über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 19.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:49 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Brandt (SPD) i. V. f. Frau RM Meyer
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pieper i. V. f. Frau RM Pulpanek-Seidel
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Flenner - 65/stellv. AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Heynen - 68
Frau Bertram - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Frau Niedergethmann - 61
Herr Sagolla - 61
Herr Dreiskämper - 64
Herr Spitzer - 65
Herr Schiebold - 23
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 24. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 19.09.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 27.06.2017
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Lärmaktionsplanung - Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06821-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2017
3.2 Dachbegrünung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07950-17)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 07950-17-E1)
3.3 Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07508-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
3.4 Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-17)
3.5 Verkehrskonzept Westfalenhütte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07128-17-E2)
3.6 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)
3.7 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt "Spielen und Freizeit"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08169-17)
3.8 Stadtumbau Rheinische Straße
Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne
hier: Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08162-17)
3.9 Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Kenntnisnahme (aus dem ABöAB)
(Drucksache Nr.: 07711-17-E2)
3.10 Zweiter Rettungsweg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08816-17)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)
4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)
4.3 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)
4.4 Solaranlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06226-16-E3)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Planungsbeschluss "Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07600-17)
5.2 Sanierung der Brücke Rheinische Straße -2. Bauabschnitt-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07620-17)
5.3 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08529-17)
5.4 Ersatzbeschaffung "Verkehrsleitsystem-Streckenstation SST_B1.O.020"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07848-17)
5.5 Parksituation E-Mobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08845-17)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Teilsanierung der großen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08460-17)
6.2 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08506-17)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08077-17)
7.2 Übertragung des von der Emschergenossenschaft errichteten Kanals in der Groppenbrucher Straße auf die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08332-17)
7.3 Erster Quartalsbericht 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08005-17)
7.4 Zweiter Quartalsbericht 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08550-17)
8. Anfragen
nicht besetzt
9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Bartsch benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Änderungen, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 27.06.2017
Herr Rm Dudde bezieht sich auf Seite 12, TOP 5.4 der Niederschrift und weist darauf hin, dass nur die Anlage zu TOP 5.9 „Straßenbäume“ im Zusammenhang mit der Vorlage zu TOP 5.4 stehe und dies entsprechend in der Niederschrift geändert werden solle.
Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 27.06.2017 wird, mit der o. a. Änderung, genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Lärmaktionsplanung - Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06821-17)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:
„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt
einstimmig wie folgt zu beschließen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser
Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom
17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen:
„Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße /
Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung zur Lärmaktionsplanung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5),
Bündnis 90/Die Grünen (4), bei Enthaltung von Fraktion Die Linke&Piraten (2) und Herrn
Klein-Endebrock (SPD) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) wie folgt zu beschließen,
in Verbindung mit dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser
Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Lärmaktionsplan
Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der
Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:
1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,
Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je
Fahrtrichtung gegeben ist.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der
Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-
Straße zu prüfen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen
(Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDUFraktion)
bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus
Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung
Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird
keine Tempo 30-Zone.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:
„Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten
Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn Ortsteilverbindende
Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige
Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das
Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydecke
zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDUFraktion
schloss sich diesen Ausführungen an.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPDFraktion,
1x AfD, 5x CDU-Fraktion, 4 Jastimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke), aus
den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt
Dortmund aussprechen. Frau Möller (SPD-Fraktion) nahm an der Abstimmung nicht teil.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
zu TOP 3.2
Dachbegrünung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07950-17)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 07950-17-E1):
„Zur Beantwortung des o. g. Antrages und zu dem Wunsch nach Musterberechnungen zu den
Kosten, die für Hauseigentümer entstehen können, wurde die folgende Kosten-Nutzen-
Analyse erstellt:
Kosten-Nutzen-Analyse Dachbegrünung
Die tatsächlichen Kosten einer Dachbegrünung sind von den Kriterien
2
- Lage im Stadtgebiet,
- planungsrechtlichen Beurteilung,
- tatsächlichen Größe eines Objektes,
- Art der Dachbegrünung,
- Förderfähigkeit für öffentliche und private Gebäude und
- Umfang der Pflegemaßnahmen
abhängig.
