über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 05.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
2. Verwaltung:
In diesem Zusammenhang gilt es zwischen den Zusagen für das Jahr 2015 im Rahmen einer einmaligen Leistung und den Zusagen zu einer dauerhaften strukturellen Beteiligung des Bundes ab dem Jahr 2016 zu unterscheiden.
Haushaltsjahr 2015
Durch die Aufstockung der Bundesmittel zur Soforthilfe für die Kommunen um 1 Mrd. Euro für das Jahr 2015 und der hiermit verbundenen im Anschluss erfolgten Zusage des Landes NRW diese Mittel eins zu eins an die kommunale Ebene weitergeben zu wollen, würde sich hieraus unter Anwendung des bisher geltenden Zuweisungsschlüssels für die Stadt Dortmund ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von rund 6,6 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2015 ergeben.
Haushaltsjahr 2016
Eine seriöse Berechnung, wie sich die Finanzzusagen des Bundes auf den Haushalt der Stadt Dortmund auswirken (könnten), ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. In dem zehnseitigen Ergebnispapier zum Flüchtlingsgipfel vom 24.09.2015 sind lediglich die beabsichtigten Finanzströme des Bundes an die Länder festgehalten worden. Dabei bleiben aber nach Ansicht der Verwaltung einige Detailfragen offen. Es wurde im direkten Nachgang zum Bund-Länder-Flüchtlingsgipfel die zeitnahe gesetzliche Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen angekündigt.
Daher sind hier zunächst die ausformulierten bundesgesetzlichen Regelungen abzuwarten. Erst auf dieser Basis können die landesgesetzlichen Regelungen aufgebaut werden, aus denen erkennbar sein sollte, inwieweit -nach welchen Kriterien, in welcher Höhe- künftig Bundesmittel vom Land NRW an die kommunale Ebene weitergeben werden sollen. Es bleibt daher weiterhin abzuwarten, welche Regelungen vom Land NRW konkret getroffen werden. Bisher liegen der Verwaltung keine hinreichenden Informationen einschlägiger Stellen (kommunale Spitzenverbände, Bezirksregierung, Ministerium für Inneres und Kommunales NRW) vor.
In der Anfrage wird die Verwaltung in diesem Zusammenhang darum gebeten insbesondere dazu Stellung zu nehmen, „ob der Bund auch in Flüchtlingsthemen der Forderung der Kommunen nachkommt, die Städte dauerhaft und vollständig von Sozialleistungen zu entlasten.“ Aus zuvor genannten Gründen können, wie gesagt, keine konkreten Aussagen über die finanziellen Auswirkungen des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels auf die kommunale Ebene getroffen werden. Es ist allerdings unter Berücksichtigung des momentanen Informationsstandes und der sich daraus ableitenden Einschätzung nicht ersichtlich, dass der Forderung einer dauerhaften und vollständigen Entlastung der Kommunen von Sozialleistungen im Kontext der Flüchtlingshilfen genüge getan würde.
Insgesamt lässt sich bisher zum Bund-Länder-Flüchtlingsgipfel vom 24.09.2015 lediglich folgendes Fazit ziehen:
„Gute Grundlage, Herausforderung besser zu bewältigen – Finanzielle Entlastung der Kommunen bleibt aber völlig unklar“, Pressemitteilung Deutscher Städtetag vom 25.09.2015
Plenardebatte im Deutschen Bundestag am 24.09.2015 im Kontext „Lage der Kommunen“
Im Vorfeld der angesprochenen Plenardebatte ist der Stadtverwaltung von der Geschäftsführerin des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ der gemeinsame Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Für gleichwertige Lebensverhältnisse – Kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortsetzen“ übermittelt worden. Es liegen der Stadtverwaltung bisher keine Informationen zu den Ergebnissen der Beratungen vor.
