Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Rates der Stadt
am 03.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:55 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 93 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Florian Meyer (SPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOAR Pompetzki



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2015

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Stadtrates Herrn Ludger Wilde für die Berufung als Vertreter für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 b LuftVG sowie Benennung des Fachbereichsleiters Walter Nickisch als Vertreter des Stadtrates

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02020-15)

3.2 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01225-15)

3.3 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

3.4 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2015
(Drucksache Nr.: 01813-15)


3.5 Dortmund Airport
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 02197-15)

3.6 Stadt der Zukunft
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02219-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01477-15)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.08.2015

4.2 Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“, Förderung durch das
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02048-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kofinanzierung von Flüchtlingsberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund (AWO) und des Verbund sozio-kultureller Migrantenorganisationen Dortmund e.V. (VMDO e.V.)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01826-15)

5.2.a aktuelle Flüchtlingssituation
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02202-15)

5.2.b Situation von Flüchtlingen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02206-15)

5.2.c Situation von Flüchtlingen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02209-15)

5.2.d Situation der Flüchtlinge in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02217-15)

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01632-15)

8.2 Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01914-15)

8.3 Benennung eines stellv. beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01773-15)

8.4 Mehr Unterstützung für Eltern im Falle eines Kita-Streiks
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02211-15)

8.5 Verbesserung der Entlohnung von Kita-Beschäftigten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02218-15)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01801-15)

9.2 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01706-15)
9.3 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01904-15)

9.4 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02041-15)

9.5 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG an der zu gründenden Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01888-15)

9.6 DOLOG - Dortmunder Logistikgesellschaft mbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages und Kapitalerhöhung im Rahmen des Betriebshofkonzepts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01912-15)

9.7 Verkauf der Anteile der H-Bahn GmbH an der H-Bahn Technik GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01885-15)

9.8 Betrauung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01961-15)

9.9 Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01876-15)

9.10 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01866-15)

9.11 Technologiezentrum Dortmund GmbH: Satzungsänderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01943-15)

9.12 GEKKO
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02201-15)

9.13 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02208-15)

9.14 Geldwerte Zuwendungen an Ratsmitglieder, städtische Beamte und Angestellte sowie andere
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 00824-15)


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Neubenennung von zwei ausgeschiedenen Beisitzern der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02032-15)

10.2 Bestellung der stellv. Leiterinnen und stellv. Leiter der Bezirksverwaltungsstellen
- Vorlage der Bürgerdienste vom 27.04.2015 -

Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015
(Drucksache Nr.: 01017-15)


10.3 Gewährung von Zuwendungen für die angezeigte Ratsgruppe NPD/Die Rechte i.S.d. § 56 Abs. I GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02030-15)

10.4 Bestellung der vom Seniorenbeirat benannten sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen als beratende Mitglieder in den Fachausschüssen, in das Behindertenpolitische Netzwerk und in den Integrationsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02169-15)

10.5.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01920-15)

10.5.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02216-15)

10.6 Personal Rettungsdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02212-15)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Generelle Anleinpflicht für Hunde in Wald-Naturschutzgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01722-15)

11.1.2 Ausländeranteil 14,0 %; Ausländerkriminalität 38,4 % - Konsequenzen für den Masterplan Integration
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01724-15)

11.1.3 Ausländeranteil 14,0 %; Ausländerkriminalität 38,4 % - Konsequenzen für den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01725-15)




11.1.4 Vermüllung eines FFH-Habitats in Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01743-15)

11.1.5 Radweg Dortmund Ems Kanal bei Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01744-15)

11.1.6 Tötung von Tieren im Naturschutzgebiet Auf dem Brink durch den Kfz-Verkehr
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01745-15)

11.2 Anfragen Rm Brück (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

11.2.1 Ausgesetzte Abschiebungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01731-15)

11.2.2 Durchsuchungen von Asylbewerbern nach Waffen
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01732-15)

11.2.3 Asyleinrichtungen im Umfeld von Entscheidungsträgern des Sozialamtes
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01733-15)

11.2.4 Geruchsbelästigungen an der Osterfeldgrundschule
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01734-15)

11.2.5 Dortmunder Tafel
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01735-15)

11.2.6 Sperrung des Turnweges beim Spiel BVB Amateure - Dyn. Dresden
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01736-15)

11.2.7 Vermüllungen im Umfeld des Signal-Iduna-Parks / Westfalenstadion bei Heimspielen
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01737-15)

11.2.8 Hundesteuer
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01738-15)

11.2.9 Gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01739-15)

11.2.10 Veröffentlichung des Terminkalender des Oberbürgermeisters
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01740-15)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgenden Punkt erweitert:

4.3 Umsetzung des Mindestlohngesetzes; Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten zur Sitzung des Rates am 07.05.2015;
Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2015
(Drucksache Nr.: 01212-15-E2)


Zudem lag dem Rat der Stadt ein Antrag des Ratsmitgliedes Münch (FBI) vor, die Tagesordnung des Rates im Wege der Dringlichkeit, um die Angelegenheit mit der Bezeichnung

(Drucksache Nr.: 02396-15)“

zu erweitern. Nachdem Rm Münch (FBI) seinen vorliegenden Antrag begründete, lehnte der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die Erweiterung der Tagesordnung um den vorgenannten Dringlichkeitsvorschlag ab.


Weiter stimmte der Rat der Stadt zu, den Tagesordnungspunkt

9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheit noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurde.
OB Sierau wies zudem darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage 8.2 Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01914-15)

zurückgezogen hat und dass die Vorschläge zur Tagesordnung

5.2.d Situation der Flüchtlinge in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02217-15)


und 8.5 Verbesserung der Entlohnung von Kita-Beschäftigten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02218-15)


von Seiten des Antragstellers zurückgezogen wurden.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt darauf verständigt habe, dass diese für die gesamte Sitzung gelten soll.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.


Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2015

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2015 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) genehmigt.


zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass Frau Inge Albrecht-Winterhoff, Am Kuhlenweg 22 in 44227 Dortmund, als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Olaf Radtke für die SPD-Fraktion in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Frau Albrecht-Winterhoff entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 2 GO NRW von OB Sierau in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Stadtrates Herrn Ludger Wilde für die Berufung als Vertreter für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 b LuftVG sowie Benennung des Fachbereichsleiters Walter Nickisch als Vertreter des Stadtrates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02020-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn Stadtrat Ludger Wilde als Vertreter der Interessen der Stadt Dortmund für die Kommission nach § 32 b LuftVG.
Als Vertreter des Stadtrates wird der Fachbereichsleiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes Herr Walter Nickisch benannt.


zu TOP 3.2
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01225-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept „So läuft das“ zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität und die Ergebnisse aus der Pilotphase zur Kenntnis. Der Rat beschließt zudem die Fortschreibung des Konzeptes für eine Anwendung in den Bereichen Radschulwege, Schulwege im öffentlichen Nahverkehr und Schülerspezialverkehre sowie die Durchführung einer zweiten Pilotphase.


zu TOP 3.3
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1. GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

II. ändert seinen am 25.06.2015 getroffenen Beschluss und beschließt die bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 150.000,00 € um 19.000,00 € auf die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 169.000,00 € zu erhöhen, für die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches.


zu TOP 3.4
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2015
(Drucksache Nr.: 01813-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 23.06.2015 vor:

Herr Schmidt bittet um Zustimmung zu zwei Anträgen, einmal ein weiterer Initiativantrag an den Rat. In der Begründung ist geschildert, dass die bisherigen Gespräche einen kleinen gemeinsamen Nenner erbracht haben, aber nicht das, was der Rat am 05.05.2014 beschlossen hat, nämlich a) eine DIN-entsprechende Einstellung von Ampeln gibt und b) dass die Wartung und Reparatur anderes gemanagt wird. Das Auffindesignal ist oft schlecht eingestellt und nicht zu hören. Dazu wurde ein anderer Ton verabredet, die Bürgerproteste entstanden deshalb, weil das Signal falsch eingestellt wurde. Ein Lautsprecher in 2.10 Metern Höhe ist dazu da, bei Fußgänger-Grün mit einem Ton dem blinden Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, wo er hinlaufen muss, um die Straße zu queren. Diese Technik gibt es an keiner Ampel in Dortmund vorhanden. Dies koste zwischen 2,5 und 3,5 Mio. €, was die aktuelle Kassenlage – so die Verwaltung im letzten Jahr – nicht hergebe. Als Kompromiss wurde ein Auffindeton verabredet. Die große Sorge ist jetzt, dass die jetzige Situation für die nächsten zehn oder zwanzig Jahre festgeschrieben wird. Es muss ein Konzept geben, das über die Ampeln im Bestand hinaus geht. Die nächsten Ampeln werden DIN-entsprechend eingestellt und es muss ein Konzept geben, was Schritt für Schritt an wichtigen großen Kreuzungen eine DIN-entsprechende Beampelung vorsieht. Zum Reparatur-Management fehle nach Aussage der Verwaltung die personellen Ressourcen. Wenn für Autofahrer die Ampel aufällt, gibt es sofort Zeitungsartikel und massive Beschwerden. Wenn Blindenampeln kaputt sind, passiert nichts. Der Rat soll entsprechende Mittel einstellen und sich um eine zeitnahe Reparatur kümmern. Mit einem Brief des Behindertenpolitischen Netzwerks an den Oberbürgermeister und die Ratsmitglieder soll dafür geworden werden, sich dieser Sache erneut anzunehmen.

Herr Herkelmann weist auf die vorliegenden Entwürfe hin und berichtet, dass sich nach einem Gespräch mit dem Tiefbauamt mit entsprechenden Zusagen wenig bewegt hat. Ein Konzept ist erforderlich, das mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitet werden soll. Er bittet um solidarische Unterstützung für diesen Antrag von Richard Schmidt.

1. Das Anschreiben an den Oberbürgermeister und den Rat wird einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.

Funktionsfähigkeit von
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren finden zwischen dem Behindertenpolitischen Netzwerk und dem Tiefbauamt Gespräche zur Verbesserung der Sicherheit sehbehinderter und blinder VerkehrsteilnehmerInnen zu Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen statt. Da keine deutliche Verbesserung der Situation eintrat, wandte sich das Behindertenpolitische Netzwerk mit einem Initiativantrag an den Rat der Stadt Dortmund, der diesen am 05.05. 2014 auch einstimmig annahm.

Es stellte sich nun in den letzten Monaten heraus, dass die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der DIN 32 981 nicht vorhanden sind. Bei den Signaltönen zur Auffindbarkeit von Ampelposten wurde ein Kompromiss erarbeitet. Dieser kann allerdings nur als kleinster gemeinsamer Nenner für Lichtsignalanlagen im Bestand bezeichnet werden. Die Umsetzung nach DIN 32 981 für neu eingerichtete Signalanlagen bzw. eine schrittweise Umrüstung im Bestand stehen weiterhin aus.

Schleppende Reparaturen bei defekten Ampeln werden von vielen sehbehinderten und blinden Menschen immer wieder beklagt. Wenn tage- oder wochenlang das rote oder grüne Signal an einer Ampel defekt wäre, würden alle zu Recht dies als einen untragbaren Zustand beschreiben.

Wir bitten Sie, unser Anliegen für DIN-gerechte Lichtsignalanlagen und eine Verbesserung bei der Wartung zu unterstützen. Dazu hat das Behindertenpolitische Netzwerk in seiner Sitzung am 26. Juni 2015 den beigefügten Initiativantrag beschlossen.


2. Der Initiativantrag an den Rat wird ebenfalls einstimmig ohne Enthaltung beschlossen.

Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen; hier: Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, den Tagesordnungspunkt

Funktionsfähigkeit von
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen

zu seiner nächsten Sitzung vorzusehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ausreichende finanzielle Mittel in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen, um den Ratsbeschluss vom 05.05.2014 (Drucksache Nr.: 12021-14) umsetzen zu können. Damit können Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass defekte Lichtsignalanlagen zeitnah instandgesetzt werden.

Begründung:
Die Gespräche des Behindertenpolitischen Netzwerks über DIN-gerechte Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen mit dem Tiefbauamt haben nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt, da die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Hierdurch konnte nur bei den im Bestand befindlichen Lichtsignalanlagen eine Möglichkeit für Signaltöne zur Auffindbarkeit von Ampelpfosten gefunden werden, die als kleinster gemeinsamer Nenner zu bezeichnen sind.

Wir erwarten die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Konzeptes, damit neueingerichtete Lichtsignalanlagen der DIN 32 981 entsprechen und Lichtsignalanlagen im Bestand schrittweise umgerüstet werden.

Defekte Zusatzeinrichtungen bedeuten in vielen Fällen, dass sehbehinderte und blinde VerkehrsteilnehmerInnen Fahrbahnen nicht überschreiten können oder sich großen Gefahren aussetzen.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den Vorgang zunächst zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen und das Beratungsergebnis in die Beratungen zum Haushaltsplan 2016 einzubringen.




zu TOP 3.5
Dortmund Airport
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 02197-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender, gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache Nr.: 02197-15-E1) vom 27.08.2015 vor:

„ … die Fraktionen von SPD und CDU stellen folgenden gemeinsamen Antrag zur Beratung und Abstimmung:

1. Mit Unverständnis stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die Landesregierung an einer Einordnung des Flughafens Dortmund im Landesentwicklungsplan (LEP) als lediglich regional bedeutsam festhält.

2. Der Rat kritisiert insbesondere, dass dem Kabinettsbeschluss zur Einstufung des Flughafens Fluggastzahlen aus dem Jahr 1999 zugrunde gelegt worden sind, obwohl sich seitdem die Passagierzahlen fast verdreifacht haben.

3. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher noch einmal seinen Beschluss vom 13.02.2014, den Flughafen Dortmund als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Die seinerzeitige umfangreiche Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH zur Einstufung des Flughafens macht sich der Rat erneut zu eigen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass mit einer möglichen Einstufung des Flughafens Dortmund als landesweit bedeutsam deutlich bessere wirtschaftliche und technische Entwicklungsperspektiven für den Airport möglich sind.

5. Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss der Landesregierung sowie allen im Landtag Nordrhein-Westfalens vertretenen Fraktionen zu übermitteln.

6. Der Rat nimmt grundsätzlich die von der Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH beabsichtigten Vorhaben zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Dortmund Airport im Rahmen der „Unternehmensentwicklung 2020“ zur Kenntnis. Er erwartet, dass daraus entstehende Erkenntnisse dem Rat zu gegebener Zeit im Kontext der Ratsbeschlüsse vom 18. 11. 2010 vorgestellt werden.

Rm Berndsen (SPD) begründete den vorliegenden Antrag mit der aus seiner Sicht, überregionalen, internationalen Stellung des Flughafens und betonte die Notwendigkeit von Entwicklungsmöglichkeiten für den Flughafen sowie die Bedeutung der Arbeitsplätze am Dortmund Airport.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) sprach sich vor dem Hintergrund der Einstufung des Flughafens auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 1999 für eine Überprüfung aus und signalisierte Zustimmung der Bürgerliste zu Punkt 2 des vorliegenden Antrags.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion u. a. mit Verweis darauf, dass der Flughafen Dortmund ohne finanzielle Unterstützung nicht überlebensfähig sei und damit indirekte Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt verbunden sind.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten verwies Rm Kowalewski u. a. darauf, dass mit allen Ausbauschritten in der Vergangenheit, eine Erhöhung des Defizits einhergegangen sei.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte das Abstimmungsverhalten der FDP u. a. mit Bezugnahme auf das Passagieraufkommen am Dortmunder Flughafen als drittgrößtes in Nordrhein-Westfalen und der Bedeutung für die Verkehrsinfrastruktur sowie für die Dortmunder als auch für die überregionale Wirtschaft.