Die genauen Kosten für eine Dachbegrünung sind unter Berücksichtigung aller Kriterien zu
ermitteln. Der in der Tabelle 1 dieses Schreibens aufgezeigte dynamische Kostenvergleich
kann nur ein erster Prüfstein für die fiskalische Realisierbarkeit einer Dachbegrünung sein.
Die folgenden Angaben beruhen auf den Ausführungen von Wolfgang Ansel (Geschäftsführer
des Deutschen Dachgärtner Verbandes (DDV) ergänzt um die Angaben aus der Abwassergebührensatzung
der Stadt Dortmund.
Die Bewertung aller anfallenden Kosten und ökonomischen bzw. ökologischen Nutzen ist
über den gesamten Lebenszyklus eines begrünten Gebäudes zu betrachten. Dieser beträgt
nach Auskunft des DDV 40 Jahre. Die in der Tabelle 1 verwendeten Angaben für die Herstellungskosten-
und Pflegekosten sind als Mittelwerte zu verstehen und basieren auf den Erfahrungswerten
des Deutschen Dachgärtner Verbandes und seiner Mitgliedsunternehmen.
Nach Angaben des DDV sind extensive Dachbegrünungen mit einem mehrschichtigen Systemaufbau
schon für 25-35 Euro/m² (Material + Ausführung) erhältlich. Die Kiesdächer werden
mit ca. 10 Euro/m² veranschlagt. Für einen ökonomischen Vergleich der beiden Varianten
müssen neben den reinen Installationskosten aber auch die in den Folgejahren entstehenden
Kosten beziehungsweise Nutzen und die damit einhergehenden Zahlungsströme berücksichtigt
werden.
Als Vergleichsvarianten dienen ein Gründach und ein Kiesdach (Fläche jeweils 100 m²), da
Extensivbegrünungen und Kiesdächer ein ähnliches Gewicht von 100 kg/m² besitzen und
Mehrkosten für die Statik deshalb in der Regel nicht berücksichtigt werden müssen.
Die Kosten-Nutzen Analyse umfasst einen Zeitraum von 40 Jahren. Um die zu verschiedenen
Zeitpunkten anfallenden Zahlungsströme abbilden zu können, wurde die dynamische Kostenvergleichsrechnung
gewählt und die Projektkostenbarwerte für beide Varianten ermittelt. Im
Bereich der Kosten wurde die Parameter Installation(Material und Ausführung), Sanierung,
Niederschlagswassergebühr (Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund 2016) und Pflege
und Wartung berücksichtigt.
In der Tabelle 1 ist die Kosten-Nutzen-Analyse einer extensiven Dachbegrünung mit einer
Aufbauhöhe von 10 cm dargestellt. Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden
sich im Anhang.
Tab. 1: Dynamische Kostenvergleichsrechnung Extensivbegrünung – Kiesdach
(Zeitraum 40 Jahre, Dachgröße 100 m² unter Berücksichtigung der Abwassergebührensatzung
der Stadt Dortmund 2016)
Einmalige Kosten Extensivbegrünung Kiesdach
Erstellungskosten
Material und Ausführung 3.000,00 Euro 1.000,00 Euro
Verbesserung Statik -- --
Fertigstellungspflege (1Jahr) DFAKE 97,10 Euro --
Sanierung 20 Jahre
Entfernung und Erneuerung Belag 1.107,40 Euro
Erneuerung Abdichtung 1.384,20 Euro
Sanierung 40 Jahre
Entfernung Belag DFKAE 919,70 Euro 306,60 Euro
Erneuerung Abdichtung DFAKE 766,40 Euro 766,40 Euro
Kostenbarwert einmalige Kosten 4.783,20 Euro 4.564,50 Euro
Laufende Kosten
Unterhaltungspflege /Wartung 1.140,40 Euro 577,90 Euro
DFAKR
Niederschlagswassergebühr
Abwassergebührensatzung Stadt 1.641,00 Euro 3.259,00 Euro
Dortmund vom 23.11.2016
DFAKR
Kostenbarwert laufende Kosten 2.781,40 Euro 3.836,90 Euro
Kostenbarwert gesamt 7.564,60 Euro 8.401,40 Euro
Differenz Gründach - Kiesdach 836,80 Euro
Die dynamische Kostenrechnung zeigt, dass die im Vergleich zum Kiesdach höhere Anfangsinvestition für das Gründach in den Folgejahren ausgeglichen wird. Die Ursache liegt in
der geringeren Lebensdauer unbegrünter Dächer, bei denen nach Information des DDV im
Mittel bereits nach 20 Jahren eine grundlegende Sanierung notwendig wird. Aber auch die
Einsparungen nach der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund schlagen sich in der
Kosten-Nutzen Bilanz wieder. Innerhalb von 40 Jahren werden alleine durch diese Position
1.618 Euro eingespart. Bei der Gegenüberstellung der Kostenbarwerte über den 40-jährigen
Bewertungszeitraum ergibt sich somit ein Vorteil für die Extensivbegrünung gegenüber dem
Kiesdach von 836,80 Euro.