Einhaltung der Zusagen des Bundes zur kommunalen Entlastung
Die Anfrage differenziert diesen Punkt bezüglich der finanziellen Unterstützung der Kommunen durch den Bund in drei Bereiche, zu denen nachfolgend Stellung genommen wird. Die Ausführungen beschränken sich dabei auf die neueren Entwicklungen. Auf eine Beurteilung der seit längerem bestehenden Regelungen wird bewusst verzichtet, um den Umfang der Beantwortung nicht ausufern zu lassen.
Ø Sozialausgaben
In dem Ende des Jahres 2013 geschlossenen Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode wurde unter anderem festgehalten, dass die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollte mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde (sog. „Übergangsmilliarde) pro Jahr begonnen werden.
Plan 2015 | Entwurf 2016 | Entwurf 2017 | Entwurf 2018 | Entwurf 2019 |
11,6 | 12,1 | 28,8 | 38,5 | 39,7 |
2. Anschließend wird das Steueraufkommen der Ländergesamtheit den einzelnen Ländern zugeordnet (horizontale Verteilung).
3. Auf einer dritten Stufe wird ein Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ländern durchgeführt (Länderfinanzausgleich).
Zu Frage 2:
Der Großteil der RWE-Aktien wird nicht direkt von DSW21, sondern über die KEB-Gruppe gehalten. Der ganz wesentliche Teil der RWE-Aktien wird daher im Einzelabschluss von DSW21 über den Buchwert der KEB Holding AG abgebildet.
Zu Frage 3:
Auf die Antwort zu Frage Nr. 2 wird verwiesen. Ein Wertberichtigungsbedarf bestand bislang nicht im Einzelabschluss, sondern im Konzernabschluss von DSW21 (in Höhe von insgesamt 79,3 Mio. €). Der Aktienkurs zum 31.12.2015 ist entscheidend dafür, ob und ggf. welche Bilanzierungsmaßnahmen zu treffen sind.
Zu Frage 4:
Die Erlöse aus einem Verkauf der RWE-Aktien würden DSW21 nicht direkt zufließen, sondern sich auf die Ergebnisbeiträge der KEB Holding AG auswirken. Eine 1:1-Beziehung zwischen möglichem Verkaufserlös und dem Zufluss bei DSW21 besteht daher nicht. Rein rechnerisch ergäbe sich bei dem Aktienkurs zum 30.10.2015 (12,66 €) ein Erlös von rd. 300 Mio. €.
Zu Fragen 5 und 6:
Aus dem Jahresergebnis 2014 hat RWE eine Dividende von 1,00 €/Aktie gezahlt. Für 2015 bedeutet das für DSW21 einen geplanten Beteiligungsertrag von der KEB Holding AG in Höhe von 14,7 Mio. €. Der Differenzbetrag wird in der KEB im Wesentlichen für den Schuldendienst aus früheren Aktienerwerben verwandt.
Zu Fragen 7 und 8:
Bei einer Absenkung der Dividende auf 50 Cent/Aktie würde sich der Ausschüttungsbetrag rein rechnerisch von rd. 23,6 Mio. € auf rd. 11,8 Mio. € reduzieren. Die Unternehmensplanung für die Jahre 2016 ff. ist bei DSW21 in Arbeit. Die Verwaltung geht davon aus, dass DSW21 mit realistischen Annahmen im Hinblick auf die RWE-Ausschüttung plant.
Zu Frage 9:
Insbesondere die Erträge aus dem Energiebereich dienen bei DSW21 zur Abdeckung der Verluste aus dem Verkehrsbereich. Risiken für den städtischen Haushalt ergeben sich, wenn es DSW21 dauerhaft nicht gelingen sollte, diese Verluste auszugleichen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 2 und 4 aus der Beschlussvorlage zu streichen.
Begründung
Für den Bereich Osterschleppweg ist davon auszugehen, dass über den Weg dieser Vorlage eine mögliche Erweiterung des Flughafens forciert werden soll. Dieser Punkt ist unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.
Für den Bereich Groppenbruch gibt es in absehbarer Zeitkeine wirtschaftliche Nutzung und erhebliche umweltpolitische Bedenken. Dieser Punkt ist ebenfalls unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.