Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 20.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:51 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD) bis 17:51 Uhr
Herr RM Klösel (SPD) bis 17:17 Uhr
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD) ab 15:39 Uhr
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen) bis 17:51 Uhr
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr sB Auffahrt
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Rips - 60
Herr Dr. Rath - 60
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe - 61
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach - 64
Herr Krüger - 2/Dez.
Frau Zeuch - 1
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 20.04.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.03.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)
Hinweis: Die Vorlage haben die Ratsmitglieder, die Fraktionsgeschäftsstellen, der Personalrat und die Pressestellte bereits im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

3.2 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Hinweis: Die Vorlage haben die Ratsmitglieder, die Fraktionsgeschäftsstellen, der Personalrat und die Pressestellte bereits im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

3.3 Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-; Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.02.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03683-16)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03485-16)

4.3 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03495-16)

4.4 Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 10.02. und am 09.03.2016 vor-

4.5 Bauleitplanung; 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) InW 221 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
hier: I. Beschluss zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
III.Beschluss zur Änderung des Durchführungsvertrages Teil A zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) InW 221 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03315-15)

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplanverfahren Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
hier: Informationsvorlage zum Bauleitplanverfahren

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03763-16)

4.7 Kampagne "100 EnergiePlusHäuser für Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04068-16)

4.8 Cityentwicklung: Ergebnisse der Untersuchung "Vitale Innenstädte"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03644-16)



4.9 Metropolradruhr
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03932-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03932-16-E2)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Einbringung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

5.2 Bericht zur Belastung der Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01442-15)

5.3 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03868-16)

5.4 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Weiterentwicklung und Fortführung des Integrierten Klimaschutzteilkonzepts für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West - Innovation Business Park -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03869-16)

5.5 Baumfällungen

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03953-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03953-16-E3)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03953-16-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03953-16-E4)

5.6 Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04372-16)

5.7 Mündlicher Bericht des Umweltamtes zum Thema: Planfeststellungsverfahren "Ökologische Verbesserung Rossbach von km 0+000 bis km
4+400, Dellwiger Bach und Bärenbruchgraben in Dortmund-Huckarde und Dortmund-Lütgendortmund

Information der Verwaltung
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

6.2 Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

6.3 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Huckarde Nord - Kokerei Hansa"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03840-16)

6.4 Stadtumbau Rheinische Straße
Projekt: Unionviertel.attraktiv
Teilprojekt: Gestalte dein Quartier!

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03752-16)

6.5 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum Geschäftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03975-16)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Lührs benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung:


Mein einigt sich darauf, die Tagesordnung, im Wege der Dringlichkeit, um folgende Vorlage,
zu ergänzen und als TOP 4.10 aufzunehmen:

Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße –
hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan In O 205 (Änderungen
Nr. 8 und 9) vom 26.10.2005; II. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 10 des
Bebauungsplanes In O 205; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss (Drucksache Nr.: 03997-16)


Änderung:

Weiter einigt man sich darauf, TOP 5.6:

Mündliche Information des Umweltamtes (Her Rips) zur Vorlage „Planfeststellungsverfahren
"Ökologische Verbesserung Rossbach von km 0+000 bis km 4+400, Dellwiger Bach
und Bärenbruchgraben in Dortmund-Huckarde und Dortmund-Lütgendortmund

vorgezogen, noch vor TOP 3.1 aufzurufen.

Mit der o.a. Ergänzung und Änderung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.










zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.03.2016

Zu TOP 4.7 „Bauleitplanung ; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196-Wickede West- ….“(Drucksache Nr.: 03390-16)

Auf Bitte des Herrn RM Waßmann einigt man sich darauf, diesen Punkt um die wesentlichen, kontroversen Wortbeiträge, welche zur Entscheidungsfindung führten, wie folgt zu ergänzen:


Auszug aus der Protokollnotiz zu TOP4.7
AUSW, 09.03.2016:

Frau RM Weyer erhebt die o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, ohne Punkt 1. „ Es entsteht kein öffentlich geförderter Wohnraum“, zum Antrag.
Weiter führt sie an, dass Ihre Fraktion der Verwaltung zu diesem Punkt 1. lieber folgenden Prüfauftrag erteilen würde:

“ Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit hier der Prozentsatz gemindert werden kann“.

Begründung: Dies vor dem Hintergrund dass im Bereich des dortigen Umfeldes fast schon ein 100- prozentiger Anteil an gefördertem Wohnraum existiere.

Ergänzung:

Herr RM Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion die Haltung der Mehrheit der Bezirksvertretung an dieser Stelle nicht nachvollziehen könne. Hier gehe es um eine städtische Fläche, wo die Stadtverwaltung im Hinblick auf die 25 % -Regelung ihre Vorbildfunktion in Bezug auf andere Investoren wahrnehmen sollte. Den gesamten Bebauungsplan werde man allerdings aus anderen Gründen ablehnen. Zum einen, weil man hier wieder einen erheblichen Eingriff in diesen großen Landschaftraum zwischen Wickede/Asseln/Kurl vornehme, den seine Fraktion so nicht mittragen wolle. Das Ganze sei zwar insgesamt etwas kleiner, als ursprünglich geplant, ausgefallen, beinhalte aber nach wie vor die Thematik des Hochwasserschutzes. Die nicht funktionierende Entwässerung sei schließlich der Grund dafür gewesen, dass es insgesamt mit der größeren Variante gar nicht funktioniert hätte.

Herr RM Dudde führt an, dass man der Vorlage zu Punkt 1. zustimmen, die Punkte 2. und 3. aber ablehnen werde. Hierzu schließt er sich den Argumenten seines Vorredners an und verweist zusätzlich auf die entsprechenden Ausführungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der besonderen ökologischen Bedeutung der Fläche.
Zudem werde auch seine Fraktion die Haltung der Bezirksvertretung Brackel zur „ 25 % -Regelung“ nicht mittragen.

Herr RM Waßmann erläutert, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen, sich dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion aber nicht anschließen könne. Weiter führt er aus, dass man sich eher damit einverstanden erklären könne, die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel insgesamt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu unterstützen, damit die Verwaltung einmal darstellen könne , welche Punkte hiervon realisierbar wären. Heute einen Beschluss hierzu zu fassen, halte er für verfrüht, da man heute zunächst den Einleitungsbeschluss zu fassen habe und erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Bauleitplanung komme.

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss, heute zunächst den Prozess anzustoßen. Zu der Empfehlung der Bezirksvertretung könne er heute noch keine gesicherten Aussagen machen. Es handele sich hierbei aber um Fragen, die man im weiteren Verfahren gerne aufbereiten wolle, so dass man spätestens zum Satzungsbeschluss, aufgrund der dann vorliegenden Analysen ggf. bereits einen konkreten Vorschlag unterbreiten könne. Deshalb empfiehlt auch er, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung heute insgesamt als Prüfauftrag zu werten.

Frau RM Weyer hält ihren o.a. Antrag danach nicht mehr aufrecht sondern bittet die Verwaltung darum, die Empfehlung der Bezirksvertretung als Prüfauftrag in das weitere Verfahren zu integrieren.

Zu der ablehnenden Haltung seiner Fraktion erläutert Herr sB Tietz, dass es seiner Fraktion hier lediglich darum gehe, dass wertvoller Freiraum in Anspruch genommen werden soll. Das städtebauliche Konzept, welches hinter der Sache liege, sei aus seiner Sicht durchaus sachgerecht und sinnvoll. Man habe in Bezug auf die Abgrenzung zum „Freiraum“ ja bereits Einfamilienhausbau und näher rein, zum Siedlungskörper, auch den entsprechenden Geschosswohnungsbau geplant.
Ende der Ergänzung


Die Niederschrift über die 12 .Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.03.2016 wird, mit der o. a. Ergänzung genehmigt.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)
AUSW, 20.04.2016:

Herr RM Klösel verdeutlich anhand einiger Beispiele aus der Vorlage (u.a. zu den Themen Wohnungsbauförderung , Barrierefreiheit, Tiefbau, Sicherheit, öffentliche Sanitäranlagen) dass es sich lohne, den Ressourceneinsatz auch für diesen Ausschuss im Städtischen Haushalt in der Zukunft nicht aus dem Auge zu verlieren.