Weitere Einsparpotenziale
Neben dem Einsparpotenzial aus der Abwassergebührensatzung sind noch weitere Potenziale
zu nennen, die eine Dachbegrünung auch aus finanziellen Gründen attraktiv erscheinen lassen:
Bei der Planung eines neuen Wohn- oder Gewerbegebietes wird im Rahmen der Bauleitplanung
die Dachbegrünung als Minderungsmaßnahme für den Eingriff in den Naturhaushalt
anerkannt. Kostenintensive zusätzliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen können dadurch
reduziert werden.
Die Reduzierung der Gesamtabflussmenge des Niederschlagswassers durch eine Dachbegrünung
führt dazu, dass auf die Errichtung von teuren Regenrückhaltebecken oder Regenrückhaltekanälen
verzichtet werden kann.
In den Sanierungsgebieten können Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und für die eine Dachbegrünung beabsichtigt ist, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien
Stadterneuerung 2008) durch die Gemeinden gefördert werden. Die Stadt Dortmund hat in
ihren Richtlinien dazu festgelegt, dass die Höhe des Zuschusses für diese Maßnahme 30 Euro/
m² gestalteter und begrünter, durch Aufmaß nachgewiesener Fläche, jedoch höchstens 50
% der Gesamtkosten förderfähig sind.
Für den einzelnen Bauherren ist auch eine Energieeinsparung möglich, wenn eine Dachbegrünung
durchgeführt wird. Der amerikanische Einzelhandelskonzern Walmart hat im Jahr
2006 für einen 7000 m² Einzelhandelsmarkt eine jährliche Reduktion der Kühlleistung um 7
% und der Heizleistung um 6 % errechnet. Dies ergab einen jährlichen Nachlass der Energiekosten
um ca. 6.000 $.
Die genannten weiteren Einsparpotenziale wurden nicht in der Beispielrechnung der Tabelle 1
dieses Schreibens aufgenommen, weil sie nur im Rahmen einer Einzelobjektbetrachtung zu
ermitteln sind. Allgemein ist aber festzustellen, dass eine extensive Dachbegrünung bei Neubauten
keinen besonderen Aufwand erfordert, der zu den Kosten für eine „normale“ Dachkonstruktion
außer Verhältnis stehen würde. In der Gesamtabwägung überwiegen die ökologischen
und sonstigen Vorteile einer extensiven Dachbegrünung.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde(BuNB) vom 13.09.2017:
Der Beirat fasst unter einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
Der Beirat begrüßt die Vorlage zur Dachbegrünung als einen Baustein der stadtökologischen Verbesserung. Dachbegrünung hat umfangreiche positive Wirkung auf den Klimaschutz und damit langfristig auch auf den Arten- und Naturschutz.
Nicht nur die Innenstadtbereiche, sondern besonders auch die großflächigen Hallen in den Gewerbegebieten (z. B. im Bereich Westfalenhütte) liefern ein großes Potential für die Dachbegrünung. Der Mehraufwand an Kosten für die Statik und Ausführung kann später durch Energieeinsparungen bei der Kühlung der Gebäude mittels Klimaanlagen kompensiert werden.
Bei der Bewertung als Ausgleich sollte jedoch folgendes berücksichtigt werden:
1. Die Art der Dachbegrünung ist entscheidend für ihre ökologische Wertigkeit.
2. Dächer sind Inseln ohne einen konkreten Biotopverbund und damit oft kein vollwertiger Ersatz für neu bebaute Flächen. Eingriff und Ausgleich müssen im Einzelfall bewertet werden.
