschaft https://TobaCycle - Das Sammelsystem für Zigarettenkippen – Tobacycle
Ich bitte wirklich SEHR um eine nichtraucherfreundliche - dabei die Rauchenden in Grenzen
tolerierende - Regelung, die letztendlich ALLEN zugute kommen würde (vergessen Sie nicht die sicherlich weitgehend POSITIVE Presse, die Sie sicherlich bundesweit bekämen!). …“
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.04.2022 vor:
„… zur Beantwortung der Anfrage wurde die Sportwelt Dortmund gGmbH gebeten, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wird in der Anlage zur Verfügung gestellt.“
Ergänzend hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Sportwelt Dortmund gGmbH vom 06.04.2022 vor:
„…auf die uns am 05.04.2022 übermittelte Eingabe der Beschwerdeführerin nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Badleiter Froschloch und Volkspark haben übereinstimmend versichert, dass die Sicherheit und Sauberkeit der Bäder höchste Priorität haben und selbstverständlich regelmäßig nicht nur die Gebäude und Sanitäranlagen, sondern auch die Freiflächen und Liegewiesen gereinigt werden. Unsere weit überwiegend sehr positiven Bewertungen in den sozialen Medien bestätigen dies. Als überzeugter Nichtraucher kann ich allerdings auch die Beschwerdeführerin verstehen, denn unbelehrbare, rauchende Mitmenschen gibt es auch unter den Freibadbesucher*innen. Die Aufgabe der Sportwelt Dortmund gGmbH ist der Betrieb von Schwimmbädern. Einen Erziehungsauftrag unseren Gästen gegenüber haben wir nicht. Die von der Beschwerdeführerin beschriebenen Fälle mögen sich so zugetragen haben.
Das ist mehrere Monate nach dem Ende der Freibadsaison nicht mehr zu klären.
Nach Aussage der Badleiter gibt es seit vielen Jahren eine Freibadbesucherin, die sich regelmäßig (auch schriftlich) für den Nichtraucherschutz in den Bädern massiv engagiert.
Wenn es im Einzelfall Beschwerden über oder Streit zwischen den Gästen gibt, versucht die Badleitung als guter Gastgeber natürlich zu vermitteln. Konkrete Beschwerden werden immer sofort bearbeitet und die Ursache möglichst abgestellt. Die Beschwerdeführerin wünscht ein seitens der Stadt Dortmund festgeschriebenes Rauchverbot in den Freibädern - zumindest in Teilflächen. Dies gibt es bereits, insbesondere im Kinderbereich. Bei der Durchsetzung machen unsere Mitarbeiter*innen allerdings die gleichen Erfahrungen, die die Beschwerdeführerin schildert, denn es mangelt bei einigen wenigen unserer Gäste leider an
Einsicht und Rücksichtnahme. Ein generelles Rauchverbot würde dies nicht ändern. …“
Die Petentin erläutert ihre schriftliche Eingabe und fordert erneut ein Verbot des Konsums von Marihuana und die Einrichtung von Raucher-Zonen in den städtischen Freibädern. Als Argumente für ein Rauchverbot führt sie Gesundheits- und Umweltschutz-Aspekte und die Vermeidung von Konflikten zwischen Besuchern untereinander und mit dem Bäder-Personal an. Weiterhin schlägt sie vor, die Bäder mit Zigarettenstummel-Recyclingautomaten auszustatten.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) gibt hinsichtlich des geforderten Verbots von Marihuana-Konsum in Freibädern zu Bedenken, dass der Konsum an sich bereits illegal und ein weiteres Verbot somit nicht möglich sei.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) begrüßt den Vorschlag der Einrichtung von Raucher-Zonen und Aufstellung von Zigarettenstummel-Automaten in den städtischen Freibädern. Er kritisiert die Stellungnahme der Verwaltung insofern, dass sie keine konkreten Angaben zu bestehenden Regelungen zu den erwähnten Rauchverbots-Zonen enthalte. Beispielsweise gebe es auf der Website der Sportwelt keine Informationen zum Rauchverbot in Freibädern. Weiterhin möchte er wissen, ob in den Bädern entsprechende Schilder aufgestellt sind.
Auch Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke+) setzt sich ausdrücklich für die Anschaffung der Recyclingsysteme für Zigarettenkippen ein.
sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet die Sportwelt Dortmund gGmbH um konkrete Angaben zu den durch Zigarettenstummel verursachten Verunreinigungen in Freibädern. Sofern solche vorhanden seien, sollten entsprechende Raucher-Zonen definiert werden.
sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass bei der Einrichtung von Raucherzonen auf Barrierefreiheit zu achten ist.
Herr Makowka (Sportwelt Dortmund gGmbH) steht den Vorschlägen der Petentin grundsätzlich positiv gegenüber. Man sei bereit, konkrete Vorschläge der Petentin kurzfristig umzusetzen. Die Badleiter sorgten gewissenhaft für Sauberkeit und gingen bei Bedarf auf Beschwerden der nichtrauchenden Badegäste ein. Allerdings könne man die rauchenden Besucher nicht umerziehen. Ein generelles Rauchverbot könne nicht durchgesetzt werden aber es könnten Raucherzonen eingerichtet werden.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet noch einmal um die Beantwortung seiner Frage, in welchen Bereichen bereits Rauchverbots-Zonen eingerichtet seien und wie darauf aufmerksam gemacht werde (Website, Schilder im Bad). Gerne könne diese Antwort schriftlich zur nächsten Sitzung erfolgen.
Herr Makowka teilt mit, nach Auskunft der Badleiter stünden bereits Schilder im Bereich der Kinderbecken.
Der Vorsitzende Herr Weber bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen, ob es aktuell Schilder o.ä. Informationen für Raucher- oder Rauchverbots-Zonen gebe und ob und wo weitere Zonen eingerichtet werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Stellungnahme der Sportwelt Dortmund gGmbH zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 3.1
Sachstand Coronavirus
StR Dahmen teilt mit, dass der Punkt „Sachstand Coronavirus“ zukünftig nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt wird, da es keine städtischen Maßnahmen mehr in diesem Bereich gebe.
Er geht an dieser Stelle kurz auf den aktuellen Sachstand der Vorlage für die Ausschreibung des/r ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten ein, die am Morgen vom Verwaltungsvorstand beschlossen worden sei.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) plädiert dafür, den TOP „Sachstand Coronavirus“ auf der Tagesordnung zu belassen. Wenn es keinen Bericht gebe, könne man dies unter dem Punkt dokumentieren. Da zu erwarten sei, dass das Thema wieder behandelt werden müsse, habe man den TOP bei Bedarf noch auf der Tagesordnung.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) erkundigt sich nach der Bewerbungsfrist im Ausschreibungsverfahren Tierschutzbeauftragter.
Weiterhin stellt er Fragen zu den Abschleppmaßnahmen in Dorstfeld im Vorfeld der Demonstrationen zum 1. Mai.
StR Dahmen versichert, alle bis zum Auswahltermin mit den Fraktionssprechern eingehenden Bewerbungen für die Stelle des/r ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten würden berücksichtigt, unabhängig von einem fixen Fristende.
Zu den Fragen zur Demonstration stellt er klar, dass die Polizei hier federführend zuständig sei.
Frau Siekmann (FB 32) beschreibt kurz das Verfahren zur Genehmigung und Durchführung einer Demonstration und die Sanktionierung der Menschen, deren Fahrzeuge im Bereich der Demonstration im Vorfeld abgeschleppt werden mussten. Weiterhin stellt sie die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsamt in diesen Fällen dar.
Der Vorsitzende Herr Weber bittet die Mitglieder, weitere Fragen zu dem Thema zur nächsten Sitzung schriftlich zu stellen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Vorstellung des Amsterdamer Modells durch den Nachtbeauftragten
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23181-21-E1)
Der „Nachtbeauftragte“ der Stadt Dortmund, Herr Stemann (FB 80) stellt zunächst klar, dass es sich bei dem Modell „Dortmund Guides“ nicht um das sog. „Amsterdamer Modell“ handelt. Vielmehr sei dieses Projekt in und für Dortmund entwickelt worden. Anhand einer Präsentation (s. Anlage 1) erklärt er die umfassenden Maßnahmen des Projekts mit unterschiedlichen Beteiligten inner- und außerhalb der Verwaltung, mit dem Ziel, das Dortmunder Nachtleben attraktiver und sicherer zu gestalten. Die Akquise von studentischen Mitarbeitern für die Dortmund Guides gestalte sich allerdings schwierig.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) möchte wissen, warum die Stelle bei der Wirtschaftsförderung angegliedert ist.
StR Dahmen erklärt, es sei in dieser Position einfacher, ein vertrauensvolles Verhältnis sowohl zur organisierten als auch zur nichtorganisierten Nachtszene aufzubauen, wenn die Stelle der Wirtschaftsförderung zugeordnet sei und nicht, wie zunächst angedacht, dem Ordnungsdezernat.
Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke+) kritisiert, es gebe noch zu wenig Angebote für Jugendliche im Dortmunder Nachtleben. Sie fragt, ob in diese Richtung ein Bedarf ermittelt wurde und an entsprechenden Angeboten gearbeitet werde.
Herr Stemann hebt hervor, dass es eine umfangreiche, über die Stadtgrenze hinaus bekannte, Club-Szene in Dortmund gebe, die sogar während der Pandemie weiter betrieben wurde. Die geplanten Maßnahmen hätten das Ziel, das Nachtleben sicherer zu gestalten, um eine weitere Belebung herbeizuführen.
sB Feltmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, wie man auf die Anzahl der benötigten „Guides“ gekommen sei und ob es geplant sei, die „Guides“ an weiteren Hotspots einzusetzen. Weiterhin möchte er wissen, ob das Projekt nach einer gewissen Zeit evaluiert wird.
Herr Stemann berichtet, die Anzahl der „Guides“ hätte sich aus den Erfahrungen in anderen Städten ergeben und das entsprechende Budget hierfür sei eine Grundvoraussetzung für den Erfolg des Projekts. Als weitere Hotspots für einen erweiterten Einsatz eines mobilen Teams der „Guides“ kämen u.a. die Brückstraße/Konzerthaus oder der Phoenixsee/Phonix West in Betracht. Das Projekt laufe zunächst bis Ende September. Dann werde eine Auswertung durch die FH Dortmund und auch durch die Polizei erfolgen. Als Tool für die Auswertung gebe es ein digitales Tagebuch, in dem alle Vorfälle erfasst würden. Weiterhin gebe es einen wöchentlichen Jour fixe mit u.a. dem KOD und dem Grünflächenamt.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) möchte wissen, wie die weitere Zusammenarbeit mit der Kommunalpolitik geplant ist und wünscht einen Erfahrungsbericht nach Ende des Pilotprojekts. Weiterhin fragt er Herrn Stemann nach seiner Meinung zum Thema „Pfandringe“.
Herr Stemann teilt mit, nach seinen Erfahrungen auf der Möllerbrücke mit Glasflaschen im Gleisbett und auf der Straße halte er die Ausstattung der Mülleimer mit Pfandringen zur Abhilfe des Problems für sinnvoll.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Verbesserung der Situation auf dem Osten- und Westenhellweg sowie in der Dortmunder Innenstadt
Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2022
(Drucksache Nr.: 24069-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Antwort der Verwaltung vom 28.04.2022 zum Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 11.03.2022 (DS Nr.: 24069-22-E1) vor:
„… Ihre Fragestellungen beantworten wir wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Die Wirtschaftsförderung (WFDO) beschreibt grundsätzlich die Veränderung des
Einkaufsverhaltens: Der Rückgang der Nachfrage insbesondere im Textilbereich und der
zunehmende Online-Handel mit einer 24 Stunden Öffnungszeit führen zu einem massiven
Strukturwandel innerhalb der Innenstädte. Dies ist auch in Dortmund der Fall.
Kurzfristige Projektansätze
Ziel ist es kurzfristig Kund*innen und Gästen wieder Lust auf einen Besuch in der City zu
machen:
Seit mehreren Monaten gibt es eine enge Kooperation zwischen der Qualitätsroute, dem
Cityring und der Wirtschaftsförderung Dortmund, aus der Kampagnen wie ‚Gekauft in
Dortmund‘ oder die ‚Dortmund Vibes‘ entstanden sind. Mit diesen positiven Signalen soll die
Innenstadt als attraktive und sichere Einkaufsmeile beworben werden.
Vorbehaltlich einer Entscheidung durch den Verwaltungsvorstand beabsichtigt die WFDO,
die Ansiedlung von Startups, Einzelhändler*innen, kleiner Unternehmen, Handwerker*innen,
Kunsthandwerker*innen, Künstler*innen, Soloselbstständiger und Angehöriger der freien
Berufe zu unterstützen. Wenn vorgenannte Gruppen einen Leerstand in der Dortmunder City
(innerhalb des Wallrings) anmieten wollen, würde die WFDO diese finanziell im Rahmen
eines Wettbewerbsverfahrens unterstützen.
Weiterhin möchte die WFDO die Dortmunder City für junge Menschen attraktiver
präsentieren: So sollen sogenannte „Fotolocations“ etabliert und über Social Media bekannter
gemacht werden. Hierzu erarbeitet die WFDO aktuell eine erste Projektkonzeption.
Langfristige Konzepte
Die Stadt Dortmund erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Planungsbüro Stadt +
Handel eine Strategie für die Realisierung eines Citymanagements. Die City braucht aus
städtischer Sicht perspektivisch eine Mischung aus Handel, Gastronomie, Wohnen, Arbeiten,
Erlebnis und Kultur - und dies in einem sicheren Umfeld.
Ein wichtiges Akteursfeld sind die Eigentümer, hierzu will die WFDO auf diese zugehen. So
sollten zukünftig nicht nur die Erdgeschosse hochpreisig vermietet, sondern für das gesamte
Gebäude eine attraktive Nutzung erzielt werden.
Günstige Erdgeschossflächen könnten ferner dazu beitragen, dass sich auch inhabergeführte
Geschäfte mit einem individuellen Waren- oder Dienstleistungsangebot in den bevorzugten
Lagen ansiedeln.
Gemeinsames Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität der Innenstadt langfristig zu verbessern.
Dazu gehören Begrünungsmaßnahmen, die Anlage von Ruheinseln und ein attraktives
Ambiente durch den Ausbau der Beleuchtung oder Schaufenstergestaltung.
Leerstandssituation
Derzeit sichtbare Leerstände in sogenannten "A-Lagen" wie auf dem Westenhellweg können
aus Sicht der WFDO in der Regel schnell wieder vermietet werden.
Größere Leerstände wie die ehemalige Mayersche Buchhandlung oder der ehemalige Kaufhof
werden aktuell mit Unterstützung der WFDO in Kooperation mit den Eigentümern neuen
Nutzungskonzepten zugeführt.
Veranstaltungen und Aktionen
Innenstädte sind Orte für Geselligkeit, Kultur und Veranstaltungen.
Die WFDO sieht daher den Ausbau der Gastronomie mit der angeschlossenen
Außengastronomie als wichtigen Faktor zur Stärkung der urbanen Funktion.
Mit dem Wettbewerb ‚Geschmackstalente‘ führt die WFDO daher regelmäßig den bundesweit
ersten Gründungswettbewerb in der Gastronomie durch.
Veranstaltungen - als Anreiz die Innenstadt zu besuchen - konnten wegen der Corona-
Pandemie 2020 und 2021 kaum stattfinden.
Sofern es die pandemische Lage zulässt, listet die WFDO für 2022 eine Vielzahl an
unterschiedlichen Veranstaltungsformaten auf:
Den Auftakt hat das E-Bike Festival (01.-03. April 2022) gemacht. Als weitere
Veranstaltungen für 2022 sind u. a. geplant: Das Cityfest DortBunt am 27. Mai, das Street
Food & Music Festival vom 03.-06. Juni ‚FestiWall‘ am 12. Juni, das Street Beach Festival
vom 14.-17. Juli und Dortmund á la Carte vom 24.-28. August.
Die WFDO unterstützt Veranstalter*innen im Rahmen des Wirtschaftsprogramms ‚Neue
Stärke‘ in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung durch einen gesonderten Veranstaltungstopf,
für den jederzeit Anträge gestellt werden können.
Frage 4:
Die Drogenhilfeeinrichtung kick mit dem niedrigschwelligen Cafébereich, der
Drogentherapeutischen Ambulanz sowie dem Drogenkonsumraum ist im Januar 2020 kurz
vor Pandemiebeginn an den Standort am Grafenhof gezogen.
Im Zuge der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, musste der
Regelbetrieb kurz nach Eröffnung der Einrichtung massiv eingeschränkt werden. Gleiches
galt für weitere niedrigschwellige Hilfeangebote und Tagesaufenthaltsmöglichkeiten. Die
Nutzenden waren gezwungen sich verstärkt im öffentlichen Raum aufzuhalten, insbesondere
bei einer bestehenden Wohnungslosigkeit.
Regelmäßige enge Abstimmungen zwischen Gesundheitsamt, Ordnungsamt, der Polizei und
den Trägern der niedrigschwelligen Drogenhilfe dienen dazu, auf sich verändernde
Situationen im öffentlichen Raum sowie auf die Versorgung der Klientel kurzfristig
zielgerichtet reagieren zu können. Die Präsenz von Ordnungsamt, Polizei und dem
Sicherheitsdienst wurde am neuen Standort deutlich verstärkt.
Der Standort am Grafenhof hat sich bei den drogengebrauchenden Menschen
zwischenzeitlich etabliert. Allerdings sind die Nutzendenzahlen (noch) nicht auf dem Niveau
wie vor Pandemiebeginn bzw. vor dem Umzug. Die Zahl der täglichen Konsumvorgänge war
mit durchschnittlich 171,5 im 4. Quartal 2019 vor dem Umzug der höchste Stand seit
Bestehen der Einrichtung. Im 4. Quartal 2021 waren 104,3 Konsumvorgänge täglich zu
verzeichnen. Eine Rückkehr zum Regelbetrieb erfolgte im Oktober 2021. Sinnvoll scheint es,
die Entwicklungen an dem Standort im Regelbetrieb weiter zu beobachten.
Eine Verlagerung des Standortes würde vermutlich zu einer Entlastung des unmittelbaren
Nahbereiches am Grafenhof führen. Es würde folglich zu einer stärkeren Frequentierung in
anderen Bereichen der Innenstadt führen. Drogenabhängige Menschen werden sich
unabhängig von einem Standort weiterhin im Innenstadtbereich, insbesondere in den von
Besuchenden stark frequentierten Bereichen aufhalten. In diesem Zusammenhang wird auf
die Ausführungen zu den dezentralen Angeboten verwiesen.
Frage 5:
Die bestehenden vielfältigen Angebote des Drogenhilfesystems befinden sich bereits zum
überwiegenden Teil außerhalb des Innenstadtbereiches.
So sind die in PUR e.V. organisierten substituierenden Arztpraxen über das gesamte
Stadtgebiet verteilt. Angebote des ambulant Betreuten Wohnens sind ebenso über das
Stadtgebiet verteilt. Die Therapie- und Adaptionseinrichtungen befinden sich weiter
außerhalb (Hörde, Hacheney, Stadtgrenze zu Schwerte). Diese Angebote richten sich
vordergründig an Drogenabhängige mit einer Abstinenzorientierung bzw. -fähigkeit.
Die Angebote im niedrigschwelligen Hilfebereich richten sich an drogenabhängige
Menschen, die aktuell über keine Abstinenzfähigkeit oder -motivation verfügen. Für diese
Zielgruppe sind die Angebote der Überlebenssicherung notwendig. Diese beiden Angebote
befinden sich im unmittelbaren Innenstadtbereich (Café Flash der DROBS/Soziales Zentrum
e.V. und café kick inkl. Drogenkonsumraum der aidshilfe dortmund e.v.).
Der Lebensmittelpunkt akut drogenkonsumierender Menschen, die zum Teil ebenfalls von
Wohnungslosigkeit betroffen sind, befindet sich in der Regel in den Innenstadtbereichen
sowie in der Nähe der Hauptbahnhöfe. Das lässt sich nicht pauschal daraus ableiten, dass sich die Hilfeangebote dort befinden. Die Möglichkeiten den Lebensunterhalt durch zum Beispiel Betteln zu bestreiten sind im Innenstadtbereich, insbesondere in den Fußgängerzonen deutlich attraktiver als in den Randgebieten bzw. in Wohn- oder Industriegebieten.
Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass sich außerhalb des Wallrings eine dichte
Wohnbebauung mit Kindergärten und Schulen anschließt. Eine Ansiedlung
niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote für akut konsumierende Menschen sollte dort eher
vermieden werden.
Angebote der niedrigschwelligen Drogenhilfe sollten sich in zentraler gut erreichbarer Lage
befinden, um die Zielgruppe zu erreichen. Ob Angebote außerhalb der Innenstadtbereiche zu
einer Entlastung für den öffentlichen innerstädtischen Raum führen würden, ist eher fraglich.
Frage 6:
Seit der Verlagerung des Drogenkonsumraumes an den jetzigen Standort haben der
Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei ihre Präsenz im Umfeld der Einrichtung bereits
deutlich erhöht. Dazu zählt nicht nur der unmittelbare Nahbereich des Drogenkonsumraumes
(Grafenhof, Martinstraße, Silberstraße, Oberer Westenhellweg), sondern auch die
angrenzenden Gebiete einschließlich des „Stadtgartens“. Wechselwirkungen und
Verlagerungstendenzen werden intensiv beobachtet und ordnungsbehördliche bzw.
polizeiliche Maßnahmen permanent lagebildorientiert angepasst.
Im fraglichen Bereich finden seither und bis heute unverändert mehrfach tägliche Streifen
uniformierter, aber auch zivil gekleideter Einsatzkräfte der Sicherheitspartner statt. Jedwede
Störungen werden von den Einsatzkräften mit niedriger Einschreitschwelle unterbunden und
Ordnungswidrigkeiten - gleich welcher Art - sanktioniert, beispielsweise aggressives Betteln,
Verrichten der Notdurft, Lärmimmissionen, öffentlicher Drogenkonsum, etc. Die Polizei
verfolgt Straftaten; dazu gehört auch der Handel und Besitz von Betäubungsmitteln.
Im Herbst des letzten Jahres erfolgte dort zudem über mehrere Wochen eine temporäre
Dauerpräsenz, verbunden mit der Einrichtung von sog. „Mobilen Wachen“ zu
unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten in der City. Letztere dienen dem
Ziel, die sichtbare Präsenz zu verstärken und gleichzeitig das subjektive Sicherheitsempfinden
der Bürgerschaft und Gäste dieser Stadt zu verbessern; sie werden unverändert bis heute
eingesetzt.
Diese Maßnahmen haben zu einer auch von Bürgerschaft und Einzelhandel wahrgenommenen und an die Ordnungsverwaltung rückgemeldeten Verbesserung der Situation geführt. Angesichts der Komplexität der Problematik sind aber unverändert die enge Kooperation und weitergehenden Maßnahmen der übrigen Beteiligten erforderlich, wie sie vorliegend beschrieben sind.
Darüber hinaus wird nach gegenwärtigem Planungsstand eine zusätzliche Stelle für ein*e
Sozialarbeiter*in im Drogenkonsumraum eingerichtet und spätestens zum 01.07.2022 besetzt.
Diese zusätzliche Fachkraft wird vorrangig im räumlichen Umfeld des Drogenkonsumraums
eingesetzt und soll noch stärker zur Reduzierung von Konsumvorgängen, Verunreinigungen
und Szenebildungen im Umfeld der Einrichtung beitragen sowie eine deeskalierende Rolle im
Beschwerdemanagement einnehmen.
Frage 7:
Im Rahmen der engen Kooperation mit dem Cityring und der Qualitätsroute wurde als
Sofortmaßnahme eine kleine "Sicherheitskonferenz" mit Beteiligung von Ordnungsamt (FB
32) und Stadt der Nachbarschaft (1/III) initiiert. Als Ergebnis wurden verstärkte Kontrollen
vor Ort - auch gemeinsam mit der Polizei - zugesagt und durchgeführt, um das offene Dealen
zu erschweren sowie mobile Wachen mit wechselnden Standorten und Einsatzzeiten
eingesetzt.
Frage 8:
Der Erhalt attraktiver und funktionierende Wochenmärkte in Dortmund ist zentrales Ziel des
Dortmunder Marktwesens. Der durch den Rat beschlossene Prüfprozess hat ergeben, dass dies im Gesamtzusammenhang einer Marketingstrategie für die Stadt Dortmund gesehen werden muss.
Die Durchführung und das Marketing für die Wochenmärkte, weiteren Märkte und Events in
der City ist in einer neuen Form aufzustellen und in das neue Amt für Marketing und
Stadtkommunikation einzubinden. Die Verwaltung wird hierzu den Gremien in diesem Jahr
einen Beschlussvorschlag vorlegen.
Das Konzept zur Attraktivitätssteigerung wird dann auf der Grundlage des vorliegenden
Gutachtens unter Beteiligung aller Akteure entwickelt und zur Entscheidung vorgelegt.
Frage 9:
Die vielen Baumaßnahmen in der Innenstadt und den Einfallstraßen begründen sich im
Wesentlichen aus dem Projekt "Wärmewende" (Fernwärmeausbau) der DEW21, hinzu
kommen die Bauarbeiten für den "Radwall" sowie der Breitbandausbau. In der Innenstadt ist
außerdem die Neugestaltung des Boulevard Kampstraße ein bedeutendes und zeitaufwändiges Bauprojekt.
Eine möglichst umfassende Abstimmung der diversen Baumaßnahmen (Stadt selbst und
Dritte) ist Aufgabe und Ziel der Baustellenkoordination im Tiefbauamt. Leider lassen sich
aber die Maßnahmen - vor allem angesichts der Häufung derselben - nicht immer in optimaler
Koordination hintereinander abarbeiten, um so die Gesamt-Bauzeit so weit wie möglich zu
verkürzen, da es u. a. eine Vielzahl von Beteiligten, Förderrichtlinien oder auch vertraglichen
Verpflichtungen zu berücksichtigen gilt. Während der Bauarbeiten stoßen die Baufirmen
zudem auch immer wieder auf unvorhersehbare Lagen (z. B. schwierige
Bodenbeschaffenheit, unerwartete Rohrleitungen, Kampfmittelverdachtspunkte mit ihren
Folgearbeiten oder auch archäologische Funde). Diese nicht planbaren Maßnahmen ziehen
Umplanungen und Verzögerungen nach sich. Letztlich führen auch die Auswirkungen der
Corona-Pandemie zu zusätzlichen Schwierigkeiten. Hier seien im Wesentlichen die
ausfallenden Arbeitskolonnen aufgrund von Erkrankungen sowie die erhöhten Lieferzeiten
für Baumaterialien genannt.
Die Fernwärmearbeiten der DEW21 sollen zum Ende des Jahres weitestgehend abgeschlossen sein. Der Ausbau des Radweges am Ostwall wird voraussichtlich im August fertigstellt sein. Ab Mai finden zwischen Brüderweg und Olpe Restarbeiten statt.
Die Baustellen von längerer Dauer und besonderer Bedeutung im Dortmunder Stadtgebiet
sind im Internet über Baustellen-online einsehbar unter:
Stadtportal dortmund.de - Leben in Dortmund - Planen, Bauen, Wohnen - Tiefbauamt -
Service - Baustellen online …“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 14.03.2022 (DS Nr.: 24080-22 –E1) vor:
„… zu der oben genannten Anfrage erfolgt die folgende Stellungnahme:
Frage 1:
Seit der Verlagerung des Drogenkonsumraumes an den jetzigen Standort haben der
Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei ihre Präsenz im Umfeld der Einrichtung bereits
deutlich erhöht. Dazu zählt nicht nur der unmittelbare Nahbereich des Drogenkonsumraumes
(Grafenhof, Martinstraße, Silberstraße, Oberer Westenhellweg), sondern auch die
angrenzenden Gebiete einschließlich des „Stadtgartens“. Wechselwirkungen und
Verlagerungstendenzen werden intensiv beobachtet und ordnungsbehördliche bzw.
polizeiliche Maßnahmen permanent lagebildorientiert angepasst.
Im fraglichen Bereich finden seither und bis heute unverändert mehrfach tägliche Streifen
uniformierter, aber auch zivil gekleideter Einsatzkräfte der Sicherheitspartner statt. Jedwede
Störungen werden von den Einsatzkräften mit niedriger Einschreitschwelle unterbunden und
Ordnungswidrigkeiten - gleich welcher Art - sanktioniert, beispielsweise aggressives Betteln,
Verrichten der Notdurft, Lärmimmissionen, öffentlicher Drogenkonsum, etc. Die Polizei
verfolgt Straftaten; dazu gehört auch der Handel und Besitz von Betäubungsmitteln.
Im Herbst des letzten Jahres erfolgte dort zudem über mehrere Wochen eine temporäre
Dauerpräsenz, verbunden mit der Einrichtung von sog. „Mobilen Wachen“ zu
unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten in der City. Letztere dienen dem
Ziel, die sichtbare Präsenz zu verstärken und gleichzeitig das subjektive Sicherheitsempfinden
der Bürgerschaft und Gäste dieser Stadt zu verbessern; sie werden unverändert bis heute
eingesetzt.
Diese Maßnahmen haben zu einer auch von Bürgeschaft und Einzelhandel wahrgenommenen
und an die Ordungsverwaltung rückgemeldeten Verbesserung der Situation geführt.
Frage 2:
Die Mitarbeitenden der Drogenhilfeeinrichtung kick sowie das eingesetzte
Sicherheitspersonal sprechen bereits jetzt Nutzer*innen, die sich vor oder im näheren Umfeld
der Einrichtung ansammeln, aktiv an und fordern diese zum Weitergehen auf, um eine
Szenebildung frühzeitig zu unterbinden. Sie halten außerdem Kontakt zur Nachbarschaft und
sorgen dafür, dass kausal mit der Einrichtung verbundene Verunreinigungen und Störungen
im Umfeld möglichst unmittelbar beseitigt werden.
Darüber hinaus wird nach gegenwärtigem Planungsstand eine zusätzliche Stelle für ein*e
Sozialarbeiter*in im Drogenkonsumraum eingerichtet und spätestens zum 01.07.2022 besetzt.
Diese zusätzliche Fachkraft wird vorrangig im räumlichen Umfeld des Drogenkonsumraums
eingesetzt und soll noch stärker zur Reduzierung von Konsumvorgängen, Verunreinigungen
und Szenebildungen im Umfeld der Einrichtung beitragen sowie eine deeskalierende Rolle im
Beschwerdemanagement einnehmen.
Frage 3:
Der „Runde Tisch Drogenkonsumraum“ ist ein Treffen auf Arbeitsebene zwischen
Vertreter*innen der Kreispolizeibehörde Dortmund, des Ordnungsamtes, des
Gesundheitsamtes, der Drogenberatungsstelle und der Aidshilfe Dortmund. Hier werden
vierteljährlich aktuelle Daten, Ereignisse und Beschwerden sowie Informationen über neue
Entwicklungen ausgetauscht sowie Konzepte für geeignete Sofortmaßnahmen erarbeitet, um
Gegenmaßnahmen zur Abwehr von Verfestigungen unerwünschter Entwicklungen einleiten
zu können.
Als wesentliche Ursache für die über die üblichen Vorkommnisse hinausgehenden
Umfeldbelastungen wurden die coronabedingten Einschränkungen im Betrieb des
Drogenkonsumraums identifiziert. Hierauf haben die Akteure des runden Tisches im Rahmen
ihrer Möglichkeiten reagiert.
Inzwischen konnten alle Einschränkungen, die seit März 2020 zur Eindämmung der Corona-
Pandemie eingeführt werden mussten (mit Ausnahme der Maskenpflicht) aufgehoben werden,
so dass Aufenthaltsbereich und Konsumplätze wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen.
Die Öffnung des Drogenkonsumraums für Personen, die sich nicht als in Dortmund wohnhaft
ausweisen können, als zusätzlicher möglicher Lösungsansatz zur Reduktion der
Umfeldbelastung wurde im Arbeitskreis von den Teilnehmenden unterschiedlich bewertet.
Dieses Thema ist aktuell Bestandteil eines Prüfauftrages des Ausschusses für Soziales, Arbeit
und Gesundheit an die Verwaltung.
Frage 4:
a) Erweiterung der Öffnungszeiten
Die Drogenhilfeeinrichtung kick integriert eine Reihe niedrigschwelliger Basishilfen:
Kontaktcafé mit verschiedenen Angeboten der Grundversorgung, als Aufenthaltsund
Rückzugsmöglichkeit und zur Herstellung und Stabilisierung des Kontaktes
Beratung (Krisenintervention, Sozialberatung, Safer-Use-Beratung,
Informationsvermittlung zu Infektionskrankheiten, Vermittlung in Entgiftung oder
Substitution und in weiterführende Hilfeeinrichtungen)
Drogentherapeutische Ambulanz zur medizinischen Behandlung und Betreuung
Drogenkonsumraum (legaler Konsum illegaler Drogen unter hygienischen,
stressfreien und medizinisch kontrollierten Bedingungen)
Die Sinnhaftigkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten kann nur im Kontext der jeweiligen
Basishilfe und ihrer Zielsetzung beantwortet werden:
Kontaktcafé: Eine Erweiterung der Öffnungszeiten würde den Nutzenden
insbesondere eine erweiterte Aufenthalts- und Rückzugsmöglichkeit bieten.
Eine Entlastung des öffentlichen Raumes wäre zumindest für das unmittelbare Umfeld
nicht zu erwarten, da sich die Nutzenden – insbesondere bei gutem Wetter – nicht
ausschließlich in der Einrichtung aufhalten.
Beratung: Ein proportionaler Nutzen ist hier nicht zu erwarten, da der
Beratungsbedarf der Nutzenden nicht mit längeren Öffnungszeiten der Einrichtung
steigt.
Drogentherapeutische Ambulanz: auch hier kein proportionaler Nutzen;
Behandlungsbedarf hängt nicht von Öffnungszeiten ab. Aktuelle Öffnungszeiten von
38 Stunden pro Woche bieten ausreichend Möglichkeiten.
Drogenkonsumraum: Erweiterte Öffnungszeiten böten den Nutzenden des
Drogenkonsumraums die Möglichkeit, mehrere Konsumvorgänge in der Einrichtung
unter hygienischen und sicheren Bedingungen durchzuführen. Konsumvorgänge im
öffentlichen und privaten Umfeld der Einrichtung würden dadurch verringert.
Eine stärkere Entlastung des nahen Umfeldes dürfte damit aber kaum zu erreichen
sein, da die durch Nachbarn berichteten Belastungen nicht ausschließlich oder
überwiegend außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung auftreten. Möglicherweise
führen verlängerte Öffnungszeiten aus Sicht der Anwohner*innen sogar eher zu einer
Mehrbelastung.
Zur Vollständigkeit wird noch darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der Öffnungszeiten
baurechtlich genehmigt werden müsste. Es ist damit zu rechnen, dass Anwohner*innen gegen
eine Entscheidung gerichtlich vorgehen würden. Ebenso müsste die vorliegende
Betriebserlaubnis geändert und durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Nordrhein-Westfalen genehmigt werden.
b) benötigtes Personal
Laut dem letzten Verwendungsnachweis (2020) stehen der Einrichtung für 38 Stunden
Öffnungszeit pro Woche 17,29 vollzeitverrechnete Stellen verteilt auf 39 Mitarbeitende
unterschiedlicher Professionen zur Verfügung (ohne Sicherheitsdienst). Dafür wurden
Personalkosten in Höhe von 806.644,54 € pro Jahr aufgewendet (Haustarif). Rein rechnerisch
fallen also pro Stunde Wochenöffnungszeit Personalkosten in Höhe von 21.227,49 € pro Jahr
an (ohne Sicherheitsdienst).
Die aidshilfe rechnet für eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf 50 Stunden pro Woche mit
einem Stellenmehrbedarf von 4,8 Vollzeitstellen und kalkulierte hierfür im letzten Jahr einen
finanziellen Mehrbedarf von ca. 419.000 € pro Jahr inklusive Sicherheitsdienst. ...“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt darüber hinaus eine Antwort der Verwaltung vom 28.04.2022 auf den Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 22.04.2022 (DS Nr.: 24080-22-E3) vor:
„… zu dem oben genanntem Ergänzungsantrag nehmen wir wie folgt Stellung:
Frage 3:
Ein Abstimmungsgespräch mit der aidshilfe e.v. ist dazu terminiert. Die Stellungnahme der
aidshilfe e.v. wird voraussichtlich zur nächsten Sitzung vorgelegt.
Frage 4:
Das Gesundheitsamt steht in laufendem Austausch mit der aidshilfe. Folgende Maßnahmen
wurden vereinbart:
Die Mitarbeitenden der Drogenhilfeeinrichtung kick sowie das eingesetzte
Sicherheitspersonal sprechen bereits jetzt Nutzer*innen, die sich vor oder im näheren Umfeld
der Einrichtung ansammeln, aktiv an und fordern diese zum Weitergehen auf, um eine
Szenebildung frühzeitig zu unterbinden. Sie halten außerdem Kontakt zur Nachbarschaft und
sorgen dafür, dass kausal mit der Einrichtung verbundene Verunreinigungen und Störungen
im Umfeld möglichst unmittelbar beseitigt werden.
Darüber hinaus wird nach gegenwärtigem Planungsstand eine zusätzliche Stelle für ein*e
Sozialarbeiter*in im Drogenkonsumraum eingerichtet und spätestens zum 01.07.2022 besetzt.
Diese zusätzliche Fachkraft wird vorrangig im räumlichen Umfeld des Drogenkonsumraums
eingesetzt und soll noch stärker zur Reduzierung von Konsumvorgängen, Verunreinigungen
und Szenebildungen im Umfeld der Einrichtung beitragen sowie eine deeskalierende Rolle im
Beschwerdemanagement einnehmen. …“
Ergänzend hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (DS Nr.: 24069-22-E3) vom 04.05.2022 vor:
„… die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit im Stadtgarten ein privater Sicherheitsdienst, der ausschließlich in den Abendstunden und abends am Wochenende dort unterwegs ist, eingesetzt werden kann.
Hierbei kann die Verwaltung auf die Erfahrungswerte zurückgreifen, die im Westpark - wo ebenfalls ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt ist – gemacht werden und wurden. …“
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) bittet darum, die Stellungnahmen an die anderen beteiligten Ausschüsse zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) möchte das Thema nach Eingang der ausstehenden Stellungnahme der AIDS-Hilfe noch einmal diskutieren. Er begrüßt die Schaffung der zusätzlichen Stelle im Drogenkonsumraum als zielführende, kurzfristige Maßnahme.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) kündigt die Beobachtung der Entwicklungen des Drogenkonsumraums an und weist auf den Prüfauftrag seiner Fraktion zum „Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes“ hin, was zur weiteren Entschärfung der Situation im Stadtgarten führen soll.
Der Vorsitzende Herr Weber folgt dem Vorschlag von StR Dahmen, den Prüfauftrag der CDU-Fraktion aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs unter dem TOP 4.2.1 „Programm Plätze“ zu behandeln.
Unter dem o.g. TOP erläutert StR Dahmen eine Option zum Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes: Im Stadtgarten werde trotz verstärkten Polizei- und KOD-Einsatzes immer wieder das beeinträchtigte Sicherheitsgefühl von Besuchern beklagt. Als weitere kurzfristige Maßnahme schlage er vor, versuchsweise für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen bis zum 30.06.2022 zu bestimmten Zeiten einen privaten Sicherheitsdienst im Stadtgarten einzusetzen. So könnten zunächst Erfahrungswerte bezüglich einer Steigerung der Aufenthaltsqualität und einer Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Besucher durch diese Maßnahme gesammelt werden. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes solle von Montag bis Samstag von 19 – 23 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 15 -23 Uhr erfolgen. Ein Budget hierfür stehe aus den Haushaltsbegleitbeschlüssen zum „Aktionsplan Angsträume City“ zur Verfügung. Der Verwaltungsvorstand habe den Plänen bereits zugestimmt. Ein politischer Beschluss wird formal nicht benötigt, da die Kosten für die befristete Maßnahme eine bestimmte Höhe nicht überschreiten würden und es sich somit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handle. Er macht deutlich, dass der Sicherheitsdienst keine Hoheitsbefugnisse erhalte. In der Juni-Sitzung werde man über erste Erfahrungen berichten.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) erklärt sich für seine Fraktion mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) teilt mit, man sehe den Antrag der CDU-Fraktion als eingebracht an und verschiebe die Beratung darüber auf die Juni-Sitzung.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um Änderung der Formulierung „die CDU-Fraktion bittet… zu prüfen“ in „der Ausschuss… bittet… zu prüfen.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) stellt die Frage nach den voraussichtlichen Kosten für den Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes, die StR Dahmen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantwortet.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.04.2022
(Drucksache Nr.: 22100-21-E43)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.04.2022 auf die Fragen zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen (hier: DS Nr. 22100-21 Nr.17) aus der Sitzung vom 15.02.2022 vor:
„… in der Sitzung am 15.02.2022 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob und zu welchen
Bedingungen die städtischen Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen oder ähnlichen Behältnissen ausgestattet werden können.
In der Stadt Dortmund werden auf öffentlicher Wegefläche Mülleimer durch die Entsorgung
Dortmund GmbH (EDG) aufgestellt und unterhalten. In Parkanlagen und auf Kinderspielplätzen werden Mülleimer durch das Grünflächenamt der Stadt Dortmund bewirtschaftet. Für den vorgenannten Prüfauftrag wurde daher sowohl die EDG als auch das Grünflächenamt um Stellungnahme gebeten.
Auf Grundlage der nunmehr vorliegenden Auskünfte der EDG und des Grünflächenamtes
wird der Prüfauftrag wie folgt beantwortet:
Hintergrund:
Seit Paul Ketz, ein Kölner Produktdesigner, im März 2012 seinen ersten Pfandring vorstellte,
wurden in fast allen kommunalen Gremien in Deutschland Anträge gestellt diese Pfandringe
zu installieren, um damit den Pfandsammlern entgegen zu kommen.
Nachdem viele Städte versuchsweise diese Pfandringe einsetzten, wie z. B. in Köln, gab es
aber immer mehr Kritik. Die Metallringe waren häufig mit anderem Müll zugestopft, sahen
verschmutzt aus und die gut erreichbaren Pfandflaschen wurden zum Teil als Wurfgeschosse
benutzt. Ähnliche Erfahrungen wurden auch aus anderen Städten berichtet.
Sowohl die Stadt Dortmund als auch die EDG haben sich in den letzten Jahren immer wieder
mit diesem Thema auseinandergesetzt und andere Städte nach ihren Erfahrungen befragt. Im
Jahr 2017 installierte die Stadt Dortmund einige dieser Pfandringe im Westpark, von denen
die meisten jedoch inzwischen wieder abgebaut wurden.
In Abwägung des möglichen Nutzens und der möglichen Nachteile dieses Systems wurde sich
bislang in Dortmund aus den nachfolgend dargestellten Gründen gegen das System der Pfandringe entschieden. Die beschriebenen Problemstellungen gelten hierbei für Pfandringe ebenso wie für „ähnliche Behältnisse“, da es sich unabhängig von der Form des Sammelsystems (Ring, Korb, etc.) regelmäßig um einen An- oder Aufbau an dem jeweiligen Mülleimer handelt.
Gefährdungspotential:
Durch die abstehenden Ringe (oder ähnliche Auf- oder Anbauten) besteht insbesondere für
Kinder, in deren Kopfhöhe sich die Installation zumeist befindet, ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Zudem locken leere Flaschen im Sommer vermehrt Wespen und andere Insekten an. Dies führt vor allem in der Nähe von Geschäften und in Fußgängerzonen zu Problemen. Die verbliebenen Reste in den Flaschen, vor allem die von alkoholischen Getränken, stellen darüber hinaus eine Gefahr für Kinder dar, da die verbliebenen Inhalte aus kindlicher Neugier leicht probiert werden können.
Vandalismus/Lärmbelästigung/Missbrauch:
Es ist anzunehmen, dass gewaltbereite Personen die Flaschen aufgrund der einfachen Erreichbarkeit als Wurfgeschoss/ Waffe in Konfliktsituationen missbrauchen. Daneben birgt die Gefahr von Glasbruch ein zusätzliches nicht unerhebliches Verletzungsrisiko. Aus diesen Gründen gibt es unter anderem bei Großveranstaltungen in Dortmund Glasverbotszonen.
Des Weiteren ist zu befürchten, dass Pfandsammelsysteme mutwillig zerstört oder beschädigt
werden (bspw. durch Abtreten/ -reißen der entsprechenden Auf-/ Anbauten) und somit die
vorgesehene Nutzung nicht mehr möglich ist.
Das System zur Sammlung von Pfandflaschen dürfte auch für andere Abfälle - ohne Pfand -
als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit genutzt werden (bspw. Coffee-to-go-Becher, Fast-
Food-Verpackungen, etc.). Wenn das Pfandsystem voll ist, steigt die Gefahr von Beistellungen
im Umfeld der Behältnisse. Diese Problematik ist bereits an den Containerstandorten
immer wieder zu beobachten. Die Beistellungen entwickeln hierbei eine „Magnetwirkung“,
welche die Problemstellung weiter potenziert und dem Bemühen um ein positives Erscheinungsbild der Stadt entgegenwirkt.
Die durch die EDG aufgezeigten Problemstellungen decken sich weitgehend mit den Einschätzungen und Erfahrungen des Grünflächenamtes. Nach Auskunft des Grünflächenamtes scheiterte das Versuchsprojekt im Westpark hauptsächlich an der Vandalismusproblematik. Die meisten der installierten Pfandringe seien demnach bereits innerhalb der ersten Wochen abgerissen oder zerstört worden.
Integration in die vorhandene Abfalllogistik:
Die Vorhaltung eines Pfandsammelsystems verursacht einen hohen Anschaffungs- und Wartungsaufwand. Aufgrund der unterschiedlichen Abfallbehälter im Stadtgebiet (Stichwort:
Stadtmöblierung), müssten verschiedene Systeme und Größen angeschafft werden. Auch für
den Austausch/ die Reparatur des Pfandsammelsystems nach Defekt, Missbrauch oder Vandalismus, müssten die verschiedenen Systeme eingelagert und vorgehalten werden, was zu zusätzlichen Kosten führt.
Daneben entstehen Kosten für die Reinigung des Pfandsammelsystems.
Die Entleerung der Papierkörbe wird aufgrund der Anbringung eines Pfandsammelsystems
darüber hinaus erschwert oder behindert. Hierdurch wird deutlich mehr Zeit für die Entleerung
benötigt, wodurch die Kosten für die Leerung insgesamt steigen.
Kosten:
Die Kosten für die Ausstattung städtischer Mülleimer mit einem Pfandsammelsystem werden
mit ca. 350 € pro Stück oder mehr (je nach Behältertyp) angenommen. Bei Vollausstattung im
Stadtgebiet wird das Kostenvolumen durch die EDG auf 2 bis 2,5 Mio. € zzgl. Wartungsaufwand geschätzt. Die Kosten können aus rechtlichen Gründen nicht über die Gebühren abgerechnet werden und belasten den städtischen Haushalt.
Fazit:
Aus abfallwirtschaftlicher Sicht ist der Nutzen eines Pfandsammelsystems an den städtischen
Abfallbehältern gegen die zuvor beschriebenen Problemstellungen bei der Ein- bzw. Durchführung in einer Großstadt wie Dortmund gegeneinander abzuwägen.
Die zum Teil negativen Erfahrungen vergleichbarer Großstädte decken sich laut EDG mit den
eigenen vorgenannten Einschätzungen und den Erfahrungen aus dem Versuchsprojekt im
Westpark. Es steht zu befürchten, dass die Einführung eines Pfandsammelsystems zu neuen
nicht unerheblichen Problemstellungen in Sachen unerlaubter Abfallablagerungen, missbräuchlicher Nutzung und damit zu einem negativen Erscheinungsbild der Stadt führt. Hierbei ist zusätzlich die potenzielle Verletzungsgefahr durch Glasbruch im Umfeld der Behälter zu beachten. Die beschriebenen Auswirkungen können bereits an den Containerstandorten beobachtet werden, wodurch hier ein äußerst hoher Reinigungs- und Wartungsaufwand erforderlich ist. Im Gegensatz hierzu ist die Vorhaltung von Pfandsammelsystemen jedoch nicht verpflichtend. Der Erfolg eines jeden Sammelsystems steht in starker Abhängigkeit zu dem tatsächlichen Nutzerverhalten. Da schon die vorhandenen Sammelsysteme vermehrt missbräuchlich genutzt werden, kann nicht angenommen werden, dass an dieser Stelle eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt.
Der Nutzen, potentiellen Pfandsammlern entgegenzukommen, kann die vorgenannten Bedenken hierbei nicht überwiegen. Zudem stehen die zu erwartenden finanziellen Belastungen durch die Einführung und den Betrieb eines solchen Pfandsammelsystems nicht im Verhältnis zu dem möglichen Nutzen.
Die Ausstattung der städtischen Mülleimer im gesamten Stadtgebiet Dortmunds mit
Pfandringen oder ähnlichen Behältnissen kann daher aus abfallwirtschaftlicher Sicht
nicht empfohlen werden.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) hält die Stellungnahme der Verwaltung nicht für überzeugend. Er wünscht eine Vorstellung des Pilotprojekts im Westpark mit Pfandringen, um anhand der dort gewonnenen Erkenntnisse das Prinzip der Pfandringe optimieren zu können. Seine Fraktion wünsche die probeweise Wiederaufnahme des Projekts im Westpark unter Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt West ggf. in angepasster baulicher Ausführung.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) hält die Argumente der Verwaltung gegen die Pfandringe für zu hypothetisch. Er empfiehlt, sich bei dem Projekt nur auf hochfrequentierte Plätze zu konzentrieren.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) teilt mit, seine Fraktion möchte das Sammelsystem ebenfalls projektweise an hochfrequentierten Plätzen umsetzen.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) folgt für seine Fraktion der Stellungnahme der Verwaltung. Der Prüfauftrag sei von der Verwaltung erfüllt. Wenn die anderen Fraktionen weitere Vorschläge zum Thema „Pfandringe“ hätten, müssten neue entsprechende Anträge gestellt werden.
Der Vorsitzende Herr Weber bittet bei Bedarf der Fraktionen um neue diesbezügliche Anträge.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Verbesserungen beim Katastrophenschutz
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21788-21-E1)
Herr Aschenbrenner berichtet mündlich zum Thema. Man habe Berichte zu den Großschadensereignissen in Rheinland-Pfalz und NRW ausgewertet und sich mit den Initiativen von Bund und Land auseinandergesetzt. Daraus habe man Lösungsvorschläge entwickelt, die noch vor den Sommerferien mit dem Dezernenten erörtert würden. Im Herbst erfolge dann ein schriftlicher Bericht zu folgenden Themen im Gremium: Bevölkerungsschutz, Resilienz der Gefahrenabwehrorganisation und Warnung der Bevölkerung. Zurzeit werde intern ein neuer Bereich für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement bei der Feuerwehr installiert. Im Bereich Bevölkerungsschutz würden zwei Themen behandelt: 1. Steigerung der Selbsthilfefähigkeit und 2. Unterbringung und Versorgung. Im Bereich Resilienz würden folgende Punkte bearbeitet: 1. Personal für Planung, Vorsorge und Einsatz; 2. Unabhängigkeit im Bereich Energie, Kommunikation und Versorgung mit Lebensmitteln und 3. Zukunftsfähigkeit.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) erkundigt sich nach dem Sachstand zum Thema Mehrsprachigkeit in Warn-Flyern.
Frau Siekmann (FB 32) weist auf das unterschiedliche Vorgehen in Evakuierungsfällen zur Kampfmittelräumung hin, welches in den meisten Fällen ein sehr kurzfristiges Handeln erfordere. Die hier eingesetzten Lautsprecher-Fahrzeuge machten auch Durchsagen in Fremdsprachen. Bei Großeinsätzen mit längerer Vorlaufzeit würden auch Flyer verteilt, die die Informationen teilweise auch in türkischer Sprache enthielten.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) fragt, ob es auch Planungen für einen Verteidigungsfall gebe.
Herr Aschenbrenner weist auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten hin: bei zivilen Ereignissen wie z.B. Unwettern, läge die Kompetenz bei den Bundesländern, die die Ausführung der Maßnahmen auf die Kommunen übertrage Auf der anderen Seite gebe es den Zivilschutz im Verteidigungsfall, der in Bundesgesetzen geregelt sei. Für entsprechende Maßnahmen sei der Bund verantwortlich. Auch im letzteren Fall würden allerdings Aufgaben vom Bund an die Länder und auch weiter an die Kommunen delegiert. Da es hier Überschneidungen gebe, würden auch diese Themen mit bearbeitet.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.5
Flughafenfeuerwehr
Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24083-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 14.03.2022 vor:
„… zu Ihrer Anfrage vom 29.03.2022 nehme ich wie folgt Stellung:
Rechtliche Bestimmungen
Die Flughafen Dortmund GmbH unterliegt den rechtlichen Vorgaben der europäischen
Agentur für Luftsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA). Seit Ende 2017 ist sie,
und damit auch die Flughafenfeuerwehr, entsprechend zertifiziert. Aus diesem Grund
beziehen sich die nachfolgenden Antworten auf die Vorgaben der EASA und nicht, wie in der
Begründung der Drucksache dargestellt, auf die ICAO.
Einsätze der Flughafenfeuerwehr
Zu 1:
Es finden grundsätzlich keine Ambulanz- und Rettungsflüge unter Beteiligung der
Flughafenfeuerwehr statt. Ambulanz- und Rettungsflüge liegen nicht im
Zuständigkeitsbereich der Flughafenfeuerwehr.
Zu 2:
Die Flughafen Dortmund GmbH stellt der Feuerwehr Dortmund aufgrund vertraglicher
Vereinbarungen für die Nutzung von Immobilien, Fahrzeugen und technischer Infrastruktur
eine Rechnung. Im Gegenzug erstellt die Feuerwehr Dortmund für die Flughafen Dortmund
GmbH eine entsprechende Dienstleistungsrechnung über die Nutzung von Immobilien,
Fahrzeugen, technischer Infrastruktur und Personalgestellung. Die Personalkosten und die
anfallenden Sachaufwendungen (im wesentlichen Mieten für Gebäude und Gerätschaften) der
Feuerwehr Dortmund werden zu 100% vom Flughafen erstattet. Die Rettungswache (RW) 27
ist eine RW des öffentlichen Rettungsdienstes, besetzt durch den ASB, dessen „Behelfswache“ lediglich vom Flughafen angemietet wurde. Dass die RW 27 auf dem
Gelände des Flughafens stationiert ist, ist eher Zufall und hat nichts mit der
Flughafenfeuerwehr zu tun.
Zu 3:
Es gibt keinen Arbeitsbericht der Flughafenfeuerwehr. Aufbau, Organisation und
Leistungsfähigkeit sind gemäß den europäischen Vorgaben aufgrund der EASAZertifizierung
niedergeschrieben. Operative Tätigkeiten der Flughafenfeuerwehr werden
durch Einsatzberichte dokumentiert.
Fahrzeugbestand und Ausstattung der Flughafenfeuerwehr
Zu 4:
Gemäß den EASA-Vorgaben sind zwei Flugfeldlöschfahrzeuge (FLF) während des Betriebes
des Flughafens vorzuhalten. Aufgrund weiterer rechtlicher Vorgaben sowie der EASAZertifizierung werden außerdem ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) und ein
Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) vorgehalten.
Zu 5:
Anzahl Fahrzeugtyp
3 FLF
1 HLF
1 ELW 1
1 Medi- PKW
1 Kleinlöschfahrzeug (KLF)
1 Mannschaftstransportwagen (MTF)
Für Großfahrzeuge beträgt die geplante Nutzungsdauer 15 Jahre, bei allen weiteren
Fahrzeugen liegt sie planerisch bei zehn Jahren. Die tatsächliche Nutzungsdauer ist abhängig
von den Fahrzeugzuständen.
Zu 6:
Die Fahrzeuge sind ausschließlich operativ dem FB 37 zugeordnet. Sie werden in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Dortmund berücksichtigt und über die Leitstelle
Dortmund disponiert.
Zu 7:
Eine Beschaffung und Wartung der Fahrzeuge erfolgt über die Flughafen Dortmund GmbH
gemäß Dienstleistungsvertrag zwischen der Flughafen Dortmund GmbH und der Stadt
Dortmund.
Zu 8:
Siehe Punkt 7, die Beschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften, Technik und Löschmittel
erfolgt gemäß Dienstleistungsvertrag ausschließlich durch die Flughafen Dortmund GmbH
und findet im Haushaltsplan des FB 37 keine Berücksichtigung.
Zu 9:
Nach der Richtlinie der EASA (AMC4 ADR.OPS.B.010(a)(2), Kapitel „Rescue and
firefighting services“, „Extinguishing agents“ (Löschmittel)) sind sowohl Haupt- als auch
ergänzende Löschmittel vorzuhalten:
Als Hauptlöschmittel werden ca. 5.000l Löschschaummittel der Brandklasse B gemäß den
EASA-Vorgaben vorgehalten. Das ist ausreichend, um das Vierfache der geforderten Menge
an Schaum zu erzeugen.
Als ergänzendes Löschmittel sind 225 kg eines Trockenlöschpulvers mit einer entsprechenden Fördermenge vorgeschrieben.
Die Flughafenfeuerwehr hält 750 kg BC-Löschpulver und 360 kg Kohlendioxid vor.
Stellungnahme 21530-21-E1 (Begründung):
Wie in den Punkten 7 und 8 beantwortet, ist die Flughafen Dortmund GmbH für die
Beschaffung ihrer Einsatzfahrzeuge zuständig. Die Fahrzeugflotte der Flughafenfeuerwehr ist
dementsprechend das Eigentum der Flughafen Dortmund GmbH und ist deshalb nicht in der
Übersicht des Fahrzeugbestandes des FB 37 zu berücksichtigen.
Für Rückfragen steht Ihnen der FB 37 gerne zur Verfügung. …“
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) möchte wissen, welche Fahrzeugnutzung dem Flughafen von der Feuerwehr in Rechnung gestellt werden kann.
Herr Aschenbrenner (FB 37) teilt mit, alle Aufwände, die der Flughafen zu leisten habe, seien vom Flughafen zu finanzieren. Nutzungsrechte, Leistungserbringung und Personalgestellung durch die Feuerwehr seien mit Kostenerstattung vertraglich zwischen Stadt und Flughafen geregelt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.6
Veterinäramt
Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23559-22-E5)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 21.03.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Es besteht keine Anmeldepflicht beim Veterinäramt; deshalb ist die Schliefanlage auch nicht
beim Veterinäramt „angemeldet“.
Das Veterinäramt hat keine Überwachungspflicht.
Frage 2:
Eine Anlage ist erfasst. In dieser einen Anlage leben zurzeit vier Füchse.
Frage 3:
Da bislang kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, gab es auch keine Grundlage,
den Betrieb der Schliefanlage bzw. die Fuchshaltung zu untersagen.
Frage 4:
Bislang konnte das Veterinäramt keine länger anhaltenden oder sich wiederholende Leiden
bei den Füchsen feststellen.
Die Nutzung der Schliefanlage wird dokumentiert (Nutzung ca. ein bis zwei Mal im Monat, je
Fuchs ein Durchgang).
Frage 5:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 6:
Die Füchse werden - so wie in Zoos und anderen Tiergehegen - nach den Vorgaben des
Säugetiergutachtens gehalten (Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von
Säugetieren vom 7. Mai 2014, Herausgegeben vom BMEL).
Fundstelle: www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/haltung-saeugetiere-dossier.html ...“
Rm Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen) kritisiert die Kürze der Antworten. Ihre Fraktion habe folgende weitergehende Fragen:
Zu Frage 1: Da keine Überwachungspflicht besteht: Weshalb unternimmt das Veterinäramt Begehungen?
Zu Frage 3: Warum sieht die Verwaltung keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (also keine “sich wiederholenden, erheblichen Schmerzen oder Leiden”)? Auf welche rechtliche Einschätzung stützt sie sich dabei? Warum sind 1-2 Male nach Ansicht der Verwaltung kein wiederholendes Leiden?
Zu Frage 6: Gutachten zur Haltung von Säugetieren: 70qm für 4 Füchse erforderlich. Gehege soll mit sog. Lebensraumbereicherung ausgestattet sein (“Gerüche” im Gehege verteilen, entsprechende Fütterung) --> wird das bei der Anlage umgesetzt?
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) bittet um Klärung der widersprüchlichen Aussagen des Veterinäramtes „es gebe keine Überwachungspflicht“ und „es lägen keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor“.
Frau Siekmann (FB 32) sagt die schriftliche Beantwortung zum Protokoll zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Im Nachgang zur Sitzung beantwortet der FB 32 die Fragen zu Protokoll:
„Zu Frage 1: Begehungen wurden von anderen offiziellen Stellen zu Informationszwecken gewünscht, z. B. vom LANUV oder Landtag NRW.
Zu Frage 3: Die Nachfrage scheint zu implizieren, dass die Ausbildung der Hunde bei den Füchsen Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen lässt. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil die Anlage so konstruiert ist, dass Füchse und Hunde sich auf keinen Fall berühren können. Zudem wird die Tierhaltung von einer Tierarztpraxis betreut.
Zu Frage 6: Das bestehende Gehege ist mit Naturmaterialien (Naturboden, Baumstämme), Rückzugsbereichen (Schlafboxen, erhöhte Liegeflächen) ausgestattet. Gehege lassen sich grundsätzlich immer noch verbessern. Geruchsanreize sind jedoch in dem vorhandenen Gehege mit Naturboden schon einige gegeben, wenn man z. B. an den „Speisezettel“ des Rotfuchses denkt (Quelle: Wikipedia): Der Rotfuchs ist ein anspruchsloser Allesfresser. Er stellt seine Ernährung bei Bestandsschwankungen der Beutetiere kurzfristig um und nimmt generell mit dem vorlieb, was leicht zu erbeuten ist und einen hohen Energiegehalt bietet (opportunistische Ernährung). Die Nahrungszusammensetzung ist somit lokal und saisonal unterschiedlich. Wichtige Beutetiere sind Feldmäuse und zumindest regional (etwa in der Camargue oder in einigen Regionen Englands) Kaninchen. Regenwürmer werden insbesondere auf frischen Grünlandböden erbeutet. Aufgrund ihres Fett- und Proteingehaltes stellen sie eine energiereiche Nahrung dar. Bei Feldhase und Reh ist der Fuchs im Regelfall nicht in der Lage, gesunde Alttiere zu ergreifen, kann aber Jungtiere oder geschwächte Alttiere erbeuten. Haushühner, Hausgänse und Hausenten werden vor allem in der Jungenaufzuchtszeit erbeutet, da die Fuchsfamilie in dieser Zeit einen hohen Nahrungsbedarf hat.https://de.wikipedia.org/wiki/Rotfuchs. Früchte spielen im Sommer eine wichtige Rolle, wobei süße Sorten wie Kirschen, Zwetschgen und Mirabellen bevorzugt werden. An der Westküste Mittelitaliens bilden Wacholderbeeren das ganze Jahr über die Hauptnahrung der dort lebenden Füchse.https://de.wikipedia.org/wiki/Rotfuchs Füchse können neben anderen Säugetieren für die Verbreitung von Pflanzenfrüchten von Bedeutung sein. Für das Kreuzdorngewächs Ziziphus lotus in Spanien sind Füchse für die Verbreitung der Früchte maßgeblich.https://de.wikipedia.org/wiki/Rotfuchs
Auch Aas kann eine wichtige Rolle in der Ernährung von Füchsen spielen.
Bei Stadtfüchsen machen natürliche Futterquellen wie Nager nur einen geringen Anteil aus, stattdessen dominieren kultivierte Früchte, Küchenabfälle (inklusive Kompost und Fleischresten) sowie für Katzen oder Vögel angebotenes Futter.
Zur Frage von Rm Martinschledde: Unabhängig von der fehlenden Überwachungspflicht können in einer Tierhaltung tierschutzrechtliche Verstöße gegeben sein oder nicht, z. B. bei einer Privathaltung eines Hundes, die ebenso nicht überwachungspflichtig ist. Bezüglich der Schliefanlage verhält es sich konkret so, dass bei den bisherigen Begehungen durch das Veterinäramt keine tierschutzwidrigen Umstände festgestellt werden konnten.“
zu TOP 4.2.1
Bahnhofsumfeld
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24460-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 12.04.2022 vor:
„… Im Bereich des erweiterten Bahnhofsumfeldes zeigen sich viele Probleme durch unerlaubte Müllablagerungen oder Verschmutzungen. Dies gilt sowohl für den Parkplatz und das Parkhaus am Königswall als auch für die Bereiche der Bahnhof- und Brinkhoffstraße.
Die SPD-Fraktion bittet daher um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wer ist für Sicherheit und Sauberkeit auf den Parkplatzflächen verantwortlich?
2. Was wird bereits von der Stadt, EDG, Flächeneigentümer etc. unternommen, um das Erscheinungsbild zu verbessern?
3. Mit welchen Maßnahmen kann die Sauberkeit im Bahnhofsumfeld und an den schwer zugänglichen Bereichen an der Bahnhofstraße und im Bereich der Unterführung der Brinkhoffstraße verbessert werden?
4. Welche dieser Maßnahmen können schnell und ohne großen ‚Aufwand auf den Weg gebracht werden, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen?
5. Wäre eine Ausweitung des „Programm Plätze“ auf das gesamte Bahnhofsumfeld sinnvoll und zielführend und wie könnte dies aussehen?
Begründung:
Das Bahnhofsumfeld ist einer der zentralen Bereiche in der Dortmunder Innenstadt. Der Vorplatz mit dem Zugang zur Innenstadt ist mittlerweile im Rahmen des „Programm Plätze“ verstärkt im Fokus von Polizei, KOD, EDG und Grünflächenamt. Hier wird regelmäßig kontrolliert, gereinigt und das Umfeld durch Bepflanzungen aufgewertet. Die Maßnahmen zeigen bereits erste Erfolge.
In direkter Nähe dazu sind die Parkmöglichkeiten an der Vorderseite des Bahnhofes und viele Bereiche der Bahnhofstraße und Brinkhoffstraße stark vermüllt und verschmutzt. Nischen in Mauervorsprüngen oder im Bereich der Unterführung werden als Schlafmöglichkeiten genutzt. Die Straßen sind viel befahren und dienen als direkte Zufahrtstraßen zu den Parkmöglichkeiten am Dortmunder Hauptbahnhof. Dies wirft ein schlechtes Licht auf die Dortmunder City. Durch eine Verbesserung der Sauberkeit wird auch das subjektive Sicherheitsgefühl gestört, daher sollte dieser Umstand schnellstmöglich abstellt werden. …“
Der Vorsitzende Herr Weber schlägt vor, die Antwort der Verwaltung abzuwarten und dann zu entscheiden, ob andere Gremien in das Thema einzubinden sind.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, seine Fraktion möchte mit dieser Bitte um Stellungnahme die Zuständigkeiten für das angesprochene Bahnhofsumfeld klären. Er bemerkt weiterhin einen Fehler in dem letzten Satz des Antrages, in dem es statt „gestört“ „erhöht“ heißen muss.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.2
Raser- und Poserszene
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24535-22)
Der TOP wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.3
Flächennutzung des Areals am Kaiser-Wilhelm-Denkmal Hohensyburg
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24536-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 25.04.2022 vor:
„… auf der Homepage der Stadt Dortmund wird damit geworben, dass die Grünanlage Hohensyburg umrahmt wird von weitläufigen Rasenflächen, die Spiel und Sport ermöglichen, sowie durch Wälder der Steilhänge, alte Bäume, Rhododendren und Eiben.
Seit einiger Zeit ist leider zu beobachten, dass sich dieses Naherholungsgebiet immer mehr zu einer Grauzone entwickelt. Angefangen damit, dass Autos und Motorräder über die Gehwege bis oben zum Denkmal fahren, Wände und Papierkörbe bemalt werden, ist auch zu beobachten, dass sich bei gutem Wetter fast täglich größere Menschenansammlungen auf den Wiesen niederlassen, um dort zu grillen und offene Feuer zu entfachen. Dabei werden eigene Grills, Grillgut und Getränke mitgebracht, zurück bleibt eine Vermüllung, die auf dem offenen Gelände Ratten anzieht. Bänke und Tische werden vom nahegelegenen Kiosk auf die Wiese getragen. Nicht selten entstehen starke Rauchschwaden, die sich dann durch die Grünalange ziehen. Auch wird bei den Zusammentreffen Musik abgespielt.
Zusätzlich ist zu beobachten, dass HalterInnen von Autos und Motorrädern bis hoch zum Denkmal fahren.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie genau regelt sich die Zuständigkeit der Grünanlage Hohensyburg? Ist hier ausschließlich der LWL zuständig?
- Wer ahndet Verstöße, die auf dem Areal getätigt werden? Hier insbesondere das Fahren von motorisierten Fahrzeugen und das Grillen bzw. entfachen von offenen Feuern in der Grünanlage. …“
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) teilt mit, man sehe hier einen dringenden Handlungsbedarf für Kontrollen und Sanktionierungen. Hierfür müsse zunächst die Zuständigkeit für das Gelände geklärt werden.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) ergänzt zwei Fragen:
Wie sind auf dem Gelände die Regelungen zum Grillen?
Wer kann die bestehenden Umlaufschranken auf- und zuschließen? Warum stehen die Umlaufschranken so häufig auf?
sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) bietet als Mitglied der Landschaftsversammlung beim LWL an, den zuständigen Landesrat Herrn Frigger, auf das Problem anzusprechen und auf eine gemeinsame Lösung hinzuwirken.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) schlägt grundsätzlich vor, Bereiche zu definieren, die für Freizeitgestaltung geeignet sind, statt lediglich Maßnahmen zur Verdrängung zu treffen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet darum, die Anfragen der CDU-Fraktion durch die Verwaltung bei der geeigneten Stelle vorzulegen und dann im Ausschuss beantworten zu lassen. Danach könne man gemeinsam über Maßnahmen beraten.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.4
Lärmblitzer
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24574-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vom 25.04.2022 vor:
„… für einen Großteil der Menschen in Dortmund sind zu laute Autos und Motorräder eine Belastung. Frankreich führt ab 2023 landesweit den Einsatz sogenannter Lärmblitzer ein. Auch die Schweiz hat nun den Einsatz neuer technischer Maßnahmen beschlossen. So funktionieren die Lärmblitzer: Wer lauter ist als der zulässige Lautstärkepegel, wird geblitzt. Bei Überschreiten der Lärmgrenze kann – wie bei einem Blitzer – eine automatische Identifizierung des betreffenden Fahrzeugs erfolgen. Durch die Koppelung an eine Kamera und ein System zur Kennzeichenerfassung soll die Identifizierung lauter Verkehrsteilnehmer*innen möglich sein. Die Kamera ermöglicht zudem eine Unterscheidung unterschiedlicher Kraftfahrzeugtypen (PKW, Motoräder, LKW).
Bereits jetzt ist das Verursachen von unnötigem Lärm nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Lärm machen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Laut neuem Bußgeldkatalog ist für das Verursachen von unnötigem Lärm im Straßenverkehr ein Bußgeld von bis zu 100 Euro vorgesehen.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten daher die Verwaltung,
1. die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung von Lärmblitzern beziehungsweise automatischen Schallemissionskontrollvorrichtungen zu prüfen und darzustellen. Dabei soll sowohl auf eine reine Visualisierung des erzeugten Lärms (in Analogie zu den Dialogdisplays), als auch auf eine mögliche Sanktionierung eingegangen werden.
2. hierüber mit dem Land NRW Gespräche aufzunehmen und sich um den Einsatz und die Erprobung im Rahmen eines Modellprojektes zu bewerben.
3. dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzung zu diesem Thema Bericht zu erstatten. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.2.5
Umgang mit ukrainischen Kriegsflüchtlingen und Drittstaatlern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24550-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 25.04.2022 vor:
„… mit dem Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Art. 5 der RL 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (Amtsblatt L 71 vom 4. März 2022, S. 1) kommt für Vertriebene aus der Ukraine § 24 Aufenthaltsgesetz zur Anwendung. Das BMI hat mit Schreiben vom 14. März 2022 Hinweise zum Personenkreis gegeben, dem aufgrund des Durchführungsbeschlusses vorübergehender Schutz zu gewähren ist.
Im Hinblick auf die aktuellen Fluchtbewegungen aus der Ukraine ist ein Verhindern eines migrationspolitischen Chaos´ wie im Jahre 2015 geboten.
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet daher um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Personen sind seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine in Dortmund als Kriegsflüchtlinge registriert worden?
2. Wie verhindert die Stadt Dortmund, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes mehrfach, bspw. Auch in anderen Städten, bezogen werden?
3. Wie viele Personen konnten eine ukrainische Staatsbürgerschaft, wie viele Personen eine ukrainische Aufenthaltsgenehmigung vorlegen?
4. Wie viele biometrische Ausweisscanner hat die Stadt Dortmund aktuell zur Verfügung?
5. Wie verhindert die Stadt Dortmund, dass sich Personen, die nicht unter die Massenzustrom-Richtlinie fallen, rechtswidrig Leistungen und Versorgung durch die Stadt erhalten?
6. Wie wird sichergestellt, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge, insbesondere schulpflichtige Kinder, in ihrer Muttersprache unterrichtet werden können?
7. Wie wird sichergestellt, dass Drittstaatler, die keinen Schutzstatus in Deutschland erhalten dürfen, schnellstmöglich in ihre Heimatländer verbracht werden? …“
Die Fragen werden zu Protokoll wie folgt vom FB 32 beantwortet:
„Frage 1 (FB 32): Registriert nach § 16 AsylG sind bisher 3.625 ukrainische Personen (09.04. – Stand 29.04.2022). 4.098 Schutzsuchende aus Dortmund sind zum Stichtag 08.05.2022 im AZR gemeldet, davon sind mittlerweile 2.813 registriert, angemeldet und Aufenthaltserlaubnis (AE)-erteilt und 1.285 „nur“ registriert. Die 1.285 Personen werden nun sukzessive im Rahmen der Terminbearbeitung „abgearbeitet“.
Frage 2 (FB 50): Bei erstmaliger, persönlicher Vorsprache wird angefragt, ob bereits anderswo Leistungen bezogen worden sind. Zudem wird bei einer Leistungsaufnahme im Ausländerzentralregister nachgeschaut, ob eine Erfassung der Stammdaten bereits durch einen anderen Träger erfolgte. Sollte dies der Fall sein, so werden bis zur Zuständigkeitsklärung keine Zahlungen aufgenommen.
Frage 3 (FB 32): Von den 2.813 Personen mit einer AE nach § 24 AufenthG sind 2.652 ukrainische Staatsangehörige.
Frage 4 (FB 32): Wenn hier Passprüfgeräte gemeint sind, verfügt das Ordnungsamt über 2 Geräte. Der FB 33 verfügt über 3 Geräte.
Frage 5 (FB 50): Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nur an Personen erbracht, welche sich in geeigneter Form ausweisen können. Hier wird seitens der Behörde immer die Personenidentität geprüft. Personen, welche nicht unter die Massenzustrom-Richtlinie fallen, werden im Falle einer Erstvorsprache an die zuständigen Stellen verwiesen.
Frage 6 (FB 40): Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein freiwilliges Angebot des Landes NRW für mehrsprachig aufwachsende Erst- bis Zehntklässler*innen. Die Schulen melden ihre Bedarfe für den HSU den örtlichen Schulämtern (Ansprechpartner*innen für „Integration durch Bildung“ in der Unteren Schulaufsicht). Diese beantragen auf der Grundlage der Bedarfsmeldung und nach entsprechender Prüfung HSU-Stellen bzw. Stellenanteile bei der Bezirksregierung in Arnsberg.
Anfragen, ob und in welchem Umfang herkunftssprachlicher Unterricht für ukrainische Kinder und Jugendliche an den Dortmunder Schulen angeboten wird, sind zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg zu richten. Der Schulträger kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
Frage 7 (FB 32): Drittstaatsangehörige, die sich mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel am 24.02.22 in der Ukraine aufgehalten haben und aufgrund des Krieges von dort geflüchtet sind, sind aufgrund der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 31.08.22 vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis befreit. Die Einreise und der Aufenthalt sind bis dahin rechtmäßig und es besteht keine Ausreiseverpflichtung.“
zu TOP 4.2.6
Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24548-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vor:
„… die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt form- und fristgerecht die Aufnahme eines Vorschlages zur Tagesordnung in den öffentlichen Teil der Sitzung des ABöOAB am Dienstag, den 10.05.2022 mit folgendem Titel:
„Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten“.
Die inhaltliche Konkretisierung des Tagesordnungspunktes wird nachgereicht.
Vielen Dank. …“
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) beantragt die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag einstimmig ab.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.2
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022 vor:
zu TOP 3.20
Zukunft der Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22)
Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den.unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von wohnen, spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträgliches Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht sie die Ziele als schwierig aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.
Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPDFraktion ein gangbarer Weg, ein sich regelmäßig treffende Kommission nicht.
Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und
Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten
Ausschüssen diskutiert werden um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn
schlussendlich müsste dort und im Rat entscheiden werden. Bei den Themen sieht er keinen
wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die
Erörterung fachbereichs- bzw. ausschussübergreifend. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.
Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.
Rm Dr. Suck (CDU) sagt, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein
verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „hin und her“ zwischen den
Ausschüssen zu durchbrechen. Dier Kommission soll die Abläufe verkürzen denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre aber auch akzeptabel.
OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr
unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel,
Schaustellerei, Verwaltung und Politik um die Arbeit auch übergreifend leisten zu wollen. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit, hat sich bewährt und ist anerkannt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort aber die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist keine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.
Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.
OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzung von Ausschüssen sondern eine Kommission gehen. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City. In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft, etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.
Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.
Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht.
Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in
Sitzungsgeld. Er vermutet, er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen haben. Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.
Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder,Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jungendangebote in der City gehen könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.
Rm Schlösser (Die Partei) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.
Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.
Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am
Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf von sich.
Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 31.März 2022:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
a. dass die Zukunft der Dortmunder City ein Querschnittsthema ist, das wegen seiner
Vielschichtigkeit in vielen Fachausschüssen Thema ist.
b. dass sich die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Dortmunder Innenstadt steht, aber nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung bewältigen lassen werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt deshalb die Bildung einer fachausschussübergreifenden „Kommission zur Zukunft der Dortmunder City“.
Die Kommission hat eine rein beratende Funktion. Aufgabe der Kommission ist die gemeinsame Entwicklung politischer Ideen für die Zukunft der Dortmunder Innenstadt in allen Facetten. Dabei werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des City Managements miteinbezogen. Die Kommission soll politische Initiativen, die über die jeweils zuständigen Fachausschüsse eingebracht werden, vorbereiten.
3. Die Zahl der Kommissionssitze wird auf 31 festgelegt. Die Fraktionen entsenden proportional zu ihrer Fraktionsgröße im Rat die entsprechenden fachpolitischen Vertreter aus den die City betreffenden Fachausschüssen wie bspw. AKUSW, AWBEWF, AMIG, AKSF, ASAG und ABöOAB.
4. Den Vorsitz der Kommission führt die/der Vorsitzende des AKUSW, den stellv. Vorsitz führt die/der Vorsitzende des AWBEWF.
5. Die erste Sitzung der Kommission findet im April 2022 statt.
6. Der Ausschuss kann Gäste zwecks Berichterstattung einladen.
Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.“
Der Rat der Stadt überweist den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. ….“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022 vor (Text, siehe oben).
Herr Bahr (CDU-Fraktion) vertritt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion die Auffassung, dass die Existenz des Druckraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu diskutieren sei. Auch sehe er die Problematik, dass für berechtigte Interessen des Sozialausschusses wie Prostitution oder Wohnberechtigungsschein der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gar nicht zuständig sei und es dort immer Reibungsverluste gebe. Diese sehe er hierbei auch. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit müsse für den Drogenkonsumraum sprechen und dies auch vor anderen Ausschüssen vertreten. Er erläutert, warum er es wichtig fände, dass sich ein Gremium treffe, in dem die Verantwortlichen aus der Kommunalpolitik zusammen kämen, die letztendlich gemeinsam über diese Sachen mit Vertretern vor Ort diskutieren, um eine Lösung herbei zu führen. Vor diesem Hintergrund bittet er um Abstimmung.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert bzgl. der Aussage, dass der
Drogenkonsumraum von anderer Seite infrage gestellt werden würde, dass Herr Bahr dazu auf die Fraktionskollegen zugehen müsse. Diesbezüglich müsse der interfraktionelle Austausch verstärkt werden. Er bezieht sich auf die dazu geführte Diskussion, im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Frau Worth (SPD-Fraktion) unterstützt den Wortbeitrag von Herrn Beckmann. Man tausche sich in den Fraktionssitzungen dazu aus und brauche keine weitere Runde.
Herr Bahr weist auf massive Äußerungen außerhalb der Politik dazu hin. Es sei schade, wenn
dies nur bei seiner Fraktion ankäme. In der Ratssitzung habe er sich bereits dazu geäußert. Für seine Fraktion sei der Ansatz zu dem Gesprächskreis wichtig, dies auf breitere Beine zu stellen.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion über das Format in
der Ratssitzung. Sicherlich habe dieses Format auch Schwächen und es sei ein gewisser
Arbeitsaufwand. Trotzdem sei es wichtig, diese Entwicklung der Innenstadt und des City-Ringes aus der sozialpolitischen Perspektive zu begleiten. Dies müsse seiner Meinung nach
fraktionsübergreifend aus diesem Gremium hier kommen. Die Innenstadt werde sich
weiterentwickeln und verändern. Die Frage sei, ob bei den Maßnahmen, die jetzt getroffen
würden, auch sozial- und gesundheitspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Im City-Ring
spielten die, seiner Ansicht nach, keine Rolle. Es gehörten z. B. auch Themen, wie Wohnen,
Teilhabe am öffentlichen Leben von bestimmten Personengruppen dazu. Er glaube, dass man
aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine besondere Verantwortung habe,
diese Fragestellungen mit in die Debatte einzubringen. Bisher habe er keinen besseren
Vorschlag dazu gehört, als zu sagen, man schaffe noch mal eine Gesprächsrunde, um solche
Fragestellungen mit einzubringen. Seine Fraktion würde dem daher folgen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend), den o.g. Antrag der CDU-Fraktion.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Beratung und Entscheidung in die nächste Sitzung.
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
zu TOP 5.1.1
Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zum „Programm Plätze“ zur Kenntnis.
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
- unbesetzt -
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
zu TOP 5.5.1
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.2
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.
3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.3
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen
- Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
- unbesetzt -
Herr Weber Frau Dr. Lyding-Lichterfeld Andrea Jenks
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
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