Herr RM Kowalewski bemerkt hierzu, dass auch er der Meinung sei, dass sich dieser Ausschuss in der Tat nur wenig in der Vorlage wiederfinde. Er vermute, dass dies u. a. damit zusammenhänge, welche Themen im Erstellungsprozess dieses Wirkungsorientierten Haushaltes für wichtig gehalten wurden und welche nicht.
Seine Fraktion könne sich mit der Zielsetzung dieses Wirkungsorientierter Haushaltes nicht mehr identifizieren. Man halte diesen für ein Instrument, wodurch bewirkt werden solle, dass Politik sich an den Stellen mit Kürzungen einverstanden erkläre, wo diese eigentlichen einen besonders hohen Handlungsbedarf sehen und werde daher die Vorlage ablehnen.

Herr RM Dudde führt an, dass seine Fraktion dieser Ablehnung nicht folgen könne. Für seine Fraktion sei der vorliegende Wirkungsorientierten Haushalt derzeit lediglich noch nicht als alltagstaugliches Instrument der Steuerung greifbar. Man hadere immer noch damit, weil man letztlich eine Wirkung nur dann ablesen könne, wenn auch eine konkrete Zielsetzung definiert sei. Insgesamt sammele man zurzeit zunächst noch Erfahrungen mit diesem Instrument, sei aber auch noch nicht so wirklich glücklich hiermit.

Herr RM Waßmann erinnert an den damaligen Erarbeitungsprozess hierzu. Danach gab es einen breiten Konsens dafür, dass man kein „Datengrab“ haben wolle sondern ein relatives schlankes Modell, anhand dessen man aber gut gewisse Dinge ablesen könne.
Eine abschließende Bewertung hierzu wolle man aber heute nicht abgeben. Allerdings könne man sich zukünftig darüber Gedanken machen, ob dieses Instrument in der bisherigen Form ausreichend sei, man es ggf. verbessern könne bzw. ob man dieses überhaupt fortführen wolle.

Herr sB Huft-Krollner verdeutlicht, dass seine Fraktion diese Vorlage ablehnen werde, da hierdurch seiner Meinung nach wichtige Bereiche, z.B. zum Thema Wirtschaftsförderung der gesamte Bereich der Infrastruktur, nicht abgedeckt würden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2016 gemäß der in der Anlage beschriebenen Form.




zu TOP 3.2
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des AKJF vom 13.04.2016:

„Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 03.03.2016 vor:

„Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2016 vor:
„ ……..
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“


Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.“

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 16. Zwischenbericht zur Kenntnis.




















4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-; Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.02.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03683-16)

ZU TOP 4.1. und zu TOP 4.2 liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor: (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.02.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich und verlängert damit die Geltungsdauer der bis zum 15.06.2016 wirksamen Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 15.06.2017.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in
Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666; SGV NRW 2023).



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03485-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL), nachfolgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental - als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I,S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).




zu TOP 4.3
Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03495-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans In N 235 - westlich Ravensberger Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 14 Abs. 1 und § 16. Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S.666, SGV NRW 2023).




zu TOP 4.4
Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des ABVG vom 05.04.2016:

„Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01923-15-E1):

Anfrage der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 02.02.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o.g. Anfrage mit den Prüfaufträgen beantworte ich wie folgt:


zu 1.
Die heute hier vorhandene Signalanlage ist eine reine Engstellensignalisierung. Für weitergehende Steuerungs- und Regelungsaufgaben ist sie nicht geeignet. Ein Erfordernis, die Einmündungen der Schlagbaumstraße und der Schwerter Straße zu signalisieren, ist zur Zeit aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung nicht erkennbar. Beide Einmündungen sind in Bezug auf Verkehrsunfälle unauffällig. Bereits heute kann man aber schon sagen, dass der Verkehrsfluss durch eine Signalisierung nicht besser würde. Aufgrund des geringen Abstandes der Einmündungen wäre eine Grüne Welle für beide Fahrtrichtungen nur sehr unzulänglich zu erreichen, so dass man im Verlauf der Sölder Straße immer wieder an der zweiten Ampel angehalten würde.
Im Zuge der Tiefbauarbeiten sollten jedoch vorsorglich Leerrohre verlegt werden, um kostengünstig eine Signalisierung vornehmen zu können, wenn sie sich in der Zukunft als erforderlich erweisen sollte.



zu 2.
Der Straßenzug Sölder Straße – Vellinghauser Straße ist als Landesstraße L 662 klassifiziert und gehört zum einen zum Vorbehaltsnetz der Stadt Dortmund und zum anderen zum Lkw-Routen-Netz. Dieses Netz soll Lkw-Verkehr bündeln, um Wohnstraßen zu entlasten.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen – also Beschilderungen und Markierungen – sind gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese zwingende Notwendigkeit ist hier nicht erkennbar.

Auch mit einer Erweiterung der Durchfahrtshöhe wird nicht von einer wesentlichen Zunahme der Lkw-Verkehrsbelastung ausgegangen.

zu 3.
Die geplante Erneuerung der Unterführung im o.a. Bereich führt bezüglich der Oberflächenentwässerung nicht zu einer wesentlichen Veränderung der Bestandssituation. Lediglich die Durchfahrtshöhe und -breite werden den heutigen Erfordernissen angepasst. Hierdurch wird die bestehende Entwässerungssituation des Umfeldes nicht beeinträchtigt.

Offensichtlich ist es in der Vergangenheit im Bereich der Unterführung nicht zu Überflutungen gekommen, sodass auch zukünftig nicht damit zu rechnen ist.

Grundsätzlich ist die Deutsche Bahn für Planung und Bau der Unterführung zuständig. Die Stadt wird die neue Straßenplanung beisteuern. Für die Realisierung ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Im Rahmen der Gesamtplanung werden die anerkannten Regeln der Technik zugrunde gelegt. Hierzu gehört selbstverständlich auch eine Betrachtung zum Überflutungsnachweis nach DIN EN 752-2 bei Starkregenereignissen.

Des Weiteren ist in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 01.03.2016 die Frage gestellt worden, ob bei der Maßnahme Verkehrsuntersuchungen insbesondere für den Schwerlastverkehr durchgeführt wurden. Dies beantworte ich wie folgt:
Bei dieser Maßnahme sind keine gesonderten Untersuchungen zum Schwerlastverkehr durchgeführt worden. In Anbetracht der Lage der Gewerbegebiete wird nicht mit einer wesentlichen Zunahme des Lkw-Verkehrs gerechnet.“


ABVG 05.04.2016:

Herr Rm Gebel beantragt mündlich, dass die Verwaltung die Verkehrsentwicklung im weiteren Verfahren beobachten soll. Weiter bittet er darum, jeweils vor und nach dem Umbau, Lkw-Verkehrszählungen durchzuführen, um anschließend ggf. noch weitere Maßnahmen hieraus ableiten zu können.
Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltung (Enthaltung Fraktion B’90/Die Grünen), abgelehnt.

Herr Rm Mader deklariert Beratungsbedarf für seine Fraktion und bittet, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Angelegenheit in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.“


Hierzu liegt vor Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 19.04.2016:

„Die Tagesordnungspunkte 11.6 und 13.3 werden gemeinsam beraten.
Zu TOP 13.3 nimmt die Bezirksvertretung Aplerbeck die Ausführungen des Stadtrates Wilde
vom 16.03.2016 zur Kenntnis.
Mit Schreiben vom 16.03.2016 wurde seitens der Verwaltung zu den Prüfaufträgen aus der
BV-Sitzung vom 02.02.2016 geantwortet.

Zu 1. wurde mitgeteilt, dass es sich bei der dortigen Ampel um eine reine
Engstellensignalisierung handelt. Das Fordern einer Ampel für Schlagbaumstr. und Schwerter
Str. sei nicht erkennbar.

Zu 3. wurde mitgeteilt, dass es bisher nicht zu Überflutungen der Unterführung gekommen sei
und, dass daher auch in Zukunft nicht damit zu rechnen sei.

Die Bezirksvertretung hat hier eine andere Sichtweise der Dinge und beschließt einstimmig
folgendes:

Zu 1. wird gebeten, eine elektronische Verkehrszählung auf der Sölder Straße im Bereich des
Tunnels und auf der Schlagbaumstraße im Bereich des dortigen Zebrastreifens durchzuführen.
Hierbei sollten nicht Tagesdurchschnittswerte ermittelt werden, sondern insbesondere auf den
Feierabend- und Einkaufsverkehr zwischen 16:00 und 19:00 Uhr im Vergleich zum Rest des
Tages abgestellt werden.

Zu 3. wird auf die bisherigen Beschlüsse der BV Aplerbeck unter anderem vom 25.08.2015
und 23.09.2014 hingewiesen, bei denen es um eine erhebliche Verschlammung des
Tunnelbereichs durch Abspülungen von den dortigen Feldern ging.
Im schlimmsten Fall wurde der Schlamm bis ca. 100 m nördlich des Tunnels bis zur AWO
gespült.

Da davon auszugehen sein dürfte, dass die Erhöhung der Durchfahrhöhe nur durch eine
Absenkung der Fahrbahn und nicht durch eine Höherlegung des Bahndamms erfolgt, dürfte
diese Senke durch den Schlamm geflutet werden, wenn nicht bis dahin die Ursache beseitigt
ist.
Zusätzlich beschließt die Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig, diesen Beschluss an den
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiterzuleiten.“


AUSW, 20.04.2016:

Herr RM Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage heute beschließen sowie die Ausführungen der Bezirksvertetung zur Kenntnis nehmen werde.

Herr Wilde Informiert darüber, dass die Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck in ihrer gestrigen Sitzung zu der heutigen Vorlage die schriftliche Antwort der Verwaltung auf die bisher noch offenen Frage beraten habe. Zu den beiden, in dem o. a. Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 19.04.2016, angeführten Punkten, erläutert er zum 1. Punkt, dass die Verwaltung der BV Aplerbeck hierzu die entsprechenden Zahlen vorlegen werde, die durch eine im September letzten Jahres (auch in den Spitzenstunden) durchgeführte, manuelle Zählung erhoben worden seien. Aufgrund dieser Zahlen werde deutlich, dass es derzeit nicht nahe läge, hier mit einer Signalanlage zu reagieren. Man würde allerdings in diesem Bereich präventiv einen Leerraum mit hineinlegen, für den Fall, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Signalanlage an dieser Stelle herausstellen sollte.

Zum 2. Punkt führt Herr Wilde an, dass im Rahmen des, durch die Bahn noch durchzuführenden, Planfeststellungsverfahrens, sehr wohl durch entsprechendes Gutachten nachzuweisen sei, dass hier keine Überflutungsgefahr bestehe. Wenn sich hierbei herausstellen sollte, dass Maßnahmen, zur Vermeidung von Schlammeinträgen durch die umliegenden Äcker in diese Unterführung, erforderlich würden, diese dann auch realisiert werden müssten. Diese Angelegenheit werde die Verwaltung daher der Bahn im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entsprechend mit auf den Weg geben.

Frau RM Löffler führt an, dass ihre Fraktion die heutige Vorlage empfehlen werde und verdeutlicht, dass man es positiv finde, dass hier auch die Rettungswege mit in Betracht gezogen werden. Weiter sei es ihrer Fraktion wichtig, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Dinge wie, die Ampelanlage, der Zugang der Gehwege an der Südseite oder die Befahrung durch die Seitenstraße und Ähnliches dann auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gewährleistet werden.

Herr RM Logermann teilt mit, dass seine Fraktion sich auf die heutigen Aussagen durch Herrn Wilde verlasse und vor diesem Hintergrund der Vorlage zustimmen werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der DB-AG das Anfang 2015 ausgesprochene Verlangen, bei der Erneuerung der Eisenbahnbrücke Sölder Straße/Vellinghauser Straße eine Durchfahrtshöhe von 4,20 m und eine lichte Breite von 11,50 m vorzusehen, verbindlich zu bestätigen. Durch diese Zusage entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) InW 221 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
hier: I. Beschluss zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
III.Beschluss zur Änderung des Durchführungsvertrages Teil A zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) InW 221 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03315-15)
AUSW, 20.04.2016:

Herr sB Huft-Krollner führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage ablehnen werde und führt hierfür folgende Gründe an:


Herr RM Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion bei ihrer bisherigen, bereits mehrfach in diesem Ausschuss angeführten ablehnenden Haltung hierzu bleibe und daher die Vorlage ablehnen werde.

Frau RM Lührs teilt mit, dass Ihre Fraktion bei den bisherigen Entscheidungen zu dieser Angelegenheit bleibe und daher der Vorlage heute zustimmen werde.

Herr RM Waßmann führt an, dass seine Fraktion, wie bereits zu dem entsprechenden Einleitungsbeschluss, auch heute dieser Vorlage zustimmen werde.

Herr RM Logermann teilt mit, dass auch seine Fraktion konsequent bleibe und demnach das Bauvorhaben nach wie vor ablehnen werde.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Bebauungsplanverfahren Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
hier: Informationsvorlage zum Bauleitplanverfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03763-16)
AUSW, 20.04.2016:

Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen noch offenen Detailfragen, z. B. zum Thema „Zuwegung“ ausreichend erläutert wurden und der Investor sein Bauvorhaben inzwischen so modifiziert hat, dass dieses nun akzeptabel ist, wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des vorgestellten städtebaulichen Konzeptes weiterzuführen, zu folgen.

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ergibt sich aus § 41 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit Ziffer 6 Buchstabe b) des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen in der Fassung vom 03.07.2014.
Die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf der Grundlage des § 37 Abs. 5 GO NW in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Buchstabe c der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 4.7
Kampagne "100 EnergiePlusHäuser für Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04068-16)
AUSW, 20.04.2016:

Frau RM Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion diese Kampagne weiterhin befürworte; auch die Begleitung durch Architekten/ Energieberater. Weiter möchte sie insbesondere wissen, ob es bereits Erfahrungswerte zu Miethäusern gebe, mit denen man dann vor Ort auch arbeiten könne, da sie sich vorstelle, dass so etwas in Miethäusern durchaus schwieriger umzusetzen sei.

Herr sB Huft-Krollner teilt mit, dass seine Fraktion diese Vorlage ablehnen werde, da man diese Angelegenheit nicht als städtische Kernaufgabe der Verwaltung ansehe und man der Meinung sei, dass es außerhalb der Verwaltung durchaus andere Träger gebe die so etwas vorantreiben könnten.

Herr RM Logermann teilt mit, dass seine Fraktion diese Maßnahme für sehr sinnvoll halte und daher der Vorlage zustimmen werde.

Herr RM Kowalewski erläutert, dass seine Fraktion diese Angelegenheit für eine Aufgabe halte, die im öffentlichen Interesse liege, z.B. solche Baumaßnahmen einmal zu erproben und damit für die Öffentlichkeit beispielhaft sichtbar zu machen, wie so etwas funktionieren könne. Daher befürworte man diese Vorlage. Sehr schön sei auch der Versuch, für die nächsten 50 Häuser mit Akkus zu arbeiten, um dann auch den Eigenverbrauchsanteil erhöhen zu können. Wenn dies so, wie erwartet, funktioniere, wie erwartet, wäre das natürlich sehr positiv.

Herr Wilde teilt auf die Frage hinsichtlich etwaiger Erfahrungen aus dem Mietwohnungsbau mit, dass er bisher noch kein bestehendes Projekt in Dortmund kenne. Er regt hierzu aber an, dass man sich zu gegebener Zeit einmal gemeinsam die sich die im Bau befindliche Wohnanlage „In der Bergpate“ hierzu ansehen könne. Erfahrungswerte habe man allerdings im Geschosswohnungsbau bei Eigentumsmaßnahmen. Hierzu verweist er auf ein größeres Objekt aus der östlichen Innenstadt, welches kürzlich realisiert wurde. Dieses sei nicht nur architektonisch wirklich gut sondern auch als „Energie-Plus-Haus“ ausgewiesen. Nach den bisherigen Rückmeldungen seien die dortigen Bewohner bisher sehr zufrieden.

Herr RM Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage auch zustimmen werde. Ergänzend verweist er darauf, dass es hier ja nicht darum gehe, dass die Stadt selber Energiesparhäuser bauen werde sondern es sich hier um eine unterstützenwerte Kampagne zu diesem Thema handele.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:
- Die erfolgreiche Kampagne „100 EnergiePlusHäuser für Dortmund“ wird fortgeführt.
- Das Anforderungsprofil an die EnergiePlusHäuser wird zeitgemäß weiterentwickelt.
- Es werden weiterhin städtische Grundstücke für EnergiePlusHäuser angeboten.
- Die Qualitätssicherung führt zu einem Gesamtaufwand in der städtischen Ergebnisrechnung
in Höhe von 23.000,00 € in den Jahren 2016 bis 2018.





zu TOP 4.8
Cityentwicklung: Ergebnisse der Untersuchung "Vitale Innenstädte"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03644-16)
Herr Thabe berichtet hierzu mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage).



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der Untersuchung „Vitale Innenstädte“ zur Kenntnis.




zu TOP 4.9
Metropolradruhr
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03932-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DrucksacheNr Die03932-16 –E1) –lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor-


Hierzu liegt heute vor Stellungnahme der Verwaltung sowie das Antwortschreiben der DSW 21 (siehe Anlagen)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan In O 205 (Änderungen Nr. 8 und 9) vom 26.10.2005; II. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes In O 205; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03997-16)

AUSW 20.04.2016:

Frau RM Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion diese Umwidmung im Bebauungsplan begrüße und stellt ergänzend folgenden Antrag:

„Es wird darum gebeten, bevorzugt (mehr als 25%) geförderten Geschosswohnungsbau sowie eine Kindertagesstätte (Kita) zu planen.“

Frau RM Hawighorst-Rüßler begrüßt den o. a. Antrag. Zur Vorlage signalisiert sie die Zustimmung ihrer Fraktion, verbunden mit dem Appell an die Verwaltung, die hierin erwähnte „mittelfristige“ Verlagerung des Kinder- und Jugendtheaters möglichst auch mittelfristig umzusetzen. Sie kündigt hierzu an, dass ihre Fraktion dieses auf jeden Fall an anderer Stelle nachhalten werde.

Herr RM Waßmann führt an, dass man dem Antrag der SPD-Fraktion nicht beitreten könne.
Dies unter Hinweis auf die in der Vergangenheit grundsätzlich zur 25 % Regelung geführte Debatte, wonach seine Fraktion bereits deutlich gemacht hatte, dass man eine solche Regelung nicht für zwingend erforderlich halte.
Ohne diesen Antrag könne man heute der ursprünglichen Vorlage zustimmen.

Herr RM Kowalewski verdeutlicht, dass man der Vorlage und insbesondere auch dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde, da seine Fraktion schon lange zusätzlichen, öffentlich geförderten Wohnungsbau und die Neuerrichtung von Kitas fordere.


Dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion stimmt der Ausschuss mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Fraktion FDP/BL), zu.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst, unter Einbeziehung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In O 205 (Änderungen Nr. 8 und 9) vom 26.10.2005 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1).


II. den Bebauungsplan In O 205 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 10).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes
In O 205) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Einbringung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(BuLB) vom 13.04.2016:

„Der Beirat stimmt der Vorlage zu, empfiehlt die Prüfung folgender weiterer Bäume auf Aufnahme in die Naturdenkmalverordnung:

Der Beirat bittet um Weitergabe dieser Anregungen an die weiteren beteiligten Gremien.“


Der AUSW bringt die Vorlage heute in den Beratungsgang der Bezirksvertretungen ein
und wird sich zwecks einer Empfehlung an den Rat am 29.06.2016 wieder mit der
Angelegenheit befassen.


zu TOP 5.2
Bericht zur Belastung der Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01442-15)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen ( Drucksache Nr.:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, ihre bisherigen Tätigkeiten
und weitere Handlungsoptionen sowie mögliche Maßnahmen darzustellen, um die Belastung
der Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände in Dortmund zu reduzieren.
Vor allem bitten wir die Verwaltung darzulegen, wie in besonders belasteten Bereichen wie
Krankenhäusern oder Altenheimen bereits an der „Quelle“ verhindert werden kann, dass
das Oberflächenwasser durch Medikamentenrückstände verunreinigt wird.

Begründung:
Das LANUV stellt in seinem Bericht fest, dass die Konzentrationen an Mikroverunreinigungen,
zu denen auch die Medikamentenrückstände gehören, in vielen Gewässern
in NRW die zum Schutz der Trinkwasserversorgung in NRW vorgegebenen Zielwerte
überschreiten. Grund dafür sind Arzneimittelrückstände, die mit dem Abwasser in die Kläranlagen
fließen und dort nicht ausreichend entfernt werden können. Die gesundheitsgefährdenden
Einträge in das Abwassersystem erfolgen sowohl über den privaten Haushalt
als auch über Krankenhäuser und Altenheime sowie aus der Tiermast. Der Sachstandbericht
soll u.a. die Ansätze darstellen, die die Verwaltung verfolgt, und über den Stand der
technischen Lösungen berichten.“


AUSW, 20.04.2016:

Herr RM Klösel geht wie folgt noch mal auf die einzelnen Fakten der Vorlage ein:

„40.000 Tonnen Arzneimittel werden in Deutschland pro Jahr eingesetzt. Eine fast unglaubliche Menge. Allerdings garantiert sie uns in vielen Bereichen auch ein deutlich verlängertes Leben. Dafür reichen aber die derzeit bekannten Reinigungsprozesse in den Kläranlagen nicht aus. Das ist ein europäisches Problem, wie wir gelesen haben. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden 2007 von der EU 8 Mio. Euro dafür zur Verfügung gestellt. Lediglich 5 von 22 Ländern scheine sich damit zu beschäftigen. Etwa 9 Jahre später scheinen wir noch nicht weitergekommen zu sein.

Es gibt Modellversuche bei Kläranlagen und bei einem Krankenhaus aber bis heute keine Handlungsempfehlungen, die die Bürger vor Ort wirksam vor verunreinigtem Wasser schützen können.

Hier besteht aus unserer Sicht eindeutig Handlungsbedarf, Druck auf die Entscheider auszuüben, dass es kurzfristig vorangehen muss.

Die beschrieben Medikamentenrückstände sind geeignet, bei Allergikern schwerste allergische Reaktionen auszulösen, z.B. bei Röntgenkontrastmitteln und bei Antibiotika.

Der Rat sollte einen Bericht über den Sachstand in unserem Trinkwassergebiet und ein Handlungskonzept zur Lösung des Problems einfordern.

Aus unserer Sicht sollten regelmäßige, vierteljährliche Berichterstattungen zu den Fortschritten eingefordert werden.

Das Land muss, laut Vorlage, die Initiative zum Umbau der kommunalen Kläranlagen umgehend veranlassen, damit Handlungssicherheit besteht.

Ob die Kostenbestimmungen eines Umbaus und Regelungen hierzu nach dem Verursacherprinzip oder aber steuergestützt, im Rahmen der staatlichen Gesundheitsfürsorge, laufen werden, bleibt sicherlich noch zu überlegen.

Gleichzeitig sind aber auch neue Standards in der Abwasserentsorgung für Gesundheitseinrichtungen vorzusehen, die präventiv greifen.

Das ist auch hinreichend auf die Finanzierung hin zu überprüfen und gegenzufinanzieren. Die meisten Gesundheitseinrichtungen können das nämlich von sich heraus oder aus den Pflegesätzen oder was immer die Grundlage für die Finanzierung ist, mit Sicherheit nicht finanzieren.

Die Mandatsträge auf allen Ebenen sind dazu aufzufordern, ein hinreichend finanziertes Umbauprogramm auf den Weg zu bringen.

Wir sollten als Ausschuss dem Rat dazu hierzu auch eine eindeutige Entscheidung anbieten, damit wir die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt in den nächsten Jahren mit sauberem Trinkwasser versorgen können.“


Herr Dr. Mackenbach informiert darüber, dass es in der Tat so sei, dass der Verbrauch von Arzneimitteln stark zugenommen habe. Ein anderes Kriterium dafür, dass man es heute besser wisse, sei, dass die Möglichkeiten der Analytik inzwischen deutlich andere und bessere geworden seien. Man könne heute im Nano- oder auch im Pentogrammbereich Analysen anstellen. Bezogen auf die Mikroschadstoffe sei es nicht die einzelne Substanz, die Problem mit sich bringe, sondern es sei dieser gewisse „Mix“, der dort im Wasser auftauche. Hierbei seien natürlich, insbesondere solche Wassergewinnungsanlagen betroffen, die direkt aus dem Einzugsgebiet der Flüsse ihr Wasser bezögen. Hierzu gehöre zu einem großen Teil auch das Wasser, welches der Ruhrverband anbiete.
Auch der Ruhverband betreibe Kläranlagen (insgesamt 70 entlang der Strecke der Ruhr). Diese Kläranlagen alle zum gleichen Zeitpunkt umzustellen, sei seiner Ansicht nach weder technisch noch finanziell machbar. Wie aber heute richtig festgestellt worden sei, müssten diese Vorhaben jetzt einmal verstärkt initiiert werden. Deshalb macht er hierzu den Vorschlag, dass die Verwaltung dazu, mit entsprechender Genehmigung des Rates, die Landesregierung anschreibt, um diese darum zu bitten, diese Angelegenheit nämlich, die entsprechende Ertüchtigung der Kläranlagen und auch eine Verbesserung der Trinkwasserqualität, forciert zu betreiben. Ergänzend hierzu weist er darauf hin, dass das Trinkwasser in Dortmund allerdings nach wie vor trinkbar sei.
Weiter teilt er mit, dass das Umweltamt als untere Wasserbehörde Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung erfülle. Derzeit gebe es noch keine entsprechenden Verordnungen oder gesetzliche Grundlagen, wonach man die Krankenhäuser dazu anhalten könnte, die Wasserabströme zu trennen und teilweise vorzubehandeln. Über den jeweils aktuellen Stand zu dieser Thematik, werde man den Ausschuss aber zeitnah und in regelmäßigen Abständen auf dem Laufenden halten.

Herr RM Kowalewski verdeutlicht, dass diese Mikroschadstoffe schon seit längerer Zeit, aus verschieden Quellen (z.B. auch aus der Landwirtschaft- Stichwort: Antibiotika-) in den Gewässern gewesen seien. Die Frage sei nun, wie man mit diesem Wissen umgehen wolle. Seiner Meinung nach gebe es hierfür eine ganze Reihe von Ansatzmöglichkeiten, wobei man allerdings einen vernünftigen, abgewogenen Weg finden müsse. Insgesamt sei es für ihn aber eindeutig, dass man nun aktiv werden müsse.

Herr RM Dudde begründet noch mal mündlich die heute vorliegend Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion und bittet um Beantwortung zur nächsten Sitzung. Für den Fall dass es heute allerdings bereits zu einer Resolution zu diesem Thema kommen sollte, würde seine Fraktion diese natürlich unterstützen.

Herr RM Kösel ergänzt seine o. a. Ausführungen dahingehend, dass man die Vorschriften zur Entsorgung abgelaufener Medikamente wieder auf die frühere Regelung zurückführen möge, wonach man diese in der Apotheke abzugeben hatte.

Frau RM Lührs vertritt die Meinung, dass der heutige, mündliche Antrag/ die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion noch weiter gehe, als die o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 /Die Grünen, Sie vertrete die Meinung, dass man sich genauer mit der Belastung des Dortmunder Trinkwassers befassen solle.

Hierfür formuliert sie folgende Fragen:

Wie hoch ist die genaue Belastung des Dortmunder Trinkwassers?

Von DEW 21 möchte sie zusätzlich wissen:


Was wurde bisher durch DEW 21 gemacht?

Was ist durch DEW 21 in Dortmund geplant? Gibt es bereits einen konkreten Zeitrahmen hierfür?

Ganz wichtig sei ihr auch, dass dieser Brief an die Landesregierung jetzt verschickt werde. Hierzu möchte sie wissen, ob zunächst ein Ratsbeschluss hierfür erforderlich sei.
Je nachdem welche Antworten man von DEW 21 und der Landesregierung erhalte, könne man dann noch überlegen, wie man weiter mit dieser Thematik umgehe.

Herr Dr. Mackenbach informiert darüber, dass die Stadt Dortmund im Hinblick auf die Trinkwasser- reserven aus der Ruhr keinen Einfluss über ihr Abwasser habe.

Unter Bezug auf die Wichtigkeit des Themas bedankt sich Herr RM Waßmann für diesen Hinweis und führt an, dass neben der DEW 21 hierzu ja noch andere Dritte beteiligt seien. Von daher könne man heute viele Resolutionen auf den Weg bringen, denen die verschiedenen Adressaten noch lange nicht folgen müssten. Weiter bittet er noch mal um konkrete Formulierung der Fragen bzw. des Antrages der SPD-Fraktion. Sollte man heute zu dem Ergebnis kommen, einen Brief an die Landesregierung zu senden, würde er dieses Vorhaben auf jeden Fall unterstützen. Allerdings müsse man sich genau über die Forderungen, die ein solches Schreiben enthalten solle, verständigen.


Die Vorsitzende, Frau RM Reuter macht folgenden Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise:

Die Fragen bzw. Forderungen von Herrn RM Kösel und Frau RM Lührs sowie die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen sollen durch die Verwaltung für die nächste Sitzung aufbereitet werden. Zu dieser Stellungnahme der Verwaltung soll sich der Ausschuss dann in der nächsten Sitzung verhalten. Unabhängig davon, müsse man sich heute auf eine Regelung zur Frage des Briefes an die Landesregierung einigen.

Danach einigt man sich insgesamt auf folgenden Verfahrensvorschlag von Herrn Wilde:

Zu den heute gestellten Fragen:

Die offenen Fragen werden, wie von Frau RM Reuter beschrieben, zur nächsten Sitzung durch die Verwaltung beantwortet.


Zur Frage des Briefes an die Landesregierung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass es sich hier insgesamt um ein wichtiges Thema mit entsprechendem Handlungsbedarf handelt.
Mit dem Ziel, diesen Verbesserungbedarf zu befriedigen, wird die Verwaltung dazu beauftragt, die verschiedenen, hierfür verantwortlichen Akteure anzuschreiben, mit der Bitte, genau darzulegen, wie sie mit diesem Thema in den nächsten Jahren umgehen wollen.
Für den Fall, dass der Ausschuss nach Beleuchtung aller Antworten zu dem Ergebnis kommen sollte, dass hierzu zu wenig geplant ist, behält dieser sich vor, dann ggf. immer noch mit einem entsprechenden Brief an die Landesregierung reagieren.




Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Belastungssituation der Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände zur Kenntnis und wird die Angelegenheit, wie oben beschrieben, in seiner nächsten Sitzung erneut aufrufen.





zu TOP 5.3
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03868-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz zur Kenntnis.




zu TOP 5.4
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Weiterentwicklung und Fortführung des Integrierten Klimaschutzteilkonzepts für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West - Innovation Business Park -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03869-16)

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Integrierte
Klimaschutzteilkonzept für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West - Innovation Business Park- zur
Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Weiterentwicklung und
Umsetzung des Konzepts im Rahmen des Vorhabens „Innovation Business Park –
zukunftsfähige Weiterentwicklung des Gewerbe- und Industriegebiets Dorstfeld-West“
innerhalb des ExWoSt-Forschungsfeldes (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)
„Nachhaltige Entwicklung von Gewerbegebieten“ zur Kenntnis.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beteiligung mit dem
Gewerbegebiet Dorstfeld-West an dem Projekt „Ressourceneffiziente Gewerbegebiete“ der
Wirtschaftsmetropole Ruhr (wmr), vorbehaltlich der Förderzusage an die wmr, zur Kenntnis.





5.5 Baumfällungen

zu TOP 5.5.1
Baumfällungen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03953-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (DSNr.:
03953-16-E1)- lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor.-

Hierzu liegt heute folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (DSNr.:
03953-16-E3)-:



„…zu der o.a. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

aktuell wurden keine Fällarbeiten in dem Bereich vorgenommen.
Über zurückliegende Fällarbeiten wurde in der Anfrage der Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN vom 14.01.2015 "Graureiherkolonie am Haus Kurl" -Drucksache Nr. 00133-15-
bereits berichtet:

„Die gerodete Waldfläche im Süden des Grundstücks (Einfügung:südlich Haus Kurl) bleibt
Wald im Sinne des Gesetzes. Andere Nutzungen sind nicht zulässig. Der Eigentümer hätte
zwar die Rodungen mit der unteren Landschaftsbehörde abstimmen müssen (Verstoß gegen
das Abstimmungsgebot in Landschaftsschutzgebieten), allerdings konnte ihm kein Verstoß
gegen bestehende landschaftsrechtliche oder artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
nachgewiesen werden.
Der Eigentümer kann selbst im Rahmen der Forstgesetze entscheiden, ob er eine natürliche
Wiederbewaldung (unter Verwendung der bereits aufgekommenen Naturverjüngung) oder
eine Wiederaufforstung (Pflanzung) vorsieht. Eine Wiederaufforstung ist aktuell nicht
angezeigt worden; diese kann auch nicht behördlich gefordert werden, wenn ansonsten das
Forstrecht eingehalten wird.
Unmittelbar nachdem der Eigentümer im südlichen Teil des Grundstücks nach Absprache mit
der Forstverwaltung den dortigen Waldbestand gefällt hatte, wurde in einem Ortstermin im
Beisein des Revierförsters der Forstverwaltung einvernehmlich festgelegt, dass zum Schutz
der Graureiherkolonie im Kernbereich der nördlichen Grundstücksfläche keine weiteren
Fällungen vorgenommen werden dürfen, auch wenn aus forstfachlicher Sicht der
Waldbestand dort abgängig ist.
Zugleich wurde jedoch vereinbart, dass im Winter 2014/2015 entlang der Greveler und Kurler
Straße aus Gründen der zwingend notwendigen Verkehrssicherung die randständigen Bäume
entfernt werden. Diese Maßnahmen hat der Eigentümer nach vorheriger schriftlicher
Mitteilung an das Umweltamt Anfang 2015 vorgenommen.“
Da die Frist für die Wiederbestockung der Fläche südlich Haus Kurl in diesem Jahr abläuft,
muss das Regionalforstamt als untere Forstbehörde das weitere Verfahren bestimmen.“

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (DSNr.:
03953-16-E2) )- lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor.-

Hierzu liegt heute folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (DSNr.:
03953-16-E4)-:

„….zu der o.a. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Die Flurstücke 1024 und 440 in Husen befinden sich im Außenbereich, aber außerhalb des
Geltungsbereichs des Landschaftsplans Dortmund-Nord.
Der Baumbestand auf dem Grundstück wird als Wald gem. § 2 Bundeswaldgesetz in
Verbindung mit § 10 Landesforstgesetz eingestuft. Dies bedeutet, dass nicht das Umweltamt
sondern das Regionalforstamt Ruhrgebiet als untere Forstbehörde der Ansprechpartner für die
Baumfällungen ist. Da nach Auskunft des Regionalforstamtes keine Waldumwandlung
genehmigt wurde und Rodungen auf einer Fläche von weniger als 2 ha zulässig sind, wenn
innerhalb von 2 Jahren wieder aufgeforstet wird, handelt es sich rechtlich weiterhin um eine
Waldfläche, auch wenn dort zurzeit keine Bäume mehr vorhanden sind.
Eine Bebauung der o.a. Flurstücke ist ohne Bebauungsplan nicht zulässig. Zurzeit ist ein
derartiges Planverfahren bei der Stadt Dortmund nicht in Bearbeitung.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.6
Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04372-16)

Hierzu : Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke Piraten) (DSNr.: 04372-16-E1):

„die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den
unten aufgeführten Punkten und Beratung und Abstimmung über unten genannte Beschlussvorschläge:

a) Warum wurden die nachfolgend genannten Punkte bisher im Vorentwurf zur Landschaftsplanung
2016 der Stadt Dortmund nicht berücksichtigt?

b) Können diese Punkte in die weiteren Beratungen noch einbezogen werden?

c) Muss nach gesetzlichen Vorgaben eine Berücksichtigung der nachfolgend genannten
Punkte erfolgen?

INFORMATION Nr. 1
Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -
BNatSchG), § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass
von Rechtsverordnungen, heißt es:
(1) „Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse
und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren
aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum
auswirken können.“

In den Beschreibungen zur Landschaftsplanung des Bundesamtes für Naturschutz heißt
es eindeutig:

„Naturschutz findet nach geltendem Recht auf 100 % der Fläche statt.“

Frage:

Unter den oben genannten Voraussetzungen müsste ein Landschaftsplan erstellt werden,
der 100% der Fläche umfasst. Warum ist dies in Dortmund nicht der Fall?

INFORMATION Nr. 2
In § 16 (4) des Landschaftsplans (Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung
der Landschaft) heißt es:

„(4) Der Landschaftsplan besteht aus Karte, Begründung mit den Zielen und Zwecken
sowie den wesentlichen Ergebnissen des Landschaftsplans (Umweltbericht),
Text und Erläuterungen, er enthält insbesondere

1. die Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18),

2. die Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft (§§ 19
bis 23),

3. die Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbunds (§ 2b),

4. besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung (§ 25),

5. die Erschließungsmaßnahmen (§ 26).“

In § 16 (4) des Landschaftsplans heißt es unter 1., dass die Darstellung der Entwicklungsziele
für die Landschaft gemäß (§ 18) vorgenommen werden soll.
In §18 werden eine ganze Reihe an Entwicklungszielen benannt.
Anmerkung a)

Zum Punkt 4.
(Ausbau der Landschaft für die Erholung) hat der Vorentwurf nichts oder nur teilweise was
zu sagen (siehe Seite 14 ff Vorentwurf). Lediglich bei der Beschreibung der Entwicklungsräume
wurde der Punkt Erholung aufgenommen.
Natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung sind hier nicht betrachtet worden.
Ebenso nicht die die Möglichkeiten zum Ausbau der Landschaft für diesen Zweck. Als Beispiel
sollten hier Radwege, Reitwege, Wege für Spaziergänger und Jogger, etc. genannt,
kartiert und entwickelt werden. Die Beachtung der speziellen Einschränkungen für Naturschutzgebiete
halten wir hierbei für richtig und notwendig.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, das Thema Erholung noch gemäß nach § 16 (4) als ein eigenes
Entwicklungsziel festzulegen und Radwege, Reitwege, Wege für Spaziergänger
und Jogger etc. aufzuführen, zu kartieren und zu entwickeln.
Anmerkung b)

Zum Punkt 5 (Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes und des
Bodenschutzes oder zur Verbesserung des Klimas) hat der Vorentwurf ebenfalls nichts
oder nur teilweise etwa zu sagen (Seite 14 ff).

Frage:
Warum werden die genannten Punkte nicht als eigenes Entwicklungsziel aufgeführt?
Anmerkung c)

Zum Punkt 3. ist festzustellen, dass die Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbundes
unzureichend ist. Wichtige Verbindungskorridore und Biotopvernetzungen sind
nicht als solche erkennbar (siehe Seite 79ff Umweltbericht). Es wird für den Biotopverbund
keine Kartierung von der Stadt Dortmund vorgelegt. Lediglich ein Kataster wird vorgelegt,
in dem aber die einzelnen Bestandteile nicht in ihrer Art und/oder Zuordnung gekennzeichnet
und erkennbar dargestellt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, eine
Kartierung zu erstellen und dem Ausschuss anschließend vorzulegen.

INFORMATION NR. 3
In § 2b (3) des Landschaftsplans (Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung
der Landschaft) heißt es:

„Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen
(…).“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Verbindungselemente textlich darzustellen und in der
Kartierung aufzunehmen.

INFORMATION NR. 4
In § 16 (4) des Landschaftsplans (Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung
der Landschaft) werden unter 4. Festsetzungen für die forstliche Nutzung gemäß
(§ 25) gefordert. Diese Festsetzungen waren an keiner einzigen Stelle des Vorentwurfes
zu finden.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, diese Festsetzungen in den Vorentwurf des Landschaftsplans
aufzunehmen.

INFORMATION NR. 5
In § 16 (4) des Landschaftsplans (Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung
der Landschaft) werden unter 5. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
gemäß (§ 26) gefordert.
Anmerkung:
Lediglich Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sind ab Seite 358 des Vorentwurfes in
Band 1 beschrieben. Die geforderten Erschließungsmaßnahmen fehlen komplett.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Erschließungsmaßnahmen noch in den Vorentwurf des
Landschaftsplans aufzunehmen.

INFORMATION NR. 6
Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -
BNatSchG) § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung - heißt es:
„(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen,
Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende
Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige
Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“

Anmerkung:
Schutzpflanzungen zum Immissionsschutz und Anpflanzungen von Gehölzstreifen und
Ufergehölzen nach §26 LG sind ab Seite 364 zwar gelistet. Ein Zusammenhang zum Bundesnaturschutzgesetz
§21 wird aber nicht hergestellt. Die dort aufgeführten Maßnahmen werden in der textlichen Darstellung nicht als Biotopvernetzung gesehen, was ebenfalls
ein wichtiges Entwicklungsziel wäre. Auch zu den in § 21 (5) BNatSchG genannten Auen
ist in der Vorlage nichts zu finden. Zu Erhalt und Weiterentwicklung oberirdischer Gewäs-
ser findet sich nichts. Lediglich die Neuanlage von Feuchtbiotopen in einer Kleinheit von
insgesamt 0,6 Ha ist auf den Seiten 358/359 benannt. Auch hier wird das Entwicklungsziel
als Biotopvernetzung nicht gesehen.
Gleiches gilt für Brachflächen, die Renaturierung von Flächen, Halden und flächige Pflegemaßnahmen.
Letztere werden angesichts der riesigen Flächenpotenziale, die wir in
Dortmund diesbezüglich haben, nur marginal betrachtet, entwickelt und vernetzt. Eine Untersuchung
und Kartierung darüber, wo Brachflächen vorhanden sind (im Sinne des §24
LG) liegt nicht vor. Somit auch nicht, wie damit umgegangen werden soll.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten,
- die fehlende Untersuchung und Kartierung über Brachflächen und den geplanten Umgang
damit nachzuliefern,
- die aufgeführten Schutzpflanzungen zum Immissionsschutz und Anpflanzungen von Gehölzstreifen
als ein wichtiges Entwicklungsziel für die Biotopvernetzung auszuweisen,
- die im (5) BNatSchG genannten Auen in den Vorentwurf des Landschaftsplanes aufzunehmen
und zu bewerten, ebenso wie den Erhalt und die Weiterentwicklung oberirdischer
Gewässer,
- die Neuanlage von Feuchtbiotopen als Entwicklungsziel als Biotopvernetzung aufzunehmen,
- die Renaturierung von Flächen, Halden und flächigen Pflegemaßnahmen im Vorentwurf
des Landschaftsplanes ausführlich zu betrachten, zu entwickeln und zu vernetzen.

INFORMATION Nr. 7
Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –
BNatSchG) § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung – heißt es:
„(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften
zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente,
insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie
nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).“

Anmerkung:
Eine Untersuchung und Kartierung darüber, wo Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope
in unzureichendem Maße vorhanden sind, liegt nicht vor. Auch als Maßnahme der
Biotopvernetzung wird hier nichts gesehen. Festsetzungen für die Land- und Forstwirtschaft
existieren nicht.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die fehlende Untersuchung und Kartierung über unzureichende
Hecken, Feldraine und Trittsteinbiotope sowie die geplanten Maßnahmen zur
Biotopvernetzung und die Festsetzungen für die Land- und Fortwirtschaft nachzureichen.

INFORMATION NR. 8
zur statistischen Aussage auf Seite 125 Umweltbericht und Seite 12 Band 1.
Der Geltungsbereich ist deutlich um ca. 620 ha. reduziert worden. Im Gegensatz zur textlichen
Darstellung sehen wir den Verlust von 620 ha nicht als marginal an.


Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Gründe für die Reduktion detailliert darzustellen. (Möglicher
Straßenbau, Wohnungsbau und die Ausweisung an Industrie- und Gewerbegebieten?)“

Hierzu : Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke
& Piraten) (DSNr.: 04372-16-E2)

wir bitten ergänzend um die Beantwortung folgender Frage und über Beratung und Beschlussfassung
unten stehenden Antrags
1.
Das LANUV – NRW schreibt: (http://www2.lanuv.nrw.de/natur/landschaft/landschaft.htm -
4 Absatz)
„Auf der untersten Ebene der kommunalen Landschaftsplanung werden entsprechende
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt. Der Inhalt des kommunalen
Landschaftsplanes bestimmt sich nach § 16 Landschaftsgesetz NRW in Verbindung mit
den §§ 18-26. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf den baulichen Außenbereich
im Sinne des Bauplanungsrechtes. Die erforderliche Planung und Umsetzung
auf kommunaler Ebene erfolgt in einem gesetzlich geregelten, demokratischen Prozess in
intensiver Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Kräften und den Bürgerinnen und
Bürgern, die an der Gestaltung der landschaftlichen Entwicklung ihrer Heimat interessiert
sind.“
Hinweis:
Diese LANUV-Aussage steht unseres Erachtens im konkreten Widerspruch zu den Zielen
der Landschaftsplanung und des Naturschutzes, weil dadurch erhebliche Teile der Fläche
aus dem Natur- und Landschaftsschutz ausgegliedert werden.

Frage:
Wie steht die Verwaltung zu diesem Widerspruch?
2.
Im § 16 des Landschaftsplans NRW heißt es:
„(1) Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze
des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Landschaftsplan darzustellen
und rechtsverbindlich festzusetzen. Dabei sind die sich aus den Grundsätzen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege nach § 2 ergebenden Anforderungen untereinander
und gegenüber den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen gerecht abzuwägen. Der
Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im
Sinne des Bauplanungsrechts.“
Hinweis:
Im dem markierten Satz wird – im Gegensatz zur LANUV-Aussage –die Formulierung „im
Wesentlichen“ vergessen. Dies widerspricht den Zielen der Landschaftsplanung und des
Naturschutzes, weil dadurch erhebliche Teile der Fläche aus dem Natur- und Landschaftsschutz
ausgenommen werden.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Landesregierung auf,
den im § 16 des Landschaftsplanes NRW an die Aussagen des LANUV anzupassen und
wie folgt zu ändern: Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf den baulichen
Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes.“



AUSW, 20.04.2016:

Herr Dr. Mackenbach nimmt zum zweiten Zusatz-/Ergänzungantrag (Drucksache Nr.: 04372-16-E2) wie folgt Stellung:

„ Der Landschaftsplan bezieht sich ausschließlich auf den bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Jetzt ist irgendwo in einem Text einmal die Begrifflichkeit „der Landschaftsplan ist flächendeckend zu erstellen“ aufgetaucht. Dieses „flächendeckende“ bezieht sich aber ausschließlich darauf, dass alle Kommunen Landschaftspläne aufzustellen haben. Diese Landschaftspläne sollen flächendeckend über das Land Nordrhein-Westfalen gelegt werden, sind aber grundsätzlich natürlich nur für den planungsrechtlichen Außenbereich vorzunehmen. Selbstverständlich gibt es auch Schutz im Innenbereich. Der wird aber anders geregelt. Daher haben wir hier ja unter dem „Beschluss zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen“ genau diesen Punkt notiert; denn das ist der planungsrechtliche Innenbereich, wo die Bäume, die besonders schützenswerten Bäume und auch geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden und daher dem gleichen Schutz unterliegen, wie die im Außenbereich existierenden Besonderheiten, die über den Landschaftsplan geregelt werden. Ich fasse zusammen: für den Innenbereich gilt die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ und für den Außenbereich der“ Landschaftsplan“. Daher empfehle ich dringend, den Zusatz-/Ergänzungsantrag zurückzunehmen bzw. diesem nicht zuzustimmen, da die Verwaltung ansonsten ihr Landschaftsplanverfahren einstellen müsste.“


Aufgrund der o.a. einleuchtenden Ausführungen des Herrn Dr. Mackenbach zieht Herr RM Kowalewski den Antrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 04372-16-E2) zurück.

Auf Vorschlag der Vorsitzenden, Frau RM Reuter, einigt man sich zum ersten Antrag mit Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: Nr.: 04372-16-E1) darauf, dass die hierin enthaltenen Fragen zunächst durch die Verwaltung beantwortet werden, um danach, in einer der nächsten Sitzungen, über die einzelnen Anträge beschließen zu können.




zu TOP 5.7
Mündlicher Bericht des Umweltamtes zum Thema: Planfeststellungsverfahren "Ökologische Verbesserung Rossbach von km 0+000 bis km
4+400, Dellwiger Bach und Bärenbruchgraben in Dortmund-Huckarde und Dortmund-Lütgendortmund

Herr Rips informiert mündlich zum o. a. Thema (Powerpoint-Vortrag siehe Anlage)













6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

AUSW, 20.04.2016:

Herr RM Waßmann weist darauf hin, dass seine Fraktion der Vorlage unter der Prämisse zustimmen werde, dass man im fortschreitenden Verfahren zu den einzelnen Maßnahmen entsprechende individuelle Vorlagen erwarte, um diese einzeln beraten und bewerten zu können.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015. Er beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden. Für die Umsetzung der Projekte werden die Fachbereiche gemäß Ihrer Zuständigkeit dem Rat der Stadt Dortmund entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.



zu TOP 6.2
Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Beantragung der unten dargestellten Projekte im Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, unter der Vorraussetzung einer Förderung über das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“, die weitere Qualifizierung und Umsetzung der nachfolgenden Projekte mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €:




zu TOP 6.3
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Huckarde Nord - Kokerei Hansa"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03840-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Huckarde Nord – Kokerei Hansa“ zur Kenntnis.







zu TOP 6.4
Stadtumbau Rheinische Straße
Projekt: Unionviertel.attraktiv
Teilprojekt: Gestalte dein Quartier!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03752-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss zur Kenntnis.

Beschluss

1. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Ergebnisse der Bewohnerjury zur Kenntnis.

2. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Durchführung der Maßnahmen „Aufwertung Wegeverbindung Westpark-Sternplatz“, „Tischtennisplatten im Westpark“, „Zebrastreifen Lange Straße“ und „Querungshilfe Sternstraße“ mit einem Gesamtin-
vestitionsvolumen i.H.v. 203.000 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen von
21.960 €, welche nicht zahlungswirksam sind.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung
i.H.v. 1.880 €.


Die Umsetzung o. g. Gestaltungsmaßnahmen resultiert aus der bereits am 17.09.2014 von der Bezirksvertretung beschlossenen Vorlage zum Projekt „Unionviertel.attraktiv“ (Drucksache Nr. 13308-14).

Die Durchführung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.




zu TOP 6.5
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum Geschäftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03975-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung zum Geschäftsjahr 2015 zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung endet um 17:51Uhr.




Lührs Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin





zu TOP 4.1 und 4.2: Stellungnahme der Verwaltung:
AUSW 20.04.2016 STN der Verw zu TOP 4.1 und 4.2.pdfAUSW 20.04.2016 STN der Verw zu TOP 4.1 und 4.2.pdf




zu TOP 4.8 : Vortrag Herr Thabe:
Präsentation AUSW 20.04.2016.pdfPräsentation AUSW 20.04.2016.pdf



zzu Top 4.9: STN der Verwaltung:
STN der Verw zur Anfrage B'90 Die Grünen (03932-16-E1).doc.pdfSTN der Verw zur Anfrage B'90 Die Grünen (03932-16-E1).doc.pdf Anlagen_03932-16-E2.pdfAnlagen_03932-16-E2.pdf Schreiben DSW 21 zur STN Metrolpolradruhr.pdfSchreiben DSW 21 zur STN Metrolpolradruhr.pdf DSW 21 zum Thema mmr.pdfDSW 21 zum Thema mmr.pdf




zu TOP 5.7: Powerpoint-Vortrag Herr Rips:
160420_Druckvorlage_Rossbach_AUSW.pdf160420_Druckvorlage_Rossbach_AUSW.pdf
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