Das Programm zur Dachbegrünung leistet einen Beitrag zur klimafreundlichen Stadt. Zudem sollte auf der anderen Seite allerdings verhindert werden, dass Bürger ihre Vorgärten im Siedlungsbereich immer mehr in Parkplätze und vegetationslose Steinwüsten umwandeln.
Um die Dachbegrünung zu forcieren, empfiehlt der Beirat sowohl eine Aufklärungskampagne als auch einen finanziellen Anreiz für die Eigentümer. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.3
Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07508-17)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost:
„Den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise wird von Frau Stork (StA 61)
vorgestellt und von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beratung in die Sitzung am 19.09.2017 und
fordert die Verwaltung auf, aussagekräftige Pläne vorzulegen aus denen Details des
Radschnellwegs Ruhr hervorgehen.
Vor der nächsten Sitzung am 19.09.2017 wird es einen „Runden Tisch“ mit der
Fachverwaltung zur Feinabstimmung der Vorlage geben.
Anfrage der SPD-Fraktion zu TOP 11.2
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu folgender Frage bis zum „Runden Tisch“ Stellung
zu nehmen:
Besteht die Möglichkeit, die auf Seite 7 im vorletzten Absatz angekündigte Prüfung einer
Trassierung, östlich der S-Bahn Haltestelle Körne aufzugeben und stattdessen die Führung der
Trasse über die Peter-Paul-Rubens-Straße für die Planung und spätere Ausführung
verbindlich festzulegen?
Begründung:
Eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie erfordert unverhältnismäßig hohe Investitionen
und ignoriert den bereits seit längerer Zeit in diesem Straßenabschnitt gefahrlosen
Radverkehr.
Folgende Argumente sprechen gegen eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie:
1. Direkt am östlichen Rad- und Fußgängertunnel des Haltpunktes Körne befindet sich
die bebaute Immobilie Albrecht-Dürer-Str. 2a, die der beabsichtigten Trassierung
durch Abriss weichen müsste.
2. Die Trasse würde im weiteren Verlauf an der Grundstücksgrenze der Immobilie
Matthias-Grünewald-Str. 17 -19 verlaufen und zu nicht akzeptablen zusätzlichen
Immissionen durch Planierung des bewaldeten Hügels ( Verlust Lärmschutz zur S4 )
und bisher nicht vorhandenem Radverkehrs führen. Außerdem müsste die Immobilie
einen gesonderten Lärmschutz zur S 4 erhalten und eingezäunt/-gefriedet werden.
3. Im östlichen Abschnitt müsste der komplette Grünzug zwischen S-Bahn-Brücke
Nußbaumweg und in Höhe der kleinen Platzes an der Arnold-Böcklin-Straße
bestehend aus dichten Gehölzen, Sträuchern und Bäumen ( Nistplätze für viele
Vogelarten ) weichen.
4. Der bisherige und aktuelle Radverkehr auf der Peter-Paul-Rubens-Straße als Teil der
Nord-Ost-Radfahrroute funktioniert reibungslos und störungsfrei und wird durch das
partnerschaftliches Verkehrsverhalten der Anwohner unterstützt.
5. Die Ampelquerung über den Nussbaumweg erfolgt aufgrund einer optimalen Grüntaktung
der Ampel problemlos und ermöglicht Fußgängern und Radfahrern ein
zügiges Überqueren der Straße.
6. Gleichzeitig sorgt die Ampelschaltung auf dem Nußbaumweg für Anhaltephasen des
Kfz-Verkehrs, die zu einer Regulierung der Geschwindigkeit des Verkehrs auf dem
Nußbaumweg führen.
7. Auf der östlichen Seite des Nussbaumwegs befindet sich bereits ein komfortabel
ausgebauter Radweg, der keine im Vergleich zum Wieckesweg oder innerstädtischen
Straßenabschnitten kostspielige und unwirtschaftliche, zusätzliche Baumaßnahmen
entlang der S-Bahn-Linie incl. Brückenbauwerks über den Nußbaumweg benötigt.
Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung außerdem auf, bis zum Termin des „Runden
Tisches“, detaillierte Informationen zur angedachten Trasse zwischen Hohe Straße und
Ruhrallee/Güterbahnhof zur Verfügung zu stellen. Leider finden sich in dem vorliegenden
Papier für diesen Abschnitt z. B. keine Angaben zur Parkraumsituation oder zur geplanten
Vorgehensweise bei den angedachten Brückeninstallationen“
ABVG 19.09.2017:
Man einigt sich darauf, dass Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu diesem Thema als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet werden sollen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.
Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).
ABVG, 19.09.2017:
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde, womit aber noch nicht die Umsetzung einzelner Maßnahmen, z. B. zum Erhalt des Freibades Stockheide, vorweg genommen sei.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.
Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.
Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.
Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).
zu TOP 3.7
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt "Spielen und Freizeit"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08169-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Maßnahme „Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt Spielen und Freizeit“ mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 299.000 € für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019.
Die Gestaltungsmaßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von
insgesamt 239.200 € gefördert (80 %). Der städtische Eigenanteil beträgt 59.800 € (20 %).
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 2.990 € (ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2020).
Die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg liegen vor.
zu TOP 3.8
Stadtumbau Rheinische Straße
Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne
hier: Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08162-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt den Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.310.000 € auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Dortmund zur Umsetzung des Stadtumbauprogramms Rheinische Straße vom 29.03.2007 (siehe DS Nr.: 07770-07).
Der Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von 400.000 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid Nr. 02/024/15 der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 18.385,65 €. Es werden Beiträge nach Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Höhe von 503.774 € erhoben. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 157.200 €, die nicht zahlungswirksam sind.
zu TOP 3.9
Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Kenntnisnahme (aus dem ABöAB)
(Drucksache Nr.: 07711-17-E2)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 07711-17-E2):
„Der Fachbereich Liegenschaften hat in Zusammenarbeit mit beteiligten Fachbereichen und
Nutzern die notwendigen Sanierungsmaßnahmen erfasst.
Folgende baulichen Maßnahmen werden derzeit geplant:
1. Erneuerung der Trinkwasserversorgung (Entnahmestellen)
2. Sanierung des Asphalts und der Dolomit-Flächen
3. Sanierung / Erneuerung der Abwasserleitungen
4. Installation einer Beleuchtung
5. Abriss des ehemaligen Sanitärgebäudes
zu 1. Für die Osterkirmes 2017 wurden in einer dringenden Sofortmaßnahme bereits vier
Trinkwasserentnahmestellen durch die DEW21 erneuert. Eine Rechnung liegt noch
nicht vor.
Lt. Angebot der DEW wird die Erneuerung von 8 Trinkwasserentnahmestellen
einschließlich Umpflasterung rd. 60.000,- € kosten.
zu 2. Die Ausbesserung der Flächen auf dem Festplatz wird lt. Tiefbauamt rd. 100.000,-€
kosten. Eine Umsetzung kann nach Sanierung oder Erneuerung der Abwasserleitungen
erfolgen.
zu 3. Die Kostenermittlung für die Sanierung, bzw. Erneuerung der Abwasseranlagen ist
sehr umfangreich und komplex. Zwischenzeitlich wurden die Abwasserleitungen
durch eine Kanal-TV-Untersuchung geprüft. Es hat sich ein erheblicher
Sanierungsbedarf herausgestellt.
Nach einem ersten Gespräch mit einem externen Ingenieurbüro ist vor Erstellung eines
Angebotes mit Kostenschätzung ein Geländemodell mit Höhenangaben durch einen
Vermesser erforderlich. Wenn die Höheninformationen innerhalb von 4 Wochen
vorliegen, stellt das Ingenieurbüro eine Kostenschätzung für Ende August in Aussicht.
zu 4. Die Kosten für 4 Beleuchtungsmasten werden auf ca. 35.000,- € geschätzt.
zu 5. Der Abriss der Toilettenanlage wird rd. 12.000,-€ kosten.
Die Osterkirmes 2017 konnte wie jedes Jahr erfolgreich durchgeführt werden. Das Festi
Ramazan findet in diesem Jahr ausnahmsweise auf den Festplatz statt.
Angesichts von anstehenden Sanierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2017/2018 nur
kurzfristige Planungen weiterer Großveranstaltungen möglich. Derzeit liegt lediglich eine
informelle Anfrage der Monster-Truck-Show für 2 Tage im Juli vor.
