Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Rates der Stadt
am 28.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:24 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 89 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Bm Sauer (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Pohlmann (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOAR Pompetzki




Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt am 17.03.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03495-16)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03485-16)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-; Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.02.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03683-16)

3.4 Cityentwicklung: Ergebnisse der Untersuchung "Vitale Innenstädte"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03644-16)

3.5 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Weiterentwicklung und Fortführung des Integrierten Klimaschutzteilkonzepts für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West - Innovation Business Park -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03869-16)

3.6 Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02812-15)

3.7 Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01871-15)

3.8 Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01923-15)

3.9 Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04075-16)

3.10 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03235-15)

3.11 Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)

5.2 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03946-16)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04054-16)

7. Schule

7.1 Einrichtung einer Berufspraxisstufe an der Mira-Lobe-Schule, Eierkampstraße 2-4, Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2016/17 (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03352-15)

7.2 Namensgebung für das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04169-16)

7.3 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04106-16)

7.4 Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Kielhorn-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04020-16)

7.5 Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Dellwig-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04048-16)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04204-16)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03760-16)

9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04104-16)

9.3 DEW21 - hier: Erwerb von 5,6 % der Anteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04210-16)

9.4 - Entwurf der Jahresabschlusses 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund
Ergebnisverwendung
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund aus der allgemeinen Rücklage
Ermächtigungsübertragung
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04101-16)

9.5 3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02445-15)

9.6 Sparkassenfilialen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04444-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Vorläufige Gewährung von Zuwendungen für die sogenannte Gruppe "NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund" aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25.02.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03987-16)

10.2 Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Entfristung der Altersteilzeitregelung zum 31.12.2015 in § 65 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04095-16)

10.3 Neufassung des Ratsbeschlusses zur Sitzordnung durch Änderung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04314-16)

10.4 Sicherheit durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-16)

10.5 Gutachtendatenbank im GIS
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04440-16)
10.6 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04441-16)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Schutz von Frauen in Sommerbekleidung auf öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen vor sexuellen Übergriffen von frauendiskriminierend sozialisierten Asylbewerbern und Zuwanderern aus islamischen Ländern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04425-16)

11.1.2 Schutz von Frauen in Schwimmbädern vor sexuellen Übergriffen von frauendiskriminierend sozialisierten Asylbewerbern und Zuwanderern aus islamischen Ländern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04426-16)

11.1.3 Frauendiskriminierende Nichtbegrüßung durch islamistisch sozialisierte Männer in der TU Dortmund und der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03340-15)

11.1.4 Schutz des Eisvogel am Rüpingsbach vor freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04433-16)

11.1.5 Schutz der Fauna des NSG Bolmke vor den an der renaturierten Emscher freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04434-16)

11.1.6 In der Liste geschützter Naturdenkmale nicht aufgeführte ortsbildprägende Bäume, Alleen und Baumreihen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04429-16)

11.1.7 Beschilderung von Naturdenkmalen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04435-16)

11.1.8 Dortmunder Naturschutzgebiete als rechtsfreier Raum - Beispiel NSG Dorney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04436-16)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Goosmann (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

7.6 Übergangsregelung zur Besetzung von Funktionsstellen an Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04431-16)

- Vorlage der Verwaltung vom 19.04.2016

erweitert.
OB Sierau wies weiter darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage 3.9 Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04075-16)
zurückzieht. Darüber hinaus bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 5.2 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03946-16)
aufgrund von Beratungsbedarf in die Sitzung des Rates der Stadt am 02.06.2016 zu schieben.
Weiter wurde die Angelegenheit 10.4 Sicherheit durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum einvernehmlich, mit den vorliegenden Anträgen der Fraktionen CDU und SPD, zunächst zur Befassung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen. Zudem wurde der in Sachen 9.6 „Sparkassenfilialen in Dortmund“ vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zunächst zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen. Anschließend wies OB Sierau darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung erörtert hat.

Im Ergebnis sprach sich der Ältestenrat mehrheitlich dafür aus, dem Rat vorzuschlagen, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von für die gesamte Sitzung gelten soll, wobei es pro Tagesordnungspunkt drei Wortmeldungen von der gleichen Person geben kann.

Rm Münch (FBI) sprach sich gegen den Vorschlag zum Umgang mit der Redezeit aus und stellte mündlich den Antrag, auf eine Begrenzung der Redebeiträge auf drei Wortmeldungen zu verzichten.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnte eine Begrenzung der Redezeit sowie die Aufgliederung in maximal drei einzelne Wortbeiträge ab und signalisierte Zustimmung zum mündlich gestellten Antrag des Rm Münch (FBI).

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte Rm Langhorst die Zustimmung zu den dargestellten Veränderungen der Tagesordnung, mit Ausnahme des vorgeschlagenen Umgangs mit der Redezeit.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) trägt die Redezeitbegrenzung auf drei Minuten mit, lehnte eine Begrenzung der Anzahl der Wortbeiträge jedoch grundsätzlich ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte die Zustimmung zur vorgeschlagenen Redezeitbegrenzung von drei Minuten.

Anschließend lehnte der Rat der Stadt den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Weiter beschloss der Rat der Stadt, unter Berücksichtigung der Anmerkungen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) zur Anzahl der Wortbeiträge, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten und drei Wortmeldungen pro Tagesordnungspunkt je Ratsmitglied.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt am 17.03.2016

Die Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 17.03.2016 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03495-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 03495-16) beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans In N 235 - westlich Ravensberger Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16. Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S.666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03485-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) erläuterte das Abstimmungsverhalten dahingehend, dass die Errichtung einer Paintball-Anlage als Bereicherung für den Stadtteil gesehen wird.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht die geplante Paintball-Anlage nicht als Bedrohung sondern als Bereicherung an und den Spaßfaktor im Vordergrund.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 03485-16) beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I,S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-; Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.02.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03683-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den der Vorlage (Drucksache Nr.: 03683-16) beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.02.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich und verlängert damit die Geltungsdauer der bis zum 15.06.2016 wirksamen Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 15.06.2017.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).


zu TOP 3.4
Cityentwicklung: Ergebnisse der Untersuchung "Vitale Innenstädte"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03644-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ergebnisse der Untersuchung „Vitale Innenstädte“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Weiterentwicklung und Fortführung des Integrierten Klimaschutzteilkonzepts für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West - Innovation Business Park -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03869-16)

Der Rat der Stadt nahm
1. das Integrierte Klimaschutzteilkonzept für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West – Innovation
Business Park- zur Kenntnis.
2. die Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzepts im Rahmen des Vorhabens „Innovation Business Park – zukunftsfähige Weiterentwicklung des Gewerbe- und Industriegebiets Dorstfeld-West“ innerhalb des ExWoSt-Forschungsfeldes (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) „Nachhaltige Entwicklung von Gewerbegebieten“ zur Kenntnis.
3. nahm die Beteiligung mit dem Gewerbegebiet Dorstfeld-West an dem Projekt „Ressourceneffiziente Gewerbegebiete“ der Wirtschaftsmetropole Ruhr (wmr), vorbehaltlich der Förderzusage an die wmr, zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02812-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.



zu TOP 3.7
Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01871-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.04.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 05.04.16 vor, die alle Empfehlungen der Gremien enthält, die vorab getagt haben:

Hierzu liegt vor: Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016:

„Herr Herkelmann bittet Frau Opitz, ihren Antrag zum Tagesordnungspunkt zu erläutern. Frau Opitz berichtet aus einem Gespräch mit dem Betriebsleiter des Revierparks Wischlingen über geplante Umbauten zur Verbesserung der Barrierefreiheit an der Einrichtung. Mit dem Bushaltestellenprogramm kann auch die nicht barrierefreie Haltestelle am Revierpark angepasst und damit Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang zum Revierpark ermöglicht werden.

Antrag:
In der o.g. Vorlage sind für den Stadtbezirk Innenstadt West Anpassungen der nachfolgend genannten Bushaltestellen vorgesehen:
Dorstfeld DO - Dorstfeld S Wittener Str. / Hochstr. (S-Bahn Halt),
Dorstfeld Marten Bezirksfriedhof Martener Hellweg 59 / geg. Haupteingang Friedhof,
Dorstfeld Wittener Straße U Wittener Str. (Wilhelmplatz) / Dorstfelder Hellweg,
Innenstadt West Westpark Lange Str. 42 (AWO Seniorenzentrum) und
Innenstadt West Kreuzstraße U Kreuzstr. 96 und gegenüber 108-110/ Große Heimstr..
Ich bitte um die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgender
Empfehlung:
Für den Stadtbezirk Innenstadt-West wird im Rahmen des Bushaltestellenprogramms 2016 – 2017 auch die barrierefreie Anpassung der Bushaltestellen Wischlingen vorgesehen.
Frau Weyer bittet um Information der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Die Information aller nachfolgender Gremien ist vorgesehen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Mit dieser Ergänzung empfiehl das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig den Beschlussvorschlag laut Vorlage an den Rat.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:

„1. Beschluss:
Die Bezirkvertretung Dortmund-Hörde beschließt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die in der Vorlage aufgeführten Haltestellen in Hörde um 3 weitere Haltestellen, bei denen in Teilen überhaupt keine Bordsteine zum Einstieg vorhanden sind, zu ergänzen. Es handelt sich 1. um die nördliche Haltestelle Am Remberg-Steinkühlerweg, Höhe Hausnummer 126, 2. um die Haltestelle Kurze Hecke-Steinkühlerweg, Höhe Hausnummer 126 und 3. um die Haltestelle Dessauerstraße-
Märkische Straße, Höhe Hausnummer 10
Abstimmungsergebnis: einstimmig, so beschlossen

2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den
Beschlussvorschlag laut Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, so beschlossen“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:
„Nach Eröffnung der Sitzung durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler werden folgende
Anträge gestellt:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, den Fahrradbeauftragten der Stadt Dortmund einzubeziehen. Er wird einstimmig beschlossen.

Antrag der SPD-Fraktion:
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, die beiden Bushaltestellen „Schönaustraße“ mit in den Priorisierungsvorschlag für den Stadtbezirk DO-Hombruch aufzunehmen, da der Straßenabschnitt Palmweide, von der Schönaustraße bis zum Beisterweg, an der die Bushaltestellen liegen, saniert werden soll. Einen entsprechenden Beschluss hat die BVHombruch unter TOP 14.7 der Sitzung gefasst. Für die Straßensanierung werden 50.000 Euro aus HH-Mitteln 2016 der BV-Hombruch zur Verfügung gestellt. Und zwar aus der Maßnahme „Punktuelle Fahrbahninstandsetzung“ (s. Beschluss zu TOP 5.2, Nr. 9 des beschlossenen Antrags der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der 11. BV-Sitzung vom 03.11.2015). Er wird einstimmig beschlossen.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschlussvorschlag laut Vorlage mit den unten aufgeführten Anmerkungen zu beschließen:

Anmerkungen:
1. Bei der Verwirklichung des Bushaltestellenprogramms sollte der Fahrradbeauftragte der Stadt Dortmund einbezogen werden (s. oben aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
2. Die beiden Bushaltestellen „Schönaustraße“ sollten in den Priorisierungsvorschlag für den Stadtbezirk DO-Hombruch aufgenommen werden. Die Begründung ist aus dem oben aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion ersichtlich.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig mit dem Zusatz, dass auch Busbuchten mit Buskaps ausgebaut werden sollen, den Beschlussvorschlag zuzustimmen.“ Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016:

„Herr Lieven (SPD-Fraktion) gab zu der Vorlage folgendes Statement ab:

Die BV Lütgendortmund hat nach einem Ortstermin in der Straße „Alter Hellweg“ eine Querungshilfe beschlossen. Nach langem hin und her, bekam sie die Aussage – dass die Erneuerung der Buscups geplant sei und es nicht ratsam ist, vorher eine Querungshilfe an dieser Stelle zu installieren (DS-Nr. 13342-08-E4 Sitzung 05/2014). Nun wird in dieser Vorlage die Haltestelle in der Straße „Alter Hellweg“ nicht aufgeführt. Daher möchte die BV Lütgendortmund wissen, ob sie aus dem Programm genommen wurde. Falls dies der Fall ist, besteht die BV Lütgendortmund darauf, diese Haltestelle in das Programm wieder aufzunehmen.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschlussvorschlag laut Vorlage zu fassen, aber dabei die in der Protokollnotiz aufgeführten Anmerkungen mit Berücksichtigen.“ ABVG 05.04.2016:
Zu den vorliegenden Vorschlägen aus den Bezirksvertretungen und der heute hierzu erfolgten
Diskussion, macht Frau Uehlendahl folgenden Verfahrensvorschlag:

„Die Verwaltung wird den Pool von 300 Haltestellen um die o. a. Vorschläge aus den
Bezirksvertretungen erweitern und diese dort, wo es sich anbietet/ möglich/ sinnvoll ist, entsprechend umsetzen.
Wann diese Umsetzung erfolgt, ob nun tatsächlich im ersten, zweiten oder dritten Jahr, wir davon abhängen, wie die Mittel zur Verfügung stehen, wie angrenzende Baumaßnahmen Synergieeffekte erreichen und wie das Programm an sich fortläuft.“

Unter Berücksichtigung dieses Verfahrensvorschlages empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.16.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Verfahrensvorschlages von Frau Uehlendahl, einstimmig, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage beschrieben, zu folgen.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.04.2016 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügtem Priorisierungsvorschlag für die einzelnen Stadtbezirke. Das Programm soll auch über das Jahr 2017 hinaus fortgeführt werden. Dazu werden zeitgerecht weitere Beschlussvorlagen vorgelegt.

Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich einzelne Maßnahmen auszutauschen, wenn sie sich begründet nicht sofort umsetzen lassen. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 (Finanzposition 780 810).

Folgende Auszahlungen für das Bushaltestellenprogramm 2016 – 2017 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 750.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2018 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 57.500,00 Euro.


zu TOP 3.8
Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01923-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der DB-AG das Anfang 2015 ausgesprochene Verlangen, bei der Erneuerung der Eisenbahnbrücke Sölder Straße/Vellinghauser Straße eine Durchfahrtshöhe von 4,20 m und eine lichte Breite von 11,50 m vorzusehen, verbindlich zu bestätigen. Durch diese Zusage entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.


zu TOP 3.9
Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04075-16)

Die Vorlage wurde zurückgezogen.


zu TOP 3.10
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03235-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 882.185.778,84 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 377.924,45 Euro festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 377.924,45 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt. 3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 1.705.814,- € reduziert. 4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.11
Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

Der Rat der Stadt nahm den 16. Zwischenbericht zur Kenntnis.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt –


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.04.2016 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO, der die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 01.03.2016 enthält, vor:
Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2016 vor:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen.


Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen, die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“
Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk die Vorlage einstimmig zur Kenntnis. Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 19.04.2016 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhebt die Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes zum Antrag der Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck schließt sich mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen dem Antrag des behindertenpolitischen Netzwerkes (s. o.) aus der Sitzung am 01.03.2016 an. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes, des Betriebsausschusses FABIDO sowie der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vorlage “Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis mit der Bitte, die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Rm Landgraf (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte, dass die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, welches die persönliche Mobilität des Menschen zur Priorität Nr.: 1 ernannt hat, mit aufgenommen wurde. Rm Landgraf sprach sich zudem gegen Einsparungen bei dem Behindertenfahrdienst aus und regte an, dass künftig in Verwaltungsvorlagen, Auswirkungen auf den Prozess der Inklusion aufgenommen werden.

1. Der Rat der Stadt Dortmund nahm, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nahm zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nahm zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nahm zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.


zu TOP 5.2
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03946-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sondersitzung der Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 26.04.2016 vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E1) vor:

Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Aufschwung. Konsum, Beschäftigung und Wertschöpfung wachsen seit nun mehr acht Jahren kontinuierlich. Doch noch immer ist der Befund auf den kommunalen Arbeitsmärkten eindeutig: Dieser Aufschwung geht an den Langzeitarbeitslosen in Deutschland weitgehend vorbei. Trotz einer rekordverdächtig hohen Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, geht die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht zurück.
Der wesentliche Grund für diese Fehlentwicklung ist der strukturelle Verlust des sogenannten Helferarbeitsmarkts, also des Arbeitsmarktes für geringqualifizierte Helfertätigkeiten in Deutschland. Die Folge ist, dass Menschen mit einer niedrigen Grundqualifizierung kaum oder häufig gar keine Chance haben in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gelangen. Diese Entwicklung, verstärkt durch die Reduzierung von Eingliederungsmitteln für die Arbeit des Jobcenters, hat auch in Dortmund zu einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit geführt. Diese wiederum führt zu einem Potentialverlust für den Wirtschaftsstandort Dortmund, zu einem Anstieg der Bedürftigkeit und damit letztlich auch zu einer hohen Kostenquote der Sozialleistungen im Dortmunder Haushalt.
Auf der Dortmunder Arbeitsmarktkonferenz 2016 stellte die Bundesarbeitsministerin fest, dass eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit keine Dortmunder Besonderheit, sondern ein nationales Phänomen sei. Aus diesem Grunde brauchen wir neben einer Kommunalen Arbeitsmarktstrategie dringend eine nationale Initiative für eine grundsätzliche Neuorientierung in der Arbeitsmarktpolitik.

Mit Hilfe eines kommunalen Arbeitsmarktfonds sollen Einfacharbeitsplätze für arbeitsmarktferne Personen bei verschiedensten Arbeitgebern der öffentlichen Hand, bei gemeinnützigen Trägern und der Privatwirtschaft geschaffen werden.

Die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfehlen dem Rat vor diesem Hintergrund den Bund aufzufordern:
Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt Dortmund die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, die Initiative für einen kommunalen Arbeitsmarktfonds bei der Bundesregierung zu unterstützen.
Darüber hinaus erwartet der Rat der Stadt Dortmund von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative für einen solchen kommunalen Arbeitsmarktfonds.“


Sowohl die Vorlage der Verwaltung als auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion wird nach ausführlicher Diskussion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Bei Feststellung der Tagesordnung bestand Einvernehmen, die Befassung der Angelegenheit in die Sitzung des Rates der Stadt am 02.06.2016 zu schieben.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04054-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 in der Sparte Literatur

als Fachpreisrichter

Herrn Jörg Albrecht, Berlin
Herrn Prof. Dr. Walter Grünzweig, Dortmund
Frau Bettina Gundermann, Dortmund
Herrn Ralf Thenior, Dortmund

in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder

Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder
Frau Ratsmitglied Brigitte Thiel
Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing
Herrn Ratsmitglied Dr. Jürgen Eigenbrod


7. Schule

zu TOP 7.1
Einrichtung einer Berufspraxisstufe an der Mira-Lobe-Schule, Eierkampstraße 2-4, Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2016/17 (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03352-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Berufspraxisstufe an der Mira-Lobe-Schule (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung) zum Schuljahresbeginn 2016/17.
zu TOP 7.2
Namensgebung für das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04169-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West den Namen „Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum“ zu geben.


zu TOP 7.3
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04106-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) führte an, dass er einen Ausbau prinzipiell begrüße, die Vorlage jedoch ablehne, da dieser zu entnehmen sei, dass ein Ausbau in erster Linie vor dem Hintergrund der anhaltenden Asyleinwanderung geschehe.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) signalisierte grundsätzliche Unterstützung seiner Fraktion bei dem weiteren Ausbau von Ganztagsplätzen, bat aber dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende materielle und personelle Ausstattung damit verbunden ist.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule von derzeit 9.500 Plätze auf 9.970 Plätze im ersten Schulhalbjahr 2016/2017 und um weitere 100 Plätze für Flüchtlingskinder ab dem 2. Schulhalbjahr.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 7.4
Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Kielhorn-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04020-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Kielhorn-Förderschule zum Schuljahr 2016/17 (01.08.2016).


zu TOP 7.5
Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Dellwig-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04048-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Dellwig-Förderschule zum Schuljahr 2016/17 (01.08.2016).


zu TOP 7.6
Übergangsregelung zur Besetzung von Funktionsstellen an Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04431-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die in der Begründung vorgeschlagene Übergangsregelung für das Verfahren zur Besetzung von Funktionsstellen an Dortmunder Schulen bis zur Aufnahme dieser Regelung in die Hauptsatzung.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04204-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 3 und 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung für das stimmberechtigte Mitglied Andreas Gora – Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund – folgenden Vertreter:



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03760-16)

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion u. a. dahingehend, dass der Wirkungsorientierte Haushalt im Wesentlichen aus Pflichtleistungen bestehe und insofern eine Wirkungsorientierung, mangels bestehender Entscheidungsmöglichkeiten, nicht möglich sei.

Rm Bohnhof (AfD) erläuterte die Ablehnung durch seine Fraktion mit Verweis auf die Beratungen in den vorberatenden Ausschüssen und die Ausführungen von Rm Kowalewski (Die Line & Piraten).

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Zustimmung seiner Fraktion unter Hinweis darauf, dass die Wirkungsorientierung im Haushalt ein wichtiges Steuerungsinstrument sei. Rm Rettstadt führte weiter an, dass darüber hinaus Ziele definiert werden können sowie die Zielerreichung kontrolliert werden kann und entsprechende Transparenz geschaffen wird.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2016 gemäß der in der Anlage zur Vorlage (Drucksache Nr.: 03760-16) beschriebenen Form.

zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04104-16)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 2.677.101,54 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 6.231.903,32 €.

zu TOP 9.3
DEW21 - hier: Erwerb von 5,6 % der Anteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04210-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von 5,6 % der Geschäftsanteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH zu.


zu TOP 9.4
- Entwurf der Jahresabschlusses 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund
Ergebnisverwendung
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund aus der allgemeinen Rücklage
Ermächtigungsübertragung
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04101-16)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) führte an, dass das Minus von rund 54 Mio. Euro zwar besser als ursprünglich erhofft ausgefallen sei, es aber immer noch viel zu viel ist und auch mit dem aktuellen Haushalt ein Defizit von ungefähr 70 Mio. Euro eingeplant wurde. Nach dem Dafürhalten von Rm Rettstadt rettet nur die aktuelle Zinslage die Stadt vor größeren finanziellen Problemen.

StD Stüdemann nahm Bezug auf ein Treffen der Vertreter von 68 Kommunen des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses "Für die Würde unserer Städte" am 27. April 2016 in Mainz. In allen beteiligten Städten wird u. a. dieselbe Situation diagnostiziert. Die Kommunen werden insbesondere durch die anwachsenden Belastungen im Sozialbereich immer wieder in eine Schieflage hineingeführt, ohne dass durch die jeweiligen Länder aber auch durch die Bundesregierung eine ausreichende Finanzierung erfolgt. Um auf die Situation aufmerksam zu machen, hat das Aktionsbündnis vergangenes Jahr eine öffentliche Debatte im Bundestag veranlasst. In einer in Mainz verabschiedeten Erklärung wurde auch eine solche Debatte im Bundesrat gefordert, mit dem Ziel, einer Neuordnung des kommunalen Finanzsystems.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechung in Höhe von 9.022.412,52 Euro.
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von
140.135.573,13 Euro, davon

Investitionstätigkeit: 108.265.646,62 Euro
Laufende Verwaltungstätigkeit: 31.869.926,51 Euro

- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 4.221.000,00 Euro.

Des Weiteren nahm der Rat Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen bei den unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechung in Höhe von 0,00 Euro.
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von
113.394,48 Euro

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2016 der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.5
3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02445-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise.


zu TOP 9.6
Sparkassenfilialen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04444-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 04444-16-E1) vom 26.04.2016 vor:

„ … anlässlich der Beschlusslage im Verwaltungsrat der Dortmunder Sparkasse zur Umwandlung von 16 Filialen in reine SB-Standorte bitten wir um die Beratung und Beschlussfassung der nachstehenden Resolution:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich das Bestreben der Sparkasse Dortmund, ihre Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit auf hohem Niveau zu erhalten. Die Ausschüttungen der Sparkasse von 6 Mio. Euro jährlich in den städtischen Haushalt sind ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der öffentlichen Daseinsfürsorge. Wir schätzen die Sparkasse ebenfalls als wichtigen Unterstützer von gemeinnützigen Aktivitäten, großen Arbeitgeber und Steuerzahler.

Der Rat fordert die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgernähe der Sparkasse auch künftig erhalten bleibt. Die Reduzierung der Filialen im Stadtgebiet von 70 auf 53 im Jahr 2009 und im aktuellen Schritt die Umwandlung von 16 weiteren Filialen in reine Automatenstandorte geben Anlass zur Sorge.

Insbesondere das Aufgeben von Filialstandorten in den sogenannten besonders benachteiligten Sozialräumen der Dortmunder Sozialberichterstattung wie Marten, Bövinghausen, der Nordstadt und Scharnhorst löst Bedenken hinsichtlich möglicher Trading-Down-Effekte in diesen Bereichen aus. Der Vorstand der Sparkasse wird gebeten, insbesondere solche Standorte einer erneuten Prüfung zu unterziehen und Grenzfälle bei der Auslastung zugunsten des Erhaltes dieser Standorte zu bewerten.

Besonders bittet der Rat den Verwaltungsrat und den Sparkassenvorstand, keine Filialen in Automatenstandorte umzuwandeln oder gar zu schließen, die als Ankerpunkte der wirtschaftlichen
Einzelhandelsentwicklung oder in Verbindung mit den ihnen angeschlossenen Bezirksverwaltungsstellen als besondere Anlaufpunkte dienen.

Als Anhaltspunkt empfiehlt der Rat die Berücksichtigung des Masterplans Einzelhandel auch im Hinblick auf das Angebot an Filialen der Banken am Standort Dortmund. Dies gilt besonders in Stadtgebieten mit einem besonders hohen Anteil an Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf fremde Hilfe im Umgang mit Automaten angewiesen wären.“

Bei Feststellung der Tagesordnung bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, die Angelegenheit zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, auch den Vorstand der Dortmunder Volksbank eG zur Berichterstattung in den Ausschuss einzuladen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Vorläufige Gewährung von Zuwendungen für die sogenannte Gruppe "NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund" aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25.02.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03987-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.04.2016 vor.

„ … aufgrund des vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrages hat die Verwaltung geprüft, ob Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe „NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund“ nur gegen Sicherheitsleistungen gewährt werden können. Im Ergebnis bleibt dazu folgendes festzuhalten:

Es ist nicht zulässig, die Auszahlung von Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe „NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund“ von einer vorherigen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

Zwar gewährt der Präsident des Deutschen Bundestages im Hinblick auf das derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängige Parteiverbotsverfahren die staatliche Parteienfinanzierung an die NPD nur gegen die Leistung von Sicherheiten. Dies beruht jedoch auf einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 4 Parteiengesetz kann die Gewährung von Zahlungen zur Parteienfinanzierung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einer Rückzahlungsverpflichtung kommen könnte. Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage besteht jedoch in Bezug auf die Gewährung von Zuwendungen einer Gemeinde an Fraktionen und Gruppen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW nicht.

Auch lässt sich eine Befugnis der Stadt, die Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen oder Gruppen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, nicht aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ableiten. Die Zuwendungen einer Gemeinde an die Fraktionen und Gruppen ihres Rates sind dem Bereich des öffentlichen Rechts zuzuordnen. In diesem Bereich beruhen die Befugnisse öffentlicher Rechtsträger, Begünstigungen nur gegen Sicherheitsleistung zu gewähren, grundsätzlich auf entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen (so z.B. § 222 Satz 2 Abgabenordnung für die Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis oder § 80 Absatz 4 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung bei der Aussetzung der Vollziehung öffentlicher Abgaben oder Kosten). Ein Rückgriff auf allgemeine Rechtsgrundsätze oder Gewohnheitsrecht kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.“

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für ein Dilemma, wenn Feinde der Demokratie auch noch von ihr profitieren und wies darauf hin, dass ihre Fraktion sich nicht an der Abstimmung beteiligen werde. Weiter erläuterte Rm Reuter, dass sie stellvertretend für die Fraktionen und alle anderen im Rat die zu der gleichen Einschätzung gekommen sind, gegen die Vorlage stimmen werde, damit diese nicht mit rechtsradikalen Stimmen einstimmig beschlossen wird.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält die Untersagung der Ratsgruppe, mit Verweis auf die OVG-Entscheidung, für rechtswidrig und es zudem für begrüßenswert, wenn die parlamentarische Zusammenarbeit nunmehr besiegelt wird.

Rm Münch (FBI) hält die Fraktionsfinanzierung für Willkür und stellte mündlich den Antrag, die Fraktionszuwendungen grundsätzlich um 50 % zu reduzieren.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass sich seine Fraktion nicht an der Abstimmung beteiligen wird.

Rm Thieme (NPD) … (Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gab an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde. Unter Bezugnahme auf den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) erläuterte Rm Rettstadt das Erfordernis der Fraktionsfinanzierung u. a. mit Verweis auf die Notwendigkeit, dass die Bürger von ihren Vertretern im Rat, bei dem gesamten Umfang des Themenspektrums, eine vernünftige Beratung, Vorarbeit und Entscheidungsfindung bekommen. Bei allem Verständnis für eine gegenteilige Auffassung wies Rm Rettstadt auf die rechtlichen Grundlagen hin, wonach eine Ablehnung der Verwaltungsvorlage durch den Oberbürgermeister zu beanstanden wäre.

Im Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten seiner Fraktion verdeutlichte Rm Monegel (CDU), dass dies nicht dahingehend interpretiert werden dürfe, dass die CDU-Fraktion keine entschiedene Haltung in der Frage hätte.

Rm Garbe (AfD) machte für seine Fraktion Beratungsbedarf geltend.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die öffentliche Sitzung von 15:54 bis 16:04 Uhr, im Sinne von § 17 der Geschäftsordnung, zu unterbrechen.

Nachdem Rm Bohnhof (AfD) und Rm Schilff (SPD) darauf hinwiesen, dass sich ihre Fraktionen bei der Abstimmung über die Verwaltungsvorlage enthalten werden, verließen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten den Sitzungssaal.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.

2. Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - mit Ausnahme von OB Sierau -, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste:



zu TOP 10.2
Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Entfristung der Altersteilzeitregelung zum 31.12.2015 in § 65 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04095-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, dass die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2016 nicht angeboten wird.


zu TOP 10.3
Neufassung des Ratsbeschlusses zur Sitzordnung durch Änderung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04314-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 04314-16-E1) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 27.04.2016 vor:

„ … wir bitten darum unseren Vorschlag zur Sitzordnung des Rats zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat ordnet die Sitzordnung analog zur französischen Nationalversammlung, wie es seit 1790 in nahezu allen Demokratien der Welt üblich ist (Anmerkung: der entsprechende Vorschlag ist der Niederschrift als Anhang beigefügt).

Begründung:

In der Tradition ist die Sitzordnung von links nach rechts entsprechend der politischen Ausrichtung aufgeteilt. In dem aktuellen Vorschlag der Verwaltung wird dieser Tradition zum wiederholten Male nicht Rechnung getragen, obwohl die Umsetzung dieser grundsätzlich möglich wäre, wie unser Sitzungsordnungsvorschlag belegt.

Gravierender ist jedoch, bei dem vorliegenden Vorschlag der Verwaltung, dass unsere Fraktion DIE LINKE & PIRATEN als bekannte Antifaschisten in direktem Kontakt zu rechtsextremen und rechtsextremistischen Ratsfraktionen und Ratsgruppen / Einzelmitgliedern platziert werden soll. Der von der Verwaltung vorgelegte Sitzordnungsvorschlag ist insbesondere vor dem Hintergrund von sowohl abgeschlossenen als auch laufenden Gerichtsverfahren zwischen Mitgliedern unserer Fraktion und Mitgliedern die den o.g. Parteien zuzurechnen sind, beispielhaft sei hier die Prozessserie zu den Gewalttätigkeiten um den Rathaussturm genannt, nicht akzeptabel.
Neben den o.g. Gerichtsverfahren, ist auch darauf zu verweisen, dass es im Laufe der letzten Jahre auch außerhalb der Ratstätigkeit immer wieder zu Bedrohungslagen sowohl für unsere Fraktionsmitgliedern, Mitarbeitern als auch Mitgliedern der Parteien, z.B. in Form von verbalen Bedrohungen, Interprangern und Schmierereien an Hauswänden oder Schüssen auf Wahlkreisbüros unserer Abgeordneten gab.

In Gänze ist somit festzustellen, dass die Aufgaben eines Ratsmitglieds von den Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nicht mehr in der dafür notwendigen entspannten Arbeitsatmosphäre zu erfüllen wären, da insbesondere zusätzlich zu den Ratsmitgliedern der rechten Ratsfraktionen, Ratsgruppen und Einzelmitgliedern auch ggf. noch MitarbeiterInnen dieser, Zugang zum Ratssaal hätten und somit nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese zusätzlich möglicherweise auch bewaffnet im Rücken der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN während der Sitzungen Platz nehmen.

In Anbetracht dessen, dass einzig die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN von rechten Ratsfraktionen, Ratsgruppen und Einzelmitgliedern umgeben ist, betrachten wir die vorgeschlagene Sitzordnung als willkürlich, da andere Variationen möglich gewesen wären.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält die vorliegende Sitzordnung für nicht akzeptabel und eher für einen Affront, da seine Fraktion nicht in das rechte Spektrum gehöre. Weiter fühle sich seine Fraktion aufgrund der vorgeschlagenen Änderung, in der freien Ausübung des Mandates massiv beeinträchtigt, da sich Die Linke & Piraten aufgrund des Verhältnisses zu NPD/Die Rechte in einer kontinuierlichen Bedrohungssituation befände. Rm Kowalewski kündigte an, einen Beschluss im Sinne der Verwaltungsvorlage juristisch bewerten zu lassen.

Rm Münch (FBI) hält den Vorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten für tradiert und sinnvoll, da er auf sachlichen Gesichtspunkten basiere.

Rm Bohnhof (AfD) hält die Begründung des Antrags der Fraktion Die Linke & Piraten für falsch und beleidigend, da u. a. darin beschrieben wird, dass die Fraktion in direktem Kontakt zu rechtsextremen und rechtsextremistischen Ratsfraktionen platziert werden soll.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 04314-16-E1) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 27.04.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Rat der Stadt hebt seinen Beschluss vom 10.12.2015 zur Festlegung der Sitzordnung des Rates der Stadt auf und beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Änderung der Sitzordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt in der Wahlperiode 2014 bis 2020 gemäß der der Vorlage (Drucksache Nr.: 04314-16) beigefügten Anlage.


zu TOP 10.4
Sicherheit durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-16)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 04428-16-E1) der CDU-Fraktion vom 19.04.2016 vor:

„ … die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zur Sitzung am 28.04.2016 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Einleitung
Die Straftaten in der Silvesternacht auf der „Domplatte“ in Köln zum Nachteil vieler Frauen haben zu einer starken Verunsicherung in der Bevölkerung geführt, ob der Staat in der Lage ist, die Sicherheit seiner Bürger jederzeit zu gewährleisten. Das subjektive Sicherheitsgefühl großer Teile der Bevölkerung ist gestört.

Im Rahmen der parlamentarischen Aufarbeitung der Kölner Taten hat der Innenminister des Landes NRW die Polizeibehörden aufgefordert, im Rahmen der restriktiven Regelungen des Polizeigesetzes zu prüfen, ob weitere Orte der Öffentlichkeit dazu geeignet scheinen, durch eine Videoüberwachung die subjektive und objektive Sicherheit der Bevölkerung zu stärken.

In diesem Zusammenhang hat das Polizeipräsidium Dortmund einen Vorschlag zu einer
zeitlich befristeten Videoüberwachung im Brückstraßenviertel erarbeitet und vorbereitet.

Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Polizeipräsidiums Dortmund für eine temporäre Videoüberwachung im Brückstraßenviertel und bittet um regelmäßige Berichterstattung zu den gewonnenen Erkenntnissen im zuständigen Fachausschuss.

2. Der Rat der Stadt Dortmund bittet um die Erarbeitung eines erweiterten Gesamtkonzeptes für die verstärkte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum.

3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Landesgesetzgeber auf, entsprechende Veränderungen zur Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse durch die Videoüberwachung auch für die Zwecke des Ordnungswidrigkeitenrechts zu ermöglichen.

Begründung
Schon seit Jahrzehnten bemüht sich die Stadt Dortmund, insbesondere mit städtebaulichen und ordnungspolitischen Maßnahmen, die Aufenthalts- und Wohnqualität im Brückstraßenviertel als Teil der Dortmunder Innenstadt zu verbessern. Dabei ist das erstrebte Ziel noch nicht komplett erreicht. Daher macht die angedachte temporäre Videoüberwachung Sinn zur Verbesserung der subjektiven und objektiven Sicherheit.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 04428-16-E2) der SPD-Fraktion vom 26.04.2016 vor:

„ … mit einem 15-Punkte-Programm hat die Landesregierung NRW ein umfangreiches Paket zur Verbesserung der inneren Sicherheit und Integration auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieses Sofortprogrammes will die Polizei Dortmund ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt zur Videobeobachtung im Bereich der Brückstraße durchführen. Da der Einsatz von Video-beobachtung an Kriminalitätsbrennpunkten an sehr enge gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft ist, bittet die SPD-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 28.04.2016 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der Polizei Dortmund für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet zusätzlich zur Videobeobachtung im Bereich der Brückstraße ein schlüssiges Gesamtkonzept der Polizei Dortmund,um Verdrängungseffekte insbesondere in die Nordstadt zu unterbinden.

3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die angekündigte Einstellung von 35 Beschäftigten bei der Polizei Dortmund. Durch diese Entlastung können mehr Streifenbeamte bei Schwerpunktaktionen als ergänzende Maßnahmen gegen kriminelle Strukturen eingesetzt werden.

4. Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert, die grundsätzlichen Erkenntnisse nach der Auswertung in den „Masterplan Sicherheit“ einzubringen und zu bewerten, ob die Videobeobachtung tatsächlich ein geeignetes Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung darstellt.

Bei Feststellung der Tagesordnung bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, die Anträge zur weiteren
Befassung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
zu überweisen.


zu TOP 10.5
Gutachtendatenbank im GIS
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04440-16)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 04440-16-E1) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 20.04.2016 vor:

„ … die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bitten um Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Antrag:

Beschluss:
Der Rat bittet die Verwaltung eine digitale Gutachtendatenbank einzurichten und den Gremienmitgliedern einen Zugang auf diese Datenbank über das Gremieninformationssystem zu ermöglichen.

Begründung:
In der heutigen Zeit liegen auch Gutachten im Regelfall digital vor. Für viele Rats- und Ausschussvorlagen sind zum Verständnis der Hintergründe die damit zusammen hängenden Gutachten und Stellungnahmen von Bedeutung. Der Zugang wird heute in der Regel durch Einsichtnahme im jeweiligen Fachamt sichergestellt. Damit verbunden sind ein Verlust an Lebenszeit für den Einsichtnehmenden durch die Anreise, Terminabsprache und damit in manchen Fällen auch die Schwierigkeit eine solche Einsichtnahme vor einem Gremientermin kurzfristig überhaupt wahrnehmen zu können und dies bei einer Vielzahl unterschiedlicher Vorlagen. Für die Stadt Dortmund ist dieser Zustand mit einem Verlust an Arbeitszeit für den jeweils anwesenden Mitarbeiter und damit auch mit monetären Verlusten verbunden. Ein niederschwelliger Zugang zu den jeweiligen Gutachten ist demnach im Zuge der Herstellung von Transparenz über die jeweilige Sachlage geboten.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Angelegenheit zur weiteren Befassung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentlichen Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.


zu TOP 10.6.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04441-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.04.2016 zur Umbesetzung in Gremien vor:

„ … wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Anstelle des ehemaligen s.B. Herr Marc Ossau wird der s.B. Herr Klaus Wlost Mitglied im
Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) und bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.




zu TOP 10.6.b
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2016
(Drucksache Nr.: 04360-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates vom 19.04.2016 vor:

Frau Ute Cüceoglu, wohnhaft Schulte-Heuthaus-Str. 39 in 44379 Dortmund wird einstimmig als Vertreterin des Integrationsrates für den Beirat der JVA Dortmund benannt.

Schreiben der Vorsitzenden des Integrationsrates vom 19.04.2016:

„ … gemäß der §§ 162 – 165 Strafvollzugsgesetz sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu
bilden. Nach Nr. 2.2 der entsprechenden Ausführungsvorschriften sollen Mitglieder des Beirates Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs haben und bereit
sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages. Für den Integrationsrat wurde Herr Yunus Celik als Vertreter, durch Beschluss des Rates der Stadt vom 08.07.2010 (Drucksache Nr.: 01241-10), benannt.

Da Herr Celik nicht mehr Mitglied des Integrationsrates ist, wurde im Rahmen der Sitzung des Integrationsrates am 19.04.2016 daher Frau Ute Cüceoglu, Schulte-Heuthaus-Str. 39 in 44379 Dortmund entsprechend einer Nachfolgeregelung als Mitglied für den Beirat der JVA Dortmund benannt (Drucksache Nr. 04360-16).

Seitens des Integrationsrates wird daher Frau Ute Cüceoglu als Nachfolgerin für Herrn Yunus Celik
für den Beirat der JVA Dortmund vorgeschlagen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Frau Ute Cüceoglu, wohnhaft Schulte-Heuthaus-Str. 39 in 44379 Dortmund wird als Vertreterin des Integrationsrates für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund benannt.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Schutz von Frauen in Sommerbekleidung auf öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen vor sexuellen Übergriffen von frauendiskriminierend sozialisierten Asylbewerbern und Zuwanderern aus islamischen Ländern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04425-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.2
Schutz von Frauen in Schwimmbädern vor sexuellen Übergriffen von frauendiskriminierend sozialisierten Asylbewerbern und Zuwanderern aus islamischen Ländern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04426-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.3
Frauendiskriminierende Nichtbegrüßung durch islamistisch sozialisierte Männer in der TU Dortmund und der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03340-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
Schutz des Eisvogel am Rüpingsbach vor freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04433-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
Schutz der Fauna des NSG Bolmke vor den an der renaturierten Emscher freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04434-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.6
In der Liste geschützer Naturdenkmale nicht aufgeführte ortsbildprägende Bäume, Alleen und Baumreihen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04429-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.7
Beschilderung von Naturdenkmalen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04435-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
Dortmunder Naturschutzgebiete als rechtsfreier Raum - Beispiel NSG Dorney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04436-16)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16:24 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister
Ullrich SierauDirk Goosmann
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer

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