über die 1. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
am 05.11.2020
Aula der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Haferfeldstraße 3-5, 44309 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:50 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Holger Knöpker
Hartmut Monecke
Dirk Sanke
Anette Schulte
Martina von Kobilinski
Thomas Wesnigk
CDU
Stephan Altner
Manfred Frank
Birgit Haccius
Dirk Risthaus
Martin Unland
B90/Die Grünen
Heide Kröger-Brenner
Dr. Thomas Mitra
Claudia Plieth
Dietmar Plieth
Die Linke/Die Partei
Andreas Esch
Christian Goldschmidt
FDP
Tim Schneider
AFD
Dirk Thomas
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Keine.
c) Verwaltung
Dietmar Kraushaar Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel
Helma Friers Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel
Jürgen Göken -Bürgerdienste-
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 1. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel,
am 05.11.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Aula der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Haferfeldstraße 3-5, 44309 Dortmund
1. Regularien
1.1 Bestellung des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführer
1.2 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.4 Feststellung der Tagesordnung
1.5 Konstituierung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel
1.5.1 Festlegung der Zahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister
1.5.2 Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter
1.5.3 Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters
1.5.4 Einführung und Verpflichtung der Bezirksvertretungsmitglieder
1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 10.09.2020
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
Keine.
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Eingaben.
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Zuschuss für die Sportfreunde Brackel 61
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18818-20)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund; Ergänzung der Hauptsatzung um Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18690-20)
7. Schulen
7.1 Festlegung der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15196-19)
8. Kultur, Sport und Freizeit
9. Kinder und Jugend
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Bauen, Verkehr und Grün
11.1 Sperrung der Straße Webershohl zwischen Asseln und Wickede
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18817-20)
11.2 Mülleimer an Jugendbänken im Park hinter dem Hallenbad
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18845-20)
11.3 Fußgängerampel an der Kreuzung Schimmelstraße/Brackeler Hellweg
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18843-20)
11.4 Beleuchtung der Fahrradabstellanlage am IKG
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), (Drucksache Nr.: 18842-20)
11.5 Ladesäulen auf dem Marktplatz Brackel
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18840-20)
11.6 Parken auf dem Gehweg Wiscelusweg und Briefsweg
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18846-20)
11.7 Kranzniederlegung am 09. November 2020
Gemeinsamer Antrag zur TO der Fraktionen SPD, CDU und B'90/Die Grünen sowie der Einzelmitglieder der Parteien Die Linke, FDP und Die Partei
(Drucksache Nr.: 18847-20)
12. Mitteilungen
Keine.
13. Anfragen und Antworten auf Anfragen
13.1 Umbau des Brackeler Hellwegs
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18841-20)
13.2 Ausgleichsmaßnahme am Commendeweg
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 17659-20-E1)
Die Altersvorsitzende, Frau Anette Schulte, eröffnet die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel. Sie teilt mit, dass sie am 06.08.1955 geboren ist und fragt, ob jemand von den ordentlichen Mitgliedern älter ist als sie.
Sie stellt fest, dass dies nicht der Fall ist.
Als ältestes Mitglied der neu gewählten Bezirksvertretung hat Frau Schulte die Aufgabe, die erste Sitzung nach der Neuwahl gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 bis 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bis zur Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ihrer Verpflichtung zu leiten.
Die Altersvorsitzende stellt fest, dass die Einberufung der Sitzung mit Datum vom 20.10.2020 durch den bisherigen Bezirksbürgermeister, Herr Karl-Heinz Czierpka, ordnungsgemäß erfolgt ist.
Weiterhin stellt sie die Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest, da mehr als die Hälfte der Bezirksvertretungsmitglieder anwesend sind.
zu TOP 1
Regularien
zu TOP 1.1
Bestellung des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführer
Analog der Bestimmung für den Rat (§ 52 Gemeindeordnung) ist von der Bezirksvertretung ein/e Schriftführer/in zur Mitunterzeichnung der Niederschrift zu bestellen.
Als Schriftführer werden von der Verwaltung -wie bisher- der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Brackel, Herr Dietmar Kraushaar, und als stellvertretende Schriftführer die beiden Vertreter, Herr Jürgen Göken und Herr Friedhelm Borgstädt, vorgeschlagen.
Die Genannten schlägt Frau Schulte zur Bestellung vor. Eine geheime Wahl ist nicht vorgeschrieben. Frau Schulte schlägt daher eine gemeinsame offene Abstimmung durch Handzeichen vor (§ 23 Gemeindeordnung).
Frau Schulte stellt keinen Widerspruch fest.
Die Abstimmung ergibt, dass Herr Kraushaar sowie Herr Göken und Herr Borgstädt von der Bezirksvertretung einstimmig zu Schriftführern bestellt sind.
zu TOP 1.2
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Nach der bisher praktizierten Verfahrensweise wurde das zur Mitunterzeichnung zu benennende Mitglied (§ 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung) in alphabetischer Reihenfolge bestellt. Frau Schulte fragt, ob gegen die Weiterführung dieser Verfahrensweise etwas einzuwenden ist.
Da keine Einwendungen erfolgen, wird die Bezirksvertretung auch künftig so verfahren.
Herr Stephan Altner wird als Mitunterzeichner der Niederschrift benannt.
zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
Frau Schulte weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin.
zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung
Frau Schulte fragt, ob es Änderungs- bzw. Erweiterungsvorschläge gibt.
Da dies nicht der Fall ist, stimmt die Bezirksvertretung der festgestellten Tagesordnung einstimmig zu.
zu TOP 1.5
Konstituierung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel
zu TOP 1.5.1
Festlegung der Zahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und eines oder mehrerer Stellvertreter/innen erfolgt auf der Grundlage des § 36 Abs. 3 sowie des § 67 Abs. 2 bis 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Hiernach werden der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin und einer oder mehrerer Stellvertreter/innen ohne Aussprache aus der Mitte der Bezirksvertretung in einem Wahlgang gewählt.
Es ist daher zunächst von der Bezirksvertretung zu beschließen, wie viele Stellvertreter/Stellvertreterinnen für den Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin gewählt werden sollen.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, 2 Stellvertreter/innen zu wählen.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Die Bezirksvertretung stimmt dem Vorschlag, 2 Stellvertreter/innen zu wählen, einstimmig zu.
zu TOP 1.5.2
Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter
Wie gerade erläutert, erfolgt die Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter auf der Grundlage des § 36 Abs. 3 sowie des § 67 Abs. 2 -5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Hiernach werden der Bezirksbürgermeister und sein/seine Stellvertreter ohne Aussprache aus der Mitte der Bezirksvertretung in einem Wahlgang gewählt.
Nach § 67 Abs. 2 GO NRW wird bei der Wahl des Bezirksbürgermeisters und seines/seiner Stellvertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt) in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Maßgeblich sind die tatsächlich auf die jeweiligen Listen bzw. Listenverbindungen abgegebenen Stimmen.
Unter entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW ist derjenige Bezirksbürgermeister, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Erster Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters ist diejenige Person, die an vorderster, noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Wird ein zweiter Stellvertreter gewählt, nimmt diejenige Person diese Funktion wahr, die an vorderster, noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt.
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Höchstzahl findet eine Stichwahl statt. Sollte diese Wahl wiederum zu einer Stimmengleichheit führen, entscheidet das von Frau Schulte als Altersvorsitzende zu ziehende Los.
Sofern ein gewählter Bewerber die Wahl nicht annimmt, so ist diejenige Person gewählt, die an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.
Frau Schulte bittet um die Listenvorschläge für die Wahl des Bezirksbürgermeisters und seines/seiner Stellvertreter.
Die Fraktionen SPD, CDU und B‘90/Die Grünen legen nachfolgende gemeinsame Liste
vor (Liste 1):
Hartmut Monecke (SPD-Fraktion)
Dirk Risthaus (CDU-Fraktion)
Heide Kröger-Brenner (Fraktion B‘90/Die Grünen)
Die Fraktion Die Linke/Die Partei legt nachfolgenden Vorschlag vor (Liste 2):
Christian Goldschmidt (Die Partei)
Frau Schulte bittet den Schriftführer, die Stimmzettel vorzubereiten und zu verteilen.
Frau Schulte bittet die Fraktionen, Bezirksvertretungsmitglieder als Stimmenauszähler zu benennen. Sie schlägt vor, dass jede Fraktionen ein Mitglied zur Stimmenauszählung benennt. Frau Schulte bittet um entsprechende Vorschläge.
SPD-Fraktion: Frau von Kobilinski
CDU-Fraktion: Herr Altner
Fraktion B‘90/Die Grünen: Herr Plieth
Fraktion Die Linke/Die Partei: Herr Esch
Frau Schulte bittet die Bezirksvertretungsmitglieder, die zur Gewährleistung der geheimen Wahl eingerichtete Wahlzelle einzeln zu nutzen, dort abzustimmen und den Stimmzettel anschließend in die bereitstehende Urne zu legen.
Nach der geheimen Wahl und einer Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung wird die Sitzung fortgesetzt.
Herr Altner als einer der Stimmenauszähler gibt das Wahlergebnis bekannt:
Die Bezirksvertretung hat 19 stimmberechtigte Mitglieder. Anwesend in der heutigen Sitzung sind 19 Mitglieder.
Abgegebene Stimmen: 19
Ungültige Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Auf die vorliegende gemeinsame Liste der Fraktionen SPD, CDU und B‘90/Die Grünen (Liste 1) entfallen 16 Stimmen.
Auf die vorliegende Liste der Fraktion Die Linke/Die Partei (Liste 2) entfallen 2 Stimmen.
Unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens stellt Frau Schulte fest, dass die erste bis dritte Höchstzahl auf den gemeinsamen Wahlvorschlag der Liste 1 entfällt.
An erster Stelle des Listenvorschlages steht Herr Hartmut Monecke, der damit zum Bezirksbürgermeister gewählt ist.
An zweiter Stelle der Liste steht Herr Dirk Risthaus, der damit als 1. stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt ist.
An dritter Stelle der Liste steht Frau Heide Kröger-Brenner, die damit als 2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt ist.
Die Altersvorsitzende Frau Schulte fragt Herrn Monecke, ob er die Wahl zum Bezirksbürgermeister annimmt.
Herr Monecke nimmt die Wahl zum Bezirksbürgermeister an.
Frau Schulte fragt Herrn Risthaus, ob er die Wahl zum 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister annimmt.
Herr Risthaus nimmt die Wahl an.
Frau Schulte fragt Frau Kröger-Brenner, ob sie die Wahl zur 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin annimmt.
Frau Kröger-Brenner nimmt die Wahl an.
zu TOP 1.5.3
Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters
Herr Hartmut Monecke wird von der Altersvorsitzenden in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die Altersvorsitzende Frau Schulte bedankt sich bei der Bezirksvertretung und überträgt die Leitung der Sitzung dem gewählten Bezirksbürgermeister.
zu TOP 1.5.4
Einführung und Verpflichtung der Bezirksvertretungsmitglieder
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Brackel werden vom Bezirksbürgermeister Hartmut Monecke in das Amt als Bezirksvertreter/Bezirksvertreterinnen eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 10.09.2020
Die Bezirksvertretung stimmt der o. g. Niederschrift mit 13 Ja-Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen zu.
zu TOP 2
Einwohnerfragestunde
Herr Reiner Kunkel stellt sich als „neues“ Seniorenbeiratsmitglied der Bezirksvertretung vor. Er möchte der Bezirksvertretung seine Hilfe bei Bedarf anbieten, andererseits diese aber auch ggf. von der Bezirksvertretung einfordern.
zu TOP 3
Berichterstattung
Keine.
zu TOP 4
Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine.
zu TOP 5
Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 5.1
Zuschuss für die Sportfreunde Brackel 61
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18818-20)
Laut Auskunft des Vereins, der sich seit kurzem zu „Dortmunder Löwen – Brackel 61“ umbenannt hat, ist diese Maßnahme über die „Sport- und Freizeitbetriebe“ nicht „förderungswürdig“, so dass sich der Verein nun an die Bezirksvertretung wendet.
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag mit 18 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, B‘90/Die Grünen und Die Linke/Die Partei sowie Herr Schneider, FDP) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Thomas, AFD) zu:
„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt:
Der Sportverein Sportfreunde Brackel 61 (Anmerkung: jetzt Dortmunder Löwen – Brackel 61) erhält von der Bezirksvertretung Brackel für die von ihm durchgeführten Maßnahmen für energetische Sanierung und Gebäuderenovierung einen Zuschuss von 6.000,00 Euro.
Begründung:
Der Sportverein hat in der Vergangenheit einen erheblichen Anteil an der Förderung des Breitensports - hier insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen.
Gerade in den letzten Jahren hat der Verein sich umfangreich und mit Erfolg in der Integrationsarbeit für Kinder und Jugendliche hervorgetan.
Auf Grund dingend erforderlicher energetischer Sanierungsmaßnahmen und überfälligen Renovierungen gerade auch um die Migrationsarbeit (Hausaufgabenhilfe, Bewerbungsschreiben etc.) weiter sinnvoll durchführen zu können, hat der Verein Kosten in Höhe von annähernd 30.000,00 € zu erbringen. Zuschüsse und zinsfreie Kredite für diese Maßnahmen kann der Verein nicht in Anspruch nehmen.
Aus diesen Gründen erscheint der Zuschuss der BV sinnvoll und zweckmäßig.“
Der Betrag wird auf max. 6.000,00 € begrenzt. Entsprechende Quittungen bzw. Rechnungen sind der Geschäftsführung der Bezirksvertretung vorzulegen.
zu TOP 6
Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund; Ergänzung der Hauptsatzung um Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18690-20)
Die Bezirksvertretung Brackel nimmt nachfolgenden Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 08.10.2020 zur Kenntnis:
„Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
Der Rat der Stadt bestätigt die vom Ältestenrat in seiner Sitzung am 20.04.2020 erfolgte Entscheidung, die seit März 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie stattgefundenen Online-Fraktionssitzungen als entschädigungsfähig anzusehen.“
zu TOP 7
Schulen
zu TOP 7.1
Festlegung der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15196-19)
Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat beschließt,