Bezüglich eines Bewirtschaftungskonzeptes wurde bereits ein erstes Gespräch mit der Firma
dopark GmbH geführt. Die Fa. dopark GmbH bewirtschaftet Tiefgaragen und Parkflächen der
Stadt Dortmund. Die vor dem Festplatz liegende Parkplatzfläche wird bei Veranstaltungen
ebenfalls von der dopark GmbH bewirtschaftet.
Der Fachbereich Liegenschaften beabsichtigt, ein Gesamtkonzept einschließlich der
Sanierungskosten im 3. Quartal 2017 vorzustellen.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.10
Zweiter Rettungsweg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08816-17)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 08816-17-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet in der nächsten Ausschusssitzung um einen Sachstandsbericht bezüglich der Thematik des zweiten Rettungsweges bei Straßenbau- und/oder Kanalbaumaßnahmen im Dortmunder Stadtgebiet. Hierzu sind zusätzlich Vertreter der städtischen Feuerwehr zur Ausschusssitzung einzuladen.“
Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün wird entsprechend verfahren.
zu TOP 3.11
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08365-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 608.500 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020, bestehend aus den nachfolgenden vier Teilmaßnahmen, die aus dem „Rahmenplan südliche Speicherstraße am Stadthafen“ abgeleitet wurden bzw. werden:
Die Auszahlungen der drei Teilmaßnahmen (Punkte 1., 2. und 4.) in Höhe von insgesamt 543.500 € werden durch Einzahlungen aus Bundes-/Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung -EFRE-) in Höhe von insgesamt 489.150 € gefördert (max. 90 % der förderfähigen Kosten).
Der städtische Eigenanteil dieser drei Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 54.350 € (10 %).
Ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt bereits vor.
Die Auszahlungen für die „Errichtung von Parkplätzen/Stellflächen“ (Punkt 3.) in Höhe von
65.000 € werden nicht gefördert und stellen somit in voller Höhe den städtischen Eigenanteil dar (100 %).
Der städtische Eigenanteil aller vier Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 119.350 €.
Die oben genannten Planungsleistungen stellen Herstellungskosten für nachfolgende Bauinvestitionen dar und werden ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung (über 40 Nutzungsjahre) mit den baulichen Anlagen gemeinsam abgeschrieben.
Die Investitionen aller vier Teilmaßnahmen bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe
von 3.803,75 €.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)
Herr Flenner informiert mündlich (mittels Powerpoint-Vortrag) zu dieser Angelegenheit.
Man einig sich darauf, die Vorlage allen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.4
Solaranlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06226-16-E3)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 06226-16-E3):
„Der in der Sitzung des ABVG am 14.03.2017 auf Vorschlag der CDU-Fraktion gestellte
Antrag, "neue Potenziale durch inzwischen sanierte Dachflächen - als Vorstufe für eine
mögliche weitere Staffel des Solardachpools - zu ermitteln und entsprechend zu
qualifizieren", ist vom Energiemanagement der Städtischen Immobilienwirtschaft bearbeitet
worden. Dazu gebe ich Ihnen folgende Informationen:
Die Stadt Dortmund engagiert sich seit fast 20 Jahren mit Unterstützung von Schulfördervereinen,
DEW21 oder privaten Investoren (mit Bürgerbeteiligung) beim Ausbau von
Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude. Mit drei Ausbau-Staffeln wurden bis
2013 dafür 60 nutzbare Dächer städtischer Gebäude mit 136 PV-Anlagen ausgestattet. Damit
hat die Stadt ihre Vorbildfunktion erfüllt, um auch die Bürger der Stadt für den PV-Einsatz
auf privaten Dächern zu gewinnen. Hierzu hat sicher die über lange Zeit positive Entwicklung
des Marktes zur Gewinnung regenerativer Energien im privaten Bereich ebenfalls erfolgreich
beigetragen.
23 der in den Jahren 2012 - 2016 sanierten größeren Dächer auf städtischen Gebäuden können
möglicherweise zur Aufstellung von Photovoltaikanlagen genutzt werden. Dies entspricht,
wie der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmenist, einer theoretisch nutzbaren
Dachfläche von ca. 17.700 m² mit einer Gesamtleistung von ca. 920 kWp.
Diese Einschätzung beruht auf einer nur äußerst groben Informationsbasis. Eine präzise
Übersicht erfordert eine z. T. aufwändige Überprüfung und ggf. eine Neuberechnung der
Tragwerksplanung. Es erfolgte dazu bisher noch keine Prüfung (Projektentwicklung)und die
Maßnahmen sind auch bisher nicht in der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste
aufgeführt.
Um zukünftig eine noch weitere Steigerung des PV-Stromertrages zu erzielen, müssten nach
einem entsprechenden Beschluss der politischen Gremien potenzielle Dachflächen im
Rahmen einer Projektentwicklung, diese läge im Zuständigkeitsbereich des
Liegenschaftsamtes, auf Eignung überprüft werden.
Bereits heute kann angemerkt werden, dass - um das Potenzial zukünftig nutzen zu können -
eigene Investitionen mit Eigennutzung ohne Einspeisung ins Netz (evtl. speichergebunden) zu
favorisieren sind.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Planungsbeschluss "Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07600-17)
Herr Lürwer weist darauf hin, dass die Verwaltung die heute geäußerten Bedenken bzw. Fragen zum Thema „Wegeführung auf dem Gelände Westfalenhallen/ Zuwegung zum Signal-Iduna-Park“ prüfen und zu einer der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Sachstandsbericht vorlegen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Abrisses und Neubaus der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 – BW Neubau Brücke Lindemannstraße– mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2017: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 5.2
Sanierung der Brücke Rheinische Straße -2. Bauabschnitt-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07620-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den zweiten Bauabschnitt der Sanierung der Brücke Rheinische Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 332.000,00 Euro
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66W01202014349 –Sanierung Brücke Rheinische Straße – mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2016: 19.268,82 Euro
Haushaltsjahr 2017: 30.731,18 Euro
Haushaltsjahr 2018: 257.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 25.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2020 in Höhe von 10.936,47 Euro.
zu TOP 5.3
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08529-17)
Nachfragen zum Thema „Fördermöglichkeiten“ werden durch Frau Uehlendahl beantwortet. Sie kündigt an, diese Ausführungen schriftlich zum Protokoll nachzureichen (siehe Anlage).
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend dem Linienkonzept der ,,Westfalenhüttenallee“ im Bebauungsplanbereich InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - im Einklang mit dem Stadtbahnentwicklungskonzept vom 14.02.2008 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 3.400.000,00 Euro zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, dementsprechend zu verfahren..
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014153 – Erschließung Westfalenhütte – mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2018: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich der Planungskosten nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 38.400.000,00 Euro.
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 5.4
Ersatzbeschaffung "Verkehrsleitsystem-Streckenstation SST_B1.O.020"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07848-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Ersatzbeschaffung der VLS-Streckenstation SST_B1.O.020 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 100.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014663 -Neubau Streckenstation B1- mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2018 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 7.466,67 Euro.
zu TOP 5.5
Parksituation E-Mobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08845-17)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (DS-Nr.: 08845-17-E1, Fraktion FDP/BL):
„Bereits im Oktober 2016 hatten wir eine Anfrage zum Thema Parksituation an öffentlichen
Ladestationen (Drucksache-Nr.: 05974-16-E1) an die Verwaltung gerichtet. Diese Anfrage
wurde auch beantwortet (siehe Drucksache-Nr.: 05974-16-E2). Viele Parkplätze mit Ladestationen
wurden eingerichtet und mit den in der Stellungnahme der Verwaltung genannten
Beschilderung ausgestattet. Diese werden nun auch durch E-Fahrzeuge genutzt
oder zumindest ist dies so gedacht. Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung in
diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie wird mit sog. Falschparkern verfahren? Besteht in diesem Zusammenhang die
Möglichkeit ein Bußgeld zu erteilen, wenn Fahrzeuge an den für E-Fahrzeuge gedachten
Stellen geparkt sind?
2. Für den Fall, dass die Möglichkeit eines Bußgeldes besteht: Werden solche Bußgelder
in Dortmund erhoben?“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
zu TOP 5.6
Überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW; hier: Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08578-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Deckung der bei der Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße, Investitionsfinanzstelle 66_01209014145 (780 820) in 2017 entstandenen und noch zu erwartenden Mehrauszahlungen in Höhe von 1.700.000,00 €: