Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 09.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 15:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i.V. für Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen) i.V. für Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Martin Pütz – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell – StA 23
Bettina Pesch – 42/GfD
Martin Lizan – 42/TL
Daniel Buess – 42/GfD
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz – 51/3
Ulrike Meyer – FB 70
Ralf Konzack – 10/A1

3. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 09.02.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.11.2016

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016


2. Finanzen

2.1 Kinderferienparty
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06833-17)

2.2 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06330-16)

2.3 PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06658-17)

2.4 Übernahme des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind, Dubliner Weg 8, 44269 Dortmund (Stadtbezirk Aplerbeck)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06633-17)

2.5 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03986-16)


3. Beteiligungen

3.1 STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06582-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06582-16-E1)
3.2 Schulgirokonten
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06321-16-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 24.11.16 erhalten.

3.3 Konsequenzen des BGH-Urteils zu Schadensersatzansprüchen von Eltern bei fehlendem Kindertagesstättenplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06137-16)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 03.11.16 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06137-16-E1)

3.4 Stadtwerke Schwerte GmbH - Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06572-16)

3.5 Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06663-17)

3.6 Werkstattumbau: hier: Verlängerung von Mietverträgen
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Abschluss von Verlängerungsmietverträgen

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06624-17)

3.7 Übernahme der KSBG-Anteile von DEW21 durch DSW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06662-17)


4. Liegenschaften

- nicht besetzt -


5. Sondervermögen

5.1 Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06263-16)


6. Sonstiges

6.1 Partnerschaft Deutschland GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06690-17)

6.2 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)
6.3 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
(Drucksache Nr.: 06136-16)

6.4 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)

6.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Düdder benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.8 behandelt.
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 behandelt.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet, folgendes Thema, im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.6 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.11.2016

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.11.2016 wird genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 wird genehmigt.


2. Finanzen


zu TOP 2.1
Kinderferienparty
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06833-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.



zu TOP 2.2
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06330-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich folgenden Beschluss des Rates vom 08.12.16 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Feuerwehr, ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für den Erweiterungsanbau/Umbau der Rettungswache 11, Ruhrallee 90 (RW 11), zu beauftragen und auf dieser Basis die Leistungsphasen 3-8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an einen Generalunternehmer zu vergeben.

zu TOP 2.3
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06658-17)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vor:


Weiterhin liegt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
Beschlussvorschlag

Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:


Begründung:
Zu 1 Zu 2


Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vor:

1.Wird das Wasser im Phönix-See weiterhin hinsichtlich seiner Belastung mit Phosphaten 2. Welche Werte wurden in den Sommermonaten Juli-bis September erreicht?
3. Werden derzeit noch Phosphatabsorber eingesetzt?
4. Wenn ja, in welchem Umfang und Finanzvolumen?“

ABVG, 31.01.2017:

Herr Dr. Falk beantwortet die o. a. Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten wie folgt:

Zu Nr. 1:
Zu Nr. 2:
Die Werte des Jahresmittels (siehe oben).

Zu Nr. 3:
Ja, die sogenannte Phospateliminationsanlage.

Zu Nr. 4:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.



Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob etwas getan werde um den Teil in der Nordstadt attraktiver zu machen und nicht nur den Synergieeffekt des PHOENIX See zu nutzen, sondern aktiv den Rahmen zu verbessern und in welchem finanziellen Bereich sich dies abspiele.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass ihm derzeit nicht bekannt sei, ob es Planungen gäbe die Nordstadt in diesem Zusammenhang attraktiver zu machen. Er bittet die Fraktion die Anfrage offiziell schriftlich an die Verwaltung zu richten.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) bittet um Erläuterung welcher Bereich als „der andere Teil, außer dem urbanen Teil des Sees“ gemeint sei.

Herr Stüdemann erklärt, dass es sich um eine Schutzzone handle, in der bestimmte Algen, Pflanzen und Tiere leben.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass es interessant sein werde zu sehen, wie eine lange etablierte Veranstaltung an einem anderen Ort in der Stadt wirke.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Eingebziehung der vorangegangenen Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

zu TOP 2.4
Übernahme des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind, Dubliner Weg 8, 44269 Dortmund (Stadtbezirk Aplerbeck)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06633-17)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum die Sport- und Freizeitbetriebe seit 2013 nicht mehr beteiligt seien?

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz (51/3) teilt mit, dass es sich hierbei aus Sicht der Sport- und Freizeitbetriebe um eine freiwillige Leistung handle.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er es bedauere, dass die Landesregierung durch die neue Gesetzgebung dafür sorge, dass solche flexiblen Lösungen nicht mehr möglich seien und die Stadt nun dafür einspringen müsse. Er fragt nach, ob die Landesregierung die Kosten erstatte?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verneint dies.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) bittet um Erklärung, warum die Übernahme des Trägeranteils erst jetzt erfolge, wenn es bereits 2016 dazu Gespräche gab.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz antwortet, dass der Träger nach dem Gespräch im September 2016 erst die notwendigen Unterlagen beibringen musste. Erst nach Prüfung der Unterlagen konnte die entsprechende Vorlage erstellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Tageseinrichtung für Kinder „Bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind“ ab dem 01.08.2016 bis zum 31.07.2024 zusätzlich in Höhe des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.

zu TOP 2.5
Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03986-16)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da für seine Fraktion noch vermehrter Beratungsbedarf bestehe.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach ob die angegeben 690.000€ auf den Haushalt draufgeschlagen werden, oder wie die Finanzierung geregelt sei?

Frau Meyer (FB70) erklärt, dass die Landesgesetzgebung den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben habe, die Aufwendungen für die Untersuchung der Leitungen im öffentlichen Bereich über die Gebühren zu refinanzieren. Die 690.000€ werden somit auf die Gebühren aufgeschlagen. Sie weist darauf hin, dass sich der Betrag pro Anschluss im Centbereich belaufen werde. Im Gegensatz dazu sei der Mehrwert für jeden einzelnen ein sehr großer.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Erläuterung mehrerer Verständnisfragen:
Die Unterscheidung der Anschlüsse, die unter dem Bürgersteig herlaufen und derer, die sich auf dem Privatgelände des jeweiligen Eigentümers befinden. Laut Satzung zählen beide zur privaten Leitung.
Laut Vorlage solle nur der eine Teil überprüft werden, da die Prüfung beider Abschnitte Umsatzsteuerpflichtig sei. Dem Eigentümer würde somit die Prüfung des zweiten Abschnittes fehlen.
Wie würde damit umgegangen?
Weiterhin würden zur Umsetzung die Anschaffung eines Autos, sowie die Einrichtung neuer Stellen notwendig sein. Er fragt nach, ob man eine solche Leistung nicht günstiger extern vergeben oder einkaufen könne?

Frau Meyer (FB70) erläutert, dass bei der Untersuchung nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Funktionsprüfung erfolge. Es handele sich hierbei um eine Prüfung eine Stufe davor. Man habe festgestellt, dass private Anschlüsse im öffentlichen Bereich nicht intakt seien. Es käme vermehrt zu Tagesbrüchen und der Eigentümer müsse diese bezahlen, da diese Schäden an seiner privaten Leitung entstanden seien. Gerade im öffentlichen Bereich seien solche Schäden besonders heikel und teuer.
Weiterhin würde der Bürger durch die Prüfung durch den Betrieb Stadtentwässerung vor den derzeit viel umherfahrenden „Kanalhaien“ geschützt.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, wie es dazu komme, dass eine Leitung, die sich nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern im öffentlichen Raum befände als „privat“ deklariert sei?
Weiterhin möchte er wissen, ob es einen bereits ausgewählten Bereich gäbe, an dem mit dieser Prüfung begonnen werde. Nach welchen Kriterien würde man bei der Auswahl vorgehen?

Herr Monegel (Vorsitzender) weist darauf hin, dass primär in den Wasserschutzgebieten begonnen werde.

Frau Meyer teilt mit, dass die Satzung eine solche Deklaration der privaten Leitung vorsehe. Eine Satzungsänderung habe zur Folge, dass die Anschlüsse im öffentlichen Bereich von den Eigentümern zurückgekauft werden müssten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass der zweite private Teil der Leitung vom Bürgersteig bis zur Grundstückgrenze gehe.
Er fragt nach, ob der Bürger, dessen Leitungsanschluss auf der anderen Straßenseite läge, ebenfalls für Fremdverschulden, wie vermehrte LKW-Befahrung o.ä. aufkommt?