Nach dem Dafürhalten von Bm Sauer (CDU) kann ein Landesentwicklungsplan, der auf völlig veralteten Zahlen beruht, nicht ernst genommen werden. Weiter betonte Bm Sauer (CDU) die Bedeutung des Flughafens für die Verkehrsinfrastruktur und die Anzahl der mittel- und unmittelbar mit dem Flughafen verbundenen Arbeitsplätze.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u. a. mit Verweis auf eine Studie des RWI, wonach keine Auswirkungen von Regionalflughäfen auf die regionale Wirtschaft ausgehen.

Rm Münch (FBI) verwies auf die Defizitentwicklung seit dem Ausbau zum Touristik-Flughafen.

Der Rat der Stadt beschloss unter Berücksichtigung der Anmerkung von Rm Reinbold (FDP/Bürgerliste) zu Punkt 2 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, von Rm Dr. Reinbold (Bürgerliste) und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) den vorgenannten, gemeinsamen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache Nr.: 02197-15-E1) vom 27.08.2015

Rm Sohn (SPD) nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


zu TOP 3.6
Stadt der Zukunft
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02219-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02219-15-E1) vom 02.09.2015 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt ein gesamtstädtisches Konzept zu erarbeiten, das dem Wohnraumbedarf durch die Veränderungen des demographischen Wandels, als auch der Zuwanderung und dem Zuzug von Studierenden Rechnung trägt.

Dabei sind im Besonderen folgende Überlegungen zu berücksichtigen:
- Wie schnell und durch wen kann neuer Wohnraum für die neuen Bedarfe realisiert werden.
- Die Planung soll darauf hinauslaufen, dass neu geschaffener Wohnraum für alle gesellschaftlichen Schichten zugänglich und bezahlbar ist und sich gleichzeitig nicht nur auf wenige Stadtbezirke beschränkt.

Begründung
Wir müssen den neuen Herausforderungen städtebaulich begegnen. Neuer Wohnraum wird dringend benötigt und muss dabei auch bezahlbar sein. Zudem soll eine gleichmäßige Verteilung auf die Stadtbezirke sicherstellen, dass eine gesellschaftliche Durchmischung gewährleistet ist. Perspektivisch ist wünschenswert, dass der geschaffene Wohnraum auch in 20-30 Jahren noch nutzbar oder aber kostengünstig rückbaubar ist. Für diese Ziele ist ein städtebauliches Gesamtkonzept sinnvoll und wünschenswert.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und sprach sich für eine Überweisung in den Fachausschuss aus.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02219-15-E1) vom 02.09.2015 in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01477-15)
sowie Schreiben der Verwaltung vom 12.08.2015

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Pachtvertrag zwischen dem Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ und der Technologiezentrum Dortmund GmbH abzuschließen.


zu TOP 4.2
Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“, Förderung durch das
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02048-15)

Rm Brück (Die Rechte) erläuterte sein Abstimmungsverhalten u. a. dahingehend, dass versucht werde, ein künstliches Weltbild des 21. Jahrhunderts zu vermitteln, wonach Frauen zwangsweise arbeiten gehen müssten und sprach sich für eine Förderung von Frauen in ihren natürlichen Rollen aus.

Für die AfD-Fraktion erklärte Rm Garbe, dass seine Fraktion das Projekt nicht ablehne, hier jedoch mit Blick auf den Haushalt, keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg die Durchführung des Projekts „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit für den Zeitraum vom 01.09.2015 – 31.08.2018.


zu TOP 4.3
Umsetzung des Mindestlohngesetzes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01212-15-E2)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01212-15-E2) vom 24.08.2015 vor:

„ … zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nehme ich wie folgt Stellung:

zu Frage 1:
Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes in
Dortmunder Unternehmen?

Die Erkenntnisse aus eigenen Gesprächen und aus den Erfahrungen der Industrie- und Handelskammer sowie der Kreishandwerkerschaft ergeben in Summe ein schnelles und gezieltes Umstellen der Praxis auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Nach dem derzeitigem Kenntnisstand bei den Dortmunder und Lüner Innungsfachbetrieben hat sich keine wesentlich erhöhte Beratungsnachfrage gezeigt. Das Dortmunder und Lüner Handwerk hat sich nach dortiger Einschätzung auf die neuen Regelungen des Mindestlohngesetzes eingestellt. Bei den Unternehmen, die in den Ausschüssen der IHK befragt wurden, ergaben sich zu den Aufzeichnungspflichten und zur Auftraggeberhaftung Nachfragen. Das Hauptzollamt, zuständig
für die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohngesetzes, hat bisher keine Auffälligkeiten
festgestellt, die Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich zogen.
Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass die Dortmunder Unternehmen mit der Regelung gut umgehen.

zu Frage 2:
„Wie wird das Mindestlohngesetz in den Tochterunternehmen des Konzerns Stadt
Dortmund umgesetzt?“

Eine Abfrage der Verwaltung bei den Tochtergesellschaften des Konzerns Stadt Dortmund hat ergeben, dass das Mindestlohngesetz als geltendes Recht von diesen sämtlich umgesetzt und beachtet wird (insbesondere auch aufgrund der bereits weitgehend bestehenden Tarifbindung dieser Unternehmen). Bei der Abfrage hat die Verwaltung die folgenden Gesellschaften bzw. Teilkonzerne im Konzern Stadt Dortmund berücksichtigt:

DOWERT GmbH, DSW21 (für Konzern DSW21), EDG Holding GmbH (für EDG-Unternehmensverbund), Klinikum Dortmund gGmbH (für Klinikum DO-Konzern), Konzerthaus Dortmund GmbH, Olympiastützpunkt Westfalen GmbH, Revierpark Wischlingen GmbH, Sparkasse Dortmund, Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH, Stiftung DFBFußballmuseum gGmbH, Technologiezentrum Dortmund GmbH, Technologie Zentrum Dortmund Management GmbH, Westfalenhallen Dortmund GmbH (für Westfalenhallen-Konzern).

zu Frage 3:
„Welche Rolle spielt die Anwendung des Gesetzes bei der Vergabe städtischer Aufträge
an Privatunternehmen sowie bei aktuellen Projekten öffentlich-privater Partnerschaft?“

Aufgrund des Bundesgesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz
– MiLoG) wurde zum 1.1.2015 der bundesweite Mindestlohn eingeführt. Dies hat zur Folge, dass die bundesgesetzliche Regelung zum Mindestlohn und der vergaberechtliche Mindestlohn aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG – NRW) nebeneinander gelten.

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist insbesondere § 19 MiLoG von Bedeutung. § 19 MiLoG regelt den vorübergehenden Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge zu Lasten der Bewerber, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG – wie bei Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG – mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind.

Das MiLoG verpflichtet öffentliche Auftraggeber in § 19 Abs. 3,
- beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder 2 MiLoG anzufordern oder
- von den Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung zu verlangen, dass die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Nach § 19 Abs. 4 MiLoG ist der öffentliche Auftraggeber bei Auftragswerten ab 30.000 Euro verpflichtet, von dem Bietenden, der für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.

In die Standard-Vergabeformblätter des Vergabe- und Beschaffungszentrums der Stadt Dortmund
wurden daher entsprechende Erklärungen eingearbeitet, dass die Bieter bestätigen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen und Kenntnis genommen haben, dass jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung angefordert werden können bzw. dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden muss.

Da § 16 Abs. 5 TVgG NRW ab einem Auftragswert von 25.000 € für Bau- und Dienstleistungen ebenfalls eine Anforderung eines Gewerbezentralregisterauszugs vorsieht, ergibt sich vor allem für den Bereich der Lieferleistungen eine Neuerung durch das MiloG. Nachrichtlich wird angemerkt, dass in den letzten Jahren seit Einführung des TVgG NRW kein Ausschluss von Unternehmen aufgrund von entsprechenden Eintragungen im Gewerbezentralregister erforderlich war.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kofinanzierung von Flüchtlingsberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund (AWO) und des Verbund sozio-kultureller Migrantenorganisationen Dortmund e.V. (VMDO e.V.)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01826-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 27.08.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.15 vor:

1. Wie viele Einrichtungen in Dortmund gibt es zurzeit, die eine Flüchtlings- bzw. Asylverfahrensberatung anbieten? Bitte um Aufstellung der Einrichtungen.
2. Wer sind die Träger dieser Einrichtungen?
3. Wie werden diese Einrichtungen, die der Flüchtlings- bzw. Asylverfahrensberatung dienen, Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit den noch bis zur Ratssitzung zu beantwortenden Fragen der CDU-Fraktion zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.2015 (Drucksache Nr.: 01826-15-E2) vor:

„ … die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Das Diakonische Werk Dortmund und Lünen gGmbH ist tätig in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge des Landes NRW in Dortmund. Dort ist eine Asylverfahrensberatung angesiedelt, die mit je 42.000 Euro für zwei Vollzeitstellen vom Land NRW gefördert wird. Außerdem hat das Diakonische Werk in der Erstaufnahmeeinrichtung eine halbe Stelle für das Beschwerdemanagement eingerichtet, die mit 21.000 Euro vom Land NRW gefördert ist.

Der Caritasverband bietet im Bernhard-März-Haus eine Flüchtlingsberatung an und finanziert diese halbe Stelle mit kirchlichen Eigenmitteln. Außerdem ist der Caritasverband gerade dabei, eine weitere halbe Stelle zur Rückkehrberatung einzurichten; diese soll aus Landesmitteln gefördert werden.

Durch die Stadt Dortmund wurden bisher keine Zuwendungen oder Kofinanzierungen zum Betrieb von Einrichtungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen geleistet. Das Sozialamt leistet aber selbst für die in Übergangseinrichtungen lebenden Menschen mit eigenen Fachkräften der Sozialen Arbeit und mit den pädagogischen Fachkräften und sozialen Betreuungskräften der Betreiber der Übergangseinrichtungen eine intensive, individuelle Beratung in allen Lebenslagen, die insbesondere auch alle Fragen rund um die Wohnungsintegration abdeckt. Daneben sind derzeit komplementäre, tagesstrukturierende Angebote im Aufbau. Auch nach einem Umzug in eine Wohnung besteht die engmaschige sozialarbeiterische Betreuung fort.

Die Stadt Dortmund ist hingegen nicht für die Bearbeitung von Asylverfahren zuständig und erbringt hierzu deshalb keine Beratungsleistungen.

Neben den oben genannten Strukturen zur Flüchtlingsberatung bieten diverse Stellen Migrationsberatung an. Diese wendet sich an anerkannte Asylberechtigte aber beispielsweise auch an EU-Zuwanderer.

Rm Brück (Die Rechte) erläuterte sein Abstimmungsverhalten u. a. mit Kritik am Asylmissbrauch.

Rm Grollmann (CDU) stellte mündlich folgenden Antrag:
Wir fordern die Verwaltung auf, den sogenannten Höchstbetrag des Kofinanzierungsbedarfs für die AWO in Höhe von 17.615 € im Haushalt einzustellen. Wenn der Höchstbetrag allerdings nicht gebraucht wird, soll er in den Haushalt zurückfließen, um im Haushalt Wahrheit und Klarheit sichergestellt zu haben.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) regte an, dass die rechtliche Beratung zum Asylverfahren und zum Aufenthaltsstatus mit aufgenommen wird.

Rm Thieme (NPD) … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD den von Rm Grollmann (CDU) mündlich gestellten Antrag „Wir fordern die Verwaltung auf, den sogenannten Höchstbetrag des Kofinanzierungsbedarfs für die AWO in Höhe von 17.615 € im Haushalt einzustellen. Wenn der Höchstbetrag allerdings nicht gebraucht wird, soll er in den Haushalt zurückfließen, um im Haushalt Wahrheit und Klarheit sichergestellt zu haben.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD als Ergänzung der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund und dem VMDO e.V. für die Dauer eines Jahres jeweils einen Zuschuss zum Betrieb einer Flüchtlingsberatungsstelle zu gewähren. Soweit die Landesförderung für die beiden Flüchtlingsberatungsstellen verlängert wird, ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zur Fortsetzung der Förderung zu analogen Konditionen, ggf. unter notwendiger Anpassung an zwischenzeitliche Tarifsteigerungen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) und Rm Sohn (SPD) nicht teil.


zu TOP 5.2
Situation von Flüchtlingen in Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion AfD, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02400-15)

Dem Rat der Stadt lagen Zusatz-/Ergänzungsanträge der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor.

Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 02202-15-E1) vom 24.08.2015:

„ … zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:

1. Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung – hier insbesondere beim Ordnungs- sowie Sozialdezernat – für die immensen Anstrengungen im Zusammenhang mit der ständig wachsenden Zahl an Flüchtlingen in Dortmund. Er unterstützt ausdrücklich die Überlegungen, die EAE künftig montags und dienstags planmäßig zu schließen, um somit eine strukturelle Entlastung zu erreichen, Tageszugangsspitzen abzuflachen und ein Signal gegenüber den Schleuserkreisen zu setzen.

2. Der Rat erneuert seine Forderung an das Land, auch in Regierungsbezirken Münster, Köln und Düsseldorf weitere Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) zu schaffen, um für die Flüchtlinge eine menschenwürdige und den besonderen Umständen angemessene Behandlung gewährleisten zu können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, keine weiteren Turn- und Sporthallen für die Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge umzufunktionieren, da diese dringend für den Schul-, Leistungs- sowie Breitensport benötigt werden. Stattdessen sollen bisher ausgeschlossene Lösungen wie fliegende Bauten (Traglufthallen, Zeltdörfer) intensiv geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.

4. Der Rat fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, Asylbewerber aus Herkunftsländern mit niedrigen Schutzquoten gebündelt an zentralen Stellen wie z.B. ehemaligen Kasernen aufzunehmen. Durch eine Bündelung kann ein möglichst effektiver Gesamtablauf gewährleistet werden. Eine Verteilung auf die Kommunen soll in diesen Fällen möglichst nicht mehr stattfinden. Abgelehnte Asylbewerber aus diesen Staaten sollen dann auch schnellstmöglich und direkt aus den Landeseinrichtungen zurückgeführt werden.

5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Montenegro und Albanien sowie Kosovo als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a des Asylverfahrensgesetzes einzustufen, um eine schnellere Bearbeitung der Asylanträge zu ermöglichen – bei weiterhin gewährleistetem rechtsstaatlichen Verfahren.

6. Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien sollen aus dem normalen Asylverfahren herausgenommen werden und als Kontingentflüchtlinge eine unmittelbare Statusklärung erhalten.

7. Die Landesregierung muss umgehend, entweder durch ein entsprechendes gesetzliches Verfahren oder auf dem Weg eines Erlasses Rahmenbedingungen schaffen, damit die notwendigen, zusätzlichen Kosten der Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung, gesundheitliche Versorgung und Integration von Flüchtlingen bei den gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung des kommunalen Haushaltes berücksichtigt werden können.


Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 02206-15-E1) vom 26.08.2015:

„ … die SPD-Ratsfraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund dankt allen, die sich insbesondere ehrenamtlich um Flüchtlinge in Dortmund kümmern und den schutzsuchenden Menschen helfen. Er dankt zudem den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen, die sich aktuell sehr engagiert um die Unterbringung der Flüchtlinge kümmern. Der Rat ist erfreut über die Willkommenskultur in Dortmund und über die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung.

2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass sich die Zahl der Flüchtlinge, die zur Erstaufnahme nach Dortmund kommen oder der Stadt Dortmund zugewiesen werden, dramatisch erhöht und alle Planungsprognosen bis Jahresende und darüber hinaus übersteigt. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung umso mehr flexibler und kurzfristiger agieren muss, um die gestiegenen Herausforderungen bewältigen zu können. Gleichwohl ist weiterhin sicher zustellen, dass die Bevölkerung in Bereichen, in denen neue Flüchtlingsunterkünfte entstehen, zeitnah und umfassend informiert wird.

3. Der Rat der Stadt fordert den Bund auf, die Kommunen vollständig und dauerhaft von den Kosten der Flüchtlingsunterbringung und –integration zu entlasten. Die Bearbeitungsdauer beim BAMF ist zu verkürzen und der Bearbeitungsstau bei den Asylanträgen ist schnellstens zu beheben. Der Bund ist gefordert, das Asylverfahren zu straffen und allen Flüchtlingen umgehend Sicherheit über ihren Status zu geben. Der Rat der Stadt erwartet, dass auf dem nächsten Flüchtlingsgipfel Ende September richtungweisende Entscheidungen getroffen werden, um Länder und besonders die Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme deutlich zu entlasten.

4. Der Rat bedauert sehr, dass nunmehr aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und wegen logistischer Probleme eine Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten, Traglufthallen und anderen „fliegenden Bauten“ notwendig wird. Der Rat erwartet dennoch, dass Flüchtlinge weiterhin vorrangig in Wohnungen untergebracht werden. Der Rat appelliert nochmals an private Vermieter in Dortmund, Wohnungen entweder an die Stadt oder direkt an Flüchtlinge zu vermieten. Der Rat fordert die Verwaltung auf, weiterhin verstärkt Wohnbauflächen zu identifizieren und mittelfristig geförderten Wohnraum nicht nur für Flüchtlinge in Dortmund zu schaffen. Hierbei sind Fördergelder des Landes in Anspruch zu nehmen.

5. Der Rat der Stadt unterstreicht, dass die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen eine Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft ist. Die Herausforderungen müssen möglichst von allen Kräften in der Stadt getragen werden. Infrastrukturen in der Stadt dürfen nicht einseitig wie z.B. aktuell drei Sporthallen dauerhaft in Anspruch genommen werden. Der Rat betont, dass die Inanspruchnahme von Sporthallen für die Unterbringung von Flüchtlingen nur vorübergehend sein kann. Einschränkungen für den Schul- und Vereinssport sind so gering wie möglich zu halten.

6. Der Rat der Stadt erkennt die besondere Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an. Der Rat der Stadt erwartet, dass die neue Verteilungsregelung ab dem kommenden Jahr eine Entlastung für Dortmund bringen muss. Hierbei sind mögliche Verzögerung des Inkrafttretens der neuen Regelungen zu vermeiden. Bis dahin muss diese besondere Aufnahmesituation der Stadt Dortmund besonders von Bund und Land gewürdigt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, Verhandlungen mit dem Land zu führen, wie Unterbringungsstandards für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge angepasst werden können und wie ein zusätzlicher Anrechnungsfaktor die Stadt Dortmund bei der übrigen Aufnahme von Flüchtlingen entlasten kann.

7. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die EAE in Hacheney zunehmend überfüllt ist. Das Land wird aufgefordert, dringend weitere zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte im gesamten Land zu schaffen mit dem Ziel die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen wirksam zu entlasten. Der Rat der Stadt schließt sich insofern den aktuellen Forderungen des Deutschen


8. Der Rat der Stadt unterstützt ein ganzheitliches Vorgehen der Verwaltung bei der Integration von Flüchtlingen in Dortmund. Darin haben sich alle betroffenen Fachbereiche und Dezernate der Verwaltung verantwortungsvoll einzubringen. Der Rat der Stadt betont, dass die dauerhafte Aufnahme und Integration von Flüchtlingen einen Einwohnerzuwachs für Dortmund bedeutet, der die Zukunft der Stadt sichert und die Vielfalt in der Stadtgesellschaft stärkt. Der Rat erwartet von der Verwaltung die Erarbeitung eines intelligenten Integrationssystems für Flüchtlinge in der Stadt. Die Integration von Flüchtlingen ist langfristig unter demografischen Gesichtspunkten anzugehen. Die wachsende Bevölkerungszahl erfordert ein Umdenken in der Entwicklung der städtischen Infrastruktur und der Dienstleistungsangebote der Stadt und der Wirtschaft. Die Aufstellung der städtischen Infrastruktur und Dienstleistungsangebote der Stadt sind vor dem Hintergrund wieder steigender Einwohnerzahlen neu auszurichten.


Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 02209-15-E1) vom 26.08.2015:

„ … die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

Situation von Flüchtlingen in Dortmund

In diesem Jahr werden so viele Flüchtlinge nach Dortmund kommen wie noch nie. Sie fliehen vor Terror, Verfolgung, Krieg und Armut. Wir alle werden später daran gemessen werden, wie wir die schwierige Situation der hohen und weiter steigenden Flüchtlingszahlen als Stadt gelöst haben. Der Rat ist davon überzeugt: Dortmund als Stadt von 600.000 Einwohner*innen muss und wird es gelingen, mindestens 8000 zusätzliche Menschen aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat:

1. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich, unterstützen Flüchtlinge und Einrichtungen mit Spenden oder persönlichem Einsatz vor Ort. Dazu kommt der große Einsatz vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und in den Unterkünften. Der Rat dankt allen Haupt- und Ehrenamtlichen für ihren unermüdlichen Einsatz bei der Unterbringung, Verpflegung und Versorgung von Flüchtlingen.

2. Ziel muss es sein, insbesondere das ehrenamtliche Engagement in der Stadt zu erhalten, auszuweiten und die nötigen Unterstützungsstrukturen dafür zu schaffen. Der Rat hält dafür deshalb ebenso wie viele Bezirksvertretungen eine zentrale Ansprechstelle für Bürger*innen in der Verwaltung für notwendig.

3. Alle Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen müssen weiterhin und verstärkt transparent, nachvollziehbar und eingebunden sein in eine Gesamtstrategie, in die erkennbar und gerecht alle Stadtbezirke und alle gesellschaftlichen Bereiche einbezogen werden. Es ist wichtig, dass dabei die Bürgerinnen und Bürger bei den notwendigen Entscheidungen rechtzeitig und von Beginn an einbezogen und mitgenommen werden. Nur das schafft auch zukünftig das notwendige Verständnis für die weitere Aufnahme von Flüchtlingen.

4. Vor dem Hintergrund der bundesweit prognostizierten 800.000 Flüchtlinge in 2015 wird die Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen nicht gerecht. Der Rat fordert die Bundesregierung deshalb auf, dauerhaft die vollständigen Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu übernehmen. Zusätzlich muss die von der Bundesregierung zugesagte eine Milliarde Euro Soforthilfe vor dem Hintergrund der weiter steigenden Flüchtlingszahlen unverzüglich auf mindestens 3 Milliarden Euro angehoben werden und darf nicht im Länderfinanzausgleich verrechnet werden.

5. Der Dreh- und Angelpunkt zur Bewältigung der jetzigen Situation ist die schnelle Durchführung rechtsstaatlicher Anerkennungsverfahren. Dies ist auch im Sinne der Asylsuchenden, die Klarheit über ihre Situation bekommen wollen. Das hat nicht zuletzt das Protestcamp der syrischen Flüchtlinge an der Katharinentreppe gezeigt. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die zugesagten zusätzlichen 2000 Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor dem Hintergrund der neuen Prognosen der Flüchtlingszahlen weiter aufzustocken.

6. Der Rat begrüßt die Anstrengungen der Verwaltung zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Er nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der prognostizierten etwa 1400 UMF, die bis zum Jahresende in Dortmund durch das Jugendamt versorgt und betreut werden müssen, nicht alle Jugendliche unter Zugrundelegung der bisherigen Standards in Jugendhilfeeinrichtungen aufgenommen werden können. Der Rat fordert die Landesregierung auf, bei der Zuweisung von Flüchtlingen die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mindestens in einem Verhältnis von 1: 4 auf die Zahl der kommunal unterzubringenden Flüchtlinge anzurechnen.

7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land innerhalb eines Jahres die Zahl der Unterbringungsplätze von 7700 auf 26.846 erhöht hat. Das ist gut, aber das reicht nicht. Nach wie vor fehlen zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen. Das führt dazu, dass seit vielen Monaten ca. 80 Prozent aller Flüchtlinge, die nach NRW kommen, zuerst in Dortmund landen - alleine im Juli waren es ca. 17.000. Die EAE in Hacheney ist für diese große Anzahl von Flüchtlingen nicht ausgelegt. Ziel kann es aber nicht sein, Tore für Flüchtlinge zu schließen. Ziel muss es sein, dringend weitere Erstaufnahmeeinrichtungen an den Start zu bringen. Der Rat fordert die Landesregierung sowie die zuständigen Stadträte deshalb auf, die geplanten Einrichtungen in Essen und Mönchengladbach schnellstmöglich zu eröffnen sowie zusätzlich landesweite weitere Einrichtungen einzurichten.

8. Der Rat hält fest, dass die Schließung der EAE an zwei Wochentagen nicht das geeignete Mittel ist, um die Problematik der hohen Flüchtlingszahlen zu lösen. Der von der Verwaltung angekündigte Aufnahmestopp bis auf weiteres bedeutet darüber hinaus die faktische Schließung der Einrichtung. Der Rat fordert die Verwaltung deshalb auf, in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses die Abläufe in der EAE detailliert darzustellen. Dabei ist insbesondere zu erläutern, wie vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen die städtischen Möglichkeiten genutzt und gebündelt worden sind, um die Abläufe zu optimieren. Zusätzlich ist darzustellen, wie, wann und mit wem die Schließung der Einrichtung abgesprochen, kommuniziert und organisiert worden ist. Das betrifft sowohl Absprachen mit dem zuständigen Ministerium, der Bezirksregierung sowie den anderen Erstaufnahmeeinrichtungen im Land. Der Rat fordert die Verwaltung auf, während der Schließung der EAE ein geordnetes Verfahren für die ankommenden Flüchtlinge umzusetzen. Das betrifft insbesondere eine ausreichende Verpflegung, eine gezielte Information über die Situation sowie Transportmöglichkeiten in die nächste Einrichtung.

9. Der Rat hält trotz aller Schwierigkeiten nach wie vor am grundsätzlichen Ziel fest, dass Flüchtlinge vorrangig und dezentral in eigenen Wohnungen unterzubringen sind. Die Nutzung von infrastrukturellen Einrichtungen für die Unterbringung muss temporär begrenzt werden. Insbesondere die bisherige Nutzung von Sporthallen ist unverzüglich und vorrangig zu beenden, sobald andere Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Rat dankt den betroffenen Schulen und Sportvereine für ihr Verständnis. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der betroffene Schul- und Vereinssport durch Kooperation und Koordination mit anderen Schulen, Hallen und Vereinen gewährleistet werden kann.

10. Laut Verwaltung stehen in Dortmund 80-90 große Wohnimmobilien leer, die zur Aufnahme von Flüchtlingen geeignet sind, deren Eigentümer bisher aber nicht oder ablehnend auf die Nutzungsanfragen der Verwaltung reagiert haben. Der Rat fordert die Verwaltung auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die entsprechenden Eigentümer angesichts der zugespitzten Situation nachhaltig an ihre Eigentumsverpflichtung zu erinnern. Dabei ist auch das Instrument der Beschlagnahmung der Immobilien zu prüfen und wenn notwendig einzusetzen.

11. Der Rat begrüßt die Pläne der Verwaltung, neue und öffentlich geförderte Wohnungen für Flüchtlinge zu bauen. Ein festes Dach über dem Kopf ist besser als ein Zelt. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass diese Wohnungen auch von denjenigen Bürger*innen genutzt werden können, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.

12. Der Rat stellt fest, dass viele der Flüchtlinge mit ihren Kompetenzen und ihrer Ausbildung eine Chance für unsere Stadtgesellschaft sind. Um diese Chancen zu nutzen, müssen Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt beseitigt werden. Der Rat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Vorrangprüfung für Asylsuchende von derzeit 15 Monaten auf drei Monate zu reduzieren, um die Arbeitssuche zu erleichtern und bürokratische Verfahren zu vereinfachen. Zusätzlich sollten Integrations- und Sprachkurse schneller als bisher angeboten sowie vereinfachte und zügige Verfahren zur Anerkennung von Schul-, Studien- und Berufsabschlüssen, angepasste Weiterqualifizierungsmaßnahmen und berufsbezogene Deutschkurse eingerichtet und aufgestockt werden.


Darüber hinaus legten die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, AfD und FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt mit Datum 03.09.2015 den folgenden, gemeinsamen Antrag (Drucksache Nr.: 02400-15) vor:

„ … die oben genannten Fraktionen stellen folgenden gemeinsamen Antrag zur Beratung und
Beschlussfassung:

1. Dortmund ist weltoffen, selbstbewusst und gastfreundlich. Wir heißen Menschen willkommen, die vor Not und Krieg aus ihren Ländern fliehen und bei uns für sich und ihre Familien Zuflucht suchen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten, unternimmt die Stadt Dortmund alle Anstrengungen, um den Flüchtlingen Schutz, Unterkunft und Versorgung zu gewähren. Diesen humanitären und grundgesetzlichen Auftrag werden wir auch weiterhin mit allen unseren Möglichkeiten erfüllen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund dankt allen, die sich insbesondere ehrenamtlich um Flüchtlinge in Dortmund kümmern und den schutzsuchenden Menschen helfen. Er dankt zudem den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen, die sich aktuell sehr engagiert um die Unterbringung der Flüchtlinge kümmern. Der Rat ist erfreut über die Willkommenskultur in Dortmund und über die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung.

3. Die Anstrengungen der Stadt Dortmund erfordern dringend und kurzfristig eine stärkere Unterstützung durch das Land NRW, den Bund und die Europäische Union.

a. Das Land NRW muss mehr Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen und dabei die räumliche Gleichverteilung dieser Einrichtung gewährleisten.

b. Die Zuständigkeit für die Gewährung von Asyl liegt grundsätzlich beim Bund. Daher muss der Bund die Asylverfahren, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt werden, beschleunigen und den vorhandenen Bearbeitungsstau abbauen.

c. Zudem müssen der Bund und das Land NRW eine vollständige Refinanzierung der mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbundenen Kosten, wie etwa für Unterbringung, Gesundheit und Bildung, sicherstellen.

d. Im Vergleich zu anderen Städten ist Dortmund durch die Erstaufnahmeeinrichtung in erhöhtem Maß mit der Aufgabe konfrontiert, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut nehmen zu müssen. Diese Inobhutnahmen erfordern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII einen deutlich höheren Personal- und Sachkostenaufwand als die Unterbringung von kommunal zugewiesenen Flüchtlingen. Daher sind spezielle Refinanzierungsmechanismen erforderlich, um die besonders betroffenen Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

4. Der Rat beschließt die vorliegenden Anträge der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis`90/Die Grünen als Beratungsmaterial in die Fachausschüsse zu überweisen und das Thema wieder in der Ratssitzung am 01.10.15 aufzurufen.


Rm Taranczewski (SPD) begrüßt den vorliegenden, gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen und sprach sich dafür aus, dahingehend ein Zeichen zu setzen, dass die Frage des Asylrechts das Handeln bestimmt und eine Willkommenskultur in Dortmund geschaffen wird, für Menschen, die aus Kriegsgebieten kommen.

Rm Krause (CDU) sieht enorme Herausforderungen für Dortmund in Fragen der Flüchtlingspolitik und hält den Umgang mit der Situation für eine gesamtgesellschaftliche, humanitäre Verpflichtung von Bund, Land und Kommunen sowie Europa. Weiter müsse gewährleistet werden, dass Menschen, die wegen Verfolgung oder Kriegsgeschehen in ihrer Heimat Schutz suchen, eine menschenwürdige Versorgung erhalten.

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich für eine konsequente Anwendung des bestehenden Asylrechts aus.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält den vorliegenden, gemeinsamen Antrag für sinnvoll, weil er genau die bestehenden Probleme aufzeigt. Weiter sieht Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) in der Versorgung der Menschen mit Wohnraum und Lebensmitteln eine enorme humanitäre Aufgabe, für die eine große Bereitschaft in der deutlichen Mehrheit der Stadtgesellschaft besteht.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass für politisch Verfolgte ein uneingeschränktes Anrecht auf Asyl besteht und sprach sich für eine volle und bestmögliche Unterstützung der betroffenen Menschen aus.

Rm Garbe (AfD) sieht in der Entwicklung der letzten Tage eine gewisse Brisanz. Weiter wies Rm Garbe (AfD) darauf hin, dass seine Fraktion den vorliegenden, gemeinsamen Antrag, wegen der Übereinstimmung in allen wesentlichen Antragspunkten, unterstützt.

Rm Thieme (NPD) … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Rm Münch (FBI) bedauert ein Ausblenden der Gründe, warum Bürgerkriegsflüchtlinge aus ihrem Land flüchten müssen und stellte mündlich den nachfolgenden Ergänzungsantrag zum vorliegenden, gemeinsamen Antrag der Fraktionen:

3.e Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an die Bundesregierung und das EU-Parlament, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die unmenschlichen Zustände im Bürgerkriegsland Syrien und den vom IS kontrollierten Gebieten durch militärische Maßnahmen beendet werden.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) hob hervor, dass sich die Dortmunder Bevölkerung der
Verantwortung der humanitären Hilfe bewusst sei und ist weiter Stolz darauf, dass in Dortmund
Menschen willkommen geheißen werden, die schlimme Erfahrungen machen mussten.

Rm Taranczewski (SPD), Rm Krause (CDU), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Langhorst (Bündnis
90/Die Grünen) und Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) verbanden ihre Redebeiträge mit
ausdrücklichem Dank an die in der Flüchtlingsfrage ehrenamtlich oder beruflich Tätigen.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag „(3.e) Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an die Bundesregierung und das EU-Parlament, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die unmenschlichen Zustände im Bürgerkriegsland Syrien und den vom IS kontrollierten Gebieten durch militärische Maßnahmen beendet werden“ mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) den o.a. gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, AfD und FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02400-15) vom 03.09.2015.

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01632-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushalt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in Tageseinrichtungen in Dortmund, insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e.V. für weitere fünf Jahre ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 mit einem Zuschuss über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu fördern.


zu TOP 8.2
Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01914-15)

Die Vorlage wurde zurückgezogen.


zu TOP 8.3
Benennung eines stellv. beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01773-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe k der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung einen Vertreter des Stadtelternrates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Stadtelternrat Dortmund) als stellv. beratendes Mitglied:

- Mattis Kögler





zu TOP 8.4
Mehr Unterstützung für Eltern im Falle eines Kita-Streiks
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02211-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02211-15-E1) vom 31.08.2015 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Stadt Dortmund soll vom Kita-Streik betroffene Eltern im Falle eines erneuten Kita-Streiks verstärkt unterstützen und sich bereits frühzeitig darauf vorbereiten.

Folgende Maßnahmen sind zu durchzuführen:
- Verstärkte Einrichtung von Notplätzen.
- Angebot der Vermietung ( Symbolwert, Beispiel Stadt Düsseldorf ) von Einrichtungen an Eltern um eigenständig organisierte Betreuungsangebote zu ermöglichen.
- Rückerstattungen von Beiträgen und Essensgeldern für Streiktage, sofern die FABIDO-Satzung noch nicht entsprechend angepasst wurde.
- Nutzung der städtischen Mitarbeiter zur Organisation der elterlichen Kita-Betreuung.
- Schaffung von besonderen Angeboten, z.B. durch städtische Museen im Vormittagsbereich.
- Kostenlose Nutzung von städtischen Einrichtungen wie Schwimmbädern im Vormittagsbereich,
sofern der Schulsport dadurch nicht eingeschränkt wird.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion u. a. mit den Planungen der Gewerkschaft ver.di, erneut zu streiken.

Rm Barrenbrügge (CDU) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u. a. mit Verweis auf die Beratungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Sohn (SPD) sprachen sich, unter Bezugnahme auf die bestehende Beschlusslage, für eine Überweisung in den zuständigen Fachausschuss aus.

Für den Antragsteller sprach sich Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), u. a. zur Vermeidung von weiteren zeitlichen Verzögerungen durch eine Überweisung in den Betriebsausschuss FABIDO dafür aus, den Antrag in der laufenden Sitzung des Rates zur Abstimmung zu stellen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Verweis auf die Beschlusslage zu den wesentlichen Antragsinhalten.

Der Rat der Stadt lehnte den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste Drucksache Nr.: 02211-15-E1 vom 31.08.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.


zu TOP 8.5
Verbesserung der Entlohnung von Kita-Beschäftigten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02218-15)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von Seiten des Antragstellers zurückgezogen.





9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01801-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.2
Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01706-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 27.08.2015 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat den Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seiner Sitzung am 18.06.15 einstimmig zugestimmt und hat die Beratung der Vorlage und die Beantwortung der Bitten um Stellungnahmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge/Bitten um Stellungnahmen aus der Sitzung vom 18.06.15 vor:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des vorliegenden Antrags: 1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt ausdrücklich die Absicht der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund auszurichten. Gastgeber einer solchen Veranstaltung zu sein, bietet für Dortmund die Chance, sich als tolerante, vielfältige und diskussionsfreudige Stadt zu präsentieren.
2. Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass die Vorlage der Verwaltung sowie die vorliegenden Rahmenbedingungen für einen Evangelischen Kirchentag viele Fragen offen lassen. Das betrifft insbesondere die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation muss der Umfang der städtischen Zuwendungen sorgfältig bedacht werden.
3. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass deshalb eine Beschlussfassung derzeit nicht möglich ist. Die Vorlage wird deshalb in die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im August sowie des Rates im September 2015 geschoben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt eine Berechnung der zu erwartenden Gesamtkosten des Kirchentags für den städtischen Haushalt einschließlich aller Zuschüsse und Aufwendungen auch bei den städtischen Tochtergesellschaften vorzulegen.
Dazu gehören die in den Rahmenbedingungen aufgelisteten Einzelposten zur Vorbereitung und Umsetzung des Kirchentages wie u. a. die kostenfreie Überlassung von Schulen zur Unterbringung von Teilnehmer*innen, die Mitarbeit von städtischen Behörden, die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, die kostenfreie oder kostengünstige Erbringung städtischer Infrastrukturleistungen, die Öffnung der Museen sowie die Sachleistungen durch Dritte (DSW 21, DEW 21, Westfalenhallen).

5. Die Verwaltung wird gebeten, Schlussrechnungen bzw. Erfahrungen aus den Städten der drei Evangelischen Kirchentage in Dresden, Hamburg und Stuttgart vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche kommunalen Zuschüsse vereinbart wurden sowie welche Kosten den jeweiligen Städten für welche Leistungen entstanden sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie die geplanten städtischen Zuschüsse zum Evangelischen Kirchentag gegenfinanziert werden sollen.
7. Die Verwaltung wird gebeten, den zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn für den Haushalt und die Stadt Dortmund aufzuschlüsseln und zu beziffern.
8. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, bis zur nächsten AFBL-Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:
a) Wie ist der geplante städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 2,7 Millionen Euro zustande gekommen und wie setzt sich dieser Anteil zusammen?
b) Welche Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands hat es hinsichtlich des geplanten städtischen Anteils von 2,7 Millionen Euro bisher gegeben?
c) Welche für die geplanten Großgottesdienste (Schlussgottesdienste) geeigneten Plätze mit einem Fassungsvermögen für rund 100.000 Menschen nebst Großbühne stehen in Dortmund zur Verfügung?

SPD-Fraktion

die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der AFBL begrüßt es grundsätzlich, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) 2019 in Dortmund stattfinden soll.


2. Der AFBL stellt fest, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage aber noch keine ausreichende Beratungsgrundlage für einen Beschluss darstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin eine Stellungnahme zu folgenden Fragen abzugeben:
b) Wie wird der kommunale Zuschuss in Höhe von 2,7 Mio. € im Haushalt abgebildet? Wie erfolgt die Deckung dieses Betrages? Kann die Verwaltung positive Effekte für den städtischen Haushalt durch den geplanten Kirchentag prognostizieren?

c) Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den geforderten Zuschuss der Stadt abzusenken oder anderweitig zu erbringen? Welche Erfahrungen haben andere Städte bei der Ausrichtung von Kirchtagen in den letzten Jahren gemacht?

Begründung:

Der DEKT soll 2019 in Dortmund stattfinden. Der AFBL begrüßt diese Absicht der Veranstalter ausdrücklich und erkennt die vielfache positive Wirkung eines solchen internationalen Events in Dortmund an. Im Rahmen des Finanzierungskonzeptes wird ein Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 2,7 Mio. € gefordert.

Die entsprechende Verwaltungsvorlage bietet dem AFBL aber noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage, um verantwortungsvoll über die Gewährung dieses nicht unbeträchtlichen Zuschusses zu entscheiden. Die og. Fragen an die Verwaltung sollen dazu dienen, dem AFBL bzw. dem Rat der Stadt eine abschließende und ausführliche Informationslage zur Finanzierung und der organisatorischen Umsetzung des DEKT zu geben. Zudem ist die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 in der Ratssitzung am 03.09.15 abzuwarten.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Finanzlage der Stadt Dortmund ist auf der Grundlage der aktuellen Haushaltssituation zu entscheiden, ob die Stadt Dortmund den geforderten Zuschuss erbringen kann und soll. Die Vertagung der Entscheidung auf September 2015 gefährdet die Durchführung des DEKT in Dortmund in 2019 nicht.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (+ Anlage 1 und 2) vor:

… auf die vorgelegten Fragen beginnend mit der Frage 4. will ich wie folgt antworten:

zu 4.)
Die Kosten des Kirchentages für den städtischen Haushalt 2018 und 2019 erstrecken sich auf eine finanzielle Bezuschussung in Höhe von 2,7 Mio Euro, die zu gleichen Teilen (1,35 Mio Euro) dem Haushalt 2018 und dem Haushalt 2019 zugeordnet werden.

Neben dem Barzuschuss fallen Sachleistungen an, da die Nutzung von Schulgebäuden und Turnhallen zur Unterbringung von Kirchentagsteilnehmer/-innen mietkostenfrei erfolgen soll. Nach der Nutzung werden die Gebäude besenrein zurückgegeben. Nach den Erfahrungswerten von Bremen, Hamburg, Dresden und Stuttgart können kalkulatorische Raummieten in Höhe von ca. 600.000 Euro für die Einquartierung von 85.000 – 90.000 Menschen über fünf Tage angesetzt werden. Daneben sucht der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) darum nach, von Kosten für Beschilderung und Abschrankungen (ca. 35.000 Euro), für verwaltungs- und baurechtliche Genehmigungsgebühren (ca. 30.000 Euro), für Feuersicherheitswachen (ca. 20.000 Euro), für Versammlungsstätten relevante Genehmigungen und Sondernutzungsgebühren (ca. 30.000 Euro) und für die Nutzung einer digitalen Stadtkarte (ca. 9.000 – 10.000 Euro) durch die Stadt Dortmund freigestellt zu werden – in Summe ca. 122.000 Euro.

Für die Benutzung der Veranstaltungsstätten (z.B. Westfalenhallen, FZW, U-Turm etc.) werden übliche Mieten (einschl. Nebenkosten) erhoben. Ebenso sind die Kosten der Kirchentagsgeschäftsstelle, die Kosten der Reinigung und die sonstigen Nebenkosten von Schulgebäuden, die Stadtreinigung und die Kosten des ÖPNV vom DEKT zu bezahlen.

Zu 5.)
Der Barzuschuss der Kommune, Gebührenverzicht und Sachleistungen sind bei den letzten Kirchentagen der Struktur und der Höhe nach gleich gewesen. Sämtliche Abrechnungen bewegten sich in den vereinbarten Korridoren, zu Kostenüberschreitungen, die die Kommunen belasteten, ist es nicht gekommen.

Zu 6.)
Als die Stadt Dortmund die Beherbergungsabgabe 2011 einführte, argumentierte die Verwaltung, dass uns diese Erträge letztlich auch gestatten würden, touristisch bedeutsame Großereignisse in die Stadt einzuladen. Vorgeschlagen wird nun, Rückstellungen in Höhe von 80% der Jahreserträge der Beherbergungsabgabe in die Haushalte 2015 (Jahresabschluss) bis 2018 einzustellen, um den Zuschuss an den DEKT i. H. v. 2,7 Mio Euro auszahlen zu können.

Zu 7.)
Hier kann nur im Analogieschluss die Marktforschungsstudie zu den ,,Regionalwirtschaftlichen Auswirkungen 32. Evangelischer Kirchentag 20. Mai 2009 – 24. Mai 2009“ der Hochschule Bremen herangezogen werden (s. Anlage 1): Überträgt man die Bremer Untersuchungsergebnisse für 2009 auf den Evangelischen Kirchentag in Dortmund 2019, müssten sich ungefähr folgende Situationen abbilden.

115.000 Besucher geben pro Person ungefähr 170,4 Euro aus = 19,6 Mio €.
46.000 Tagesgäste erzeugen zusätzliche Umsätze von 2,3 Mio €.
Das erzeugt insgesamt Umsätze i. H. v. 21,9 Mio €.
Davon gehen an die ortsansässige Gastronomie 27% = 5,5 Mio Euro, an das Beherbergungsgewerbe 20% = 4 Mio Euro und an die Gastronomie 19% = 4 Mio Euro. Die übrigen Ausgaben erstrecken sich ÖPNV und Dienstleistungen. Zu über 85% werden die Umsätze in Dortmund und Umgebung getätigt. Wenn man nun eine Umwegrentabilitätsrechnung anstrengt, lässt sich ermitteln, dass aus den Anteilen des Steueraufkommens über 0,7 Mio Euro an die Stadt zurückfließen werden. Zusätzlich kommt es zu beträchtlichen Erträgen bei den Westfalenhallen und weiteren Dortmunder Veranstaltungsorten.
Schließlich hat jede Dortmunder Großveranstaltung positive Auswirkungen auf das Tourismusaufkommen – nicht allein im Durchführungsjahr, sondern genauso in den Folgejahren. Wie bei der Fußball WM 2006, der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 oder Tischtennis WM 2012 werden durch den Evangelischen Kirchentag Menschen zum wiederholten Besuch Dortmunds motiviert. Ein jährlicher Tourismuszuwachs von 10.000 Menschen kirchentagsgeneriert dürfte realistisch sein.

Zu 8.)
Der geplante städtische Finanzierungsanteil entspricht den kommunalen Anstrengungen für die Ausrichtung des Kirchentages auch in Bremen, Dresden, Hamburg und Stuttgart. Der DEKT hat die Finanzierungsarchitektur für das Großereignis in den Beteiligungsproportionen für die Kommunen jeweils gleich gehalten, damit zwischen den Ausrichterstädten und dem Veranstalter kein Streit darüber ausbricht, wer beste Verhandlungsergebnisse erzielt. Der gewünschte städtische Finanzierungsanteil wurde bereits im 4. Quartal des zurückliegenden Jahres kenntlich gemacht – ebenso die gewünschte Unterstützung aus dem Landeshaushalt. Erst als die Finanzierungszusage des Landes NW abgegeben worden war und damit das Ereignis umsetzbar wurde, hat die Stadtverwaltung die Befassung des Rates zum Thema ausgelöst. Die Realisierung des DEKT lässt sich sichern, die Großgottesdienste können auf Freiflächen oder auf der B1 vor der Westfalenhalle durchgeführt werden.

Abschließend lässt sich konstatieren, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag 2019 für die Imagewerbung der Stadt sich außerordentlich positiv auswirken wird. Die Stadt hat bisher bei vergleichbaren großen Ereignissen als Gastgeberin von sich überzeugen können und damit auch einen Kontrast zur Medienberichterstattung über Neonazis in Dortmund hergestellt. Überzeugend wirkt weiter, dass sowohl in Bremen als auch in Stuttgart 20% der Kirchentagsbesucher meinen, in die Gastgeberstadt nochmals reisen zu wollen. Für Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Handel und Dienstleister erweist sich die Ausrichtung eines Kirchentages als ein einträgliches Ereignis. Bezeichnenderweise haben die letzten Ausrichterstädte des Kirchentages bereits gegenüber dem Veranstalter ihr Interesse an einer Wiederausrichtung des Ereignisses signalisiert. Überschwänglich beurteilten zuletzt die Stuttgarter Nachrichten den letzten Deutschen Evangelischen Kirchentag (s. Anlage 2). Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

zur Beurteilung der finanziellen Auswirkungen des Ansinnens der evangelischen Kirche und des ihr zugehörigen Trägervereins für den ev. Kirchentages bitten wir um die Beantwortung folgender Zusatzfragen:

1) Die Vorlage geht von ca. 18 Millionen Euro Gesamtkosten des Kirchentages aus. Die Landesregierung hat eine Zusage von 18 Prozent beschlossen. Das wären 3.240.000 Euro. Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Kraft (SPD) teil auf ihrer Internetseite ebenfalls eine Förderung von 18 Prozent mit, beziffert diese aber auf 3.500.000 Euro. Die Ratsvorlage geht sogar von 5.200.000 Euro aus. Welche Zahlen sind korrekt?

2) Die Ratsvorlage wird unter anderem mit einem Umsatzplus von 20-25 Millionen Euro begründet. Auf welcher Basis wurde dieses vermeintliche Umsatzplus berechnet? Ist es zutreffend, dass dieser Wert auf Schätzungen des Kirchentagsbetreibers beruht, der letztlich erhebliche Subventionen durch die Stadt Dortmund anstrebt? Wurde berücksichtigt, dass der gemeine Kirchentagsbesucher tendenziell nicht mit einem gewöhnlichen, zahlungswilligen Städtetouristen vergleichbar ist?

3) Die Marktforschungsstudie zum Evangelischen Kirchentag in Bremen geht von Umsatzeinbrüchen für den Innenstadteinzelhandel von 40 Prozent aus.
4) Stehen aktuell Finanzmittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro zur Verfügung, um der evangelischen Religionsgesellschaft ggf. Immobilie, Grundstücke oder Erbbauchrechte abzukaufen, um dort Wohnungen oder Kindertagesstätten für in Dortmund lebende Menschen zu errichten oder zu betreiben? Kitas könnten von der Stadt gekauft und später an die evangelische Kirche vermietet werden. Ist es geplant mit der Evangelischen Kirche entsprechende Gespräche zu führen? Wenn nein, warum nicht?

5) Ein evangelischer Kirchentag findet alle zwei Jahre statt, ein katholischer ebenfalls, zeitversetzt auch noch ein ökumenischer, auch jüdische und muslimische Gemeinden könnten Interesse an städtischer Unterstützung ihrer Glaubensfeste haben. Des Weiteren dürften auch Weltanschauungsvereine von religionsfreien Menschen, die inzwischen in Deutschland die größte Bevölkerungsgruppe darstellen an kommunalen Millionensubventionen für ihre Feste interessiert sein. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gefahr einer Verfassungsklage ein?

Herr Dr. Kopecz (Leiter Finanzen und Organisation Deutscher Evangelischer Kirchentag) erläutert anhand einer Präsentation die Finanziell/ökonomische Betrachtung des Evangelischen Kirchentages 2019 in Dortmund und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen. Er geht ebenso auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ein.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet um Beantwortung folgender Frage bis zur Ratssitzung:

§ Gibt es, bezogen auf den in der Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.15, Abs. 2, Weiterhin bittet er, bezüglich der Imagewirkung für die Stadt, um eine Darstellung der nachhaltigen Folgewirkung vergangener Großveranstaltungen in dauerhaften Tourismuszahlen darzustellen (vorzugsweise in Form einer Graphik oder Folie).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Weiter lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01706-15-E6) vom 03.09.2015 vor:

„ … der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 27.08.15 darum gebeten, folgende Fragen der SPD-Fraktion bis zur Sitzung des Rates am 03.09.15 zu beantworten:

Gibt es, bezogen auf den in der Stellungnahme der Verwaltung vom 254.08.15, Abs. 2, geschilderten Gebührenverzicht (122.000 Euro), einen Verzicht in vergleichbarer Form für andere Großveranstaltungen in Dortmund?

Veranstaltern, an die die Gesamtfläche oder Teilflächen des Westfalenparks vermietet werden, wird vertraglich die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Übernahme anfallender Kosten übertragen. Gleiches gilt für die Realisierung aller vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen gem. Sicherheitskonzept und die Erfüllung der aus dem behördlichen Genehmigungsverfahren ggf. resultierenden Auflagen.

Erfolgreiche und gut besuchte Großveranstaltungen im Westfalenpark werden auch als nachhaltig imageprägender Faktor sowohl für den Park wie auch für die Stadt (weicher Standortfaktor) betrachtet. Es ist davon auszugehen, dass die Besucher dieser Veranstaltungen aufgrund der Attraktivität der Standorte zu wiederholten Besuchen auch aus anderem Anlass in den Folgejahren motiviert werden.

Weiterhin wurde um eine Darstellung dauerhafter Tourismuszahlen der nachhaltigen Folgewirkung vergangener Großveranstaltungen gebeten.

Die Erfahrungen aus ähnlichen Events wie der FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006 oder dem Kulturhauptstadtjahr 2010 zeigen, dass im direkten Nachgang zur Berichterstattung über diese zusätzliche Tourismusströme ausgelöst werden. So konnten in den Monaten des 2. Halbjahres 2006 ein Übernachtungsplus von bis zu 15 % pro Monat gezählt werden. Auch das Folgejahr 2007 schloss mit Gesamtzuwächsen in Höhe von 4,6 % ab. Brachte das Kulturhauptstadtjahr 2010 selbst Übernachtungszuwächse von 14,9 %, so folgte im darauffolgenden Jahr ein weiterer überdimensionaler Anstieg in Höhe von 8,1% auf eine Gesamtübernachtungszahl 931.389.


Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 01706-15-E7) vom 02.09.2015 vor:

„ … anders als in der vorläufigen nicht genehmigten Niederschrift des Finanzausschusses vom 27.8.2015 wurde unsere dort gestellte Anfrage bisher nicht beantwortet. Lediglich mündliche Zusatzfragen, die sich aus dem befürwortenden Vortrag der Verwaltung – vertreten durch den Subventionsempfänger – ergeben haben, wurden beantwortet. Wir bitten daher um eine schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen.

Darüber hinaus haben sich im Rahmen der Recherche zum Thema weitere Fragestellungen ergeben um deren Beantwortung wir ebenfalls bitten.

Wir beantragen, bis zur Beantwortung der anhängigen Fragen zum Kirchentag die Beschlussfassung auszusetzen.

Nachfragen:

1) Fließen weitere finanzielle Mittel zum Beispiel aus dem Kulturbereich oder anderen Bereichen der Stadt Dortmund direkt oder indirekt an den Kirchentag ggf. auch durch gemeinsame Veranstaltungen oder ähnliches? Wenn ja, in welcher Höhe?

2) Ist es richtig, dass bis zu 80 Prozent der Angestellten des Kirchentages direkt nach oder in zeitlicher Nähe zum Ende des Kirchentages entlassen werden? Liegen der Stadtverwaltung Informationen vor, dass diese Menschen so lange arbeitslos sind und staatliche Transferleistungen beziehen, bis diese wieder beim nächsten Kirchentag beschäftigt werden?

3) Wie viele Mitglieder hat der Verein zur Förderung des Deutschen evangelischen Kirchentages e.V. und warum wird für jeden Kirchentag ein extra Verein gegründet und nach jedem Kirchentag wieder liquidiert? Wir bitten um die letzten drei Jahresfinanzberichte des Vereins zur Förderung des Deutschen evangelischen Kirchentages e.V.

4) Der Rat der Stadt Dortmund hat im Jahre 2014 im sozialethischen und moralischen Sinne 25 Menschen rehabilitiert, die im Rahmen der Hexenverfolgungen ermordet wurden. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob im Rahmen des Evangelischen Kirchentages auch der Opfer der Hexenverfolgung in Dortmund gedacht werden soll?


Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01706-15-E8) vom 02.09.2015 vor:

„ … in Ergänzung zur Vorlage der Verwaltung stellt die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN nachstehenden Ergänzungsantrag zur Beschlussfassung:

1. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage der Stadt stellt der Rat fest, dass der finanzielle Zuschuss in Höhe von 2,7 Mio. Euro nicht überschritten werden darf. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, mit dem Verein zur Förderung des Deutschen Evangelischen Kirchtags (DEKT e. V.) über eine Verringerung des Zuschusses zu verhandeln.

2. Der Rat hält fest, dass dem von Stadtdirektor Jörg Stüdemann, in seinem Schreiben an den Finanzausschuss vom 24.8.2015, aufgeführten Katalog von Sachleistungen nichts hinzugefügt wird.

3. Für den Fall, dass der DEKT e. V. nach der Endabrechnung einen Überschuss verzeichnet, vereinbart die Verwaltung mit dem Verein eine Rückzahlung von Geldern gemäß ihrem Zuschussanteil.

Für die AfD-Fraktion erläuterte Rm Urbanek das Abstimmungsverhalten u. a. mit Verweis darauf, dass die Finanzierung der Kirchen bereits zu zwei Dritteln über Subventionen vom Staat erfolgt.

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich für eine strikte Trennung von Kirche und Staat und gegen jedwede Form von Bezuschussung des Kirchentages aus.

Rm Düdder (SPD) signalisierte vor dem Hintergrund der im Zuge der Veranstaltung zu erwartenden, nachhaltigen Tourismuseffekte und des Werbewertes, Zustimmung seiner Fraktion zur Verwaltungsvorlage und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) kündigte angesichts der zu erwartenden, positiven Ausstrahlung, die Unterstützung des Kirchentages an, sprach sich aber vor dem Hintergrund der Haushaltslage für eine Deckelung der Zuschüsse aus.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält die Kosten bereits für aus dem Ruder gelaufen und verwies hinsichtlich des vorliegenden Antrags seiner Fraktion darauf, dass die Fragen aus dem Finanzausschuss aus Sicht seiner Fraktion nicht ausreichend beantwortet wurden.

Rm Thieme (NPD) … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Rm Reppin (CDU) hält die Ausrichtung des Kirchentages für eine nachhaltige Veranstaltung, mit einem hohen Nutzen für das Image und die Besucherzahlen in den Folgejahren.

Die Zustimmung seiner Fraktion begründete Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), trotz Bedenken hinsichtlich der Finanzierung, mit Bezug auf den zu erwartenden Imageeffekt.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) kritisierte, dass die evangelische Religionsgesellschaft keinerlei Kompromissbereitschaft, angesichts der krassen Haushaltslage der Stadt, zeige. Rm Reigl (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass in Dortmund etwa jeder vierte Mensch keiner Religionsgemeinschaft angehört und die Mitgliedszahlen der Kirchen rückläufig sind.

Rm Münch (FBI) hält es für wichtig, ein Zeichen für christliche Werte zu setzen.

Bezug nehmend auf den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 01706-15-E7) vom 02.09.2015 stellte StD Stüdemann klar, dass die Stadt Dortmund bei entsprechendem Beschluss, einen Zuschuss von 2,7 Mio. Euro zahlt und dass es sich bei weiteren 700.000 Euro zu fünf Sechstel um kalkulatorische Kosten handelt. Darüber hinaus wies StD Stüdemann darauf hin, dass es für die Durchführung von Großereignissen Standard sei, zeitweise Menschen auf Basis von Zeit-/ Werkverträgen zu beschäftigen. Weiter führte StD Stüdemann aus, dass der Verein zur Förderung des Deutschen evangelischen Kirchentages e.V., als eigene Rechtspersönlichkeit mit 22 Mitgliedern, seit vielen Jahren die Kirchentage durchführt.

Rm Garbe (AfD) sprach sich vor dem Hintergrund der Kostenfrage, im Sinne des Antrages der Fraktion Die Linke & Piraten dafür aus, eine Beschlussfassung zunächst auszusetzen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass die religiösen Veranstaltungen des Kirchentages, wie die gesellschaftspolitischen und kulturellen Veranstaltungen, etwa 50 % ausmachen, die Kirche aber mehr als die Hälfte der Kosten trägt. Zudem wies Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) auf den durch drei Marktanalysen belegten marktwirtschaftlichen Nutzen hin.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnte den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 01706-15-E7) vom 02.09.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD und bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01706-15-E8) vom 02.09.2015 gegen die Stimmen der Fraktion AfD, der Fraktion FDP/Bürgerliste, von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten.

Der Rat beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD), das Angebot anzunehmen den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund auszurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführungsvorbereitungen zu treffen und die erforderlichen Finanzierungsanteile der Stadt Dortmund in Höhe von 2,7 Mio. € in die mittelfristige Haushaltsplanung für die Jahre 2018/19 aufzunehmen.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Pause unterbrochen.


zu TOP 9.3
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01904-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2015 die Wiedereinlage der Dividende von DSW21 in Höhe von 5,5 Mio. € in die Kapitalrücklage des Unternehmens.


zu TOP 9.4
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02041-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die überarbeitete Fassung des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH zur Kenntnis.


zu TOP 9.5
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG an der zu gründenden Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01888-15)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Gründung der Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH sowie der anschließenden Veräußerung von jeweils 49 % der Geschäftsanteile an die Gemeinde Schwalmtal zu.


zu TOP 9.6
DOLOG - Dortmunder Logistikgesellschaft mbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages und Kapitalerhöhung im Rahmen des Betriebshofkonzepts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01912-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOLOG Dortmunder Logistikgesellschaft mbH gemäß der Anlage zu dieser Vorlage, der beabsichtigten Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf 2,5 Mio. € sowie der Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 7,5 Mio. € durch die EDG Holding GmbH zu.


zu TOP 9.7
Verkauf der Anteile der H-Bahn GmbH an der H-Bahn Technik GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01885-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Veräußerung der Anteile der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH an der H-Bahn Technik GmbH zu.


zu TOP 9.8
Betrauung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01961-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Betrauung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung zu.


zu TOP 9.9
Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01876-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der nachfolgenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ vom 01.12.2009 zu.


zu TOP 9.10
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01866-15)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2015 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 38.586,89 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 91.159,70 €.


zu TOP 9.11
Technologiezentrum Dortmund GmbH: Satzungsänderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01943-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 27.08.2015 vor:

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie das 6:7 Verhältnis zustande komme und ob bei dem Verfahren im Aufsichtsrat Technologiezentrum Dortmund GmbH die städtischen Vertreter des Rates in die Minderheit geraten würden. Das sei kontraproduktiv im Sinne der Beschlüsse zur Stärkung des politischen Einflusses des Rates.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) sagt zu, die Frage bis zum Rat schriftlich zu beantworten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01943-15-E1) vom 03.09.2015 vor:

„ … die Aufstockung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf dreizehn bei der Technologiezentrum
Dortmund GmbH (TZDO) verringert nicht den kommunalen Einfluss der Stadt Dortmund auf die TZDO.

Beschlüsse des Aufsichtsrates der TZDO werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Stadt Dortmund hat bisher sechs von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern gestellt und damit nicht die Mehrheit der Stimmen in Aufsichtsrat gehabt. Zur Herstellung einer Mehrheit bedurfte es schon bisher rein rechnerisch der Stimme eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds. Dies ist auch nach der vorgeschlagenen Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder noch so. Eine weitere Stimme führt unverändert zur Herstellung der Mehrheit. Der städtische Einfluss wird daher durch die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder zu Gunsten der Hochschule nicht geändert. Darüber hinaus werden die Beschlüsse im Aufsichtsrat in der Regel im Konsens einstimmig gefasst.

Eine weitere Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der TZDO auf vierzehn
ist zur Wahrung des kommunalen Einflusses daher nicht notwendig.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrates der Technologiezentrum Dortmund GmbH von 12 auf 13 und genehmigt die hierzu erforderlichen Erklärungen der städtischen Vertreter in den Gremien der Technologiezentrum Dortmund GmbH.


zu TOP 9.12
GEKKO
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02201-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 02201-15-E1) vom 25.08.2015 vor:

„ … zum Gemeinschaftskraftwerk GEKKO in Hamm bitten wir den nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

1) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die vom Rat beschlossene Investition der DEW21 in Höhe von 114 Mio. Euro in das Kraftwerk GEKKO zu laufenden Verlusten führt, die das Betriebsergebnis von DEW21 und über die Gewinnabführung auch das Betriebsergebnis von DSW belasten.

2) Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass Block D des Kraftwerks GEKKO als Totalschaden zu betrachten ist. Eine Inbetriebnahme ist auch zu einem späteren Zeitpunkt unwahrscheinlich.

3) Der Rat nimmt darüber hinaus zu Kenntnis, dass auch Block E nicht über Betriebszeiten verfügt, die bei einem normalem fehlerfreiem Betrieb zu erwarten wären und so das Betriebsergebnis ebenfalls belastet wird.

4) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt und unterstützt die laufenden Verhandlungen zwischen der RWE Power AG und den kommunalen Anteilseignern am Kraftwerk GEKKO mit dem Ziel eines Ausstiegs der Beteiligungskommunen aus dem GEKKO-Projekt.

5) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die RWE Power AG auf, einen Ausstieg der Kommunen aus den bestehenden Verträgen rasch und zu fairen Bedingungen zu ermöglichen und das Verhältnis zwischen den Kommunen und dem RWE-Konzern nicht weiter zu belasten.

Begründung
Am 13.9.2007 hatte der Rat der Stadt Dortmund mit denkbar knapper Mehrheit einer Beteiligung der DEW am Gemeinschaftskraft GEKKO in Hamm zugestimmt. Diese Beteiligung wurde vor allem aus umweltpolitischen Gründen, aber auch aus finanzwirtschaftlichen Gründen scharf kritisiert. Bis heute hat sich an dieser Einschätzung seitens der seinerzeit bei der Abstimmung unterlegenen Fraktionen und der außerparlamentarischen Verbände nichts verändert.

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Kraftwerksprojektes und seiner technischen Probleme besteht die Hoffnung, dass auch diejenigen, die seinerzeit den Beschluss mitgetragen haben, sich nun daran beteiligen zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Weyer (SPD) sehen in dem vorliegenden Antrag eine Auflistung von Selbstverständlichkeiten und einen Beschluss somit als unschädlich an.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) und Rm Reppin (CDU) erläuterten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen mit Verweis auf die derzeit laufenden Gespräche.

Aus Sicht von Rm Urbanek (AfD) ist es unnötig, einen Verhandlungspartner zu beauftragen, ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 02201-15-E1) vom 25.08.2015.


zu TOP 9.13
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02208-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 02208-15-E1) vom 25.08.2015 vor:

„ … im August 2014 stellte Bundeswirtschaftsminister Gabriel eine Expertenkommission zur „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ mit dem Auftrag auf, Handlungsempfehlungen für private und vor allem auch öffentliche Investitionen in Deutschland auszuarbeiten. Diese sogenannte Fratzscher-Kommission, benannt nach ihrem Vorsitzenden Prof. Dr. Fratzscher vom DIW, setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft und der Wissenschaft, von Gewerkschaften und der Politik zusammen. Im April 2015 hat die Kommission ihren Abschlussbericht der Öffentlichkeit vorgelegt. Dieser Abschlussbericht behandelt unter anderem eine Analyse für eine zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur in Deutschland, die für weitere Investitionen in den Wirtschaftsstandort und somit in die Sicherung des Wohlstandes unbedingt notwendig ist.

Mit öffentlichen Investitionen in die kommunale Infrastruktur sollen so, dem Abschlussbericht nach, Anreize für private Investoren geschaffen werden, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum
in Deutschland auch langfristig erhalten zu können. Dringend notwendig werden solche Maßnahmen aufgrund eines Investitionsstaus bei den Städten und Gemeinden, der sich in den letzten Jahren aufgebaut hat. Wegen der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen und stetig weiter steigenden Sozialausgaben werden Investitionen in die Erhaltung und Instandsetzung der kommunalen Infrastruktur schwieriger, so dass diese immer mehr an ihre Belastungsgrenzen stößt und in ihrer Substanz gefährdet ist.

Im Abschlussbericht der Fratzscher-Kommission heißt es dazu:

„Eine zentrale Schwäche in Deutschland ist die fehlende Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. Da insbesondere Städte und Gemeinden mit geringer Wirtschaftskraft ihre Investitionsbudgets in den vergangenen Jahren erheblich reduziert haben, zeichnet sich gerade auf kommunaler Ebene ein zunehmender Investitionsbedarf, etwa in den Bereichen Verkehr, Bildung und soziale Infrastruktur, ab. Einer der zentralen Gründe hierfür liegt in der unzureichenden Finanzausstattung vieler Kommunen. Eine Behebung der öffentlichen Investitionsschwäche erfordert deshalb neue Impulse, um Kommunen zu helfen, neue Handlungsmöglichkeiten zu erlangen.“

Der Abschlussbericht der Fratzscher-Kommission fasst diese Problematiken zusammen und schließt daraus die Forderung nach einem „Nationalen Investitionspakt für Deutschland“. Mit Hilfe dieses Fonds soll es ermöglicht werden, den Investitionsstau der letzten Jahre sukzessive abzubauen, die Substanz der kommunalen Infrastruktur zu erhalten und langfristig die Möglichkeiten einer kommunalen Investitionstätigkeit zu sichern. Die Fratzscher-Kommission begrüßt in diesem Zusammenhang die vorgesehenen Entlastungen der Kommunen bei den Sozialausgaben sowie die Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 3,5 Mrd. Euro. Dieses Sondervermögen soll mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) geschaffen werden, um finanzschwache Kommunen zu entlasten und in die Lage zu versetzen, notwendige Infrastrukturinvestitionen zu tätigen.

Die Mittel des Sondervermögens sollen unter anderem für die Sanierung kommunaler Krankenhäuser, Lärmschutzmaßnahmen oder den Barriereabbau im Städtebau bzw. im ÖPNV genutzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt werden auch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, wie der Bau von Kindertageseinrichtungen oder der Sanierung der städtischen Schulinfrastruktur, sein. Etwa 1,1 Mrd. Euro dieses Sondervermögens werden nach Nordrhein-Westfalen fließen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat zwischenzeitlich einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des KInvFG vorgelegt, um für die Kommunen die rechtliche Grundlage zu schaffen, die möglichen Bundesmittel auch zügig und unbürokratisch abrufen zu können.

Nach ersten Berechnung würden auf die Stadt Dortmund voraussichtlich rund 76 Mio.€ dieser Investitionsmittel des Bundes entfallen. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundes, die strukturell unterfinanzierten Städte und Kommunen mit dem KInvFG zu entlasten und ihnen somit die Möglichkeit zu geben, notwendige Infrastruktur zu erhalten und zu erneuern. Der Bund bleibt weiterhin in der Pflicht, die Kommunen - wie zugesagt – insbesondere bei ihren sozialen Aufgaben dauerhaft zu entlasten

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land auf, weiterhin auf eine zügige Umsetzung des Ausführungsgesetzes hinzuwirken. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Bundesmittel gerecht, unbürokratisch und zeitnah an die Kommunen verteilt werden. Die Stadt Dortmund erwartet einen Anteil in mindestens vom MIK prognostizierten Höhe von rund 76 Mio.€.
3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, kurzfristig die Voraussetzungen zu schaffen, damit die angekündigten Bundesmittel in Dortmund verwendet werden können. Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung bereits eine Projektgruppe eingesetzt hat, die eine Prioritätenliste mit möglichen, nach dem KInvFG förderfähigen, Projekten und Vorhaben erstellt und diese dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt. Die Verwaltung stellt sicher, dass die notwendigen Eigenanteile in Höhe von 10% zur Verfügung stehen. Der Rat erwartet, dass durch die Umschichtung von Projekten im Zusammenhang mit den Sondermitteln auch haushaltsentlastende Effekte erzielt werden können.

4. Der Rat erwartet, dass bei der Umsetzung dieser Investitionsmittel auch externe Dritte wie z.B. die Dortmunder Wohlfahrtsverbände zum Zuge kommen. So könnte die Stadt Dortmund von Aufgaben entlastet werden und die Sondermittel des Bundes über diesen Weg auch sehr effektiv z.B. in die Bildungsinfrastruktur oder in die Energiesanierung der sozialen Infrastruktur in Dortmund investiert werden.


Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 02208-15-E2) vom 01.09.2015 vor:

„ … zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund zeigt sich grundsätzlich erfreut darüber, dass aus dem 3,5 Milliarden Euro schweren Bundesinvestitionspaket für arme Kommunen nunmehr 76 Millionen Euro nach Dortmund fließen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Rat, dass die Verwaltung bereits eine Projektgruppe zur Bearbeitung des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“ (KInvFG) eingesetzt hat.

2. Aus Sicht des Rates wäre es allerdings richtig gewesen, den Verteilschlüssel des Deutschen Städtetages anzulegen und soziale Kriterien wie Arbeitslosenquote oder Verschuldungsstand der Kommunen stärker zu berücksichtigen. Damit hätte Dortmund immerhin 2,5 Millionen mehr und somit fast 78,5 Millionen erhalten.

3. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass auch die Wohlfahrtsverbände von den 76 Millionen Euro profitieren können. Das prozentuale finanzielle Volumen für die Wohlfahrtsverbände soll sich dabei am damaligen Anteil im Rahmen des Konjunkturpaketes II orientieren.

4. Der Vorschlag der Verwaltung, von den 76 Millionen Euro allein 30 Millionen in drei Baumaßnahmen am Klinikum zu investieren, soll bis zur Ratssitzung am 01.10.2015 detailliert dargelegt und priorisiert werden. Der Rat der Stadt erwartet darüber hinaus, dass insbesondere auch das Land nicht aus der gesetzlichen Verpflichtung entlassen wird, die finanziellen Mittel für erforderliche Investitionen im Krankenhausbereich zur Verfügung zu stellen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass auch andere städtische Gesellschaften wie zum Beispiel die Westfalenhallen GmbH einen großen Investitionsbedarf (z.B. im Bereich der energetischen Sanierung) haben. Finanzielle Mittel aus dem Investitionspaket würde die Gesellschaft in die Lage versetzen, auf die wachsende Konkurrenzsituation der Westfalenhallen gerade im Segment der Messen besser reagieren zu können. Um eine intensive entsprechende Prüfung wird daher gebeten.

6. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass ein deutlich höherer Betrag als die bisher verwaltungsseitig genannten 1,7 Millionen Euro und damit gerade einmal 2,2 % für Lärmschutz- und Straßensanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Ein entsprechender Vorschlag ist dem Rat bis zur Sitzung am 01.10.2015 zu unterbreiten.“

Rm Düdder (SPD) hält das Gesetz für einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, im Hinblick auf
eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen für übergeordnete Aufgaben. Weiter erklärte Rm
Düdder (SPD), dass seine Fraktion dem Punkt 2. des vorliegenden CDU-Antrags nicht zustimmen
werde und dem Punkt 6. nur zustimmen könne, wenn dieser in einen Prüfauftrag für den
Fachausschuss umgewandelt wird.

Rm Mader (CDU) begrüßte die Finanzzuweisungen und betonte, dass der Rat der Stadt die Prioritäten
für die anstehenden Investitionen festlegen müsse. So solle bspw. auf Grund der positiven Erfahrungen mit anderen Wirtschaftspaketen auch die Möglichkeit geschaffen, andere Träger mit einzubinden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stellte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zu den zwei vorliegenden Anträgen in Aussicht, betonte aber, dass es Ziel sein müsse, ein Maximum an Haushaltsentlastung zu erzielen und dass vor diesem Hintergrund, eine Beteiligung der Wohlfahrtsverbände schwierig sei. Hinsichtlich der angedachten Baumaßnahmen am Klinikum Dortmund sieht Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) das Land in der gesetzlichen Verpflichtung, erforderliche Investitionen zu tätigen. Weiter sollen zusätzliche Mittel für Stadttöchter erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn ausreichend haushaltsentlastende Effekte erzielt wurden.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte Rm Reuter das Abstimmungsverhalten dahingehend, dass dem Punkt 2 des vorliegenden CDU-Antrags aus sachlichen Gründen und dem Punkt 3 des CDU-Antrags wegen der prozentualen Festlegung bzgl. einer Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, im Gegensatz zu der offen gehaltenen Regelung im vorliegenden SPD-Antrag, nicht zugestimmt werden kann. Weiter stimme ihre Fraktion den Punkten 5. und 6. des vorliegenden CDU-Antrags unter der Voraussetzung zu, dass diese als Prüfauftrag behandelt werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) legte dar, dass seine Fraktion dem Punkt 4. des vorliegenden SPD-Antrags und den Punkten 2 und 3 des vorliegenden CDU-Antrags nicht zustimmen werde, da zunächst Investitionsstaus bei der Stadt bzw. bei städtischen Töchtern abgearbeitet werden sollen, bevor die Wohlfahrtsverbände profitieren.

Für den Antragsteller erklärte Rm Mader (CDU), dass der Punkt 2. des Antrags seiner Fraktion zurückgezogen wird und dass Punkt 6. des Antrags seiner Fraktion als Prüfauftrag zu behandeln ist.
Hinsichtlich Punkt 5. des Antrags seiner Fraktion wies Rm Mader (CDU) darauf hin, dass die Verwaltung mit dem Antrag explizit um eine entsprechende Prüfung gebeten wird.

Unter Berücksichtigung der Anmerkungen zum jeweiligen Abstimmungsverhalten der Fraktionen beschloss der Rat der Stadt die Punkte 1. bis 3. des SPD-Antrags (Drucksache Nr.: 02208-15-E1) vom 25.08.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD und bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie den Punkt 4. des SPD-Antrags (Drucksache Nr.: 02208-15-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD)

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundes, die strukturell unterfinanzierten Städte und Kommunen mit dem KInvFG zu entlasten und ihnen somit die Möglichkeit zu geben, notwendige Infrastruktur zu erhalten und zu erneuern. Der Bund bleibt weiterhin in der Pflicht, die Kommunen - wie zugesagt – insbesondere bei ihren sozialen Aufgaben dauerhaft zu entlasten

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land auf, weiterhin auf eine zügige Umsetzung des Ausführungsgesetzes hinzuwirken. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Bundesmittel gerecht, unbürokratisch und zeitnah an die Kommunen verteilt werden. Die Stadt Dortmund erwartet einen Anteil in mindestens vom MIK prognostizierten Höhe von rund 76 Mio.€.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, kurzfristig die Voraussetzungen zu schaffen, damit die angekündigten Bundesmittel in Dortmund verwendet werden können. Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung bereits eine Projektgruppe eingesetzt hat, die eine Prioritätenliste mit möglichen, nach dem KInvFG förderfähigen, Projekten und Vorhaben erstellt und diese dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt. Die Verwaltung stellt sicher, dass die notwendigen Eigenanteile in Höhe von 10% zur Verfügung stehen. Der Rat erwartet, dass durch die Umschichtung von Projekten im Zusammenhang mit den Sondermitteln auch haushaltsentlastende Effekte erzielt werden können.

4. Der Rat erwartet, dass bei der Umsetzung dieser Investitionsmittel auch externe Dritte wie z.B. die Dortmunder Wohlfahrtsverbände zum Zuge kommen. So könnte die Stadt Dortmund von Aufgaben entlastet werden und die Sondermittel des Bundes über diesen Weg auch sehr effektiv z.B. in die Bildungsinfrastruktur oder in die Energiesanierung der sozialen Infrastruktur in Dortmund investiert werden.

Weiter beschloss der Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Anmerkungen zum jeweiligen Abstimmungsverhalten der Fraktionen und den Anmerkungen von Rm Mader (CDU) zum vorliegenden Antrag seiner Fraktion mehrheitlich die Punkte 1., 4., 5. und 6. des CDU-Antrags (Drucksache Nr.: 02208-15-E2) vom 01.09.2015 gegen die die Stimmen der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) und den Punkt 3. des CDU-Antrags (Drucksache Nr.: 02208-15-E2) mehrheitlich gegen die die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD)

1. Der Rat der Stadt Dortmund zeigt sich grundsätzlich erfreut darüber, dass aus dem 3,5 Milliarden Euro schweren Bundesinvestitionspaket für arme Kommunen nunmehr 76 Millionen Euro nach Dortmund fließen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Rat, dass die Verwaltung bereits eine Projektgruppe zur Bearbeitung des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“ (KInvFG) eingesetzt hat.

3. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass auch die Wohlfahrtsverbände von den 76 Millionen Euro profitieren können. Das prozentuale finanzielle Volumen für die Wohlfahrtsverbände soll sich dabei am damaligen Anteil im Rahmen des Konjunkturpaketes II orientieren.

4. Der Vorschlag der Verwaltung, von den 76 Millionen Euro allein 30 Millionen in drei Baumaßnahmen am Klinikum zu investieren, soll bis zur Ratssitzung am 01.10.2015 detailliert dargelegt und priorisiert werden. Der Rat der Stadt erwartet darüber hinaus, dass insbesondere auch das Land nicht aus der gesetzlichen Verpflichtung entlassen wird, die finanziellen Mittel für erforderliche Investitionen im Krankenhausbereich zur Verfügung zu stellen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass auch andere städtische Gesellschaften wie zum Beispiel die Westfalenhallen GmbH einen großen Investitionsbedarf (z.B. im Bereich der energetischen Sanierung) haben. Finanzielle Mittel aus dem Investitionspaket würde die Gesellschaft in die Lage versetzen, auf die wachsende Konkurrenzsituation der Westfalenhallen gerade im Segment der Messen besser reagieren zu können. Um eine intensive entsprechende Prüfung wird daher gebeten.

6. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass ein deutlich höherer Betrag als die bisher verwaltungsseitig genannten 1,7 Millionen Euro und damit gerade einmal 2,2 % für Lärmschutz- und Straßensanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Ein entsprechender Vorschlag ist dem Rat bis zur Sitzung am 01.10.2015 zu unterbreiten.


zu TOP 9.14
Geldwerte Zuwendungen an Ratsmitglieder, städtische Beamte und Angestellte sowie andere
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 00824-15)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00824-15-E1) vom 25.08.2015 vor:

„ … zu der Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Welche geldwerten Zuwendungen werden seitens städtischer Betriebe, städtischer Eigenbetriebe oder sonstiger städtischer Organisationen an Mitglieder des Rates, an städtische Angestellte oder Beamte oder an Fraktionen gewährt? Es wird hier um eine konkrete Aufstellung aller Zuwendungen und der finanziellen Auswirkungen gebeten. In der zu erstellenden Tabelle sollen Art der Zuwendung, Wert der Zuwendung und Empfänger der Zuwendung ausgewiesen sein.

a) Vom Fachbereich 1 erfolgt die Bewirtung der Mandatsträger im Rahmen der Gremiensitzungen. Zusätzlich wurden die Fraktionen in Abstimmung mit dem Ältestenrat im Jahr 2014 zu einem Sommergrillfest und einem Jahresabschlussessen eingeladen. Für die Bewirtung der Fraktionen ist 2014 ein Betrag von 4.887,- € aufgewendet worden.

b) Im Rahmen des Generalpachtvertrages stellt die SBB der Stadt Dortmund ein Kontingent kostenfreier Parktickets zur Verfügung. Die Bewirtschaftung erfolgt durch den Fachbereich 23. Aus diesem Kontingent werden u. a. Ratsmitgliedern und Mitarbeiter/innen der Fraktionsgeschäftsstellen Parkkarten zur Verfügung gestellt. Die Karten berechtigen zum Parken in SBB-Parkhäusern (z.B. Rathaus) und SBB-Parkflächen (z.B. Westfalenpark, Zoo, Westfalenhallen). Nicht alle Personen aus dem o. g. Personenkreis haben ein Ticket in Anspruch genommen. Die Ratsmitglieder wurden bei Ausgabe der Parktickets 2014 darauf hingewiesen, die Parkkarten mit einem Wert von 84 ,- € mtl. als geldwerten Vorteil im Rahmen ihrer Steuererklärungen anzugeben.

c) Mitglieder der Beiräte, des Behindertenpolitischen Netzwerkes, beratende Mitglieder und Bezirksvertreter/innen erhalten auf Nachfrage an Sitzungstagen im Rathaus Ausfahrscheine für die Tiefgarage Rathaus. In 2014 wurden 1750 Ausfahrtscheine ausgegeben. Der Preis pro Ticket beträgt 4 €; der Gesamtwert betrug damit 7.000,- €,

c) Im Geschäftsbereich 2/BAGM wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung im Rahmen des Betriebssports die Gelegenheit gegeben, mittwochs in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr – außerhalb der Arbeitszeit - kostenlos das Südbad zu nutzen. Diese Regelung wurde 1965 eingeführt. Über den Umfang der Inanspruchnahme sind keine Daten vorhanden.

d) Die Sport- und Freizeitbetriebe geben an verschiedene Personenkreise, u. a. den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie Mitarbeitern einzelner Fachbereiche Ausweise aus, die zum entgeltfreien Betreten des Westfalenparks, des Zoos sowie der Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark berechtigen. Diese Ausweise werden zur Ausübung der Funktion im AKSF als Betriebsausschuss bzw. zur Wahrnehmung von dienstlichen Aufgaben benötigt. Über den Umfang der Inanspruchnahme sind keine Daten vorhanden.
e) Die Sport und Freizeitbetriebe gewähren den Freunden, Förderern und Sponsoren des Westfalenparks, des Zoos und des Botanischen Gartens Rombergpark mit einer Ehrenkarte freien Eintritt in diese Einrichtungen. Zu diesem Personenkreis gehören z. B. Altbürgermeister, Vorsitzende der unterschiedlichen Freundeskreise und Sponsoren aus dem Bereich der Privatwirtschaft. Der rechnerische Wert der 53 Ehrenkarten lag für das Jahr 2014 bei 4.240,- €. Der Gegenwert der von den Sponsoren erbrachten Leistungen übersteigt diesen Betrag um ein Vielfaches.

f) Der Geschäftsbereich 2/MF – Musikfestival Klangvokal – lädt die Mitglieder des Kulturausschusses und des Rates als Betriebsausschuss in jedem Jahr zu einer Festivalaufführung ein. Im Jahr 2014 haben 19 Mandatsträger die Einladung angenommen; der Kartenpreis betrug je 35,- €. Parallel dazu wurden ebenfalls die Mitglieder der Bezirksvertretung zu einer Veranstaltung eingeladen. Das Angebot haben im Jahr 2014 insgesamt 14 Bezirksvertreter wahrgenommen; der Kartenwert lag bei je 48,65 €. Ausdrückliches Ziel der Einladung der Mandatsträger ist es, das noch junge Festival in Politik und Gesellschaft noch stärker bekannt zu machen und für dieses Projekt zu begeistern. Angesichts einer (guten) gesamten Auslastung von 85 % beider gewählter Veranstaltungen ist nicht davon auszugehen, dass für die vergebenen Ehrenkarten ansonsten ein Erlös erzielt worden wäre.

g) Dienstkräften der Stadt Dortmund wird zweimal im Jahr auf ausgewählte Kurse/Veranstaltungen der Volkshochschule ein Rabatt von 25 % des Unterrichtsentgelts (kein Rabatt auf Materialkosten/Bücher) gewährt. Pro Halbjahr nehmen etwa 150 Beschäftigte teil. Der Rabattbetrag belief sich im abgelaufenen letzten Halbjahr auf insgesamt 1023,97 €; dies sind durchschnittlich 6,83 € pro Teilnehmer/Teilnehmerin. Das Personal- und Organisationsamt prüft dabei die Einhaltung der steuerlichen Freibeträge.

h) Das Theater Dortmund gibt im Rahmen der bestehenden Freikartenordnung an die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen ihrer Kontrollfunktion als Betriebsausschuss Freikarten ab. Ratsmitglieder können Freikarten erhalten, wenn sie in dienstlichem Rahmen, z. B. als Begleiter einer Delegation, das Theater besuchen. (s. auch 3 d)).

i) Das Theater Dortmund gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Dortmund in unregelmäßigen Abständen Gelegenheit, Restkarten für Vorstellungen des Theaters zu vergünstigen
Preisen zu kaufen. Diese Aktionen sind abhängig von der jeweiligen Auslastung der Vorstellungen
(siehe auch zu Frage 4).

j) Der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund gibt im Rahmen seiner Tätigkeit bei Jubiläen ein Blumenpräsent an die Jubilarinnen / Jubilare. In Sterbefällen, bei denen Angehörige der Dienststelle an der Beerdigung teilnehmen, gibt es zudem einen Trauerkranz. Im Jahr 2014 haben die Aufwendungen dafür insgesamt rund 2.000,- € betragen.

Zu Frage 2:
Welche weiteren geldwerten Zuwendungen durch Dritte an den genannten Personenkreis sind bekannt?

a) Der Ballspielverein Borussia Dortmund 09 (BVB) stellt dem Rat im Rahmen der Repräsentation der Stadt insgesamt 9 Ehrenkarten zur Verfügung, die nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren an die Fraktionen verteilt werden. Aktuell haben die SPD-Fraktion 4 Karten, die CDU-Fraktion 3 Karten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke & Piraten jeweils 1 Karte erhalten. Der Wert der Karte beträgt für die Spielsaison 2014/2015 1.048 €. Mit der Bereitstellung der Karte werden die Karteninhaber/innen aufgefordert, den geldwerten Vorteil der Karte mit ihrer eigenen Steuererklärung zu versteuern.

b) Weitere Zuwendungen sind hier nicht bekannt.

Zu Frage 3:
Werden geldwerte Zuwendungen seitens städtischer Betriebe, städtischer Eigenbetriebe oder sonstiger städtischer Organisationen an von Ziffer 1. nicht erfasste Personen, Gesellschaften, Vereine oder sonstige Organisationen gewährt? Falls die Frage mit ja beantwortet wird, wird ebenfalls um eine Aufstellung gebeten.

a) Auf Anfrage und ausschließlich für soziale Zwecke stellen die Sport- und Freizeitbetriebe freien Zutritt zum Westfalenpark zur Verfügung. Jede Anfrage wird individuell geprüft. Im Jahr 2014 wurde freier Eintritt im Gegenwert von 162,- € gewährt.

b) Der Verein der Freunde des Klangvokal e.V. erhält ca. 15 bis 20 Freikarten pro Jahr. Dies ist das „Dankeschön“ der Stadt Dortmund an den Verein, der das Festival mit hohen Spenden unterstützt (ca. 70.000,- € im Jahr).

c) Die rund 70 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die für das Festival Klangvokal eine wichtige Stütze sind, erhalten ebenfalls für ihren intensiven Einsatz eine Freikarte. In 2014 wurden rund 150 Freikarten an diesen Personenkreis abgegeben.

d) Neben den Freikarten gibt das Theater Dortmund auch Gebührenkarten (als sog. „Steuerkarten“) nach bundeseinheitlicher Regelung vergünstigt ab. Bei dem Personenkreis handelt es sich neben Theaterbeschäftigten auch um ehemalige Beschäftigte des Theaters, um Intendanten anderer Bühnen oder um Agenten. Das Theater erfasst den ermäßigten Verkauf namens scharf und führt, wenn der jährliche Steuerfreibetrag dazu überschritten ist, ebenfalls die Lohnsteuer darauf ab.
e) Im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung geben verschiedene Fachbereiche geringwertiges Werbematerial ab. Es handelte sich dabei zum Beispiel um Kugelschreiber und Notizblöcke (Ausbildungskampagne und Aktion „Ideenmanagement“ des Personal- und Organisationsamtes, Werbematerial des Integrationsbüros und der Volkshochschule). Die Kosten dafür sind in den Fachbereichsbudgets enthalten und werden nicht einzeln erfasst.

Zu Frage 4:
Welche Auswirkungen würde die Nichtgewährung auf die Auslastung der gewährenden städtischen Betriebe haben? Es wird hier insbesondere um eine Aufstellung gebeten, aus der ersichtlich wird, wie viele Zuschauer Theaterpremierenveranstaltungen mit Freikarten aufsuchen und wie hoch ihr Anteil am Gesamtzuschaueraufkommen ist.

Über die Auswirkungen der Nichtgewährung von Freikarten oder vergünstigten Eintritten/Beiträgen auf die Auslastung der städtischen Betriebe kann keine gesicherte Aussage getroffen werden. Ob sich im Zoo oder im Westfalenpark ein Besucher oder eine Besucherin mehr (mit Freikarte) aufhält, verändert die Auslastung nicht wesentlich. Andererseits kann die Gewährung eines Rabattes auch eine Maßnahme sein, um die Auslastung einer Einrichtung zu steigern (siehe z. B. Antwort 1 Buchst. g). Hinsichtlich der speziell angefragten Theaterpremieren wird darauf hingewiesen, dass das Theater regelmäßig dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit Quartalsberichte vorlegt, in denen die Gesamtauslastung, getrennt nach Spartenergebnissen, dargestellt wird. In diesen Berichten sind auch die abgegebenen Freikarten ausgewiesen.

Der Rat der Stadt nahm die o. a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00824-15-E1) vom 25.08.2015 zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Neubenennung von zwei ausgeschiedenen Beisitzern der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02032-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für die beiden ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW die folgenden Beigeordneten:

-> Für Frau StR’in Waltraud Bonekamp: Frau StR’in Daniela Schneckenburger
-> Für Herrn Reiner Klüh: Herrn StR Ludger Wilde


zu TOP 10.2
Bestellung der stellv. Leiterinnen und stellv. Leiter der Bezirksverwaltungsstellen
- Vorlage der Bürgerdienste vom 27.04.2015 -
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015
(Drucksache Nr.: 01017-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 16.06.2015 vor:

In der ausführlichen Diskussion äußern sich die Fraktionen zum Wegfall der zwei zentralen Stellvertreter für alle neun Bezirksverwaltungsstellenleitungen folgendermaßen:

SPD-Fraktion:
Aufgrund der vielfältigen und zahlreichen Aufgaben sowie der aktuell ansteigenden Arbeitsbelastung im Rahmen von neuen Aufgaben der Bezirksverwaltungsstellenleitungen, z. B. bei der Unterstützung bei der Flüchtlingsbetreuung in den Flüchtlingsheimen und des Projektes „Nordwärts“, u. s. w., ist eine Einsparung der zentralen Stellvertreter und damit eine weitere Verdichtung der Aufgaben der Bezirksverwaltungsstellenleitungen nicht vertretbar. Der Wegfall der beiden Stellvertreter, die sich in ihren Bezirken gut auskennen, würde zu Lasten einer qualitativ hochwertigen und zeitnahen Aufgabenerfüllung zum Wohle der Bürgerschaft gehen.

Die SPD-Fraktion beantragt, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, den in der Ratssitzung vom 19.02.2015 gefassten Beschluss zur Einsparung der zentralen Stellvertretung aufzuheben und den Status quo beizubehalten.

CDU-Fraktion:
Durch den Wegfall der beiden zentralen Stellvertreter würde die Kontinuität in der Arbeit der örtlichen politischen Gremien stark eingeschränkt, da die Unterstützung durch eine Bezirksverwaltungsstellenleitung, die sich im Bezirk gut auskennt, dafür unabdingbar ist. Zwei oder drei große Stadtbezirke in den zeit- und arbeitsintensiven Bereichen, wie der Geschäftsführung der Bezirksvertretung, dem vielfältigen Stadtbezirksmarketing und der verantwortungsvollen Verwaltungsstellenleitung, durch nur eine/-n Verwaltungsstellenleiter/-in betreuen zu lassen, ginge zu Lasten einer kontinuierlichen, effektiven, sachgerechten Unterstützung des örtlichen Gremiums und damit der Bürgerschaft. Die Arbeit der Bezirksvertretungen könne man gerne belächeln, aber hier komme der direkte Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Stadt zustande. Anregungen, Beschwerden, Hinweise und vielfältige Informationen gingen in der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung ein.
Die bis zu 56.000 Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Stadtbezirke sollten diese Anlaufstelle, die durch eine/-n kompetente/-n Ansprechpartner/-in besetzt ist und der/die sich in der Örtlichkeit gut auskennt, erreichen können.
Vergessen solle man nicht, dass nicht die Verwaltung über die Einsparvorschläge bestimme, sondern die Politik. Der Antrag der SPD-Fraktion, den Rat zu bitten diesen Beschluss zu überdenken, wird befürwortet.

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN teilt die Auffassungen der CDU- und der SPD-Fraktion.

Die BV-Hombruch fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Vorlage der Bürgerdienste wird einstimmig abgelehnt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, sich erneut mit der Angelegenheit zu befassen und den am 19.02.2015 gefassten Beschluss, die zentralen Stellvertreter der Bezirksverwaltungsstellen-
leitungen einzusparen, aufzuheben. Der Status Quo soll beibehalten werden.“

Rm Goosmann (SPD) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag der Bezirksvertretung Hombruch mit Verweis auf die Haltung seiner Fraktion in den Beratungen zur Haushaltssatzung 2015.
Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten unter Bezugnahme auf die seinerzeitige Abstimmung in der Bezirksvertretung Huckarde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich aufgrund der mittlerweile gesammelten Erfahrung, für eine Korrektur des im Rahmen der Haushaltsberatung gefassten Ratsbeschlusses aus.

Für Rm Reppin (CDU) lässt es sich nicht erschließen, dass bei 12 Bezirksvertretungen, der Vielzahl an Bezirksverwaltungsstellen und entsprechenden Bezirksverwaltungsstellenleitern, die gegenseitige Vertretung nicht möglich sein soll und eine eigene Vertretungstruppe aufgestellt werden muss.

Rm Münch (FBI) sieht in einer Aufhebung des Ratsbeschlusses, wie von der Bezirksvertretung Hombruch beantragt, die Korrektur eines Fehlers.

Der Rat der Stadt fasste mit 46 Jastimmen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion AfD und der Stimme von OB Sierau (44 Neinstimmen), bei einigen Stimmenthaltungen folgenden Beschluss:

Der am 19.02.2015 gefasste Beschluss, die zentralen Stellvertreter der Bezirksverwaltungsstellenleitun-gen einzusparen, wird aufgehoben.


zu TOP 10.3
Gewährung von Zuwendungen für die angezeigte Ratsgruppe NPD/Die Rechte i.S.d. § 56 Abs. I GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02030-15)

Rm Brück (Die Rechte) hält die vorliegende Verwaltungsvorlage u. a. für realitätsfern, verwies weiter auf die im Rahmen der Kommunalwahl gegeneinander angetretenen Parteien, die anschließend Fraktionen im Rat der Stadt gebildet haben und kündigte darüber hinaus an, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Rm Thieme (NPD) … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass das Bestehen einer Gruppe der Ratsmitglieder Thieme und Brück aus den im Sachverhalt genannten Gründen nicht positiv feststellbar ist.

Der Rat der Stadt beschließt daher, derzeit eine finanzielle Gruppenzuwendung gem. § 56 Abs. III GO NRW hierfür nicht festzusetzen.


zu TOP 10.4
Bestellung der vom Seniorenbeirat benannten sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen als beratende Mitglieder in den Fachausschüssen, in das Behindertenpolitische Netzwerk und in den Integrationsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02169-15)

Der Rat der Stadt bestellte einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die folgenden vom Seniorenbeirat benannten Sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen als beratende Mitglieder in den Fachausschüssen:

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie:
Ordentliches MitgliedReinhard Preuß
Stellvertreterin/StellvertreterProf. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Ordentliches MitgliedRosemarie Liedschulte
Stellvertreterin/StellvertreterElisabeth Beyna

Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit:
Ordentliches MitgliedFranz Kannenberg
Stellvertreterin/StellvertreterKristina Kalamajka

Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung:
Ordentliches MitgliedWalter Wille
Stellvertreterin/StellvertreterProf. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:
Ordentliches MitgliedGertrud Löhken-Mehring
Stellvertreterin/StellvertreterGerda Haus

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün:
Ordentliches MitgliedBruno Wisbar
Stellvertreterin/StellvertreterMartin Fischer

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:
Ordentliches MitgliedDieter Siegmund
Stellvertreterin/StellvertreterHelmut Adden

Behindertenpolitisches Netzwerk:
Ordentliches MitgliedHorst Erdmanski
Stellvertreterin/StellvertreterRüdiger Pelzer

Integrationsrat :
Ordentliches MitgliedProf. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze
Stellvertreterin/StellvertreterHannelore Bauer


zu TOP 10.5.a
Umbesetzung in Gremien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01920-15-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 01920-15-E1) vom 25.08.2015 vor:

„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt folgende Umbesetzung in Gremien
und bittet um Beschlussfassung in der Ratssitzung am 03.09.15:

A) Nachfolge für das ausgeschiedene RM Olaf Radtke:
Herr RM Roland Spieß wird anstelle von Herrn Radtke Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss.
Anstelle von Herrn RM Roland Spieß wird Frau RM Monika Lührs Mitglied im ABVG.
Frau RM Lührs verläßt den APO und Frau RM Heike Renkawitz wird anstelle von Frau Lührs Mitglied im APO.
Herr RM Martin Grohmann verläßt den ASAG und wird für Herrn Radtke Mitglied im AFBL.
Frau RM Inge Albrecht-Winterhoff wird Mitglied im ASAG.

Herr RM Roland Spieß wird für Herrn Radtke Mitglied im Wahlprüfungsausschuss und übernimmt dort den stv. Vorsitz.

Herr RM Heinz-Dieter Düdder verläßt den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH und wird anstelle von Herrn Radtke Mitglied im Aufsichtsrat der DSW21.
Frau RM Alisa Spree wird neues Mitglied im Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH.

Frau RM Brigitte Thiel wird für Herrn Radtke Mitglied in der Regionalkonferenz Dortmund, Unna, Hamm.

Herr RM Schilff scheidet aus dem AUSW aus und ist dort zukünftig stv. Ausschussmitglied anstelle von Herrn Radtke.
Frau RM Inge Albrecht-Winterhoff wird Mitglied im AUSW.

Frau Inge Albrecht-Winterhoff wird anstelle von Herrn Radtke stv. Mitglied im AKSF.

B) Nachfolge für die sachkundige Bürgerin Gabi Staake im AKSF :
Die sB Gabi Staake scheidet aus dem AKSF aus.
Anstelle von Frau Gabi Staake wird Frau Andrea Wiesemann sachkundige Bürgerin im AKSF.
Frau Wiesemann übernimmt anstelle von Frau Staake die Stellvertretung für Herrn sB Andreas Cierpiol im ASAG.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.5.a
Umbesetzung in Gremien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01920-15-E2)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 01920-15-E2) vom 26.08.2015 vor:

„ … die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt folgende Umbesetzung in Gremien und bittet um Beschlussfassung in der Ratssitzung am 03.09.2015:

1. SB … hat nachträglich der Namensnennung widersprochen ... scheidet als Mitglied im Ausschuss Soziales, Arbeit und Gesundheit aus.
Stattdessen wird Ratsmitglied Peter Bohnhof Mitglied im Ausschuss Soziales, Arbeit
und Gesundheit.

2. Anstelle von Ratsmitglied Heiner Garbe als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Soziales, Arbeit und Gesundheit wird Ratsmitglied Andreas Urbanek stellvertretendes Mitglied.

3. SB Ulrich Hilmer scheidet als stellvertretendes Mitglied des Schulausschusses aus.

Stattdessen wird Ratsmitglied Heiner Garbe stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.5.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02216-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02216-15-E1) vom 31.08.2015 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt folgende Umbesetzung in Gremien und bittet um Beschlussfassung:

Herr Markus Happe wird anstelle von Herrn Heinz Dingerdissen Mitglied im Gestaltungsbeirat.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die zuvor dargestellte Umbesetzung im Gestaltungsbeirat.


zu TOP 10.6
Personal Rettungsdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02212-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Durch die Anforderungen des Rettungsbedarfsplans sind neue Rettungsstellen zu schaffen. Neue Personalbedarfe im Bereich der Rettungsdienste sind jedoch nicht durch eine Aufstockung des städtischen Personals zu realisieren. Diese sind vorrangig durch Hilfsorganisationen zu besetzen.

Begründung
Das System des Rettungsverbundes sich bewährt und bietet eine sinnvolle Alternative zur Aufstockung des städtischen Personals, welche in der derzeitigen Finanzsituation der Stadt nicht sinnvoll erscheint.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den vorgenannten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Generelle Anleinpflicht für Hunde in Wald-Naturschutzgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01722-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Ausländeranteil 14,0 %; Ausländerkriminalität 38,4 % - Konsequenzen für den Masterplan Integration
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01724-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Ausländeranteil 14,0 %; Ausländerkriminalität 38,4 % - Konsequenzen für den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01725-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Vermüllung eines FFH-Habitats in Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01743-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
Radweg Dortmund Ems Kanal bei Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01744-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.6
Tötung von Tieren im Naturschutzgebiet Auf dem Brink durch den Kfz-Verkehr
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01745-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


11.2 Anfragen Rm Brück (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.2.1
Ausgesetzte Abschiebungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01731-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Hinsichtlich der mündlichen Nachfrage von Rm Brück (Die Rechte), was am 5. Januar in Lütgendortmund und am 29. April in Eving gewesen sei, wies OB Sierau darauf hin, dass dies verwaltungsseitig nicht beantwortet werden kann.



zu TOP 11.2.2
Durchsuchungen von Asylbewerbern nach Waffen
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01732-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die mündliche Nachfrage von Rm Brück (Die Rechte) zur Nennung der Zahlen von rechtsextremen Gewalttaten in der Beantwortung der Verwaltung beantwortete OB Sierau mit Verweis auf den Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen.


zu TOP 11.2.3
Asyleinrichtungen im Umfeld von Entscheidungsträgern des Sozialamtes
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01733-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die mündliche Nachfrage von Rm Brück (Die Rechte) hinsichtlich der in der Beantwortung angeführten „sachfremden Erwägungen“ beantwortete OB Sierau dahingehend, dass von Seiten der Verwaltung ein sachgerechter Verweis, auf die umfangreichen Ausführungen in der Verwaltungsvorlage mit der Drucksache Nr.: 01390-15, gegeben wurde.


zu TOP 11.2.4
Geruchsbelästigungen an der Osterfeldgrundschule
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01734-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die Beantwortung der mündlich gestellten Nachfrage von Rm Brück (Die Rechte), ob eine Verlegung der Grundschüler in das Gebäude der ehem. Hauptschule Eving, an einer Belegung durch Asylbewerber gescheitert ist, wird schriftlich beantwortet.


zu TOP 11.2.5
Dortmunder Tafel
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01735-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.6
Sperrung des Turnweges beim Spiel BVB Amateure - Dyn. Dresden
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01736-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.7
Vermüllungen im Umfeld des Signal-Iduna-Parks / Westfalenstadion bei Heimspielen
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01737-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.
zu TOP 11.2.8
Hundesteuer
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01738-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.9
Gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01739-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die Nachfrage von Rm Brück (Die Rechte) zu weiteren Ausführungen hinsichtlich umfangreicher, rechtlicher Klärungen beantwortete OB Sierau mit Verweis auf die vorliegende Beantwortung.


zu TOP 11.2.10
Veröffentlichung des Terminkalender des Oberbürgermeisters
Anfrage zur TO (Die Rechte, NPD)
(Drucksache Nr.: 01740-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die Nachfrage von Rm Brück (Die Brück) hinsichtlich der Notwendigkeit der Veröffentlichung, wurde mit Verweis auf die Frequentierung entsprechender Veranstaltungen beantwortet.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:55 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau
Matthias Dudde
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus