Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 29.05.2018
Saal der Partnerstädte




Sitzungsdauer: 17:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS

Sonstige Anwesende:



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 29.05.2018, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte


Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@stadtdo.de







1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 20.02.2018


2. Einwohnerfragestunde

3. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

3.1 „Behindertenpolitisches Netzwerk; Arbeitsplanung bis 2020“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10802-18)

3.2 Autofahren mit Behinderungen - Stellungnahme zum Masterplan Mobilität 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10803-18)

3.3 aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks in Gremien und Arbeitsgruppen
Kenntnisnahme

4. Verwaltungsvorlagen

4.1 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09685-17)

4.2 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Entwicklung des Hoeschparkes zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Leistungsbild Realisierungswettbewerb

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10674-18)

4.3 Stadterneuerung City
Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche
Ausführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10431-18)

4.4 Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)

5. Verschiedenes




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dückering benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Hier liegt der Antrag von Herrn Urbanek vor, die Tagesordnung um die „Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die nächste Ratsperiode“ zu erweitern.

Mit zwei Enthaltungen wir die Tagesordnung ergänzt um den TOP 3.4 „Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die nächste Ratsperiode“ festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 20.02.2018

Die Niederschrift über die 13 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 20.02.2018 wurde bei 3 Enthaltungen von nicht anwesenden Gremiumsmitgliedern genehmigt.


zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde


Herr Ossau weist darauf hin, dass das Friedhofsmobil am Hauptfriedhof aus finanziellen Gründen in Frage steht. Diese Einrichtung ist eine notwendige für Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Hauptfriedhof ist sehr weitläufig und die einzige Möglichkeit für Menschen ohne Auto, sich auf dem Friedhof zu bewegen. Herr Rüdiger Schmidt regt an, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) mit dem Thema zu befassen. Herr Richard Schmidt berichtet, dass Menschen in Hand-Rollstühlen sich nicht selbständig auf dem Hauptfriedhof bewegen können. Herr Herkelmann könnte sich schriftlich an seinen Kollegen, den Ausschussvorsitzenden des ABöOAB, wenden. Frau Landgraf schließt sich den vorgenannten Ausführungen an. Die Mitglieder des BPN stimmen einem entsprechenden Schreiben zu. Herr Ossau berichtete, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste das Thema zur nächsten Ratssitzung vorsehen wird.

Frau Herzog wurde informiert, dass die Behindertentoiletten im Zoo keine automatischen Türöffner haben und wünscht den Einbau derselben. Der Vorstand des BPN wird sich mit dem Vorschlag beschäftigen und abwägen, ob das BPN grundsätzlich für eine automatische Türöffnung von Behindertentoiletten eintreten sollten. Das Ergebnis wird in der nächsten BPN-Sitzung vorgestellt werden.

Frau Sterling-Meyer schlägt vor, für gehörlose Menschen den Eintritt für den Westfalenpark auch dann zu ermäßigen, wenn diese Menschen keinen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B haben. Akustische Hinweise können die vollzahlenden gehörlosen Menschen nicht nachvollziehen. Sie erhalten keine besondere Gegenleistung für den erhobenen höheren Eintritt. Auch im Revierpark Wischlingen muss der volle Preis ohne Merkzeichen B bezahlt werden, ohne dass dafür z.B. akustische Durchsagen auch visuell angeboten würden. Herr Richard Schmidt sieht den Zusammenhang zwischen der Eintrittspreisermäßigung und erforderlichen zusätzlichen Leistungen für die Teilhabe gehörloser Menschen nicht. Die zusätzlichen Leistungen finden auch dann nicht statt, wenn der Eintrittspreis ermäßigt wird. Frau Sterling-Meyer bietet an, zu diesem Thema eine schriftliche Stellungnahme zu erarbeiten und die notwendigen zusätzlichen Leistungen für eine gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Besucher/innen zu beschrieben. Frau Herzog erinnert an die Begehung des Schwimmbads in Wischlingen vor zwei Jahren. Damals sei zugesagt worden, für hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen eine digitale Alarmanlage anzuschaffen. Frau Vollmer und Herr Herkelmann sagen zu, diesen Hinweis in die Planung des Westbads in der Sitzung der AG Sport am 21.06.2018 mitzunehmen.

Frau Nieft kritisiert den langfristigen Ausfalls des Aufzugs am Bahnhof Hörde an der Rewe-Seite. Alternativ sei der Weg entweder weit oder man muss durch den Rewe gehen. Frau Landgraf weist darauf hin, dass auch der zweite Aufzug drei Wochen außer Betrieb war. Frau Herzog berichtet, dass beide Aufzüge seit gestern wieder in Betrieb sind. Herr Gungl berichtet, dass ein Aufzug durch Vandalismus außer Betrieb geraten ist, beim anderen Aufzug fehlten Ersatzteile. Er wünscht sich eine Überprüfung der Gleisbetthöhe zur Bahnsteigkante im Clarenberg durch DSW21, weil dort kein Einstieg möglich ist.

Frau Vollmer plädiert dafür, Alltagsbarrieren in den Anregungs- und Beschwerdestellen zur Kenntnis zu geben um möglichst schnell Abhilfe zu schaffen und nicht bis zu einer Sitzung des BPN damit zu warten. Sie ist als Anregungs- und Beschwerdestelle ebenfalls Ansprechpartnerin.


3. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

zu TOP 3.1
„Behindertenpolitisches Netzwerk; Arbeitsplanung bis 2020“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10802-18)

Herr Richard Schmidt weist auf die Vorlage hin. Die Arbeitsplanung soll einen roten Faden und eine Struktur für den Rest der Ratsperiode bieten. Aus dem Kreis der jetzt Aktiven werden einige aussteigen, und für die Nachfolger/innen soll das Feld bestellt werden.

Im ersten Punkt geht es um die Fortsetzung von „Mehr Partizipation wagen!“. Es werden unter der Schirmherrschaft der Landesbehindertenbeauftragten Claudia Middendorf Gespräche mit Parteien und Fraktionen gesucht, um die Rahmenbedingungen für ein kommunalpolitisches Engagement von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Weitere Punkte hier sind eine Überarbeitung von Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsverzeichnis und die Möglichkeit auch für BPN-Mitglieder, das Gremieninformationssystem zu nutzen.

Im zweiten Punkt geht es um Engagement, z.B. einen Beitrag zum Masterplan Mobilität oder das Inklusives Sportfest 2019.

Im dritten Punkt geht es um die Schaffung von Standards und Strukturen, den Abschluss von Vereinbarungen mit einzelnen Geschäftsbereichen der Verwaltung. Dadurch wird der Austausch bei Projekten einfacher.

Für diese Arbeitsplanung bittet der Vorstand um Unterstützung.

Ohne Enthaltung beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Behindertenpolitisches Netzwerk; Arbeitsplanung bis 2020

Einleitung: In dieser Arbeitsplanung sind nur die Projekte enthalten, die neben der „Alltags“Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks für sinnvoll gehalten werden. Zur Alltagsarbeit gehören neben den Sitzungen des Netzwerks und seiner Arbeitsgruppen auch die Aktivitäten der Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks in Ratsgremien, Arbeitsgruppen und Beteiligungsverfahren. Der Vorstand möchte mit der Arbeitsplanung einen reibungslosen Übergang des Behindertenpolitischen Netzwerks in der Ratsperiode 2014 – 2020 in die Ratsperiode 2020 – 2024 sicherstellen.

Arbeitspaket I
Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein kommunalpolitisches Engagement für Menschen mit Behinderungen

Maßnahmen:


Arbeitspaket II
Werbung für das Behindertenpolitische Netzwerk und ein Engagement für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen

Maßnahmen:
Arbeitspaket III
Verstetigung und Ausweitung der Arbeit für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Maßnahmen:

zu TOP 3.2
Autofahren mit Behinderungen - Stellungnahme zum Masterplan Mobilität 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10803-18)

Herr Herkelmann berichtet über die AG Autofahren mit Behinderungen, die das mit verschickte Papier erarbeitet hat.

Herr Gungl erläutert die Inhalte kurz wie in der letzten Forum-Sitzung. Gewünscht wird eine aktuelle Auflistung der Behindertenparkplätze in Dortmund, die jährlich fortgeschrieben wird. Neue Behindertenparkplätze sollen nach den DIN-Normen ausgestaltet werden. Barrierefreiheit auch im Sinne von Nutzbarkeit muss auch für Ladeparklätze für E-Fahrzeuge sichergestellt sein. Wegfallende Behindertenparkplätze sollen in unmittelbarer Nähe ersetzt und entsprechend beschildert werden. Bei Fahrzeugbeschaffung, Anmietungen und Leasing von E-Fahrzeugen sollen Modelle angeschafft werden, die Geräusch-Generatoren haben, um sie für sehbehinderte und blinde Menschen wahrnehmbar zu machen. Kurzfristige Maßnahmen sind gegen illegal genutzte Behindertenparkplätze zu nennen. Hier soll es erreichbare und kurzfristig handelnde Ansprechpartner/innen bei der Stadt Dortmund geben. Gehwege sollen für alle freigehalten werden. Gewünscht wird eine Zusammenstellung aller Informationen zum Autofahren mit Behinderungen im städtischen Internetauftritt im Portal für Menschen mit Behinderungen. Das BPN unterstützt die Forderung des Beirats Nahmobilität, alle Gehwege 2,50 Meter breit für den Fußgänger/innenverkehr frei zu halten und schlägt die Maßnahme für den Masterplan vor. Der Behindertenfahrdienst soll quantitativ und qualitativ weiter entwickelt werden.

Herr Urbanek berichtet, dass seine Fraktion gegen den Masterplan Mobilität gestimmt hat. Das Arbeitspapier sei in weiten Teilen zustimmungsfähig, einige Punkte werden allerdings nicht mitgetragen. Auf diesem Hintergrund wird er sich der Stimme enthalten.

Mit drei Enthaltungen wird einstimmig beschlossen, die nachfolgende Empfehlung „Autofahren mit Behinderungen“ als Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in die Weiterentwicklung des Masterplans Mobilität 2030 einzubringen:

Autofahren mit Behinderungen
Stellungnahme zum Masterplan Mobilität 2030

Parken und Halten beim Autofahren mit Behinderungen in Dortmund

Mobilität mit dem Auto steht und fällt für Menschen mit Behinderungen mit der Möglichkeit, zu halten / zu parken. Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt daher im Teilkonzept „Ruhender Verkehr & öffentlicher Raum“ des Masterplans Mobilität die folgenden Maßnahmen vor:

1. Menschen mit einer Parkberechtigung wird gebührenfrei auch außerhalb der Liefer- und Ladezeiten das Befahren von Fußgängerzonen ermöglicht, um dort befindliche Einrichtungen des Gesundheitswesens aufzusuchen.

2. Die Anzahl der Behindertenparkplätze im Dortmunder Stadtgebiet darf nicht verringert werden. Eine Bestandsaufnahme zu vorhandenen Behindertenparkplätzen und deren Qualität soll als Grundlage zur Umsetzung dieser Maßnahme erfolgen und jährlich fortgeschrieben werden.

3. Die Weiterentwicklung des Angebots an Behindertenparkplätzen in Dortmund soll sich an der DIN orientieren. Die ebenerdige Zugänglichkeit der öffentlichen Wegefläche vom Behindertenparkplatz ist sicher zu stellen. Dabei geht es sowohl um qualitative Verbesserungen im Bestand, entsprechende Ersatzausweisungen von Behindertenparkplätzen und bedarfsentsprechende Neuausweisungen von Behindertenparkplätzen.

4. Bei vorübergehendem Wegfall von Behindertenparkplätzen durch Veranstaltungen, Baustellen oder anderes sollen in unmittelbarer Nähe alternative Behindertenparkplätze eingerichtet werden. Zudem soll rechtszeitig und ggf. wiederholt in Einwohner/innenversammlungen, an der Örtlichkeit selbst und im Internet auf den Wegfall, die Ersatzmöglichkeiten und die Dauer des Wegfalls hingewiesen werden.

5. Auch Menschen mit Behinderungen möchten sich an der Förderung von E-Mobilität beteiligen. Dazu werden im Dortmunder Stadtgebiet auch E-Lademöglichkeiten an DIN-entsprechenden und von der öffentlichen Wegefläche ebenerdig erreichbaren Behindertenparkplätzen angeboten. Auch barrierefreie Lademöglichkeiten für E-Bikes, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, sollen vorgesehen werden. Bestandteil dieser Maßnahme ist die Entwicklung eines barrierefreien Standards für den Parkplatzes und die Ladeeinrichtung, an der das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt wird. Für Menschen mit einem persönlichen Behindertenparkplatz, die über ein E-Auto verfügen, sollen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, ihren Wagen an diesem persönlichen Behindertenparkplatz aufzuladen.

6. Ein alltägliches Ärgernis für Menschen mit Behinderungen sind illegal zugeparkte Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum und zugeparkte persönliche Behindertenparkplätze. Im städtischen Internetauftritt soll in den Seiten der fachlich zuständigen Stellen und im Portal für Menschen mit Behinderungen unter dem Menüpunkt Mobilität ein Ansprechpartner genannt sein, der erforderliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Nutzbarkeit von Behindertenparkplätzen kurzfristig in die Wege leitet.

7. Falls es im Projekt „Emmissionsfreie Innenstadt“ zu einer Reduzierung von Parkplätzen kommt, sollen die verbleibenden Parkplätze für alle nutzbar sein und daher den DIN-Vorgaben für Behindertenparkplätze entsprechen.

8. Die Stadt Dortmund begleitet im Rahmen von „Smart City“ die Entwicklung einer App, mit der Informationen zu freien Parkplätzen und Reservierungsmöglichkeiten für Parkplätze angeboten werden sollen. Informationen und Reservierungsmöglichkeiten für Behindertenparkplätze sollen Bestandteil der Erst-Entwicklung sein.

Fußverkehr& Barrierefreiheit

1. Vielfach sind Gehwege illegal so zugeparkt oder zugestellt, dass Menschen, die mit Mobilitätshilfen (Unterarmgehstütze, Rollator, Rollstuhl…) unterwegs sind, die Gehwege nicht mehr nutzen können. Im städtischen Internetauftritt soll in den Seiten der fachlich zuständigen Stellen und im Portal für Menschen mit Behinderungen unter dem Menüpunkt Mobilität ein Ansprechpartner genannt sein, der erforderliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen kurzfristig in die Wege leitet.

2. Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstützt die Forderung des Beirats Nahmobilität, auf allen Gehwegen eine Breite von zwei Metern (2 m) für Fußgänger/innen freizuhalten und schlägt diese Maßnahme für den Masterplan Mobilität 2030 vor.

Emissionsfreie Innenstadt – Fahrverbotszonen für Autos mit Verbrennungsmotoren

1. Die Stadt Dortmund verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Autofahrer/innen, Beifahrer/innen, Nutzer/innen und Kund/innen mit eigenem Auto, mit mitgenutztem Auto, für Fahrten mit Taxen und bei Krankenfahrten Übergangsfristen für ein Befahrung von Umwelt-Verbotszonen angemessen großzügig zu gestalten. Ziel ist es, die Mobilität für Menschen mit Behinderungen im vorhandenen Umfang zu erhalten und die gebotenen technischen Umstellungen individuell wirtschaftlich vertretbar zu gestalten.

2. Blinde und sehbehinderte Fußgänger/innen orientieren sich – mit und ohne Hilfsmittel - taktil und nach Gehör. Die Stadt Dortmund und die Stadttöchter werden bei der Anschaffung von E-Autos nur Modelle einkaufen, die über ausreichend laute Geräuschsimulatoren oder eine andere Technik verfügen, die sie für sehbehinderte und blinde Fußgänger/innen wahrnehmbar macht.

3. Die Stadt Dortmund wird in ihrer Öffentlichkeitsarbeit für E-Mobilität in geeigneter Weise darauf hinweisen, dass E-Fahrzeuge auch für blinde und sehbehinderte Fußgänger/innen wahrnehmbar sein müssen.

Behindertenfahrdienst

Mit dem Masterplan Mobilität 2030 bekennt sich die Stadt Dortmund dazu, dass dauerhaft ein qualitativ und quantitativ gut aufgestellter und öffentlich subventionierter Behindertenfahrdienst in Dortmund erforderlich ist.

1. Unabhängig von der Trägerschaft sichert die Stadt Dortmund zu, dass in einer Übergangszeit für den Behindertenfahrdienst angeschaffte Wagen mit Verbrennungsmotor auch in Umwelt-Fahrverbotszonen in Dortmund betrieben werden dürfen.

2. Im Behindertenfahrdienst werden als zusätzliche Leistung Begleitung der Nutzer/innen zum und vom Auto angeboten.

3. Der Behindertenfahrdienst stellt auch die Beförderungen von Menschen sicher, die einen großen (E-)Rollstuhl / E-Scooter nutzen.

4. Die Fahrzeuge des Behindertenfahrdiensts werden auch zur Verfügung gestellt, wenn durch einen Unfall oder andere Umstände die Beförderung eines großen (E-)Rollstuhls / E-Scooters ohne den oder die Nutzerin erforderlich wird.

Verbesserung der Informationen über Autofahren mit Behinderungen in Dortmund

1. Menschen mit Behinderungen, die mit dem eigenen Auto oder als Beifahrer/in in Dortmund unterwegs sind oder zukünftig unterwegs sein möchten, benötigen Antworten auf spezielle Fragen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt daher im Teilkonzept „Mobilitätskultur & Kommunikation“ des Masterplans Mobilität die folgende Maßnahme vor:

Im städtischen Internetauftritt werden auf den Seiten der zuständigen Fachbereiche und zentral im Portal für Menschen mit Behinderungen Informationen für Menschen mit Behinderungen angeboten, die in Dortmund mit dem eigenen Auto oder als Beifahrer/in unterwegs sind. Die Inhalte werden durch die Fachbereiche erstellt und regelmäßig aktualisiert, das Behindertenpolitische Netzwerk stellt seine Expertise bei Bedarf zur Verfügung. Grundlage der weiteren Arbeit ist der Menüpunkt „Mobilität“ im Portal für Menschen mit Behinderungen auf www.dortmund.de:

https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/menschen_mit_behinderungen/mobilitaet_mb/start_mobilitaet_mb.html

Folgende Informationen / Informationen zu folgenden Themen werden mindestens vorgehalten:
- Behindertengerechte Parkplätze auf öffentlichen Wegeflächen und in Tiefgaragen
- Behindertenparkplätze mit barrierefreien E-Ladestationen
- weitere Möglichkeiten für Inhaber/innen eines Schwerbehindertenparkausweises, wie das Befahren von Umweltzonen auch mit Autos, die nicht die entsprechenden Abgaswerte haben.
- Verlinkung zu „Baustellen online“ einschließlich einer Informationen, bei welchen Baustellen Behindertenparkplätze entfallen und ob und wo es dafür Ersatz gibt
- Befahren von Fußgängerzonen mit gebührenpflichtigen Einzelfallerlaubnissen
- Informationsportale rund um Behindertenfahrzeuge
- Informationen zu Behindertenparkplätzen, persönlichen Behindertenparkplätzen und Parkberechtigungen (Informationen zu zusätzlichen Behindertenparkplätzen bei Veranstaltungen, Informationen zu aufgrund von Baustellen oder Veranstaltungen verlagerten Behindertenparkplätzen)
- Informationen zum (erneuten) Führerscheinerwerb für Menschen mit Behinderungen / (erneutem) FahrpraxisErwerb,
- Link zu grundlegenden Informationen für Menschen mit Behinderungen bezüglich der Regelungen der Straßenverkehrsordnung und aktuelle Rechtsprechung
- Ansprechpartner/in für kurzfristige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Nutzbarkeit von Behindertenparkplätzen.

2. Es wird ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen in Dortmund eingerichtet, die ihre Mobilität verbessern möchten. Zielgruppen sind u.a. Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, die gern mit dem Auto oder als Beifahrer/in mobil wären, mobil sind oder wieder mobil sein wollen. Das Konzept für das Beratungsangebot soll durch die fachlich damit befassten Stellen entwickelt werden und
die Maßnahme im Teilkonzept „Mobilitätskultur & Kommunikation“ des Masterplans Mobilität aufgenommen werden. Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt seine Expertise bei Bedarf zur Verfügung.



zu TOP 3.3
aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks in Gremien und Arbeitsgruppen


Dieter Baier berichtet stellvertretend für Petra Opitz aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 24.04.2018. Frau Opitz hat sich für die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der Kinderoper und des Projekts zur Digitalen Kultur eingesetzt. Auch Herr Herkelmann hat sich schriftlich für eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Kinderoper beim zuständigen Dezernenten Herrn Stüdemann eingesetzt.

Frau Vollmer berichtet über den Fachtag „Barrierefreie Spielmöglichkeiten“ am 08. November im Keuning-Haus. Themen sind die Wünsche von Kindern und Jugendlichen, wie geht Beteiligung, aber auch Informationen über Planungsgrundlagen und Beschaffungsmöglichkeiten. Auch die Belange erwachsener Nutzer/innen sollen einfließen. Die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen werden in den Sommerferien in einem Treffen Aktiver aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk erfragt und werden dann in den Fachtag eingebracht.

Herr Herkelmann weist auf den Kirchentag 2019 hin. Über die Vorbereitungen wurden einige Mitglieder des BPN informiert. Herr Richard Schmidt lobt die detailgenaue Vorbereitung des Kirchentags für die Einbeziehung behinderter Menschen, die durch viele haupt- und ehrenamtlich aktive Menschen auch umgesetzt werden. Dies sei der Beweis, dass auch Großveranstaltungen barrierefrei organisiert werden können. Herr Herkelmann drückt die Hoffnung aus, dass die Umsetzung gelingt und dankt bereits jetzt den ehrenamtlich Aktiven für ihren Beitrag zur Umsetzung.

Herr Volkert berichtet über die öffentlich zugänglichen Sanitäranlagen im neuen Gesundheitsamt. In einer der beiden neuen Behindertentoiletten ist eine Pflegeliege für erwachsene Menschen vorgesehen.


zu TOP 3.4
Aufstellung der Schöffenliste für die nächste Ratsperiode


Herr Urbanek hat gewünscht, diesen TOP hier zu behandeln. Seine und die anderen Fraktionen erhielten ein Schreiben eines Betroffenen, der als sehbehinderter Mensch nicht für die Schöffenliste vorgesehen wurde. In der nichtöffentlichen Ratssitzung wurde eine Stellungnahme zu diesem Vorgang eingebracht. Begründung für die Nichtbenennung des sehbehinderten Menschen auf die Vorschlagsliste ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Aussage, dass die Einschränkungen bei der Wahl zum Schöffen von sehbehinderten und blinden Menschen insbesondere in der Strafgerichtsbarkeit nicht verfassungswidrig sei. Hier gehe es häufig um bildliche Darstellungen, die die Schöffen selbst wahrnehmen können müssen. Die Begründung sei plausibel. Nicht plausibel sei ihm, dass dieser Sachverhalt nicht vorab mitgeteilt wird. Hier wünscht er eine andere Vorgehensweise, damit Interessierte Klarheit haben, ob sie überhaupt für die Vorschlagsliste benannt werden können. Er möchte zukünftig eine entsprechende Information im Vorfeld der Aufstellung der Vorschlagliste für die Schöff/innen.

Herr Richard Schmidt ist gleiches vor mehr als 30 Jahren passiert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil blinde Menschen nicht ausgeschlossen, sondern hat gesagt, dass es keine Diskriminierung sei, wenn ein blinder Mensch nicht benannt wird. Das Urteil ist sehr umstritten und gewünscht wird, dass hier erneut eine Klage bis zur höchstrichterlichen Entscheidung verfolgt wird. Der Rat hat hier deutlich gemacht, dass er in seinem Vorschlag an die Kammer blinde Menschen nicht vom Amt des Schöffen ausschließen möchte. Wenn es hier Notwendigkeiten gibt, soll das von der Kammer selbst entscheiden werden. Er äußert Verständnis für die Anregungen von Herrn Urbanek, möchte aber nicht mit einem solchen Hinweis Menschen mit Behinderungen den Mut nehmen, sich auch um ein Schöffenamt zu bewerben.

Herr Urbanek dankt für die Ausführungen von Herrn Schmidt, möchte aber nicht auf Information zur bestehenden Rechtsprechung verzichten. Herr Schmidt möchte dem Antrag Herr Urbaneks nach einem Abwägungsprozess so nicht zustimmen.

Frau Vollmer schlägt vor, beide aufgezeigten Positionen zu verbinden und sich deutlich zu machen, dass eine heutige Gerichtsentscheidung nach Beitritt Deutschlands zur UN-BRK heute anders ausfallen könnte. Der Rat der Stadt soll darum gebeten werden, alle Menschen, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen aufzufordern, sich um ein Schöffenamt zu bewerben und darauf hinzuweisen, dass es dazu bestehende Rechtsprechung gibt, blinde Menschen ohne Diskriminierung von einem solchen Amt auszuschließen. Herr Richard Schmidt wünscht den ergänzenden Hinweis auf mögliche Unterstützung / Rechtsberatung durch Behindertenorganisationen.

Herr Rüdiger Schmidt schließt sich den vorgenannten Vorschlägen an. Auch Menschen mit Behinderungen suchen im Vorfeld einer Bewerbung als Schöffe Information und Beratung.

Frau Landgraf schließt sich dem Vorschlag an. Frau Sterling-Meyer unterstützt den Vorschlag von Frau Vollmer, weist aber auch auf ggf. notwendige Assistenz für die Schöff/innen hin.

Auch Herr Urbanek ist mit einem Appell mit beiden Botschaften an den Rat einverstanden.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig wir folgt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, das Thema „Vorschlagsliste für die Schöffenwahl“ zu einer seiner nächsten Sitzungen vorzusehen. Dazu bittet das Behindertenpolitische Netzwerk um die Zustimmung des Rates zu folgendem Vorschlag:

In der zukünftigen Werbung um Menschen, die als Schöff/innen tätig werden möchten, wird seitens der Stadt Dortmund

Verbunden werden diese Informationen mit dem Angebot einer Gesprächsmöglichkeit mit der Verwaltung zum Aufstellungsverfahren der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.



4. Verwaltungsvorlagen

zu TOP 4.1
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Herr Dückering fragt nach dem Thema „Barrierefreiheit“ im Zukunftsprogramm. Im Sozialausschuss wurde die Vorlage nicht diskutiert, ergänzend hat der Seniorenbeirat einen Antrag gestellt. Der Seniorenbeirat wünschte eine stärkere Berücksichtigung der Senioren/innen bei Planungen. Mit dieser Ergänzung hat der Rat die Vorlage zur Kenntnis genommen. Herr Herkelmann schlägt vor, die Fragestellung der Barrierefreiheit ggf. später im Verfahren zum Thema zu machen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV).




zu TOP 4.2
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Entwicklung des Hoeschparkes zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Leistungsbild Realisierungswettbewerb
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10674-18)

Herr Herkelmann und Frau Opitz sind in das Gremium berufen, das die Entscheidung im Realisierungswettbewerb vorbereitet. Im Sommer ist das BPN eingeladen in den Hoeschpark, um sich die Pläne vorstellen zu lassen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Leistungsbild zum Realisierungswettbewerb zur Entwicklung des Hoeschparkes zu einem überregionalen Integration-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark zur Kenntnis.




zu TOP 4.3
Stadterneuerung City
Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche
Ausführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10431-18)

Herr Herkelmann vermisste in der Vorlage den Hinweis auf die Integration eines Leitsystems. Im Ausschuss wurde zugesichert, die Verkehrswege auch durch Bodenindikatoren zu trennen, um die Sicherheit für blinde Menschen zu erhöhen. Dem Antrag aus dem BPN wird somit entsprochen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt den Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Misch-verkehrsfläche mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 628.300 € in den Haushalts-jahren 2018 und 2019 auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund zum Konzept zur Cityentwicklung „City 2030“ vom 15.05.2014 (DS Nr. 12015-14) und zum „Jahresförderprogramm 2010; Stadterneuerung“ vom 25.06.2009 (DS Nr. 14553-09).

Von dem Finanzierungsvolumen entfallen auf Investitionen 550.000 € in den Jahren 2018 und 2019, auf nicht zahlungswirksame aktivierbare Eigenleistungen 66.000 € und auf konsumtive Inhalte Aufwendungen in Höhe von 12.300 € im Jahr 2018.

Der Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr
Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche wird durch Bundes- und Landes- zuwendungen in Höhe von insgesamt 361.863 € (als Maximalbetrag) gefördert. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Die Investition in den Umbau der östlichen Silberstraße bedingt ab dem ersten vollen
Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2020) eine jährliche Belastung der städtischen
Ergebnisrechnung in Höhe von 6.353,43 €.




zu TOP 4.4
Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)

Herr Rüdiger Schmidt bedauert, dass das StadtbezirksMarketing jetzt zur Wirtschaftsförderung gehört. Dadurch liegt das Hauptaugenmerk auf der Wirtschaft. Das StadtbezirksMarketing hatte und hat den Anspruch, das Zusammentun und das Gestalten des Stadtbezirks zu fördern. Viel wird inzwischen über die Bezirksvertretungen abgewickelt und nicht über die Vereinslandschaft in den Bezirken.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Geschäftsbericht des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.




zu TOP 5.
Verschiedenes


Herr Herkelmann berichtet, dass die Landesbehinderten- und –patientenbeauftragte Claudia Middendorf sich bereit erklärt hat, als Schirmherrin für den Kommunalpolitischen Dialog des BPN zu fungieren.

Herr Herkelmann dankt allen Anwesenden und wünscht einen trockenen Heimweg.





Friedrich-Wilhelm Herkelmann
(Vorsitzender)
Rolf Dückering
(Mitunterzeichnung)
Christiane Vollmer
(Protokoll)


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