Frau Meyer erklärt, dass sich die Definition immer nach dem entsprechenden Anschlusspunkt richte. Aus diesem Grund sei es sehr wichtig, dass die Stadtentwässerung wisse, wie es um die privaten Leitungen bestellt sei. Die Verantwortung für jeden Kanal hat der Eigentümer selbst. Auch trage er die Verantwortung für die statische Auslastung in diesen Bereichen.

Herr Rettstadt bittet, die alternativ geprüften Modelle bis zur Ratssitzung zur Verfügung zu stellen um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Frau Meyer teilt mit, dass es im Vorfeld Gespräche mit der EDG bezüglich einer Vergabe gegeben habe. Sie könne aber nicht garantieren, dass eine solche Ausstellung zeitlich bis zur Ratssitzung möglich sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) befürwortet die Kundenorientierung und weist auf die daraus resultierenden Synergieeffekte hin. Er begrüße es ausdrücklich, dass diese Leistung durch Mitarbeiter ausgeführt werde, die durch den TvöD bezahlt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.6
Gewässerunterhaltungsgebühr
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06994-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06994-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass man sich im Verwaltungsvorstand ausgiebig mit dem Thema befasst habe und zu dem Ergebnis gekommen sie, dass es keine Gewässerunterhaltungsgebühr geben werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die mündliche Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06582-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06582-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Zu Frage 1)
STEAG hält aktuell keine Beteiligungen an kerntechnischen Anlagen. Die Finanzbeteiligung
Zu Frage 2)
Zu Frage 3)
Der Bereich Nuclear Technologies der STEAG Energy Services GmbH (SES-NT) als 100%ige
Zu Frage 4)
Zu Frage 5)
Zu Frage 6)
STEAG betreibt aktuell keinen Uranhandel.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass ihn die Antwort auf die Frage 5 verwundere. Medienberichten zufolge habe STEAG russische Atom-U-Boote auseinandergebaut, um zu verhindern, dass diese in der Nordsee verklappt würden. Weiterhin wäre Steag mit Robotern in Fukushima zur Schadensbegrenzung aktiv gewesen.
Er bitte um schriftliche Bestätigung durch STEAG.

Herr Monegel (Vorsitzender) bittet diesen Arbeitsauftrag an die STEAG weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Schulgirokonten
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06321-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06321-16-E2)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Anlage:
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die umfangreiche Tischvorlage in Ruhe lesen werde und bei auftretenden Unklarheiten die Verwaltung zwecks Erläuterung beauftrage. Auffällig sei, dass jedes Jahr nicht unerhebliche Beträge übertragen worden seien.

zu TOP 3.3
Konsequenzen des BGH-Urteils zu Schadensersatzansprüchen von Eltern bei fehlendem Kindertagesstättenplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06137-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06137-16-E1)

AFBL 24.11.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Angelegenheit in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

AFBL 01.12.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird eine Antwort für den 09.02.17 zugesagt.

zu den Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste nehme ich wie folgt Stellung:

1. Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie der derzeitige
Versorgungsstand an Kindertagesstättenplätzen in Dortmund ist. Es wird gebeten,
dabei auch zukünftige Entwicklungen, wie vermehrten Zuzug in die Stadt Dortmund
zu berücksichtigen. Versorgungsquote von 93,5 % erreicht.
Aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen bei den Kindern unter drei Jahren werden in den
kommenden Jahren auch die Zahlen der Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt weiter
ansteigen.

Auch bei den Kindern unter drei Jahren ist mit weiteren Anstiegen zu rechnen, die fortlaufend
beobachtet werden müssen. Allerdings sind hier aktuell keine validen Prognosen für die
kommenden Jahre möglich. Ende Kindergartenjahr 2016/2017 U3 32,2 % Ü3 96,7 %
Ende Kindergartenjahr 2017/2018 U3 34,6 % Ü3 97,1 %
Ende Kindergartenjahr 2018/2019 U3 35,8 % Ü3 101,1 %

2. Sind der Verwaltung Fälle von Unterversorgung bekannt, die unter den im Urteil
angesprochenen Kriterien und Rahmenbedingungen relevant sein könnten? Wenn
ja, um wie viele Fälle handelt es sich? Insofern kann derzeit nicht mit Sicherheit festgestellt werden, welche Fälle unter welchen
Bedingungen letztendlich zu einer erfolgreichen Klage führen könnten.
Der BGH hat grundsätzlich festgestellt, dass den verantwortlichen öffentlichen Träger der
Jugendhilfe eine unbedingte Gewährleistungspflicht zur Bereitstellung ausreichender Plätze
trifft.
Hieraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, die aktuelle Beschlusslage zum Ausbau der
Plätze mindestens in der Höhe von der in der letzten Dortmunder Elternbefragung aus dem
Jahr 2012 festgestellten aktiven Nachfrage für Kinder unter drei Jahren von 41 % anpassen zu
müssen.
Berücksichtigt man zusätzlich die Bedarfe, die sich aus der Integration von Flüchtlings- und Im Jugendamt ist eine Koordinierungsstelle für die Rechtsansprüche der Kinder und Eltern
3. Sieht die Verwaltung im Hinblick auf den Haushalt der Stadt Dortmund finanzielle
Risiken? Welche Kosten würden entstehen, falls es zu einer Unterversorgung
kommt und Ansprüche geltend gemacht werden können? Die Verwaltung wird gebeten
eine exemplarische Musterrechnung anzustellen.
4. Sollte es Tendenzen zur Unterversorgung geben, welche Maßnahmen zieht die
Verwaltung in Anbetracht des BGH-Urteils in Betracht? In Bereichen mit besonders hoher Nachfrage schafft das Jugendamt in Abstimmung mit den So werden in einzelnen Kindertageseinrichtungen bis zu 10 Plätze für Kinder
ab drei Jahren oder bis zu 5 Plätze für Kinder unter drei Jahren zusätzlich eingerichtet. Diese
Sofortprogramme sind allerdings nicht in der Lage, kurzfristig die fehlenden Platzkapazitäten
in Kindertageseinrichtungen vollständig auszugleichen.
Die Plätze in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren wurden in den vergangenen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Stadtwerke Schwerte GmbH - Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06572-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW i.V.m. § 23 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH durch die Stadt Schwerte, die Stadtwerke Schwerte GmbH und die Sparkasse Schwerte zu.


zu TOP 3.5
Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06663-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


zu TOP 3.6
Werkstattumbau: hier: Verlängerung von Mietverträgen
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Abschluss von Verlängerungsmietverträgen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06624-17)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass der Presse zu entnehmen gewesen sei, dass es nicht mehr notwendig sei den Vertrag bis Ende August 2018 zu verlängern. Sie fragt, ob es hierzu bereits Verhandlungen gegeben haben und wenn ja zu welchem Ergebnis man gekommen sei?

Frau Pesch (GfD Theater) antwortet, dass die Verhandlungen geführt seien und der Mietvertrag um die Zeit des tatsächlichen Bedarfs verkürzt worden sei. Es sei nun eine Mietvertragsverlängerung bis zum 28.02.2018 vereinbart.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Geschäftsführende Direktorin und den Stadtdirektor gemeinsam den Mietvertrag bis zum 31.08.2018 zu verlängern.


zu TOP 3.7
Übernahme der KSBG-Anteile von DEW21 durch DSW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06662-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die in der Vorlage genannte Wertberichtigung nach oben oder unten stattfinde? Angenommen die Wertberichtigung würde negativ ausfallen, würde die DSW21 vermehrt unter Druck geraten und die RWE wäre damit nicht belastet. Er bitte um Erläuterung.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet in dieser Stellungnahme aufzunehmen, um welche Größenordnung es sich bei einer solchen Wertberichtigung handele.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung am 16.02.2017 zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.




zu TOP 3.8
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015/16
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06811-17)

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach den Gründen der Rückstellungserhöhung für die Urlaubsansprüche, habe es Veränderungen im Betriebsablauf gegeben, sodass diese Erhöhungen zustande kämen?

Herr Lizan (42/TL) erläutert, dass dem künstlerischen Personal 45 Urlaubstage pro Jahr zustehen und es verpflichtet sei diese Tage in der „spielfreien Zeit“ zu nehmen. Die spielfreie Zeit läge allerdings in den Sommerferien. Die Lage der Sommerferien und der Beginn der Spielzeitpause lag im Jahr 2016 neun Tage später, sodass die Künstler diese neun Tage weniger Zeit hatten ihren Urlaub zu nehmen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, zur nächsten Sitzung eine detaillierte schriftliche Angabe der im Wirtschaftsplan aufgezeigten Personalkostensteigerung von rund 7,64% zu erhalten. Trotz der Erfolge des Teams von Herrn Voges kritisiert er, dass der Wirtschaftsplan ein größeres Defizit aufweist, als zuvor eingeplant. Die Begründung sei auch nicht in allen Bereichen nachvollziehbar.

Frau Pesch (42/GfD) weist darauf hin, dass im Opernbereich eine enorme Einnahmensteigerung zu verzeichnen sei.

Herr Lizan erläutert die Personalkostensteigerung. Es handele sich um eine Steigerung von 2,2 Mio. Euro, davon mache die Tarifkostensteigerung in Höhe von 2,4% eine Summe von 900.000 Euro aus. Die oben genannten Rückstellungen für Urlaub werden ebenfalls in den Personalaufwand gebucht, dies mache ebenfalls einen Betrag in Höhe von 900.000€ aus. Die übrigen 400.000€ verfallen auf die 3-4 neuen Stellen und Verschiebungen, wenn Gastdarsteller engagiert werden.
Die Anregung, die Veränderung der Urlaubsrückstellung mit in den Wirtschaftsplan zu nehmen werde er gerne für den nächsten Wirtschaftsplan berücksichtigen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die 45 Urlaubstage bei einer 5-Tage oder 6-Tage Woche gewährt würden.

Frau Pesch erklärt, dass es sich hier um 45 Kalendertage laut Tarifrecht (Bühnen und Musikrecht) handle.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet das Votum des Fachausschusses
– Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit – abzuwarten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen.


zu TOP 3.9
Ruhr:HUB GmbH - hier: Umsetzungsbericht zur Gründung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06653-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht und den Gesellschaftsvertrag zur Kenntnis.


4. Liegenschaften
-nicht besetzt-


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06263-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße mit einem Gesamtauszahlungsvolumen von ca. 1.180.000 € incl. Planungsleistungen und ermächtigt das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Partnerschaft Deutschland GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06690-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06690-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Als weitergehende Information zur DS 06690-17 verweist die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN auf, beigefügte die Internetanzeige des Investors und ein Artikel zu PPP an Dortmunder Berufskollegs.







Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.










zu TOP 6.2
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 02.02.2017 vor, der ursprünglich nicht in der Beratungsfolge der Vorlage vorgesehen war:


Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 vor:

AUSW 08.02.2017:

Zudem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.02.2017 vor:


AFBL 09.02.2017:

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Punkten 1-4 des SPD-Antrages zustimmen werde. Den Punkt 5 des Antrages lehne seine Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, mit Hinweis auf das o.g. Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Nord an den zuständigen Fachausschuss - Schulausschuss - zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des AUSW einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) das Rahmenkonzept (Förderschwerpunkte und Umsetzungskonzept) zum Förderprogramm
2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2017 neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

(SchulA):

- Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

- „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020
kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.

Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne
(BV Aplerbeck):





zu TOP 6.3
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16 vor:


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der o.g. Empfehlungen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.

zu TOP 6.4
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Huckarde-Nord (IHK Huckarde-Nord mit den lfd. Nrn. 1 bis 10) mit einem Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 9.630.000 € und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden, soweit erforderlich, von den Fachbereichen gemäß ihrer Zuständigkeit den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegt.


zu TOP 6.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.




Monegel Düdder Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin


AFBL TOP 3.2. Anlage_06321-16-E2.pdfAFBL TOP 3.2. Anlage_06321-16-E2.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus