Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ratsmitglied Krause (CDU-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Vorsitzende weist das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Vorsitzende macht den Vorschlag, TOP 4 - Gründung und Konzeption eines berufsübergreifenden Fortbildungszentrums an der Klinikum Dortmund gGmbH - vorzuziehen. Da hierüber Einigkeit besteht, wird die Tagesordnung in der so geänderten Fassung einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für die Städtischen Kliniken am 21.06.2001
Der Ausschuss für die Städtischen Kliniken genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschuss für die Städtischen Kliniken am 21.06.2001.
zu TOP 4.
Gründung und Konzeption eines berufsgruppenübergreifenden Fortbildungszentrums am Klinikum Dortmund gGmbH
- Ausschussvorlage
Drucksache-Nr. 01473-01
Frau Stadträtin Greive (Vorsitzende der Betriebsleitung) führt in die Vorlage ein und verdeutlicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Klinikum Dortmund gGmbH untrennbar mit einer entsprechenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammenhängt, daher sei die Einrichtung eines professionellen Fortbildungszentrums unabdingbar. Das System soll von Synergieeffekten leben, keine Mehrkosten verursachen, vorhandene Kooperationsstrukturen weiterpflegen und könnte für die Zukunft zu einem echten Wachstumsbereich für die Klinikum Dortmund gGmbH werden.
Frau Krause (CDU-Fraktion) bemängelt, dass die Vorlage keine stichhaltige Begründung für die Einrichtung eines Fortbildungszentrums liefert und wegen fehlender Hinweise zu Marktchancen, Personaleinsatz/-kosten, Businessplan etc. darüber hinaus wenig aussagekräftig ist. Ihre Fraktion sei grundsätzlich für die Einrichtung einer Fortbildungsakademie, halte das aber für eine Entscheidung, die der zukünftige Aufsichtsrat treffen sollte, daher werde sie der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.
Auch Frau Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen) kann dem Beschlussvorschlag so nicht folgen und wünscht mehr Informationen zu Personaleinsatz und Kooperationsstrukturen mit anderen Krankenhäusern.
Nach weiteren kritischen Anmerkungen aus dem Plenum bittet Frau Steins (SPD-Fraktion) die Verwaltung, die Vorlage zurückzuziehen, gründlich zu überarbeiten und dem neuen Aufsichtsrat zur Entscheidung vorzulegen. Frau Stadträtin Greive (Vorsitzende der Betriebsleitung) zieht daraufhin die Vorlage zurück.
zu TOP 2.
Vorstellung der Internetpräsentation der Städtischen Kliniken
mündlicher, technikunterstützter Bericht
Herr Dr. Barsnick (Medizinische Klinik Westfalendamm) stellt den Mitgliedern des Ausschusses für die Städtischen Kliniken die Internetseite der Städtischen Kliniken vor und veranschaulicht dem Gremium dabei ausführlich, wie oft welche Bereiche der Homepage von den Internetbenutzern nachgefragt worden sind.
Frau Wendzinski (Vorsitzende, SPD-Fraktion) dankt im Namen des Ausschusses für die aufschlussreichen Informationen und stellt dann fest, dass keine weiteren Erläuterungen gewünscht werden.
zu TOP 3.
Anonyme Geburt
mündliche Berichterstattung durch das Jugendamt
Herr Weirauch (Leiter der Abteilung für erzieherische Einzelhilfen des Jugendamtes Dortmund) informiert den Ausschuss darüber, dass die Thematik in einem Arbeitskreis aus Vertretern der Frauen- und der Kinderklinik, des Standesamtes, der Staatsanwaltschaft und des Jugendamtes bearbeitet wird, wobei Einigkeit darüber besteht, in Dortmund zügig ein Hilfsprogramm mit drei Komponenten zur Verfügung zu stellen.
a) Beim bereits bestehenden Beratungs- und Betreuungsangebot durch die Adoptionsvermittlung des Jugendamtes bekommen die betroffenen Frauen umfassende Beratung und Unterstützung, wobei die Frau in der Klinik ihren Namen nennt, und das neugeborene Kind wie üblich in das Geburtsregister beim Standesamt eingetragen wird. Die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlung tragen dabei dafür Sorge, dass diese Daten von allen Stellen vertraulich behandelt werden.
b) Bei der anonymen Geburt soll Frauen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Kind in einem Krankenhaus anonym zur Welt zu bringen, wenn sie sich nicht in der Lage fühlen, dass o.g. Beratungsangebot anzunehmen, das Kind aber zur Adoption freigeben wollen. Dabei gibt es jedoch ein rechtliches Problem: Das Personenstandsgesetz verlangt, dass die Geburt eines Kindes binnen einer Woche beim Standesamt beurkundet wird, wohingegen eine Einwilligung zur Adoption nach dem Adoptionsrecht frühestens acht Wochen nach der Geburt erfolgen kann. Wann es zu einer bundesgesetzlichen Regelung darüber kommt, ist unklar. Die Befürchtung, dass Mitarbeiter der Kliniken mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten, wenn sie den Namen der Mutter nicht für die Beurkundung der Geburt festhalten, konnte durch die Staatsanwaltschaft zerstreut werden. Da mit maximal zwei bis drei anonymen Geburten pro Jahr in Dortmund gerechnet wird, ist auch der finanzielle Aspekt der anonymen Geburt nach der Überzeugung des Arbeitskreises beherrschbar.